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GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht.
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
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Die wichtigsten 19 Artikel, sind einzeln zur Kenntnisnahme und Diskussion nachfolgend aufgeführt!
Alle weitergehenden Informationen und Artikel, sind unter folgendem Link zu finden:
http://www.bundestag.de/parlament/fu...etz/gg_01.html
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Schon beim ersten Blick eines Neulings auf das GG muß auffallen, daß folgenden Artikeln noch nie entsprochen wurde:
Art. 38, Abs. 1
Nicht alle Abgeordneten werden gem. GG unmittelbar gewählt. Somit ist die Hälfte des Bundestages gem. GG illegitim; und damit auch seine Beschlußfassung seit 1949. Das Verhältniswahlrecht hat keinen Anker im GG.
Art. 137
Hier ist die Möglichkeit einer klaren Trennung der Gewalten (als Kann-Vorschrift) gegeben. Diese wurde aber nie eingeführt. Ein Manko für eine beanspruchte Demokratie. So kommt es, daß Legislative und Exekutive zu einem unauflösbaren Brei geworden sind. In echten Demokratien (USA, GB und CH) unvorstellbar.
Art. 146
Aus diese Verfassung warten wir vermutlich bis zum Sankt Nimmerleinstag. Warum eigentlich? Brauchen wir Parlamentarier, um uns frei eine Verfassung zu geben?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
quer
Schon beim ersten Blick eines Neulings auf das GG muß auffallen, daß folgenden Artikeln noch nie entsprochen wurde:
Art. 38, Abs. 1
Nicht alle Abgeordneten werden gem. GG unmittelbar gewählt. Somit ist die Hälfte des Bundestages gem. GG illegitim; und damit auch seine Beschlußfassung seit 1949. Das Verhältniswahlrecht hat keinen Anker im GG.
Art. 137
Hier ist die Möglichkeit einer klaren Trennung der Gewalten (als Kann-Vorschrift) gegeben. Diese wurde aber nie eingeführt. Ein Manko für eine beanspruchte Demokratie. So kommt es, daß Legislative und Exekutive zu einem unauflösbaren Brei geworden sind. In echten Demokratien (USA, GB und CH) unvorstellbar.
Art. 146
Aus diese Verfassung warten wir vermutlich bis zum Sankt Nimmerleinstag. Warum eigentlich? Brauchen wir Parlamentarier, um uns frei eine Verfassung zu geben?
Was hat denn Artikel 137 GG mit der Trennung der Gewalten zu tun? Wenn Angehörige der im Artikel genannten Berufsgruppen ihr Mandat annehmen, üben sie nicht mehr die Aufgabe ihres bisherigen Dienstpostens aus, sie dürfen dies auch nicht. Das einzig was man kritisieren kann, ist die Regelung, das die Herren auf ihren Dienstposten zurückkehren können, da dieser ihnen erhalten bleibt und für die Dauer der Abgeordnetenzeit ruht. Abgeordnete die aus der freien Wirtschaft kommen, geben ihren Arbeitsplatz komplett auf, wenn sie aus einer abhängigen Beschäftigung kommen, da wird nichts freigehalten, der Platz ist futsch.
Die Gewaltenteilung wird nicht unterlaufen, denn das wäre nur dann der Fall, wenn ein Richter seiner Richtertätigkeit neben der Abgeordnetentätigkeit weiter ausführen würde, und die Gesetzesentscheidungen, die er als Abgeorneter trifft, zum selben Zeitpunkt Einfluss auf die Verfahren hätte den er als Richter vorsitzt.
Das ist aber nicht der Fall, denn kein Richter und auch kein Beamter ist für die Zeit, die er Abgeordneter ist auf seinem bisherigen Dienstposten tätig.
Zu den anderen beiden Punkten, quer, haben wir uns schon in einem anderen Thread unterhalten und da ich mir nicht andauernd wegen Wiederholungen einen Wolf schreiben will, verweise ich auf meinen dortigen Beitrag.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
brauchen wir nicht generell ein neues Grundgesetz/Verfassung?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Nun eine nicht ganz einfache Frage.
Eine rechtlich bindende Verpflichtung zur einer neune Verfassung besteht zwar nicht, aber es gebe schon Punkte die dafür sprechen.
1. Es ist zwar eine irrige Annahme, das eine Verfassung die direkte und explezite Zustimmung des Volkes zur ihrer Legitimität benötigt, aber es ist die Idealvorstellung in Bezug auf Verfassungen. Mit einer neuen Verfassung wäre auch die klare Erkenntnis vorhanden, das diese die Zustimmung des Volkes wirklicht hat, das ja die Bedingungen des Artikels 146 GG. Die Verfassung wäre besser im Bewusstsein der Bevölkerung verankert.
2. Die Praxis der direkten Änderung der Artikel des Grundgesetzes kann zu Missverständnissen führen (Siehe die Diskussion um Art. 23 GG). Bei einer neuen Verfassung könnte man den Weg der Verfassungszusätze als Änderung nehmen, was Änderungen und deren Einfluss verständlicher und übersichtlicher machen würde.
Auch könnte man die Möglichkeit aufgreifen, die Verfassung für den Bürger verständlicher zu formulieren, denn bei einigen Artikel des GG ist bedingt durch deren Formulierung dem Bürger dessen Bedutung nicht wirklich klar, da im allgemeinen ein gewisses Verständnis der Rechtslehre beim Bürger fehlt. Gerade eine Verfassung ist von so grundlegender Bedeutung für den Bürger, das sie auch für den Bürger einfach verständlich sein sollte.
3. Eine neue Verfassung böte die Möglichkeit für notwendige Reformen, die im Moment aufgrund der durch Parteienklüngelei fehlenden Mehrheiten scheitern.
4. Die Diskussionen um die Legitimität werden zwar geringer werden, denn die neue Verfassung hätte ja durch die in Art. 146 GG gestellten Bedingungen ja die Zustimmung des Volkes, aber verschwinden werden sie nicht. Solange nicht das von ihnen gewünschte in der Verfassung steht, werden gewissen Leute, Zustimmung des Volkes hin oder her, die Legitimität der Verfassung anzweifeln, bestreiten oder verleugnen.
Nun für das Grundgesetz spräche, das es fü 60 Jahre Frieden und Stabilität trotz kleinerer Schwierigkeiten sorgte, es hat sich bewährt und könnte mit kleineren Änderungen sich weiter bewähren.
Man sollte nicht vergessen, das neben der französischen und der amerikanischen Verfassung auch das deutsche Grundgesetz von einigen Ländern bei der Erarbeitung ihrer Verfassung herangezogen worden sind.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
das ist sicher alles richtig!
Nur sind die Umstände heute, deutlich andere (EU / Wiedervereinigung/ Multikultur) als zur Gründungszeit der Bundesrepublik!
Auch hab ich den Eindruck das niemals zuvor so oft das Vervassungsgericht angerufen werden musste um strittige oder gar Falsche Entscheidungen der Politiker zu korrigieren. Liegt das an der nicht mehr zeitgemässen Ausrichtung unserer Verfassung oder an der Unfähigkeit und Unkenntnis unserer Politiker, die das eigene Grundgesetz nicht zu kennen scheinen?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Nun das BVerfG wird öfter angerufen als man denkt, nur wird davon nicht soviel berichtet.
Ich halte deinen Eindruck über die Häufigkeit der Anrufung des BVerfG auch nicht für ein Indiz dafür, das das Grundgesetz nicht mehr zeitgemäß ist.
Zum einen liegt es in der Natur der Sache, das sich bei der Anwendung von Gesetzen manchmal Dinge herausstellen, die bei deren Verabschiedung nicht offensichtlich waren.
Zum anderen wird das BVerfG genauso wie der Bundesrat von etlichen Politikern, egal welcher Partei sie angehören, missbraucht um bereits durch die Mehrheit getroffenen Entscheidungen nachträglich zu beeinflussen. Da manchmal der Faktor Zeit sehr bedeutend ist, kann man durch einstweilige Verfügungen und Eilanträge einem nicht passende Entscheidungen aufgrund von aussetzenden und aufschiebenden Wirkungen in seine Richtung lenken, auch wenn nachträglich Verfassungskonformität festgestellt wird.
