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GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Zitat:
Zitat von
Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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cajadeahorros
3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.
das hat mehr symbolische absicht, dass es dem bürger in den genannten punkten nochmal explizit unter die nase gerieben werden kann, falls er "alle menschen sind gleich" nicht verstanden hat
Zitat:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen (...) seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen (...) bevorzugt werden.
http://www.welt.de/politik/deutschla..._strafbar.html
tja, alle menschen sind gleich, nur manche sind eben gleicher
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Ein typischer Gutmenschenartikel, ähnlich wie bei der UN gehalten.Da jeder weiß wer das GG zusammengestellt hat und wer sich heute vor allem drauf beruft, kann leicht drauf kommen, wessen Instrument es ist und zu wessen Nachteil es eigentlich gereichen soll.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Zitat von
Bernhard44
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
Die Absätze 1 + 2 sind ja noch nachvollziehbar, aber wie du schon sagst Punkt 3 ist vor allem aus folgendem Blickwinkel interessant:
1. Wie war die ethnische Bevölkerungsstruktur 1949 in Dtl.?
2. Hat das in Absatz 3 besagte Kriterium, in Deutschland- sagen wir vor 1933- jemals Anlaß zur Beanstandung gegeben?
3. Soll Absatz 3 nicht eher der berühmte Wink mit dem Zaunspfahl sein, was Dtl. die nächsten Jahrzehnte nach 1949 angedacht werden sollte?
4. warum wurde die WRV nicht leicht modifiziert einfach wieder in Kraft gesetzt?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Bernhard44
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
Wie alt ist gleich noch mal P.C? Wie weit war die Humangenetik gleich nochmal 1949?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Bernhard44
ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
AUWEI wenn das Frau Roth sieht...:))
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ist komplett zu überarbeiten :rolleyes:
Artikel 3 [Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz des Deutschtums, Vorrangsstellung der Volksdeutschen];
(1) Die volksdeutsche Frau und der volksdeutsche Mann sind gleichberechtigt.
(2) Das Christentum, die deutsche Kultur, die deutsche Sprache und die europide Rasse stehen als Eckpfeiler des Deutschtums unter besonderen Schutz und besitzen rechtlichen Vorrang.
(3) Volksdeutsche sind bevorrechtigt
Das Nähere regeln Bundesgesetze
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Da kommt wieder der kleine Adolf durch.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Bernhard44
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
ok soweit, wobei die Umsetzung wohl von der jeweils konkreten Situation abhängt.
Zitat:
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Diese Gleichstellung steht konträr zur islamischen Denkweise, in welcher der Mann der Frau übergeordnet ist. Deshalb kann der Koran in D nicht als gleichwertig betrachtet werden, weil alleine diese Auffassung gegen das GG verstösst.
Ferner ist mit diesem Artikel ist in der Vergangenheit wohl mehr Schindluder getrieben worden, als mit vielem anderen. Primär wurde unter Gleichberechtigung ja neben der gesellschaftlichen Gleichberechtigung die berufliche in den Vordergrund gerückt. Deshalb wohl auch die Quotenregelungen bei den Grünen, usw.
In all dem wird aber nicht berücksichtigt, dass es eine biologische Pflicht der Fortpflanzung gibt. Wenn sich jemand GEGEN KINDER aber FÜR BERUF entscheidet, dann bedeutet dies oftmals, dass die vorgegebene familiäre Evolutionskette abstirbt.
Bei denjenigen Familien jedoch, welche 2, 3, 4 oder mehr Kinder erziehen enstehen auf Grund obiger Schieflage eklatante Nachteile! z.B. basiert unser Rentensystem auf dem Generationenvertrag. Soll heissen, die Kinder der JETZT-GENERATION müssen nicht nur die eigen Eltern im Alter wirtschaftlich unterstützen, sondern auch die älter werden KINDERLOSEN!
Insofern werwischen die sogenannten Gleichberechtigungsfanatiker diesen Aspekt, nur um selber mehr Geld & Status in ihrem Berufsleben erarbeiten zu können.
