AW: Mundwasser und die Polizei
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Murmillo
Ja , aber in Höhe von 500 € !
Nach Bußgeldtabelle sind bei einem Ersttäter über 0,5 Promille 500 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot fällig.
Dies ist schon ganz schön happig !
Das wäre wirklich happig. In der Tat!
AW: Mundwasser und die Polizei
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pixelschubser
Ich war und bin mir keiner Schuld bewusst. Aus diesem Grunde hab ich ja da auch mitgespielt. Für die Zukunft werde ich das anders handhaben. Da bestehe ich dann auf den Blutwert und mir ist es egal, wo die dann den Richter und den Arzt auftreiben!
Mein Tag ist eh schon im Arsch - da nehm ich die Bullen doch gleich mit in einen beschissenen Tag!
Ich kann das gut nachvollziehen.Es ist ja auch jedesmal eine bittere Erfahrung wenn einem klar wird dass man sich überflüssigen Ärger deswegen eingefangen hat weil man sich konstruktiv und freundlich verhalten wollte.
Leider Gottes scheint es tatsächlich so zu sein dass man sich einfach wehren muss. Prinzipiell.
Aber nach Maximilians Link dürfte dir trotzdem nicht mehr als ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern dürfen und auch der wird sich im verkraftbaren Rahmen halten. Und das nächste Mal werden die Polizisten eben auf einen sehr sturen und uneinsichtigen Pixelschubser treffen. Das ist dann aber ihr Pech.
AW: Mundwasser und die Polizei
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Murmillo
Ja , aber in Höhe von 500 € !
Nach Bußgeldtabelle sind bei einem Ersttäter über 0,5 Promille 500 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot fällig.
Dies ist schon ganz schön happig !
Das wäre in der Tat happig, mehr als das. Habe ich denn so missverstanden was in dem Artikel erwähnt wird?
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Zumal der Atemalkoholwert überhaupt keine rechtliche Rolle spiele, ergänzt Nierenz: „Entscheidend dafür, ob ein Fahrzeugführer noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren, ist der Blutalkoholwert. Der Atemalkoholwert liefert lediglich einen – relativ genauen – Anhaltspunkt.“
AW: Mundwasser und die Polizei
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Frank
Es ist zu spät, aber Du hättest auf den Blutwert bestehen müssen. Dieses Atemzeug ist immer gefährlich.
Hätte ich! Absolut richtig.
Man geht einfach viel zu gutmütig/blauäugig an solche Dinge heran.
AW: Mundwasser und die Polizei
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pixelschubser
Ganz sicher nicht. Mensch, ich war aufm Weg zur Arbeit und Alk ist bei uns im Laden ein sofortiger Kündigungsgrund. Selbst bei Restalkohol sind die bei uns in der Firma ganz schnell, auf meine Arbeitskraft zu verzichten.
Ich wollte dich doch nur ein wenig erheitern !
Ich denke mal, dass du dir keine Sorgen machen musst. Ein Verkehrsanwalt wird zur Not, wenn sich das Ordnungsamt nach deinem Einspruch gegen den Bescheid uneinsichtig zeigt, sicherlich problemlos gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können.
Aber hier noch mal was zum Problem Zahnprothesenträger und dem Dräger 7110:
http://www.unfallzeitung.de/zeitung/...e-verfaelschen
AW: Mundwasser und die Polizei
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Mütterchen
Ich kann das gut nachvollziehen.Es ist ja auch jedesmal eine bittere Erfahrung wenn einem klar wird dass man sich überflüssigen Ärger deswegen eingefangen hat weil man sich konstruktiv und freundlich verhalten wollte.
Leider Gottes scheint es tatsächlich so zu sein dass man sich einfach wehren muss. Prinzipiell.
Aber nach Maximilians Link dürfte dir trotzdem nicht mehr als ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern dürfen und auch der wird sich im verkraftbaren Rahmen halten. Und das nächste Mal werden die Polizisten eben auf einen sehr sturen und uneinsichtigen Pixelschubser treffen. Das ist dann aber ihr Pech.
Das nächste Mal wird sich meine Kooperation ganz sicher darauf beschränken, dass ich sofort eine Messung meines Blutalkoholwertes verlangen werde.
Der Verdacht als Grundlage einer OWi wird mir sicher nie wieder passieren.
AW: Mundwasser und die Polizei
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Mütterchen
Das wäre in der Tat happig, mehr als das. Habe ich denn so missverstanden was in dem Artikel erwähnt wird?
Bei ihm wurde auf der Wache eine Nachkontrolle mit einem Dräger 7110 Alkotest Evidential durchgeführt.
Dieses ist das einzige von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenene Messgerät zur Bestimmung einer beweissicheren Alkoholkonzentration in der Atemluft .
AW: Mundwasser und die Polizei
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Murmillo
Ich wollte dich doch nur ein wenig erheitern !
Ich denke mal, dass du dir keine Sorgen machen musst. Ein Verkehrsanwalt wird zur Not, wenn sich das Ordnungsamt nach deinem Einspruch gegen den Bescheid uneinsichtig zeigt, sicherlich problemlos gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können.
Aber hier noch mal was zum Problem Zahnprothesenträger und dem Dräger 7110:
http://www.unfallzeitung.de/zeitung/...e-verfaelschen
Wieder nervender Stress.
Den Artikel kenne ich ja und den werd ich den Herrschaften von der Bußgeldstelle auch formal mitteilen. Dass ich Zahnprothesenträger bin, kann ich jederzeit auch bei diesen Leuten belegen. ;)
Ausm Messgerät saufen zu wollen, ist allerdings schon erheiternd.
AW: Mundwasser und die Polizei
Gut. Später weiter... meine Lütte muss zur Tagesmutter.
Späte Vaterfreuden.
AW: Mundwasser und die Polizei
Schau mal hier:
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Nach der bundeseinheitlichen Verwaltungsrichtlinie dürfen binnen 10 Minuten vor der ersten Atemprobe am Dräger Evidentialgerät durch den Betroffenen keine Substanzen oral aufgenommen werden. Dies wird als Kontrollzeit bezeichnet. Darauf hat das Messpersonal zu achten. Störsubstanzen, insbesondere Mundrestalkohol und alkoholhaltige Substanzen (z.B. Mundspray, Mundspülung oder Bronchialspray) können den Atemalkohol-Messwert erheblich verfälschen.
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