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Vollständige Version anzeigen : Der Fall Kachelmann



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hurxhobel
31.05.2011, 13:59
Ich habe hier nie groß mitgelesen, trifft es zu, was der Vorsitzende Richter sagte?


Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.

Michel
31.05.2011, 14:00
Der Typ wurde festgnommen und inhaftiert, weil er sich fast 2 Monate nicht traute wieder in die BRD einzureisen, nachdem er in Kanada die Olympischen Spiele moderiert hatte.

Sauerländer
31.05.2011, 14:01
Das Theater wäre gar nicht erst losgegangen, wenn der Narr ihn nicht verhaftet hätte. Dass die Verhaftung eine Narretei war, hat das OLG zweifelsfrei festgestellt und ihn auf freien Fuß gesetzt.
Möglicherweise erweise ich mich damit deutlich als juristischer Laie - aber nach meinem Verständnis muss auch zur Feststellung einer solchen Lage der Dinge erstmal eine Untersuchung geschehen. Und bei einem derart schweren Tatvorwurf finde ich schon, dass Untersuchungshaft durchaus zu rechtfertigen ist. Dann kann man den Mann ja immer noch schnell wieder auf freien Fuß setzen, wenn sich die Anschuldigungen als kompletter Kappes erweisen.
(Wenn dann natürlich die Massenmedien in ihrer bewährten Art Untersuchungshaft schon als teilweisen Schuldbeweis verkaufen, wird alles wieder konfus)

Parker
31.05.2011, 14:02
Ich traue dir zu, dass hier schon zwischen den Zeilen zu entnehmen.

Es werden vielleicht zu viele Frauen eingeschüchtert sein eine tatsächliche Vergewaltigung anzuzeigen.
Das ist das Dilemma.
Ob das einen Einfluss auf einen Rückgang von Falschanzeigen hat, wage ich zu bezweifeln, sind diese doch solch einer Öffentlichkeit nicht preisgegeben und ausserdem niederen Instinkten unterworfen, in denen man nicht gross die eventuellen Konsequenzen überlegt.

Was mich persönlich betrifft, nein, mich hat der Prozess zwar in Teilen wirklich entsetzt, aber für mich hätte er niemals einen Einfluss darauf, wie ich entscheiden würde.
Eher nach dem Motto, im Falle eines Falles.....jetzt erst recht!
Weil ich mich persönlich durch gar nichts einschüchtern lasse.

Ich fasse das mal knapp zusammen. Auch fälschlich der Vergewaltigung beschuldigte Männer müssen verurteilt werden, weil sich sonst wirklich vergewaltigte Frauen nicht trauen eine Tat anzuzeigen.

Parker
31.05.2011, 14:06
Also ich lese derzeit nur Gehässigkeiten seitens Leila (was mich verwundert) gegen Thauris. Wenn du davor die Augen verschließt bitte sehr.

Es ist vollkommen egal, was Du liest. Du urteilst, ohne irgendetwas zu wissen und hälst Dich dabei für klug. Wer Dir sympathischer ist, muß ja im Recht sein. So schließt sich dann der Kreis.

WIENER
31.05.2011, 14:06
Man kann ja von der USA halten was man will. Vor allem in Fällen wo vermögende Leute vor Gericht sehen, und dutzende Anwälte und Gutachter bestellen können. In den USA gibts ja einen richtigen Wirtschaftszweig deren Vertreter wie die Maden im Speck leben.

Aber dort muß der Angeklagte seine Unschuld beweisen, und nicht andersrum - seine Schuld.
Und dort befindet man sich bis zur Urteilsverkündung im Knast oder muß hohe Summen bezahlen um bis zur Urteilsverkündung unter Auflagen freizukommen.

Wo hast du den Schwachsinn her? Schon ein einziger Geschworener, der nicht an die Schuld des Angeklagten glaubt, reicht in der USA für einen Freispruch wegen begründeter Zweifel.

FranzKonz
31.05.2011, 14:07
Möglicherweise erweise ich mich damit deutlich als juristischer Laie - aber nach meinem Verständnis muss auch zur Feststellung einer solchen Lage der Dinge erstmal eine Untersuchung geschehen. Und bei einem derart schweren Tatvorwurf finde ich schon, dass Untersuchungshaft durchaus zu rechtfertigen ist. Dann kann man den Mann ja immer noch schnell wieder auf freien Fuß setzen, wenn sich die Anschuldigungen als kompletter Kappes erweisen.
(Wenn dann natürlich die Massenmedien in ihrer bewährten Art Untersuchungshaft schon als teilweisen Schuldbeweis verkaufen, wird alles wieder konfus)

Juristischer Laie bin ich auch, habe aber eine Studie der bayerischen Polizei zum Thema gelesen. Demnach wird ein großer Teil der Verfahren wegen Vergewaltigung von der Staatsanwaltschaft eingestellt, also ist das wohl durchaus eine Möglichkeit. Warum sollte auch ein Verfahren eröffnet werden, wenn von Hause aus klar ist, daß keine Beweisführung möglich ist?

So sind alle geschädigt: Die Justiz kriegt Prügel (weitestgehend unberechtigt), die Feministinnen kriegen Prügel (weitestgehend berechtigt), und Männer und Frauen treten sich noch mißtrauischer gegenüber.

Eine wirklich vergewaltigte Frau wird massiv abgeschreckt, und eine rachsüchtige Spinnerin hat eine Mustervorlage bekommen.

Leila
31.05.2011, 14:08
Nein, das heißt es nicht, deine Interpretation ist vollkommener Blödsinn.

Zitat aus der Urteilsbegründung:

[…]

Vereinfacht ausgedrückt, hat das Gericht in seiner Urteilsbegründung ausgesagt

"Wir wissen nicht, was wirklich passiert ist"

Wenn Deine treffende Zusammenfassung nur ins Hirn aller Menschen einginge!

hurxhobel
31.05.2011, 14:08
Ich fasse das mal knapp zusammen. Auch fälschlich der Vergewaltigung beschuldigte Männer müssen verurteilt werden, weil sich sonst wirklich vergewaltigte Frauen nicht trauen eine Tat anzuzeigen.

Ja, das wird auch von Terre des Femmes gesagt. ("Erde der Frauen", gibt's da auch Männer?)

batumi
31.05.2011, 14:08
Es ist vollkommen egal, was Du liest. Du urteilst, ohne irgendetwas zu wissen und hälst Dich dabei für klug. Wer Dir sympathischer ist, muß ja im Recht sein. So schließt sich dann der Kreis.

Nun ist es aber so, dass mir auch Leila nicht unsympathisch ist ;) und jetzt. Ich halte dich für befangen, aber ist doch egal.

WIENER
31.05.2011, 14:09
In dubio pro reo ist kein Freispruch, sondern man hat nur die günstigere Variante akzeptiert. Er ist weder verurteilt noch freigesprochen worden. Einen Vergewaltiger kann man ihn noch immer heißen. Er konnte seine Unschuld nicht beweisen und das Gericht nicht seine Schuld.

Servus umananda

Das würde ich nur machen, wenn ich viel Geld auf der Bank hätte und mir die Verleumdungsklage K. wurscht wäre. Denn genau diesen Straftatbestand würdest du begehen, würdest du K öffentlich als Vergewaltiger bezeichnen.

batumi
31.05.2011, 14:09
Der Typ wurde festgnommen und inhaftiert, weil er sich fast 2 Monate nicht traute wieder in die BRD einzureisen, nachdem er in Kanada die Olympischen Spiele moderiert hatte.

Ist das so? Das wusste ich nicht ...

harlekina
31.05.2011, 14:10
Ich habe hier nie groß mitgelesen, trifft es zu, was der Vorsitzende Richter sagte?

Du brauchst nur den Strang querlesen, es ist alles dabei.

harlekina
31.05.2011, 14:10
Ich fasse das mal knapp zusammen. Auch fälschlich der Vergewaltigung beschuldigte Männer müssen verurteilt werden, weil sich sonst wirklich vergewaltigte Frauen nicht trauen eine Tat anzuzeigen.

Weil ihr Männer eben alle Schweine seid. :hide:

batumi
31.05.2011, 14:11
Das würde ich nur machen, wenn ich viel Geld auf der Bank hätte und mir die Verleumdungsklage K. wurscht wäre. Denn genau diesen Straftatbestand würdest du begehen, würdest du K öffentlich als Vergewaltiger bezeichnen.

Eine Verleumdungsklage ist ausgeschlossen ;) jedoch könnte die NKin versuchen ihn auf Schadenersatz zu verklagen, was sie nicht machen wird, sie muss sich mit der Tatsache abfinden, dass die Tat ungesühnt bleibt.

FranzKonz
31.05.2011, 14:11
Wäre Kachelmann ein Neger würden sich Schwarzer und die anderen Feministinnen wohl nicht so ins Zeug für seine Verurteilung legen.

Für die Schwarzer als Berufjournalistin käme es vor allem auf den Bekanntheitsgrad der Beteiligten an. Besonders geeignet wäre natürlich ein schwarzes, prominentes Opfer.

batumi
31.05.2011, 14:11
Weil ihr Männer eben alle Schweine seid. :hide:

... meiner nicht! :D

Kniebeule
31.05.2011, 14:12
Großer Gott, über 4800 Seiten haben sich die User im HPF ihre Mäuler über Schuld oder Unschuld des J.K. zerrissen. Letzlich konnte es noch nichtmal das Gericht zweifelsfrei klären. Nunja im Zweifel für den Angeklagten: Freispruch.

FranzKonz
31.05.2011, 14:12
Weil ihr Männer eben alle Schweine seid. :hide:

Es ist so schön, ein Schwein zu sein. :grunz: :grunz:

FranzKonz
31.05.2011, 14:13
... meiner nicht! :D

... glaubst Du. Glaubte die Dinkel auch 10 Jahre lang. :))

WIENER
31.05.2011, 14:14
Eine Verleumdungsklage ist ausgeschlossen ;) jedoch könnte die NKin versuchen ihn auf Schadenersatz zu verklagen, was sie nicht machen wird, sie muss sich mit der Tatsache abfinden, dass die Tat ungesühnt bleibt.

Wenn du K. (du bist da, genau so wie ich, zu unbedeutend um wirklich ernst genommen zu werden) öffentlich als Vergewaltiger diffamierst, machst du dich der öffentlichen Verleumdung schuldig und kannst sehr wohl dafür verurteilt werden.

Parker
31.05.2011, 14:15
Nun ist es aber so, dass mir auch Leila nicht unsympathisch ist ;) und jetzt. Ich halte dich für befangen, aber ist doch egal.

Kind, Du weißt nichts über den virtuellen Lynchmob, den Thauris hier aufgezogen hat, weil Leila es gewagt hatte, in einem anderen Forum schlecht über dieses Forum zu schreiben. Du weißt nichts über den Haß, den Thauris im Rudel mit anderen und mit nicht wenig virtuellem Vernichtungswillen über Leila ausgegossen hat. Du hast keine Ahnung, was dieser wutentbrannte Idiotenhaufen, hier ein ganzes Wochenende lang veranstaltet hat. Und nein, das ist nicht egal.

bernhard44
31.05.2011, 14:16
Die übrigens bei Dir auch schon besser waren. Eines der wahren Opfer dieser Angelegenheit bist nämlich Du. Die liebenswerte Leichtigkeit ist weitgehend weg und hat einer gewissen Biestigkeit Platz gemacht.

Fraktionszwang! ;)

batumi
31.05.2011, 14:17
Wenn du K. (du bist da, genau so wie ich, zu unbedeutend um wirklich ernst genommen zu werden) öffentlich als Vergewaltiger diffamierst, machst du dich der öffentlichen Verleumdung schuldig und kannst sehr wohl dafür verurteilt werden.

AUSGESCHLOSSEN! Egal ob du mir nun glaubst oder nicht ;)

Ich versuche es dir zu erklären ... das hat mit dem Freispruch 2. Klasse zu tun (den es lt. Frau Combe ja nicht gibt). Das Gericht ist keineswegs von der Nichtschuld des Herrn K. überzeugt, sagt jedoch dass die vorliegenden Indizien nicht für eine Verurteilung ausreichen, deswegen im ZWEIFEL für den Angeklagten ;) und nein, er wird mit Sicherheit keine solche Klage anstreben, und wenn doch, dann würde er sie verlieren. Egal ob du das nun verstehst oder nicht ;)

Parker
31.05.2011, 14:17
Weil ihr Männer eben alle Schweine seid. :hide:

Das stimmt sogar. Ihr seid das aber praktischerweise auch.

FranzKonz
31.05.2011, 14:17
Fraktionszwang! ;)

Auf den Punkt! :))

batumi
31.05.2011, 14:18
Kind, Du weißt nichts über den virtuellen Lynchmob, den Thauris hier aufgezogen hat, weil Leila es gewagt hatte, in einem anderen Forum schlecht über dieses Forum zu schreiben. Du weißt nichts über den Haß, den Thauris im Rudel mit anderen und mit nicht wenig virtuellem Vernichtungswillen über Leila ausgegossen hat. Du hast keine Ahnung, was dieser wutentbrannte Idiotenhaufen, hier ein ganzes Wochenende lang veranstaltet hat. Und nein, das ist nicht egal.

Oh ich weiß sehr viel über virtuellen Lynchmob, auf mich ist ein Kopfgeld ausgesetzt worden, ich weiß wovon ich schreibe, das kannst du mir glauben.

FranzKonz
31.05.2011, 14:18
Das stimmt sogar. Ihr seid das aber praktischerweise auch.

Meine nicht. :))

Parker
31.05.2011, 14:19
... meiner nicht! :D

Der hat nur verinnerlicht: "Wer ficken will, muß nett sein."
Man muß eben den Köder nach der Beute wählen und mit der Beute vorliebnehmen, die das vorhandene Revier bietet.

Parker
31.05.2011, 14:21
Oh ich weiß sehr viel über virtuellen Lynchmob, auf mich ist ein Kopfgeld ausgesetzt worden, ich weiß wovon ich schreibe, das kannst du mir glauben.

Und jetzt hast Du Dich entschlossen mal auf der anderen Seite zu spielen.

Tosca
31.05.2011, 14:22
Du stellst schon wieder Tatsachenbehauptungen auf!

Was ist eine Tatsachenbehauptung? Eine Tatsache oder eine Behauptung?

Parker
31.05.2011, 14:23
Meine nicht. :))

Das tut mir aufrichtig leid. :(

Grenzer
31.05.2011, 14:24
Weil ihr Männer eben alle Schweine seid. :hide:

Na warte ,- wenn ich Dich mal erwische.... :)

FranzKonz
31.05.2011, 14:29
Das tut mir aufrichtig leid. :(

:)) Treffer. Aber so schlimm ist es nun auch wieder nicht.

Leila
31.05.2011, 14:29
Oh ich weiß sehr viel über virtuellen Lynchmob, auf mich ist ein Kopfgeld ausgesetzt worden, ich weiß wovon ich schreibe, das kannst du mir glauben.

Sollen wir nun die Höhe des Kopfgeldes erraten?

WIENER
31.05.2011, 14:30
AUSGESCHLOSSEN! Egal ob du mir nun glaubst oder nicht ;)

Ich versuche es dir zu erklären ... das hat mit dem Freispruch 2. Klasse zu tun (den es lt. Frau Combe ja nicht gibt). Das Gericht ist keineswegs von der Nichtschuld des Herrn K. überzeugt, sagt jedoch dass die vorliegenden Indizien nicht für eine Verurteilung ausreichen, deswegen im ZWEIFEL für den Angeklagten ;) und nein, er wird mit Sicherheit keine solche Klage anstreben, und wenn doch, dann würde er sie verlieren. Egal ob du das nun verstehst oder nicht ;)

Dein Posting ist purer Blödsinn. Es gibt offiziell, im juristischen Sinn, keinen Freispruch zweiter Klasse. Freispruch ist Freispruch.

FranzKonz
31.05.2011, 14:31
Was ist eine Tatsachenbehauptung? Eine Tatsache oder eine Behauptung?

Eine Tatsachenbehauptung ist es dann, wenn die Behauptung als Tatsache beweisbar ist. Andernfalls ist die Behauptung, je nach Sichtweise, einfach nur falsch, üble Nachrede, Verleumdung, saudummes Geschwätz, ....

Pillefiz
31.05.2011, 14:32
eben habe ich die Worte des Richters gelesen, sie nötigen mir Respekt ab. Die Richter waren allesamt nicht zu beneiden, ich denke, sie haben das einzig richtige gesprochen.
Das Urteil ist vielleicht nicht gerecht, aber rechtens. Es gab einfach zu viele Widersprüche von der Anzeigeerstatterin, die einfach nicht hätten sein dürfen.Insofern hat sie sich sicher einen Teil des unerwünschten Ausgangs selber zuzuschreiben. Vielleicht hat sie jetzt wenigstens Ruhe vor dem Mob und kann irgendwann wieder normal auf die Strasse gehen.
Gelogen habe beide Kandidaten zur Sache. Deshalb sollten sie beide jetzt schön die Füsse still halten, den Richterspruch akzeptieren und die schlimme Erfahrung wegstecken.

Wenn jetzt jemand sagt, die Dinkel hätte nur keinen PR-Anwalt gehabt und deshalb verloren, dann sage ich, die Schwarzer hat ihr ja wohl angeboten, ihr so einen zu besorgen. Warscheinlich hätte sie den sogar gesponsert ;) Warum hat CD abgelehnt?
Ein anderes Urteil gab der Fall nicht her, aber nach meiner Meinung war dieses Urteil das beste von allen möglichen Variationen. Verlierer sind beide, das ist das einzig gerechte daran

Landogar
31.05.2011, 14:34
Daraus kann er keine Unterlassungsklage erheben, wenn man ihn weiterhin "Vergewaltiger" nennt.

Nein, man dürfte ihn nur dann als Vergewaltiger bezeichnen, wenn er rechtskräftig als solcher verurteilt worden wäre. Es gilt aber immer noch: Unschuldig bis zum Beweis der Schuld. Und die Schuld wurde nicht bewiesen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass er "de jure" unschuldig ist. Also darf ihn niemand als Vergewaltiger bezeichnen.

twoxego
31.05.2011, 14:34
Eines der wahren Opfer dieser Angelegenheit bist nämlich Du. gekürzt Twox

ist das wahr?
wen soll ich auf schmerzensgeld veklagen?

Parker
31.05.2011, 14:35
:)) Treffer. Aber so schlimm ist es nun auch wieder nicht.

Wie auch immer :D, ich möchte wetten die Klägerin des hier thematisierten Prozesses wird zielsicher auf den nächsten Kachelmann zusteuern.

Paul Blume
31.05.2011, 14:35
Eine Verleumdungsklage ist ausgeschlossen ;) jedoch könnte die NKin versuchen ihn auf Schadenersatz zu verklagen, was sie nicht machen wird, sie muss sich mit der Tatsache abfinden, dass die Tat ungesühnt bleibt.


Nun, so ganz ungesühnt ist sie nicht geblieben. Ein paar Federn hat er schon gelassen.

Pillefiz
31.05.2011, 14:36
Nein, man dürfte ihn nur dann als Vergewaltiger bezeichnen, wenn er rechtskräftig als solcher verurteilt worden wäre. Es gilt aber immer noch: Unschuldig bis zum Beweis der Schuld. Und die Schuld wurde nicht bewiesen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass er "de jure" unschuldig ist. Also darf ihn niemand als Vergewaltiger bezeichnen.

und SIE nicht mehr Lügnerin !

