AW: Person vs Mensch, oder BRD Rechtsbankrott
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-jmw-
Jeder Mensch ist qua Mensch natürliche Person.
Sagt wer?....
Und wer verleiht einem Menschen Rechtsfähigkeit.....wenn nicht der Einzelne sich selbst.
GG Art 2
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(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Ich behaupte, wenn eine Person, welche auch immer, dem Menschen gleichgestellt wäre, müsste dieses Gesetz greifen....tut es aber nicht...es wird demnach regelmäßig
verletzt, missachtet, missbraucht, gebrochen (vom Staat selbst wohlgemerkt)
....eingehalten wird es selten
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Die Petze
Ich will dir ja nicht zu Nahe treten, aber das sind olle Kamellen (für mich zumindest)....ein Staat ist fiktives Gedankenkonstrukt
Sicher hat er seine Existenz im Mitwirken seiner Bürgen....ich frage mich allerdings immer öfter:
"Was zur Hölle hat das mit mir zu tun???"
Ich fühle mich als Nummer behandelt und das ist meiner (und aller anderer) unwürdig....du verstehst?!
Spätestens dann, wenn zwei oder mehr Menschen zusammen sind, entsteht nahezu von allein ein Über- und Unterordnungsverhältnis bzw. ein Führungsanspruch einer Person. Das war bereits bei den Steinzeitmenschen so und wird auch noch in 1000 Jahren so sein, falls es dann noch Menschen gibt.
Und genau aus diesem Grund sind Staaten und deren Regierungen entstanden. In dieser Hinsicht verhält sich der Mensch wie Bienen oder Ameisen, den Paradebeispielen für staatenbildende Insekten. Ob Du das gut findest oder nicht spielt keine Rolle.
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Nationalix
Spätestens dann, wenn zwei oder mehr Menschen zusammen sind, entsteht nahezu von allein ein Über- und Unterordnungsverhältnis bzw. ein Führungsanspruch einer Person. Das war bereits bei den Steinzeitmenschen so und wird auch noch in 1000 Jahren so sein, falls es dann noch Menschen gibt.
Und genau aus diesem Grund sind Staaten und deren Regierungen entstanden. In dieser Hinsicht verhält sich der Mensch wie Bienen oder Ameisen, den Paradebeispielen für staatenbildende Insekten. Ob Du das gut findest oder nicht spielt keine Rolle.
Ich bin ja nicht gegen Gemeinschaft.....oder Führungspersönlichkeiten....falls die Wahlfreiheit bestünde, der Führung zu folgen oder eben nicht....so wie in der Steinzeit ;)
Und es spielt sehr wohl eine Rolle, ob mir das gefällt....denn es schränkt mich ein
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Die Petze
Ich bin ja nicht gegen Gemeinschaft.....oder Führungspersönlichkeiten....falls die Wahlfreiheit bestünde, der Führung zu folgen oder eben nicht....so wie in der Steinzeit ;)
Und es spielt sehr wohl eine Rolle, ob mir das gefällt....denn es schränkt mich ein
In der Steinzeit hattest Du wahrscheinlich nicht viel Auswahl. Da hieß es folge mir oder Du bist tot.
Und wenn Du dich eingeschränkt fühlst, musst Du auf eine einsame Insel ohne andere Menschen ziehen.
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Nationalix
In der Steinzeit hattest Du wahrscheinlich nicht viel Auswahl. Da hieß es folge mir oder Du bist tot.
Und wenn Du dich eingeschränkt fühlst, musst Du auf eine einsame Insel ohne andere Menschen ziehen.
Das trifft für heute genauso zu...man ersetze Säbelzahntiger durch kriminelle Behördenbanden...
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Die Petze
Das trifft für heute genauso zu...man ersetze Säbelzahntiger durch kriminelle Behördenbanden...
Dann bleibt dir nur die einsame Insel.
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Die Petze
Sagt wer?....
Und wer verleiht einem Menschen Rechtsfähigkeit.....wenn nicht der Einzelne sich selbst.
GG Art 2
Rechtsfähigkeit bekommt man nicht verliehen. Die hat man von Natur aus, weil man als Mensch ja eine natürliche Person ist. Darum sagt auch das GG nichts zu diesem Thema.
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Die Petze
Ich behaupte, wenn eine Person, welche auch immer, dem Menschen gleichgestellt wäre, müsste dieses Gesetz greifen....tut es aber nicht...es wird demnach regelmäßig
verletzt, missachtet, missbraucht, gebrochen (vom Staat selbst wohlgemerkt)
....eingehalten wird es selten
Dass du als Teil einer Gemeinschaft nicht tun und lassen kannst, was dir zufällig gerade in den Kopf kommt, beeinträchtigt deine Menschwürde keineswegs. Es zeichnet den Menschen vielmehr aus, dass er in der Lage ist, sich individuell und als Gemeinschaft selbst Regeln zu überlegen und sie festzusetzen, im Gegensatz zu den Tieren, die rein instinktiv handeln.
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Die Petze
Sagt wer?....
Eines der Zitate im Eingangsbeitrag z.B.: "Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod."
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Und wer verleiht einem Menschen Rechtsfähigkeit.....wenn nicht der Einzelne sich selbst.
Soziologisch besehen: Die Gesellschaft dadurch, dass sie die Rechtsfähigkeit als bereits gegeben anerkennt.
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Nationalix
Dann bleibt dir nur die einsame Insel.
Wahrscheinlich ist es utopisch....aber das glaube ich nicht...
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GSch
Rechtsfähigkeit bekommt man nicht verliehen. Die hat man von Natur aus, weil man als Mensch ja eine natürliche Person ist. Darum sagt auch das GG nichts zu diesem Thema.
Scheint allerdings mit Holschuld belegt zu sein
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Dass du als Teil einer Gemeinschaft nicht tun und lassen kannst, was dir zufällig gerade in den Kopf kommt, beeinträchtigt deine Menschwürde keineswegs. Es zeichnet den Menschen vielmehr aus, dass er in der Lage ist, sich individuell und als Gemeinschaft selbst Regeln zu überlegen und sie festzusetzen,
Sicher muss es irgendwelche Regeln geben.....Grundregeln lernen aber schon Kleinkinder mit Leichtigkeit, dafür brauch es kein Staatsapparat...
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[ im Gegensatz zu den Tieren, die rein instinktiv handeln.
Da liegst du falsch....Regeln im Tierreich müssen auch erlernt werden und sind kein natürlicher angeborener Instinkt....bei Säugetieren zumindest