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Vollständige Version anzeigen : Der Fall Kachelmann



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Schneeflocke
02.03.2011, 12:32
noch eine andere frau????wer ist cordula???

zitat:

U.a. Skype-Aktivitäten am 09.02.10 um 18:50 findet er eine „Anfrage“ an eine Adresse in der „Cordula“ vorkommt. :„Hallo Schatzi, bist du da“? (Diese Anfrage wurde wohl nicht beantwortet).

Am 10.02.10 fand dann jedoch eine Kommunikation mit „Cordula“ statt.

Ich hoffe, Du nimmst es mir nicht übel aber ich hab jetzt lauthals lachen müssen......dass Du dich nun ausgerechnet auf "Cordula" stürzt :D

Nicht jeder, den man "Schatzi" nennt, muß ein Betthüpfer sein.........aber unmöglich ist ja nichts. Hat nur nichts mit einer mm. Vergewaltigung zu tun.

Deali
02.03.2011, 12:33
Danke Schneeflocke, das ist ein interessanter Bericht.

:top:

Thauris
02.03.2011, 13:43
http://www.bild.de/BILD/news/2011/03/01/kachelmann-prozess-techniker/sms-handy-laptop-was-verraten-die-daten.html




Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn erklärte nach der Aussage in einer Pause: „Es gibt keinen Beweis dagegen, dass die Nebenklägerin etwas gelöscht hat und keinen Beweis dafür, dass der Angeklagte etwas gelöscht hat. Es steht also weiter die Aussage der Nebenklägerin allein im Raum.“

Pillefiz
02.03.2011, 14:20
es wurde gelöscht, es fehlen Daten. Bestimmt unten raus gefallen, oder doch manipuliert?

Ali
02.03.2011, 14:33
Kachelmann-Prozess: Vorwürfen des Verteidigers mit Ruhe und Humor entgegengetreten

Schwenn attackiert - Richter pariert souverän

Von unserem Redaktionsmitglied Stefan Proetel

Mannheim. Johann Schwenn bläst wieder zum Angriff - mit einem schweren Vorwurf in Richtung Kammer: Kaum hat der Vorsitzende Richter Michael Seidling den 30. Verhandlungstag am Landgericht Mannheim im Prozess gegen Jörg Kachelmann eröffnet, poltert der Anwalt los. "Es wird mit Hängen und Würgen versucht, etwas Belastendes zu finden", sagt Schwenn in provokantem Tonfall. Die Frage, ob sich die Fortsetzung der Beweisaufnahme überhaupt noch lohne, werde in öffentlicher Sitzung nicht gestellt.

Es ist der Beisitzende Richter Joachim Bock, der Schwenn mit klug und sachlich formulierten Argumenten und einer angemessenen Portion Humor die Luft aus den Segeln nimmt. Energisch, aber immer mit dem Bestreben, die aufgeheizte Situation zu entschärfen, tritt Bock den Vorwürfen entgegen.

Bock behält die Ruhe
Erst als Schwenn weiter bohrt, wird der Richter deutlicher: "Wenn Sie nur einmal in der Lage wären, einen Schritt zurückzumachen", sagt er in Richtung des Verteidigers. Und: "Sie müssen doch nicht immer das letzte Wort haben!" 45 Minuten lang dauert das Wortgefecht. Bock - akkurat zurückgekämmtes dunkelbraunes Haar, randlose Brille - behält bei allen Provokationen die Ruhe. Auch Schwenns Vorwurf, es gebe in diesem Prozess ein kollegiales Zusammenrücken mit der Staatsanwaltschaft, wie er es noch nie erlebt habe, bringt den Richter nicht aus der Fassung. So ernst der Hintergrund des Verfahrens ist: Der Disput entwickelt enormes Unterhaltungspotenzial, das die Prozessbeobachter mit Gelächter quittieren.

Am Ende stimmt Schwenn zu, dass Kachelmann demnächst Angaben über sein persönliches Verhältnis zur Nebenklägerin machen werde. Der Moderator hatte bisher lediglich zu seiner Person ausgesagt. Zu den Vorwürfen, er habe die Frau bedroht und vergewaltigt, hat er sich vor Gericht nicht geäußert. Er bestreitet die Vorwürfe.

Trockener wird es danach, als ein Computerexperte der Polizeidirektion Heidelberg im Zeugenstand Platz nimmt. Er hatte den Auftrag, die Daten auf den Notebooks der Nebenklägerin und Kachelmanns zu sichern. Ausufernd referiert der Informatiker über sein Vorgehen, über Software, Mails und Chatprotokolle.

So könnte jetzt geklärt sein, was Kachelmann nach der angeblichen Tat gemacht hat: Der Informatiker berichtet, dass der Laptop des Moderators um 2.25 Uhr gestartet und bis 3.23 Uhr benutzt wurde. Kachelmann soll Schwetzingen damals gegen ein Uhr verlassen haben. Um 3.30 Uhr checkte er in einem Hotel in Mörfelden ein. Hinweise, dass sich die Nebenklägerin im Internet über Verletzungsmuster bei Vergewaltigungen informierte, hat der Informatiker nicht gefunden. Auch habe es auf dem Laptop keine manuellen Löschungen gegeben.

Beim Vortrag des Experten wirkt Kachelmann angriffslustig. Immer wieder macht er Schwenn leise, aber bestimmt auf etwas aufmerksam. Der nickt, bremst den Moderator allerdings auch einmal mit abwehrender Handbewegung.

Kachelmann scheint sich besonders mit Pflichtverteidigerin Andrea Combé zu verstehen. Häufig tuscheln und lachen die beiden. Und Kachelmann weiß, was sich gehört: Nach einer Pause springt er auf und hilft Combé in den Anwaltsmantel - nicht ohne vorher sein offen stehendes Jackett zugeknöpft zu haben.
Mannheimer Morgen
02. März 2011

http://www.morgenweb.de/nachrichten/aus_aller_welt/20110302_mmm0000001316641.html

Ali
02.03.2011, 14:40
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=6624856

Thauris
02.03.2011, 14:57
Am Ende stimmt Schwenn zu, dass Kachelmann demnächst Angaben über sein persönliches Verhältnis zur Nebenklägerin machen werde. Der Moderator hatte bisher lediglich zu seiner Person ausgesagt. Zu den Vorwürfen, er habe die Frau bedroht und vergewaltigt, hat er sich vor Gericht nicht geäußert. Er bestreitet die Vorwürfe.

Kachelmann scheint sich besonders mit Pflichtverteidigerin Andrea Combé zu verstehen. Häufig tuscheln und lachen die beiden. Und Kachelmann weiß, was sich gehört: Nach einer Pause springt er auf und hilft Combé in den Anwaltsmantel - nicht ohne vorher sein offen stehendes Jackett zugeknöpft zu haben.


:rofl: So kennen wir sie!

DieLara
02.03.2011, 15:37
Kachelmann-Prozess: Vorwürfen des Verteidigers mit Ruhe und Humor entgegengetreten

Schwenn attackiert - Richter pariert souverän

Von unserem Redaktionsmitglied Stefan Proetel

Mannheim. Johann Schwenn bläst wieder zum Angriff - mit einem schweren Vorwurf in Richtung Kammer: Kaum hat der Vorsitzende Richter Michael Seidling den 30. Verhandlungstag am Landgericht Mannheim im Prozess gegen Jörg Kachelmann eröffnet, poltert der Anwalt los. "Es wird mit Hängen und Würgen versucht, etwas Belastendes zu finden", sagt Schwenn in provokantem Tonfall. Die Frage, ob sich die Fortsetzung der Beweisaufnahme überhaupt noch lohne, werde in öffentlicher Sitzung nicht gestellt.

Es ist der Beisitzende Richter Joachim Bock, der Schwenn mit klug und sachlich formulierten Argumenten und einer angemessenen Portion Humor die Luft aus den Segeln nimmt. Energisch, aber immer mit dem Bestreben, die aufgeheizte Situation zu entschärfen, tritt Bock den Vorwürfen entgegen.

Bock behält die Ruhe
Erst als Schwenn weiter bohrt, wird der Richter deutlicher: "Wenn Sie nur einmal in der Lage wären, einen Schritt zurückzumachen", sagt er in Richtung des Verteidigers. Und: "Sie müssen doch nicht immer das letzte Wort haben!" 45 Minuten lang dauert das Wortgefecht. Bock - akkurat zurückgekämmtes dunkelbraunes Haar, randlose Brille - behält bei allen Provokationen die Ruhe. Auch Schwenns Vorwurf, es gebe in diesem Prozess ein kollegiales Zusammenrücken mit der Staatsanwaltschaft, wie er es noch nie erlebt habe, bringt den Richter nicht aus der Fassung. So ernst der Hintergrund des Verfahrens ist: Der Disput entwickelt enormes Unterhaltungspotenzial, das die Prozessbeobachter mit Gelächter quittieren.

Am Ende stimmt Schwenn zu, dass Kachelmann demnächst Angaben über sein persönliches Verhältnis zur Nebenklägerin machen werde. Der Moderator hatte bisher lediglich zu seiner Person ausgesagt. Zu den Vorwürfen, er habe die Frau bedroht und vergewaltigt, hat er sich vor Gericht nicht geäußert. Er bestreitet die Vorwürfe.

Trockener wird es danach, als ein Computerexperte der Polizeidirektion Heidelberg im Zeugenstand Platz nimmt. Er hatte den Auftrag, die Daten auf den Notebooks der Nebenklägerin und Kachelmanns zu sichern. Ausufernd referiert der Informatiker über sein Vorgehen, über Software, Mails und Chatprotokolle.

So könnte jetzt geklärt sein, was Kachelmann nach der angeblichen Tat gemacht hat: Der Informatiker berichtet, dass der Laptop des Moderators um 2.25 Uhr gestartet und bis 3.23 Uhr benutzt wurde. Kachelmann soll Schwetzingen damals gegen ein Uhr verlassen haben. Um 3.30 Uhr checkte er in einem Hotel in Mörfelden ein. Hinweise, dass sich die Nebenklägerin im Internet über Verletzungsmuster bei Vergewaltigungen informierte, hat der Informatiker nicht gefunden. Auch habe es auf dem Laptop keine manuellen Löschungen gegeben.

Beim Vortrag des Experten wirkt Kachelmann angriffslustig. Immer wieder macht er Schwenn leise, aber bestimmt auf etwas aufmerksam. Der nickt, bremst den Moderator allerdings auch einmal mit abwehrender Handbewegung.

Kachelmann scheint sich besonders mit Pflichtverteidigerin Andrea Combé zu verstehen. Häufig tuscheln und lachen die beiden. Und Kachelmann weiß, was sich gehört: Nach einer Pause springt er auf und hilft Combé in den Anwaltsmantel - nicht ohne vorher sein offen stehendes Jackett zugeknöpft zu haben.
Mannheimer Morgen
02. März 2011

http://www.morgenweb.de/nachrichten/aus_aller_welt/20110302_mmm0000001316641.html

Gut so! Schwenn braucht Gegenwind! :D

Ich glaube nicht, dass K. über sein Verhältnis zur Nebenklägerin etwas sagen wird!
Aber MIR sagt dieser Satz, dass K. in der Klemme steckt.
Für mich ist da etwas, was geklärt werden muss. Ansonsten könnte es zu Ungunsten K.´s gewertet werden.

K. wirkte angriffslustig? Ist ja mal ganz etwas neues.
Da wird der Psychologe aber ganz genau hingeschaut haben. :))

Mal sehen, was das Navi hergibt... irgendwie ist für mich das Zeitloch immer noch nicht ausreichend gestopft.

Ali
02.03.2011, 15:50
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=100


01.03.2011

HÖCKER stoppt Nachbestellservice des FOCUS

HÖCKER hat für den Mandanten Jörg Kachelmann ein gerichtliches Verbot gegen die Focus Magazin Verlag GmbH erwirkt, das die Auslieferung einer Focus – Ausgabe im Nachbestellservice verbietet. HÖCKER hatte Focus mitgeteilt, dass ein in der Zeitschrift enthaltener Artikel unzulässige Inhalte hat. Nachdem der Verlag die Ausgabe dennoch im Nachbestellservice auslieferte, erwirkte HÖCKER das Verbot (LG Köln, Az. 28 O 150/11).

Ali
02.03.2011, 15:52
Vom REN Blog:

Reinhard schreibt:
März 2, 2011 um 01:29

Der Angeklagte muss in der Tat Angaben zur Person machen, das beschränkt sich aber auf Name, Geburtsdatum, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sowohl bei einer Verurteilung als auch bei einem Freispruch muss das Gericht sicher sein, nicht den Falschen vor sich sitzen gehabt zu haben. Das ist im Fall Kachelmann natürlich nicht anzunehmen, da ihn ja jeder kennt, aber bei einem sagen wir mal Chinesen muss man schon mal fragen, ob man nicht dessen Bruder vor sich sitzen hat (Entschuldigung, mir fällt kein besserer Vergleich ein, für mich sehen die alle gleich aus). Allerdings gebe ich zu, dass man sich allein auf die Aussage des Angeklagten nicht verlassen kann, aber Fingerabdrücke nimmt das Gericht erstaunlicherweise nicht ab. Es haben daher auch schon Zwillingsbrüder die Knastzeit untereinander aufgeteilt (bei Freigängern, die täglich zur Arbeit gehen, geht das ohne weiteres).

Dagegen muss man zu den wirtschaflichen Verhältnissen nichts sagen. Diese spielen auch nur dann eine Rolle, wenn einer aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt hat oder einer, der reich ist, dennoch einen anderen betrogen hat (nein, ich meine nicht zu Guttenberg, aber man fragt sich das schon, warum er die Schummelei, um nicht Betrug zu sagen, nötig hatte). Das senk oder erhöht das Strafmass.

Ganz wichtig ist das Einkommen allerdings bei der Festsetzung einer Geldstrafe. Wer viel verdient, muss mehr zahlen als ein Hartzler. Aber eine Geldstrafe kommt hier ja nicht infrage. Hopp oder Topp.

Die Kosten des Verfahrens gehen immer zu Lasten der Staatskasse bei Freispruch und zu Lasten des Verurteilten bei einer Verurteilung, egal wie reich oder arm man ist und warum man freigesprochen wird.

Das Gericht könnte allerdings auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbusse an eine gemeinnützige Einrichtung anregen, das ist dann keine Verurteilung, aber ein schönes Alibi für ein Gericht um zu vertuschen, dass es völlig sinnlos verhandelt hat. Das gibt es vor allem bei Verkehrssachen, wo ja jeder Autofahrer irgendwie schuldig ist, sobald er den Zündschlüssel umgedreht hat. Das passt hier aber auch alles nicht.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, darum zu bitten, nicht zu fordern, dass das Gericht das Verfahren einfach so beendet. Das geht rechtlich nicht. Wer anfängt, muss auch zu einem Ende kommen. Eine Einstellung wäre so ein Ende, aber es müsste nicht nur die StA, sondern auch die Nebenklägerin zustimmen, und das kann sie ja wohl schlecht machen, ohne ihr Gesicht zu verlieren. Also muss das Gericht zu einer Entscheidung kommen. Zur Wahl stehen: Freispruch mangels Beweisen, Freispruch auf Grund erwiesener Unschuld und Verurteilung. In allen 3 Fällen können alle 3 Parteien (Kachelmann, StA und CSD) Revision beantragen. Dann muss das Gericht ein ausführliches Urteil verfassen, das zum BGH geht (OLG wird anders als bei Zivilprozessen übersprungen). Das ist schlimmer als eine Doktorarbeit und sehr unbeliebt bei Richtern. Daher möchte ein Gericht immer, dass entweder der Verurteilte das Urteil annimmt (und damit auf die Revision verzichtet) oder die StA in etwa das bekommt, was sie gefordert hat. Das wird üblicherweise mit dem StA und dem Anwalt im Hinterzimmer ausgehandelt und ist sogar legitim. Es bleibt ein ewiges Geheimnis, warum das Gericht nicht längst schon eine eigene Einschätzung, also so eine Art Wasserstandsmeldung abgibt, damit sich beide Seiten darauf einrichten können. Das Gericht muss zwar neutral sein, es kann sich aber jederzeit seine Gedanken machen und diese auch mitteilen. Das gehört zu einem fairen Verfahren dazu. Ein Urteil fällt nicht vom Himmel und wird nicht ausgelost, sondern es deutet sich an. Wir hier müssen stattdessen ständig Kaffeesatzlesen üben.

Hier haben wir nun noch die Nebenklägerin. Wie soll man da eine „Einigung“ auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner finden? Einer ist immer empört und droht mit der Revision zum BGH. Man kann sich das Elend des Herrn Seidling vorstellen, ein schriftliches, ausführliches Urteil mit Würdigung aller Zeugen und aller Umstände zu verfassen, das nicht zu Hohngelächter beim BGH führt, die lesen ja auch Zeitung und Rita´s Blog (ja ja, das sind ganz normale Menschen, die mit absoluter Sicherheit genau verfolgen, was in Mannheim abgeht und die sich schon diebisch darauf freuen, denen einen reinzuhängen, aber sie müssen eben warten, bis sie offiziell dran sind). 200 Seiten sind übrigens durchaus gängig, dafür hat das Gericht mehrere Monate Zeit (und kann keine anderen Verfahren leiten). Frau Neeser könnte sicher dabei helfen, sie hat ja mehr Ordnung in den Unterlagen als das Gericht (so scheint es), wird das aber wohl nur bei einem Freispruch tun, den die StA oder CSD anficht.

Was also tun? Aus der Sicht des Gerichtes ganz einfach: JK pleite machen, damit er sich die Revision nicht leisten kann und ihn dann verurteilen (ein guter Revisionsanwalt wird mindestens 50.000 € verlangen, im vorliegenden Fall wird Schwenn noch einen Spezialisten hinzuziehen, der noch einmal dasselbe kostet, denn eine Revision – also eine Art Prüfung – sollte immer ein anderer machen, es kann ja sein, dass Schwenn einen Fehler gemacht hat, den er selbst nicht sieht). Lacht nicht, es geht oft um solche ganz praktischen Fragen. Es ist ja auch nicht sicher, dass der BGH das Urteil dann aufhebt, und wenn er aufhebt, ist der Fall nicht beendet, sondern er wird von einer anderen Kammer noch einmal aufgerollt, allerdings wird hier der BGH vielleicht anordnen, dass das nicht in Mannheim stattfindet, um den Rechtsfrieden in dieser Stadt nicht erneut auf die Probe zu stellen. Kostet also alles und ist unsicher für JK. Freisprechen kann der BGH zwar theoretisch auch, hier aber kaum, weil es nicht nur um Rechtsfragen geht, sondern um fehlerhafte Ermittlungen und Zeugenbewertungen, die komplett wiederholt werden müssen. Aus der Sicht des Gerichtes führt also eine Verurteilung nicht nur zur Wahrung des eigenen Gesichtes, sondern auch zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit einer Revision, womit das Schreiben der Urteilsbegründung entfällt (sie wird dann nur kurz mündlich vorgetragen). Ein Freispruch führt mit Sicherheit zu einer Revision durch CSD, die dafür zwar auch zahlen muss, aber das kann der Weiße Ring ja mit einem eigenen, billigen Anwalt finanzieren. Eine Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung von StA und CSD ist ebenso unwahrscheinlich, es sei denn, sie tritt plötzlich auf und erklärt, er sei nun genug bestraft worden, sie verzeihe ihm und verzichte auf weitere Strafverfolgung. Dann könnte man einstellen gegen eine Geldbusse, z.B. an den Weißen Ring (ein echtes Horrorszenario, aber ich will nur andeuten, was es alles theoretisch gibt und was eben nicht geht). So gesehen, würde ein BEWEIS der Schuld oder der Unschuld für das Gericht am besten sein. Die Schuld kann das Gericht nicht beweisen, das ist denen sicher auch schon aufgefallen. Dann wäre der Beweis der Unschuld am Ende auch für das Gericht am besten, vor allem dann, wenn man dann einem Dritten die Schuld für das unsinnige Verfahren geben kann, und das wäre CSD, die dann nicht in Revision geht, sondern auf Flucht – falls sie da nicht schon ist. Deswegen deutet das Gericht an, dass weitere Zeugen auch für JK u.U. sinnvoll wären, denn vielleicht kann man CSD ja doch noch überführen. Der heutige Tag war doch schon ein großer Fortschritt, denn nach einer Vergewaltigung erst einmal den Laptop updaten wäre schon cool. Es wird doch klar (ich spreche aus eigener Erfahrung): Dem lieben JK ist ein Stein vom Herzen gefallen, als er die Alte endlich los war nach der Aussprache, der hatte jetzt Wichtigeres zu tun als mit ihr rumzuzicken, der hatte seine sexuelle Befriedigung (sorry, liebe weiblichen Mitleser, aber man muss wichtige Dinge mit einem Mann vor dem Orgasmus besprechen, danach ist der Mann sofort (!) mit seinen Gedanken beim nächsten wichtigen Thema und das war hier die Reise nach Kanada), packte seine Sachen, „kachelte“ nach Frankfurt und hat sich dort z.B. bei McDonalds an der Ausfahrt Weiterstadt (da ist wlan umsonst) einen Kaffee genehmigt und schnell die notwendigen Updates gemacht. Der musste nicht erst eine Stunde durch den Wald laufen und die Vergewaltigung durchdenken, wie sich das die Gutmenschen vorstellen, nein, der hat sich die Vorwürfe kurz angehört und ist seines Weges gegangen. Gerade das ist es doch, was eine Frau so verletzt, dass der Mann aufsteht und geht und nicht heult und auf Knieen um Vergebung bettelt. Mit all den neuen Erkenntnissen kann ich mir gut vorstellen, dass RA Schwenn sie im Gerichtssaal in alle Einzelteile zerlegt. Wenn das Gericht dann praktisch denkt, macht es dabei mit. Dann sind die auch rehabilitiert, denn sie wurden ja von CSD brutal hinters Licht geführt, dagegen ist Guttenberg ja ein ganz Ehrlicher gewesen. Nichts ist doch schöner, als dann über CSD herfallen zu können. Vielleicht erleben wir also doch noch ein Happy End für JK. Das Spiel ist erst mit dem Abpfiff beendet. Übrigens könnte auch JK aussagen und präzise, ehrlich und, wie man sieht, weitgehend nachprüfbar, den Abend schildern. Er muss ja nicht ewig schweigen. Wenn alle Karten auf dem Tisch liegen, kann es nicht schaden, seinerseits noch einmal nachzulegen. Wenn er unschuldig ist, kann er sich dabei auch nicht verplappern, was bei einem echten Täter natürlich die große Gefahr ist, weshalb die Anwälte denen immer zu Recht raten, die Klappe zu halten nach dem Motto „ich mach das schon für Sie“.

DieLara
02.03.2011, 16:09
Vom REN Blog:

Reinhard schreibt:
März 2, 2011 um 01:29

Der Angeklagte muss in der Tat Angaben zur Person machen, das beschränkt sich aber auf Name, Geburtsdatum, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sowohl bei einer Verurteilung als auch bei einem Freispruch muss das Gericht sicher sein, nicht den Falschen vor sich sitzen gehabt zu haben. Das ist im Fall Kachelmann natürlich nicht anzunehmen, da ihn ja jeder kennt, aber bei einem sagen wir mal Chinesen muss man schon mal fragen, ob man nicht dessen Bruder vor sich sitzen hat (Entschuldigung, mir fällt kein besserer Vergleich ein, für mich sehen die alle gleich aus). Allerdings gebe ich zu, dass man sich allein auf die Aussage des Angeklagten nicht verlassen kann, aber Fingerabdrücke nimmt das Gericht erstaunlicherweise nicht ab. Es haben daher auch schon Zwillingsbrüder die Knastzeit untereinander aufgeteilt (bei Freigängern, die täglich zur Arbeit gehen, geht das ohne weiteres).

Dagegen muss man zu den wirtschaflichen Verhältnissen nichts sagen. Diese spielen auch nur dann eine Rolle, wenn einer aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt hat oder einer, der reich ist, dennoch einen anderen betrogen hat (nein, ich meine nicht zu Guttenberg, aber man fragt sich das schon, warum er die Schummelei, um nicht Betrug zu sagen, nötig hatte). Das senk oder erhöht das Strafmass.

Ganz wichtig ist das Einkommen allerdings bei der Festsetzung einer Geldstrafe. Wer viel verdient, muss mehr zahlen als ein Hartzler. Aber eine Geldstrafe kommt hier ja nicht infrage. Hopp oder Topp.

Die Kosten des Verfahrens gehen immer zu Lasten der Staatskasse bei Freispruch und zu Lasten des Verurteilten bei einer Verurteilung, egal wie reich oder arm man ist und warum man freigesprochen wird.

Das Gericht könnte allerdings auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbusse an eine gemeinnützige Einrichtung anregen, das ist dann keine Verurteilung, aber ein schönes Alibi für ein Gericht um zu vertuschen, dass es völlig sinnlos verhandelt hat. Das gibt es vor allem bei Verkehrssachen, wo ja jeder Autofahrer irgendwie schuldig ist, sobald er den Zündschlüssel umgedreht hat. Das passt hier aber auch alles nicht.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, darum zu bitten, nicht zu fordern, dass das Gericht das Verfahren einfach so beendet. Das geht rechtlich nicht. Wer anfängt, muss auch zu einem Ende kommen. Eine Einstellung wäre so ein Ende, aber es müsste nicht nur die StA, sondern auch die Nebenklägerin zustimmen, und das kann sie ja wohl schlecht machen, ohne ihr Gesicht zu verlieren. Also muss das Gericht zu einer Entscheidung kommen. Zur Wahl stehen: Freispruch mangels Beweisen, Freispruch auf Grund erwiesener Unschuld und Verurteilung. In allen 3 Fällen können alle 3 Parteien (Kachelmann, StA und CSD) Revision beantragen. Dann muss das Gericht ein ausführliches Urteil verfassen, das zum BGH geht (OLG wird anders als bei Zivilprozessen übersprungen). Das ist schlimmer als eine Doktorarbeit und sehr unbeliebt bei Richtern. Daher möchte ein Gericht immer, dass entweder der Verurteilte das Urteil annimmt (und damit auf die Revision verzichtet) oder die StA in etwa das bekommt, was sie gefordert hat. Das wird üblicherweise mit dem StA und dem Anwalt im Hinterzimmer ausgehandelt und ist sogar legitim. Es bleibt ein ewiges Geheimnis, warum das Gericht nicht längst schon eine eigene Einschätzung, also so eine Art Wasserstandsmeldung abgibt, damit sich beide Seiten darauf einrichten können. Das Gericht muss zwar neutral sein, es kann sich aber jederzeit seine Gedanken machen und diese auch mitteilen. Das gehört zu einem fairen Verfahren dazu. Ein Urteil fällt nicht vom Himmel und wird nicht ausgelost, sondern es deutet sich an. Wir hier müssen stattdessen ständig Kaffeesatzlesen üben.

Hier haben wir nun noch die Nebenklägerin. Wie soll man da eine „Einigung“ auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner finden? Einer ist immer empört und droht mit der Revision zum BGH. Man kann sich das Elend des Herrn Seidling vorstellen, ein schriftliches, ausführliches Urteil mit Würdigung aller Zeugen und aller Umstände zu verfassen, das nicht zu Hohngelächter beim BGH führt, die lesen ja auch Zeitung und Rita´s Blog (ja ja, das sind ganz normale Menschen, die mit absoluter Sicherheit genau verfolgen, was in Mannheim abgeht und die sich schon diebisch darauf freuen, denen einen reinzuhängen, aber sie müssen eben warten, bis sie offiziell dran sind). 200 Seiten sind übrigens durchaus gängig, dafür hat das Gericht mehrere Monate Zeit (und kann keine anderen Verfahren leiten). Frau Neeser könnte sicher dabei helfen, sie hat ja mehr Ordnung in den Unterlagen als das Gericht (so scheint es), wird das aber wohl nur bei einem Freispruch tun, den die StA oder CSD anficht.