Zitat:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wie sieht dies aus für Feinde des GG? Wenn es Gruppierungen gibt welche langfristig darauf abzielen, die Macht zu übernehmen, um ihre Rechtsvorstellungen (z.B. Einführung der Scharia) durchzusetzen, dann muss es klar definiert werden, dass die Gleichberechtigung nur dann gilt, wenn das GG als ALLGEMEINE gesellschaftliche GRUNDLANGE nicht nur verbal, sondern tatsächlich akzeptiert und umgesetzt wird.
Feinde des GG müssen auch als solche behandelt werden!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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kritiker_34
(...)
Bei denjenigen Familien jedoch, welche 2, 3, 4 oder mehr Kinder erziehen enstehen auf Grund obiger Schieflage eklatante Nachteile! z.B. basiert unser Rentensystem auf dem Generationenvertrag. Soll heissen, die Kinder der JETZT-GENERATION müssen nicht nur die eigen Eltern im Alter wirtschaftlich unterstützen, sondern auch die älter werden KINDERLOSEN!(...)
Wie gerne es doch vergessen wird, dass die Kinderlosen auch mehr in die besagten Kassen einzahlen, als die Kinderreichen. Die Bilanz gleicht sich also aus.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Zitat von
Kugelfisch
... Die Bilanz gleicht sich also aus.
Eben nicht.
Die Kinderlosen zahlen zu wenig.
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Kugelfisch
Wie gerne es doch vergessen wird, dass die Kinderlosen auch mehr in die besagten Kassen einzahlen, als die Kinderreichen. Die Bilanz gleicht sich also aus.
es geht nicht nur ums Geld! Wer soll denn in den Altenheimen den Pflegedienst übernehmen? Wer soll Lehrer für die nachwachsende Generation sein? Insofern sind die kinderlosen - auch aus gesellschaftlicher Sicht - die wirklichen Leistungsverweigerer.
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Zitat:
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Achsel-des-Bloeden
Eben nicht.
Die Kinderlosen zahlen zu wenig.
Man sollte einmal die indirekten Kosten und SOZIALEN FOLGEN berücksichtigen. Dann sieht die Bilanz anders aus, als derzeit dargestellt, bzw. schöngeredet von den kinderlosen Politikern.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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kritiker_34
es geht nicht nur ums Geld! Wer soll denn in den Altenheimen den Pflegedienst übernehmen? Wer soll Lehrer für die nachwachsende Generation sein? Insofern sind die kinderlosen - auch aus gesellschaftlicher Sicht - die wirklichen Leistungsverweigerer.
Dann willst du jetzt bestimmt Fortpflanzungszwang einführen du Knalltüte, was?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Biskra
Dann willst du jetzt bestimmt Fortpflanzungszwang einführen du Knalltüte, was?
Das wohl nicht, aber für deutsche Familien (inkl. Alleinerziehenden) sollte sowohl im Steuersystem, wie auch in anderen Bereichen mehr Unterstützung geleistet werden.
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Zitat von
kritiker_34
Das wohl nicht, aber für deutsche Familien (inkl. Alleinerziehenden) sollte sowohl im Steuersystem, wie auch in anderen Bereichen mehr Unterstützung geleistet werden.
Von mir aus, aber erkläre mir mal was einen Kinderlosen, der bis zu 60% seines Einkommens an das Finanzamt abgibt, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung etc.pp. zahlt, zu einem "Leistungsverweigerer" macht.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Punkt 1-3 werden hier täglich gebrochen. Nationaklisten werden benachteiligt und dürfen ihre Meinung nicht äußern, linke Verbrecher werden vom Staat unterstützt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Biskra
Von mir aus, aber erkläre mir mal was einen Kinderlosen, der bis zu 60% seines Einkommens an das Finanzamt abgibt, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung etc.pp. zahlt, zu einem "Leistungsverweigerer" macht.
typische Antwort eines angeblich "liberalen" 68zigers, welcher glaubt, dass gesellschaftliche Leistung nur als Recheneinheit existiert.
