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Vollständige Version anzeigen : Der Fall Kachelmann



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Parker
18.12.2010, 17:42
Es passierte nicht beim Sex.

Es war eine Reaktion auf einen fehlgeleitetes SMS.
Sie konnte sich auch nicht dafür oder dagegen entscheiden, denn sie war gefesselt und ihre Entscheidung für oder gegen eine Anzeige hat sie erst getroffen als sie nach einer Rohrstockzüchtigung aus einer Ohnmacht aufwachte.
Die Entscheidung war die Beziehung zu beenden.
Ziemlich eindeutig, oder?

Warum war die doch gleich gefesselt?

Ali
18.12.2010, 17:46
Warum war die doch gleich gefesselt?

Lass das Wortspiel!

Er hat sie gegen ihren Willen an die Duschstange gefesselt.

Parker
18.12.2010, 17:47
Mich fesselt derweil die Pflicht. Ich wünsche einen schönen Abend. :wink:

Paul Felz
18.12.2010, 17:47
Lass das Wortspiel!

Er hat sie gegen ihren Willen an die Duschstange gefesselt.
Behauptet sie?

Ali
18.12.2010, 17:48
Mich fesselt derweil die Pflicht. Ich wünsche einen schönen Abend. :wink:

Tschüss, du Drückeberger! :wink:

twoxego
18.12.2010, 17:52
Bevor Du also wieder einmal anderer Leute Gedächnis rügst und dummes Zeug in die Lande krähst, liest Du besser noch einmal nach.gekürzt Twox

Du schreibst wirr.
was soll ich nachlesen,
die studie die ich selbst zitierte oder das uraltzeug aus Bayern?
für beides gibt es keinen grund.
das eine kenne ich schon und das andere ist überholt.

nimms nicht so schwer.
meine nächste frage wird viel einfacher.

Stanley_Beamish
18.12.2010, 17:57
Diese Entscheidung obliegt nicht allein der Dame [...]

Doch, einfache Körperverletzung ist ein Antragsdelikt.

Ali
18.12.2010, 18:00
Fall Kachelmann
Kachelmanns "drittes Problem"

Besonders scharf ging die Zeit-Journalistin Sabine Rückert im Juni zu Gericht. Da listete sie in einem dicken Dossier all die Gründe auf, die für eine Unschuld Kachelmanns sprächen. Birkenstock bezeichnete sie damals - neben Opferzeugin und Staatsanwaltschaft - als Kachelmanns "drittes Problem". Zwar habe der Kölner Anwalt "die Lügen der Opferzeugin von Anfang an gerochen" und die Staatsanwälte zu den entscheidenden Ermittlungen angehalten - darüber hinaus aber gebe es wenig zu rühmen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/fall-kachelmann-neuer-anwalt-schwenn-beendet-schmusekurs-1.1030011-2

schastar
18.12.2010, 18:49
Die Zahl halte ich für falsch. Erinnert mich stark an die Zahlen, mit denen die Heilige Alice so gerne spielt.

Die Zahl ergibt sich aus der Verurteilungsquote von 13% bei wegen Vergewaltigung vor Gericht stehenden. Wenn ich von 100% vor Gericht Stehender die 13% Verurteilten abziehe bleiben 87% über welche den Gerichtssaal als frei Männer verlassen.


die zahl würde nur stimmen, wenn man alle nicht verurteilten als opfer von falschanzeigen begreifen wollte.
dies ist natürlich unsinn.
die meisten freisprüche oder verfahrens einstellungen erfolgten aus mangel an beweisen, was schon noch etwas ganz anderes ist.

Noch mal zur Erinnerung:

Seit 2001 sind 87% aller wegen angeblicher Vergewaltigung vor Gericht gestandenen Männer in Deutschland, Opfer von haltlosen oder falschen Beschuldigungen.


Die Zahl stimmt, da es sich dabei um Opfer von Anschuldigungen handelt die entweder falsch oder haltlos sind.

schastar
18.12.2010, 18:58
Lass das Wortspiel!

Er hat sie gegen ihren Willen an die Duschstange gefesselt.



Gibt es dafür einen Beweis oder ist das auch nur so eine Behauptung?

Ali
18.12.2010, 19:08
Gibt es dafür einen Beweis oder ist das auch nur so eine Behauptung?

:rolleyes: Vielleicht reicht dir der "Beweis", dass sie eine Frau ist ja schon als "Lüge"??!!?

:isok:

twoxego
18.12.2010, 19:45
Noch mal zur Erinnerung:
gekürzt Twox

an den unsinn erinnere ich mich tatsächlich, vermutlich ging ich deshalb so ungefähr dreimal darauf ein.
übrigens solltest Du Dich doch wenigstens an die originaltexte halten und nicht an etwas, dass Du selbst dazugesponnen hast.

FranzKonz
18.12.2010, 20:31
Die Zahl ergibt sich aus der Verurteilungsquote von 13% bei wegen Vergewaltigung vor Gericht stehenden. Wenn ich von 100% vor Gericht Stehender die 13% Verurteilten abziehe bleiben 87% über welche den Gerichtssaal als frei Männer verlassen.



Noch mal zur Erinnerung:


Die Zahl stimmt, da es sich dabei um Opfer von Anschuldigungen handelt die entweder falsch oder haltlos sind.

Jein. Leider sind in dem Anteil für "haltlos" eben auch diejenigen enthalten, denen eine Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Da bei einer derartigen Straftat die Beweislage in aller Regel mindestens schwierig ist, dürfen wir davon ausgehen, daß der eine oder andere Täter durch die Maschen der Justiz schlüpft. Ebenso dürfen wir davon ausgehen, daß so manche Täterin nicht so hart angepackt werden kann, wie es nötig wäre.

Grundsätzlich ist das jedoch kein Grund von einer gesellschaftlichen Schieflage zu gackern. Statt dessen sollten auch Hühner nach ausreichender Belehrung erkennen, daß das Problem in der Natur der Sache liegt.

FranzKonz
18.12.2010, 20:33
:rolleyes: Vielleicht reicht dir der "Beweis", dass sie eine Frau ist ja schon als "Lüge"??!!?

:isok:

Nicht umsonst heißt es: Weib, Dein Name sei Schlange, und nicht umsonst ist bereits in der Bibel eine falsche Anschuldigung erwähnt.

FranzKonz
18.12.2010, 20:37
gekürzt Twox

Du schreibst wirr.
was soll ich nachlesen,
die studie die ich selbst zitierte oder das uraltzeug aus Bayern?
für beides gibt es keinen grund.
das eine kenne ich schon und das andere ist überholt.

nimms nicht so schwer.
meine nächste frage wird viel einfacher.

Dein eigenes Geschreibsel solltest Du nachlesen, Du Huhn, denn Du bist es der wirr schreibt. Erst sagst Du mir, ich solle an die EU schreiben, dann beschwerst Du Dich und meinst ich hätte an irgendeine Uni schreiben sollen.

twoxego
18.12.2010, 20:43
Dein eigenes Geschreibsel solltest Du nachlesen, Du Huhn, denn Du bist es der wirr schreibt. Erst sagst Du mir, ich solle an die EU schreiben, dann beschwerst Du Dich und meinst ich hätte an irgendeine Uni schreiben sollen.


das wird langsam lästig.

hier also noch einmal die von mir zitierten zahlen aus der "Eula" studie:

"Etwa drei von 100 Anzeigen in Deutschland und zwischen ein und neun Prozent in den elf untersuchten Ländern entpuppten sich später als falsch."

das ist mehr für die anderen als für Dich.
Du darfst Dir weiter zusammenspinnen, was immer Du willst.
ich will nicht einmal das attest sehen.

wenn Dir nicht einmal klar ist, dass die europäische komission selbst natürlich keine studien betreibt sondern höchstens solche in auftrag gibt, kann Dir eh niemand mehr helfen.

batumi
18.12.2010, 20:47
Welche anzeigenswürdigen Verbrechen hat Kachelmann denn an den anderen Frauen verübt? Gibt es noch mehr angebliche Vergewaltigungsfälle?

Soweit ich gelesen habe, ist da zumindest noch eine Dame die nicht wirklich mit der Vorgehensweise einverstanden war, und deren Protest großzügig übersehen wurde. Wenn ich es einrichten kann suche ich dir morgen mal den Link raus, wenn nicht dann nicht ;)

batumi
18.12.2010, 20:59
:2up: Das ist kein Argument, das ist eine Zumutung.

Willkommen in meiner Welt ;)



Schuld im moralischen Sinne ist auch nicht gemeint. Schuld in Form fehlender Mitarbeit haben die Opfer sehr wohl in sehr vielen Fällen, und eben das ist aus der Studie deutlich erkennbar.

... nun überlege dir doch mal, eine Frau von 21 Jahren oder 31 egal, die s.d. 8. Lebensjahr von ihrem Vater/Bruder/Opa/Onkel (oder sonstwem aus der Familie) über Jahre hinaus vergewaltigt worden ist, was denkst du wie die Menschen so was aushalten? Sie stumpfen ab, auch sich selbst gegenüber, hinzu kommt die Scham, stell dir vor sie vertrauen sich jemanden an und treffen dann auf einen Zeitgenossen der das so sieht wie einige hier. Warum erst jetzt anzeigen, nach so langer Zeit, sie haben es evtl. provuziert, was ansich schon eine Unverschämtheit ist so etwas zu denken so etwas zu einer Frau zu sagen, die eine solche Straftat anzeigt ... na wie wird die sich fühlen, was meinst du wird sie weiter machen mit der Anzeige? Ich gehe davon aus, dass viele Frauen im ersten Ansatz schon abgewürgt werden, die Kachel könnte (bitte lest genau ich schreibe KÖNNTE) dem mmO auch gesagt haben:

Zeig mich nur an, ich mach aus dir ne geldgierige Schlampe, dir wird am Ende sowieso keiner glauben...

Gell ... so ist es meist, oder das Opfer (wir reden hier nun von irgendeinem Opfer) vertraut sich einer anderen Frau an, und nehmen wir an, die wäre so drauf, wie die eine odere andere Dame hier im Forum:

Wie DU willst mir erzählen, dein Oller hat dich vergewaltigt? Nach 12 Ehejahren, wer soll dir dass denn glauben? Du willst ja nur Unterhalt nach der Scheidung haben... tja .... das kannst du niemanden erzählen der bis 2 zählen kann, pah nach 12 Jahren Ehe kann man nicht vergewaltigt werden (vom eigenen Mann)...



"Vielleicht" ist keine Diskussionsgrundlage, und dieser Strang ist ein Saustall. Schon alleine für die Empfehlung des Nachlesens sollte man Dich steinigen. :))

Na dann mal los ;) :keks:


Du kannst nicht gleichzeitig Toleranz für die Fehler der Opfer fordern und eine bessere Aufklärung verlangen. Das ist ein Widerspruch in sich.

Sicher kann ich das, haste doch gesehen :D Das Opfer macht KEINE Fehler! Wir (die Gesellschaft) sind die mit den Mängeln, das Oper sollte sich sicher und beschützt fühlen und nicht angegriffen und beschmutzt. Opferschutz vor Täterschutz!

schastar
18.12.2010, 21:34
gekürzt Twox

an den unsinn erinnere ich mich tatsächlich, vermutlich ging ich deshalb so ungefähr dreimal darauf ein.
übrigens solltest Du Dich doch wenigstens an die originaltexte halten und nicht an etwas, dass Du selbst dazugesponnen hast.

Du hast in 23475 auf FranzKonz Antwort reagiert der auf genau diesen meinen Text antwortete.

schastar
18.12.2010, 21:39
:rolleyes: Vielleicht reicht dir der "Beweis", dass sie eine Frau ist ja schon als "Lüge"??!!?

:isok:

Naja, ich dachte du wüßtest da mehr, deine Aussage hört sich so an als wäre es Fakt.



...Er hat sie gegen ihren Willen an die Duschstange gefesselt.


Sind aber doch wohl nur Vermutungen deinerseits.

schastar
18.12.2010, 21:51
Jein. Leider sind in dem Anteil für "haltlos" eben auch diejenigen enthalten, denen eine Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Da bei einer derartigen Straftat die Beweislage in aller Regel mindestens schwierig ist, dürfen wir davon ausgehen, daß der eine oder andere Täter durch die Maschen der Justiz schlüpft.......

Wird ein Mensch erschossen, ist er ein Opfer der Kugel, egal ob sie zu recht oder unrecht losgeschickt wurde.


.......
Ebenso dürfen wir davon ausgehen, daß so manche Täterin nicht so hart angepackt werden kann, wie es nötig wäre.
......

Das müssen wir nicht vermuten, das können wir nachlesen daß es so ist.


.......

Grundsätzlich ist das jedoch kein Grund von einer gesellschaftlichen Schieflage zu gackern. Statt dessen sollten auch Hühner nach ausreichender Belehrung erkennen, daß das Problem in der Natur der Sache liegt.

:)

FranzKonz
18.12.2010, 22:05
das wird langsam lästig.

hier also noch einmal die von mir zitierten zahlen aus der "Eula" studie:

"Etwa drei von 100 Anzeigen in Deutschland und zwischen ein und neun Prozent in den elf untersuchten Ländern entpuppten sich später als falsch."

Ich sagte Dir schon mehrfach, daß diese Zahl zu krass von anderen Studien abweicht, um ernst genommen zu werden.

z.B:

Demgegenüber zeigen polizeiliche und kriminologische Statistiken, dass 10 – 20% der angezeigten Vergewaltigungen bzw. sexuellen Nötigungen bewusst falsche Verdächtigungen sind. Die Gründe für solche falsch erhobenen Anschuldigungen sind vielfältig.
http://www.rechtsanwalt-louis.de/vergewaltigung.htm

Weiterhin kannst Du in der Studie der bayerischen Polizei nachlesen, daß die Kollegen aus Schleswig-Holstein auf 7,6% nachgewiesene falsche Anschuldigungen kommt.



wenn Dir nicht einmal klar ist, dass die europäische komission selbst natürlich keine studien betreibt sondern höchstens solche in auftrag gibt, kann Dir eh niemand mehr helfen.
Es ging nicht darum, was mir klar ist, sondern um das was Du geschrieben hast, was Dein Schwachkopf nicht mehr wußte, und was Du mir als Dummheit unterschieben wolltest. Beweis siehe oben.

schastar
18.12.2010, 22:10
Ich sagte Dir schon mehrfach, daß diese Zahl zu krass von anderen Studien abweicht, um ernst genommen zu werden.

z.B:

http://www.rechtsanwalt-louis.de/vergewaltigung.htm

Weiterhin kannst Du in der Studie der bayerischen Polizei nachlesen, daß die Kollegen aus Schleswig-Holstein auf 7,6% nachgewiesene falsche Anschuldigungen kommt.



Es ging nicht darum, was mir klar ist, sondern um das was Du geschrieben hast, was Dein Schwachkopf nicht mehr wußte, und was Du mir als Dummheit unterschieben wolltest. Beweis siehe oben.


Würde man wegen des Verdachts auf Falschanzeige ebenso ermitteln wie bei Verdacht auf Vergewaltigung wären die Zahlen wohl erheblich höher.

FranzKonz
18.12.2010, 22:11
Willkommen in meiner Welt ;)




... nun überlege dir doch mal, eine Frau von 21 Jahren oder 31 egal, die s.d. 8. Lebensjahr von ihrem Vater/Bruder/Opa/Onkel (oder sonstwem aus der Familie) über Jahre hinaus vergewaltigt worden ist, was denkst du wie die Menschen so was aushalten? Sie stumpfen ab, auch sich selbst gegenüber, hinzu kommt die Scham, stell dir vor sie vertrauen sich jemanden an und treffen dann auf einen Zeitgenossen der das so sieht wie einige hier. Warum erst jetzt anzeigen, nach so langer Zeit, sie haben es evtl. provuziert, was ansich schon eine Unverschämtheit ist so etwas zu denken so etwas zu einer Frau zu sagen, die eine solche Straftat anzeigt ... na wie wird die sich fühlen, was meinst du wird sie weiter machen mit der Anzeige? Ich gehe davon aus, dass viele Frauen im ersten Ansatz schon abgewürgt werden, die Kachel könnte (bitte lest genau ich schreibe KÖNNTE) dem mmO auch gesagt haben:

Zeig mich nur an, ich mach aus dir ne geldgierige Schlampe, dir wird am Ende sowieso keiner glauben...

Gell ... so ist es meist, oder das Opfer (wir reden hier nun von irgendeinem Opfer) vertraut sich einer anderen Frau an, und nehmen wir an, die wäre so drauf, wie die eine odere andere Dame hier im Forum:

Wie DU willst mir erzählen, dein Oller hat dich vergewaltigt? Nach 12 Ehejahren, wer soll dir dass denn glauben? Du willst ja nur Unterhalt nach der Scheidung haben... tja .... das kannst du niemanden erzählen der bis 2 zählen kann, pah nach 12 Jahren Ehe kann man nicht vergewaltigt werden (vom eigenen Mann)...




Na dann mal los ;) :keks:



Sicher kann ich das, haste doch gesehen :D Das Opfer macht KEINE Fehler! Wir (die Gesellschaft) sind die mit den Mängeln, das Oper sollte sich sicher und beschützt fühlen und nicht angegriffen und beschmutzt. Opferschutz vor Täterschutz!

Dein Lamento ist für die Katz, denn es zeigt keinen gangbaren Lösungsweg. Von mir aus dürfen Opfer so viele Fehler machen, wie sie wollen. Sie sollen sich nur hinterher nicht darüber beklagen, daß keine vernünftige Beweisführung möglich ist.

Auch Dein Schlagwort "Opferschutz vor Täterschutz!" kann ich hier nicht gelten lassen, denn in solchen Prozessen ist eben nicht bekannt, wer TäterIn und wer Opfer ist.

FranzKonz
18.12.2010, 22:15
Würde man wegen des Verdachts auf Falschanzeige ebenso ermitteln wie bei Verdacht auf Vergewaltigung wären die Zahlen wohl erheblich höher.

Sicher. Aber da bei einem Freispruch mangels Beweis abzusehen ist, daß auch die falsche Beschuldigung nicht zu beweisen ist, wäre es rausgeschmissenes Geld, in diesen Fällen das Verfahren gegen die "Opfer" neu zu eröffnen.

Es liegt nun mal in der Natur der Sache, daß derartige Verbrechen nur in Ausnahmefällen zu beweisen sind.

Thauris
18.12.2010, 22:15
das wird langsam lästig.

hier also noch einmal die von mir zitierten zahlen aus der "Eula" studie:

"Etwa drei von 100 Anzeigen in Deutschland und zwischen ein und neun Prozent in den elf untersuchten Ländern entpuppten sich später als falsch."

das ist mehr für die anderen als für Dich.
Du darfst Dir weiter zusammenspinnen, was immer Du willst.
ich will nicht einmal das attest sehen.

wenn Dir nicht einmal klar ist, dass die europäische komission selbst natürlich keine studien betreibt sondern höchstens solche in auftrag gibt, kann Dir eh niemand mehr helfen.


Das ist jetzt aber blöd - nun schreibt ein Mann dasselbe wie wir, und Du bringst ihn in die Zwangslage, dass er das akzeptieren muss, weil Du ja kein Huhn bist.

Thauris
18.12.2010, 22:17
Ich sagte Dir schon mehrfach, daß diese Zahl zu krass von anderen Studien abweicht, um ernst genommen zu werden.



Also wir haben jetzt die Ergebnisse dieser Studie und wir haben die Zusammenfassung der Bayernstudie, in der gesagt wird dass Falschanschuldigungen die absolute Ausnahme sind. Wenn Du nicht in der Lage bist das geistig zu erfassen, ist das Dein ureigenstes Problem.

Thauris
18.12.2010, 22:20
Fall Kachelmann
Kachelmanns "drittes Problem"

Besonders scharf ging die Zeit-Journalistin Sabine Rückert im Juni zu Gericht. Da listete sie in einem dicken Dossier all die Gründe auf, die für eine Unschuld Kachelmanns sprächen. Birkenstock bezeichnete sie damals - neben Opferzeugin und Staatsanwaltschaft - als Kachelmanns "drittes Problem". Zwar habe der Kölner Anwalt "die Lügen der Opferzeugin von Anfang an gerochen" und die Staatsanwälte zu den entscheidenden Ermittlungen angehalten - darüber hinaus aber gebe es wenig zu rühmen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/fall-kachelmann-neuer-anwalt-schwenn-beendet-schmusekurs-1.1030011-2


Waas - der kann auch riechen? Dann ist er sicher so talentiert wie Seidler :]

Thauris
18.12.2010, 22:23
Gibt es dafür einen Beweis oder ist das auch nur so eine Behauptung?

Meinst Du es war noch jemand dabei, Du Leuchte?

Thauris
18.12.2010, 22:26
kannst du dir wirklich keine 10 minuten etwas merken?
die studie wurde immer noch erstellt von der metropolitan university, london.
Noch einmal werde ich das allerdings nicht hinschreiben, nicht einmal für eher bäuerliche personen.

ps.:
Gerade fiel mir der reim wieder ein.

"kräht der hamster auf dem dach
liegt das huhn vor lachen flach."

:)) :)) :))

FranzKonz
18.12.2010, 22:31
Also wir haben jetzt die Ergebnisse dieser Studie und wir haben die Zusammenfassung der Bayernstudie, in der gesagt wird dass Falschanschuldigungen die absolute Ausnahme sind. Wenn Du nicht in der Lage bist das geistig zu erfassen, ist das Dein ureigenstes Problem.

Ich bin nicht nur in der Lage, den Ursprung dieser Zahlen geistig zu erfassen, ich kann sie auch verarbeiten.

Nichtsdestoweniger habe ich mir die Mühe gemacht und mir die Autorin von twoxegos Studie rausgesucht, und hier ist sie:


http://www.thewnc.org.uk/images/stories/Corporate/Commissioners/lizkelly.jpg

Und was ist sie?


Liz Kelly is a feminist researcher and activist from the UK, who has worked in the field of violence against women and children for 30 years. She is the author of Surviving Sexual Violence and many book chapters, journal articles and research reports.

Und wer hat prophezeit, daß es sich bei der Studie um durchgegenderten Unfug handelt?

Sag noch mal einer, die Allgemeine Hühnertheorie entspräche nicht der Realität!

Thauris
18.12.2010, 22:31
Und genauso oft widerlegt, denn es gibt schon mehr Verurteilungen wegen falschen Anschuldigungen.

Gar nichts hast Du widerlegt, Du wiederholst mit stumpfsinniger Beharrlichkeit immer wieder dieselben Phrasen, egal wie oft Dir das Gegenteil schwarz auf weiss belegt wird. Und wenn das nicht funktioniert erzählst Du was von Hühnergegacker. So jemand ist in einer Diskussion absolut verzichtbar!

Thauris
18.12.2010, 22:33
Ich bin nicht nur in der Lage, den Ursprung dieser Zahlen geistig zu erfassen, ich kann sie auch verarbeiten.

