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Vollständige Version anzeigen : Der Fall Kachelmann



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batumi
29.07.2011, 10:02
Es geht hier wohl um die von der Beklagten nach der BRAGO zu tragenden Kosten (Rechtsanwaltgebührenordnung)

BRAGO ist schon lange Geschichte ;)

batumi
29.07.2011, 10:06
Man sollte hier evtl. noch erklärend erwähnen, dass eine einstweilige Verfügung erwirkt wird OHNE Anhörung des Verfügungsbeklagten. Das heißt, der Antrag wird eingereicht und es wird über diesen entschieden, OHNE DASS die Gegenseite auch nur davon erfährt und Einwände erhben kann. Sie erfährt erst durch die Zustellung des Beschlusses davon.

batumi
29.07.2011, 10:10
Die Anwälte des K haben den Beschluss am 22. Juli erhalten, man kann es als gesichert ansehen, dass die bedauernswerte NKin diesen Schmumpes frühestens am Montag, 24.07. zugestellt bekam, die Zustellung besorgt der VErfügungskläger selber (soll heißen, er muss dafür sorgen, dass der bedauernswreten NKin der Beschluss ordnungsgemäß zugestellt wird), es wird nicht durch das Gericht zugestellt. Ich gehe davon aus, dass die FB-Gemeinde des Herrn K eher Kenntnis von der Verfügung hatte, als die bedauernswerte NKin. Tja ...

schastar
29.07.2011, 10:50
Die Anwälte des K haben den Beschluss am 22. Juli erhalten, man kann es als gesichert ansehen, dass die bedauernswerte NKin diesen Schmumpes frühestens am Montag, 24.07. zugestellt bekam, die Zustellung besorgt der VErfügungskläger selber (soll heißen, er muss dafür sorgen, dass der bedauernswreten NKin der Beschluss ordnungsgemäß zugestellt wird), es wird nicht durch das Gericht zugestellt. Ich gehe davon aus, dass die FB-Gemeinde des Herrn K eher Kenntnis von der Verfügung hatte, als die bedauernswerte NKin. Tja ...

Man wirft auch nicht mit erlogenen und/oder haltlosen Anschuldigungen um sich. Schon im Kindergarten waren solche nicht beliebt.

batumi
29.07.2011, 10:56
Man wirft auch nicht mit erlogenen und/oder haltlosen Anschuldigungen um sich. Schon im Kindergarten waren solche nicht beliebt.

Es ist nicht erwiesen, dass die Anschuldigungen erlogen oder gar haltlos sind.

"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Es bestünden aber "begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann". Deshalb sei er "nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen."

Quelle: DAS INTERNET

Dass du im Kindergarten nicht beliebt warst, wundert mich nun wenig, aber es ist uninteressant für den vorliegenden Fall, verschone uns also mit diesen Kindergartengeschichten von dir. Danke.

Praetorianer
29.07.2011, 11:06
Schastar sollte nicht dazwischenfunken, wenn batumi hier Selbstgespräche führt. :D

henriof9
29.07.2011, 11:19
Es ist nicht erwiesen, dass die Anschuldigungen erlogen oder gar haltlos sind.

"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Es bestünden aber "begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann". Deshalb sei er "nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen."

Quelle: DAS INTERNET

Dass du im Kindergarten nicht beliebt warst, wundert mich nun wenig, aber es ist uninteressant für den vorliegenden Fall, verschone uns also mit diesen Kindergartengeschichten von dir. Danke.

Batumi, Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, Fakt ist

Es bestünden aber "begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann"

und demzufolge wurde er freigesprochen, ob´s gefällt oder nicht.

Und wiederum demzufolge hat sich auch die NK dementsprechend zu verhalten.
Ihr steht das Mittel der Berufung zur Verfügung wenn sie meint, daß dieses Urteil ihrer Wahrheit nicht gerecht wird.
Tut sie dies nicht, muß sie damit leben JK weiterhin nicht als Straftäter darzustellen.

batumi
29.07.2011, 11:28
Batumi, Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, Fakt ist

Es bestünden aber "begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann"

und demzufolge wurde er freigesprochen, ob´s gefällt oder nicht..

Habe ich was anderes geschrieben? Das Urteil irgendwie verfälscht oder nicht richtig wieder gegeben? Für dich der Einfachheit halber nochmal, der Passus den hier einige immer wieder konsequent ignorieren:

"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling.



Du kannst es drehen und wenden wie du willst, wenn ohne Zweifel hätte freigesprochen werden können, wäre dies geschehen (das geschieht in unserer schönen Republik täglich), jedoch hatte das Gericht arge Bedenken, und es sah sich veranlasst, diesen Bedenken Ausdruck zu geben. Nichts anderes habe ich geschrieben, ob es dir nun gefällt oder nicht, er ist in dubio pro reo freigesprochen worden, er hätte auch aus tatsächlichen Gründen freigesprochen werden können (wenn erwiesen wäre, dass er die vorgeworfene Tat nicht begangen hätte), aber das war nicht möglich. So what? ... nicht ich bin es, die sich dreht und wendet DU bist es in diesem Fall, der sich den tatsächlichen Begebenheiten verschließt.


Und wiederum demzufolge hat sich auch die NK dementsprechend zu verhalten...

Ich muss dich wirklich daran erinnern, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist? Auch K hat sich dementsprechend zu verhalten, aber das macht er nicht (was wenig wundert) ... immer schön einseitig sehen alles. Ich sehe beide Seiten. Ich hätte der bedauernswerten NKin abgeraten Interviews zu geben, ich wäre da ganz anders vorgegangen, aber ich kann ihr Verhalten durchaus nachvollziehen.


Ihr steht das Mittel der Berufung zur Verfügung wenn sie meint, daß dieses Urteil ihrer Wahrheit nicht gerecht wird.
Tut sie dies nicht, muß sie damit leben JK weiterhin nicht als Straftäter darzustellen.

Sie hat doch Berufung eingelegt, also was willst du noch? Auch K sollte sich mal zurückhalten mit seinen absonderlichen Äußerungen. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist er der mtm Täter.

Paul Felz
29.07.2011, 11:42
Habe ich was anderes geschrieben? Das Urteil irgendwie verfälscht oder nicht richtig wieder gegeben? Für dich der Einfachheit halber nochmal, der Passus den hier einige immer wieder konsequent ignorieren:
"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling.


Du kannst es drehen und wenden wie du willst, wenn ohne Zweifel hätte freigesprochen werden können, wäre dies geschehen (das geschieht in unserer schönen Republik täglich),
[...]

Schwachsinn. Wie denn? Es gibt keine Beweise, nur Lügen ihrerseits. Für den bedauernswerten Angeklagten bitter.

henriof9
29.07.2011, 11:57
< Vollzitat >

Batumi-Mäuschen, Du mußt mich deswegen nicht anbrüllen.

Irgendwie habe ich es in Erinnerung das die Berufung etwas anderes ist als eine Revision- ich bin aber kein Rechtsanwalt und deswegen gebe ich nur meine laienhafte Meinung wieder.
Demnach wird ja nicht mehr geprüft ob JK nun die Straftat begangen hat sondern es wird lediglich überprüft ob Rechtsfehler bei der Urteilsfindung gegeben hat- das ist ja wohl ein Unterschied.

Wenn die NK der Meinung ist das das Urteil nicht der Straftat gerecht wird, muß sie eben in Berufung gehen.
Das es in der Natur der Sache liegt das so eine Straftat nicht 100% bewiesen werden kann muß man das in dubio nicht als Wertmaß anwenden, was auch immer der Richter für eine persönliche Meinung dazu hatte.
Man kann die Aussage des Richters ja interpretieren wie man will :


Es gebe, so der Vorsitzende Richter Seidling, „keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung“, sondern vielmehr „begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann.


Tatsache ist, und das gilt ja für die gesamte Rechtsprechung, gibt es keine " tragfähige Grundlage für eine Verurteilung " bleibt immer nur ein in dubio übrig.

Denn der Richter sagte auch :


"Es bestehen Zweifel, dass es sich so abgespielt hat, wie es von der Nebenklägerin geschildert wird."


Aber darum geht es ja hierbei nicht, haben wir ja schon seitenweise durchgekaut.
Es geht darum das die NK eben nicht Aussagen tätigen kann/darf und das hat jetzt nichts mit Einseitigkeit meinerseits zu tun sondern bezieht sich ganz einfach darauf das JK mit der einstweiligen Verfügung durchgekommen ist.

Hydrant
29.07.2011, 12:41
[...]

Es geht darum das die NK eben nicht Aussagen tätigen kann/darf und das hat jetzt nichts mit Einseitigkeit meinerseits zu tun sondern bezieht sich ganz einfach darauf das JK mit der einstweiligen Verfügung durchgekommen ist.

...und das zu Recht. Ein Messer hat es in diesem Fall niemals gegeben, jedenfalls nicht an der Kehle der bedauernswerten NK.
Das ist Fakt, nichts weiter.

Paul Felz
29.07.2011, 12:43
...und das zu Recht. Ein Messer hat es in diesem Fall niemals gegeben, jedenfalls nicht an der Kehle der bedauernswerten NK.
Das ist Fakt, nichts weiter.
Vielleicht doch. Aber dann nicht vom bedauernswerten Angeklagten dorthin geführt.

schastar
29.07.2011, 13:37
Es ist nicht erwiesen, dass die Anschuldigungen erlogen oder gar haltlos sind.

"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf[/U], dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. [U]Es bestünden aber "begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann". Deshalb sei er "nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen."

Quelle: DAS INTERNET




Dann denke ich mal daß es wohl keinen begründeten Verdacht gab sie würde die Wahrheit sagen.

Nachdem das Ergebnis ja 5/0 (Quelle: das Internet) für Herrn Kachelmann ausfiel und somit gegen die Dame mit den erlogenen und/oder haltlosen Vorwürfen ist das natürlich sehr erfreulich für die Gerechtigkeit.:]
Nachdem sich das Lausemädchen eh schon mehr als erträglich in die Öffentlichkeit gedrängt hat ist es nun auch an der Zeit geworden ihren erlogene und/oder haltlosen Anschuldigungen in der Öffentlichkeit etwas Einhalt zu gebieten. Und das wurde ja nun auch.

Jetzt muß Herr Kachelmann nur noch einen Weg finden wie er die Dame für die Verbreitung von .... richtig.... erlogenen und/oder haltlosen Anschuldigungen und den daraus entstandenen Schaden haftbar machen kann.

Letzten Endes denke ich hat der Prozess viel Gutes bewirkt und so manche rachsüchtige Lügnerin wird sich in Zukunft überlegen ob sie einfach mal so jemanden denunziert.

Paul Felz
29.07.2011, 13:39
Dann denke ich mal daß es wohl keinen begründeten Verdacht gab sie würde die Wahrheit sagen.

Nachdem das Ergebnis ja 5/0 (Quelle: das Internet) für Herrn Kachelmann ausfiel und somit gegen die Dame mit den erlogenen und/oder haltlosen Vorwürfen ist das natürlich sehr erfreulich für die Gerechtigkeit.:]
Nachdem sich das Lausemädchen eh schon mehr als erträglich in die Öffentlichkeit gedrängt hat ist es nun auch an der Zeit geworden ihren erlogene und/oder haltlosen Anschuldigungen in der Öffentlichkeit etwas Einhalt zu gebieten. Und das wurde ja nun auch.

Jetzt muß Herr Kachelmann nur noch einen Weg finden wie er die Dame für die Verbreitung von .... richtig.... erlogenen und/oder haltlosen Anschuldigungen und den daraus entstandenen Schaden haftbar machen kann.

Letzten Endes denke ich hat der Prozess viel Gutes bewirkt und so manche rachsüchtige Lügnerin wird sich in Zukunft überlegen ob sie einfach mal so jemanden denunziert.

Leider nicht, solange sie straffrei rauskommt. Bis jetzt hat sie nur reichlich dran verdient.

batumi
29.07.2011, 14:11
Batumi-Mäuschen, Du mußt mich deswegen nicht anbrüllen.

Ich habe dich nicht angebrüllt (warum sollte ich auch), ich gab dir eine LESEHILFE!


Irgendwie habe ich es in Erinnerung das die Berufung etwas anderes ist als eine Revision- ich bin aber kein Rechtsanwalt und deswegen gebe ich nur meine laienhafte Meinung wieder
Demnach wird ja nicht mehr geprüft ob JK nun die Straftat begangen hat sondern es wird lediglich überprüft ob Rechtsfehler bei der Urteilsfindung gegeben hat- das ist ja wohl ein Unterschied.

Gegen Urteile einer großen Strafkammer am Landgericht (wie im Fall Kachelmann) ist keine Berufung möglich, sondern eben nur die Revision. So damit wäre diese Wissenlücke auch geschlossen, allerdings haben sämlichte Forenjuristen hier dies auch schon des öfteren gepostet.



Wenn die NK der Meinung ist das das Urteil nicht der Straftat gerecht wird, muß sie eben in Berufung gehen.

Die bedauernswerte NKin hat Rechtsmittel eingelegt, mehr ist ihr nicht möglich, so what? Wenn du keine Ahnung hast von diesen Dingen, warum schreibst du dann so was statt dich erst einmal kundig zu machen?


Das es in der Natur der Sache liegt das so eine Straftat nicht 100% bewiesen werden kann muß man das in dubio nicht als Wertmaß anwenden, was auch immer der Richter für eine persönliche Meinung dazu hatte..

Der Richter hat nicht nach persönlicher Meinung zu urteilen, sondern nach Lage der Ermittlungen und ihm Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Rechtsvorschriften. DA dem K die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, wurde er in dubio pro reo und eben nicht aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Was nicht heißt, dass er die Tat begangen hat, was nicht heißt, dass er die Tat nicht begangen hat, was nicht heißt, dass sie den Tatvorwurf erfunden hat, was nicht heißt, dass sie die Wahrheit gesagt hat, und da man im Zweifel lieber einen Täter laufen lässt, hat man ihn auch laufen lassen. Da gibt es keinerlei Raum für anderen Spekulatien!


Man kann die Aussage des Richters ja interpretieren wie man will :



Tatsache ist, und das gilt ja für die gesamte Rechtsprechung, gibt es keine " tragfähige Grundlage für eine Verurteilung " bleibt immer nur ein in dubio übrig.

Denn der Richter sagte auch :

..

Und eben deshalb ist er freigesprochen worden und nicht aus tatsächlichen Gründen.




Aber darum geht es ja hierbei nicht, haben wir ja schon seitenweise durchgekaut..

Ich will ja nichts sagen, aber bis zu dieser Seite war dir nicht bekannt, dass im Fall K nur die Revision als Rechtsmittel möglich ist, evtl. hast du geschlungen und nicht gekaut ?? ;) Schön langsam kauen und dann erst schlucken :]


Es geht darum das die NK eben nicht Aussagen tätigen kann/darf und das hat jetzt nichts mit Einseitigkeit meinerseits zu tun sondern bezieht sich ganz einfach darauf das JK mit der einstweiligen Verfügung durchgekommen ist.

Sone popelige einstweilige Verfügung sagt erstmal gar nichts, das hat nichts mit "durchkommen" zu tun. Jeder könnte so was wegen alles erwirken und eben genauso schnell ist sowas auch schon wieder vom Tisch.

Eine einstweilige Verfügung wird erwirkt OHNE DEM VERFÜGUNGSBEKLAGTEN RECHTLICHES GEHÖR ZU GEWÄHREN ..., soll heißen, du kannst zum Gericht rennen, was behaupten (möglichst die Hälfte weglassen), an Eides Statt versichern, dass das, was du geschrieben hast, die Wahrheit ist und schwupp wird diese einstweilige Verfügung idR erlassen. Da wird nichts geprüft! Da reicht dein Wort (na ja dir würde ich ja fast alles glauben ;) ). Du siehst, das hat nichts mit durchkommen zu tun.

schastar
29.07.2011, 14:11
Leider nicht, solange sie straffrei rauskommt. Bis jetzt hat sie nur reichlich dran verdient.


Aber ganz unversehrt wird sie auch nicht davonkommen, das ist sicher.

Wenn einem die Justiz nicht gegen solche Damen schützt, kann Mann ja immer noch auf den Internetpranger für die Dame hoffen. Bringt zwar kein Geld, hilft aber andere vor diesen Damen zu warnen.

Hydrant
29.07.2011, 14:18
Vielleicht doch. Aber dann nicht vom bedauernswerten Angeklagten dorthin geführt.

Es ist zu Boden gefallen, mehr nicht.
Edit:
Wann wissen nur die Götter bzw. mindestens eine Person.

Paul Felz
29.07.2011, 14:44
Es ist zu Boden gefallen, mehr nicht.
Edit:
Wann wissen nur die Götter bzw. mindestens eine Person.
Nee, zwei Personen. Wir wissen nicht einmal, ob es überhaupt eines gab zum angeblichen Tatzeitpunkt.

Paul Felz
29.07.2011, 14:46
Aber ganz unversehrt wird sie auch nicht davonkommen, das ist sicher.

Wenn einem die Justiz nicht gegen solche Damen schützt, kann Mann ja immer noch auf den Internetpranger für die Dame hoffen. Bringt zwar kein Geld, hilft aber andere vor diesen Damen zu warnen.
Was soll ihr passieren? Nichts. Das ist es ja. So ein Pranger hätte was. Würde so manchen bedauernswerten Mann schützen.

Hydrant
29.07.2011, 14:52
Nee, zwei Personen. Wir wissen nicht einmal, ob es überhaupt eines gab zum angeblichen Tatzeitpunkt.

Ok, ja, Du hast Recht.
Ich bin davon ausgegangen, dass Kachelmann nichts von einem Messer wusste.

schastar
29.07.2011, 14:55
Was soll ihr passieren? Nichts. Das ist es ja. So ein Pranger hätte was. Würde so manchen bedauernswerten Mann schützen.


Zumal es davon nachweislich mehr gibt als es nachweislich Vergewaltigungsopfer.

stscherer
29.07.2011, 15:03
Zum Vergewaltigungsprozess:

- der Angeklagte ist freigesprochen, und zwar deswegen, weil der Tatvorwurf durch alle Beweismittel, die das Gericht eingeholt hat, nicht zur endgültigen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden konnte.
- der Angeklagte ist durch das Urteil nicht beschwert und hat deshalb kein Rechtsmittel, denn er ist freigesprochen. Gäbe es den hier so oft fälschlich zitierten Freispruch 2. Klasse, wäre er beschwert und hätte ein Rechtsmittel.
- die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin sind durch den Freispruch beschwert und haben deshalb ein Rechtsmittel.
- das Rechtsmittel ist die Revision, da es gegen erstinstanzliche Urteile der Grossen Strafkammer des Landgerichts keine Berufung gibt.
- die Revision ist keine Tatsacheninstanz, sondern allein eine Instanz, in der das Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird.

Zum Beschluss des LG Köln:

- der Antrag von JK, vertreten durch RA H., stammt vom 12.07.2011.
- Mittel der Glaubhaftmachung waren insbesondere der BUNTE-Artikel und das ZEIT-Interview sowie weitere Urkunden.
- der Beschluss erging ohne mündliche Verhandlung, sodass die AGin die Möglichkeit hat, eine solche zu beantragen (was weitere Kosten auslöst).
- der Beschluss erging am 20.07.2011 voraussichtlich ohne Anhörung der AGin, obwohl im beschleunigten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus auch in einer Woche Anhörungen möglich sind
- der Beschluss ging zur Zustellung bei der OGVin am 22.07.2011 zu und dürfte danach der AGin zugestellt worden sein

Spekulationen:

- der zeitliche Verzug zwischen Erscheinen des BUNTE-Artikels und Antrag beim LG Köln deutet auf vorhergehende Aufforderungen zur Abgabe von strafbewehrten Anerkenntnis- und Unterlassungserklärungen hin (an BUNTE und NK). Dies war ja wohl auch der Weg insbesondere bei Alice S.
- Wäre dies richtig, dann würde jetzt ein Nachverfahren folgen mit nicht unerheblichen weiteren Kosten für die AGin und/oder BUNTE.
- JK geht inzwischen nicht nur gegen Zeitschriften vor, sondern auch gegen Internetportale, die Behauptungen Dritter zu seinen Lasten veröffentlichen (bisher: RP-online), und gegen Privatpersonen (bisher: Nebenklägerin). Das hat eine neue Qualität.
- Bisher geht es wohl ausschliesslich um Behauptungen, die aufgestellt wurden zeitlich NACH dem Urteil.
- Mir ist bisher kein Verfahren der vielen bekannt, die RA H. für JK geführt hat, in der die einstweiligen Verfügungen später wieder aufgehoben worden sind - insbesondere AS kann ja wohl ein Lied davon singen.

batumi
29.07.2011, 15:07
Dann denke ich mal daß es wohl keinen begründeten Verdacht gab sie würde die Wahrheit sagen.

Da hast du ganz offensichtlich falsch gedacht.


Nachdem das Ergebnis ja 5/0 (Quelle: das Internet) für Herrn Kachelmann ausfiel und somit gegen die Dame mit den erlogenen und/oder haltlosen Vorwürfen ist das natürlich sehr erfreulich für die Gerechtigkeit.:].