Was also tun? Aus der Sicht des Gerichtes ganz einfach: JK pleite machen, damit er sich die Revision nicht leisten kann und ihn dann verurteilen (ein guter Revisionsanwalt wird mindestens 50.000 € verlangen, im vorliegenden Fall wird Schwenn noch einen Spezialisten hinzuziehen, der noch einmal dasselbe kostet, denn eine Revision – also eine Art Prüfung – sollte immer ein anderer machen, es kann ja sein, dass Schwenn einen Fehler gemacht hat, den er selbst nicht sieht). Lacht nicht, es geht oft um solche ganz praktischen Fragen. Es ist ja auch nicht sicher, dass der BGH das Urteil dann aufhebt, und wenn er aufhebt, ist der Fall nicht beendet, sondern er wird von einer anderen Kammer noch einmal aufgerollt, allerdings wird hier der BGH vielleicht anordnen, dass das nicht in Mannheim stattfindet, um den Rechtsfrieden in dieser Stadt nicht erneut auf die Probe zu stellen. Kostet also alles und ist unsicher für JK. Freisprechen kann der BGH zwar theoretisch auch, hier aber kaum, weil es nicht nur um Rechtsfragen geht, sondern um fehlerhafte Ermittlungen und Zeugenbewertungen, die komplett wiederholt werden müssen. Aus der Sicht des Gerichtes führt also eine Verurteilung nicht nur zur Wahrung des eigenen Gesichtes, sondern auch zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit einer Revision, womit das Schreiben der Urteilsbegründung entfällt (sie wird dann nur kurz mündlich vorgetragen). Ein Freispruch führt mit Sicherheit zu einer Revision durch CSD, die dafür zwar auch zahlen muss, aber das kann der Weiße Ring ja mit einem eigenen, billigen Anwalt finanzieren. Eine Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung von StA und CSD ist ebenso unwahrscheinlich, es sei denn, sie tritt plötzlich auf und erklärt, er sei nun genug bestraft worden, sie verzeihe ihm und verzichte auf weitere Strafverfolgung. Dann könnte man einstellen gegen eine Geldbusse, z.B. an den Weißen Ring (ein echtes Horrorszenario, aber ich will nur andeuten, was es alles theoretisch gibt und was eben nicht geht). So gesehen, würde ein BEWEIS der Schuld oder der Unschuld für das Gericht am besten sein. Die Schuld kann das Gericht nicht beweisen, das ist denen sicher auch schon aufgefallen. Dann wäre der Beweis der Unschuld am Ende auch für das Gericht am besten, vor allem dann, wenn man dann einem Dritten die Schuld für das unsinnige Verfahren geben kann, und das wäre CSD, die dann nicht in Revision geht, sondern auf Flucht – falls sie da nicht schon ist. Deswegen deutet das Gericht an, dass weitere Zeugen auch für JK u.U. sinnvoll wären, denn vielleicht kann man CSD ja doch noch überführen. Der heutige Tag war doch schon ein großer Fortschritt, denn nach einer Vergewaltigung erst einmal den Laptop updaten wäre schon cool. Es wird doch klar (ich spreche aus eigener Erfahrung): Dem lieben JK ist ein Stein vom Herzen gefallen, als er die Alte endlich los war nach der Aussprache, der hatte jetzt Wichtigeres zu tun als mit ihr rumzuzicken, der hatte seine sexuelle Befriedigung (sorry, liebe weiblichen Mitleser, aber man muss wichtige Dinge mit einem Mann vor dem Orgasmus besprechen, danach ist der Mann sofort (!) mit seinen Gedanken beim nächsten wichtigen Thema und das war hier die Reise nach Kanada), packte seine Sachen, „kachelte“ nach Frankfurt und hat sich dort z.B. bei McDonalds an der Ausfahrt Weiterstadt (da ist wlan umsonst) einen Kaffee genehmigt und schnell die notwendigen Updates gemacht. Der musste nicht erst eine Stunde durch den Wald laufen und die Vergewaltigung durchdenken, wie sich das die Gutmenschen vorstellen, nein, der hat sich die Vorwürfe kurz angehört und ist seines Weges gegangen. Gerade das ist es doch, was eine Frau so verletzt, dass der Mann aufsteht und geht und nicht heult und auf Knieen um Vergebung bettelt. Mit all den neuen Erkenntnissen kann ich mir gut vorstellen, dass RA Schwenn sie im Gerichtssaal in alle Einzelteile zerlegt. Wenn das Gericht dann praktisch denkt, macht es dabei mit. Dann sind die auch rehabilitiert, denn sie wurden ja von CSD brutal hinters Licht geführt, dagegen ist Guttenberg ja ein ganz Ehrlicher gewesen. Nichts ist doch schöner, als dann über CSD herfallen zu können. Vielleicht erleben wir also doch noch ein Happy End für JK. Das Spiel ist erst mit dem Abpfiff beendet. Übrigens könnte auch JK aussagen und präzise, ehrlich und, wie man sieht, weitgehend nachprüfbar, den Abend schildern. Er muss ja nicht ewig schweigen. Wenn alle Karten auf dem Tisch liegen, kann es nicht schaden, seinerseits noch einmal nachzulegen. Wenn er unschuldig ist, kann er sich dabei auch nicht verplappern, was bei einem echten Täter natürlich die große Gefahr ist, weshalb die Anwälte denen immer zu Recht raten, die Klappe zu halten nach dem Motto „ich mach das schon für Sie“.

Schade schade.
Der Beitrag fing so gut an (wenn auch für mich wegen fehlender Absätze schwer lesbar) und dann flachte er inhaltlich völlig ab.

Na ja, viel Neues für mich ist nicht dabei... außer, dass ich niemals glaube, dass K. noch eine Aussage machen wird. Der würde NIE die Wahrheit sagen; das kann er m. E. gar nicht. Für K. ist Lügen wie täglich Brot und darauf kann auch er nicht verzichten.
Aber wenn... wird er sich verstricken und zwar m. E. total. :]

Hydrant
02.03.2011, 16:16
Vom REN Blog:

Reinhard schreibt:
März 2, 2011 um 01:29

Der Angeklagte muss in der Tat Angaben zur Person machen, [...]

Ein sehr guter, informativer Beitrag. Pointiert aber trotzdem noch sachlich dargebracht.
Ich habe ihn auf dem Elsen-Forum gelesen, wo er auch eingestellt ist.

schastar
02.03.2011, 16:22
.....Am Ende stimmt Schwenn zu, dass Kachelmann demnächst Angaben über sein persönliches Verhältnis zur Nebenklägerin machen werde. Der Moderator hatte bisher lediglich zu seiner Person ausgesagt. Zu den Vorwürfen, er habe die Frau bedroht und vergewaltigt, hat er sich vor Gericht nicht geäußert. Er bestreitet die Vorwürfe.

......

http://www.morgenweb.de/nachrichten/...001316641.html




Kann mir mal jemand erklären warum immer wieder behauptet wird K. hätte sich lediglich zu seiner Person geäußert wenn dann gleichzeitig klar und deutlich geschrieben steht das er die Vorwürfe bestreitet?

Paul Felz
02.03.2011, 16:23
Kann mir mal jemand erklären warum immer wieder behauptet wird K. hätte sich lediglich zu seiner Person geäußert wenn dann gleichzeitig klar und deutlich geschrieben steht das er die Vorwürfe bestreitet?
Kann ich: Faktenresistenz.

Hydrant
02.03.2011, 16:28
Kann ich: Faktenresistenz.

Wohl wahr!
Was waren dann die 4 Stunden beim Haftrichter? Dröhnendes Schweigen? ?(
Diese Aussage wurde im Prozess eingeführt und gilt nach wie vor als Aussage.

schastar
02.03.2011, 16:29
Vom REN Blog:

Reinhard schreibt:
März 2, 2011 um 01:29

Der Angeklagte muss in der Tat Angaben zur Person machen, das beschränkt sich aber auf Name, Geburtsdatum, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sowohl bei einer Verurteilung als auch bei einem Freispruch muss das Gericht sicher sein, nicht den Falschen vor sich sitzen gehabt zu haben. Das ist im Fall Kachelmann natürlich nicht anzunehmen, da ihn ja jeder kennt, aber bei einem sagen wir mal Chinesen muss man schon mal fragen, ob man nicht dessen Bruder vor sich sitzen hat (Entschuldigung, mir fällt kein besserer Vergleich ein, für mich sehen die alle gleich aus). Allerdings gebe ich zu, dass man sich allein auf die Aussage des Angeklagten nicht verlassen kann, aber Fingerabdrücke nimmt das Gericht erstaunlicherweise nicht ab. Es haben daher auch schon Zwillingsbrüder die Knastzeit untereinander aufgeteilt (bei Freigängern, die täglich zur Arbeit gehen, geht das ohne weiteres).

Dagegen muss man zu den wirtschaflichen Verhältnissen nichts sagen. Diese spielen auch nur dann eine Rolle, wenn einer aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt hat oder einer, der reich ist, dennoch einen anderen betrogen hat (nein, ich meine nicht zu Guttenberg, aber man fragt sich das schon, warum er die Schummelei, um nicht Betrug zu sagen, nötig hatte). Das senk oder erhöht das Strafmass.

Ganz wichtig ist das Einkommen allerdings bei der Festsetzung einer Geldstrafe. Wer viel verdient, muss mehr zahlen als ein Hartzler. Aber eine Geldstrafe kommt hier ja nicht infrage. Hopp oder Topp.

Die Kosten des Verfahrens gehen immer zu Lasten der Staatskasse bei Freispruch und zu Lasten des Verurteilten bei einer Verurteilung, egal wie reich oder arm man ist und warum man freigesprochen wird.

Das Gericht könnte allerdings auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbusse an eine gemeinnützige Einrichtung anregen, das ist dann keine Verurteilung, aber ein schönes Alibi für ein Gericht um zu vertuschen, dass es völlig sinnlos verhandelt hat. Das gibt es vor allem bei Verkehrssachen, wo ja jeder Autofahrer irgendwie schuldig ist, sobald er den Zündschlüssel umgedreht hat. Das passt hier aber auch alles nicht.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, darum zu bitten, nicht zu fordern, dass das Gericht das Verfahren einfach so beendet. Das geht rechtlich nicht. Wer anfängt, muss auch zu einem Ende kommen. Eine Einstellung wäre so ein Ende, aber es müsste nicht nur die StA, sondern auch die Nebenklägerin zustimmen, und das kann sie ja wohl schlecht machen, ohne ihr Gesicht zu verlieren. Also muss das Gericht zu einer Entscheidung kommen. Zur Wahl stehen: Freispruch mangels Beweisen, Freispruch auf Grund erwiesener Unschuld und Verurteilung. In allen 3 Fällen können alle 3 Parteien (Kachelmann, StA und CSD) Revision beantragen. Dann muss das Gericht ein ausführliches Urteil verfassen, das zum BGH geht (OLG wird anders als bei Zivilprozessen übersprungen). Das ist schlimmer als eine Doktorarbeit und sehr unbeliebt bei Richtern. Daher möchte ein Gericht immer, dass entweder der Verurteilte das Urteil annimmt (und damit auf die Revision verzichtet) oder die StA in etwa das bekommt, was sie gefordert hat. Das wird üblicherweise mit dem StA und dem Anwalt im Hinterzimmer ausgehandelt und ist sogar legitim. Es bleibt ein ewiges Geheimnis, warum das Gericht nicht längst schon eine eigene Einschätzung, also so eine Art Wasserstandsmeldung abgibt, damit sich beide Seiten darauf einrichten können. Das Gericht muss zwar neutral sein, es kann sich aber jederzeit seine Gedanken machen und diese auch mitteilen. Das gehört zu einem fairen Verfahren dazu. Ein Urteil fällt nicht vom Himmel und wird nicht ausgelost, sondern es deutet sich an. Wir hier müssen stattdessen ständig Kaffeesatzlesen üben.

Hier haben wir nun noch die Nebenklägerin. Wie soll man da eine „Einigung“ auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner finden? Einer ist immer empört und droht mit der Revision zum BGH. Man kann sich das Elend des Herrn Seidling vorstellen, ein schriftliches, ausführliches Urteil mit Würdigung aller Zeugen und aller Umstände zu verfassen, das nicht zu Hohngelächter beim BGH führt, die lesen ja auch Zeitung und Rita´s Blog (ja ja, das sind ganz normale Menschen, die mit absoluter Sicherheit genau verfolgen, was in Mannheim abgeht und die sich schon diebisch darauf freuen, denen einen reinzuhängen, aber sie müssen eben warten, bis sie offiziell dran sind). 200 Seiten sind übrigens durchaus gängig, dafür hat das Gericht mehrere Monate Zeit (und kann keine anderen Verfahren leiten). Frau Neeser könnte sicher dabei helfen, sie hat ja mehr Ordnung in den Unterlagen als das Gericht (so scheint es), wird das aber wohl nur bei einem Freispruch tun, den die StA oder CSD anficht.

Was also tun? Aus der Sicht des Gerichtes ganz einfach: JK pleite machen, damit er sich die Revision nicht leisten kann und ihn dann verurteilen (ein guter Revisionsanwalt wird mindestens 50.000 € verlangen, im vorliegenden Fall wird Schwenn noch einen Spezialisten hinzuziehen, der noch einmal dasselbe kostet, denn eine Revision – also eine Art Prüfung – sollte immer ein anderer machen, es kann ja sein, dass Schwenn einen Fehler gemacht hat, den er selbst nicht sieht). Lacht nicht, es geht oft um solche ganz praktischen Fragen. Es ist ja auch nicht sicher, dass der BGH das Urteil dann aufhebt, und wenn er aufhebt, ist der Fall nicht beendet, sondern er wird von einer anderen Kammer noch einmal aufgerollt, allerdings wird hier der BGH vielleicht anordnen, dass das nicht in Mannheim stattfindet, um den Rechtsfrieden in dieser Stadt nicht erneut auf die Probe zu stellen. Kostet also alles und ist unsicher für JK. Freisprechen kann der BGH zwar theoretisch auch, hier aber kaum, weil es nicht nur um Rechtsfragen geht, sondern um fehlerhafte Ermittlungen und Zeugenbewertungen, die komplett wiederholt werden müssen. Aus der Sicht des Gerichtes führt also eine Verurteilung nicht nur zur Wahrung des eigenen Gesichtes, sondern auch zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit einer Revision, womit das Schreiben der Urteilsbegründung entfällt (sie wird dann nur kurz mündlich vorgetragen). Ein Freispruch führt mit Sicherheit zu einer Revision durch CSD, die dafür zwar auch zahlen muss, aber das kann der Weiße Ring ja mit einem eigenen, billigen Anwalt finanzieren. Eine Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung von StA und CSD ist ebenso unwahrscheinlich, es sei denn, sie tritt plötzlich auf und erklärt, er sei nun genug bestraft worden, sie verzeihe ihm und verzichte auf weitere Strafverfolgung. Dann könnte man einstellen gegen eine Geldbusse, z.B. an den Weißen Ring (ein echtes Horrorszenario, aber ich will nur andeuten, was es alles theoretisch gibt und was eben nicht geht). So gesehen, würde ein BEWEIS der Schuld oder der Unschuld für das Gericht am besten sein. Die Schuld kann das Gericht nicht beweisen, das ist denen sicher auch schon aufgefallen. Dann wäre der Beweis der Unschuld am Ende auch für das Gericht am besten, vor allem dann, wenn man dann einem Dritten die Schuld für das unsinnige Verfahren geben kann, und das wäre CSD, die dann nicht in Revision geht, sondern auf Flucht – falls sie da nicht schon ist. Deswegen deutet das Gericht an, dass weitere Zeugen auch für JK u.U. sinnvoll wären, denn vielleicht kann man CSD ja doch noch überführen. Der heutige Tag war doch schon ein großer Fortschritt, denn nach einer Vergewaltigung erst einmal den Laptop updaten wäre schon cool. Es wird doch klar (ich spreche aus eigener Erfahrung): Dem lieben JK ist ein Stein vom Herzen gefallen, als er die Alte endlich los war nach der Aussprache, der hatte jetzt Wichtigeres zu tun als mit ihr rumzuzicken, der hatte seine sexuelle Befriedigung (sorry, liebe weiblichen Mitleser, aber man muss wichtige Dinge mit einem Mann vor dem Orgasmus besprechen, danach ist der Mann sofort (!) mit seinen Gedanken beim nächsten wichtigen Thema und das war hier die Reise nach Kanada), packte seine Sachen, „kachelte“ nach Frankfurt und hat sich dort z.B. bei McDonalds an der Ausfahrt Weiterstadt (da ist wlan umsonst) einen Kaffee genehmigt und schnell die notwendigen Updates gemacht. Der musste nicht erst eine Stunde durch den Wald laufen und die Vergewaltigung durchdenken, wie sich das die Gutmenschen vorstellen, nein, der hat sich die Vorwürfe kurz angehört und ist seines Weges gegangen. Gerade das ist es doch, was eine Frau so verletzt, dass der Mann aufsteht und geht und nicht heult und auf Knieen um Vergebung bettelt. Mit all den neuen Erkenntnissen kann ich mir gut vorstellen, dass RA Schwenn sie im Gerichtssaal in alle Einzelteile zerlegt. Wenn das Gericht dann praktisch denkt, macht es dabei mit. Dann sind die auch rehabilitiert, denn sie wurden ja von CSD brutal hinters Licht geführt, dagegen ist Guttenberg ja ein ganz Ehrlicher gewesen. Nichts ist doch schöner, als dann über CSD herfallen zu können. Vielleicht erleben wir also doch noch ein Happy End für JK. Das Spiel ist erst mit dem Abpfiff beendet. Übrigens könnte auch JK aussagen und präzise, ehrlich und, wie man sieht, weitgehend nachprüfbar, den Abend schildern. Er muss ja nicht ewig schweigen. Wenn alle Karten auf dem Tisch liegen, kann es nicht schaden, seinerseits noch einmal nachzulegen. Wenn er unschuldig ist, kann er sich dabei auch nicht verplappern, was bei einem echten Täter natürlich die große Gefahr ist, weshalb die Anwälte denen immer zu Recht raten, die Klappe zu halten nach dem Motto „ich mach das schon für Sie“.

Deshalb paßt also CSD´s Geschichte mit den Gutachten nicht zusammen. :))

DieLara
02.03.2011, 16:30
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=100


01.03.2011

HÖCKER stoppt Nachbestellservice des FOCUS

HÖCKER hat für den Mandanten Jörg Kachelmann ein gerichtliches Verbot gegen die Focus Magazin Verlag GmbH erwirkt, das die Auslieferung einer Focus – Ausgabe im Nachbestellservice verbietet. HÖCKER hatte Focus mitgeteilt, dass ein in der Zeitschrift enthaltener Artikel unzulässige Inhalte hat. Nachdem der Verlag die Ausgabe dennoch im Nachbestellservice auslieferte, erwirkte HÖCKER das Verbot (LG Köln, Az. 28 O 150/11).

Das wird focus nicht jucken. Im Nachbestellservice ist sowieso fast immer tote Hose. :hihi:

Schneeflocke
02.03.2011, 16:52
Nochmal aus dem Bericht von Maschera, zur Befragung des Computer-Experten und seine Aussage:

Bei einer Auswertung am 16.April, 2010 habe Hr. Lorch im Februar eine geänderte Verlaufsdatei gefunden. Am 03/05/06/07/08/09/02.2010

Warum ändert man denn den Verlauf, wenn man nichts zu verbergen hat?

Thauris
02.03.2011, 16:55
Zu den Vorwürfen, er habe die Frau bedroht und vergewaltigt, hat er sich vor Gericht nicht geäußert. Er bestreitet die Vorwürfe.


Kann mir mal jemand erklären warum immer wieder behauptet wird K. hätte sich lediglich zu seiner Person geäußert wenn dann gleichzeitig klar und deutlich geschrieben steht das er die Vorwürfe bestreitet?


Kann mir mal jemand erklären warum hier niemand richtig lesen kann?

stscherer
02.03.2011, 17:24
Zum angeblich weiterhin nicht geklärten Zeitloch:

Version Kachelmann

01:30 Uhr Kachelmann verlässt Wohnung in Schwetzingen (Quelle: Focus - Chronik)
Fahrtstrecke Schwetzingen - Frankfurt Holiday Inn 85-95km je nach Route: Fahrzeit 52-57 Minuten (Quelle:Google)
02:35 Beginn des Surfens im Internet für etwa 1 Stunde (Quelle: Bericht Verhandlung)
(McDonalds in der Nähe des Flughafens wäre tatsächlich eine plausible Erklärung)
03:30 Uhr Eintreffen im Hotel (Quelle: Focus - Chronik)

Bei der Aussage CSD (Verlassen des Wohnung um 02:00 Uhr) muss er nach Frankfurt geflogen sein oder beim Autofahren gesurft haben...

Schneeflocke
02.03.2011, 17:29
Muss man deswegen etwas zu verbergen haben?

Und wenn vor wem?

Muss das die Polizei sein oder kann das nicht auch jemand sein, der z.B. nach dir deinen PC benutzt und der vielleicht, weil du nicht daneben sitzt, nicht in deiner Privatsphäre schnüffeln soll?

Es kann unterschiedliche Erklärungen dafür geben. Ich stelle fest, dass du ein sehr misstrauischer Mensch bist und nur negative Gedanken äusserst.

Ich wette, in deiner Welt findet selbst das Thema Narzissmus keinen Platz oder täusche ich mich???
Aber über Rache kannst du bestimmt viel erzählen, weil du entweder darüber schon viel sehr gehört hast oder es jedem zutrauen könntest.
Nein, Ali, da bist Du im Irrtum.
Ich arbeite mit Menschen unterschiedlichster Herkunft, Alter, "Status" und habe nur schon die verrücktesten Geschichten gehört.
Würde ich jedem alles sofort abkaufen, wäre ich schon lange verloren, also bin ich darauf angewiesen, sehr genau zu hören, zu lesen und zu sehen, was die Menschen wann, wie und warum von sich geben und ob ihr handeln dann dazu passt!
Und hier , in diesem speziellen Fall, passt bei der NK gar nichts zusammen.
Ich verurteile sie nicht deshalb...denn alles hat Ursachen, nur sind die hier nicht erst im Erwachsenenalter aufgetreten sondern schon viel früher....

Es ist übrigens ihr Laptop und sie hat sicher ein Paßwort dafür, so dass nicht jeder X-beliebige daran geht. Es wird auch kein Mensch selektiv Daten löschen, der mal an einem fremden PC gearbeitet hat, wenn er es tatsächlich heimlich getan hätte......davon kann man hier aber nicht ausgehen.

Ali
02.03.2011, 17:32
Zum angeblich weiterhin nicht geklärten Zeitloch:

Version Kachelmann

01:30 Uhr Kachelmann verlässt Wohnung in Schwetzingen
Fahrtstrecke Schwetzingen - Frankfurt Holiday Inn 85-95km je nach Route: Fahrzeit 52-57 Minuten (Quelle:Google)
02:35 Beginn des Surfens im Internet für etwa 1 Stunde (McDonalds in der Nähe des Flughafens wäre tatsächlich eine plausible Erklärung)
03:30 Uhr Eintreffen im Hotel

Bei der Aussage CSD (Verlassen des Wohnung um 02:00 Uhr) muss er nach Frankfurt geflogen sein oder beim Autofahren gesurft haben...


Was sollte aber der Sinn sein oder eine plausible Erlärung für eine bewusst falsche Zeitangabe der NK sein, wenn sie die Anzeige erst 8-9 Std. später gemacht hat? ?(

Erschliesst sich mir nicht.

stscherer
02.03.2011, 17:40
Was sollte aber der Sinn sein oder eine plausible Erlärung für eine bewusst falsche Zeitangabe der NK sein, wenn sie die Anzeige erst 8-9 Std. später gemacht hat? ?(

Erschliesst sich mir nicht.

Genau das ist es, was wahre Aussagen von falschen unterscheidet. Lügen bilden nie komplett die Wirklichkeit ab.

Festzuhalten ist, dass seine Zeitangaben komplett plausibel sind, oder?

DieLara
02.03.2011, 17:43
Was sollte aber der Sinn sein oder eine plausible Erlärung für eine bewusst falsche Zeitangabe der NK sein, wenn sie die Anzeige erst 8-9 Std. später gemacht hat? ?(

Erschliesst sich mir nicht.

Es gibt keine plausible Erklärung.
Irgendetwas stimmt da eindeutig nicht. Entweder haben die Zeitungen falsch berichtet oder die Ärztin.

MEINE Info ist: K. soll um 1.00 Uhr in der Früh die Wohnung verlassen haben.
Zeitlich gesehen kommt das m. E. auch hin, da er gegen 23.00 Uhr angekommen sein soll. Essen, Streitgespräch, mm. Tat... etwa 2 Stunden... (oder andersrum, das spielt keine Rolle). Von der Zeit her ist für mich plausibel.

Bei 2.00 Uhr dagegen wäre er 3 Stunden in der Wohnung gewesen. Kommt mir reichlich lange vor; zu lange? ?(

Burkina_Faso
02.03.2011, 17:45
Keine Ahnung, warum hier immer wieder von Thauris, Schwarzer und Co. behauptet wird, Kachelmann hätte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das ist absolut falsch.

Er hat am 24. März zur Haftprüfung vor dem Haftrichter eine umfassende Aussage gemacht und diese wurde öffentlich im Prozess von einem Richter verlesen und gilt somit als eingeführt. Wenn ich so einen Quatsch geschrieben hätte, würde das wieder als Manipulation verschrien.
:rolleyes: :rolleyes:


Der Moderator hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei einem Haftprüfungstermin umfassend ausgesagt. «Er bestreitet die Vergewaltigung», sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Andreas Grossmann. Kachelmann habe sich vorbehalten, weitere Beweisanträge zu stellen und einen neuen Haftprüfungstermin zu beantragen. «Wir schätzen die Aussagen der Frau als glaubhaft ein.» Es bestehe ein dringender Tatverdacht gegen den TV-Moderator.

http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Kachelmann-beteuert-Unschuld-und-bleibt-in-Haft-id7523716.html


14.25 Uhr: Das Protokoll von Kachelmanns Aussage wird verlesen – öffentlich.

http://www.bild.de/BILD/news/2010/09/13/joerg-kachelmann-prozess/zweiter-tag-anklageverlesung.html

Schneeflocke
02.03.2011, 17:52
Es gibt keine plausible Erklärung.
Irgendetwas stimmt da eindeutig nicht. Entweder haben die Zeitungen falsch berichtet oder die Ärztin.

MEINE Info ist: K. soll um 1.00 Uhr in der Früh die Wohnung verlassen haben.
Zeitlich gesehen kommt das m. E. auch hin, da er gegen 23.00 Uhr angekommen sein soll. Essen, Streitgespräch, mm. Tat... etwa 2 Stunden... (oder andersrum, das spielt keine Rolle). Von der Zeit her ist für mich plausibel.

Bei 2.00 Uhr dagegen wäre er 3 Stunden in der Wohnung gewesen. Kommt mir reichlich lange vor; zu lange? ?(
Na wenn es einvernehmlichen Sex gab ist diese zeitspanne dicht an der Realität dran!
Auch wenn es Dir nicht gefällt.
Bei der Darstellung der NK, nämlich Ankunft 23:00 Uhr, Essen incl. Aussprache ( 30 min?) und Vergewaltigung ( 15 min?) wäre auch verlassen der Wohnung ca. 1:00 Uhr zu spät!

Paul Felz
02.03.2011, 17:56
Keine Ahnung, warum hier immer wieder von Thauris, Schwarzer und Co. behauptet wird, Kachelmann hätte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das ist absolut falsch.

Er hat am 24. März zur Haftprüfung vor dem Haftrichter eine umfassende Aussage gemacht und diese wurde öffentlich im Prozess von einem Richter verlesen und gilt somit als eingeführt. Wenn ich so einen Quatsch geschrieben hätte, würde das wieder als Manipulation verschrien.
:rolleyes: :rolleyes:



http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Kachelmann-beteuert-Unschuld-und-bleibt-in-Haft-id7523716.html



http://www.bild.de/BILD/news/2010/09/13/joerg-kachelmann-prozess/zweiter-tag-anklageverlesung.html

Ich verwies bereits mehrmals auf die Chronik. Hier (http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/02/15/Vermischtes/Der-Fall-Kachelmann-Eine-Chronik) eine andere (nicht Spiegel)

schastar
02.03.2011, 18:01
Kann mir mal jemand erklären warum hier niemand richtig lesen kann?


Klar hat er sich geäußert, er hat die Vorwürfe bestritten. Nach der Anklageerhebung wird man nun mal von Richter dazu befragt, und muß sich, wie auch immer, dazu äußern.

Ich denke eher daß es vielen schlicht zu wenig war was da von K. kam. So manche erwarteten wohl daß er abstreitet und leugnet, mit allen Mitteln versucht seine Unschuld zu beweisen, das eine oder andere vielleicht doch einräumt und es ihm am Ende doch nicht gelingt seine Unschuld zu beweisen.
Statt dessen kommt eine kurze und knappe Meldung daß er die Tatvorwürfe bestreitet. Was nun wiederum die Staatsanwaltschaft in Bedrängnis brachte da sie nun am Zug war die Vergewaltigung zu beweisen.
Dafür gibt es aber nach wie vor keine Beweise, lediglich eine haltlose Behauptung und einen nachweislich erlogenen Tathergang.

Diese heimliche Beweislastumkehr ist ohnehin ein ganz beliebte Methode von Ermittlern und Staatsanwälten die nix in der Hand haben. :]

Ali
02.03.2011, 18:03
Nein, Ali, da bist Du im Irrtum.
Ich arbeite mit Menschen unterschiedlichster Herkunft, Alter, "Status" und habe nur schon die verrücktesten Geschichten gehört.
Würde ich jedem alles sofort abkaufen, wäre ich schon lange verloren, also bin ich darauf angewiesen, sehr genau zu hören, zu lesen und zu sehen, was die Menschen wann, wie und warum von sich geben und ob ihr handeln dann dazu passt!
Und hier , in diesem speziellen Fall, passt bei der NK gar nichts zusammen.
Ich verurteile sie nicht deshalb...denn alles hat Ursachen, nur sind die hier nicht erst im Erwachsenenalter aufgetreten sondern schon viel früher....

Es ist übrigens ihr Laptop und sie hat sicher ein Paßwort dafür, so dass nicht jeder X-beliebige daran geht. Es wird auch kein Mensch selektiv Daten löschen, der mal an einem fremden PC gearbeitet hat, wenn er es tatsächlich heimlich getan hätte......davon kann man hier aber nicht ausgehen.


Okay, dann werde ich deine Sichtweise mal so annehmen, nur kam es bei mir bislang so rüber, als sei dieses Misstrauen einseitig, weil es gleichzeitig einen Verdacht in eine bestimmte Richtung suggeriert und dabei andere Möglichkeiten ausschliesst.

