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GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Zitat:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von Zitat
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt...
Es gilt also noch gar nicht? ?(
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Eine in freier Selbstbestimmung beschossene Verfassung wird dem besiegten deutschen Volk weiterhin vorenthalten.
Nach Art 146 GG alter und neuer Fassung . . .
Zitat:
. . . dürfte die Bundesrepublik Deutschland, begrifflich genaugenommen, überhaupt keine Verfassungsorgane haben, denn unser Grundgesetz ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 146 keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium, welches von einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist per definitionem lediglich ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte. Die sogenannten "Deutschen Väter des Grundgesetzes" dürften dabei kaum mehr als Punkt und Komma gesetzt haben.
Art. 146 GG betont den transitorischen Charakter des Grundgesetzes. Er schränkt dessen Geltung ein auf die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Verfassung, die vom gesamten deutschen Volk nach dessen Wiedervereinigung in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Das Bundesverfassungsgericht1 teilt daher meine folgerichtige Auffassung, daß erst eine neue Verfassung als endgültige Entscheidung des deutschen Volkes über seine staatliche Zukunft angesehen werden kann: Haben Sie diesen Satz schon einmal von einem Politiker gehört? Mitnichten, denn er wird sich davor hüten. Warum? Eine neue, vom Volk verabschiedete Verfassung dürfte die heutige Parteiendiktatur jäh beenden.
. . .
Die Bundesregierung vertritt daher die in einer Denkschrift zum Einigungsvertrag festgehaltene (opportunistische!) Rechtsauffassung, daß eine Anwendung des Art. 146 zwar möglich, aber nicht notwendig sei und die Präambelaussage "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk" die Beendigung des transitorischen Charakters des Grundgesetzes klarstelle.
Für Grundgesetzkenner ist diese Rechtsauffassung eine Farce und begründet obendrein den Tatbestand des arglistigen Verhaltens.
Erstens ist das Grundgesetz in seinem jetzigen Bestand völlig eindeutig und unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden. Zweitens ist das Grundgesetz 1949 nach der Präambel a.F. ohne Beteiligung derjenigen Deutschen zustande gekommen, "denen mitzuwirken versagt war". Dieser Mangel konnte auch nicht durch den Staatsvertrag behoben werden, der den Beitritt der ehemaligen DDR zum Grundgesetz vorsieht. Dies folgt allein daraus, daß die ehemalige DDR als politische Vertretung der dortigen Bevölkerung keinen Einfluß auf das Grundgesetz nehmen konnte.
http://www.buergeranwalt.com/02-ra-s...erfassung.html
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
mein Sohn brachte letzte Woche das Büchlein "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" mit nach Hause!
Hier Papa unsere Verfassung......
Nach einem halbstündigen Gespräch, in dem ich ihn den besagten Artikel 146 zeigte und erklärte (er steht übrigens allein auf der letzten Seite), fragter er sichtlich verstört: "was erzählen die uns in der Schule nur für eine Scheiße?"
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
eintiroler
Es gilt also noch gar nicht? ?(
Wie kommst du darauf?
###gelöschter Beitrag###
Blödsinn.
PS: Es fehlen noch so ca. 130 Artikel des GG, Bernhard. Am besten bei Erstellung auch sofort als Wichtig markieren, das bringt den richtigen Überblick in diesem Unterforum.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Biskra
Wie kommst du darauf?
Blödsinn.
PS: Es fehlen noch so ca. 130 Artikel des GG, Bernhard. Am besten bei Erstellung auch sofort als Wichtig markieren, das bringt den richtigen Überblick in diesem Unterforum.
ich wünsche schon lange die Zusammenlegung der Artikel in ein eigenes Unterforum "Grundgesetz"!
Was stört dich aber mehr, die Unübersichtlichkeit, dein mangelnder Überblick oder die Heraustellung einiger "Ungereimtheiten"?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Biskra
Wie kommst du darauf?
Die Einheit war letztens 1914 wirklich gegeben.
Mit der Freiheit haperts beim Hampelmann BRD auch gewaltig. Mal hüpft man wie es Israel will, mal wie es die USA will, dann wie der Islam es will...
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
bernhard44
ich wünsche schon lange die Zusammenlegung der Artikel in ein eigenes Unterforum "Grundgesetz"!