Es ist so, dass müsstest auch du mittlerweile verinnerlicht haben können, dass das Gericht "in dubio pro reo" lieber einen Täter laufen lässt, wenn diesem die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Es blieb dem Gericht nichts anderes übrig als K laufen zu lassen. Im Zweifel für den Angeklagten und nicht aus tatsächlichen Gründen (eben weil erwiesen, dass es nicht so war, wie die bedauernswerte NKin es schilderte). Das "in dubio pro reo" hat weniger was mit Gerechtigkeit zu tun, als mit geltendem Recht. Es werden viele Täter aus diesem Grunde laufen gelassen, schlimm für die Opfer, schlimm hier für die bedauernswerte NKin.

Wo hat sich das Gericht im Urteil dahingehend geäußert, dass die Vorwürfe haltlos oder gar erlogen sind? Das ist wohl eher deiner Fantasie entsprungen als dem Urteil.



Nachdem sich das Lausemädchen eh schon mehr als erträglich in die Öffentlichkeit gedrängt hat ist es nun auch an der Zeit geworden ihren erlogene und/oder haltlosen Anschuldigungen in der Öffentlichkeit etwas Einhalt zu gebieten. Und das wurde ja nun auch.

Nun dazu habe ich schon ausgeführt. Es ist die Crux mit den Fachlaien, dass sie meinen alles wissen und verstehen zu können, aber noch nicht einmal im Ansatz etwas beurteilen können. Da hilft auch GOOGLE nix, wo kein Fundament, da kein Haus.


Jetzt muß Herr Kachelmann nur noch einen Weg finden wie er die Dame für die Verbreitung von .... richtig.... erlogenen und/oder haltlosen Anschuldigungen und den daraus entstandenen Schaden haftbar machen kann.

Letzten Endes denke ich hat der Prozess viel Gutes bewirkt und so manche rachsüchtige Lügnerin wird sich in Zukunft überlegen ob sie einfach mal so jemanden denunziert.

Letzen Endes denke ich, dass jeder Vergewaltiger Herrn Kachelman die Füße küssen wird, er hat es vorgemacht, viele werden ihm folgen (auf jeden Fall die, die genug Geld haben)

Nachtrag der guten Ordnung halber: Er hat es vorgemacht bezieht sich selbstverständlich auf die prozessuale Angelegenheit ;)

batumi
29.07.2011, 15:13
Zum Vergewaltigungsprozess:

- der Angeklagte ist freigesprochen, und zwar deswegen, weil der Tatvorwurf durch alle Beweismittel, die das Gericht eingeholt hat, nicht zur endgültigen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden konnte.
- der Angeklagte ist durch das Urteil nicht beschwert und hat deshalb kein Rechtsmittel, denn er ist freigesprochen. Gäbe es den hier so oft fälschlich zitierten Freispruch 2. Klasse, wäre er beschwert und hätte ein Rechtsmittel.
- die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin sind durch den Freispruch beschwert und haben deshalb ein Rechtsmittel.
- das Rechtsmittel ist die Revision, da es gegen erstinstanzliche Urteile der Grossen Strafkammer des Landgerichts keine Berufung gibt.
- die Revision ist keine Tatsacheninstanz, sondern allein eine Instanz, in der das Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird..

Wie schon vorher so oft gepostet ...


Zum Beschluss des LG Köln:

- der Antrag von JK, vertreten durch RA H., stammt vom 12.07.2011.
- Mittel der Glaubhaftmachung waren insbesondere der BUNTE-Artikel und das ZEIT-Interview sowie weitere Urkunden.
- der Beschluss erging ohne mündliche Verhandlung, sodass die AGin die Möglichkeit hat, eine solche zu beantragen (was weitere Kosten auslöst).
- der Beschluss erging am 20.07.2011 voraussichtlich ohne Anhörung der AGin, obwohl im beschleunigten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durchaus auch in einer Woche Anhörungen möglich sind
- der Beschluss ging zur Zustellung bei der OGVin am 22.07.2011 zu und dürfte danach der AGin zugestellt worden sein.

OHNE Anhörung, steht im Beschluss der veröffentlicht wurde (woher sollte man auch die Einzelheiten sonst wissen), ist ein normaler Vorgang, in solchen SAchen ist mir kein Fall bekannt, wo eine Anhörung erfolgte... tja



Spekulationen:

- der zeitliche Verzug zwischen Erscheinen des BUNTE-Artikels und Antrag beim LG Köln deutet auf vorhergehende Aufforderungen zur Abgabe von strafbewehrten Anerkenntnis- und Unterlassungserklärungen hin (an BUNTE und NK). Dies war ja wohl auch der Weg insbesondere bei Alice S.
- Wäre dies richtig, dann würde jetzt ein Nachverfahren folgen mit nicht unerheblichen weiteren Kosten für die AGin und/oder BUNTE.
- JK geht inzwischen nicht nur gegen Zeitschriften vor, sondern auch gegen Internetportale, die Behauptungen Dritter zu seinen Lasten veröffentlichen (bisher: RP-online), und gegen Privatpersonen (bisher: Nebenklägerin). Das hat eine neue Qualität.
- Bisher geht es wohl ausschliesslich um Behauptungen, die aufgestellt wurden zeitlich NACH dem Urteil.
- Mir ist bisher kein Verfahren der vielen bekannt, die RA H. für JK geführt hat, in der die einstweiligen Verfügungen später wieder aufgehoben worden sind - insbesondere AS kann ja wohl ein Lied davon singen.

Spekulatien sind überflüssig, (wer ist AS? ich dachte die hieß csd oder so?)

Abwarten .... einmal ist immer das erste Mal :) Den lesbaren Teil dieser einstweiligen Verfügung könnte mMn jeder Referendar kippen.

Syntrillium
29.07.2011, 15:16
hi,

und was ist mit dem Lehrer der 5 Jahre unschuldig im Knast gesessen hat, wegen Vergewaltigung!?
Jetzt geht es der Dame an den Kragen und sie wird wohl nicht nur mit 5 Jahren davonkommen!

Beim Kachelmannprozess erinnere ich mich nur an die Belastungszeugin die bei geschummelten E-Mails aufgeflogen ist, das sagt einen ganze Menge aus.

mfg
Syntrillium

batumi
29.07.2011, 15:28
hi,

und was ist mit dem Lehrer der 5 Jahre unschuldig im Knast gesessen hat, wegen Vergewaltigung!?
Jetzt geht es der Dame an den Kragen und sie wird wohl nicht nur mit 5 Jahren davonkommen!

Beim Kachelmannprozess erinnere ich mich nur an die Belastungszeugin die bei geschummelten E-Mails aufgeflogen ist, das sagt einen ganze Menge aus.

mfg
Syntrillium

DAs mit dem Lehrer war eine Katastrophe, aber nicht die Regel und ich hoffe, dass diese Frau schwer dafür bestraft wird.


Herr K hat übrigens bei der ersten Vernehmung ausgesagt, dass er keine Beziehung zu der bedauernswerten Nkin habe, und er hätte an dem besagten Abend auch keinen GV mit ihr gehabt. Dies hat er dann revidieren müssen. Was sagt das für dich aus? Auch eine Menge? Sind seine Lügen die besseren, weil er als Verdächtiger ja lügen kann OHNE dafür belangt zu werden, bzw. es darf ihm nicht zum Nachteil gereichen. Also waren seine Lügen unbedenklicher? Warum hat er im Verfahren nicht ausgesagt, wenn doch alles nicht so war?
Nö nö nö, mMn ist er zu Recht angeklagt worden und hat Glück gehabt, dass er nen Freispruch bekam, den allerdings muss sich die bedauernswerte NKin mit auf ihre Fahne schreiben, sie hat auch nicht die Wahrheit zu einigen Dingen, die im Vorfeld liefen, das wurde ihr dann negativ ausgelegt ... da blieb den Richtern nichts anderes übrig. Ich bin der Überzeugung, wenn K im Verfahren nicht geschwiegen hätte, dann wäre es anders gelaufen. Er hat gut daran getan, sich an den Rat seines Anwalts zu halten.

Paul Felz
29.07.2011, 15:29
DAs mit dem Lehrer war eine Katastrophe, aber nicht die Regel und ich hoffe, dass diese Frau schwer dafür bestraft wird.


Herr K hat übrigens bei der ersten Vernehmung ausgesagt, dass er keine Beziehung zu der bedauernswerten Nkin habe, und er hätte an dem besagten Abend auch keinen GV mit ihr gehabt. Dies hat er dann revidieren müssen. Was sagt das für dich aus? Auch eine Menge? Sind seine Lügen die besseren, weil er als Verdächtiger ja lügen kann OHNE dafür belangt zu werden, bzw. es darf ihm nicht zum Nachteil gereichen. Also waren seine Lügen unbedenklicher? Warum hat er im Verfahren nicht ausgesagt, wenn doch alles nicht so war?
Nö nö nö, mMn ist er zu Recht angeklagt worden und hat Glück gehabt, dass er nen Freispruch bekam, den allerdings muss sich die bedauernswerte NKin mit auf ihre Fahne schreiben, sie hat auch nicht die Wahrheit zu einigen Dingen, die im Vorfeld liefen, das wurde ihr dann negativ ausgelegt ... da blieb den Richtern nichts anderes übrig. Ich bin der Überzeugung, wenn K im Verfahren nicht geschwiegen hätte, dann wäre es anders gelaufen. Er hat gut daran getan, sich an den Rat seines Anwalts zu halten.
Hat er nicht. Phantasierst Du?

Paul Felz
29.07.2011, 15:31
hi,

und was ist mit dem Lehrer der 5 Jahre unschuldig im Knast gesessen hat, wegen Vergewaltigung!?
Jetzt geht es der Dame an den Kragen und sie wird wohl nicht nur mit 5 Jahren davonkommen!

Beim Kachelmannprozess erinnere ich mich nur an die Belastungszeugin die bei geschummelten E-Mails aufgeflogen ist, das sagt einen ganze Menge aus.

mfg
Syntrillium
Nicht nur die E-Mails, auch der angebliche Brief mit den Flugtickets. Und ein paar mehr Lügen.

Syntrillium
29.07.2011, 15:34
hi,

Deshalb sollte man an solche Sachen vorsichtig herangehen und Tatverdächtige nicht gleich vorverurteilen, wie in diesem Fall geschehen und schon gar nicht einsperren wenn nicht eindeutige Beweise vorlagen, Fluchtgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt!


mfg
Syntrillium

schastar
29.07.2011, 15:42
Da hast du ganz offensichtlich falsch gedacht.



Es ist so, dass müsstest auch du mittlerweile verinnerlicht haben können, dass das Gericht "in dubio pro reo" lieber einen Täter laufen lässt, wenn diesem die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Es blieb dem Gericht nichts anderes übrig als K laufen zu lassen. Im Zweifel für den Angeklagten und nicht aus tatsächlichen Gründen (eben weil erwiesen, dass es nicht so war, wie die bedauernswerte NKin es schilderte). Das "in dubio pro reo" hat weniger was mit Gerechtigkeit zu tun, als mit geltendem Recht. Es werden viele Täter aus diesem Grunde laufen gelassen, schlimm für die Opfer, schlimm hier für die bedauernswerte NKin.

Wo hat sich das Gericht im Urteil dahingehend geäußert, dass die Vorwürfe haltlos oder gar erlogen sind? Das ist wohl eher deiner Fantasie entsprungen als dem Urteil.
.....

Bei Sexualdelikten besteht die Möglichkeit alleine aufgrund der Glaubwürdigkeit der Opferzeugin einen Schuldspruch zu fällen, was auch der Grund für die immer wieder unschuldig Inhaftierte ist. Und warum war das hier nicht der Fall? Weil ihr 5 von 5 aufgrund ihrer erlogene und/oder haltlosen Aussage nicht geglaubt haben. :D

batumi
29.07.2011, 16:07
hi,

Deshalb sollte man an solche Sachen vorsichtig herangehen und Tatverdächtige nicht gleich vorverurteilen, wie in diesem Fall geschehen und schon gar nicht einsperren wenn nicht eindeutige Beweise vorlagen, Fluchtgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt!


mfg
Syntrillium

Das ist wohl eine Frage der Abwägung. Das Gericht hat anders entschieden (wg. der Fluchtgefahr), die Schweiz liefert nicht so schnell aus. War da nicht letztens ein echter Promi mal diesbezüglich nicht ausgeliefert worden, obwohl Urteil vorlag? Irgend nen amerikanischer Schauspieler meine ich ... mmh, egal.

batumi
29.07.2011, 16:09
Bei Sexualdelikten besteht die Möglichkeit alleine aufgrund der Glaubwürdigkeit der Opferzeugin einen Schuldspruch zu fällen, was auch der Grund für die immer wieder unschuldig Inhaftierte ist. Und warum war das hier nicht der Fall? Weil ihr 5 von 5 aufgrund ihrer erlogene und/oder haltlosen Aussage nicht geglaubt haben. :D

für die "immer wieder unschuldig Inhaftierte"?? Über wen schreibst du jetzt bitte?

Begzl. des Tatvorwurfes konnte ihr keine Lüge nachgewiesen werden, und K ... hat geschwiegen, was - wenn man sein Verhalten nun betrachtet - mMn wohl das beste war, was er machten konnte.

Wer ist 5 von 5? Die Fäkalbooktrullas? Irrelevant für ein Verfahren. 5 von 5 was?

Hydrant
29.07.2011, 17:01
[...]
Herr K hat übrigens bei der ersten Vernehmung ausgesagt, dass er keine Beziehung zu der bedauernswerten Nkin habe, und er hätte an dem besagten Abend auch keinen GV mit ihr gehabt. [...]

Das , liebe batumi, ist grottenfalsch.
Und somit auch der Rest.
Mir ist, zumindest wissentlich, nichts bekannt, wo er falsch ausgesagt hätte.

batumi
29.07.2011, 17:32
Auffällig oft erwähnt Richter Seidling, dass man in vielen Bereichen der Ex-Freundin Kachelmanns glaube und der Angeklagte gelogen habe. So sei der Abend im Grunde genau so abgelaufen, wie es May geschildert habe. Nur ob Kachelmannn seine damalige Geliebte nach dem Streit wirklich vergewaltigt hat, habe man nicht mit der "für eine Verurteilung nötigen Sicherheit" klären können. Schließlich habe auch May nachweislich gelogen: "Es bestehen Zweifel, dass es sich so abgespielt hat, wie es von der Nebenklägerin geschildert wird." Man könne aber dadurch nicht auf eine absichtliche Falschbeschuldigung schließen, von der einige Gutachter und Kachelmanns Verteidiger ausgehen.

Quelle: Vielfach veröffentlichtes Urteil im vorliegenden Fall

Pillefiz
29.07.2011, 17:36
für die "immer wieder unschuldig Inhaftierte"?? Über wen schreibst du jetzt bitte?

Begzl. des Tatvorwurfes konnte ihr keine Lüge nachgewiesen werden, und K ... hat geschwiegen, was - wenn man sein Verhalten nun betrachtet - mMn wohl das beste war, was er machten konnte.

Wer ist 5 von 5? Die Fäkalbooktrullas? Irrelevant für ein Verfahren. 5 von 5 was?

vom Gericht??? Schon vergessen?

batumi
29.07.2011, 17:38
vom Gericht??? Schon vergessen?

? 5 von 5 Gerichten? Stehe ich jetzt auf dem Schlauch?

Pillefiz
29.07.2011, 17:39
? 5 von 5 Gerichten? Stehe ich jetzt auf dem Schlauch?

soweit ich weiss, wurde bei Gericht abgestimmt,schuldig oder nicht schuldig oder so ähnlich. Vielleicht erbarmt sich einer und sucht es raus, ich tu mir das nicht an ;)

da steht was http://berlin2011.wordpress.com/2011/06/16/ermittlungen-gegen-kachelmann-anklager/

Hydrant
29.07.2011, 17:43
soweit ich weiss, wurde bei Gericht abgestimmt,schuldig oder nicht schuldig oder so ähnlich. Vielleicht erbarmt sich einer und sucht es raus, ich tu mir das nicht an ;)

Das steht doch alles im Strang.

Pillefiz
29.07.2011, 17:44
EBEN ! :D Glücklicherweise aber nicht nur da

Hydrant
29.07.2011, 17:48
EBEN ! :D Glücklicherweise aber nicht nur da

JA! Aber warum in die Ferne schweifen, wenn... ? :)

König
29.07.2011, 17:50
Kachelmann ist für unschuldig zu befinden!

So, jetzt habe ich mich auch mal in diesem Mammutstrang sinnlos verewigt.

Hydrant
29.07.2011, 17:54
Kachelmann ist für unschuldig zu befinden!

So, jetzt habe ich mich auch mal in diesem Mammutstrang sinnlos verewigt.

Du hast Recht getan, oh mein König!
Untertänigste Grüße.

Stanley_Beamish
29.07.2011, 17:57
Es ist nicht erwiesen, dass die Anschuldigungen erlogen oder gar haltlos sind.

"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin", sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling."


Diesen Schwachsinn wirst Du in der schriftlichen Urteilsbegründung nicht lesen.

Hydrant
29.07.2011, 17:59
Diesen Schwachsinn wirst Du in der schriftlichen Urteilsbegründung nicht lesen.

Ganz sicher nicht!

Stanley_Beamish
29.07.2011, 18:01
Schastar sollte nicht dazwischenfunken, wenn batumi hier Selbstgespräche führt. :D

Stimmt, das geht gar nicht! :lach:

Paul Felz
29.07.2011, 18:01
Auffällig oft erwähnt Richter Seidling,
[....]
Man könne aber dadurch nicht auf eine absichtliche Falschbeschuldigung schließen, von der einige Gutachter und Kachelmanns Verteidiger ausgehen.

Quelle: Vielfach veröffentlichtes Urteil im vorliegenden Fall
Anders verstehst Du es ja nicht. Es war eine Falschaussage, nur kann die Absicht nicht nachgewiesen werden.

schastar
29.07.2011, 18:08
für die "immer wieder unschuldig Inhaftierte"?? Über wen schreibst du jetzt bitte? ......

Das bezog ich auf die Tatsache das angebliche Vergewaltiger auch ohne handfeste Beweise verurteilt werden können, alleine auf der Grundlage der Aussage der Opferzeugin. Ein Fehlentwicklung unsere Justiz welche Lügnerinnen tür und Tor öffnet. Deshalb kommt es auch zu nachweislich Unschuldigen welche im Knast landeten.

Nachweislich Schuldige die Freigesprochen wurden sind mir hingegen keine bekannt. Da du ja behauptet hast daß immer wieder Vergewaltiger frei gesprochen werden, kannst du ein paar nennen?


.......Begzl. des Tatvorwurfes konnte ihr keine Lüge nachgewiesen werden, und K ... hat geschwiegen, was - wenn man sein Verhalten nun betrachtet - mMn wohl das beste war, was er machten konnte. ......

Herr Kachelmann hat nicht geschwiegen, er sagte noch vor Beginn der Verhandlung aus daß er sie nicht vergewaltigt hat.
Beim der Schilderung des angeblichen Tathergang konnte man ihr sehr wohl Lügen nachweisen.


.......Wer ist 5 von 5? Die Fäkalbooktrullas? Irrelevant für ein Verfahren. 5 von 5 was?

Falsch, die waren es, :


...wie BILD am SONNTAG erfuhr, mussten die Richter nicht lange diskutieren: Einstimmig, mit 5 zu 0 Stimmen, entschieden sie, Jörg Kachelmann (53) freizusprechen....

http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/siegte-5-zu-0-18225618.bild.html

Lauter Personen welche sich ihre Story bis zum erbrechen über Wochen anhören mussten.

Stanley_Beamish
29.07.2011, 18:09
Da hast du ganz offensichtlich falsch gedacht.



Es ist so, dass müsstest auch du mittlerweile verinnerlicht haben können, dass das Gericht "in dubio pro reo" lieber einen Täter laufen lässt, wenn diesem die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Es blieb dem Gericht nichts anderes übrig als K laufen zu lassen. Im Zweifel für den Angeklagten und nicht aus tatsächlichen Gründen (eben weil erwiesen, dass es nicht so war, wie die bedauernswerte NKin es schilderte). Das "in dubio pro reo" hat weniger was mit Gerechtigkeit zu tun, als mit geltendem Recht. Es werden viele Täter aus diesem Grunde laufen gelassen, schlimm für die Opfer, schlimm hier für die bedauernswerte NKin.
[...]


Da ein Mann objektiv solche Vorwürfe nur entkräften kann, wenn er ein Alibi hat, ist diese in dubio pro reo Geschichte sowohl gerecht, als auch rechtens.
Das wäre ja noch schöner, wenn jede Frust-Tussi einen Mann so mir nichts dir nichts ins Gefängnis klagen könnte.
Das hättet Ihr Groupies wohl gerne.

Paul Felz
29.07.2011, 18:11
Da ein Mann objektiv solche Vorwürfe nur entkräften kann, wenn er ein Alibi hat, ist diese in dubio pro reo Geschichte sowohl gerecht, als auch rechtens.
Das wäre ja noch schöner, wenn jede Frust-Tussi einen Mann so mir nichts dir nichts ins Gefängnis klagen könnte.
Das hättet Ihr Groupies wohl gerne.
Ja, Verurteilung ohne Beweise. Und dieselbe Nutzerin beschimpft andere als Nazis. Unfaßbar, die Blindheit.

schastar
29.07.2011, 18:21
Auffällig oft erwähnt Richter Seidling, dass man in vielen Bereichen der Ex-Freundin Kachelmanns glaube und der Angeklagte gelogen habe. So sei der Abend im Grunde genau so abgelaufen, wie es May geschildert habe. Nur ob Kachelmann seine damalige Geliebte nach dem Streit wirklich vergewaltigt hat, habe man nicht mit der "für eine Verurteilung nötigen Sicherheit" klären können. Schließlich habe auch May nachweislich gelogen: "Es bestehen Zweifel, dass es sich so abgespielt hat, wie es von der Nebenklägerin geschildert wird." Man könne aber dadurch nicht auf eine absichtliche Falschbeschuldigung schließen, von der einige Gutachter und Kachelmanns Verteidiger ausgehen.

