AW: Betrachtungen zum Artikel 146 GG
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Gehirnnutzer
Zunächst müsste man die Frage beantworten, lassen sich die von dir aufgeführten Punkte durch Änderungen des Grundgesetzes bewerkstelligen, oder ist deswegen zwingend eine neue Verfassung notwendig.
Darüber lässt sich natürlich streiten.
Eins steht jedoch felsenfest, diese Diskussion hätte schön längst eine öffentliche Diskussion unserer Parlamentarier werden müssen, denn dazu haben sie sich eigentlich im Artikel 5 des Einigungsvertrages verpflichtet.
1. Ob eine neue Verfassung zwingend notwendig ist, kann man diskutieren. Dass nach dem Wegfall der aussenpolitischen Sachzwänge zur Zeit des kalten Krieges zumindest eine Nachlegitimierung der von den Autoren des GG offen gelassenen Fragen (noch offen: direktdemokratische Elemente auf Bundesebene) vorgesehen war, was sich aus Artikel 146 GG i. V. m. Artikel 20 Abs. 2 ("Wahlen und Abstimmungen) und der Präambel a. F. ergibt, ist für mich evident.
2. Eben diese Diskussion scheuen die deutschen Politiker bislang, weil sie die weitere Verbannung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene auf keinen Fall vor dem ganzen Volk verhandeln wollen, bevor die europäische Einigung "in trockenen Tüchern" ist. Sie befürchteten eben, dass Volksabstimmungen in Deutschland ein grosses Hindernis für die abschliessenden Schritte zur europäischen Einigung sein könnten.
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dZUG
Dzug, ich kenne die Seiten und auch das Infoblatt was du verlinkst, jedoch weißt ihre Betrachtung Fehler auf, weil sie die Grundsätze von Rechtskontinuität und Rechtssicherheit missachtet.
Zudem verstehen sie gewisse Aussagen von ihrer zeitlichen Aussage nicht, vom Verständnis der Abstraktheit des Rechts ganz zu schweigen.
Das ganze ist eine sehr komplexe Geschichte, die sich auf viele Bereiche erstreckt und dem Laien unverständlich ist, jedoch ist das notwendig um die Rechtsgrundsätze zu erfüllen.
nulla poena sine lege -> kein Strafe ohne Gesetz
nullum crimen sine lege -> kein Verbrechen ohne Gesetz
hast du sicherlich schon mal gehört ohne wirklich richtig zu wissen, was sie bedeuten.
Es ist aber ganz einfach:
Du begehst nur dann eine Straftat, wenn deine Tat zu dem Zeitpunkt, an dem du sie begehst, per Gesetz bedroht war. Ein nach dem Tatzeitpunkt erlassenes Gesetz, das den Tatbestand deiner Tat unter Strafe stellt, hat keine Wirkung.
Umgekehrt gilt dies auch, obwohl hier der Gesetzgeber gewisse Freiheiten hat.
Nun gibt es in anderen Rechtsbereichen Dinge, die nicht nur an einem konkreten Zeitpunkt eine Wirkung haben, sondern über längere Zeiträume, hinzukommt das diese Wirkung zwar durch ein Gesetz beschrieben ist, jedoch erst durch andere Gesetze in Kraft tritt.
Kleines Beispiel aus dem Schuldrecht, die Verjährung. Schulden können auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen enstehen, mit dem warum eine Schuld entstanden ist, hat die Verjährung nichts zu tun. Sie regelt nur, das der Schuldner nach einem gewissen Zeitraum gegenüber dem Gläubiger ein Leistungsverweigerungsrecht hat. Verjährt eine Schuld, so heißt das nicht, das die Schuld erlischt, sondern nur, das der Schuldner nicht mehr verpflichtet ist zu zahlen.
Hebt man nun das Gesetz über die Verjährung auf, hat dies keine Auswirkungen auf die Schuld selber, denn sie existiert unabhängig von der Verjährung. Für den Schuldner ist es aber von Bedeutung, denn mit der Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung erlischt sein Leistungsverweigerungsrecht und er ist wieder verpflichtet die Schulden zu zahlen.
Das ganze ist ein Nachteil des Schuldners und zum Vorteil des Gläubigers.
Das vorher bestehende Rechtsverhältnis wird total umgekrempelt.
Je nach Sichtweise ist die Aufhebung gut oder schlecht.
Wenn man jetzt die Aufhebung der Verjährung so gestalltet, das man sagt, sie hat nur Auswirkungen für Schuldverhältnisse, die nach der Aufhebung entstehen, so bleibt für bestehende verjährte Schuldverhältnisse alles beim alten und weder Gläubiger und Schuldner entstehen Vor- oder Nachteile durch die neu Regelung.
Ähnliches betrifft auch das Besatzungsrecht, wobei die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Gesetzen und Regelungen weitaus komplexer ist, weil hier Schadenersatzrecht etc. berührt wird.
Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet diese ganzen Formulierungen nicht anderes, als das, wer nach Besatzungsrecht bestraft, enteigent, freigesprochen worden ist etc., für den bleibt diese Auswirkung trotz Aufhebung des Besatzungsrechtes bestehen. Für alle anderen wird das Besatzungsrecht irrelevant.
Das ganze ist etwas, was viele nicht verstehen, das sie die Sache nicht aus neutraler Position betrachten.
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Hier gibts was von Sürmeli
Dieser hat eine Menschrechtsklage gegen die BRD durchgebracht.