Was du grundsätzlich nicht vergessen solltest, ist da Umstand das Recht, auch Verfassungsrecht, abstrakt ist und nicht Fall spezifisch, dadurch ergibt sich die Problematik der Auslegung und die betrifft nicht nur das GG, sondern würde auch eine neue Verfassung betreffen. Auslegungen sind trotz aller Ansätze immer subjektiv.
Sicherlich könnte das GG einige Modifikationen vertragen, aber das es nicht mehr zeitgemäß ist, würde ich nicht sagen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Das GG musste nicht dem Deutschen Volk gefallen sondern den Amerikanern, und es wurde beschlossen, aber nicht vomm Volk.
Des Weiteren gilt das GG nicht für das gesammte Deutsche Volk, sondern nur für die Bevölkerung der Bundesrepublik. Es fehlen:
Österreicher
Siebenbürgener Sachsen
Kaschuben (Volksdeutsche)
und weitere...
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
brauchen wir nicht generell ein neues Grundgesetz/Verfassung?
Eigentlich schon:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Von „http://de.wikisource.org/wiki/Grundg...and_2006%29“
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Holdus
Eigentlich schon:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Von „
http://de.wikisource.org/wiki/Grundg...and_2006%29“
Holdus, beantworte mir die Frage, wie der Artikel 146 deine Meinung begründen soll.
Er beschäftigt sich mit der Gültigkeitsdauer des GG, nicht aber mit einer etwaigen Verpflichtung zur einer neuen Verfassung.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Holdus, beantworte mir die Frage, wie der Artikel 146 deine Meinung begründen soll.
Er beschäftigt sich mit der Gültigkeitsdauer des GG, nicht aber mit einer etwaigen Verpflichtung zur einer neuen Verfassung.
Die Frage war, brauchen wir nicht generell ein neues Grundgesetz / Verfassung
Meine Antwort darauf der Artikel 146, da dieser Artikel ja eine Verfassung nach dem Grundgesetz vorsieht - eigentlich.
Bin mir aber dessen bewusst, wie es wirklich aussieht:
Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz definitive und abschließende gesamtdeutsche Verfassung geworden, denn durch Beitritt und Einigungsvertrag ist über das Grundgesetz entschieden worden, die deutsche Einheit bedingt keine neue Verfassung.
Einzelheiten hierzu ist den Begründungen zum Einigungsvertrag zu entnehmen
( Bundestagsdrucksache 11/7760 insb. S. 358, 359 , Auszüge, siehe unten )
Das Bundesverfassungsgericht hat daher auch entschieden, dass weder ein individualrechtlicher Anspruch noch die Pflicht staatlicher Stellen besteht, eine Volksabstimmung über die Verfassung herbeizuführen. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte von Artikel 146 Grundgesetz ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt (BVerfG, 2 BvR).[/I] http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2327.html
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Holdus, beantworte mir die Frage, wie der Artikel 146 deine Meinung begründen soll.
Er beschäftigt sich mit der Gültigkeitsdauer des GG, nicht aber mit einer etwaigen Verpflichtung zur einer neuen Verfassung.
Würde die "Volkssouveränität" nich eine Verpflichtung draus machen?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Wilhelm
Würde die "Volkssouveränität" nicht eine Verpflichtung draus machen?
Nein, weil dies nicht nötig ist. Sorry, jetzt wird es sehr theoretisch und abstrakt.
Nun Volkssouveränität bedeutet einfach betrachtet nichts anderes als das die Staatsgewalt vom Volk in seiner Gesamtheit ausgeht. Wie die Staatsgewalt nun vom Volk ausgeübt wird, ob nun mittelbar oder unmittelbar ist für den Sachverhalt erstmal unbedeutend.
Die politisch-rechtliche Grundlage beruht somit aus der daraus resultierenden verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Das Volk in seiner Gesamtheit steht über der Verfassung. Nichts anders steht auch im Artikel 146 GG (......,an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.)
Das Volk in seiner Gesamtheit hat also das Recht, Betonung liegt auf Recht und Gesamtheit, sich jederzeit eine neue politisch-rechtlich Grundordnung zu geben, eine neue Verfassung, aber genauso das Recht sich keine neue Verfassung zu geben.
Nun mit dem Grundgesetz haben wir aufgrund der historischen Vorgeschichte einen kleinen Sonderfall, weil hier sich erstmal nur ein Teilvolk eine politisch-rechtliche Grundordnung gegeben hat (siehe hierbei Artikel 144 GG). Mit der Zustimmung der Länderparlamente zum GG, hatte das GG die Zustimmung des Teilvolkes, denn über Parlamente übt das Volk/Teilvolk seine Staatsgewalt mittelbar aus. Lassen wir jetzt mal die unterschiedlichen Ansichten über die Ostgebiete außen vor, sondern bleiben bei der rein rechtlichen Betrachtung der Sachverhalte. Die DDR-Volkskammer erklärte am 14.August. 1990 ihren Beitritt nach dem ursprünglichen Artikel 23 GG. Nun über die DDR-Volkskammer übte das andere Teilvolk seine Staatsgewalt mittelbar aus. So gesehen hat das GG die Zustimmung des ganzen Volkes. Die Gesamtheit des Volkes ist wieder hergestellt.
Somit besteht auch das bereits erwähnte Recht sich jederzeit eine neue Verfassung zu geben oder nicht zu geben. Wenn also jederzeit die Möglichkeit besteht, sich eine neue Verfassung zu geben, wozu ist dann eine Verpflichtung notwendig. Das einzige was dazu notwendig ist, ist die Überzeugung im Volk, das wir eine neue Verfassung benötigen.
Da in unserer Demokratie, die größtenteils eine indirekte Demokratie ist, das Volk seine Staatsgewalt über Wahlen und Abstimmungen mehr mittelbar als unmittelbar ausübt, ist der Weg zur neuen Verfassung bzw. der Überzeugung im Volk zur einer neuen Verfassung vorgegeben.
Eigentlich ist die Sache also einfach und bedarf keiner Verpflichtung, die einzige Problematik, die für die besteht, die sich eine neue Verfassung unbedingt wünschen, liegt in einer verfassungsrechtlichen Ansicht, die aus dem Begriff Gesamtheit des Volkes resultiert.
Nun wir wissen, das es so etwas wie einen einheitlichen Volkswillen nicht gibt und sich auch in einem demokratischen System nicht erreichen lässt. Das wird schon allein durch die Ergebnisse bei den Wahlen sichtbar.
Wie soll man nun der Gesamtheit des Volkes gerecht werden, wenn es unmöglich ist das alle der gleichen Meinung ist. Einfache Mehrheitsentscheidungen repräsentieren im schlechtesten Fall nur ein wenig mehr den Willen der Hälfte des Volkes. Sie werden dem Begriff der Gesamtheit nun wirklich nicht gerecht. Ganz gerecht wird man ihm nie, aber man kann sich ihm über die qualifizierten Mehrheiten nähern (2/3 wenn nicht sogar 3/4).
Die Gesamtheit des Volkes kann also erst repräsentiert werden, wenn sie tatsächlich im Minimum dem Willen von 2/3 des Volkes entspricht.
Wer also 2/3 in beiden Häusern vereinen kann, kann verfassungsgebende Maßnahmen einleiten.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Nein, weil dies nicht nötig ist. Sorry, jetzt wird es sehr theoretisch und abstrakt.
Nun Volkssouveränität bedeutet einfach betrachtet nichts anderes als das die Staatsgewalt vom Volk in seiner Gesamtheit ausgeht. Wie die Staatsgewalt nun vom Volk ausgeübt wird, ob nun mittelbar oder unmittelbar ist für den Sachverhalt erstmal unbedeutend.
Die politisch-rechtliche Grundlage beruht somit aus der daraus resultierenden verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Das Volk in seiner Gesamtheit steht über der Verfassung. Nichts anders steht auch im Artikel 146 GG (......,an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.)
Das Volk in seiner Gesamtheit hat also das Recht, Betonung liegt auf Recht und Gesamtheit, sich jederzeit eine neue politisch-rechtlich Grundordnung zu geben, eine neue Verfassung, aber genauso das Recht sich keine neue Verfassung zu geben.