Quelle: Vielfach veröffentlichtes Urteil im vorliegenden Fall

Was soll das sein? Der Möchtegernvergewalttigungsopferbonus? :))

Eventuell könnte sich das Gericht ja dann in Zukunft dazu durchringen bei einer Vergewaltigung nicht auf eine absichtliche Vergewaltigung zu schließen, und den versendlichen Vergewaltiger mit der gleichen Strafe belegen wie die versehendliche Lügnerin.

batumi
29.07.2011, 18:21
EBEN ! :D Glücklicherweise aber nicht nur da

? Bei Gericht wurde "abgestimmt" ? und du weißt das? Mir ist das nicht bekannt, aber ich lerne gerne dazu.

Hier im Strang habe ich schon viele abenteuerliche Sachen bezgl. der Justiz gelesen, aber Abstimmungen waren mir noch fremd. Wie hat man sich das vorzustellen`?

Hand hoch wer ihn verurteilen will oder was? ... tja bin ich froh, dass es bei den Gerichten in dem Bundesland - in welchem ich ansässig bin - anders läuft (soweit mir das bekannt ist natürlich nur ;) )

batumi
29.07.2011, 18:23
Was soll das sein? Der Möchtegernvergewalttigungsopferbonus? :))

Eventuell könnte sich das Gericht ja dann in Zukunft dazu durchringen bei einer Vergewaltigung nicht auf eine absichtliche Vergewaltigung zu schließen, und den versendlichen Vergewaltiger mit der gleichen Strafe belegen wie die versehendliche Lügnerin.

Du findest das alles recht lustig ... nun ja eine Vergewaltigung ist für das Opfer selten lustig, auch wenn du es anders siehst. Eine Vergewaltigung ist niemals versehentlich, aber was versuche ich mit dir zu diskutieren. Husch zurück mit dir auf die Treppe, nicht versehentlich, sondern mit Absicht.

Gurken-maske
29.07.2011, 18:41
Gesammeltes von Batumi:


Schließlich habe auch May nachweislich gelogen: "Es bestehen Zweifel, dass es sich so abgespielt hat, wie es von der Nebenklägerin geschildert wird." :rolleyes:


? 5 von 5 Gerichten? Stehe ich jetzt auf dem Schlauch? Der Schlauch ist gewaltig lang... :cool:
An Gerichten gab es : Schweinebraten mit Knödel, Spargel mit Schinken, für Vegetarier einen grossen Salatteller, für Fischliebhaber gegrillte Scampi und zuguterletzt ne Käseplatte..... :] (alles in der Gerichtskantine!)


? Bei Gericht wurde "abgestimmt" ? und du weißt das? Mir ist das nicht bekannt, aber ich lerne gerne dazu.
:] Entweder durch Streichhölzchenziehen oder durch "eene, meene muh und raus bist du..."

Gurken-maske
29.07.2011, 18:42
Kachelmann ist für unschuldig zu befinden!

So, jetzt habe ich mich auch mal in diesem Mammutstrang sinnlos verewigt.

Das wurd aber auch langsam mal Zeit! :P

Paul Felz
29.07.2011, 18:52
? Bei Gericht wurde "abgestimmt" ? und du weißt das? Mir ist das nicht bekannt, aber ich lerne gerne dazu.

Hier im Strang habe ich schon viele abenteuerliche Sachen bezgl. der Justiz gelesen, aber Abstimmungen waren mir noch fremd. Wie hat man sich das vorzustellen`?

Hand hoch wer ihn verurteilen will oder was? ... tja bin ich froh, dass es bei den Gerichten in dem Bundesland - in welchem ich ansässig bin - anders läuft (soweit mir das bekannt ist natürlich nur ;) )
Schon mal was von Geschworenen gehört? Beisitzenden Richtern? Nein?

Dachte ich mir.

batumi
29.07.2011, 19:00
Schon mal was von Geschworenen gehört? Beisitzenden Richtern? Nein?

Dachte ich mir.

Geschworene? An einem deutschen Gericht? Nein das habe ich noch nie gehört. Aber bitte, ich lerne gerne dazu. WO in einem deutschen Gericht sitzen "Geschworene"? ...

Beisitzende Richter sind keine Geschworene und abgestimmt wird da auch nicht.

Paul Felz
29.07.2011, 19:02
Geschworene? An einem deutschen Gericht? Nein das habe ich noch nie gehört. Aber bitte, ich lerne gerne dazu. WO in einem deutschen Gericht sitzen "Geschworene"? ...

Beisitzende Richter sind keine Geschworene und abgestimmt wird da auch nicht.
Deswegen auch 5 : 0 :rolleyes:

Sei froh, daß Dummheit nicht strafbar ist. Nachgewiesen ist sie, die Richter müßten nur über Dein Strafmaß abstimmen.

Ach ja, zähl mal drei Berufsrichter und zwei Schöffen zusammen. Was kommt wohl bei raus?

batumi
29.07.2011, 19:04
Deswegen auch 5 : 0 :rolleyes:

Sei froh, daß Dummheit nicht strafbar ist. Nachgewiesen ist sie, die Richter müßten nur über Dein Strafmaß abstimmen.

Ach ja, zähl mal drei Berufsrichter und zwei Schöffen zusammen. Was kommt wohl bei raus?



... oh :rolleyes: Mann das hat man nun davon, wenn man meint die Leute wüssten was sie schreiben.

Geh deine Geschworenen einsammeln.

Paul Felz
29.07.2011, 19:07
... oh :rolleyes: Mann das hat man nun davon, wenn man meint die Leute wüssten was sie schreiben.

Geh deine Geschworenen einsammeln.
Sie heißen Schöffen, aber nicht einmal das wußtest Du.

Und drei und zwei kannst Du offensichtlich auch nicht zusammenzählen.

So, jetzt überleg noch einmal, wie 5:0 zusammen kommt. Na?

Ach nee, kommst Du ja nicht drauf, ich verrate es Dir:
Alle 3 Berufsrichter und die beiden Schöffen haben der verachtenswerten Nebenklägerin nicht geglaubt.

Wußte bis jetzt jeder, außer Dir.

stscherer
29.07.2011, 19:15
Sie heißen Schöffen, aber nicht einmal das wußtest Du.

Und drei und zwei kannst Du offensichtlich auch nicht zusammenzählen.

So, jetzt überleg noch einmal, wie 5:0 zusammen kommt. Na?

Ach nee, kommst Du ja nicht drauf, ich verrate es Dir:
Alle 3 Berufsrichter und die beiden Schöffen haben der verachtenswerten Nebenklägerin nicht geglaubt.

Wußte bis jetzt jeder, außer Dir.

Paule, ich zitiere mal zielgruppenorientierte Presse:

http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/siegte-5-zu-0-18225618.bild.html

Du bist jetzt nicht dir Zielgruppe... ;)

Und nach meiner Kenntnis als Ausbilder einer bestimmten Berufsgruppe ist §263 StPO nicht Gegenstand der Ausbildung - das musst Du also nachsehen.

Paul Felz
29.07.2011, 19:31
Paule, ich zitiere mal zielgruppenorientierte Presse:

http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/siegte-5-zu-0-18225618.bild.html

Du bist jetzt nicht dir Zielgruppe... ;)

Und nach meiner Kenntnis als Ausbilder einer bestimmten Berufsgruppe ist §263 StPO nicht Gegenstand der Ausbildung - das musst Du also nachsehen.
Danke. Da steht es ja noch mal ganz explizit.

Hier im Strang wurde es zwar auch gefühlte 12 Milliarden mal geschrieben, aber.......

batumi
29.07.2011, 21:27
gek. BAT

Und nach meiner Kenntnis als Ausbilder einer bestimmten Berufsgruppe ist §263 StPO nicht Gegenstand der Ausbildung - das musst Du also nachsehen.

Weija ... da haste Recht. Ich entschuldige mich hier öffentlich, ich habs anders in Erinnerung gehabt (zu meiner Zeit hat man eine umfassendere Ausbildung gehabt, aber leider vergisst man auch mehr). Also ok da habe ich mich geirrt. Kommt vor.

Und nun findest du gewiss auch die Geschworenen deines Freundes Paule oder? ;)

Und da du ja grad dabei bist, könntest du grad auch noch was zu Rechtsmitteln i.S. "einstweilige Verfügung" einsetzen ... und über die Rechtskraft von Urteilen im Strafverfahren. Da scheint es Klärungsbedarf zu geben :)

Hydrant
30.07.2011, 01:51
Paule, ich zitiere mal zielgruppenorientierte Presse:

http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/siegte-5-zu-0-18225618.bild.html

Du bist jetzt nicht dir Zielgruppe... ;)

Und nach meiner Kenntnis als Ausbilder einer bestimmten Berufsgruppe ist §263 StPO nicht Gegenstand der Ausbildung - das musst Du also nachsehen.

Ich frage mich aber nach wie vor, woher die BLÖD diese Informationen hat.
Da scheint es ein hauswandgroßes Leck zu geben in der Mannheimer Justiz. Auch mit diesem 5:0 Urteil.
Ein Gericht wird - normalerweise - ganz sicher nicht veröffentlichen, wie es abgestimmt hat.

Gurken-maske
30.07.2011, 08:08
Ich frage mich aber nach wie vor, woher die BLÖD diese Informationen hat.
Da scheint es ein hauswandgroßes Leck zu geben in der Mannheimer Justiz. Auch mit diesem 5:0 Urteil.
Ein Gericht wird - normalerweise - ganz sicher nicht veröffentlichen, wie es abgestimmt hat.

Doch hat es, und zwar Richter Seidling selbst, als er das Urteils verlas. Ich meine mich zu erinnern, daß er davon sprach, daß alle 5 (incl. beisitzende Richter und Schöffen) einstimmig zu diesem Urteil kamen.

FranzKonz
30.07.2011, 20:23
Eieieieieieiei, jetzt ist doch wirklich alles schon mehrfach gesagt, was zu dem Thema zu sagen ist. Gibt es denn wirklich gar kein Ende?

Paul Felz
30.07.2011, 20:50
Weija ... da haste Recht. Ich entschuldige mich hier öffentlich, ich habs anders in Erinnerung gehabt (zu meiner Zeit hat man eine umfassendere Ausbildung gehabt, aber leider vergisst man auch mehr). Also ok da habe ich mich geirrt. Kommt vor.

Und nun findest du gewiss auch die Geschworenen deines Freundes Paule oder? ;)

Und da du ja grad dabei bist, könntest du grad auch noch was zu Rechtsmitteln i.S. "einstweilige Verfügung" einsetzen ... und über die Rechtskraft von Urteilen im Strafverfahren. Da scheint es Klärungsbedarf zu geben :)
Die Geschworenen heißen hier Schöffen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Für Dich noch einmal zum einmeißeln:

Ein Schwurgericht ist ein erstinstanzlicher (http://de.wikipedia.org/wiki/Instanz_%28Recht%29) Spruchkörper (http://de.wikipedia.org/wiki/Spruchk%C3%B6rper), dessen Zuständigkeit vor allem auf die Delikte des Mordes (http://de.wikipedia.org/wiki/Mord), des Totschlags (http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag) und die mit dem Tode erfolgsqualifizierten (http://de.wikipedia.org/wiki/Erfolgsqualifikation) Vorsatzdelikte (http://de.wikipedia.org/wiki/Delikt) beschränkt ist (Tötungsdelikte (http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%B6tungsdelikt) mit Ausnahmen, insbesondere der fahrlässigen Tötung). Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 74 (http://bundesrecht.juris.de/gvg/__74.html) Abs. 2, § 74e (http://bundesrecht.juris.de/gvg/__74e.html) GVG (http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz).
Die Bezeichnung Schwurgericht führt in Deutschland ausdrücklich eine Große Strafkammer (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafkammer) eines Landgerichtes (http://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht), besetzt mit drei Berufsrichtern (http://de.wikipedia.org/wiki/Richter) und zwei Schöffen (http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamtlicher_Richter) (§ 76 (http://bundesrecht.juris.de/gvg/__76.html) GVG) mit gesetzlich bestimmter Zuständigkeit gem. § 74 (http://bundesrecht.juris.de/gvg/__74.html) Abs. 2 GVG (http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfassungsgesetz) für dort genannte Verbrechen (http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen#Formeller_Verbrechensbegriff_in_Deutsch land) (§ 12 (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__12.html) Abs. 1 StGB (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_%28Deutschland%29)).

Adunaphel
30.07.2011, 20:52
Eieieieieieiei, jetzt ist doch wirklich alles schon mehrfach gesagt, was zu dem Thema zu sagen ist. Gibt es denn wirklich gar kein Ende?

Da fällt mir ein: Sind die vollständigen Urteilsgründe schon online?

Pillefiz
30.07.2011, 20:55
Da fällt mir ein: Sind die vollständigen Urteilsgründe schon online?

wohl nicht, die "Nachbarn" wissen auch nix :D

Paul Felz
30.07.2011, 20:59
wohl nicht, die "Nachbarn" wissen auch nix :D
Dabei hätte ich die Begründung auf eine einzige Seite gepackt:
"Gründe:
1. NK hat mehrfach gelogen und ist weder glaubhaft noch glaubwürdig (siehe auch Interviews)
2. Es gibt keine Beweise"

Adunaphel
30.07.2011, 21:03
wohl nicht, die "Nachbarn" wissen auch nix :D

Ach, gehst Du spionieren? ;)

Pillefiz
30.07.2011, 21:05
Ach, gehst Du spionieren? ;)

ich sage "informieren" dazu ;)

stscherer
30.07.2011, 21:21
Da fällt mir ein: Sind die vollständigen Urteilsgründe schon online?

Nö! Aber das LG hat ja auch noch jede Menge Zeit....

Wer selbst rechnen möchte:


§ 275 StPO

(1) Ist das Urteil mit den Gründen nicht bereits vollständig in das Protokoll aufgenommen worden, so ist es unverzüglich zu den Akten zu bringen. Dies muß spätestens fünf Wochen nach der Verkündung geschehen; diese Frist verlängert sich, wenn die Hauptverhandlung länger als drei Tage gedauert hat, um zwei Wochen, und wenn die Hauptverhandlung länger als zehn Tage gedauert hat, für jeden begonnenen Abschnitt von zehn Hauptverhandlungstagen um weitere zwei Wochen. Nach Ablauf der Frist dürfen die Urteilsgründe nicht mehr geändert werden. Die Frist darf nur überschritten werden, wenn und solange das Gericht durch einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand an ihrer Einhaltung gehindert worden ist. Der Zeitpunkt des Eingangs und einer Änderung der Gründe ist von der Geschäftsstelle zu vermerken.

(...)

Müsste irgendwann im September sein.... und die werden die Frist ausschöpfen, denke ich.

Adunaphel
30.07.2011, 21:33
Und wieder bewahrheitet sich der gute alte Spruch, dass ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert...:)

stscherer
30.07.2011, 22:00
Und wieder bewahrheitet sich der gute alte Spruch, dass ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert...:)

Jau!

Da haben interessierte Kreise ja noch genügend Zeit, aus weiteren zwei Wahrheiten eine Verleumdung zu zimmern - aber darüber zu schreiben ist mir heute zu anstrengend - morgen wird ein harter Tag: erst Kirche, dann Kerze entzünden, dann Fahrt nach Lübeck... aber ein gutes Omen hatte der heutige Tag - habe hier am Alten Hafen ein leckeres Bier bekommen: Herrenhäuser...

Adunaphel
30.07.2011, 22:08
Jau!

Da haben interessierte Kreise ja noch genügend Zeit, aus weiteren zwei Wahrheiten eine Verleumdung zu zimmern - aber darüber zu schreiben ist mir heute zu anstrengend - morgen wird ein harter Tag: erst Kirche, dann Kerze entzünden, dann Fahrt nach Lübeck... aber ein gutes Omen hatte der heutige Tag - habe hier am Alten Hafen ein leckeres Bier bekommen: Herrenhäuser...

Aus zwei Wahrheiten eine Verleumdung zimmern? Die Leute sollten sich mal lieber darum kümmern, dass nach dem Attentat in Norwegen endlich die perfekte Gelegenheit gegeben ist, die Rechte der Bürger weiter einzuschränken...

Fahrt nach Lübeck? Du Glüclicher...

schastar
31.07.2011, 05:42
Nö! Aber das LG hat ja auch noch jede Menge Zeit....

Wer selbst rechnen möchte:



Müsste irgendwann im September sein.... und die werden die Frist ausschöpfen, denke ich.

Mit Sicherheit, wird nicht einfach werden die Sache so zu begründen dass die Erzählerin von erlogenen und/oder haltlosen Geschichten einigermaßen geschützt ist und ihr Gesicht behält.
Nicht umsonst legt man die Meßlatte über welche die Justiz drüber muß um eine Anklage wegen Falschaussage gegen ein Möchtegernvergewaltigungsoper einzuleiten so hoch.
Da kann man sie doch jetzt nicht einfach als unglaubwürdig hinstellen. Auch wenn man ihr ganz offensichtlich nicht geglaubt hat.

Man kann sagen es wird ein Eiertanz zwischen einem richtigen und gerechten Urteil das begründet werden muß und dem unantastbaren Feministinnenwahn welcher zu befriedigen ist.

Gurken-maske
31.07.2011, 05:47
Eieieieieieiei, jetzt ist doch wirklich alles schon mehrfach gesagt, was zu dem Thema zu sagen ist. Gibt es denn wirklich gar kein Ende?

..... es wird immer noch was nachgelegt....... ;) :D

Gurken-maske
31.07.2011, 05:55
Die Geschworenen heißen hier Schöffen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Für Dich noch einmal zum einmeißeln:

Ach @ Paul , warum tust du dir diese Mühe der Erklärungen noch an? Die "vergackert" hier doch die Leut...... Zumal sie selbst von sich behauptet, in einem RA-Büro tätig zu sein....... :rolleyes:

Gurken-maske
31.07.2011, 05:59
*gekürzt
.....
Man kann sagen es wird ein Eiertanz zwischen einem richtigen und gerechten Urteil das begründet werden muß und dem unantastbaren Feministinnenwahn welcher zu befriedigen ist.

"Eiertanz" passt gut!! :)):))

Hydrant
01.08.2011, 20:00
@Gurken-Maske

Doch hat es, und zwar Richter Seidling selbst, als er das Urteils verlas. Ich meine mich zu erinnern, daß er davon sprach, daß alle 5 (incl. beisitzende Richter und Schöffen) einstimmig zu diesem Urteil kamen.

Ich kann mich daran nicht erinnern. Aber was ich nicht weiß soll nicht heißen, das es nicht stimmt.
Zumindest wäre es erstaunlich.

Paul Felz
01.08.2011, 20:03
Ach @ Paul , warum tust du dir diese Mühe der Erklärungen noch an? Die "vergackert" hier doch die Leut...... Zumal sie selbst von sich behauptet, in einem RA-Büro tätig zu sein....... :rolleyes:
Als was? Ist sie da auch während der Öffnungszeiten tätig?

Gurken-maske
02.08.2011, 05:55
Als was?

Staubwedel ? - möglicherweise? :shrug:


Ist sie da auch während der Öffnungszeiten tätig?
:cool:

stscherer
02.08.2011, 12:37
Aus zwei Wahrheiten eine Verleumdung zimmern? ..."


Das Spiel funktioniert so:

Man nehme 2 Wahrheiten:

Wahrheit Nr. 1:


Auch im Umfeld von Jörg Kachelmann kann man sich offenbar nicht vorstellen, um wen es sich bei der Anzeigenerstatterin handeln könnte.
Ein enger Geschäftspartner von Kachelmann erklärte in der Bildzeitung, Kachelmann habe in Schwetzingen niemals eine langjährige Bekanntschaft gepflegt.
Der Geschäftspartner erhebt sogar schwere Anschuldigungen gegen die Anzeigenerstatterin und spricht von „Stalking“.


zB.: http://netplosiv.com/201042450/kriminalitaet/joerg-kachelmann-vergewaltigungs-opfer-angeblich-eine-stalkerin

Wahrheit Nr. 2:

Jörg Kachelmann hat sich umfänglich zu seiner Beziehung und zum Verlauf der angeblichen Tatnacht gegenüber dem Untersuchungsrichter am 24.03.2010 geäussert.

zB.: http://www.welt.de/vermischtes/article6908197/Nix-dran-Joerg-Kachelmann-beteuert-Unschuld.html

Und nun rühre man diese beide Wahrheiten zusammen, wie hier in diesem Thema hinlänglich zu besichtigen - und was wird dann daraus: Kachelmann habe geleugnet, die Nebenklägerin zu kennen, damit habe er gelogen und sei unglaubwürdig.

Und wenn dann ein paar Wochen und Monate ins Land gegangen sind, dann wird für einige plötzlich (und vielleicht noch nicht einmal absichtlich) diese Unwahrheit zur Wahrheit, und damit die vorhergehende Unwahrheit zur Verleumdung... frei nach dem Motto: etwas wird schon hängenbleiben.