Na dann macht das doch.
Zitat:
Was stört dich aber mehr, die Unübersichtlichkeit, dein mangelnder Überblick oder die Heraustellung einiger "Ungereimtheiten"?
Welche Ungereimtheiten werden denn durch Wichtigmachermarkierungen solch skandalöser Threadtitel wie "GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146" herausgestellt?
(Mein Lieblingsthema ist hier natürlich "Wichtig: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 9", erstellt am 31.05.2007, Antworten: .... sehr herausgestellte Ungereimtheit. :)) )
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
eintiroler
Die Einheit war letztens 1914 wirklich gegeben.
Mit der Freiheit haperts beim Hampelmann BRD auch gewaltig. Mal hüpft man wie es Israel will, mal wie es die USA will, dann wie der Islam es will...
Ah, dir mangelt es an Textverständnis; "das gesamte deutsche Volk" inkludiert weder Schluchtenscheißer noch irgendwelche Tirolos.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Jetzt geht dieser Blödsinn wieder los.
Wie oft muss man sowas eigentlich durchkauen, bis auch dem letzten im Schädel ist, dass dieser Artikel völlig irrelevant ist?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Biskra
Welche Ungereimtheiten werden denn durch Wichtigmachermarkierungen solch skandalöser Threadtitel wie "GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146" herausgestellt?
(Mein Lieblingsthema ist hier natürlich "Wichtig: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 9", erstellt am 31.05.2007, Antworten: .... sehr herausgestellte Ungereimtheit. :)) )
die Überschrift ist also skandalös.....?!
Interessant! Ist es nicht eher deine Haltung dazu, die hier skandalös ist!
Dann erkläre doch mal bitte den Artikel 146!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Leo Navis
Jetzt geht dieser Blödsinn wieder los.
Wie oft muss man sowas eigentlich durchkauen, bis auch dem letzten im Schädel ist, dass dieser Artikel völlig irrelevant ist?
dieser Artikel ist also völlig irrelevant! Wie viel Artikel sind es dann noch, die völlig irrelevant sind?
Ist es das Grundgesetz dann nicht in seiner Gesamtheit?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Ich denke, daß eine vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung erlassene Verfassung nicht gewünscht ist und auch nicht umsetztbar wäre, zum jetzigen Zeitpunkt.
Der Knackpunkt ist doch hier die " Freiheit ".
Das müßte nämlich vorraussetzen, daß wir den Waffenstillstand aufheben und einen Friedensvertrag mit allen daran Beteiligten abschließen.
Die Konsequenzen die dieser wiederum hätte mag ich mir nicht mal ansatzweise ausmalen, denn so weit mir bekannt ist, haben lediglich die USA auf evtl. Reparationszahlungen verzichtet.
Und genau das ist es, was auch unsere Regierungen daran hindert und deswegen vermute ich mal sind Merkel &Co. auch so bemüht, daß die europäische Verfassung endgültig ratifiziert wird, quasi durch die Hintertür Tatsachen zu schaffen die uns von den Reparationszahlungen befreien.
Zumindest die Italiener und die Polen würden diese fordern, bei den Franzosen wäre ich mir auch nicht sicher, daß diese verzichten würden.
Und was dann da an Summen zusammen kommt ist unvorstellbar, da glaube ich, daß wir so schlecht nicht in der jetzigen Situation leben, wie sie gerade ist.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Die Allierten wollten übrigens, dass die Deutschen nach dem Krieg über ihre Verfassung abstimmen. Die Ministerpräsideten haben sich geweigert.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
also, das GG gilt seit beitritt der DDR zum geltungsbereich des GG für das gesamt deustche volk, da dmait einheit udn frieheit hergestellt wurden.
das GG hört auf zu gelten, wenn es eine freie abstimmung über eine neue verfassung gegeben hat, diese angenommen wurde und in kraft tritt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Wie oft eigentlich noch? 146 GG ist obsolet. Eine Bestimmung, die sich selbst überholt hat, insbesondere, da eine neue Verfassung sich nur per revolutionärem Akt aus den Wertentscheidungen des GG "befreien" könnte.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Felidae
Wie oft eigentlich noch? 146 GG ist obsolet. Eine Bestimmung, die sich selbst überholt hat, insbesondere, da eine neue Verfassung sich nur per revolutionärem Akt aus den Wertentscheidungen des GG "befreien" könnte.
jetzt mal unter uns "Juristen", was bedeutet in diesem Zusammenhang "obsolet"?
