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Thema: Ausweitung des § 130 StGB

  1. #1
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard Ausweitung des § 130 StGB

    Eine erhebliche Verschärfung des § 130 StGB ist von unserer ach so unabhängigen Presse mit Stillschweigen übergangen worden:

    Still und leise, wie es sich für die Adventszeit gehört, wurde am 16. Dezember der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen neu gefasst. Die Änderungen zielen darauf ab, „rassistische und fremdenfeindliche Handlungen“, insbesondere im Internet, zu kriminalisieren. Sie könnten eine Welle von Strafverfahren auslösen und ein Klima der Einschüchterung und des Denunziantentums schaffen.

    Was wurde geändert? Im Wesentlichen der Punkt, dass man nun auch Volksverhetzung begehen kann, indem man eine einzelne Person beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und dadurch ihre Menschenwürde angreift, oder indem man gegen einen Einzelnen zum Hass aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen ihn auffordert. Voraussetzung ist immer, dass dabei Bezug auf die nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft der Person genommen wird.

    Die alte Fassung in Auszügen:

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Die neue Fassung in Auszügen:

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    [ . . . ]
    Polizei, Staatsanwälte und Gerichte werden viel Arbeit bekommen, denn Spitzel und Denunzianten haben wir ja genug im Lande. Das Erstaunlichste aber ist das tosende Schweigen der Medien zu diesem Gesetz, das die freie Meinungsäußerung stark beeinflussen wird, weil ab sofort jeder jeden täglich drankriegen kann. Wie früher.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Vokabeln "Kültürbereicherer, Rentensicherer" oder "Fachkräfte" werden in Zukunft noch stärker nachgefragt werden. Man wird kriminellen Abschaum nicht mehr "Abschaum" nennen können, ohne seine Freiheit auf's Spiel zu setzen.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Klimawunderland
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    Standard AW: Ausweitung des § 130 StGB

    Ist das nicht Verfassungswidrig?

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Ausweitung des § 130 StGB

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Eine erhebliche Verschärfung des § 130 StGB ist von unserer ach so unabhängigen Presse mit Stillschweigen übergangen worden:
    Die BRD wird immer mehr zu einer Variante der Nazi-Herrschaft. Daß dieser Staat so etwas erstens nötig hat und zweitens typisch demokrattisch hinterfotzig durchzieht, spräche dafür, daß dieses System sehr viel mehr gefährdet ist, als es den Anschein hat.

    Es muß in der Bevölkerung massiven Unmut geben, von dem die Regierigen wissen, der jedoch eigenartigerweise nirgendwo in Erscheinung tritt. Nicht in den Medien, demoskopischen Umfragen, erst recht nicht in Wahlergebnissen, sondern fast ausschließlich im Internet.

    Wären Unmut und Haß, die sich im Web äußern, völlig unbedeutend, hätte die BRD-*Demokratie* nicht ein Gesetz verabschiedet, womit sie ihre heiligsten Prinzipien und sich selbst verhöhnt. Wegen fehlender Meinungsfreiheit hängen ale zwei, drei Wochen die Reichstagsganoven ihre Visagen aus dem Fenster und schulmeistern fremde Staaten.

    Daß die Staatsmafiabande sich einer derartigen Zwangslage sieht, per Gesetz zuzugeben, daß die BRD ein Lügenstaat ist, in dem das Recht auf Meinungsfreiheit das Papier nicht wert ist, auf dem es in GG-Artikel gegossen wurde, gibt Anlaß, sehr nachdenklich zu werden, ob man sich auf die korrekte Auszählung der Wählerstimmen noch verlassen kann?

    Unter'm Hitler war es so, je mehr der Untergang nahte, desto drastischer wurden die Meinungen geknebelt, und desto drakonischer fielen die Strafen aus.

    Hoffen wir, daß die BRD dem Nazi-Reich bald nachfolgt.