(...)
Fahrt nach Lübeck? Du Glücklicher...

War ein ausgesprochen entspannter und angenehmer Nachmittag - der mit einem hervorragenden Essen mit dem Blick über die Wendorfer Seebrücke auf die Schwedenköpfe vor dem Wismarer Hafen endete... ;)

Gurken-maske
13.09.2011, 17:48
Nun ist sie da, die ausführliche Urteilsbegründung: :D


Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum: 13.09.2011

Kurzbeschreibung:
Urteil mit Gründen zu den Akten gebracht

Die Kammer hat nunmehr das Urteil mit Gründen zu den Akten gebracht. Die schriftlichen Urteilsgründe werden der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin bzw. deren Beistand noch in dieser Woche zugestellt. Mit Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe beginnt für die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin die einmonatige Frist zur Begründung der Revision.

Aufgrund wiederholter Anfragen weisen wir daraufhin, dass im Hinblick auf die betroffenen Persönlichkeitsrechte die schriftlichen Urteilsgründe in keiner Form - also auch nicht in anonymisierter Fassung - der Öffentlichkeit oder den Medienvertretern zugänglich sind.

Dr. Joachim Bock
VRLG und Pressereferent

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1271283/index.html?ROOT=1160629

Mit dieser Einsicht kommt man allerdings reichlich spät! Ob die Staatsanwaltschaft wohl dazu fähig ist, diesmal die Klappe zu halten? Wir werden es lesen...... :whis::128:

stscherer
13.09.2011, 18:14
Schon interessant: neben der Wiedereinführung des Geheimprozesses wird jetzt durch das Landgericht Mannheim auch noch das Geheimurteil installiert - fehlt ja eigentlich nur noch das geheime Rechtsmittel und die geheime Strafvollstreckung - vielleicht sollte man bei Obama anfragen, ob der da nicht den ein oder anderen Ort demnächst zur Verfügung stellen kann.

Langsam wird mir Angst und Bange...

henriof9
13.09.2011, 18:18
Nun ist sie da, die ausführliche Urteilsbegründung: :D



http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1271283/index.html?ROOT=1160629

Mit dieser Einsicht kommt man allerdings reichlich spät! Ob die Staatsanwalt wohl dazu fähig ist, diesmal die Klappe zu halten? Wir werden es lesen...... :whis::128:

Ist doch allerdings irgendwie albern.
Das Urteil ist bekannt, eine Kurzfassung wie es dazu gekommen ist ist auch bekannt, viele prozessualen Inhalte sind bekannt, und nun macht man sich plötzlich Gedanken wegen der Persönlichkeitsrechte ?
Was will man da noch verheimlichen ?

Unabhängig mal davon; früher oder später wird es ja eh an die Öffentlichkeit gelangen.

Paul Felz
13.09.2011, 18:37
Da denkt man, daß sich dieses Gericht nicht noch lächerlicher machen kann und dann das.

Werden Urteile demnächst auch anonym verfaßt?

SAMURAI
13.09.2011, 18:41
Jetzt sollte die Trulle wg. falscher Anschuldigung" in die Mangel genommen werden.

Schwarzer wird Rotz und Wasser heulen.

Paul Felz
13.09.2011, 18:43
Jetzt sollte die Trulle wg. falscher Anschuldigung" in die Mangel genommen werden.

Schwarzer wird Rotz und Wasser heulen.
Geht ja nicht, weil die Unschuld nicht erwiesen ist.

Praetorianer
13.09.2011, 19:08
Geht ja nicht, weil die Unschuld nicht erwiesen ist.

Häh? Und selbst wenn, kann mir mal jemand einen Fall nennen, in dem je eine Frau wegen Falschanschuldigung bei einer Vergewaltigung ins Gefängnis gegangen wäre?

Gurken-maske
13.09.2011, 19:17
Ist doch allerdings irgendwie albern.
Das Urteil ist bekannt, eine Kurzfassung wie es dazu gekommen ist ist auch bekannt, viele prozessualen Inhalte sind bekannt, und nun macht man sich plötzlich Gedanken wegen der Persönlichkeitsrechte ?
Was will man da noch verheimlichen ?

Unabhängig mal davon; früher oder später wird es ja eh an die Öffentlichkeit gelangen.

So empfand ich das auch! :vogel::lach:

Gurken-maske
13.09.2011, 19:21
Schwarzer wird Rotz und Wasser heulen.

.... nun kann sie gar nicht ihren Senf dazugeben........... :hihi:

Übrigens soll ihr Buch wohl in den nächsten Tagen erscheinen. Ich kaufs nicht. Die Meinungen derer, die so blöd sind, es zu kaufen, wird man sicherlich irgendwo im net lesen können :kotz:

Paul Felz
13.09.2011, 19:30
Häh? Und selbst wenn, kann mir mal jemand einen Fall nennen, in dem je eine Frau wegen Falschanschuldigung bei einer Vergewaltigung ins Gefängnis gegangen wäre?

Da gibt es einen Fall, bei der die Falschanschuldigung bewiesen war. Die Frau sitzt natürlich nicht im Knast.

Praetorianer
13.09.2011, 19:33
Da gibt es einen Fall, bei der die Falschanschuldigung bewiesen war. Die Frau sitzt natürlich nicht im Knast.

Es gibt viele Fälle, in denen die Falschanschuldigung bewiesen ist bzw. vom Gericht so gesehen wird. Dafür wird nie eine Frau in den Knast gehen. Zumindest nicht in der westlichen Welt.

Paul Felz
13.09.2011, 19:47
Es gibt viele Fälle, in denen die Falschanschuldigung bewiesen ist bzw. vom Gericht so gesehen wird. Dafür wird nie eine Frau in den Knast gehen. Zumindest nicht in der westlichen Welt.

Möglich, mir ist jedoch nur einer bekannt. Und das auch nur, weil es nicht lange her ist.

schastar
13.09.2011, 20:26
Geht ja nicht, weil die Unschuld nicht erwiesen ist.

Herrn Kachelmann hat man ja auch in die Mangel genommen obwohl seine Schuld auch nicht erwiesen war.

Paul Felz
13.09.2011, 20:40
Herrn Kachelmann hat man ja auch in die Mangel genommen obwohl seine Schuld auch nicht erwiesen war.

Der hat ja auch keine Persönlichkeitsrechte.

Adunaphel
13.09.2011, 23:16
Der hat ja auch keine Persönlichkeitsrechte.

Er ist ja auch ein Mann.:D

Grenzer
13.09.2011, 23:24
Herrn Kachelmann hat man ja auch in die Mangel genommen obwohl seine Schuld auch nicht erwiesen war.

Aber dafür hat sich jemandes anderes Unfähigkeit erwiesen ,-
somit hatte diese öffentliche Mangelei wenigstens etwas Gutes

http://666kb.com/i/bwxapd4bjj5r65csn.jpg

Paul Felz
13.09.2011, 23:28
Er ist ja auch ein Mann.:D
Genau! Vogelfrei!

Adunaphel
13.09.2011, 23:31
Aber dafür hat sich jemandes anderes Unfähigkeit erwiesen ,-
somit hatte diese öffentliche Mangelei wenigstens etwas Gutes

http://666kb.com/i/bwxapd4bjj5r65csn.jpg

Stell doch bitte um diese Uhrzeit nicht solche Fotos ein. Da bekommt man ja Alpträume von dem Anblick!

FranzKonz
14.09.2011, 09:10
Stell doch bitte um diese Uhrzeit nicht solche Fotos ein. Da bekommt man ja Alpträume von dem Anblick!

Ey Mann ey! Der ist doch voll coooool ey! :))

Adunaphel
14.09.2011, 21:53
Ey Mann ey! Der ist doch voll coooool ey! :))

Franz, was ist passiert?????????????????????????????????????????? ??

:scare:

Paul Felz
14.09.2011, 22:04
Franz, was ist passiert?????????????????????????????????????????? ??

:scare:
Er ist verliebt :]

Lilly
15.09.2011, 02:45
Er ist verliebt :]

In Wiehießergleichnomal?http://www.forum.orchideen-forum.de/images/smilies/037.gif

FranzKonz
15.09.2011, 09:18
Franz, was ist passiert?????????????????????????????????????????? ??

:scare:

Frage ich mich auch. Muß ich jetzt für Euch auch schon die Ironie-Tags verwenden?


Er ist verliebt :]


In Wiehießergleichnomal?http://www.forum.orchideen-forum.de/images/smilies/037.gif

Praetorianer
15.09.2011, 09:19
Trägt der Mann eigentlich ne Perücke?

Lilly
15.09.2011, 09:31
Trägt der Mann eigentlich ne Perücke?

Du meinst, echtes Haar kann gar nicht so verfilzt, ungepflegt und glanzlos wirken?

Gurken-maske
15.09.2011, 14:29
Gespannt bin, wer das Rennen macht..... :D:D


Jörg Kachelmann: Das Rennen ist gestartet
Gespeichert von uwe am/um Do, 09/15/2011 - 09:11

(Mannheim) Im Revisionsfahren gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann sind ebay-Zeiten angebrochen.
Nach der Ankündigung des Landgerichts Mannheim, das schriftliche Urteil mit seinen Gründen, nicht den Medien zur Verfügung zu stellen, begannen erste Justizmitarbeiter mit vorgezogenen Weihnachtsfeierlichkeiten.

Das freisprechende Urteil wird Jörg Kachelmann und seinen Anwälten sowie der Nebenklägerin und ihren Anwälten mit der Post zugestellt. Die Staatsanwaltschaft erhält das schriftliche Urteil mit seinen Gründen im üblichen Geschäftsgang.
Kenntnis vom Urteil erlangen zusätzlich Schreibkräfte, Rechtspfleger und alle, die Zugang zum Computernetz des Landgerichts Mannheim haben.

Bereits jetzt sollen führende Medien durch großzügige "Honorarangebote" versuchen, an den Text des Urteils zu gelangen. Auf den düsteren Fluren des Mannheimer Landgerichts wird gemunkelt, das Höchstgebot läge derzeit bei 50.000,- Euro, Tendenz steigend, für das erste Exemplar des Urteils.
Derjenige, der das Urteil als Erster weitergibt, dürfte im September schon seine Weihnachtsbescherung haben.

Auch in diversen Redaktionsräumen herrscht erneut das Kachelmann-Fieber. Es wird allerorten gewettet, welches Blatt als Erstes das auflagensteigernde Urteil veröffentlichen wird.
Zur Zeit bieten sich an der Wettbörse Springer und Burda ein heisses Kopf an Kopf-Rennen.
Kachelmann-Prozess: Das Schmierentheater geht weiter


http://www.rentner-news.de/content/J%C3%B6rg-Kachelmann-Das-Rennen-ist-gestartet

Praetorianer
15.09.2011, 14:31
Du meinst, echtes Haar kann gar nicht so verfilzt, ungepflegt und glanzlos wirken?

Die Visage ist ja noch hässlicher als die von Kachelmann.

Gurken-maske
15.09.2011, 14:59
Die Visage ist ja noch hässlicher als die von Kachelmann.

Aber er ist auch verheiratet! :D Gleich nach dem Prozess hat er sich getraut.........

FranzKonz
15.09.2011, 15:07
Aber er ist auch verheiratet! :D Gleich nach dem Prozess hat er sich getraut.........

Was Du alles weißt! :scare:

Magst Du uns nicht genauer unterrichten und ein Bild des Brautpaars einstellen?

Lilly
15.09.2011, 17:15
Aber er ist auch verheiratet! :D Gleich nach dem Prozess hat er sich getraut.........

Ich dachte, Kinderehen sind verboten?

Gurken-maske
23.09.2011, 05:51
Meine lesebrillenbestückten Augen lasen gestern dies:



Köln – 28 O 557/11. Hinter diesem Aktenzeichen verbirgt sich ein pikanter Prozess vorm Kölner Landgericht: Jörg Kachelmann gegen seine Ex-Geliebte Sabine W. (38, Name geändert)!


MAULKORB-PROZESS IN KÖLN!

Es geht um ein Interview in der Zeitschrift „Bunte“, das Sabine W. nach Kachelmanns Freispruch (!) im Vergewaltigungsprozess gegeben hatte.

Jörg Kachelmann hatte sie zuvor in Interviews angegriffen. Der „Bunte“ sagte Sabine W. unter anderem: „Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“ Oder: „In seinen Augen hat er in der besagten Nacht ja nichts falsch gemacht. Er hat nur die Machtverhältnisse wieder so hergestellt, wie sie seiner Meinung nach richtig sind.“ Und: „Als er im Februar nachts meine Wohnung verließ, war das Letzte, was ich je von ihm gehört habe: Wenn du was erzählst, bringe ich dich um.“

Nun muss das Gericht entscheiden: Durfte die Frau das im Interview so sagen? Zumal Kachelmann im Strafprozess freigesprochen worden war. Schon im Juli hatten Richter der Ex Geliebten diese Äußerungen per einstweiliger Verfügung verboten.

Bei jedem Verstoß drohen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Sabine W. hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Zur Verhandlung gestern in Köln kamen weder Jörg Kachelmann noch die Ex- Geliebte, sie schickten ihre Anwälte. Die Richterin deutete an: Sie wird die Verbote für die genannten Zitate und weitere bestätigen.

Vorher hatte sie appelliert: „Vielleicht könnte man sich verständigen.“ Vergeblich. Urteil am 19. Oktober.




http://www.bild.de/regional/koeln/joerg-kachelmann/geliebte-vor-gericht-20089392.bild.html

http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a115.gif

henriof9
23.09.2011, 07:35
Meine lesebrillenbestückten Augen lasen gestern dies:

http://www.bild.de/regional/koeln/joerg-kachelmann/geliebte-vor-gericht-20089392.bild.html

http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a115.gif

Nun, er wurde frei gesprochen und demnach darf sie solche Äußerungen nicht tätigen.
Ist wie bei Gysi. denn darf man auch nicht offiziell Stasi- Mitarbeiter nennen.

schastar
23.09.2011, 07:44
Nun, er wurde frei gesprochen und demnach darf sie solche Äußerungen nicht tätigen.
Ist wie bei Gysi. denn darf man auch nicht offiziell Stasi- Mitarbeiter nennen.

gibt es Beweise daß er einer war?

schastar
23.09.2011, 07:48
http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/mfbq-kachelmann_22978207_mbqf-1316680373-20091180/2,h=343.bild.jpg


Da ist ja wohl kein Zweifel offen wer von den beiden die Peitsche hatte.
http://www.dark-smilies.de/pics/sm/sm009.gif

Gurken-maske
23.09.2011, 17:02
Ach was ist der "Besucher"-Pegel dieses Threads doch wieder gestiegen! :nido:
Ich könnt mich beeumeln............

Eines muss ich aber doch noch fragen:

in dem Artikel der Bild wird die SM-Anhängerin und -Geniesserin und Bettlaken-ungewaschen-mehrfach-Verwenderin (lt. Medienberichten) wieder nur mit einem Phantasienamen benannt, obwohl doch aller Welt spätestens nach Prozessende und seit Bunte-Story der Real-Name bekannt sein dürfte. :128:

Hat das einen besonderen Grund, daß Bild so verfährt? Das jetzige Gebaren ist doch überflüssig.

Vielleicht mag uns der äusserst sympathische Forist Herr stscherer einmal darüber aufklären? Und auch, warum eine "solche" Person, die ja nun mit ihrer Anzeige "gegen die Wand gefahren" ist, immer noch versucht, alle schmutzigen Details (lt. Presseberichten) des Prozesses wieder aufleben zu lassen? Wäre nett! :]
Oder wäre dieses Verhalten (der Anzeigenerstatterin) einer möglichen Persönlichkeitsstörung, einer lustvollen Selbstzerstörung - ähnlich der Sucht nach SM - zuzuordnen? :2faces: (Ja, ja, ein elfjähriger Genuss ist nicht so einfach abzulegen.....)



:bounce::bounce:

henriof9
23.09.2011, 17:20
gibt es Beweise daß er einer war?

Schon, der Streit ging lediglich darum, ob sie ausreichend genug sind und soweit mir bekannt ist, findet sich niemand der dies weiter verfolgt.
Politisch ist dies sicherlich auch nicht gewollt, ist die Linkspartei mittlerweile salonfähig- und regierungsfähig geworden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gregor_Gysi#M.C3.B6gliche_T.C3.A4tigkeit_als_Inoff izieller_Mitarbeiter_der_Stasi

schastar
23.09.2011, 17:58
Ach was ist der "Besucher"-Pegel dieses Threads doch wieder gestiegen! :nido:
Ich könnt mich beeumeln............

Eines muss ich aber doch noch fragen:

in dem Artikel der Bild wird die SM-Anhängerin und -Geniesserin und Bettlaken-ungewaschen-mehrfach-Verwenderin (lt. Medienberichten) wieder nur mit einem Phantasienamen benannt, obwohl doch aller Welt spätestens nach Prozessende und seit Bunte-Story der Real-Name bekannt sein dürfte. :128:

Hat das einen besonderen Grund, daß Bild so verfährt? Das jetzige Gebaren ist doch überflüssig.

Vielleicht mag uns der äusserst sympathische Forist Herr stscherer einmal darüber aufklären? Und auch, warum eine "solche" Person, die ja nun mit ihrer Anzeige "gegen die Wand gefahren" ist, immer noch versucht, alle schmutzigen Details (lt. Presseberichten) des Prozesses wieder aufleben zu lassen? Wäre nett! :]
Oder wäre dieses Verhalten (der Anzeigenerstatterin) einer möglichen Persönlichkeitsstörung, einer lustvollen Selbstzerstörung - ähnlich der Sucht nach SM - zuzuordnen? :2faces: (Ja, ja, ein elfjähriger Genuss ist nicht so einfach abzulegen.....)



:bounce::bounce:

Meinst du da jetzt die Claudia Simone Dinkel? ?(

stscherer
23.09.2011, 20:39
(...)
Vielleicht mag uns der äusserst sympathische Forist Herr stscherer einmal darüber aufklären? Und auch, warum eine "solche" Person, die ja nun mit ihrer Anzeige "gegen die Wand gefahren" ist, immer noch versucht, alle schmutzigen Details (lt. Presseberichten) des Prozesses wieder aufleben zu lassen? Wäre nett! :]
(...)
Vielen Dank für das Kompliment, aber diese Frage kann ich nicht abschliessend beantworten; interessant ist es allerdings schon, aber Liebe und Hass sind 2 verwandte Eigenschaften, und der Prozess K. hat viele skurrile Randnotizen - bis dahin, dass inzwischen sogar mein Facebook-Profil unter ständiger Kontrolle steht. Ist schon irre... manchen möchte man da zu einem anständigen Hobby raten.

Auch lustig ist, dass da noch einer ist, der unbedingt von RA Höcker verklagt werden will - anscheinend erhält er so wenig Aufmerksamkeit, dass ihm selbst ein Prozess recht wäre. Das hat immerhin eines: eine ganz spezielle Note!

Bzgl. des Prozesses in Köln denke ich, dass die NK Klauseln in ihrem Vertrag mit der "Bunten" hat, welche sie von Haftungen freihalten, die aus der dortigen "Homestory" entstehen. Das Ganze wird sie also finanziell nicht stören...

Nur das Interesse der "Bunten" verstehe ich nicht, denn die Story ist durch, die Hefte verkauft, und - wie sagt man so schön: "In die Zeitung von gestern wird morgen der Fisch gewickelt...".

Insgesamt könnte ich mir nur denken, dass man sich Sorgen um Schadensersatzklagen von K. macht - wer weiss, wer den Vergleich abgelehnt hat...

Komisch finde ich ausserdem, dass die "BILD" dann in der Berichterstattung über den Prozess in Köln den Fehler begeht, den schon eine andere Zeitung vorher gemacht hat: nämlich die beanstandeten Passagen erneut zu zitieren. Auch dagegen ist RA Höcker ja schon mit Erfolg vorgegangen.

Gurken-maske
24.09.2011, 06:14
Meinst du da jetzt die Claudia Simone Dinkel? ?(

http://www.smilies.4-user.de/include/Schilder/10.gif

Gurken-maske
24.09.2011, 06:50
........ bis dahin, dass inzwischen sogar mein Facebook-Profil unter ständiger Kontrolle steht. Ist schon irre... manchen möchte man da zu einem anständigen Hobby raten.
.............


krank....... kränker......... am kränkesten........ ;):D :whateva:



Komisch von der Bild finde ich die Verwendung des Phantasienamens - immer noch - für die ... die...... :censored:. na, du weisst schon....., während JK immer wieder mit vollem Klarnamen erwähnt wird........ :rolleyes:


Vereinfacht und ohne irgendwelche Rechtskenntnisbildung gefragt: ist die :censored: denn überhaupt noch "schutzwürdig", nachdem sie doch selbst Anzeigenerstellerin und nunmehr per Klarnamen in aller Munde ist?


Was ist denn das für ein "Persönlichkeitsrecht" oder ein "Schutz der Persönlichkeit", den einen Namen nackt ins Netz zu stellen und den anderen zu verschleiern?????? ?(

schastar
24.09.2011, 07:29
Vielen Dank für das Kompliment, aber diese Frage kann ich nicht abschliessend beantworten; interessant ist es allerdings schon, aber Liebe und Hass sind 2 verwandte Eigenschaften, und der Prozess K. hat viele skurrile Randnotizen - bis dahin, dass inzwischen sogar mein Facebook-Profil unter ständiger Kontrolle steht. Ist schon irre... manchen möchte man da zu einem anständigen Hobby raten.