Nun mit dem Grundgesetz haben wir aufgrund der historischen Vorgeschichte einen kleinen Sonderfall, weil hier sich erstmal nur ein Teilvolk eine politisch-rechtliche Grundordnung gegeben hat (siehe hierbei Artikel 144 GG). Mit der Zustimmung der Länderparlamente zum GG, hatte das GG die Zustimmung des Teilvolkes, denn über Parlamente übt das Volk/Teilvolk seine Staatsgewalt mittelbar aus. Lassen wir jetzt mal die unterschiedlichen Ansichten über die Ostgebiete außen vor, sondern bleiben bei der rein rechtlichen Betrachtung der Sachverhalte. Die DDR-Volkskammer erklärte am 14.August. 1990 ihren Beitritt nach dem ursprünglichen Artikel 23 GG. Nun über die DDR-Volkskammer übte das andere Teilvolk seine Staatsgewalt mittelbar aus. So gesehen hat das GG die Zustimmung des ganzen Volkes. Die Gesamtheit des Volkes ist wieder hergestellt.
Somit besteht auch das bereits erwähnte Recht sich jederzeit eine neue Verfassung zu geben oder nicht zu geben. Wenn also jederzeit die Möglichkeit besteht, sich eine neue Verfassung zu geben, wozu ist dann eine Verpflichtung notwendig. Das einzige was dazu notwendig ist, ist die Überzeugung im Volk, das wir eine neue Verfassung benötigen.
Da in unserer Demokratie, die größtenteils eine indirekte Demokratie ist, das Volk seine Staatsgewalt über Wahlen und Abstimmungen mehr mittelbar als unmittelbar ausübt, ist der Weg zur neuen Verfassung bzw. der Überzeugung im Volk zur einer neuen Verfassung vorgegeben.
Eigentlich ist die Sache also einfach und bedarf keiner Verpflichtung, die einzige Problematik, die für die besteht, die sich eine neue Verfassung unbedingt wünschen, liegt in einer verfassungsrechtlichen Ansicht, die aus dem Begriff Gesamtheit des Volkes resultiert.
Nun wir wissen, das es so etwas wie einen einheitlichen Volkswillen nicht gibt und sich auch in einem demokratischen System nicht erreichen lässt. Das wird schon allein durch die Ergebnisse bei den Wahlen sichtbar.
Wie soll man nun der Gesamtheit des Volkes gerecht werden, wenn es unmöglich ist das alle der gleichen Meinung ist. Einfache Mehrheitsentscheidungen repräsentieren im schlechtesten Fall nur ein wenig mehr den Willen der Hälfte des Volkes. Sie werden dem Begriff der Gesamtheit nun wirklich nicht gerecht. Ganz gerecht wird man ihm nie, aber man kann sich ihm über die qualifizierten Mehrheiten nähern (2/3 wenn nicht sogar 3/4).
Die Gesamtheit des Volkes kann also erst repräsentiert werden, wenn sie tatsächlich im Minimum dem Willen von 2/3 des Volkes entspricht.
Wer also 2/3 in beiden Häusern vereinen kann, kann verfassungsgebende Maßnahmen einleiten.
Hällst Du dann auch die Volksabstimmungen in anderen Ländern (Polen, Frankreich.) für nicht repräsentabel oder gibt es bei denen vielleicht sowas wie einen "einheitlichen Volkswillen" ?
Findest Du es ok wenn sich unsere Kanzlerin noch für eine EU-Verfassung stark macht, wo doch offensichtlich ist, dass es nicht Europas Völker einheitlicher Wille ist?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Holdus
Hällst Du dann auch die Volksabstimmungen in anderen Ländern (Polen, Frankreich.) für nicht repräsentabel oder gibt es bei denen vielleicht sowas wie einen "einheitlichen Volkswillen" ?
Findest Du es ok wenn sich unsere Kanzlerin noch für eine EU-Verfassung stark macht, wo doch offensichtlich ist, dass es nicht Europas Völker einheitlicher Wille ist?
Holdus, entschuldige mal, wie blöd bist du eigentlich. Jedesmal, wenn mal wenn man hier einen Sachverhalt mit einer rein rechtlichen Betrachtungsweise erklärt, kommt einer einer mit seiner subjektiven politischen Meinung über bestimmte Aspekte, die mit dem rechtlichen Sachverhalt nur indirekt was zu tun hat.
Kritik an Handlungsweisen unserer Politiker ist berechtigt, aber das ändert nichts an den rechtlichen Sachverhalten.
Deine Kritik kann man auch als Begründung nehmen, warum man eine neue Verfassung bräuchte, das ändert aber nichts an dem rechtlich vorgeschriebenen Weg zur einer neuen Verfassung und den Maßnahmen, die notwendig sind ihn einzuleiten.
Ich kann ja verstehen, das ihr euch so sehr auf diese angebliche Verpflichtung versteift, damit geht ihr nämlich schön dem Problem aus dem Weg, das heute alle haben, ob es nun alle Parteien, egal welchem politischem Spektrum sind oder auch die Religionen. Das Problem Menschen wirklich von etwas zu überzeugen, das Problem die Meinung von Menschen ohne Zwang zu ändern.
Es ist schön einfach, nach Mitteln und Wegen zu suchen, um seine Meinung durchzusetzen, ohne sich mit den Menschen an sich auseinanderzusetzen, denn sonst müsste man diese ja wirklich überzeugen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Holdus
"Gehirnnutzer" lenke nicht ab und werde beleidigend, beantworte Doch einfach nur das, was Du persönlich gefragt wurdest.
Ich beantworte dir die Fragen in einem Thread wo sie nicht Off Topic sind. Hier nicht.
Wenn du meine Meinung dazu wissen willst, dann frag mich in einem Thread mit dem entsprechenden Thema.
Wilhelm hat eine Frage zum Thema passend gestellt, die habe ich versucht so gut wie möglich neutral vom rechtlichen Sachverhalt zu beantworten.
Du hingegen stellst hingegen Fragen nach einer subjektiven Meinung, die
1. zwar im Bezug zum GG stehen, aber nicht im Bezug auf den geschilderten rechtlichen Sachverhalt oder zur Thematik des Threads.
2. nur indirekt mit dem GG zu tun haben und mehr eine Kritik an der Handlungsweise unserer Politiker sind und somit für dieses Thema Off Topic.
Wenn du mich also themenbezogen fragst, werde ich dir möglicherweise antworten, obwohl ich Bedenken habe, das du meine Meinung überhaupt verstehst, wenn du schon die bloße Schilderung eines Sachverhaltes als persönliche Meinungsäußerung ansiehst.
Dich zu beleidigen hatte ich überhaupt nicht vor, mich nervt es nur andauernd, wenn man nur einen Sachverhalt schildert, dies immer von wenigen als eine Meinungsäußerung abgetan wird, anstatt sich mal ein wenig Gedanken über den Sachverhalt zu machen und darauf basierend zu argumentieren.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Wilhelm
Würde die "Volkssouveränität" nich eine Verpflichtung draus machen?
Das Volk hat sich dazu 1949 ueber die Landtage und 1990 ueber die DDR-Volkskammer abschliessend geaeussert.
Im Uebrigen waere dies ein Novum: Weder ueber die Verfassung von 1849, noch 1871 noch 1919 wurde ein Referendum durchgefuehrt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Rheinlaender
Das Volk hat sich dazu 1949 ueber die Landtage und 1990 ueber die DDR-Volkskammer abschliessend geaeussert.
Im Uebrigen waere dies ein Novum: Weder ueber die Verfassung von 1849, noch 1871 noch 1919 wurde ein Referendum durchgefuehrt.
Braver Untertan!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Der Art. 146 ist in gewisser Weise gefaehrlich - wenn man sich z. B. die entsprechen Artikel der Schweizer Bundesverfassung ("Totalrevision") oder der US-Verfassung anschaut, dann sind dort klaere Formalia angeben, wie denn diese neue Verfassung zu schaffen waere. Der Art. 146 hat eine solche Regelung nicht (was aus der Lage 1949 auch verstaendlich ist).