Dasselbe kann man mir natürlich auch vorwerfen. Wenn man will. :/(

Klar, hat es Ursachen, warum zwei Menschen aufeinander treffen, die zuvor auch eine Harmonie miteinander hatten und dieses dann tragisch ändert.
Man begegnet sich nicht zufällig sondern oft, weil man in der Regel, miteinander etwas zu lösen hat.

Mit oder ohne Passwort kannst du deinen Laptop aber auch mal verleihen. An ein Mitglied der Familie, Freund oder jemanden, der dort etwas repariert oder installiert oder auch nur mal eben mit deinem Einverständnis, eine e-mail wegschicken will.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht, wie er gemeint ist. ?(

stscherer
02.03.2011, 18:05
Sagst ausgerechnet Du, der noch die Frage beantworten sollte, wann und wo geschrieben steht, dass JK bereits Gegenklage eingereicht hat. Oder kümmert Dich Dein Geschwätz vom 10.02.2011 heute nicht mehr?
http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4409888&postcount=30602

Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann. Stimmt`s?
Und im Tatsachen verdrehen nimmst Du eine Spitzenposition ein.

Wenn K. freigesprochen wird und sich dabei der Verdacht für das Gericht und/oder die Staatsanwaltschaft ergibt, dass die Nebenklägerin die Unwahrheit gesagt hat, gibt es von Amts wegen ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage und falscher Verdächtigung.

Dies könnte dann zu einer "Anklage mit umgekehrten Vorzeichen" führen, die hier wohl untechnisch als "Gegenklage" bezeichnet wird.

Wenn Kachelmann zu Protokoll gegeben hat, dass er falsch verdächtigt worden ist, hat er damit den mutmasslichen Sachverhalt angezeigt, allerdings noch keinen ausdrücklichen Strafantrag gestellt - muss er allerdings auch nicht, da sowohl die uneidliche Falschaussage als auch die falsche Verdächtigung Offizialdelikte sind.

Eine "Gegenklage" gibt es nicht im Strafverfahren, nur eine "Privatklage", aber eben nur bei "Privatklagedelikten".
:keks:

Ali
02.03.2011, 18:14
Genau das ist es, was wahre Aussagen von falschen unterscheidet. Lügen bilden nie komplett die Wirklichkeit ab.

Festzuhalten ist, dass seine Zeitangaben komplett plausibel sind, oder?

Lassen wir seine Zeitangabe plausibel sein.

Das bedeutet aber noch nicht, dass ihre gelogen ist.
Es kann sich auch um einen Irrtum handeln, von dem sie aber meint, dass es so gewesen war.
Sie kann sich u.U. in der Zeit getäuscht haben. Sie konnte sich auch an anderes nicht richtig erinnern.
Reicht deshalb nicht um eine Falschaussage zu stützen und darf deshalb nicht, wie in deinem zweiten Satz, gleich als Lüge interpretiert werden.

Dieser Punkt ist nur wichtig für seine Aussage und um ein vorher angenommenes Zeitloch zu klären.


Es spricht deshalb nicht gegen eine vorher stattgefundene mmVergewaltigung, denn sie waren ja vorher zusammen, das ist Fakt.

Könnte nur insgesamt, im Zusammenhang mit anderen Sachen, an ihrer Glaubwürdigkeit kratzen.

stscherer
02.03.2011, 18:14
Na wenn es einvernehmlichen Sex gab ist diese zeitspanne dicht an der Realität dran!
Auch wenn es Dir nicht gefällt.
Bei der Darstellung der NK, nämlich Ankunft 23:00 Uhr, Essen incl. Aussprache ( 30 min?) und Vergewaltigung ( 15 min?) wäre auch verlassen der Wohnung ca. 1:00 Uhr zu spät!

Mehr als den Focus zitieren, der sich auf die Ermittlungsakte bezieht, kann ich nicht...

Kachelmann
Ankunft 2300 Uhr
1x poppen (sofort, weil Kleidchen schon hoch)
1x essen
1x streiten
Abfahrt 01:30 Uhr

--> passt (ohne Vergewaltigung), und zwar auch zum weiteren Zeitablauf

CSD (Version 1)

Ankunft 2300 Uhr
1x poppen (sofort, weil Kleidchen schon hoch)
1x essen
1x streiten
1x vergewaltigen
Abfahrt 02:00 Uhr

--> passt, aber eben nicht zum weiteren Zeitablauf

CSD (Version 2)

Ankunft 2300 Uhr
1x essen
1x streiten
1x vergewaltigen
Abfahrt 02:00 Uhr

--> passt nicht

Mit den 2 Versionen will ich nicht behaupten, CSD habe beide Versionen erzählt, sondern es sind die beiden denkbaren aus den unvollständigen Infos.

Pillefiz
02.03.2011, 18:15
Kann mir mal jemand erklären warum hier niemand richtig lesen kann?

für meinen Teil kann ich das erklären. Es wird ständig das Gleiche als Link reingestellt, dazu ellenlanger Text. Immer und immer wieder. Von dieser Zeitung, aus jenem Blog, und wenn morgen nix Neues kommt, dann nochmal. Darum lese ich nicht mehr richtig.
Viel bringt nicht viel

Pillefiz
02.03.2011, 18:18
Lassen wir seine Zeitangabe plausibel sein.

Das bedeutet aber noch nicht, dass ihre gelogen ist.
Es kann sich auch um einen Irrtum handeln, von dem sie aber meint, dass es so gewesen war.
Sie kann sich u.U. in der Zeit getäuscht haben. Sie konnte sich auch an anderes nicht richtig erinnern.
Reicht deshalb nicht um eine Falschaussage zu stützen und darf deshalb nicht, wie in deinem zweiten Satz, gleich als Lüge interpretiert werden.

Dieser Punkt ist nur wichtig für seine Aussage und um ein vorher angenommenes Zeitloch zu klären.


Es spricht deshalb nicht gegen eine vorher stattgefundene mmVergewaltigung, denn sie waren ja vorher zusammen, das ist Fakt.

Könnte nur insgesamt, im Zusammenhang mit anderen Sachen, an ihrer Glaubwürdigkeit kratzen.

Irrtum, vergessen, verdrängt, kann sich nicht erinnern,sich getäuscht...... Bleibt bisschen wenig Glaubwürdigkeit übrig, so unterm Strich

Paul Felz
02.03.2011, 18:18
Wenn K. freigesprochen wird und sich dabei der Verdacht für das Gericht und/oder die Staatsanwaltschaft ergibt, dass die Nebenklägerin die Unwahrheit gesagt hat, gibt es von Amts wegen ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage und falscher Verdächtigung.

Dies könnte dann zu einer "Anklage mit umgekehrten Vorzeichen" führen, die hier wohl untechnisch als "Gegenklage" bezeichnet wird.

Wenn Kachelmann zu Protokoll gegeben hat, dass er falsch verdächtigt worden ist, hat er damit den mutmasslichen Sachverhalt angezeigt, allerdings noch keinen ausdrücklichen Strafantrag gestellt - muss er allerdings auch nicht, da sowohl die uneidliche Falschaussage als auch die falsche Verdächtigung Offizialdelikte sind.

Eine "Gegenklage" gibt es nicht im Strafverfahren, nur eine "Privatklage", aber eben nur bei "Privatklagedelikten".
:keks:

Ach ja, das Wort "Gegenklage" kommt aus der Chronik. Haben wohl mal wieder alle voneinander abgeschrieben.

Ali
02.03.2011, 18:18
Na wenn es einvernehmlichen Sex gab ist diese zeitspanne dicht an der Realität dran!
Auch wenn es Dir nicht gefällt.
Bei der Darstellung der NK, nämlich Ankunft 23:00 Uhr, Essen incl. Aussprache ( 30 min?) und Vergewaltigung ( 15 min?) wäre auch verlassen der Wohnung ca. 1:00 Uhr zu spät!

In 30 Minuten lässt sich kaum eine normale Aussprache machen.

Natürlich geht es manchmal auch in 5 Minuten, aber ich denke da eher so an 1-1 1/2 Stunden.

Schneeflocke
02.03.2011, 18:32
In 30 Minuten lässt sich kaum eine normale Aussprache machen.

Natürlich geht es manchmal auch in 5 Minuten, aber ich denke da eher so an 1-1 1/2 Stunden.

Ali, das Thema war "Fremdgehen", die beiden Akteuere hat nichts weiter verbunden als Sex......
Da gab es doch nicht viel "auszusprechen", da gab es weder Hausstand aufzuteilen noch das Sorgerecht für Kinder zu besprechen.

Bei Streitereien und dazu noch über 2(?) Stunden, geb ich Dir Brief und Siegel, wäre es dort laut geworden und um Mitternacht hätte das in der verschlafenen Gegend auch irgendein Nachbar gehört.......Die Leute pflegen nämlich nicht zu flüstern beim streiten...zumal wenn es um Eifersucht geht!

henriof9
03.03.2011, 08:47
/// An dieser Stelle noch mal der eindringliche Hinweis auf die verschärften Regeln hier im Strang und als Folge dann die Strangbannung.

data
03.03.2011, 09:06
manchen geht es hier nur ums rechthaben.....

und das scheint spass zu machen, sich zu streiten.

freispruch für k.- der liegt sehr nahe.

Paul Felz
03.03.2011, 09:15
manchen geht es hier nur ums rechthaben.....

und das scheint spass zu machen, sich zu streiten.

freispruch für k.- der liegt sehr nahe.
Wie kann man hier recht haben? Meines Erachtens völlig unmöglich.

Ich sehe es so, daß einige schlichtweg Fakten leugnen. Da geht es angeblich um die Glaubwürdigkeit des "Opfers", die gleichzeitig einzige Zeugin ist (abgesehen vom Angeklagten).

Diese Glaubwürdigkeit ist im Grunde schon bei der Vernehmung hinfällig geworden und wird es durch neutrale(!) Gutachter immer mehr.

Nur wird genau das von einigen eben immer noch völlig ausgeblendet.

Hält mich aber nicht davon ab, bei "Keine Ahnung" zu bleiben.

Ali
03.03.2011, 09:23
Ali, das Thema war "Fremdgehen", die beiden Akteuere hat nichts weiter verbunden als Sex......
Da gab es doch nicht viel "auszusprechen", da gab es weder Hausstand aufzuteilen noch das Sorgerecht für Kinder zu besprechen.

Bei Streitereien und dazu noch über 2(?) Stunden, geb ich Dir Brief und Siegel, wäre es dort laut geworden und um Mitternacht hätte das in der verschlafenen Gegend auch irgendein Nachbar gehört.......Die Leute pflegen nämlich nicht zu flüstern beim streiten...zumal wenn es um Eifersucht geht!


Guten Morgen, Schneeflocke, ich denke nicht, dass wir von aussen beurteilen können, was zwei Menschen miteinander verbunden hat und was auch immer dieses gewesen sein mag, 11 Jahre sprechen keinesfalls dafür, dass zumindest die Beziehung von keinem der beiden, aus welchen Gründen auch immer, nicht gewollt war.

Oft ist es so, dass in einer Beziehung einer immer mehr liebt als der andere.

Selbst die Annahme einer mmRache, spricht von tief verletzten Gefühlen.


Auch wir sind hier ein gutes Beispiel dafür, wie man vom Hundersten ins Tausendste kommen kann.
Es ist absolut an den Haaren herbeigezogen zu meinen, ein Gespräch müsste so oder so lange dauern.

Paul Felz
03.03.2011, 09:25
Guten Morgen, Schneeflocke, ich denke nicht, dass wir von aussen beurteilen können, was zwei Menschen miteinander verbunden hat und was auch immer dieses gewesen sein mag, 11 Jahre sprechen keinesfalls dafür, dass zumindest die Beziehung von keinem der beiden, aus welchen Gründen auch immer, nicht gewollt war.

Oft ist es so, dass in einer Beziehung einer immer mehr liebt als der andere.

Selbst die Annahme einer mmRache, spricht von tief verletzten Gefühlen.


Auch wir sind hier ein gutes Beispiel dafür, wie man vom Hundersten ins Tausendste kommen kann.
Es ist absolut an den Haaren herbeigezogen zu meinen, ein Gespräch müsste so oder so lange dauern.

Es war nicht seine einzige Beziehung. Von ihr wissen wir es nicht.

Ali
03.03.2011, 09:37
Es war nicht seine einzige Beziehung. Von ihr wissen wir es nicht.

Davon kann man auch schlecht ausgehen.
Wenn dem nämlich so wäre, gäbe es auch genug Trittbrettfahrer unter Männern, die Frauen diesbezüglich in nichts nachstehen und sich gemeldet hätten.
Bei einer emotionalen Abhängigkeit schliesse ich sowieso sexuelle Kontakte zu anderen Männern aus.

Schneeflocke
03.03.2011, 09:38
@Ali

Selbst die Annahme einer mmRache, spricht von tief verletzten Gefühlen.
Da habe ich eine ganz andere Ansicht! Denn Rache ist für mich ein "niederer Beweggrund"und ganz übel.
Jeder darf sich verletzt fühlen, dass ist legitim. Aber am allerbesten ist, wenn man aus Erfahrungen lernt, für sich selbst und für das Leben, nur das bringt einen weiter. Rache ist immer destruktiv.

Auch wir sind hier ein gutes Beispiel dafür, wie man vom Hundersten ins Tausendste kommen kann.
Es ist absolut an den Haaren herbeigezogen zu meinen, ein Gespräch müsste so oder so lange dauern.
Ja, natürlich hast Du Recht....wir tauschen doch auch nur unsere Ansichten aus...nichts weiter.

Ali
03.03.2011, 09:48
@Ali

Da habe ich eine ganz andere Ansicht! Denn Rache ist für mich ein "niederer Beweggrund"und ganz übel.
Jeder darf sich verletzt fühlen, dass ist legitim. Aber am allerbesten ist, wenn man aus Erfahrungen lernt, für sich selbst und für das Leben, nur das bringt einen weiter. Rache ist immer destruktiv.

Ja, natürlich hast Du Recht....wir tauschen doch auch nur unsere Ansichten aus...nichts weiter.

Du hast mich nicht richtig verstanden.
Natürlich ist Rache ein niederer Beweggrund, doch der entsteht nicht aus dem Nichts.
Was denkst du denn, was anderes dahinterstecken könnte als verletzte Gefühle gepaart mit einer solchen Absicht???

Die wenigsten Frauen jedoch rächen sich auf so eine Art und Weise und speziell in diesem Fall kämen noch zig Abwägungen dazu ob man sich mit jemandem anlegen will, der sich eine ganze Armada von teuren Anwälten leisten kann.

Schon allein das schreckt manche ab, wie sie auch schon als Randperson von nur einer Zeugenaussage dazu, abgeschreckt sein können.

Bei einer Vergewaltigung dann doch den Mut dazu zu finden, spricht dann aus meiner Sicht eher dafür, dass eine Tat eher stattgefunden haben könnte als nicht.

Schneeflocke
03.03.2011, 09:56
@Ali

Natürlich ist Rache ein niederer Beweggrund, doch der entsteht nicht aus dem Nichts.
Was denkst du denn, was anderes dahinterstecken könnte als verletzte Gefühle gepaart mit einer solchen Absicht???
Zum Beispiel könnte eine falsche Erziehung dahinter stecken. Sie hat eventuell nie gelernt, dass es nicht nur nach ihr geht. Sie hat vielleicht nie gelernt, dass eine Partnerschaft nicht nur aus Sex besteht, sie hat vielleicht nie gelernt, dass man Konflikte offen lösen muß, sie hat vielleicht nie gelernt, dass man und wie man Entscheidungen trifft, sie hat vielleicht nie gelernt, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu haben.
Und daraus haben sich die vielen falschen Gründe entwickelt, die sie zu dieser Rachemaßnahme gebracht haben.
Wichtig ist, dass sie jetzt lernt, dass Rache sie nicht weiterbringt im Leben, weil es falsch ist.

Bei einer Vergewaltigung dann doch den Mut dazu zu finden, spricht dann aus meiner Sicht eher dafür, dass eine Tat eher stattgefunden haben könnte als nicht.
"Falschbeschuldigerinnen aus Rache" denken nicht über die Folgen nach, das kommt erst viel später. Siehe Prof. Köhnken, ein Spezialist auf diesem Gebiet.

Ali
03.03.2011, 10:22
@Ali

Zum Beispiel könnte eine falsche Erziehung dahinter stecken. Sie hat eventuell nie gelernt, dass es nicht nur nach ihr geht. Sie hat vielleicht nie gelernt, dass eine Partnerschaft nicht nur aus Sex besteht, sie hat vielleicht nie gelernt, dass man Konflikte offen lösen muß, sie hat vielleicht nie gelernt, dass man und wie man Entscheidungen trifft, sie hat vielleicht nie gelernt, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu haben.
Und daraus haben sich die vielen falschen Gründe entwickelt, die sie zu dieser Rachemaßnahme gebracht haben.
Wichtig ist, dass sie jetzt lernt, dass Rache sie nicht weiterbringt im Leben, weil es falsch ist.

"Falschbeschuldigerinnen aus Rache" denken nicht über die Folgen nach, das kommt erst viel später. Siehe Prof. Köhnken, ein Spezialist auf diesem Gebiet.

Du weisst doch gar nicht ob es Rache war!!!!

Eine Frau, die sich in ihrer Partnerschaft devot verhält, drückt aber alles andere aus als keine Anpassungsbereitschaft zu haben und hat viel zu selten die Erfahrung machen können, dass es nach ihr geht.

Alles, was du aufführst, könnte genau an diesem Abend passiert sein, nämlich die Beziehung zu beenden, zukünftig Verantwortung für sich und ihr Leben zu nehmen und einen Schlussstrich zu ziehen.

Wir wissen nicht wie es war.

Hier geht es darum, dass genauso wie nicht jeder Narzisst oder andere Mann mit Persönlichkeitsstörungen ein Vergewaltiger ist....auch nicht jede Frau, die mit einem Beziehungsaus konfrontiert ist zur Rache übergeht.

Wie Alice Schwarzer es schon sagte....."Auch nette Männer vergewaltigen"

Nun ist JK nicht einmal ein netter Mann gewesen und es ist nicht selten vorgekommen, dass auch Lügnerinnen vergewaltigt wurden.

Beides ist möglich, wie wir es aus anderen Fällen wissen und es steht immer noch Aussage gegen Aussage.

Manchmal sieht es gut aus für eine Seite und für die andere schlecht.

Sowohl im Recht als auch im Unrecht.

Paul Felz
03.03.2011, 10:26
Davon kann man auch schlecht ausgehen.
Wenn dem nämlich so wäre, gäbe es auch genug Trittbrettfahrer unter Männern, die Frauen diesbezüglich in nichts nachstehen und sich gemeldet hätten.
Bei einer emotionalen Abhängigkeit schliesse ich sowieso sexuelle Kontakte zu anderen Männern aus.
Ähm, wenn es sich um verheiratete Männer handelt, werden die den Teufel tun ;)

Ali
03.03.2011, 10:28
Ähm, wenn es sich um verheiratete Männer handelt, werden die den Teufel tun ;)

Da hast du Recht und ausserdem eine blühende Phantasie. :))

Paul Felz
03.03.2011, 10:30
Da hast du Recht und ausserdem eine blühende Phantasie. :))
Nöö, Erfahrung :=

stscherer
03.03.2011, 10:36
(...)
Ja, natürlich hast Du Recht....wir tauschen doch auch nur unsere Ansichten aus...nichts weiter.

Aber trotzdem kann man die wenigen Informationen, die es gibt, schon zur Kenntnis nehmen:

1. Übereinstimmende Angabe Ankunft 23:00 Uhr
2. Übereinstimmende Angabe Essen
3. Übereinstimmende Angabe Streit

4. Differenz einvernehmlicher GV vor dem Essen oder Vergewaltigung nach dem Essen
5. Differenz Abfahrt 01:30 Uhr oder. 02:00 Uhr

6. Gesichert: Surfen ab 02:25
7. Gesichert: Fahrzeit 50 Minuten
8. Gesichert: Differenz Ende Surfen - Eintreffen Hotel unter 10 Minuten

Damit ist gesichert, dass der Angeklagte sich seit 02:25 Uhr in der Nähe seines Hotels aufgehalten haben muss, weil man nicht in einem fahrenden PKW erfolgreich Skype herunterladen kann - ständiger Wechsel der Funkzelle. Und damit ist gesichert, dass er um 01:30 Uhr die Wohnung verlassen haben muss.

Und damit ist auch die gesamte Version des Angeklagten zeitlich durch Fakten abgesichert, diejenige der Anzeigeerstatterin (eher) nicht. Und damit gibt es auch kein Zeitloch mehr, welches den Angeklagten belasten könnte.

Mit der Frage, ob man sich 5 Minuten, 30 Minuten oder 2,5 Stunden gestritten hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Ali
03.03.2011, 10:41
Nöö, Erfahrung :=

Erfahrungsgemäß sind Männer oft feige, aber heutzutage halten Ehen auch nicht mehr so lange...und in meiner Phantasie gäbe es dann unter solchen Prämissen immer noch die Möglichkeit auszusagen.

Aber nein, ich glaube, da war nix. ?(

Ja, es kann Feigheit sein, denn sollte ich nicht Recht haben, dann hätte sich doch zumindest der eine (oder andere) Leumundszeuge gefunden, der zumindest Vermutungen diesbezüglich in beide Richtungen, bestätigt.

Aber was weiss ich denn schon, ich habe immer noch keinen Einblick in die Akten. Habe gehört, da soll wesentlich mehr drin stehen als es vielleicht vor Gericht zum Tragen kommt. ;)

Paul Felz
03.03.2011, 10:46
Erfahrungsgemäß sind Männer oft feige, aber heutzutage halten Ehen auch nicht mehr so lange...und in meiner Phantasie gäbe es dann unter solchen Prämissen immer noch die Möglichkeit auszusagen.

Aber nein, ich glaube, da war nix. ?(

Ja, es wird Feigheit sein, denn sollte ich Recht haben, dann hätte sich doch zumindest der eine (oder andere) Leumundszeuge gefunden, der zumindest Vermutungen diesbezüglich in beide Richtungen, bestätigt.

Aber was weiss ich denn schon, ich habe immer noch keinen Einblick in die Akten. Habe gehört, da soll wesentlich mehr drin stehen als es vielleicht vor Gericht zum Tragen kommt. ;)
Das ist keine Feigheit, sondern reiner Überlebensmechanismus. Welcher verheiratete Mann wäre so dumm, öffentlich(!) eine Beziehung zu der Kachelmann-Gespielin zuzugeben?

Und vergiß die Akten: stünde da was Entscheidendes drin, wäre das Urteil schon fertig.

nun ja
03.03.2011, 10:49
Ähm, wenn es sich um verheiratete Männer handelt, werden die den Teufel tun ;)
Verheiratet oder nicht - das ist in dem Fall ganz egal. JEDER Mann, der seine Zwetschgen noch halbwegs beieinander hat, würde in Kenntnis der bisher bekanntgewordenen Fakten die Beine in die Hand nehmen ... aber subbito!

Ali
03.03.2011, 10:52
Das ist keine Feigheit, sondern reiner Überlebensmechanismus. Welcher verheiratete Mann wäre so dumm, öffentlich(!) eine Beziehung zu der Kachelmann-Gespielin zuzugeben?

Und vergiß die Akten: stünde da was Entscheidendes drin, wäre das Urteil schon fertig.

Genau dieses Thema hatten wir gestern, sehr gut, dass du es nocheinmal aufgreifst.

So und nicht anders verhält sich das eben mit Notlügen.

Zum Randgeschehen.

Beim Kerngeschehen hat das natürlich eine vollkommen andere Gewichtigkeit, doch wird man bei diesen Notlügen ertappt, die dem eigenen Überlebensmechanismus ...und auch der eigenen Wahrheitsfindung dienen (siehe den Brief der NK ) , kratzt das ungemein an der Glaubwürdigkeit.

Paul Felz
03.03.2011, 10:55
Genau dieses Thema hatten wir gestern, sehr gut, dass du es nocheinmal aufgreifst.

So und nicht anders verhält sich das eben mit Notlügen.

Zum Randgeschehen.

Beim Kerngeschehen hat das natürlich eine vollkommen andere Gewichtigkeit, doch wird man bei diesen Notlügen ertappt, die dem eigenen Überlebensmechanismus ...und auch der eigenen Wahrheitsfindung dienen (siehe den Brief der NK ) , kratzt das ungemein an der Glaubwürdigkeit.
Den Bezug zu Notlügen erkenne ich hier weder allgemein noch speziell.

Ali
03.03.2011, 10:56
Den Bezug zu Notlügen erkenne ich hier weder allgemein noch speziell.

Den Bezug hast du hergestellt, ich habe mich and deinem obigen Beispiel #33561 orientiert.

Lilly
03.03.2011, 11:00
Genau dieses Thema hatten wir gestern, sehr gut, dass du es nocheinmal aufgreifst.

So und nicht anders verhält sich das eben mit Notlügen.

....

Was hat das mit den Lügen der Nebenklägerin zu tun? Gar nichts!

Paul Felz
03.03.2011, 11:02
Was hat das mit den Lügen der Nebenklägerin zu tun? Gar nichts!
Ja eben. Deswegen wüßte ich auch nicht, wo ich da einen Bezug hergestellt habe.

laga
03.03.2011, 11:02
...
Wir wissen nicht wie es war.
...
Beides ist möglich, wie wir es aus anderen Fällen wissen und es steht immer noch Aussage gegen Aussage.
[/B]

Wenn wir nur allein das Ergebnis der gestrigen Verhandlung nehmen, was wissen wir denn dann ?

1) Am 8.2. und 9.2. 2009 recherchierte CSD nachgewiesen nach Viola Schillinger, wie ihr PC nachwies.
Wir wissen also: zu diesem Zeitpunkt war ihr der Name bekannt und sie wusste bereits ein Jahr um die Existenz zumindest dieser Dame, vovor sie JK damit konfrontierte. Zwischendurch muss sie also ca. 10-12 mal mit dem Treulosen Sex gehabt haben, wenn man im üblichen Besuchsrhythmus gebieben ist.

2)Das Tagebuch warum.doc, worde mehrmals, insgesamt 6X umgeschrieben. Begonnen wurde es am 15.2. ( 6 Tage nach der angezeigten Tat) , die 2. Version warumneu. doc wurde am 21.3. angelegt.
Lt. focus wurde am 21.3. ein "Merkblatt Vergewaltigung" heruntergeladen, das aber als im "Verlauf" scheinbar ncht auftaucht.

3) Für den 3./5./6./7./8./9.2.2010 werden auf dem Laptop von CSD "veränderte Verlaufsdaten" gefunden. " "Daten fehlen" (lt. Lorch). Ebenso sagte Lorch, Frau D. "surfte öfter inkognito".

4) In der angeblichen Tatnacht nutzte JK. seinen Laptop ab 2.25 Uhr bis 3.23 Uhr.
Spätestens um 3.30 Uhr checkte er im Hotel ein.
Bei der gynäkologischen Untersuchung hatte (lt Protokoll der Ärztin Kerstin B.) CSD angegeben, JK habe das Haus gegen 2.00 Uhr verlassen.
Auf die Bedeutung dessen ist Stscherer hier gestern schon wiederholt eingegangen.

5) Bei der Untersuchung des Laptops werden (inzwischen gelöschte) Fotos mit Hämatomen gefunden, die mm. am 23.2. 2009 in den PC eingegeben wurden, ca 14 Tage nach der Recherche nach Viola Schillinger.

Als Ergebnis eines einzigen Verhandlungstages wissen wir also schon eine ganze Menge, meine ich.

Ali
03.03.2011, 11:04
Was hat das mit den Lügen der Nebenklägerin zu tun? Gar nichts!

Nicht doch!
Du meinst doch nicht, dass Notlügen zum Randgeschehen von fremdgehenden Männern oder Frauen, die nicht so dumm sind und aus eigenem Überlebensmechanismus handeln, gepachtet sind.

Wenn mir jemand auf eine ehrliche Frage eine ehrliche Antwort verweigert, dann finde ich meine Wahrheit, die ich genauso zum Überleben brauche, auch notfalls durch eine Notlüge.

laga
03.03.2011, 11:04
Aber trotzdem kann man die wenigen Informationen, die es gibt, schon zur Kenntnis nehmen:

1. Übereinstimmende Angabe Ankunft 23:00 Uhr
2. Übereinstimmende Angabe Essen
3. Übereinstimmende Angabe Streit

4. Differenz einvernehmlicher GV vor dem Essen oder Vergewaltigung nach dem Essen
5. Differenz Abfahrt 01:30 Uhr oder. 02:00 Uhr

6. Gesichert: Surfen ab 02:25
7. Gesichert: Fahrzeit 50 Minuten
8. Gesichert: Differenz Ende Surfen - Eintreffen Hotel unter 10 Minuten

Damit ist gesichert, dass der Angeklagte sich seit 02:25 Uhr in der Nähe seines Hotels aufgehalten haben muss, weil man nicht in einem fahrenden PKW erfolgreich Skype herunterladen kann - ständiger Wechsel der Funkzelle. Und damit ist gesichert, dass er um 01:30 Uhr die Wohnung verlassen haben muss.

Und damit ist auch die gesamte Version des Angeklagten zeitlich durch Fakten abgesichert, diejenige der Anzeigeerstatterin (eher) nicht. Und damit gibt es auch kein Zeitloch mehr, welches den Angeklagten belasten könnte.

Mit der Frage, ob man sich 5 Minuten, 30 Minuten oder 2,5 Stunden gestritten hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Dies sei hier nochmals als Ergänzung meines Beitrags unterstrichen!