Auch lustig ist, dass da noch einer ist, der unbedingt von RA Höcker verklagt werden will - anscheinend erhält er so wenig Aufmerksamkeit, dass ihm selbst ein Prozess recht wäre. Das hat immerhin eines: eine ganz spezielle Note!

Bzgl. des Prozesses in Köln denke ich, dass die NK Klauseln in ihrem Vertrag mit der "Bunten" hat, welche sie von Haftungen freihalten, die aus der dortigen "Homestory" entstehen. Das Ganze wird sie also finanziell nicht stören...

Nur das Interesse der "Bunten" verstehe ich nicht, denn die Story ist durch, die Hefte verkauft, und - wie sagt man so schön: "In die Zeitung von gestern wird morgen der Fisch gewickelt...".

Insgesamt könnte ich mir nur denken, dass man sich Sorgen um Schadensersatzklagen von K. macht - wer weiss, wer den Vergleich abgelehnt hat...

Komisch finde ich ausserdem, dass die "BILD" dann in der Berichterstattung über den Prozess in Köln den Fehler begeht, den schon eine andere Zeitung vorher gemacht hat: nämlich die beanstandeten Passagen erneut zu zitieren. Auch dagegen ist RA Höcker ja schon mit Erfolg vorgegangen.

Zumindest wünsche ich Herrn Kachelmann daß er noch so manche sehr hohe Geldzahlung von CSD und der Schmutzpresse erhält.

Hydrant
26.09.2011, 01:24
[...]
Was ist denn das für ein "Persönlichkeitsrecht" oder ein "Schutz der Persönlichkeit", den einen Namen nackt ins Netz zu stellen und den anderen zu verschleiern?????? ?(

Genau das habe ich mich schon seit Beginn dieses merkwürdigen Prozesses gefragt.

henriof9
27.09.2011, 12:36
Was ist denn das für ein "Persönlichkeitsrecht" oder ein "Schutz der Persönlichkeit", den einen Namen nackt ins Netz zu stellen und den anderen zu verschleiern?????? ?(

Das entspricht eben der Devise " wenn Zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht das Selbe ". :D

Das entspricht allerdings der Denkweise vieler Menschen.

Gurken-maske
27.09.2011, 14:58
Genau das habe ich mich schon seit Beginn dieses merkwürdigen Prozesses gefragt.


Solange der Prozess noch lief, konnte ich das ja verstehen.

Nicht aber jetzt mehr, da der reale Name der Dinkel ja medienseits überall genannt wurde! :whateva:

stscherer
27.09.2011, 19:54
Das entspricht eben der Devise " wenn Zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht das Selbe ". :D

Das entspricht allerdings der Denkweise vieler Menschen.

Ja, lieber Henry: inzwischen scheint mein Facebook-Profl interessanter zu sein als die neue "EMMA" - und da werden plötzlich angebliche Links zitiert, die es nie gegeben hat, und zwar genau von solchen, die doch nichts mit Facebook und nichts mehr mit politikforen zu tun haben wollen, aber jede Seite, jedes Profil, jeden Eintrg im Netz verschlingen - und dabei jedem vorschreiben wollen, was dieser zu lesen oder zu denken hat. So sieht sie also aus, die neue Aktivität rund um die Verfassungsrechte - es schüttelt einen...

Immerhin kann sich eine der Kontrollfreaks noch daran erinnern, dass sie hier jegliche Zurückhaltung aufgegeben hatte in Bezug auf die Person Kachelmann - und dann um Löschung geweint hat.

All dies zeigt exemplarisch, dass sich viele durch das eigenwillige Verhalten der mannheimer Justiz und die ähnlich einseitige - aber immerhin deswegen nachvollziehbare - Reaktion der Verteidigung haben anstecken lassen: es geht eigentlich gar nicht mehr um die Aufklärung einer (angeblichen) Straftat, sondern es geht um einen Stellvertreterkrieg.

Die Landgericht hätte allerdings erneut die Möglichkeit gehabt, diese unsinnige Verkürzung des Sachverhalts endlich zu beenden: durch die Vorlage eine anonymisierten und neutralisierten schriftlichen Urteils - denn dieses wird über eine grössere Sachlichkeit verfügen müssen als die Ausfälle des Vorsitzenden in seinen mündlichen Ausführungen, um vor dem BGH Bestand zu haben. Damit hätte man den Prozess wieder dahin zurück geführt, wo er von Anfang an hin gehört hätte: in einen Gerichtssaal auf dem Boden der StVO und mit den Spielregeln des StGB.

Aber auch diese Chance scheint vertan, das Gericht hütet das Urteil wie die Wahrheit über den Mord an JFK - und "JK", will heissen Jörg Kachelmann kündigt sein Buch "Mannheim" an - welches wohl kaum eine nüchterne und sachliche Auseinandersetzung mit dem Prozess sein wird; und gelangweilte Mädels ziehen sich weiterhin an Facebook, politikforen und Presseerklärungen von RA Höcker hoch...

Grenzer
27.09.2011, 20:00
Solange der Prozess noch lief, konnte ich das ja verstehen.

Nicht aber jetzt mehr, da der reale Name der Dinkel ja medienseits überall genannt wurde! :whateva:

Ach ,-
darf man jetzt endlich hier im Forum den Klarnamen und eventuell auch ein Foto dieser fragwürdigen Dame veröffentlichen ??

Was habe ich dunnemals von Thauris & Emanzentruppe an roten Punkten dafür gefangen.... :)

http://666kb.com/i/bxbcgkdbiflcjz5wt.jpg

Gurken-maske
27.09.2011, 20:24
Ach ,-
darf man jetzt endlich hier im Forum den Klarnamen und eventuell auch ein Foto dieser fragwürdigen Dame veröffentlichen ??

Was habe ich dunnemals von Thauris & Emanzentruppe an roten Punkten dafür gefangen.... :)



Unser lieber Mitforist Herr Scherer könnte dir das genauer sagen.

Ich, mit meinem laienhaften Verstand :P , würde schlichtweg "ja" sagen, was die Klarnamennennung angeht.
Foto halte ich für überflüssig, schliesslich weiss doch jeder, wie Schwetzinger Spargel aussieht.......

Gurken-maske
27.09.2011, 20:35
Immerhin kann sich eine der Kontrollfreaks noch daran erinnern, dass sie hier jegliche Zurückhaltung aufgegeben hatte in Bezug auf die Person Kachelmann - und dann um Löschung geweint hat.


Ich erinnere mich daran. Auch an das blumig gehaltene Entschuldigungsschreiben, welches den Eindruck hinterliess, der Verstand hätte endlich Einzug gehalten......
Dies war aber nur eine kurze Phase.:cool2:



... und gelangweilte Mädels ziehen sich weiterhin an Facebook, politikforen und Presseerklärungen von RA Höcker hoch...

Ich höre Herrn Konz schon sagen: "Hühner eben!" :))

Hydrant
27.09.2011, 21:56
Solange der Prozess noch lief, konnte ich das ja verstehen.

Nicht aber jetzt mehr, da der reale Name der Dinkel ja medienseits überall genannt wurde! :whateva:

Selbst da konnte ich diese Ungleichbehandlung nicht so richtig verstehen. Wenn schon, dann gleiches Recht für Alle!
Wobei ich die Auswüchse im I-Net Claudia Dinkel betreffend nicht gut heiße. Aber auch hier bzw. von hier ausgehend hat es Auswüchse gegen User gegeben oder sie finden offensichtlich immer noch statt.
Den Leuten ist halt langweilig... :vogel:

Hydrant
27.09.2011, 23:09
[...]
Ich höre Herrn Konz schon sagen: "Hühner eben!" :))

Franz Konz gebührt der allerhöchste Respekt für die Postulierung seiner AHT. Sie bewahrheitet sich immer wieder aufs Neue.
Es ist an der Zeit, die AHT zum AHG (Allgemeines Hühner Gesetz) zu erheben. Ich denke, dass es sich innerhalb kürzester Zeit durchsetzen wird.
Die Feldversuche sprechen jedenfalls für sich.
Bei passender Gelegenheit werde ich Franz Konz für den Nobel-Preis für seine bahnbrechenden Erkenntnisse vorschlagen.
Bei manchen Verhaltensweisen einiger Zeitgenossen/Zeitgenossinnen könnte ich mir ohne das AHG keine klare Meinung mehr bilden.

Letzte Instanz
27.09.2011, 23:23
Dieser elendiglichen Vorverurteilung d. Herrn K. die hier betrieben wurde, wurde energisch Widerstand und Einhalt geboten.
Auch mancher Rechtsgeleerter schloss sich diesem Kesseltreiben an und entblödete sich im nachhinein nicht von Freispruch "zweiter" Klasse zu faseln, den es NICHT gibt.

Hydrant
27.09.2011, 23:40
Dieser elendiglichen Vorverurteilung d. Herrn K. die hier betrieben wurde, wurde energisch Widerstand und Einhalt geboten.
Auch mancher Rechtsgeleerter schloss sich diesem Kesseltreiben an und entblödete sich im nachhinein nicht von Freispruch "zweiter" Klasse zu faseln, den es NICHT gibt.

Jaja, die sogenannten Wächter...

FranzKonz
28.09.2011, 19:10
... Ich höre Herrn Konz schon sagen: "Hühner eben!" :))

Ich finde es einfach herrlich, daß ich es kaum noch selbst sagen muß. :))

stscherer
30.09.2011, 11:49
Unser lieber Mitforist Herr Scherer könnte dir das genauer sagen.

Ich, mit meinem laienhaften Verstand :P , würde schlichtweg "ja" sagen, was die Klarnamennennung angeht.
Foto halte ich für überflüssig, schliesslich weiss doch jeder, wie Schwetzinger Spargel aussieht.......

Da eine gelangweilte Ex-Stewardess inzwischen schon im roten Bereich dreht, nur, weil ich mich nicht dazu gemeldet habe:

Ich denke, dass die NK nach ihrem Bunte-Interview kaum noch einen Status beanspruchen kann, in der ihr Klarname geschützt ist. Ich bin also der Ansicht, inzwischen sind ihre Persönlichkeitsrechte durch Nutzung des Klarnamens nicht mehr verletzt - da man dies aber auch anders sehen kann, würde ich mich immer auf der "sicheren Seite" bewegen und ihn nicht benutzen, weil sie letztendlich im Vergleich zu JK keine Prominente und "Person der Zeitgeschichte" ist.

Photos dürften sowieso tabu sein, da sie entweder ohne Berechtigung aufgenommen worden sind oder mit ihrer Veröffentlichung Urheberrechte Dritter verletzt werden: dies hat aber im Grunde nichts mit dem Prozess zu tun.

So weit sich die hyperventilierende Dame (die ja dem hiesigen Forum angeblich den Rücken gekehrt hat, um dann im gleichen Atemzug fröhlich zu kopieren) darüber aufregt, dass Foristen spekulieren, welchen psychischen Hintergrund das Interview der mutmasslichen Falschbeschuldigerin mit der Bunte gehabt haben mag, kann ich nur sagen: die Freiheit über den Wolken mag vor vielen Jahren vielleicht noch grenzenlos gewesen sein, doch über Meinungsfreiheit scheint man da herzlich wenig gelernt zu haben zwischen saftschubsen und Schwimmwesten zeigen: wie viele Seiten haben in diesem Strang die unausgelastet-Schäumende zusammen mit ihren Feuerfreundinnen über den Geisteszustand des noch nicht rechtskräftig Freigesprochenen spekuliert? Gefühlte 10.000 Seiten.

"Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Für Aktivierte scheint das nicht zu gelten - mutmasslich wissen sie noch nicht einmal, wer das gesagt hat... es war allerdings eine wirkliche Dame, die man wohl eher Feministin nennen kann als eine bestimmte Prozessbeobachterin.

Tosca
30.09.2011, 12:53
Sagt dir "relative Person der Zeitgeschichte " was?

stscherer
30.09.2011, 14:21
Sagt dir "relative Person der Zeitgeschichte " was?

Ja, als überholter Begriff schon - meine "Nachbarin" (vielleicht auch Ex, da musst Du Bunte-Leserinnen fragen) hat sich darum erheblich verdient gemacht. ;)

Lilly
30.09.2011, 14:50
Da eine gelangweilte Ex-Stewardess inzwischen schon im roten Bereich dreht, nur, weil ich mich nicht dazu gemeldet habe:

Ich denke, dass die NK nach ihrem Bunte-Interview kaum noch einen Status beanspruchen kann, in der ihr Klarname geschützt ist. Ich bin also der Ansicht, inzwischen sind ihre Persönlichkeitsrechte durch Nutzung des Klarnamens nicht mehr verletzt - da man dies aber auch anders sehen kann, würde ich mich immer auf der "sicheren Seite" bewegen und ihn nicht benutzen, weil sie letztendlich im Vergleich zu JK keine Prominente und "Person der Zeitgeschichte" ist.

Photos dürften sowieso tabu sein, da sie entweder ohne Berechtigung aufgenommen worden sind oder mit ihrer Veröffentlichung Urheberrechte Dritter verletzt werden: dies hat aber im Grunde nichts mit dem Prozess zu tun.

So weit sich die hyperventilierende Dame (die ja dem hiesigen Forum angeblich den Rücken gekehrt hat, um dann im gleichen Atemzug fröhlich zu kopieren) darüber aufregt, dass Foristen spekulieren, welchen psychischen Hintergrund das Interview der mutmasslichen Falschbeschuldigerin mit der Bunte gehabt haben mag, kann ich nur sagen: die Freiheit über den Wolken mag vor vielen Jahren vielleicht noch grenzenlos gewesen sein, doch über Meinungsfreiheit scheint man da herzlich wenig gelernt zu haben zwischen saftschubsen und Schwimmwesten zeigen: wie viele Seiten haben in diesem Strang die unausgelastet-Schäumende zusammen mit ihren Feuerfreundinnen über den Geisteszustand des noch nicht rechtskräftig Freigesprochenen spekuliert? Gefühlte 10.000 Seiten.

"Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Für Aktivierte scheint das nicht zu gelten - mutmasslich wissen sie noch nicht einmal, wer das gesagt hat... es war allerdings eine wirkliche Dame, die man wohl eher Feministin nennen kann als eine bestimmte Prozessbeobachterin.

Aus ihrer Sicht möglicherweise "leider". Wer weiß schon, ob sie nicht genau das, neben der Vernichtung Kachelmanns, beabsichtigt hatte. Nun, beides ist wohl gründlich misslungen.

Hydrant
30.09.2011, 14:58
Da eine gelangweilte Ex-Stewardess inzwischen schon im roten Bereich dreht, nur, weil ich mich nicht dazu gemeldet habe:

Ich denke, dass die NK nach ihrem Bunte-Interview kaum noch einen Status beanspruchen kann, in der ihr Klarname geschützt ist. Ich bin also der Ansicht, inzwischen sind ihre Persönlichkeitsrechte durch Nutzung des Klarnamens nicht mehr verletzt - da man dies aber auch anders sehen kann, würde ich mich immer auf der "sicheren Seite" bewegen und ihn nicht benutzen, weil sie letztendlich im Vergleich zu JK keine Prominente und "Person der Zeitgeschichte" ist.

Photos dürften sowieso tabu sein, da sie entweder ohne Berechtigung aufgenommen worden sind oder mit ihrer Veröffentlichung Urheberrechte Dritter verletzt werden: dies hat aber im Grunde nichts mit dem Prozess zu tun.

So weit sich die hyperventilierende Dame (die ja dem hiesigen Forum angeblich den Rücken gekehrt hat, um dann im gleichen Atemzug fröhlich zu kopieren) darüber aufregt, dass Foristen spekulieren, welchen psychischen Hintergrund das Interview der mutmasslichen Falschbeschuldigerin mit der Bunte gehabt haben mag, kann ich nur sagen: die Freiheit über den Wolken mag vor vielen Jahren vielleicht noch grenzenlos gewesen sein, doch über Meinungsfreiheit scheint man da herzlich wenig gelernt zu haben zwischen saftschubsen und Schwimmwesten zeigen: wie viele Seiten haben in diesem Strang die unausgelastet-Schäumende zusammen mit ihren Feuerfreundinnen über den Geisteszustand des noch nicht rechtskräftig Freigesprochenen spekuliert? Gefühlte 10.000 Seiten.

"Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Für Aktivierte scheint das nicht zu gelten - mutmasslich wissen sie noch nicht einmal, wer das gesagt hat... es war allerdings eine wirkliche Dame, die man wohl eher Feministin nennen kann als eine bestimmte Prozessbeobachterin.

Das waren nicht nur gefühlte, sondern mindestens 10.000 Beiträge, nicht Seiten.
Es wurden z.T. die hanebüchensten Argumente herangezogen, um JK ins Allermöglichste schlechte Licht zu rücken.
Diese Damen sollten Gedichte verfassen, womöglich wäre das erfolgreicher für sie.

Gurken-maske
30.09.2011, 16:05
Da eine gelangweilte Ex-Stewardess inzwischen schon im roten Bereich dreht, nur, weil ich mich nicht dazu gemeldet habe:
...........


So weit sich die hyperventilierende Dame .....
(gekürzt)

Es ist zu vermuten, daß diese "Dame" einen Schaden davongetragen hat................ :D

Erst kürzlich war es wieder überall zu lesen, daß die schlechte Kabinenluft zu Vergiftungserscheinungen führt.

http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/reportagen/kabinenluft115.html

und hier:


Piloten und Bordpersonal klagen seit Jahren über krankmachende Dämpfe in Flugzeugen. Vor allem wegen des Nervengifts Trikresylphosphat, kurz TCP.
http://www.express.de/panorama/studie-beweist-nervengift-in-passagier-fliegern,2192,10868238.html

http://smilys.net/lachende_smilies/smiley1735.gif

(hab ich doch vor Monaten schon geschrieben, daß sie kerosinverseucht ist!)

Trashcansinatra
30.09.2011, 20:41
(hab ich doch vor Monaten schon geschrieben, daß sie kerosinverseucht ist!)
hat der Kachelmann etwa Benzin im Blut?! oder war dies eine andere "Einspritzdüse"?!

Hydrant
01.10.2011, 02:52
hat der Kachelmann etwa Benzin im Blut?! oder war dies eine andere "Einspritzdüse"?!

Ja. Hat wohl im weitesten Sinne etwas mit Fliegen zu tun.

Gurken-maske
04.10.2011, 09:14
Diese Damen sollten Gedichte verfassen, womöglich wäre das erfolgreicher für sie.

Sie dichten doch schon.......... - erfolglos -......sich was zusammen.:hihi:

SAMURAI
04.10.2011, 09:19
Sie dichten doch schon.......... - erfolglos -......sich was zusammen.:hihi:

Was denn - Schoss(Stoss)gebete ?

Gurken-maske
04.10.2011, 09:25
Was denn - Schoss(Stoss)gebete ?


Sowas muss das sein........... http://www.smilies.4-user.de/include/Frech/smilie_frech_146.gif

Schwarzer Rabe
07.10.2011, 13:10
Freitag, 07. Oktober 2011, 13:01 UHR Freispruch von Kachelmann rechtskräftig

Mannheim – Der Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin zogen ihre Anträge auf Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Kachelmann war Ende Mai aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Seine Ex-Freundin, die als Nebenklägerin aufgetreten war, hatte ihn beschuldigt, sie im Februar 2010 mit einem Messer bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten.
zurück


Klick (http://www.bild.de/newsticker-meldungen/home/12-kachelmann-20351004.bild.html)

Ein guter Tag für alle Wetterfans! :)

martin54
07.10.2011, 13:19
Klick (http://www.bild.de/newsticker-meldungen/home/12-kachelmann-20351004.bild.html)

Ein guter Tag für alle Wetterfans! :)


...wenn das Thauris erfährt ;(

Pillefiz
07.10.2011, 13:22
das hab ich gefunden:

Staatsanwaltschaft nimmt Revision im Kachelmann-Verfahren zurück

Datum: 07.10.2011

Kurzbeschreibung:

STAATSANWALTSCHAFT MANNHEIM
Pressereferent

PRESSEMITTEILUNG
(07.10.2011)



Staatsanwaltschaft nimmt Revision im Kachelmann-Verfahren zurück



Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat im Verfahren gegen den Moderator Jörg Kachelmann die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31. Mai, durch das der Angeklagte vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurde, heute zurückgenommen.

Die Staatsanwaltschaft geht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe davon aus, dass die Durchführung der Revision vor dem Bundesgerichtshof keine genügenden Erfolgsaussichten bieten würde. Im Revisionsverfahren werden Urteile ausschließlich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern kontrolliert. Solche Fehler enthält das Urteil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht.

Die sehr ausführlich begründete Entscheidung der 5. Strafkammer des Landgerichts kommt mit nachvollziehbaren Argumenten zu dem Ergebnis, dass das Gericht sich nach umfassender Beweisaufnahme nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen konnte. Folglich musste er aus Sicht der Kammer nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen werden.

Von Nachfragen zum Inhalt des Urteils bitten wir abzusehen.