Es waere besser, ihn durch einen Artikel zu ersetzen, der ein genaues Procedure fuer eine neue Verfassung vorsieht und sehr hohe Huerden hierfuer aufstellt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Rheinlaender
Der Art. 146 ist in gewisser Weise gefaehrlich - wenn man sich z. B. die entsprechen Artikel der Schweizer Bundesverfassung ("Totalrevision") oder der US-Verfassung anschaut, dann sind dort klaere Formalia angeben, wie denn diese neue Verfassung zu schaffen waere. Der Art. 146 hat eine solche Regelung nicht (was aus der Lage 1949 auch verstaendlich ist).
Es waere besser, ihn durch einen Artikel zu ersetzen, der ein genaues Procedure fuer eine neue Verfassung vorsieht und sehr hohe Huerden hierfuer aufstellt.
Du irrst Rheinländer, so gefährlich ist der Art. 146 GG nicht, denn viele Leute vergessen, das eine neue Verfassung mit der komplette Änderung des Grundgesetzes gleichzusetzen ist. (Die Artikel 1 bis 20 können wir in diesem Zusammenhang getrost erstmal aussen vor lassen.)
Aus diesem Umstand ergibt sich, das Art. 79 GG in Anwendung kommt. Das heißt zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen, die nun mal für eine neue Verfassung notwendig sind, ist die in Art. 79 vorgegebene Mehrheit in beiden Häusern notwendig. Das einzige was nicht geregelt ist, betrifft das Referendum über die dann erarbeitet Verfassung, nämlich ab wann das Ergebnis des Referendums als Zustimmung des Volkes zu werten ist, ob nun eine einfache Mehrheit, eine absolute Mehrheit oder eine qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, wobei die Relevanz eines solchen Referendums und der Umstand, das zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen qualifizierte Mehrheiten notwendig sind, dafür spricht, das man hier auch eine qualifizierte Mehrheit verlangen sollte.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Du irrst Rheinländer, so gefährlich ist der Art. 146 GG nicht, denn viele Leute vergessen, das eine neue Verfassung mit der komplette Änderung des Grundgesetzes gleichzusetzen ist. (Die Artikel 1 bis 20 können wir in diesem Zusammenhang getrost erstmal aussen vor lassen.)
Aus diesem Umstand ergibt sich, das Art. 79 GG in Anwendung kommt. Das heißt zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen, die nun mal für eine neue Verfassung notwendig sind, ist die in Art. 79 vorgegebene Mehrheit in beiden Häusern notwendig. Das einzige was nicht geregelt ist, betrifft das Referendum über die dann erarbeitet Verfassung, nämlich ab wann das Ergebnis des Referendums als Zustimmung des Volkes zu werten ist, ob nun eine einfache Mehrheit, eine absolute Mehrheit oder eine qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, wobei die Relevanz eines solchen Referendums und der Umstand, das zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen qualifizierte Mehrheiten notwendig sind, dafür spricht, das man hier auch eine qualifizierte Mehrheit verlangen sollte.
Ich schreibe doch gerade das GG als neue Verfassung für Neugermanien um!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Du irrst Rheinländer, so gefährlich ist der Art. 146 GG nicht, denn viele Leute vergessen, das eine neue Verfassung mit der komplette Änderung des Grundgesetzes gleichzusetzen ist. (Die Artikel 1 bis 20 können wir in diesem Zusammenhang getrost erstmal aussen vor lassen.)
Aus diesem Umstand ergibt sich, das Art. 79 GG in Anwendung kommt. Das heißt zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen, die nun mal für eine neue Verfassung notwendig sind, ist die in Art. 79 vorgegebene Mehrheit in beiden Häusern notwendig. Das einzige was nicht geregelt ist, betrifft das Referendum über die dann erarbeitet Verfassung, nämlich ab wann das Ergebnis des Referendums als Zustimmung des Volkes zu werten ist, ob nun eine einfache Mehrheit, eine absolute Mehrheit oder eine qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, wobei die Relevanz eines solchen Referendums und der Umstand, das zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen qualifizierte Mehrheiten notwendig sind, dafür spricht, das man hier auch eine qualifizierte Mehrheit verlangen sollte.
Das gibt der Text des GG nur wirklich her, wenn Du etwas Rechtsphilosophie reinbringst, dass sich der Souveraen eben durch das GG (namendlich die Grenzen der Verfassungsaenderung im Art 79) sich selber als Verfassungsgeber beschraenkt und diese Beschraenkung nicht einfach durch einen "Trick" nach 146 umgehen kann. Das ist herrschende Lehre, aber es gibt hierzu auch Minderheitenmeinungen.
Der Verfassungsgrundsatz, der nicht durch internationale Vertraege garantiert ist, aber durch den Art. 79 waere die Aufteilung Deutschland in Laender. Insofern waere auch ohne diese Beschraenkung ein zukuenftiger Verfassungsgeber an die Grundsaetze der Menschenrechte und Demokratie gebunden.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Ich würde eine neue Verfassung begrüssen, sofern sie näher an meinen eigenen politischen Vorstellungen läge oder deren Umsetzung erleichterte.
Klarer Fall. :)
Zustandekommen könnte diesen, neben dem oben beschrieben parlamentarischen Weg, auch dadurch, dass eine Nationalversammlung o.ä. eine Verfassung beschlösse und dabei hinreichenden Rückhalt in der Bevölkerung hätte.
Mah formaljuristisch nicht wasserdicht sein, jedoch würd sich dem wohl niemand entgegenstellen.
Oder ist es vorstellbar, dass die Bundeswehr oder die NATO oder die VN eingreifen und eine neue freiheitlich-demokratische, nach dem Zustandekommen auf allgemeinem Volkswillen ruhend erkennbare Verfassung verhindern würden, nur weil ihre Schaffung gegen zweieinhalb Gesetze verstösst?
Wohl kaum!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Zustandekommen könnte diesen, neben dem oben beschrieben parlamentarischen Weg, auch dadurch, dass eine Nationalversammlung o.ä. eine Verfassung beschlösse und dabei hinreichenden Rückhalt in der Bevölkerung hätte.
Das ist der einzig gangbare Weg. Das Volk muß eine Verfassung wählen (zumindest in einer, wie auch immer gearteten Demokratur;) )
Es ist immer wieder erstaunlich, dass von den meisten BRD-"Bürgern" das Grundgesetz als etwas völlig Normales gesehen wird (es gibt welche und sie sind nicht unbedingt in der Minderzahl, die behaupten, das GG wäre die Verfassung:D ).
Das Grundgesetz FÜR die BRD heißt es so schön, während es die Verfassung DER BRD heißen würde. Daraus ergibt sich der Fakt (s. 79, 116, 125 & 146 GG), dass das Deutsche Reich (und nur um das geht es, Deutschland gibt es als Nation, bzw. Staat nicht. Es ist lediglich ein umgangssprachliches Kürzel. Siehe England für UK) faktisch und de jure noch besetzt ist. Warum so viele Deutsche (vor allem hier im Forum!:=) sich so dagegen streuben, ist mir nach wie vor ein Rätsel. Ich kann es nur mit dem sogenannten Stockholmsyndrom erklären
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Mag formaljuristisch nicht wasserdicht sein, jedoch würd sich dem wohl niemand entgegenstellen.
Oder ist es vorstellbar, dass die Bundeswehr oder die NATO oder die VN eingreifen und eine neue freiheitlich-demokratische, nach dem Zustandekommen auf allgemeinem Volkswillen ruhend erkennbare Verfassung verhindern würden, nur weil ihre Schaffung gegen zweieinhalb Gesetze verstösst?
Wohl kaum!
Du würdest Dich wundern, wie viele "Seilschaften" sich gegen eine (reichs)deutsche Verfassung wehren würden. Danach kann man die Kuh nicht mehr melken!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
Zitat:
Zitat von
Doc01
Das ist der einzig gangbare Weg. Das Volk muß eine Verfassung wählen (zumindest in einer, wie auch immer gearteten Demokratur;) )
Die Verfassung der Nederlande, "Grondwet voor het Koningrijk der Nederlanden", wurde auf koenglicher Machtvollkommenheit am 24 Aug. 1815 erlassen.
Die Verfassung Canadas ist, mit etlichen Aendeurngen, der North America Act 1867, der vom Palrmanent in London beschlossen wurden und von Koenigin Victoria inkraft gesetz wurde.
Die Verfassung Luxemburgs wurde am 09. Juli 1848 vom Niederlaendischen Koenig in seiner Funktion als Grossherzog von Luxemburg inkraft gesetzt.
etc. etc. etc.
