AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
Zitat:
Zitat von
GSch
Die juristische Person wird durch einen Rechtsakt geschaffen, die natürliche nicht. Jeder Mensch ist nach Vollendung der Geburt ohne Weiteres rechtsfähig, also eine natürliche Person. Es liegt in der Natur der Sache, dass er zunächst unmündig ist. Wann sich das ändert (in der Regel mit 18 Jahren) hat damit nichts zu tun, dass er eine Person ist.
Du behauptest also, dass es zwischen Mensch und Person keinen Unterschied gibt....
...das mag dir im ersten Augenblick so erscheinen, allerdings gibt es per Definition (uA im jur. Wörterbuch) klare Unterscheidung.
Wenn es keinen Unterschied gäbe, bräuchte man keine unterschiedlichen Worte
Zitat:
Das kannst du sicherlich mit dem VerwVfG belegen.
Muss ich nicht....das VerwVfG iA befasst sich ausschliesslich mit Personen....
Oder findest du in diesen unzähligen Artikel irgendwo das Wort 'Mensch'
Zitat:
[
Hör auf, die Haare in 1/128 zu spalten - der Mensch ist eine Person, sobald es um Rechte und Pflichten gegenüber anderen Personen (Menschen oder auch juristischen Personen wie Unternehmen, Vereine, Staat) geht. So einfach ist das. Noch nie hat ein Richter diese feinen Unterschiede gemacht, von denen du hier dauernd schreibst. Solltest du das Gegenteil behaupten, sag mir doch bitte mal das Aktenzeichen eines einschlägigen Urteils, in dem der Richter gesagt hat, über den Menschen könne er nicht urteilen, über die Person dagegen schon.
Nö...auf keinen Fall sollte man aufhören Haare zu spalten.....denn der Staat ist ggü den Menschenrechten verpflichtet und verleiht Persönlichkeiten über Urkunden um den Mensch auszurauben.
Zitat:
Überpositive Rechtsgrundsätze haben es an sich, dass sie nicht explizit kodifiziert sind. Sind sie es dagegen, enthalten sie wieder Rechte und Pflichten für den Menschen, also die Person. Meistens dienen sie dem Schutz der Person in ihrem Verhältnis zum Staat, einer anderen Person.
Mehr findest du auf wikipedia unter "Person" (
https://de.wikipedia.org/wiki/Person):
Wobei zu bemerken wäre, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen von keinen Bedingungen abhängig ist und auch nicht vom Staat nach Erfüllung bestimmter Forderungen verliehen oder ggf. wieder entzogen wird. Sie ist dem Menschen von Natur aus eigen. Man kann weder auf sie verzichten, noch kann der Staat sie einem wegnehmen. (Nur die Geschäftsfähigkeit kann eingeschränkt werden.) Menschen ohne Rechtsfähigkeit, also keine Personen, wären Sklaven, aber das gibt es im deutschen Recht nicht wegen Art. 1 GG.
Du wirst von Vereinen regiert, die dir einen immensen Teil deiner Lebenszeit klauen um mit dem Erwirtschafteten irgendwelchen Schabernack zu treiben.....
Jetzt mal ehrlich....glaubst nur weil du dir 30 verschiedene Zahnpastas kaufen kannst alle 4 Jahre Kreuzchen machen darfst bist du ein Mensch mit Rechten....das ist armselig
AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
Mensch oder Person - Alexander Wagandt
https://www.youtube.com/watch?v=oTyjBjNkjok
Menschen und Personen - oder - Leben im Märchen
https://www.youtube.com/watch?v=fsIYtLCZerU
AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
Wenn einem von Hohen Politikern das Menschsein abgesprochen wird, kann man sich darauf berufen. Man ist dann nur noch "Person" mit all den Pflichten, die damit verbunden sind;
(seine) Menschenrechte hat man durch ungebührliches Verhalten hingegen verwirkt.
AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
Zitat:
Zitat von
Its Me Jenna
Die Grundlagen dafür wurden ab den 50ern etwa gelegt ;). Bis zum Beginn der 90er lief der Laden aber.
Ein Management, welches Fehler nicht ausbügelt, weil der Laden noch läuft, ist ein schlechtes Management!