Grossmann
Erster Staatsanwalt

Gurken-maske
07.10.2011, 13:26
Klick (http://www.bild.de/newsticker-meldungen/home/12-kachelmann-20351004.bild.html)

Ein guter Tag für alle Wetterfans! :)

Hey, DANKE für diese Mitteilung, die uns nun endgültige Gewissheit bringt. :bounce:



Freitag, 07. Oktober 2011, 13:10 UHR Kachelmann: Revisionsantrag zurückgezogen

Mannheim – Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat den Freispruch des TV-Wettermoderators Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung akzeptiert und ihre Revision zurückgenommen. Das schriftliche Urteil des Landgerichts Mannheim, das Kachelmann nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten” freigesprochen habe, sei „nachvollziehbar”, teilte die Staatsanwaltschaft in Mannheim mit. Damit ist nur noch die Revision von Kachelmanns Ex-Freundin und Nebenklägerin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhängig. Kachelmann war Ende Mai in einem der spektakulärsten Prozesse der vergangenen Jahre vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Es gebe keine „tragfähigen Beweise”, dass Kachelmann im Februar 2010 seine Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, hieß es damals in der mündlichen Urteilsbegründung
http://www.bild.de/newsticker-meldungen/home/12-kachelmann-20351004.bild.html

Nein, ist das KÖSTLICH ! - ich sehe enttäuschte Gesichter und Schaum - in allen Farben..............

:klatsch::lach: :bah:

Herr Scherer, wo sind Sie? Wir brauchen Ihren Kommentar! :)):))

Leila
07.10.2011, 15:12
Kachelmann endgültig freigesprochen (http://www.focus.de/panorama/welt/keine-revision-kachelmann-endgueltig-freigesprochen_aid_672394.html)

Nun denn! – Ja, was denn?

Was bleibt, ist die Ungewißheit.

schastar
07.10.2011, 16:04
...Die sehr ausführlich begründete Entscheidung des Landgerichts Mannheim weise keine Rechtsfehler auf, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Argumente, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten, seien nachvollziehbar....

Das heißt, man glaubt ihr nicht. Und wenn eine etwas erzählt, man ihr aber nicht glaubt, dann hält man sie für eine .....?

Wie auch immer, der Rachefeldzug war ein Rohrkrepierer.

Leila
07.10.2011, 16:09
Das heißt, man glaubt ihr nicht. Und wenn eine etwas erzählt, man ihr aber nicht glaubt, dann hält man sie für eine .....?

Wie auch immer, der Rachefeldzug war ein Rohrkrepierer.

Wir wissen nichts in dieser Sache, lieber Schastar! Nur zwei Menschen wissen etwas in dieser Sache, die uns für immer und ewig verborgen bleiben wird.

Gruß von Leila

Sui
07.10.2011, 16:16
Kachelmann endgültig freigesprochen (http://www.focus.de/panorama/welt/keine-revision-kachelmann-endgueltig-freigesprochen_aid_672394.html)

Nun denn! – Ja, was denn?

Was bleibt, ist die Ungewißheit.

Verabrede dich doch mit der Kachel im Dolder und behaupte, du hast mit Journalismus nichts zu tun.
Und bestell ihm ein paar Weinchen, die er bezahlen darf (Du weisst er ist geizig).

Ich denke, da kommt noch was. Irgendwann enttarnen sich alle. :)
Leider wohnt er wieder in der Schweiz.

:flop:

SAMURAI
07.10.2011, 16:22
Darf die Trine jetzt behaupten "Kachelmann hat mich gewaltgepoppt" ?

schastar
07.10.2011, 16:27
Wir wissen nichts in dieser Sache, lieber Schastar! Nur zwei Menschen wissen etwas in dieser Sache, die uns für immer und ewig verborgen bleiben wird.

Gruß von Leila

Klar wissen wir dass der Rachefeldzug ein Rohrkrepierer war / ist. Und, daß ihr der gerichtliche Spruchkörper nicht geglaubt hat.

P.S. und dazu ob er sie nun vergewohltätigt hat oder nicht habe ich mich gerade ja nicht geäußert.

schastar
07.10.2011, 16:35
Verabrede dich doch mit der Kachel im Dolder und behaupte, du hast mit Journalismus nichts zu tun.
Und bestell ihm ein paar Weinchen, die er bezahlen darf (Du weisst er ist geizig).

Ich denke, da kommt noch was. Irgendwann enttarnen sich alle. :)Leider wohnt er wieder in der Schweiz.

:flop:

ja, ich hoffe es.

Von ihm erwarte ich ein Buch "Was Frauen wirklich brauchen und wollen" und von ihr ebenfalls eines "Wie ein Rachegedanke mein Leben veränderte".

Gurken-maske
07.10.2011, 18:32
Darf die Trine jetzt behaupten "Kachelmann hat mich gewaltgepoppt" ?

Ganz offensichtlich nicht! Denn sie bekam ja schon im Juli einen gerichtlichen Maulkorb verpasst: :D


Nach seinem Freispruch im Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen seine ehemalige Geliebte erwirkt. Die 38-Jährige darf nach dem Beschluss des Landgerichts Köln nicht mehr öffentlich behaupten, Kachelmann habe sie "unter Einsatz eines Messers vergewaltigt".
http://www.stern.de/panorama/nach-vergewaltigungsprozess-maulkorb-fuer-kachelmanns-ex-geliebte-1710568.html

Leila
07.10.2011, 18:59
Prozeß finito, Ende, aus, Amen.

Flasche leer :alki:

martin54
07.10.2011, 19:02
Nach wie vor halte ich JK für keine Ahnung.

Das schrieb ich, weil ich den Thread wieder in die räumliche Nähe des anderen lustigen rücken wollte.

schastar
07.10.2011, 19:07
Prozeß finito, Ende, aus, Amen.

Flasche leer :alki:

Stimmt, aber immer noch sehen sich jedes Jahr Hunderte von Männern haltlosen und/oder erlogenen Beschuldigungen wegen angeblichen sexelns durch Frauen ausgesetzt.
Diese Opfer sollte man nicht vergessen.

Leila
07.10.2011, 19:23
Stimmt, aber immer noch sehen sich jedes Jahr Hunderte von Männern haltlosen und/oder erlogenen Beschuldigungen wegen angeblichen sexelns durch Frauen ausgesetzt.
Diese Opfer sollte man nicht vergessen.

Das mag stimmen – aber man müßte es herausfinden, um es bestätigen zu können.

Ach, lieber Schastar, wenn es mir nur gelänge, Dir mit einfachen, verständlichen Worten darzulegen, was ich vom ‚Kachelmannprozeß‘ halte! Nämlich mehr als jemand, der mich nicht kennt, mir zutrauen würde …

Von Rechts wegen gesehen ist der Prozeß nun beigelegt, nicht aber vom Gefühl her. So gesehen ist die Flasche noch voll.

Gruß von Leila

stscherer
07.10.2011, 19:56
Wenn das hier ein Politikforum ist, dann müsste die Diskussion jetzt beginnen - nämlich diejenige über die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Verteidigung den Prozess geführt haben - und wie sie den Weg und das Ergebnis der Öffentlichkeit transparent erklären. Auch wenn es Staatsanwälte und Richter manchmal nicht einsehen: ihr System funktioniert nur mit der Akzeptanz der Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit akzeptiert nur transparente Entscheidungsprozesse - und die sollten nicht Rückert oder Schwarzer machen, sondern die "öffentlichen Stellen" selbst.

schastar
07.10.2011, 19:57
Das mag stimmen – aber man müßte es herausfinden, um es bestätigen zu können.

Ach, lieber Schastar, wenn es mir nur gelänge, Dir mit einfachen, verständlichen Worten darzulegen, was ich vom ‚Kachelmannprozeß‘ halte! Nämlich mehr als jemand, der mich nicht kennt, mir zutrauen würde …

Von Rechts wegen gesehen ist der Prozeß nun beigelegt, nicht aber vom Gefühl her. So gesehen ist die Flasche noch voll.

Gruß von Leila

Was mich persönlich an diesem Fall am meisten stört ist das Verhalten von Staatsanwaltschaft und Gericht. Es fehlte jedes Maß an Feingefühl was es für alle Beteiligten zu einem Fiasko machte.
Im Vorfeld hätte schon viel besser ermittelt werden müssen bevor man sich entschloß so eine Lawine loszutreten.

Und dies ist es auch was ich an vielen anderen derartigen Prozessen kritisiere, es werden schnell mal Leben zerstört wegen eine haltlosen und/oder erlogenen Anschuldigung.

Leila
07.10.2011, 20:22
Nochmals an den lieben Schastar eines meiner unmaßgeblichen Worte:

‚Gefühlsmäßig‘ hätte ich J. K. zum Tode verurteilt, wäre ich eine bedenken- und gedankenlose Richterin. Mir ist es von Natur aus gegeben, Schwachköpfen, Schleimern und Blindschleichen in jeder erdenklichen Lage zu erkennen und ihnen geschickt auszuweichen, um mit ihnen nicht näher bekannt zu werden. Diese Fähigkeit bewahrte mich vor mancher Unbill und verhalf mir Zeit meines Lebens kostbare Lebenszeit zu sparen, deren Vorrat ich nun in meinem Alter beinahe verschwenderisch ausschütten kann, indem ich auf Dinge eingehe, die mich eigentlich nichts angehen.

J. K. hielt ich von Anbeginn für einen, dem ich niemals anders als via Television begegnen wollte, so sehr ekelte ich mich vor ihm; und daß viele Frauen für ihn andere, erhabenere Gefühle hegten als ich, nehme ich nicht ohne Ekel zur Kenntnis.

Darf ich Dich an etwas erinnern? Ich nehme an, ja. Weißt Du, lieber Schastar, noch, als J. K., der zerzauste ‚Lausbub‘ mit dem Dreitagebart urplötzlich als glattrasierter Erstkommunikant vor den Objektiven der Photoreporter erschien? Seither halte ich ihn für einen schlechten Schauspieler und nenne ihn in einem Atemzug mit Clint Eastwood, Michael Douglas und Tom Cruise, Leuten, die immerzu nicht anders als dumm in die Kamera gucken können.

Gruß von Leila

Pillefiz
07.10.2011, 20:29
Wenn das hier ein Politikforum ist, dann müsste die Diskussion jetzt beginnen - nämlich diejenige über die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Verteidigung den Prozess geführt haben - und wie sie den Weg und das Ergebnis der Öffentlichkeit transparent erklären. Auch wenn es Staatsanwälte und Richter manchmal nicht einsehen: ihr System funktioniert nur mit der Akzeptanz der Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit akzeptiert nur transparente Entscheidungsprozesse - und die sollten nicht Rückert oder Schwarzer machen, sondern die "öffentlichen Stellen" selbst.

es wurde im Vorfeld schon alles zerredet, was soll jetzt noch diskutiert werden?

Leila
07.10.2011, 20:43
es wurde im Vorfeld schon alles zerredet, was soll jetzt noch diskutiert werden?

Das von Dir Zitierte wollte auch ich zitieren und auf es in angemessener Weise antworten.

Ich schreibe hier nochmals meinen Lieblingssatz ganz besonders sorgfältig hin:

Nur zweie wissen die Wahrheit.

Hydrant
07.10.2011, 22:05
Die relevanten Kommentare und auch Aktivitäten findest Du hier:
Blog RA Scherer (http://stscherer.wordpress.com/ra-scherer/)

Hydrant
07.10.2011, 22:13
Genau!
Diese Vorgehensweise des Landgerichtes Mannheim hat einen derart schlechten Beigeschmack, schlimmer geht's nimmer.

Gurken-maske
08.10.2011, 07:46
Fall Kachelmann: Staatsanwaltschaft, ein hysterisches und überfordertes Gericht, rausgeschmissene Gelder, ein riechender Traumatologe, schmutzige, mit Sperma behaftete Bettlaken, eine auf mich unglaubwürdig wirkende Anzeigenerstatterin, krankhaft sich in Szene setzende "Puppen", eine widerwärtige, schon kurz vorm Grab stehende Alt-Feministin und grandiose Rechtsanwälte/in :top: ................, all das wird mir im Gedächtnis bleiben.

Die Ära JK ist vorbei. Der Rest interessiert mich nicht, ebenfalls nicht seine hilflosen Wetterkritzeleien im Stile "Sendung mit der Maus" via you tube und ein möglicherweise erscheinendes Buch.

Lasse man den Vorhang fallen - ohne Applaus. :wacky:

Ich bin draussen. :wink::wink:

SAMURAI
08.10.2011, 11:06
ich warte immer noch auf einen Kommentar von Alice Schwätzer

Trashcansinatra
08.10.2011, 11:17
ich warte immer noch auf einen Kommentar von Alice Schwätzer

da sehe ich aber ziemlich ":regionen0146::buschmann_2:", daß sie sich dazu herabläßt ... :D

Dubidomo
08.10.2011, 17:39
Hurra, wir leben wieder!!!!!

Wann wird der Herr Staatsanwalt wegen Missachtung des GG, also wegen Verfassungfeindlichkeit, aus dem Staatsdienst entlassen? Dasselbe gilt auch für die "Superpolizistin"!!!!
Die angeblich Vergewaltigte ist mit Sicherungsverwahrung zu bedenken wegen nachgewiesener Gemeingefährlichkeit und versuchter Einführung der Scharia.

Lilly
09.10.2011, 09:06
Auf den Punkt gebracht:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,790544,00.html

Zitat daraus: "Die Staatsanwaltschaft nahm die Revision ohne Begründung zurück. So blieb es ihr erspart, darauf eingehen zu müssen, was der nun rechtskräftige Freispruch für die Nebenklägerin bedeutet. Dass der Angeklagte "nur" aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, belastet ihn nicht. Denn eine Tat, die nicht nachzuweisen ist, ist eben keine Tat.

Doch an der Frau bleibt der Makel haften, die Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaft, ihren Therapeuten, ja sogar ihren Anwalt und ihre Eltern belogen zu haben. Außerdem ist sie verheizt worden von Personen, die sich ihrer als Mittel zum Zweck vermehrter Publicity bedienten. Dieser von Kachelmann enttäuschten Frau hätte rechtzeitig zur Wahrheit verholfen werden können und müssen. Jetzt ist sie tatsächlich ein Opfer - nämlich der Justiz."

Ich persönlich würde noch hinzufügen: auch ein Opfer ihrer selbst!

schastar
09.10.2011, 10:18
..Dieser von Kachelmann enttäuschten Frau hätte rechtzeitig zur Wahrheit verholfen werden können und müssen...

Indem man ihr den Prozess wegen Falschanzeige gemacht und sie verurteilt hätte? Oder wie soll ich das jetzt verstehen.

Niemand kennt die Wahrheit außer den Beteiligten. Die Faktenlage gab kein Verfahren her so hätte auch keines stattfinden dürfen.

Gehirnnutzer
09.10.2011, 10:36
Auf den Punkt gebracht:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,790544,00.html

Zitat daraus: "Die Staatsanwaltschaft nahm die Revision ohne Begründung zurück. So blieb es ihr erspart, darauf eingehen zu müssen, was der nun rechtskräftige Freispruch für die Nebenklägerin bedeutet. Dass der Angeklagte "nur" aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, belastet ihn nicht. Denn eine Tat, die nicht nachzuweisen ist, ist eben keine Tat.

Doch an der Frau bleibt der Makel haften, die Ermittlungsbehörden, die Staatsanwaltschaft, ihren Therapeuten, ja sogar ihren Anwalt und ihre Eltern belogen zu haben. Außerdem ist sie verheizt worden von Personen, die sich ihrer als Mittel zum Zweck vermehrter Publicity bedienten. Dieser von Kachelmann enttäuschten Frau hätte rechtzeitig zur Wahrheit verholfen werden können und müssen. Jetzt ist sie tatsächlich ein Opfer - nämlich der Justiz."

Ich persönlich würde noch hinzufügen: auch ein Opfer ihrer selbst!

Ich würde noch hinzufügen, ein Opfer der Presse, denn der Spiegel versucht hier zu manipulieren in dem er den Sachverhalt ungenau oder besser gesagt hat falsch darstellt. Kachelmann wurde wegen des Grundsatzes "in dubio pro reo" freigesprochen, einer der schlechtesten Beweisgründe, die es gibt. Der Term "Mangel an Beweisen" trifft den eigentlichen Kern dieses Grundsatzes nicht, denn er gaukelt vor, das hier eine Mangel in der Quantität der Beweise vorliegt und die Ursache des Freispruches rein in den Beweisen liegt und das ist falsch.
Ein anderer Richter hätte in erster Instanz mit den selben Beweisen Kachelmann auch schuldig sprechen können.
Tut mir leid, jetzt wird es etwas theoretisch.
Es gibt den Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch das Gericht, das heißt nichts anderes, das das Gericht während der Beweisaufnahme, frei darin ist, welche Bedeutung es jedem einzelnen Beweis zu misst. Daraus ergibt sich, das am Ende der Beweisaufnahme, mehrere Schlussfolgerungen über Schuld des Täters, Tat und Tathergang möglich sind. Das Gericht ist nicht verpflichtet bei mehreren möglichen Schlussfolgerungen, der für den Täter günstigsten zu folgen, es muss nur die anderen Schlussfolgerungen in die Urteilsbegründung einfließen lassen.
Einzig und allein wichtig ist, egal welcher Schlussfolgerung der Richter nun folgt, das er auf Grund der Schlussfolgerung keinen Zweifel an der Schuld des Täters hat. Hat er Zweifel an der Schuld des Täters und mögen sie noch so klein seien, dann greift die Regel "in dubio pro reo" und er muss den Täter freisprechen.
Das ist natürlich sehr einfach dargestellt und ist eigentlich umfangreicher.

Rechtlich gesehen ist auch ein Freispruch nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" Schuld befreiend, jedoch hinterlässt er sowohl auf dem mutmaßlichen Täter als auch auf dem Opfer Makel. Die einseitige Darstellung des Artikels ist somit zwar nicht falsch aber auch nicht richtig. Eigentlich wäre es die Pflicht der Presse, den Bürger über den oben erwähnten Sachverhalt aufzuklären, was der Spiegel aber in seinem Artikel zu Gunsten einer Darstellung, die eine bestimmtes Bild aufstellt, unterlässt. Es geht allein wieder darum, Emotionen zu erzeugen, um kommerziellen Interessen nachzukommen.

Im Grunde genommen, müsste man hier auch den Bürger kritisieren, denn eine Ursache für die entsprechende Form der Berichterstattung liegt bei ihm. Es ist scheißegal wie eine Freispruch zustande kommt, ob nun eindeutig oder wie im Fall Kachelmann mit Zweifeln, er wird von dem Bürgern je nach Tat und Umständen so oder so nicht geachtet.

Bei aller berechtigten Kritik an unserer Rechtsprechung, die sich zu meist auf das Strafmaß bezieht, wäre es wichtig, das nicht nur der Staat die Rechtsgrundsätze achtet, sondern auch der Bürger sich die Rechtsgrundsätze verinnerlicht und um deren Wichtigkeit und deren Ursprung weiß.

Ich halte zwar nicht viel von den Geschworenengerichten nach amerikanischen Muster, weil mir dort zu sehr die Gefahr besteht, das Emotionen entscheiden und nicht Beweise, jedoch führen sie bei den Bürgern, die in eine Jury berufen werden, zu einer dem eben gesagten gerecht werdenden Auseinandersetzung mit dem Recht.

Trashcansinatra
09.10.2011, 13:01
Fall Kachelmann: Staatsanwaltschaft, ein hysterisches und überfordertes Gericht, rausgeschmissene Gelder, ein riechender Traumatologe, schmutzige, mit Sperma behaftete Bettlaken, eine auf mich unglaubwürdig wirkende Anzeigenerstatterin, krankhaft sich in Szene setzende "Puppen", eine widerwärtige, schon kurz vorm Grab stehende Alt-Feministin und grandiose Rechtsanwälte/in :top: ................, all das wird mir im Gedächtnis bleiben.

Die Ära JK ist vorbei. Der Rest interessiert mich nicht, ebenfalls nicht seine hilflosen Wetterkritzeleien im Stile "Sendung mit der Maus" via you tube und ein möglicherweise erscheinendes Buch.

Lasse man den Vorhang fallen - ohne Applaus. :wacky:

Ich bin draussen. :wink::wink:

Oha, war sie etwa das, was man in der Finanzwelt ein SPV (Special Purpose Vehicle) nennen würde?! Na ja, sei's drum - in den meisten Sachen war ich mit ihr einer Meinung. R.I.P. Gurkenmaske!

Lilly
09.10.2011, 13:07
Indem man ihr den Prozess wegen Falschanzeige gemacht und sie verurteilt hätte? Oder wie soll ich das jetzt verstehen.

Niemand kennt die Wahrheit außer den Beteiligten. Die Faktenlage gab kein Verfahren her so hätte auch keines stattfinden dürfen.

Ich verstehe das so, dass man aufgrund der Sachlage von vornherein erst gar keinen Prozeß angestrebt hätte. Du hast die Antwort praktisch selber gegeben.

Grenzer
09.10.2011, 14:07
Auf den Punkt gebracht:
Ich persönlich würde noch hinzufügen: auch ein Opfer ihrer selbst!