Ich sage es mal so. Wenn ein "Single" häufiger zum Arzt rennt, oder zum Psychiater, oder sonstige soziale Leistungen in Anspruch nimmt, und dies nun alles fein säuberlich von irgendeiner Behörde erfasst wird, nennst DU das ja Fortschritt.
So wie dies seit über 40 Jahren von euch angeblich sooooooooooo progressiven gepredigt wurde.
Familie ist doch "spiessig" .. "altmodisch" .. "brauchen wir in der modernen nicht" .. und dann kommen als Erklärung irgendwelche Zahlendreher, um das auch noch zu "beweisen".
Von der zwischenmenschlichen Welt der Gefühle zwischen Eltern und Kindern will ich hier gar nicht schreiben, weil das von euch Verweigerern eh nicht verstanden wird.
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kritiker_34
typische Antwort eines angeblich "liberalen" 68zigers, welcher glaubt, dass gesellschaftliche Leistung nur als Recheneinheit existiert.
Ich sage es mal so. Wenn ein "Single" häufiger zum Arzt rennt, oder zum Psychiater, oder sonstige soziale Leistungen in Anspruch nimmt, und dies nun alles fein säuberlich von irgendeiner Behörde erfasst wird, nennst DU das ja Fortschritt.
So wie dies seit über 40 Jahren von euch angeblich sooooooooooo progressiven gepredigt wurde.
Familie ist doch "spiessig" .. "altmodisch" .. "brauchen wir in der modernen nicht" .. und dann kommen als Erklärung irgendwelche Zahlendreher, um das auch noch zu "beweisen".
Von der zwischenmenschlichen Welt der Gefühle zwischen Eltern und Kindern will ich hier gar nicht schreiben, weil das von euch Verweigerern eh nicht verstanden wird.
Du bringst kein einziges sachliches Argument. Beati pauperes spiritu..
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Zitat von
Biskra
Du bringst kein einziges sachliches Argument. Beati pauperes spiritu..
Auch deine dümmlichen Sprüche werden als "gleichberechtigt" betrachtet. Das gebietet das Gesetz. Nur inhaltlich kommt von dir bzw. deiner Fraktion eben gar nix.
Die Liberalen haben gute Ansichten zur Wirtschaft, Steuern, Datenschutz und ähnlichen Themen.
Da die FDP jedoch jahrzehntelang mitregiert hat, ist sie als Partei genauso mitverantwortlich an der Schieflage der Gesellschaft.
Nun kann ein Schwuler zwar Parteivorsitzender werden, von mir aus auch der bessere Autofahrer sein, oder in einem Berufsfeld mehr leisten.
Aber weder du noch irgendwer anders wird es so hindrehen können, dass ich deshalb genauso viel Respekt für die GENERATIONS VERSAGER aufbringe wie für diejenigen Familien, welche sich um Kinder kümmern.
DAS habt ihr GLEICHHEITS FETISCHISTEN sauber hinbekommen. ZUM NACHTEIL der FAMILIEN wurde und wird alles als GLEICHBERECHTIGT angesehen. Abgefangen vom Recht auf Abtreibung bis hin zur anonymen Einäscherung.
DIESE GLEICHMACHEREI von unterschiedlichen Werten, ist das eigentlich mentale Verbrechen von euch 68zigern.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Ich kann meine Aussage nur wiederholen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gegen diesen Artikel wird eklatant verstoßen. Vor den Steuergesetzen ist zum Beispiel niemand gleich.
Auch die rechtliche Benachteiligung der Männer - etwa bei der Wehrpflicht, aber nicht nur da - wird von diesem Staat weiterhin gefördert.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Beißer
Gegen diesen Artikel wird eklatant verstoßen. Vor den Steuergesetzen ist zum Beispiel niemand gleich.