Paul Felz
03.03.2011, 11:05
[...]
2)Das Tagebuch.doc, worde mehrmals, insgesamt 6X umgeschrieben. Begonnen wurde es am 15.2. ( 6 Tage nach der angezeigten Tat) , die 2. Version tagebuchneu. doc wurde am 21.3. angelegt.
Lt. focus wurde am 21.3. ein "Merkblatt Vergewaltigung" heruntergeladen, das aber als im "Verlauf" scheinbar ncht auftaucht.

[...]


Hießen die Dateien nicht "warum.doc" und "warumneu.doc"? Ich bin ja schon früher über die Namensgebung gestolpert. Vor allem über zwei Namensgebungen.

Schneeflocke
03.03.2011, 11:05
@Ali

Aber was weiss ich denn schon, ich habe immer noch keinen Einblick in die Akten. Habe gehört, da soll wesentlich mehr drin stehen als es vielleicht vor Gericht zum Tragen kommt.
Warum hänsgt Du dich so an Gerüchte und lehnst die Fakten, die es inzwischen auch vor Gericht und in die Öffentlichkeit geschafft haben, so vehement ab?

P.S. Ich hätte auch noch ein paar Gerüchte auf Lager.....

Paul Felz
03.03.2011, 11:09
Das kann ich mir nicht anschauen ohne dass mir schlecht wird, aber sei gewiss, ich bin mir dessen bewusst.

Natürlich kann man keinem Menschen als bis vor die Stirn schauen.
Es war:

1. Keine Notlüge

2. Keine Wahrheitsfindung durch sie, sondern durch die Vernehmer

3. Die Vernehmer benutzen keine Notlügen

laga
03.03.2011, 11:09
Hießen die Dateien nicht "warum.doc" und "warumneu.doc"? Ich bin ja schon früher über die Namensgebung gestolpert. Vor allem über zwei Namensgebungen.

Hast Recht Felz, danke für die Richtigstellung, ich hatte es falsch eingetippt!

Paul Felz
03.03.2011, 11:13
Hast Recht Felz, danke für die Richtigstellung, ich hatte es falsch eingetippt!
Danke. Aber nachvollziehbar. Würde ich ein Tagebuch in einem Textverarbeitungsprogramm schreiben, würde ich das wohl auch eher "Tagebuch.xxx" nennen als "warum.doc"

Aber wer kommt überhaupt auf die Idee, ein Tagebuch per PC zu erstellen?

Ali
03.03.2011, 11:13
@Ali

Warum hänsgt Du dich so an Gerüchte und lehnst die Fakten, die es inzwischen auch vor Gericht und in die Öffentlichkeit geschafft haben, so vehement ab?

P.S. Ich hätte auch noch ein paar Gerochte auf Lager.....

Woraus schliesst du, dass ich die Fakten ablehne??

Das habe ich zu meinem Amüsement hier schon öfters gelesen, aber dem ist nicht so.
Ich spreche ganz deutlich davon in meinen Zeilen und dazwischen, dass ich nicht weiss, wie es sich ereignet hat, wenn wir uns jetzt konkret auf die Tatnacht beziehen.

Für Interpretationen fühle ich mich nicht verantwortlich.

Du nennst CSD eine Falschbeschuldigerin, während ich JK noch an keiner Stelle einen Vergewaltiger genannt habe.
Im Gegenteil, ich habe immer behauptet, wenn es so gewesen sein sollte, dann hätten wir es nicht mit einem typischen Vergewaltiger zu tun, sondern mit einer Vergewaltigung, die nur im Affekt geschehen sein kann.

Warum etwas so oder so begründet wurde und zu welchen Themen dies führte ( siehe Narzissmus) sind allgemeine Informationen und unterliegen nichts anderem als Spekulationen.

Ali
03.03.2011, 11:14
Also was jetzt? Warum hat sich keiner gemeldet?

Weil es wohl niemanden nebenher gab.

laga
03.03.2011, 11:16
Danke. Aber nachvollziehbar. Würde ich ein Tagebuch in einem Textverarbeitungsprogramm schreiben, würde ich das wohl auch eher "Tagebuch.xxx" nennen als "warum.doc"

Aber wer kommt überhaupt auf die Idee, ein Tagebuch per PC zu erstellen?

Ehrlich? Ich! Ich hatte mal eins unter dem Namen tagebuch.doc. - daher auch der freudsche Verschreiber:=

Paul Felz
03.03.2011, 11:16
Weil es wohl niemanden nebenher gab.
Schon wieder eine unzulässige Spekulation. Wir waren doch schon soweit, daß sich selbst dann keiner melden würde, wenn sie jeden Tag drei Männer gehabt hätte.

Du hast ja höchstpersönlich selbst sogar Hartz IV Empfänger mit Geldbedarf ausgeschlossen.

Paul Felz
03.03.2011, 11:16
Ehrlich? Ich! Ich hatte mal eins unter dem unter dem Namen tagebuch.doc. - daher auch der freudsche Verschreiber:=
Meins nennt sich "Kalender". Ohne doc ;)

laga
03.03.2011, 11:18
Weil es wohl niemanden nebenher gab.

ÄÄhh? Mal'ne Frage: Es erschließt sich mir nicht, in wie weit es die Sachlage änderte, wenn CSD noch einen anderen Lover gehabt haben sollte, verheiratet oder auch nicht.

Paul Felz
03.03.2011, 11:20
ÄÄhh? Mal'ne Frage: Es erschließt sich mir nicht, in wie weit es die Sachlage änderte, wenn CSD noch einen anderen Lover gehabt haben sollte, verheiratet oder auch nicht.
Es geht um den berüchtigten Leumund. Der Lover hätte zum Beispiel gegen CSD aussagen können. Oder auch für.

Schneeflocke
03.03.2011, 11:20
@Ali

Woraus schliesst du, dass ich die Fakten ablehne??
Das habe ich zu meinem Amüsement hier schon öfters gelesen, aber dem ist nicht so.
Nun haben wir doch schon eine ganze Menge Informationen aus der Verhandlung bekommen. Ob es das Messer ist, was keine Spuren aufweist, die Verletzungen der NK, die NICHT mit der Darstellung der Tat übereinstimmt, ihre unterschiedlichen Zeitangaben, die sich in Luft aufgelöst haben, die PC´s der Beiden, wobei man bei ihr definitiv selektiv gelöschten Daten und Verläufe feststellte, ihre festgestellten Lügen.....Du findest für alles eine "ausrede", damit es ja passt.
Wenn ich mir die Fakten anschaue, sehe ich nichts passendes.
Ich hab nichts gegen die NK, sie tut mir wirklich leid, aber vor allem , weil sie sich das alles - auch die 11-jährige Beziehung - selber angetan hat.

Und ich glaube NICHT, dass sie dumm ist.

Ali
03.03.2011, 11:21
Schon wieder eine unzulässige Spekulation. Wir waren doch schon soweit, daß sich selbst dann keiner melden würde, wenn sie jeden Tag drei Männer gehabt hätte.

Du hast ja höchstpersönlich selbst sogar Hartz IV Empfänger mit Geldbedarf ausgeschlossen.

Eine logische Schlussfolgerung von mir.

Du spekulierst in die eine Richtung und ich in die andere. Was ich gelesen habe bis jetzt, ist dass es seitens von Kollegen und anderen, die sie kennen, nur positive Äußerungen gab.

Fakt ist, dass sich niemand gemeldet hat.

Weil es wohl auch niemanden gab und es nichts dagegen spricht.

henriof9
03.03.2011, 11:22
" Lilly " hat den Strang für die nächsten 3 Tage zwangsweise verlassen.


zusätzlicher Hinweis :

Die Meinungsverschiedenheiten in anderen Foren oder Blogs sind hier nicht Gegenstand des Themas.

Ali
03.03.2011, 11:25
ÄÄhh? Mal'ne Frage: Es erschließt sich mir nicht, in wie weit es die Sachlage änderte, wenn CSD noch einen anderen Lover gehabt haben sollte, verheiratet oder auch nicht.

Mir auch nicht.

Doch mir erschliesst sich, dass sich offensichtlich eine ganze Menge Leute wünschen, da gäbe es jemanden, der schlechtes über ihren Charakter aus der Vergangenheit zu berichten weiss.

Paul Felz
03.03.2011, 11:25
Eine logische Schlussfolgerung von mir.

Du spekulierst in die eine Richtung und ich in die andere. Was ich gelesen habe bis jetzt, ist dass es seitens von Kollegen und anderen, die sie kennen, nur positive Äußerungen gab.

Fakt ist, dass sich niemand gemeldet hat.

Weil es wohl auch niemanden gab und es nichts dagegen spricht.
Ich habe Dir gerade aufgezeigt, daß es mitnichten logisch ist.

Es ist lediglich Fakt, daß sich niemand gemeldet hat. Aber es ist damit nicht Fakt, daß es keinen gibt.

Nichts anderes schrieb ich, da ist nichts spekuliert.

Paul Felz
03.03.2011, 11:26
Mir auch nicht.

Doch mir erschliesst sich, dass sich offensichtlich eine ganze Menge Leute wünschen, da gäbe es jemanden, der schlechtes über ihren Charakter aus der Vergangenheit zu berichten weiss.
Logisch (damit Du weißt, was Logik ist :D ): Kachelmanns Verteidiger.

Ali
03.03.2011, 11:29
Ich habe Dir gerade aufgezeigt, daß es mitnichten logisch ist.

Es ist lediglich Fakt, daß sich niemand gemeldet hat. Aber es ist damit nicht Fakt, daß es keinen gibt.

Nichts anderes schrieb ich, da ist nichts spekuliert.

Und wenn es den geben würde, der sich nicht gemeldet hat, dann ist damit nicht gesagt, dass dieser negatives über sie zu berichten hätte.

Schneeflocke
03.03.2011, 11:32
@Ali

Was ich gelesen habe bis jetzt, ist dass es seitens von Kollegen und anderen, die sie kennen, nur positive Äußerungen gab.

Meinst Du etwa diesen Bürgermeister oder den Chef vom Radio oder die anonymen Kollegen?
Einiges davon hat sich doch schon als Lüge erwiesen.

Paul Felz
03.03.2011, 11:32
Und wenn es den geben würde, der sich nicht gemeldet hat, dann ist damit nicht gesagt, dass dieser negatives über sie zu berichten hätte.
:rolleyes: Das schrieb ja: für oder gegen :rolleyes:

Für die Verteidung natürlich besser gegen, für die Anklage besser für.

Aber auch das tut nichts zur Aufklärung bei, höchstens zu emotionalen Entscheidungen, die wenig mit Wahrheitsfindung zu tun hat.

Nur geht es hier nicht um die Wahrheit, sondern um ein Urteil. Und das ist zu begründen. Armes Gericht.

Ali
03.03.2011, 11:33
@Ali


Meinst Du etwa diesen Bürgermeister oder den Chef vom Radio oder die anonymen Kollegen?
Einiges davon hat sich doch schon als Lüge erwiesen.

Was denn genau?

:shock: Sind wir von sovielen Lügnern umgeben? :))

Paul Felz
03.03.2011, 11:34
@Ali


Meinst Du etwa diesen Bürgermeister oder den Chef vom Radio oder die anonymen Kollegen?
Einiges davon hat sich doch schon als Lüge erwiesen.
Die sind meines Wissens ja auch gar nicht vernommen worden. Dafür aber die völlig irrelevanten Lausemädchen.

Schneeflocke
03.03.2011, 11:34
Mir auch nicht.

Doch mir erschliesst sich, dass sich offensichtlich eine ganze Menge Leute wünschen, da gäbe es jemanden, der schlechtes über ihren Charakter aus der Vergangenheit zu berichten weiss.
Sehe ich nicht so, aber es ist doch sehr merkwürdig, dass sie vor der Vergewaltigung offenbar nicht existiert haben soll.
Und über Dich oder über mich können sicher jede Menge Leute etwas sagen, ob gut oder schlecht ist ja jetzt erstmal egal.

Es ist schon merkwürdig, dass NIEMAND sie zu kennen schien.
Oder ist es nur die übliche Sache in einer Kleinstadt, wo jeder fast jeden kennt?

DieLara
03.03.2011, 11:35
@Ali

Zum Beispiel könnte eine falsche Erziehung dahinter stecken. Sie hat eventuell nie gelernt, dass es nicht nur nach ihr geht. Sie hat vielleicht nie gelernt, dass eine Partnerschaft nicht nur aus Sex besteht, sie hat vielleicht nie gelernt, dass man Konflikte offen lösen muß, sie hat vielleicht nie gelernt, dass man und wie man Entscheidungen trifft, sie hat vielleicht nie gelernt, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu haben.
Und daraus haben sich die vielen falschen Gründe entwickelt, die sie zu dieser Rachemaßnahme gebracht haben.
Wichtig ist, dass sie jetzt lernt, dass Rache sie nicht weiterbringt im Leben, weil es falsch ist.

"Falschbeschuldigerinnen aus Rache" denken nicht über die Folgen nach, das kommt erst viel später. Siehe Prof. Köhnken, ein Spezialist auf diesem Gebiet.

DAS habe ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen... und wenn man nun BEIDE Seiten durchleuchtet, müsste es auch bei K. m. E. zu einer völlig falschen Erziehung gekommen sein.
Von NIX entwickelt man nicht so ein (für mich) abnormales Beziehungsgeflecht...

Ali
03.03.2011, 11:37
:rolleyes: Das schrieb ja: für oder gegen :rolleyes:

Für die Verteidung natürlich besser gegen, für die Anklage besser für.

Aber auch das tut nichts zur Aufklärung bei, höchstens zu emotionalen Entscheidungen, die wenig mit Wahrheitsfindung zu tun hat.

Nur geht es hier nicht um die Wahrheit, sondern um ein Urteil. Und das ist zu begründen. Armes Gericht.

Nun mir persönlich gefällt das sehr gut, dass nicht noch zusätzlich dazu, dass sie durch Notlügen mit an ihrer Glaubwürdigkeit gesägt hat, jetzt nicht noch Menschen kommen in der mmAbsicht zu denunzieren.

Ja, armes Gericht und tragisch, wenn sich ein Urteil über Ellenbogen findet und letztendlich nichts mit einer Wahrheit zu tun haben sollte.

Natürlich gilt das für beide Seiten um hier wieder mal jeglichen Missverständnissen oder falschen Interpretationen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Schneeflocke
03.03.2011, 11:38
Was denn genau?

:shock: Sind wir von sovielen Lügnern umgeben? :))

Ach, da hieß es doch, die beiden wurden oft in Heidelberg gesehen, er hätte sie zu offiziellen Events mitgenommen, alle Medienschaffenden in der Region wußten bereits seit 2001 das sie ein Paar waren usw.
Wo sie angeblich überall zusammen gesehen worden sein sollen.......

Wie die Beziehung nun wirklich war, haben wir doch inzwischen mitbekommen: kein WE, keine Feiertage, ein Urlaub von 5(?) Tagen, keine Familienfeiern, kein gemeinsamer Geburtstag, keine gemeinsamen Aktivitäten außerhalb des Bettes, nicht mal eine Zanhbürste von ihm in ihrere Wohnung, keine gemeinsamen Fotos......

Ali
03.03.2011, 11:41
DAS habe ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen... und wenn man nun BEIDE Seiten durchleuchtet, müsste es auch bei K. m. E. zu einer völlig falschen Erziehung gekommen sein.
Von NIX entwickelt man nicht so ein (für mich) abnormales Beziehungsgeflecht...

Falsch oder richtig oder gar keine!

Es kann sich keiner seine Eltern aussuchen und trotzdem machen diese es immer so gut wie sie es können.

Natürlich kann das auch voillkommen daneben sein. ;)

DieLara
03.03.2011, 11:42
Ach, da hieß es doch, die beiden wurden oft in Heidelberg gesehen, er hätte sie zu offiziellen Events mitgenommen, alle Medienschaffenden in der Region wußten bereits seit 2001 das sie ein Paar waren usw.
Wo sie angeblich überall zusammen gesehen worden sein sollen.......

Wie die Beziehung nun wirklich war, haben wir doch inzwischen mitbekommen: kein WE, keine Feiertage, ein Urlaub von 5(?) Tagen, keine Familienfeiern, kein gemeinsamer Geburtstag, keine gemeinsamen Aktivitäten außerhalb des Bettes, nicht mal eine Zanhbürste von ihm in ihrere Wohnung, keine gemeinsamen Fotos......

Ich glaube, Greuel wusste ganz genau, WIE K. es angestellt hat, dass es bei keinem einzigen Lausemädel irgendein Utensil von K. gab. Und wie er es schaffen konnte, so ein dramatisches Beziehungskonzept auszuarbeiten. Das ist für mich schon eine logistische Meisterleistung.
In den 1400 Chat-Protokollen muss es m. E. die Erklärung dafür geben. Und wir hier haben keinen Einblick.

laga
03.03.2011, 11:43
Die sind meines Wissens ja auch gar nicht vernommen worden. Dafür aber die völlig irrelevanten Lausemädchen.

Sehr richtig! Lediglich irgendwelche Leute haben in irgendwelchen Gazetten irgendwas über Frau CSD erzählt, wobei fraglich ist, wie genau sie die Frau überhaupt kannten( z.B. der Besitzer der italienischen Pizzeria).

Aber das ist ja auch egal, im Gegenteil: ein Horror, wenn die auch noch alle vernommen werden sollen.
Aber warum auch in die Ferne schweifen: hatte doch Frau Greuel in ihrem Gutachten der Anzeigenerstatterin eine "hohe manipulative" Tendenz bescheinigt!

Paul Felz
03.03.2011, 11:44
Nun mir persönlich gefällt das sehr gut, dass nicht noch zusätzlich dazu, dass sie durch Notlügen mit an ihrer Glaubwürdigkeit gesägt hat, jetzt nicht noch Menschen kommen in der mmAbsicht zu denunzieren.

Ja, armes Gericht und tragisch, wenn sich ein Urteil über Ellenbogen findet und letztendlich nichts mit einer Wahrheit zu tun haben sollte.

Natürlich gilt das für beide Seiten um hier wieder mal jeglichen Missverständnissen oder falschen Interpretationen den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Hättest Du Lügen statt Notlügen geschrieben, hätte ich Dir - sogar vollinhaltlich :D - zugestimmt.

Es waren keine Notlügen, sondern bewußte Lügen bei der Vernehmung durch die Polizei und bei den Aussagen vor dem Gericht.

Nochmal: nicht Sie war auf Wahrheitsfindung bei o.g. Lügen, sondern Polizei und Gericht waren und sind auf Wahrheitsfindung. Die habe dazu aber keine Notlügen gebraucht.

Als Notlüge kann einzig und alleine das Anlügen von Kachelmann angesehen werden, aber das ist irrelevant.

Schneeflocke
03.03.2011, 11:44
DAS habe ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen... und wenn man nun BEIDE Seiten durchleuchtet, müsste es auch bei K. m. E. zu einer völlig falschen Erziehung gekommen sein.
Von NIX entwickelt man nicht so ein (für mich) abnormales Beziehungsgeflecht...
Weiß ich nicht, aber sicher hat er eine andere Erziehung gehabt.
Ich sehe bei ihm doch eher, seine Leidenschaft für das Wetter, dem sich alles unterordnen muß, er ist ständig unterwegs und eine Frau, die ihn haben will ( für immer?), muß da schon speziell sein, in der Art, dass sie entweder seine Leidenschaft teilt oder ihr Leben seinem unterordnet.
Anders kann es nicht funktionieren. Das wetter wird ihn nicht loslassen.
Dazu kommt noch sein Promi-Status...wie seine 2. Frau sagte, die Frauen sind ihm regelrecht hinterhergestiegen.....da war wohl das Angebot zu groß und er kam in Entscheidungsschwierigkeiten, zumal seine 2. Frau echt clever war und ihn schon mal ganz schön vorgeführt hat.

DieLara
03.03.2011, 11:45
Falsch oder richtig oder gar keine!

Es kann sich keiner seine Eltern aussuchen und trotzdem machen diese es immer so gut wie sie es können.

Natürlich kann das auch voillkommen daneben sein. ;)

Stimmt, wenn man mal die Gene außen vorlässt. Das würde auch zu weit führen. :]

Ali
03.03.2011, 11:45
Ach, da hieß es doch, die beiden wurden oft in Heidelberg gesehen, er hätte sie zu offiziellen Events mitgenommen, alle Medienschaffenden in der Region wußten bereits seit 2001 das sie ein Paar waren usw.
Wo sie angeblich überall zusammen gesehen worden sein sollen.......

Wie die Beziehung nun wirklich war, haben wir doch inzwischen mitbekommen: kein WE, keine Feiertage, ein Urlaub von 5(?) Tagen, keine Familienfeiern, kein gemeinsamer Geburtstag, keine gemeinsamen Aktivitäten außerhalb des Bettes, nicht mal eine Zanhbürste von ihm in ihrere Wohnung, keine gemeinsamen Fotos......


Zum Teil ist das richtig, was du sagst, doch darf das kein Grund sein, daraus die falschen Rückschlüsse zu ziehen.

Da solltest du vorsichtiger sein, denn es ist ein fataler Irrtum, wenn du meinst, dass du weisst, wie diese Beziehung für beide ausgesehen hat.

Paul Felz
03.03.2011, 11:46
Ich glaube, Greuel wusste ganz genau, WIE K. es angestellt hat, dass es bei keinem einzigen Lausemädel irgendein Utensil von K. gab. Und wie er es schaffen konnte, so ein dramatisches Beziehungskonzept auszuarbeiten. Das ist für mich schon eine logistische Meisterleistung.
In den 1400 Chat-Protokollen muss es m. E. die Erklärung dafür geben. Und wir hier haben keinen Einblick.
Das war nicht Greuels Aufgabe :rolleyes: Relevant ist vielmehr, daß Sie die Glaubwürdigkeit von CSD negiert hat. NACH der Verhaftung von Kachelmann, wohlgemerkt.

DieLara
03.03.2011, 11:48
Übrigens:

Die Nebenklägerin hat heute Geburtstag. Werde ich jetzt virtuell geteert und gefedert, wenn ich mir erlaube, ihr auf diesem Wege

Herzlichen Glückwunsch!

übermittel?

Ali
03.03.2011, 11:51
Weiß ich nicht, aber sicher hat er eine andere Erziehung gehabt.
Ich sehe bei ihm doch eher, seine Leidenschaft für das Wetter, dem sich alles unterordnen muß, er ist ständig unterwegs und eine Frau, die ihn haben will ( für immer?), muß da schon speziell sein, in der Art, dass sie entweder seine Leidenschaft teilt oder ihr Leben seinem unterordnet.
Anders kann es nicht funktionieren. Das wetter wird ihn nicht loslassen.
Dazu kommt noch sein Promi-Status...wie seine 2. Frau sagte, die Frauen sind ihm regelrecht hinterhergestiegen.....da war wohl das Angebot zu groß und er kam in Entscheidungsschwierigkeiten, zumal seine 2. Frau echt clever war und ihn schon mal ganz schön vorgeführt hat.

Das Wetter wird seine einzige wirkliche Leidenschaft gewesen sein, untrennbar von ihm und wenigstens dies sollte man ihm auch (zukünftig) zugestehen.

Es macht ihn aber nicht frei von einer anderen Verantwortung, der er sich nicht stellt und nur um diese geht es.

Irrtum, wenn du meinst einen Mann zum Opfer von ihm nachstellenden Frauen machen zu können.
Damit kann ein aufrichtiger Mann umgehen.
Und auch einem Jörg Kachelmann traue ich es zu sich beispielsweise von einem Facebook Ges***s fernzuhalten. :))

Ali
03.03.2011, 11:53
Übrigens:

Die Nebenklägerin hat heute Geburtstag. Werde ich jetzt virtuell geteert und gefedert, wenn ich mir erlaube, ihr auf diesem Wege

Herzlichen Glückwunsch!

übermittel?


Uuuui!

Na, dann schliesse ich mich herzlichst den besten Wünschen für ein NEUES LEBENSJAHR an.
:)

Wenn man meint alles verloren zu haben, kann man nur noch gewinnen. ;)

Paul Felz
03.03.2011, 11:55
Uuuui!

Na, dann schliesse ich mich herzlichst den besten Wünschen für ein NEUES LEBENSJAHR an.
:)

Wenn man meint alles verloren zu haben, kann man nur noch gewinnen. ;)
Vielleicht das letzte Lebensjahr in Freiheit für lange Zeit :D

Ali
03.03.2011, 11:59
Vielleicht das letzte Lebensjahr in Freiheit für lange Zeit :D

Sei vorsichtig mit schlechten Wünschen, diese kommen oft als Bumerang zurück!

Spätestens in diesem Strang solltest du dir ein Beispiel an JK nehmen, dass jedes Handeln seine Konsequenzen hat.

Deali
03.03.2011, 12:01
Guten Morgen, Schneeflocke, ich denke nicht, dass wir von aussen beurteilen können, was zwei Menschen miteinander verbunden hat und was auch immer dieses gewesen sein mag, 11 Jahre sprechen keinesfalls dafür, dass zumindest die Beziehung von keinem der beiden, aus welchen Gründen auch immer, nicht gewollt war.

Oft ist es so, dass in einer Beziehung einer immer mehr liebt als der andere.

Selbst die Annahme einer mmRache, spricht von tief verletzten Gefühlen.


Auch wir sind hier ein gutes Beispiel dafür, wie man vom Hundersten ins Tausendste kommen kann.
Es ist absolut an den Haaren herbeigezogen zu meinen, ein Gespräch müsste so oder so lange dauern.

Das hast Du sehr schön geschrieben, ich bin Beeindruckt :top:

Einzig die lange Planung von CSD passt nicht hinein.

Ali
03.03.2011, 12:04
Hättest Du Lügen statt Notlügen geschrieben, hätte ich Dir - sogar vollinhaltlich :D - zugestimmt.

Es waren keine Notlügen, sondern bewußte Lügen bei der Vernehmung durch die Polizei und bei den Aussagen vor dem Gericht.

Nochmal: nicht Sie war auf Wahrheitsfindung bei o.g. Lügen, sondern Polizei und Gericht waren und sind auf Wahrheitsfindung. Die habe dazu aber keine Notlügen gebraucht.


Als Notlüge kann einzig und alleine das Anlügen von Kachelmann angesehen werden, aber das ist irrelevant.


Sagen wir es so, dass sie ihren Weg der Wahrheitsfindung in der Beziehung bei der Polizei nicht hätte verlassen dürfen, da hast du absolut Recht.

Paul Felz
03.03.2011, 12:04
Sei vorsichtig mit schlechten Wünschen, diese kommen oft als Bumerang zurück!

Spätestens in diesem Strang solltest du dir ein Beispiel an JK nehmen, dass jedes Handeln seine Konsequenzen hat.
Wo siehst Du da einen Wunsch? Es ist eine Möglichkeit, welches durch das Wort "Vielleicht" ausgedrückt wird.

Deswegen hat es das Gericht ja so schwer: lautet das Urteil für Kachelmann "unschuldig", geht es erst richtig los. Die automatische Ermittlung wegen Falschanzeige und Meineid, sowie die die zivilrechtliche Klage Kachelmanns (die "Gegenklage").

Lautet das Urteil "schuldig" muß sich das Gericht und Staatsanwaltschaft für die Revision warm anziehen.

Lautet das Urteil "Freispruch aus Mangel an Beweisen", geht es trotzdem weiter.

Paul Felz
03.03.2011, 12:05
Sagen wir es so, dass sie ihren Weg der Wahrheitsfindung in der Beziehung bei der Polizei nicht hätte verlassen dürfen, da hast du absolut Recht.
Sicher, es wird hier eben viel durcheinandergeworfen. Die "Notlügen" gegenüber Kachelmann sind irrelevant, auch wenn sich einige darauf versteifen.

Ali
03.03.2011, 12:06
Das hast Du sehr schön geschrieben, ich bin Beeindruckt :top:

Einzig die lange Planung von CSD passt nicht hinein.



Danke.
Nobody is perfect. :=

Habe ich mir jetzt trotzdem eine Pause verdient?

Ich muss noch was anderes tun. :)):))

DieLara
03.03.2011, 12:07
Uuuui!

Na, dann schliesse ich mich herzlichst den besten Wünschen für ein NEUES LEBENSJAHR an.
:)

Wenn man meint alles verloren zu haben, kann man nur noch gewinnen. ;)

Wenn es keine Worte mehr gibt, wenn es keine Hoffnung zu geben und die Welt pechschwarz zu sein scheint... braucht man einen Tröster.

Und die Nebenklägerin kann ihn wohl sehr gut brauchen, deshalb für sie zum Geburtstag:

http://www.youtube.com/watch?v=ovUW2ZcChVU

Burkina_Faso
03.03.2011, 12:13
Wenn es keine Worte mehr gibt, wenn es keine Hoffnung zu geben und die Welt pechschwarz zu sein scheint... braucht man einen Tröster.

Und die Nebenklägerin kann ihn wohl sehr gut brauchen, deshalb für sie zum Geburtstag:

http://www.youtube.com/watch?v=ovUW2ZcChVU

Das ist an Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten.

Beeindruckend.

Deali
03.03.2011, 12:13
Hießen die Dateien nicht "warum.doc" und "warumneu.doc"? Ich bin ja schon früher über die Namensgebung gestolpert. Vor allem über zwei Namensgebungen.


Gut, aber wie waren die Namen der anderen 4 Dateien? Wo waren die abgespeichert? im gleichen Ordner mit gleichem Namen geht ja nicht. Oder waren es etwa Autokopien (Sicherungskopien)?
Konnten die alle wieder hergestellt werden? Welche Änderungen hat es gegeben?