Ich persönlich würde noch hinzufügen :

Die da
http://666kb.com/i/bxn9cxi61mwsrymmp.jpg

wurde hauptsächlich das Opfer eines mediengeilen Hippie-Anwaltes
und einer mediengeilen Alt-Emanze !

kandis
09.10.2011, 15:39
[/B]
Ich persönlich würde noch hinzufügen :

Die da
... (Bild entfernt; ich kann "die" nicht mehr sehen)

wurde hauptsächlich das Opfer eines mediengeilen Hippie-Anwaltes
und einer mediengeilen Alt-Emanze !

sehe ich nicht so. Wie @Lillly schon schrieb, sie wurde ein Opfer ihrer selbst. :128:

Mit dem gleichen Makel, mit dem JK nun herumlaufen muss, muss auch sie nun herumlaufen - ihrer Unglaubwürdigkeit. Es sei ihr zu gönnen! :2faces:

In dem o.e. SPON-Artikel wird zudem berichtet,


Die Nebenklägerin hatte zutreffend in einem Interview, das sie nach Prozessende der " Bunten" gegeben hatte, kritisiert, dass der Justiz schon vor Beginn der Hauptverhandlung die - den Freispruch tragenden - Fakten bekannt gewesen seien.

Die aussagepsychologischen Gutachten der Professoren Luise Greuel und Günter Köhnken lagen vor. Die Expertise des forensischen Psychiaters Hans-Ludwig Kröber zu einer angeblichen Traumatisierung der Nebenklägerin, die sie bei der angezeigten Vergewaltigung erlitten haben wollte, war dem Gericht ebenfalls bereits vor dem ersten Hauptverhandlungstag bekannt.

Das Urteil als solches erweckt bei mir den Eindruck einer gewissen Hilflosigkeit, eines Spagates seitens des Gerichtes, sich aus diesem von der Justiz inszenierten Schauprozess - wie am mittelalterlichen Pranger - mit Medienspektakel, "Verbundenheit" des Richters zum Vater der NK, elegant herauszulavieren.

Ein weiterer guter Artikel beschreibt dies wie folgt:


Wie ein wildes Tier
Die Justiz in Mannheim hat nicht nur das Leben des Angeklagten zerstört. Sie hat den Rechtsfrieden beschädigt. Das biegt auch der Freispruch nicht wieder hin

Das Strafverfahren soll den Schuldigen verurteilen und den Unschuldigen schützen, es soll frei von Willkür sein, und es soll vor der nächsten Instanz bestehen können. Manchmal fällt es dem Gericht schwer, diese drei Aufgaben zu erfüllen. Manchmal ist das unmöglich. Der Strafrechtslehrer Claus Roxin sagt: „Darum kann der Strafprozess auch nicht wie ein Pfeil geraden Weges das Ziel erreichen.“ Der Strafprozess Jörg Kachelmanns hat weiß Gott keinen geraden Weg genommen. Und das biegt auch der Freispruch nicht wieder hin. Die Justiz in Mannheim hat nicht nur das Leben des Angeklagten zerstört. Sie hat den Rechtsfrieden beschädigt.
.............


http://www.freitag.de/politik/1122-wenn-die-justiz-sich-wie-ein-tier-verh-lt-das-man-von-seiner-beute-zerren-muss

Sui
09.10.2011, 18:30
[/B]

Ein weiterer guter Artikel beschreibt dies wie folgt:


http://www.freitag.de/politik/1122-wenn-die-justiz-sich-wie-ein-tier-verh-lt-das-man-von-seiner-beute-zerren-muss

Was für ein Blödsinn!

Kachelmann hat sich schon lange selbst zerstört. Was für ein Freak er ist, wurde während seiner U-Haft, nach der U-Haft und während des Prozesses nur zu sehr deutlich.

Und was Claudia Simone Dinkel angeht, diese wurde ganz bestimmt kein Opfer, im Gegenteil. Sie hat Mut bewiesen, sie hat Stärke demonstriert und sie ist einfach eine klasse Frau.
Und was das Bildchen von ihr betrifft, was hier so frohmütig immer wieder gepostet wird, so möchte ich behaupten, dass es von 99% der hier schreibenden Foristen sehr viel schlechtere Fotos geben wird.

Und von Kachelmann wird man noch hören und vermutlich wenig Gutes!

Lilly
09.10.2011, 18:42
Was für ein Blödsinn!

Kachelmann hat sich schon lange selbst zerstört. Was für ein Freak er ist, wurde während seiner U-Haft, nach der U-Haft und während des Prozesses nur zu sehr deutlich.

Und was Claudia Simone Dinkel angeht, diese wurde ganz bestimmt kein Opfer, im Gegenteil. Sie hat Mut bewiesen, sie hat Stärke demonstriert und sie ist einfach eine klasse Frau.
Und was das Bildchen von ihr betrifft, was hier so frohmütig immer wieder gepostet wird, so möchte ich behaupten, dass es von 99% der hier schreibenden Foristen sehr viel schlechtere Fotos geben wird.

Und von Kachelmann wird man noch hören und vermutlich wenig Gutes!

Wieso hat sie Mut bewiesen? Indem sie gelogen hat? Ich würde das eher als Dummheit, Falschheit, dummdreist oder dgl. bezeichnen, aber niemals als Mut.

martin54
09.10.2011, 18:45
Wo der Strang nun einmal wieder auflebt: wurden inzwischen die Spesenabrechnungen von der Schweiz - Reise beglichen ?

kandis
09.10.2011, 18:52
Was für ein Blödsinn!

Kachelmann hat sich schon lange selbst zerstört. Was für ein Freak er ist, wurde während seiner U-Haft, nach der U-Haft und während des Prozesses nur zu sehr deutlich.



Nicht sein Lebenswandel wurde "verurteilt", sondern aufgrund übereifriger Staatsanwaltschaft mit Karrieresprungambitionen aufgrund falscher Aussagen der Claudia Triticum aestivum subsp. spelta!

kandis
09.10.2011, 18:53
Wo der Strang nun einmal wieder auflebt: wurden inzwischen die Spesenabrechnungen von der Schweiz - Reise beglichen ?

Wieso? Wurdest du zur Kasse gebeten, diese zu löhnen? :D

martin54
09.10.2011, 18:57
Wieso? Wurdest du zur Kasse gebeten, diese zu löhnen? :D

Das nicht, aber mich hat dieser Strang mit all seinen Aspekten immer fasziniert :]

Paul Felz
09.10.2011, 19:01
Das nicht, aber mich hat dieser Strang mit all seinen Aspekten immer fasziniert :]
Doch, wurdest Du und wirst Du. Frag Deinen Steuerberater.

martin54
09.10.2011, 19:11
Doch, wurdest Du und wirst Du. Frag Deinen Steuerberater.

Ich werde einen noch zu bestimmenden Betrag auf die Steuererklärung setzen.

Paul Felz
09.10.2011, 19:17
Ich werde einen noch zu bestimmenden Betrag auf die Steuererklärung setzen.
Ist aber nicht absetzbar

martin54
09.10.2011, 19:19
Ist aber nicht absetzbar

Kann man wenigstens diesen Strang absetzen ?

Paul Felz
09.10.2011, 19:28
Kann man wenigstens diesen Strang absetzen ?
Ja, als unzumutbare Belastunmg oder so.

Grenzer
09.10.2011, 19:32
Kann man wenigstens diesen Strang absetzen ?

Zumindest GG146 kann diesen Strang wahrscheinlich steuermildernd absetzen,-
als Folge von Flucht oder Vertreibung..... :) :)

kandis
09.10.2011, 19:32
Und was Claudia Simone Dinkel angeht, diese wurde ganz bestimmt kein Opfer, im Gegenteil. Sie hat Mut bewiesen, sie hat Stärke demonstriert und sie ist einfach eine klasse Frau.


Was du als "Mut" bezeichnest, nenne ich "Rache".

Dafür, als ihr ein Lichtlein aufleuchtete, nicht die Einzige in seinem so bewegten Leben zu sein.
Denn:

die angebliche Vergewaltigung wurde ja nicht bewiesen.

Paul Felz
09.10.2011, 19:38
Was du als "Mut" bezeichnest, nenne ich "Rache".

Dafür, als ihr ein Lichtlein aufleuchtete, nicht die Einzige in seinem so bewegten Leben zu sein.
Denn:

die angebliche Vergewaltigung wurde ja nicht bewiesen.
Mut wäre es gewesen, gäbe es einen einzigen Fall, bei dem die Anzeigende wegen Falschaussage verurteilt wurde. So allerdings ist sie gar kein Risiko eingegangen. Im Gegenteil, sie hat noch ordentlich daran verdient.

kandis
09.10.2011, 19:47
Mut wäre es gewesen, gäbe es einen einzigen Fall, bei dem die Anzeigende wegen Falschaussage verurteilt wurde. So allerdings ist sie gar kein Risiko eingegangen. Im Gegenteil, sie hat noch ordentlich daran verdient.

Tja, warum ist das so?

Paul Felz
09.10.2011, 19:55
Tja, warum ist das so?
Fehler im System

Sui
09.10.2011, 23:22
Was du als "Mut" bezeichnest, nenne ich "Rache".

Dafür, als ihr ein Lichtlein aufleuchtete, nicht die Einzige in seinem so bewegten Leben zu sein.
Denn:

die angebliche Vergewaltigung wurde ja nicht bewiesen.

Alles was nicht beweisbar ist, ist bei Ihnen de facto nicht gegeben?
Ich empfehle Bertold Brecht.

Paul Felz
09.10.2011, 23:24
Alles was nicht beweisbar ist, ist bei Ihnen de facto nicht gegeben?
Ich empfehle Bertold Brecht.
Alles, was nicht beweisbar ist, muß wahr sein, wenn ein Huhn es behauptet? Ich empfehle StPo

Sui
09.10.2011, 23:25
Nicht sein Lebenswandel wurde "verurteilt", sondern aufgrund übereifriger Staatsanwaltschaft mit Karrieresprungambitionen aufgrund falscher Aussagen der Claudia Triticum aestivum subsp. spelta!

Nichts mit lediglich Lebenswandel.

Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen sind nun mal strafbar, auch wenn Herr Kachelmann bislang das Glück hatte, immer davon gekommen zu sein.
Früher oder später ist er dran.

FranzKonz
09.10.2011, 23:30
Nichts mit lediglich Lebenswandel.

Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen sind nun mal strafbar, auch wenn Herr Kachelmann bislang das Glück hatte, immer davon gekommen zu sein.
Früher oder später ist er dran.

Ewig diese Unterstellungen!

Hört denn diese dümmliche Hühnerkacke niemals auf?

FranzKonz
09.10.2011, 23:31
Ich empfehle Bertold Brecht.

Ich empfehle Götz von Berlichingen.

FranzKonz
09.10.2011, 23:33
Tja, warum ist das so?

Weil keine Krähe einem Staatsanwalt ein Auge aushackt.

Leila
09.10.2011, 23:37
Alles was nicht beweisbar ist, ist bei Ihnen de facto nicht gegeben?
Ich empfehle Bertold Brecht.

Bertolt Brecht hielt die Ehe für ein Privatpuff.

Paul Felz
09.10.2011, 23:37
Bertolt Brecht hielt die Ehe für ein Privatpuff.
Womit er recht hat.

Dubidomo
10.10.2011, 00:51
Es gibt den Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch das Gericht, das heißt nichts anderes, das das Gericht während der Beweisaufnahme, frei darin ist, welche Bedeutung es jedem einzelnen Beweis zu misst.


Sollte das wirklich so sein, sind wir noch immer im schlimmsten Mittelalter.
Richter haben kein Recht auf willkürliche Beweiswürdigung. Wenn etwas bewiesen ist, dann ist es so und dann ist daran nichts zu rütteln. Unsere Justiz sollte sich endlich der Wissenschaft beugen und endlich Odnung in ihr wissenschaftliches Weltbild bringen. Schaut man sich das Jurastudium an, dann wird einiges klar, was vielen Richtern leider immer noch abgeht und warum die in Sachen Wissenschaftlichkeit und der Erkenntnisse anderer Wissenschaften so jämmerlich versagen.
Wer nicht zwischen Hinweis und Beweis unterscheiden kann, sollte sein Richteramt besser mit der Studierbank vertauschen.

Felix Krull
10.10.2011, 01:09
Sollte das wirklich so sein, sind wir noch immer im schlimmsten Mittelalter.
Richter haben kein Recht auf willkürliche Beweiswürdigung. Wenn etwas bewiesen ist, dann ist es so und dann ist daran nichts zu rütteln. Unsere Justiz sollte sich endlich der Wissenschaft beugen und endlich Odnung in ihr wissenschaftliches Weltbild bringen. Schaut man sich das Jurastudium an, dann wird einiges klar, was vielen Richtern leider immer noch abgeht und warum die in Sachen Wissenschaftlichkeit und der Erkenntnisse anderer Wissenschaften so jämmerlich versagen.
Wer nicht zwischen Hinweis und Beweis unterscheiden kann, sollte sein Richteramt besser mit der Studierbank vertauschen.

Viel "witziger" finde ich, daß Zeugenaussagen vor Gericht in der BRD nicht standardmäßig protokolliert werden, sondern nur auf Antrag (§ 273 Abs. 3 StPO). Das bedeutet, das eine geschickte Lügnerin bzw. ein geschickter Lügner zunächst gute Chancen hat mit seinem Scheiß auch durch zu kommen. In echten Rechtsstaaten ist ein Wortprotokoll bei der Hauptverhandlung schon immer Standard, dagegen wehren sich die juristischen Handlanger und Erfüllungsgehilfen der obersten BRD Schergen natürlich mit allen Mitteln. Deswegen kann ein "Nazi" der im Suff irgendwelche Parolen brüllt natürlich immer verurteilt werden, ein migrantöser Schläger oder Messerstecher kann hingegen darauf vertrauen, daß sich das Opfer nicht mehr genau erinnern kann.

Fälle wie der von Harry Wörz oder Horst Arnold (http://referer.us/www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/freispruch-nach-fuenf-jahren-haft-wie-konnte-es-zu-diesem-fehlurteil-kommen-11108682.html) kommen so natürlich auch immer wieder zustande.

schastar
10.10.2011, 06:30
Ich persönlich würde noch hinzufügen :

Die da
http://666kb.com/i/bxn9cxi61mwsrymmp.jpg

wurde hauptsächlich das Opfer eines mediengeilen Hippie-Anwaltes
und einer mediengeilen Alt-Emanze !

In erster Linie wurde sie ein Opfer ihrer angestrebten Rache als auch ihrer Lügen. Für die Prozesseröffnung und Dauer ist dann hauptsächlich der Staatsanwaltschaft zu danken.
Daß der Fall medial ausgeschlachtet wurde versteht sich von selbst.

Allerdings sollte man die möglichen Vorteile für aus diesem Fall nicht übersehen.

Mann bzw. Frau weiß was sie bekommen wenn sie sich einen der beiden angeln. Für so manche ist wohl der Traummann da ja schon unter der Haube. Auch sie würde wohl leicht ihren Dom finden wäre da nicht die Gefahr von haltlosen und/oder falschen Anzeigen.

Wobei sich genau dies wohl auch auf die Gesellschaft auswirkt. Haltlose und/oder erlogene Abzeigen werden nicht mehr so leicht erstattet bzw. ihren Weg vor das Gericht finden. Sollte es dennoch geschehen werden sich die angeblichen Vergewaltiger besser zu wehren wissen und die unschuldig Inhaftierten werden hoffentlich weniger werden.

stscherer
10.10.2011, 09:24
Ewig diese Unterstellungen!

Hört denn diese dümmliche Hühnerkacke niemals auf?

Warum?

- Alle Männer sind potentielle Vergewaltiger!
- Auch nette Männer vergewaltigen!
- Alle katholischen Priester sind Kinderschänder!
- Alle Protestanten verraten den wahren Glauben!
- Alle Deutschen sind Täter!
- Nachts ist es kälter als draussen!
- Zu Fuss ist es immer weiter als über den Berg!

Das ist doch ein geschlossenes Weltbild:


http://www.youtube.com/watch?v=ayHzg8oMvV0

Nur einen Satz darf frau nicht mit in dies Weltbild aufnehmen:

- Auch nette Blondinen lügen (manchmal auch in Mannheim)!


Sollte das wirklich so sein, sind wir noch immer im schlimmsten Mittelalter.
Richter haben kein Recht auf willkürliche Beweiswürdigung. Wenn etwas bewiesen ist, dann ist es so und dann ist daran nichts zu rütteln. Unsere Justiz sollte sich endlich der Wissenschaft beugen und endlich Odnung in ihr wissenschaftliches Weltbild bringen. Schaut man sich das Jurastudium an, dann wird einiges klar, was vielen Richtern leider immer noch abgeht und warum die in Sachen Wissenschaftlichkeit und der Erkenntnisse anderer Wissenschaften so jämmerlich versagen.
Wer nicht zwischen Hinweis und Beweis unterscheiden kann, sollte sein Richteramt besser mit der Studierbank vertauschen.

Bitte nicht verwechseln: ein Richter ist bei einer "freien Beweiswürdigung" nicht "frei" in seiner Einschätzung, sondern an wissenschaftlich anerkannte Kriterien gebunden, die er anzuwenden hat. Mit dem "Freibeweis" grenzt man nur ab vom sogenannten "Strengbeweis", z.B. der Zivilprozessordnung, in der regelmässig nur bestimmte Beweismittel zugelassen sind.
Recht gebe ich Dir, dass es ein grosses Problem ist, dass sich das (immer wieder zeitlich stark verkürzte Jurastudium) praktisch kaum mit solchen Fragen beschäftigt, und auch im anschliessenden Referendariat die tatsächliche Erfahrung nicht vermittelt wird - allerdings ist dies höchstens ja bei Lars-Torben aufgrund seiner mangelnden Erfahrung ein Erklärmodell für den Fall Kachelmann - ansonsten hat es der Angeklagte ja mit "gestandenen" Staatsanwälten und Richtern zu tun.

Paul Felz
10.10.2011, 09:42
In erster Linie wurde sie ein Opfer ihrer angestrebten Rache als auch ihrer Lügen. Für die Prozesseröffnung und Dauer ist dann hauptsächlich der Staatsanwaltschaft zu danken.
Daß der Fall medial ausgeschlachtet wurde versteht sich von selbst.

Allerdings sollte man die möglichen Vorteile für aus diesem Fall nicht übersehen.

Mann bzw. Frau weiß was sie bekommen wenn sie sich einen der beiden angeln. Für so manche ist wohl der Traummann da ja schon unter der Haube. Auch sie würde wohl leicht ihren Dom finden wäre da nicht die Gefahr von haltlosen und/oder falschen Anzeigen.

Wobei sich genau dies wohl auch auf die Gesellschaft auswirkt. Haltlose und/oder erlogene Abzeigen werden nicht mehr so leicht erstattet bzw. ihren Weg vor das Gericht finden. Sollte es dennoch geschehen werden sich die angeblichen Vergewaltiger besser zu wehren wissen und die unschuldig Inhaftierten werden hoffentlich weniger werden.

Wie kommst Du darauf? Welche negativen Folgen gab es denn? Im Gegenteil: sie hat ja noch abkassiert und geht straffrei aus. Wenn das keine Aufforderung zu haltlosen Anzeigen ist, was dann?

Sui
10.10.2011, 11:39
Es ist immer wieder verblüffend, wieviele hierzuforum an einer Psychose leiden.

Lilly
10.10.2011, 13:26
Es ist immer wieder verblüffend, wieviele hierzuforum an einer Psychose leiden.

Ich finde es noch viel verblüffender, wieviele an Vergesslichkeit leiden.

kandis
10.10.2011, 14:10
Es ist immer wieder verblüffend, wieviele hierzuforum an einer Psychose leiden.

Immer noch? Dabei sind doch schon mind. 10 gegangen. :2faces:

henriof9
10.10.2011, 15:57
Wenn das hier ein Politikforum ist, dann müsste die Diskussion jetzt beginnen - nämlich diejenige über die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Verteidigung den Prozess geführt haben - und wie sie den Weg und das Ergebnis der Öffentlichkeit transparent erklären. Auch wenn es Staatsanwälte und Richter manchmal nicht einsehen: ihr System funktioniert nur mit der Akzeptanz der Öffentlichkeit, und Öffentlichkeit akzeptiert nur transparente Entscheidungsprozesse - und die sollten nicht Rückert oder Schwarzer machen, sondern die "öffentlichen Stellen" selbst.

Einspruch !

Nicht nur, das man dazu die gesetzliche Fachkenntnis haben muß um zu diskutieren wie die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Verteidigung den Prozess geführt haben, bringt es auch nichts die Urteilsfindung in der Öffentlichkeit zu erklären denn, nach Gerechtigkeitsempfinden wird kein Urteil in D gefällt sondern immer nach der Gesetzeslage.

Wir, also die Nichtfachleute und das normale Volk, würden in den meisten Fällen ( nicht nur was Kachelmann betrifft ) ganz anders urteilen, mag es an einer anderen Interpretation der Beweise liegen oder einfach nur an einer unterschiedlichen Auffassung generell zu einer bestimmten Straftat, und demnach bliebe, selbst bei transparenter Erklärung, das Unverständnis trotzdem- was ja auch in diesem Fall zu beobachten ist.

FranzKonz
10.10.2011, 16:06
Einspruch !

Nicht nur, das man dazu die gesetzliche Fachkenntnis haben muß um zu diskutieren wie die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Verteidigung den Prozess geführt haben, bringt es auch nichts die Urteilsfindung in der Öffentlichkeit zu erklären denn, nach Gerechtigkeitsempfinden wird kein Urteil in D gefällt sondern immer nach der Gesetzeslage.
Ich erhebe auch Einspruch, wenn auch aus anderem Grund. Das ganze Thema wurde schon diskutiert und es gibt vermutlich nichts, was noch nicht erwähnt wurde.