Nichtsdestoweniger habe ich mir die Mühe gemacht und mir die Autorin von twoxegos Studie rausgesucht, und hier ist sie:





Und was ist sie?



Und wer hat prophezeit, daß es sich bei der Studie um durchgegenderten Unfug handelt?

Sag noch mal einer, die Allgemeine Hühnertheorie entspräche nicht der Realität!


Die Bayernstudie wurde von zwei Männern erstellt, die Zusammenfassung ebenfalls - gibt es dazu auch eine dumme Theorie von Dir?

jak_22
18.12.2010, 22:34
(...) Du wiederholst mit stumpfsinniger Beharrlichkeit immer wieder dieselben Phrasen, egal wie oft Dir das Gegenteil schwarz auf weiss belegt wird. (...)

Du schreibst über Dich selbst. Interessant.

Thauris
18.12.2010, 22:35
Du schreibst über Dich selbst. Interessant.

Ich wüsste nicht, dass Du hier schon mal irgendwas schwarz auf weiss hättest belegen können.

jak_22
18.12.2010, 22:37
Ich wüsste nicht, dass Du hier schon mal irgendwas schwarz auf weiss hättest belegen können.

Einige Male. Du wolltest, oder konntest es nicht einsehen, aber das erwarte ích auch nicht
von Dir. Ebensowenig erwarte ich, dass Du das zugeben wirst.

FranzKonz
18.12.2010, 22:38
Gar nichts hast Du widerlegt, Du wiederholst mit stumpfsinniger Beharrlichkeit immer wieder dieselben Phrasen, egal wie oft Dir das Gegenteil schwarz auf weiss belegt wird. Und wenn das nicht funktioniert erzählst Du was von Hühnergegacker. So jemand ist in einer Diskussion absolut verzichtbar!

Was wurde mir denn belegt, und vor allem womit?

Die einzig wirklich glaubwürdige und detaillierte Studie hat Schastar vorgelegt, und Du bist zu faul und zu dämlich, Dich wirklich damit auseinanderzusetzen.

Aber bitte: Wenn Du durchgegenderten Scheißdreck so liebst: Ich kann auch anders.


Sexual harassment claims can be difficult to validate, as some of them are unsubstantiated while others are anecdotal and accusatory. In 1991, the EEOC investigated 2,119 cases of sexual harassment and found that 59% had no cause. A year later the figure had increased to 64% -- the authorities concluded that more than 50% of accusations were unfounded.
...
According to Craig Silverman, (former prosecutor from Colorado, USA) up to 45% of rape accusations could be fallacious. He went on to say that he was amazed by the amount of false rape accusations that are made by women.
...
Studies performed by the University of Michigan by Professor of Psychology, Melvin Guyer have shown that 60% - 80% of sexual abuse allegations made during highly contested child custody cases were found to be false or unsubstantiated, (Felten, 1991). Another study, this one of 200 cases, revealed at least three-fourths (75%) of the claims were unfounded.
...
Under grants from the National Institute of Mental Health, the Family Research Laboratory from University of New Hampshire conducted a study on domestic violence. The following results came from the study:

1. At least 50% of domestic violence victims are male
2. Most domestic violence is initiated by females
3. Females are 3 times more likely to use a weapon during domestic violence
4. Females beat their spouse more severely and more often than males beat their spouse.

Anyone who would like a copy of the latest study may order it from the University of New Hampshire (ask for document V55).
http://www.mens-rights.net/law/accusations.htm

FranzKonz
18.12.2010, 22:40
Die Bayernstudie wurde von zwei Männern erstellt, die Zusammenfassung ebenfalls - gibt es dazu auch eine dumme Theorie von Dir?

Wiebke ist eigentlich kein typisch männlicher Name. Kannst Du belegen, daß es sich bei der Wiebke, die eine der AutorInnen war, um einen Mann handelt?

Thauris
18.12.2010, 22:50
Was wurde mir denn belegt, und vor allem womit?

Die einzig wirklich glaubwürdige und detaillierte Studie hat Schastar vorgelegt, und Du bist zu faul und zu dämlich, Dich wirklich damit auseinanderzusetzen.


Dafür haben das die Autoren selbst getan - und das stelle ich jetzt zum letzten Mal ein - verzieh Dich hinter Deinen Ofen!



Zitat von Mara.Cuja http://www.politikforen.net/images/cpf/buttons/viewpost.gif (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=4255364#post4255364)

Hier mal die (eingekästelten) Kernsätze der Zusammenfassung von den Autoren der viel bemühten Bayernstudie.
Wenn jemand die Studie versteht, dann doch die, die sie erstellt haben. Sollte man meinen. Oder?

1. Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen haben nach wie vor einen sehr kleinen Anteil an den insgesamt registrierten Straftaten (S. 7)

2. Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen sind Delikte mit auffallender Erfassungskonstanz (S. 8)

3. Zunahmen in der Anzeige- und Registrierungshäufigkeit sind in erster Linie auf die in den Vergleichszeitraum fallenden rechtlichen Änderungen zurückzuführen, vor allem auf die Ausdehnung der Strafbarkeit auf Vergewaltigungen in der Ehe (S. 9)

4. Auch die Zahl der Verurteilten - nach allgemeinem Strafrecht wie nach Jugendstrafrecht - hat zugenommen, jedoch nicht im gleichen Ausmaß und mit einem ähnlichen Entwicklungsverlauf wie die Tatverdächtigenzahlen. Vergewaltigungen/sexuelle Nötigungen werden regelmäßig aufgeklärt. (S. 9)

5. die von der Polizei geklärten Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen sind Straftaten (aufüberwiegend) erwachsener Männer, die relativ häufig keine deutsche Staatsangehörigkeit haben (S. 10)

6. Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen sind keine jugendtypischen Gewalttaten; allerdings werden junge (deutsche) Männer zunehmend kriminalisiert (S. 10)

7. die Opfer sexueller Gewalttaten sind überwiegend weiblich. Sexuelle Gewalttaten werden überwiegend im privaten Raum begangen. (S. 12)

8. Sexuelle Gewalttaten sind ganz überwiegend Beziehungstaten. Äußerst selten sind überfallsartige Vergewaltigungen durch unbekannte Täter. Auch sexuell motivierte Tötungsdelikte sind äußerst selten. (S. 13)

9. sehr häufig bleiben auch nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen viele Fragen offen, der Tatnachweis kann nicht mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit geführt werden, die Verfahren sind einzustellen. Speziell zu dieser Problematik wurden außerdem noch die polizeilichen Sachbearbeiter befragt. Die Deliktephänomenologie entspricht den aus der Auswertung der kriminalstatistischen Daten bekannten Befunden (S. 15)

10. die Tatverdächtigen haben in der Regel einen engen regionalen Bezug zum Tatort und wohnen in der Gemeinde, in der sie ihre Tat begangen haben oder zumindest im Landkreis der Tatortgemeinde. Die Tatverdächtigen sind in einem erheblichen Ausmaß vorbelastet. (S. 16)

11. Alkohol-, Drogen- und Medikamenten Einfluss ist bei den Tatverdächtigen zu vermuten, aber schwer nachzuweisen. Vorbelastungen des Opfers (mit polizeilichen Registrierungen) sind weitaus seltener als solche des Täters: Gut 2/3 der Opfer hatten keine Eintragungen in Kriminalaktennachweis. 3/5 der Opfer von Vergewaltigungen haben körperliche Gegenwehr geleistet. Schwere physische Verletzungen der Opfer sind selten, viele Opfer befinden sich jedoch in einer extremen psychischen Ausnahmesituation. (S. 17)

12. die Anzeigesituation und hier insbesondere der Zeitpunkt der Anzeige sind für den weiteren Verlauf und vor allem für den Ausgang des Verfahrens von entscheidender Bedeutung. (S. 18)

13. die Opfer sexueller Gewalttaten sind durchaus nicht immer kooperativ. Die polizeilichen Ermittlungsverfahren werden von der Justiz überwiegend eingestellt, zumeist wegen erheblicher Beweisprobleme. Die hohen Aufklärungsquoten der Polizei werden durch die justiziellen Verfahrenserledigungen stark relativiert. (S. 19)

14. die polizeilichen Sachbearbeiter haben es sehr häufig mit erheblichen Beweisproblemen zu tun: mindestens 1/5 bis zu 1/3 der Vorgänge sind „zweifelhaft“ (S. 20)

15 mit wenigen Ausnahmen werden nur Fälle angezeigt, bei denen die Beweislage eindeutig ist. Häufig wurden die Opfer durch ihr näheres soziales Umfeld zu Anzeigeerstattung gedrängt (S. 22)

16. die Tatbeteiligten kommen mit wenigen Ausnahmen aus den unteren sozialen Schichten; die Lebenslage der tatverdächtigen Opfer ist noch erheblich problembeladener als die der Geschädigten. Fälle eines gezielten/geplanten Einsatzes von falschen Verdächtigungen, etwa um sich an einem Mann zu rächen, waren die absolute Ausnahme. (S. 23)

17. Anzeigehäufigkeit und Deliktphänomenologie haben sich kaum verändert. (S. 24)

18. die Anzeigeerstattung erfolgt oft zu spät für eine erfolgreiche Ermittlung und Beurteilung (S. 25)

19. die wenigen Fälle, die angezeigt werden, sind dann noch sehr häufig „sehr zweifelhaft“. (S. 26)

20.Frauen können sich vor sexuellen Gewalttaten schützen (S. 27)

21. Die polizeiliche Aus- und Weiterbildung muss optimiert werden (S. 29)

Penthesilea
18.12.2010, 22:51
Seit 2001 sind 87% aller wegen angeblicher Vergewaltigung vor Gericht gestandenen Männer in Deutschland, Opfer von haltlosen oder falschen Beschuldigungen.
Aus diesem Artikel hatte ich schon mal zitiert. Hier wird keine Studie angeführt, hier reden Leute, die seit Jahren mit Fällen wie dem hier behandelten befaßt sind:
http://www.zeit.de/2008/15/Falsche-Zeugen?page=all

Nichts als die Unwahrheit
Von Sabine Rückert | © DIE ZEIT, 03.04.2008 Nr. 15
…………………….
Es gibt keine verlässlichen Zahlen darüber, wie häufig Falschbeschuldigungen vorkommen; fragt man aber Rechtspsychologen, werden Quoten zwischen vierzig und sechzig Prozent genannt.
…………………
die Gruppe der Sexualopfer bereitet der Justiz enorme Schwierigkeiten. Hier steht in der Regel Aussage gegen Aussage – vor allem dann, wenn es keine körperlichen Befunde gibt und der sexuelle Übergriff schon einige Zeit zurückliegen soll. Susanne Folkers, die in der Staatsanwaltschaft Bochum Sexualdelikte und häusliche Gewaltdelikte verfolgt, ermittelt deshalb oft viele Wochen, ehe sie ein Verfahren einstellt oder vor Gericht bringt. In zehn bis dreißig Prozent ihrer Verfahren klagt sie an – und in den allermeisten Fällen werden die Angeklagten dann auch verurteilt.
Die Mehrzahl der Verfahren aber stellt Folkers ein: entweder weil die Anzeigeerstatterin plötzlich von ihrem Zeugnisweigerungsrecht als Angehörige Gebrauch macht (um des häuslichen Friedens willen, vermutet Folkers) oder weil die Staatsanwältin nicht klären kann, wer lügt – Verdächtiger oder Opferzeugin. Es kommt allerdings auch immer wieder vor, dass Zeuginnen, ohne mit der Wimper zu zucken, einen Unschuldigen mit Hilfe der Justiz über die Klinge springen lassen wollen. Das Fazit der Staatsanwältin nach 17 Jahren in diesem Dezernat: »Die meisten Zeuginnen sagen die Wahrheit, auch wenn sie sich nicht immer nachweisen lässt«, aber sie sagt auch: »Ich traue jungen Frauen inzwischen alles zu.«
…………………….
Rüdiger Deckers sieht das Leid eher aufseiten seiner Mandanten. Deckers ist Verteidiger in Düsseldorf, auf Sexualstraftaten spezialisiert und schätzt die zu Unrecht Beschuldigten unter jenen Mandanten, die die Tat bestreiten, auf 40 bis 50 Prozent. …..

Thauris
18.12.2010, 22:59
Aus diesem Artikel hatte ich schon mal zitiert. Hier wird keine Studie angeführt, hier reden Leute, die seit Jahren mit Fällen wie dem hier behandelten befaßt sind:
http://www.zeit.de/2008/15/Falsche-Zeugen?page=all


Sorry, aber ausgerechnet Frau Rückert??? :))

Im übrigen lässt Dein Artikel ganz sicher keine Rückschlüsse auf Vergewaltigungen in Beziehungen zu


http://meedia.de/details-topstory/article/rckerts-dubiose-kachelmann-kampagne_100032161.html?tx_ttnews


Die Anwalts-Connection der Zeit-Reporterin

Rückerts dubiose Kachelmann-Kampagne

Die Zeit-Reporterin Sabine Rückert hat bereits das zweite große Dossier zum Fall Kachelmann veröffentlicht. Darin prangert sie die Intransparenz des Verfahrens an, wirft dem Gericht vor, es befinde sich auf "Verurteilungskurs" und geißelt ein angeblich von Zeuginnen und dem Magazin Bunte gesponnenes Netzwerk. Die Connection zwischen Rückert und Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn bleibt allerdings unerwähnt. Die beiden bilden ein eingespieltes publizistisches Doppel, das sich gekonnt die Bälle zuspielt.


Zu Beginn des Zeit-Dossiers mit dem martialischen Titel "Schlacht um Kachelmann" schreibt die mehrfach preisgekrönte Autorin von den vielen E-Mails, die in der Berichterstattung im Fall Kachelmann eine Rolle spielen: "E-Mails des Wettermoderators an seine zahllosen Geliebten. E-Mails diverser Ex-Freundinnen an die Staatsanwaltschaft Mannheim. E-Mails von Journalisten an verschiedene Ex-Geliebte. Eine E-Mail der Zeit-Gerichtsreporterin an Kachelmanns früheren Verteidiger.” Oh, könnte da ein aufmerksamer Zeit-Leser denken. Welche E-Mails schreibt denn die Zeit-Gerichtsreporterin, die hier von sich selbst in der dritten Person spricht, dem früheren Kachelmann-Verteidiger Ralf Birkenstock?

Es geht um eine Mail, die schon für einige Aufregung (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/07/kachelmann-presseskandal-im-justizskandal/) gesorgt hat, denn Zeit-Reporterin Sabine Rückert empfahl dem Anwalt Birkenstock in der Mail, seine Verteidigung zu ändern, wenn er mit ihr "zusammenkommen" wolle. Zitat aus Rückerts Mail: "Wir können nur zusammenkommen, wenn Ihre Verteidigung in dem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der Verfahren dieser Art auch gewachsen ist. Wenn Sie mein Buch gelesen haben, wissen Sie, wen ich in einem solchen Falle wählen würde." Birkenstock ging nicht auf die Empfehlungen der Reporterin ein. Kurz darauf wurde das Wirken des Anwalts im ersten Zeit-Dossier Rückerts sehr kritisch bewertet (http://www.zeit.de/2010/26/DOS-Justiz-Kachelmann).

Das Buch, um das es in der Mail geht, heißt "Unrecht im Namen des Volkes: Ein Justizirrtum und seine Folgen." Der Anwalt, um den es geht, heißt Johann Schwenn, mit dessen Hilfe Rückert das Buch verfasst hat. Im Buch geht es um zwei Fehlurteile in Vergewaltigungsprozessen. In beiden Fällen wurden Arbeiter unschuldig wegen Vergewaltigung verurteilt und verbüßten lange Haftstrafen. Ausschlaggebend für die Fehlurteile waren jeweils Aussagen der vermeintlichen Opfer und eines Netzwerks aus Unterstützerinnen, das diese um sich geschart hatten. Frau Rückert trat auch schon gemeinsam mit Johann Schwenn öffentlich auf (http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4250.html), um das Buch zu promoten. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Aber es ist interessant dies im Hinterkopf zu haben, wenn man die aktuelle Berichterstattung der Zeit zum Fall Kachelmann verfolgt.


Gut möglich, dass die Reporterin und Autorin Rückert im Fall Kachelmann auch einen neuen Fall für das erprobte Duo Rückert/Schwenn sah. Ihre Mail an den ersten Kachelmann-Verteidiger Birkenstock legt dies jedenfalls nahe. Im aktuellen Zeit-Dossier geht es auch gleich weiter mit E-Mails von alten Bekannten. Von einer E-Mail sei nämlich noch nicht die Rede gewesen, schreibt Frau Rückert. Der Karosseriebauer Ralf Witte tritt auf, der am 24. November um 23.18 Uhr via E-Mail an Kachelmann schrieb. Auch Witte wurde unschuldig wegen Vergewaltigung verurteilt, und zwar am 7. Mai 2004. Nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens wurde er am 8. September 2010 vom Landgericht Hannover freigesprochen, sein Anwalt hieß Johann Schwenn. Schwenn selbst hat den Fall in einer Abhandlung mit dem Titel "Erfahrungen in und aus Wiederaufnahmeverfahren (http://www.inhr.net/book/missbrauch-unfassbarer-dilettantismus-bei-gutachtern-und-gerichten)" geschildert. Laut den Schilderungen in der aktuellen Zeit, überzeugte Witte den ARD-Wettermoderator bei einem persönlichen Gespräch in nur zehn Minuten, den Anwalt zu wechseln und statt auf Birkenstock auf Schwenn zu setzen. Immer ganz nah dabei: Sabine Rückert, die wörtlich zitieren kann, was Kachelmann und Witte besprochen haben.

Vor allem aber stört sich Rückert, wie auch Anwalt Schwenn, daran, dass große Teile des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden: “Inquisitionsprozesse fanden einst hinter dicken Mauern statt - seit mehr als einem Jahrhundert ist der Strafprozess in Deutschland jedoch öffentlich." Aber von "Transparenz oder gar der Kontrolle des Verfahrens durch die Öffentlichkeit" könne in Mannheim keine Rede sein.

Die mangelnde Transparenz in eigener Sache fällt in dem langen Zeit-Text eher beiläufig unter den Tisch.


Begreift man das Tun der Verteidigung als eine Strategie der größtmöglichen Verwirrung, um eine Revision des Verfahrens vorzubereiten, ergibt das natürlich einen Sinn. Sabine Rückert hat freilich eine eigene Lesart. Ihr zufolge hat sich ihr Buch-Partner Schwenn "vorgenommen, dieses von der Illustrierten mit den Zeuginnen gesponnene Netzwerk publik zu machen." Mit seinen Anträgen versuche Schwenn, "das Gericht in die Öffentlichkeit zu zwingen, wo es geht.”

Sabine Rückert schreibt in ihrem zweiten Zeit-Dossier zu dem Fall Kachelmann nichts faktisch Falsches. Sie ist gut informiert und offensichtlich sehr nah am Geschehen. Sie schreibt aber erkennbar aus der Perspektive der Verteidigung heraus und lässt - ob bewusst oder unbewusst - manches einfach weg, was den Lesern ihre eigenen Verflechtungen mit dem Verteidiger erhellen würden. Stoff genug für ein neues Buchprojekt der des Duos Rückert/Schwenn gäbe es jedenfalls schon jetzt mehr als reichlich.


Stefan Winterbauer

Penthesilea
18.12.2010, 23:17
Sabine Rückert schreibt in ihrem zweiten Zeit-Dossier zu dem Fall Kachelmann nichts faktisch Falsches. Sie ist gut informiert und offensichtlich sehr nah am Geschehen. Sie schreibt aber erkennbar aus der Perspektive der Verteidigung heraus und lässt - ob bewusst oder unbewusst - manches einfach weg, was den Lesern ihre eigenen Verflechtungen mit dem Verteidiger erhellen würden. Stoff genug für ein neues Buchprojekt der des Duos Rückert/Schwenn gäbe es jedenfalls schon jetzt mehr als reichlich.
Was und wie Frau Rückert heute zum Kachelmann-Prozeß schreibt, ändert nichts an den Aussagen, die ich aus diesem Zeit-Artikel zitierte. Der ist von 2008 und es kamen Personen zu Wort, die seit Jahren beruflich mit Falschbeschuldigungen … zu tun haben.

Thauris
18.12.2010, 23:22
Was und wie Frau Rückert heute zum Kachelmann-Prozeß schreibt, ändert nichts an den Aussagen, die ich aus diesem Zeit-Artikel zitierte. Der ist von 2008 und es kamen Personen zu Wort, die seit Jahren beruflich mit Falschbeschuldigungen … zu tun haben.

Das hat aber immer noch nichts mit den reellen Zahlen in Beziehungstaten zu tun. Auch hat Frau Rückert wie aus dem Artikel eindeutig hervorgeht, ganz persönliche Interessen an diesem Fall. Hinterher hat sie behauptet von diesem Anwaltswechsel "vollkommen überrascht" gewesen zu sein. Hatten wir aber vor einigen Seiten schon diskutiert. Die Frau ist für mich vollkommen verlogen und indiskutabel.

FranzKonz
18.12.2010, 23:24
Schön, dass Du Argumente mal wieder so trefflich widerlegen konntest - es ist echt peinlich was ihr hier abzieht!

Ein typisches Beispiel aus dem juristischen Alltag:


Mein Mandant - ein 40-jähriger erfolgreicher Geschäftsmann - hätte sich nie träumen lassen, was ihm in dieser Nacht in seiner Kölner Singlewohnung passierte: Den Abend hatte der seriöse und völlig unbescholtene Geschäftsführer in einem Lokal ausklingen lassen wollen, war zufällig an der Theke mit einer jungen Frau bekannt geworden und bemerkte Anzeichen gegenseitiger Symphatie, hatte ihr dann gegen Mitternacht vorgeschlagen, in seiner Wohnung noch einen "Absacker" zu nehmen, womit sie auch einverstanden war und mit ihm das Taxi zu seinem Appartement bestieg.

Dort angekommen tranken beide gemeinsam eine Flasche Wein und landeten schliesslich auf seinem Bett, wo es zum Austausch heftiger Zärtlichkeiten - allerdings nicht zum Geschlechtsverkehr - kam. So die Darstellung meines Mandanten.

Bei der weiteren gegenseitigen Annäherung - die Hüllen fielen - stellte der Mandant sodann eine körperliche Besonderheit seiner Zufallsbekannten fest und prustete lauthals los. Da zum Verständnis des Falles unwichtig soll diese Besonderheit hier nicht beschrieben werden.

Die Frau - so die weitere Schilderung meines Mandanten - hatte für seine Heiterkeit wenig Verständnis, schrie ihn zornig an und begann sich laut schimpfend anzukleiden. Er bedauerte nun seine Taktlosigkeit, auch war ihm das vielleicht die Nachbarn störende Gezetere der Frau peinlich. Er ergriff ihre Hände, hielt sie fest und redete auf sie ein, doch bitte ruhig zu sein.