Parker
31.05.2011, 14:36
gekürzt Twox

ist das wahr?
wen soll ich auf schmerzensgeld veklagen?

Die Distanz, die Dir abhanden gekommen ist.

Grenzer
31.05.2011, 14:36
Wenn jetzt jemand sagt, die Dinkel hätte nur keinen PR-Anwalt gehabt und deshalb verloren, dann sage ich, die Schwarzer hat ihr ja wohl angeboten, ihr so einen zu besorgen. Warscheinlich hätte sie den sogar gesponsert ;) Warum hat CD abgelehnt?


Die Lady Dinkel wurde schlecht beraten und vom Teufel geritten...

http://666kb.com/i/btyh3rharreo9t5k0.jpg

FranzKonz
31.05.2011, 14:39
Wie auch immer :D, ich möchte wetten die Klägerin des hier thematisierten Prozesses wird zielsicher auf den nächsten Kachelmann zusteuern.

Das ist anzunehmen. Einmal Huhn, immer Huhn. Ich kann mich noch gut erinnern, als Thauris und MisterEdd hier als Paar auftraten, ich eine Prophezeihung wagte und dafür wildes Flügelschlagen erntete. Hühner sind eigentlich so richtig arme Schweine.

Landogar
31.05.2011, 14:39
Kommentar von Alice Schwarzer, Bruhahaha :D

Es gibt zum Glück noch andere Kommentare. Zum Beispiel von Udo Vetter:


Nun stellt sich die Frage, wozu es 44 Hauptverhandlungstage dauern musste um darauf zu kommen, dass bei uns der Grundsatz gilt: Bei einem Mangel an Beweisen lassen wir lieber mögliche Verbrechen ungesühnt, als auch nur einen Unschuldigen “aus dem Bauch heraus” zu verurteilen. Der Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten ist ein eherner Sockel des Rechtsstaates. Das Landgericht Mannheim hat, wenn auch mit offenkundigem Widerwillen, letztlich doch nicht zur Spitzhacke gegriffen, um dieses Fundament abzutragen. Das ist den Richtern erst einmal anzurechnen. Vielleicht, ja hoffentlich haben sie sich auch etwas davor gesorgt, später in Gesellschaft von Alice Schwarzer genannt zu werden, der derzeit lautesten Propagandistin von Justizwillkür im Dienst des gesunden Volksempfindens.

[...]


Die traurigste Figur im Fall Kachelmann machten die emsigen Mannheimer Staatsanwälte. Sie sahen in Kachelmann von Anfang an den großen Fisch, der in der Provinz nur alle Jubeljahre anbeißt. Diese Beute galt es nicht zumindest vorläufig am Leben zu halten, sie musste frühzeitig filetiert werden. Mit bloßer Ahnungslosigkeit und Unfähigkeit ist insbesondere die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft nicht zu erklären. Zu offensichtlich wurde darauf gepocht, das mutmaßliche Opfer sei glaubwürdig. Zu emsig wurde versucht, die schon früh nachgewiesenen Lügen der angeblich Geschädigten zu bagatellisieren. Auch dass man es anscheinend als Frage der Ehre empfand, Kachelmann in U-Haft zu lassen, spricht nicht für diese Zweigstelle der (so die beliebte Selbstanpreisung von Staatsanwälten) objektivsten Behörde der Welt. Ebenso wie der Umstand, dass die unglücklichen Gestalten von der Staatsanwaltschaft es sogar schafften, in ihren Plädoyers entlastende Umstände einfach zu verschweigen.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/05/31/der-zweifelsgrundsatz-ist-kuflich/

hurxhobel
31.05.2011, 14:39
und SIE nicht mehr Lügnerin !

Doch, denn SIE war ja nicht angeklagt...

FranzKonz
31.05.2011, 14:41
und SIE nicht mehr Lügnerin !

Hm. Dass beide logen, wurde in der Urteilsbegründung amtlich festgestellt. Da hätte ich nun weniger Bedenken, der Nachweis dieser Tatsachenbehauptung ist zu erbringen.

batumi
31.05.2011, 14:43
Und jetzt hast Du Dich entschlossen mal auf der anderen Seite zu spielen.

? Ich verstehe jetzt nicht was du sagen möchtest, jedoch bleibe ich bei dem was ich über die derzeitige Situation geschrieben habe.

twoxego
31.05.2011, 14:43
Nein, man dürfte ihn nur dann als Vergewaltiger bezeichnen, wenn er rechtskräftig als solcher verurteilt worden wäre. Es gilt aber immer noch: Unschuldig bis zum Beweis der Schuld. Und die Schuld wurde nicht bewiesen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass er "de jure" unschuldig ist. Also darf ihn niemand als Vergewaltiger bezeichnen.

das ist am ende erbsenzählerei.
würde ich beispielsweise schreiben: der einst der vergewaltigung angklagte und lediglich aus mangel an beweisen freigesprochene herr K., würde ich der klage wegen übler nachrede mit äusserster gelassenheit entgegen sehen.

batumi
31.05.2011, 14:44
Sollen wir nun die Höhe des Kopfgeldes erraten?

Du warst schon besser Leila, oder ich habe dich überschätzt, das passiert hin und wieder.

batumi
31.05.2011, 14:44
Dein Posting ist purer Blödsinn. Es gibt offiziell, im juristischen Sinn, keinen Freispruch zweiter Klasse. Freispruch ist Freispruch.

LOL sischer sischer ... alles wird gut ... natürlich hast du Recht ... sischer sischer :D

Sauerländer
31.05.2011, 14:45
Juristischer Laie bin ich auch, habe aber eine Studie der bayerischen Polizei zum Thema gelesen. Demnach wird ein großer Teil der Verfahren wegen Vergewaltigung von der Staatsanwaltschaft eingestellt, also ist das wohl durchaus eine Möglichkeit. Warum sollte auch ein Verfahren eröffnet werden, wenn von Hause aus klar ist, daß keine Beweisführung möglich ist?
Zum Beispiel deshalb, weil das mit der Beweisführung bei diesem Delikt häufig durchaus so eine Sache ist? Auch ein tatsächlicher Täter kann ja die Nummer fahren, das sei alles einvernehmlich gewesen, und ein paar Schrammen, nunja, man stehe halt auf die etwas härtere Gangart, und der Vorwurf sei wohl darin begründet, dass man jetzt auseinander sei und die Gegenseite sich rächen wolle. Widerleg das erstmal zweifelsfrei.

twoxego
31.05.2011, 14:45
Die Distanz, die Dir abhanden gekommen ist.

ich habe da gar keine distanz, wozu auch.
wenn gepöbelt wird, werde ich nicht höflich sein.

was möchtest Du hier eigentlich sein, der schiedsrichter?
hast Du echt den ganzen kram gelesen, einschliesslich der hühnerkacke?

Pillefiz
31.05.2011, 14:46
Doch, denn SIE war ja nicht angeklagt...

wäre sie der Lüge überführt, gäbe es 1.Klasse Freispruch

Lilly
31.05.2011, 14:46
Nein, man dürfte ihn nur dann als Vergewaltiger bezeichnen, wenn er rechtskräftig als solcher verurteilt worden wäre. Es gilt aber immer noch: Unschuldig bis zum Beweis der Schuld. Und die Schuld wurde nicht bewiesen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass er "de jure" unschuldig ist. Also darf ihn niemand als Vergewaltiger bezeichnen.

So ist es!

batumi
31.05.2011, 14:46
Nun, so ganz ungesühnt ist sie nicht geblieben. Ein paar Federn hat er schon gelassen.

Ach was, das Heer alternder Damen ist groß und die Begeisterung der Frauen, die ihren Partner an eine andere "verloren" haben ist ihm gewiss (kann man gut hier im Forum beobachten) ... nur wird er nicht mehr mit seiner Vielweiberei durchkommen oder es in professionellen Etablissements praktizieren, ist sowieso besser, wenn er sich mit Profis abgibt ;)

Sauerländer
31.05.2011, 14:48
wäre sie der Lüge überführt, gäbe es 1.Klasse Freispruch
Und vermutlich ein Verfahren wegen Verleumdung.

Lilly
31.05.2011, 14:48
und SIE nicht mehr Lügnerin !

Doch, sie hat ja nachgewiesernermaßen gelogen.

Leila
31.05.2011, 14:49
Du warst schon besser Leila, oder ich habe dich überschätzt, das passiert hin und wieder.

Das muß bevor man mich hier schlechtmachte gewesen sein.

Parker
31.05.2011, 14:51
ich habe da gar keine distanz, wozu auch.
wen gepöbelt wird, werde ich nicht höflich sein.

was möchtest Du hier eigentlich sein, der schiedsrichter?
hast Du echt den ganzen kram gelesen, einschliesslich der hühnerkacke?

Das meine ich. Vor einigen Wochen noch habe ich Deine Beiträge wirklich gern gelesen und mancher davon hat mich tatsächlich auch mal zum Umdenken bewegen können. Jetzt finde ich diesen besonderen Charme nicht mehr und hoffe, der ist nicht endgültig versickert.

WIENER
31.05.2011, 14:53
LOL sischer sischer ... alles wird gut ... natürlich hast du Recht ... sischer sischer :D

So ist es, es gibt im juristischen Sinn keinen Freispruch 2 Wahl, dieser Ausdruck wird nur von ungebildeten Deppen verwendet, die sich mit einem Urteil nicht abfinden können. Kachelmann werden deshalb auch bestimmte Kosten, wie jeden anderen auch, aus der Staatskasse ersetzt.

Parker
31.05.2011, 14:53
Ach was, das Heer alternder Damen ist groß und die Begeisterung der Frauen, die ihren Partner an eine andere "verloren" haben ist ihm gewiss (kann man gut hier im Forum beobachten) ... nur wird er nicht mehr mit seiner Vielweiberei durchkommen oder es in professionellen Etablissements praktizieren, ist sowieso besser, wenn er sich mit Profis abgibt ;)

Du kannst jetzt ja gerne was von einem "Heer alternder Damen" schreiben, allerdings meine ich gelesen zu haben, seine frisch Angetraute sei etwa halb so alt wie er. Aber was scheren uns Fakten? Sie muß ja eine vertrocknete Oma sein, also ist sie auch eine.

Schneeflocke
31.05.2011, 14:54
Der Typ wurde festgnommen und inhaftiert, weil er sich fast 2 Monate nicht traute wieder in die BRD einzureisen, nachdem er in Kanada die Olympischen Spiele moderiert hatte.

Das stand ja NICHT mal in der BILD....und hilft es jetzt noch, solche falschen Gerüchte zu streuen?

von Richthofen
31.05.2011, 15:01
Das lächerliste an dem ganzen Fall ist sowieso die Staatsanwaltschaft, welche a) nur nach belastendem Material, jedoch nicht nach entlastendem recherchiert hat b) auch nachdem durch die Verteidigung sämtliche "Beweise" demontiert und als Blödsinn entlarvt worden waren, immer noch auch im Schlussplädoier eine Verurteilung des Angeklagten forderte.

Wehe demjenigen, der nur aufgrund von Verleumndung an solche Staatsanwälte gerät, die auch ohne jeden stichhaltigen beweis und nach demontage aller Vorwürfe weiterhin eine Verurteilung fordern.

Kachelmann hatte Glück einen besonnenen Richter zu haben, das haben viele andere nicht.

Nach solchen Fällen frage ich mich allen Ernstes, wieviele Menschen durch Verleumdung ihren Ruf, Existenz verloren haben.
Vor allem stößt es mir sauer auf, dass quasi jede Frau einen Mann als Vergewaltiger betiteln kann, eine Story erfindet, sich Wunden zufügt und dass dieser Mann dann nur knapp dem Knast entrinnt und das auch nur aus Mangel an beweisen.

Die Staatsanwaltschaft gehört imho selbst vor ein Gericht weil sie ihre Pflicht nach belastenden und entlastenden beweisen zu ermitteln vollkommen vernachlässigt hat und nur auf der Seite des vermeindlichen Opfers stand.

FranzKonz
31.05.2011, 15:03
Zum Beispiel deshalb, weil das mit der Beweisführung bei diesem Delikt häufig durchaus so eine Sache ist? Auch ein tatsächlicher Täter kann ja die Nummer fahren, das sei alles einvernehmlich gewesen, und ein paar Schrammen, nunja, man stehe halt auf die etwas härtere Gangart, und der Vorwurf sei wohl darin begründet, dass man jetzt auseinander sei und die Gegenseite sich rächen wolle. Widerleg das erstmal zweifelsfrei.

Wie das Verfahren (und auch dieser Strang) überdeutlich zeigt, ist bei diesem Straftatbestand eine Beweisführung so gut wie unmöglich. Obwohl ich großes Verständnis für das Bedürfnis eines tatsächlichen Opfers nach Gerechtigkeit habe, so muß ich dieses Bedürfnis dennoch der Realität unterordnen. Wie die bereits erwähnte Studie der bayerischen Polizei aufzeigt, ist rund die Hälfte aller Vergewaltigungsanzeigen erlogen.

Eine großartige Schwäche unserer Justiz kann ich hier nicht erkennen. Sie kann sich ihre Beweise nun mal nicht schnitzen, und der Grundsatz in dubio pro reo ist eine der tragenden Säulen eines Rechtsstaats. Ich weiß nicht, was sich Hühner dabei denken, wenn sie hier eine Schieflage sehen. Soll die Justiz vielleicht würfeln, wenn keine Beweisführung möglich ist?

Ali
31.05.2011, 15:05
Das lächerliste an dem ganzen Fall ist sowieso die Staatsanwaltschaft, welche a) nur nach belastendem Material, jedoch nicht nach entlastendem recherchiert hat b) auch nachdem durch die Verteidigung sämtliche "Beweise" demontiert und als Blödsinn entlarvt worden waren, immer noch auch im Schlussplädoier eine Verurteilung des Angeklagten forderte.

Wehe demjenigen, der nur aufgrund von Verleumndung an solche Staatsanwälte gerät, die auch ohne jeden stichhaltigen beweis und nach demontage aller Vorwürfe weiterhin eine Verurteilung fordern.

Kachelmann hatte Glück einen besonnenen Richter zu haben, das haben viele andere nicht.

Nach solchen Fällen frage ich mich allen Ernstes, wieviele Menschen durch Verleumdung ihren Ruf, Existenz verloren haben.
Vor allem stößt es mir sauer auf, dass quasi jede Frau einen Mann als Vergewaltiger betiteln kann, eine Story erfindet, sich Wunden zufügt und dass dieser Mann dann nur knapp dem Knast entrinnt und das auch nur aus Mangel an beweisen.

Die Staatsanwaltschaft gehört imho selbst vor ein Gericht weil sie ihre Pflicht nach belastenden und entlastenden beweisen zu ermitteln vollkommen vernachlässigt hat und nur auf der Seite des vermeindlichen Opfers stand.

Halt mal die Luft an, du Schmierfink:


„Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außeracht zu lassen.

Gleiches gilt im übrigen für die Staatsanwälte. Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.

Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage - und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an - nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.“


http://www.landgericht-mannheim.de/serv ... OT=1160629

von Richthofen
31.05.2011, 15:07
Blablabla


Schön für Dich. Was sollen die Staatsanwälte auch anderes von sich selbst sagen? "Jaaa, jetzt wo sies erwähnen haben wir echt n bissl zu sehr im Sinne der Frau ermittelt und weniger in Richtung Freispruch"

Außerdem: Piss mich nicht so dämlich von der Seite an. Wenn Du was von mir willst, dann in einem gesitteten Tonfall Du Zicke. Sonst kannst du gleich auf der Ignorebank Platz nehmen.

Landogar
31.05.2011, 15:10
und SIE nicht mehr Lügnerin !

Richtig.

FranzKonz
31.05.2011, 15:10
Halt mal die Luft an, du Schmierfink:


„Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außeracht zu lassen.

Gleiches gilt im übrigen für die Staatsanwälte. Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.

Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage - und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an - nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.“


http://www.landgericht-mannheim.de/serv ... OT=1160629

Nun hör schon auf, Seidler hat seinem jungen Kollegen ein wenig die Wange gestreichelt, die durch die Watschn des OLG und Schellen Schwenns zu recht gerötet und geschwollen war.

Sauerländer
31.05.2011, 15:10
Wie das Verfahren (und auch dieser Strang) überdeutlich zeigt, ist bei diesem Straftatbestand eine Beweisführung so gut wie unmöglich. Obwohl ich großes Verständnis für das Bedürfnis eines tatsächlichen Opfers nach Gerechtigkeit habe, so muß ich dieses Bedürfnis dennoch der Realität unterordnen. Wie die bereits erwähnte Studie der bayerischen Polizei aufzeigt, ist rund die Hälfte aller Vergewaltigungsanzeigen erlogen.

Eine großartige Schwäche unserer Justiz kann ich hier nicht erkennen. Sie kann sich ihre Beweise nun mal nicht schnitzen, und der Grundsatz in dubio pro reo ist eine der tragenden Säulen eines Rechtsstaats. Ich weiß nicht, was sich Hühner dabei denken, wenn sie hier eine Schieflage sehen. Soll die Justiz vielleicht würfeln, wenn keine Beweisführung möglich ist?
Sagen wir mal so: Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die Seite, der auch die tatsächlichen Opfer überwiegend angehören, die Kombination aus "Beweisführung meistens sehr schwierig" und "Im Zweifel für den Angeklagten" problematisch findet. Denn genauso, wie eine andere Verfahrensweise rachebesessenen Weibern fieseste Instrumente in die Hand gibt, bringt DIESE Verfahrensweise für einen Täter die nicht von der Hand zu weisende Möglichkeit mit sich, die meistens gegebene Unklarheit erheblich auszunutzen.

Das Problem besteht nun darin, dass bei beiden Verfahrensweisen eine gewisse Tendenz dazu besteht, jemanden in den Nachteil zu setzen, und es ist begreiflich, dass das nicht auf die Begeisterung dessen stößt, um den es sich dabei jeweils handelt.
Ich sehe auch nicht, wie dieses Problem final aufzulösen wäre.

batumi
31.05.2011, 15:11
Du kannst jetzt ja gerne was von einem "Heer alternder Damen" schreiben, allerdings meine ich gelesen zu haben, seine frisch Angetraute sei etwa halb so alt wie er. Aber was scheren uns Fakten? Sie muß ja eine vertrocknete Oma sein, also ist sie auch eine.

Wenn du schon in einen Austausch einfällst, dann mache dir gefälligst auch die Mühe alles zu lesen! Es wurden von den Bewunderinnen geschrieben. ... menno

batumi
31.05.2011, 15:12
Das muß bevor man mich hier schlechtmachte gewesen sein.

Hier hat dich keiner schlecht gemacht. Du unterschätzt die Menschen Leila, jeder macht sich ein eigenes Bild (hoffe ich doch wohl), die Leute können schreiben was sie wollen, is doch egal ;)

batumi
31.05.2011, 15:13
So ist es, es gibt im juristischen Sinn keinen Freispruch 2 Wahl, dieser Ausdruck wird nur von ungebildeten Deppen verwendet, die sich mit einem Urteil nicht abfinden können. Kachelmann werden deshalb auch bestimmte Kosten, wie jeden anderen auch, aus der Staatskasse ersetzt.

Jaja, sischer sischer, du hat Recht sischer. LOOOOOL

WIENER
31.05.2011, 15:15
Jaja, sischer sischer, du hat Recht sischer. LOOOOOL

na du kleiner Depp, dann beweise mir doch, das es im juristischen Sinne Freispruch erster und zweiter Klasse gibt und die damit verbundenen rechtlichlichen Unterschiede. Bis dahin betrachte ich dich nur mehr als einen Troll.