Das hast du mal wieder nicht verstanden! "Vor dem Gesetz sind alle gleich" bedeutet nicht, dass man bestimmte Gruppen nicht priviligieren dürfte es bedeutet nur, dass wenn man zu dieser Gruppe gehört man die gleichen Rechte hat wie alle anderen Priviligierten.
Bsp:
Gesetz A sieht vor das Gruppe 1, bezuschusst wird---->Gesetz A1
Das alle gleich sind, bedeutet nur, dass alle die zu Gruppe 1 gehören diesem gesetz betreffend die gleichen Rechte haben.
Gehörst du zu Gruppe B, wirst du in Gesetz A nicht behandelt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Die Arbeitsgesetzgebung ist ein Verbrechen, verstößt gegen die Grundrechte und hat ihre Urheber endlich hinter Gitter zu bringen.
Niemand darf per Gesetz zum Inhaberinstrument deklariert werden.
Über die Implikationen berichte ich laufend.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Cash!
Das hast du mal wieder nicht verstanden! "Vor dem Gesetz sind alle gleich" bedeutet nicht, dass man bestimmte Gruppen nicht priviligieren dürfte es bedeutet nur, dass wenn man zu dieser Gruppe gehört man die gleichen Rechte hat wie alle anderen Priviligierten.
Bsp:
Gesetz A sieht vor das Gruppe 1, bezuschusst wird---->Gesetz A1
Das alle gleich sind, bedeutet nur, dass alle die zu Gruppe 1 gehören diesem gesetz betreffend die gleichen Rechte haben.
Gehörst du zu Gruppe B, wirst du in Gesetz A nicht behandelt.
Das wiederum ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 3. Denn der unterscheidet nicht zwischen den Gruppen A und B. Was ist an dem Wort »alle« so schwer zu verstehen?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Beißer
Das wiederum ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 3. Denn der unterscheidet nicht zwischen den Gruppen A und B. Was ist an dem Wort »alle« so schwer zu verstehen?
Wer keine Mumu hat, kann nicht gebären. Wer kein Auto hat, zahlt keine Kfz-Steuer, wer kein Kind hat, bekommt kein Kindergeld - Alles kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. :rolleyes:
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Biskra
Wer keine Mumu hat, kann nicht gebären. Wer kein Auto hat, zahlt keine Kfz-Steuer, wer kein Kind hat, bekommt kein Kindergeld - Alles kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. :rolleyes:
Doch. Denn während die Vergabe von Mumus eben nicht per Gesetz geregelt wird, ist das bei Steuern und staatlichen Subventionen sehr wohl der Fall.
Es geht ja nicht um Gleichheit allgemein, sondern nur um Gleichheit vor dem Gesetz. Deshalb wäre beispielsweise die einzig grundgesetzkonforme Steuer eine für alle gleiche Kopfsteuer bei Abschaffung sämtlicher anderer Steuerarten.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Bernhard44
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Es steht zwar "gleichberechtigt", aber eigentlich wollen Feministinnen und andere linksgedrehte Gestalten die "Gleichheit" von Mann und Frau und dagegen bin ich vollkommen. Mann und Frau sind unterschiedlich und werden es immer sein.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Beißer
Doch. Denn während die Vergabe von Mumus eben nicht per Gesetz geregelt wird, ist das bei Steuern und staatlichen Subventionen sehr wohl der Fall.
Es geht ja nicht um Gleichheit allgemein, sondern nur um Gleichheit vor dem Gesetz. Deshalb wäre beispielsweise die einzig grundgesetzkonforme Steuer eine für alle gleiche Kopfsteuer bei Abschaffung sämtlicher anderer Steuerarten.
Nein, das ist nicht Sinn dieses Artikels. Ausdrücklich verboten ist nur die in Art. 3.3 genannte Diskriminierung "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" sowie Benachteiligung "wegen seiner Behinderung". Der Rest ist Auslegungssache und steht in Konkurrenz zu anderen Grundrechten wie z.B. dem des Art. 14 GG. U.A. aus Art. 14 2 GG geht die Rechtmäßigkeit der Besteuerung nach Einkommensklassen hervor. Eigentum verpflichtet. ;)
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Biskra
Nein, das ist nicht Sinn dieses Artikels.
