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Thema: 2.Wk: Wir zahlen immer noch in der Canossarepublik!

  1. #1
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard 2.Wk: Wir zahlen immer noch in der Canossarepublik!

    Servus,

    angesichts von
    - Rekordstaatsverschuldung
    - weltweite Rekordenteigung via Steuern (nach Belgien zweithöchste Steuern global)
    - Überfremdung
    - Kürzung der Leistungen mit bevorstehendem Kollaps der Rentenversicherung
    - auswuchernder Bürokratie
    usw.

    schon interessant, wie "unsere" Politkaste diesbzgl. die Interessen unseres Volks vertritt!

    Euer HK

    21.10.2010
    (...)
    Seit dem 3. Oktober 2010 sind wir die Schulden aus dem Ersten Weltkrieg los, für die wir über 90 Jahre lang bezahlen mussten, wie ich in meinem Artikel »Hurra, der Erste Weltkrieg ist jetzt auch für uns Deutsche zu Ende« erläutert habe. Viele Leser haben mich daraufhin angeschrieben und wollten wissen, ob wir denn auch noch für den Zweiten Weltkrieg finanziell geradestehen müssen.

    Dazu möchte ich zunächst Absatz 1 Artikel 120 unseres Grundgesetzes zitieren: »Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen (…)«.



    Völkerrechtswidriger Raub
    Auch 65 Jahre nach Kriegsende hat Deutschland noch keinen Friedensvertrag mit den Alliierten. Zu dieser Thematik verweise ich auf ein Interview mit dem russischen Sicherheitsexperten Alexej Fenenko, das in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht wird.

    Ein Friedensvertrag wäre aber notwendig, um nach dem Völkerrecht Reparationsforderungen zu vereinbaren. Das haben die Sieger nach dem Zweiten Weltkrieg nicht für nötig erachtet, sondern völkerrechtswidrig sofort und ohne rechtliche Grundlagen Demontagen durchgeführt, den Kohle- und Holzexport erzwungen, deutsches Eigentum im In- und Ausland beschlagnahmt, Patente geraubt und Wissenschaftler verschleppt. Letztlich wurden so viele Milliarden an Werten aus deutschem Besitz geraubt. Über die Gesamthöhe dieser entzogenen Werte besteht bis heute keine Gewissheit. Die Bewertung vieler Statistiken, soweit sie überhaupt vorhanden sind, ist nach wie vor strittig, auch der Gesamtwert des enteigneten deutschen Auslandsvermögens ist unklar.



    Erst nach 1949 kam es aufgrund der »deutschen Schuld« im Rahmen der sogenannten »Wiedergutmachung« zu vertraglichen Regelungen. Das Londoner Schuldenabkommen (LSA) von 1953 ergänzte diese Vereinbarungen. Aber nach Artikel 5 Absatz 2 des LSA wurde die Prüfung der aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Forderungen der ehemaligen Kriegsgegner und der von Deutschland besetzten Staaten »bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt«. Das heißt im Klartext: Die Frage der Reparationen wird erst durch einen Friedensvertrag mit Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern geregelt (vgl. dazu den Überleitungsvertrag von 1952/54, Teil IV, Art. 1).

    Somit hätte Deutschland also seit 1955 eine völkerrechtliche Grundlage, alle Reparations-forderungen bis zum Friedensvertrag abzuweisen. Doch stattdessen wurden mehrere Abkommen mit einzelnen ehemaligen Kriegsgegnern geschlossen, die im Grunde Reparationszahlungen beinhalteten, wenn auch unter anderen Bezeichnungen.



    Wiedergutmachungszahlungen sind keine Reparationen
    Der Unterschied zwischen Wiedergutmachung und Reparation besteht darin, dass Wiedergutmachung in der bundesdeutschen Rechtssprache die Erfüllung von Entschädigungs-ansprüchen der Verfolgten des NS-Regimes aufgrund innerstaatlicher Gesetze darstellt. Das hat nichts mit Reparationen zu tun, die Ansprüche von Staat zu Staat regeln. Gegenansprüche aus dem Bombenkrieg gegen deutsche Zivilisten, Landnahme und Vertreibungsschäden wurden bei den Verhandlungen ausdrücklich ausgeschlossen.

    Materielle Entschädigungen als Wiedergutmachung für die Zeit zwischen 1933 und 1945 erfolg(t)en in Deutschland durch

    Schadensersatz für Gesundheitsschäden für Zwangsarbeit und Haftzeiten;
    Schadensersatz für Renten und Angleichungen von Rentenansprüchen;
    Ausgleichszahlungen für erlittene Nachteile beim beruflichen Fortkommen;
    Rückerstattung von Vermögenswerten und Grundstücken entweder direkt an die früheren Eigentümer oder als erbenloses Vermögen an jüdische Organisationen;
    Schadensersatz für verlorene und nicht mehr auffindbare Vermögenswerte;
    Globalabkommen mit Staaten, Stiftungen und Organisationen von Anspruchsberechtigten.