Landogar
31.05.2011, 15:17
das ist am ende erbsenzählerei.
würde ich beispielsweise schreiben: der einst der vergewaltigung angklagte und lediglich aus mangel an beweisen freigesprochene herr K., würde ich der klage wegen übler nachrede mit äusserster gelassenheit entgegen sehen.

Das wäre ja auch eine differenzierte Aussage, da sie einer möglichen, faktischen Unschuld Kachelmanns noch Raum gewährt. Das ist was anderes als: "Er ist ein Vergewaltiger!"

Ali
31.05.2011, 15:17
Sagen wir mal so: Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die Seite, der auch die tatsächlichen Opfer überwiegend angehören, die Kombination aus "Beweisführung meistens sehr schwierig" und "Im Zweifel für den Angeklagten" problematisch findet. Denn genauso, wie eine andere Verfahrensweise rachebesessenen Weibern fieseste Instrumente in die Hand gibt, bringt DIESE Verfahrensweise für einen Täter die nicht von der Hand zu weisende Möglichkeit mit sich, die meistens gegebene Unklarheit erheblich auszunutzen.

Das Problem besteht nun darin, dass bei beiden Verfahrensweisen eine gewisse Tendenz dazu besteht, jemanden in den Nachteil zu setzen, und es ist begreiflich, dass das nicht auf die Begeisterung dessen stößt, um den es sich dabei jeweils handelt.
Ich sehe auch nicht, wie dieses Problem final aufzulösen wäre.

Sehr richtig und es freut mich zu lesen, dass es hier auch noch Männer, wie dich gibt, die eine differenzierte Betrachtungsweise besitzen und klar denken können, frei jeglicher Emotionen.
Manch andere schreiben ja hier leider schon gar nicht mehr, weil das Niveau sich oftmals unter der Gürtellinie bewegt.

Deshalb zitiere ich hier mal einen Beitrag von Excubitor, den ich ausserordentlich gut finde:


Das Urteil

Freispruch (Aus Mangel an Beweisen)

Formaljuristisch mag das Urteil in Ordnung gehen, damit war sogar zu rechnen. Genau beurteilen kann man das jedoch nur mit Akteneinsicht...

Wie ich schon vor einiger Zeit auf dem CPF-Forum ausführlich dargelegt habe, ist es genau diese Form von Urteil, die nur Verlierer hervorbringt. Juristisch ist Freispruch gleich Freispruch, es gibt nur einen. Faktisch sieht es jedoch anders aus, da wird man ein wenig mehr differenzieren müssen.

Kaum ist das Urteil gesprochen, schon liest man im Internet wieder jede Menge Falschdarstellungen. Deshalb hier die wichtigste aller Klarstellungen noch einmal ganz deutlich: Jörg Kachelmann, und das kann man durchaus vertreten, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen, also schlicht wegen nicht Ausreichens der gegen ihn vorliegenden Beweismittel. Auch Kachelmann-Fans werden sich, ob sie wollen oder nicht, an den Gedanken gewöhnen müssen, dass das faktisch eben kein Freisprechen von jeglicher Schuld darstellt. Der Vorsitzende hat in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass die Kammer nicht von der Unschuld Kachelmanns überzeugt ist, sondern dass die Beweismittel nicht für eine Verurteilung ausreichen. Hier liegt der casus knaxus des gesamten Urteils, der weit über dieses hinausgeht, verborgen. Der Freigesprochene wird trotz möglicherweise juristisch formal korrekten Freispruchs sein Leben lang mit dem Makel leben müssen, dass man durchaus davon ausgehen kann, dass er es doch gewesen sein könnte. Die Nebenklägerin wird ihr Leben lang möglicherweise daran zu "knabbern" haben, dass man sie als Lügnerin ansieht, auch wenn man ihr seitens des Gerichts keine ausreichenden Falschdarstellungen dafür nachweisen konnte, die ihre völlige Unglaubwürdigkeit in Bezug auf das vormals angeklagte Tatgeschehen begründen könnten. Diese Umstände sind es, die bei derartigen Urteilen ganz allgemein betrachtet sowohl kriminologisch als auch gesellschaftspolitisch einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen, trotzdem das einzelne Urteil formaljuristisch in Ordnung gehen kann.

Gerade weil dieser Fall in nahezu unverantwortlicher Weise, nicht zuletzt durch Mitwirkung von Prozessbeteiligten in den Medien in dieser Hinsicht unkritisch aufgebauscht worden ist, werden sich möglicherweise nachhaltig negative gesellschaftliche Effekte daraus ergeben, wie beispielsweise der Umstand, dass vergewaltigte Frauen nunmehr noch weniger dazu tendieren werden Anzeige gegen ihre Peiniger zu erstatten und genau daraus wiederum potentielle Straftäter eine Risikominimierung für sich ableiten und sich eher dazu veranlasst sehen derartige Straftaten zu begehen. Alles in allem hinterlässt der Fall eine äußerst unbefriedigende Situation, die eine nachhaltige Diskussion über allgemeine Vorgehensweisen in derartigen Fällen auf allen damit befassten Ebenen unabdingbar erforderlich macht.

http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=21&t=456&sid=5a5684684c478681d201741843fd5bab&start=2110

WIENER
31.05.2011, 15:23
Vollzitat

Im großen und GAnzen hast du Recht, bis auf die Vernachlässigung der Tatsache, dass es außer der Behauptung der NK keinen einzigen Beweis für die Schuld des Angeklagten gegeben hat, ein Umstand, der bei den meisten Vergewaltigungen eben nicht der Fall ist.

Ali
31.05.2011, 15:26
Im großen und GAnzen hast du Recht, bis auf die Vernachlässigung der Tatsache, dass es außer der Behauptung der NK keinen einzigen Beweis für die Schuld des Angeklagten gegeben hat, ein Umstand, der bei den meisten Vergewaltigungen eben nicht der Fall ist.

Nun, es ist Excubitor, der Recht hat, es sind seine Worte, nicht meine. :)

schastar
31.05.2011, 15:29
Doch, denn SIE war ja nicht angeklagt...


Stimmt. Aber was soll es jetzt noch bringen, abgesehen davon potentielle Nachahmerrinnen von falschen oder haltlosen Anschuldigungen abzuhalten?

Ali
31.05.2011, 15:33
Anwalt der Ex-Geliebten: «Freispruch dritter Klasse»

München (dpa) - Nach dem Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann hat der Anwalt der Ex-Geliebten von einem «Freispruch dritter Klasse» gesprochen.

«Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört», sagte Thomas Franz, Vertreter von Kachelmanns Ex-Freundin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, der Illustrierten «Bunte». «Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse.» In der Urteilsbegründung habe das Gericht klar gemacht, dass es «weder von der Unschuld von Herrn Kachelmann, noch von einer Falschaussage meiner Mandantin überzeugt» sei. «Das Gericht hat klar gemacht, dass es meiner Mandantin in bestimmten Punkten glaubt». Es sei aber Grundsatz des deutschen Rechts, dass ein Angeklagter freigesprochen werden muss, wenn Zweifel an seiner Schuld bleiben.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1161206

Sauerländer
31.05.2011, 15:33
Sehr richtig und es freut mich zu lesen, dass es hier auch noch Männer, wie dich gibt, die eine differenzierte Betrachtungsweise besitzen und klar denken können, frei jeglicher Emotionen.
Wobei ich sagen muss, dass ich die Herrschaften, denen da schon früh der Kragen geplatzt ist, auch verstehen kann. Was möglicherweise auch was damit zu tun haben mag, dass ich selber ein Kerl bin. Frau sieht hier potentiell ein bedauernswertes Opfer, einen Täter, der davonkommt, und dessen Fangemeinde, die auch noch geifernd auf das ohnehin gepeinigte Opfer verbal einprügelt. Wer will bestreiten, dass das ein widerliches Bild abgibt?
Im Gegenzug sieht ein Kerl hier einen Haufen feministischer Flintenweiber, für die Kachelmanns Schuld ausgemachte Sache ist, gefühlsmäßig oder aus Prinzip. Da läuft dann wiederum der Film ab: "Wahrheit interessiert gar nicht, furchtbarer Tatvorwurf, Karriere und Ruf werden ruiniert - und theoretisch kann das auch mir passieren, und das wäre der Gegenseite nichtmal unrecht."
Dass das ebenfalls zu einer Wagenburgbildung führt, ist ja nun auch nachvollziehbar.
Beide Seiten mögen da dann aus ihrer Wahrnehmung heraus im Recht sein, wenn sie der jeweiligen Gegenseite die Schuld an der Eskalation zuweisen - aber letztlich täte es allen miteinander nicht schlecht, sich selbst auf allseitige Skepsis zu drillen und den Ball mal fünf Nummern flacher zu halten.

Denn wenn der Vorwurf berechtigt ist, ist Kachelmann ein Drecksack und eine Schande für sein Geschlecht.
Und wenn er falsch ist, ist die Nebenklägerin eine verlogene, hinterhältige Schlange und eine Schande für ihr Geschlecht.

Und keins von beidem lässt sich derzeit ausschließen.

Ali
31.05.2011, 15:36
Und der Freispruch reicht ihnen immer noch nicht, das Gehetze geht weiter:

Jörg Kachelmann - Unrecht im Namen des Gesetzes
Wie nennen wir sie denn jetzt? Sie ist kein mO mehr, kein O, Klarnamen geht nicht? Mhm, aber sie hat nachweislich gelogen.
Vielleicht nennen wir sie nL?
Mata Heulsuse Admin? Klaro geht Klarname! da kein Opfer! somit kein Opferschutz! durch Freispruch! das geht auch aus dem Urteil hervor, in dem Ihr Name genannt wird...UND da Sie beruflich eine Person des öffentlicen Lebens ist, geht Klarname sowieso!

http://www.facebook.com/kachelmann.de


Es ist einfach nur abstossend!

Sauerländer
31.05.2011, 15:39
Und der Freispruch reicht ihnen immer noch nicht,...
Wundert dich das, wenn man sieht, wie die andere Seite (auch hier) es so darstellt, als sei dieses Urteil schon sowas wie eine halbe Bestätigung des Tatvorwurfs?

Thauris
31.05.2011, 15:40
Für dich nochmal:

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei

Bitte gerne, immer wieder ;)

Vereinfacht hat das Gerich gesagt: Wir sind nicht von deiner Nichtschuld überzeugt, können dir deine Schuld aber nicht ZWEIFELSFREI nachweisen, deswegen lassen wir dich laufen!

oder so

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1161206

Anwalt der Ex-Geliebten: «Freispruch dritter Klasse»

München (dpa) - Nach dem Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann hat der Anwalt der Ex-Geliebten von einem «Freispruch dritter Klasse» gesprochen.
«Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört», sagte Thomas Franz, Vertreter von Kachelmanns Ex-Freundin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, der Illustrierten «Bunte». «Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse.» In der Urteilsbegründung habe das Gericht klar gemacht, dass es «weder von der Unschuld von Herrn Kachelmann, noch von einer Falschaussage meiner Mandantin überzeugt» sei. «Das Gericht hat klar gemacht, dass es meiner Mandantin in bestimmten Punkten glaubt». Es sei aber Grundsatz des deutschen Rechts, dass ein Angeklagter freigesprochen werden muss, wenn Zweifel an seiner Schuld bleiben.

WIENER
31.05.2011, 15:42
Anwalt der Ex-Geliebten: «Freispruch dritter Klasse»

München (dpa) - Nach dem Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann hat der Anwalt der Ex-Geliebten von einem «Freispruch dritter Klasse» gesprochen.

«Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört», sagte Thomas Franz, Vertreter von Kachelmanns Ex-Freundin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, der Illustrierten «Bunte». «Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse.» In der Urteilsbegründung habe das Gericht klar gemacht, dass es «weder von der Unschuld von Herrn Kachelmann, noch von einer Falschaussage meiner Mandantin überzeugt» sei. «Das Gericht hat klar gemacht, dass es meiner Mandantin in bestimmten Punkten glaubt». Es sei aber Grundsatz des deutschen Rechts, dass ein Angeklagter freigesprochen werden muss, wenn Zweifel an seiner Schuld bleiben.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1161206

Auch in diesem Statemente wird nur ein Teil aus dem Kachelmann-Urteil sinnverzerrend zitiert. Ein Anwalt sollte solche Dinge nicht tun. Denn damit schadet er der Justiz mehr als alle bösartigen Journalisten und Forenuser zusammen.

Ali
31.05.2011, 15:43
Stimmt. Aber was soll es jetzt noch bringen, abgesehen davon potentielle Nachahmerrinnen von falschen oder haltlosen Anschuldigungen gegen anzuhalten?

Das ist ja das Fatale, schastar, dass dieses Urteil m.E. nicht abschreckend für Falschbeschuldigerinnen ist, die werden sich nicht davon abhalten lassen.....es ist einig & allein abschreckend für tatsächlich vergewaltigte Frauen sich eine solche zusätzliche Prozedur ersparen wollen.
In der Konsequenz bedeutet das, dass einige Vergewaltiger nicht mehr angezeigt werden, aber an den Falschbeschuldigungen wird DAS nichts ändern.

Thauris
31.05.2011, 15:43
Kind, Du weißt nichts über den virtuellen Lynchmob, den Thauris hier aufgezogen hat, weil Leila es gewagt hatte, in einem anderen Forum schlecht über dieses Forum zu schreiben. Du weißt nichts über den Haß, den Thauris im Rudel mit anderen und mit nicht wenig virtuellem Vernichtungswillen über Leila ausgegossen hat. Du hast keine Ahnung, was dieser wutentbrannte Idiotenhaufen, hier ein ganzes Wochenende lang veranstaltet hat. Und nein, das ist nicht egal.

Schon interessant Deine neuesten Einschätzungen - ebenso wie die Verschwörungen die Du hier überall siehst!

http://www.politikforen.net/showthread.php?84535-Causa-Leila&highlight=causa+leila

Sauerländer
31.05.2011, 15:45
Auch in diesem Statemente wird nur ein Teil aus dem Kachelmann-Urteil sinnverzerrend zitiert. Ein Anwalt sollte solche Dinge nicht tun. Denn damit schadet er der Justiz mehr als alle bösartigen Journalisten und Forenuser zusammen.
Ein Anwalt interessiert sich im Zweifelsfall einen Scheiss für Wohl und Wehe der Justiz, vielmehr vorrangig für die Interessen seines Mandanten.

schastar
31.05.2011, 15:45
Falsch! Es gab keinen Freispruch, sondern ein in dubio pro reo - das ist eine vollkomme andere Sache.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13404939/So-begruendete-der-Richter-das-Urteil-im-Wortlaut.html

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling hat zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung auf folgendes hingewiesen:
„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist.
Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen. ...“


Die Frau hat Glück, wäre die Kammer von einer Falschbeschuldigung überzeugt müßte diese gegen sie ein Verfahren einleiten. Aber so wird das nun mal in Deutschland geregelt wenn man den selbsternannten Opfern nicht glaubt, Freispruch aus Mangel an Beweisen. Tausende von Männern machen jährlich diese Erfahrung.

Michel
31.05.2011, 15:46
Und der Freispruch reicht ihnen immer noch nicht, das Gehetze geht weiter:

Jörg Kachelmann - Unrecht im Namen des Gesetzes
Wie nennen wir sie denn jetzt? Sie ist kein mO mehr, kein O, Klarnamen geht nicht? Mhm, aber sie hat nachweislich gelogen.
Vielleicht nennen wir sie nL?
Mata Heulsuse Admin? Klaro geht Klarname! da kein Opfer! somit kein Opferschutz! durch Freispruch! das geht auch aus dem Urteil hervor, in dem Ihr Name genannt wird...UND da Sie beruflich eine Person des öffentlicen Lebens ist, geht Klarname sowieso!

http://www.facebook.com/kachelmann.de


Es ist einfach nur abstossend!

Die Bekloppten haben nach von und zu Gutenberg (der es im Kaiserreich nicht mal zum Stallburschen gebracht hätte) ihren neuen Heiland und Messias gefunden.

Auf der Spionierseite Facebook so ne Kampagne zu fahren, zeigt schon den fanatischen Glaube an ihren neuen Messias , ss ihm nachzutun und auch mal gesiebte Luft riechen zu wollen.

Wassiliboyd
31.05.2011, 15:46
Eine alte Juristenweisheit zynischer Art lautet:

Richter zum Angeklagten:

Angeklagter,
Sie sind unschuldig!

Machen Sie sowas nie wieder!

Sauerländer
31.05.2011, 15:46
Das ist ja das Fatale, schastar, dass dieses Urteil m.E. nicht abschreckend für Falschbeschuldigerinnen ist, die werden sich nicht davon abhalten lassen.....es ist einig & allein abschreckend für tatsächlich vergewaltigte Frauen sich eine solche zusätzliche Prozedur ersparen wollen.
In der Konsequenz bedeutet das, dass einige Vergewaltiger nicht mehr angezeigt werden, aber an den Falschbeschuldigungen wird DAS nichts ändern.
Wäre hier anders verfahren worden, würde es hingegen einen zusätzlichen Anreiz für solche Falschbeschuldigungen bieten, im Sinne von "so einwandfrei nachweisen muss man es gar nicht".
Das kann auch nicht der Sinn der Sache sein.

Thauris
31.05.2011, 15:48
? Ich verstehe jetzt nicht was du sagen möchtest, jedoch bleibe ich bei dem was ich über die derzeitige Situation geschrieben habe.

Selbstverständlich bist Du jetzt auch Teil des Mobs, der hier gegen die arme bedauernswerte Leila zu Felde zieht :))

harlekina
31.05.2011, 15:49
Wie auch immer :D, ich möchte wetten die Klägerin des hier thematisierten Prozesses wird zielsicher auf den nächsten Kachelmann zusteuern.

Aber nur, wenn er so berühmt ist und einen Harem unterhält. Normalos bleiben uninteressant.

Ali
31.05.2011, 15:52
Wundert dich das, wenn man sieht, wie die andere Seite (auch hier) es so darstellt, als sei dieses Urteil schon sowas wie eine halbe Bestätigung des Tatvorwurfs?

Dass es auf beiden Seiten passiert, ist nicht abzustreiten.
Doch sehe ich gewaltige Unterschiede.
Mir ist kein Mob gegen Kachelmann bekannt, so dass dieser um sein Leben fürchten muss oder er einen Polizeischutz benötigt.
Antipathien gegen ihn zu hegen, diese auch zu artikulieren, rechtfertigen nicht das, was auf der anderen Seite geschieht, vor allem wiegen sie es nicht auf.
.
Und das hat er auch nicht zu befürchten, denn die Wurzeln einer solchen Lynchjustiz liegen immer in einem feigen Mob, der sich auf Schwächere stürzt, nicht auf Stärkere.
Für vieles trägt auch er eine Verantwortung, auch in Bezug auf Presse.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Namen von Angeklagten vor einem Urteilsspruch nicht in der Presse erscheinen dürfen. Die damit einhergegangene Ltigations PR ist eine Schieflage unseres Rechtsstaates, denn in diesem Fall wurde eine freie Meinungsäusserung unterbunden.

Sauerländer
31.05.2011, 15:52
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13404939/So-begruendete-der-Richter-das-Urteil-im-Wortlaut.html
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling hat zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung auf folgendes hingewiesen:
„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist.
Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen. ...“
Vermutlich wäre es dem Nachlassen der allgemeinen Verwirrung dienlich, wenn zwischen einem Freispruch im juristischen Sinne und einem im moralischen Sinne unterschieden würde.
Im juristischen Sinne IST Herr Kachelmann freigesprochen, daran gibt es nichts zu rütteln. Im moralischen Sinne ist erhebliche Unklarheit festzustellen.