Dies schien die Frau nun völlig zur Weissglut zu bringen. Sie heulte und schrie, riss sich los, ergriff ihre Kleider und rannte die Tür hinter sich zuschlagend aus der Wohnung. Mein Mandant blieb ebenso verwirrt und verärgert zurück. Er genehmigte sich erst einmal einen Drink und steckte sich eine Zigarette an. Er hatte sie kaum aufgeraucht, als es an seiner Wohnungstür Sturm klingelte.

In der Annahme, die Frau hätte sich beruhigt und wäre zurückgekommen, um von seiner Wohnung aus ein Taxi zu rufen, öffnete er die Tür und sah sich überrascht zwei Polizeibeamten gegenüber, die ihn mit dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung konfrontierten und festnahmen. Er durfte sich unter Aufsicht ankleiden und wurde sodann zur Polizeiwache verbracht, während weitere Beamte eintrafen, um in seiner Wohnung die "Tatortspuren" zu sichern.

Diese fanden - soweit hier wesentlich - auf dem Wohnzimnmertisch zwei benutzte Weissweingläser, eine nahezu leere Weinflasche, ein zerwühltes Bett und auf dem Boden liegend die Handtasche der Frau, die diese bei Verlassen der Wohnung zurückgelassen hatte.

Mein Mandant wurde, da er festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle hat, mangels eines Haftgrundes einige Stunden später freigelassen und suchte mich am Montag auf, um den Sachverhalt zu berichten und um Übernahme seiner Verteidigung zu bitten.

Weiterlesen (http://www.spormann.de/immo.htm)

FranzKonz
18.12.2010, 23:25
Das hat aber immer noch nichts mit den reellen Zahlen in Beziehungstaten zu tun. Auch hat Frau Rückert wie aus dem Artikel eindeutig hervorgeht, ganz persönliche Interessen an diesem Fall. Hinterher hat sie behauptet von diesem Anwaltswechsel "vollkommen überrascht" gewesen zu sein. Hatten wir aber vor einigen Seiten schon diskutiert. Die Frau ist für mich vollkommen verlogen und indiskutabel.

So verlogen und indiskutabel wie Alice Schwarzer oder Liz Kelly? :hihi:

FranzKonz
18.12.2010, 23:26
http://allesevolution.wordpress.com/2010/08/04/falschbeschuldigung-und-vergewaltigung/

Thauris
18.12.2010, 23:29
Ein typisches Beispiel aus dem juristischen Alltag:



Was ein Anwalt über eine Zufallsbekanntschaft schreibt, interessiert mich nicht - mich interessiert die EU-Studie und die Bayernstudie - und da siehst Du alt aus mit Deiner "Argumentation"!

jak_22
18.12.2010, 23:32
http://allesevolution.wordpress.com/2010/08/04/falschbeschuldigung-und-vergewaltigung/

Sehr gut. Den hier, auf den verwiesen wird, auch gelesen?

http://allesevolution.wordpress.com/2010/06/15/einvernehmlicher-sex-ist-es-wenn-keiner-es-bedauert/

Penthesilea
18.12.2010, 23:43
Das hat aber immer noch nichts mit den reellen Zahlen in Beziehungstaten zu tun. Auch hat Frau Rückert wie aus dem Artikel eindeutig hervorgeht, ganz persönliche Interessen an diesem Fall. Hinterher hat sie behauptet von diesem Anwaltswechsel "vollkommen überrascht" gewesen zu sein. Hatten wir aber vor einigen Seiten schon diskutiert. Die Frau ist für mich vollkommen verlogen und indiskutabel.

Du kommst hier wieder auf Frau Rückert zurück. Es geht aber um die im Artikel zitierten Aussagen der Staatsanwältin und eines Verteidigers.

Thauris
18.12.2010, 23:45
Du kommst hier wieder auf Frau Rückert zurück. Es geht aber um die im Artikel zitierten Aussagen der Staatsanwältin und eines Verteidigers.

Schau Dir mal meinen ersten Satz an - Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Man kann keine Hakenkreuztäterinnen o. ä. die Aufmerksamkeit brauchen, oder Vergewaltigungen durch Fremde mit Beziehungsvergewaltigungen gleichsetzen.

data
19.12.2010, 01:41
So habe ich sie nicht verstanden.
Doch zählst du die Dame aus der Dusche wie die Schweizerin nicht zu den anderen?
Im übrigen beantwortet das noch nicht meine Frage, warum du keinen Grund für letztere zur Anzeige siehst.
Oder entzieht sich deren Aussage deiner Kenntnis?

Wo ist denn die Dame aus der Dusche geblieben?
Nichts hört man davon. Nicht mal Focus berichtet.
Und was die erzählt, dafür gibt es keine Zeugen.
Die Zeugin aus der Schweiz ist auch kein Beweis.

Es kann nur Freispruch geben für Kachelmann.

Die Vergewaltigung kann nicht bewiesen werden, die Falschaussage ebensowenig.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 05:29
Dafür haben das die Autoren selbst getan - und das stelle ich jetzt zum letzten Mal ein - verzieh Dich hinter Deinen Ofen!

Hier steht's:


19. die wenigen Fälle, die angezeigt werden, sind dann noch sehr häufig „sehr zweifelhaft“. (S. 26)

Stanley_Beamish
19.12.2010, 05:34
Ach neee :D

Ich hab hier ja schon einiges an blöder Argumentation gelesen, aber Du schaffst es immer wieder das noch zu toppen!

Ich darf dich mal (etwas abgewandelt) zitieren:


Schön, dass Du Argumente mal wieder so trefflich widerlegen konntest - es ist echt peinlich was du hier abziehst!

schastar
19.12.2010, 05:48
Sicher. Aber da bei einem Freispruch mangels Beweis abzusehen ist, daß auch die falsche Beschuldigung nicht zu beweisen ist, wäre es rausgeschmissenes Geld, in diesen Fällen das Verfahren gegen die "Opfer" neu zu eröffnen.
....

Stimmt, mir geht es auch gar nicht darum den Fall neu zu eröffnen, sondern daß von Anfang an differenzierter ermittelt wird. Im Augenblick sieht die Praxis so aus:


...Bezug genommen wird hier auf die Vorgänge, bei denen auch nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht unerhebliche Zweifel an den
Aussagen des angeblichen Opfers bestehen bleiben. Ein Tatnachweis
für ein Vortäuschen oder eine falsche Verdächtigung ist aber insbesondere deshalb meist nicht zu führen, weil ein Geständnis des angeblichen Opfers nicht vorliegt. Trotz vieler Inkonstanzen in den Zeugenaussagen und dem Vorliegen weiterer Kriterien, welche die Glaubwürdigkeit in Frage stellen, bleibt letztendlich die Aussage des angeblichen Opfers neben der des von ihm Beschuldigten stehen; andere Personen- oder Sachbeweise liegen in ausreichender Beweiskraft in der Regel nicht vor. Anzeige erstattet wird in diesen Fällen fast ausschließlich wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung und nicht wegen Vortäuschens oder falscher Verdächtigung....

Es wäre nur gerecht wenn, sofern der Verdacht auf Falschanzeige vorhanden ist, es eben wegen dieser und nicht wegen Vergewaltigung zur Anzeige kommt.
Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Stellt sich wären der Ermittlungen heraus dass es keine Falschanzeige ist, indem die angebliche Vergewaltigung beweisbar ist, wird umgehen Anzeige gegen den Täter (auf das mm verzichte ich mal da es im Prinzip ja schon bewiesen ist) erstattet.

Stellt sich eine Falschanzeige heraus oder lässt sich die angebliche Vergewaltigung nicht beweisen wird nicht unnötig ein vermutlich Unschuldiger vor Gericht gezerrt und mit dem Vorwurf der Vergewaltigung gebrandmarkt. Wie es seit Jahren bei gut 87% der wegen angeblicher Vergewaltigung vor Gericht stehenden Männer der Fall ist.

data
19.12.2010, 05:49
Hinweis


Wer mal diesen Thread satt hat, der lese hier:

http://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-11-t297.htm

Sehr zu empfehlen die Beiträge von Gabriele Wolff und diesen Namen auch mal googeln.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 06:02
Hinweis


Wer mal diesen Thread satt hat, der lese hier:

http://ratlos-im-netz.forumieren.com/sexualitat-f14/fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-11-t297.htm

Sehr zu empfehlen die Beiträge von Gabriele Wolff und diesen Namen auch mal googeln.

Gabriele Wolff über Alice Schwarzers Rolle im Kachelmannprozeß


»Sie spricht nicht für das mutmaßliche Opfer. Sie spricht nicht für ›die Frauen‹. Sie spricht von und über sich selbst.

data
19.12.2010, 06:18
Es geht weniger um Alice Schwarzer, sondern mehr um sachliche Interpretation des Prozessverlaufes:

http://ratlos-im-netz.forumieren.com/t307p620-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-12#25164


... es ist besser gelaufen als ich zuvor gedacht habe. Brinkmann hat auch noch als Zeuge viel einbringen können; allein deshalb, weil er so unglaublich viele eigene Experimente unternommen hat, von denen er berichten konnte. Das war der Öffentlichkeit zuvor ja nicht bekannt. Das sind Befundtatsachen, mit denen sich die anderen Gutachter auseinandersetzen müssen.

Das ist interessanter als das ewige "Gehacke" hier.

Parker
19.12.2010, 07:10
Lass das Wortspiel!

Er hat sie gegen ihren Willen an die Duschstange gefesselt.

Ich sehe vielleicht nicht so aus, aber hier sind wir bei einem Thema, von dem ich etwas verstehe. Ich behaupte mal, niemand in diesem Forum war an mehr Fesselungen gegen den Willen des Gefesselten beteiligt als ich. Ich bin sozusagen staatlich zugelassener Fesselfachmann.

Man sollte sich das nicht zu einfach vorstellen. Leistet jemand gegen eine Fesselung Widerstand, ist auch bei körperlicher Überlegenheit massiver Gewalteinsatz dazu nötig. Will man sichergehen, daß nicht buchstäblich die Fetzen fliegen, geht man das besser nicht unter einer Überzahl von 3 gegen 1 an. Ich rede hier nicht vom Fesseln eines Preisboxers. Da bringt man lieber nicht unter 6 Komplizen mit, besser 8.

Was ich sagen will ist, wenn diese Frau das nicht wollte, dann hat sie es sicher zumindest widerstandslos mit sich machen lassen.

Ali
19.12.2010, 08:44
Wo ist denn die Dame aus der Dusche geblieben?
Nichts hört man davon. Nicht mal Focus berichtet.
Und was die erzählt, dafür gibt es keine Zeugen.
Die Zeugin aus der Schweiz ist auch kein Beweis.

Es kann nur Freispruch geben für Kachelmann.

Die Vergewaltigung kann nicht bewiesen werden, die Falschaussage ebensowenig.

Interessiert mich auch, doch ich vermute, dass noch nicht alle bisherigen Zeuginnen vernommen wurden.
Wer jeweils dran kam, wurde ja benannt.
Die Zeugin aus der Schweiz ist ein zusätzlicher Beweis bezüglich seiner Glaubwürdigkeit.
Um nichts anderes geht es mehr.
Dass es keine Beweise als solche gibt, wissen wir längst, auch der Begriff "Beweisführung" wurde im Strang von twoxego sehr gut erläutert.
Dass die Verteidigung versucht dieses zu boykottieren, hat seinen Grund.

Ein Freispruch zweiter Klasse wäre ein unschönes Ende eines solchen Prozesses und aller Beteiligten.

Ali
19.12.2010, 08:49
Ich sehe vielleicht nicht so aus, aber hier sind wir bei einem Thema, von dem ich etwas verstehe. Ich behaupte mal, niemand in diesem Forum war an mehr Fesselungen gegen den Willen des Gefesselten beteiligt als ich. Ich bin sozusagen staatlich zugelassener Fesselfachmann.

Man sollte sich das nicht zu einfach vorstellen. Leistet jemand gegen eine Fesselung Widerstand, ist auch bei körperlicher Überlegenheit massiver Gewalteinsatz dazu nötig. Will man sichergehen, daß nicht buchstäblich die Fetzen fliegen, geht man das besser nicht unter einer Überzahl von 3 gegen 1 an. Ich rede hier nicht vom Fesseln eines Preisboxers. Da bringt man lieber nicht unter 6 Komplizen mit, besser 8.

Was ich sagen will ist, wenn diese Frau das nicht wollte, dann hat sie es sicher zumindest widerstandslos mit sich machen lassen.

"Widerstandslos" im Sinne von einer möglichen nicht ernstgenommenen Gefahr in diesem Moment.
Es besteht ein Unterschied ob mich irgendwer packt und fesselt oder es derjenige tut, mit dem ich mich in einer Liebesbeziehung glaube und ich gerade nicht weiss, wie mir geschieht.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 08:53
[...]

Ein Freispruch zweiter Klasse wäre ein unschönes Ende eines solchen Prozesses und aller Beteiligten.

Ein Freispruch erster Klasse wäre natürlich besser, da muss ich dir zustimmen.

batumi
19.12.2010, 08:56
Dein Lamento ist für die Katz, denn es zeigt keinen gangbaren Lösungsweg. Von mir aus dürfen Opfer so viele Fehler machen, wie sie wollen. Sie sollen sich nur hinterher nicht darüber beklagen, daß keine vernünftige Beweisführung möglich ist.

Auch Dein Schlagwort "Opferschutz vor Täterschutz!" kann ich hier nicht gelten lassen, denn in solchen Prozessen ist eben nicht bekannt, wer TäterIn und wer Opfer ist.

Es ist bekannt, dass man - wenn man nichts mehr entgegnen kann - die Argumente des Gegenüber z.B. als "Lamento" herabwürdigt, um der eigenen Pflicht des Überlegens und des Gegenhaltens entgegenzuwirken. Ich nehme dies hin, da ich davon ausgehe, dass du keinerlei Argumente besitzt und dich lediglich auf deinen Vorhaltungen ausruhst.

Täterschutz vor Opferschutz ist kein Schagwort, sondern bedauerliche Tatsache in Deutschland. Davor magst die Augen verschließen können und dir deine Erklärungen basteln, die nichts mit der Realität zu tun haben. Solange es Menschen gibt, die für eigenes Verhalten/ihre eigenen Vorurteile keine andere Begründung finden, als z.B. das Verhalten eines eingeschüchterten Vergewaltigungsopfers haben(z.B. "die Opfer sind ja selbst schuld, da sie nicht anzeigen etc.") , wird sich an den Umständen nichts ändern. Hier gilt es anzusetzen.

Es ist erstaunlich, dass ein sonst doch so aufgeklärter/aufgeweckter Typ wie du noch deratig vermuffte Ansichten mit sich herumschleppt. Trotzdem allen schönen 4. Advent .

LG BAT

Thauris
19.12.2010, 09:04
Täterschutz vor Opferschutz ist kein Schlagwort, sondern bedauerliche Tatsache in Deutschland. Davor magst die Augen verschließen können und dir deine Erklärungen basteln, die nichts mit der Realität zu tun haben.

Seltsamerweise wird genau das in endlosen Heulsträngen in diesem Forum beklagt, aber das gilt ja nur für ausländische Täter und deren (Vergewaltigungs)opfer.

twoxego
19.12.2010, 09:46
Ich sehe vielleicht nicht so aus, aber hier sind wir bei einem Thema, von dem ich etwas verstehe. Ich behaupte mal, niemand in diesem Forum war an mehr Fesselungen gegen den Willen des Gefesselten beteiligt als ich. Ich bin sozusagen staatlich zugelassener Fesselfachmann.
gekürzt Twox


es dürfte nur bei "beachtung aller sicherheitsvorschriften" an dem sein.
bei allen möglichen straftaten werden immer wieder leute gefesselt, ohne das ganze kompanien daran teilnehmen. als ich ein soldat war, brachte man mir auch bei, wie das geht, sogar ohne strick.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 09:51
Seltsamerweise wird genau das in endlosen Heulsträngen in diesem Forum beklagt, aber das gilt ja nur für ausländische Täter und deren (Vergewaltigungs)opfer.

Wenn Kachelmann nachweislich vergewaltigt hat, dann soll er aufs Härteste bestraft werden. Aber er ist erst nach einem Schuldspruch Täter und hat daher genau die gleichen Rechte vor Verleumdungen u.ä geschützt zu werden wie die Anzeigeerstatterin.

twoxego
19.12.2010, 10:00
tatsächlich hält sich hier so ziemlich jeder schon bei den entsprechenden bezeichnungen daran,
was mir allerdings schon lange reichlich seltsam vorkommt, sieht man sich einmal an, welch apodiktischen behauptungen ansonsten hierzuforum eher die regel als die ausnahme darstellen.

dass man zu faul, ist mutmasslich auszuschreiben, als hätte man zuwenig zeit, sich mit dem ganzen kram zu beschäftigen, ist nur eine skurrile absonderlichkeit, zu unserer unterhaltung, vermute ich mal.

schastar
19.12.2010, 10:03
Ich sehe vielleicht nicht so aus, aber hier sind wir bei einem Thema, von dem ich etwas verstehe. Ich behaupte mal, niemand in diesem Forum war an mehr Fesselungen gegen den Willen des Gefesselten beteiligt als ich. Ich bin sozusagen staatlich zugelassener Fesselfachmann.

.....


Das ändert sie Sache, wollte schon mit meinen Bondage-Künsten angeben. :D

Aber ich denke auch daß man jemanden der sich wirklich wehrt, auch wenn es eine Frau ist, diese nicht so einfach an eine Duschstange fesselt, zumal ja die meisten Duschstangen eh nix aushalten.

Ali
19.12.2010, 10:12
Wenn Kachelmann nachweislich vergewaltigt hat, dann soll er aufs Härteste bestraft werden. Aber er ist erst nach einem Schuldspruch Täter und hat daher genau die gleichen Rechte vor Verleumdungen u.ä geschützt zu werden wie die Anzeigeerstatterin.

Was ist das wieder für ein dusseliges Statement!
Es ist vollkommen ausreichend, wenn eine Strafe dem Opfer gerecht wird und nicht nur dem Gesetz oder schlimmer noch irgendwelchen sadistischen Gelüsten.

Thauris hat diese ekelerregende Doppelmoral ja schon sehr treffend angesprochen auf Stränge bezogen, in denen Verbrechen von ausländischen Mitbürgern, vorzugsweise muslimischer Herkunft, instrumentalisiert werden um Hass seinen Lauf zu lassen.

Ich schliesse mich Thauris und batumi an und sage noch einmal:

Opferschutz geht vor Täterschutz.
So und nicht anders hat es zu sein.
Und erst recht nicht im Austausch von irgendwelchen Nationaliäten.
Sonst ist es kranker Geist.

JK ist nach einem Schuldspruch Täter, doch davor ist er ein mmTäter, er bleibt der Angeklagte.
Das Recht auf Verleumdungen gegenüber seiner Person hat er und davor muss er genauso geschützt werden wie das mmOpfer.
Unbedingt!

Mara.Cuja
19.12.2010, 10:14
Ich sehe vielleicht nicht so aus, aber hier sind wir bei einem Thema, von dem ich etwas verstehe. Ich behaupte mal, niemand in diesem Forum war an mehr Fesselungen gegen den Willen des Gefesselten beteiligt als ich. Ich bin sozusagen staatlich zugelassener Fesselfachmann.

Man sollte sich das nicht zu einfach vorstellen. Leistet jemand gegen eine Fesselung Widerstand, ist auch bei körperlicher Überlegenheit massiver Gewalteinsatz dazu nötig. Will man sichergehen, daß nicht buchstäblich die Fetzen fliegen, geht man das besser nicht unter einer Überzahl von 3 gegen 1 an. Ich rede hier nicht vom Fesseln eines Preisboxers. Da bringt man lieber nicht unter 6 Komplizen mit, besser 8.

Was ich sagen will ist, wenn diese Frau das nicht wollte, dann hat sie es sicher zumindest widerstandslos mit sich machen lassen.


…du siehst durchaus so aus! Mal abgesehen von Houdini, wer sollte mehr Ahnung von Fesselungen haben, als eine Rothaut?

Nun, ich meine mich zu erinnern, dass du beruflich mit Gewalt-Opfern und Frauenhäusern zu tun hast/hattest.
Ich meine mich auch zu erinnern, eine Menge Frust aus deinen diesbezüglichen Kommentaren herausgelesen zu haben, was dein Engagement und den von dir geleisteten Einsatz betrifft.

Dazu: Ich habe selbst einmal im Auto sitzend und wartend erlebt, wie ein Mann eine Frau auf offener Straße an einer Bahnhaltestelle brutal schlug. Die umstehenden Bahnpassagiere schauten demonstrativ in andere Richtungen. Kennt man ja. Nach einigen Minuten konnte ich es nicht mehr mit ansehen, bin aus dem Auto, über die Straße und zu dem Mann: „Lassen Sie die Frau in Ruhe!“ Daruafhin gingen beide gemeinsam (!) auf mich los. Ich hatte sogar Glück, mir nicht noch von der Frau eine zu fangen. Immerhin trollte sich der Aggressor und suchte das Weite…

Was diese Geschichte soll?
Nun, wenn du „professionell“ mit Gewalt gegen Frauen/Kinder/in Familien zu tun hast oder hattet, dann weißt du doch auch, wie häufig es vorkommt, dass (Ehe-)Frauen die schlagenden Männer schützen. Sie brauchen - von außen betrachtet - oftmals eine unendlich lange Zeit, sich endlich zu trennen und evtl. auch juristische Schritte zu gehen. Manche schaffen es nie.
Vom psycholog. Standpunkt gibt es je nach Sachverhalt unterschiedliche Erkärungsansätze dafür. Von den Männern mal abgesehen ist jedoch allen solchen Frauen gemeinsam, dass sie dringend psychologische Hilfe bräuchten.

Was nicht zu tolerieren ist, sind deine Ableitungen, die du vor deinem Erfahrungshorizont als „sozusagen staatlich zugelassener Fesselfachmann“ ableitest:
"Man sollte sich das nicht zu einfach vorstellen. Leistet jemand gegen eine Fesselung Widerstand, ist auch bei körperlicher Überlegenheit massiver Gewalteinsatz dazu nötig. Will man sichergehen, daß nicht buchstäblich die Fetzen fliegen, geht man das besser nicht unter einer Überzahl von 3 gegen 1 an. Ich rede hier nicht vom Fesseln eines Preisboxers. Da bringt man lieber nicht unter 6 Komplizen mit, besser 8.

Was ich sagen will ist, wenn diese Frau das nicht wollte, dann hat sie es sicher zumindest widerstandslos mit sich machen lassen."

Das ist gelinde gesagt "gewaltiger" Unsinn.
Eine psychisch labile Frau, die als Kind oder Erwachsene wiederholt Gewalterfahrungen machen musste, erstarrt und hat – solange sie keine Möglichkeiten hat, sich aus solchen Beziehungen ganz zu befreien – nur wenig oder keine Mittel zur Gegenwehr.

Was ich gar nicht verstehe, ist deine wenig professionelle Haltung. Möglicherweise hat man dich mit den Belastungen in deinem Job allein gelassen und deine „Psychohygiene“ bräuchte dringend einen Upgrade.
Nicht jeder kann auf Dauer mit der Frustration umgehen, dass angebotene Hilfe(netzwerke) von denen, sie sie erreichen sollte, gar nicht genutzt wird resp. genutzt werden oder angenommen werden kann.

