AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"
ICH HABE DIE SCHNAUZE DEART GESTRICHEN VOLL DASS ICH DURCHDREHEN KÖNNTE!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Paderborn/Hamm. Ein pädophiler Mann aus Herford, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde und seit 1995 in einer geschlossenen forensischen Maßregelvollzugsklinik untergebracht ist, muss im Januar 2015 in die Freiheit entlassen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Mit dem Beschluss des 4. Strafsenats wurde eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Paderborn bestätigt. Gegen diese hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Beschwerde eingelegt.
Ende vergangenen Jahres waren psychiatrische Sachverständige zu der Einschätzung gekommen, dass es möglich sei, den Sexualtäter mit einem engen Netz von therapeutischen und sozialen Hilfen von weiteren Straftaten abzuhalten. Eine Verlegung zur Erprobung von Lockerungen unterblieb jedoch, weil sich kein geeignetes Wohnheim fand. Die behandelnden Ärzte in der Maßregelvollzugsklinik Lippstadt-Eickelborn waren zudem der Auffassung, dass "die chronifizierte Abweichung des Sexualverhaltens" ungünstig für eine Prognose sei.
Führungs- und Bewährungsaufsicht
Der Zweck der Unterbringung im Maßregelvollzug sei noch nicht erreicht, und es gebe keine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit, dass es nicht erneut zu Straftaten kommen werde.
Wie schon das Landgericht Paderborn, so hat auch der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts diese Bedenken verworfen: Der Pädophile dürfe aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht länger in einer geschlossenen Klinik festgehalten werden, so die Richter. Dass ihm bislang keine weiteren Lockerungen gewährt worden seien und kein Wohnheimplatz zur Verfügung stehe, dürfe einer Entlassung nicht entgegen stehen.
Der Gefahr künftiger Straftaten könne mit den Mitteln der Führungs- und Bewährungsaufsicht begegnet werden, heißt es in dem Beschluss.
AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"
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Praetorianer
Ich weiss nicht, wo du den Zusammenhang mit dem Beitrag siehst. Du plärrst rum, dass du jemanden, der deine Tochter anfasst, nicht erschiessen kannst, dabei kannst du es machen. Wenn Knast Luxus ist, ist da doch kein Problem, was anderes als ne Gefängnisstrafe droht dir nicht.
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Metabo
1. "plärre" ich hier nicht "herum"...!!!
Keine Ahnung warum diese Metabo hier nur rum prollt...
AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"
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Metabo
Kinderschänder gehören erschossen...!!!
Gib nicht so an, sondern drück einfach ab...
AW: Einsperren eines Kinderschänders ist "unverhältnismäßig"
Einige Hintergründe zum hier angesprochenen Maßregelvollzug -forensische Psychiatrie- aus kritischer Sicht http://tl.gd/n_1sp4mqm