Die Frau hat Glück, wäre die Kammer von einer Falschbeschuldigung überzeugt müßte diese gegen sie ein Verfahren einleiten. Aber so wird das nun mal in Deutschland geregelt wenn man den selbsternannten Opfern nicht glaubt, Freispruch aus Mangel an Beweisen. Tausende von Männern machen jährlich diese Erfahrung.
Vielleicht wäre es sinnig, einerseits den Strafrahmen für Vergewaltigung nicht unerheblich zu verschärfen - gleichzeitig jedoch den Verleumdungsparagraphen erheblich aufzupfeffern, und die bei letzterem zu erwägende Sprache jeweils an der orientiert, die dem Angeklagten durch den jeweiligen verleumderischen Vorwurf gedroht hätte.
Dann bleibt zwar das Problem, dass man da nachweishalber erstmal hinkommen muss, aber immerhin.

schastar
31.05.2011, 15:55
Das ist ja das Fatale, schastar, dass dieses Urteil m.E. nicht abschreckend für Falschbeschuldigerinnen ist, die werden sich nicht davon abhalten lassen.....es ist einig & allein abschreckend für tatsächlich vergewaltigte Frauen sich eine solche zusätzliche Prozedur ersparen wollen.In der Konsequenz bedeutet das, dass einige Vergewaltiger nicht mehr angezeigt werden, aber an den Falschbeschuldigungen wird DAS nichts ändern.

Das ist ohne Zweifel ein Problem.
Deshalb hab ich ja schon vor Tausenden von Beiträgen meine Meinung dazu geäußert.
Ich würde es richtig finden wenn Anzeigen erst mal gründlichst überprüft werden würden ob auch handfeste Beweise vorliegen bevor es überhaupt zu eine Verfahrenseröffnung kommt, und nicht erst im Verfahren.

Hat zwei entscheidende Vorteile, Falschanschuldigungen und nicht beweisbare Anschuldigungen werden aussortiert, was beide vor unnötigem Stress bewahrt.
Die Anzeigen welche dann zu einer Verhandlung führen würden dann auch in hohem Maße mit einer Verurteilung enden, was den wiederum klar macht daß es sich eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.
Heute gehen über 85% mit einem Freispruch aus der Verhandlung was echten Vergewaltigern ein falsches Signal vermittelt.

Sauerländer
31.05.2011, 15:59
Dass es auf beiden Seiten passiert, ist nicht abzustreiten.
Doch sehe ich gewaltige Unterschiede.
Ich habe bislang nur gegen die NK gerichtete erhebliche verbale Ausfälle wahrgenommen. Darüber hinausgehende Vorgänge haben sich jedenfalls, sollte es sie geben, bislang meiner Wahrnehmung entzogen. Was ich sehe, ist etwas, was man als kampagnenartigen Rufmord und Psychoterror bezeichnen könnte.
Dies allerdings gegen Kachelmann ebenfalls.
Denn ich stelle mir jetzt einfach mal vor, ich wäre dieser Wetterfrosch - die Schwarzerpitbulls sind nicht wesentlich angenehmer als das, was gegen Frau weissnichtwie so durch die Foren geistert.

schastar
31.05.2011, 16:00
Vermutlich wäre es dem Nachlassen der allgemeinen Verwirrung dienlich, wenn zwischen einem Freispruch im juristischen Sinne und einem im moralischen Sinne unterschieden würde.
Im juristischen Sinne IST Herr Kachelmann freigesprochen, daran gibt es nichts zu rütteln. Im moralischen Sinne ist erhebliche Unklarheit festzustellen.

Vielleicht wäre es sinnig, einerseits den Strafrahmen für Vergewaltigung nicht unerheblich zu verschärfen - gleichzeitig jedoch den Verleumdungsparagraphen erheblich aufzupfeffern, und die bei letzterem zu erwägende Strafe jeweils an der orientiert, die dem Angeklagten durch den jeweiligen verleumderischen Vorwurf gedroht hätte.
Dann bleibt zwar das Problem, dass man da nachweishalber erstmal hinkommen muss, aber immerhin.


Das hab ich auch schon vorgeschlagen, nur sind betrogene Frauen meist äußerst unkontrolliert in ihrem Verhalten so daß dies im Zuge des Racheplans für sie keine Rolle spielt.

Sauerländer
31.05.2011, 16:00
Das ist ohne Zweifel ein Problem.
Deshalb hab ich ja schon vor Tausenden von Beiträgen meine Meinung dazu geäußert.
Ich würde es richtig finden wenn Anzeigen erst mal gründlichst überprüft werden würden ob auch handfeste Beweise vorliegen bevor es überhaupt zu eine Verfahrenseröffnung kommt, und nicht erst im Verfahren.

Hat zwei entscheidende Vorteile, Falschanschuldigungen und nicht beweisbare Anschuldigungen werden aussortiert, was beide vor unnötigem Stress bewahrt.
Nun besteht aber auch für so manches real begangene Verbrechen nicht immer von vornherein eine klare Beweislage.

Sauerländer
31.05.2011, 16:03
Das hab ich auch schon vorgeschlagen, nur sind betrogene Frauen meist äußerst unkontrolliert in ihrem Verhalten so daß dies im Zuge des Racheplans für sie keine Rolle spielt.
Man könnte jetzt einwenden, dass das rationale Eigeninteressekalkül bei Vergewaltigern auch nicht immer so sonderlich gut funktioniert.

Damit wäre man dann wieder weg vom Bereich der Strafe und müsste zurück zu Ermittlung und Prozess.

schastar
31.05.2011, 16:03
Nun besteht aber auch für so manches real begangene Verbrechen nicht immer von vornherein eine klare Beweislage.

Deshalb ja auch die Ermittlungen vor Anklageerhebung.

Ali
31.05.2011, 16:04
Für mich hat die Nebenklägerin keine Niederlage in dem Sinn erlitten.

Natürlich glaube ich ihr nach wie vor, meine Meinung ist subjektiv gefärbt.
Sie kann nicht der Falschbeschuldigung bezichtigt werden und sie hat Jörg Kachelmann zur Verantwortung gezogen.
Unabhängig von dem Urteil, hat er sich dem Gericht stellen müssen.

Für Jörg Kachelmann ist dieser Freispruch auch kein Sieg, weil Zweifel bestehen bleiben, die er nicht ausräumen kann.

Beide sind Opfer ihrer selbst und der Medien geworden und eine/r davon zum Täter.

Keine/r von beiden jedoch wurde Opfer der Justiz.

Sauerländer
31.05.2011, 16:06
Deshalb ja auch die Ermittlungen vor Anklageerhebung.
Erspart zumindest bei Inhaftierung des Beschuldigten und der Kenntnisnahme seitens der Öffentlichkeit auch nicht unbedingt den rufschädigenden Effekt.

Sauerländer
31.05.2011, 16:07
Für mich hat die Nebenklägerin keine Niederlage in dem Sinn erlitten.
Für mich schon. Die Möglichkeit, dass sie schwindelt, ist genausowenig vom Tisch wie die, dass Kachelmann schuldig ist.

Schneeflocke
31.05.2011, 16:08
Das ist ohne Zweifel ein Problem.
Deshalb hab ich ja schon vor Tausenden von Beiträgen meine Meinung dazu geäußert.
Ich würde es richtig finden wenn Anzeigen erst mal gründlichst überprüft werden würden ob auch handfeste Beweise vorliegen bevor es überhaupt zu eine Verfahrenseröffnung kommt, und nicht erst im Verfahren.

Hat zwei entscheidende Vorteile, Falschanschuldigungen und nicht beweisbare Anschuldigungen werden aussortiert, was beide vor unnötigem Stress bewahrt.
Die Anzeigen welche dann zu einer Verhandlung führen würden dann auch in hohem Maße mit einer Verurteilung enden, was den wiederum klar macht daß es sich eben nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.
Heute gehen über 85% mit einem Freispruch aus der Verhandlung was echten Vergewaltigern ein falsches Signal vermittelt.
Leider war doch in Mannheim sehr deutlich zusehen, dass die Staatsanwaltschaft trotz Prüfung und "Nichtbeweise" vor Gericht zieht.
Lag es nur daran, dass man in der Provinz endlich mal einen Promi gegen das Schienbein treten konnte?
Die Staatsanwaltschaft hätte Profi genug sein müssen, die Nebenklägerin vor diesem Endergebniss zu bewahren, das hat sie aus Eigeninteresse nicht getan obwohl sie anders gekonnt hätte!

@Ali & Thauris
Man sollte in aller Ruhe auch darüber nachdenken, dass die Beweise nicht da waren für eine Verurteilung und die Aussage der Nebenklägerin sogar noch den Verdacht während der Verhandlung verringert haben. Das sollte man sich vor Augen halten, denn die "Beweise" waren schon VOR der Verhandlung genau so, wie sie auch in der Verhandlung waren.
Wer das Gutachten von Prof. Kröber kennt, weiß, dass die Nebenklägerin großes Glück hatte mit diesem Gerichtsentscheid.

Damit sollte man es dabei belassen.

Ali
31.05.2011, 16:10
Ich habe bislang nur gegen die NK gerichtete erhebliche verbale Ausfälle wahrgenommen. Darüber hinausgehende Vorgänge haben sich jedenfalls, sollte es sie geben, bislang meiner Wahrnehmung entzogen. Was ich sehe, ist etwas, was man als kampagnenartigen Rufmord und Psychoterror bezeichnen könnte.
Dies allerdings gegen Kachelmann ebenfalls.
Denn ich stelle mir jetzt einfach mal vor, ich wäre dieser Wetterfrosch - die Schwarzerpitbulls sind nicht wesentlich angenehmer als das, was gegen Frau weissnichtwie so durch die Foren geistert.

Was aber diesen Prozess mitbegleitet hat, mehr noch als alles andere, ist ein Hass von Frauen auf Frauen.
Resultierend aus Neid.
Und von sehr vielen Männern auch als Geschlechterkampf oftmals missverstanden.

Sauerländer
31.05.2011, 16:11
Was aber diesen Prozess mitbegleitet hat, mehr noch als alles andere, ist ein Hass von Frauen auf Frauen.
Resultierend aus Neid.
Ich bin mir nicht sicher, dass ich das verstehe.

maxikatze
31.05.2011, 16:17
Ich glaube kaum, dass sich halbwegs intelligente Menschen in einem Jahr an diesen Wetterfrosch noch erinnern werden. Bestenfalls die Zuschauer von irgendwelchen Reality-Shows.

Servus umananda

Er kann von mir aus gerne in der Antarktis das Wetter vorhersagen. Hauptsache weit genug weg von hier.

schastar
31.05.2011, 16:23
Erspart zumindest bei Inhaftierung des Beschuldigten und der Kenntnisnahme seitens der Öffentlichkeit auch nicht unbedingt den rufschädigenden Effekt.


Die Anklageerhebung sollte ja erst stattfinden wenn man Beweise hat, und zuvor sollte es auch nicht zur Inhaftierung kommen.
Warum sollte man auch jemanden inhaftieren von dem man gar nicht weiß ob er überhaupt etwas angestellt hat?

Bleibt nun der angebliche Täter auf freiem Fuß kann er sich auch selber viel besser gegen die Vorwürfe verteidigen falls etwas an die Öffentlichkeit durchsickern sollte.

Ali
31.05.2011, 16:24
Ich bin mir nicht sicher, dass ich das verstehe.

Frauen schlugen und schlagen sich noch auf die Seite des vermeintlich Stärkeren.
Mangelnde Empathie für ein mmOpfer liess sie dieses im Vorfeld und vor allem vor einem Urteil verhöhnen und verfolgen, so dass sie auch eine Art Opfertourismus eingeleitet haben.
Da ich weiss, welche Frauen für all dieses verantwortlich sind, weiss ich auch wovon ich spreche.
Diese Begleitumstände haben den Prozess ins reale Leben verfolgt und bezogen sich nicht allein auf einen virtuellen Raum.
Wir können nur hoffen, dass dieses nicht noch weiter ausufern wird, denn sie schrieben ja bereits...." wenn es einen Freispruch geben wird, dann wisse man ja wo sie wohne."
Und dagewesen sind sie schon.

bernhard44
31.05.2011, 16:25
Anwalt der Ex-Geliebten: «Freispruch dritter Klasse»

München (dpa) - Nach dem Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann hat der Anwalt der Ex-Geliebten von einem «Freispruch dritter Klasse» gesprochen.

«Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört», sagte Thomas Franz, Vertreter von Kachelmanns Ex-Freundin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, der Illustrierten «Bunte». «Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse.» In der Urteilsbegründung habe das Gericht klar gemacht, dass es «weder von der Unschuld von Herrn Kachelmann, noch von einer Falschaussage meiner Mandantin überzeugt» sei. «Das Gericht hat klar gemacht, dass es meiner Mandantin in bestimmten Punkten glaubt». Es sei aber Grundsatz des deutschen Rechts, dass ein Angeklagter freigesprochen werden muss, wenn Zweifel an seiner Schuld bleiben.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1161206

natürlich muss er seine Niederlage schön reden! «Das Gericht hat klar gemacht, dass es meiner Mandantin in bestimmten Punkten glaubt»! Ja was hat das Gericht ihr denn geglaubt! Name Anschrift und Alter und dass sie eine Beziehung mit K. hatte! Mehr nicht. Hätte das Gericht ihre Lügengeschichten zur angeblichen Vergewaltigung auch nur annähernd geglaubt, wäre Kachelmann heute eingefahren. Unzweifelhaft hat sich die Nebenklägerin, Opfer ist sie ja nun nicht, mit ihren offensichtlich gelogenen und inszenierten "Beweisen" selbst ins Knie geschossen!

henriof9
31.05.2011, 16:27
Ich war dabei...es ging nicht wirklich um eine Vergewaltigung, die sie dir....so wie es geschrieben war und es sich las...dir an den Hals gewünscht hat.
Sie hat etwas vermisst und das war Empathie....für Opfer von Vergewaltiigungen.
Diese Empathie fehlte dir.
Du konntest dich nicht einfinden in eine solche Situation, hast gleich negativ gedacht, dass es nicht stimmen könnte.
Die Äusserung geschah aus einer gesunden und entsetzten Wut darüber.

Nein, liebe Ali.
Das stimmt eben so nicht- ich weiß es weil ich dermaßen entsetzt darüber war das ich seinerzeit Thauris dafür eine 3- Tagessperre gegeben hatte.

Da der Beitrag eine Sperre nach sich zog wurde er gelöscht aber Du kannst es ruhig glauben, es wurde ihr und anderen die Erfahrung einer Vergewaltigung ( es täte ihnen gut ) gewünscht nur damit sie in den Genuß des Opferstatus kommen.

Bei aller Aufgeregtheit in so einer Sache- solch eine Äußerung ist weder gesund noch eine Rechtfertigung dafür, daß andere Menschen Zweifel an der Darstellung der NK hatten.

Übrigens, der Beitrag von Leila der diese Antwort bekam hatte nicht einmal ansatzweise etwas mit Opfern zu tun sondern lediglich mit Gerichtsverfahren und ihren Inhalten.

schastar
31.05.2011, 16:28
Leider war doch in Mannheim sehr deutlich zusehen, dass die Staatsanwaltschaft trotz Prüfung und "Nichtbeweise" vor Gericht zieht.
Lag es nur daran, dass man in der Provinz endlich mal einen Promi gegen das Schienbein treten konnte?
Die Staatsanwaltschaft hätte Profi genug sein müssen, die Nebenklägerin vor diesem Endergebniss zu bewahren, das hat sie aus Eigeninteresse nicht getan obwohl sie anders gekonnt hätte!

@Ali & Thauris
Man sollte in aller Ruhe auch darüber nachdenken, dass die Beweise nicht da waren für eine Verurteilung und die Aussage der Nebenklägerin sogar noch den Verdacht während der Verhandlung verringert haben. Das sollte man sich vor Augen halten, denn die "Beweise" waren schon VOR der Verhandlung genau so, wie sie auch in der Verhandlung waren.
Wer das Gutachten von Prof. Kröber kennt, weiß, dass die Nebenklägerin großes Glück hatte mit diesem Gerichtsentscheid.

Damit sollte man es dabei belassen.

da hast du recht.

McDuff
31.05.2011, 16:31
Immerhin hat er 132 Tage im Knast gesessen, während Komaschläger nach Feststellung der Personalien auf das nächste Opfer warten.

Die haben ja auch keine linken Kampflesben gegen sich, sondern sind politisch korrekte Kartoffelausrotter.

bernhard44
31.05.2011, 16:36
Leider war doch in Mannheim sehr deutlich zusehen, dass die Staatsanwaltschaft trotz Prüfung und "Nichtbeweise" vor Gericht zieht.
Lag es nur daran, dass man in der Provinz endlich mal einen Promi gegen das Schienbein treten konnte?
Die Staatsanwaltschaft hätte Profi genug sein müssen, die Nebenklägerin vor diesem Endergebniss zu bewahren, das hat sie aus Eigeninteresse nicht getan obwohl sie anders gekonnt hätte!

@Ali & Thauris
Man sollte in aller Ruhe auch darüber nachdenken, dass die Beweise nicht da waren für eine Verurteilung und die Aussage der Nebenklägerin sogar noch den Verdacht während der Verhandlung verringert haben. Das sollte man sich vor Augen halten, denn die "Beweise" waren schon VOR der Verhandlung genau so, wie sie auch in der Verhandlung waren.
Wer das Gutachten von Prof. Kröber kennt, weiß, dass die Nebenklägerin großes Glück hatte mit diesem Gerichtsentscheid.

Damit sollte man es dabei belassen.

sehr richtig! Das Gericht hat sich da in eine Sache verrannt und sie durchgezogen bis zum bitteren Ende! Völlig Maßlos, völlig überzogen nur um das Gesicht zu wahren und eigene Fehler nicht eingestehen zu müssen!
Auf der Strecke geblieben ist das gesunde Rechtsempfinden. Das Urteil ist weder gerecht noch salomonisch, sondern ein Fehlurteil! K. hätte freigesprochen werden müssen ohne wenn und aber und die Dame mit mindestens einer Bewährungsstrafe belegt werden müssen!
Das war sicher noch nicht alles was wir von dem Fall gehört haben. Zumindest Zivilrechtlich wird K. sicher auf Schadenersatz und Wiedergutmachung klagen! Und auch strafrechtlich ist der Fall sicher noch nicht abgeschlossen!

Sauerländer
31.05.2011, 16:39
Die Anklageerhebung sollte ja erst stattfinden wenn man Beweise hat, und zuvor sollte es auch nicht zur Inhaftierung kommen.
Warum sollte man auch jemanden inhaftieren von dem man gar nicht weiß ob er überhaupt etwas angestellt hat?
Damit jemand, gegen den ermittelt wird, sich nicht territorial gesehen aus dem Staub macht und dann für einen Prozess nicht mehr zur Verfügung steht, zu dem es ja durchaus kommen könnte, insofern ja auch seine Unschuld nicht bewiesen ist? Exakt das ist der Sinn von Untersuchungshaft - die hat nichts mit Strafe zu tun, sondern mit der Sicherstellung, dass ein etwaiger Prozess auch normal zustandekommen kann.
Weil das so ist, wird man auch bei Freispruch für U-Haft entschädigt bzw wird beim Schuldspruch diese U-Haft auf die tatsächliche Strafe angerechnet.