Alle diese Staaten sind eindeutige Demokratien. Deine Aussage stimmt also nicht.
Zitat:
Zitat von
Doc01
Es ist immer wieder erstaunlich, dass von den meisten BRD-"Bürgern" das Grundgesetz als etwas völlig Normales gesehen wird (es gibt welche und sie sind nicht unbedingt in der Minderzahl, die behaupten, das GG wäre die Verfassung:D ).
Was auch vollkommen richtig, da das GG alle formalen un materiellen Bedingungen einer Verfassung im strikten sinne erfuellt.
Zitat:
Zitat von
Doc01
Das Grundgesetz FÜR die BRD heißt es so schön, während es die Verfassung DER BRD heißen würde. Daraus ergibt sich der Fakt (s. 79, 116, 125 & 146 GG), dass das Deutsche Reich (und nur um das geht es, Deutschland gibt es als Nation, bzw. Staat nicht.
Schon vor dem 1. weltkrieg sprach man im internationale Verkehr von "Germany" - und zwar nicht "umgangssprachlich" - Du wirfst eine Nebelbombe: Es sit eben kein Unterschied, ob von "Frankreich" oder der "Franzoesischen Republik" im Volkerrecht rede.
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Es ist lediglich ein umgangssprachliches Kürzel. Siehe England für UK)
Autsch! England besteht innerhalb des UK weiterhin als Veraltungseinheit. Bestimmte Gesetze gelten nur in England, andere in England und Wales und wiederum andere nur in Schottland oder Nordirland und noch andere im gesamtem UK - das behindert aber nicht die Einheit des Staates (alles etwas komplizierter hier auf der insel) oder die Souveranitaet der Krone.
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faktisch und de jure noch besetzt ist.
Mache Dich schlau, was "Besetzung" bedeutet und schreib weiter!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Rheinlaender
Die Verfassung der Nederlande, "Grondwet voor het Koningrijk der Nederlanden", wurde auf koenglicher Machtvollkommenheit am 24 Aug. 1815 erlassen.
Das ist ja auch das Königreich NL
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Rheinlaender
Die Verfassung Canadas ist, mit etlichen Aendeurngen, der North America Act 1867, der vom Palrmanent in London beschlossen wurden und von Koenigin Victoria inkraft gesetz wurde.
Eine Kolonie die von einer Monarchie in die Selbständigkeit entlassen wurde. Nicht zu vergleichen, wie auch NL, mit dem Deutschen Reich, denn das hatte in einer Nationalversammlung (1919) sich die verfassung gegeben.
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Rheinlaender
Die Verfassung Luxemburgs wurde am 09. Juli 1848 vom Niederlaendischen Koenig in seiner Funktion als Grossherzog von Luxemburg inkraft gesetzt.
etc. etc. etc.
s. Monarche
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Rheinlaender
Alle diese Staaten sind eindeutige Demokratien. Deine Aussage stimmt also nicht.
Sehe ich anders, weil bei allen von Dir geposteten Ländern Monarchien im Spiel waren. Und ich weiß nicht, wie in einer Monarchie, auch einer parlamentarischen, die Verfassungsgebeung geregelt ist. Aber egal, wir brauchen, falls wir wiedervereinigt sind, was wir eben noch nicht sind (Ostgebiete) aber nach Art. 146 eine Verfassung, die das Volk abnickt. Egal, wie ander Staaten das machen, bzw. gemacht haben.
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Rheinlaender
Was auch vollkommen richtig, da das GG alle formalen un materiellen Bedingungen einer Verfassung im strikten sinne erfuellt.
Na klar, dafür wird ein GG ja eingeführt, um die Verwaltung auf die Reihe zu bekommen. meist mit den Gesetzen des entsprechenden Landes. Aber es IST keine Verfassung
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Rheinlaender
Schon vor dem 1. weltkrieg sprach man im internationale Verkehr von "Germany" - und zwar nicht "umgangssprachlich" - Du wirfst eine Nebelbombe: Es sit eben kein Unterschied, ob von "Frankreich" oder der "Franzoesischen Republik" im Volkerrecht rede..
Vor dem 1 WK hieß unser Land Deutsches Reich, German Empire, es wurde umgangssprachlich von Germany geredet. Die Volksrepublik China wird China genannt. Völlig richtig. Aber das IST die Kurzform
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Rheinlaender
Autsch! England besteht innerhalb des UK weiterhin als Veraltungseinheit. Bestimmte Gesetze gelten nur in England, andere in England und Wales und wiederum andere nur in Schottland oder Nordirland und noch andere im gesamtem UK - das behindert aber nicht die Einheit des Staates (alles etwas komplizierter hier auf der insel) oder die Souveranitaet der Krone..
Das habe ich auch nicht behauptet. Ob Gesetze in einem Staat nur in Teilbereichen (s. BRD durch das föderative System) gelten oder nicht, ist für den Namen eines Staates völlig unwichtig. United Kingdom wird umgangssprachlich England genannt.
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Rheinlaender
Mache Dich schlau, was "Besetzung" bedeutet und schreib weiter!
Habe ich wahrscheinlich lange vor Dir. Das Deutsche Reich ist nach wie vor besetzt. Darüber haben wir in einem anderen Strang schon viel geschrieben. Nochmal für die schweigende Mehrheit:D :
1. Die (OMF)BRD ist kein neuer westlicher Staat, sondern ein Konstrukt derAlliierten (Verfassung vs. GG). Genau wie die (OMF)DDR.
2. Falls denn schon die BRD "teilidentisch" mit dem DR ist, geht aus Folgendem (2 BvF 1//3) ganz klar hervor, dass das DR noch existiert. Und es können nicht gleichzeitig 2 "identische" Staaten existieren. Das geht nun wirklich nicht. Deshalb beansprucht die Identität der OMF-BRD keine Ausschließlichkeit (ebenda).
3. Es gibt keinen Friedensvertrag mit dem DR (s. Feindstaatencharta der UN). Die Mauschelei 1955 war Augenpulver für die BRD-"Bürger".
4. Das die BRD kein Staat sein kann, geht schon daraus hervor, dass sie kein Staatsvolk hat (s. BMI). Und ein Staat (Konvention von Montevideo) setzt nun mal ein Staatsvolk neben Staatsgewalt und Staatsterritorium voraus.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Doc01
Das ist ja auch das Königreich NL
Eine Kolonie die von einer Monarchie in die Selbständigkeit entlassen wurde.
Canada wurde nie "in die Unabhaenigkeit" entlassen, sondern die Kanadier bekamen das Recht sich selber zu verwalten und duerfen seit 1982 auch ihre Verfassung selber aendern, trozdem bezweifelt niemand, dass Canada ein souveraener Staat.
Das ist alles nicht so ganz einfach mit dem Voelker- und Staat, wie du Dir das vorstellst.
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Doc01
Sehe ich anders, weil bei allen von Dir geposteten Ländern Monarchien im Spiel waren. Und ich weiß nicht, wie in einer Monarchie, auch einer parlamentarischen, die Verfassungsgebeung geregelt ist.
Das Geben einer Verfassung ist nirgentwo geregelt. Es ist eben die Eigenschaft einer Verfassung, dass sie der Urgrund des Rechtes (wenn ein gegeben wird) und selber in urspruenglichen Erlass an keine Regel gebunden ist ("Pouvoir constituant originaire"). Sie setzt aber Regeln fuer ihre Aenderung und bindet sich an diesen Akt aus dem dem ohne revolutionaeren Umsturz oder aehnliche Unterbrechung nicht sich befreihen kann.
Es scheint mir, dass Du immer noch meiner Empfehlung gefolgt bist und Dich uber den Hanoverchen Verfassungkonflikt auseinandergesetz hast, dort wurde dies schoin in 1830ern gruendlichst durchdiskutiert.
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Doc01
Aber egal, wir brauchen, falls wir wiedervereinigt sind, was wir eben noch nicht sind (Ostgebiete) aber nach Art. 146 eine Verfassung, die das Volk abnickt. Egal, wie ander Staaten das machen, bzw. gemacht haben.
