Seid gegrüßt ihr lieben.
Ein Elternpaar, das zu den Zeugen Jehovas gehört, wollte nicht zulassen, dass ihr Sohn den Film „Krabat“ anschaut und gingen vor Gericht, wo sie abgewiesen wurden. (Krabat bitte nicht persönlich nehmen)
Vor dem Einfluss dieser „Geistermächte“ wollten die Zeugen Jehovas ihren 13- jährigen Jungen schützen und sagten aus religiösen Gründen den geplanten Kinobesuch von „Krabat“ ab.
Der Schulleiter verweigerte jedoch eine Befreiung des Jungen von der Schulveranstaltung. Daraufhin klagten die Eltern vor dem Verwaltungsgericht in Münster, dessen Entscheidung lautete: Das Grundrecht auf religiöse Kindererziehung gibt den Eltern weder den Anspruch, dass der Schulunterricht nach ihren religiösen Vorstellungen ausgerichtet wird, noch das Recht, ihre Kinder von bestimmten Unterrichtsinhalten fernzuhalten.
Der Verwaltungsrichter machte zu seinem Urteil noch eine interessante Bemerkung:
„In letzter Zeit scheinen Eltern häufiger mit Schulen in Konflikt zu geraten“, und deshalb stufte er das Verfahren und das Urteil als Präzedenzfall, also als Musterfall für weitere Urteile, ein.
Ich würd gerne wissen, was ihr davon haltet??