Thauris
31.05.2011, 16:39
sehr richtig! Das Gericht hat sich da in eine Sache verrannt und sie durchgezogen bis zum bitteren Ende! Völlig Maßlos, völlig überzogen nur um das Gesicht zu wahren und eigene Fehler nicht eingestehen zu müssen!
Auf der Strecke geblieben ist das gesunde Rechtsempfinden. Das Urteil ist weder gerecht noch salomonisch, sondern ein Fehlurteil! K. hätte freigesprochen werden müssen ohne wenn und aber und die Dame mit mindestens einer Bewährungsstrafe belegt werden müssen!
Das war sicher noch nicht alles was wir von dem Fall gehört haben. Zumindest Zivilrechtlich wird K. sicher auf Schadenersatz und Wiedergutmachung klagen! Und auch strafrechtlich ist der Fall sicher noch nicht abgeschlossen!

Ich glaube nicht, dass er sich das traut!

Sauerländer
31.05.2011, 16:41
Frauen schlugen und schlagen sich noch auf die Seite des vermeintlich Stärkeren.
Mangelnde Empathie für ein mmOpfer liess sie dieses im Vorfeld und vor allem vor einem Urteil verhöhnen und verfolgen, so dass sie auch eine Art Opfertourismus eingeleitet haben.
Da ich weiss, welche Frauen für all dieses verantwortlich sind, weiss ich auch wovon ich spreche.
Diese Begleitumstände haben den Prozess ins reale Leben verfolgt und bezogen sich nicht allein auf einen virtuellen Raum.
Wir können nur hoffen, dass dieses nicht noch weiter ausufern wird, denn sie schrieben ja bereits...." wenn es einen Freispruch geben wird, dann wisse man ja wo sie wohne."
Und dagewesen sind sie schon.
Kann ich von hier zumindest nicht ausschließen, von daher: Möglich.
Die Masse der nur halb sachbezogenen Gefechte um diesen Prozess macht das in meinen Augen aber nicht aus.

Thauris
31.05.2011, 16:41
Nein, liebe Ali.
Das stimmt eben so nicht- ich weiß es weil ich dermaßen entsetzt darüber war das ich seinerzeit Thauris dafür eine 3- Tagessperre gegeben hatte.

Da der Beitrag eine Sperre nach sich zog wurde er gelöscht aber Du kannst es ruhig glauben, es wurde ihr und anderen die Erfahrung einer Vergewaltigung ( es täte ihnen gut ) gewünscht nur damit sie in den Genuß des Opferstatus kommen.

Bei aller Aufgeregtheit in so einer Sache- solch eine Äußerung ist weder gesund noch eine Rechtfertigung dafür, daß andere Menschen Zweifel an der Darstellung der NK hatten.

Übrigens, der Beitrag von Leila der diese Antwort bekam hatte nicht einmal ansatzweise etwas mit Opfern zu tun sondern lediglich mit Gerichtsverfahren und ihren Inhalten.

Wie Du das aufgefasst hast und wie es gemeint war, sind immer noch zwei verschiedene Dinge

http://www.politikforen.net/showthread.php?91651-Der-Fall-Kachelmann-und-der-Freispruch-quot-in-dubio-pro-reo-quot&p=4640252&viewfull=1#post4640252

Sauerländer
31.05.2011, 16:42
Ich glaube nicht, dass er sich das traut!
Warum sollte er nicht?

maxikatze
31.05.2011, 16:43
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13404939/So-begruendete-der-Richter-das-Urteil-im-Wortlaut.html

Der Vorsitzende Richter Michael Seidling hat zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung auf folgendes hingewiesen:
„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist.
Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen. ...“


Die Frau hat Glück, wäre die Kammer von einer Falschbeschuldigung überzeugt müßte diese gegen sie ein Verfahren einleiten. Aber so wird das nun mal in Deutschland geregelt wenn man den selbsternannten Opfern nicht glaubt, Freispruch aus Mangel an Beweisen. Tausende von Männern machen jährlich diese Erfahrung.

Nö. JK hatte Glück, dass er freigesprochen wurde. Mit den vorliegenden Indizien wäre eine Bewährungsstrafe durchaus angemessen und nachvollziehbar. Von einem Richter Gnadenlos wäre diese Milde nicht zu erwarten.

Ali
31.05.2011, 16:43
Nein, liebe Ali.
Das stimmt eben so nicht- ich weiß es weil ich dermaßen entsetzt darüber war das ich seinerzeit Thauris dafür eine 3- Tagessperre gegeben hatte.

Da der Beitrag eine Sperre nach sich zog wurde er gelöscht aber Du kannst es ruhig glauben, es wurde ihr und anderen die Erfahrung einer Vergewaltigung ( es täte ihnen gut ) gewünscht nur damit sie in den Genuß des Opferstatus kommen.

Bei aller Aufgeregtheit in so einer Sache- solch eine Äußerung ist weder gesund noch eine Rechtfertigung dafür, daß andere Menschen Zweifel an der Darstellung der NK hatten.

Übrigens, der Beitrag von Leila der diese Antwort bekam hatte nicht einmal ansatzweise etwas mit Opfern zu tun sondern lediglich mit Gerichtsverfahren und ihren Inhalten.

Missverständnis!

Ich habe oben nicht sagen wollen, dass Thauris es nicht so geschrieben hatte, ich habe in meinem Posting ihre Worte für mich so gedeutet.

An Leilas Beitrag erinnere ich mich nicht mehr im Besonderen, aber allgemein an Äusserungen ihrerseits, die für meinen Geschmack, so wie Thauris sie interpretierte, ebenso als verachtend und empathielos zu deuten waren. Das rechtfertigt natürlich nicht die Wortwahl von Thauris , aber erklärt eine gesunde Wut über die manchmal sehr deplatzierten Äusserungen Leilas, was ich gestern abend höchstpersönlich erleben durfte.
Ich finde das Thema ist gegessen, ihr habt reagiert und man sollte es begraben.

Sauerländer
31.05.2011, 16:45
Nö. JK hatte Glück, dass er freigesprochen wurde.
Rechtlich gesehen wäre, soweit ich das zu beurteilen vermag, alles andere abenteuerlich gewesen.

Thauris
31.05.2011, 16:46
Warum sollte er nicht?

Weil er das erstens schon zu Beginn seiner U-Haft angekündigt hatte, und nie wieder erwähnte, und weil er zweitens dann befürchten muss, dass noch mehr ans Tageslicht gezerrt wird, als jetzt ohnehin schon bekannt ist. Das letzte haben wir tatsächlich noch nicht gehört, aber es wird ganz sicher anders aussehen, als sich die meisten wünschen. Wer jetzt meint der Fall sei zur Ruhe gekommen, der irrt gewaltig.

maxikatze
31.05.2011, 16:46
Ich glaube nicht, dass er sich das traut!

Schwenn faselte heute Vormittag davon, dass die Begründung des Freispruchs nach einer Revision schreit.
Wird aber mM nicht. Denn Kachelmann ist mit diesem Urteil mehr als gut bedient.

Thauris
31.05.2011, 16:48
Schwenn faselte heute Vormittag davon, dass die Begründung des Freispruchs nach einer Revision schreit.
Wird aber mM nicht. Denn Kachelmann ist mit diesem Urteil mehr als gut bedient.

Richtig - und Schwenn weiss das ganz genau!

Adunaphel
31.05.2011, 16:49
Schwenn faselte heute Vormittag davon, dass die Begründung des Freispruchs nach einer Revision schreit.
Wird aber mM nicht. Denn Kachelmann ist mit diesem Urteil mehr als gut bedient.

Auch wenn Schwenn das gesagt haben sollte, er kann für K nicht in Revision gehen. Voraussetzung für die Revision ist u. a. eine Beschwer des Revisionsführers durch das Urteil. Die liegt hier nicht vor, da K freigesprochen wurde.

Ali
31.05.2011, 16:50
sehr richtig! Das Gericht hat sich da in eine Sache verrannt und sie durchgezogen bis zum bitteren Ende! Völlig Maßlos, völlig überzogen nur um das Gesicht zu wahren und eigene Fehler nicht eingestehen zu müssen!
Auf der Strecke geblieben ist das gesunde Rechtsempfinden. Das Urteil ist weder gerecht noch salomonisch, sondern ein Fehlurteil! K. hätte freigesprochen werden müssen ohne wenn und aber und die Dame mit mindestens einer Bewährungsstrafe belegt werden müssen!
Das war sicher noch nicht alles was wir von dem Fall gehört haben. Zumindest Zivilrechtlich wird K. sicher auf Schadenersatz und Wiedergutmachung klagen! Und auch strafrechtlich ist der Fall sicher noch nicht abgeschlossen!

Dann macht er sich noch lächerlicher!
Er hat Glück gehabt und ein Freispruch erster Klasse steht ihm gar nicht zu.
Es wurde Recht gesprochen.

Kongo Bongo
31.05.2011, 16:50
Ich bin wirklich erschrocken, dass sich hier soviele Schwarzer Klone rumtreiben.

Sauerländer
31.05.2011, 16:58
Weil er das erstens schon zu Beginn seiner U-Haft angekündigt hatte, und nie wieder erwähnte, und weil er zweitens dann befürchten muss, dass noch mehr ans Tageslicht gezerrt wird, als jetzt ohnehin schon bekannt ist.
Womit Du davon ausgehst, dass das, was da ans Tageslicht käme, weiter zu seinem Nachteil wäre.

Das letzte haben wir tatsächlich noch nicht gehört, aber es wird ganz sicher anders aussehen, als sich die meisten wünschen. Wer jetzt meint der Fall sei zur Ruhe gekommen, der irrt gewaltig.
Zu wünschen ist da eh wenig. Entweder wurde eine Frau verurteilt und der Täter nicht verurteilt, oder eine Frau hat einen schwer verleumderischen Vorwurf erhoben, von dem sich der Angeklagte nie ganz erholen. Was von beidem passiert ist, kann ich nicht sagen, sicher ist nur, dass in jedem Fall ganz große Scheisse passiert ist. Und damit ist zumindest die erste Ebene des Wünschbaren verlassen. Zur sekundären Ebene der Wünschbarkeit käme man mit Hinblick auf den Gerechtigkeitsaspekt - aber dafür müsste man eben wissen, was wirklich passiert ist. Und da wir das nicht tun, ist das in meinen Augen keine vorrangige Frage.
Wäre ich Kachelmann, käme da jetzt auf jeden Fall noch was. Entweder, weil ich im Bewusstsein meiner Unschuld jedes nur mögliche Gegenfeuer geben wollen würde (da würde ich mir dann auch mal Gedanken über den Verleumdungsparapraphen machen, auch wenn das ja letztlich ebenfalls nicht nachzuweisen sein dürfte), oder, weil in der Wahrnehmung der Aussenwelt es ja vorrangig nur einen Grund geben kann, warum sich ein Angeklagter mit einem solchen, den Verdacht nicht wirklich entkräftenden Urteil zufrieden gibt.
In jedem Fall dürfte diese Geschichte noch lange nicht durch sein.

Sauerländer
31.05.2011, 16:59
Schwenn faselte heute Vormittag davon, dass die Begründung des Freispruchs nach einer Revision schreit.
Wird aber mM nicht. Denn Kachelmann ist mit diesem Urteil mehr als gut bedient.
Nö, ist er nicht. Denn der Verdacht bleibt ja im Raum stehen.

Es hat schon seinen Sinn, wenn davon die Rede ist, bei diesem Urteil gebe es letztlich nur Verlierer.

Ali
31.05.2011, 17:00
zitat:

Der Schweizer hatte bei seiner einzigen Aussage kurz nach seiner Verhaftung vor dem Haftrichter gelogen, so stellte die Strafkammer jetzt ausdrücklich fest. Er gab damals an, er habe nur eine lockere Verbindung zu der Radiomoderatorin in Schwetzingen gehabt. Eine Perspektive habe es in dieser elfjährigen Beziehung nicht gegeben. Als ihn die Ex-Freundin in jener Nacht dann mit Flugtickets konfrontierte, die seinen Namen und den einer anderen Frau trugen, habe er schließlich eingestanden, etwas mit ihr gehabt zu haben. Man habe sich einvernehmlich getrennt.

Die meisten dieser Angaben hielt das Gericht für widerlegt. „Mehrmals täglich“ habe der Angeklagte in Chats oder SMS intensiv Anteil am Leben seiner damaligen Schwetzinger Freundin genommen. Tausende Seiten mit ausgedruckten E-Mails „sprechen Bände“, so der Vorsitzende Michael Seidling. Wenn Kachelmann beim Haftrichter aussagte, es habe keine Perspektive gegeben, dann gelte das vielleicht für ihn. Ihr habe er ein ganz anderes Bild vermittelt. Ein gemeinsames Heim im Schwarzwald war geplant, die Einrichtung wurde besprochen. Von einem Kind war die Rede. Der Angeklagte habe die Frauen „seismografisch geführt“ und verfüge über „manipulative Fähigkeiten“, zitierte der Vorsitzende einen Gutachter, der im Prozess die Persönlichkeit Kachelmanns charakterisierte.

Kachelmann schweigt zum Urteil - Verteidiger kritisiert Verfahren

Die Strafkammer glaubte der Frau, dass er in dieser Nacht nicht nur die eine Nebenbeziehung einräumte, sondern seine zahlreichen Parallelbeziehungen eingestand und auch von seinen psychischen Störungen berichtete. Wie sonst hätte sie von den vielen anderen Frauen erfahren sollen. Sie war bis zu dieser Nacht nur von einer Nebenbuhlerin ausgegangen. Kachelmann habe, so die Schlussfolgerung der Strafkammer, bei seinen Angaben die Unwahrheit gesagt.

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1909067/Weder-schuldig-noch-unschuldig-Kachelmanns-Image-beschaedigt.html

Thauris
31.05.2011, 17:00
Womit Du davon ausgehst, dass das, was da ans Tageslicht käme, weiter zu seinem Nachteil wäre.

Zu wünschen ist da eh wenig. Entweder wurde eine Frau verurteilt und der Täter nicht verurteilt, oder eine Frau hat einen schwer verleumderischen Vorwurf erhoben, von dem sich der Angeklagte nie ganz erholen. Was von beidem passiert ist, kann ich nicht sagen, sicher ist nur, dass in jedem Fall ganz große Scheisse passiert ist. Und damit ist zumindest die erste Ebene des Wünschbaren verlassen. Zur sekundären Ebene der Wünschbarkeit käme man mit Hinblick auf den Gerechtigkeitsaspekt - aber dafür müsste man eben wissen, was wirklich passiert ist. Und da wir das nicht tun, ist das in meinen Augen keine vorrangige Frage.
Wäre ich Kachelmann, käme da jetzt auf jeden Fall noch was. Entweder, weil ich im Bewusstsein meiner Unschuld jedes nur mögliche Gegenfeuer geben wollen würde (da würde ich mir dann auch mal Gedanken über den Verleumdungsparapraphen machen, auch wenn das ja letztlich ebenfalls nicht nachzuweisen sein dürfte), oder, weil in der Wahrnehmung der Aussenwelt es ja vorrangig nur einen Grund geben kann, warum sich ein Angeklagter mit einem solchen, den Verdacht nicht wirklich entkräftenden Urteil zufrieden gibt.
In jedem Fall dürfte diese Geschichte noch lange nicht durch sein.

Vollkommen richtig - und genau dasselbe gilt für sein Schweigen vor Gericht!

Ali
31.05.2011, 17:01
Das sagen die Menschen zum Freispruch Kachelmanns

Geschrieben von: Markus Schollmeyer Dienstag, den 31. Mai 2011 um 11:29 Uhr

Wie sehen die Menschen den Freispruch Kachelmanns. Das Aequalitas Institut für Gerechtigkeitsforschung hat die Menschen befragt und kommt zu einem erstaunlichen Ergebnis.

Innerhalb der letzten neun Monate wurde der Prozess Kachelmann zu einem Beisielslosen Medienrummel. Meinungsmacher aller Richtungen haben ihre Einschätzungen in alle verfügbar scheinenden Mikrofone oder Blöcke diktiert. Aber deckt sich diese Einschätzung tatsächlich mit der Meinung der Menschen oder gehen die Analysen an der Sache vorbei?

Den Freispruch Kachelmanns befürworten immerhin 54 % der Befragten, auch wenn sich die Mehrheit dieser Gruppe nicht auf den Grundsatz in dubio pro reo einlassen wollte, sondern sagte, dass sowohl Kachelmann als auch das mutmaßliche Opfer im Prozess gelogen hätten. Diese beidseitige Lüge veranlasste 78 % innerhalb der den Freispruch bejahenden Gruppe zur Zustimmung. Sie waren der Auffassung "für Lügner sei kein Platz im Urteil". Erstaunlicherweise waren dagegen die meisten Menschen der den Freispruch ablehnenden Gruppe davon überzeugt, dass Kachelmann schuldig ist. Bemerkenswert ist, dass die Beteiligten des Prozesses in den Augen aller Menschen eine überwiegend negative Einstufung erhalten. Nur wenige wollen Kachelmann oder das mutmaßliche Opfer noch in den Medien sehen. Grund sei die fehlende Glaubwürdigkeit.

Während die Verhandlungsstrategie des Gerichts 87 % der Befragten als unauffällig beschrieben, kam der Kachelmann Anwalt Schwenn nicht gut weg. Nur 14 % denken, er habe gute Arbeit geleistet. Vielmehr sind die Menschen der Auffassung Frau Rechtsanwältin Combé sei die eigentliche Gewinnerin. 86 % halten sie für intelligenter und sympathischer als Schwenn. Die Staatsanwälte wurden neutral bewertet. Offensichtlich gibt es in den Augen der Menschen einen Zusammenhang zwischen der (prozessualen) Rolle mit der Bewertung, die nicht wesentlich an das Ergebnis gekoppelt zu sein scheint.

Auch der Medienrummel fand keine gute Benotung. Die meisten Befragten gaben an, sie hätten schon länger kein Interesse mehr am Prozess. Als Grund gaben sie die Art der Berichterstattung an. Entweder hätte die Berichterstattung zu viel spekuliert oder wäre unverständlich gewesen. Einen überzeugenden Experten konnten die Befragten nicht nennen. Vielen war auch die Effekthascherei mancher Medien zu viel. Ideal wäre eine sachlichere Berichterstattung gewesen. Fast alle der Befragten lehnten es ab, dass sich Zeugen erst in den Medien und dann vor Gericht äußern.

Die Umfrage ist nicht repräsentativ im Sinne wissenschaftlicher Befragung, sondern ein spontaner Meinungspiegel aufgrund heutiger Erhebung.

http://www.freikopf.de/meinung/213-das-sagen-die-menschen-zum-freispruch-kachelmanns

Lobo
31.05.2011, 17:02
Die Schlampe hat also gelogen, warum wundert mich das nicht.

Sauerländer
31.05.2011, 17:03
Dann macht er sich noch lächerlicher!
Man kann es genausogut so sehen, dass er sich lächerlich macht, wenn er es NICHT tut.

Er hat Glück gehabt und ein Freispruch erster Klasse steht ihm gar nicht zu.
Auf welcher Grundlage beurteilt? Auf juristischer Ebene wäre ja genau das gegebenenfalls in einer neuen Runde zu klären. Wie ja nebenbei bemerkt auch das vermeintliche Opfer auf die Idee kommen könnte, sich mit diesem Urteil nicht zu begnügen.