Sehr dünn Herr Kommissar! ?(

Deali
03.03.2011, 12:17
Meins nennt sich "Kalender". Ohne doc ;)

Sehr selten! Das .doc hast Du sicher nur im Explorer ausgeblendet (bekannte Erweiterung nicht anzeigen).

Ich habe gar kein Tagebuch...:(

Ali
03.03.2011, 12:18
Das ist an Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten.

Beeindruckend.

Noch beeindruckender ist, was du als Scheinheiligkeit definierst.

Ich wette mein Leben darauf, dass diese Worte unserer Lara aus dem Herzen kommen.
Zum Glück ist dieses gross genug, dass sich andere davon eine Scheibe abschneiden könnten.

Doch keiner besitzt die Grösse sich positiven Wünschen anzuschliessen, wovon natürlich diejenigen ausgenommen sind, die jetzt nicht anwesend sind.

Und ich bezweifle, dass du eine Ahnung davon hast, was das bedeutet.
Traurig! X(

stscherer
03.03.2011, 12:29
Es war:

1. Keine Notlüge

2. Keine Wahrheitsfindung durch sie, sondern durch die Vernehmer

3. Die Vernehmer benutzen keine Notlügen

Ergänzung: wir können uns doch wohl darauf einigen, dass eine "Notlüge" eine "Lüge in Notwehr" ist, oder?

Also eine Lüge, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Notlüge: ich habe eine ansteckende Krankheit, vergewaltige mich lieber nicht...
Keine Notlüge: ich muss meine Aussage bei der Polizei/StA/Gericht aufpeppen, damit mir einer glaubt ...

Es geht hier doch nicht darum, ob man sich ein paar Gummibärchen ergaunert, sondern darum, dass ein Mensch jahrelang in den Knast wandern könnte.

Hydrant
03.03.2011, 12:38
Ergänzung: wir können uns doch wohl darauf einigen, dass eine "Notlüge" eine "Lüge in Notwehr" ist, oder?

Also eine Lüge, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Notlüge: ich habe eine ansteckende Krankheit, vergewaltige mich lieber nicht...
Keine Notlüge: ich muss meine Aussage bei der Polizei/StA/Gericht aufpeppen, damit mir einer glaubt ...

Es geht hier doch nicht darum, ob man sich ein paar Gummibärchen ergaunert, sondern darum, dass ein Mensch jahrelang in den Knast wandern könnte.

...und weiter ergänzend:
Der vor dem finanziellen Ruin steht. Und der ihm auch noch an den Hals gewünscht wird samt seinen Angestellten (denen zumindest die Arbeitslosigkeit).

stscherer
03.03.2011, 12:44
Ja, armes Gericht und tragisch, wenn sich ein Urteil über Ellenbogen findet und letztendlich nichts mit einer Wahrheit zu tun haben sollte.

Es könnte ja auch so sein - also nur ganz hypothetisch und ohne Kenntnis der Akten, worauf ich lange nicht mehr hingewiesen habe -, dass Kachelmann unschuldig ist.

Das könnte übrigens noch einmal Lebensmotto werden für einige der Beteiligten in diesem Verfahren:


(...)
Wenn man meint alles verloren zu haben, kann man nur noch gewinnen. ;)

Ali
03.03.2011, 12:47
...und weiter ergänzend:
Der vor dem finanziellen Ruin steht. Und der ihm auch noch an den Hals gewünscht wird samt seinen Angestellten (denen zumindest die Arbeitslosigkeit).

Ist es mir entgangen, dass du die Angestellten kennst??? ?(

Warum sich dann auf dieselbe Stufe stellen, wenn dir ein solches mm Verhalten nicht gefällt und du dieses anprangerst?

Ali
03.03.2011, 12:48
Es könnte ja auch so sein - also nur ganz hypothetisch und ohne Kenntnis der Akten, worauf ich lange nicht mehr hingewiesen habe -, dass Kachelmann unschuldig ist.

Richtig, juristisch auf jeden Fall. :D

Hattest du bei mir irgendwo gelesen, dass ich dieses ausschliesse?
Quelle?
Danke. :cool2:

laga
03.03.2011, 12:57
Gut, aber wie waren die Namen der anderen 4 Dateien? Wo waren die abgespeichert? im gleichen Ordner mit gleichem Namen geht ja nicht. Oder waren es etwa Autokopien (Sicherungskopien)?
Konnten die alle wieder hergestellt werden? Welche Änderungen hat es gegeben?

Sehr dünn Herr Kommissar! ?(
Dazu hat Herr Lorch gestern nichts gesagt bzw. wir haben nicht erfahren, ob er etwas dazu gesagt hat.
Es ging lediglich um den Fakt, dass die Datei mehrfach geändert wurde. Mehr nicht.
Im Rahmen dessen, was sonst noch seit vorgestern an gesicherten Fakten deutlich wurde.

Hydrant
03.03.2011, 13:00
Ist es mir entgangen, dass du die Angestellten kennst??? ?(

Warum sich dann auf dieselbe Stufe stellen, wenn dir ein solches mm Verhalten nicht gefällt und du dieses anprangerst?

Erzähl' keinen Unsinn.

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4273190&postcount=24068

stscherer
03.03.2011, 13:05
Richtig, juristisch auf jeden Fall. :D

Hattest du bei mir irgendwo gelesen, dass ich dieses ausschliesse?
Quelle?
Danke. :cool2:

Aber gerne!

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4273190&postcount=24068

Deine Reaktion:


Wäre das eine Art von Gerechtigkeit, oder nennen wir es "Gerächtigkeit" dafür, dass es zwischen Himmel und Erde Dinge gibt, die ein irdisches Gesetz strafrechtlich nicht greift?? :D

Warum sollte ein Unschuldiger abgestraft werden, auch wenn ihn ein Gericht nicht strafen kann.

Gut, Du bist hübsch subtil!

Ali
03.03.2011, 13:12
Kachelmanns Ex-Geliebte soll noch einmal vernommen werden



Die 38-Jährige solle mit den bisherigen Ergebnissen der Beweisaufnahme konfrontiert werden.

http://tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3%9Cberblick/Freizeit%C3%BCberblick/Stars/StarsContainer/2322276-8/kachelmanns-ex-geliebte-soll-noch-einmal-vernommen-werden.csp

DieLara
03.03.2011, 13:13
Kachelmanns Ex-Geliebte soll erneut vernommen werden

http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Aus-aller-Welt/Artikel,-Kachelmanns-Ex-Geliebte-soll-erneut-vernommen-werden-_arid,243810_regid,1_puid,1_pageid,13.html


Ich kann OStA Karges mehr als gut verstehen, wenn er seiner eigenen Tochter von einer Anzeige abraten würde. Wer, wenn nicht er, müsste es besser wissen?

laga
03.03.2011, 13:18
Na, da gibt es ja schon einiges an Fakten, zu denen Frau D. Rede und Antwort stehen sollte. Es sind hinreichend Widersprüche aufgetaucht.
Ich verstehe überhaupt nicht, was dagegen sprechen sollte, dass sie noch einmal vernommen wird!

Ali
03.03.2011, 13:18
Aber gerne!

http://www.politikforen.net/showpost...ostcount=24068

Deine Reaktion:



Warum sollte ein Unschuldiger abgestraft werden, auch wenn ihn ein Gericht nicht strafen kann.

Gut, Du bist hübsch subtil!


Nein, du verstehst nicht!

Es sollte dir doch klar sein, dass ein Gesetz nicht alles greifen und zwischen Paragraphen festlegen kann, schon allein um damit nicht jedermann Tür und Tor zu öffnen, Missbrauch zu treiben.

Du glaubst doch hoffentlich nicht, dass ein irdisches Gericht über einem Gottesgericht steht?????

Wenn dem so sein sollte, würde ich an deiner Stelle meine Signatur ändern, immerhin bist du ein freier Mensch. :keks:

stscherer
03.03.2011, 13:22
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Aus-aller-Welt/Artikel,-Kachelmanns-Ex-Geliebte-soll-erneut-vernommen-werden-_arid,243810_regid,1_puid,1_pageid,13.html


Ich kann OStA Karges mehr als gut verstehen, wenn er seiner eigenen Tochter von einer Anzeige abraten würde. Wer, wenn nicht er, müsste es besser wissen?

Jedenfalls sollte Herr OStA Karges seiner Tochter davon abraten, bei der Anzeige etwas Anderes auszusagen als die Wahrheit.

Und die erneute Vernehmung einer Zeugin für den Fall, dass das weitere Verfahren Zweifel an ihrer Aussage macht, ist völlig normal - und gibt ihr ja immerhin die Möglichkeit, eventuelle Fehler angemessen zu korrigieren - sie kann natürlich auch ein Geständnis ablegen, aber dies ist dann eher etwas für Barbara Salesch.

laga
03.03.2011, 13:23
Nein, du verstehst nicht!

Es sollte dir doch klar sein, dass ein Gesetz nicht alles greifen und zwischen Paragraphen festlegen kann, schon allein um damit nicht jedermann Tür und Tor zu öffnen, Missbrauch zu treiben.

Du glaubst doch hoffentlich nicht, dass ein irdisches Gericht über einem Gottesgericht steht?????

Wenn dem so sein sollte, würde ich an deiner Stelle meine Signatur ändern, immerhin bist du ein freier Mensch. :keks:
Diskutieren wir jetzt über die göttliche Gerechtigkeit? Wenn ich das jemals richtig verstanden habe, haben wir auf die alle keinen Zugriff- und zwar kein Mensch, auch eine Ali nicht.

Deali
03.03.2011, 13:27
Dazu hat Herr Lorch gestern nichts gesagt bzw. wir haben nicht erfahren, ob er etwas dazu gesagt hat.
Es ging lediglich um den Fakt, dass die Datei mehrfach geändert wurde. Mehr nicht.
Im Rahmen dessen, was sonst noch seit vorgestern an gesicherten Fakten deutlich wurde.

ist es nicht so das ein Tagebuch sich täglich ändert? Bei einem Jahrbuch ist das was anderes.
Aber durch die Aussage von Lorch wird die Sachlage verzerrt dargestellt. Und das ist nicht in Ordnung. :(

Ali
03.03.2011, 13:33
Diskutieren wir jetzt über die göttliche Gerechtigkeit? Wenn ich das jemals richtig verstanden habe, haben wir auf die alle keinen Zugriff- und zwar kein Mensch, auch eine Ali nicht.


Erkennst du deinen Denkfehler von selbst??

Ich bin für das verantwortlich, was ich schreibe, nicht für das, was andere interpretieren.


Übrigens unter uns und ganz im Vertrauen: ich habe JK weder angezeigt noch verhaftet, ich schwöre bei allem, was mir heilig ist. :cool2:

laga
03.03.2011, 13:38
Erkennst du deinen Denkfehler von selbst?? :)):))

Ich bin für das verantwortlich, was ich schreibe, nicht für das, was andere interpretieren.


Übrigens unter uns und ganz im Vertrauen: ich habe JK weder angezeigt noch verhaftet, ich schwöre bei allem, was mir heilig ist. :cool2:

1:Nein, ich erkenne ihn nicht. Klär mich bitte auf!
2: Das hatte ich auch nicht angenommen, dass Du die Anzeigende warst. Nicht im mindesten!:)

FranzKonz
03.03.2011, 13:38
... - sie kann natürlich auch ein Geständnis ablegen ...

Dann hoffen wir doch mal, daß der gute Schwenn sie ordentlich in die Mangel nimmt. :D

stscherer
03.03.2011, 13:38
Nein, du verstehst nicht!

Es sollte dir doch klar sein, dass ein Gesetz nicht alles greifen und zwischen Paragraphen festlegen kann, schon allein um damit nicht jedermann Tür und Tor zu öffnen, Missbrauch zu treiben.

Du glaubst doch hoffentlich nicht, dass ein irdisches Gericht über einem Gottesgericht steht?????

Wenn dem so sein sollte, würde ich an deiner Stelle meine Signatur ändern, immerhin bist du ein freier Mensch. :keks:

OK, ich versuche es noch einmal:

Ausgangsposting:

Es trifft ihn da wo es alle Männer schmerzhaft trifft - seine Firma kriegt keine Aufträge mehr, und er ist bald pleite - ist doch hoch genug.

Deine Reaktion:

Wäre das eine Art von Gerechtigkeit, oder nennen wir es "Gerächtigkeit" dafür, dass es zwischen Himmel und Erde Dinge gibt, die ein irdisches Gesetz strafrechtlich nicht greift?? :D

Das Zerstören der wirtschaftlichen Existenz eines Unschuldigen durch einen Prozess ein Gottesgericht... Aha!
Der Rest Deines Eintrages: geschenkt!

Thauris
03.03.2011, 13:42
Kachelmanns Ex-Geliebte soll noch einmal vernommen werden


Na vielleicht gibt sie jetzt endlich auf - bei Verweigerung der weiteren Zusammenarbeit kann das Verfahren ja dann zugunsten des Angeklagten entschieden werden :rolleyes:

laga
03.03.2011, 13:43
ist es nicht so das ein Tagebuch sich täglich ändert? Bei einem Jahrbuch ist das was anderes.
Aber durch die Aussage von Lorch wird die Sachlage verzerrt dargestellt. Und das ist nicht in Ordnung. :(

Lorch sagte, es gäbe 6 verschiedene Versionen des Tagebuchs.

Und: sie habe das Tagebuch fortlaufend geändert. Ergänzungen sind völlig normal, da gebe ich Dir Recht. Ist ja der Sinn eines Tagebuchs.
Aber wenn es nur Ergänzungen wären, hätte es doch mehr Änderen geben müssen, denn vom ersten bis zum letzten Eintrag liegt doch ein Zeitraum von ca 5 Wochen?

Ich habe die von Lorch angesprochenen Veränderungen nicht als einfache Ergänzungen verstanden, sondern als Neufassungen.
Kann aber sein, dass ich mich irre

Ali
03.03.2011, 13:47
OK, ich versuche es noch einmal:

Ausgangsposting:

Es trifft ihn da wo es alle Männer schmerzhaft trifft - seine Firma kriegt keine Aufträge mehr, und er ist bald pleite - ist doch hoch genug.

Deine Reaktion:

Wäre das eine Art von Gerechtigkeit, oder nennen wir es "Gerächtigkeit" dafür, dass es zwischen Himmel und Erde Dinge gibt, die ein irdisches Gesetz strafrechtlich nicht greift?? :D

Das Zerstören der wirtschaftlichen Existenz eines Unschuldigen durch einen Prozess ein Gottesgericht... Aha!
Der Rest Deines Eintrages: geschenkt!



Auch ich gebe dir noch eine Chance. Bin ja fair.

Allgemein gilt:
Jedes Handeln hat eine Konsequenz, wie auch immer diese aussieht.


Du unterstellst mir, dass ich jemandem explizit etwas Schlechtes an den Hals gewünscht habe, davon distanziere ich mich und dieses kannst du nicht einmal mit derartigen Worten meinerseits belegen.

Du kannst nicht schlussfolgern und ziehst vollkommen aus dem Zusammenhang andere Postings heran, von denen du meinst, dass diese deine Theorie untermauern.

Warum du dir den Rest schenkst, ist mir sonnenklar. :)

DieLara
03.03.2011, 13:47
Jedenfalls sollte Herr OStA Karges seiner Tochter davon abraten, bei der Anzeige etwas Anderes auszusagen als die Wahrheit.

Und die erneute Vernehmung einer Zeugin für den Fall, dass das weitere Verfahren Zweifel an ihrer Aussage macht, ist völlig normal - und gibt ihr ja immerhin die Möglichkeit, eventuelle Fehler angemessen zu korrigieren - sie kann natürlich auch ein Geständnis ablegen, aber dies ist dann eher etwas für Barbara Salesch.

Er würde erst gar nicht zu einer Anzeige raten, ganz deutlich und nicht anders hat er es formuliert.


Und komm mir nicht mit der Wahrheit an. Auch DU kennst sie im Fall K. nicht, es sei denn... du bist Gott persönlich.

laga
03.03.2011, 13:47
Na vielleicht gibt sie jetzt endlich auf - bei Verweigerung der weiteren Zusammenarbeit kann das Verfahren ja dann zugunsten des Angeklagten entschieden werden :rolleyes:
Wer hat hier gewünscht, dass sie aufgeben möge? Ich jedenfalls nicht und ich kann mich auch an keinen anderen Eintrag erinnern!
Im Gegenteil: Sollte an ihrer Anschuldigung tatsächlich etwas sein, warum soll sie dann nicht noch einmal aussagen, um die Widersprüche, die offensichtlich sind, zu beseitigen?

Deali
03.03.2011, 13:50
Lorch sagte, es gäbe 6 verschiedene Versionen des Tagebuchs.

Und: sie habe das Tagebuch fortlaufend geändert. Ergänzungen sind völlig normal, da gebe ich Dir Recht. Ist ja der Sinn eines Tagebuchs.
Aber wenn es nur Ergänzungen wären, hätte es doch mehr Änderen geben müssen, denn vom ersten bis zum letzten Eintrag liegt doch ein Zeitraum von ca 5 Wochen?

Ich habe die von Lorch angesprochenen Veränderungen nicht als einfache Ergänzungen verstanden, sondern als Neufassungen.
Kann aber sein, dass ich mich irre

Dann soll er die ausdrucken und dem Gericht übergeben und nicht rumschwafeln.
So kann dann jeder zweifelsfrei sehen um was es sich handelt.

Deali
03.03.2011, 13:51
Er würde erst gar nicht zu einer Anzeige raten, ganz deutlich und nicht anders hat er es formuliert.


Und komm mir nicht mit der Wahrheit an. Auch DU kennst sie im Fall K. nicht, es sei denn... du bist Gott persönlich.

Nee, die volle Wahrheit kennt sicher nur Rockstar-Immobilien! :D:D:D

laga
03.03.2011, 13:53
Dann soll er die ausdrucken und dem Gericht übergeben und nicht rumschwafeln.
So kann dann jeder zweifelsfrei sehen um was es sich handelt.
In Ordnung! Hat er ja vielleicht schon getan. Weiß man nicht, ich hab jedenfalls nichts darüber gelesen- weder ja noch nein.

Thauris
03.03.2011, 13:54
Wer hat hier gewünscht, dass sie aufgeben möge? Ich jedenfalls nicht und ich kann mich auch an keinen anderen Eintrag erinnern!
Im Gegenteil: Sollte an ihrer Anschuldigung tatsächlich etwas sein, warum soll sie dann nicht noch einmal aussagen, um die Widersprüche, die offensichtlich sind, zu beseitigen?

Sagte ich dass das hier jemand wünscht? Steter Tropfen höhlt den Stein. Der Fall der
6 Jahre lang durch die Instanzen ging, bis die Nebenklägerin endlich aufgab, weil sie einfach nicht mehr konnte, gibt doch ein nettes Beispiel für die Zermürbungstaktik der Verteidiger. Die schaffen es mit Sicherheit auch noch, den Fall lange über das angekündigte Datum Mai hinauszuziehen. Generalstaatsanwalt (nicht OstA) Karge hat da vollkommen recht, wenn er Frauen abrät solch einen Marathon mitzumachen, es gibt unzählige Fälle, in denen es nicht anders gelaufen ist.

http://www.fr-online.de/panorama/es-...2/-/index.html (http://www.fr-online.de/panorama/es-ist-eine-tortur/-/1472782/5826762/-/index.html)


Eine Position, die auch Hansjürgen Karge vertritt. Der ehemalige Berliner Generalstaatsanwalt sagte am 1. August 2010 in der ARD-Talkrunde bei Anne Will, er würde seiner Tochter, wenn er denn eine hätte, nach einer Vergewaltigung davon abraten, zur Polizei zu gehen. In einem späteren Interview begründete er seine Haltung mit den Worten: „Weil es eine Tortur ist.“ Er erläuterte dies damit, dass die mutmaßlichen Opfer in Vernehmungen und der Hauptverhandlung nochmal in die Mangel genommen würden. Erklärte, dass Gutachter und Gerichte sie nicht schonen könnten. Immerhin stünde für den Angeklagten viel auf dem Spiel. Die Sexualpraktiken des Opfers würden öffentlich breit getreten. Und allein das Gefühl, dass man ihnen nicht glaube, überfordere Kräfte und Nerven vieler Frauen. Vor allem wenn sie den absichtlich unverschämten Fragen eines Verteidigers nicht gewachsen seien, führe das nicht selten zum Freispruch der Täter. „Es ist ernüchternd, sicher“, war Karges Fazit. „Manchmal muss man sich aber auch eingestehen, dass der Staat nicht alles lösen kann.“

Ich kann die Haltung des ehemaligen Berliner Generalstaatsanwalts Hansjürgen Karge sehr gut nachvollziehen. Wie oft habe ich als Journalistin Hauptverhandlungen mit erleben müssen, die für das weibliche Opfer demütigend abliefen und es in den Augen von Prozessbeobachtern fast als Angeklagte erscheinen ließen. Tatsächlich muss sich eine vergewaltigte Frau im Prozess gegen ihren mutmaßlichen Vergewaltiger so manches Mal Fragen gefallen lassen, die ihre Intimsphäre tief verletzen. So wie die danach, ob sie eigentlich feucht geworden sei, bei der angeblichen Vergewaltigung? Wie weit denn der Mann bei dem Gewaltakt mit seinem Penis in ihre Vagina eingedrungen sei? Und ob sie mit ihrem jetzigen Freund nach der angeblich erlittenen Vergewaltigung eigentlich wieder guten Sex habe und wenn ja, dann könne die Sache ja doch nicht so folgenschwer gewesen sein.
Einen der Prozesse, die ich als Journalistin beobachtet habe, hatte eine Frau angestrengt, die von ihrem ehemaligen Freund vergewaltigt worden war. So ihre Aussage. Die Ausgangslage war außergewöhnlich gut. Denn meistens steht in einem Vergewaltigungs-Prozess Aussage gegen Aussage. Diesmal gab es eine Zeugin. Ihre Freundin war überraschend dazu bekommen. Doch dann folgte für das Opfer ein sechsjähriger justizieller Spießrutenlauf. In erster Instanz wurde der damals noch geständige Täter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er legte Berufung ein. In zweiter Instanz wollte er von seinem zunächst abgelegten Geständnis nichts mehr wissen. Sein Anwalt in erster Instanz, Reinhard Birkenstock, nun als Zeuge vors Landgericht geladen, meinte lapidar, das Geständnis sei doch seinerzeit ein rein taktischer Schachzug gewesen. Birkenstock ist übrigens der gleiche Anwalt, der anfangs Jörg Kachelmann vertrat.

Die Verteidiger zogen damals alle Register, das Opfer unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Ohne dass der Richter einschritt. Auf die Frau prasselten Fragen ein wie die: „Wann hatten Sie ihren ersten Freund? Haben Sie mit diesem Freund intime Beziehungen gehabt? Wie lange dauerte die Beziehung zum Vater Ihrer Tochter? Warum wurden Sie als Kind von der Mutter grün und blau geschlagen? Weshalb trauten Sie sich nicht, Ihre Mutter beim Jugendamt anzuzeigen?“ Lauter Fragen, die zur Tataufklärung überhaupt nichts beitrugen. Die allerdings das Opfer zeitweilig fast zusammenbrechen ließen.

Sechs Jahre lang beschäftigte sich die Justiz mit diesem Fall. Sechs Jahre, in denen die Frau immer wieder stunden-, ja tagelang Rede und Antwort stehen musste. Vor der Polizei, vor Gericht, vor Gutachtern. Zu guter Letzt hob der Bundesgerichtshof eine Verurteilung des Täters zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen eines Verfahrensfehlers auf. Die vergewaltigte Frau weigerte sich, in einem erneuten Prozess das alles noch einmal über sich ergehen zu lassen. Der schon zweimal verurteilte Täter kam somit ungeschoren davon.

stscherer
03.03.2011, 13:56
Auch ich gebe dir noch eine Chance. Bin ja fair.

Allgemein gilt:
Jedes Handeln hat eine Konsequenz, wie auch immer diese aussieht.

......

Wäre das eine Art von Gerechtigkeit, oder nennen wir es "Gerächtigkeit" dafür, dass es zwischen Himmel und Erde Dinge gibt, die ein irdisches Gesetz strafrechtlich nicht greift??


Ein Verstoss gegen Deine moralischen Grundsätze (Vielweiberei) rechtfertigt also die Durchführung eines Prozesses gegen einen rechtlich Unschuldigen und damit seine persönliche und wirtschaftliche Zerstörung. OK, die Meinung hast Du nicht mir mir gemeinsam.


Du unterstellst mir, dass ich jemandem explizit etwas Schlechtes an den Hals gewünscht habe, davon distanziere ich mich und dieses kannst du nicht einmal mit derartigen Worten meinerseits belegen.

Aha, dann distanzierst Du Dich also von Deiner obigen Aussage - dann lösch sie doch.


Du kannst nicht schlussfolgern und ziehst vollkommen aus dem Zusammenhang andere Postings heran, von denen du meinst, dass diese deine Theorie untermauern.

Nein, tue ich nicht, ich habe den Zusammenhang sogar herauskopiert. Aber lies es ruhig nach!


Warum du dir den Rest schenkst, ist mir sonnenklar. :)
(Matthäus 5, 38-39)


Er würde erst gar nicht zu einer Anzeige raten, ganz deutlich und nicht anders hat er es formuliert.


Und komm mir nicht mit der Wahrheit an. Auch DU kennst sie im Fall K. nicht, es sei denn... du bist Gott persönlich.

Aber ich kenne, wie Du auch, die - nun, seien wir vorsichtig - Ungereimtheiten in den Aussagen der Zeugin - und ich kenne den Beschluss des OLG Karlsruhe. Und Nein, ich bin nicht Gott, ich habe einen Gott!

Ali
03.03.2011, 13:58
Er würde erst gar nicht zu einer Anzeige raten, ganz deutlich und nicht anders hat er es formuliert.


Und komm mir nicht mit der Wahrheit an. Auch DU kennst sie im Fall K. nicht, es sei denn... du bist Gott persönlich.

Persönlich finde ich es sehr gut, dass sie noch einmal aussagt.

Ihr erinnert euch sicher, dass ich neulich enttäuscht war, als ich erfuhr, dass ich dieses schon annahm, als Thauris eine alte Meldung in den Strang stellte, die ich missverstanden hatte.

Wenn es diese Vergewaltigung also gegeben haben sollte, dient das der Wahrheitsfindung mehr noch als irgendwelchen von Schwenn aufgestellten Nebenschauplätzen.

In einem solchen Fall wünsche ich ihr viel Kraft.

Am Ende soll doch hoffentlich die Wahrheit rauskommen und nicht das, was man sich persönlich wünscht.

Thauris
03.03.2011, 14:02
In einem solchen Fall wünsche ich ihr viel Kraft.



Genau das ist der Knackpunkt, bei dem angesetzt wird. Immer und immer wieder. Bin mal gespannt, wieviel Kraft sie noch aufbringen muss.

http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/0819/vergewaltigung.php5


Im Regelfall wird ein Vergewaltigungsopfer nur dann professionell untersucht, wenn es Anzeige erstattet. Aber genau davor scheuen viele Opfer erst einmal zurück. Für sie beginnt deshalb ein Vernehmungsmarathon, bei Polizei, Gericht und Gutachtern. Wieder und wieder müssen sie die Tat schildern und durchleben. Weil es bei Beziehungstaten meist keine objektiven Beweise gibt, zählt die Glaubwürdigkeit des Opfers. Gutachter wie Thomas Weber sind verpflichtet, dem mutmaßlichen Opfer zu unterstellen, dass es nicht die Wahrheit sagt.

Thomas Weber, Gutachter: "Das ist das Dilemma. Das heißt, wir destabilisieren statt dass wir stabilisieren und dem Opfer helfen. Und durchaus ist es dann auch so, dass das Opfer dadurch im therapeutischen Prozess durchaus auch wieder zurückgeworfen wird."

Zitat: "79 Prozent sind psychisch krank als Folge der Vergewaltigung. Manche brauchen jahrelang Therapie."

Ali
03.03.2011, 14:10
Ein Verstoss gegen Deine moralischen Grundsätze (Vielweiberei) rechtfertigt also die Durchführung eines Prozesses gegen einen rechtlich Unschuldigen und damit seine persönliche und wirtschaftliche Zerstörung. OK, die Meinung hast Du nicht mir mir gemeinsam.



Aha, dann distanzierst Du Dich also von Deiner obigen Aussage - dann lösch sie doch.



Nein, tue ich nicht, ich habe den Zusammenhang sogar herauskopiert. Aber lies es ruhig nach!


(Matthäus 5, 38-39)



Aber ich kenne, wie Du auch, die - nun, seien wir vorsichtig - Ungereimtheiten in den Aussagen der Zeugin - und ich kenne den Beschluss des OLG Karlsruhe. Und Nein, ich bin nicht Gott, ich habe einen Gott!

Nicht nur, dass ich diese Meinung mit dir vielleicht nicht gemeinsam habe sondern dass sie mir von dir auch unterstellt wird.
Sie passt offensichtlich in dein Bild.
Eindeutig bist du bei Promiskuität hängengeblieben.
Vielweiberei ist absolut kein Verstoss, wenn die Frauen darüber aufgeklärt und einverstanden sind.
Jedem das Seine.... und leben und leben lassen. Solche Oberflächlichkeiten tangieren mich nicht.
Seelischer Missbrauch tut es dagegen schon.