Die urspruengliche Verfassungsgebende Gewalt ("Pouvoir constituant originaire") ist nirgentwo definiert - sie erst defineirt sich als solche. Wenn ein gesetz eine Regel enthaelt, wie eine neue Verfassung zustande kommt, definiert diese eben die Verfassungsgebende Gewalt ("Pouvoir constituant"), das kann aber nur die urspruengliche Verfassungsgebende Gewalt. Diese kann aber nur eine Verfassung erlassen, ergo ist das GG wegen (!) seiner Vorschrift des Art. 146 eine Verfassung.
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Na klar, dafür wird ein GG ja eingeführt, um die Verwaltung auf die Reihe zu bekommen. meist mit den Gesetzen des entsprechenden Landes. Aber es IST keine Verfassung
Da das GG ausdruecklich (und auch materiell - siehe Art. 146) mit der verfassungsgebenden Gewalt erlassen wurde, ist es eine Verfassung.
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Doc01
Vor dem 1 WK hieß unser Land Deutsches Reich, German Empire, es wurde umgangssprachlich von Germany geredet. Die Volksrepublik China wird China genannt. Völlig richtig. Aber das IST die Kurzform
Die Volekrrecht auch verwendet wird - so erscheint in Artikel 23 der UN-Charter "France" und "French Republic", es erscheint auch eine "Rebublik China", ob dieser Sitz von einer "Volksrepublik China" eingenomen wird. Eine Namenaenderung aender eben nichts ma Subject des Voelerrechtes und Deine "Kurzform" ist vollkommen legitim in Vertraegen zu verwenden.
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Doc01
United Kingdom wird umgangssprachlich England genannt.
Aber im Gegensatz zu "Germany" nicht im volerrechtlichen sinne, dort bezeichnet "England" den Gebietsstand des Koenigreiches England ohne Wales zum 01. Mai 1707.
cHabe ich wahrscheinlich lange vor Dir. Das Deutsche Reich ist nach wie vor besetzt. Darüber haben wir in einem anderen Strang schon viel geschrieben. Nochmal für die schweigende Mehrheit:D :
1. Die (OMF)BRD ist kein neuer westlicher Staat, sondern ein Konstrukt derAlliierten (Verfassung vs. GG). Genau wie die (OMF)DDR.[/QUOTE]
Er sit der deutsche Staat, der 1866/71 gegruendet wurde.
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Doc01
2. Falls denn schon die BRD "teilidentisch" mit dem DR ist, geht aus Folgendem (2 BvF 1//3) ganz klar hervor, dass das DR noch existiert. Und es können nicht gleichzeitig 2 "identische" Staaten existieren. Das geht nun wirklich nicht. Deshalb beansprucht die Identität der OMF-BRD keine Ausschließlichkeit (ebenda).
Eben nicht - Die BRD erhob von Anfang den Anspruch das Subject des Voelkerechtes zu sein, das Dt. Reich und Anspruch wurde internaitonal akzeptiert - damit ist sie es.
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Doc01
3. Es gibt keinen Friedensvertrag mit dem DR
Mache Dich mal schlau, was ein Friedensvertrag wirklich ist, wann er geschlossen wird und wann - und schreib weiter.
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4. Das die BRD kein Staat sein kann
Sie sitzt in der UN - das reicht als Ausweiss.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Rheinlaender
Diese kann aber nur eine Verfassung erlassen, ergo ist das GG wegen (!) seiner Vorschrift des Art. 146 eine Verfassung.
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Also das GG verliert seine Gültigkeit, falls eine Verfassung kommt. Und warum, weil es eine Verfassung ist? Mann oh Mann!!!
Interessant ist, dass das GG erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit gilt. Deutschland ist aber weder vereint, noch frei.(Sieh' Dir die Wahlplakte in meiner Signatir an. So sah das mal aus. Heute sehen die Parteien das natürlich ganz anders. "Was stört mich mein Geschwätz von Gestern?":D
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Rheinlaender
Da das GG ausdruecklich (und auch materiell - siehe Art. 146) mit der verfassungsgebenden Gewalt erlassen wurde, ist es eine Verfassung..
Das GG KANN keine Verfassung sein, weil es nicht vom Volk oder einer Nationalversammklung bestätigt ist. Zumal immer noch FÜR und DER. Ist die deutsche Grammatik wirklich für Dich so schwer zu verstehen? Ein Personalpronomen im Vergleich zu einem "Fürwort":D sollte doch eigentlich für einen Deutschen verständlich sein.
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Rheinlaender
Eben nicht - Die BRD erhob von Anfang den Anspruch das Subject des Voelkerechtes zu sein, das Dt. Reich und Anspruch wurde internaitonal akzeptiert - damit ist sie es.
Hier irrt der Meister nochmals. Die BRD kann kein Völkerrechtssubjekt sein, da sie kein Staatsvolk hat. Natürlich erkennen unsere Feinde ihr eigens Konstrukt an. Aber de jure ist es keins.
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Rheinlaender
Sie sitzt in der UN - das reicht als Ausweiss.
Sitzt Israel auch. Und ist auch kein Staat, da wiederum das Staatsvolk fehlt.
Nota bene.: Die Juden sind kein ethnisches Volk, sondern lediglich eine Glaubensgemeinschaft. Nur die Nazis haben von 1/2, 1/4 und 1/8 Juden gesprochen. Jude ist nur, wer den Glauben hat (s. erneut Sammy Davis jr.)
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Also das GG verliert seine Gültigkeit, falls eine Verfassung kommt. Und warum, weil es eine Verfassung ist
Ja - weil nur eine Verfassung, ob sie sich nun so nennt oder nicht, eine solche Vorschrift enthalten kann.
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Das GG KANN keine Verfassung sein, weil es nicht vom Volk oder einer Nationalversammklung bestätigt ist.
Es gibt im gesamten Voelker- oder Staatsrecht keine Vorschrift, keine verbindlichen Weg, wie eine Verfassung zustande kommt.
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Hier irrt der Meister nochmals. Die BRD kann kein Völkerrechtssubjekt sein, da sie kein Staatsvolk hat. Natürlich erkennen unsere Feinde ihr eigens Konstrukt an. Aber de jure ist es keins.
Die schweiz hat seit den fruehen 1950er diplomatische Beziehungen mit der BRD. Solche Beziehungen koennen zwischen Subjecten des Voelerrechts gefuehrt werden. Ist die Schweiz nun ein "Feind"?
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Sitzt Israel auch. Und ist auch kein Staat, da wiederum das Staatsvolk fehlt.
Nota bene.: Die Juden sind kein ethnisches Volk, sondern lediglich eine Glaubensgemeinschaft.
Es gibt Juden, es gibt israelische Staatsbuerger, die Juden sind, es auch Juden, die keine sind und es gibt Nicht-Juden, die israelische Staatsbuerger sind (ca. 25% aller Israelis).
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Doc01
Also das GG verliert seine Gültigkeit, falls eine Verfassung kommt. Und warum, weil es eine Verfassung ist? Mann oh Mann!!!
Weil's eine neue Verfassung ist.
Genauso, wie mein alter Mietvertrag seine Gültigkeit verliert, wenn ich mit dem Vermieter einen neuen abmache.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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-jmw-
Weil's eine neue Verfassung ist.
Genauso, wie mein alter Mietvertrag seine Gültigkeit verliert, wenn ich mit dem Vermieter einen neuen abmache.
Ach so! Na ja, dann ist ja alles in Dortmund:D :D :D
Aber vorher lieber mal nachfragem , wann die BRD in die Freiheit entlassen wurde. So Friedensvertragsmäßig, und dann nochmal schnell nach dem Staatsvolk gefragt.
Aber....nein, das Staatsvolk wird auch neu gemacht:D :D :D
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Doc01
Aber vorher lieber mal nachfragem , wann die BRD in die Freiheit entlassen wurde.
Was heisst "Freiheit" in diesem Sinne?
(Ich benutze den Begriff i.d.R. nur für das Verhältnis von Personen untereinander, daher die Frage.)
Zitat:
So Friedensvertragsmäßig
De facto hammer Frieden, sieht jedenfalls so aus.
Brauchst 'n Wisch dafür?
Ich nicht.
Zitat:
und dann nochmal schnell nach dem Staatsvolk gefragt.
Staatsvolk sind die "Deutschen" gemäss Reichs-/Staatsangehörigkeitsgesetz.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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-jmw-
Was heisst "Freiheit" in diesem Sinne?
