Nettes Urteil des BVerfG!
Nun es handelt sich zwar nur um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde, aber trotzdem ist sie sehr interessant.
Zitat:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung
Quelle
Es ergeben sich einige interessante Fragen daraus:
1. Da es sich nur um eine Verfassungsbeschwerde handelt, könnte ein anderer Weg zu einem abweichenden Urteil führen?
2. Nun, auf kommunaler Ebene argumentieren nur Vollidioten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Kommen wir auf Länderebene in den Bereich, wo man tatsächlich vom Selbstbestimmungsrecht der Völker sprechen kann?
Gehört dieses Selbstbestimmungsrecht zu denn allgemeinen Regeln des Völkerrechts? Wenn ja, ergibt sich ein Paradoxon.
AW: Nettes Urteil des BVerfG!
Den Sinn verstehe ich nicht. Sezessionsbestrebungen einzelner Länder (oder Regionen) verstoßen wohl in allen Staaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung sind aber dennoch mit dem Völkerrecht vereinbar auf das Verfassungen keinen Einfluss haben.
AW: Nettes Urteil des BVerfG!
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass ein tatsächlicher Austritt eines Landes aus der BR von dieser nicht mittels BW verhindert würde.
AW: Nettes Urteil des BVerfG!
Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
Nun es handelt sich zwar nur um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde, aber trotzdem ist sie sehr interessant.
Es ergeben sich einige interessante Fragen daraus:
1. Da es sich nur um eine Verfassungsbeschwerde handelt, könnte ein anderer Weg zu einem abweichenden Urteil führen?
2. Nun, auf kommunaler Ebene argumentieren nur Vollidioten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Kommen wir auf Länderebene in den Bereich, wo man tatsächlich vom Selbstbestimmungsrecht der Völker sprechen kann?
Gehört dieses Selbstbestimmungsrecht zu denn allgemeinen Regeln des Völkerrechts? Wenn ja, ergibt sich ein Paradoxon.
Das Völkerrecht sagt dazu:
Jetzt gilt es noch zu klären, ob z. B. Bayern, Sachsen, Hessen, Ostfriesen u. a. eigene Völker sind, bzw. diesen Status annehmen können.
Dieses Dilemma haben wir ja in Spanien mit den Basken und Katalanen auch!
Fraglos würde es in Deutschland auf Sorben und Dänen zutreffen! Weil anerkannte Minderheiten! Nur haben wir viel größere Minderheiten nur sind diese als solche nicht anerkannt!
AW: Nettes Urteil des BVerfG!
Zitat:
Zitat von
Bolle
Das Völkerrecht sagt dazu:
Jetzt gilt es noch zu klären, ob z. B. Bayern, Sachsen, Hessen, Ostfriesen u. a. eigene Völker sind, bzw. diesen Status annehmen können.
Dieses Dilemma haben wir ja in Spanien mit den Basken und Katalanen auch!
Ich erwähnte schon den Begriff Paradoxon, Bolle, es gibt nämlich einiges mehr zu klären. Es geht nämlich um einen Streitpunkt, der nicht eindeutig geklärt ist und wo unterschiedliche Ansichten gelten. Steht Völkerrecht über dem nationalen Verfassungsrecht, ist es im gleichgesetzt oder ist unterhalb angesiedelt. Die deutsche Rechtsprechung ist so, dass sich Völkerrecht rechtshierachisch unterhalb der Verfassung bewegt und mit Bundesgesetzen gleichgestellt ist.
Nur zur info, Gültigkeit bedeutet nicht automatisch Rechtskraft und umgekehrt.
Ich bezweifle, ob man den Bayern, Sachsen, Hessen etc.. so einfach den rechtlichen Status eines Volkes im Sinne des Völkerrechts zuerkennen kann. Defacto gab es spätestens seit der Reichsgründung 1871 keine wirklichen Bestrebungen entsprechender Volksgruppen, sich von Deutschland aus kulturellem Selbstverständnis zu lösen, wie es bei Basken in Bezug auf Spanien etc. der Fall war. Betrachtet man sich die Dinge genauer, so steht offen im Raum, dass mehr politische Unzufriedenheit mit der Bundespolitik hinter dem Ansinnen steckt.
Rein theoretisch gäbe es aber für die Bayern meiner Meinung nach einen anderen Weg der Sezession. Die Bayern haben das GG nie ratifirziert, sondern nur ein Gesetz verabschiedet, dass wenn das GG durch die erforderlichen 2/3 der Länder ratifiziert wurde, das GG auch für Bayern gilt. Dieses Gesetz dürfte dem normalen Legislativprozess der Landesgesetzgebung Bayerns unterliegen. Damit wäre das Urteil des BVerfG vom Tisch. Natürlich eine ganze Menge mehr und das daraus resultierende Chaos würde gegen diesen Weg sprechen, aber es ist eben eine Theorie.
AW: Nettes Urteil des BVerfG!
Die BRD existiert nicht - Polen, Tschechien, Jugoslawien und Russland sind deutsch - Es gelten die Grenzen von 1784!!!
Blabla.
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autochthon
Die BRD existiert nicht - Polen, Tschechien, Jugoslawien und Russland sind deutsch - Es gelten die Grenzen von 1784!!!
Blabla.
Geht es auch ein wenig ernsthafter? Man muss nicht jedes Thema gleich am Anfang zerspammen!
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Zitat:
Zitat von
Gehirnnutzer
[Vollzitat]
Keine Panik, Bayern wird die sog. BRD nicht verlassen. Weil dann die staatsrechtliche Konstruktion dieses Anscheinstaates als Ganzes zerfällt und so weit gehen die US-hörigen Bajuwaren ganz sicher nicht. Alles nur Gepolter.
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Zitat:
Zitat von
Bolle
Geht es auch ein wenig ernsthafter? Man muss nicht jedes Thema gleich am Anfang zerspammen!
Ja. Sorry. Bin hier dann eh mal weg.
DARAUF (Reichsbürgermist) wird es allerdings hier hinauslaufen. Warte einfach mal 2-3 Seiten ab.
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Zitat:
Zitat von
-jmw-
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass ein tatsächlicher Austritt eines Landes aus der BR von dieser nicht mittels BW verhindert würde.
Wenn die Bayern gehen wollten,würden sich die Franken von Bayern lösen wollen ... Wer Regionalstaaten will, wird Stämme ernten.