AW: Bundesverfassungsgericht erlaubt muslimischer Erzieherin Kopftuch
Hier ist das Urteil, daß einstimmig von den SPD-FDP-CDU-Richtern Gaier, Schluckebier und Paulus gesprochen wurde:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/10/rk20161018_1bvr035411.html
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Merkelraute
Zitat: "Solange die Erzieherinnen, die nur ein solches äußeres Erscheinungsbild an den Tag legen, nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die von ihnen betreuten Kinder über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, wird deren negative Glaubensfreiheit grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Sie werden lediglich mit der ausgeübten positiven Glaubensfreiheit des Erziehungspersonals in Form einer glaubensgemäßen Bekleidung konfrontiert. Insofern spiegelt sich auch in Kindertagesstätten die religiös-pluralistische Gesellschaft wider. Im Übrigen wird diese Konfrontation durch das Auftreten anderer Erzieherinnen und Erzieher mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung in aller Regel relativiert und ausgeglichen (vgl. BVerfGE 138, 296 <337 Rn. 105>). "
Es könnte also auch ein Schamane mit Zylinderhut und Hühnerknochen in Nase und Ohren Kinder unterrichten, solang er nicht verbal Werbung betreibt.
Wäre eines meiner Kinder in diesem Kindergarten, würde ich die Muslimin mit verbalem Atheismus wegmobben. Ich habe bisher jeden Muslim auf die Palme gebracht :cool:
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Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben".
Im Gegensatz zu den anwesenden Musterdemokraten versteht das BVerfG das Grundgesetz.
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welche Parteibücher haben diese Typen denn in der Tasche ?
alles läuft hier in Deutschland pro Ausländer
dieser Zustand muß beendet werden !
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Die Justiz ist Teil des Problems, war sie eigentlich schon immer. Der Choleriker Roland war nur etwas unsubtiler, als er sein Gift versprühte.
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-jmw-
Im Gegensatz zu den anwesenden Musterdemokraten versteht das BVerfG das Grundgesetz.
Verstehen vielleicht, aber darum geht es gar nicht.
Es geht um die Auslegung und Interpretation durch die Rotkittel, und die ist teilweise unter aller Kanone.
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nurmalso2.0
Zitat: "Solange die Erzieherinnen, die nur ein solches äußeres Erscheinungsbild an den Tag legen, nicht verbal für ihre Position oder für ihren Glauben werben und die von ihnen betreuten Kinder über ihr Auftreten hinausgehend zu beeinflussen versuchen, wird deren negative Glaubensfreiheit grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Sie werden lediglich mit der ausgeübten positiven Glaubensfreiheit des Erziehungspersonals in Form einer glaubensgemäßen Bekleidung konfrontiert. Insofern spiegelt sich auch in Kindertagesstätten die religiös-pluralistische Gesellschaft wider. Im Übrigen wird diese Konfrontation durch das Auftreten anderer Erzieherinnen und Erzieher mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung in aller Regel relativiert und ausgeglichen (vgl. BVerfGE 138, 296 <337 Rn. 105>). "
Hier die 5 neuen Kindergärtnerinnen.
Anhang 57173
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Chronos
Verstehen vielleicht, aber darum geht es gar nicht.
Es geht um die Auslegung und Interpretation durch die Rotkittel, und die ist teilweise unter aller Kanone.
Thema ist nicht "teilweise", Thema sind (1.) Kopftücher im Kindergarten und (2.) die Schwierigkeit vieler Leute, ihre Abneigung gegenüber dem Mohammedanertum mit ihrem Bekenntnis zum Grundgeschwätz dauerhaft erfolgreich unter einen Hut zu kriegen.
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-jmw-
Im Gegensatz zu den anwesenden Musterdemokraten versteht das BVerfG das Grundgesetz.
Dann, wenn man der Entscheidung folgt, müsste es auch zulässig sein als staatlich Bediensteter offen ein T-Shirt zu tragen auf dem steht "Ich wähle AfD". Es zeigt ja "nur" welcher weltanschaulichen Ausrichtung man selbst angehört und so lange man verbal nicht entsprechend auf andere während der Dienszeit einwirkt....
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-jmw-
Thema ist nicht "teilweise", Thema sind (1.) Kopftücher im Kindergarten und (2.) die Schwierigkeit vieler Leute, ihre Abneigung gegenüber dem Mohammedanertum mit ihrem Bekenntnis zum Grundgeschwätz dauerhaft erfolgreich unter einen Hut zu kriegen.
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Denn in erster Linie gilt doch eigentlich das Neutralitätsgebot und dies sagt dass man neutral auftreten muss