(Ich benutze den Begriff i.d.R. nur für das Verhältnis von Personen untereinander, daher die Frage.).
Das wir nicht mehr das tun müssen, was uns die Alliierten, voran die USA, vorschreibt.
Zitat:
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-jmw-
De facto hammer Frieden, sieht jedenfalls so aus.
Brauchst 'n Wisch dafür?
Ich nicht..
Es muß ganz ordentlich und gesetzesgemaß völkerrechtlcih abgeschlossen werden.
Zitat:
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-jmw-
Staatsvolk sind die "Deutschen" gemäss Reichs-/Staatsangehörigkeitsgesetz.
Natürlich, das stimmt. Und was ist jetzt die BRD? Die hat kein Staatsvolk. Nun komm bitte nicht mit identisch zum DR und son Müll. Das DR besteht, ist nur mangels einer Organisation nicht handlungsfähig. Und dann kann die BRD nicht das DR sein und Rechtsnachfolger auch nicht. Das haben die Verbrecher schön hingeschmiert, so dass sich das eigene Volk darüber in die Wolle kriegt. DIVEDE ET IMPERA: Die Jungs haben es schon daruf!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Das wir nicht mehr das tun müssen, was uns die Alliierten, voran die USA, vorschreibt.
"Müssen" in welchem Sinne?
Wir könnten ja einfach aufhören damit!
Was sollten die V.S.A. machen?
Garnix könnten sie machen, jedenfalls nix wirklich schlimmes.
Denn im Zweifelsfall wird der Rest der Welt nicht schauen, was formaljuristisch vielleicht getan werden dürfte, sondern was tatsächlich getan und uns angetan würd, gleichwohl wir friedlich blieben.
Die BRD ist nicht der Irak, den man einfach mal so besetzen kann.
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Es muß ganz ordentlich und gesetzesgemaß völkerrechtlcih abgeschlossen werden.
Sollte es politisch opportun werden, so einen Vertrag formal zu schliessen, wär ich durchaus dafür.
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Natürlich, das stimmt. Und was ist jetzt die BRD? Die hat kein Staatsvolk.
Doch: Die Leute mit BRD-Ausweis.
Zitat:
Nun komm bitte nicht mit identisch zum DR und son Müll. Das DR besteht, ist nur mangels einer Organisation nicht handlungsfähig.
Punkt 1:
Das hängt ganz davon ab, welcher Staatstheorie man anhängt.
Ich bin derzeit unschlüssig und am drüber grübeln, ob die webersche oder die o'connorsche Staatstheorie die richtige ist.
Doch nach beiden ist das DR kein Staat, nach Weber deshalb nicht, weil ihm's Gewaltmonopol fehlt;
nach O'Connor, weil's nicht ausreichend Personen gibt, die "deutschreichisch" handeln, also sich im zwischenmenschlichen Verkehr zumindest teilweise an die Gesetze des DR halten.
Tut das keiner, existiert das DR auch nicht, weil Staaten keine Dinge sind, die auch dann existieren, wenn niemand sich für sie interessiert.
Letztere Theorie könnte man auch so auslegen, dass man sagte, das DR hätte mehrere selbsternannte Regierungen und einige tausend Gläubige und insofern existiere es und sei bloss handlungsunfähig.
Dem würde ich zustimmen, unter dem Vorbehalt, gleiches auf vom HRRdN und von allen anderen "Staaten" (Tibet, Konföderierte Staaten vom Amerika usw.) mit ausreichend Anhängerschaft zu behaupten.
So sieht's zumindest aus, wenn man Völker"recht" und ähnlichen nur aus Gründen der Opportunität wichtigen formaljuristischen Schmafu mal beseite lässt.
Punkt 2:
Es heisst nicht "ist mangels Organisation nicht handlungsfähig", es heisst:
"Ist mangels Organisation als Gesamtstaat nicht handlungsfähig"!
Und wer wollte das bestreiten?
Das DR war handlungsfähig weder in dem Gebiet der sog. DDR, nicht im polnisch verwalteten Gebiet und nicht im russisch verwalteten.
Handlungsfähig war es in seiner völkerrechtlichen Fortentwicklung nur als BRD in ehemals Trizonesien.
Deswegen spricht man ja auch von Teilidentität bezogen auf die räumliche Ausdehnung.
Passend dazu eine Analogie aus dem Privatleben:
Mein Grossvater hat nach der Wende das Grundstück seiner Eltern südlich von Berlin zurückbekommen.
Da er ja hier wohnte, wollte er's verkaufen, was dann auch gelang.
Allerdings war die Sache soviel Stress für ihn, dass er die Grundbuchauszüge über ein paar kleine Holzungen in einem Aktenordner versteckte zwischen seinen Schulzeugnissen und sonstigen Berufs- u.ä. Urkunden.
Er hat sie einfach ignoriert und wir wussten nix davon.
Ein Weilchen nach seinem Tode haben wir's bei der Durchsicht seiner Papiere herausgefunden und überlegen derzeit, wie die Sache zu managen sei.
Wir haben hier im Grunde die gleiche Lage:
Zwar sind wir als Erben Eigentümer und im Rahmen der Eigentümerschaft identisch mit meinem Grossvater, allerdings geniessen wir auf den Grundstücken derzeit keine Handlungsfähigkeit.
Sollten wir uns entschliessen, die Sache auf sich beruhen zu lassen, bliebe das auch so;
sollten wir entscheiden, die Holzungen den derzeit wohl vorhandenen Nutzern einfach zu überschreiben, wäre unser Eigentum bzw. unsere Souveränität über diese Gebiete an sie abgetreten, obwohl unsere Familie seit 50 Jahren keine Handlungsfähigkeit mehr besass über diese Holzungen.
Zitat:
Und dann kann die BRD nicht das DR sein
Die BRD ist der handlungsfähige Rest des DR.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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-jmw-
Doch: Die Leute mit BRD-Ausweis.
Was steht denn als Staatsangehörigkeit auf der BRD-Pappe? BRD? Nee, eben, nur die Nationalität, deutsch. Also keine Staatsangehörigkeit, ergo BRD= kein Staat.
Zitat:
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-jmw-
Die BRD ist der handlungsfähige Rest des DR.
Ich geb's auf:(
Nur noch: DIE BRD IST NICHT RECHTSNACHFOLGER und was die Identität angeht, beansprucht sie keine Ausschließlichkeit.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Doc01
Was steht denn als Staatsangehörigkeit auf der BRD-Pappe? BRD? Nee, eben, nur die Nationalität, deutsch. Also keine Staatsangehörigkeit
Im Ausweis kann nicht "BRD" stehen, weil die BRD eine raumzeitliche Konkretisierung des Völker'rechts'subjekts Deutschland ist.
Entsprechend ist als Staatsangehörigkeit "deutsch" eingetragen.
Zitat:
ergo BRD= kein Staat
Untersuchen wir die Sache mal von einer anderen Seite her:
Was ist ein "Staat"?
Wenn wir dafür Kriterien festgelegt haben, können wir auch entscheiden, ob sie auf eine "BRD" zutreffen.
Daraus wäre dann zu schliessen, dass es Dir nicht so wichtig sein kann, dass andere das erfahren bzw. verstehen bzw. zumindest nachvollziehen, was Du als Wahrheit ansiehst.
Zitat:
Nur noch: DIE BRD IST NICHT RECHTSNACHFOLGER und was die Identität angeht, beansprucht sie keine Ausschließlichkeit.
Richtig, die BRD ist nicht Rechtsnachfolger.
Das hat das BVerfG bestätigt und nix anderes hab auch ich geschrieben.
Was die Identität angeht, ist die BRD räumlich nur teilidentisch mit dem DR, wie ein Blick auffe Landkarte zeigt.
Über die völkerrechtliche Identität sagt das aber wenig aus.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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-jmw-
Im Ausweis kann nicht "BRD" stehen, weil die BRD eine raumzeitliche Konkretisierung des Völker'rechts'subjekts Deutschland ist.
Entsprechend ist als Staatsangehörigkeit "deutsch" eingetragen.