FranzKonz
19.12.2010, 10:15
Was ein Anwalt über eine Zufallsbekanntschaft schreibt, interessiert mich nicht - mich interessiert die EU-Studie und die Bayernstudie - und da siehst Du alt aus mit Deiner "Argumentation"!

Im Gegenteil. Da Du bisher nicht in der Lage warst, auf den Punkt zu kommen, in das Werk einzusteigen und dort irgendeinen Fehler zu finden, stehe ich nach wie vor hinter meinen Angaben, die aus eben dieser Bayernstudie stammen.

Du müsstest nicht mal einen Fehler in der Studie finden, es würde reichen, wenn Du einen Fehler in meinen Ausführungen dazu aufzeigst. Aber auch dazu bist Du nicht in der Lage.

Die EU-Studie interessiert mich nicht die Bohne, weil sie aus der Feder einer Feministin stammt und daher lediglich beweist, was Feministinnen üblicherweise beweisen wollen. Und das hat mit Realität nun mal nichts zu tun.

Ali
19.12.2010, 10:16
Das ändert sie Sache, wollte schon mit meinen Bondage-Künsten angeben. :D

Aber ich denke auch daß man jemanden der sich wirklich wehrt, auch wenn es eine Frau ist, diese nicht so einfach an eine Duschstange fesselt, zumal ja die meisten Duschstangen eh nix aushalten.

Du Bondage-Künstler, war wohl gut so, dass du nicht angeben hast!

Es ist sehr leicht für einen Mann eine Frau zu fesseln, wenn sie in ihm einen Liebespartner sieht und keinen Feind! :rolleyes:

Shift-Work
19.12.2010, 10:23
@Mara.Cuja

Dein Problem bei der gesamten Analyse mit Gewalt gegen Frauen etc. ist einfach, dass Du absolut kein Analyse-Werkzeug hast, das weiter geht als die individualpsychologische Ebene. Die Interaktionsebene, Institutionenebene und strukturelle Gesellschafsebene, die eine hegemoniale Männlichkeit ausmacht, blendest Du vollständig aus. Das macht eine Diskussion mit Dir sehr ätzend und unfruchtbar und zudem noch gefährlich reduktionistisch.

Darum sei Dir z.B. folgende zwei Bücher empfohlen:

Bourdieu Pierre: Die Männliche Herrschaft
Böhnisch Lothar: Männdliche Sozialisation. Bewältigungsprobleme männlicher Geschlechtsidentität im Lebenslauf!:)

FranzKonz
19.12.2010, 10:26
Täterschutz vor Opferschutz ist kein Schagwort, sondern bedauerliche Tatsache in Deutschland. Davor magst die Augen verschließen können und dir deine Erklärungen basteln, die nichts mit der Realität zu tun haben. Solange es Menschen gibt, die für eigenes Verhalten/ihre eigenen Vorurteile keine andere Begründung finden, als z.B. das Verhalten eines eingeschüchterten Vergewaltigungsopfers haben(z.B. "die Opfer sind ja selbst schuld, da sie nicht anzeigen etc.") , wird sich an den Umständen nichts ändern. Hier gilt es anzusetzen.

Es ist erstaunlich, dass ein sonst doch so aufgeklärter/aufgeweckter Typ wie du noch deratig vermuffte Ansichten mit sich herumschleppt. Trotzdem allen schönen 4. Advent .

LG BAT


Seltsamerweise wird genau das in endlosen Heulsträngen in diesem Forum beklagt, aber das gilt ja nur für ausländische Täter und deren (Vergewaltigungs)opfer.

Kinnersch, ihr verwendet ein Schlagwort und habt den Sinn nicht begriffen. Zunächt heißt es mal nicht "Täterschutz vor Opferschutz", das ist nur ein polemische Umkehrung.

Real heißt es "Opferschutz vor Täterschutz" und hat seine Berechtigung im Zusammenhang mit der Behandlung von Triebtätern nach dem Urteil. Wenn Triebtäter "weggesperrt" werden, so ist das eine präventive Maßnahme, die potentielle Opfer künftiger Triebtaten schützt soll, während die Grundrechte des Täters beschnitten werden. Das ist eine sehr vernünftige Maßnahme, und hier hat dieses Schlagwort seine Berechtigung.

Im Falle Kachelmann ist unklar, wer TäterIn und wer Opfer ist. Deshalb ist das Schlagwort schlicht und ergreifend falsch angewandt.

Thauris
19.12.2010, 10:28
Im Gegenteil. Da Du bisher nicht in der Lage warst, auf den Punkt zu kommen, in das Werk einzusteigen und dort irgendeinen Fehler zu finden, stehe ich nach wie vor hinter meinen Angaben, die aus eben dieser Bayernstudie stammen.

Du müsstest nicht mal einen Fehler in der Studie finden, es würde reichen, wenn Du einen Fehler in meinen Ausführungen dazu aufzeigst. Aber auch dazu bist Du nicht in der Lage.

Die EU-Studie interessiert mich nicht die Bohne, weil sie aus der Feder einer Feministin stammt und daher lediglich beweist, was Feministinnen üblicherweise beweisen wollen. Und das hat mit Realität nun mal nichts zu tun.

Genau so wenig wie Deine Ausführungen. Die Zusammenfassung der von Dir so gepriesenen Bayernstudie reicht vollkommen aus. Da kannst Du Dich drehen und wenden wie Du willst. Auf Deinen Käse werde ich fürderhin nicht mehr eingehen, dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Thauris
19.12.2010, 10:37
Kinnersch, ihr verwendet ein Schlagwort und habt den Sinn nicht begriffen. Zunächt heißt es mal nicht "Täterschutz vor Opferschutz", das ist nur ein polemische Umkehrung.

Das ist REALITÄT!


Real heißt es "Opferschutz vor Täterschutz" und hat seine Berechtigung im Zusammenhang mit der Behandlung von Triebtätern nach dem Urteil.

Das die THEORIE!

Ersteres wie gesagt in endlosen Heulsträngen auch bezüglich anderer Verbrechen hier im Forum nachzuverfolgen - Punkt!

maxikatze
19.12.2010, 10:38
Das ändert sie Sache, wollte schon mit meinen Bondage-Künsten angeben. :D

Aber ich denke auch daß man jemanden der sich wirklich wehrt, auch wenn es eine Frau ist, diese nicht so einfach an eine Duschstange fesselt, zumal ja die meisten Duschstangen eh nix aushalten.


Soweit ich das in Erinnerung habe, geschah die Fesselung zunächst freiwillig.
Was dann passierte, ging der Gefesselten offenbar zu weit. Er ließ nicht von ihr ab und er machte SM intensiver weiter als ihr lieb war.

Mara.Cuja
19.12.2010, 10:50
Gefällt Dir das was Du liest seit dem von Dir oben verfaßten Beitrag, also alle 61 Beiträge bis hier ?

...ich würde lügen,wenn ich sagte: Ich habe alles gelesen!

:D

FranzKonz
19.12.2010, 11:00
Es ist bekannt, dass man - wenn man nichts mehr entgegnen kann - die Argumente des Gegenüber z.B. als "Lamento" herabwürdigt, um der eigenen Pflicht des Überlegens und des Gegenhaltens entgegenzuwirken. Ich nehme dies hin, da ich davon ausgehe, dass du keinerlei Argumente besitzt und dich lediglich auf deinen Vorhaltungen ausruhst.

Da Dein Lamento nicht auf meine Argumente einging, war es für die Katz. Ich gehe noch mal auf den Ursprung dieses Diskussionsfadens zurück, um zu verdeutlichen, was ich meine:



Eine verspätete Anzeigeerstattung, fehlende Personen- oder Sachbeweise, der Einfluss von Alkohol und / oder anderer psychotroper Substanzen bei den Tatbeteiligten, psychische Störungen, widersprüchliche oder unglaubwürdige Aussagen der Geschädigten oder die fehlende Bereitschaft, an der Aufklärung der Tat mitzuwirken führen zu hohen Einstellungsquoten bei Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen. Nur jede vierte Vergewaltigungsanzeige und jede fünfte wegen sexueller Nötigung führt zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen dieses Delikts.
Seite 160
Was wiederum bedeutet, daß 75% der Anzeigen wg. Vergewaltigung und 80% der Anzeigen wegen sexueller Nötigung vor allem wegen des Verhaltens der Opfer in die Tonne gekloppt werden müssen.

Egal ob Du das Fehlverhalten des Opfers nun Schuld oder sonstwie nennst, völlig egal, wie Du es begründest: Es erschwert die Ermittlungen, die Beweissicherung und damit begünstigt es den Täter.

Wenn Du also hier mit Nebenkriegsschauplätzen wie schwere Kindheit oder ähnlichem kommst, verstellst Du den Blick auf das Wesentliche.

FranzKonz
19.12.2010, 11:14
Sehr gut. Den hier, auf den verwiesen wird, auch gelesen?

http://allesevolution.wordpress.com/2010/06/15/einvernehmlicher-sex-ist-es-wenn-keiner-es-bedauert/

Inzwischen ja. Auch interessant und gut auf den Punkt gebracht. Ich persönlich sehe Sex als Teamsport, und dazu gehört eben auch, daß man zusammen auch mal was ausprobiert. Und wie das bei "Trial and Error" nun mal so ist: Ob's gut ist, weiß man erst hinterher.

Dieser "Yes means Yes"-Ansatz würde ein Paar auf bekannte Übungen beschränken, und das fände ich ausgesprochen langweilig.

Vor einem guten Jahr geriet ich mal an ein Mädel, das mich einen "Hirnficker" nannte, weil ich eben auch beim Vögeln gerne mal spiele. Sie meinte, Sex sei ganz klar ein Dominanzspiel. Das mag als Variante mal ganz nett sein, ist aber als Grundlage sicher nicht mein Ding. Die Geschichte hielt auch nur ein paar Wochen.

FranzKonz
19.12.2010, 11:21
Genau so wenig wie Deine Ausführungen. Die Zusammenfassung der von Dir so gepriesenen Bayernstudie reicht vollkommen aus. Da kannst Du Dich drehen und wenden wie Du willst. Auf Deinen Käse werde ich fürderhin nicht mehr eingehen, dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Ich akzeptiere Deine Kapitulation. :smoke:

Stanley_Beamish
19.12.2010, 11:45
[...]

Opferschutz geht vor Täterschutz.
So und nicht anders hat es zu sein.
Und erst recht nicht im Austausch von irgendwelchen Nationaliäten.
Sonst ist es kranker Geist.

JK ist nach einem Schuldspruch Täter, doch davor ist er ein mmTäter, er bleibt der Angeklagte.
Das Recht auf Verleumdungen gegenüber seiner Person hat er und davor muss er genauso geschützt werden wie das mmOpfer.
Unbedingt!

Natürlich geht Opferschutz vor Täterschutz, aber im Fall Kachelmann ist es noch nicht erwiesen, wer Opfer und wer Täter ist.

Mara.Cuja
19.12.2010, 13:44
Dem würde ich vorbehaltlos zustimmen!

Fein!

und zum Thema ":keks:"

„Der General steht oben, auf einem Hügel, er hat den Überblick, er sieht alles - das ist der Philosoph, der Sozialphilosoph; er denkt sich Schlachten aus, er beschreibt den Klassenkampf und taucht natürlich nicht in Waterloo auf.

Meine Perspektive ist dagegen die von Fabrizio, dem Helden Stendhals aus der »Kartause von Parma«, der nichts sieht, nichts versteht, dem die Kugeln nur so um die Ohren fliegen.
Es genügt, sich einmal in die vordersten Linien zu begeben, damit der Blick auf die gesellschaftliche Welt ein grundlegend anderer wird. Natürlich ist die Sicht der Generäle nützlich; ideal wäre es, könnte man beides verbinden: den Überblick des Generals und die einzelne Wahrnehmung des Soldaten im Getümmel" (Bourdieu 1993.420.

Bourdieu verwendet diese Metapher, um das Verhältnis von Theorie und Empirie zu beschreiben bzw. um auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass beide ihren Beitrag zur Wirklichkeitsrekonstruktion leisten und nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.

aus: Schmitt, Lars, "Bestellt und nicht abgeholt: soziale Ungleichheit und Habitus-Struktur-Konflikte im Studium", Verlag für Sozialwissenschaftler (2010)

FranzKonz
19.12.2010, 14:01
Das ist REALITÄT!



Das die THEORIE!

Ersteres wie gesagt in endlosen Heulsträngen auch bezüglich anderer Verbrechen hier im Forum nachzuverfolgen - Punkt!

Behauptungen sind keine Argumente.

Shift-Work
19.12.2010, 14:38
Fein!

und zum Thema ":keks:"

„Der General steht oben, auf einem Hügel, er hat den Überblick, er sieht alles - das ist der Philosoph, der Sozialphilosoph; er denkt sich Schlachten aus, er beschreibt den Klassenkampf und taucht natürlich nicht in Waterloo auf.

Meine Perspektive ist dagegen die von Fabrizio, dem Helden Stendhals aus der »Kartause von Parma«, der nichts sieht, nichts versteht, dem die Kugeln nur so um die Ohren fliegen.
Es genügt, sich einmal in die vordersten Linien zu begeben, damit der Blick auf die gesellschaftliche Welt ein grundlegend anderer wird. Natürlich ist die Sicht der Generäle nützlich; ideal wäre es, könnte man beides verbinden: den Überblick des Generals und die einzelne Wahrnehmung des Soldaten im Getümmel" (Bourdieu 1993.420.

Bourdieu verwendet diese Metapher, um das Verhältnis von Theorie und Empirie zu beschreiben bzw. um auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass beide ihren Beitrag zur Wirklichkeitsrekonstruktion leisten und nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen.

aus: Schmitt, Lars, "Bestellt und nicht abgeholt: soziale Ungleichheit und Habitus-Struktur-Konflikte im Studium", Verlag für Sozialwissenschaftler (2010)

Das ist nur bedingt richtig, was Du sagst, dass Bourdieu diese Metapher braucht, um das Verhältnis von Theorie und Empirie zu beschreiben.

Bourdieu schreibt z.B.: "Von allen Gegensätzen, die die Sozialwissenschaften künstlich spalten, ist der grundlegenste und verderblichste der zwischen Subjektivismus und Objektivismus" (Bourdieu, Pierre 1993: Sozialer Sinn. Zur Kritiik der theoretischen Vernunft, S. 49)

Bourdieus Auffassung zufolge sind die vom Objektivismus tendenziell ignorierten sozialen Akteure mit ihren praktischen Erfahrungen und Alltagserkenntnissen konstitutiver Bestandteil der sozialen Welt und müssen in dieser Eigenschaft von der soziologischen Analyse, neben den objektiven Strukturfaktoren, berücksichtigt werden. Diese Berücksichtigung geschieht mit der von Bourdieu so genannten praxeologischen Erkenntnisweise, die dadurch die beiden komplementären Einseitigkeiten von Subjektivismus und Objektivismus vermeiden soll.

"Die praxeologische Erkenntnis annuliert nicht die Ergebnisse des objektiven Wissens, sondern bewahrt und überschreitet sie" (Bourdieu, Pierre 1976: Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft, S. 148)

Aber gut: Da wären wir dann auch wieder sehr weit vom Thema weg!:)

Mara.Cuja
19.12.2010, 14:48
Das ist nur bedingt richtig, was Du sagst, dass Bourdieu diese Metapher braucht, um das Verhältnis von Theorie und Empirie zu beschreiben.

Bourdieu schreibt z.B.: "Von allen Gegensätzen, die die Sozialwissenschaften künstlich spalten, ist der grundlegenste und verderblichste der zwischen Subjektivismus und Objektivismus" (Bourdieu, Pierre 1993: Sozialer Sinn. Zur Kritiik der theoretischen Vernunft, S. 49)

Bourdieus Auffassung zufolge sind die vom Objektivismus tendenziell ignorierten sozialen Akteure mit ihren praktischen Erfahrungen und Alltagserkenntnissen konstitutiver Bestandteil der sozialen Welt und müssen in dieser Eigenschaft von der soziologischen Analyse, neben den objektiven Strukturfaktoren, berücksichtigt werden. Diese Berücksichtigung geschieht mit der von Bourdieu so genannten praxeologischen Erkenntnisweise, die dadurch die beiden komplementären Einseitigkeiten von Subjektivismus und Objektivismus vermeiden soll.

"Die praxeologische Erkenntnis annuliert nicht die Ergebnisse des objektiven Wissens, sondern bewahrt und überschreitet sie" (Bourdieu, Pierre 1976: Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft, S. 148)

Aber gut: Da wären wir dann auch wieder sehr weit vom Thema weg!:)

Stibimmt.
Aber: Ich behaupte nicht, sondern zitiere mit Quellenangabe

Parker
19.12.2010, 16:01
gekürzt Twox


es dürfte nur bei "beachtung aller sicherheitsvorschriften" an dem sein.
bei allen möglichen straftaten werden immer wieder leute gefesselt, ohne das ganze kompanien daran teilnehmen. als ich ein soldat war, brachte man mir auch bei, wie das geht, sogar ohne strick.

Die haben dann bisweilen die Wahl, sich fesseln zu lassen, oder Schlimmeres zu erdulden.

Wie geht das denn ohne Strick?

Don
19.12.2010, 16:05
Die haben dann bisweilen die Wahl, sich fesseln zu lassen, oder Schlimmeres zu erdulden.

Wie geht das denn ohne Strick?

http://gracethespot.com/wp-content/uploads/2008/06/duct-tape-3m.jpg

jak_22
19.12.2010, 16:06
Die haben dann bisweilen die Wahl, sich fesseln zu lassen, oder Schlimmeres zu erdulden.

Wie geht das denn ohne Strick?

Ich könnte es Dir verraten, aber dann müsste ich Dich ... ;)

Parker
19.12.2010, 16:13
"Widerstandslos" im Sinne von einer möglichen nicht ernstgenommenen Gefahr in diesem Moment.
Es besteht ein Unterschied ob mich irgendwer packt und fesselt oder es derjenige tut, mit dem ich mich in einer Liebesbeziehung glaube und ich gerade nicht weiss, wie mir geschieht.

Ich will diesen Unterschied gar nicht wegdiskutieren. Es ist nur eben einfach nicht alles so einfach, wie es sich mit einem simplen Satz darstellen läßt. Etwas ätzend genug finden sich zu trennen, ist nichtmal identisch mit Vergewaltigtwordensein, auch wenn wir hier in einem recht undurchsichtigen Grenzbereich sind. Letztlich macht die Anzeige wohl den Unterschied.

Parker
19.12.2010, 16:15
Ich könnte es Dir verraten, aber dann müsste ich Dich ... ;)

Noch dazu, ohne selbst dabei zerkratzt und zerschlagen zu werden, oder eben selbst massiv Gewalt einzusetzen. Dazu zählt übrigens auch das Biegen des Arms, daß der bei der leichtesten weiteren Bewegung bricht.

Parker
19.12.2010, 16:17
http://gracethespot.com/wp-content/uploads/2008/06/duct-tape-3m.jpg

Dann kann man auch jemanden ohne Knüppel niederknüppeln, wenn man etwa einen Baseballschläger benutzt. Derartige Schlauheiten sollten wir einigen der hiesigen Damen überlassen.

Parker
19.12.2010, 16:18
Wenn Kachelmann nachweislich vergewaltigt hat, dann soll er aufs Härteste bestraft werden. Aber er ist erst nach einem Schuldspruch Täter und hat daher genau die gleichen Rechte vor Verleumdungen u.ä geschützt zu werden wie die Anzeigeerstatterin.

So sehe ich das auch.

Parker
19.12.2010, 16:21
Das ändert sie Sache, wollte schon mit meinen Bondage-Künsten angeben. :D

Aber ich denke auch daß man jemanden der sich wirklich wehrt, auch wenn es eine Frau ist, diese nicht so einfach an eine Duschstange fesselt, zumal ja die meisten Duschstangen eh nix aushalten.

Das kommt ja noch dazu. An diese Stange gefesselt und brutal geschlagen, sollte diese auch von einer Frau mit Leichtigkeit abzureißen sein.

Parker
19.12.2010, 16:22
Was ist das wieder für ein dusseliges Statement!
Es ist vollkommen ausreichend, wenn eine Strafe dem Opfer gerecht wird und nicht nur dem Gesetz oder schlimmer noch irgendwelchen sadistischen Gelüsten.
[...]

Muß dazu nicht erstmal eine Tat vorliegen, die wirklich geschehen ist?

Parker
19.12.2010, 16:25
[...]
Was ich gar nicht verstehe, ist deine wenig professionelle Haltung.[...]

Was ist denn hier "professionell"?

Parker
19.12.2010, 16:29
Soweit ich das in Erinnerung habe, geschah die Fesselung zunächst freiwillig.

Mehr als diese Möglichkeit wollte ich auch gar nicht andeuten. Wie schön, daß du zeigst, wie man das professionell machen kann.

henriof9
19.12.2010, 16:29
/// die themenfremde OffToppic- Beiträge sind hier (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=103800) zu finden.

twoxego
19.12.2010, 16:32
Die haben dann bisweilen die Wahl, sich fesseln zu lassen, oder Schlimmeres zu erdulden.

Wie geht das denn ohne Strick?

das geht wirklich. ich habe es nur weitgehend vergessen.
man braucht dazu nur einen dünnen baum und sonst nichts weiter.
irgendwie werden arme und beine verknotet oder so.

jak_22
19.12.2010, 16:35
das geht wirklich. ich habe es nur weitgehend vergessen.
man braucht dazu nur einen dünnen baum und sonst nichts weiter.
irgendwie werden arme und beine verknotet oder so.

Beine reicht. Ein Bein um den Stamm legen, in die Kniekehle des anderen Beins,
auf das er dann sitzen muss.

Dann sitzt der quasi auf seinen eigenen Beinen und kommt nicht weg.

Baum darf allerdings keine erreichbaren Äste haben, dass er sich nicht hochziehen kann.

Peg Bundy
19.12.2010, 16:38
/// die themenfremde OffToppic- Beiträge sind hier (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=103800) zu finden.

Es würde Euch ne Menge Arbeit ersparen, wenn Ihr den ganzen Strang hier gleich ins Spam-Forum verschiebt. :))

jak_22
19.12.2010, 16:40
Es würde Euch ne Menge Arbeit ersparen, wenn Ihr den ganzen Strang hier gleich ins Spam-Forum verschiebt. :))

Das würde mindestens eine Foristin um 95% ihrer Beiträge bringen.

Parker
19.12.2010, 16:40
das geht wirklich. ich habe es nur weitgehend vergessen.
man braucht dazu nur einen dünnen baum und sonst nichts weiter.
irgendwie werden arme und beine verknotet oder so.