    Dies alles ist in folgenden Gesetzen und Abkommen geregelt:

    Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
    Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG)
    NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG)
    Israelvertrag
    Globalverträge (o.A.)
    Sonstige Leistungen (Öffentlicher Dienst, Wapniarka, NGJ-Fonds)
    Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«
    Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung
    Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
    Kriegsopferversorgung
    Allgemeines Kriegsfolgengesetz


    Was wurde bisher bezahlt?
    Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums wurden bis zum 31.12.2009 insgesamt 67,118 Milliarden Euro durch die öffentliche Hand an Wiedergutmachung bezahlt. Nicht berücksichtigt sind nicht bezifferbare sonstige Leistungen in Milliardenhöhe nach anderen Regelungen. Hierfür konnte ich keine Zahlen eruieren.

    Die Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« hat keine laufenden Entschädigungszahlungen vorgenommen, sondern nur Einmalzahlungen. Die Stiftung wurde mit einem Gesamtbetrag von 5,1 Milliarden Euro ausgestattet, von denen der Bund 2,556 Milliarden Euro getragen hat, den Rest die Unternehmen der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft. Insgesamt hat die Stiftung für Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer bis zum Jahr 2007 (Abschluss des Auszahlungsverfahrens) über 4,7 Milliarden Euro für rund 1,7 Millionen leistungsberechtigte NS-Opfer, vor allem Zwangsarbeiter, verausgabt.

    Nach dem erklärten Willen der Bundesregierung sollen auch die zuerkannten laufenden Entschädigungszahlungen den Verfolgten des Nazi-Regimes bis an deren Lebensende zugute kommen. Die durchschnittliche Rentenhöhe der Anspruchsberechtigten pro Monat beträgt laut Bundesfinanzministerium rund 839 Euro für Lebensschadensrenten und 584 Euro für Entschä-digungsrenten.

    Nach einem Bericht der Tagesschau vom 18.12.2009 wurden zudem bisher 60 Millionen Euro für das ehemalige KZ Auschwitz bezahlt.



    Was zahlen wir jetzt noch?
    Die Wiedergutmachungszahlungen der letzten Jahre (in Euro):

    2005: 616,02 Millionen

    2006: 592,78 Millionen

    2007: 550,28 Millionen

    2008: 584,32 Millionen

    2009: 619,15 Millionen

    Betrachten wir einmal den Bundeshaushalt 2010. Dort finden wir unter dem Stichwort »Wiedergutmachung des Bundes« Ausgaben in Höhe von 599,98 Millionen Euro, also mehr als eine halbe Milliarde Euro – und das 65 Jahre nach dem Ende des Krieges.

    Darunter befinden sich folgende Posten:

    Zuschüsse an einen Fonds der Jewish Claims Conference zur Unterstützung notleidender, bisher nicht entschädigter jüdischer NS-Verfolgter in Osteuropa.
    Laufende Leistungen aufgrund des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG) und des Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden.
    Anerkennungsleistung für Arbeit im Getto ohne Zwang.
    Erstattung von Verwaltungskosten an die Deutsche Rentenversicherung Bund im Zusammenhang mit der Durchführung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für Arbeit im Getto ohne Zwang.
    Sonstige Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.
    Zahlungen gemäß des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes.
    Beihilfe an Vertriebene im Ausland.
    Zusätzlich für das Jahr 2010 wurden noch 7,375 Millionen Euro für »Institutionelle Förderung« bezahlt, das heißt unter anderem Geld für den Zentralrat der Juden, das Internationale Auschwitz-Komitee, die Union progressiver Juden und die Hochschule für jüdische Studien.
    Hinzu kommen noch »Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. dem Abzug von ausländischen Streitkräften« in Höhe von 55,01 Millionen Euro allein für das Jahr 2010.
    (...)
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von Heinrich_Kraemer (22.10.2010 um 10:46 Uhr)
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  2. #2
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: 2.Wk: Wir zahlen immer noch in der Canossarepublik!

    Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer Beitrag anzeigen
    Die Wiedergutmachungszahlungen der letzten Jahre (in Euro):

    2005: 616,02 Millionen

    2006: 592,78 Millionen

    2007: 550,28 Millionen

    2008: 584,32 Millionen

    2009: 619,15 Millionen
    Darin sind U-Boot-Geschenke an Israel noch gar nicht eingerechnet.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: 2.Wk: Wir zahlen immer noch in der Canossarepublik!

    Wenn man das so liest, wäre das bedingungslose Grundeinkommen, das die Linken fordern wohl doch machbar.
    Aber diese wären sicher nicht einverstanden, diese Zahlungen zum Wohle des deutschen Volkes einzustellen.:rolleyes:
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  4. #4
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: 2.Wk: Wir zahlen immer noch in der Canossarepublik!

    Weder sind die Summen besonders hoch im Haushalt veranschlagt noch neide ich sie den Leuten, die sie beziehen.


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  5. #5
    Tochter der Nacht Benutzerbild von Adunaphel
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    Standard AW: 2.Wk: Wir zahlen immer noch in der Canossarepublik!

    Ich will jetzt nicht zynisch erscheinen, aber das "Problem" der Wiedergutmachungs-, Entschädigungs- und Rentenzahlungen an Zwangsarbeiter dürfte sich ja bald von selbst erledigt haben. Außerdem bin ich hier der Ansicht, dass eben diese Menschen diese Entschädigungsleistungen auch verdient haben.
    Der Nachteil des Himmels besteht darin, dass man die gewohnte Gesellschaft vermissen wird.
    Mark Twain

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