Nein, ich lösche meine Aussage nicht, denn es ist eine Wahrheit, dass jeder Mensch ein Echo dafür bekommt, wie er in den Wald hineinschreit.

Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Menschen sich dazu aufgerufen fühlen sollten ihn zu richten und Gott zu spielen.
Das geschieht sowieso.
Von ganz oben.

Du hast nicht nur einen Zusammenhang kopiert, du hast ihn auch erstellt.
Ohne mich zu fragen, ob dieser auch so gemeint ist.
Das hättest du besser tun sollen.

laga
03.03.2011, 14:11
Sagte ich dass das hier jemand wünscht? Steter Tropfen höhlt den Stein. Der Fall der
6 Jahre lang durch die Instanzen ging, ....
Danke Thauris. Aber wir wollen uns doch hier nicht ständig wiederholen, oder? Wir hatten das nämlich schon. Und ich bin damals auch darauf eingegangen. Auch auf Herrn Karge

Thauris
03.03.2011, 14:15
Danke Thauris. Aber wir wollen uns doch hier nicht ständig wiederholen, oder? Wir hatten das nämlich schon. Und ich bin damals auch darauf eingegangen. Auch auf Herrn Karge

Offensichtlich muss man sich ständig wiederholen, um den immer wiederkehrenden Unterstellungen entgegenzutreten. Auch das ist hier nichts neues. Offensichtlich gilt auch da, dass steter Tropfen den Stein höhlt.

Deali
03.03.2011, 14:16
Sagte ich dass das hier jemand wünscht? Steter Tropfen höhlt den Stein. Der Fall der
6 Jahre lang durch die Instanzen ging, bis die Nebenklägerin endlich aufgab, weil sie einfach nicht mehr konnte, gibt doch ein nettes Beispiel für die Zermürbungstaktik der Verteidiger. Die schaffen es mit Sicherheit auch noch, den Fall lange über das angekündigte Datum Mai hinauszuziehen. Generalstaatsanwalt (nicht OstA) Karge hat da vollkommen recht, wenn er Frauen abrät solch einen Marathon mitzumachen, es gibt unzählige Fälle, in denen es nicht anders gelaufen ist.

Das glaube ich nicht. Welche Fälle sind nicht anders gelaufen?
Ich würde mir das übrigens wünschen. Es ist ohnehin nicht mehr zu ändern. Wenn sie jetzt nach vorne tritt und es zu gibt dann wäre es ein richtiger Schritt.
Aber auch wenn es eine Vergewaltigung gab dann jedenfalls ohne Messer, das hat JK nicht minutenlang in der Hand gehalten und sie hatte es auch nicht am Hals.
Versetz Dich mal in Kachelmann´s Lage. Er musste die Tortur von bisher 30 Gerichtsterminen auf sich nehmen, ist und wird noch immer von sehr vielen Leuten angefeindet, kann seinen Beruf nicht mehr richtig ausüben und das obwohl die Fakten bisher nur für Ihn sprechen.
Dann ein Gericht das aus reinem Selbstschutz ihn nicht freisprechen will unter Vorsitzt eines Richters der befangen ist und ein Staatsanwalt der illegale Methoden anwendet. Eine Polizei die seine Verhaftung zum Volksfest erklärt, die aufgrund Seine Anonymität zu wahren ein ganzes Parkdeck der Fraport absperren lässt, der leitende Kommissar aber seine Tochter mit zu diesem "Event" mitnimmt.
Es ist ein Skandal des größten Ausmaßes und mein Vertrauen in die deutsche Justiz ist nachhaltig geschädigt.

Thauris
03.03.2011, 14:19
Das glaube ich nicht. Welche Fälle sind nicht anders gelaufen?
Ich würde mir das übrigens wünschen. Es ist ohnehin nicht mehr zu ändern. Wenn sie jetzt nach vorne tritt und es zu gibt dann wäre es ein richtiger Schritt.
Aber auch wenn es eine Vergewaltigung gab dann jedenfalls ohne Messer, das hat JK nicht minutenlang in der Hand gehalten und sie hatte es auch nicht am Hals.
Versetz Dich mal in Kachelmann´s Lage. Er musste die Tortur von bisher 30 Gerichtsterminen auf sich nehmen, ist und wird noch immer von sehr vielen Leuten angefeindet, kann seinen Beruf nicht mehr richtig ausüben und das obwohl die Fakten bisher nur für Ihn sprechen.
Dann ein Gericht das aus reinem Selbstschutz ihn nicht freisprechen will unter Vorsitzt eines Richters der befangen ist und ein Staatsanwalt der illegale Methoden anwendet. Eine Polizei die seine Verhaftung zum Volksfest erklärt, die aufgrund Seine Anonymität zu wahren ein ganzes Parkdeck der Fraport absperren lässt, der leitende Kommissar aber seine Tochter mit zu diesem "Event" mitnimmt.
Es ist ein Skandal des größten Ausmaßes und mein Vertrauen in die deutsche Justiz ist nachhaltig geschädigt.

Schau Dir Beitrag 33647 an, zweiter Absatz. Im übrigen gibt es immer wieder Berichte über Opfer die so lange durch die Mühle gedreht werden, bis sie einfach die Segel streichen.

Ali
03.03.2011, 14:20
Das glaube ich nicht. Welche Fälle sind nicht anders gelaufen?
Ich würde mir das übrigens wünschen. Es ist ohnehin nicht mehr zu ändern. Wenn sie jetzt nach vorne tritt und es zu gibt dann wäre es ein richtiger Schritt.
Aber auch wenn es eine Vergewaltigung gab dann jedenfalls ohne Messer, das hat JK nicht minutenlang in der Hand gehalten und sie hatte es auch nicht am Hals.
Versetz Dich mal in Kachelmann´s Lage. Er musste die Tortur von bisher 30 Gerichtsterminen auf sich nehmen, ist und wird noch immer von sehr vielen Leuten angefeindet, kann seinen Beruf nicht mehr richtig ausüben und das obwohl die Fakten bisher nur für Ihn sprechen.
Dann ein Gericht das aus reinem Selbstschutz ihn nicht freisprechen will unter Vorsitzt eines Richters der befangen ist und ein Staatsanwalt der illegale Methoden anwendet. Eine Polizei die seine Verhaftung zum Volksfest erklärt, die aufgrund Seine Anonymität zu wahren ein ganzes Parkdeck der Fraport absperren lässt, der leitende Kommissar aber seine Tochter mit zu diesem "Event" mitnimmt.
Es ist ein Skandal des größten Ausmaßes und mein Vertrauen in die deutsche Justiz ist nachhaltig geschädigt.

Wenn er der Vergewaltigung unschuldig sein sollte, dann hat er einen sehr hohen Preis dafür gezahlt, da gebe ich dir Recht.

laga
03.03.2011, 14:20
Nicht nur, dass ich diese Meinung mit dir vielleicht nicht gemeinsam habe sondern dass sie mir von dir auch unterstellt wird.
Sie passt offensichtlich in dein Bild.
Eindeutig bist du bei Promiskuität hängengeblieben.
Vielweiberei ist absolut kein Verstoss, wenn die Frauen darüber aufgeklärt und einverstanden sind.
Jedem das Seine.... und leben und leben lassen. Solche Oberflächlichkeiten tangieren mich nicht.
Seelischer Missbrauch tut es dagegen schon.

Nein, ich lösche meine Aussage nicht, denn es ist eine Wahrheit, dass jeder Mensch ein Echo dafür bekommt, wie er in den Wald hineinschreit.

Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Menschen sich dazu aufgerufen fühlen sollten ihn zu richten und Gott zu spielen.
Das geschieht sowieso.
Von ganz oben.

Du hast nicht nur einen Zusammenhang kopiert, du hast ihn auch erstellt.
Ohne mich zu fragen, ob dieser auch so gemeint ist.
Das hättest du besser tun sollen.

In wie fern spielt denn Gott da mit hinein, wenn K. durch den Prozess finanziell ruiniert wird? Was hat das dann mit Gott zu tun?
Ich finde Deine Äußerungen sehr grenzwertig, weil ich meine, Du verletzt damit religiöse Gefühle und das geht mir entschieden gegen den Strich, auch wenn ich selbst nicht sehr religiös bin.

Thauris
03.03.2011, 14:24
In wie fern spielt denn Gott da mit hinein, wenn K. durch den Prozess finanziell ruiniert wird? Was hat das dann mit Gott zu tun?
Ich finde Deine Äußerungen sehr grenzwertig, weil ich meine, Du verletzt damit religiöse Gefühle und das geht mir entschieden gegen den Strich, auch wenn ich selbst nicht sehr religiös bin.

:)) Unfassbar! Was fällt euch denn noch alles ein?

DieLara
03.03.2011, 14:25
Genau das ist der Knackpunkt, bei dem angesetzt wird. Immer und immer wieder. Bin mal gespannt, wieviel Kraft sie noch aufbringen muss.

Richtig.

Und K. lächelt weiterhin, schweigt weiterhin und lässt seine Spitzenanwälte für sich arbeiten.

Sorry, ich muss es noch einmal wiederholen:

Die Nebenklägerin hat m.E. all DAS geahnt, als sie sagte: "Er darf nicht gewinnen."
Sie muss ihn sehr gut gekannt und gewusst haben, wie er reagieren wird... und was er alles unternehmen würde, um sie als unglaubwürdig hinstellen zu lassen.

Und ihre Unwahrheiten werte ich nicht anders, als dass sie sich nicht mehr anders zu helfen wusste, um ihn endlich zu einer wahren Aussage zu bringen.
Deshalb hat sie auch seiner letzten Lüge, sie solle ihm 24 Stunden Zeit gewähren, damit der die Angelegenheit mit den Flugtickets bei der Lufthansa klären könne, nicht mehr gewährt.

Ich frage mich: Was wäre gewesen, wenn sie ihm diese Zeit gewährt hätte?
Welche neuen Lügen hätte er ihr aufgetischt?
Die Wahrheit wohl kaum, denn die Flugreise zu Zweit hat ja stattgefunden.

Generalstaatsanwalt Karges hat mit seiner Äußerung damals eine Welle der Empörung in der Öffentlichkeit ausgelöst.
Für mich war das nicht nur eine eigene Meinung, für mich war das ein Hinweis, dass vergewaltigte Frauen, erst recht, wenn es sich um eine Beziehungstat handelt, kaum eine Chance vor Gericht haben.
Und dass ein Prozess eine unendliche Qual wird.

Wie wir jetzt sehen: er hat vollkommen Recht.

DIE Kraft, die die Nebenklägerin jetzt wieder braucht, ist praktisch längst verbraucht.

Möge sie sie, woher und von wem auch immer... gleich in einer Maxipackung erhalten. Dafür bete ich...

nun ja
03.03.2011, 14:26
Deswegen hat es das Gericht ja so schwer: lautet das Urteil für Kachelmann "unschuldig", geht es erst richtig los. Die automatische Ermittlung wegen Falschanzeige und Meineid, sowie die die zivilrechtliche Klage Kachelmanns
Na ja, "automatisch" ist das eher nicht. Dass diese Staatsanwaltschaft in Mannheim sich dazu durchringen würde, in so einem Fall von sich aus ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, das halte ich für unwahrscheinlich.

Und Meineid ... so weit ich weiß, wurde die Dame doch nicht vereidigt, oder? Also wenn, dann uneidliche Falschaussage.


Lautet das Urteil "schuldig" muß sich das Gericht und Staatsanwaltschaft für die Revision warm anziehen.
Warm anziehen wird da dann nicht reichen ...
Aber einen Schuldspruch - zumindest bei der bislang bekannten Faktenlage - halte ich für jenseits des Vorstellbaren. Auch wenn dieses Gericht ja immer wieder Überraschungen bereit hält.

Pillefiz
03.03.2011, 14:27
Kachelmanns Ex-Geliebte soll noch einmal vernommen werden



Die 38-Jährige solle mit den bisherigen Ergebnissen der Beweisaufnahme konfrontiert werden.

http://tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3%9Cberblick/Freizeit%C3%BCberblick/Stars/StarsContainer/2322276-8/kachelmanns-ex-geliebte-soll-noch-einmal-vernommen-werden.csp

ich würde mich schieflachen, wenn sie jetzt die Anzeige zurücknehmen müsste, weil sie verschiedenes nicht erklären kann:]

laga
03.03.2011, 14:27
:)) Unfassbar! Was fällt euch denn noch alles ein?
Thauris, bitte lass das. Es ist ausdrücklich als meine Meinungsäußerung gekennzeichnet und ich lasse mir von Dir meine ethischen Grundsätze nicht ausreden.
Ja?

Ali
03.03.2011, 14:30
ich würde mich schieflachen, wenn sie jetzt die Anzeige zurücknehmen müsste, weil sie verschiedenes nicht erklären kann:]

Lese ich da Schadenfreude??? ?(

Ich hingegen fände es traurig, wenn es eine Falschanzeige gewesen wäre. Und zwar für alle Beteiligten.

nun ja
03.03.2011, 14:33
Notlüge: ich habe eine ansteckende Krankheit, vergewaltige mich lieber nicht...
Keine Notlüge: ich muss meine Aussage bei der Polizei/StA/Gericht aufpeppen, damit mir einer glaubt ...
Es ist immer wieder erstaunlich, welche ausgedehnte Entschuldigungs- und Verniedlichungsbereitschaft manche an den Tag legen, wenn die Täter-Person eine Frau ist und es gegen einen Mann geht.

Pillefiz
03.03.2011, 14:33
Lese ich da Schadenfreude??? ?(

Ich hingegen fände es traurig, wenn es eine Falschanzeige gewesen wäre. Und zwar für alle Beteiligten.

ich nicht, weil ich davon ausgegangen bin, dass es eine ist. Mich würde es mächtig wundern, sollte sich etwas anderes herausstellen.

FranzKonz
03.03.2011, 14:35
ich nicht, weil ich davon ausgegangen bin, dass es eine ist. Mich würde es mächtig wundern, sollte sich etwas anderes herausstellen.

Mich würde es mächtig wundern, wenn überhaupt ein eindeutiges Ergebnis herauskäme.

Ali
03.03.2011, 14:36
Es ist immer wieder erstaunlich, welche ausgedehnte Entschuldigungs- und Verniedlichungsbereitschaft manche an den Tag legen, wenn die Täter-Person eine Frau ist und es gegen einen Mann geht.

Schade, dass du hier in diesem Zusammenhang die Diskussion um Assange verpasst hast.

Aber das wurde uns da auch angekreidet, warum wir diesen für unschuldig halten. :D

Deinen Vergleich wirst du löschen müssen. :D

Thauris
03.03.2011, 14:37
Thauris, bitte lass das. Es ist ausdrücklich als meine Meinungsäußerung gekennzeichnet und ich lasse mir von Dir meine ethischen Grundsätze nicht ausreden.
Ja?

Kein Grund zur Aufregung - das war nur meine Meinung dazu! Vielleicht kannst Du Dich aber dahingehend an ein höheres Gericht wenden *Ironie aus*

nun ja
03.03.2011, 14:42
Ein Verstoss gegen Deine moralischen Grundsätze (Vielweiberei) rechtfertigt also die Durchführung eines Prozesses gegen einen rechtlich Unschuldigen und damit seine persönliche und wirtschaftliche Zerstörung.
Für einige hier ist es doch von Anfang an nie um etwas anderes gegangen. Der war polygam, dafür soll er hängen! Ob er nun wirklich vergewaltigt hat oder nicht - scheißegal, Hauptsache man hängt ihn höher. Und wenn er veknackt wird für eine Straftat, die er nicht begangen hat, geschieht ihm das nur recht, weil er ja "betrogen" hat ...

Mich kotzt diese Einstellung an! Das ist genau die Mentalität, aus der die Falschbeschuldigungen entstehen.

Paul Felz
03.03.2011, 14:44
Na ja, "automatisch" ist das eher nicht. Das diese Staatsanwaltschaft in Mannheim sich dazu durchringen würde, in so einem Fall von sich aus ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, das halte ich für unwahrscheinlich.

Und Meineid ... so weit ich weiß, wurde die Dame doch nicht vereidigt, oder? Also wenn, dann uneidliche Falschaussage.


Warm anziehen wird da dann nicht reichen ...
Aber einen Schuldspruch - zumindest bei der bislang bekannten Faktenlage - halte ich für jenseits des Vorstellbaren. Auch wenn dieses Gericht ja immer wieder Überraschungen bereit hält.
OK, bei einem normalen Gericht wäre es so. Mich wundert, daß Schwenn noch keinen Antrag auf Vereidigung gestellt hat, soweit ich weiß. Schließlich ist sie ja nicht nur Nebenklägerin sondern auch Zeugin.

Selbst wenn das Gericht nicht von sich aus tätig wird, Schwenn wird es.

Ali
03.03.2011, 14:45
http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/Ex-Freundin-soll-von--Aussage-abruecken-27391660

Ali
03.03.2011, 14:48
Für einige hier ist es doch von Anfang an nie um etwas anderes gegangen. Der war polygam, dafür soll er hängen! Ob er nun wirklich vergewaltigt hat oder nicht - scheißegal, Hauptsache man hängt ihn höher. Und wenn er veknackt wird für eine Straftat, die er nicht begangen hat, geschieht ihm das nur recht, weil er ja "betrogen" hat ...

Mich kotzt diese Einstellung an! Das ist genau die Mentalität, aus der die Falschbeschuldigungen entstehen.

Dieses Posting ist eine bösartige Unterstellung!
Manchmal empfiehlt es sich richtig zu lesen und zu verstehen, bevor man so etwas tippselt.
Du schreibst nicht über uns sondern über dich und wie du etwas wahrnimmst.

Ali
03.03.2011, 14:52
http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-kachelmanns-ex-geliebte-soll-erneut-vernommen-werden_aid_605228.html

Thauris
03.03.2011, 14:54
http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/Ex-Freundin-soll-von--Aussage-abruecken-27391660

http://wuerziworld.de/Smilies/lol/lol12.gif



Verteidiger Johann Schwenn sagte am Donnerstag vor dem Landgericht Mannheim, die Ex-Freudin solle die Gelegenheit erhalten, «von ihrer Aussage abzurücken».
Die Verteidigung hält es deshalb nicht für ausgeschlossen, dass sich die 37-jährige Radiomoderatorin «besinnt», wenn man sie mit dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme konfrontiere. Das würde auch das Verfahren wesentlich beschleunigen, sagte Schwenn.
Zum Anwalt des möglichen Opfers, Rechtsanwalt Thomas Franz, sagte der Verteidiger, es gehöre zu seinen Aufgaben, dass er ihr «bei der Rückkehr zur Wahrheit beisteht». Gleichzeitig warnte er, die Ex-Freundin habe bei einer wissentlichen Falschbezichtigung mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen.

nun ja
03.03.2011, 14:57
ich würde mich schieflachen, wenn sie jetzt die Anzeige zurücknehmen müsste, weil sie verschiedenes nicht erklären kann:]
Oooch, ich bin eigentlich sicher: In der Kanzlei Franz arbeitet man schon seit einiger Zeit an möglichen Rückzugslinien. Keine einfache Aufgabe. Aber ein wenig "Aussagenmanagement", also Anpassung der Einlassungen an inzwischen dokumentierte Befunde, wird es wohl geben müssen.

Spannend wird die Frage sein: Löst Sie sich von der Messergeschichte? Das wäre wohl die einzige Möglichkeit, wie man weiter eine Verurteilung anstreben kann: Vergewaltigung ja, aber vielleicht doch ohne Messer ...
Der Weg müsste sein, irgendwie ein "gefühltes Messer" plausibel zu machen. Das da irgendetwas war, was man in der Aufregung für ein Messer gehalten hat ... punktuelle illusionäre Verkennung aufgrund akutem Stress ... wird nicht ganz leicht, sich da etwas halbwegs plausibles auszudenken.

Schaun mer mal ...

Ali
03.03.2011, 14:57
http://wuerziworld.de/Smilies/lol/lol12.gif

Wir wissen, wie wichtig es derzeit ist, vorsichtig mit jeder Berichterstattung umzugehen.

Eigentlich kann man nur noch abwarten, was das Gericht entscheidet.

DieLara
03.03.2011, 15:01
http://wuerziworld.de/Smilies/lol/lol12.gif

Schwenn mal wieder. :D

:mf_popeanim:

Deali
03.03.2011, 15:02
OK, bei einem normalen Gericht wäre es so. Mich wundert, daß Schwenn noch keinen Antrag auf Vereidigung gestellt hat, soweit ich weiß. Schließlich ist sie ja nicht nur Nebenklägerin sondern auch Zeugin.

Selbst wenn das Gericht nicht von sich aus tätig wird, Schwenn wird es.

Schwenn kennt sie persönlich nicht. Er wird das mit Sicherheit machen wenn sie nochmal vor Gericht aussagt. Dann sicher mit Fragen die glasklar sind und nicht umschifft werden können (z.B. Messer).

Achja, umschifft, das muss bis Mai durch sein, da bin ich wieder auf See. ;)

Thauris
03.03.2011, 15:03
Wir wissen, wie wichtig es derzeit ist, vorsichtig mit jeder Berichterstattung umzugehen.

Eigentlich kann man nur noch abwarten, was das Gericht entscheidet.

Ich finde diese Aussagen hochinteressant - Druck mit gleichzeitiger Unterstellung und Drohungen, unter dem Deckmäntelchen das an die Allgemeinheit plädiert, dass schliesslich die Nebenklägerin schuld daran sei, dass der Prozess so lange dauert. Das zeigt doch ganz eindeutig auf, mit welchen Methoden gearbeitet wird.

Ali
03.03.2011, 15:06
Ich finde diese Aussagen hochinteressant - Druck mit gleichzeitiger Unterstellung und Drohungen, unter dem Deckmäntelchen das an die Allgemeinheit plädiert, dass schliesslich die Nebenklägerin schuld daran sei, dass der Prozess so lange dauert. Das zeigt doch ganz eindeutig auf, mit welchen Methoden gearbeitet wird.

http://www.regenbogen.de/~run/news/8109/kachelmann-vor-dem-mannheimer-landgericht

Burkina_Faso
03.03.2011, 15:10
Ich finde diese Aussagen hochinteressant - Druck mit gleichzeitiger Unterstellung und Drohungen, unter dem Deckmäntelchen das an die Allgemeinheit plädiert, dass schliesslich die Nebenklägerin schuld daran sei, dass der Prozess so lange dauert. Das zeigt doch ganz eindeutig auf, mit welchen Methoden gearbeitet wird.


Ja, mit den Methoden der StPO. Das sind auch keine Drohungen, ich sehe sie als gut gemeinten Ratschlag, denn wenn die Nebenklägerin jetzt noch gesteht, würde eine spätere Gefängnisstrafe sicher deutlich milder für sie ausfallen. Dass sie gelogen hat, ist seit der Rechtsmedizin und dem LKA Nullbefund klar.

Nur der "FaktenFreiFraktion" nicht. :hihi:

FranzKonz
03.03.2011, 15:10
Nö - die würden kaltlächelnd erklären, dass das eine Notwehrmaßnahme der Frau Weizen war. Sie konnte einfach nicht anders, als in falschzubeschuldigen. Der K. ist nämlich ein Narzisst, und solche könne anderen Menschen einen fremden Willen einpflanzen, die sind dann nur noch willenlose Marionetten. Und um sich aus dieser Zombie-Existenz zu retten, hat die Frau Weizen nur die eine Möglichkeit gehabt: Ihn der Vergewaltigung anzuzeigen, also falsch zu beschuldigen.

Der hat ihre Seele gemordet - und nur so konnte das verhindert werden. Und mal ehrlich: Was sind schon ein paar Jahre Knast gegen eine gerettete Seele? Nicht wahr?
Also moralisch und ethisch alles voll gerechtfertigt, ja es war eigentlich sogar zwingend, so zu handeln.

Und der eigentlich Schuldige und Verantwortliche ist sowieso der K.! Wer hat denn Frau Weizen so weit gebracht, dass die faschbeschuldigen musste?? Ja, wer war das denn?!?
Die Falschbeschuldigung zeigt doch nur, wie sehr sie gelitten hat. Und wie skrupellos der K. offenbar ist, dass er so ein engelsgleiches Wesen dazu bringen kann, so etwas zu tun.

Sagte ich doch! :))

Ali
03.03.2011, 15:13
Nö - die würden kaltlächelnd erklären, dass das eine Notwehrmaßnahme der Frau Weizen war. Sie konnte einfach nicht anders, als in falschzubeschuldigen. Der K. ist nämlich ein Narzisst, und solche könne anderen Menschen einen fremden Willen einpflanzen, die sind dann nur noch willenlose Marionetten. Und um sich aus dieser Zombie-Existenz zu retten, hat die Frau Weizen nur die eine Möglichkeit gehabt: Ihn der Vergewaltigung anzuzeigen, also falsch zu beschuldigen.

Der hat ihre Seele gemordet - und nur so konnte das verhindert werden. Und mal ehrlich: Was sind schon ein paar Jahre Knast gegen eine gerettete Seele? Nicht wahr?
Also moralisch und ethisch alles voll gerechtfertigt, ja es war eigentlich sogar zwingend, so zu handeln.

Und der eigentlich Schuldige und Verantwortliche ist sowieso der K.! Wer hat denn Frau Weizen so weit gebracht, dass die faschbeschuldigen musste?? Ja, wer war das denn?!?
Die Falschbeschuldigung zeigt doch nur, wie sehr sie gelitten hat. Und wie skrupellos der K. offenbar ist, dass er so ein engelsgleiches Wesen dazu bringen kann, so etwas zu tun.

Da ist tatsächlich etwas wahres dran!

Nur nicht so, wie du meinst und es dir auslegst.

Nett geschrieben. ;)

Musste schmunzeln.

Thauris
03.03.2011, 15:14
http://www.regenbogen.de/~run/news/8109/kachelmann-vor-dem-mannheimer-landgericht (http://www.regenbogen.de/%7Erun/news/8109/kachelmann-vor-dem-mannheimer-landgericht)

Muahahaaaa :rofl: wer hat ihn denn verschleppt?


Sie solle ihre Aussage widerrufen um den Prozess abkürzen zu können. Ausserdem würde ihr dadurch eine empfindliche Strafe wegen Falschaussage vor Gericht erspart bleiben.

Thauris
03.03.2011, 15:20
Schwenn mal wieder. :D

:mf_popeanim:


"Gestehe endlich Du Hexe, oder Du kommst auf die Streckbank"! :D

Deali
03.03.2011, 15:23
http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-kachelmanns-ex-geliebte-soll-erneut-vernommen-werden_aid_605228.html

Danke Ali, Du liest ja so einiges mit... ;)

Ali
03.03.2011, 15:24
danke ali, du liest ja so einiges mit... ;)

;) := :))

Deali
03.03.2011, 15:25
Ich finde diese Aussagen hochinteressant - Druck mit gleichzeitiger Unterstellung und Drohungen, unter dem Deckmäntelchen das an die Allgemeinheit plädiert, dass schliesslich die Nebenklägerin schuld daran sei, dass der Prozess so lange dauert. Das zeigt doch ganz eindeutig auf, mit welchen Methoden gearbeitet wird.

Ist doch genial oder???

Schwenn 4 Präsident :D:D:D

Thauris
03.03.2011, 15:28
Ist doch genial oder???

Schwenn 4 Präsident :D:D:D


Klar, auch die andere Hexe wurde schon 3 mal vernommen :rolleyes:


Am 31. Verhandlungstag wurde eine Polizistin befragt. Sie hatte das mutmaßliche Opfer nach dem Vorfall vernommen und war auch bei der Festnahme des Schweizers am 20. März am Frankfurter Flughafen dabei. Die Beamtin war schon zweimal befragt worden.

maxikatze
03.03.2011, 15:29
Ich finde diese Aussagen hochinteressant - Druck mit gleichzeitiger Unterstellung und Drohungen, unter dem Deckmäntelchen das an die Allgemeinheit plädiert, dass schliesslich die Nebenklägerin schuld daran sei, dass der Prozess so lange dauert. Das zeigt doch ganz eindeutig auf, mit welchen Methoden gearbeitet wird.


Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis Schwenn damit rausrückte. Hatte er doch bis jetzt mit seinen theatralischen Auftritten zwar den Humor auf seiner und der K-Seite, aber durchschlagender Erfolg? Fehlanzeige!
Und so kommt, was kommen muss, Opfer soll nachgeben, damit das Verfahren abgekürzt werden kann.


Zum Anwalt des möglichen Opfers, Rechtsanwalt Thomas Franz, sagte der Verteidiger, es gehöre zu seinen Aufgaben, dass er ihr «bei der Rückkehr zur Wahrheit beisteht». Gleichzeitig warnte er, die Ex-Freundin habe bei einer wissentlichen Falschbezichtigung mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling kündigte am Donnerstag bereits an, dass das mögliche Opfer noch einmal als Zeugin gehört werde.
http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/Ex-Freundin-soll-von--Aussage-abruecken-27391660


Sie solle ihre Aussage widerrufen um den Prozess abkürzen zu können. Ausserdem würde ihr dadurch eine empfindliche Strafe wegen Falschaussage vor Gericht erspart bleiben. Am 21. März soll der Prozess fortgesetzt werden.
http://www.regenbogen.de/(3u47m9afqmk6v444gcs)-UiBcjw/news/8109/kachelmann-vor-dem-mannheimer-landgericht

Für mich hört sich das nach keinem gutgemeinten Ratschlag an, sondern nach einer handfesten Drohung.
So ist das aber, wenn er mit seiner bisherigen Strategie keinen Erfolg hatte und nicht mehr weiter weiß. Dann greift man auf solche Methoden zurück. Nämlich das Opfer mit gutgemeinten Worten (die keine sind)unter Druck setzen, bis es entnervt aufgibt.