Man ahnt gar nicht, was alles in dir steckt, wenn auch nicht im kachelmann'schen Sinne.

twoxego
19.12.2010, 16:45
übrigens versuchte ich gerade, etwas darüber im weltnetz zu finden. das klappte zwar nicht, dafür fand ich aber das. (http://www.handschellenforum.de/forum/index.php)

der grosse vorsitzende hatte recht, als er sagte:
"es gibt einen haufen bekloppte da draussen."

Parker
19.12.2010, 16:48
übrigens versuchte ich gerade, etwas darüber im weltnetz zu finden. das klappte zwar nicht, dafür fand ich aber das. (http://www.handschellenforum.de/forum/index.php)

der grosse vorsitzende hatte recht, als er sagte:
"es gibt einen haufen bekloppte da draussen."

Und hier drinnen auch.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 16:51
übrigens versuchte ich gerade, etwas darüber im weltnetz zu finden. das klappte zwar nicht, dafür fand ich aber das. (http://www.handschellenforum.de/forum/index.php)

der grosse vorsitzende hatte recht, als er sagte:
"es gibt einen haufen bekloppte da draussen."

Es gibt sogar einen Film

http://www.myvideo.de/watch/2248466/gefesselt

Parker
19.12.2010, 17:13
gekürzt Twox


es dürfte nur bei "beachtung aller sicherheitsvorschriften" an dem sein.
[...]

Um noch zu ergänzen, Vorschriften sind manchmal plötzlich gar nicht mehr so wichtig. Es geht eher um die rein pragmatische Minimierung des Risikos mit gebrochener Nase, oder zumindest blauen Flecken und Kratzern dazustehen. Zum Festhalten des zu fesselnden, sich entziehen wollenden Gliedmaßes und gleichzeitigen Fesseln desselben haben die meisten von uns auch einfach zuwenig Hände, zumal die meisten zu Fesselnden mehr als ein Gliedmaß haben, und mit diesen treten, hauen und kratzen können.

Pillefiz
19.12.2010, 17:37
/// die themenfremde OffToppic- Beiträge sind hier (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=103800) zu finden.

in "freie Diskussionen"?? Nicht ins Spam? Dann hättest die auch lassen können, wo sie waren, ist genauso öffentlich;)

henriof9
19.12.2010, 17:42
in "freie Diskussionen"?? Nicht ins Spam? Dann hättest die auch lassen können, wo sie waren, ist genauso öffentlich;)

Darum geht es nicht.
Es geht darum, bestimmte aber themenfremde Aspekte durchaus diskutieren zu können.
Das hat mit Spam zunächst nichts zu tun.

FranzKonz
19.12.2010, 18:03
Darum geht es nicht.
Es geht darum, bestimmte aber themenfremde Aspekte durchaus diskutieren zu können.
Das hat mit Spam zunächst nichts zu tun.
Zu diesen diskussionswerten Aspekten gehört unbedingt die Allgemeine Hühnertheorie, denn nur sie gestattet, den Spam der Hühnerschar zu entdecken und von wesentlichen Beiträgen zu unterscheiden!

batumi
19.12.2010, 18:25
Wenn Kachelmann nachweislich vergewaltigt hat, dann soll er aufs Härteste bestraft werden. Aber er ist erst nach einem Schuldspruch Täter und hat daher genau die gleichen Rechte vor Verleumdungen u.ä geschützt zu werden wie die Anzeigeerstatterin.

Nachweislich? Die Beweise die hier verlangt werden, sind

a) Augenzeugen oder aber

b) volles Tätergeständnis oder

c) volles Tätergeständnis aufgrund der Aussagen der Augenzeugen.

Das ist in einem solchen Fall nicht möglich. Wie schon festgestellt wird a) selten in Betracht kommen, da ein Täter recht ungern Zeugen einlädt - aus verständlichen Gründen. B) ... selten zeigen Täter die Bereitschaft ihre Tat zu gestehen, warum sollten sie auch? C) wird durch die Erklärung, warum a) nicht in Frage kommt schon ad absurdum gestellt.

So bleibt nur eins, das erkennende Gericht prüft die vorliegenden Aussagen, Begleitumstände und wägt ab.

FranzKonz
19.12.2010, 18:30
Nachweislich? Die Beweise die hier verlangt werden, sind

a) Augenzeugen oder aber

b) volles Tätergeständnis oder

c) volles Tätergeständnis aufgrund der Aussagen der Augenzeugen.

Richtig.


Das ist in einem solchen Fall nicht möglich. Wie schon festgestellt wird a) selten in Betracht kommen, da ein Täter recht ungern Zeugen einlädt - aus verständlichen Gründen. B) ... selten zeigen Täter die Bereitschaft ihre Tat zu gestehen, warum sollten sie auch? C) wird durch die Erklärung, warum a) nicht in Frage kommt schon ad absurdum gestellt.

So bleibt nur eins, das erkennende Gericht prüft die vorliegenden Aussagen, Begleitumstände und wägt ab.

Und weil das Gericht sich aus der Verantwortung stehlen will, lädt es Gutachter vor. Blöd gelaufen ist halt, daß auch der Angeklagte Gutachter bezahlen kann und deren Gutachten den Gutachten des Staatsanwalts widersprechen.

Folglich wird das Gericht raten müssen, was Du wohl mit der Umschreibung "abwägen" meintest. ;)

henriof9
19.12.2010, 18:33
Zu diesen diskussionswerten Aspekten gehört unbedingt die Allgemeine Hühnertheorie, denn nur sie gestattet, den Spam der Hühnerschar zu entdecken und von wesentlichen Beiträgen zu unterscheiden!

Dafür ist doch schon dieser Strang hier (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=99910&page=167) reserviert. :D

batumi
19.12.2010, 18:36
Kinnersch, ihr verwendet ein Schlagwort und habt den Sinn nicht begriffen. Zunächt heißt es mal nicht "Täterschutz vor Opferschutz", das ist nur ein polemische Umkehrung.

Real heißt es "Opferschutz vor Täterschutz" und hat seine Berechtigung im Zusammenhang mit der Behandlung von Triebtätern nach dem Urteil. Wenn Triebtäter "weggesperrt" werden, so ist das eine präventive Maßnahme, die potentielle Opfer künftiger Triebtaten schützt soll, während die Grundrechte des Täters beschnitten werden. Das ist eine sehr vernünftige Maßnahme, und hier hat dieses Schlagwort seine Berechtigung.

Im Falle Kachelmann ist unklar, wer TäterIn und wer Opfer ist. Deshalb ist das Schlagwort schlicht und ergreifend falsch angewandt.

Tja und selbst du hast begriffen ;) was gemeint war. Polemik ist hier angemessen, man bekommt das zurück, was man gerne selber serviert, also nicht jammern, sondern kauen.

Jeder Täter gehört weggesperrt, die einen länger, die anderen weniger lang. Und deine Erklärung zu:

Opferschutz vor Täterschutz, diese Triebtätersache ist wirklich nur deine ureigene Erklärung. Hier geht es nicht nur um Sexualstraftaten, es sind alle Straftaten gemeint, natürlich geht es AUCH um die SV von Triebtätern, ebenso aber auch Gewalttätern, Serienstraftätern etc.pp.

Für dich ist im Fall K. unklar wer Täter ist und wer Opfer, Thauris und ich sind uns nicht im Unklaren aus diesem Grund ist mein Zitat selbstverständlich angemessen.

LG BAT

Pillefiz
19.12.2010, 18:37
Dafür ist doch schon dieser Strang hier (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=99910&page=167) reserviert. :D

man kommt hier ganz schön ins Schleudern :(

Shift-Work
19.12.2010, 18:40
Tja und selbst du hast begriffen ;) was gemeint war. Polemik ist hier angemessen, man bekommt das zurück, was man gerne selber serviert, also nicht jammern, sondern kauen.

Jeder Täter gehört weggesperrt, die einen länger, die anderen weniger lang. Und deine Erklärung zu:

Opferschutz vor Täterschutz, diese Triebtätersache ist wirklich nur deine ureigene Erklärung. Hier geht es nicht nur um Sexualstraftaten, es sind alle Straftaten gemeint, natürlich geht es AUCH um die SV von Triebtätern, ebenso aber auch Gewalttätern, Serienstraftätern etc.pp.

Für dich ist im Fall K. unklar wer Täter ist und wer Opfer, Thauris und ich sind uns nicht im Unklaren aus diesem Grund ist mein Zitat selbstverständlich angemessen.

LG BAT

Kannst Du einmal erklären, was das genau heissen soll: Opferschutz vor Täterschutz. Also was impliziert das alles für Massnahmen?

batumi
19.12.2010, 18:42
Richtig.



Und weil das Gericht sich aus der Verantwortung stehlen will, lädt es Gutachter vor. Blöd gelaufen ist halt, daß auch der Angeklagte Gutachter bezahlen kann und deren Gutachten den Gutachten des Staatsanwalts widersprechen.

Folglich wird das Gericht raten müssen, was Du wohl mit der Umschreibung "abwägen" meintest. ;)

Wieso will sich das Gericht "aus der Verantwortung stehlen"?

Ein Gutachter muss für ein gerichtlich verwertbares Gutachten vom Gericht bestellt sein. Der mm Täter kann das Gericht mit Gutachten zuwerfen, das Gericht ist noch nicht einmal verpflichtet diese Gutachten zur Entscheidungsfindung beizuziehen. Das ist auch gut so, sonst könnte sich ja jeder reiche Depp für alle Taten ein Gegengutachten besorgen und damit wäre der Fisch gegessen. Aber so ist es nicht.

Hinzu kommt, dass das Gericht auch das von ihm selbst (dem Gericht) bestellte Gutachten komplett aus der Entscheidungsfindung heraushalten kann und ein Urteil fällen kann, das konträr zum Gutachten läuft (kommt hin und wieder auch vor).

Abwägen lieber Freund, hat überhaupt nichts mit "raten" zu tun. Die Richter - gerade im vorliegenden Fall - machen sich die Entscheidungsfindung nicht einfach. Abwägen heißt, was spricht für eine Täterschaft, was dagegen und im Zweifel "in dubio pro reo". Auch das ist gar nicht mal so selten. Nun wir werden abwarten müssen wie das Gericht sich entscheidet, ich bin gespannt ;)

Mara.Cuja
19.12.2010, 18:46
Was ist denn hier "professionell"?

... das sollte sich dem Lesekundigen aus meinem Beitrag eigentlich erschließen.

Oder täusche ich mich und du warst/bist nicht in diesem Bereich tätig?

?(

Mara.Cuja
19.12.2010, 18:49
Zu diesen diskussionswerten Aspekten gehört unbedingt die Allgemeine Hühnertheorie, denn nur sie gestattet, den Spam der Hühnerschar zu entdecken und von wesentlichen Beiträgen zu unterscheiden!

:shock::shock::shock::shock::shock::shock:

Ich bin dagegen!!!

:umkipp::umkipp::umkipp::umkipp::umkipp::umkipp:

batumi
19.12.2010, 18:50
Da Dein Lamento nicht auf meine Argumente einging, war es für die Katz. Ich gehe noch mal auf den Ursprung dieses Diskussionsfadens zurück, um zu verdeutlichen, was ich meine:


Egal ob Du das Fehlverhalten des Opfers nun Schuld oder sonstwie nennst, völlig egal, wie Du es begründest: Es erschwert die Ermittlungen, die Beweissicherung und damit begünstigt es den Täter.

Wenn Du also hier mit Nebenkriegsschauplätzen wie schwere Kindheit oder ähnlichem kommst, verstellst Du den Blick auf das Wesentliche.

Habe bedauerlicher Weise keine deiner Argumente gefunden. Alles was ein Opfer unterläßt erschwertdie Beweissicheurng und begünstigt den Täter, klar ... FRAGE: Warum schweigt ein Opfer lieber?

Encore une fois: Allein beim Lesen dieses Threads wird jedem, der nur etwas Verstand hat glasklar, warum viele erwachsene Opfer (Männer und Frauen) lieber schweigen.

Beim Lesen dieses Threads erübrigt sich die Erklärung warum Kinder lieber ihren Mund halten, als sich irgendwem anzuvertrauen. Trauriges Zeugnis unserer Gesellschaft.

FranzKonz
19.12.2010, 18:53
Dafür ist doch schon dieser Strang hier (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=99910&page=167) reserviert. :D

Du bist abgrundtief böse, grausam und gemein! Jawohl. :motz:

FranzKonz
19.12.2010, 18:55
Tja und selbst du hast begriffen ;) was gemeint war. Polemik ist hier angemessen, man bekommt das zurück, was man gerne selber serviert, also nicht jammern, sondern kauen.

Jeder Täter gehört weggesperrt, die einen länger, die anderen weniger lang. Und deine Erklärung zu:

Opferschutz vor Täterschutz, diese Triebtätersache ist wirklich nur deine ureigene Erklärung. Hier geht es nicht nur um Sexualstraftaten, es sind alle Straftaten gemeint, natürlich geht es AUCH um die SV von Triebtätern, ebenso aber auch Gewalttätern, Serienstraftätern etc.pp.

Für dich ist im Fall K. unklar wer Täter ist und wer Opfer, Thauris und ich sind uns nicht im Unklaren aus diesem Grund ist mein Zitat selbstverständlich angemessen.

LG BAT

Das ist genau die Vorverurteilung, die von der Hühnerschar bisher bestritten wurde. :))

batumi
19.12.2010, 18:56
Natürlich geht Opferschutz vor Täterschutz, aber im Fall Kachelmann ist es noch nicht erwiesen, wer Opfer und wer Täter ist.

Ah ja ... und wenn er denn verurteilt wird dann gilt es? Wie wäre es denn, wenn "Opferschutz vor Täterschutz" allgemeingültig wäre entkachelmannt, gültig für alle.

Übrigens hat Kachelmann die Nebenklägerin noch nicht angezeigt ... wusstest du das?

Wenn man mir so eine angeblich ungerechtfertigte Anzeige um die Nase schlagen würde, ich ungerechtfertigt in U-Haft landen würde, mir solch eine Theater durch meinen Medienanwalt vermitteln lassen würde dann hätte ich schon längst Strafanzeige wegen Falschanzeige erstattet und zwar öffentlich, direkt zu Beginn, sehr medienwirksam, aber nüx is passiert. WARUM??

FranzKonz
19.12.2010, 18:57
:shock::shock::shock::shock::shock::shock:

Ich bin dagegen!!!

:umkipp::umkipp::umkipp::umkipp::umkipp::umkipp:

Mir doch wurscht. :smoke:

Thauris
19.12.2010, 18:59
Das ist genau die Vorverurteilung, die von der Hühnerschar bisher bestritten wurde. :))

Du schreibst wieder einen Käse zusammen dass es nur so scheppert - wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir ihn für schuldig halten. Allerdings haben wir auch nie behauptet dass er es ist. Unterschied verstanden?

FranzKonz
19.12.2010, 18:59
Ah ja ... und wenn er denn verurteilt wird dann gilt es? Wie wäre es denn, wenn "Opferschutz vor Täterschutz" allgemeingültig wäre entkachelmannt, gültig für alle.

Übrigens hat Kachelmann die Nebenklägerin noch nicht angezeigt ... wusstest du das?

Wenn man mir so eine angeblich ungerechtfertigte Anzeige um die Nase schlagen würde, ich ungerechtfertigt in U-Haft landen würde, mir solch eine Theater durch meinen Medienanwalt vermitteln lassen würde dann hätte ich schon längst Strafanzeige wegen Falschanzeige erstattet und zwar öffentlich, direkt zu Beginn, sehr medienwirksam, aber nüx is passiert. WARUM??

Weil's, wie weiter oben bereits ausgeführt, völlig für die Katz wäre. Wenn nämlich die Vergewaltigung mangels Beweisen niedergeschlagen wird, reichen die Beweise natürlich auch nicht aus, um die falsche Anschuldigung zu belegen.

batumi
19.12.2010, 18:59
Das ist genau die Vorverurteilung, die von der Hühnerschar bisher bestritten wurde. :))

Sieh es mal so Franz, ich bin nicht hier um Schwille-Schwalle weichgekocht zu schreiben. Ich habe eine Meinung zu diesem Thema, das schreibe ich dann auch. Ich bin der Meinung er ist schuldig, das hat nichts mit Vorverurteilung zu schaffen, es ist schlicht und einfach meine Meinung. Ich habe das mir zur Verfügung stehende Material gesichtet, verglichen und bin zu dem Ergebnis gekommen, es spricht mehr dafür als dagegen.

Du bist der Meinung, dass du erst mal keine Meinung dazu hast (sieht hinterher auch immer besser aus ;), als die, die sich festlegen). Und schon wieder ein Unterschied, ich bleibe bei meiner Meinung, egal wie das Gericht entscheidet, es sei denn es würden neue Beweise gefunden werden, die gegen eine Täterschaft sprechen. Das halte ich persönlich jedoch für recht unwahrscheinlich.

LG BAT

Stanley_Beamish
19.12.2010, 19:01
[...]

Für dich ist im Fall K. unklar wer Täter ist und wer Opfer, Thauris und ich sind uns nicht im Unklaren aus diesem Grund ist mein Zitat selbstverständlich angemessen.

LG BAT

Weißt du mehr als wir? Hast du ein Video der Tat gesehen oder mit einem Zeugen gesprochen?

batumi
19.12.2010, 19:01
Du schreibst wieder einen Käse zusammen dass es nur so scheppert - wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir ihn für schuldig halten. Allerdings haben wir auch nie behauptet dass er es ist. Unterschied verstanden?

Ich glaube auch, da liegt der casus knaxus ... der Franz hat das echt nicht geblickt :D

Thauris
19.12.2010, 19:02
Du bist der Meinung, dass du erst mal keine Meinung dazu hast (sieht hinterher auch immer besser aus ;), als die, die sich festlegen).

Das ist auch erst seit neuestem so - vorher gab es für ihn eine Denunziantin, eine Falschbeschuldigerin und eine mutmassliche Täterin.

batumi
19.12.2010, 19:03
Weißt du mehr als wir? Hast du ein Video der Tat gesehen oder mit einem Zeugen gesprochen?

Muss ich ein Video haben? Nö. Ich lese (ich kann lesen, manchmal zugegebener Maßen nicht so gut, wenn es Schrott ist, lese ich recht ungern und überlese dann auch Dinge), und habe so hier und da meine Quellen, die auch lesen können, so hat man Material zusammengetragen, und ich habe mir meine Meinung gebildet, und das lieber Stanley komplett ohne Video ;) das geht wirklich, versuche es einfach mal.

LG BAT

Thauris
19.12.2010, 19:05
Muss ich ein Video haben? Nö. Ich lese (ich kann lesen, manchmal zugegebener Maßen nicht so gut, wenn es Schrott ist, lese ich recht ungern und überlese dann auch Dinge), und habe so hier und da meine Quellen, die auch lesen können, so hat man Material zusammengetragen, und ich habe mir meine Meinung gebildet, und das lieber Stanley komplett ohne Video ;) das geht wirklich, versuche es einfach mal.

LG BAT

Ich glaube sogar das macht man immer so, wenn man sich eine Meinung bilden will :))

batumi
19.12.2010, 19:07
Weil's, wie weiter oben bereits ausgeführt, völlig für die Katz wäre. Wenn nämlich die Vergewaltigung mangels Beweisen niedergeschlagen wird, reichen die Beweise natürlich auch nicht aus, um die falsche Anschuldigung zu belegen.


... das konnte er doch nicht schon bei Inhaftierung wissen. Schon mal daran gedacht? ;) ... ich frage ja nur. Wenn einer unserer Mandanten aufgrund einer falschen Beschuldigung inhaftiert wird (kam ein paarmal vor), wurde direkt Anzeige wegen falscher Beschuldigung erstattet. OK, war noch keine Vergewaltigung dabei, aber andere schwerere Delikte :) Machte sich in den Verhandlungen immer gut ... und hatte zur Folge, dass die Ermittlungsbehörden auch die Fälle von dieser Seite beleuchtet haben.

Dubidomo
19.12.2010, 19:08
Für dich ist im Fall K. unklar wer Täter ist und wer Opfer, Thauris und ich sind uns nicht im Unklaren aus diesem Grund ist mein Zitat selbstverständlich angemessen.

LG BAT

Du musst das nur noch beweisen, dann geht dein Zitat in Ordnung.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 19:09
Sieh es mal so Franz, ich bin nicht hier um Schwille-Schwalle weichgekocht zu schreiben. Ich habe eine Meinung zu diesem Thema, das schreibe ich dann auch. Ich bin der Meinung er ist schuldig, das hat nichts mit Vorverurteilung zu schaffen, es ist schlicht und einfach meine Meinung. Ich habe das mir zur Verfügung stehende Material gesichtet, verglichen und bin zu dem Ergebnis gekommen, es spricht mehr dafür als dagegen.

Du bist der Meinung, dass du erst mal keine Meinung dazu hast (sieht hinterher auch immer besser aus ;), als die, die sich festlegen). Und schon wieder ein Unterschied, ich bleibe bei meiner Meinung, egal wie das Gericht entscheidet, es sei denn es würden neue Beweise gefunden werden, die gegen eine Täterschaft sprechen. Das halte ich persönlich jedoch für recht unwahrscheinlich.

LG BAT

Du hast doch gar kein Material, dir sind noch nicht einmal die Aussagen der Leumundszeuginnen bekannt. Worauf stützt du eigentlich deine Vorverurteilung?

Dubidomo
19.12.2010, 19:12
Kannst Du einmal erklären, was das genau heissen soll: Opferschutz vor Täterschutz. Also was impliziert das alles für Massnahmen?

Eine berechtigte Frage!

Eier Abschneiden, Schwanz Abschneiden, Kopf Abschneiden!

Stanley_Beamish
19.12.2010, 19:12
Muss ich ein Video haben? Nö. Ich lese (ich kann lesen, manchmal zugegebener Maßen nicht so gut, wenn es Schrott ist, lese ich recht ungern und überlese dann auch Dinge), und habe so hier und da meine Quellen, die auch lesen können, so hat man Material zusammengetragen, und ich habe mir meine Meinung gebildet, und das lieber Stanley komplett ohne Video ;) das geht wirklich, versuche es einfach mal.

LG BAT

Nein das geht nicht. Du kannst dir zwar eine Meinung bilden, aber für eine Verurteilung Kachelmanns reicht die Aussage der angeblich Vergewaltigten als einziger harter Fakt nicht aus. Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat, dessen Richter sich nicht nur auf ihr Bauchgefühl verlassen.

batumi
19.12.2010, 19:16
Du musst das nur noch beweisen, dann geht dein Zitat in Ordnung.

Wieso muss ich was beweisen? Fehlt jetzt noch, dass ich anfange meine Meinung zu beweisen. Nö NÖ NÖ !! Dette fangen mer erst gar nicht an. :D

batumi
19.12.2010, 19:17
Du hast doch gar kein Material, dir sind noch nicht einmal die Aussagen der Leumundszeuginnen bekannt. Worauf stützt du eigentlich deine Vorverurteilung?

Sach ma kennst du eigentlich den Unterschied zwischen einer eigenen Meinung und einem amtlichen Urteil?

Shift-Work
19.12.2010, 19:17
Eine berechtigte Frage!

