Zitat von
hamburger
Jede Handlung einer Staatlichen Instanz muss zwingend begründet werden...vielleicht solltest du einmal die VHS aufsuchen.
Wenn ein Sozialhilfeempfänger eine Zuwendung aufgrund einer Kann Bestimmung erhält, dann kann sich der nächste auf diese Entscheidung berufen und die Behörde ist gezwungen die Leistung zu gewähren, wenn sie nicht begründen kann, diese zu verweigern.
Keine Ahnung zu haben ist nicht schlimm...aber das öffentlich zu beschreiben...ist seltsam.
Ich habe schon einige Leute in Sozialfällen auch vor Gericht als Vertrauensperson beraten dürfen, inklusive Schreibkram...
Also rede bitte nicht so haltlosen Quatsch...
Aus ähnlichen Gründen vermeiden Behörden und Versicherungen eine Gerichtsentscheidung und vergleichen sich lieber...
Nur in Diktaturen müssen Behörden keine Begründung für eine Entscheidung liefern....und genau deswegen will die AFD einen Untersuchungsausschuss gegen Merkel einsetzen lassen...und deswegen auch die Panik der etablierten Parteien.