Thauris
03.03.2011, 15:32
Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis Schwenn damit rausrückte. Hatte er doch bis jetzt mit seinen theatralischen Auftritten zwar den Humor auf seiner und der K-Seite, aber durchschlagender Erfolg? Fehlanzeige!
Und so kommt, was kommen muss, Opfer soll nachgeben, damit das Verfahren abgekürzt werden kann.

Für mich hört sich das nach keinem gutgemeinten Ratschlag an, sondern nach einer handfesten Drohung.
So ist das aber, wenn er mit seiner bisherigen Strategie keinen Erfolg hatte und nicht mehr weiter weiß. Dann greift man auf solche Methoden zurück. Nämlich das Opfer mit gutgemeinten Worten (die keine sind)unter Druck setzen, bis es entnervt aufgibt.

Immer wieder dasselbe Muster, und immer wieder gerne praktiziert!

Deali
03.03.2011, 15:34
Klar, auch die andere Hexe wurde schon 3 mal vernommen :rolleyes:

Das ist keine Hexe, das ist eine Polizeibeamtin die einen äußerst schlechten Job macht. Wenn die nicht in Schwetzingen sitzen würde dann würde die jetzt Hartz4 beantragen. Und um das aufzuhellen muss sie eben sooft geladen werden bist Licht im Dunkel angeht.
Schließlich wird sie durch Steuergelder finanziert.
Wenn ich in Schwetzingen oder Umgebung wohnen würde dann wäre ich dort schon lange weg!
:D:D:D:D

Ali
03.03.2011, 15:36
Immer wieder dasselbe Muster, und immer wieder gerne praktiziert!

Du hast es vorhin schon angesprochen...Zermürbungstaktik.

Ich gebe dir und maxikatze absolut Recht.

Sie muss sehr stark sein um das zu überstehen.....trotzdem sollte am Ende nichts als die Wahrheit rauskommen.

Thauris
03.03.2011, 15:37
Das ist keine Hexe, das ist eine Polizeibeamtin die einen äußerst schlechten Job macht. Wenn die nicht in Schwetzingen sitzen würde dann würde die jetzt Hartz4 beantragen. Und um das aufzuhellen muss sie eben sooft geladen werden bist Licht im Dunkel angeht.
Schließlich wird sie durch Steuergelder finanziert.
Wenn ich in Schwetzingen oder Umgebung wohnen würde dann wäre ich dort schon lange weg!
:D:D:D:D


Ist Dir schon mal aufgefallen, dass alle Frauen bis auf Combé natürlich, die an diesem Prozess beteiligt sind entweder lügen, für ihre Aussagen bezahlt werden, Männerhasserinnen sind oder einen schlechten Job machen?

maxikatze
03.03.2011, 15:38
Das ist keine Hexe, das ist eine Polizeibeamtin die einen äußerst schlechten Job macht.


Und Du bist in der Lage, das von hier aus und ohne sie zu kennen, zu beurteilen?
Einer Beamtin mit jahrelanger Berufserfahrung sprichst Du Qualifikation ab?

Deali
03.03.2011, 15:40
Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis Schwenn damit rausrückte. Hatte er doch bis jetzt mit seinen theatralischen Auftritten zwar den Humor auf seiner und der K-Seite, aber durchschlagender Erfolg? Fehlanzeige!
Und so kommt, was kommen muss, Opfer soll nachgeben, damit das Verfahren abgekürzt werden kann.


http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/Ex-Freundin-soll-von--Aussage-abruecken-27391660


http://www.regenbogen.de/(3u47m9afqmk6v444gcs)-UiBcjw/news/8109/kachelmann-vor-dem-mannheimer-landgericht

Für mich hört sich das nach keinem gutgemeinten Ratschlag an, sondern nach einer handfesten Drohung.
So ist das aber, wenn er mit seiner bisherigen Strategie keinen Erfolg hatte und nicht mehr weiter weiß. Dann greift man auf solche Methoden zurück. Nämlich das Opfer mit gutgemeinten Worten (die keine sind)unter Druck setzen, bis es entnervt aufgibt.

Du siehst das völlig falsch, das ist ein Ratschlag. Und wenn RA Franz ihr jetzt mit falschen Ratschlägen kommt dann macht er sich mitschuldig.
Schwenn wird bei ihrer nächsten Anhörung auf Vereidigung bestehen. Und dann wandert die arme CSD ein. Und auch Seidling und LTO werden das nicht ändern.
Die haben selbst damit zu kämpfen das sie nicht untergehen.

Ach ja, nicht untergehen - im Mai muss das vorbei sein, ich segle dann wieder :D

DieLara
03.03.2011, 15:42
Immer wieder dasselbe Muster, und immer wieder gerne praktiziert!

Stimmt, nur jetzt kommen handfeste Drohungen dazu. :rolleyes:germane

Offensichtlich reicht Schwenn der Druck von außen nicht; also wird er in den Gerichtssaal verlegt.
Und dann der Angriff auf RA Franz... auch das erste Mal.

Die nächsten 3 Wochen (Pause) dürfte sich der öffentliche Druck auf das Gericht m. E. noch ganz gewaltig steigern.
Taktisch klug, ausgerechnet jetzt, vor einer längeren Pause, zuzuschlagen.

Sollen jetzt alle vor Angst anfangen zu zittern?

:peace: :rofl:

maxikatze
03.03.2011, 15:43
Du siehst das völlig falsch, das ist ein Ratschlag. Und wenn RA Franz ihr jetzt mit falschen Ratschlägen kommt dann macht er sich mitschuldig.


1.Das grenzt schon an Erpresseng!
2.Vereidigung des Opfers? Soll er doch beantragen. Mal sehen, wie weit er dann mit seinem Latein kommt!

Ali
03.03.2011, 15:44
Du siehst das völlig falsch, das ist ein Ratschlag. Und wenn RA Franz ihr jetzt mit falschen Ratschlägen kommt dann macht er sich mitschuldig.
Schwenn wird bei ihrer nächsten Anhörung auf Vereidigung bestehen. Und dann wandert die arme CSD ein. Und auch Seidling und LTO werden das nicht ändern.
Die haben selbst damit zu kämpfen das sie nicht untergehen.

Ach ja, nicht untergehen - im Mai muss das vorbei sein, ich segle dann wieder :D

Notfalls kriegst du von uns eine Flaschenpost.

Wir können alle widrigen Umstände händeln. :cool:

Burkina_Faso
03.03.2011, 15:46
Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis Schwenn damit rausrückte. Hatte er doch bis jetzt mit seinen theatralischen Auftritten zwar den Humor auf seiner und der K-Seite, aber durchschlagender Erfolg? Fehlanzeige!
Und so kommt, was kommen muss, Opfer soll nachgeben, damit das Verfahren abgekürzt werden kann.


http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/Ex-Freundin-soll-von--Aussage-abruecken-27391660


http://www.regenbogen.de/(3u47m9afqmk6v444gcs)-UiBcjw/news/8109/kachelmann-vor-dem-mannheimer-landgericht

Für mich hört sich das nach keinem gutgemeinten Ratschlag an, sondern nach einer handfesten Drohung.
So ist das aber, wenn er mit seiner bisherigen Strategie keinen Erfolg hatte und nicht mehr weiter weiß. Dann greift man auf solche Methoden zurück. Nämlich das Opfer mit gutgemeinten Worten (die keine sind)unter Druck setzen, bis es entnervt aufgibt.

Wie kann denn Herr Schwenn drohen, wenn doch laut Ihnen angeblich noch so viele viele Dinge in den Akten stehen (von denen wir natürlich nichts wissen), die doch so furchtbar belastend sein sollen für Kachelmann, wie Sie immer sagen? :rolleyes:

:lach:

Ali
03.03.2011, 15:47
Stimmt, nur jetzt kommen handfeste Drohungen dazu. :rolleyes:germane

Offensichtlich reicht Schwenn der Druck von außen nicht; also wird er in den Gerichtssaal verlegt.
Und dann der Angriff auf RA Franz... auch das erste Mal.

Die nächsten 3 Wochen (Pause) dürfte sich der öffentliche Druck auf das Gericht m. E. noch ganz gewaltig steigern.
Taktisch klug, ausgerechnet jetzt, vor einer längeren Pause, zuzuschlagen.

Sollen jetzt alle vor Angst anfangen zu zittern?

:peace: :rofl:

Sieht immer noch sehr nach einem Patt aus.

Deali
03.03.2011, 15:50
Ist Dir schon mal aufgefallen, dass alle Frauen bis auf Combé natürlich, die an diesem Prozess beteiligt sind entweder lügen, für ihre Aussagen bezahlt werden, Männerhasserinnen sind oder einen schlechten Job machen?

Weiß ich nicht. Ich finde Toini echt aufrichtig und sympatisch, eine modere Frau die auch gegen ein Küsschen nichts hat.
Auch die Richterin ist interessant, nur leider wird sie es schwer haben sich in diesem von Männern dominierten Gericht durchzusetzten.

Aber ja, diese Polizistin ist unter aller :pig: Wie kann die eine Beschlagnahme im Voraus ankündigen.
Jeder der in der privaten Wirtschaft seinen Job so ausüben würde der wäre lange auf der Straße.
Du findest das doch nicht etwas gut???

Ali
03.03.2011, 15:52
Weiß ich nicht. Ich finde Toini echt aufrichtig und sympatisch, eine modere Frau die auch gegen ein Küsschen nichts hat.
Auch die Richterin ist interessant, nur leider wird sie es schwer haben sich in diesem von Männern dominierten Gericht durchzusetzten.

Aber ja, diese Polizistin ist unter aller :pig: Wie kann die eine Beschlagnahme im Voraus ankündigen.
Jeder der in der privaten Wirtschaft seinen Job so ausüben würde der wäre lange auf der Straße.
Du findest das doch nicht etwas gut???

Da hast du Recht.

GG146
03.03.2011, 15:53
Für mich hört sich das nach keinem gutgemeinten Ratschlag an, sondern nach einer handfesten Drohung.

Das ist auch eine handfeste Drohung. Eine Drohung, die die Zeugin zu einer Aussage im Sinne der Verteidigung veranlassen soll.

Je nachdem, wie gering das Risiko einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung in Wirklichkeit ist, kann Schwenn damit schon in die Nähe einer versuchten Nötigung kommen.

Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass die Opferzeugin nach einem hier allenfalls in Betracht kommenden Freispruch "in dubio pro reo" wegen falscher Verdächtigung verurteilt wird, für exakt = Null.

Deali
03.03.2011, 15:54
Und Du bist in der Lage, das von hier aus und ohne sie zu kennen, zu beurteilen?
Einer Beamtin mit jahrelanger Berufserfahrung sprichst Du Qualifikation ab?

Ja, das tue ich. Die hat im Polizeidienst nichts verloren.
Stell Dir vor die sitzt nicht in Schwetzingen sondern in Frankfurt und ruft bei der Drogenmafia an das am Abend eine Razzia stattfindet. Bei den Kollegen die bei der Razzia dann von vorbereiteten Gangstern erschossen werden sind nicht nur Männer!

Thauris
03.03.2011, 15:57
Stimmt, nur jetzt kommen handfeste Drohungen dazu. :rolleyes:germane

Offensichtlich reicht Schwenn der Druck von außen nicht; also wird er in den Gerichtssaal verlegt.
Und dann der Angriff auf RA Franz... auch das erste Mal.



Vielleicht sollten sich die facebook-user noch ein bisschen mehr anstrengen.
Franz wird wohl auch bald seine Brotdose abgeben müssen :D

Deali
03.03.2011, 15:58
1.Das grenzt schon an Erpresseng!
2.Vereidigung des Opfers? Soll er doch beantragen. Mal sehen, wie weit er dann mit seinem Latein kommt!

Noch ist CSD das mutmaßliche Opfer, bitte werde nicht wie Richter Seidling!

;)

nun ja
03.03.2011, 15:58
Du siehst das völlig falsch, das ist ein Ratschlag. Und wenn RA Franz ihr jetzt mit falschen Ratschlägen kommt dann macht er sich mitschuldig.
Herr Franz wird wissen, was seine Rolle als Orkan der Rechtsflegel ... tschulligung: Organ der Rechtspflege, latürnich ... ist. Er wird also als Minimum seine Mandantin noch einmal darauf hinweisen, dass sie wahrheitsgemäß auszusagen habe ...

Nee - jetzt einmal ernsthaft: Es ist natürlich schon einfach die Frage, in wie weit Franz seiner Mandantin glaubt oder nicht. Wenn er nach der bisherigen Beweisaufnahme Zweifel hat an einigen Aspekten ihrer Darstellung, dass wird er ihr das schon so mitteilen. Und letztlich stark dazu raten, hie die Aussage zu "modifizieren".
Und wenn Frau Weizen nicht von allen guten Geistern verlassen ist, dann wird sie dem Rat nachkommen.

Wenn Franz aber der durchgängigen Wahrhaftigkeit seiner Mandantin weiterhin vertraut - wozu er aber einiges ausblenden müsste - dann gibt es für ihn nicht viel zu tun. Außer vielleicht, den (obligatorischen) Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen ...

DieLara
03.03.2011, 16:00
Vielleicht sollten sich die facebook-user noch ein bisschen mehr anstrengen.
Franz wird wohl auch bald seine Brotdose abgeben müssen :D

:rofl::rofl::rofl:

DieLara
03.03.2011, 16:07
Das ist auch eine handfeste Drohung. Eine Drohung, die die Zeugin zu einer Aussage im Sinne der Verteidigung veranlassen soll.

Je nachdem, wie gering das Risiko einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung in Wirklichkeit ist, kann Schwenn damit schon in die Nähe einer versuchten Nötigung kommen.

Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass die Opferzeugin nach einem hier allenfalls in Betracht kommenden Freispruch "in dubio pro reo" wegen falscher Verdächtigung verurteilt wird, für exakt = Null.

Ich finde das auch mehr als bedenklich, was Schwenn da heute abgezogen hat.

Aber wie gesagt: taktisch klug, ausgerechnet vor einer langen Pause so zu agieren.Er zieht wirklich alle "Register", gleichgültig, ob hinterher nichts übrig bleibt, als heiße Luft.

Und dazu gehört für mich auch, dass er mit einer "Verurteilung wegen falscher Verdächtigung" rumtönt. Heiße Luft... mehr nicht.

Thauris
03.03.2011, 16:12
Ich finde das auch mehr als bedenklich, was Schwenn da heute abgezogen hat.

Aber wie gesagt: taktisch klug, ausgerechnet vor einer langen Pause so zu agieren.Er zieht wirklich alle "Register", gleichgültig, ob hinterher nichts übrig bleibt, als heiße Luft.

Und dazu gehört für mich auch, dass er mit einer "Verurteilung wegen falscher Verdächtigung" rumtönt. Heiße Luft... mehr nicht.

Das steht ausser Frage - allerdings ist das auch vorteilhaft für die Nebenklägerin, sie kann sich ausgiebigst informieren und diese üblen Taktiken unterlaufen.

maxikatze
03.03.2011, 16:16
Stell Dir vor die sitzt nicht in Schwetzingen sondern in Frankfurt und ruft bei der Drogenmafia an das am Abend eine Razzia stattfindet

Hast Du einen Link für diese Behauptung?
Schwetzingen liegt in Baden Würtemberg und hat mit Frankfurt/Hessen nichts zu tun. Also, warum sollte eine Beamtin aus Hessen, ein mmOpfer aus Baden-Würtemberg befragen?

Ali
03.03.2011, 16:19
Vielleicht sollten sich die facebook-user noch ein bisschen mehr anstrengen....


Das halte ich für einen lieben und äußerst gut gemeinten Gedankengang, aber leider hoffnungslos. :D

Man sollte die Realität nicht aus dem Auge verlieren. ;)

GG146
03.03.2011, 16:20
Und dazu gehört für mich auch, dass er mit einer "Verurteilung wegen falscher Verdächtigung" rumtönt. Heiße Luft... mehr nicht.

Ja, eine nennenswerte Substanz hat die Drohung nicht. Die Zeugin hat ja einen Anwalt, der ihr schon erklären wird, dass das kalter Kaffee ist und sie ganz sicher nicht wegen falscher Verdächtigung und Meineid / uneidlicher Falschaussage verurteilt werden wird.

Schwenn weiß das auch, deshalb habe ich nicht geschrieben, dass das eine echte Nötigung sei, er begibt sich nur in die Nähe dieses Vorwurfs.

Letztendlich ist das nur Stimmungsmache, Litigations - PR aus dem Gerichtsaal heraus.

stscherer
03.03.2011, 16:22
Interessant könnte ein anderer Ansatz für RA Franz sein:

BGH NStZ 2004, 390 und NJW 1956, 1528 (mehr habe ich so auf die Schnelle dazu nicht gefunden)

Es geht um die Reichweite der Zeugnisverweigerungsrechte. In der Entscheidung aus dem Jahre 2004 hatte ein (minderjähriger) Zeuge ausgesagt und das im Rahmen der Ergänzungspflegschaft zuständige Jugendamt später die erforderliche Zustimmung zur Aussage verweigert. Der BGH stellte dies dem Gebrauchmachen vom Zeugnisverweigerungsrecht gleich und kam zu dem Ergebnis, dass seine Aussage nicht mehr verwertet werden dürfe und auch nicht durch Bild- und Tonbandaufzeichnungen eingeführt werden könne.

Wenn RA Franz die Widersprüche seiner Mandantin (insbesondere bzgl. des Messers) doch als zu gross einschätzt, wäre da vielleicht ein Weg, heil aus der Sache herauszukommen.

Ich halte nämlich bei einem Freispruch die Gefahr für die Anzeigeerstatterin für durchaus nicht unerheblich. Die meisten solcher Strafverfolgungen scheitern an der recht oberflächlichen Dokumentation des Ausgangsverfahrens - aber eine bessere Dokumentation als den Kachelmann-Prozesses kann man nun kaum verlangen.

Aber wir kennen natürlich die Akten nicht.

Excubitor
03.03.2011, 16:25
Das ist auch eine handfeste Drohung. Eine Drohung, die die Zeugin zu einer Aussage im Sinne der Verteidigung veranlassen soll.

Je nachdem, wie gering das Risiko einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung in Wirklichkeit ist, kann Schwenn damit schon in die Nähe einer versuchten Nötigung kommen.

Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass die Opferzeugin nach einem hier allenfalls in Betracht kommenden Freispruch "in dubio pro reo" wegen falscher Verdächtigung verurteilt wird, für exakt = Null.

So sehe ich das auch.
Jede Form der Verharmlosung derartigen Vorgehens erscheint inakzeptabel, möglicherweise schon intolerabel, und schon gar nicht mit irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen StPO-Gründen zu entschuldigen.
Im Zusammenhang mit den anderen "Ausfällen" des Herrn Schwenn beispielsweise gegenüber Vertretern des Gerichts und der StA, die ebenfalls schon sehr grenzwertig waren, nähert er sich anscheinend immer mehr Konsequenzen gegen die eigene Person. Da bleibt nur zu hoffen, dass letztendlich auch jemand so konsequent ist das durchzuziehen. Genau daran scheitert es nämlich meistens, dass allgemein immer wieder mit derartigen Methoden durchgedrungen wird...

Beständ eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass das mutmaßliche Opfer wegen falscher Verdächtigung verurteilt werden könnte, hätte dieses Verfahren längst beendet sein müssen...

Deali
03.03.2011, 16:28
Hast Du einen Link für diese Behauptung?
Schwetzingen liegt in Baden Würtemberg und hat mit Frankfurt/Hessen nichts zu tun. Also, warum sollte eine Beamtin aus Hessen, ein mmOpfer aus Baden-Würtemberg befragen?

Dass hast Du krallenscharf erkannt. Warum ist dann die ganze Polizeidirektion aus Schwetzingen nach Frankfurt gereist um Herrn Kachelmann festzunehmen?
Schwetzingen liegt in Baden Württemberg und hat mit Frankfurt/Hessen nichts zu tun. Also, warum sollten Beamte aus Baden Württemberg nach Hessen reisen und einen mutmaßlichen Täter zu verhaften? :D:D:D

DieLara
03.03.2011, 16:29
Ja, einen nennenswerte Substanz hat die Drohung nicht. Die Zeugin hat ja einen Anwalt, der ihr schon erklären wird, dass das kalter Kaffee ist und sie ganz sicher nicht wegen falscher Verdächtigung und Meineid / uneidlicher Falschaussage verurteilt werden wird.

Schwenn weiß das auch, deshalb habe ich nicht geschrieben, dass das eine echte Nötigung sei, er begibt sich nur in die Nähe dieses Vorwurfs.

Letztendlich ist das nur Stimmungsmache, Litigations - PR aus dem Gerichtsaal heraus.

Genau SO ist es und ganz nebenbei hat er auch noch seinem Mandanten heute eine "Valium" verpasst. K., hochzufrieden, kann in die Pause gehen. Er ist m.E. "ruhiggestellt" worden und soll sich keine Sorgen machen (macht er sich denn welche?).

Was hinterher daraus wird, steht auf einem anderen Blatt und ist gegenwärtig nicht Bestandteil für weitere Diskussionen untereinander.

Excubitor
03.03.2011, 16:31
Interessant könnte ein anderer Ansatz für RA Franz sein:

BGH NStZ 2004, 390 und NJW 1956, 1528 (mehr habe ich so auf die Schnelle dazu nicht gefunden)

Es geht um die Reichweite der Zeugnisverweigerungsrechte. In der Entscheidung aus dem Jahre 2004 hatte ein (minderjähriger) Zeuge ausgesagt und das im Rahmen der Ergänzungspflegschaft zuständige Jugendamt später die erforderliche Zustimmung zur Aussage verweigert. Der BGH stellte dies dem Gebrauchmachen vom Zeugnisverweigerungsrecht gleich und kam zu dem Ergebnis, dass seine Aussage nicht mehr verwertet werden dürfe und auch nicht durch Bild- und Tonbandaufzeichnungen eingeführt werden könne.

Wenn RA Franz die Widersprüche seiner Mandantin (insbesondere bzgl. des Messers) doch als zu gross einschätzt, wäre da vielleicht ein Weg, heil aus der Sache herauszukommen.

Ich halte nämlich bei einem Freispruch die Gefahr für die Anzeigeerstatterin für durchaus nicht unerheblich. Die meisten solcher Strafverfolgungen scheitern an der recht oberflächlichen Dokumentation des Ausgangsverfahrens - aber eine bessere Dokumentation als den Kachelmann-Prozesses kann man nun kaum verlangen.

Aber wir kennen natürlich die Akten nicht.


Das klingt fachlich interessant. Muss ich bei Gelegenheit mal nachlesen. Nur handelte es sich bei dem angeführten Fall um einen minderjährigen Zeugen für den im Rahmen einer Betreuungspflegschaft das Jugendamt handelte. Ich vermute, dass man bei Erwachsenen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte andere Maßstäbe anlegen würde, es sei denn diesen ständ ein "Ausfallgrund" zur Seite...

Den korrekt, zum wiederholten Mal eingeführten Hinweis, dass hier niemand den Akteninhalt kennt, sollte sich mindestens ein "Neuzugang" hier, so es denn einer ist, wonach es nicht immer klingt, auf den Badezimmerspiegel gravieren lassen...

Deali
03.03.2011, 16:35
So sehe ich das auch.
Jede Form der Verharmlosung derartigen Vorgehens erscheint inakzeptabel, möglicherweise schon intolerabel, und schon gar nicht mit irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen StPO-Gründen zu entschuldigen.
Im Zusammenhang mit den anderen "Ausfällen" des Herrn Schwenn beispielsweise gegenüber Vertretern des Gerichts und der StA, die ebenfalls schon sehr grenzwertig waren, nähert er sich anscheinend immer mehr Konsequenzen gegen die eigene Person. Da bleibt nur zu hoffen, dass letztendlich auch jemand so konsequent ist das durchzuziehen. Genau daran scheitert es nämlich meistens, dass allgemein immer wieder mit derartigen Methoden durchgedrungen wird...

Beständ eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass das mutmaßliche Opfer wegen falscher Verdächtigung verurteilt werden könnte, hätte dieses Verfahren längst beendet sein müssen...

Dieses Verfahren hätte gar nicht eröffnet werden dürfen. Das es eröffnet und noch nicht beendet wurde liegt an diesem unfähigen Gericht.
Es bleibt zu hoffen das nach der Wahl ein anderer Justizminister mal mit diesem Filz aufräumt!
:D:D:D

GG146
03.03.2011, 16:38
Beständ eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass das mutmaßliche Opfer wegen falscher Verdächtigung verurteilt werden könnte, hätte dieses Verfahren längst beendet sein müssen...

Richtig, jeder für eine Anklageerhebung wegen falscher Verdächtigung ausreichende Tatverdacht würde zwingend Freispruch im laufenden Verfahren bedeuten. Da würden keine weiteren Verhandlungstage mehr terminiert.

stscherer
03.03.2011, 16:49
Das klingt fachlich interessant. Muss ich bei Gelegenheit mal nachlesen. Nur handelte es sich bei dem angeführten Fall um einen minderjährigen Zeugen für den im Rahmen einer Betreuungspflegschaft das Jugendamt handelte. Ich vermute, dass man bei Erwachsenen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte andere Maßstäbe anlegen würde, es sei denn diesen ständ ein "Ausfallgrund" zur Seite...

Den korrekt, zum wiederholten Mal eingeführten Hinweis, dass hier niemand den Akteninhalt kennt, sollte sich mindestens ein "Neuzugang" hier, so es denn einer ist, wonach es nicht immer klingt, auf den Badezimmerspiegel gravieren lassen...

Habe ich ausdrücklich erwähnt, der BGH hat den Fall dem Fall dem späteren Gebrauchmachen gleichgestellt. Der eigentliche Knackpunkt liegt darin, dass es dort um eine richterliche Vernehmung ausserhalb der Hauptverhandlung geht.

Allerdings nehmen wir mal den Fall an, dass Seidler, LTO und Franz den Deckel zumachen wollen - dann macht die Anzeigeerstatterin von ihrem Recht Gebrauch, Seidler erklärt daraufhin ihre Vernehmungen für nicht mehr verwertbar, LTO beantragt Freispruch, der dann auch tatsächlich erfolgt und Kachelmann kann nicht ins Rechtsmittel, weil er nicht beschwert ist.

Elegant!

GG146
03.03.2011, 16:49
Das klingt fachlich interessant...

Das finde ich auch. Dieser kleine Exkurs des Teilnehmers stscherer hatte zwar mit dem Fall Kachelmann nicht die Bohne zu tun, aber Du könntest das neue Thema dieses threads vielleicht mit einem Beitrag zum Betreuungsrecht anreichern, dazu schreibt Ricarda dann ganz bestimmt auch noch etwas.


Nur handelte es sich bei dem angeführten Fall um einen minderjährigen Zeugen für den im Rahmen einer Betreuungspflegschaft das Jugendamt handelte.

Eben... :rolleyes:

nun ja
03.03.2011, 16:51
Interessant könnte ein anderer Ansatz für RA Franz sein: ...

Wenn RA Franz die Widersprüche seiner Mandantin (insbesondere bzgl. des Messers) doch als zu gross einschätzt, wäre da vielleicht ein Weg, heil aus der Sache herauszukommen.
Mooooment! Du meinst, die Anzeigeerstatterin sollte sich unter Pflegschaft stellen - und so sind alle getätigten Aussagen dann nichtig?

Nee - war nur Spaß. Du meinst, sie solle im Nachhinein die Aussage verweigern? Und dann könnten auch alle Dokumente zu ihren Aussagen auch später nicht mehr gegen sie verwendet werden?
Aber inhaltlich würde das ja bedeuten: Ich habe gelogen, ich habe alles nur erfunden. Sie kann ja die Aussage nur verweigern, wenn Sie sich selber mit einer wahrheitsgemäßen Aussage einer Strafverfolgung aussetzen würde.

Dann könnte man die Beweisaufnahme an der Stelle wirklich beenden. Case Closed. Der Angeklagte juristisch voll rehabilitiert (nur leider mit Vermögensschaden behaftet und U-Haft belastet), die Anzeigeerstatterin wäre rechtlich aber gegen die Folgen ihres Tuns immun.

Klingt elegant - hat aber nur einen Haken: Abseits vom juristischen ist sie danach erledigt. Beruflich wird sie kaum noch ein Bein an den Boden bekommen ...

Deswegen wird sie diesen Weg nicht gehen wollen, selbst wenn Franz das gedanklich in den Raum stellen würde. Nein, ich denke, es wird auf irgendeine Art von Modifizierung der Aussage hinauslaufen, welche die gröbsten Widersprüche elemiminiert, aber am Tatvorwurf der Vergewaltigung selber festhält. Die Sache mit der Messerbedrohung, die wird man wohl fallen lassen müssen als Behauptung ...