Eier Abschneiden, Schwanz Abschneiden, Kopf Abschneiden!

Ich kann mir effektiv noch nicht so viel darunter vorstellen. Aber ich habe dies bisher hier im Thread immer so als Schlagwort gehört!
Deshalb würde es mich wirklich total interessieren, was das genau beinhaltet!

Thauris
19.12.2010, 19:19
Wieso muss ich was beweisen? Fehlt jetzt noch, dass ich anfange meine Meinung zu beweisen. Nö NÖ NÖ !! Dette fangen mer erst gar nicht an. :D

Ich glaub die kapieren das alle nicht - hauen aber mit Vorverurteilungen/Behauptungen nur so um sich :rolleyes:

martin54
19.12.2010, 19:19
Sach ma kennst du eigentlich den Unterschied zwischen einer eigenen Meinung und einem amtlichen Urteil?


...oder den zwischen einer Vorverurteilung und dem Abwarten des amtlichen Urteils :)

batumi
19.12.2010, 19:20
Eine berechtigte Frage!

Eier Abschneiden, Schwanz Abschneiden, Kopf Abschneiden!

:eek: Driften wir jetzt etwas ab? Ich ging davon aus, dass dieser Strang für ernsthafte Diskussionen gedacht ist.

Shift-Work
19.12.2010, 19:22
:eek: Driften wir jetzt etwas ab? Ich ging davon aus, dass dieser Strang für ernsthafte Diskussionen gedacht ist.

Die Frage war ernsthaft und dies hat überhaupt nix mit Abdriften zu tun, weil dieses Schlagwort (Opferschütz vor Täterschutz) immer wieder als Argument auftaucht.

martin54
19.12.2010, 19:23
hmm, wird das jetzt evtl. türk 2.0?? :rolleyes:

grüßle s.


Die Realität hat Deine Vermutung weit übertroffen :]

Wohlgemerkt: das Zitat ist vom 22. März.

batumi
19.12.2010, 19:24
...oder den zwischen einer Vorverurteilung und dem Abwarten des amtlichen Urteils :)

Nun ich bilde mir meine Meinung unabhängig vom gerichtlichen Urteil. Wie schon vorerwähnt, diese Meinung bleibt auch, sollte das Gericht ihn - aus wechen Gründen auch immer - nicht verurteilen. Und nun siehe DAS GERICHT URTEILT und BATUMI HAT EINE MEINUNG. OK, für das Verfahren ist Batumis Meinung schnuppe, egal was Batumi meint, das Gericht wird darauf keine Rücksicht nehmen, deswegen ist es keine Vorverurteilung. Ich schreibe auch nicht er IST schuldig, sondern ICH HALTE IHN FÜR SCHULDIG.

Passts jetzt?

jak_22
19.12.2010, 19:24
Selbstverständlich kann eine eigene Meineung eine Vorverurteilung sein.

Frau windet sich mal wieder.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 19:27
Gerade läuft ein Tatort zum Thema.

batumi
19.12.2010, 19:27
Die Frage war ernsthaft und dies hat überhaupt nix mit Abdriften zu tun, weil dieses Schlagwort (Opferschütz vor Täterschutz) immer wieder als Argument auftaucht.

Z.B.

Bannmeilen

Kontaktverbot

Therapie

Begutachtung VOR Haftenlassung. Haftentlassung mit richtigen Auflagen, keine Pille-Palle Dingerchen wie alle 8 - 10 Wochen sich irgendwo mal melden.

Bei Mehrfachtätern müsste die Haftzeit ausgedehnt werden können.

Diese Denkansätze haben jedoch nichts mit Eierabschneiden etc. zu tun. Ich bin für derlei Dinge nicht zugänglich. Entschuldige.

martin54
19.12.2010, 19:28
Selbstverständlich kann eine eigene Meineung eine Vorverurteilung sein.

Frau windet sich mal wieder.


Wenn ich mir in einem Fall, den ein Gericht noch nicht abgeschlossen hat, eine Meinung bezüglich der Schuldfrage bilde, ist das in Ordnung, solange ich sie für mich behalte.

Wenn ich sie dagegen äußere, ist das auf jeden Fall eine Vorverurteilung.

Damit sind wir wieder wie in einer Endlosschleife bei der Frage nach dem Sinn dieses Strangs angelangt.

jak_22
19.12.2010, 19:29
Wenn ich mir in einem Fall, den ein Gericht noch nicht abgeschlossen hat, eine Meinung bezüglich der Schuldfrage bilde, ist das in Ordnung, solange ich sie für mich behalte.

Wenn ich sie dagegen äußere, ist das auf jeden Fall eine Vorverurteilung.

So einfach ist das. :]

Thauris
19.12.2010, 19:29
Selbstverständlich kann eine eigene Meineung eine Vorverurteilung sein.

Frau windet sich mal wieder.

Eine Vorverurteilung ist es wenn ich sage dass Kachelmann ein Vergewaltiger ist, oder wie es von der herrlichen Seite kommt, dass die Nebenklägerin eine Denunziantin oder Falschbeschuldigerin ist. Und nicht, wenn ich sage dass ich ihn für schuldig halte! Ich hoffe dass Du jetzt auch den Unterschied begriffen hast - endlich!

batumi
19.12.2010, 19:30
wenn ich mir in einem fall, den ein gericht noch nicht abgeschlossen hat, eine meinung bezüglich der schuldfrage bilde, ist das in ordnung, solange ich sie für mich behalte.

Wenn ich sie dagegen äußere, ist das auf jeden fall eine vorverurteilung.

lol :D

jak_22
19.12.2010, 19:30
Eine Vorverurteilung ist es wenn ich sage dass Kachelmann ein Vergewaltiger ist, oder wie es von der herrlichen Seite kommt, dass die Nebenklägerin eine Denunziantin oder Falschbeschuldigerin ist. Und nicht, wenn ich sage dass ich ihn für schuldig halte!

Doch, das ist eine Vorverurteilung. :]

batumi
19.12.2010, 19:31
Eine Vorverurteilung ist es wenn ich sage dass Kachelmann ein Vergewaltiger ist, oder wie es von der herrlichen Seite kommt, dass die Nebenklägerin eine Denunziantin oder Falschbeschuldigerin ist. Und nicht, wenn ich sage dass ich ihn für schuldig halte! Ich hoffe dass Du jetzt auch den Unterschied begriffen hast - endlich!

Dös wird er nicht vestehen können. Das ist zu klar ;) :cool:

Thauris
19.12.2010, 19:32
Nun ich bilde mir meine Meinung unabhängig vom gerichtlichen Urteil. Wie schon vorerwähnt, diese Meinung bleibt auch, sollte das Gericht ihn - aus wechen Gründen auch immer - nicht verurteilen. Und nun siehe DAS GERICHT URTEILT und BATUMI HAT EINE MEINUNG. OK, für das Verfahren ist Batumis Meinung schnuppe, egal was Batumi meint, das Gericht wird darauf keine Rücksicht nehmen, deswegen ist es keine Vorverurteilung. Ich schreibe auch nicht er IST schuldig, sondern ICH HALTE IHN FÜR SCHULDIG.

Passts jetzt?


Für mich schon! :))

Thauris
19.12.2010, 19:35
Doch, das ist eine Vorverurteilung. :]

Und was ist dann euer Genöle - Denunziantin, mutmassliche Täterin, Falschanschuldigerin, geldgeile Promijägerin, Lügnerin etc. etc.? Es gibt nur eine Art der Vorverurteilung - eure! Wir haben uns lediglich ein Vorurteil gebildet - Danke!

martin54
19.12.2010, 19:37
Ich halte es so, daß ich eine Meinung, die ich mir über "unausgebrütete Eier" bilde, solange für mich behalte, bis das Küken geschlüpft ist.

Würde ich mich anders verhalten, hätte ich das Gefühl, am besten als Klatschreporter bei RTL oder der "BUNTE" aufgehoben zu sein.

Thauris
19.12.2010, 19:38
Ich halte es so, daß ich eine Meinung, die ich mir über "unausgebrütete Eier" bilde, solange für mich behalte, bis das Küken geschlüpft ist.

Würde ich mich anders verhalten, hätte ich das Gefühl, am besten als Klatschreporter bei RTL oder der "BUNTE" aufgehoben zu sein.

Dann dürften wir den Fall überhaupt nicht diskutieren - irgendwie, oder?

jak_22
19.12.2010, 19:38
Und was ist dann euer Genöle - Denunziantin, mutmassliche Täterin, Falschanschuldigerin, geldgeile Promijägerin, Lügnerin etc. etc.?

Wenn das einer so schreibt, ist das auch eine Vorverurteilung.



Es gibt nur eine Art der Vorverurteilung - eure! Wir haben uns lediglich ein Vorurteil gebildet - Danke!

Ihr habt vorverurteilt. Egal, wie Du Dich windest.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 19:38
Dös wird er nicht vestehen können. Das ist zu klar ;) :cool:

Nein, das ist Blödsinn.

jak_22
19.12.2010, 19:39
Dann dürften wir den Fall überhaupt nicht diskutieren - irgendwie, oder?

Du kannst nicht diskutieren, ohne vorzuverurteilen?

Shift-Work
19.12.2010, 19:40
Z.B.

Bannmeilen

Kontaktverbot

Therapie

Begutachtung VOR Haftenlassung. Haftentlassung mit richtigen Auflagen, keine Pille-Palle Dingerchen wie alle 8 - 10 Wochen sich irgendwo mal melden.

Bei Mehrfachtätern müsste die Haftzeit ausgedehnt werden können.

Diese Denkansätze haben jedoch nichts mit Eierabschneiden etc. zu tun. Ich bin für derlei Dinge nicht zugänglich. Entschuldige.

Also sind das alles nachgeordnete Massnahmen, die erst dann zum Greifen kommen, wenn die Tat bereits begangen wurde?

Mir würden vor allem die präventiven oder primär präventiven Massnahmen fehlen, also bevor eine Tat bereits begangen wurde; also Primär-Prävention wäre ja wohl der beste Opferschutz, weil die Tat dann überhaupt nie geschehen würde.
Und hier müssten ja dann wohl Massnahmen auf den verschiedensten Ebenen durchgeführt werden (mikro-meso-makro: also auf individueller, interaktioneller, organisationeller/institutioneller und gesamtgesellschaftlicher Ebene).

Paul Felz
19.12.2010, 19:41
Und was ist dann euer Genöle - Denunziantin, mutmassliche Täterin, Falschanschuldigerin, geldgeile Promijägerin, Lügnerin etc. etc.? Es gibt nur eine Art der Vorverurteilung - eure! Wir haben uns lediglich ein Vorurteil gebildet - Danke!
Schwachsinn. Das ist eine Möglichkeit, nichts weiter. Genau so möglich, wie die Schuld Kachelmanns.

Aber bei der "Gegenseite" ist es natürlich Vorverurteilung :rolleyes:

Du blamierst Dich, wo Du kannst, und Deine Groupies übertreffen Dich darin noch.

batumi
19.12.2010, 19:42
Ich halte es so, daß ich eine Meinung, die ich mir über "unausgebrütete Eier" bilde, solange für mich behalte, bis das Küken geschlüpft ist.

Würde ich mich anders verhalten, hätte ich das Gefühl, am besten als Klatschreporter bei RTL oder der "BUNTE" aufgehoben zu sein.

Siehst du so machst DU es, ich halte es anders, dies schon ziemlich lange, und bis jetzt alles immer gut gelaufen.

Es ist selbstverstädlich immer leichter eine "eigene Meinung" zu bilden über einen Prozess, wenn das Gericht geurteilt hat, dann kann man seine Meinung schön anpassen ;)

MOI jedoch bildet sich schon vorher eine Meinung und glaube mir, es gibt auch andere Zeitschriften als "Bunte" und RTL (haben die jetzt auch ne Zeitung? achje :rolleyes:), egal wie auch immer sich die Menschen ihre MEinung bilden, man muss es akzeptieren, versuche es einfach, ist gar nicht so schwer :D

jak_22
19.12.2010, 19:44
Siehst du so machst DU es, ich halte es anders, dies schon ziemlich lange, und bis jetzt alles immer gut gelaufen.

Es ist selbstverstädlich immer leichter eine "eigene Meinung" zu bilden über einen Prozess, wenn das Gericht geurteilt hat, dann kann man seine Meinung schön anpassen ;)

MOI jedoch bildet sich schon vorher eine Meinung und glaube mir, es gibt auch andere Zeitschriften als "Bunte" und RTL (haben die jetzt auch ne Zeitung? achje :rolleyes:), egal wie auch immer sich die Menschen ihre MEinung bilden, man muss es akzeptieren, versuche es einfach, ist gar nicht so schwer :D

Sicher akzeptiere ich Deine Vorverurteilung. Warum auch nicht?

Es sei nur gestattet, sie auch als solche zu benennen, und die Basis Deiner Vorverurteilung
kritisch zu hinterfragen. Das musst Du akzeptieren. Versuche es einfach, ist gar nicht so schwer.

martin54
19.12.2010, 19:45
Siehst du so machst DU es, ich halte es anders, dies schon ziemlich lange, und bis jetzt alles immer gut gelaufen.

Es ist selbstverstädlich immer leichter eine "eigene Meinung" zu bilden über einen Prozess, wenn das Gericht geurteilt hat, dann kann man seine Meinung schön anpassen ;)

MOI jedoch bildet sich schon vorher eine Meinung und glaube mir, es gibt auch andere Zeitschriften als "Bunte" und RTL (haben die jetzt auch ne Zeitung? achje :rolleyes:), egal wie auch immer sich die Menschen ihre MEinung bilden, man muss es akzeptieren, versuche es einfach, ist gar nicht so schwer :D

O, verstehe mich da nicht falsch; ich lese diesen Strang trotz seiner Unsinnigkeit immer wieder gerne, weil er in nicht unerheblichem Maße zu meiner Unterhaltung beiträgt und ich weder RTL einschalten noch das Geld für die Anschaffung der "BUNTE" aufwenden muß :]

Macht nur weiter !

batumi
19.12.2010, 19:45
Also sind das alles nachgeordnete Massnahmen, die erst dann zum Greifen kommen, wenn die Tat bereits begangen wurde?

Mir würden vor allem die präventiven oder primär präventiven Massnahmen fehlen, also bevor eine Tat bereits begangen wurde; also Primär-Prävention wäre ja wohl der beste Opferschutz, weil die Tat dann überhaupt nie geschehen würde.
Und hier müssten ja dann wohl Massnahmen auf den verschiedensten Ebenen durchgeführt werden (mikro-meso-makro: also auf individueller, interaktioneller, organisationeller/institutioneller und gesamtgesellschaftlicher Ebene).

Wie schon in deinem Profl geschrieben, dieses Thema sprengt den Strang.

Präventivmaßnahmen super, wäre ich sofort dabei. Auch muss die Gesellschaft an sich arbeiten. Vergewaltigung z.B. ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat. Auch sollte man den Männern mehr Möglichkeit geben Vergewaltigungen anzeigen zu können OHNE dass man sich über sich lustig macht, oder sie - gleich den Frauen - irgenwelche Repressalien zu erwarten haben, ob solcher Anzeige. Das Feld liegt vor uns, wir müssen es nur bearbeiten, aber nicht im K-Strang.

FranzKonz
19.12.2010, 19:46
Sieh es mal so Franz, ich bin nicht hier um Schwille-Schwalle weichgekocht zu schreiben. Ich habe eine Meinung zu diesem Thema, das schreibe ich dann auch. Ich bin der Meinung er ist schuldig, das hat nichts mit Vorverurteilung zu schaffen, es ist schlicht und einfach meine Meinung. Ich habe das mir zur Verfügung stehende Material gesichtet, verglichen und bin zu dem Ergebnis gekommen, es spricht mehr dafür als dagegen.

Du bist der Meinung, dass du erst mal keine Meinung dazu hast (sieht hinterher auch immer besser aus ;), als die, die sich festlegen). Und schon wieder ein Unterschied, ich bleibe bei meiner Meinung, egal wie das Gericht entscheidet, es sei denn es würden neue Beweise gefunden werden, die gegen eine Täterschaft sprechen. Das halte ich persönlich jedoch für recht unwahrscheinlich.

LG BAT

Du darfst natürlich Deine Meinung haben, und Du darfst sie natürlich auch vertreten. Nur im Zusammenhang mit dem Schlagwort "Opferschutz vor Täterschutz" liegst Du natürlich völlig falsch, wenn Du aus dem Bauch heraus aus Medienberichten ein Urteil fällst.

Solange die Verhandlung läuft, und solange kein anderslautendes Urteil vorliegt, ist Kachelmann zunächst mal das Opfer einer Anschuldigung. Erst wenn sich herausstellt, daß diese Anschuldigung berechtigt ist, mutiert das Opfer zum Täter, und dann kannst Du von mir aus mit Deinem Schlagwort dafür sorgen, daß der Täter nicht mehr aus dem Bau kommt und darfst auch mit meiner Unterstützung dafür rechnen.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 19:47
Siehst du so machst DU es, ich halte es anders, dies schon ziemlich lange, und bis jetzt alles immer gut gelaufen.

Es ist selbstverstädlich immer leichter eine "eigene Meinung" zu bilden über einen Prozess, wenn das Gericht geurteilt hat, dann kann man seine Meinung schön anpassen ;)

MOI jedoch bildet sich schon vorher eine Meinung und glaube mir, es gibt auch andere Zeitschriften als "Bunte" und RTL (haben die jetzt auch ne Zeitung? achje :rolleyes:), egal wie auch immer sich die Menschen ihre MEinung bilden, man muss es akzeptieren, versuche es einfach, ist gar nicht so schwer :D

Da bin ich ja mal froh, dass du keine Richterin bist, wenn du dich nicht einmal in so einem umstrittenen Fall, ohne jeden harten Beweis, in der Lage siehst, objektiv an die Sache heranzugehen.

Thauris
19.12.2010, 19:49
Du darfst natürlich Deine Meinung haben, und Du darfst sie natürlich auch vertreten. Nur im Zusammenhang mit dem Schlagwort "Opferschutz vor Täterschutz" liegst Du natürlich völlig falsch, wenn Du aus dem Bauch heraus aus Medienberichten ein Urteil fällst.

Solange die Verhandlung läuft, und solange kein anderslautendes Urteil vorliegt, ist Kachelmann zunächst mal das Opfer einer Anschuldigung. Erst wenn sich herausstellt, daß diese Anschuldigung berechtigt ist, mutiert das Opfer zum Täter, und dann kannst Du von mir aus mit Deinem Schlagwort dafür sorgen, daß der Täter nicht mehr aus dem Bau kommt und darfst auch mit meiner Unterstützung dafür rechnen.

Es ist genau umgekehrt - die Nebenklägerin wird zur Täterin gemacht und vor Gericht auseinandergenommen, er darf schweigen und lügen - Dein Blickwinkel ist etwas verzerrt!

FranzKonz
19.12.2010, 19:52
Wenn das einer so schreibt, ist das auch eine Vorverurteilung.

Moment mal!


Denunziert wurde Kachelmann, die Anzeige durch CSD ist dokumentiert.

Mutmaßliche Täterin sagt aus, daß CSD möglicherweise eine falsche Anschuldigung erhoben hat.

Auch daß die Dame eine Lügnerin ist, ist festgestellt und nachgewiesen.

Soweit sind diese Formulierungen definitiv keine Vorverurteilungen, sondern Tatsachenbehauptungen (1 u 3), respektive Vermutungen oder Meinungsäußerungen.

batumi
19.12.2010, 19:55
Du darfst natürlich Deine Meinung haben, und Du darfst sie natürlich auch vertreten. Nur im Zusammenhang mit dem Schlagwort "Opferschutz vor Täterschutz" liegst Du natürlich völlig falsch, wenn Du aus dem Bauch heraus aus Medienberichten ein Urteil fällst.

Erst mal Danke für die Dinge, die ich darf ;) und DOCH ich darf auch in diesem Zusammenhang Zitate benutzen, grad so wie es mir gefällt, in diesem Fall war es meiner Meinung nach angemessen, fertig.

Aus dem Bauch heraus habe mich mir meine Meinung nicht gebildet (das habe bei dir getan ;) ich kann dich leiden :cool:), sondern mich durch Artikel gewälzt, mich mit Menschen ausgetauscht UND für MICH das FÜR und WIDER abgewogen und bin zu der Meinung gekommen, dass ICH MOI LA BATUMI :D Kachelman für schuldig HALTE. Das heißt nicht, dass er schuldig ist, nur meiner Meinung nach spricht mehr für eine Täterschaft als dagegen. Du magst das anders sehen, dös ändert jedoch nichts an meiner Meinung. Is ja kein Meinungsänderungspflichtforum hier oder?


Solange die Verhandlung läuft, und solange kein anderslautendes Urteil vorliegt, ist Kachelmann zunächst mal das Opfer einer Anschuldigung. Erst wenn sich herausstellt, daß diese Anschuldigung berechtigt ist, mutiert das Opfer zum Täter, und dann kannst Du von mir aus mit Deinem Schlagwort dafür sorgen, daß der Täter nicht mehr aus dem Bau kommt und darfst auch mit meiner Unterstützung dafür rechnen.

Siehst du, du verstehst es in der Tat nicht :shock: Ich bin nicht das Gericht (obwohl es mir schmeichelt, dass du mich dafür halten magst :D), MOI hält ihn für schuldig, gleich wie das Gericht entscheidet. Und ich kann ... (Gott sei Dank) ... nicht dafür sorgen, dass Täter weggesperrt werden und auch über den verhangenen Zeitraum hinaus inhaftiert bleiben.

Abschließend Franz, so sehr ich dich auch schätze, es bedarf zu meiner Meinungsfindung nicht deiner Unterstützung. Sei mir nicht bös, aber es handelt sich ja schließlich um meine urgeine Meinung, da frage ich ja noch nicht mal das erkennende Gericht, ob es mit meiner Meinung einverstanden ist.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 19:56
Es ist genau umgekehrt - die Nebenklägerin wird zur Täterin gemacht und vor Gericht auseinandergenommen, er darf schweigen und lügen - Dein Blickwinkel ist etwas verzerrt!

So will es die Strafprozeßordnung. Zeugen müssen die Wahrheit sagen, Angeklagte dürfen schweigen und sogar lügen.

FranzKonz
19.12.2010, 19:58
Du schreibst wieder einen Käse zusammen dass es nur so scheppert - wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir ihn für schuldig halten. Allerdings haben wir auch nie behauptet dass er es ist. Unterschied verstanden?

Du haust die Hühnerkacke wieder ins Forum, daß es gerade so spritzt.

Natürlich weiß ich, daß Du ihn für schuldig hältst. Das darfst Du tun, das ist Deine Privatsache.

Wenn Du aber auf Grund Deines Vorurteils Opferschutz forderst, gehst Du zu weit. In diesem Moment willst Du nämlich Vorteile für die eine und Nachteile für die andere Partei in ein Gerichtsverfahren einbringen. Und da hört der Spaß auf!

