AW: Schäuble will Integrationskosten von Hartz4 der Asylanten abziehen
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hamburger
Das Bundesverfassungsgericht setzt nur die ihm gemachten Vorgaben um. Diese Leute handeln nicht als Richter.
Logisch, da wir ja gar keine Verfassung haben! :cool:
AW: Schäuble will Integrationskosten von Hartz4 der Asylanten abziehen
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Schlummifix
Diese Änderung hatte ich bereits berücksichtigt:
Bedarfssätze nach § 3 AsylbLG ab März 2015 gemäß AsylbLG-Novelle 2015, vgl. Bekanntmachung ..
zB: §3 Abs.1: Bargeldbedarf für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bei Sachleistungsversorgung in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylVfG ("Taschengeld")
Bargeldbedarf § 3 Abs. 1 AsylbLG: 143 €
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbe...eistungsgesetz
AW: Schäuble will Integrationskosten von Hartz4 der Asylanten abziehen
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tosh
Diese Änderung hatte ich bereits berücksichtigt:
Bedarfssätze nach
§ 3 AsylbLG
ab März 2015 gemäß AsylbLG-Novelle 2015, vgl. Bekanntmachung ..
zB: §3 Abs.1: Bargeldbedarf für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bei Sachleistungsversorgung in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylVfG ("Taschengeld")
Bargeldbedarf § 3 Abs. 1 AsylbLG: 143 €
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbe...eistungsgesetz
"Neben den Sachleistungen erhalten die leistungsberechtigten Personen einen Barbetrag zur Deckung von Grundbedürfnissen wie Mobilität und Kommunikation (z. B. notwendige Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kommunikation und Information).
Der Barbetrag belief sich bis zum Sommer 2012 auf 40,90 Euro pro Monat. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Wert in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 angesichts des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig erklärt. Ab August 2012 wurde an Alleinstehende ein Barbetrag von 130 Euro/Monat gezahlt, inzwischen (ab März 2015) gilt ein Betrag von 143,- Euro monatlich."
Wer in einer großen Sammeleinrichtung lebt, dürfte gar keinen Mobilitätsbedarf haben, denn die Antragsstellung sowie die Versorgung mit Lebensmittel und Ärzten findet ja dort statt.
Ich bin voll berufstätig, erziele ab morgen ein normales Einkommen und kann mir trotzdem nicht leisten, jeden Monat 143,- € für Telefon und Internet auszugeben.
AW: Schäuble will Integrationskosten von Hartz4 der Asylanten abziehen
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Antisozialist
"Neben den Sachleistungen erhalten die leistungsberechtigten Personen einen Barbetrag zur Deckung von Grundbedürfnissen wie Mobilität und Kommunikation (z. B. notwendige Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kommunikation und Information).
Der Barbetrag belief sich bis zum Sommer 2012 auf 40,90 Euro pro Monat. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Wert in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 angesichts des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig erklärt. Ab August 2012 wurde an Alleinstehende ein Barbetrag von 130 Euro/Monat gezahlt, inzwischen (ab März 2015) gilt ein Betrag von 143,- Euro monatlich*.".....
*Eben das habe ich zweimal gepostet.