Was hat sich warum überholt und was sind "Wertentscheidungen"?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
bernhard44
jetzt mal unter uns "Juristen", was bedeutet in diesem Zusammenhang "obsolet"?
Was hat sich warum überholt und was sind "Wertentscheidungen"?
hier sind alle Änderungen aufgeführt, die mit der deutschen Wiedervereinigung zusammenhängen. Von Artikel 146 ist da nichts zu lesen!
http://www.bundestag.de/Blickpunkt/1...06_Synopse.pdf
hier alle Änderungen des GG seit 1949! Auch hier ist der Artikel 146 weder verändert, noch als ungültig erklärt oder gar gestrichen:
http://grundgesetz.wordpress.com/200...gen-seit-1949/
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
bernhard44
jetzt mal unter uns "Juristen", was bedeutet in diesem Zusammenhang "obsolet"?
Was hat sich warum überholt und was sind "Wertentscheidungen"?
1. Wir haben die Wiedervereinigung nun schon fast 20 Jahre hinter uns, und immer das GG gehabt. Es hat sich bewährt.
2. Es gibt die grundsätzlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 20 GG, die über Art. 79 III GG absolut geschützt sind. Ohne revolutionären Akt kann auch das Volk diese Entscheidungen nicht aushebeln.
Wozu also eine neue Verfassung, wenn man die alte einfach ändern kann?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
bernhard44
Obsolet heißt: Hast sich selbst überlebt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Jetzt zitiert er sich schon selber.
Das Grundgesetz bestimmt ganz einfach im Artikel 146, daß es dann ungültig wird, wenn eine neue, demokratisch legitimierte, Verfassung an seine Stelle tritt. Klingt zwar komisch, ist aber so - und das hat seine Ursachen in der Entstehungsgeschichte des GG, die jeder Schüler kennen sollte und die man auch bei Wikipedia oder in jedem besseren Lexikon nachschlagen kann.
Zitat:
die Überschrift ist also skandalös.....?!
Ich verbuche das mal unter dumm stellen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Biskra
Jetzt zitiert er sich schon selber.
Das Grundgesetz bestimmt ganz einfach im Artikel 146, daß es dann ungültig wird, wenn eine neue, demokratisch legitimierte, Verfassung an seine Stelle tritt. Klingt zwar komisch, ist aber so - und das hat seine Ursachen in der Entstehungsgeschichte des GG, die jeder Schüler kennen sollte und die man auch bei Wikipedia oder in jedem besseren Lexikon nachschlagen kann.
Komisch , das genau dieser Arttikel geradezu den Rückschluss herausfordert,
das dieses " Grundgesetz " eben keineswegs demokratisch legitimiert ist.
Regeln für die " Organisation der Fremdherrschafft " - nix anderes.......
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Felidae
Obsolet heißt: Hast sich selbst überlebt.
ist das juristisch fassbar?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Biskra
Jetzt zitiert er sich schon selber.
Das Grundgesetz bestimmt ganz einfach im Artikel 146, daß es dann ungültig wird, wenn eine neue, demokratisch legitimierte, Verfassung an seine Stelle tritt. Klingt zwar komisch, ist aber so - und das hat seine Ursachen in der Entstehungsgeschichte des GG, die jeder Schüler kennen sollte und die man auch bei Wikipedia oder in jedem besseren Lexikon nachschlagen kann.
Ich verbuche das mal unter dumm stellen.
doller Beitrag! Zwei dümmliche Floskeln und eine nichtssagende Aussage, die wirklich jeder Schüler aus dem GG abschreiben kann!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
bernhard44
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Zitat:
Zitat von
bernhard44
doller Beitrag! Zwei dümmliche Floskeln und eine nichtssagende Aussage, die wirklich jeder Schüler aus dem GG abschreiben kann!
Was wolltest du denn dann mit deiner Eingangsfrage erreichen? Dümmer als jeder Schüler erscheinen?
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Biskra
Was wolltest du denn dann mit deiner Eingangsfrage erreichen? Dümmer als jeder Schüler erscheinen?
nun, bisher bist du es, der sich hier äußerst unintelligent anstellt!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Biskra
Jetzt zitiert er sich schon selber.