Thauris
31.05.2011, 17:03
zitat:

Der Schweizer hatte bei seiner einzigen Aussage kurz nach seiner Verhaftung vor dem Haftrichter gelogen, so stellte die Strafkammer jetzt ausdrücklich fest. Er gab damals an, er habe nur eine lockere Verbindung zu der Radiomoderatorin in Schwetzingen gehabt. Eine Perspektive habe es in dieser elfjährigen Beziehung nicht gegeben. Als ihn die Ex-Freundin in jener Nacht dann mit Flugtickets konfrontierte, die seinen Namen und den einer anderen Frau trugen, habe er schließlich eingestanden, etwas mit ihr gehabt zu haben. Man habe sich einvernehmlich getrennt.

Die meisten dieser Angaben hielt das Gericht für widerlegt. „Mehrmals täglich“ habe der Angeklagte in Chats oder SMS intensiv Anteil am Leben seiner damaligen Schwetzinger Freundin genommen. Tausende Seiten mit ausgedruckten E-Mails „sprechen Bände“, so der Vorsitzende Michael Seidling. Wenn Kachelmann beim Haftrichter aussagte, es habe keine Perspektive gegeben, dann gelte das vielleicht für ihn. Ihr habe er ein ganz anderes Bild vermittelt. Ein gemeinsames Heim im Schwarzwald war geplant, die Einrichtung wurde besprochen. Von einem Kind war die Rede. Der Angeklagte habe die Frauen „seismografisch geführt“ und verfüge über „manipulative Fähigkeiten“, zitierte der Vorsitzende einen Gutachter, der im Prozess die Persönlichkeit Kachelmanns charakterisierte.

Kachelmann schweigt zum Urteil - Verteidiger kritisiert Verfahren

Die Strafkammer glaubte der Frau, dass er in dieser Nacht nicht nur die eine Nebenbeziehung einräumte, sondern seine zahlreichen Parallelbeziehungen eingestand und auch von seinen psychischen Störungen berichtete. Wie sonst hätte sie von den vielen anderen Frauen erfahren sollen. Sie war bis zu dieser Nacht nur von einer Nebenbuhlerin ausgegangen. Kachelmann habe, so die Schlussfolgerung der Strafkammer, bei seinen Angaben die Unwahrheit gesagt.

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1909067/Weder-schuldig-noch-unschuldig-Kachelmanns-Image-beschaedigt.html

Natürlich hat er das, und zwar aus gutem Grund, denn genau dieser Sachverhalt führte zu der von der NK geschilderten Tat - das hat damals der Focus schon vollkommen richtig erfasst und dargestellt.

Ali
31.05.2011, 17:05
Natürlich hat er das, und zwar aus gutem Grund, denn genau dieser Sachverhalt führte zu der von der NK geschilderten Tat - das hat damals der Focus schon vollkommen richtig erfasst und dargestellt.

Genau das, was du immer gesagt hattest! :)

Sauerländer
31.05.2011, 17:06
Vollkommen richtig - und genau dasselbe gilt für sein Schweigen vor Gericht!
Wohlgemerkt: Ich BIN nicht Kachelmann (zum Glück). Von daher habe ich letztlich keine Ahnung davon, was in dessen Kopf vorgeht - aber das wusste ich spätestens, als der Kram mit den diversen Parallelbeziehungen rauskam.

bernhard44
31.05.2011, 17:07
Ich glaube nicht, dass er sich das traut!

sagtest du nicht mehrfach, er wäre skrupellos......

Thauris
31.05.2011, 17:08
sagtest du nicht mehrfach, er wäre skrupellos......

Ja - aber so blöd das er sich noch einmal der Gefahr aussetzt, ist er nun auch wieder nicht.

Thauris
31.05.2011, 17:09
Genau das, was du immer gesagt hattest! :)

Ja - in dem Moment hat es 'Klick' gemacht - eine hervorragende Analyse!

Maxvorstadt
31.05.2011, 17:09
Wohlgemerkt: Ich BIN nicht Kachelmann (zum Glück). Von daher habe ich letztlich keine Ahnung davon, was in dessen Kopf vorgeht - aber das wusste ich spätestens, als der Kram mit den diversen Parallelbeziehungen rauskam.

Was soll schon in seinem Schädel abgehen? Er freut sich riesig, dass er nicht in den Knast muss. Dass dieser Typ gestört ist und zu Gewaltausbrüchen neigt, hat sich herausgestellt. Aber die Beweislage hat für eine Verurteilung nicht ausgereicht. Er wird wohl nun sein Glück genießen.:]

Sauerländer
31.05.2011, 17:10
Ja - aber so blöd das er sich noch einmal der Gefahr aussetzt, ist er nun auch wieder nicht.
Welcher Gefahr denn? Davon, dass sich an der Beweislage noch großartig was ändert, ist ja nun eher nicht auszugehen. Wenn doch, müsste man der Staatsanwaltschaft für die erste Runde eine saftige Portion Schlampigkeit vorwerfen.

Ali
31.05.2011, 17:11
Was soll schon in seinem Schädel abgehen? Er freut sich riesig, dass er nicht in den Knast muss. Dass dieser Typ gestört ist und zu Gewaltausbrüchen neigt, hat sich herausgestellt. Aber die Beweislage hat für eine Verurteilung nicht ausgereicht. Er wird wohl nun sein Glück genießen.:]

In Handschellen (!), denn er hat geheiratet, was ohne diesen Prozess ja niemals seine Absicht gewesen zu sein scheint.

bernhard44
31.05.2011, 17:12
Ja - aber so blöd das er sich noch einmal der Gefahr aussetzt, ist er nun auch wieder nicht.

welche Gefahr, er ist freigesprochen!

Thauris
31.05.2011, 17:12
Welcher Gefahr denn? Davon, dass sich an der Beweislage noch großartig was ändert, ist ja nun eher nicht auszugehen. Wenn doch, müsste man der Staatsanwaltschaft für die erste Runde eine saftige Portion Schlampigkeit vorwerfen.

Es ist noch ein weiteres Verfahren gegen ihn anhängig wegen gefährlicher Körperverletzung - das wird immer wieder gerne vergessen.

Maxvorstadt
31.05.2011, 17:12
In Handschellen (!), denn er hat geheiratet, was ohne diesen Prozess ja niemals seine Absicht gewesen zu sein scheint.

Eine Hochzeit macht sich bei so einer Anklage immer gut.:2faces:

Ali
31.05.2011, 17:13
Eine Hochzeit macht sich bei so einer Anklage immer gut.:2faces:

Tja, das hat schon was! :))

Sauerländer
31.05.2011, 17:14
Was soll schon in seinem Schädel abgehen? Er freut sich riesig, dass er nicht in den Knast muss. Dass dieser Typ gestört ist und zu Gewaltausbrüchen neigt, hat sich herausgestellt. Aber die Beweislage hat für eine Verurteilung nicht ausgereicht. Er wird wohl nun sein Glück genießen.:]
Wenn das alles so einfach wäre, hätten wir wenig Probleme.
Ich behaupte nicht, dass Herr Kachelmann eine Zierde für die Männerwelt, ausgemacht sympathisch oder auch nur geistig weitgehend beeinander sei.
Nur ist das alles völlig unerheblich, denn weder einen Hau zu haben, noch ein Arschloch zu sein, macht einen automatisch zum Vergewaltiger oder gibt anderen, die aus Gründen, die nachvollziehbar sein mögen, was gegen ihn haben, das Recht zum Falschvorwurf.
Und deshalb kann man nachweisen, dass Herr Kachelmann in mancherlei Hinsicht offenbar recht seltsam tickt, ohne dass uns das wesentlich weiterbringt.

Sauerländer
31.05.2011, 17:14
Es ist noch ein weiteres Verfahren gegen ihn anhängig wegen gefährlicher Körperverletzung - das wird immer wieder gerne vergessen.
Das kommt dann ja offenbar ohnehin. Spielt insofern wohl eher keine Rolle für die Abwägung eigener Schritte seinerseits.

Thauris
31.05.2011, 17:15
Eine Hochzeit macht sich bei so einer Anklage immer gut.:2faces:

Bei seiner Veranlagung hat er damit nur ein Gefängnis gegen ein anderes ausgetauscht - es sei ihm zu gönnen :D

Maxvorstadt
31.05.2011, 17:16
Wenn das alles so einfach wäre, hätten wir wenig Probleme.
Ich behaupte nicht, dass Herr Kachelmann eine Zierde für die Männerwelt, ausgemacht sympathisch oder auch nur geistig weitgehend beeinander sei.
Nur ist das alles völlig unerheblich, denn weder einen Hau zu haben, noch ein Arschloch zu sein, macht einen automatisch zum Vergewaltiger oder gibt anderen, die aus Gründen, die nachvollziehbar sein mögen, was gegen ihn haben, das Recht zum Falschvorwurf.
Und deshalb kann man nachweisen, dass Herr Kachelmann in mancherlei Hinsicht offenbar recht seltsam tickt, ohne dass uns das wesentlich weiterbringt.

Er bringt alle Eigenschaften mit, die man bei herkömmlichen Vergewaltiger antrifft. Aber mir soll es wurscht sein. Zum Glück lebt dieses Arschloch nicht in meiner Nachbarschaft. :D

Ali
31.05.2011, 17:17
Wenn das alles so einfach wäre, hätten wir wenig Probleme.
Ich behaupte nicht, dass Herr Kachelmann eine Zierde für die Männerwelt, ausgemacht sympathisch oder auch nur geistig weitgehend beeinander sei.
Nur ist das alles völlig unerheblich, denn weder einen Hau zu haben, noch ein Arschloch zu sein, macht einen automatisch zum Vergewaltiger oder gibt anderen, die aus Gründen, die nachvollziehbar sein mögen, was gegen ihn haben, das Recht zum Falschvorwurf.
Und deshalb kann man nachweisen, dass Herr Kachelmann in mancherlei Hinsicht offenbar recht seltsam tickt, ohne dass uns das wesentlich weiterbringt.

Es erlaubt uns aber unter dem Strich zu sagen, dass die Suppe, die ich mir einbrocke, auslöffeln muss.

Thauris
31.05.2011, 17:17
Das kommt dann ja offenbar ohnehin. Spielt insofern wohl eher keine Rolle für die Abwägung eigener Schritte seinerseits.

Kennst Du den Spruch "wer bis zum Hals in der Scheisse steht, sollte den Mund besser nicht aufmachen"? Der hat schon seine Begründung.

Senator74
31.05.2011, 17:18
Was soll schon in seinem Schädel abgehen? Er freut sich riesig, dass er nicht in den Knast muss. Dass dieser Typ gestört ist und zu Gewaltausbrüchen neigt, hat sich herausgestellt. Aber die Beweislage hat für eine Verurteilung nicht ausgereicht. Er wird wohl nun sein Glück genießen.:]

Dumme haben das Glück ...sagt man...

Sauerländer
31.05.2011, 17:18
Er bringt alle Eigenschaften mit, die man bei herkömmlichen Vergewaltiger antrifft.
Das sind aber alles bestenfalls Indizien, denen man auch noch mit der Gegenfrage begegnen könnte, wie viele Menschen solche Eigenschaften aufweisen, die niemals jemanden vergewaltigen.

Maxvorstadt
31.05.2011, 17:19
Dumme haben das Glück ...sagt man...

Ob er dumm ist, weiß ich nicht. Aber ich bin trotzdem froh, dass er nicht in unserer Nachbarschaft lebt. Man mag bei uns keine potenziellen Vergewaltiger. :no_no:

Ali
31.05.2011, 17:19
Bei seiner Veranlagung hat er damit nur ein Gefängnis gegen ein anderes ausgetauscht - es sei ihm zu gönnen :D

Ja, genau das ist die Ironie an der ganzen Sache, denn ich glaube, dass er auch ohne diese Hochzeit.....mit einer Frau, die er auch über 2 Jahre betrogen hat....ein in dubio pro reo bekommen hätte.

Sauerländer
31.05.2011, 17:19
Kennst Du den Spruch "wer bis zum Hals in der Scheisse steht, sollte den Mund besser nicht aufmachen"? Der hat schon seine Begründung.
Napoleon war es, der feststellte, dass die Seite, die im Krieg nur ihre Festungen verteidigt, verliert.

MorganLeFay
31.05.2011, 17:20
Er bringt alle Eigenschaften mit, die man bei herkömmlichen Vergewaltiger antrifft. Aber mir soll es wurscht sein. Zum Glück lebt dieses Arschloch nicht in meiner Nachbarschaft. :D

Ich kenne einige Menschen, denen ich sowohl unterstelle, einen Hau zu haben als auch dass sie durchaus als Arschloch qualifiziert sind.

Das macht sie aber nciht zu Vergewaltigern. Nur zu Arschloechern mit 'nem Hau.

Senator74
31.05.2011, 17:21
Ob er dumm ist, weiß ich nicht. Aber ich bin trotzdem froh, dass er nicht in unserer Nachbarschaft lebt. Man mag bei uns keine potenziellen Vergewaltiger. :no_no:

Ja, solche Exemplare sind entbehrlich!!

Maxvorstadt
31.05.2011, 17:21
Das sind aber alles bestenfalls Indizien, denen man auch noch mit der Gegenfrage begegnen könnte, wie viele Menschen solche Eigenschaften aufweisen, die niemals jemanden vergewaltigen.

Völlig wurscht. Ich habe Töchter und wenn so ein Typ in unserer Nachbarschaft leben würde, bekommt man nicht gerade das Gefühl von Sicherheit. Er könnte ja eine Zeitbombe sein. :2faces:

Sauerländer
31.05.2011, 17:22
Es erlaubt uns aber unter dem Strich zu sagen, dass die Suppe, die ich mir einbrocke, auslöffeln muss.
Eben nicht, es stellt nämlich keinen Beweis dafür dar, dass er sich tatsächlich irgendeine Suppe eingelöffelt hat.

Alles, was mir bislang klar ist, ist, dass Herr Kachelmann ein Mensch ist, denn ich persönlich vermutlich nicht würde leiden können. Aber wenn jeder, den ich nicht leiden kann, im Bau landen würde, Heidewitzka...

Ali
31.05.2011, 17:22
auchda

Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 271 AW: Jörg Kachelmann verhaftet
danke für die Fingerzeig und es freut mich, dass dir meine beiträge hilfreich waren.

das hamburger abendblatt hat es ja schon gut beschrieben, was ich nun doch noch anmerken möchte, weil der nk derart viel lügen unterstellt werden, die mit dem kerngeschehen nichts zutun haben.

nun zu den lügen des herrn kachelmann, die "so" nicht in die öffentlichkeit drangen bisher.

als das mmo ihn im jahre 2008 auf die vermutung ansprach, dass es vielleicht noch eine andere frau für ihn gäbe, zerstreute er dies, indem er die beziehung intensivierte und mehr treffen stattfinden liess denn bisher. das herrenschwander haus wurde als heimstätte der zukünftigen familie beider von ihm in den mittelpunkt gerückt. dafür gab es unmengen von chat und sms´en, dessen inhalte dies unterstreichen.

auffällig sei seine distanzierte schilderung der beziehung gewesen in der einvernahme. von aussen betrachtet, sei das mmo naiv, allerdings habe herr kachelmann die fähigkeit "seismografisch" tief im innern die frauen zu berühren, so urteilte z.b. pleines.

es solle nicht der eindruck enstehen, betonte herr seidling, dass die frauen von herrn kachelmann betrogen werden wollen und diese demütigung in kauf nehmen.
vielmehr gehe liebe und rationalität nicht hand in hand.

jörg kachelmann wollte den eindruck erwecken, sein mmo als triebfähig im sadomaso praktizierenden bereich darzustellen.

nicht nur sein mmo, auch seine anderen beziehungszeuginnen (so der ausdruck von richter seidling) berichteten glaubhaft, dass ihr ansinnen nicht rein sexueller natur war, wie dies von herrn kachelmann geschildert unterstellt wurde.

herr kachelmann habe laut dem mmo eingeräumt, ihr von den vielen nebenbeziehungen erzählt zu haben an dem abend, da sie dies sonst nicht hätte wissen können. das wäre ein lichter moment gewesen, als er ihr dies gesagt hätte und die vielen paralellbeziehungen zugestanden habe.

als das mmo herrn kachelmann aufgefordert hatte, ihre wohnung zu verlassen, war ihm das 1.mal bewusst, das seine manipulation nicht geklappt hatte. was sich danach abspielte, wäre nicht klar.

es wird nicht von einer falschbeschuldigung der nk ausgegangen.

Maxvorstadt
31.05.2011, 17:22
Ich kenne einige Menschen, denen ich sowohl unterstelle, einen Hau zu haben als auch dass sie durchaus als Arschloch qualifiziert sind.

Das macht sie aber nciht zu Vergewaltigern. Nur zu Arschloechern mit 'nem Hau.

Aber bei manchen Kachelmännern ist die Ungewissheit einfach zu groß.:]

Thauris
31.05.2011, 17:22
Napoleon war es, der feststellte, dass die Seite, die im Krieg nur ihre Festungen verteidigt, verliert.

Wie auch immer - es wäre äusserst unklug von ihm, mit nur einem Freispruch aus Mangel an Beweisen, und einem weiteren Verfahren gegen ihn, auch noch die Klappe aufzureissen.

Sauerländer
31.05.2011, 17:23
Völlig wurscht. Ich habe Töchter und wenn so ein Typ in unserer Nachbarschaft leben würde, bekommt man nicht gerade das Gefühl von Sicherheit.
Das is nu wieder was völlig anderes, und in der Hinsicht stimme ich dir sicherlich zu.
Nur gehts darum eben nicht.

Senator74
31.05.2011, 17:23
Völlig wurscht. Ich habe Töchter und wenn so ein Typ in unserer Nachbarschaft leben würde, bekommt man nicht gerade das Gefühl von Sicherheit. Er könnte ja eine Zeitbombe sein. :2faces:

Sehr gut gesprochen!! Besser Vorsicht walten lassen als das Nachsehen haben...

Maxvorstadt
31.05.2011, 17:24
Wie auch immer - es wäre äusserst unklug von ihm, mit nur einem Freispruch aus Mangel an Beweisen, und einem weiteren Verfahren gegen ihn, auch noch die Klappe aufzureissen.

Eben. Aus Mangel an Beweisen. Das ist für einen Vertrauensvorschuss zu wenig.:shrug:

Pillefiz
31.05.2011, 17:24
Halt mal die Luft an, du Schmierfink:
........

Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen.

wo haste den Text denn abgeschrieben? :D
.........

