Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Zitat:
Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) glaubhaft gemacht werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der Antrag auf eine Staatsangehörigkeitsurkunde ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Den Antragsvordruck gibt es bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt). Im Antrag sind die persönlichen Daten des Antragstellers und seiner Vorfahren bis zum Jahr 1938 zurück darzulegen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden. Das bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine Abstammungsverhältnisse nachweisen muss. Hierzu ist regelmäßig seine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage einer Heiratsurkunde der Eltern und gegebenenfalls deren Scheidungsurteil in Betracht. Weitere Personenstandsurkunden kann die Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf nachfordern.
Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und gegebenenfalls seine Vorfahren als Deutsche behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen (z. B. bei Meldebehörde, Passbehörde, Standesamt, Wehrmachtsauskunftsstelle, Heimatauskunftsstelle usw.). Ergibt sich, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,00 €.
http://www.stmi.bayern.de/buerger/st.../detail/05788/
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Ein Neger oder ein Türke wird, selbst wenn er sich einen deutschen Personalausweis erschlichen hat, nie ein Deutscher sein!
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Zitat:
Zitat von
Schwarzer Rabe
Ein Neger oder ein Türke wird, selbst wenn er sich einen deutschen Personalausweis erschlichen hat, nie ein Deutscher sein!
Durch die Einbürgerungsurkunde ist er Deutscher. Auf dem Papier
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Zitat:
Zitat von
Adora
Durch die Einbürgerungsurkunde ist er Deutscher. Auf dem Papier
Nein, er würde nie und nimmer eine Staatsangehörigkeitsurkunde erhalten! Er ist Mitbürger der BRD, aber kein Deutscher.
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Zitat:
Zitat von
Schwarzer Rabe
Nein, er würde nie und nimmer eine Staatsangehörigkeitsurkunde erhalten! Er ist Mitbürger der BRD, aber kein Deutscher.
Bürger der BRD sind nach § 1 StAG Deutsche.
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Zitat:
Zitat von
Adora
Durch die Einbürgerungsurkunde ist er Deutscher. Auf dem Papier
für mich nur brd´ler ... für´s deutsch sein braucht es schon ein wenig mehr als ein blatt papier ... als deutscher wird man geboren ... das ist hier kein wunschkonzert.
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Zitat:
Zitat von
Adora
Bürger der BRD sind nach § 1 StAG Deutsche.
Das interessiert die Naturgesetzte herzlich wenig:D
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Wir sind alles Bürger der BRD. Oder hat jemand etwas anderes als ein Personalausweis?
AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!
Zitat:
Zitat von
Schwarzer Rabe
Ein Neger oder ein Türke wird, selbst wenn er sich einen deutschen Personalausweis erschlichen hat, nie ein Deutscher sein!
Zitat:
Der Begriff des Deutschen wird in unterschiedlichem Zusammenhang verwendet:
1. Deutsche im rechtlichen Sinne sind Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme auf dem Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gefunden haben (Art.166 Abs.1 GG, siehe auch Deutsche Staatsangehörigkeit).
2. Deutsche im ethnischen Sinne sind alle Personen deutscher Volkszugehörigkeit, welche vorrangig durch die angestammte Verwendung der deutschen Sprache, aber auch durch kulturelle und religiöse Traditionen zum Ausdruck kommt (siehe auch deutsche Kulturnation).
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche
Ein Neger oder Türke kann in der BRD ein "juristischer Deutscher" sein, seine Volkszugehörigkeit kann er freilich nicht ändern.
Ich hab die Wikidefinition mal gepostest, da es ja immernoch Leute gibt, die meinen das deutsche Volk würde sich ausschliesslich über die Staatsangehörigkeit der BRD definieren. Mit dieser verhält es sich wie mit allen Dingen, die inflationär verteilt werden: Sie haben keinen Wert.