  4. #4
    Re-Re-Educated Benutzerbild von derRevisor
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    Standard AW: Ausweitung des § 130 StGB

    Ich sehe das als Vorsorgepolitik, um die kommenden Verteilungskämpfe per grundgesetzlicher Legitimation besser kontrollieren und unterdrücken zu können.

  5. #5
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Ausweitung des § 130 StGB

    Zitat Zitat von derRevisor Beitrag anzeigen
    Ich sehe das als Vorsorgepolitik, um die kommenden Verteilungskämpfe per grundgesetzlicher Legitimation besser kontrollieren und unterdrücken zu können.
    Hmm, darf man eigentlich noch vorbeugen und ankündigen?
    Z.B. so: Jeder Angriff auf einen Urdeutschen, wird mit entschlossener Gegenwehr beantwortet!

    Oder so: Jeder Angriff auf einen Angehörigen der Wolf Vorzugs-Gemeinschaft wird mit entschlossener Gegenwehr beantwortet!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Ausweitung des § 130 StGB

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Oder so: Jeder Angriff auf einen Angehörigen der Wolf Vorzugs-Gemeinschaft wird mit entschlossener Gegenwehr beantwortet!
    Vielleicht geht die Vorzugsgemeinschaft als ethnisch bestimmte Gruppe durch, Du hast da doch irgendwelche biologischen Auswahlkriterien, oder?

    Möglicherweise begeht dann jemand, der Euch beleidigt, eine Volksverhetzung...

  7. #7
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Ausweitung des § 130 StGB

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Vielleicht geht die Vorzugsgemeinschaft als ethnisch bestimmte Gruppe durch, Du hast da doch irgendwelche biologischen Auswahlkriterien, oder?

    Möglicherweise begeht dann jemand, der Euch beleidigt, eine Volksverhetzung...
    Wenn es Angehörige des Freistaates Germanien sind, mit Sicherheit!
    Da wir ja dann eine ausländische Minderheit und keine Deutschen sind!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Ausweitung des § 130 StGB

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Wenn es Angehörige des Freistaates Germanien sind, mit Sicherheit!
    Da wir ja dann eine ausländische Minderheit und keine Deutschen sind!
    Eben

    Ich habe mir übrigens gerade nochmal die Erläuterungen der Regierung zu der Gesetzesänderung angesehen:

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    Scheinbar sollen rassistische Anfeindungen der Bevölkerungsmehrheit durch Angehörige von Minderheiten immer noch nicht unter den § 130 fallen. Das halte ich für einen Fehler.

  9. #9
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Ausweitung des § 130 StGB

    In diesem Zusammenhang fällt mir auf, als ausländische Minderheit, in diesem Fall Freistaatliche Deutsche, müßten wir sogar erweitertes Hartz IV bekommen!
    Praktisch alles bezahlt und keinen Arbeitszwang!
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  10. #10
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    Standard AW: Ausweitung des § 130 StGB

    Deutsche sind in Deutschland Menschen 2. Klasse.
    Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern:

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    Die Polizei in Berlin hat geprüft, ob man gegen die Gewalttäter auch wegen Volksverhetzung ermitteln könne. Das, so berichtet die „Berliner Zeitung“, wurde verworfen. Erstens seien die Täter trotz Migrationshintergrund selbst Deutsche. Zweitens regelt das Strafgesetzbuch, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgestachelt wird. Deutsche, so die Juristen, seien aber kein „Teil“.

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    Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) meldete sich mit dem Vorschlag, den Fluch „Scheiß-Deutscher“ nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs als „Volksverhetzung“ unter Strafe zu stellen. Solche „Hasstiraden“ gefährdeten den inneren Frieden. Allerdings richtet sich der Volksverhetzungsparagraph in seiner jetzigen Form nur gegen denjenigen, der zum „Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufstachelt. Noch stellen die Urdeutschen aber den überwiegenden Teil ihrer Bevölkerung. Reinhart begründete seinen Vorstoß mit dem Argument, in manchen Großstadtbezirken hätten sich „inzwischen die Mehrheitsverhältnisse umgekehrt“.

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