Wir, also die Nichtfachleute und das normale Volk, würden in den meisten Fällen ( nicht nur was Kachelmann betrifft ) ganz anders urteilen, mag es an einer anderen Interpretation der Beweise liegen oder einfach nur an einer unterschiedlichen Auffassung generell zu einer bestimmten Straftat, und demnach bliebe, selbst bei transparenter Erklärung, das Unverständnis trotzdem- was ja auch in diesem Fall zu beobachten ist.
Falsch. Siehe Abstimmung.

schastar
10.10.2011, 16:08
Wie kommst Du darauf? Welche negativen Folgen gab es denn? Im Gegenteil: sie hat ja noch abkassiert und geht straffrei aus. Wenn das keine Aufforderung zu haltlosen Anzeigen ist, was dann?

Möchtest du mit ihr tauschen? Ich nicht. Und abgesehen von einer Justiz welche derartige Denunziantinnen auch noch schützt gibt es immer noch das Volk und vor allem das Web.
Daran wird sie noch viel zu beißen haben.

henriof9
10.10.2011, 16:14
Ich erhebe auch Einspruch, wenn auch aus anderem Grund. Das ganze Thema wurde schon diskutiert und es gibt vermutlich nichts, was noch nicht erwähnt wurde.

Falsch. Siehe Abstimmung.

Das mag hierzuforum bei Kachelmann zutreffen, wir sind aber wirklich nicht die allgemeine Öffentlichkeit, so gern ich dies dem Forum auch andichten wollte :)),
Ich meinte damit eigentlich die meisten Fälle in der deutschen Rechtsprechung, die sind, nach meinem Empfinden in den meisten Fällen konträr zu dem wie der Normalbürger geurteilt hätte.

Paul Felz
10.10.2011, 16:14
Möchtest du mit ihr tauschen? Ich nicht. Und abgesehen von einer Justiz welche derartige Denunziantinnen auch noch schützt gibt es immer noch das Volk und vor allem das Web.
Daran wird sie noch viel zu beißen haben.
Naja, je nachdem, was sie insgesamt für ihre Prostitution erhalten hat, wäre es eine Überlegung wert. Ein neues Auto kostet 109.000 Teuronen. Sonst muß ich wieder eine Nummer kleiner (also nur 345 PS) und gebraucht nehmen.

Aber halt! Wenn ich mit ihr tauschte, wäre ich ja eine Frau und könnte gar kein Auto fahren. :hide:

Also doch nicht.

schastar
10.10.2011, 16:26
Naja, je nachdem, was sie insgesamt für ihre Prostitution erhalten hat, ......

offensichtlich zu wenig


.......
wäre es eine Überlegung wert. Ein neues Auto kostet 109.000 Teuronen. Sonst muß ich wieder eine Nummer kleiner (also nur 345 PS) und gebraucht nehmen.

Aber halt! Wenn ich mit ihr tauschte, wäre ich ja eine Frau und könnte gar kein Auto fahren. :hide:

Also doch nicht.

Daran hab ich gar nicht gedacht, war eine unfaire Frage.

Sui
10.10.2011, 18:22
Immer noch? Dabei sind doch schon mind. 10 gegangen. :2faces:

Zuckerli, du bist offenbar des Begriffes der Psychose unkundig.

Sui
10.10.2011, 18:36
Einspruch !

Nicht nur, das man dazu die gesetzliche Fachkenntnis haben muß um zu diskutieren wie die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Verteidigung den Prozess geführt haben, bringt es auch nichts die Urteilsfindung in der Öffentlichkeit zu erklären denn, nach Gerechtigkeitsempfinden wird kein Urteil in D gefällt sondern immer nach der Gesetzeslage.

Wir, also die Nichtfachleute und das normale Volk, würden in den meisten Fällen ( nicht nur was Kachelmann betrifft ) ganz anders urteilen, mag es an einer anderen Interpretation der Beweise liegen oder einfach nur an einer unterschiedlichen Auffassung generell zu einer bestimmten Straftat, und demnach bliebe, selbst bei transparenter Erklärung, das Unverständnis trotzdem- was ja auch in diesem Fall zu beobachten ist.

Bitte nicht die Fakten ausser Acht lassen!

1. Kachelmann ist knapp in Zürich einer Strafanzeige wegen sexueller Nötigung entgangen.
Glücksfaktor, dass Toini L, die Prominentenfotographin der Schweiz ist und bei einem derartigen Prozess ihr Klientel verloren hätte.

2. Als Kachelmann im Hotel in Bregenz gegen den Willen der jungen Frau, diese begattete. Diese heulte hinterher, war aber unschlüssig war, was sie tun sollte.
Glücksfaktor: Es wurde keine Strafanzeige erstattet.

3. Als Kachelmann seine damalige Freundin mit dem Rohrstock so lange zusammenschlug, bis diese ohnmächtig wurde.
Glücksfaktor: Auch diese wurde von Kachelmann eingeschüchtert, so dass sie sich nicht traute, sofort Strafanzeige zu erstatten.

4. Ein undurchsichtiger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücksfaktor: Hier gelang es sogar sämtliche Spuren zu verwischen !!!

Aber Kachelmann's Glücksfee Fortuna scheint ihn nun doch mehr und mehr zu verlassen.
Es begann damit, dass sich eine traute und die hiess Claudia Simone Dinkel. :)

:klatsch: :klatsch: :klatsch:

Und jetzt demaskiert er sich peu a peu von alleine....Abwarten und eine heisse Tasse Tee mit Zitrone aber ohne Zucker trinken. Denn Zucker ist nicht gut für die Zähne. ;)

FranzKonz
10.10.2011, 18:41
Bitte nicht die Fakten ausser Acht lassen!

1. Kachelmann ist knapp in Zürich einer Strafanzeige wegen sexueller Nötigung entgangen.
Glücksfaktor, dass Toini L, die Prominentenfotographin der Schweiz ist und bei einem derartigen Prozess ihr Klientel verloren hätte.

2. Als Kachelmann im Hotel im Bregenz gegen den Willen der jungen Frau, diese begattete und diese hinterher heulte, aber unschlüssig war, was diese hinterher tun sollte.
Glücksfaktor: Es wurde keine Strafanzeige erstattet.

3. Als Kachelmann seine damalige Freundin mit dem Rohrstock so lange zusammenschlug bis diese ohnmächtig wurde.
Glücksfaktor: Auch diese wurde von Kachelmann eingeschüchtert, dass sie sich nicht traute, sofort Strafanzeige zu erstatten.

4. Ein undurchsichtiger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücksfaktor: Hier gelang es sogar sämtliche Spuren zu verwischen.

Aber Kachelmann's Glücksfee Fortuna scheint ihn nun doch mehr und mehr zu verlassen.
Es begann damit, dass sich eine traute und die hiess Claudia Simone Dinkel. :)

:klatsch: :klatsch: :klatsch:

Und jetzt demaskiert er sich peu a peu von alleine....Abwarten und eine heisse Tasse Tee mit Zitrone aber ohne Zucker trinken. Denn Zucker ist nicht gut für die Zähne. ;)

Ewig das gleiche Gegacker. Bring Beweise oder halt die Klappe.

martin54
10.10.2011, 19:22
Bitte nicht die Fakten ausser Acht lassen!

1. Kachelmann ist knapp in Zürich einer Strafanzeige wegen sexueller Nötigung entgangen.
Glücksfaktor, dass Toini L, die Prominentenfotographin der Schweiz ist und bei einem derartigen Prozess ihr Klientel verloren hätte.

2. Als Kachelmann im Hotel in Bregenz gegen den Willen der jungen Frau, diese begattete. Diese heulte hinterher, war aber unschlüssig war, was sie tun sollte.
Glücksfaktor: Es wurde keine Strafanzeige erstattet.

3. Als Kachelmann seine damalige Freundin mit dem Rohrstock so lange zusammenschlug, bis diese ohnmächtig wurde.
Glücksfaktor: Auch diese wurde von Kachelmann eingeschüchtert, so dass sie sich nicht traute, sofort Strafanzeige zu erstatten.

4. Ein undurchsichtiger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücksfaktor: Hier gelang es sogar sämtliche Spuren zu verwischen !!!

Aber Kachelmann's Glücksfee Fortuna scheint ihn nun doch mehr und mehr zu verlassen.
Es begann damit, dass sich eine traute und die hiess Claudia Simone Dinkel. :)

:klatsch: :klatsch: :klatsch:

Und jetzt demaskiert er sich peu a peu von alleine....Abwarten und eine heisse Tasse Tee mit Zitrone aber ohne Zucker trinken. Denn Zucker ist nicht gut für die Zähne. ;)

Kannst Du nicht Ali & Co. reaktivieren, um den ganzen Quatsch noch einmal durchzukauen ?

Lilly
10.10.2011, 19:38
Bitte nicht die Fakten ausser Acht lassen!

1. Kachelmann ist knapp in Zürich einer Strafanzeige wegen sexueller Nötigung entgangen.
Glücksfaktor, dass Toini L, die Prominentenfotographin der Schweiz ist und bei einem derartigen Prozess ihr Klientel verloren hätte.

2. Als Kachelmann im Hotel in Bregenz gegen den Willen der jungen Frau, diese begattete. Diese heulte hinterher, war aber unschlüssig war, was sie tun sollte.
Glücksfaktor: Es wurde keine Strafanzeige erstattet.

3. Als Kachelmann seine damalige Freundin mit dem Rohrstock so lange zusammenschlug, bis diese ohnmächtig wurde.
Glücksfaktor: Auch diese wurde von Kachelmann eingeschüchtert, so dass sie sich nicht traute, sofort Strafanzeige zu erstatten.

4. Ein undurchsichtiger Vorgang in Ostdeutschland.
Glücksfaktor: Hier gelang es sogar sämtliche Spuren zu verwischen !!!

Aber Kachelmann's Glücksfee Fortuna scheint ihn nun doch mehr und mehr zu verlassen.
Es begann damit, dass sich eine traute und die hiess Claudia Simone Dinkel. :)

:klatsch: :klatsch: :klatsch:

Und jetzt demaskiert er sich peu a peu von alleine....Abwarten und eine heisse Tasse Tee mit Zitrone aber ohne Zucker trinken. Denn Zucker ist nicht gut für die Zähne. ;)

Du und deinesgleichen habt schon oft eine blühende Phantasie bewiesen. Aber jetzt wird es allmählich mal Zeit für was Neues, ewig das gleiche Trara langweilt entsetzlich.

Sui
10.10.2011, 20:52
Kannst Du nicht Ali & Co. reaktivieren, um den ganzen Quatsch noch einmal durchzukauen ?

Vermisst du etwa Ali und Co?

Hier:

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=21&t=636&start=5240

König
10.10.2011, 20:55
Ist Kachelmann, der unbescholtene Bürger und ehrenwerte Edelmensch, endlich frygekommen, und hat er Goldmünzen als Mitgift erhalten?

Sui
10.10.2011, 21:08
Ist Kachelmann, der unbescholtene Bürger und ehrenwerte Edelmensch, endlich frygekommen, und hat er Goldmünzen als Mitgift erhalten?

Das Böse ist niemals fry, es geht immer dahin, wo es herkommt. Gott sei Dank, sonst wären wir ihm ja ständig ausgesetzt.
Und Gold bringt der König nur Gottes Sohn. :)

Und niemals einem Halunken.

PS. Also das sollte man selbst bei geringer Allgemeinbildung eigentlich seit der Grundschule wissen.

Lilly
10.10.2011, 21:12
Das Böse ist niemals fry, es geht immer dahin, wo es herkommt. Gott sei Dank, sonst wären wir ihm ja ständig ausgesetzt.
Und Gold bringt der König nur Gottes Sohn. :)

Und niemals einem Halunken.

PS. Also das sollte man selbst bei geringer Allgemeinbildung eigentlich seit der Grundschule wissen.

Bist du deshalb wieder so oft hier? Wenn ich mich recht erinnere, wolltest du doch nicht mehr. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Aurora
10.10.2011, 21:15
Hm.
Was nützt dem Sohn Gottes der ganze Goldschrott, wenn se ihn dann ans Kreuz nageln?

Goldmünzen.
Mitgift.
Ne, der Kachelmann hatte schon genug blondes Gift.
:cool:

martin54
10.10.2011, 21:18
Vermisst du etwa Ali und Co?

Hier:

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=21&t=636&start=5240

Das ist ja lustig bei den "Grundgesetzaktivierern": dort findet die gegenseitige Beweihräucherung ohne störende Gegenstimmen statt.

König
10.10.2011, 21:19
Das Böse ist niemals fry, es geht immer dahin, wo es herkommt. Gott sei Dank, sonst wären wir ihm ja ständig ausgesetzt.
Und Gold bringt der König nur Gottes Sohn. :)

Und niemals einem Halunken.

PS. Also das sollte man selbst bei geringer Allgemeinbildung eigentlich seit der Grundschule wissen.

Warum wandelt das Böse denn allzeit auf Erden und versucht, mit Mitstreitern für das Gute wie z. B. Kachelmann aka Gottes Sohn kurzen Prozeß zu machen, wenn es doch mutmaßlich aus der Hölle kommt?

Sui
10.10.2011, 21:22
Warum wandelt das Böse denn allzeit auf Erden und versucht, mit Mitstreitern für das Gute wie z. B. Kachelmann aka Gottes Sohn kurzen Prozeß zu machen, wenn es doch mutmaßlich aus der Hölle kommt?


Oh, ich hatte es befürchtet. :(

König ist tatsächlich nicht in die Grundschule gegangen. War der Privatlehrer denn so schlecht? Und die Therapie hat auch nicht geholfen?
Schlechte Nachrichten aber auch.

Nochmal zum Mithören für kleine Ohren: Kachelmann ist kein Guter! :no_no:

Hydrant
10.10.2011, 21:29
Es ist immer wieder verblüffend, wieviele hierzuforum an einer Psychose leiden.

Richtig, Sui, richtig!

Sui
10.10.2011, 21:30
Das ist ja lustig bei den "Grundgesetzaktivierern": dort findet die gegenseitige Beweihräucherung ohne störende Gegenstimmen statt.

Ach, sei nicht traurig.

Dafür liesst stscherer fleissig täglich mit. :2faces:

König
10.10.2011, 21:31
Oh, ich hatte es befürchtet. :(

König ist tatsächlich nicht in die Grundschule gegangen. War der Privatlehrer denn so schlecht? Und die Therapie hat auch nicht geholfen?
Schlechte Nachrichten aber auch.

Nochmal zum Mithören für kleine Ohren: Kachelmann ist kein Guter! :no_no:

Wie bitte? Der Gottessohn alias Kachelmann ist kein Guter?! Du Frevlerin!
Sogar in meiner Neuköllner Sonderschule habe ich gelernt, daß Deine Meinung des Teufels ist.

Wie ist denn der Stand der Dinge wirklich: Hat man unseren HERRN Kachelmann erneut ans Kreuz geschlagen?

Hydrant
10.10.2011, 21:34
Kannst Du nicht Ali & Co. reaktivieren, um den ganzen Quatsch noch einmal durchzukauen ?

Nicht schon wieder 30.000 Müllbeiträge. Bitte!

Hydrant
10.10.2011, 21:35
Ach, sei nicht traurig.

Dafür liesst stscherer fleissig täglich mit. :2faces:

Du auch. Und...?

martin54
10.10.2011, 21:36
Nicht schon wieder 30.000 Müllbeiträge. Bitte!

Ich nehme meine Äußerung zurück, Herr Hydrant :]

Hoffentlich ist es noch nicht zu spät.

Grenzer
10.10.2011, 21:37
Nicht schon wieder 30.000 Müllbeiträge. Bitte!

Doch ,- Bitte !

Ich hab mir doch nicht alles merken können,-
was Thauris & Co. so von sich gaben,-
ich fordere eine Wiederholung..... :) :)

Sui
10.10.2011, 21:39
Wie bitte? Der Gottessohn alias Kachelmann ist kein Guter?! Du Frevlerin!
Sogar in meiner Neuköllner Sonderschule habe ich gelernt, daß Deine Meinung des Teufels ist.

Wie ist denn der Stand der Dinge wirklich: Hat man unseren HERRN Kachelmann erneut ans Kreuz geschlagen?

Jetzt lüg mal nicht hier kackfrech rum. Selbst die Sonderschule hat dich niemals aufgenommen.

Und Jesus hatte kein fettes Doppelkinn und machte für Joghurt Bakterien Reklame.

Verzeihung, aber du bist einfach zu doof.

martin54
10.10.2011, 21:39
Doch ,- Bitte !

Ich hab mir doch nicht alles merken können,-
was Thauris & Co. so von sich gaben,-
ich fordere eine Wiederholung..... :) :)

Eine dieser Zusammenfassungen aus vergangenen Tagen genügt nicht ?

Sui
10.10.2011, 21:40
Du auch. Und...?

Ja, ich bin ja auch aktiv beteiligt und muss mich nicht von hinten heranschleichen.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Hydrant
10.10.2011, 21:42
Ich nehme meine Äußerung zurück, Herr Hydrant :]

Hoffentlich ist es noch nicht zu spät.

So lange nur die Schweiz hier meint, die Opposition zu bilden, ist die Gefahr relativ gering.

Hydrant
10.10.2011, 21:44
Doch ,- Bitte !

Ich hab mir doch nicht alles merken können,-
was Thauris & Co. so von sich gaben,-
ich fordere eine Wiederholung..... :) :)

Ich hätte Dich nicht ganz so masochistisch eingeschätzt...

Aurora
10.10.2011, 21:45
Wie bitte? Der Gottessohn alias Kachelmann ist kein Guter?! Du Frevlerin!
Sogar in meiner Neuköllner Sonderschule habe ich gelernt, daß Deine Meinung des Teufels ist.

Wie ist denn der Stand der Dinge wirklich: Hat man unseren HERRN Kachelmann erneut ans Kreuz geschlagen?

ähm...
Lieber König,
irgendwie haste n´ paar Monate verpennt oder bist wohl auf dem Pfade der Tugend und Jakobs-Muschel unterwegs gewesen, incl. kleiner Abzweigung mit Gang nach Canossa?

Der KachelMANN ist FRY.

Könnte sein, daß ER jetzt Nägel mit Köpfen macht.....hämmern und nageln kann er ja, und Kruzidingenskirchen liegen höckerweise `rum.

Hydrant
10.10.2011, 21:46
Ja, ich bin ja auch aktiv beteiligt und muss mich nicht von hinten heranschleichen.
Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Also bitte, @stscherer beteiligt sich mindestens genauso aktiv wie Du.
Allerdings besitzen seine Aktivitäten eine gewisse Substanz...

Edit:
Darf ich Dich mal was fragen, mit Verlaub? Du musst auch nicht antworten.
Bist Du katholisch?

Sui
10.10.2011, 21:58
So lange nur die Schweiz hier meint, die Opposition zu bilden, ist die Gefahr relativ gering.


Ich will dich ja nicht erschrecken, aber hast du da nicht etwas übersehen? :P


Also bitte, @stscherer beteiligt sich mindestens genauso aktiv wie Du.
Allerdings besitzen seine Aktivitäten eine gewisse Substanz...

Edit:
Darf ich Dich mal was fragen, mit Verlaub? Du musst auch nicht antworten.
Bist Du katholisch?

Unrichtig. Stscherer hat sich im Grundgesetzaktiver nur aktiv in der Stranglöschung beteiligt.
Ansonsten hat er gekniffen.

Deine Frage ist aber mal total offtopic. Du willst doch nicht etwa Henry wieder Arbeit bereiten? :no_no: :eek::umkipp:

Der haut mich sonst. :ohno:

König
10.10.2011, 22:05
ähm...
Lieber König,
irgendwie haste n´ paar Monate verpennt oder bist wohl auf dem Pfade der Tugend und Jakobs-Muschel unterwegs gewesen, incl. kleiner Abzweigung mit Gang nach Canossa?

Der KachelMANN ist FRY.

Könnte sein, daß ER jetzt Nägel mit Köpfen macht.....hämmern und nageln kann er ja, und Kruzidingenskirchen liegen höckerweise `rum.

Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Ich habe diese Chose nie richtig mitverfolgt, weil sie kein Interesse in mir weckte.
Ich wollte nur ein bißchen in diesem denkwürdigen Strang herumtrollen und meinen sinnentleerten Senf dazugeben.

Also: Ich bin froh, daß die Inkarnation alles Guten, d. h. Kachelmann wieder fry ist.

Sui
10.10.2011, 22:10
Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Ich habe diese Chose nie richtig mitverfolgt, weil sie kein Interesse in mir weckte.
Ich wollte nur ein bißchen in diesem denkwürdigen Strang herumtrollen und meinen sinnentleerten Senf dazugeben.

Also: Ich bin froh, daß die Inkarnation alles Guten, d. h. Kachelmann wieder fry ist.

:umkipp: :umkipp: :umkipp:

Das gibt einen Grünen für zumindestens stabile durchgehende Doofheit.
Auch die selbsternannten Romantiker sind nicht mehr das, was sie mal waren. :(

Von Eichendorff würde sich in der Gruft drehen und wenden.

Aurora
10.10.2011, 22:12
Die Inkarnation alles Guten..............
Kachelmann............
?(
.
.
.
Lieber König, das ist schon eine... extreme Zusammenstellung, ich muß sagen :rolleyes: