AW: Justiz will unschuldige Frau unbedingt noch zur Strecke bringen
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Pappenheimer
Man sollte mal lesen warum die gute Frau auf den Kosten sitzen bleibt. Wer einen Anwalt fuer 125 Euro die Stunde beauftragt sollte die imensen Mehrkosten dem Gericht auch erklaeren. Hat sie nicht also muss sie den Anwalt selbst bezahlen.
Es ist ja auch so ungemein einfach, aus der Gefängniszelle heraus Preisverhandlungen mit Gutachtern zu führen. :rolleyes:
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Pappenheimer
Man sollte mal lesen warum die gute Frau auf den Kosten sitzen bleibt. Wer einen Anwalt fuer 125 Euro die Stunde beauftragt sollte die imensen Mehrkosten dem Gericht auch erklaeren. Hat sie nicht also muss sie den Anwalt selbst bezahlen.
Ach ?
Ich soll meinen Anwalt nach dem Preis aussuchen ?
Gelle ?
Wenn hier ein Beamter im Rahmen seines "Dienstes zum Wohle des Volkes" einen Fehler gemacht hat und dadurch ein Bürger ; der kleinste Teild es Volkes unschuldig in den Knast kommt .........
Dann ist es Aufgabe des Staates für den der Beamte tätig ist diesen zur Verantwortung für die Folgen des Fehlurteils im Namen des Volkes zur Verantwortung zu ziehen!
Wir sind das Volk ; der Staat...
Wenn du einen Prozess gewinnst und du kompetente Fachleute ( RA´s & GA´s) involvieren musstest ..........
Wer zahlt deine Rechungen ?
Seit wann hat ein vom Staat zu Unrecht verurteilter Bürger die Kosten des Nachweises für seine Unschuld zu bezahlen ?
Du glaubst auch das Werkzeug aus China für 44,99 € wäre genauso gut wie das von z. B. Makita für 450 € ...
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Strandwanderer
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Der mit den Gutachtern vereinbarte Stundensatz von bis zu 135 EUR dürfte allerdings auch sittenwidrig bzw. Wucher sein, da die Gutachter eine Zwangslage der Frau ausgenutzt haben.
135 Euro, ist das viel? Ein Strafanwalt kostet ja auch 250 Euro pro Stunde.
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Gottfried
135 Euro, ist das viel? Ein Strafanwalt kostet ja auch 250 Euro pro Stunde.
Das sollte in diesem Fall auch nicht die Sorge der unschuldig Verurteilten sein.
Ihr sind die tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen.
Die Prüfung auf Angemessenheit obliegt dann anschließend den Justizbehörden.
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Strandwanderer
Die Prüfung auf Angemessenheit obliegt dann anschließend den Justizbehörden.
Wie die in dem Fall durch geführt wordne und ausgegangen ist ...........
Es ist nicht nachvollziehbar und dem Souverän und Bürger nicht vermittelbar , daß ein von einem Richter zu unrecht verurteilter Bürger irgendwelche Kosten für das anerkannte Fehlurteil tragen soll!
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888 Tage mal 11 Euo = 9768 € ...
32 000 - 9768= 22 232€ noch offen...
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pw75
888 Tage mal 11 Euo = 9768 € ...
32 000 - 9768= 22 232€ noch offen...
Wobei die Haftentschädigung allerdings nicht für so einen Mist drauf gehen sollte! Sondern für einen schönen Erholungsurlaub oder den Start einer neuen Existenz. Die Kosten müssen KOMPLETT von der Schweinejustiz übernommen werden. Fertig!
Ob die sich dann hinterher mit irgendwelchen Gutachtern streiten, sollte der armen Frau am A.... vorbei gehen dürfen!
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Geronimo
Wobei die Haftentschädigung allerdings nicht für so einen Mist drauf gehen sollte! Sondern für einen schönen Erholungsurlaub oder den Start einer neuen Existenz. Die Kosten müssen KOMPLETT von der Schweinejustiz übernommen werden. Fertig!
bin ich der gleichen Meinung...
und natürlich, dass 11E Entschädigung einfach nur Witz sind.
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pw75
bin ich der gleichen Meinung...
und natürlich, dass 11E Entschädigung einfach nur Witz sind.
Ein ganz übler Witz sogar!
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