Thauris
19.12.2010, 20:02
Du haust die Hühnerkacke wieder ins Forum, daß es gerade so spritzt.

Natürlich weiß ich, daß Du ihn für schuldig hältst. Das darfst Du tun, das ist Deine Privatsache.

Wenn Du aber auf Grund Deines Vorurteils Opferschutz forderst, gehst Du zu weit. In diesem Moment willst Du nämlich Vorteile für die eine und Nachteile für die andere Partei in ein Gerichtsverfahren einbringen. Und da hört der Spaß auf!

Ich fordere insoweit Opferschutz als dass das Opfer vor Gericht nicht zum Täter mutiert, wie Du es so gerne betreibst!

Wir haben hier nämlich nicht nur das Opfer eine Anschuldigung (Dein Originalton), sondern auch das Opfer einer Vergewaltigung!

batumi
19.12.2010, 20:04
Da bin ich ja mal froh, dass du keine Richterin bist, wenn du dich nicht einmal in so einem umstrittenen Fall, ohne jeden harten Beweis, in der Lage siehst, objektiv an die Sache heranzugehen.

Siehst du Stanley und auch da täuschst du dich wieder. Wäre ich eine Richterin (Gott sei Dank bin ich keine), würde ich mich während des Prozesses von derartigen Berichten fernhalten um meine Objektivität zu behalten ABER MOI ist keine Richterin MOI muss nicht objektiv sein, im übrigen ist die eigene Meinung (so man eine hat) immer subjetiv, ist ja schließlich die eigene Meinung.

Die "harten" Beweise sind längst erschlafft, ich glaube kaum, dass zur Zeit wild gekachelt wird. Ich gehe davon aus, dass Zurückhaltung angesagt ist.

Wie in solchen Fällen (übrigens in vielen Straffällen) ein Urteil gefunden werden muss habe ich kurz schon beschrieben, ich bin höchst erstaunt und verwundert, dass die elitäre Männerschaft hier diese Vorgehensweise augenscheinlich nicht bekannt sind.

Der Zeuge bei einem Mord ist meist tot, der des Mordes angeklagte schweigt sich aus, wenn kein Video da ist, würdest du wahrscheinlich nicht anklagen, ich sehe das etwas anders. Es gibt Hinweise, Spuren, Zeugen die zwar nicht die Tat gesehen haben, aber evtl. was anderes (zB den mmTäter im Auto, welches 5 min später das tatsächliche Opfer überfahren hat). Das Leben ist kein Ponyhof, das Gericht hat abzuwägen objektiv, und im Fall Kachelmann ist es sehr genau. Gut so.

jak_22
19.12.2010, 20:05
Ich fordere insoweit Opferschutz als dass das Opfer vor Gericht nicht zum Täter mutiert, wie Du es so gerne betreibst!

Wir haben hier nämlich nicht nur das Opfer eine Anschuldigung (Dein Originalton), sondern auch das Opfer einer Vergewaltigung!

Behauptest Du.

Das Opfer einer Anschuldigung haben wir faktisch.

Ob es ein Opfer einer Vergewaltigung gibt, ist hingegen fraglich.

batumi
19.12.2010, 20:07
So will es die Strafprozeßordnung. Zeugen müssen die Wahrheit sagen, Angeklagte dürfen schweigen und sogar lügen.

Nananana, so "will" es nicht die Strafprozessordnung. ;) Schlingel, Angeklagte dürfen auch aussagen, aber wenn sie aussagen, dann können sie lügen OHNE dafür belangt zu werden (weil niemand sich selber beschuldigen muss, Täterschutz en nature), dass heißt nicht dass Lügen erwünscht sind.

Thauris
19.12.2010, 20:08
Wie in solchen Fällen (übrigens in vielen Straffällen) ein Urteil gefunden werden muss habe ich kurz schon beschrieben, ich bin höchst erstaunt und verwundert, dass die elitäre Männerschaft hier diesen Vorgäng augenscheinlich nicht bekannt sind.
Der Zeuge bei einem Mord ist meist tot, der des Mordes angeklagte schweigt sich aus, wenn kein Video da ist, würdest du wahrscheinlich nicht anklagen, ich sehe das etwas anders. Es gibt Hinweise, Spuren, Zeugen die zwar nicht die Tat gesehen haben, aber evtl. was anderes (zB den mmTäter im Auto, welches 5 min später das tatsächliche Opfer überfahren hat). Das Leben ist kein Ponyhof, das Gericht hat abzuwägen objekt, und im Fall Kachelmann ist es sehr genau. Gut so.

Wir haben jetzt mindestens tausend Mal erklärt, wie bei Aussage gegen Aussage Prozessen verfahren wird, trotzdem wird gerade in Vergewaltigungsfällen auf harten Beweisen bestanden - selbsterklärend, oder?

batumi
19.12.2010, 20:11
...
Natürlich weiß ich, daß Du ihn für schuldig hältst. Das darfst Du tun, das ist Deine Privatsache.

Wenn Du aber auf Grund Deines Vorurteils Opferschutz forderst, gehst Du zu weit. In diesem Moment willst Du nämlich Vorteile für die eine und Nachteile für die andere Partei in ein Gerichtsverfahren einbringen. Und da hört der Spaß auf!

Thauris hat die Macht "Vorteile für die eine und Nachteile für die andere Seite in ein Gerichtsverfahren einzubringen?? Escht??? WOW :knie:

Thauris
19.12.2010, 20:11
Behauptest Du.

Das Opfer einer Anschuldigung haben wir faktisch.

Ob es ein Opfer einer Vergewaltigung gibt, ist hingegen fraglich.

Nein haben wir nicht - so lange es nicht erwiesen ist, ist er kein Opfer, er ist Angeklagter und damit mutmasslicher Täter, weiter nichts!
Schon klasse wie genau hier wieder mit zweierlei Mass gemessen wird :rolleyes:

Stanley_Beamish
19.12.2010, 20:11
Ich fordere insoweit Opferschutz als dass das Opfer vor Gericht nicht zum Täter mutiert, wie Du es so gerne betreibst!

Wir haben hier nämlich nicht nur das Opfer eine Anschuldigung (Dein Originalton), sondern auch das Opfer einer Vergewaltigung!

Die Anschuldigung steht fest, die Vergewaltigung nicht.
Wenn sich herausstellen sollte, dass die Anzeigeerstatterin gelogen hat, dann sollst du mal sehen, wie schnell sie vor Gericht vom Opfer zum Täter mutiert.

twoxego
19.12.2010, 20:12
Das Opfer einer Anschuldigung haben wir faktisch.gekürzt Twox

Deine logik funktioniert heute aber auch nur in eine richtung.
allenfalls haben wir ein mutmassliches opfer, es sei denn wir betrachten jeden angeklagten als solches. das gleiche gilt natürlich für die "denunziatin".

mir scheint, Du eiferst Hühnerhugo nach.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 20:17
[...]
Wie in solchen Fällen (übrigens in vielen Straffällen) ein Urteil gefunden werden muss habe ich kurz schon beschrieben, ich bin höchst erstaunt und verwundert, dass die elitäre Männerschaft hier diese Vorgehensweise augenscheinlich nicht bekannt sind.

[...]

Die übergroße Anzahl der wegen Vergewaltigung in einer Beziehung angeklagten Männer verläßt mit einem Freispruch den Gerichtssaal.
Warum? Weil die Richter im Gegensatz zu euch Mädchen nicht nach ihrem Bauchgefühl urteilen, sondern in dubio pro reo.

Thauris
19.12.2010, 20:18
gekürzt Twox

Deine logik funktioniert heute aber auch nur in eine richtung.
allenfalls haben wir ein mutmassliches opfer, es sei denn wir betrachten jeden angeklagten als solches. das gleiche gilt natürlich für die "denunziatin".

mir scheint, Du eiferst Hühnerhugo nach.

Danke, Du hast das richtig erkannt!

batumi
19.12.2010, 20:23
Die übergroße Anzahl der wegen Vergewaltigung in einer Beziehung angeklagten Männer verläßt mit einem Freispruch den Gerichtssaal.
Warum? Weil die Richter im Gegensatz zu euch Mädchen nicht nach ihrem Bauchgefühl urteilen, sondern in dubio pro reo.

Nö da täuschst du dich gewaltig. Die geringe Zahl der Täter, welche angeklagt werden, werden meistauch verurteilt. Bedauerlicher Weise ist die Dunkelziffer der Vergewaltigungen sehr hoch. (Falls dir das nicht bekannt ist:

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:z1Tlcr3jJrMJ:www.gbe-bund.de/glossar/Vergewaltigungen.html+dunkelziffer+vergewaltigunge n&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a )

Und warum? Weil die RichterInnen im Gegensatz zu euch Buben zum einen genau wissen, dass eine Vergewaltigung eine üble Straftat ist und kein Kavaliersdelikt zum Vergleich der Schwanzlänge und zum anderen vor der Anklage ein Ermittlungsverfahren läuft. Aber das wirst du wahrscheinlich (leider) nicht verstehen. Warum bist du hier so vernagelt? Sonst bist auch du viel eloquenter, nun ja ich nehme es hin. LG BAT

Stanley_Beamish
19.12.2010, 20:23
Danke, Du hast das richtig erkannt!

Das hat er natürlich nicht richtig erkannt, denn die Abschuldigung ist nicht mutmaßlich, sondern steht fest, schwarz auf weiss.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 20:25
[...]

Und warum? Weil die RichterInnen im Gegensatz zu euch Buben zum einen genau wissen, dass eine Vergewaltigung eine üble Straftat ist und kein Kavaliersdelikt zum Vergleich der Schwanzlänge und zum anderen vor der Anklage ein Ermittlungsverfahren läuft. Aber das wirst du wahrscheinlich (leider) nicht verstehen. Warum bist du hier so vernagelt? Sonst bist auch du viel eloquenter, nun ja ich nehme es hin. LG BAT

Das ist eine bodenlose Frechheit, mir eine Verharmlosung von Vergewaltigungen zu unterstellen.

Thauris
19.12.2010, 20:27
Das hat er natürlich nicht richtig erkannt, denn die Abschuldigung ist nicht mutmaßlich, sondern steht fest, schwarz auf weiss.

Es geht aber leider nicht um die Anschuldigung, sondern um seine Schuld oder nicht! Und so lange bleibt er mutmasslicher Täter, und kein Opfer einer Anschuldigung - capice?

Stanley_Beamish
19.12.2010, 20:28
Nö da täuschst du dich gewaltig. Die geringe Zahl der Täter, welche angeklagt werden, werden meistauch verurteilt. Bedauerlicher Weise ist die Dunkelziffer der Vergewaltigungen sehr hoch. (Falls dir das nicht bekannt ist:
[...]

Ich habe hier irgendwo die Zahl 13% gelesen. Das ist nicht "meist".

Paul Felz
19.12.2010, 20:29
Es geht aber leider nicht um die Anschuldigung, sondern um seine Schuld oder nicht! Und so lange bleibt er mutmasslicher Täter, und kein Opfer einer Anschuldigung - capice?
Nein, es geht um die Anschuldigung, Kapier es endlich.

batumi
19.12.2010, 20:29
Das ist eine bodenlose Frechheit, mir eine Verharmlosung von Vergewaltigungen zu unterstellen.

Nach dem was du für Bedingungen stellt um eine Vergewaltigung anzuerkennen (Video ... Tatzeugen ...), ist der Post angemessen. Tut mir leid, es ist einfach so.

Selbstverständlich gibt es durchaus Buben, denen die Schrecklichkeit einer solchen Straftat bekannt ist, und welche da durchaus in der Lage sind dies anzuerkennen.

Stanley_Beamish
19.12.2010, 20:29
Es geht aber leider nicht um die Anschuldigung, sondern um seine Schuld oder nicht! Und so lange bleibt er mutmasslicher Täter, und kein Opfer einer Anschuldigung - capice?

Nix capisce.

batumi
19.12.2010, 20:30
Ich habe hier irgendwo die Zahl 13% gelesen. Das ist nicht "meist".

Dann lies noch einmal, ich glaube du hast da was missverstanden.

Thauris
19.12.2010, 20:33
Nein, es geht um die Anschuldigung, Kapier es endlich.

:rolleyes: Es geht darum ob er die Tat begangen hat oder nicht, wie in jedem Prozess - PUNKT! Kannst aber gerne mal bei Gericht nachfragen warum es bis zum Beweis mutmasslicher Täter heisst und nicht Opfer einer Anschuldigung!

batumi
19.12.2010, 20:36
:rolleyes: Es geht darum ob er die Tat begangen hat oder nicht, wie in jedem Prozess - PUNKT! Kannst aber gerne mal bei Gericht nachfragen warum es bis zum Beweis mutmasslicher Täter heisst und nicht Opfer einer Anschuldigung!

Jo, datt würde mich auch mal interessieren.

Thauris
19.12.2010, 20:41
Jo, datt würde mich auch mal interessieren.

Vielleicht sind wir einfach zu doof ;)

batumi
19.12.2010, 20:54
Vielleicht sind wir einfach zu doof ;)

Spekulationen über die Intelligenz lehne ich ab ;) Es ist evtl. so, das die Betrachtungsweise doch stark differiert, so kann es dann so lokalen Unterschiedlichkeiten kommen ... glaube ich :)

batumi
19.12.2010, 21:04
Nein, das ist Blödsinn.

quod erat demonstrandum

Penthesilea
19.12.2010, 21:42
Schau Dir mal meinen ersten Satz an - Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Man kann keine Hakenkreuztäterinnen o. ä. die Aufmerksamkeit brauchen, oder Vergewaltigungen durch Fremde mit Beziehungsvergewaltigungen gleichsetzen.
Nein, nein, ich vergleiche schon richtig.
Im Kachelmann-Fall steht Aussage gegen Aussage. Einer / eine lügt also, ob nun wissentlich / willentlich soll herausgefunden werden.

Und in dem Artikel geht es um die Glaubwürdigkeit von Opfern / Tätern / Zeugen. Da macht sich als Aufhänger zum Weiterlesen ein Hakenkreuz-Mädchen ganz gut.

Der Artikel ist seeehr lang. Wer ihn ganz liest, erkennt das Hauptthema darin.
Und es geht da auch um Beziehungstaten, die sicher zu den für die Gerichte schwierigsten Fällen gehören.

Deshalb hier nochmal das Zitat, aber etwas länger:

http://www.zeit.de/2008/15/Falsche-Zeugen?page=all

Nichts als die Unwahrheit
Von Sabine Rückert | © DIE ZEIT, 03.04.2008 Nr. 15
……………………………
Um Tötungsdelikte geht es aber nur in Ausnahmefällen, die meisten Falschbeschuldiger zeigen Körperverletzungen oder Sexualverbrechen an: Der ersten Zeugengruppe fühlt deshalb die Gerichtsmedizin auf den Zahn, die Gruppe der Sexualopfer bereitet der Justiz enorme Schwierigkeiten. Hier steht in der Regel Aussage gegen Aussage – vor allem dann, wenn es keine körperlichen Befunde gibt und der sexuelle Übergriff schon einige Zeit zurückliegen soll. Susanne Folkers, die in der Staatsanwaltschaft Bochum Sexualdelikte und häusliche Gewaltdelikte verfolgt, ermittelt deshalb oft viele Wochen, ehe sie ein Verfahren einstellt oder vor Gericht bringt. In zehn bis dreißig Prozent ihrer Verfahren klagt sie an – und in den allermeisten Fällen werden die Angeklagten dann auch verurteilt.

Die Mehrzahl der Verfahren aber stellt Folkers ein: entweder weil die Anzeigeerstatterin plötzlich von ihrem Zeugnisweigerungsrecht als Angehörige Gebrauch macht (um des häuslichen Friedens willen, vermutet Folkers) oder weil die Staatsanwältin nicht klären kann, wer lügt – Verdächtiger oder Opferzeugin. Es kommt allerdings auch immer wieder vor, dass Zeuginnen, ohne mit der Wimper zu zucken, einen Unschuldigen mit Hilfe der Justiz über die Klinge springen lassen wollen. Das Fazit der Staatsanwältin nach 17 Jahren in diesem Dezernat: »Die meisten Zeuginnen sagen die Wahrheit, auch wenn sie sich nicht immer nachweisen lässt«, aber sie sagt auch: »Ich traue jungen Frauen inzwischen alles zu.«

Misstrauisch wird Susanne Folkers vor allem dann, wenn ihr ein Sexualdelikt erst Wochen oder gar ein halbes Jahr nach der Tat gemeldet wird. Und besonders hellhörig reagiert sie, wenn sich der beschuldigte Mann kurz vor der behaupteten Tat von der Familie getrennt hat, aus der die Anschuldigung kommt, womöglich wegen einer neuen Frau; oder wenn ein junges Mädchen den angezeigten Stiefvater von jeher als Eindringling betrachtet hat. In solchen Fällen greift die Staatsanwältin auf das Spezialwissen der Aussagepsychologie zurück. Um die Selbstdarstellerinnen unter den Opfern herauszufiltern, müsse man Zeuginnen heute deutlich härter anpacken als früher, sagt Folkers. Und das tut ihr leid für all jene, die Missbrauch und Vergewaltigung wirklich erlitten haben. »Die Leidtragenden«, sagt sie, »sind die wirklichen Opfer.«

Viele Richter bilden sich fort, man ist Zeugen gegenüber jetzt misstrauischer

Rüdiger Deckers sieht das Leid eher aufseiten seiner Mandanten. Deckers ist Verteidiger in Düsseldorf, auf Sexualstraftaten spezialisiert und schätzt die zu Unrecht Beschuldigten unter jenen Mandanten, die die Tat bestreiten, auf 40 bis 50 Prozent. Jedes Jahr organisiert Deckers eine Fachtagung zum Thema »Zeugenaussagen im Strafprozess«, auf der führende Wissenschaftler, Sachverständige und Bundesrichter das Problem der Zeugenzuverlässigkeit beraten. Viele in der Justiz, stellt Deckers fest, bildeten sich neuerdings fort; man sei Zeugen gegenüber erheblich misstrauischer geworden. Auch weil die Richter es mit einer wachsenden Zahl von Opferzeuginnen zu tun hätten, die für ihren Auftritt vor Gericht von Personen im Hintergrund »gecoacht« und mit Spezialwissen zur Glaubhaftigkeitsanalyse aufgerüstet worden seien.
…………………
“Unser “ Opfer hat nach eigener Aussage nach 6 (?) Tagen auf Anraten ihres Vaters Anzeige gegen den Mann erstattet, dessen andere Frauen sie nicht mehr übersehen konnte.
Staatsanwältin Folkers wäre hier sehr mißtrauisch. Ich bin es auch.

Paul Felz
19.12.2010, 21:44
Vielleicht sind wir einfach zu doof ;)
Na endlich!

Sui
19.12.2010, 21:44
Wenn vögelt der Kachelmann eigentlich aktuell? Weiss das jemand? Berichtet die Klatschpresse da gar nichts ?(

Was meint er eigentlich?

Paul Felz
19.12.2010, 21:45
:rolleyes: Es geht darum ob er die Tat begangen hat oder nicht, wie in jedem Prozess - PUNKT! Kannst aber gerne mal bei Gericht nachfragen warum es bis zum Beweis mutmasslicher Täter heisst und nicht Opfer einer Anschuldigung!
Mache ich Dienstag. Nur denke wenigsten einmal nach, EINMAL nur.

Hinweis: was passiert, wenn sich die Anschuldigung als falsch erweist?

Paul Felz
19.12.2010, 21:46
Wenn vögelt der Kachelmann eigentlich aktuell? Weiss das jemand? Berichtet die Klatschpresse da gar nichts ?(

Was meint er eigentlich?
Die wartet noch auf den Prozeßausgang. Wird er schuldig gesprochen, klagt sie auch.

Und vergißt dabei die Revision :))

Sui
19.12.2010, 21:48
Die wartet noch auf den Prozeßausgang. Wird er schuldig gesprochen, klagt sie auch.

Und vergißt dabei die Revision :))

:ahh:

Und bleibt so lange im Hinterhalt?

FranzKonz
19.12.2010, 21:58
Thauris hat die Macht "Vorteile für die eine und Nachteile für die andere Seite in ein Gerichtsverfahren einzubringen?? Escht??? WOW :knie:

:flop:

FranzKonz
19.12.2010, 21:59
Ich fordere insoweit Opferschutz als dass das Opfer vor Gericht nicht zum Täter mutiert, wie Du es so gerne betreibst!

Wir haben hier nämlich nicht nur das Opfer eine Anschuldigung (Dein Originalton), sondern auch das Opfer einer Vergewaltigung!

Bis dato steht die Opfereigenschaft des Beschuldigten fest, während sich die Opfereigenschaft des mutmaßlichen Opfers auf eine Mutmaßung beschränkt.

Thauris
19.12.2010, 22:03
Bis dato steht die Opfereigenschaft des Beschuldigten fest, während sich die Opfereigenschaft des mutmaßlichen Opfers auf eine Mutmaßung beschränkt.

Das noch mal ganz in gross, damit auch jeder sieht was eine Vorverurteilung ist, besonders Dein Hofnarr.

FranzKonz
19.12.2010, 22:04
Vielleicht sind wir einfach zu doof ;)

Vielleicht? Ganz sicher sogar. Vermutlich hast Du Dir deshalb Deinen Clan mitgebracht: Ein Huhn alleine kann gar nicht soooo doof sein. :]

Thauris
19.12.2010, 22:04
Was meint er eigentlich?

Der tut gerade das was andere auch besser täten - er hält den Rand! :]

FranzKonz
19.12.2010, 22:05
Das noch mal ganz in gross, damit auch jeder sieht was eine Vorverurteilung ist, besonders Dein Hofnarr.

Mein Hofnarr bist Du, und Du hast es ja wohl gesehen. :))

Thauris
19.12.2010, 22:09
Mein Hofnarr bist Du, und Du hast es ja wohl gesehen. :))

Den Intelligenzkloss in der Hängematte hatte ich gemeint :]

FranzKonz
19.12.2010, 22:11
Den Intelligenzkloss in der Hängematte hatte ich gemeint :]

Zumindest ist er intelligenter als wir beide: Er liegt in der Hängematte und wir tippen uns die Finger wund. :))

:nacht:

maxikatze
19.12.2010, 22:24
Bis dato steht die Opfereigenschaft des Beschuldigten fest, während sich die Opfereigenschaft des mutmaßlichen Opfers auf eine Mutmaßung beschränkt.


1.Das Gericht sieht JK zunächst als Beschuldigter und nicht als Opfer.
2. Batumi erwähnte es vorhin schon, warum zeigt JK die Nebenklägerin nicht
umgehend wegen Falschbeschuldigung an? Warum wird darauf verzichtet?

Thauris
19.12.2010, 22:25
“Unser “ Opfer hat nach eigener Aussage nach 6 (?) Tagen auf Anraten ihres Vaters Anzeige gegen den Mann erstattet, dessen andere Frauen sie nicht mehr übersehen konnte.
Staatsanwältin Folkers wäre hier sehr mißtrauisch. Ich bin es auch.

