AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12
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politisch Verfolgter
Bitte als Zitat kenntlich machen. Die eigene Meinung dazu wäre nett.
Die Arbeitsgesetzgebung muß weg.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12
Nein! Glaub ich nicht ;-)
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12
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politisch Verfolgter
Nein! Glaub ich nicht ;-)
User benötigen value, also wissenschaftlich flankierte aktive Wertschöpfungspolitik für die vollwertige Marktteilnahme betriebsloser Anbieter.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12
...könnt ihr nicht lesen?:
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(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Das sagt doch alles und ist für jeden gleich, da (theoretisch) jeder arbeitslos werden kann. Somit gilt "Zwangsarbeit" für jeden Bürger....... wenn er arbeitslos wird.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12
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McDuff
Da werden sich die 1Euro Arbeiter aber freuen.
Wieso?
Es zwingt sie ja keiner. Es gibt nur weniger oder kein Geld vom Steuerzahler wenn sie die Jobs nicht annehmen.
Zwangsarbeit bedeutet das, was man drunter versteht und was jeder nachlesen kann.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12
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McDuff
Da werden sich die 1Euro Arbeiter aber freuen.
Kein Grund zur Freude für die Sklavenarbeiter. Punkt 2. ist so dehnbar wie Kaugummi.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12
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Don
Wieso?
Es zwingt sie ja keiner. Es gibt nur weniger oder kein Geld vom Steuerzahler wenn sie die Jobs nicht annehmen.
Zwangsarbeit bedeutet das, was man drunter versteht und was jeder nachlesen kann.
Natürlich werden sie dazu gezwungen, weil es ( wie Du ja selbst erkannt hast ) weniger oder kein Geld mehr gibt.
Wenn deine Kinder keine Suppe mögen sagst Du dann auch nach dem Motto "Friss oder stirb"
"Es gibt weniger oder überhaupt nichts"
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12
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Don
Wieso?
Es zwingt sie ja keiner. Es gibt nur weniger oder kein Geld vom Steuerzahler wenn sie die Jobs nicht annehmen.
Zwangsarbeit bedeutet das, was man drunter versteht und was jeder nachlesen kann.
Direkt nicht, aber indirekt. Man nennt es "Diktatur light"
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 13
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McDuff
Außer bei Hartz4, da geht die Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluß. Ansonsten droht halt der Hungertod.
Niemand zwingt einen Hartz4-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Es gibt keine Verpflichtung Hartz4-Leistungen zu beantragen.
P.S.: Es sei aus eigener Erfahrung gesagt, wer ohne Hartz4 auskommen will und eigentlich dem Staat nicht zu Last fallen will und auf die viel berufene Eigenverantwortung setzt, der bekommt für seinen guten Willen eine Menge Arschtritte von Vater Staat zusätzlich.
AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 13
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bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 13
[Unverletzlichkeit der Wohnung]
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Ich entnehme dem:
wenn jemand in deine Wohnung eindringen will muss er sich nur was rauspicken aus dem Juristenkladeratatsch und schon ist die Wohnung nicht mehr unverletzlich.
Gilt im Grunde für alle diese überflüssigen GGs.