Behauptet wer?
Ich halte mich nur an den Buchstaben des Gesetzes, und dem wird vom BRD-Regime nicht gehorcht.
Mir ist es egal, wer welchen »Sinn« in ein Gesetz hineinzuinterpretieren versucht. Artikel 3 ist unmißverständlich formuliert. Da gibt es nichts zu »interpretieren«.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Beißer
Behauptet wer?
Ich halte mich nur an den Buchstaben des Gesetzes, und dem wird vom BRD-Regime nicht gehorcht.
Mir ist es egal, wer welchen »Sinn« in ein Gesetz hineinzuinterpretieren versucht. Artikel 3 ist unmißverständlich formuliert. Da gibt es nichts zu »interpretieren«.
Tja, im Bereich Jura bist du ganz offensichtlich völlig unbefleckt, auch bei den Grundrechten. Da dir absolute Gleichheit so wichtig ist, gehe ich mal davon aus, daß du Sozialist bist. Da wirst du dich mit deiner eigenwilligen Interpretation des GG auch an Art 14 Abs. 2 und 3 erfreuen:
Zitat:
- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Soso, bevorzugt werden darf also auch keiner?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Heute ist vor allem auf das Wort bevorzugt zu achten (betrifft heute die positive Diskriminierung, also bevorzugte Minderheiten und Gruppen(wie Frauen) denen Sonderrechte eingeräumt werden. ;)
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Hexenhammer
Soso, bevorzugt werden darf also auch keiner?
Richtig, außer den Behinderten.
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Biskra
Tja, im Bereich Jura bist du ganz offensichtlich völlig unbefleckt, auch bei den Grundrechten. Da dir absolute Gleichheit so wichtig ist, gehe ich mal davon aus, daß du Sozialist bist.
Eben nicht. Wie ich nun schon mehrmals betonte, geht es mir nicht um Gleichheit, sondern um die grundgesetzlich geforderte Gleichheit vor dem Gesetz.
Artikel 14 ist insoweit irrelevant, da er gegen den höherwertigen Artikel 3 verstößt, indem er Sonderpflichten für Eigentümer schafft, die es für Mittellose nicht gibt, wodurch Eigentümer und Mittellose eben nicht vor dem Gesetz gleich wären. Durch den Punkt hinter dem zweiten Wort wird außerdem vermieden zu formulieren, wozu Eigentum verpflichtet. Der schwammige Nachsatz »Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen« trifft auf jedes Eigentum zu, da vor allem im Gesetz nicht formuliert ist, was als »Wohl« zu betrachten ist.
Fazit: Artikel 14 ist schlampige, irrelevante Gesetzgebung.
Außerdem geht es hier um Artikel 3, der in diesem Staate nicht beachtet wird. Das ist ein Verfassungsskandal allerschlimmster Sorte. Wann endlich wird der Verfassungsschutz aktiv?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Beißer
Artikel 14 ist insoweit irrelevant, da er gegen den höherwertigen Artikel 3 verstößt
Inwiefern ist Artikel 3 höherwertig? :))
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
Er steht weiter vorn. :P
Außerdem habe ich noch eine Reihe weiterer Gründe für seine Irrelevanz angeführt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3
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Beißer
Er steht weiter vorn. :P
Außerdem habe ich noch eine Reihe weiterer Gründe für seine Irrelevanz angeführt.
Das einzige weitere Argument war, daß er dir nicht klar genug formuliert ist. Das ist aber kein Argument. Die Menschenwürde in Artikel 1 ist auch nicht definiert.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie ein Artikel auszulegen ist und ob andere Gesetze dagegen verstoßen. Gerade bei den Steuergesetzgebungen gab es schon mehrere Urteile, hab aber keine Lust die rauszusuchen.