AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Brunner
Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ juristisch aufgelöst (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990).
Mein lieber Brunner, oder soll ich besser sagen KrascherHistory, ich kann Rheinlaender verstehen mit seiner Ablehnung von Wiederholungen, aber ich möchte mal wissen, wie du das folgende erklärst:
Gemäß Artikel 79 GG kann das Grundgesetz nur per Gesetz geändert werden. Gesetze treten mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum dem dort angegebenen Zeitpunkt in Kraft.
Wenn die Alliierten nach deinen Aussagen angeblich den Artikel 23 gestrichen haben, wieso ist davon nichts im Bundesgesetzblatt zu finden. Aber lassen wir das, Brunner, es wird viel klarer durch eine andere Sache nämlich dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II 1990, S. 885).
Wenn die Alliierten den Artikel 23 GG am 17.07.1990 angeblich gestrichen haben, wieso enthält der Artikel 4 des Einigungsvertrages, dem der Bundestag und der Bundesrat mit den nach Artikel 79 GG notwendigen qualifizierten Mehrheiten zugestimmt haben, in Punkt 2 den Passus "Artikel 23 wird aufgehoben."? Einen gestrichenen Artikel kann man nicht aufheben.
Ach ja, bevor du dich jetzt noch mit dem Wiedervereinigungsdatum 3. Oktober, also nach Aufhebung des Artikels aus der Affäre ziehen willst, den Beitritt zum Geltungsbereich des GG hat die DDR Volkskammer davor schon erklärt.
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AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Schwarzer Rabe
OHHH HIER HAT JEMAND DAS BUCH MEIN KAMPF GELESEN.
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Sollte man auch mal getan haben!
Erleichtert das Verständnis der neuesten Geschichte unseres Landes erheblich. :]
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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-jmw-
Sollte man auch mal getan haben!
Erleichtert das Verständnis der neuesten Geschichte unseres Landes erheblich. :]
Inwiefern?
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Felidae
Durch die Einbürgerungsurkunde ist er Deutscher. Auf dem Papier
Falsch! Er ist deutscher Staatangehöriger, nicht Volkszugehörig!
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Man muß unterscheiden zwischen "BRD-Deutsche" und RuStaG-Deutsche.
Für Letztere gilt das nach wie vor gültige Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913
Ein Afrikaner kann also somit "BRD-Deutscher" sein, aber niemals RuStaG-Deutscher.
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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Drache
Falsch! Er ist deutscher Staatangehöriger ...
Deutscher eben.
So kann man es im Grundgesetz nachlesen.
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Ein BRD-Deutscher ist ein Deutscher MIT deutscher Staatsangehörigkeit
Ein RuStaG-Deutscher ist Deutscher OHNE deutsche Staatsangehörigkeit (die gab es nämlich 1913 noch nicht)
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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ochmensch
Inwiefern?
Das Buch war für die Zeit zwischen 33 und 45 nicht unerheblich, die wiederum wichtig für alles danach.
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
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probeo
Man muß unterscheiden zwischen "BRD-Deutsche" und RuStaG-Deutsche.
Für Letztere gilt das nach wie vor gültige Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913
Ein Afrikaner kann also somit "BRD-Deutscher" sein, aber niemals RuStaG-Deutscher.
Das Fettgedruckte müsstest Du bitte mal erklären.
(Nebenbei: Du bist neu hier, daher weisst Du es wohl nicht. Aber uralte Fäden aufmachen, nur um dann drei Zeilen zu posten, die überdies nichts Neues enthalten, soll lieber nicht sein.)