Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.
Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.
Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Zitat:
Zitat von
Daytrader84
Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.
Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.
Ich unterstreiche:
Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
Vor allem darfst Du eins nicht, dich erwischen lassen...
MfG
H.Maier
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Ich würde mal sagen alles außer Kopftreten ist erlaubt, weil das nicht zu unserer Kultur gehört ;)
Ich würde mich erst mit der Abwehr beschäftigen, sprich wie die Angriffe der Musels/Neger ins Leere laufen.
So verschwenden sie erstmal viel Kraft... wo Du dann eben mit gezielten Schlägen die Sache beendest.
Die müssen merken, dass Du ihnen überlegen bist. Nicht mit Größe/Masse, sondern mit Technik.
Wie die Musels vorgehen weißte ja... rumtänzeln, in der Gruppe, ... wollen dich eigentlich nur zu Boden bringen, Kopftritte, ausrauben.
Neger sind weniger auf Pügelei aus, denen geht es mehr ums ausrauben (vergewaltigen trifft auf dich ja nicht zu).
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Blöde Frage. Notwehr ist im Gesetzbuch legaldefiniert. Googlen - fertig.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Zitat:
Zitat von
HansMaier.
Vor allem darfst Du eins nicht, dich erwischen lassen...
Ja wegrennen nach "der Tat" ist sinnvoll. Aber nur wenn der Angreifer irgendwie Schaden genommen hat. Die meisten von denen haben nicht unbedingt vor eine Anzeige wegen Raub/Körperverletzung usw. zu bekommen.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Zitat:
Zitat von
Franko
(vergewaltigen trifft auf dich ja nicht zu).
Na, wer kann das heutzutage noch so genau sagen?
Ist doch für jeden Geschmack was reingekommen durch die offene Tür.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Zitat:
Zitat von
Franko
Ich würde mal sagen alles außer Kopftreten ist erlaubt, weil das nicht zu unserer Kultur gehört ;)
Ich würde mich erst mit der Abwehr beschäftigen, sprich wie die Angriffe der Musels/Neger ins Leere laufen.
So verschwenden sie erstmal viel Kraft... wo Du dann eben mit gezielten Schlägen die Sache beendest.
Die müssen merken, dass Du ihnen überlegen bist. Nicht mit Größe/Masse, sondern mit Technik.
Wie die Musels vorgehen weißte ja... rumtänzeln, in der Gruppe, ... wollen dich eigentlich nur zu Boden bringen, Kopftritte, ausrauben.
Neger sind weniger auf Pügelei aus, denen geht es mehr ums ausrauben (vergewaltigen trifft auf dich ja nicht zu).
Da musste aber ein guter Techniker sein um dich gegen mehrere zu behaupten. Sicher, die Methoden den Rädelsführer
als ersten gezielt auszuknocken kann wirken. Aber was machst du wenn zwei von den Tiermenschen dann ein Messer ziehen?
Dann hilft nur noch weglaufen, Distanz schaffen. Bedenke - du wirst fast immer gegen mehrere kämpfen müssen.
Und nicht jeder hat die Zeit, das Talent oder kann es vom gesundheitlichen und/oder Aspekt des Alters her schaffen sich
in einer Kampfkunst bzw Selbstverteidigung fit zu machen. Einen .38er, den kann, mit etwas Zeit auf der Schießbahn und fachlicher Unterweisung,
auch ein Körperbehinderter benutzen, so er zumindest noch Arme hat. Und da sind unsere Waffengesetze vor und manchmal in der Anwendung
auch die Dynamik der Situation die zu schnell eskaliert um noch Schutz durch die Waffe zu garantieren. 7m ist etwa die Mindestdistanz in der ein
geübter Schütze gegen einen plötzlichen Messerangriff noch gezielt etwas ausrichten kann, darunter ist nur noch der Deutschuß mit Stoßgebet zu haben.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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Notwehr - Wie weit darf man gehen?
soweit, bis das magazin leer ist und sich die munition dem ende zu neigt, bis das messer bricht, bis die eisenstange verbogen ist und einen rechten winkel bildet.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
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autochthon
Blöde Frage. Notwehr ist im Gesetzbuch legaldefiniert. Googlen - fertig.
Das Gesetz interessiert die Neo-Freislers nicht. Moderne Unrichter haben ausschließlich das Täterwohl im Fokus und werden niemals auf berechtigte Notwehr entscheiden, wenn der sich Wehrende Biodeutscher ist.
Also lautet der Rat, härtestmöglich zuzuschlagen und sofort abzuhauen. Ansonsten gilt die Bauernregel: Lieber ein Unrichter als vier Träger.
AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?
Schrei "Allahu Ackbar" und dann bekommst Du mit mildernde Umstände nur eine Bewährungsstrafe.