Wie kommst Du darauf?( Sie hat ein paar Stunden später Anzeige erstattet, und zwar am Morgen des 9. Februar.

batumi
19.12.2010, 22:36
:flop:

Dann schreib so was auch nicht Herr Konz du ;)

Penthesilea
19.12.2010, 22:38
Wie kommst Du darauf?( Sie hat ein paar Stunden später Anzeige erstattet, und zwar am Morgen des 9. Februar.

Dann habe ich mich geirrt, da ich mir da auch nicht sicher war, habe ich das "?" zugefügt.
Alles andere bleibt.

Gute Nacht. ;)

batumi
19.12.2010, 22:38
Bis dato steht die Opfereigenschaft des Beschuldigten fest, während sich die Opfereigenschaft des mutmaßlichen Opfers auf eine Mutmaßung beschränkt.

Öhm und woraus folgerst du die Opfereigenschaft des mmTäters (Angeklagten)? Wieso beschränkst du die Opfereigenschaft des mutmaßlichen Opfers auf Mutmaßung aber die des Täters nicht? Ist doch auch nur ne Mutmaßung oder? ?(

Paul Felz
19.12.2010, 22:39
:ahh:

Und bleibt so lange im Hinterhalt?
Sicher. Hat die jetzige Nebenklägerin doch auch gemacht.

Paul Felz
19.12.2010, 22:40
Zumindest ist er intelligenter als wir beide: Er liegt in der Hängematte und wir tippen uns die Finger wund. :))

:nacht:
Und guckt amüsiert auf die Umfrageergebnisse. Da kann mal mal sehen, was das Gegackere anrichtet: das Gegenteil von dem, was sie eigentlich wollten.

Wenn man sich so selbst vorführt, ist das auch kein Wunder.

Ali
19.12.2010, 22:41
Ich will diesen Unterschied gar nicht wegdiskutieren. Es ist nur eben einfach nicht alles so einfach, wie es sich mit einem simplen Satz darstellen läßt. Etwas ätzend genug finden sich zu trennen, ist nichtmal identisch mit Vergewaltigtwordensein, auch wenn wir hier in einem recht undurchsichtigen Grenzbereich sind. Letztlich macht die Anzeige wohl den Unterschied.

Der Unterschied ist von gravierender Bedeutung.

Ist der Grenzbereich deines Erachtens wirklich so undurchsichtlich?
Keinesfalls für mich, vielleicht und verständlicherweise, mag es für manche verwirrend sein, nicht unklar bei dieser ganzen Geschichte ist jedoch, dass sich CSD niemals und zu keinem Zeitpunkt über SM Praktiken beschwert hat.

Klar ist auch, dass sich JK, zumindest diesbezüglich in anderen Beziehungen darüber hinweggesetzt hat und diese Frauen anschliessend eine Trennung einer Anzeige vorgezogen haben!!!!!!!!
Natürlich nur vorausgesetzt, dass man ihnen Glauben schenkt.
Das tue ich.
Unglücklicherweise ist diese ganze Thematik mit in den Verlauf des Prozesses gekommen, doch im Grunde könnte man diese vollkommen außer Acht lassen, denn Neigungen spielen keine Rolle, wenn es um das JA oder NEIN einer Frau geht.
Doch kristallisiert sich ein Aggressionspotential heraus genauso wie notorisches Lügen.
Und zwar so massiv, dass es ein gewaltiges Gegengewicht zu den Aussagen eines mmOpfers gibt, das in Mangeln von handfesten Beweisen ist.

Thauris
19.12.2010, 22:43
Und guckt amüsiert auf die Umfrageergebnisse. Da kann mal mal sehen, was das Gegackere anrichtet: das Gegenteil von dem, was sie eigentlich wollten.

Wenn man sich so selbst vorführt, ist das auch kein Wunder.

Und die Umfrage bewirkt gleich noch mal was? Wen interessiert die eigentlich? :hihi:

Thauris
19.12.2010, 22:43
Öhm und woraus folgerst du die Opfereigenschaft des mmTäters (Angeklagten)? Wieso beschränkst du die Opfereigenschaft des mutmaßlichen Opfers auf Mutmaßung aber die des Täters nicht? Ist doch auch nur ne Mutmaßung oder? ?(

Komm jetzt bitte nicht mit Logik - dann wird das Chaos perfekt. :D

Paul Felz
19.12.2010, 22:48
Und die Umfrage bewirkt gleich noch mal was? Wen interessiert die eigentlich? :hihi:
Nichts, was ich auch gleich am Anfang schrieb. Es bewirkt höchstens Verstärkung Deines Frustes und Männerhasses.

Ali
19.12.2010, 22:49
Muß dazu nicht erstmal eine Tat vorliegen, die wirklich geschehen ist?

Welche Tat sollte nicht wirklich geschehen sein???

Es gibt die mmTat einer Vergewaltigung.
Es gibt die mmTat einer Falschanzeige.

Wäre dem nicht so, würde doch nicht prozessiert werden.

Thauris
19.12.2010, 22:51
Nichts, was ich auch gleich am Anfang schrieb. Es bewirkt höchstens Verstärkung Deines Frustes und Männerhasses.

Ich hasse nur Intelligenzallergiker - aber die mit Inbrunst! :D

batumi
19.12.2010, 22:51
Komm jetzt bitte nicht mit Logik - dann wird das Chaos perfekt. :D

Nun ja, Franz ist weg und kann mir nicht antworten, die Posts des Schraubengutachter sind für mich höchst uninteressant ... deswegen :nacht: und :troll:

Ali
19.12.2010, 22:52
Nichts, was ich auch gleich am Anfang schrieb. Es bewirkt höchstens Verstärkung Deines Frustes und Männerhasses.

Felz, wenn du von Frauen nicht genug beachtet wirst, dann mag das daran liegen, dass Frauen eben unterschiedliche Geschmäcker haben.
Das nennst du Männerhass?
Machen die was verkehrt oder vielleicht du?

Ali
19.12.2010, 23:12
Ich hasse nur Intelligenzallergiker - aber die mit Inbrunst! :D

Es gibt unterschiedliche Intelligenzen, Intelligenz, wie auch Dummheit hat viele Facetten, Intelligenz ohne Geist und ohne wirkliches Bewusstsein ist nicht erstrebenswert und auch nicht machbar :))
Intelligenz kann absolut grausam sein.
Aber es ist auch so, dass Intelligenz von Dummheit lernen kann , umgekehrt ist das leider nicht möglich.
Doch schützt auch Intelligenz niemals vor Dummheiten.

Jede/r von uns ist beides. :)):))
Nicht alle jedoch sind Fachidioten.

Parker
19.12.2010, 23:20
... das sollte sich dem Lesekundigen aus meinem Beitrag eigentlich erschließen.

Oder täusche ich mich und du warst/bist nicht in diesem Bereich tätig?

?(

Was ich nicht verstehe ist, inwieweit bin ich denn zu einem 'professionellen' Umgang mit dem Thema Kachelmann angehalten und inwieweit verpflichtet mich das zu einer bestimmten Haltung und welcher?

Parker
19.12.2010, 23:26
Ich halte es so, daß ich eine Meinung, die ich mir über "unausgebrütete Eier" bilde, solange für mich behalte, bis das Küken geschlüpft ist.

Würde ich mich anders verhalten, hätte ich das Gefühl, am besten als Klatschreporter bei RTL oder der "BUNTE" aufgehoben zu sein.

Allerdings wäre das ein verflixt langweiliges Forum, hielten das alle so.

Ali
19.12.2010, 23:29
Allerdings wäre das ein verflixt langweiliges Forum, hielten das alle so.

Nicht nur langweilig, vor allem nicht ehrlich (sich selbst gegenüber).

Parker
19.12.2010, 23:31
[...] Weil die RichterInnen im Gegensatz zu euch Buben zum einen genau wissen, dass eine Vergewaltigung eine üble Straftat ist und kein Kavaliersdelikt zum Vergleich der Schwanzlänge[...]

Stimmt das denn?

Parker
19.12.2010, 23:33
Das ist eine bodenlose Frechheit, mir eine Verharmlosung von Vergewaltigungen zu unterstellen.

Das ist allerdings die Basis, auf der unsere Freundin batumi diskutiert. Da will man das, was sie gerade über die eigene Meinung geschrieben hat, wollkommen vernünftig finden und dann wird das ausgeteilt.

Parker
19.12.2010, 23:36
:rolleyes: Es geht darum ob er die Tat begangen hat oder nicht, wie in jedem Prozess - PUNKT! Kannst aber gerne mal bei Gericht nachfragen warum es bis zum Beweis mutmasslicher Täter heisst und nicht Opfer einer Anschuldigung!

Könnte das daran liegen, daß eine anklagende Frau nicht ganz so infam diskriminiert wird, wie manche von uns das gern behaupten?

Ali
19.12.2010, 23:45
Könnte das daran liegen, daß eine anklagende Frau nicht ganz so infam diskriminiert wird, wie manche von uns das gern behaupten?

Nö, daran liegt es gewiss nicht.
Du hast offensichtlich eine erschaudernde Lynchjustiz von Knastgroupies verpasst.
Es leben die Schwarzer Groupies. :))

Parker
19.12.2010, 23:52
Der Unterschied ist von gravierender Bedeutung.

Allerdings.




Ist der Grenzbereich deines Erachtens wirklich so undurchsichtlich?

Das ist er und das liegt in der Natur von SM. Der Unterschied zwischen freiwillig und Vergewaltigzng wird letztlich und effektiv einzig und allein vom devoten Teil definiert, der damit eine nicht zu unterschätzende Macht über den dominanten Partner hat. Reale Macht, keine spielerische Scheinmacht.




Keinesfalls für mich, vielleicht und verständlicherweise, mag es für manche verwirrend sein, nicht unklar bei dieser ganzen Geschichte ist jedoch, dass sich CSD niemals und zu keinem Zeitpunkt über SM Praktiken beschwert hat.


Sie beklagt auch kein zu weit gegangenes SM-Spiel, sondern etwas, was, hat es sich entsprechend ihrer Schilderung so zugetragen, ganz klar eine Vergewaltigung ist, ohne jede Grauzone.



Klar ist auch, dass sich JK, zumindest diesbezüglich in anderen Beziehungen darüber hinweggesetzt hat und diese Frauen anschliessend eine Trennung einer Anzeige vorgezogen haben!!!!!!!!

Allerdings ist das etwas ganz anderes als das von der Klägerin angezeigte.
"Ich habe mich von dem fesseln und mit dem Rohrstock schlagen lassen, aber er hat fester geschlagen, als mir gefiel" hat eine andere Qualität als "er fiel über mich her und quälte mich".




Natürlich nur vorausgesetzt, dass man ihnen Glauben schenkt.
Das tue ich.
Unglücklicherweise ist diese ganze Thematik mit in den Verlauf des Prozesses gekommen, doch im Grunde könnte man diese vollkommen außer Acht lassen, denn Neigungen spielen keine Rolle, wenn es um das JA oder NEIN einer Frau geht.

Kein Widerspruch.




Doch kristallisiert sich ein Aggressionspotential heraus genauso wie notorisches Lügen.
Und zwar so massiv, dass es ein gewaltiges Gegengewicht zu den Aussagen eines mmOpfers gibt, das in Mangeln von handfesten Beweisen ist.

Wie ich schon eingangs versuchte darzulegen, in SM, man muß es ganz sicher nicht schätzen, sehe ich nicht die unkrollierte Aggression einer Vergewaltigung, wie sie hier vorliegen soll.
Die Fähigkeit zielgerichtet zu lügen hat auch die Klägerin bewiesen.

Parker
19.12.2010, 23:53
Welche Tat sollte nicht wirklich geschehen sein???

Es gibt die mmTat einer Vergewaltigung.
Es gibt die mmTat einer Falschanzeige.

Wäre dem nicht so, würde doch nicht prozessiert werden.

Womöglich schreiben wir hier aneinander vorbei.

Parker
19.12.2010, 23:54
Nö, daran liegt es gewiss nicht.
Du hast offensichtlich eine erschaudernde Lynchjustiz von Knastgroupies verpasst.
Es leben die Schwarzer Groupies. :))

Das mußt du mir erläutern.

Ali
20.12.2010, 00:17
Allerdings.




Das ist er und das liegt in der Natur von SM. Der Unterschied zwischen freiwillig und Vergewaltigzng wird letztlich und effektiv einzig und allein vom devoten Teil definiert, der damit eine nicht zu unterschätzende Macht über den dominanten Partner hat. Reale Macht, keine spielerische Scheinmacht.





Sie beklagt auch kein zu weit gegangenes SM-Spiel, sondern etwas, was, hat es sich entsprechend ihrer Schilderung so zugetragen, ganz klar eine Vergewaltigung ist, ohne jede Grauzone.



Allerdings ist das etwas ganz anderes als das von der Klägerin angezeigte.
"Ich habe mich von dem fesseln und mit dem Rohrstock schlagen lassen, aber er hat fester geschlagen, als mir gefiel" hat eine andere Qualität als "er fiel über mich her und quälte mich".




Kein Widerspruch.




Wie ich schon eingangs versuchte darzulegen, in SM, man muß es ganz sicher nicht schätzen, sehe ich nicht die unkrollierte Aggression einer Vergewaltigung, wie sie hier vorliegen soll.
Die Fähigkeit zielgerichtet zu lügen hat auch die Klägerin bewiesen.

SM ist oder kann eine kontrollierte Aggression sowie Kompensation sein.
Die Aggression kann jedoch Gewalt bedeuten, nämlich dann, wenn sie eben nicht kontrolliert ist.
SM sollte nicht für anders empfindende bedeuten sich wahre Gewalt auf Grund von Neigungen schön zu reden oder zu relativieren, gar zu verharmlosen.
Es ist egal, wie ein Mensch tickt, wenn beide Lust daran empfinden, ist es gesund, wenn einem Leid dabei erfährt ist es krank.
Es ging bei der Anzeige also nicht um SM, was in gegenseitigem Einverständnis geteilt wurde, sondern um eine Grenzüberschreitung.
Wird die Grenze von Lust zu Leid überschritten, dann ist es immer Gewalt.

data
20.12.2010, 00:24
Sieh es mal so Franz, ich bin nicht hier um Schwille-Schwalle weichgekocht zu schreiben. Ich habe eine Meinung zu diesem Thema, das schreibe ich dann auch. Ich bin der Meinung er ist schuldig, das hat nichts mit Vorverurteilung zu schaffen, es ist schlicht und einfach meine Meinung. Ich habe das mir zur Verfügung stehende Material gesichtet, verglichen und bin zu dem Ergebnis gekommen, es spricht mehr dafür als dagegen.

Du bist der Meinung, dass du erst mal keine Meinung dazu hast (sieht hinterher auch immer besser aus ;), als die, die sich festlegen). Und schon wieder ein Unterschied, ich bleibe bei meiner Meinung, egal wie das Gericht entscheidet, es sei denn es würden neue Beweise gefunden werden, die gegen eine Täterschaft sprechen. Das halte ich persönlich jedoch für recht unwahrscheinlich.

LG BAT

Klingt als hättest du Akteneinsicht.

Welches Material hast du gesichtet und verglichen? Womit verglichen? Unkorrekte Zeitungsmeldungen mit unvollständigen Berichten?

Gut, dass du weder Richter noch Schöffe bist.

Welche eindeutigen Beweise sprechen für die Täterschaft Kachelmanns?

Wie kann ein Beschuldigter eine Anzeigen wegen Falschanzeige der Anzeigenerstatterin machen?

Und du bleibst auch bei deiner Meinung, das ist gut, stört aber niemanden.

Parker
20.12.2010, 00:29
SM ist oder kann eine kontrollierte Aggression sowie Kompensation sein.
Die Aggression kann jedoch Gewalt bedeuten, nämlich dann, wenn sie eben nicht kontrolliert ist.

Aber selbst dann steht es dem devoten Part frei sich die Kontrolle zurückzuholen. Er kann jederzeit Anzeige erstatten. Das liegt vollkommen außerhalb der Kontrolle des dominanten Parts. Ecte Macht und spielerische macht müssen keineswegs in derselben Hand sein und womöglich stellt gerade das einen wesentlichen Reiz dar.



SM sollte nicht für anders empfindende bedeuten sich wahre Gewalt auf Grund von Neigungen schön zu reden oder zu relativieren, gar zu verharmlosen.
Es ist egal, wie ein Mensch tickt, wenn beide Lust daran empfinden, ist es gesund, wenn einem Leid dabei erfährt ist es krank.

Ich bin nicht sicher, ob wir uns bei krank und gesund einigen könnten.



Es ging bei der Anzeige also nicht um SM, was in gegenseitigem Einverständnis geteilt wurde, sondern um eine Grenzüberschreitung.
Wird die Grenze von Lust zu Leid überschritten, dann ist es immer Gewalt.

Grenzüberschreitung kling irgendwie nach Kavaliersdelikt. :D
Laß uns das ruhig Vergewaltigung nennen.

DieLara
20.12.2010, 00:46
Seufz,

ich lese hier ja größtenteils nur noch mit, weil der Strang meines Erachtens immer mehr vom eigentlichen Thema abweicht und meine Zeit momentan knapp ist.

Aber sagt mal: Wie war das noch mit "Und ewig grüßt das Murmeltier"?
Jeden Tag die gleiche Leier, jeden Tag die gleichen SM-Geschichten; jeden Tag das Wiederkäuen von vor Monaten bereits diskutierten Themen?

Kotzt mich das jetzt nur so an?

Na ja, eigentlich egal, in wenigen Stunden wird die Verhandlung fortgesetzt und ich hoffe einfach mal, dass dann hier wieder aktuelle Themen diskutiert werden.

Grüße zum vierten Advent sendet
DieLara

data
20.12.2010, 00:48
1.Das Gericht sieht JK zunächst als Beschuldigter und nicht als Opfer.
2. Batumi erwähnte es vorhin schon, warum zeigt JK die Nebenklägerin nicht
umgehend wegen Falschbeschuldigung an? Warum wird darauf verzichtet?

Warum nur?

data
20.12.2010, 00:54
Seufz,



Na ja, eigentlich egal, in wenigen Stunden wird die Verhandlung fortgesetzt und ich hoffe einfach mal, dass dann hier wieder aktuelle Themen diskutiert werden.



Glaube ich nicht, denn es geht doch nur um Meinungen und Vorurteile hier.

Was in der Verhandlung passiert, weiß keiner, keiner ist dabei, keiner kennt die Akten usw. und es interessiert einige gar nicht, die haben ihre Meinung und bleiben dabei wie Batumi.
Damit wiederholt sich alles.

Ali
20.12.2010, 01:02
Klingt als hättest du Akteneinsicht.

Welches Material hast du gesichtet und verglichen? Womit verglichen? Unkorrekte Zeitungsmeldungen mit unvollständigen Berichten?

Gut, dass du weder Richter noch Schöffe bist.

Welche eindeutigen Beweise sprechen für die Täterschaft Kachelmanns?

Wie kann ein Beschuldigter eine Anzeigen wegen Falschanzeige der Anzeigenerstatterin machen?

Und du bleibst auch bei deiner Meinung, das ist gut, stört aber niemanden.


data, Kachelmann ist Täter und moralisch schuldig in jeder Hinsicht, nur strafrechtlich nicht.
Möglicherweise nur ein Opfer seiner selbst. :D
Eventuell auch kein typischer Vergewaltiger, doch ein gewalttätiger Mann.
Mich interessiert auch nicht, wie ein Gericht entscheidet, entweder gratuliere ich dem Gericht oder ich lach drüber.
Ein Urteil entbindet nicht von Verantwortung.

data
20.12.2010, 03:10
data, Kachelmann ist Täter und moralisch schuldig in jeder Hinsicht, nur strafrechtlich nicht.
Möglicherweise nur ein Opfer seiner selbst. :D
Eventuell auch kein typischer Vergewaltiger, doch ein gewalttätiger Mann.
Mich interessiert auch nicht, wie ein Gericht entscheidet, entweder gratuliere ich dem Gericht oder ich lach drüber.
Ein Urteil entbindet nicht von Verantwortung.

Bist du Batumi? Seid ihr euch einig?

Wieso ist Kachelmann ein Täter?

Ist K. ein gewalttätiger Mann oder praktiziert er SM- Praktiken?

Du lachst also über ein Fehlurteil? Dann müsste dir ja alles egal sein.

Welche Verantwortung meinst du?

data
20.12.2010, 03:16
Frage an Experten

Batumi sagt, Kachelmann hätte eine Anzeige gegen die Falschbeschuldigerin stellen sollen/müssen. Er tat es nicht. Daraus wird dann gefolgert, dass ... usw. und gefragt "warum" nicht.

Wäre solche eine Anzeige überhaupt möglich gewesen, insbesondere im Fall Kachelmann? Was hätte es gebracht?

data
20.12.2010, 03:42
SM ist oder kann eine kontrollierte Aggression sowie Kompensation sein.
Die Aggression kann jedoch Gewalt bedeuten, nämlich dann, wenn sie eben nicht kontrolliert ist.
SM sollte nicht für anders empfindende bedeuten sich wahre Gewalt auf Grund von Neigungen schön zu reden oder zu relativieren, gar zu verharmlosen.
Es ist egal, wie ein Mensch tickt, wenn beide Lust daran empfinden, ist es gesund, wenn einem Leid dabei erfährt ist es krank.
Es ging bei der Anzeige also nicht um SM, was in gegenseitigem Einverständnis geteilt wurde, sondern um eine Grenzüberschreitung.
Wird die Grenze von Lust zu Leid überschritten, dann ist es immer Gewalt.

War es eine Grenzüberschreitung?
Das können wir nicht beurteilen.
Wir waren nicht dabei.

Wir haben nur zwei unterschiedliche Aussagen. Beide Aussagen sind unglaubhaft.
Simones Aussage wird durch Greuel und Kröber infrage gestellt.

Die Gewaltpuren lassen nicht eineindeutig auf Fremdverletzung schließen, sondern eher auf Selbstverletzung. Warten wir weitere Gutachteraussagen ab, auch die von Mattern.

Missverständnis oder Grenzüberschreitung oder Lüge?

Thauris
20.12.2010, 04:32
Zitat von Thauris http://www.politikforen.net/images/cpf/buttons/viewpost.gif (http://www.politikforen.net/showthread.php?p=4269601#post4269601)
:rolleyes: Es geht darum ob er die Tat begangen hat oder nicht, wie in jedem Prozess - PUNKT! Kannst aber gerne mal bei Gericht nachfragen warum es bis zum Beweis mutmasslicher Täter heisst und nicht Opfer einer Anschuldigung!
Könnte das daran liegen, daß eine anklagende Frau nicht ganz so infam diskriminiert wird, wie manche von uns das gern behaupten?

Nein, es kommt daher dass ein mutmasslicher Täter bei Gericht auch als solcher benannt wird, ob nun bei Raub, Mord, Vergewaltigung oder sonstigen Verbrechen, ob nun von einer Frau angeklagt oder von einem Mann, oder von der Polizei, und nicht Opfer einer Anschuldigung.

Tunnelblick?