Deutschland ist kein Rechtsstaat :))
http://www.youtube.com/watch?v=9vcF00bDK_w
http://www.youtube.com/watch?v=ICcccGvJJak
http://www.youtube.com/watch?v=4bod4kjZcrE
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dZUG
Die Bundesrepublik ist eine Kapitalgesellschaft, die Justiz arbeit auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Legislative ist eine Verwaltungsgemeinschaft. So sieht das Herr Sürmeli. Die Meinungsfreiheit funktioniert eben im Geltungsbereich des GG noch und umfasst auch das Recht von Realsatirikern und Psychopathen, mit ihren Phantastereien anderen Leuten auf den Keks zu gehen.
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Moment, er ist Ausländer und konnte (ich glaube :D) in Den Haag gegen die BRD erfolgreich eine Klage durchbringen. Das europäische Gericht hat selbst festgestellt was Sürmeli sagt. Und warum soll man es ihm nicht glauben, es steht auch im Grundgesetz drin, dass die BRD ein Wirtschafts/Verwaltungseinheit ist ----> also eine Firma.
Daran hat sich mit der sogenannten Wiedervereinigung auch nichts geändert.
Deutschland als ganzes bedeutet auch den polnisch verwalteten Teil Deutschlands.
Wenn du möchtst such ich das Urteil den Menschenrechtsgerichtshof. :]
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dZUG
Deutschland als ganzes bedeutet auch den polnisch verwalteten Teil Deutschlands.
Wenn du möchtst such ich das Urteil den Menschenrechtsgerichtshof. :]
Alles, was die völkerrechtlichen Verträge von 1970 und 1990 zu den ehemaligen deutschen Ostgebieten in Frage stellt, ist schlichtweg grober Unfug. Die wären sogar gültig, wenn in Deutschland tatsächlich so eine Art von Notverwaltung bzw. von den Deutschen geduldeter zivilrechtsartiger Pseudoregierung herrschte. Der Unfug hätte also nicht mal dann die gewünschten Rechtsfolgen, wenn man ihn einigermaßen schlüssig begründen könnte. Das geht natürlich auch nicht, in dem genannten Urteil wird todsicher nicht drinstehen, was diese Herrschaften da rauslesen.
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dZUG
Der Herr Süremli redet viel und versucht ein nettes Bild aufzuzeigen. Das komische an der Sache ist, das der Herr Sürmeli auf Grund des Urteils nicht die ihm vom Gericht zugestandenen 10.000€ + Gerichtskosten einfordert, sondern bei seiner auch im Urteil erwähnten Kostenaufstellung bleibt.
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Die BRD ist kein Staat ..... und basta.
@GG146
Du meinst die Kniefall-Show von Willie Brandt :hihi:
Schon komisch damals gabs vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil "die Grenzen von 1937" ---> Deutschland als ganzes.
Damit man den Polen Geld geben konnte, weil sie die Komunisten bis aufs Blut ausgesaugt hatten. Die Polen in polnisch verwalteten Teil Deutschlands sind Deutsche in den Augen der BRD, sonst hätte es keine Kohle gegeben. :D
Eine Firma kann keine Verträge abschließen die einen Staat betrifft.
Alles nur Show :P
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Gehirnnutzer
Auf dich habe ich gewartet!:128:
Ist nur Spaß, gewartet habe ich wirklich auf dich, weil man von dir immer eine gute und sachliche Argumentation. Natürlich kann man den Kontext zwischen Artikel 146 dementsprechend auslegen und es ergibt sich daraus tatsächlich eine Verpflichtung, jedoch nicht eindeutig die Verpflichtung zu einer neuen Verfassung.
Zunächst müsste man die Frage beantworten, lassen sich die von dir aufgeführten Punkte durch Änderungen des Grundgesetzes bewerkstelligen, oder ist deswegen zwingend eine neue Verfassung notwendig.
Darüber lässt sich natürlich streiten.
Eins steht jedoch felsenfest, diese Diskussion hätte schön längst eine öffentliche Diskussion unserer Parlamentarier werden müssen, denn dazu haben sie sich eigentlich im Artikel 5 des Einigungsvertrages verpflichtet.
Damit hast Du völlig recht, allerdings überwiegt bei den Parlamentarien sicherlich die Angst davon, was das deutsche Volk dann wirklich will bzw. ob es eine, einfach mal so, vorgesetzte Verfassung überhaupt annehmen würde.
Im Bezug auf den §146 GG sehe ich eigentlich keine Problem der Interpretation, diese werden, n.m.M. lediglich absichtlich so aufgeführt, da man ansonsten endlich mal handeln müßte denn, so kompliziert wie es den Anschein hat haben es die Verfasser sicherlich nicht gesehen. Sie konnten einfach nur nicht absehen ob sich D jemals wieder vereinigt hätte und, vor allem, wenn denn, wann.
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dZUG
Schon komisch damals gabs vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil "die Grenzen von 1937" ---> Deutschland als ganzes.
Das Urteil bezieht sich nur auf die Definition der deutschen Staatsbürgerschaft und sagt überhaupt nichts zur völkerrechtlichen Verbindlichkeit der bilateralen Verträge die Nachkriegsgrenzen betreffend aus. Diese Verträge sind selbstverständlich ohne wenn und aber verbindlich - wie gesagt, das wären sie sogar, wenn die deutschen Regierungen zu Zeit des Abschlusses tatsächlich nur eine Art Notverwaltung gewesen wären, das ist geltendes Völkerrecht.