Das Grundgesetz bestimmt ganz einfach im Artikel 146, daß es dann ungültig wird, wenn eine neue, demokratisch legitimierte, Verfassung an seine Stelle tritt. Klingt zwar komisch, ist aber so - und das hat seine Ursachen in der Entstehungsgeschichte des GG, die jeder Schüler kennen sollte und die man auch bei Wikipedia oder in jedem besseren Lexikon nachschlagen kann.
...
Da es kaum eine Passage des Grundgesetzes gibt, die ohne ergänzende weitere Gesetze oder Erläuterungen "einfach so" für sich selbsterklärend ist, halte ich das Hinterfragen eines Artikels, der die Verfassung als Teil des staatlichen Fundamentes angeht, für absolut berechtigt.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
bernhard44
nun, bisher bist du es, der sich hier äußerst unintelligent anstellt!
Das musst du mir jetzt mal erklären. Unintelligentes und falsches habe ich hier im Thread ja richtiggestellt bzw. aufgezeigt.
Ich kann auch gleich das nächste unintelligente Geschreibsel richtigstellen: Artikel 146 wurde sehr wohl nach der Einheit geändert, der alte lautete folgendermaßen:
Zitat:
Zitat von GG, Art. 146, alte Fassung
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://www.flegel-g.de/urfassung-GG.html#a146
Dein Verweis auf die Bundestagsseite bezieht sich übrigens lediglich auf die Veränderungen des GG im Zuge der Föderalismusreform. Steht im von dir verlinkten Dokument auch in der Überschrift. Soviel zu intelligent anstellen.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Manfred_g
Da es kaum eine Passage des Grundgesetzes gibt, die ohne ergänzende weitere Gesetze oder Erläuterungen "einfach so" für sich selbsterklärend ist, halte ich das Hinterfragen eines Artikels, der die Verfassung als Teil des staatlichen Fundamentes angeht, für absolut berechtigt.
Wenn sich das auch auf den Artikel 146 bezieht, dann sag doch, was dir daran unklar ist. An Bernhard geht die Bitte natürlich auch.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Leo Navis
Jetzt geht dieser Blödsinn wieder los.
Wie oft muss man sowas eigentlich durchkauen, bis auch dem letzten im Schädel ist, dass dieser Artikel völlig irrelevant ist?
Oft ist nicht die Quantität, sondern die Qualität einer Erklärung für ihre Überzeugungskraft maßgebend. :)
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
hier nochmal eine umfangreichere Liste der Änderungen des GG:
http://www.politische-bildung-rlp.de...ngstabelle.pdf
hier die markierten Änderungen in der großen Initiative 2006:
http://dejure.org/grundgesetz-synopse.php
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Manfred_g
Oft ist nicht die Quantität, sondern die Qualität einer Erklärung für ihre Überzeugungskraft maßgebend. :)
Rheinlaender hatte sich, so weit ich mich erinnere, dazu mal ausführlich ausgelassen.
Du kannst Dir denken in welcher Qualität.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Als ich die ersten 60 Seiten des Buches "Die Deutschlandakte" gelesen hatte , wusste ich endlich mit definitiver Bestimmtheit, daß wir von einer nicht die Wahrheit sagenden politischen Kaste ausgeplündert und verhunnepippelt werden.....
Die Demokratie in Deutschland; sie steht nur auf dem Papier!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
ich bin sicher kein Experte in Sachen Staats- und Verfassungsrecht, aber es dürfte wenige Verfassungen geben, in denen in ca. 60 Jahren öfters geändert, ergänzt, gestrichen wurde, als im "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland".
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
Brotzeit
Als ich die ersten 60 Seiten des Buches "Die Deutschlandakte" gelesen hatte , wusste ich endlich mit definitiver Bestimmtheit, daß wir von einer nicht die Wahrheit sagenden politischen Kaste ausgeplündert und verhunnepippelt werden.....
Die Demokratie in Deutschland; sie steht nur auf dem Papier!