Thauris
31.05.2011, 17:25
auchda

Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 271 AW: Jörg Kachelmann verhaftet
danke für die Fingerzeig und es freut mich, dass dir meine beiträge hilfreich waren.

das hamburger abendblatt hat es ja schon gut beschrieben, was ich nun doch noch anmerken möchte, weil der nk derart viel lügen unterstellt werden, die mit dem kerngeschehen nichts zutun haben.

nun zu den lügen des herrn kachelmann, die "so" nicht in die öffentlichkeit drangen bisher.

als das mmo ihn im jahre 2008 auf die vermutung ansprach, dass es vielleicht noch eine andere frau für ihn gäbe, zerstreute er dies, indem er die beziehung intensivierte und mehr treffen stattfinden liess denn bisher. das herrenschwander haus wurde als heimstätte der zukünftigen familie beider von ihm in den mittelpunkt gerückt. dafür gab es unmengen von chat und sms´en, dessen inhalte dies unterstreichen.

auffällig sei seine distanzierte schilderung der beziehung gewesen in der einvernahme. von aussen betrachtet, sei das mmo naiv, allerdings habe herr kachelmann die fähigkeit "seismografisch" tief im innern die frauen zu berühren, so urteilte z.b. pleines.

es solle nicht der eindruck enstehen, betonte herr seidling, dass die frauen von herrn kachelmann betrogen werden wollen und diese demütigung in kauf nehmen.
vielmehr gehe liebe und rationalität nicht hand in hand.

jörg kachelmann wollte den eindruck erwecken, sein mmo als triebfähig im sadomaso praktizierenden bereich darzustellen.

nicht nur sein mmo, auch seine anderen beziehungszeuginnen (so der ausdruck von richter seidling) berichteten glaubhaft, dass ihr ansinnen nicht rein sexueller natur war, wie dies von herrn kachelmann geschildert unterstellt wurde.

herr kachelmann habe laut dem mmo eingeräumt, ihr von den vielen nebenbeziehungen erzählt zu haben an dem abend, da sie dies sonst nicht hätte wissen können. das wäre ein lichter moment gewesen, als er ihr dies gesagt hätte und die vielen paralellbeziehungen zugestanden habe.

als das mmo herrn kachelmann aufgefordert hatte, ihre wohnung zu verlassen, war ihm das 1.mal bewusst, das seine manipulation nicht geklappt hatte. was sich danach abspielte, wäre nicht klar.

es wird nicht von einer falschbeschuldigung der nk ausgegangen.


Schau an, schau an :D

Sauerländer
31.05.2011, 17:25
Wie auch immer - es wäre äusserst unklug von ihm, mit nur einem Freispruch aus Mangel an Beweisen, und einem weiteren Verfahren gegen ihn, auch noch die Klappe aufzureissen.
Ich sehe nicht, inwiefern das zwingend sein sollte. Genausogut könnte er auf die Idee kommen, es sei mal langsam Zeit für ein paar Gegenschläge.

Maxvorstadt
31.05.2011, 17:26
Sehr gut gesprochen!! Besser Vorsicht walten lassen als das Nachsehen haben...

Das denke ich auch. Wenn Kachelmann um eine Wohnung anfragen würde, wäre er für mich eine persona non grata. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.:]

WIENER
31.05.2011, 17:27
Schwenn faselte heute Vormittag davon, dass die Begründung des Freispruchs nach einer Revision schreit.
Wird aber mM nicht. .

Kann er nicht, denn die Beweisführung ist in diesem Falle umgekehrt. K muss beweisen, dass das angebliche Opfer gelogen hat. Und das wird wohl nicht möglich sein.

Maxvorstadt
31.05.2011, 17:28
Kann er nicht, denn die Beweisführung ist in diesem Falle umgekehrt. K muss beweisen, dass das angebliche Opfer gelogen hat. Und das wird wohl nicht möglich sein.

So ist es und nicht anders. :wink:

Ali
31.05.2011, 17:28
Eben nicht, es stellt nämlich keinen Beweis dafür dar, dass er sich tatsächlich irgendeine Suppe eingelöffelt hat.

Alles, was mir bislang klar ist, ist, dass Herr Kachelmann ein Mensch ist, denn ich persönlich vermutlich nicht würde leiden können. Aber wenn jeder, den ich nicht leiden kann, im Bau landen würde, Heidewitzka...


Selbstverständlich ist der Beweis vorhanden, wenn auch nicht strafrechtlich von Relevanz.
Sein Lügengebäude jedoch ist zusammengebrochen und war letztendlich der Auslöser für all dieses.
Wer anderen ständig böses tut, muss damit rechnen, dass es eines Tages auf ihn zurückkommt und das kann auch in der sonst nicht zu rechtfertigenden Form einer Falschanzeige geschehen.

Sauerländer
31.05.2011, 17:28
Schau an, schau an :D
Beweist, wie gesagt, gar nichts, ausser dass der Kerl charakterlich nicht die Sorte Mensch ist, mit der man sonderlich viel zu tun haben will.

Thauris
31.05.2011, 17:29
Ich sehe nicht, inwiefern das zwingend sein sollte. Genausogut könnte er auf die Idee kommen, es sei mal langsam Zeit für ein paar Gegenschläge.

Wie schon gesagt - ich glaube nicht, dass er sich das traut! Denn er weiss am besten, was wirklich passiert ist!

Senator74
31.05.2011, 17:29
Das denke ich auch. Wenn Kachelmann um eine Wohnung anfragen würde, wäre er für mich eine persona non grata. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.:]

Das sehe ich genauso...Du Vater 2er Töchter, ich von einer...Es passiert eh schon genug!!
Den Ybeltäter Jörgy besser auf die einsame Insel senden, wo das Wetter leicht angesagt werden kann...lol..

Ali
31.05.2011, 17:30
wo haste den Text denn abgeschrieben? :D
.........

Landgericht, die Quelle steht doch unten.

Thauris
31.05.2011, 17:30
Beweist, wie gesagt, gar nichts, ausser dass der Kerl charakterlich nicht die Sorte Mensch ist, mit der man sonderlich viel zu tun haben will.

Das sollte auch nichts beweisen, sondern unterstreicht und bestätigt nur das, was wir hier schon immer vermuteten. Und wie bereits gesagt, kommt da noch mehr ans Licht - peu à peu!

Sauerländer
31.05.2011, 17:32
Selbstverständlich ist der Beweis vorhanden, wenn auch nicht nicht strafrechtlich von Relevanz.
Wie soll denn dieser Beweis aussehen?

Sein Lügengebäude jedoch ist zusammengebrochen und war letztendlich der Auslöser für all dieses.
Wer anderen ständig böses tut, muss damit rechnen, dass es eines Tages auf ihn zurückkommt und das kann auch in der sonst nicht zu rechtfertigenden Form einer Falschanzeige geschehen.
Nochmals: Was man charakterlich von Herrn Kachelmann hält -und ich schätze, da liegen wir gar nicht so weit auseinander- , ist hier relativ belanglos.
Wenn mein Nachbar meine Freundin erschießt, gucken ja auch nicht alle billigend weg, wenn ich seine erschieße. Dabei wäre das die präziseste nur denkbare Anwendung von "Auge um Auge".

maxikatze
31.05.2011, 17:33
Ach, wen hat der denn mutmaßlich vergewaltigt?

Ich weiss nicht, ob die russischen Nutten sich illegal in Deutschland aufgehalten haben, mit denen der koksende feine Herr verkehrte. Aber eines weiss ich. Er hat sich weder bei ihnen entschuldigt, noch hat er abgewartet, bis Gras über die Sache gewachsen ist. Sondern er hat ein paar wenige Monate später auf seine zweite Chance bestanden. Jawoll, er hat nicht abgewartet, bis andere dazu bereit waren, sondern er hat drauf bestanden, dass er sie bekommt.

Sauerländer
31.05.2011, 17:33
Wie schon gesagt - ich glaube nicht, dass er sich das traut! Denn er weiss am besten, was wirklich passiert ist!
Was durchaus nach wie vor im strafrechtlicht relevanten Sinne NICHTS sein kann.

Kongo Bongo
31.05.2011, 17:35
Hoffentlich ist niemand so blöd und lässt sich mit solchen Emanzen ein.

Sauerländer
31.05.2011, 17:35
Das sollte auch nichts beweisen, sondern unterstreicht und bestätigt nur das, was wir hier schon immer vermuteten.
Es bestätigt, dass der Kerl eine alles andere als sympathische Gestalt ist. Mehr nicht.
Das Recht sieht nicht vor, nach Sympathiegrad zu differenzieren.

bernhard44
31.05.2011, 17:36
###gekürzt###
„Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außeracht zu lassen.



wenn du dich mit denen gemein machst, ist diese Feststellung unausweichlich! Auch deine Beiträge hier, lassen kaum einen anderen Schluss zu!

Thauris
31.05.2011, 17:37
Was durchaus nach wie vor im strafrechtlicht relevanten Sinne NICHTS sein kann.

Ich kann mich eigentlich nur wiederholen - man muss es selbst mal mit solchen Menschen zu tun gehabt haben um zu wissen wie sie ticken, wie sie lügen, und was ihnen alles zuzutrauen ist


Es bestätigt, dass der Kerl eine alles andere als sympathische Gestalt ist. Mehr nicht.
Das Recht sieht nicht vor, nach Sympathiegrad zu differenzieren.

Es geht nicht um den Sympathiegrad, sondern um pure Gewaltbereitschaft.

Senator74
31.05.2011, 17:38
So ist es und nicht anders. :wink:

Und nun Schluß mit dem GEKACHEL!!!

Sauerländer
31.05.2011, 17:39
Ich kann mich eigentlich nur wiederholen - man muss es selbst mal mit solchen Menschen zu tun gehabt haben um zu wissen wie sie ticken, wie sie lügen, und was ihnen alles zuzutrauen ist
Ebenso ließe sich argumentieren, dass das erheblich die Perspektive verzerrt und zu Unterstellungen auch da führt, wo über einen fragwürdigen Charakter hinaus nichts ist.

Zumal auch das Wissen darum, zu was ein Mensch FÄHIG ist, keinen Beweis dafür darstellt, dass er dessen auch SCHULDIG ist.

maxikatze
31.05.2011, 17:39
Auch wenn Schwenn das gesagt haben sollte, er kann für K nicht in Revision gehen. Voraussetzung für die Revision ist u. a. eine Beschwer des Revisionsführers durch das Urteil. Die liegt hier nicht vor, da K freigesprochen wurde.

Warum sagt er dann solch einen Mist? Plustert sich noch immer auf - ganz wie ein Huhn. :lach:

Paul Blume
31.05.2011, 17:41
Schon interessant Deine neuesten Einschätzungen - ebenso wie die Verschwörungen die Du hier überall siehst!

http://www.politikforen.net/showthread.php?84535-Causa-Leila&highlight=causa+leila


Da kann man sich über die Fürsprecher nur wundern.

Sauerländer
31.05.2011, 17:42
Es geht nicht um den Sympathiegrad, sondern um pure Gewaltbereitschaft.
Nein. Es geht um das Geschehensein oder Nichtgeschehensein einer einzelnen, konkreten Tat.

Thauris
31.05.2011, 17:42
Ebenso ließe sich argumentieren, dass das erheblich die Perspektive verzerrt und zu Unterstellungen auch da führt, wo über einen fragwürdigen Charakter hinaus nichts ist.

Zumal auch das Wissen darum, zu was ein Mensch FÄHIG ist, keinen Beweis dafür darstellt, dass er dessen auch SCHULDIG ist.

Sicher nicht - seine Lügen zum Kerngeschehen kommen da allerdings noch dazu!


Nein. Es geht um das Geschehensein oder Nichtgeschehensein einer einzelnen, konkreten Tat.

Nein, es waren mindestens 3 Taten!

batumi
31.05.2011, 17:44
na du kleiner Depp, dann beweise mir doch, das es im juristischen Sinne Freispruch erster und zweiter Klasse gibt und die damit verbundenen rechtlichlichen Unterschiede. Bis dahin betrachte ich dich nur mehr als einen Troll.

Ich habe es dir schon erklärt, jedoch hast du es nicht verstanden, deswegen bist du der Depp und nicht ich ;)

Sven71
31.05.2011, 17:44
21507

Also alles in Butter nach dem Freispruch ...

Thauris
31.05.2011, 17:45
Da kann man sich über die Fürsprecher nur wundern.

Mich wundert hier langsam nix mehr!

Sauerländer
31.05.2011, 17:45
Sicher nicht - seine Lügen zum Kerngeschehen kommen da allerdings noch dazu!
Die wiederum nur Indizien sind.

Und wenn er als einziger in dieser Art kein gutes Bild abgegeben hätte, wäre vielleicht sogar vorstellbar gewesen, daraus gewisse Schlüsse zu ziehen.

batumi
31.05.2011, 17:46
Selbstverständlich bist Du jetzt auch Teil des Mobs, der hier gegen die arme bedauernswerte Leila zu Felde zieht :))

Moi zieht gegen niemanden zu Felde, weder virtuell noch im realen Leben. :)

Thauris
31.05.2011, 17:49
Die wiederum nur Indizien sind.

Und wenn er als einziger in dieser Art kein gutes Bild abgegeben hätte, wäre vielleicht sogar vorstellbar gewesen, daraus gewisse Schlüsse zu ziehen.

Ich sag's mal so - man kann sowohl aus seinen Lügen zum Kerngeschehen, als auch aus seinem Charakter, als auch aus zwei anderen Gewalttaten ein bestimmtes Bild herleiten.

batumi
31.05.2011, 17:50
Schwenn faselte heute Vormittag davon, dass die Begründung des Freispruchs nach einer Revision schreit.
Wird aber mM nicht. Denn Kachelmann ist mit diesem Urteil mehr als gut bedient.

Er wird gewiss nicht in Revision gehen, das war nur Geschwafel von einem beleidigten Juristen, der öffentlich gescholten wurde, zu Recht gescholten.

batumi
31.05.2011, 17:51
Auch wenn Schwenn das gesagt haben sollte, er kann für K nicht in Revision gehen. Voraussetzung für die Revision ist u. a. eine Beschwer des Revisionsführers durch das Urteil. Die liegt hier nicht vor, da K freigesprochen wurde.

Kann er nicht die Begründung anfechten? Ich dachte das ginge, aber gut möglich, dass ich mich täusche.

Pillefiz
31.05.2011, 17:54
Ich sag's mal so - man kann sowohl aus seinen Lügen zum Kerngeschehen, als auch aus seinem Charakter, als auch aus zwei anderen Gewalttaten ein bestimmtes Bild herleiten.

geht das jetzt alles wieder von vorne los? :rolleyes

die haben sich beide nicht mit Ruhm bekleckert, auch die Anklägerin nicht. Und ob Rand-oder Kerngeschehen: wenn ich jemanden am Arsch kriegen will, lüge ich nicht ausgerechnet die an, die mir zu meinem Recht verhelfen sollen.

batumi
31.05.2011, 17:54
In Handschellen (!), denn er hat geheiratet, was ohne diesen Prozess ja niemals seine Absicht gewesen zu sein scheint.

Wie auch, er hat doch der bedauernswerten NKin die Ehe vesprochen ... und ... vielen anderen auch :D

Sauerländer
31.05.2011, 17:54
Ich sag's mal so - man kann sowohl aus seinen Lügen zum Kerngeschehen, als auch aus seinem Charakter, als auch aus zwei anderen Gewalttaten ein bestimmtes Bild herleiten.
Wir alle kennen Ernst August von Hannover. Wenn nun irgendwann der Vorwurf auftaucht, der hätte jemanden erschlagen, was aufgrund der Umstände zwar durchaus möglich, aber eben nicht zu beweisen ist - verlangen wir dann seine Verurteilung, bloß weil er eben ist, wie er ist, und wir ihm das von daher durchaus zutrauen würden?

Auch Leuten die Unrecht tun, sei es im moralischen, sei es im juristischen Sinne, kann ihrerseits Unrecht widerfahren.

Ali
31.05.2011, 17:54
wenn du dich mit denen gemein machst, ist diese Feststellung unausweichlich! Auch deine Beiträge hier, lassen kaum einen anderen Schluss zu!

Meinst du?
Ich bin viel eher der Ansicht, du lässt keinen anderen Schluss zu!
Diesbezüglich empfinde ich andere als schon etwas gesegneter.

FranzKonz
31.05.2011, 17:55
Was aber diesen Prozess mitbegleitet hat, mehr noch als alles andere, ist ein Hass von Frauen auf Frauen.
Resultierend aus Neid.
Und von sehr vielen Männern auch als Geschlechterkampf oftmals missverstanden.

Auch Frauen hassen keine Hühner. Sie schämen sich nur gelegentlich für das Verhalten von Hennen.

Paul Blume
31.05.2011, 17:55
Leider war doch in Mannheim sehr deutlich zusehen, dass die Staatsanwaltschaft trotz Prüfung und "Nichtbeweise" vor Gericht zieht.
Lag es nur daran, dass man in der Provinz endlich mal einen Promi gegen das Schienbein treten konnte?
Die Staatsanwaltschaft hätte Profi genug sein müssen, die Nebenklägerin vor diesem Endergebniss zu bewahren, das hat sie aus Eigeninteresse nicht getan obwohl sie anders gekonnt hätte!

@Ali & Thauris
Man sollte in aller Ruhe auch darüber nachdenken, dass die Beweise nicht da waren für eine Verurteilung und die Aussage der Nebenklägerin sogar noch den Verdacht während der Verhandlung verringert haben. Das sollte man sich vor Augen halten, denn die "Beweise" waren schon VOR der Verhandlung genau so, wie sie auch in der Verhandlung waren.
Wer das Gutachten von Prof. Kröber kennt, weiß, dass die Nebenklägerin großes Glück hatte mit diesem Gerichtsentscheid.

Damit sollte man es dabei belassen.

Liebe Gisela Schneeflocke, man sollte aber bedenken, dass Kröber möglicherweise auch besessen von der Angst, sich von der Nebenklägerin einlullen zu lassen, ins Gegenteil abgedriftet ist.

Ein Gutachten ist nicht allein deswegen gut und wahr, weil der sachverständige als Koryphäe gilt. Wie man an Brinkmann und ansonsten täglich in der Praxis sehen kann.

Kimyager
31.05.2011, 17:56
Ein Freudentag für die Frauenfeinde hier.. :rolleyes
Darauf ein Actimel.. :rolleyes

Ali
31.05.2011, 17:56
Er wird gewiss nicht in Revision gehen, das war nur Geschwafel von einem beleidigten Juristen, der öffentlich gescholten wurde, zu Recht gescholten.

Das muss man Mannheim wirklich hoch anrechnen, dass sie da ein Machtwort gesprochen haben.
So jedenfalls geht es nicht.

bernhard44
31.05.2011, 17:57
Meinst du?
Ich bin viel eher der Ansicht, du lässt keinen anderen Schluss zu!
Diesbezüglich empfinde ich andere als schon etwas gesegneter.

Hasi, man muss auch verlieren können! ;) Du scheinst die Größe nicht zu haben!

Ali
31.05.2011, 17:57
Ein Freudentag für die Frauenfeinde hier.. :rolleyes
Darauf ein Actimel.. :rolleyes

:rofl::rofl::rofl:
Wieder ein Volltreffer!
Wo warst du denn sooo lange ?

Ali
31.05.2011, 17:58
Hasi, man muss auch verlieren können! ;) Du scheinst die Größe nicht zu haben!

Ich hab nicht verloren, verwechselst du da nicht was?

FranzKonz
31.05.2011, 18:00
sehr richtig! Das Gericht hat sich da in eine Sache verrannt und sie durchgezogen bis zum bitteren Ende! Völlig Maßlos, völlig überzogen nur um das Gesicht zu wahren und eigene Fehler nicht eingestehen zu müssen!
Auf der Strecke geblieben ist das gesunde Rechtsempfinden. Das Urteil ist weder gerecht noch salomonisch, sondern ein Fehlurteil! K. hätte freigesprochen werden müssen ohne wenn und aber und die Dame mit mindestens einer Bewährungsstrafe belegt werden müssen!
Das war sicher noch nicht alles was wir von dem Fall gehört haben. Zumindest Zivilrechtlich wird K. sicher auf Schadenersatz und Wiedergutmachung klagen! Und auch strafrechtlich ist der Fall sicher noch nicht abgeschlossen!