Zum anderen Punkt: Meinst Du die 1950er? ;)
AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Ein Management, welches Fehler nicht ausbügelt, weil der Laden noch läuft, ist ein schlechtes Management!
Zum anderen Punkt: Meinst Du die 1950er? ;)
Nein, wie du meine ich 1850, eher noch viel früher. Ab 1950 wurde es offiziell in die entsprechenden Wege geleitet. Die Lindenprophezeihung ist ja von 1850, da war es im Prinzip schon beschlossene Sache. Diese Prophezeihung wird sich erfüllen, weil gewisse Leute wollen, dass sie sich erfüllt und die haben offensichtlich noch das Sagen.
AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
Zitat:
Zitat von
Die Petze
Muss ich nicht....das VerwVfG iA befasst sich ausschliesslich mit Personen....
Oder findest du in diesen unzähligen Artikel irgendwo das Wort 'Mensch'
Das bedeutet also, du kannst nicht belegen, dass im Gesetz ein solcher Unterschied gemacht wird. Hast du wenigstens ein einschlägiges Urteil zu bieten?
AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
Zitat:
Zitat von
GSch
Das bedeutet also, du kannst nicht belegen, dass im Gesetz ein solcher Unterschied gemacht wird. Hast du wenigstens ein einschlägiges Urteil zu bieten?
2 unterschiedliche Worte......2 Bedeutungen
.....ist nicht so schwer. ....oder?
...etwa wie Welt und Erde....Recht und Unrecht. ...etc
AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
Ein Urteil also auch nicht, in dem dieser bedeutungsvolle Unterschied klar wird. Na gut, alles klar.
AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
weiter zur Person, man achte auf das Fette
"Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, → Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“
Als erstes sei einmal zu erwähnen, das es in diesem Staat keine Gesetze gibt...sondern nur Richtlinien, welche sich auf Kann-Bestimmungen aufbauen.
Hier ist einmal erläutert wie ein Gesetz zu funktionieren hat:
Gesetz
Allg.: Festes Ordnungsprinzip, fester Zusammenhang zwischen Vorgängen und Dingen, z. B. in der Natur, der Gesellschaft, der Wissenschaft, des Denkens (Natur-, Sitten-, mathematisches, logisches G.).
Rechtl.: G. bezeichnet eine verbindliche Vorschrift (Erlaubnis, Gebot, Verbot) darüber, wie sich die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft verhalten sollen. G. regeln damit das Zusammenleben in einer Gesellschaft, einem Staat etc.
1) G. im formellen Sinne sind alle vom Gesetzgebungsorgan verfassungsgemäß verabschiedeten Rechtssätze. Es wird zwischen einfachen und verfassungsändernden G. (die eine bestimmte Mehrheit erfordern) unterschieden und zwischen Bundes- und Landes-G.
2) G. im materiellen Sinne sind hoheitliche Anordnungen mit allgemein verbindlicher Wirkung, die sich a) generell an eine unbestimmte Anzahl von Personen wenden oder b) abstrakt eine unbestimmte Anzahl von Fällen regeln.
Es wird zwischen höherrangigen (z. B. Verfassung) und niedrigerrangigen G. (z. B. förmliche G.), Rechtsverordnungen und Satzungen unterschieden. Von Ausnahmen abgesehen (z. B. Haushaltsgesetz), sind formelle G. zumeist auch materielle G. G. sind für alle drei Staatsgewalten verbindlich.
Siehe auch:
Bundestag
Gesetzgebende Gewalt
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.
Jetzt erkläre mir doch mal bitte einer wieso eine unumstößliche Sache in einer Kann-Bestimmung endet?
Wenn etwas zum Gesetz erklärt wird, dann ist dies unumstößlich....in der Natur ist das so, nicht im deutschen Gesetzgebungsverfahren....dort gibt es nur Kann-Bestimmungen.
AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
Zitat:
Zitat von
Die Petze
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Menschen und wie es kommt, das wir (als Menschen) so vom Staat behandelt werden (zB als Melkkuh), wie es denn heuer der Fall ist.
Entstehen - Sein - Vergehen. Am deutlichsten wird dieses grundlegende Gesetz bei kurzlebigen Geschöpfen: Die Sterbensphase ist von Abnormalität und Dekadenz betreffs Systemerhaltung gekennzeichnet.