Das ist auch der springende Punkt im Zusammenhang mit Artikel 146 GG. Das Grundgesetz von 1949 war zum Teil aus den aussenpolitischen Sachzwängen seiner Zeit legitimiert, deshalb wurde im Artikel 146 GG in Verbindung mit der Urfassung der Präambel zum Ausdruck gebracht, dass das deutsche Volk nach Wiedererlangung der Einheit und damit Wegfall der äusseren Sachzwänge einen Anspruch auf eine in völliger Freiheit selbstbestimmte Verfassung haben sollte.
Die Sachzwänge des Jahres 1949, die u. a. den Bann aller direktdemokratischen Elemente aus der Verfassung rechtfertigten, waren aber für unsere politische Klasse zu schön, um auf diese "normative Kraft des Faktischen" (also der mit den Sachzwängen weggefallenen Fakten) zu verzichten und die Inhalte einer neuen Verfassung vor ihren eigenen Wählern zu rechtfertigen oder die gar direkt zu fragen. Also haben sie trotz Wegfalls der Einschränkung der äusseren Souveränität der Deutschen die ursprünglich damit verbundenen inneren Einschränkungen der Souveränität des deutschen Volkes weitergenutzt, um fortan zu ihren eigenen Gunsten und im Interesse der mit ihnen personell verquickten Managerklasse eine Vermachtung in den oberen Etagen der Gesellschaft herzustellen, die mit den Wesensgehalten auch des GG von 1949 nicht mehr zu vereinbaren ist.
Die Konsequenzen der grundgesetzfernen Vermachtung könnt Ihr bei Prof. v. Arnim nachlesen.
Dass die Mehrheit der Verfassungsrechtler das Vorgehen nach 1990 hinsichtlich Art. 146 GG o. k. findet, ist m. M. n. dem Umstand geschuldet, dass es für Staatsrechtler karriereförderlich ist, bei hochsensiblen Themen mit den Regierenden einer Meinung zu sein. Die Argumente der Kritiker sind aber bei diesem Fachmeinungsstreit besser, deren Fachkunde steht den Claqueren in nichts nach.
Hier die Zeitbombe im Verfassungsgehäuse, so sieht das in Wirklichkeit aus:
http://www.querdenkerforum.de/forum/...d=1961#pid1961
http://www.dr-wesener.de/Art146GG.pdf
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Mietvertrag, Klausel 146, Abschluss
Dieser Mietvertrag, der nach Einzug der Wohnparteien zwischen Wohnparteien und Vermieter gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem ein neuer Mietvertrag in Kraft tritt, der von den Wohnparteien und dem Vermieter in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wer daraus schliesst, es gäbe derzeit keinen Mietvertrag, sollte Abstand nehmen von juristendeutschen Texten, finde ich. :)
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Netter Umgangston hier im Forum, das ist es vielleicht warum ich mich hier niedergelassen habe.
Wenn einem was nicht ganz schlüssig ist bzgl. einer Antwort, dann wäre es doch sehr nett, das in einem höflicheren Ton zu klären.
Statt abfällig Kritik zu üben( wie oft soll ich es denn noch sagen) könnte man vielleicht Bildungslücken , welche jeder hat gegenseitig auffüllen.
Aber ich vergass das mann in diesem System ja keine Schwäche zeigen darf.
Dann versuch ich mal meine Auffassung von Artikel 146 darzulegen ...
Dieses Grundgesetz (Achtung keine Verfassung! Kommt einer Verfassung gleich) siehe
Carlo Schmid "Politik als geistige Aufgabe"Büchergilde Gutenberg. Printed in Germany 1974 ISBN 3 7632 1803 3
das nach Vollendung der Einheit... Die eigentlich seit zwanzig Jahren vollzogen sein soll, was nicht so ganz stimmt denn es fehlen noch unsere Ostgebiete. ...und Freiheit Deutschlands ( da steht nichts von Freiheit der Bundesrepublik) ....für das gesamte deutsche Volk gilt (hier steht nirgends wo sich dieses gesamte deutsche Volk aufzuhalten hat) es leben auch heute noch Deutsche mit BRD-Pässen in den ehemaligen Ostgebieten. .....verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung (kein Grundgesetz oder sonst ein Pamphlet wie der Vertrag von Lissabon etc.) in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke(auch von denn Wahlberechtigten Deutschen aus Ostdeutschland)in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Erinnert sich noch jemand an die EU-Verfassung, die von Holland und Frankreich abgelehnt wurden.
Von hier aus ein nachträgliches Dankeschön an die Bürger dieser beiden Länder.
In einem Interview hatte seinerzeit sich Außenminister Josef Fischer, einmal bzgl. der Volksabstimmung für die BRD-Bürger so ausgedrückt (Ich möchte es einmal mit meinen Worten sagen... Das wir zu Doof wären um die Tragweite diese Referendums zu begreifen). Obwohl ich nie ein Freund dieses Herren war und bin, muss ich Ihm zu dieser Äußerung zustimmen.
Hätten wir durch Volksabstimmung uns mehrheitlich zur EU-Verfassung bekannt, hätte sich um wieder auf Artikel 146 zu kommen, das deutsche Volk(denn in den Ostgebieten Polen etc. war ja auch EU-Wahl)eine neue Verfassung gegeben.
Dann wäre uns auf lange, lange Sicht eine Nationale Verfassung versagt.
So jetzt brauche ich erst mal was zu Trinken.
Bevor ich es vergesse meine Damen und Herren.
Sollte einer der Sich oben in den Zeilen wieder erkennt eine andere oder ergänzende Sichtweise haben, würde ich mich doch sehr freuen seinen Beitrag diesbezüglich zu Lesen.
Alle anderen denen es zu mühsam ist, sich so Auszudrücken das es verständlich wird empfehle ich, sich doch mal im Forum von WKW zu tummeln.
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Wer daraus schliesst, es gäbe derzeit keinen Mietvertrag, sollte Abstand nehmen von juristendeutschen Texten, finde ich. :)
Das Grundgesetz hat durchaus Verfassungsrang, es ist nur nicht hinreichend demokratisch legitimiert. Nach Wegfall der äusseren Zwänge, die Teile der Grundrechtspostulate 1949 legitimiert haben (Bannung von direktdemokratischen Elementen entgegen dem Wortlaut des Artikel 20), wurde eben keine neue verfassungsgebende Versammlung anberaumt, in der zumindest die heutige politische Klasse mit 2 / 3 - Mehrheit die Festschreibung der vorläufigen Entscheidungen von 1990 vor ihren Wählern hätte vertreten müssen.
So kann die CDU / CSU ganz alleine mit etwas über einem Drittel der Mandate verhindern, dass die direkte Demokratie eingeführt wird. Die konservativen Wähler können das gut ab, den Wählern der anderen Parteien haben sie 2002 vorgegaukelt, dass die direkte Demokratie nur an der Union scheitert:
http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Das Grundgesetz hat durchaus Verfassungsrang, es ist nur nicht hinreichend demokratisch legitimiert.
Hängt davon ab, was man unter "demokratische Legitimation" versteht.
Dies ist ja mitnichten ein in z.B. der Politikwissenschaft einstimmig bestimmter Begriff!
Die legitimatorischer Wirkung schlichter alltäglicher Akzeptanz sollte man da nicht unterschätzen!
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AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 146
Zitat:
Zitat von
-jmw-
Hängt davon ab, was man unter "demokratische Legitimation" versteht.
Dies ist ja mitnichten ein in z.B. der Politikwissenschaft einstimmig bestimmter Begriff!
In den Rechtswissenschaften haben die wichtigsten Begriffe aber eindeutig bestimmbar zu sein, sonst haben wir ein ganz fundamentales Problem. Der Wortlaut von Artikel 20 Abs. 2 (ewiges Grundrecht nach Art. 79 Abs. 3):
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wahlen und Abstimmungen also...
1949 hat wegen der existenzbedrohenden aussenpolitischen Lage und der eingeschränkten Souveränität des Landes eine 2 / 3 - Mehrheit auf der verfassungsgebenden Versammlung entschieden, auf Volksabstimmungen ganz zu verzichten - Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
Wegen des Verzichts auf eine neue verfassungsgebende Versammlung trotz des Wortlauts von Art. 146 GG i. V. m. der alten Präambel kann nun die CDU / CSU mit einem Drittel der Stimmen als Blockademinderheit diese Grundentscheidung treffen? Da stimmt etwas hinten und vorne nicht, dafür muss ich nicht Politikwissenschaften studieren, um dann den Begriff "Demokratie" bis zur Unkenntlichkeit zerfabulieren zu können.