Das sehe ich anders. Außer den Beteiligten weiß keiner, was an diesem Abend geschah. Keiner der Gutachter kam zu einem eindeutigen Ergebnis, und beiden Beteiligten wurden Lügen nachgewiesen. Das Verfahren mußte genau so enden, wie es ist.

Paul Blume
31.05.2011, 18:01
Ich glaube nicht, dass er sich das traut!


Wenn er einen Funken Anstand hat, lässt er es bleiben. Er kann es ja damit begründen, dass bei der Nk eh nichts zu holen ist.

Sauerländer
31.05.2011, 18:03
Ein Freudentag für die Frauenfeinde hier...
Mitnichten. Das wäre wahrscheinlich dann der Fall, wenn der Nebenklägerin nachzuweisen gewesen wäre, dass der gesamte Vorwurf von vorne bis hinten erstunken und erlogen war.
Das wurde aber nicht nachgewiesen.

Das Resultat der ganzen Angelegenheit ist, dass im ausserrechtlichen Bereich an dieser Dame ebenso der Vorwurf haften bleiben wird, schlimme Vorwürfe aus der Luft zu greifen, wie Herr Kachelmann wahrscheinlich nie mehr so ganz loswerden wird, dass er möglicherweise doch ein Vergewaltiger ist.
Damit haben beide Seiten einen Schaden und zu feiern gibt es eigentlich für niemanden was.

FranzKonz
31.05.2011, 18:04
Ich bin wirklich erschrocken, dass sich hier soviele Schwarzer Klone rumtreiben.

Eher schlechte Kopien, noch dümmer als das Original.

henriof9
31.05.2011, 18:04
Damit jemand, gegen den ermittelt wird, sich nicht territorial gesehen aus dem Staub macht und dann für einen Prozess nicht mehr zur Verfügung steht, zu dem es ja durchaus kommen könnte, insofern ja auch seine Unschuld nicht bewiesen ist? Exakt das ist der Sinn von Untersuchungshaft - die hat nichts mit Strafe zu tun, sondern mit der Sicherstellung, dass ein etwaiger Prozess auch normal zustandekommen kann.
Weil das so ist, wird man auch bei Freispruch für U-Haft entschädigt bzw wird beim Schuldspruch diese U-Haft auf die tatsächliche Strafe angerechnet.

Das mag ja vom Grundsatz her richtig sein, wirkt aber doch etwas ungleich wenn man die Praxis in Deutschland sieht wo bei jedem Komaschläger lediglich die Personalien festgestellt werden und das war´s dann erstmal nur weil er einen Wohnsitz in Deutschland hat.
Bei Kachelmann an Flucht zu denken nur weil er Schweizer ist wirkt in dem Zusammenhang unglaubwürdeig da er nicht nur eine bekannte Person der Öffentlichkeit ist sondern er ja auch unternehmerische Tätigkeit ausgeführt hat.



Wie Du das aufgefasst hast und wie es gemeint war, sind immer noch zwei verschiedene Dinge

http://www.politikforen.net/showthread.php?91651-Der-Fall-Kachelmann-und-der-Freispruch-quot-in-dubio-pro-reo-quot&p=4640252&viewfull=1#post4640252

Was hat das mit Deinem Link zu tun.
Dein Beitrag um welchen es ging war vom 10.12.2010 und es war dermaßen deutlich das man es überhaupt nicht anders auffassen konnte, was die Meldungen und Reaktionen diesbezüglich seinerzeit bestätigten.

Sauerländer
31.05.2011, 18:05
Das sehe ich anders. Außer den Beteiligten weiß keiner, was an diesem Abend geschah. Keiner der Gutachter kam zu einem eindeutigen Ergebnis, und beiden Beteiligten wurden Lügen nachgewiesen. Das Verfahren mußte genau so enden, wie es ist.
Was natürlich nichts daran ändert, dass dieses Urteil das denkbar unbefriedigendste solche ist.

Thauris
31.05.2011, 18:06
Hasi, man muss auch verlieren können! ;) Du scheinst die Größe nicht zu haben!

Ich glaube dass Du die Situation vollkommen falsch einschätzt!

http://www.turi2.de/2011/05/31/kachelmann-steht-freispruch-regen-11244007/

heute2: Kachelmann steht auch nach Freispruch im Regen.

Prozess gewonnen, Karriere verloren: Die Aussichten für Jörg Kachelmann sind auch nach dem Freispruch zweiter Klasse im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Mannheim trübe. Der Wettermoderator, der nur aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde und nicht, weil die Richter von seiner Unschuld überzeugt waren, kehrt wohl nicht so bald auf den Bildschirm zurück. Die ARD will Kachelmann, so ein ARD-Sprecher, vorerst als Moderator nicht zurückholen, sieht "keinen Entscheidungsbedarf solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist" - und das kann dauern, falls die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. Obwohl Kachelmanns Wetterfirma Meteomedia "spannende neue Produkte" und "zusätzliche öffentliche Auftritte" ankündigt, bleibt es vorerst wohl dabei, dass Kachelmann das Wetter nur bei zwei regionalen Radiostationen in Basel und Aschaffenburg präsentiert, sowie auf seinem Twitter-Kanal.

Sauerländer
31.05.2011, 18:06
Das mag ja vom Grundsatz her richtig sein, wirkt aber doch etwas ungleich wenn man die Praxis in Deutschland sieht wo bei jedem Komaschläger lediglich die Personalien festgestellt werden und das war´s dann erstmal nur weil er einen Wohnsitz in Deutschland hat.
Das sagt uns aber nicht, dass diese Vorgehensweise in diesem Fall falsch war, sondern dass sie viel öfter zur Anwendung kommen müsste.

Thauris
31.05.2011, 18:07
Ein Freudentag für die Frauenfeinde hier.. :rolleyes
Darauf ein Actimel.. :rolleyes

Auf Dich ist wie immer Verlass! ;)

Sauerländer
31.05.2011, 18:07
Wenn er einen Funken Anstand hat, lässt er es bleiben.
Warum sollte er?

Lilly
31.05.2011, 18:07
auchda

Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 271 AW: Jörg Kachelmann verhaftet
danke für die Fingerzeig und es freut mich, dass dir meine beiträge hilfreich waren.

das hamburger abendblatt hat es ja schon gut beschrieben, was ich nun doch noch anmerken möchte, weil der nk derart viel lügen unterstellt werden, die mit dem kerngeschehen nichts zutun haben.

nun zu den lügen des herrn kachelmann, die "so" nicht in die öffentlichkeit drangen bisher.

als das mmo ihn im jahre 2008 auf die vermutung ansprach, dass es vielleicht noch eine andere frau für ihn gäbe, zerstreute er dies, indem er die beziehung intensivierte und mehr treffen stattfinden liess denn bisher. das herrenschwander haus wurde als heimstätte der zukünftigen familie beider von ihm in den mittelpunkt gerückt. dafür gab es unmengen von chat und sms´en, dessen inhalte dies unterstreichen.

auffällig sei seine distanzierte schilderung der beziehung gewesen in der einvernahme. von aussen betrachtet, sei das mmo naiv, allerdings habe herr kachelmann die fähigkeit "seismografisch" tief im innern die frauen zu berühren, so urteilte z.b. pleines.

es solle nicht der eindruck enstehen, betonte herr seidling, dass die frauen von herrn kachelmann betrogen werden wollen und diese demütigung in kauf nehmen.
vielmehr gehe liebe und rationalität nicht hand in hand.

jörg kachelmann wollte den eindruck erwecken, sein mmo als triebfähig im sadomaso praktizierenden bereich darzustellen.

nicht nur sein mmo, auch seine anderen beziehungszeuginnen (so der ausdruck von richter seidling) berichteten glaubhaft, dass ihr ansinnen nicht rein sexueller natur war, wie dies von herrn kachelmann geschildert unterstellt wurde.

herr kachelmann habe laut dem mmo eingeräumt, ihr von den vielen nebenbeziehungen erzählt zu haben an dem abend, da sie dies sonst nicht hätte wissen können. das wäre ein lichter moment gewesen, als er ihr dies gesagt hätte und die vielen paralellbeziehungen zugestanden habe.

als das mmo herrn kachelmann aufgefordert hatte, ihre wohnung zu verlassen, war ihm das 1.mal bewusst, das seine manipulation nicht geklappt hatte. was sich danach abspielte, wäre nicht klar.

es wird nicht von einer falschbeschuldigung der nk ausgegangen.

Quelle?

Lilly
31.05.2011, 18:08
Selbstverständlich ist der Beweis vorhanden, wenn auch nicht strafrechtlich von Relevanz.
Sein Lügengebäude jedoch ist zusammengebrochen und war letztendlich der Auslöser für all dieses.
Wer anderen ständig böses tut, muss damit rechnen, dass es eines Tages auf ihn zurückkommt und das kann auch in der sonst nicht zu rechtfertigenden Form einer Falschanzeige geschehen.

Kann es nicht, denn eine Lüge bleibt eine Lüge!

Pillefiz
31.05.2011, 18:09
Quelle?

rate mal.....

Ali
31.05.2011, 18:10
Quelle?

Irrelevant, denn da kommt ihr nicht rein! :P

Pillefiz
31.05.2011, 18:11
Irrelevant, denn da kommt ihr nicht rein! :P

wer will das schon

Lilly
31.05.2011, 18:15
Irrelevant, denn da kommt ihr nicht rein! :P

Mit anderen Worten: es gibt keine - typisch, von dir kommt nur Geschwafel.

Ali
31.05.2011, 18:15
wer will das schon

Jetzt bitte nicht gleich beleidigt sein. :keks:

auch da ist soviel ich weiss, auch im Brigitte Forum nachzulesen.
Den link dafür habe ich aber nicht, weil ich dort nicht schreibe, doch dürfte das nicht schwer sein, wenn das Interesse gross genug ist den Gesamtprozessbericht lesen zu wollen.
Ansonsten, vermute ich mal, sicherlich auch im Elsenforum zu finden, da war ich aber heute noch nicht und kann es nicht ganz sicher sagen.

maxikatze
31.05.2011, 18:17
Ich hab nicht verloren, verwechselst du da nicht was?

Schon allein die abwertende Anrede "Hasi" zeigt, dass er Überlegenheit demonstrieren will und Deine Beiträge nicht ernst nimmt. Oder hast Du schon mal erlebt, dass er seine Fürsprecher mit "Hasi" anspricht?

Adunaphel
31.05.2011, 18:17
Warum sagt er dann solch einen Mist? Plustert sich noch immer auf - ganz wie ein Huhn. :lach:

Wie sagte meine Mutter immer so schön: "Klappern gehört zum Handwerk."

FranzKonz
31.05.2011, 18:20
Was natürlich nichts daran ändert, dass dieses Urteil das denkbar unbefriedigendste solche ist.

Was mich betrifft, ist es nicht unbefriedigend. Es gibt Dinge, die nicht zu ändern sind, und dazu gehört nun mal die Beweislage in diesem Prozeß. Zwei Lügner treten gegeneinander an und die Gutachter konnten auch nicht weiterhelfen.

Ali
31.05.2011, 18:21
Schon allein die abwertende Anrede "Hasi" zeigt, dass er Überlegenheit demonstrieren will und Deine Beiträge nicht ernst nimmt. Oder hast Du schon mal erlebt, dass er seine Fürsprecher mit "Hasi" anspricht?

Wenn er denn braucht. :shrug:

:rofl:;)

Praetorianer
31.05.2011, 18:21
Thauris hetzt nicht gegen Männer!

Das kommt auf deinen eigenen Standpunkt an.

Dass Thauris hier Beiträge in Massen schrieb, in denen sie Männer als solches als Ungeziefer bezeichnet hat, als faul, inkompetent und dümmer, steht außer Zweifel und kann nachgelesen und auch von mir hier zitiert werden.

Nun gibt es die Möglichkeit, dass man diesen Standpunkt teilt, wie du offenkundig, oder eben nicht. Für diejenigen, die o.g. Positionen nicht teilen, ist es eben Hetze. Bzw. Personen, die sowas äußern oder wie du sowas zu objektiven Betrachtungen deklarieren wollen, sind eben krankhafte Männerhasserinnen.


Nochmals, nur Menschen wie Thauris u.ä. haben ermöglicht, dass Herr Wörz diesen schwierigen Weg gehen konnte, ...


Nochmals, Menschen wie Thauris, die hier wissentlich, öffentlich und nachvollziehbar jegliche Unschuldvermutung für Männer außer Kraft setzen wollen, gönnen diesem Mann nicht einmal einen fairen Prozess. Die Behauptung, sie seien gar für dessen Rettung nach einem Fehlurteil verantwortlich, ist eine zynische Verhöhnung und Instrumentalisierung des Herrn, der rehabilitiert, dessen Leben aber zerstört wurde.

Es ist aber deine Sache, ob du dich hier als Lügnerin erweisen willst oder nicht.

FranzKonz
31.05.2011, 18:22
Schon allein die abwertende Anrede "Hasi" zeigt, dass er Überlegenheit demonstrieren will und Deine Beiträge nicht ernst nimmt. Oder hast Du schon mal erlebt, dass er seine Fürsprecher mit "Hasi" anspricht?

Wenn er Huhn gesagt hätte, wärs auch nicht recht. Soll er jetzt extra für Euch die Allgemeine Hasentheorie entwickeln?

elas
31.05.2011, 18:24
Mitnichten. Das wäre wahrscheinlich dann der Fall, wenn der Nebenklägerin nachzuweisen gewesen wäre, dass der gesamte Vorwurf von vorne bis hinten erstunken und erlogen war.
Das wurde aber nicht nachgewiesen.

Das Resultat der ganzen Angelegenheit ist, dass im ausserrechtlichen Bereich an dieser Dame ebenso der Vorwurf haften bleiben wird, schlimme Vorwürfe aus der Luft zu greifen, wie Herr Kachelmann wahrscheinlich nie mehr so ganz loswerden wird, dass er möglicherweise doch ein Vergewaltiger ist.
Damit haben beide Seiten einen Schaden und zu feiern gibt es eigentlich für niemanden was.

Ich hab von Anfang an gesagt "der Staatsanwalt hat im Schlafzimmer nichts zu suchen".
Jetzt hat man nach vielen Monaten festgestellt dass nichts zu beweisen ist.
Was hat das gekostet und wer bezahlt diesen Scheiss?

Ali
31.05.2011, 18:24
Das kommt auf deinen eigenen Standpunkt an.

Dass Thauris hier Beiträge in Massen schrieb, in denen sie Männer als solches als Ungeziefer bezeichnet hat, als faul, inkompetent und dümmer, steht außer Zweifel und kann nachgelesen und auch von mir hier zitiert werden.

Nun gibt es die Möglichkeit, dass man diesen Standpunkt teilt, wie du offenkundig, oder eben nicht. Für diejenigen, die o.g. Positionen nicht teilen, ist es eben Hetze. Bzw. Personen, die sowas äußern oder wie du sowas zu objektiven Betrachtungen deklarieren wollen, sind eben krankhafte Männerhasserinnen.



Nochmals, Menschen wie Thauris, die hier wissentlich, öffentlich und nachvollziehbar jegliche Unschuldvermutung für Männer außer Kraft setzen wollen, gönnen diesem Mann nicht einmal einen fairen Prozess. Die Behauptung, sie seien gar für dessen Rettung nach einem Fehlurteil verantwortlich, ist eine zynische Verhöhnung und Instrumentalisierung des Herrn, der rehabilitiert, dessen Leben aber zerstört wurde.

Es ist aber deine Sache, ob du dich hier als Lügnerin erweisen willst oder nicht.

Wer hat dich denn "geküsst"?

:rofl::rofl::rofl:

Kongo Bongo
31.05.2011, 18:25
Ein Trauertag für alle Männerfeinde und Männerabzocker.

henriof9
31.05.2011, 18:26
Schon allein die abwertende Anrede "Hasi" zeigt, dass er Überlegenheit demonstrieren will und Deine Beiträge nicht ernst nimmt. Oder hast Du schon mal erlebt, dass er seine Fürsprecher mit "Hasi" anspricht?

Würdest Du das auch schreiben wenn es ich dabei nicht um einen ganz bestimmten User handeln würde ?

Man kann es auch übertreiben mit seinen " Beleidigungs- und Abwertungsgehabe ".
Ich habe jedenfalls noch nie eine Äußerung Deinerseits dazu gelesen wenn andere mit " Hasi " angesprochen wurden.

Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein, in jedem zweiten Wort aber eine Abwertung oder Beleidigung zu sehen ist in einer Diskussion nicht zielführend.

Sauerländer
31.05.2011, 18:26
Was mich betrifft, ist es nicht unbefriedigend. Es gibt Dinge, die nicht zu ändern sind, und dazu gehört nun mal die Beweislage in diesem Prozeß. Zwei Lügner treten gegeneinander an und die Gutachter konnten auch nicht weiterhelfen.
Und in jedem Fall bleibt hier Person a ungestraft bzw nicht als boshaft handelnd erkannt und bleiben an Person b faktenwidrig Teile eines Verdachts hängen, der nicht nur unverdient, sondern in der Auswirkung auch unschön ist. Und wir wissen nicht, wer hier a und wer b ist.
Und das bedeutet, dass nicht juristisch, aber moralisch in jedem Fall irgendjemandem Unrecht widerfährt. Und das wiederum ist nicht gut.

maxikatze
31.05.2011, 18:26
Mit anderen Worten: es gibt keine - typisch, von dir kommt nur Geschwafel.

Als was bezeichnest Du eigentlich Deine inhaltsleeren Beiträge?

Praetorianer
31.05.2011, 18:27
Wer hat dich denn "geküsst"?

:rofl::rofl::rofl:

Dass Thauris entsprechende Beiträge hier geschrieben hat, kann ich bei Nachfrage zitieren.
Der Rest war Logik und für dich nicht nachvollziehbar.

Küssen kannst du dir als Raucherin abschminken, nur Nichtraucherinnen bitte.

Ali
31.05.2011, 18:27
Leutheusser kritisiert Vorgehen der Medien in Kachelmann-Prozess

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Rolle der Medien im Prozess um den Wettermoderator Jörg Kachelmann kritisiert.


http://www.stern.de/news2/aktuell/leutheusser-kritisiert-vorgehen-der-medien-in-kachelmann-prozess-1690940.html

Ali
31.05.2011, 18:30
Würdest Du das auch schreiben wenn es ich dabei nicht um einen ganz bestimmten User handeln würde ?

Man kann es auch übertreiben mit seinen " Beleidigungs- und Abwertungsgehabe ".
Ich habe jedenfalls noch nie eine Äußerung Deinerseits dazu gelesen wenn andere mit " Hasi " angesprochen wurden.

Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein, in jedem zweiten Wort aber eine Abwertung oder Beleidigung zu sehen ist in einer Diskussion nicht zielführend.

Tztz, das meinst du doch nicht ernst, oder?
Du wirst mich hier nicht als bernhards grosse Liebe verkaufen können! :D

maxikatze
31.05.2011, 18:30
Würdest Du das auch schreiben wenn es ich dabei nicht um einen ganz bestimmten User handeln würde ?

Man kann es auch übertreiben mit seinen " Beleidigungs- und Abwertungsgehabe ".
Ich habe jedenfalls noch nie eine Äußerung Deinerseits dazu gelesen wenn andere mit " Hasi " angesprochen wurden.

Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein, in jedem zweiten Wort aber eine Abwertung oder Beleidigung zu sehen ist in einer Diskussion nicht zielführend.

Richtig Henri, in diesem Fall ist es eine herablassende Äusserung und darf hier nicht etwa als Kosenamen verstanden werden - ist auch nicht "zielführend."