Das Völkerrechtssubjekt heißt nicht Deutschland, sondern Deutsches Reich! Aber ansonsten hast Du völlig recht: raumzeitlich!:D Was anderes habe ich bisher hier auch nie behauptet, da die BRD eine OMF ist.
Zitat:
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-jmw-
Untersuchen wir die Sache mal von einer anderen Seite her:
Was ist ein "Staat"?
Wenn wir dafür Kriterien festgelegt haben, können wir auch entscheiden, ob sie auf eine "BRD" zutreffen..
Nach http://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_von_Montevideo muß ein Staat eine "Bevölkerung haben (eigentlich Staatsvolk), ein Territorium und die Staatsgewalt, also Regierung. Und da hat die BRD nur 2 von 3, da das Staatsvolk nach BMI fehlt.
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-jmw-
Richtig, die BRD ist nicht Rechtsnachfolger.
Das hat das BVerfG bestätigt und nix anderes hab auch ich geschrieben.
Was die Identität angeht, ist die BRD räumlich nur teilidentisch mit dem DR, wie ein Blick auffe Landkarte zeigt.
Über die völkerrechtliche Identität sagt das aber wenig aus.
Das ist es ja. Die BRD ist nicht Rechstnachfolger, sondern "identisch", bzw, was das Territorium angeht, teilidentisch, was allerdings nicht Ausschließlichkeit beansprucht (s. ebenda).
Wenn also die (OMF) BRD identisch mit dem DR ist, aber nach 2 BvF 1/73 das DR noch besteht, bestehen 2 "identische" "Staaten" zur gleichen Zeit. Und das ist schlechterdings unmöglich.
Nach wie vor gehöre ich zu den Deutschen, die nicht nur der Meinung sind, sondern WISSEN, dass man Deutschland nach dem Krieg sehr übel mitgespielt hat und gar nicht will, dass Deutschland in den Grenzen von 1937 wieder besteht.
Aber, ganz im ernst, mir geht das jetzt vollkommen am Oberschenkel vorbei. Ich lebe nicht mehr in der (OMF) BRD, habe mein finanzielles Auskommen und kümmere mich um meinen Spaß, solange es eben geht. In die (OMF) BRD komme ich - zumindest was einen längeren Aufenthalt angeht - nie zurück.
Und schön braun:D :D :D bin ich auch schon geworden!!:D :D :D
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Doc01
Das Völkerrechtssubjekt heißt nicht Deutschland, sondern Deutsches Reich!
Das kann nicht sein, weil selbiges Völkerrechtssubjekt als Norddeutscher Bund bereits 1866/67, das Deutsche Reich jedoch erst 70/71 gegründet wurde.
Die Konvention spricht nicht von Staatsvolk, sondern von permanent population.
Diese ist gegeben, die anderen beiden Kriterien auch und also ist nach der KvM die BRD ein Staat.
Zitat:
Das ist es ja. Die BRD ist nicht Rechstnachfolger, sondern "identisch", bzw, was das Territorium angeht, teilidentisch, was allerdings nicht Ausschließlichkeit beansprucht (s. ebenda).
Wenn also die (OMF) BRD identisch mit dem DR ist, aber nach 2 BvF 1/73 das DR noch besteht, bestehen 2 "identische" "Staaten" zur gleichen Zeit. Und das ist schlechterdings unmöglich.
Wenn die BRD völkerrechtlich identisch ist mit dem DR, dann besteht das DR noch, weil's ja nix anderes ist als die BRD.
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Nach wie vor gehöre ich zu den Deutschen, die nicht nur der Meinung sind, sondern WISSEN, dass man Deutschland nach dem Krieg sehr übel mitgespielt hat und gar nicht will, dass Deutschland in den Grenzen von 1937 wieder besteht.
Je nun, das ist ja wohl etwas, was jeder halbwegs Interessierte bei vorhandenem Willen schnell herausfinden kann, nicht wahr?
Das Netz ist schliesslich voll genug der Quellen.
Zitat:
Aber, ganz im ernst, mir geht das jetzt vollkommen am Oberschenkel vorbei.
Joa, mir eigentlich auch, weil für mich ziemlich unerheblich ist, ob ich von freichsdeutschen oder bundesrepublikanischen oder auswärtigen Politikern fremdbeherrscht werd. :D
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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-jmw-
Das kann nicht sein, weil selbiges Völkerrechtssubjekt als Norddeutscher Bund bereits 1866/67, das Deutsche Reich jedoch erst 70/71 gegründet wurde.
Okay, dann ist das DR eben "Rechtsnachfolger" des Nordeutschen Bundes. Aber die BRD ist kein Rechtsubjekt, weil eben (OMF) BRD. Liest Du Carlo schmid und vergißt das Kasperletheater der sogenannten 4&2 "Verträge". Das ist so gewesen, als ob die Alliierten mit sich selbst gespielt haben
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Die Konvention spricht nicht von Staatsvolk, sondern von permanent population.
Diese ist gegeben, die anderen beiden Kriterien auch und also ist nach der KvM die BRD ein Staat.
Das ist zwar richtig, aber gilt "nur" für Amerika. Die Konvention hat die 3-Elemente-Theorie von Jellinek verballhornt.
Zitat:
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-jmw-
Wenn die BRD völkerrechtlich identisch ist mit dem DR, dann besteht das DR noch, weil's ja nix anderes ist als die BRD.
Bundes"verfassungs"gerichtsurteil 2 BvF 1/73
1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [ 336, 363 ]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Das DR besteht fort! Das bedeutet, dass es existent und ein Rechtssubjekt ist. Deshalb kann die BRD das nicht sein. Eben nur OMF. Das BVerFG spricht hier von 2 "Staaten". BRD UND DR!
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-jmw-
Je nun, das ist ja wohl etwas, was jeder halbwegs Interessierte bei vorhandenem Willen schnell herausfinden kann, nicht wahr?
Das Netz ist schliesslich voll genug der Quellen.
Das stimmt. Allerdings erst seit etwa 4 Jahren in der Fülle. Ich weiß es allerdings schon seit 1990, weil es mir ein Schulkamerad, der Richter war, erzählt hat. Dieser lebt heute völlig befreit auf einer Insel im Süden des Äquators:D, da er sich mit seiner Wahrheitsfindung gegen das (ungeschriebene) Standesrecht der BRD-Juristen gestellt hat. In seinem Fall ging es um die Unvereinbarkeit des § 130 StGB und des Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. des GG. Da nach den Menschenrechten (die nationale Rechte übertrumpfen!) das Recht auf freie Meinungsäußerung eines der höchsten Gesetze ist, begeht die (OMF) BRD damit Gesetzesbruch. Aber da das Gesetz eingeführt wurde, um selbst harmlos Recherchierenden einen Maulkorb zu verpassen, wird es in der BRD natürlich voll angewendet. In diesem Zusammenhang, das Ausländergesetz § 47 nicht. Und sowas nennt sich freiheitlich rechtliche Grundordnung. MuuHHaaaaHHAAA!
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-jmw-
Joa, mir eigentlich auch, weil für mich ziemlich unerheblich ist, ob ich von freichsdeutschen oder bundesrepublikanischen oder auswärtigen Politikern fremdbeherrscht werd. :D
Der ist zwar nicht schlecht, aber man sollte Konflikte im eigenen Land lösen und sich nicht von anderen Nationen fremdbestimmen lassen. Unsere Vorfahren haben blutige Kriege für ihre (echte!) Freiheit geführt. Aber die BRDler sind (erzogene und konditionierte) Weicheier, oder?:D
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AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
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Doc01
Okay, dann ist das DR eben "Rechtsnachfolger" des Nordeutschen Bundes. Aber die BRD ist kein Rechtsubjekt, weil eben (OMF) BRD. Liest Du Carlo schmid und vergißt das Kasperletheater der sogenannten 4&2 "Verträge". Das ist so gewesen, als ob die Alliierten mit sich selbst gespielt haben
Das ist zwar richtig, aber gilt "nur" für Amerika. Die Konvention hat die 3-Elemente-Theorie von Jellinek verballhornt.
Bundes"verfassungs"gerichtsurteil 2 BvF 1/73
1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [ 336, 363 ]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Dann zitier auch vollstaendig - es geht naehmlich weiter:
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich",
Das ist die Auffassung des BVerfg spaetestens seit dem Urteil zum Reichskonkordat.