So weit ich weiß, war ihre Aussage ja noch nicht abgeschlossen. Sie kann sich also noch relativ unschädlich korrigieren in der Aussage. Zumindest was den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage im Gerichtangeht.
Ob das auch noch reicht, um dem Vorwurf falscher Verdächtigung und ggf. Freiheitsberaubung zu entgehen, vermag ich nicht einzuschätzen. (Der könnte unberührt davon allerdings weiter bestehen, weil die "Tat" ja vor der Gerichtsverhandlung gewesen wäre, oder?)

maxikatze
03.03.2011, 16:53
Dass hast Du krallenscharf erkannt. Warum ist dann die ganze Polizeidirektion aus Schwetzingen nach Frankfurt gereist um Herrn Kachelmann festzunehmen?
Schwetzingen liegt in Baden Württemberg und hat mit Frankfurt/Hessen nichts zu tun. Also, warum sollten Beamte aus Baden Württemberg nach Hessen reisen und einen mutmaßlichen Täter zu verhaften? :D:D:D


Moooment. Du sprachst von Drogenmafia. Ich wollte einen Link darüber, ob die Beamtin, die das Opfer befragt hat, die Beamtin ist, die die Drogenmafia gewarnt haben soll.
Ich habe auch nirgends finden können, dass Baden-Württemberger Beamte den mmVergewaltiger in Frankfurt festgenommen haben, sondern dass es Beamte aus dem Raum Frankfurt waren, die ihn am Flughafen verhafteten.

Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main war offenbar sehr stolz auf die gelungene Geheim-Mission.
http://www.bild.de/BILD/news/2010/03/27/joerg-kachelmann-wetter-experte/war-verhaftung-lange-geplant.html

nun ja
03.03.2011, 16:59
Allerdings nehmen wir mal den Fall an, dass Seidler, LTO und Franz den Deckel zumachen wollen - dann macht die Anzeigeerstatterin von ihrem Recht Gebrauch, Seidler erklärt daraufhin ihre Vernehmungen für nicht mehr verwertbar, LTO beantragt Freispruch, der dann auch tatsächlich erfolgt und Kachelmann kann nicht ins Rechtsmittel, weil er nicht beschwert ist.

Elegant!
Elegant für alle - außer für die Anzeigeerstatterin.
Und alle anderen, die den Schlamassel so weit haben kommen lassen (LTO, Seidling, Gattner) sind fein raus und haben den idealen Sündenbock.

Für RA Franz könnte das aber wirklich eine Rettung aus einer unverschuldet ungemütlichen Situation sein. Der kann am wenigsten dafür.

Deali
03.03.2011, 17:08
Klingt elegant - hat aber nur einen Haken: Abseits vom juristischen ist sie danach erledigt. Beruflich wird sie kaum noch ein Bein an den Boden bekommen ...


Franz vermittelt sie zum "Weißen Ring" als Opferbetreuerin. :D:D:D

nun ja
03.03.2011, 17:10
Franz vermittelt sie zum "Weißen Ring" als Opferbetreuerin. :D:D:D
Boah ey - bist du fies!

Excubitor
03.03.2011, 17:14
Kleiner fachlich und sachlich dennoch mit der Diskussion verbundener Exkurs

Und hier mal ein "Lehrfilm" (s.u. link zum Doku-Video) für alle, die ständig mit unnützen Statistiken gewedelt haben und diejenigen, welche im Fall von Vergewaltigungen auf ständigen, angeblich überwiegend seitens Frauen getätigter falscher Beschuldigungen "herumreiten":

Nach Ansicht ständig damit befasster Experten werden hunderte von Vergewaltigungen jährlich begangen, ohne dass man deswegen in den meisten Fällen überhaupt ein Verfahren anstrengen kann, weil entweder die Opfer einem amnestischen Syndrom anterograder Amnesie (Anm.: Gedächtnisverlust ab Verabreichung des diesen verursachenden Stoffes in die Zukunft) unterliegen oder die Verwendung von GBL (Anm.: Gamma-Butyrolacton; die "modernste" Form von K.O.-Tropfen, eigentlich Lösungsmittel in Klebstoff oder Nagellackentferner) nicht mehr nachgewiesen werden kann. (Anm.: Die kriminelle Verwendung des Wirkstoffs Flunitrazepam, landläufig besser unter der Marken-Bezeichnung Rohypnol bekannt, ist damit schon seit einiger Zeit überholt...)

Diese tatsächlichen Vergewaltigungen tauchen erstens in keiner Statistik auf, da viele Frauen es beispielsw. gar nicht wagen aufgrund ihrer Erinnerungslücken überhaupt Anzeige zu erstatten weil sie nicht unberechtigt davon ausgehen, dass man ihnen keinen Glauben schenken werde, und es handelt sich bei diesen mehreren hundert Fällen jährlich eben nicht um falsche Beschuldigungen, nur um schwer nachweisbare...

Das besonders perfide an dieser Problematik ist, dass die Chemikalie GBL (chemisch übrigens verwandt mit GHB, Gamma-Hydroxy-Buttersäure) in der Industrie in derartigen Mengen Verwendung findet, dass sich die Bundesregierung, meines Erachtens rechtswidrig, weigert, diesen als Betäubungsmittel einzustufen. Hier rangiert anscheinend wieder Finanzmacht und Raffgier vor dem eigentlich grundgesetzlich vorgesehenen Gesundheitsschutz und dem Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Übergriffen, eine gleich in mehrerer Hinsicht möglicherweise pflichtwidrige Rechtsverletzung der zuständigen Politiker...


Zum Doku-Video (ZDF von gestern Abend):
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1272950/Sexfalle-KO-Tropfen

Deali
03.03.2011, 17:15
Moooment. Du sprachst von Drogenmafia. Ich wollte einen Link darüber, ob die Beamtin, die das Opfer befragt hat, die Beamtin ist, die die Drogenmafia gewarnt haben soll.
Ich habe auch nirgends finden können, dass Baden-Württemberger Beamte den mmVergewaltiger in Frankfurt festgenommen haben, sondern dass es Beamte aus dem Raum Frankfurt waren, die ihn am Flughafen verhafteten.

http://www.bild.de/BILD/news/2010/03/27/joerg-kachelmann-wetter-experte/war-verhaftung-lange-geplant.html

Lies einfach noch einmal meinen Beitrag. Eventuell mal genau. Und dann eventuell die Prozessberichte aus dem Gerichtssaal.
Die Polizistin Lapsit war sogar mit in Frankfurt. Sie hat das vor Gericht ausgesagt.
Schwenn hatte vor sie vereidigen zu lassen weil ihre Aussage auch nicht so ganz glaubwürdig war.
Aber eine Polizeistation wie die in Schwetzingen kann sicher ein paar faule Eier mit durchfüttern. :D:D:D

stscherer
03.03.2011, 17:18
Das finde ich auch. Dieser kleine Exkurs des Teilnehmers stscherer hatte zwar mit dem Fall Kachelmann nicht die Bohne zu tun, aber Du könntest das neue Thema dieses threads vielleicht mit einem Beitrag zum Betreuungsrecht anreichern, dazu schreibt Ricarda dann ganz bestimmt auch noch etwas.



Eben... :rolleyes:

Schlechte Texterfassung!

Es geht um die Auswirkungen, die eine Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts hat, nachdem der Zeuge schon vor einem Richter eine Aussage gemacht hat.

Der BGH hat dies anhand eines Minderjährigen entschieden, aber auf die Gleichstellung hingewiesen.

Es geht also darum, ob die schon getätigte Aussage der Anzeigeerstatterin für und gegen sowohl des Angeklagten als auch gegen sie noch zu verwerten ist, wenn sie jetzt von ihrem Aussagerecht Gebrauch machen würde.

Cinnamon
03.03.2011, 17:19
Richtig, jeder für eine Anklageerhebung wegen falscher Verdächtigung ausreichende Tatverdacht würde zwingend Freispruch im laufenden Verfahren bedeuten. Da würden keine weiteren Verhandlungstage mehr terminiert.

Das Gericht windet sich noch ein wenig, dass ich alles. Die Beweise, von denen man derzeit hört, reichen nie und nimmer, um Kachelmann wegen Vergewaltigung einzusperren. Eher wird die Anzeigeerstatterin bald selbst auf der Anklagebank hocken.

maxikatze
03.03.2011, 17:32
Lies einfach noch einmal meinen Beitrag. Eventuell mal genau. Und dann eventuell die Prozessberichte aus dem Gerichtssaal.
Die Polizistin Lapsit war sogar mit in Frankfurt. Sie hat das vor Gericht ausgesagt.
Schwenn hatte vor sie vereidigen zu lassen weil ihre Aussage auch nicht so ganz glaubwürdig war.
Aber eine Polizeistation wie die in Schwetzingen kann sicher ein paar faule Eier mit durchfüttern. :D:D:D


Ich vermisse immer noch den Link, der eindeutig klarstellt, dass die Beamtin angeblich die Drogenmafia gewarnt haben soll. Wenn Du nach mehrmaliger Anfrage keinen Beleg vorweisen kannst, gehe ich davon aus, dass Du es mit der Wahrheit nicht so genau nimmst und Du verleumdet hast.

maxikatze
03.03.2011, 17:38
Das Gericht windet sich noch ein wenig, dass ich alles. Die Beweise, von denen man derzeit hört, reichen nie und nimmer, um Kachelmann wegen Vergewaltigung einzusperren. Eher wird die Anzeigeerstatterin bald selbst auf der Anklagebank hocken.

Zum viertausendzweihundertdreiundzwanzigsten Mal:
Wenn die Schuld nicht nachgewiesen werden kann, ist noch lange nicht gesagt, dass die Vergewaltigung nicht doch stattgefunden hat. :rolleyes:
Und ob JK dafür sorgt, dass das mmOpfer selbst auf die Anklagebank kommt, mag ich bezweifeln. Es stünde dann auch wieder Aussage gegen Aussage. Der kann froh sein, wenn für ihn ein dubio pro reo herauskommt.

Thauris
03.03.2011, 17:41
So sehe ich das auch.
Jede Form der Verharmlosung derartigen Vorgehens erscheint inakzeptabel, möglicherweise schon intolerabel, und schon gar nicht mit irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen StPO-Gründen zu entschuldigen.
Im Zusammenhang mit den anderen "Ausfällen" des Herrn Schwenn beispielsweise gegenüber Vertretern des Gerichts und der StA, die ebenfalls schon sehr grenzwertig waren, nähert er sich anscheinend immer mehr Konsequenzen gegen die eigene Person. Da bleibt nur zu hoffen, dass letztendlich auch jemand so konsequent ist das durchzuziehen. Genau daran scheitert es nämlich meistens, dass allgemein immer wieder mit derartigen Methoden durchgedrungen wird...

Beständ eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass das mutmaßliche Opfer wegen falscher Verdächtigung verurteilt werden könnte, hätte dieses Verfahren längst beendet sein müssen...


Diesen ganzen Fall und seine Begleitumstände, als auch das was sich so im weiteren Umfeld an hinterhältigen Manipulationen und Verleumdungen abspielt, kann man nur noch als pathologisch und kriminell bezeichnen.

Es würde mich nicht wundern, wenn aufgrund dieser ganzen Vorkommnisse, und der geradezu widerwärtigen Behandlung der Opfer immer mehr Frauen irgendwann zur Selbstjustiz greifen, um ihre Peiniger nicht straflos davonkommen zu lassen. Auch dessen sollte man sich bewusst sein.

Thauris
03.03.2011, 17:43
Zum viertausendzweihundertdreiundzwanzigsten Mal:
Wenn die Schuld nicht nachgewiesen werden kann, ist noch lange nicht gesagt, dass die Vergewaltigung nicht doch stattgefunden hat. :rolleyes:
Und ob JK dafür sorgt, dass das mmOpfer selbst auf die Anklagebank kommt, mag ich bezweifeln. Es stünde dann auch wieder Aussage gegen Aussage. Der kann froh sein, wenn für ihn ein dubio pro reo herauskommt.

Ich gehe jede Wette ein, dass er das nicht tun würde - die Rolle als grossmütiger Verzeiher wird er hingegen sicherlich gerne einnehmen - vielleicht ist sogar eine kleine Umarmung (http://bilder.bild.de/BILD/news/2010/08/31/kachelmann-knastkumpel/umarmung-kachelmann-wachmann-17463533-mfbh,templateId=renderScaled,property=Bild,height= 349.jpg) in der Öffentlichkeit für die Nebenklägerin drin :D

GG146
03.03.2011, 17:51
Es würde mich nicht wundern, wenn aufgrund dieser ganzen Vorkommnisse, und der geradezu widerwärtigen Behandlung der Opfer immer mehr Frauen irgendwann zur Selbstjustiz greifen, um ihre Peiniger nicht straflos davonkommen zu lassen. Auch dessen sollte man sich bewusst sein.

Wieso Selbstjustiz? Wenn "Aussage gegen Aussage" nach Beziehungstaten - wie von der Mehrheit der am Fall Kachelmann interessierten Internetaktiven gewünscht - automatisch Freispruch "in dubio pro reo" bedeutet, gibt`s in solchen Fällen natürlich auch keine Selbstjustiz mehr. Das nennt sich dann Notwehr, egal was tatsächlich passiert ist.

Deali
03.03.2011, 17:51
Ich vermisse immer noch den Link, der eindeutig klarstellt, dass die Beamtin angeblich die Drogenmafia gewarnt haben soll. Wenn Du nach mehrmaliger Anfrage keinen Beleg vorweisen kannst, gehe ich davon aus, dass Du es mit der Wahrheit nicht so genau nimmst und Du verleumdet hast.

Du hast meinen Beitrag also immer noch nicht gelesen und zitierst mich Scheibchenweise



Ja, das tue ich. Die hat im Polizeidienst nichts verloren.
Stell Dir vor die sitzt nicht in Schwetzingen sondern in Frankfurt und ruft bei der Drogenmafia an das am Abend eine Razzia stattfindet. Bei den Kollegen die bei der Razzia dann von vorbereiteten Gangstern erschossen werden sind nicht nur Männer!


Im ersten Satz verneine ich ihre Qualifikation! Schließlich hat sie dem mmO angekündigt das deren Computer beschlagnahmt wird.
Dann habe ich an die Vorstellungskraft appelliert was passieren könnte wenn alle Beamten so wären.
Aber es scheint als ob das zu schwierig für Dich ist. Ich werde es in Zukunft vermeiden Dir zu antworten. :D:D:D

maxikatze
03.03.2011, 17:54
Diesen ganzen Fall und seine Begleitumstände, als auch das was sich so im weiteren Umfeld an hinterhältigen Manipulationen und Verleumdungen abspielt, kann man nur noch als pathologisch und kriminell bezeichnen.

Es würde mich nicht wundern, wenn aufgrund dieser ganzen Vorkommnisse, und der geradezu widerwärtigen Behandlung der Opfer immer mehr Frauen irgendwann zur Selbstjustiz greifen, um ihre Peiniger nicht straflos davonkommen zu lassen. Auch dessen sollte man sich bewusst sein.

Ja, ich zB würde ua mein Tagebuch veröffentlichen.
Selbst wenn der Name des Täters
geschwärzt unkenntlich gemacht wird, so weiß ein jeder, wer damit gemeint ist. Nichts würde mich davon abhalten, genau das zu tun.

Thauris
03.03.2011, 17:55
Wieso Selbstjustiz? Wenn "Aussage gegen Aussage" nach Beziehungstaten - wie von der Mehrheit der am Fall Kachelmann interessierten Internetaktiven gewünscht - automatisch Freispruch "in dubio pro reo" bedeutet, gibt`s in solchen Fällen natürlich auch keine Selbstjustiz mehr. Das nennt sich dann Notwehr, egal was tatsächlich passiert ist.



Uuuups := das wäre allerdings noch übler :D

Hydrant
03.03.2011, 17:56
[...]
Der kann froh sein, wenn für ihn ein dubio pro reo herauskommt.

:lach: Du hast das Satire-Smiley vergessen, stimmt's?

Kachelmann kann sich genüsslich zurücklehnen und ganz ruhig abwarten, wie sich das mO weiter demontiert.

maxikatze
03.03.2011, 17:58
Du hast meinen Beitrag also immer noch nicht gelesen und zitierst mich Scheibchenweise



Im ersten Satz verneine ich ihre Qualifikation! Schließlich hat sie dem mmO angekündigt das deren Computer beschlagnahmt wird.
Dann habe ich an die Vorstellungskraft appelliert was passieren könnte wenn alle Beamten so wären.
Aber es scheint als ob das zu schwierig für Dich ist. Ich werde es in Zukunft vermeiden Dir zu antworten. :D:D:D

Du stellst hier eine Behauptung in den Raum und belegst es nicht. Das scheint für Dich ein Problem zu sein.
Ich wollte nur einen einzigen Link, der Deine Behauptung bestätigt. Wo ist er?

Thauris
03.03.2011, 17:58
Ja, ich zB würde ua mein Tagebuch veröffentlichen.
Selbst wenn der Name des Täters
geschwärzt unkenntlich gemacht wird, so weiß ein jeder, wer damit gemeint ist. Nichts würde mich davon abhalten, genau das zu tun.

Gute Idee - sollte man der Nebenklägerin anraten - was glaubst Du wie viele Kachelmannbefürworter sich geradezu darum reissen würden? :rofl:

DieLara
03.03.2011, 17:59
Wieso Selbstjustiz? Wenn "Aussage gegen Aussage" nach Beziehungstaten - wie von der Mehrheit der am Fall Kachelmann interessierten Internetaktiven gewünscht - automatisch Freispruch "in dubio pro reo" bedeutet, gibt`s in solchen Fällen natürlich auch keine Selbstjustiz mehr. Das nennt sich dann Notwehr, egal was tatsächlich passiert ist.

Und das wäre das Ende unseres Rechtsstaats... wobei ich persönlich der Meinung bin, dass zumindest bei Vergewaltigungs-Delikten dies sowieso bereits geschehen ist.

Die jetzige massive Ligitations-PR hat diese Meinung noch verstärkt; genau so wie die Aussage von Generalstaatsanwalt a.D. Karge.

Von der beispiellosen Hetz- und Verfolgungs- Kampagne im Netz gegen die Nebenklägerin spreche ich schon gar nicht mehr.

DieLara
03.03.2011, 18:02
zitat von maxikatze
ja, ich zb würde ua mein tagebuch veröffentlichen.
Selbst wenn der name des täters
geschwärzt unkenntlich gemacht wird, so weiß ein jeder, wer damit gemeint ist. nichts würde mich davon abhalten, genau das zu tun.

loooooooool!

lupfer
03.03.2011, 18:06
Wenn manche Frauen etwas erreichen wollen, zieht die Vergewaltigungsmasche immer.
Wenn eine solche stattgefunden hat, so ist das kein Kavaliersdelikt.
Zu beweisen ist sie aber nur schwer, solange es keine Zeugen oder Spermaspuren gibt.
Schlimm ist es sicherlich für Jörg Kachelmann, da seine angebliche Freundin jetzt nicht nur seinen Ruf ruiniert, sondern auch seine Karriere und seine Firma.
Eigentlich hat sie doch schon erreicht, was sie wollte.
Selbst wenn er als unschuldiger Mann den Gerichtssaal verlassen sollte, wird ihm diese vorgeworfene Tat für den Rest seines Lebens anhaften.
Feministinnen sind zu allem fähig, vor allem, wenn sie Morgenluft wittern und einen "Promi" fertig machen können.
Mich kotzen diese abnormen Weiber an.
Merken sie denn nicht, was sie da anrichten?
Es werden immer gleich alle Frauen über einen Kamm geschert und gemeinhin von der Männerwelt als Männerfeindlich betrachtet.
Extreme Vertreter des "starken" Geschlechts nehmen nicht selten solcherlei Argumente gegen die Frauen als Begründung, ihre Frauen zu schlagen.
Darin unterscheiden sich viele deutsche Männer kaum von Migrantenmännern.
Ich wünsche Kachelmann einen Freispruch und volle Rehabilitierung!

GG146
03.03.2011, 18:07
Uuuups := das wäre allerdings noch übler :D

Wenn eine Beziehungstat ohne unbeteiligte Dritte als Zeugen immer automatisch einen Freispruch "in dubio pro reo" nach sich zieht und schon die Suche nach möglichen Indizien für ein Verbrechen als Justizskandal, Verfolgung Unschuldiger usw. hingedreht wird, dann sehe ich beim besten Willen nicht, welches Risiko eine Frau eingehen sollte, die ihren Lebensabschnittsgefährten im Schlaf absticht und behauptet, dass sie sich gegen eine versuchte Vergewaltigung im gemeinsamen Bett gewehrt hätte.

DieLara
03.03.2011, 18:08
Kleiner fachlich und sachlich dennoch mit der Diskussion verbundener Exkurs

Und hier mal ein "Lehrfilm" für alle, die ständig mit unnützen Statistiken gewedelt haben und diejenigen, welche im Fall von Vergewaltigungen auf ständigen, angeblich überwiegend seitens Frauen getätigter falscher Beschuldigungen "herumreiten":

Nach Ansicht ständig damit befasster Experten werden hunderte von Vergewaltigungen jährlich begangen, ohne dass man deswegen in den meisten Fällen überhaupt ein Verfahren anstrengen kann, weil entweder die Opfer einem amnestischen Syndrom anterograder Amnesie (Anm.: Gedächtnisverlust ab Verabreichung des diesen verursachenden Stoffes in die Zukunft) unterliegen oder die Verwendung von GBL (Anm.: Gamma-Butoxylacton; die "modernste" Form von K.O.-Tropfen, eigentlich Lösungsmittel in Klebstoff oder Nagellackentferner) nicht mehr nachgewiesen werden kann. (Anm.: Die kriminelle Verwendung des Wirkstoffs Flunitrazepam, landläufig besser unter der Marken-Bezeichnung Rohypnol bekannt, ist damit schon seit einiger Zeit überholt...)

Diese tatsächlichen Vergewaltigungen tauchen erstens in keiner Statistik auf, da viele Frauen es beispielsw. gar nicht wagen aufgrund ihrer Erinnerungslücken überhaupt Anzeige zu erstatten weil sie nicht unberechtigt davon ausgehen, dass man ihnen keinen Glauben schenkt und es handelt sich bei diesen mehreren hundert Fällen jährlich eben nicht um falsche Beschuldigungen, nur um schwer nachweisbare...

Das besonders perfide an dieser Problematik ist, dass die Chemikalie GBL (chemisch übrigens verwandt mit GHB, Gamma-Hydroxy-Buttersäure) in der Industrie in derartigen Mengen Verwendung findet, dass sich die Bundesregierung, meines Erachtens rechtswidrig, weigert, diesen zu einem Betäubungsmittel zu erklären. Hier rangiert anscheinend wieder Finanzmacht und Raffgier vor dem eigentlich grundgesetzlich vorgesehenen Gesundheitsschutz und dem Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Übergriffen, eine gleich in mehrerer Hinsicht möglicherweise pflichtwidrige Rechtsverletzung der zuständigen Politiker...


Zum Video (ZDF von gestern Abend):
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1272950/Sexfalle-KO-Tropfen

Ich habe die Sendung gestern gesehen... erschreckend! :argh:

Und man kann die Substanz nur 6 bis 8 Stunden im Körper nachweisen. Zu diesem Zeitpunkt haben die Frauen noch gar nicht realisiert, was passiert ist.

Das ist schon eine besonders perfide Art der Vergewaltigungen.
Und sie soll, wie im Beitrag erwähnt wurde, immer weiter um sich greifen. :rolleyes:

Jetzt aber wieder zurück zum Fall K. ;)

Deali
03.03.2011, 18:24
Du stellst hier eine Behauptung in den Raum und belegst es nicht. Das scheint für Dich ein Problem zu sein.
Ich wollte nur einen einzigen Link, der Deine Behauptung bestätigt. Wo ist er?

Ich habe nichts behauptet. Kapierst Du das wirklich nicht? Du unterstellst mir eine Behauptung und CSD unterstellt Kachelmann eine Vergewaltigung.

Bitte bleibt bei der Wahrheit! (Auch wenns schwer fällt)

:D

Deali
03.03.2011, 18:26
loooooooool!

Wenn interessiert das Tagebuch einer Lügnerin?

Ach ja, Alice Schwatzer. :D:D:D

laga
03.03.2011, 18:27
Wenn eine Beziehungstat ohne unbeteiligte Dritte als Zeugen immer automatisch einen Freispruch "in dubio pro reo" nach sich zieht und schon die Suche nach möglichen Indizien für ein Verbrechen als Justizskandal, Verfolgung Unschuldiger usw. hingedreht wird, dann sehe ich beim besten Willen nicht, welches Risiko eine Frau eingehen sollte, die ihren Lebensabschnittsgefährten im Schlaf absticht und behauptet, dass sie sich gegen eine versuchte Vergewaltigung im gemeinsamen Bett gewehrt hätte.
Hat das hier irgend jemand gefordert, dass es so sein müsste?
Und was die Suche nach Indizien für ein Verbrechen anbelangt, so ist ja dieses Gericht überaus gründlich vorgegangen.
Ich versteh nicht ganz , was Du sagen willst.

stscherer
03.03.2011, 18:29
Wenn eine Beziehungstat ohne unbeteiligte Dritte als Zeugen immer automatisch einen Freispruch "in dubio pro reo" nach sich zieht und schon die Suche nach möglichen Indizien für ein Verbrechen als Justizskandal, Verfolgung Unschuldiger usw. hingedreht wird, dann sehe ich beim besten Willen nicht, welches Risiko eine Frau eingehen sollte, die ihren Lebensabschnittsgefährten im Schlaf absticht und behauptet, dass sie sich gegen eine versuchte Vergewaltigung im gemeinsamen Bett gewehrt hätte.

Hübsche kleine Legendenbildung: nicht mehr, nicht weniger.

Hat aber mit der Realität wenig zu tun; nehmen wir das Beispiel Kachelmann: gäbe es eine logisch nachvollziehbare und stringente Zeugenaussage des mutmasslichen Opfers, und gäbe es keine selbst jetzt schon in der Öffentlichkeit - wir kennen ja die Akten nicht, sagte ich das schon? - bekannten Zweifel an der Aussage der Anzeigeerstatterin, dann wäre der Angeklagte natürlich zu verurteilen - da gibt es tatsächlich keine zwei Meinungen hier im Strang, auch wenn dies von einigen gerne konstruiert wird.

Dies geschieht übrigens tagtäglich in vielen Strafverfahren, und nicht nur bei Sexualdelikten: eine Verurteilung nur aufgrund von schlüssigen und nachvollziehbaren Zeugenaussagen.

Aber hier im Fall Kachelmann muss man schon beide Augen fest zumachen, um die - nun - "Ungereimtheiten" in der Sachverhaltsschilderung der Anzeigeerstatterin nicht sehen zu wollen - und man muss nach dem vorletzten Verhandlungstag auch der Fairness halber eigentlich auch feststellen, dass die angeblichen Ungereimtheiten in der Schilderung des Angeklagten schlüssig ausgeräumt wird - der Bereich nennt sich übrigens "Nachtatverhalten" und lässt auch Rückschlüsse zu, aber dies ist ein anderes Thema!

laga
03.03.2011, 18:29
Ich habe die Sendung gestern gesehen... erschreckend! :argh:

Und man kann die Substanz nur 6 bis 8 Stunden im Körper nachweisen. Zu diesem Zeitpunkt haben die Frauen noch gar nicht realisiert, was passiert ist.

Das ist schon eine besonders perfide Art der Vergewaltigungen.
Und sie soll, wie im Beitrag erwähnt wurde, immer weiter um sich greifen. :rolleyes:

Jetzt aber wieder zurück zum Fall K. ;)
Lara, ich habe zwar die Sendung nicht gesehen, aber hier kann ich Dir mal ohne Wenn und Aber Recht geben.

maxikatze
03.03.2011, 18:32
Ich habe nichts behauptet. Kapierst Du das wirklich nicht? Du unterstellst mir eine Behauptung und CSD unterstellt Kachelmann eine Vergewaltigung.

Bitte bleibt bei der Wahrheit! (Auch wenns schwer fällt)

:D


Stell Dir vor, die sitzt nicht in Schwetzingen sondern in Frankfurt und ruft bei der Drogenmafia an das am Abend eine Razzia stattfindet....

Dann drücke Dich bitte deutlicher aus und sage gleich, dass Du das nur mal so zum Vergleich angegeben hast. Aus Deinem Satz könnte man ansonsten auch eine Unterstellung herauslesen.

Pillefiz
03.03.2011, 18:35
Schlechte Texterfassung!

Es geht um die Auswirkungen, die eine Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts hat, nachdem der Zeuge schon vor einem Richter eine Aussage gemacht hat.

Der BGH hat dies anhand eines Minderjährigen entschieden, aber auf die Gleichstellung hingewiesen.

Es geht also darum, ob die schon getätigte Aussage der Anzeigeerstatterin für und gegen sowohl des Angeklagten als auch gegen sie noch zu verwerten ist, wenn sie jetzt von ihrem Aussagerecht Gebrauch machen würde.


Könnte mmO jetzt von einem Verweigerungsrecht Gebrauch machen? Muss sie aussagen, falls sie sich selbst damit belasten würde? Und damit wäre alles vorher unwirksam? Hab ich das richtig verstanden?

Paul Felz
03.03.2011, 18:36
Dann drücke Dich bitte deutlicher aus und sage gleich, dass Du das nur mal so zum Vergleich angegeben hast. Aus Deinem Satz könnte man ansonsten auch eine Unterstellung herauslesen.
Quatsch, das war von vornherein klar.

Pillefiz
03.03.2011, 18:39
Ja, das tue ich. Die hat im Polizeidienst nichts verloren.
Stell Dir vor die sitzt nicht in Schwetzingen sondern in Frankfurt und ruft bei der Drogenmafia an das am Abend eine Razzia stattfindet. Bei den Kollegen die bei der Razzia dann von vorbereiteten Gangstern erschossen werden sind nicht nur Männer!

speziell für Maxi, vielleicht gehts jetzt :rolleyes: