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Vollständige Version anzeigen : Der Fall Kachelmann



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Lilly
10.02.2011, 11:08
Ich kenn eigentlich nur solche, die nie Schweine sind. Man kann seinen Charakter nämlich nicht wechseln wie ein Hemd.
Du hast schon einen merkwürdigen Bekanntenkreis.

Du hast mein tiefstes Bedauern. :D

@maxikatze, falls du es für legitim hältst, einen Mann, der mit mehreren Frauen gleichzeitig verkehrt, aus Enttäuschung, Rache oder was auch immer, der Vergewaltigung zu bezichtigen, dann lässt das sehr tief blicken.

FranzKonz
10.02.2011, 11:08
Wie es A.S. schon in ihrem letzten Kommentar sagte, ein Eheversprechen ist das nicht, wenn - aus Sicht der Juristen - von einer gemeinsamen Zukunft die Rede ist. --
Nur, was zählen dann eigentlich noch die Worte eines Mannes, wenn dem so ist?
Nichts, wenn man nicht einmal darauf zählen kann, was ein Mann sagt. Dann kann ich Mann absolut nicht mehr für voll nehmen.

Es waren Feministinnen, die den neuen Mann wollten. Nun haben sie ihn.

Früher sagte man: Ein Mann: Ein Wort, eine Frau: Ein Wörterbuch.

Durch die Gleichstellung gibt es jetzt nur noch Wörterbücher. :))

Lilly
10.02.2011, 11:09
Offenbar ist es ein gefundenes Fressen für jeden Frauenhasser, hier mal eindlich die Sau rauslassen zu können und über das mmO herzuziehen - in primitivster Weise. Deshalb wird Kachelmann auch in den Himmel gehoben und mit den absurdesten Behauptungen in Schutz genommen.

Warum sich allerdings Frauen diesen Typen anschließen ist mir ein Rätsel. Zu kurz gekommene, eifersüchtige oder einfach nur dumme Frauen? Ich weiß es nicht, aber eins weiß ich: Gegen so etwas kommt man mit Vernunft nicht an.

Du musst eine blühende Phantasie haben, den ich kann sowas nirgendwo herauslesen.

maxikatze
10.02.2011, 11:09
Ach, also findest du es ok, jemanden aus Rache falsch zu verdächtigen, ihn mehrere Monate unschuldig einsperren zu lassen und eine Existenzvernichtung billigend in Kauf zu nehmen?

Liest du absichtlich falsch?
Ich habe gepostet "Von mir aus ein dubio pro reo.*
Und ja, er ist selbst Schuld, dass es soweit gekommen ist. Ob Dir nun meine Meinung passt oder nicht.

Cinnamon
10.02.2011, 11:10
Offenbar ist es ein gefundenes Fressen für jeden Frauenhasser, hier mal eindlich die Sau rauslassen zu können und über das mmO herzuziehen - in primitivster Weise. Deshalb wird Kachelmann auch in den Himmel gehoben und mit den absurdesten Behauptungen in Schutz genommen.

Warum sich allerdings Frauen diesen Typen anschließen ist mir ein Rätsel. Zu kurz gekommene, eifersüchtige oder einfach nur dumme Frauen? Ich weiß es nicht, aber eins weiß ich: Gegen so etwas kommt man mit Vernunft nicht an.

Umgekehrt: Dieser Fall, bei dem es von Anfang an ein Skandal war überhaupt eine Anklage zu erheben bei der dünnen Beweislage, ist ein gefundenes Fressen für euch Männerhasserinnen, gibt er euch doch die Gelegenheit, endlich mal kübelweise Dreck über dem männlichen Geschlecht auszuschütten. Und eine Verurteilung wäre dann die entgültige Berechtigung, Männer einfach aus Rache für den eigenen verletzten Stolz wegen erfundener Vergewaltigungen anzuzeigen und verurteilen zu lassen. Was ist schon das Leben eines Mannes gegen den gekränkten Stolz eines Weibchens?

FranzKonz
10.02.2011, 11:12
Liest du absichtlich falsch?
Ich habe gepostet "Von mir aus ein dubio pro reo.*
Und ja, er ist selbst Schuld, dass es soweit gekommen ist. Ob Dir nun meine Meinung passt oder nicht.

Damit begrüßt Du die Existenzvernichtung durch falsche Anschuldigung und würdest vermutlich genauso handeln. Diese Einstellung ist der Grund für die hohe Zahl falscher Beschuldigungen, die in der Bayern-Studie dokumentiert ist.

Cinnamon
10.02.2011, 11:12
Liest du absichtlich falsch?
Ich habe gepostet "Von mir aus ein dubio pro reo.*
Und ja, er ist selbst Schuld, dass es soweit gekommen ist. Ob Dir nun meine Meinung passt oder nicht.

Nein, wenn es gelogen war (wovon ich ausgehe), dann war er nicht selbst schuld, dann trägt alle Schuld daran, dass es soweit gekommen ist allein die Frau. Und wenn man ihr die Lüge nachweisen kann kriegt sie hoffentlich eine hohe Strafe. Man muss endlich den Weibchen die Idee austreiben, Falschbeschuldigungen seien ein probates Rachemittel.

Shift-Work
10.02.2011, 11:14
Du denkst, ich bin der softe Typ
Der die Frauen gut versteht
Der heimlich Gedichte schreibt
Und zur Selbsterfahrung geht

So sensibel, so charmant
Grade richtig zum verlieben
Du hast mich noch nicht erkannt
Mein wahres Ich ist schwer durchtrieben

Ich habe unbändige Lust, fies und gemein zu sein
Es macht mir einen Höllenspaß, so wie ein Schwein zu sein
Ich lüg' Dich an, mit einem Lachen
Das fällt Dir gar nicht auf
Ich kann noch ganz and're Sachen machen
Da kommst Du gar nicht drauf

Ich spiele schüchtern und bescheiden
Sensibel auf den ersten Blick
Alle mögen mich gut leiden
Alle fliegen sie auf den Trick

Ich rede, was Du gerne hörst
Und Du fällst gern drauf rein
Dann wart', bis Du auf mich schwörst
Dann lass ich Dich allein

Ich habe unbändige Lust, fies und gemein zu sein
Es macht mir einen Höllenspaß, so wie ein Schwein zu sein
Ich lüg' Dich an, mit einem Lachen
Das fällt Dir gar nicht auf
Ich kann noch ganz and're Sachen machen (Oooh!)
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf

maxikatze
10.02.2011, 11:18
Du hast mein tiefstes Bedauern. :D

@maxikatze, falls du es für legitim hältst, einen Mann, der mit mehreren Frauen gleichzeitig verkehrt, aus Enttäuschung, Rache oder was auch immer, der Vergewaltigung zu bezichtigen, dann lässt das sehr tief blicken.

Es lässt tief blicken, wenn ich sage, dass ich dem mmOpfer mehr Glauben schenke als diesem Sch...kerl?
Merke Dir bitte für die Zukunft: Ich bezichtige niemanden der Vergewaltigung! Ich glaube nur dem mmOpfer, dass sie die Wahrheit sagt. Und das ist legitim.
Nenne mir einen Grund warum ich diesem Ar...loch auch nur ein Wort glauben soll. Ach nee, dem kann ich eh nichts glauben, weil er seine Fresse sowieso nicht aufmacht.

schastar
10.02.2011, 11:20
Ich kenn eigentlich nur solche, die nie Schweine sind. Man kann seinen Charakter nämlich nicht wechseln wie ein Hemd.Du hast schon einen merkwürdigen Bekanntenkreis.


man kann ihn aber verbergen,
man verbirgt ihn nicht, sondern die anderen wollen ihn einfach nicht sehen,
man lebt sein Leben und die anderen unterstellen einem einfach einen bestimmten,
etc.

maxikatze
10.02.2011, 11:26
Umgekehrt: Dieser Fall, bei dem es von Anfang an ein Skandal war überhaupt eine Anklage zu erheben bei der dünnen Beweislage, ist ein gefundenes Fressen für euch Männerhasserinnen, gibt er euch doch die Gelegenheit, endlich mal kübelweise Dreck über dem männlichen Geschlecht auszuschütten. Und eine Verurteilung wäre dann die entgültige Berechtigung, Männer einfach aus Rache für den eigenen verletzten Stolz wegen erfundener Vergewaltigungen anzuzeigen und verurteilen zu lassen. Was ist schon das Leben eines Mannes gegen den gekränkten Stolz eines Weibchens?

Du hast es noch nicht gefressen, oder? Kein Aas will, dass bei erfundenen Vergewaltigungen jemand schuldig gesprochen wird!

Cinnamon
10.02.2011, 11:27
Du hast es noch nicht gefressen, oder? Kein Aas will, dass bei erfundenen Vergewaltigungen, jemand schuldig gesprochen wird!

Du heißt es doch auch hier gut.

Sui
10.02.2011, 11:34
Ich glaub mein Schwein pfeift.

Da kriegt die CSD monatlich einen bestimmten Geldbetrag von Herrn Kachelmann ueberwiesen, damit sie einmal im Monat eine S/M Nuemmerchen schiebt und wenn er sie dann nicht heiratet, dann ist das so boese, dass er mindestens ein paar Jahre hinter Gitter wandern soll.

Und diese Frauen quatschen hier seitenweise ueber boshafte Narzissten. Da stellt sich aber mal die berechtigte Frage, wer hier boshaft und vor allem rachsuechtig sowie hasserfuellt ist.

Und vor allem, wenn ich heiraten will und da kommt kein Antrag, dann mache ich nach zwei Jahren den Ofen dicht. Wenn ich nicht heiraten will, genieße ich das Leben und dann c' est la vie.

maxikatze
10.02.2011, 11:34
Du heißt es doch auch hier gut.


Lies doch bitte die Texte genauer und überfliege sie nicht. :rolleyes:

FranzKonz
10.02.2011, 11:40
Du hast es noch nicht gefressen, oder? Kein Aas will, dass bei erfundenen Vergewaltigungen jemand schuldig gesprochen wird!

Die Vernichtung von Kachelmanns Existenz, unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Beschuldigung, lobtest Du trotzdem.

nun ja
10.02.2011, 11:41
Ich bin überzeugt, dass maxikatze das weiß. Meiner Meinung nach spricht aus ihr - und etlichen anderen - die betrogene Frau.
Nun ja - ein plausible Erklärung mit unmittelbarer Anscheinevidenz. Interessant ist ihre daraus abgeleitete Forderung, der Angeklagte möge brummen, unabhängig davon, ob er die ihm vorgeworfene Tat begangen hat.

Das wäre ja exakt die Motivlage, die man bei der Anzeigeerstatterin unterstellen müsste, wenn man von einer bewussten Falschbeschuldigung ausginge. Daher vielleicht auch die distanzlose Überindentifikation von "maxikatze" mit dem sog. "Opfer". Da erkennen sich zwei - als Schwestern im Geiste.

Man sagt ja: Alles ist für irgendetwas gut. Die Beiträge von "maxikatze" und ähnlich gelagerten Forenwesen sind auf jedenfall eine gute Illustration für die Denkweise und innere Haltung, welche Frau Weizen getrieben haben mag. In so fern: Sehr erhellend.

Adunaphel
10.02.2011, 11:43
Ich glaub mein Schwein pfeift.

Da kriegt die CSD monatlich einen bestimmten Geldbetrag von Herrn Kachelmann ueberwiesen, damit sie einmal im Monat eine S/M Nuemmerchen schiebt und wenn er sie dann nicht heiratet, dann ist das so boese, dass er mindestens ein paar Jahre hinter Gitter wandern soll.

Und diese Frauen quatschen hier seitenweise ueber boshafte Narzissten. Da stellt sich aber mal die berechtigte Frage, wer hier boshaft und vor allem rachsuechtig sowie hasserfuellt ist.

Und vor allem, wenn ich heiraten will und da kommt kein Antrag, dann mache ich nach zwei Jahren den Ofen dicht. Wenn ich nicht heiraten will, genieße ich das Leben und dann c' est la vie.

Genau so ist es. Wie kann ich als Frau in einer 11 jährigen Beziehung mit einem einmal im Monat stattfindenden Treffen zum Sex noch an Liebe und Heirat glauben? Das ist naiv.

Nachbar
10.02.2011, 11:48
Wie es A.S. schon in ihrem letzten Kommentar sagte, ein Eheversprechen ist das nicht, wenn - aus Sicht der Juristen - von einer gemeinsamen Zukunft die Rede ist. --
Nur, was zählen dann eigentlich noch die Worte eines Mannes, wenn dem so ist?
Nichts, wenn man nicht einmal darauf zählen kann, was ein Mann sagt. Dann kann ich Mann absolut nicht mehr für voll nehmen.

Liebe Maxi,

ob es nun die Worte eines Mannes sind, oder die einer Frau, wir alle wissen, wohin Worte führen können, zu welchen Katastrophen. Zimperlich sind auch die Frauen dabei nicht, ganz sicher nicht, auch das ist bekannt. Hinsichtlich etwaiger "Treuebrüche" (Seitensprünge), vor denen sich weder Mann noch Frau schützen können (der Pfeil des Eros fliegt und trifft), sind die Witze (allgemeine anerkannte Kurzgeschichten mit einem humoristischem Höhepunkt) nicht grundlos entstanden. So sagt man z.B. nur der Frau nach, daß sie es über Nacht ermögliche, ein Schloß in eine Ruine zu verwandeln, habe sie sich neu verliebt. Frage mal die Männerwelt daraufhin, ob sie darüber lachen könne.

Nachbar1316

maxikatze
10.02.2011, 11:50
Die Vernichtung von Kachelmanns Existenz, unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Beschuldigung, lobtest Du trotzdem.
Gut, für Dich lege ich ein letztes Mal `ne Schallplatte auf!



Merke Dir bitte für die Zukunft: Ich bezichtige niemanden der Vergewaltigung!

Ich habe gepostet "Von mir aus ein dubio pro reo.*

Bin immer noch der Meinung, dass das mmO die Wahrheit sagte. Wer Opfer einer Gewalttat war, erinnert sich nicht unbedingt an jede Einzelheit.

Und nein, es ist eben nicht normal, wenn gleichzeitig mehreren Partnern eine gemeinsame Zukunft vorgekaukelt wird.

Also, von mir aus ein dubio pro reo, aber endlich hat ihm mal jemand seine Grenzen aufgezeigt und ihm klargemacht, dass Menschen kein Spielzeug sind

Und ja, für mich ist er schuldig und das ist meine Meinung nach vorliegenden Infos aus der Presse, nichts weiter.

Ich kann nicht verstehen, warum hier und in anderen Foren fast nur Sympathie für diesen Sch...kerl entgegengebracht wird. Das liegt wahrscheinlich auch an diesen Medienfuzzie, der möglicherweise ebenfalls ganze Arbeit leistet. Und hier im Forum läuft das ganz ähnlich ab. Soviel "Fachleute" in einem Strang gab`s noch nie. Ich vermute, Zweck der Veranstaltung ist das mundtotmachen der Gegner.

nun ja
10.02.2011, 11:52
Hat er die Vergealtigung begangen, dann hat eine Strafe zu folgen, aber es wird dann immer nur eine Strafe für die Vergewaltigung sein, aber niemals eine für seinen Lebenswandel, dafür ist das Gericht nun mal nicht zuständig.

So sollte es sein. Allein: Das Gericht hat - hier der Staatsanwaltschaft folgend - mit der unseligen "Lausemädchenparade" leider selbst diesen höchst abschüssigen Pfad betreten, dass der Anschein erweckt werden könnte, es würde über den Lebenswandel oder sexuelle Vorlieben des Angeklagten urteilen wollen, statt über die vorgeworfene Vergewaltigung.

Das Gericht selber hat also hier ebenfalls nicht sauber getrennt und "zwei Dinge in einen Topf geworfen". Das ist aufs schärfste zu kritisieren. Das hätte es nicht tun dürfen.
Nebenbei hat es dadurch natürlich dieser ganzen unseligen Vermischung in der öffentlichen Diskussion Vorschub geleistet.

Derzeit wandelt das Gericht ja offenbar wieder auf dem Pfad der Tugend, in dem es den Prozessgegenstand dort behandelt, wo er hingehört: Auf der Ebene des konkreten Tatvorwurfes und der Würdigung der zugehörigen Sachbeweise.

Und: O, Wunder, mit einem mal haben wir auch einen Staatsanwalt, der seinen Job tut und gleichermaßen be- wie entlastendes ins Blickfeld nimmt. Zumindest, wenn man Frau Friedrichsen vom SPIEGEL glauben darf. Wie immer dieser Sinneswandel zustande gekommen sein mag, er ist auf jeden Fall zu begrüßen.

Rennmaus
10.02.2011, 11:52
Es waren Feministinnen, die den neuen Mann wollten. Nun haben sie ihn.

Früher sagte man: Ein Mann: Ein Wort, eine Frau: Ein Wörterbuch.

Durch die Gleichstellung gibt es jetzt nur noch Wörterbücher. :))

Du solltest dich lieber nicht über Feminismus äußern, das zeigt nämlich, daß du keine Ahnung hast, worum es da geht, wie obiges Posting beweist.

FranzKonz
10.02.2011, 11:53
Gut, für Dich lege ich ein letztes Mal `ne Schallplatte auf!

Also, von mir aus ein dubio pro reo, aber endlich hat ihm mal jemand seine Grenzen aufgezeigt und ihm klargemacht, dass Menschen kein Spielzeug sind

!

Brav. Das war genau der Beitrag, den ich meinte, und dessen Hintergründe in einer allseits wohlbekannten aber diskriminierten Theorie nachgelesen werden können.

Rennmaus
10.02.2011, 11:53
Du musst eine blühende Phantasie haben, den ich kann sowas nirgendwo herauslesen.

Natürlich nicht, hab ich auch nicht erwartet.

nun ja
10.02.2011, 11:54
Es ist nicht strafbar, Lügen dagegen schon.

Ach, Lügen an sich ist auch nicht strafbar. Sonst müssten sich 95% der Bevölkerung im Knast aufhalten.
Lügen als Zeuge ist allerdings strafbar. Lügen den Ermittlungsbehörden in einem Strafrechtsfall auch.

Rennmaus
10.02.2011, 11:56
Umgekehrt: Dieser Fall, bei dem es von Anfang an ein Skandal war überhaupt eine Anklage zu erheben bei der dünnen Beweislage, ist ein gefundenes Fressen für euch Männerhasserinnen, gibt er euch doch die Gelegenheit, endlich mal kübelweise Dreck über dem männlichen Geschlecht auszuschütten. Und eine Verurteilung wäre dann die entgültige Berechtigung, Männer einfach aus Rache für den eigenen verletzten Stolz wegen erfundener Vergewaltigungen anzuzeigen und verurteilen zu lassen. Was ist schon das Leben eines Mannes gegen den gekränkten Stolz eines Weibchens?

Wie man sieht, unterstützt dein Posting meine Behauptung.

Männer und Weibchen - du outest dich immer mehr als das, was du bist. Merkst du das nicht?

Rennmaus
10.02.2011, 11:57
Du denkst, ich bin der softe Typ
Der die Frauen gut versteht
Der heimlich Gedichte schreibt
Und zur Selbsterfahrung geht

So sensibel, so charmant
Grade richtig zum verlieben
Du hast mich noch nicht erkannt
Mein wahres Ich ist schwer durchtrieben

Ich habe unbändige Lust, fies und gemein zu sein
Es macht mir einen Höllenspaß, so wie ein Schwein zu sein
Ich lüg' Dich an, mit einem Lachen
Das fällt Dir gar nicht auf
Ich kann noch ganz and're Sachen machen
Da kommst Du gar nicht drauf

Ich spiele schüchtern und bescheiden
Sensibel auf den ersten Blick
Alle mögen mich gut leiden
Alle fliegen sie auf den Trick

Ich rede, was Du gerne hörst
Und Du fällst gern drauf rein
Dann wart', bis Du auf mich schwörst
Dann lass ich Dich allein

Ich habe unbändige Lust, fies und gemein zu sein
Es macht mir einen Höllenspaß, so wie ein Schwein zu sein
Ich lüg' Dich an, mit einem Lachen
Das fällt Dir gar nicht auf
Ich kann noch ganz and're Sachen machen (Oooh!)
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf

Welche Blüte deutscher Dichtkunst! Hast du das selbst verbrochen?

maxikatze
10.02.2011, 11:57
Liebe Maxi,

ob es nun die Worte eines Mannes sind, oder die einer Frau, wir alle wissen, wohin Worte führen können, zu welchen Katastrophen. Zimperlich sind auch die Frauen dabei nicht, ganz sicher nicht, auch das ist bekannt. Hinsichtlich etwaiger "Treuebrüche" (Seitensprünge), vor denen sich weder Mann noch Frau schützen kann (der Pfeil des Eros fliegt und trifft), sind die Witze (allgemeine anerkannte Kurzgeschichten mit einem humoristischem Höhepunkt) nicht grundlos entstanden. So sagt man z.B. nur der Frau nach, daß sie es über Nacht ermögliche, ein Schloß in eine Ruine zu verwandeln, habe sie sich neu verliebt. Frage mal die Männerwelt daraufhin, ob sie darüber lachen könne.


Nachbar1316

Lieber Herr Nachbar,:)
die Anschuldigung einer Vergewaltigung und Fremdgehen sowie ein kleines Techtelmechtel sind zwei paar Schuhe. Fremdgehen hat nichts mit körperlicher Gewalt zu tun.
Niemand kann von sich aus behaupten, dass er sich während einer festen Beziehung niemals neu verlieben könnte. Das ist ein ganz anderes Thema.

Rennmaus
10.02.2011, 12:00
man kann ihn aber verbergen,
man verbirgt ihn nicht, sondern die anderen wollen ihn einfach nicht sehen,
man lebt sein Leben und die anderen unterstellen einem einfach einen bestimmten,
etc.

Lange kann man ihn nicht verbergen.
Ich rede hier ausnahmsweise nicht von Kachelmann, sondern von den Usern hier im Strang. Die meisten hatten es sehr eilig zu zeigen, wes Geistes Kind sie sind.

DieLara
10.02.2011, 12:01
wenn man den bericht von auchda liest,haben wir jetzt einen gutachter der nicht mit gouda oder seiner ehefrau experimentiert,sondern einen herrn püschel der es an leichen
probiert.

daumenkino von rothschild ist auch nicht schlecht.

so positiv scheint es doch nicht für jk gewesen zu sein.

und zum thema aspirin,das eine frau wolf immer gerne als argument benutzt.

es gab kein aspirin.

das zum thema falsche fakten,aber vielen foristen ist das ja völlig egal.

Ja, das Wort "Leichen" ist mir sofort aufgefallen.
Ein Messerexperiment am Hals einer Leiche (richtig verstanden?) ist m.E. völlig nutzlos, weil Leichen keinen Blutkreislauf mehr haben und die Haut unmittelbar nach Eintritt des Todes eine völlig andere Beschaffenheit annimmt.


Aspirin ist auch raus.

Jetzt ist mir auch klar, warum Schwenn nach dem Verhandlungstag vor Journalisten so rumgepoltert hat. Mit "nichts genaues weiß man, kann sein, kann nicht sein", ist er m.E. keinen Schritt weiter gekommen.

Und ich bin immer noch der Meinung, dass die Nebenklägerin die Wahrheit gesagt hat. Keine Frau, die sich an ihrem Geliebten rächen will, wählt den Weg über die eigenen Eltern. Um sich zu rächen, hätte sie ihre Geschichte nur an eine Zeitung verkaufen brauchen. Dann hätte es sogar noch Geld gegeben.
Keine erniedrigenden körperlichen Untersuchungen, keine Gutachter, keine Verhandlung.

Übrigens, so ganz nebenbei: Die Verletzung an der Lippe kannte ich noch nicht.

Guten Tag. :]

Rennmaus
10.02.2011, 12:02
Die Vernichtung von Kachelmanns Existenz, unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Beschuldigung, lobtest Du trotzdem.

Wenn jemand die Existenz von Herrn Kachelmann vernichtet hat, dann war er das selbst und niemand sonst.
Gelobt hat das niemand, versuch doch einfach bei der Wahrheit zu bleiben.

Shift-Work
10.02.2011, 12:05
Lange kann man ihn nicht verbergen.
Ich rede hier ausnahmsweise nicht von Kachelmann, sondern von den Usern hier im Strang. Die meisten hatten es sehr eilig zu zeigen, wes Geistes Kind sie sind.

jaaa doch: wir sind alles Vergewaltiger, Kinderschänder, Narzissten, Sozio- und Psychopathen, Frauenhändler - puhhhhh, was gibt es noch alles schröckliches?

PS: Ist ein Text von der Gruppe Ideal - wahrscheinlich von einer Frau geschrieben, wahrscheinlich Annette Humpe!

maxikatze
10.02.2011, 12:08
.......
Ich kann noch ganz and're Sachen machen (Oooh!)
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf
Da kommst Du gar nicht drauf

Ist das jetzt eine Drohung?

Adunaphel
10.02.2011, 12:10
]jaaa doch: wir sind alles Vergewaltiger, Kinderschänder, Narzissten, Sozio- und Psychopathen, Frauenhändler - puhhhhh, was gibt es noch alles schröckliches?
[/B]
PS: Ist ein Text von der Gruppe Ideal - wahrscheinlich von einer Frau geschrieben, wahrscheinlich Annette Humpe!

Bringen wir es mal wieder auf den Punkt:

http://www.youtube.com/watch?v=ie0sz9b_-Uw

:)):)):)):)):))

FranzKonz
10.02.2011, 12:11
Du solltest dich lieber nicht über Feminismus äußern, das zeigt nämlich, daß du keine Ahnung hast, worum es da geht, wie obiges Posting beweist.

Im Gegenteil. Dieser Beitrag zeigt, daß ich die natürlichen Folgen des Feminismus erkenne.

Shift-Work
10.02.2011, 12:14
Ist das jetzt eine Drohung?

Maxikätzchen! Du kennst mich doch jetzt langsam: Ich bin der Typ, der sooo sensibel und charmant ist und nie, aber wirlich nie einer sooo bezaubernden Lady wie Dir drohen würde! :-)

Shift-Work
10.02.2011, 12:15
Bringen wir es mal wieder auf den Punkt:

http://www.youtube.com/watch?v=ie0sz9b_-Uw

:)):)):)):)):))

Ich erkenne mich irgendwie wider in diesem schönen Liedchen! :-)

Hydrant
10.02.2011, 12:16
[...]
Und: O, Wunder, mit einem mal haben wir auch einen Staatsanwalt, der seinen Job tut und gleichermaßen be- wie entlastendes ins Blickfeld nimmt. Zumindest, wenn man Frau Friedrichsen vom SPIEGEL glauben darf. Wie immer dieser Sinneswandel zustande gekommen sein mag, er ist auf jeden Fall zu begrüßen.

Ich nehme mal an, dass sich endlich jemand an entscheidender Stelle dazu aufgerafft hat, diesen StA an seine Pflichten zu erinnern. Und die StA ist nun mal weisungsgebunden.
Lange genug hat es ja gedauert!

maxikatze
10.02.2011, 12:17
Es wird noch absurder.
Heute Seite 3 in der BILD.
Kaum das Alice Schwarzer aus dem Saal ist, kündigt Schwenn an:
Ich kündige jetzt schon an, auch Rechtsanwalt Franz als Zeugen zu benennen."
A.S. im nachhinein:
" Es ist bedauerlich, dass ein so ernster Prozess durch Nebenkriegsschauplätze andauernd verzögert wird."

Ende des Theaters? Nein.
Schwenn O-Ton:
"Eventuell muss Alice Schwarzer nochmal geladen werden."
Richter Seidling: " Das werden wir uns überlegen."
Nächster Prozesstag 23. Februar.




"

Cinnamon
10.02.2011, 12:20
Wie man sieht, unterstützt dein Posting meine Behauptung.

Männer und Weibchen - du outest dich immer mehr als das, was du bist. Merkst du das nicht?

Es gibt Frauen, das sind die, die nicht aus Rache falsche Anzeigen erstatten, und es gibt Weibchen, das sind Leute wie du.

Cinnamon
10.02.2011, 12:20
Wenn jemand die Existenz von Herrn Kachelmann vernichtet hat, dann war er das selbst und niemand sonst.
Gelobt hat das niemand, versuch doch einfach bei der Wahrheit zu bleiben.

Ach, er hat darum gebeten, falsch beschuldigt zu werden? Oder was willst du damit sagen?

FranzKonz
10.02.2011, 12:21
Wenn jemand die Existenz von Herrn Kachelmann vernichtet hat, dann war er das selbst und niemand sonst.
Gelobt hat das niemand, versuch doch einfach bei der Wahrheit zu bleiben.

s.o. :D

Cinnamon
10.02.2011, 12:22
Es wird noch absurder.
Heute Seite 3 in der BILD.
Kaum das Alice Schwarzer aus dem Saal ist, kündigt Schwenn an:
Ich kündige jetzt schon an, auch Rechtsanwalt Franz als Zeugen zu benennen."
A.S. im nachhinein:
" Es ist bedauerlich, dass ein so ernster Prozess durch Nebenkriegsschauplätze andauernd verzögert wird."

Ende des Theaters? Nein.
Schwenn O-Ton:
"Eventuell muss Alice Schwarzer nochmal geladen werden."
Richter Seidling: " Das werden wir uns überlegen."
Nächster Prozesstag 23. Februar

"

Es geht eben darum, den Gutachter unglaubwürdig zu machen. Ein legitimer Vorgang.

maxikatze
10.02.2011, 12:26
Es gibt Frauen, das sind die, die nicht aus Rache falsche Anzeigen erstatten, und es gibt Weibchen, das sind Leute wie du.

Und es gibt Männchen wie Du, die zu wissen scheinen, dass das mmOpfer falsch ausgesagt hat, obwohl das längst nicht erwiesen ist.
Gehörste hier auch zum "Medien-Expertenteam", die auf allen Foren Kachel-gegner aufstöbern um sie mundtot zu machen?

FranzKonz
10.02.2011, 12:29
Und es gibt Männchen wie Du, die zu wissen scheinen, dass das mmOpfer falsch ausgesagt hat, obwohl das längst nicht erwiesen ist.

Nun sind wir so weit: Das erste CSD-Groupie erkennt das Prinzip "in dubio pro reo" zugunsten der mm Täterin an. :))

Cinnamon
10.02.2011, 12:30
Und es gibt Männchen wie Du, die zu wissen scheinen, dass das mmOpfer falsch ausgesagt hat, obwohl das längst nicht erwiesen ist.
Gehörste hier auch zum "Medien-Expertenteam", die auf allen Foren Kachel-gegner aufstöbern um sie mundtot zu machen?

Kannst du lesen und verstehen? Sehr renommierte Gerichtsmediziner sagen, dass sich die gefundenen Spuren nicht mit den Aussagen des "Opfers" decken. Was sagt das für dich? Richtig, dass es nicht so gewesen kann wie die Frau sagt. Sie musste schon mehrere Teile ihrer Aussage korrigieren, bevor der Prozess überhaupt angefangen hatte. Die ist das genaue Gegenteil von glaubwürdig.

Cinnamon
10.02.2011, 12:32
Nun sind wir so weit: Das erste CSD-Groupie erkennt das Prinzip "in dubio pro reo" zugunsten der mm Täterin an. :))

Da geht es ja auch zugunsten einer Frau.

Rennmaus
10.02.2011, 12:41
jaaa doch: wir sind alles Vergewaltiger, Kinderschänder, Narzissten, Sozio- und Psychopathen, Frauenhändler - puhhhhh, was gibt es noch alles schröckliches?

PS: Ist ein Text von der Gruppe Ideal - wahrscheinlich von einer Frau geschrieben, wahrscheinlich Annette Humpe!

Kenn ich nicht. Interessiert mich auch nicht, ich find es einfach nur doof.

Rennmaus
10.02.2011, 12:43
Im Gegenteil. Dieser Beitrag zeigt, daß ich die natürlichen Folgen des Feminismus erkenne.

Das glaubst du! :hihi:

Cinnamon
10.02.2011, 12:46
Das glaubst du! :hihi:

Nein, glauben heißt nicht wissen. Er weiß aber, dass das die natürlichen Folgen des verderblichen Feminismusses sind. Und ich weiß es ebenfalls. Im Grunde ist Feminismus der Frauen Streben, Männer zu werden. Feminismus ist Ausdruck weiblichen Penisneids.

Rennmaus
10.02.2011, 12:46
Es gibt Frauen, das sind die, die nicht aus Rache falsche Anzeigen erstatten, und es gibt Weibchen, das sind Leute wie du.

Mehr als (versuchte) Beleidigungen hast du nicht auf Lager?
Gib's auf, du reitest dich immer weiter rein.

Paul Felz
10.02.2011, 12:47
Nein, glauben heißt nicht wissen. Er weiß aber, dass das die natürlichen Folgen des verderblichen Feminismusses sind. Und ich weiß es ebenfalls. Im Grunde ist Feminismus der Frauen Streben, Männer zu werden*. Feminismus ist Ausdruck weiblichen Penisneids.
*... aber ohne deren Nachteile in Kauf zu nehmen.

Rennmaus
10.02.2011, 12:47
Nicht wie ein Huhn, wie ein Jurist. Du darfst die Aussage verweigern. Wenn Du aussagst, mußt Du damit rechnen, daß Deine Aussage gegen Dich verwendet wird. :smoke:

Wir sind hier nicht vor Gericht, sondern in einem Forum, da läuft das anders.

Rennmaus
10.02.2011, 12:48
Ach, er hat darum gebeten, falsch beschuldigt zu werden? Oder was willst du damit sagen?

Was ich damit sagen will, habe ich in dem Posting geschrieben. Wenn du es nicht verstehst, dein Pech.

Cinnamon
10.02.2011, 12:50
*... aber ohne deren Nachteile in Kauf zu nehmen.

Klar ;).

Rennmaus
10.02.2011, 12:50
Nein, glauben heißt nicht wissen. Er weiß aber, dass das die natürlichen Folgen des verderblichen Feminismusses sind. Und ich weiß es ebenfalls. Im Grunde ist Feminismus der Frauen Streben, Männer zu werden. Feminismus ist Ausdruck weiblichen Penisneids.

Du liebe Güte! Hast du noch nicht bemerkt, daß Freud ziemlich überholt ist. :D:D:D

Rennmaus
10.02.2011, 12:52
Nun sind wir so weit: Das erste CSD-Groupie erkennt das Prinzip "in dubio pro reo" zugunsten der mm Täterin an. :))

Es gibt keine Täterin, weder tatsächlich noch mm.

Rennmaus
10.02.2011, 12:53
Kannst du lesen und verstehen? Sehr renommierte Gerichtsmediziner sagen, dass sich die gefundenen Spuren nicht mit den Aussagen des "Opfers" decken. Was sagt das für dich? Richtig, dass es nicht so gewesen kann wie die Frau sagt. Sie musste schon mehrere Teile ihrer Aussage korrigieren, bevor der Prozess überhaupt angefangen hatte. Die ist das genaue Gegenteil von glaubwürdig.

Belege? Wo sind denn diese "renommierten Gerichtsmediziner"?

Paul Felz
10.02.2011, 12:53
Es gibt keine Täterin, weder tatsächlich noch mm.
Woher willst Du das wissen?

Rennmaus
10.02.2011, 12:55
Woher willst Du das wissen?

Hat Kachelmann eine Geschlechtsumwandlung vornehmen lassen?
Wußte ich gar nicht, aber wenn hier ständig von einer mmTäterin die Rede ist, dann muß es wohl so sein.

FranzKonz
10.02.2011, 12:59
Es gibt keine Täterin, weder tatsächlich noch mm.

Lies den Strang.

Cinnamon
10.02.2011, 13:29
Belege? Wo sind denn diese "renommierten Gerichtsmediziner"?

Lies es nach, schau es im Fernsehen an.
http://www.spreadnews.de/kachelmann-prozess-gutachter-zweifeln-schwarzer-schweigt/117153/


Der Kölner Rechtsmediziner Marcus Rothschild zweifelt die Aussage des mutmaßlichen Opfers an. Die Rechtsmediziner sind sich darüber einig, dass die Verletzung am Hals der Ex-Freundin mit dem Messerrücken verursacht worden sei.

Zumindest am Messerrücken hätte es daher DNA-Spuren des mutmaßlichen Opfers geben müssen. “Dort ist keine DNA und das ist nicht nachvollziehbar”, sagte er.

Das Spuren verloren gegangen sein könnten, schloss der Rechtsmediziner aus. “Man hätte das Messer auf den Boden schmeißen können. Die Epithelien fallen nicht ab, die bleiben dort dran kleben“.

Auch die Hämatome und Verletzungen passen nach Ansicht des Experten nicht zum geschilderten Tatablauf. Teilweise deute das Muster der Wunden eher auf eine Selbstverletzung hin, sagte Marcus Rothschild.

Cinnamon
10.02.2011, 13:30
Es gibt keine Täterin, weder tatsächlich noch mm.

Ach, ist Lügen bei Polizei und Gericht oder Freiheitsberaubung nicht mehr strafbar?

Paul Felz
10.02.2011, 13:50
Ach, ist Lügen bei Polizei und Gericht oder Freiheitsberaubung nicht mehr strafbar?
Bei Gericht nicht, fall Du Angeklagter bist.

Cinnamon
10.02.2011, 13:59
Bei Gericht nicht, fall Du Angeklagter bist.

Das ist klar ;).

fleetwood
10.02.2011, 14:01
das sind doch tolle gutachter.schaffen es nicht sich selber blaue flecken zu schlagen....tztz...vielleicht hätte er einen baseballschläger nehmen sollen.

zitat von auchda:

17:15 uhr, auch zeigte er, auf bitten herrn bocks, wie er sich selbst getestet hatte und schlug sich dazu vor den anwesenden mehrere male die faust an die oberschenkel auf die gleiche stelle, fügte jedoch hinzu,“das reicht nicht“.

das ist aussage püschel...der mit den leichen
"er habe mit dem messer auch an leichen herumexperimentiert"

Excubitor
10.02.2011, 14:56
so abwegig alle pseudo psychologischen ausflüge hier auch seien mögen, sei daran erinnert, dass der erste, der überhaupt den begriff "persönlichkeitsstörung" ins gespräch brachte und zwar noch vor dem prozess, herr K. war, der glaubte, an einer nicht mehr gebräuchlichen störung zu leiden oder dies zumindest einer bekannten so mitteilte.

weiter vorn im strang wurde der entsprechende ICD code mitgeteilt.

Soweit ich mich recht entsinne ist die Erinnerung korrekt. K höchstselbst war es, der sich einer Persönlichkeitsstörung bezichtigt haben soll.

Nicht alle derartigen Ausflüge hier waren pseudopsychologisch, können allerdings, wie alles andere auch, nur auf dem öffentlich verfügbaren, unzulänglichen Datenmaterial gegründet als Äußerungen von mehr oder minder begründeten Vermutungen herhalten, nicht mehr und nicht weniger.
Auffällig ist, dass man sich hier ständig über Fakten streitet, in deren Vorliegen, oder auch nicht, man gar keinen oder einen nur extrem unvollständigen Einblick hat...

Excubitor
10.02.2011, 15:01
Nö, das kann das Gericht (afaik) nicht mehr. Die Hauptverhandlung ist eröffnet, jetzt muss es urteilen.
Einstellen hätte die Staatsanwaltschaft können. Statt Anklage. Hat sie aber nicht. Das Gericht hätte die Hauptverhandlung nicht eröffnen können. Hat es aber. Jetzt muss ein Urteil her - so oder so.

Das ist juristisch falsch. Auch in einem laufenden Verfahren, konkret auch nach eröffneter Hauptverhandlung, kann ein solches aus unterschiedlichen Gründen noch eingestellt werden (habe ich oft genug erleben müssen, wenn innnerhab der Verhandlung die Prämissen durch veränderte Fakten wechseln; siehe beispielsweise die §§153 ff. StPO). Dass diese hier aus unterschiedlichen Gesichtspunkten nicht in Betracht kommen könnten steht auf einem ganz anderen Blatt. So pauschal wie getroffen ist die zitierte Aussage jedenfalls falsch.

Excubitor
10.02.2011, 15:24
Und schon wieder scheint ein unsinniger Antrag von Herrn Schwenn in Vorbereitung:

"[...]Kaum ist sie aus dem Saal, legt Schwenn nach: „Ich kündige jetzt schon an, auch Rechtsanwalt Franz als Zeugen zu benennen.“
Absurd – Franz ist Anwalt des mutmaßlichen Opfers, unterliegt der Schweigepflicht.[...]"

Quelle:
http://www.bild.de/BILD/news/2011/02/10/alice-schwarzer/verweigert-aussage-im-kachelmann-prozess.html

stscherer
10.02.2011, 15:48
Nö, das kann das Gericht (afaik) nicht mehr. Die Hauptverhandlung ist eröffnet, jetzt muss es urteilen.
Einstellen hätte die Staatsanwaltschaft können. Statt Anklage. Hat sie aber nicht. Das Gericht hätte die Hauptverhandlung nicht eröffnen können. Hat es aber. Jetzt muss ein Urteil her - so oder so.

Das dürfte völlig richtig sein: Bei §177 StGB handelt es sich um ein Verbrechen (§12 StGB). Die Einstellungsmöglichkeiten des laufenden Verfahrens nach den §§153ff. StPO beschränken sich auf Vergehen. Die Voraussetzungen für Einstellungen nach den §§205 ff. StPO (insbesondere §206a StPO) liegen nicht vor - und müssten wohl auch per Urteil beschieden werden (§260 II StPO).

Durch die voreilige Anklage und die voreilige Eröffnung des Hauptverfahrens haben sich Staatsanwaltschaft und Gericht in die derzeitige Lage gebracht - ist eben kein Vergehen, bei dem man noch aus dem Verfahren über die §§153 StPO ff. herauskommt...

Ich hatte erst gedacht, man ginge vielleicht über den minder schweren Fall, §177 V StGB, aber Pustekuchen: §12 III StGB, Verbrechen bleibt Verbrechen. Nun müssen LTO und Seidling "Butter bei die Fische" tun. Oder sie müssen die Anklage zusammen mit der Verteidigung auf ein Vergehen umstellen - ein solcher Deal scheint aber derzeit nicht das Ziel der Verteidigung zu sein.

By the way: Wird ein Zeuge zu einer Frage vernommen, und verweigert er die Aussage, dann ist er sozusagen nicht existent mit der Folge, daß seine Aussageverweigerung als Beweismittel auch nicht in der Welt ist (KG NJW 1966, 605).

Und damit hat Schwenn nach meiner Einschätzung Zugriff auf die in der Öffentlichkeit getätigten Aussagen der Zeugen - mit denen Seidler massiv beschädigt sein dürfte; es steckt schon ein Konzept dahinter, was RA Schwenn da macht - und nun ist ihm ja auch noch LTO und Seidling zur Seite gesprungen: die wollen AS erneut vernehmen - dann wäre sie weiterhin ausgeschlossen.... ;)

Schwierig könnte es für RA Franz werden - hoffentlich hat er für seine Aussagen gegenüber stern.de eine Genehmigung gehabt - oder vielleicht hat er sie ja auch nicht gebraucht, da es sich um reine Formalien handelt, die nicht von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst sind; dann hätte er aber auch kein Recht, die Aussage zu verweigern - schwierig!

Excubitor
10.02.2011, 15:59
Einige Erwägungen in Überlänge scheinen angesichts dessen, dass ich längst erwähnt hatte, dass die §§ 153 ff. StPO hier nicht in Betracht kommen, doch eher wenig zielführend. Dafür, etwas weitschweifig zu "erläutern" was aus rechtlichen Gründen ohnehin nicht in Betracht kommt, gibt es für gewöhnlich nicht allzu viele Gründe...

Rennmaus
10.02.2011, 16:03
Lies es nach, schau es im Fernsehen an.
http://www.spreadnews.de/kachelmann-prozess-gutachter-zweifeln-schwarzer-schweigt/117153/

Das sind Meinungen und keine Belege oder Beweise.
Zumindest sollte man deutsch können, wenn man in einem Forum schreiben will.

Excubitor
10.02.2011, 16:04
Warum sich das ohne nennenswerte Beweise so lange hinzieht, fragen sich viele schon länger.
Wenn ein Freispruch rauskäme, wer würde dann die Kosten des Theaters bezahlen? Der Steuerzahler?? Inclusive dem Betriebsausflug in die Schweiz???? Über den kann ich mich gar nicht beruhigen
[...]

Im Falle eines Freisspruchs fallen die gesamten Verfahrenskosten, inklusive der notwendigen Kosten für die Verteidigung der Staatskasse zur Last, und das ist leider im Wesentlichen wieder einmal der Steuerzahler.

Cinnamon
10.02.2011, 16:09
Das sind Meinungen und keine Belege oder Beweise.
Zumindest sollte man deutsch können, wenn man in einem Forum schreiben will.

Offensichtlich bist du nicht in der Lage, Deutsch zu verstehen. Sonst wüsstest du, dass sowohl Prof. Püschel als auch Prof. Rothschild (beides Professoren und Doktoren der Humanmedizin) renommierte Gerichtsärzte sind, die viel besser als du einschätzen können was man finden muss um die Behauptung der Frau zu untermauern. Beide sagen, dass sich die Behauptung der Anzeigeerstatterin nicht mit den gefundenen Spuren deckt. Folge: Sie hat höchstwahrscheinlich gelogen. Das du ihr weiterhin glaubst ist dir ja unbenommen, aber du solltest dich nicht wundern wenn man dich deshalb für das hält was du eben bist: Ein Kampfhuhn!

DieLara
10.02.2011, 16:09
Auch der Anwalt von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, weiß schon lange nicht mehr, was er eigentlich tut. "Das einzige, worin ich mir ganz sicher bin, ist, dass ich der Anwalt von Jörg Kachelmann bin und dass sich alles um ihn dreht. Das sagt ja schon der Name 'Kachelmann-Prozess'", erklärte der Star-Anwalt. "Ich weiß allerdings nicht, ob ich Kachelmann verteidige oder jemanden in seinem Namen verklage." Schwenn gab überdies zu, dass er, um seine Unwissenheit zu überdecken, schon seit Monaten die unglaublichsten Zeugen aufruft.

http://www.der-postillon.com/2011/02/beteiligte-kachelmann-prozess-wissen.html


:rofl::lach::umkipp:

Herrlich! :hihi:

Cinnamon
10.02.2011, 16:10
Im Falle eines Freisspruchs fallen die gesamten Verfahrenskosten, inklusive der notwendigen Kosten für die Verteidigung der Staatskasse zur Last, und das ist leider im Wesentlichen wieder einmal der Steuerzahler.

Es sei denn man kann dem Weibchen nachweisen, gelogen zu haben. Dann fallen die Kosten ihr zur Last.

stscherer
10.02.2011, 16:10
Einige Erwägungen in Überlänge scheinen angesichts dessen, dass ich längst erwähnt hatte, dass die §§ 153 ff. StPO hier nicht in Betracht kommen, doch eher wenig zielführend. Dafür, etwas weitschweifig zu "erläutern" was aus rechtlichen Gründen ohnehin nicht in Betracht kommt, gibt es für gewöhnlich nicht allzu viele Gründe...

Dann sind wir uns ja einig, dass nun_ja im konkreten Fall völlig Recht hat: es gibt keine andere Möglichkeit mehr als ein Urteil.

Cinnamon
10.02.2011, 16:12
Dann sind wir uns ja einig, dass nun_ja im konkreten Fall völlig Recht hat: es gibt keine andere Möglichkeit mehr als ein Urteil.

In den USA wäre das natürlich noch geiler. Nach einem Freispruch kannst du da auch hingehen und das Verbrechen gestehen, du kannst nicht angeklagt werden (Ausnahme: Du warst im Zeugenstand und hast gelogen, was in den USA auch Angeklagte nicht dürfen. Die dürfen nur die Aussage verweigern, aber nicht lügen. Dann wäre man wegen Meineid dran).

Rennmaus
10.02.2011, 16:25
Offensichtlich bist du nicht in der Lage, Deutsch zu verstehen. Sonst wüsstest du, dass sowohl Prof. Püschel als auch Prof. Rothschild (beides Professoren und Doktoren der Humanmedizin) renommierte Gerichtsärzte sind, die viel besser als du einschätzen können was man finden muss um die Behauptung der Frau zu untermauern. Beide sagen, dass sich die Behauptung der Anzeigeerstatterin nicht mit den gefundenen Spuren deckt. Folge: Sie hat höchstwahrscheinlich gelogen. Das du ihr weiterhin glaubst ist dir ja unbenommen, aber du solltest dich nicht wundern wenn man dich deshalb für das hält was du eben bist: Ein Kampfhuhn!

Gutachter können keine Beweise liefern, sondern nur ihre Meinung äußern.
Daran ändert auch deine übliche Pöbelei nichts.

Ich habe übrigens noch nie geschrieben wem ich glaube oder nicht. Ich warte das Urteil ab. Was mich an diesem Strang faziniert sind die Reaktionen und widersinnigen Behauptungen der Frauenhasser.

DieLara
10.02.2011, 16:30
Gutachter können keine Beweise liefern, sondern nur ihre Meinung äußern.
Daran ändert auch deine übliche Pöbelei nichts.

Ich habe übrigens noch nie geschrieben wem ich glaube oder nicht. Ich warte das Urteil ab. Was mich an diesem Strang faziniert sind die Reaktionen und widersinnigen Behauptungen der Frauenhasser.

Da stimme ich dir zu.
Aber das lässt auch ganz tief in die Persönlichkeit solcher Menschen blicken.
Und dafür braucht man noch nicht einmal ein Psychologie-Studium. :hihi:

Cinnamon
10.02.2011, 16:32
Da stimme ich dir zu.
Aber das lässt auch ganz tief in die Persönlichkeit solcher Menschen blicken.
Und dafür braucht man noch nicht einmal ein Psychologie-Studium. :hihi:

So? Dann erkläre doch mal, was für eine Persönlichkeit wir angeblichen Frauenhasser denn haben sollen?

DieLara
10.02.2011, 16:33
Dann sind wir uns ja einig, dass nun_ja im konkreten Fall völlig Recht hat: es gibt keine andere Möglichkeit mehr als ein Urteil.

Vorher kommt aber erst einmal die Vernehmung der Schweizer Zeugin. :]

Paul Felz
10.02.2011, 16:33
Gutachter können keine Beweise liefern, sondern nur ihre Meinung äußern.
Daran ändert auch deine übliche Pöbelei nichts.

Ich habe übrigens noch nie geschrieben wem ich glaube oder nicht. Ich warte das Urteil ab. Was mich an diesem Strang faziniert sind die Reaktionen und widersinnigen Behauptungen der Frauenhasser.
Unsinn. Natürlich können und sollen Gutachter Beweise liefern. Genau dafür sind die nämlich da: Erfüllungsgehilfen des Gerichtes.

Nur hier können sie es eben nicht, weil es keine Beweise für die Richtigkeit der Aussage gibt. Es hätte aber welche geben müssen.

martin54
10.02.2011, 16:37
Sind die etwa immer noch nicht in Zürich ? X(

Hydrant
10.02.2011, 16:37
Sind die etwa immer noch nicht in Zürich ? X(

Zug verpasst...

martin54
10.02.2011, 16:42
Zug verpasst...

Auf diese Art wird das Rätsel dieses Strangs nie gelöst werden X(

Hydrant
10.02.2011, 16:47
Auf diese Art wird das Rätsel dieses Strangs nie gelöst werden X(

Dieser Strang lebt von dieser Tragik. :]

martin54
10.02.2011, 16:50
Dieser Strang lebt von dieser Tragik. :]

... und beweist immer wieder die Verknüpfung von Tragik mit Komik :)

Rennmaus
10.02.2011, 16:50
Wenn renommierte Gerichtsärzte aussagen, dass die Behauptung der Anzeigestatterin mit den gefundenen Spuren nicht übereinstimmen kann oder zumindest auch alternative Erklärungen im Bereich des Möglichen liegen dann ist das Anlass für begründete Zweifel und damit ein Freispruch zwingend. Im Grunde ist die Entscheidung schon gefallen.

Im Übrigen gibt es hier keine Frauenhasser, sondern nur Hühnerhasser.

So einfach stellt sich das der kleine frauenhassende Max vor.
Es gibt so etwas wie Gegengutachten, die das Gericht auch beachten muß und schon ist das mit dem zwingenden Freispruch vorbei.

Rennmaus
10.02.2011, 16:51
Unsinn. Natürlich können und sollen Gutachter Beweise liefern. Genau dafür sind die nämlich da: Erfüllungsgehilfen des Gerichtes.

Nur hier können sie es eben nicht, weil es keine Beweise für die Richtigkeit der Aussage gibt. Es hätte aber welche geben müssen.

Wie der Name schon sagt, können sie Gutachten liefern. Ein Beweis ist ein Gutachten aber nicht.

Paul Felz
10.02.2011, 16:52
So einfach stellt sich das der kleine frauenhassende Max vor.
Es gibt so etwas wie Gegengutachten, die das Gericht auch beachten muß und schon ist das mit dem zwingenden Freispruch vorbei.
Nein, gibt es nicht. Es gibt Partei- und Gerichtsgutachten. Nur stimmen die hier im Wesentlichen überein: so kann es nicht gewesen sein -> Frau sagt Unwahrheit.

Rennmaus
10.02.2011, 16:53
Da stimme ich dir zu.
Aber das lässt auch ganz tief in die Persönlichkeit solcher Menschen blicken.
Und dafür braucht man noch nicht einmal ein Psychologie-Studium. :hihi:

Nein, ein Psychologiestudium braucht man dafür nicht. Die übertrumpfen sich doch gegenseitig mit ihren Hasstiraden.

Cinnamon
10.02.2011, 16:53
So einfach stellt sich das der kleine frauenhassende Max vor.
Es gibt so etwas wie Gegengutachten, die das Gericht auch beachten muß und schon ist das mit dem zwingenden Freispruch vorbei.

Unsinn. Denn die Gegengutachten können die Zweifel, die durch diese beiden Gutachten entstehenen müssen nicht ausräumen. Das Gericht kann ich nicht aussuchen, welchem Gutachten es mehr Glauben schenkt und du kennst das ja mit "Im Zweifel für den Angeklagten". Wenn es keinen Freispruch gibt, wird das Urteil in der Revision kassiert und mit einer schallenden Ohrfeige zurückverwiesen.

Paul Felz
10.02.2011, 16:54
Wie der Name schon sagt, können sie Gutachten liefern. Ein Beweis ist ein Gutachten aber nicht.
Nochmal langsa: was ist wohl zum Beispiel ein selbständiges Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren?

OK; damit bist Du überfordert. Male es Dir einfach auf: Gutachten SIND Beweise.

Hydrant
10.02.2011, 16:54
Nein, gibt es nicht. Es gibt Partei- und Gerichtsgutachten. Nur stimmen die hier im Wesentlichen überein: so kann es nicht gewesen sein -> Frau sagt Unwahrheit.

Es will sich ja auch kein Gutachter dieser Gewichtsklasse mit Gewalt lächerlich machen.

Cinnamon
10.02.2011, 16:55
Nein, gibt es nicht. Es gibt Partei- und Gerichtsgutachten. Nur stimmen die hier im Wesentlichen überein: so kann es nicht gewesen sein -> Frau sagt Unwahrheit.

Selbst wenn sie nicht übereinstimmen würden (weil etwa das Gerichtsgutachten sagen würde, Kachelmann sei es gewesen): Auch Parteigutachter sind zum wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Wenn sie anhand wissenschaftlicher Kritierien aufzeigen können, dass die Schuld des Angeklagten zumindest zweifelhaft ist, war es das.

nun ja
10.02.2011, 16:56
Im Grunde ist die Entscheidung schon gefallen.
Ja, was die Frage Verurteilung oder Freispruch angeht, im Prinzip schon. Wenn nicht noch gänzliche neue Fakten sich auftun. (Aber was sollte das sein?).

Gerungen wird noch um die Begründung, mit der der Freispruch erfolgt. Ob es ein "eindeutiger" Freispruch wird oder einer mit der Begründung, das Gericht sei lediglich nicht zweifelsfrei genug.

Und es wird offenbar auch gerungen um die möglichen rechtlichen Folgen für die Anzeigeerstatterin.

Aber eine Verurteilung ist für mich weit außerhalb des Vorstellbaren bei dieser Faktenlage - selbst bei diesem Gericht, dass sich bislang wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert hat.

Rennmaus
10.02.2011, 16:57
Unsinn. Denn die Gegengutachten können die Zweifel, die durch diese beiden Gutachten entstehenen müssen nicht ausräumen. Das Gericht kann ich nicht aussuchen, welchem Gutachten es mehr Glauben schenkt und du kennst das ja mit "Im Zweifel für den Angeklagten". Wenn es keinen Freispruch gibt, wird das Urteil in der Revision kassiert und mit einer schallenden Ohrfeige zurückverwiesen.

Warum sollte sich das Gericht nicht aussuchen können, wem es mehr Glauben schenkt? Du kannst dir alles mögliche zusammenreimen, ein Gericht handelt aber nicht nach deinen Vorstellungen.

nun ja
10.02.2011, 16:58
Gutachter können keine Beweise liefern, sondern nur ihre Meinung äußern.
Leider wieder falsch geraten. Und zwar in beiden Teilen der Aussage.

Gutachter liefern mitnichten bloß "Meinungen" - sondern eben Gutachten, entsprechend dem Gutachtenauftrag. An die werden schon andere Anforderungen gestellt als an "Meinungen". (An letztere werden ja gar keine Anforderungen gestellt - sie können auch faktisch falsch sein, wie man bei dir ja schön sieht.)

Und Gutachten stellen in aller Regel schon beweise dar. Auf jeden Fall sind sie Beweismittel. Ob sie als Beweise gelten, obliegt der Auffassung der Richter.


Was mich an diesem Strang faziniert sind die Reaktionen und widersinnigen Behauptungen ...
Ja, das ist ein Phaszinosum - speziell in deinem Fall.

Paul Felz
10.02.2011, 16:58
Ja, was die Frage Verurteilung oder Freispruch angeht, im Prinzip schon. Wenn nicht noch gänzliche neue Fakten sich auftun. (Aber was sollte das sein?).

Gerungen wird noch um die Begründung, mit der der Freispruch erfolgt. Ob es ein "eindeutiger" Freispruch wird oder einer mit der Begründung, das Gericht sei lediglich nicht zweifelsfrei genug.

Und es wird offenbar auch gerungen um die möglichen rechtlichen Folgen für die Anzeigeerstatterin.

Aber eine Verurteilung ist für mich weit außerhalb des Vorstellbaren bei dieser Faktenlage - selbst bei diesem Gericht, dass sich bislang wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert hat.

Vergiß die Gegenklage nicht. Die hat Kachelmann ganz am Anfang eingereicht. Bei einem Freispruch hat das Gericht ein Problem. Dann muß sie dasselbe Theater mit der jetzigen Nebenklägerin als Angeklagte wiederholen.

nun ja
10.02.2011, 16:59
Unsinn. Natürlich können und sollen Gutachter Beweise liefern. Genau dafür sind die nämlich da: Erfüllungsgehilfen des Gerichtes.

Nur hier können sie es eben nicht, weil es keine Beweise für die Richtigkeit der Aussage gibt. Es hätte aber welche geben müssen.
Genau das ist ja der Beweis!

Das Fehlen von Beweisen, wo welche hätten sein müssen, wenn man der Aussage der Anzeigeerstatterin glauben wollte.

Klassischer Fall von "der Hund hat nicht gebellt".

Paul Felz
10.02.2011, 17:01
Leider wieder falsch geraten. Und zwar in beiden Teilen der Aussage.

Gutachter liefern mitnichten bloß "Meinungen" - sondern eben Gutachten, entsprechend dem Gutachtenauftrag. An die werden schon andere Anforderungen gestellt als an "Meinungen". (An letztere werden ja gar keine Anforderungen gestellt - sie können auch faktisch falsch sein, wie man bei dir ja schön sieht.)

Und Gutachten stellen in aller Regel schon beweise dar. Auf jeden Fall sind sie Beweismittel. Ob sie als Beweise gelten, obliegt der Auffassung der Richter.


Ja, das ist ein Phaszinosum - speziell in deinem Fall.
Und selbstverständlich wird das Gutachten des vom GERICHT bestellten Sachverständigen immer höher bewertet als der Parteivortrag. Nichts anderes ist nämlich das "Gegengutachten".

Der vom Gericht bestellte Gutachter muß schon ziemlichen und nachweisbaren Mist geschrieben haben, bis der Richter von dem abläßt. Oft genug tun Richter das aber nicht einmal bei offenkundige Schwachsinn

Hydrant
10.02.2011, 17:01
Vergiß die Gegenklage nicht. Die hat Kachelmann ganz am Anfang eingereicht. Bei einem Freispruch hat das Gericht ein Problem. Dann muß sie dasselbe Theater mit der jetzigen Nebenklägerin als Angeklagte wiederholen.

Never Ending Kachelmann 2.0, sozusagen.

DieLara
10.02.2011, 17:02
Zitat von Cinnamon
Unsinn. Denn die Gegengutachten können die Zweifel, die durch diese beiden Gutachten entstehenen müssen nicht ausräumen. Das Gericht kann ich nicht aussuchen, welchem Gutachten es mehr Glauben schenkt und du kennst das ja mit "Im Zweifel für den Angeklagten". Wenn es keinen Freispruch gibt, wird das Urteil in der Revision kassiert und mit einer schallenden Ohrfeige zurückverwiesen.

Wenn du dich DA mal NICHT IRRST! :]

Rennmaus
10.02.2011, 17:03
Leider wieder falsch geraten. Und zwar in beiden Teilen der Aussage.

Gutachter liefern mitnichten bloß "Meinungen" - sondern eben Gutachten, entsprechend dem Gutachtenauftrag. An die werden schon andere Anforderungen gestellt als an "Meinungen". (An letztere werden ja gar keine Anforderungen gestellt - sie können auch faktisch falsch sein, wie man bei dir ja schön sieht.)

Und Gutachten stellen in aller Regel schon beweise dar. Auf jeden Fall sind sie Beweismittel. Ob sie als Beweise gelten, obliegt der Auffassung der Richter.


Ja, das ist ein Phaszinosum - speziell in deinem Fall.

Du sagst es selbst, Gutachten sind keine Beweise. Und Gutachten können auch falsch sein oder willst du das bestreiten?

Glaubst ihr wirklich, mit Beleidigungen von Usern in diesem Strang könnt ihr das Urteil beeinflussen und Kachelmanns Unschuld beweisen.

Ich begreife dieses Ausmaß an Dummheit nicht.

nun ja
10.02.2011, 17:04
Das Gericht kann ich nicht aussuchen, welchem Gutachten es mehr Glauben schenkt ...
Doch, das schon. Das Gericht könnte sich sogar entschließen, gar keinem Gutachten Glauben zu schenken. Der Gutachter muss das Gericht von seiner Darlegung überzeugen ....

Aber hier stimmen ja die Gutachten im Wesentlichen überein - es sind geringe Unterschiede in der Akzentsetzung. Die Kernaussagen sind überall dieselben: Es kann sich kaum so abgespielt haben, wie es die Anzeigeerstatterin angibt. Die Spurenlage passt nicht zu Hergangsschilderung.

Und was das für den Tatvorwurf bedeutet, wenn es sonst keine belastenden Indizien gibt, sollte ja eigentlich unmittelbar einleuchtend sein.

nun ja
10.02.2011, 17:09
Vergiß die Gegenklage nicht. Die hat Kachelmann ganz am Anfang eingereicht. Bei einem Freispruch hat das Gericht ein Problem. Dann muß sie dasselbe Theater mit der jetzigen Nebenklägerin als Angeklagte wiederholen.
Hat er??
Das wäre mir neu.

Ich nehme bislang nur war, das Schwenn offenbar darauf hinarbeitet, so etwas offen zu halten.

Wie auch immer: Wenn es zur umgekehrten Konstellation kommt, wird es lustig sein, zu beobachten, wie die "üblichen Verdächtigen" hier die Unschuldsvermutung der dann Angeklagten einschließlich des Rechtes, sich nicht zu äußern, mit Zähnen und Klauten verteidigen. (Zu Recht dann allerdings - nur eben in diametralem Gegensatz zu dem, wie sie derzeit den Angeklagten bewerten. )

Na ja - "doulbe binds" und "double standards" sind eben betont weibliche Disziplinen. Warum auch immer.

schastar
10.02.2011, 17:11
Lange kann man ihn nicht verbergen.
Ich rede hier ausnahmsweise nicht von Kachelmann, sondern von den Usern hier im Strang. Die meisten hatten es sehr eilig zu zeigen, wes Geistes Kind sie sind.

Da gehöre ich ja wohl nicht dazu.

Cinnamon
10.02.2011, 17:15
Warum sollte sich das Gericht nicht aussuchen können, wem es mehr Glauben schenkt? Du kannst dir alles mögliche zusammenreimen, ein Gericht handelt aber nicht nach deinen Vorstellungen.

Weil das Mutmaßungen und Ratespiele wären und in einem seriösen Prozess haben Mutmaßungen nichts verloren.

DieLara
10.02.2011, 17:16
Doch, das schon. Das Gericht könnte sich sogar entschließen, gar keinem Gutachten Glauben zu schenken. Der Gutachter muss das Gericht von seiner Darlegung überzeugen ....

Aber hier stimmen ja die Gutachten im Wesentlichen überein - es sind geringe Unterschiede in der Akzentsetzung. Die Kernaussagen sind überall dieselben: Es kann sich kaum so abgespielt haben, wie es die Anzeigeerstatterin angibt. Die Spurenlage passt nicht zu Hergangsschilderung.

Und was das für den Tatvorwurf bedeutet, wenn es sonst keine belastenden Indizien gibt, sollte ja eigentlich unmittelbar einleuchtend sein.

Richtig, die Kernaussagen sind überall dieselben:

KANN SEIN, KANN ABER AUCH NICHT SEIN!

Und wenn Schwenn SO zufrieden wäre, dass er auf einen Freispruch hoffe, hätte er gestern nach Verhandlungsende nicht Folgendes zu Journalisten gesagt:


"Es wird offensichtlich jede Möglichkeit ausgeschlossen, dass die Zeugin nur Theater gespielt hat", sagte Schwenn am Mittwoch. Indirekt rückte er sie mit seinen Fragen an den Gutachter in die Nähe einer Münchhausen-Patientin, die bei sich selbst pathologische Zustände erzeugt und über deren Ursache falsche Angaben macht. "Der Sachverständige nutzt jede Gelegenheit, Stimmung gegen den Angeklagten zu machen", polterte Schwenn.

http://www.tagesspiegel.de/weltspieg...e/3808478.htm

Und jetzt erfolgt erst einmal die Vernehmung der Schweizer Zeugin. :]

Cinnamon
10.02.2011, 17:18
Doch, das schon. Das Gericht könnte sich sogar entschließen, gar keinem Gutachten Glauben zu schenken. Der Gutachter muss das Gericht von seiner Darlegung überzeugen ....

Aber hier stimmen ja die Gutachten im Wesentlichen überein - es sind geringe Unterschiede in der Akzentsetzung. Die Kernaussagen sind überall dieselben: Es kann sich kaum so abgespielt haben, wie es die Anzeigeerstatterin angibt. Die Spurenlage passt nicht zu Hergangsschilderung.

Und was das für den Tatvorwurf bedeutet, wenn es sonst keine belastenden Indizien gibt, sollte ja eigentlich unmittelbar einleuchtend sein.

Gut, es "kann" das natürlich tun. Wenn es aber trotz gegenteiliger Gutachten verurteilt, ist das ein Verfahrensfehler und führt zu einer Kassation des Urteils in der Revision.

Rennmaus
10.02.2011, 17:18
Weil das Mutmaßungen und Ratespiele wären und in einem seriösen Prozess haben Mutmaßungen nichts verloren.

Blödsinn!

Cinnamon
10.02.2011, 17:19
Wenn du dich DA mal NICHT IRRST! :]

Ich irre mich NIE, Schätzchen.

Paul Felz
10.02.2011, 17:21
Hat er??
Das wäre mir neu.

Ich nehme bislang nur war, das Schwenn offenbar darauf hinarbeitet, so etwas offen zu halten.

Wie auch immer: Wenn es zur umgekehrten Konstellation kommt, wird es lustig sein, zu beobachten, wie die "üblichen Verdächtigen" hier die Unschuldsvermutung der dann Angeklagten einschließlich des Rechtes, sich nicht zu äußern, mit Zähnen und Klauten verteidigen. (Zu Recht dann allerdings - nur eben in diametralem Gegensatz zu dem, wie sie derzeit den Angeklagten bewerten. )

Na ja - "doulbe binds" und "double standards" sind eben betont weibliche Disziplinen. Warum auch immer.

Ja, hat er. Las ich gestern in einer Chronik auf Spiegel.de.

Tja, und wenn das passiert, werden sich einige hier entweder völlig entblöden oder in Grund und Boden schämen.

DieLara
10.02.2011, 17:22
Ich irre mich NIE, Schätzchen.

:lie:

Paul Felz
10.02.2011, 17:25
Gut, es "kann" das natürlich tun. Wenn es aber trotz gegenteiliger Gutachten verurteilt, ist das ein Verfahrensfehler und führt zu einer Kassation des Urteils in der Revision.
Echten Gutachten kann man keinen Glauben schenken. Da stehen nämlich Fakten drin. Nur die Schlußfolgerungen der Gutachter können irrig sein. Hier hätten sie gar nicht erst welche ziehen dürfen, weil eben nichts da ist. Das ist das berüchtigte "Kann sein, kann aber auch nicht sein".

Das der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen muß, reicht das völlig aus.

Sogenannte Scharlatan-Gutachten von Psychologen, Traumatologen und andren Gestörten sind natürlich frei von Fakten und reine Glaubenssache. Da kann man auch den Pfarrer fragen.

Cinnamon
10.02.2011, 17:33
Echten Gutachten kann man keinen Glauben schenken. Da stehen nämlich Fakten drin. Nur die Schlußfolgerungen der Gutachter können irrig sein. Hier hätten sie gar nicht erst welche ziehen dürfen, weil eben nichts da ist. Das ist das berüchtigte "Kann sein, kann aber auch nicht sein".

Das der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen muß, reicht das völlig aus.

Sogenannte Scharlatan-Gutachten von Psychologen, Traumatologen und andren Gestörten sind natürlich frei von Fakten und reine Glaubenssache. Da kann man auch den Pfarrer fragen.

Richtig. Gerade die "Traumatologie" ist in der seriösen Wissenschaft höchst umstritten, da die angeblichen Symptome von posttraumatischem Syndrom oder disoziativer Störung so allgemein sind und vor allem so subjektiv, dass man sie leicht simulieren kann. Im Grunde besagen die Ergebnisse der Traumatologie alles und nichts. Seriöse Wissenschaft arbeitet anders.

schastar
10.02.2011, 17:37
Warum sollte sich das Gericht nicht aussuchen können, wem es mehr Glauben schenkt? Du kannst dir alles mögliche zusammenreimen, ein Gericht handelt aber nicht nach deinen Vorstellungen.


Weil es so immer und immer wieder zu Fehlurteilen kommt bei welchen Unschuldige in Haft kommen.

Derartige Willkür hat mit Recht und Gesetz nix zu tun.

Rennmaus
10.02.2011, 17:51
Weil es so immer und immer wieder zu Fehlurteilen kommt bei welchen Unschuldige in Haft kommen.

Derartige Willkür hat mit Recht und Gesetz nix zu tun.

Wieso ist das Willkür? Einem Richter bleibt doch gar nichts anderes übrig als sich sein eigenes Urteil zu bilden und danach zu handeln.

Willkür wäre wohl - wie hier im Strang gefordert - wenn der Richter sich sagen würde, diese hysterische Zicke lügt bestimmt, also muß der Mann frei gesprochen werden.

Paul Felz
10.02.2011, 17:54
Wieso ist das Willkür? Einem Richter bleibt doch gar nichts anderes übrig als sich sein eigenes Urteil zu bilden und danach zu handeln.

Willkür wäre wohl - wie hier im Strang gefordert - wenn der Richter sich sagen würde, diese hysterische Zicke lügt bestimmt, also muß der Mann frei gesprochen werden.
Willkür wäre aber auch, wenn er daß Gutachten des von ihm selbst bestellten Gutachters (wirst Du wohl nie begreifen) zu ignorieren und ein ihm genehmes Parteigutachten als Grundlage zu nehmen. Insbesondere dann, wenn dieses Parteigutachten nicht auf Fakten beruht und nicht beweisbar ist.

Cinnamon
10.02.2011, 18:06
Wieso ist das Willkür? Einem Richter bleibt doch gar nichts anderes übrig als sich sein eigenes Urteil zu bilden und danach zu handeln.

Willkür wäre wohl - wie hier im Strang gefordert - wenn der Richter sich sagen würde, diese hysterische Zicke lügt bestimmt, also muß der Mann frei gesprochen werden.

Das wäre keine Willkür, wenn er zugibt nicht in den Kopf der Dame hineinschauen zu können. Und damit außerstande zu sein, letztlich nur aufgrund ihrer Beschuldigung Kachelmann zu verknacken.

schastar
10.02.2011, 18:12
Wieso ist das Willkür? Einem Richter bleibt doch gar nichts anderes übrig als sich sein eigenes Urteil zu bilden und danach zu handeln.
......

klar bleibt ihm was anderes übrig, er entscheidet nach Beweislage.


.......

Willkür wäre wohl - wie hier im Strang gefordert - wenn der Richter sich sagen würde, diese hysterische Zicke lügt bestimmt, also muß der Mann frei gesprochen werden.

Es reicht voll und ganz wenn er nicht nach Vermutungen entscheidet sondern nach dem was handfest zu beweisen ist.

laga
10.02.2011, 18:29
1. Zur soeben geführten "Schlacht" zu den Gutachtern hier noch einmal (nach SPON 9.2. Friedrichsen ):
Rothschild (Gutacher bestellt von der Verteidung) fragt Mattern( Gutachter bestellt von der StA:
Rothschild: "Ist es richtig, dass bei keinem Ihrer Experimente an sich selbst, Ihrer Ehefrau oder anderen Personen Verletzungen entstanden sind, wie die Nebenklägerin sie behauptet?
Mattern gab sich geschlagen. Keines seiner Experimente führte zu vergleichbaren Verletzungen,sagte er

Dem ist in meinen Augen zurzeit nichts hinzuzufügen.

2. Ein sehr ausführlicher Bericht über den gestrigen Prozesstag von "Maschera" ist nachzulesen unter (sorry, ich kann das nicht verlinken):
Fall Kachelmann. Faktum oder Elsenfalle (Teil 15) S. 35

3. Lese"früchte" aus diesem Forum:
Heute vormittag wurde sich seitenweise über das treulose, lügnerische Verhalten K's ausgelassen, der es ja daher nicht besser verdient habe, auch wenn er es "nicht war"... (z.B: Maxikatze). Ja stimmt, sein Verhalten war treulos und lügnerisch.
Aber mal unabhängig davon, dass das nicht prozessrelevant ist:
Mir stellt sich die Frage, in welcher Welt die Frauen eigentlich leben, die dies ständig im Mund führen- im Nonnenkloster? Im Frauenhaus?
Ich jedenfalls bin in meinem Leben nicht nur einmal Frauen begegnet, die ihre Männer nach Strich und Faden belogen und betrogen haben, das auch z.Tl über Jahre hinweg. Und da war nicht immer die so geadelte Liebe im Spiel, nee manchmal waren es auch einfach nur (Sex-?)Spielchen.

Stanley_Beamish
10.02.2011, 18:33
Ich bin überzeugt, dass maxikatze das weiß. Meiner Meinung nach spricht aus ihr - und etlichen anderen - die betrogene Frau.

:top::top::top: Gut erkannt.

laga
10.02.2011, 18:56
Sehr bezeichnend erschien mir heute das kleine Filmchen mit Alice Schwarzer in der Hauptrolle unmittelbar nachdem das Gericht verlassen hatte:

Zunächst sprach sie- Betroffenheit in der Stimme- davon, dass sie zum Warten in einem Raum gesessen habe, in dem viele Teddybären gesessen hätten, weil in dem Raum meist missbrauchte Kinder verhört würden.
Und da sei ihr nochmals aufgefallen, dass es doch ( Betroffenheit in der Mimik! )bei einer so ernsten Sache nicht zu verantworten sei, dass der Prozess durch die Verteidung derart (durch Einbestellung so unwichtiger Zeuginnen wie sie es ist) verschleppt würde. Krokodilsträne;( abwisch!

Wie geschmacklos ist das denn? Da müssen die Teddys misshandelter Kinder herhalten, um ihre Scheinargumentation zu untermauern?
Schließlich war es nicht die Verteidigung, die durch immer erneute Präsentation einschlägiger Gespielinnen den Prozess verzögert haben- meines Wissen war es das erste Mal, dass die Verteidigung eine solche Zeugin geladen hatte.
Und A. S? Nachdem sie bisher niemals kritisch zu diesem Punkt Stellung genommen hat , entrüstet sich jetzt, dass sie ja völlig fehl am Platze sei ?
Und das alles mit Hinweis auf missbraucht und vergewaltigte Kinder,
die sie hier einfach missbräuchlich benutzt?
Diese Kinder, die misshandelt und vergewaltigt worden sind, haben mein volles Mitgefühl und sie haben so etwas nicht verdient- es tut mir Leid, es empört mich und empfinde das als missbräuchliches Benutzen.

Und als Frauenrechtlerin ( nicht Feministin) empört mich das zutiefst. So tief sinkt selbst RTL selten!

laga
10.02.2011, 19:24
Das dürfte völlig richtig sein: Bei §177 StGB handelt es sich um ein Verbrechen (§12 StGB). Die Einstellungsmöglichkeiten des laufenden Verfahrens nach den §§153ff. StPO beschränken sich auf Vergehen. Die Voraussetzungen für Einstellungen nach den §§205 ff. StPO (insbesondere §206a StPO) liegen nicht vor - und müssten wohl auch per Urteil beschieden werden (§260 II StPO).

Durch die voreilige Anklage und die voreilige Eröffnung des Hauptverfahrens haben sich Staatsanwaltschaft und Gericht in die derzeitige Lage gebracht - ist eben kein Vergehen, bei dem man noch aus dem Verfahren über die §§153 StPO ff. herauskommt...

Ich hatte erst gedacht, man ginge vielleicht über den minder schweren Fall, §177 V StGB, aber Pustekuchen: §12 III StGB, Verbrechen bleibt Verbrechen. Nun müssen LTO und Seidling "Butter bei die Fische" tun. Oder sie müssen die Anklage zusammen mit der Verteidigung auf ein Vergehen umstellen - ein solcher Deal scheint aber derzeit nicht das Ziel der Verteidigung zu sein.

By the way: Wird ein Zeuge zu einer Frage vernommen, und verweigert er die Aussage, dann ist er sozusagen nicht existent mit der Folge, daß seine Aussageverweigerung als Beweismittel auch nicht in der Welt ist (KG NJW 1966, 605).

Und damit hat Schwenn nach meiner Einschätzung Zugriff auf die in der Öffentlichkeit getätigten Aussagen der Zeugen - mit denen Seidler massiv beschädigt sein dürfte; es steckt schon ein Konzept dahinter, was RA Schwenn da macht - und nun ist ihm ja auch noch LTO und Seidling zur Seite gesprungen: die wollen AS erneut vernehmen - dann wäre sie weiterhin ausgeschlossen.... ;)

Schwierig könnte es für RA Franz werden - hoffentlich hat er für seine Aussagen gegenüber stern.de eine Genehmigung gehabt - oder vielleicht hat er sie ja auch nicht gebraucht, da es sich um reine Formalien handelt, die nicht von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst sind; dann hätte er aber auch kein Recht, die Aussage zu verweigern - schwierig!

stscherer, bis zum Fettgedruckten kann ich alles nachvollziehen, und den letzten Absatz auch wieder, aber beim Fettgruckten fehlt mir als Laiin jegliche Idee, wie das zu verstehen ist : Ist damit gemeint, dass in irgendwelchen Gazetten getane Äußerungen aller Prozessbeteiligter damit den Status der Gerichtsverwertbarkeit erhalten?
Vielleicht kannst du oder die anderen Spezialisten erklären- Danke !

Hydrant
10.02.2011, 19:28
Sehr bezeichnend erschien mir heute das kleine Filmchen mit Alice Schwarzer in der Hauptrolle unmittelbar nachdem das Gericht verlassen hatte:
[...]

AS outet sich immer wieder als das, was sie tatsächlich ist: Eine verlogene und grottenfalsche Lesbe, welche eigentlich nur das säen von Zwietracht unter den Geschlechtern wirklich gut beherrscht.
Ihre Saat ist schon lange aufgegangen, man kann das sehr schön in diesem Strang nachvollziehen.

Wenn sie dann auch noch pathetisch wird und missbrauchte Kinder für ihre Zwecke instrumentalisiert, sollte das eigentlich jeden klar denkenden Menschen dazu bewegen, AS dahin zu befördern, wo sie schon längst hingehört: In den Abfalleimer der Geschichte. Auf Nimmerwiedersehen...


P.S. Für die AS-Groupies im Allgemeinen als auch im Speziellen:

Mir tritt AS nicht auf die Füße, das kann sie gar nicht! Ihr solltet Euch aber darüber klar werden, dass AS Euch ständig auf die Besagten fällt.

DieLara
10.02.2011, 19:39
AS outet sich immer wieder als das, was sie tatsächlich ist: Eine verlogene und grottenfalsche Lesbe, welche eigentlich nur das säen von Zwietracht unter den Geschlechtern wirklich gut beherrscht.
Ihre Saat ist schon lange aufgegangen, man kann das sehr schön in diesem Strang nachvollziehen.

Wenn sie dann auch noch pathetisch wird und missbrauchte Kinder für ihre Zwecke instrumentalisiert, sollte das eigentlich jeden klar denkenden Menschen dazu bewegen, AS dahin zu befördern, wo sie schon längst hingehört: In den Abfalleimer der Geschichte. Auf Nimmerwiedersehen...

Ich hätte dir ja für diesen Beitrag noch "grün" gegeben, weil ich die Bemerkung A.S. ´s auch daneben fand.

Aber deine Wortwahl, die du für sie als Frau hast, ist einfach unmöglich.

stscherer
10.02.2011, 19:43
stscherer, bis zum Fettgedruckten kann ich alles nachvollziehen, und den letzten Absatz auch wieder, aber beim Fettgruckten fehlt mir als Laiin jegliche Idee, wie das zu verstehen ist : Ist damit gemeint, dass in irgendwelchen Gazetten getane Äußerungen aller Prozessbeteiligter damit den Status der Gerichtsverwertbarkeit erhalten?
Vielleicht kannst du oder die anderen Spezialisten erklären- Danke !

Wenn jemand die Aussage verweigert, dann ist er als Beweismittel als nicht existent anzusehen - wenn Primärbeweismittel nicht existent sind, kann ich Sekundärbeweismittel einführen.

Sekundärbeweismittel:

Aussagen AS in der Presse, sowohl mit Seidler als auch mit der Nebenklägerin Kontakt gehabt zu haben (Buchvorbesprechung pp.)

Aussagen RA Franz gegenüber stern.de, er habe nicht mit Seidler telefoniert

Ich könnte mir vorstellen, dass es Schwenn so aufbaut... ich würde es jedenfalls versuchen!

nun ja
11.02.2011, 09:31
Wenn jemand die Aussage verweigert, dann ist er als Beweismittel als nicht existent anzusehen - wenn Primärbeweismittel nicht existent sind, kann ich Sekundärbeweismittel einführen.

Sekundärbeweismittel:

Aussagen AS in der Presse, sowohl mit Seidler als auch mit der Nebenklägerin Kontakt gehabt zu haben (Buchvorbesprechung pp.)

Aussagen RA Franz gegenüber stern.de, er habe nicht mit Seidler telefoniert

Ich könnte mir vorstellen, dass es Schwenn so aufbaut... ich würde es jedenfalls versuchen!
Irgendwo las ich, Schwenn habe zufrieden gegrinst, als Frau S. die Aussage verweigerte. Das würde dann in diesen Erklärungsansatz passen ... :)

Gut, ich finde das alles für meinen Geschmack etwas zu sehr "um die Ecke gedacht". Aber das sind sicherlich so Punkte, wo sich eben der sehr gute Anwalt von dem guten unterscheidet ...

Das Ziel der Verteidigung muss es natürgemäß sein, die Qualität der Aussagen dieses Zeugen in Zweifel zu ziehen. Und dazu gibt es ja eigentlich Anknüpfungspunkte genug.

Für mich ist nicht ganz einsichtig, warum es dazu dieser kleinen Volte am Rande mit Frau S. überhaupt bedurfte. Seidlers Aussagen in Zweifel zu ziehen, dazu hätte es jetzt die Kontakte mit Frau mit Frau S. nicht zwingend gebraucht.
Frau Friederichsen ventiliert - allerdings nicht im SPIEGEL, sondern in der Weltwoche - dass aus dem Teilnehmerkreis der nichtöffentlichen Vernehmnung Seidlers verlautet wäre, Seidler habe seinem Berufsstand alles andere als Ehre gemacht und man habe sich allgemein nur an den Kopf fassen können ob mancher Aussagen.

Wenn das stimmt, dass dies der allgemeine Eindruck war, und nicht nur der der Verteidigung, dann bräuchte es zur Weiteren Demontage Seidlers natürlich nicht dieser Aussage von Frau S.

Sui
11.02.2011, 10:00
Frau Friederichsen ventiliert - allerdings nicht im SPIEGEL, sondern in der Weltwoche..

Oopsi.

Seit wann schreibt Friedrichsen für die Weltwoche?

nun ja
11.02.2011, 11:13
Seit wann schreibt Friedrichsen für die Weltwoche?
Keine Ahnung. War mir auch neu. Dies (http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2011-06/hatte-der-wetterfrosch-drei-haende-die-weltwoche-ausgabe-062011.html) ist jedenfalls der Artikel mit dem Titel "Hatte der Wetterfrosch drei Hände?", erschienen in der Ausgabe vom 9.2. und ganz offensichtlich vor dem letzten Verhandlungstag geschrieben.

Adunaphel
11.02.2011, 11:57
Wie der Name schon sagt, können sie Gutachten liefern. Ein Beweis ist ein Gutachten aber nicht.

Schon mal was von den in der StPO aufgezählten Beweismitteln gelesen?

Hydrant
11.02.2011, 12:12
Schon mal was von den in der StPO aufgezählten Beweismitteln gelesen?

Es wäre zweifellos ein Beweis gewesen, wenn es positiv ausgefallen wäre für die Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit der Aussage des mO...

Adunaphel
11.02.2011, 12:26
Es wäre zweifellos ein Beweis gewesen, wenn es positiv ausgefallen wäre für die Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit der Aussage des mO...

Danke für den Hinweis. Ich hab völlig vergessen, dass man in diesem Fall mit zweierlei Maß messen muss.

Hydrant
11.02.2011, 12:33
Danke für den Hinweis. Ich hab völlig vergessen, dass man in diesem Fall mit zweierlei Maß messen muss.

Hier handelt es sich um einen Spezialfall in der StPO. Die Ziffer müsste ich mal raussuchen...

DieLara
11.02.2011, 12:55
Man beachte bitte diese Äußerungen:


"Die Geister, die er selbst rief, wird er nun nicht mehr los"

und:


"Eine renomierte Zeitung, wie *Die Zeit*..."

und:


"Da gibt es Blogger, die..."

Kachelmann-Prozess-Diskussion beginnt ab der 21. Minute (bis etwa 30. Minute).

http://www.servustv.com/cs/Satellite/Article/Talk-im-Hangar-7-011259333875994

Adunaphel
11.02.2011, 12:59
Hier handelt es sich um einen Spezialfall in der StPO. Die Ziffer müsste ich mal raussuchen...

Wieso hast Du Insiderinformationen, die ich nicht habe???????????????

Paul Felz
11.02.2011, 13:20
Hab gerade im Zuge einer ganz anderen Recherche was gefunden. Soviel zu forensichen Gutachten und neutralen Gerichten:

Hier (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=212774&ccheck=1)

Cinnamon
11.02.2011, 13:29
Hab gerade im Zuge einer ganz anderen Recherche was gefunden. Soviel zu forensichen Gutachten und neutralen Gerichten:

Hier (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=212774&ccheck=1)

Letztlich ist man also von der Sachkunde und dem aktuellen Geisteszustand des Richters abhängig?

nun ja
11.02.2011, 13:37
Letztlich ist man also von der Sachkunde und dem aktuellen Geisteszustand des Richters abhängig?
Sagen wir es mal so: Richter sind relativ frei in ihrem Ermessenspielraum, Gutachtenergebnisse in ihre Urteilsbegründung einzubeziehen oder auch nicht. Deswegen kann ein Richter schon entgegen eines eindeutigen Gutachtenbefundes urteilen. Ob er damit gut beraten ist, ist eine andere Frage.

Wenn Gutachten sehr eindeutig sind und ohne weitere zusätzliche Begründungen / Tatbestände die Gutachtenergebnisse dann trotzdem verworfen werden im Urteil, ist das natürlich ein Anfechtungsgrund.
Aber ja: Erst einmal kann ein Richter urteilen "nach Gutsherrenart" ...

Letzlich: Gutachter sind "Gehülfen" des Gerichts. Und Meinungen von Gehilfen kann man auch einmal in den Wind schlagen ... dann muss man eben mit den Folgen leben.

Hydrant
11.02.2011, 13:42
Wieso hast Du Insiderinformationen, die ich nicht habe???????????????

Tatsächlich handelt es sich um eine Ziffer, welche nur einem ganz engen, sorgfältig ausgewählten Personenkreis bekannt ist. Es bedarf allerdings noch ihrer Verifizierung, wofür unter anderem dieser Musterprozess in Mannheim gedacht ist.

Mehr dazu kann ich, leider, im Moment nicht sagen, da ich unter strengster Geheimhaltungspflicht stehe.
;)

FranzKonz
11.02.2011, 14:32
Letztlich ist man also von der Sachkunde und dem aktuellen Geisteszustand des Richters abhängig?

Ja. X(

Paul Felz
11.02.2011, 14:35
Ja. X(
Allerdings. Ich wurde mal verurteilt, weil ich angeblich einem anderen Fahrzeug auf der Autobahn den Spiegel abgefahren hätte. Seinen linken Außenspiegel mit meinem rechten.

Nur: Gutachten ergab - ähnlich wie bei Kachelmann - es hätte an meinem Spiegel Spuren geben müssen. Gab es aber nicht. Interessierte den Richter nicht.

FranzKonz
11.02.2011, 14:37
Allerdings. Ich wurde mal verurteilt, weil ich angeblich einem anderen Fahrzeug auf der Autobahn den Spiegel abgefahren hätte. Seinen linken Außenspiegel mit meinem rechten.

Nur: Gutachten ergab - ähnlich wie bei Kachelmann - es hätte an meinem Spiegel Spuren geben müssen. Gab es aber nicht. Interessierte den Richter nicht.

Wegen eines Spiegels lohnt es sich halt kaum, durch sämtliche Instanzen zu gehen. Gerade in den unteren Instanzen wird oft ein Blödsinn zusammengeurteilt, da kann einem schlecht werden.

BGH-Urteile sind in aller Regel recht gut durchdacht und sehr ordentlich begründet.

Cinnamon
11.02.2011, 14:40
Hinzu kommt ja noch, dass auch mistbauende Richter nur durch andere Richter absetzbar sind. In einer ordentlichen Republik herrscht aber Gewaltenteilung, und die führt auch dazu, dass Richter durch das Parlament abgesetzt werden müssen und nicht durch andere Richter.

Paul Felz
11.02.2011, 14:49
Wegen eines Spiegels lohnt es sich halt kaum, durch sämtliche Instanzen zu gehen. Gerade in den unteren Instanzen wird oft ein Blödsinn zusammengeurteilt, da kann einem schlecht werden.

BGH-Urteile sind in aller Regel recht gut durchdacht und sehr ordentlich begründet.
Allerdings. Das erlebe ich immer wieder. Deswegen sind meine Kostenschätzungen immer > 5000 € ;)

FranzKonz
11.02.2011, 15:00
Allerdings. Das erlebe ich immer wieder. Deswegen sind meine Kostenschätzungen immer > 5000 € ;)

In den Amtsgerichten hocken eben die Lehrlinge. Da geht schon mal ein Bock durch. :))

Paul Felz
11.02.2011, 15:01
In den Amtsgerichten hocken eben die Lehrlinge. Da geht schon mal ein Bock durch. :))
Jepp. Manchmal sogar ziemlich alte Böcke. Man merkt schnell, warum die immer noch im AG sitzen.

Rennmaus
11.02.2011, 15:10
Hauptsache ist doch, daß von euch keiner Richter ist.

DieLara
11.02.2011, 15:54
Hauptsache ist doch, daß von euch keiner Richter ist.

:]

Und auch kein Gutachter.

:]

Interessant (im Moment) wäre, was die Schweizer Zeugin aussagen wird.
Medienberichten zufolge soll K. ihr gegenüber auch gewalttätig geworden sein.
Das ist ja noch ziemlich ungenau. Wenn sie aber genauestens den Ablauf schildern und dieser identisch mit der Aussage der Nebenklägerin wäre... sähe es wohl anders aus. Wir kennen die Akten nicht, allerdings gäbe es dann Parallelen. Und falls auch nur eine der bereits vernommenen "Lausemädels" ebenfalls so eine Situation geschildert hat, dürfte es wieder eng werden für K.

Und nicht zu vergessen: immer mit dem Hintergrund, dass er selbst es gewesen sein soll, der in einer Mail (oder SMS) auf eine "dissoziative Identitätsstörung" hingewiesen hat. Und dass er Angst davor habe (oder so ähnlich(!)), "physisch ausfallend" zu werden".

Der Prozess ist noch lange nicht zu Ende und bisher steht nur fest, dass es ein Urteil geben wird. :]

Und nun bin ich erst mal weg.

Paul Felz
11.02.2011, 15:59
:]

Und auch kein Gutachter.

:]

Interessant (im Moment) wäre, was die Schweizer Zeugin aussagen wird.
Medienberichten zufolge soll K. ihr gegenüber auch gewalttätig geworden sein.
Das ist ja noch ziemlich ungenau. Wenn sie aber genauestens den Ablauf schildern und dieser identisch mit der Aussage der Nebenklägerin wäre... sähe es wohl anders aus. Wir kennen die Akten nicht, allerdings gäbe es dann Parallelen. Und falls auch nur eine der bereits vernommenen "Lausemädels" ebenfalls so eine Situation geschildert hat, dürfte es wieder eng werden für K.

Und nicht zu vergessen: immer mit dem Hintergrund, dass er selbst es gewesen sein soll, der in einer Mail (oder SMS) auf eine "dissoziative Identitätsstörung" hingewiesen hat. Und dass er Angst davor habe (oder so ähnlich(!)), "physisch ausfallend" zu werden".

Der Prozess ist noch lange nicht zu Ende und bisher steht nur fest, dass es ein Urteil geben wird. :]

Und nun bin ich erst mal weg.
Klar bist Du weg, weil Du schon wieder kompletten Unsinn geschrieben hast. Für den Tatvorwurf spielt die Aussage der Schweizerin absolut keine Rolle. Nicht mal dann, wenn er sie genauso mit dem Messer bedroht hätte und sie genauso vergewaltigt hätte, wie die Anklage behauptet.

Die Lernresistenz ist erschreckend.

martin54
11.02.2011, 16:31
:]

Und auch kein Gutachter.

:]

Interessant (im Moment) wäre, was die Schweizer Zeugin aussagen wird.
Medienberichten zufolge soll K. ihr gegenüber auch gewalttätig geworden sein.
Das ist ja noch ziemlich ungenau. Wenn sie aber genauestens den Ablauf schildern und dieser identisch mit der Aussage der Nebenklägerin wäre... sähe es wohl anders aus. Wir kennen die Akten nicht, allerdings gäbe es dann Parallelen. Und falls auch nur eine der bereits vernommenen "Lausemädels" ebenfalls so eine Situation geschildert hat, dürfte es wieder eng werden für K.

Und nicht zu vergessen: immer mit dem Hintergrund, dass er selbst es gewesen sein soll, der in einer Mail (oder SMS) auf eine "dissoziative Identitätsstörung" hingewiesen hat. Und dass er Angst davor habe (oder so ähnlich(!)), "physisch ausfallend" zu werden".

Der Prozess ist noch lange nicht zu Ende und bisher steht nur fest, dass es ein Urteil geben wird. :]

Und nun bin ich erst mal weg.

Vor ca. 15.000 Beiträgen prophezeite ich - begleitet von guten Wünschen für das baldige Ende dieses Strangs - das in Deinem vorletzten Satz erwähnte "Ergebnis" :)

Seitdem: viel Wind um nichts :D

Stanley_Beamish
11.02.2011, 18:20
Hauptsache ist doch, daß von euch keiner Richter ist.

Warum das denn?
Wenn Du mir als Richter den schlüssigen Beweis brächtest, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Tat wirklich begangen hat, dann wäre der Kerl schneller für 5 Jahre hinter Gittern, als Du "Pups" sagen kannst.
Aber so ... ?

DieLara
11.02.2011, 18:31
Warum das denn?
Wenn Du mir als Richter den schlüssigen Beweis brächtest, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Tat wirklich begangen hat, dann wäre der Kerl schneller für 5 Jahre hinter Gittern, als Du "Pups" sagen kannst.
Aber so ... ?

Ob es einen "schlüssigen" Beweis gibt, weiß ich nicht.
Aber eine "schlüssige" Urteilbegründung dürfte es werden. :]

Adunaphel
11.02.2011, 20:53
Ob es einen "schlüssigen" Beweis gibt, weiß ich nicht.
Aber eine "schlüssige" Urteilbegründung dürfte es werden. :]

Sehe ich auch so. Schlüssig genug für eine dicke Revisionsbegründungsschrift.

Paul Felz
11.02.2011, 20:58
Ob es einen "schlüssigen" Beweis gibt, weiß ich nicht.
Aber eine "schlüssige" Urteilbegründung dürfte es werden. :]



Natürlich: mangels Beweisen Anklage fallengelassen. Das ist einfach und schlüssig.

Cinnamon
11.02.2011, 21:09
Hauptsache ist doch, daß von euch keiner Richter ist.


Ob es einen "schlüssigen" Beweis gibt, weiß ich nicht.
Aber eine "schlüssige" Urteilbegründung dürfte es werden. :]

Ihr beide seid schon ein herziges Paar. Ohne schlüssige Beweise gibt es auch keine Verurteilung, bzw. wenn es eine gibt ist sie in der Revision schneller weg als ihr EMMA sagen könnt :D.

maxikatze
11.02.2011, 22:28
Schon mal was von den in der StPO aufgezählten Beweismitteln gelesen?

Bei den unterschiedlich ausfallenden Gutachten im Fall Kachelmann von Beweisen zu sprechen ist nicht richtig. Zumindest in diesem Fall sind die Gutachten keine Beweise.

Penthesilea
12.02.2011, 01:35
Welchen Fehler?
Ich kenne Leute, die sind Jahrzehnte verheiratet mit ihrem Fehler :D
Kenne ich auch. :D
Die Dummen werden eben nicht alle. Aber CSD ist „einsame Spitze“.

schastar
12.02.2011, 06:11
Ob es einen "schlüssigen" Beweis gibt, weiß ich nicht.
Aber eine "schlüssige" Urteilbegründung dürfte es werden. :]

"Schlüssig" nützt wenig, wahr sollte sie sein.

schastar
12.02.2011, 06:14
Kenne ich auch. :D
Die Dummen werden eben nicht alle. Aber CSD ist „einsame Spitze“.

Die anderen Lausemädchen welche an die große Liebe glaubten sind aber nicht weit hinter ihr.

Stanley_Beamish
12.02.2011, 06:36
Bei den unterschiedlich ausfallenden Gutachten im Fall Kachelmann von Beweisen zu sprechen ist nicht richtig. Zumindest in diesem Fall sind die Gutachten keine Beweise.

Was bleibt dann noch, außer der Behauptung des mmOs?
Eine Verurteilung nur aufgrund einer unbewiesenen Aussage kann doch niemand mit einem einigermaßen ausgeprägten Rechtsempfinden befürworten.

Shift-Work
12.02.2011, 07:01
Bei den unterschiedlich ausfallenden Gutachten im Fall Kachelmann von Beweisen zu sprechen ist nicht richtig. Zumindest in diesem Fall sind die Gutachten keine Beweise.

Weil Du es bist: mutmassliche Beweise! :-)

DieLara
12.02.2011, 09:40
Was bleibt dann noch, außer der Behauptung des mmOs?
Eine Verurteilung nur aufgrund einer unbewiesenen Aussage kann doch niemand mit einem einigermaßen ausgeprägten Rechtsempfinden befürworten.

Die Aussage der Schweizerin. ;)

stscherer
12.02.2011, 09:42
Die Aussage der Schweizerin. ;)

Ach, die war den Abend im Februar in Mannheim dabei. Interessant.

Stanley_Beamish
12.02.2011, 09:45
Die Aussage der Schweizerin. ;)

Du hast eine uns bisher unbekannte Tatzeugin ausfindig gemacht? Erzähl mal!

DieLara
12.02.2011, 10:21
Ach, die war den Abend im Februar in Mannheim dabei. Interessant.


Interessant (im Moment) wäre, was die Schweizer Zeugin aussagen wird.
Medienberichten zufolge soll K. ihr gegenüber auch gewalttätig geworden sein.
Das ist ja noch ziemlich ungenau. Wenn sie aber genauestens den Ablauf schildern und dieser identisch mit der Aussage der Nebenklägerin wäre... sähe es wohl anders aus. Wir kennen die Akten nicht, allerdings gäbe es dann Parallelen. Und falls auch nur eine der bereits vernommenen "Lausemädels" ebenfalls so eine Situation geschildert hat, dürfte es wieder eng werden für K.

Und nicht zu vergessen: immer mit dem Hintergrund, dass er selbst es gewesen sein soll, der in einer Mail (oder SMS) auf eine "dissoziative Identitätsstörung" hingewiesen hat. Und dass er Angst davor habe (oder so ähnlich(!)), "physisch ausfallend" zu werden".

Der Prozess ist noch lange nicht zu Ende und bisher steht nur fest, dass es ein Urteil geben wird.

:]

Wird gerne unterschlagen; warum auch immer. ;)

Hydrant
12.02.2011, 10:21
Du hast eine uns bisher unbekannte Tatzeugin ausfindig gemacht? Erzähl mal!

Endlich!
Endlich kommt jetzt mal Klarheit in die Sache und diese schmutzige, opferschädigende Lügenkampagne der Gutachter wird widerlegt. Das As im Ärmel der StA.

Oltrogge ist ja sooo cooooooooool...

Cinnamon
12.02.2011, 10:22
Die Aussage der Schweizerin. ;)

Ah, die war beim fraglichen Abend dabei oder was?

DieLara
12.02.2011, 11:45
Das Gericht fährt aber nicht nach Ägypten sondern in die Schweiz: :D


Das Mannheimer Landgericht wird das am Dienstag in die Schweiz reisen, um eine wichtige Zeugin im Fall Kachelmann zu befragen. Die Ex-Freundin des Wettermoderators war den Ermittlern durch Auswertung des Mobiltelefons von Kachelmann bekannt geworden. Gegenüber der Staatsanwaltschaft soll sie von einem gewaltsamen Übergriff nur wenige Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung in Schwetzingen berichtet haben. Vor einem deutschen Gericht allerdings habe die Frau nicht aussagen wollen. Der Züricher Strafverteidiger Valentin Landmann bestätigte FOCUS, dass die Zeugin ihn mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt habe.

http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-prozess-gericht-reist-zur-zeugenbefragung-in-die-schweiz_aid_599282.html

Diese Frau hätte sich mit Sicherheit nie gemeldet, wenn es diese Auswertung nicht gegeben hätte. K. der Vergessliche. :D

fleetwood
12.02.2011, 11:49
ein kommentar zum zeit artikel "Schwarzer lässt Kachelmann-Anwalt auflaufen"

Helium
10.02.2011 um 15:32 Uhr
101. Aussage gegen Aussage = juristischer Analphabetismus

Der Nichtjurist - und hierzu zählen auch viele Journalisten, die als Gerichtsreporter tätig sind - haben keine Ahnung von der Grundstruktur unseres Rechtssystems. Im Fall JK steht nicht, wie immer wieder, auch in Artikeln, behauptet wird 'Aussage gegen Aussage'. Das gibt es nur im Zivilprozess, im Strafprozess nur bei widersprüchlichen Zeugenaussagen.
Kachelmann ist aber ANGEKLAGTER und seine Ex-Freundin ist die einzige ZEUGIN. Er kann allein wegen ihrer Aussage verurteilt werden. Der Streit geht um die GLAUBWÜRDIG-KEIT dieser einen Zeugin. Hält das Gericht sie für glaubwürdig, d. h. gibt es nicht ernsthafte Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit, MUSS das Gericht JK verurteilen.

Lilly
12.02.2011, 11:53
Das Gericht fährt aber nicht nach Ägypten sondern in die Schweiz: :D



http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-prozess-gericht-reist-zur-zeugenbefragung-in-die-schweiz_aid_599282.html

Diese Frau hätte sich mit Sicherheit nie gemeldet, wenn es diese Auswertung nicht gegeben hätte. K. der Vergessliche. :D

Wieso sind selbst in deinen Zitaten Fehler?

Und woraus schließt du, dass die Frau sich selbst gemeldet hat? Ich lese da etwas anderes heraus.

DieLara
12.02.2011, 12:02
ein kommentar zum zeit artikel "Schwarzer lässt Kachelmann-Anwalt auflaufen"

Helium
10.02.2011 um 15:32 Uhr
101. Aussage gegen Aussage = juristischer Analphabetismus

Der Nichtjurist - und hierzu zählen auch viele Journalisten, die als Gerichtsreporter tätig sind - haben keine Ahnung von der Grundstruktur unseres Rechtssystems. Im Fall JK steht nicht, wie immer wieder, auch in Artikeln, behauptet wird 'Aussage gegen Aussage'. Das gibt es nur im Zivilprozess, im Strafprozess nur bei widersprüchlichen Zeugenaussagen.
Kachelmann ist aber ANGEKLAGTER und seine Ex-Freundin ist die einzige ZEUGIN. Er kann allein wegen ihrer Aussage verurteilt werden. Der Streit geht um die GLAUBWÜRDIG-KEIT dieser einen Zeugin. Hält das Gericht sie für glaubwürdig, d. h. gibt es nicht ernsthafte Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit, MUSS das Gericht JK verurteilen.

Sehe ich auch so. Und das Gericht fährt m.E. nur deshalb in die Schweiz, um K.´s eigene Aussage, er sei kurz davor "physisch aggressiv zu werden" durch eine weitere Zeugenaussage stützen zu können. Wer so etwas selbst befürchtet und danach passieren gleich zwei oder drei genau solcher physischen Aggressionen, braucht sich nicht zu wundern, wenn das Gericht so ausgiebig ermittelt.

Allein die EIGENE Aussage über seine psychische Verfassung lässt darauf schließen, dass die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin kaum anzuzweifeln ist.
Es spricht viel mehr dafür, dass sie die Wahrheit gesagt hat, auch wenn es jetzt hier wieder massenhaft "Aufschreie" geben sollte. :hihi:

DieLara
12.02.2011, 12:09
Wieso sind selbst in deinen Zitaten Fehler?

Und woraus schließt du, dass die Frau sich selbst gemeldet hat? Ich lese da etwas anderes heraus.

Die Frau hätte sich m.E. NIEMALS selbst gemeldet! Sie wurde ERMITTELT durch die Handy-Auswertungen. Nach Medienberichten soll sie sofort mit K. Schluss gemacht haben (nach dem -ang.- Übergriff). Deshalb wohl auch die gelöschten Daten auf dem Handy.

Ich zolle der Frau meinen Respekt, dass sie bereit ist, eine Aussage zu machen.

Birkenstock muss gewusst haben, dass diese Zeugin wichtig ist. Sonst hätte er nicht so verzweifelt versucht, ihre Aussage zu verhindern.;)

Lilly
12.02.2011, 12:15
Die Frau hätte sie m.E. NIEMALS selbst gemeldet! Sie wurde ERMITTELT durch die Handy-Auswertungen.

Wenn du schreibst,
Diese Frau hätte sich mit Sicherheit nie gemeldet, wenn es diese Auswertung nicht gegeben hätte. K. der Vergessliche. :D

dann schließt man daraus, dass sie sich angesichts dieser Auswertung selbst gemeldet hat - hat sie aber nicht!

Schreiben, wie es ist und nicht immer Tatsachen verwaschen, kommt nicht gut und rüttelt gewaltig an der eigenen Glaubwürdigkeit.

FranzKonz
12.02.2011, 12:37
Das Gericht fährt aber nicht nach Ägypten sondern in die Schweiz: :D

Da hat vermutlich auch HM seine Konten. :smoke:

martin54
12.02.2011, 12:38
Da hat vermutlich auch HM seine Konten. :smoke:


...an die er aber nicht mehr herankommt.

FranzKonz
12.02.2011, 12:49
...an die er aber nicht mehr herankommt.

Ein Grund mehr, persönlich vorzusprechen. Bei der Gelegenheit kann er gleich wieder unter die Decke.

Sui
12.02.2011, 14:38
Die Frau hätte sich m.E. NIEMALS selbst gemeldet! Sie wurde ERMITTELT durch die Handy-Auswertungen. Nach Medienberichten soll sie sofort mit K. Schluss gemacht haben (nach dem -ang.- Übergriff). Deshalb wohl auch die gelöschten Daten auf dem Handy.

Ich zolle der Frau meinen Respekt, dass sie bereit ist, eine Aussage zu machen.
Birkenstock muss gewusst haben, dass diese Zeugin wichtig ist. Sonst hätte er nicht so verzweifelt versucht, ihre Aussage zu verhindern.;)

Wer sagt das? Sie hat einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Sie selbst stammt auch aus der Medienbranche.

Sie wird vermutlich den Grossteil der Fragen nicht beantworten.

DieLara
12.02.2011, 15:33
Wer sagt das? Sie hat einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Sie selbst stammt auch aus der Medienbranche.

Sie wird vermutlich den Grossteil der Fragen nicht beantworten.

ICH oder muss ich dich um Erlaubnis bitten?

Mir ist völlig egal, wen sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat und ob sie aus der Medienbranche stammt.

In jener Nacht, als es zu dem -ang.- Vorfall gekommen ist, dürfte sie sich wohl kaum Gedanken darüber gemacht haben, wen sie mal als Anwalt beauftragt und dass sie in der Medienbranche arbeitet.

Und wenn Birkenstock davon ausgegangen wäre, die Frau würde den Großteil der Fragen nicht beantworten, hätte er nicht so vehement versucht, die Befragung zu verhindern.

Schon wieder ein Nebenschauplatz? Fruchtet bei mir aber nicht. :hihi:

laga
12.02.2011, 16:55
Eine Frage:
Toini L.s Behauptungen, K. sei sehr brutal gewesen und er habe sich von einem Moment auf den anderen völlig verändert, standen ja wohl zuerst im focus und wurden danach von allen möglichen Gazetten abgedruckt.

1. Ist der betreffende Artikel noch irgendwo im Netz zu finden- weiß das jemand?

2. Ich erinnere mich nicht: Gibt es Informationen darüber, wie der focus zu diesen Äußerungen kam?

Hydrant
12.02.2011, 17:03
Zu 1. Keine Ahnung
Zu 2. Der Focus hatte nach eigenen Angaben Einblick in "tausende Seiten" Ermittlungsakten. Es gibt eigentlich nur 2 mögliche Quellen dafür, da ich die Veröffentlichung der Inhalte überhaupt nicht für "im Sinne des Angeklagten" halte:
a) Die StA
b) Den Anwalt der Nebenklage

Man kann sich jetzt streiten, woher es kam. Ich persönlich halte die StA für die wahrscheinlichste Quelle.

laga
12.02.2011, 17:17
Zu 1. Keine Ahnung
Zu 2. Der Focus hatte nach eigenen Angaben Einblick in "tausende Seiten" Ermittlungsakten. Es gibt eigentlich nur 2 mögliche Quellen dafür, da ich die Veröffentlichung der Inhalte überhaupt nicht für "im Sinne des Angeklagten" halte:
a) Die StA
b) Den Anwalt der Nebenklage

Man kann sich jetzt streiten, woher es kam. Ich persönlich halte die StA für die wahrscheinlichste Quelle.

Das sehe ich auch so.

Hydrant
12.02.2011, 17:24
Das sehe ich auch so.

Wenn es tatsächlich so wäre, dann ist es ein gehöriger Skandal.

nun ja
12.02.2011, 17:34
Sie hat einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
Ich finde es ja sowieso hoch interessant, dass in diesem Fall zunehmend Zeugen sich der Unterstützung durch einen Anwalt bedienen. Für ihre Zeugenaussage. Erst Seidler, jetzt die ominöse Schweizerin. Das nimmt ja seuchenartig zu.
Ziemlich unüblich eigentlich. Wozu braucht man als Zeuge/Zeugin einen Anwalt? Man sagt halt wahrheitsgemäß aus, wie es die Pflicht für Zeugen ist - und gut ist. Angeklagte dagegen brauchen einen Anwalt.

Aus meiner Sicht gibt es nur einen Grund, sich als Zeuge, der ja nicht beschuldigt wird, einen Anwalt zu nehmen: Man hat die Befürchtung, für Teile der Aussage belangt werden zu können wegen Falschaussage. Ein anderer Grund fällt mir zumindest grad nicht ein.

Außerdem finde ich es hier wiedereinmal sehr beeindruckend, wie die "double standards" sind. Bei einem Angeklagten, der ja eines Anwaltes dringend bedarf, wird gesagt: "Wozu brauche ich überhaupt einen Anwalt, wenn ich unschuldig bin?"
Bei Zeugen, wo dies tatsächlich höchst, höchst ungewöhnlich ist, verlieren dieselben "usual suspects" aber kein Wort darüber.

Seltsam, seltsam ... oder: Eigentlich auch wieder nicht.

laga
12.02.2011, 17:41
DieLara schrieb:
"Und wenn Birkenstock davon ausgegangen wäre, die Frau würde den Großteil der Fragen nicht beantworten, hätte er nicht so vehement versucht, die Befragung zu verhindern."

Birkenstock habe sich gegen die Vernehmung gewehrt? Das kommt mir jetzt spanisch vor, aber vielleicht irre ich mich ja:

Am 1. Dezember hat Schwenn seinen ersten Auftritt als Verteidiger Ks.
Birkenstock ist also seit Ende November aus dem Rennen. Etwa um den 12. Dezember bringt Focus den Artikel mit Hinweis auf die Schweizer Fotografin und erst seitdem wird doch öffentlich darüber gesprochen- wie kann dann Birkenstock die Befragung zu verhindern gesucht haben? Wenn dann ja wohl nur hinter verschlossenen Türen und dann wüssten wir es nicht- oder?
Außerdem wurde ja schon kurz darauf bekannt, dass es sich so, wie Toini L. sagte, nicht abgespielt haben kann, da K. an dem Datum, das sie angegeben hatte, nachweislich an einem anderen Ort war.
Und sie selbst , die wohl angegeben hatte, wochenlang krank gewesen zu sein, etliche Fototermine wahrgenommen hat.

DieLara
12.02.2011, 17:42
Zu 1. Keine Ahnung
Zu 2. Der Focus hatte nach eigenen Angaben Einblick in "tausende Seiten" Ermittlungsakten. Es gibt eigentlich nur 2 mögliche Quellen dafür, da ich die Veröffentlichung der Inhalte überhaupt nicht für "im Sinne des Angeklagten" halte:
a) Die StA
b) Den Anwalt der Nebenklage

Man kann sich jetzt streiten, woher es kam. Ich persönlich halte die StA für die wahrscheinlichste Quelle.


Nicht nur der Focus. Erinnern wir uns an Karassek: "Es gibt über 1400 Chat-Protokolle; sie sind erschreckend."

Aber wenn Neeser schon Schwenn darauf aufmerksam gemacht hat (wie sie selbst schreibt), dass ein Journalist in seinen Unterlagen die Kopie eines Gutachtens hätte und dieser ihr zur Antwort gab, das sei normal... dann wundert mich nichts mehr.

Offensichtlich werden die Medien von allen Seiten mit Infos versorgt; ich will da wirklich überhaupt keinen ausschließen.

Von mir aus hätte der gesamte Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden können, aber dann wären wohl nicht nur die Medien auf die Barrikaden gegangen. ;)

DieLara
12.02.2011, 17:50
DieLara schrieb:
"Und wenn Birkenstock davon ausgegangen wäre, die Frau würde den Großteil der Fragen nicht beantworten, hätte er nicht so vehement versucht, die Befragung zu verhindern."

Birkenstock habe sich gegen die Vernehmung gewehrt? Das kommt mir jetzt spanisch vor, aber vielleicht irre ich mich ja:

Am 1. Dezember hat Schwenn seinen ersten Auftritt als Verteidiger Schwenns.
Birkenstock ist also seit Ende November aus dem Rennen. Etwa um den 12. Dezember bringt Focus den Artikel mit Hinweis auf die Schweizer Fotografin und erst seitdem wird doch öffentlich darüber gesprochen- wie kann dann Birkenstock die Befragung zu verhindern gesucht haben? Wenn dann ja wohl nur hinter verschlossenen Türen und dann wüssten wir es nicht- oder?
Außerdem wurde ja schon kurz darauf bekannt, dass e sich so, wie Toini L. sagt, nicht abgespielt haben kann, da K. an dem Datum, das sie angegeben hatte, nachweislich an einem anderen Ort war.
Und sie selbst , die wohl angegeben hatte, wochenlang krank gewesen zu sein, etliche Fototermine wahrgenommen hat

Ja, im NACHHINEIN, als also schon feststand, dass das Gericht die Befragung durchführen will, konnte man das in den Medien lesen.
Es dürfte also bereits Wochen vorher, bevor Schwenn kam, zu einer Diskussion zwischen Gericht und Birkenstock gekommen sein, in der er wiederholt darum gekämpft haben soll, diese Zeugin nicht anzuhören.

Den Link müsste ich jetzt suchen; habe aber keine Lust, weil es mir nicht mehr so wichtig vorkommt. Ist doch schon gelaufen; das Gericht fährt.

Mir ist auch egal, ob sie nun krank gewesen ist oder nicht. Ob das Datum stimmt oder nicht. Ob K. überhaupt zu ihr gefahren sein kann oder nicht.

Egal... sie hat sich zur Aussage bereit erklärt und nur DAS zählt für mich.

Die entsprechenden Fragen wird das Gericht schon stellen.
Wir können nur abwarten, ob etwas zu den Medien durchdringt.

Wenn ja, ok.
Wenn nein, auch gut.

Meine persönliche Meinung wird sich dadurch nicht ändern. :]

Hydrant
12.02.2011, 17:51
[...]

Du bringst jetzt wieder Fakten, die nur dazu dienen sollen, die :zens:-Gemeinde zu verwirren. Das ist zutiefst unlauter, schäm' Dich. ;)

Am Dienstag ist es dann soweit, dann setzt sich der Zug gen Schweiz in Bewegung. Sechse an der Zahl, 4 Richter, 2 StAe.

Ich wünsche denen viel Spaß bei ihrer Lustreise.

Paul Felz
12.02.2011, 17:54
Du bringst jetzt wieder Fakten, die nur dazu dienen sollen, die :zens:-Gemeinde zu verwirren. Das ist zutiefst unlauter, schäm' Dich. ;)

Am Dienstag ist es dann soweit, dann setzt sich der Zug gen Schweiz in Bewegung. Sechse an der Zahl, 4 Richter, 2 StAe.

Ich wünsche denen viel Spaß bei ihrer Lustreise.
Auf Steuerzahlers Kosten X(

martin54
12.02.2011, 17:55
Damit sie nicht ganz umsonst dahin fahren, könnten sie mir etwas Tirggel mitbringen.

DieLara
12.02.2011, 17:57
Du bringst jetzt wieder Fakten, die nur dazu dienen sollen, die :zens:-Gemeinde zu verwirren. Das ist zutiefst unlauter, schäm' Dich. ;)

Am Dienstag ist es dann soweit, dann setzt sich der Zug gen Schweiz in Bewegung. Sechse an der Zahl, 4 Richter, 2 StAe.

Ich wünsche denen viel Spaß bei ihrer Lustreise.

Ob das eine "Lustreise" wird, kann ich nicht sagen, aber eine Abwechslung vom tristen Arbeitsalltag... bestimmt. :))

Hydrant
12.02.2011, 17:58
Auf Steuerzahlers Kosten X(

Ja, leider...

martin54
12.02.2011, 18:00
Du bringst jetzt wieder Fakten, die nur dazu dienen sollen, die :zens:-Gemeinde zu verwirren. Das ist zutiefst unlauter, schäm' Dich. ;)

Am Dienstag ist es dann soweit, dann setzt sich der Zug gen Schweiz in Bewegung. Sechse an der Zahl, 4 Richter, 2 StAe.

Ich wünsche denen viel Spaß bei ihrer Lustreise.

Die Bezeichnung Lustreise entbehrt im Fall JK durchaus nicht einer gewissen Pikanterie :)

laga
12.02.2011, 18:01
Ja, im NACHHINEIN, als also schon feststand, dass das Gericht die Befragung durchführen will, konnte man das in den Medien lesen.
Es dürfte also bereits Wochen vorher, bevor Schwenn kam, zu einer Diskussion zwischen Gericht und Birkenstock gekommen sein, in der er wiederholt darum gekämpft haben soll, diese Zeugin nicht anzuhören.

Den Link müsste ich jetzt suchen; habe aber keine Lust, weil es mir nicht mehr so wichtig vorkommt. Ist doch schon gelaufen; das Gericht fährt.

Mir ist auch egal, ob sie nun krank gewesen ist oder nicht. Ob das Datum stimmt oder nicht. Ob K. überhaupt zu ihr gefahren sein kann oder nicht.

Egal... sie hat sich zur Aussage bereit erklärt und nur DAS zählt für mich.

Die entsprechenden Fragen wird das Gericht schon stellen.
Wir können nur abwarten, ob etwas zu den Medien durchdringt.

Wenn ja, ok.
Wenn nein, auch gut.

Meine persönliche Meinung wird sich dadurch nicht ändern. :]

Also, es ist Dir egal? Das halte ich -mit Verlaub- für kühn!
Wie Felz schon soeben bemerkte. es geht um unser Geld, das dort verbraten wird.
Zum ersten Passus: Leuchtet mir nicht ein, denn dann wäre doch klar gewesen,
um welche Zeugin es sich handelt, allein aus der Argumentation hätte sich das ergeben.

Hydrant
12.02.2011, 18:02
Die Bezeichnung Lustreise entbehrt im Fall JK durchaus nicht einer gewissen Pikanterie :)

Diese Formulierung habe ich mit Absicht so gewählt...

martin54
12.02.2011, 18:04
Diese Formulierung habe ich mit Absicht so gewählt...

:top::top:

twoxego
12.02.2011, 18:04
warum müssen die da überhaupt hinfahren?
die vernehmung wird ja von Schweizern vorgenommen.

neulich wurde die videokonferenz erfunden und sogar der briefverkehr.

martin54
12.02.2011, 18:05
warum müssen die da überhaupt hinfahren?
die vernehmung wird ja von Schweizern vorgenommen.

neulich wurde die videokonferenz erfunden und sogar der briefverkehr.

Videokonferenzen lassen sich ungleich schwerer abrechnen als Dienstreisen.

Hydrant
12.02.2011, 18:08
Videokonferenzen lassen sich ungleich schwerer abrechnen als Dienstreisen.

:top::top:

Stanley_Beamish
12.02.2011, 18:11
warum müssen die da überhaupt hinfahren?
die vernehmung wird ja von Schweizern vorgenommen.

neulich wurde die videokonferenz erfunden und sogar der briefverkehr.

Weil es die nichts kostet, und so eine kleine Reise in die Schweiz doch etwas Abwechslung in den anstrengenden Juristenalltag bringt.

DieLara
12.02.2011, 18:20
warum müssen die da überhaupt hinfahren?
die vernehmung wird ja von Schweizern vorgenommen.

neulich wurde die videokonferenz erfunden und sogar der briefverkehr.

Du kennst dich wohl nicht mit den Gepflogenheiten des Öffentlichen Dienstes aus, oder? :D

Polizeistationen haben immer noch auf der alten Schreibmaschine rumgetippert, als Computer bereits längst auf dem Markt waren.

Polizisten laufen teilweise heute noch mit uralten Sprechfunkgeräten durch die Gegend, die jeder Kriminelle ganz leicht abhören kann.

Der Öffentliche Dienst tut sich schwer mit Neuerungen; kein Geld, Personal zusammengeschrumpft, Gebäude vergammeln. Und noch vieles mehr...

Sprechen wir noch einmal über die Möglichkeiten einer Videokonferenz in ca. 10 Jahren. Das dürfte hinkommen. ;)

Briefverkehr kommt nicht in Frage. Die Schweizerin muss schon vor Ort vernommen werden.

martin54
12.02.2011, 18:22
Du kennst dich wohl nicht mit den Gepflogenheiten des Öffentlichen Dienstes aus, oder? :D

Polizeistationen haben immer noch auf der alten Schreibmaschine rumgetippert, als Computer bereits längst auf dem Markt waren.

Polizisten laufen teilweise heute noch mit uralten Sprechfunkgeräten durch die Gegend, die jeder Kriminelle ganz leicht abhören kann.

Der Öffentliche Dienst tut sich schwer mit Neuerungen; kein Geld, Personal zusammengeschrumpft, Gebäude vergammeln. Und noch vieles mehr...

Sprechen wir noch einmal über die Möglichkeiten einer Videokonferenz in ca. 10 Jahren. Das dürfte hinkommen. ;)

Briefverkehr kommt nicht in Frage. Die Schweizerin muss schon vor Ort vernommen werden.

Kann man sicher sein, daß dieser Prozeß in zehn Jahren beendet sein wird ? Ansonsten könnte man ja den Gedanken mit der Videokonferenz doch aufgreifen.

DieLara
12.02.2011, 18:30
Kann man sicher sein, daß dieser Prozeß in zehn Jahren beendet sein wird ? Ansonsten könnte man ja den Gedanken mit der Videokonferenz doch aufgreifen.

Frag mal Schwenn! :D:D:D

Paul Felz
12.02.2011, 18:35
Frag mal Schwenn! :D:D:D
Frag mal lieber den "cooolen" Ex-Staatsanwalt. Ach nee, ist ja noch.

Oder wollte Schwenn etwa die Schweizerin befragen :rolleyes:

Adunaphel
12.02.2011, 18:39
Noch einmal für alle Faktenresistenten zu Mitschreiben (oder zum ins Hirnmeißeln):

In dem Verfahren in Mannheim geht es einzig und allein um die Frage, ob sich K in der Tatnacht strafbar wegen einer Vergewaltigung zum Nachteil des mmO gemacht hat!!!!!

Die Schweizerin war nicht dabei und kann daher nichts zum angeklagten Tatgeschehen beitragen.

Sollte K eine Straftat zu ihrem nachteil begangen haben, ist dies Bestandteil eines gesonderten Verfahrens, nicht des Verfahrens in Mannheim.

Lilly
12.02.2011, 18:57
Noch einmal für alle Faktenresistenten zu Mitschreiben (oder zum ins Hirnmeißeln):

In dem Verfahren in Mannheim geht es einzig und allein um die Frage, ob sich K in der Tatnacht strafbar wegen einer Vergewaltigung zum Nachteil des mmO gemacht hat!!!!!

Die Schweizerin war dabei und kann daher nichts zum angeklagten Tatgeschehen beitragen.

Sollte K eine Straftat zu ihrem nachteil begangen haben, ist dies Bestandteil eines gesonderten Verfahrens, nicht des Verfahrens in Mannheim.

Du meinst wohl, sie war nicht dabei.:)

Adunaphel
12.02.2011, 18:59
Du meinst wohl, sie war nicht dabei.:)

Danke Lilly. Das kommt davon, wenn frau ohne Nasenfahrrad schreibt. ;)

DieLara
12.02.2011, 19:05
]Noch einmal für alle Faktenresistenten zu Mitschreiben (oder zum ins Hirnmeißeln):[/B]

In dem Verfahren in Mannheim geht es einzig und allein um die Frage, ob sich K in der Tatnacht strafbar wegen einer Vergewaltigung zum Nachteil des mmO gemacht hat!!!!!

Die Schweizerin war nicht dabei und kann daher nichts zum angeklagten Tatgeschehen beitragen.

Sollte K eine Straftat zu ihrem nachteil begangen haben, ist dies Bestandteil eines gesonderten Verfahrens, nicht des Verfahrens in Mannheim.


LOOOOL!

Das Gericht fährt auch nicht in die Schweiz, um mit ihr über das angeklagte Tatgeschehen zu sprechen!

Und ich kläre dich jetzt nicht zum Drölfhundersten Male auf, warum sie die Zeugin vernehmen wollen. :D
Einfach mal bissl zurückblättern. :]

martin54
12.02.2011, 19:13
LOOOOL!

Das Gericht fährt auch nicht in die Schweiz, um mit ihr über das angeklagte Tatgeschehen zu sprechen!

Und ich kläre dich jetzt nicht zum Drölfhundersten Male auf, warum sie die Zeugin vernehmen wollen. :D
Einfach mal bissl zurückblättern. :]

wegen der Spesenabrechnung von vier Richtern und zwei Staatsanwälten ?

Paul Felz
12.02.2011, 19:41
LOOOOL!

Das Gericht fährt auch nicht in die Schweiz, um mit ihr über das angeklagte Tatgeschehen zu sprechen!

Und ich kläre dich jetzt nicht zum Drölfhundersten Male auf, warum sie die Zeugin vernehmen wollen. :D
Einfach mal bissl zurückblättern. :]
Um den Charakter von K. anhand einer weiteren gestörten Frau beurteilen zu können, schon klar :rolleyes:

Und dann? Das soll ein Urteilsgrund sein? Schwenn würde einen Lachkrampf nach dem anderen bekommen und vor lauter Lachen die Frist zur Revision verpassen.

Excubitor
12.02.2011, 19:43
Dann sind wir uns ja einig, dass nun_ja im konkreten Fall völlig Recht hat: es gibt keine andere Möglichkeit mehr als ein Urteil.

Im konkreten Fall trifft das zu, nur nicht generell.

DieLara
12.02.2011, 21:39
Um den Charakter von K. anhand einer weiteren gestörten Frau beurteilen zu können, schon klar :rolleyes:

Und dann? Das soll ein Urteilsgrund sein? Schwenn würde einen Lachkrampf nach dem anderen bekommen und vor lauter Lachen die Frist zur Revision verpassen.

Wer zuletzt lacht, lacht am Besten. Sollte auch Schwenn wissen. ;)

Adunaphel
12.02.2011, 21:46
Um den Charakter von K. anhand einer weiteren gestörten Frau beurteilen zu können, schon klar :rolleyes:

Und dann? Das soll ein Urteilsgrund sein? Schwenn würde einen Lachkrampf nach dem anderen bekommen und vor lauter Lachen die Frist zur Revision verpassen.

Ich bin der Ansicht, dass Schwenn die Revisionsbegründung im wesentlichen schon fertig hat. Und seine Sekretärin hat die Frist zur Revisionseinlegung -ausgehend von dem mutmaßlichen Urteilstermin- schon fett in Rot in sämtliche Kanzleikalender eingetragen und den nötigen Schriftsatz schon fertig im PC abgespeichert.

cyberspace
12.02.2011, 21:47
Ich bin der Ansicht, dass Schwenn die Revisionsbegründung im wesentlichen schon fertig hat. Und seine Sekretärin hat die Frist zur Revisionseinlegung -ausgehend von dem mutmaßlichen Urteilstermin- schon fett in Rot in sämtliche Kanzleikalender eingetragen und den nötigen Schriftsatz schon fertig im PC abgespeichert.

Mutmaßlicher Urteilstermin 2013

Adunaphel
12.02.2011, 21:51
Mutmaßlicher Urteilstermin 2013

Das macht den abgespeicherten Schriftsätzen nix aus, sie werden nur etwas umfangreicher.

Hydrant
12.02.2011, 21:53
[...]
Dein "cooler" Oltrogge ist ein Totalversager und das war sein letzter Job als StA.

Das ist zu hoffen.

Und ausgehend von dem Umstand, dass LTO plötzlich um seine Pflichten als StA besser Bescheid weiß, lässt erahnen, dass ihm die ein oder andere Ermunterung dazu erteilt wurde.

Ich glaube nicht, dass er sich viele Unterstützer seiner Positionen erarbeitet hat.

Paul Felz
12.02.2011, 22:03
Das ist zu hoffen.

Und ausgehend von dem Umstand, dass LTO plötzlich um seine Pflichten als StA besser Bescheid weiß, lässt erahnen, dass ihm die ein oder andere Ermunterung dazu erteilt wurde.

Ich glaube nicht, dass er sich viele Unterstützer seiner Positionen erarbeitet hat.
Der hat schon einen ordentlichen Einfauf bekommen. Das war deutlich sichtbar. Seine Karierre ist so oder so dahin, egal, was er jetzt macht. Die Fahrt in die Schweiz bricht ihm aber das Genick.

DieLara
12.02.2011, 23:06
Naja, wenn der Richter seine Verurteilung tatsächlich auf die Aussagen einer Zeugin stützt, die die Tat gar nicht gesehen hat wäre das schon lustig :D.

Nö, hat er gar nicht nötig. Aber ein Motiv, warum K. dermaßen "physisch aggressiv" wurde. Dass er schriftlich dies so geäußert hat, führte dann m. E. auch zu den Vernehmungen der vielen "Lausemädels.
Wobei ich nicht glaube, dass das Landgericht sich anfangs darüber im Klaren gewesen war, dass es im Laufe des Ermittlungsverfahrens SO VIELE werden würden. ;)

M. E. ist K.´s Schweigen kein guter Rat seiner Anwälte. Damit hat er nur noch alles viel schlimmer gemacht. Die ganzen kleinen Sex-Details wären nie ans Tageslicht gekommen. Nun aber wird er, daran glaube ich fest, trotz Schweigen, verurteilt.

Mit Birkenstock an der Seite hätte der ganze Prozess noch eine Wende nehmen können. Dem Vernehmen nach (nix genaues weiß man), soll B. ihm dringend zu einem Geständnis geraten haben. K. entschied sich anders, wie wir wissen.

Damit ist der Weg in den Knast frei. Er hat es dann aber auch nicht anders gewollt.
Ob René noch auf ihn wartet? :hihi:

Macht euch jetzt über meinen Beitrag her, ich bin sowieso wech. :keks:

Gute Nacht!

PS: Und sollte K. tatsächlich doch noch freigesprochen werden; Glück für ihn. Unschuldig ist er für mich trotzdem nicht.

schastar
13.02.2011, 06:41
Nö, hat er gar nicht nötig. Aber ein Motiv, warum K. dermaßen "physisch aggressiv" wurde. Dass er schriftlich dies so geäußert hat, führte dann m. E. auch zu den Vernehmungen der vielen "Lausemädels.
Wobei ich nicht glaube, dass das Landgericht sich anfangs darüber im Klaren gewesen war, dass es im Laufe des Ermittlungsverfahrens SO VIELE werden würden. ;)
......

Ich hätte es auch nicht für möglich gehalten daß sich die Weiber im Dutzend ihm an den Hals werfen.
Wenn ich noch daran denke wenn er so schmuddelig im Fernsehen auftrat und ich überlegte wie man um den so einen Aufstand machen kann. Wahrscheinlich waren es die weiblichen Groupies in der Redaktion die ihn förderten. Wie dem auch sei, der Mann weiß was Frauen brauchen, und die Frauen wussten daß er es weiß.


.......
M. E. ist K.´s Schweigen kein guter Rat seiner Anwälte. Damit hat er nur noch alles viel schlimmer gemacht. Die ganzen kleinen Sex-Details wären nie ans Tageslicht gekommen. Nun aber wird er, daran glaube ich fest, trotz Schweigen, verurteilt.

Mit Birkenstock an der Seite hätte der ganze Prozess noch eine Wende nehmen können. Dem Vernehmen nach (nix genaues weiß man), soll B. ihm dringend zu einem Geständnis geraten haben. K. entschied sich anders, wie wir wissen.
......

Es wurden bereits Menschen zu einem falschen Geständnis genötigt mit der Aussicht auf eine geringere Strafe da man sie auch ohne Beweise verurteilen würde. Für diese war es dann sehr schwer in Revision zu gehen und doch noch auf ihr Recht zu hoffen.


.......
Damit ist der Weg in den Knast frei. Er hat es dann aber auch nicht anders gewollt.
Ob René noch auf ihn wartet? :hihi:

Macht euch jetzt über meinen Beitrag her, ich bin sowieso wech. :keks:

Gute Nacht!

PS: Und sollte K. tatsächlich doch noch freigesprochen werden; Glück für ihn. Unschuldig ist er für mich trotzdem nicht.

In einer Bananenrepublik wäre es tatsächlich Glück wie so manche Inhaftierung Unschuldiger beweist, in einem Rechtsstaat wäre es eine Selbstverständlichkeit daß er als freier Mann aus dem Gericht spaziert.

Aber egal wie, der Mann sollte unbedingt ein Buch schreiben. :]

Cinnamon
13.02.2011, 09:06
Nö, hat er gar nicht nötig. Aber ein Motiv, warum K. dermaßen "physisch aggressiv" wurde. Dass er schriftlich dies so geäußert hat, führte dann m. E. auch zu den Vernehmungen der vielen "Lausemädels.
Wobei ich nicht glaube, dass das Landgericht sich anfangs darüber im Klaren gewesen war, dass es im Laufe des Ermittlungsverfahrens SO VIELE werden würden. ;)

M. E. ist K.´s Schweigen kein guter Rat seiner Anwälte. Damit hat er nur noch alles viel schlimmer gemacht. Die ganzen kleinen Sex-Details wären nie ans Tageslicht gekommen. Nun aber wird er, daran glaube ich fest, trotz Schweigen, verurteilt.

Mit Birkenstock an der Seite hätte der ganze Prozess noch eine Wende nehmen können. Dem Vernehmen nach (nix genaues weiß man), soll B. ihm dringend zu einem Geständnis geraten haben. K. entschied sich anders, wie wir wissen.

Damit ist der Weg in den Knast frei. Er hat es dann aber auch nicht anders gewollt.
Ob René noch auf ihn wartet? :hihi:

Macht euch jetzt über meinen Beitrag her, ich bin sowieso wech. :keks:

Gute Nacht!

PS: Und sollte K. tatsächlich doch noch freigesprochen werden; Glück für ihn. Unschuldig ist er für mich trotzdem nicht.

Und du solltest endlich mal lernen, dass Schlagen nciht gleich Vergewaltigen ist.

nun ja
13.02.2011, 09:31
Das Gericht fährt auch nicht in die Schweiz, um mit ihr über das angeklagte Tatgeschehen zu sprechen!
Nicht?

Warum fahren die dann überhaupt da hin? Wenn es nicht um das Tatgeschehen geht, auf das sich die Anklage bezieht?

Sehr merkwürdig, das.

maxikatze
13.02.2011, 09:40
Sie endlich den Fakten ins Gesicht. Das ist grausam

Dein "cooler" Oltrogge ist ein Totalversager und das war sein letzter Job als StA.


Um den Charakter von K. anhand einer weiteren gestörten Frau beurteilen zu können, schon klar :rolleyes:

Und dann? Das soll ein Urteilsgrund sein? Schwenn würde einen Lachkrampf nach dem anderen bekommen und vor lauter Lachen die Frist zur Revision verpassen.


..........In dem Verfahren in Mannheim geht es einzig und allein um die Frage, ob sich K in der Tatnacht strafbar wegen einer Vergewaltigung zum Nachteil des mmO gemacht hat!!!!!
Die Schweizerin war nicht dabei und kann daher nichts zum angeklagten Tatgeschehen beitragen.....

Wenn die Schweizerin nichts wichtiges auszusagen hat, warum hat Schwenn und zuvor schon Birkenstöckchen vehement gegen ihre Befragung gekämpft? Wenn sie Eurer Meinung nach nichts relevantes aussagen kann, hat doch die Gegenseite nichts zu befürchten. Also regt Euch wieder ab.

Oder befürchtet Ihr, dass das Image - auch ohne die mmVergewaltigung - Eures feinen Herrn Saubermanns noch mehr ramponiert wird, als es jetzt schon ist?

Stanley_Beamish
13.02.2011, 09:49
Wenn die Schweizerin nichts wichtiges auszusagen hat, warum hat Schwenn und zuvor schon Birkenstöckchen vehement gegen ihre Befragung gekämpft? Wenn sie Eurer Meinung nach nichts relevantes aussagen kann, hat doch die Gegenseite nichts zu befürchten. Also regt Euch wieder ab.

Oder befürchtet Ihr, dass das Image - auch ohne die mmVergewaltigung - Eures feinen Herrn Saubermanns noch mehr ramponiert wird, als es jetzt schon ist?

Das Image Kachelmanns interessiert hier niemanden. Das müsst Ihr Alice-Groupies doch mal langsam begreifen.
Uns interessiert nur, dass ein Mann einzig und allein aufgrund der Aussage einer betrogenen Freundin in Untersuchungshaft genommen wurde und jetzt möglicherweise wegen einer nichtbewiesenen und auch niemals zu beweisenden Vergewaltigung verurteilt wird.
Um diese Verurteilung zu erreichen, sollen lt. Aussage einiger durchgeknallter Flintenweiber sogar fundamentale Rechtsprinzipien wie "in dubio pro reo" über den Haufen geworfen werden.

martin54
13.02.2011, 09:50
Wenn die Schweizerin nichts wichtiges auszusagen hat, warum hat Schwenn und zuvor schon Birkenstöckchen vehement gegen ihre Befragung gekämpft? Wenn sie Eurer Meinung nach nichts relevantes aussagen kann, hat doch die Gegenseite nichts zu befürchten. Also regt Euch wieder ab.

Oder befürchtet Ihr, dass das Image - auch ohne die mmVergewaltigung - Eures feinen Herrn Saubermanns noch mehr ramponiert wird, als es jetzt schon ist?


Da ist es wieder: "euer feiner Herr Saubermann" :)

Euer übergroßes Interesse an einer Angelegenheit, die euch im Grunde überhaupt nicht zu interessieren hat - es sei denn, ihr wollt wirklich eine Bewerbung für die Boulevardpresse abgeben - ist das einzige, was die auf den Plan gerufen hat, denen ihr vorwerft, Kachelmann sei s.o.

Nichts anderes ist dazu zu sagen.

Cinnamon
13.02.2011, 09:59
Wenn die Schweizerin nichts wichtiges auszusagen hat, warum hat Schwenn und zuvor schon Birkenstöckchen vehement gegen ihre Befragung gekämpft? Wenn sie Eurer Meinung nach nichts relevantes aussagen kann, hat doch die Gegenseite nichts zu befürchten. Also regt Euch wieder ab.

Oder befürchtet Ihr, dass das Image - auch ohne die mmVergewaltigung - Eures feinen Herrn Saubermanns noch mehr ramponiert wird, als es jetzt schon ist?

Warum sollte uns Kachelmanns Ruf kümmern, Mädel? Hier geht es um ein fundamentales Rechtsprinzip: Keine Verurteilung ohne Beweis der Schuld an der konkreten Tat.

maxikatze
13.02.2011, 10:27
Warum sollte uns Kachelmanns Ruf kümmern, Mädel? Hier geht es um ein fundamentales Rechtsprinzip: Keine Verurteilung ohne Beweis der Schuld an der konkreten Tat.

Okay okay Junge. Dann braucht er ja keine Angst vor der Aussage haben, wenn ihr sicher seid, dass nichts konkretes dabei herauskommen wird.
Warum plustert Ihr Euch also auf? Ganz besonders Du, Cinnamon. Hast Dein Interesse an diesem Strang doch recht spät bekundet.

Cinnamon
13.02.2011, 10:30
Okay okay Junge. Dann braucht er ja keine Angst vor der Aussage haben, wenn ihr sicher seid, dass nichts konkretes dabei herauskommen wird.
Warum plustert Ihr Euch also auf? Ganz besonders Du, Cinnamon. Hast Dein Interesse an diesem Strang doch recht spät bekundet.

Und? Kann ich nicht selbst entscheide, wann ich in einem Strang schreibe?

maxikatze
13.02.2011, 10:34
Keine Verurteilung ohne Beweis der Schuld an der konkreten Tat.

Nun warte doch mal ab! Es ist meines Wissens nach noch kein Urteil gesprochen.

Stanley_Beamish
13.02.2011, 10:49
Okay okay Junge. Dann braucht er ja keine Angst vor der Aussage haben, wenn ihr sicher seid, dass nichts konkretes dabei herauskommen wird.
Warum plustert Ihr Euch also auf? Ganz besonders Du, Cinnamon. Hast Dein Interesse an diesem Strang doch recht spät bekundet.

Bei einem unvoreingenommenen Richter müsste er keine Angst haben.
Aber allein schon die Zulassung der Befragung dieser und anderer sog. "Leumundszeuginnen", "Zeuginnen" die nichts zum eigentlichen Tatvorwurf aussagen können, beweist die Voreingenommenheit von Richter und Staatsanwaltschaft.

schastar
13.02.2011, 11:02
Nun warte doch mal ab! Es ist meines Wissens nach noch kein Urteil gesprochen.

Ändert ja nix daran daß es nicht ungewöhnlich wäre Menschen unschuldig und deshalb auch ohne handfeste Beweise für ihre Schuld in Haft zu bringen.

Rennmaus
13.02.2011, 11:46
Ändert ja nix daran daß es nicht ungewöhnlich wäre Menschen unschuldig und deshalb auch ohne handfeste Beweise für ihre Schuld in Haft zu bringen.

Du hast eine merkwürdige Auffassung von unserem Rechtssystem.
Willst du ernsthaft behaupten wir lebten in keinem Rechtsstaat? Ich meine, derartige öffentliche Behauptungen ohne jeglichen Beweis gehen entschieden zu weit.

Cinnamon
13.02.2011, 11:48
Du hast eine merkwürdige Auffassung von unserem Rechtssystem.
Willst du ernsthaft behaupten wir lebten in keinem Rechtsstaat? Ich meine, derartige öffentliche Behauptungen ohne jeglichen Beweis gehen entschieden zu weit.

Natürlich leben wir in einem Rechtsstaat. Nur machen manche Gerichte es sich zu leicht bei Veurteilungen.

nun ja
13.02.2011, 12:37
Wenn die Schweizerin nichts wichtiges auszusagen hat, warum hat Schwenn und zuvor schon Birkenstöckchen vehement gegen ihre Befragung gekämpft?
Aus genau dem Grund: Weil die Aussage dieser "Zeugin" nichts mit dem Prozess und seinem Tatvorwurf zu tun hat. Eigentlich ziemlich offensichtlich - und überhaupt nicht erklärungsbedürftig.
(Das Ansehen einer "Wetten-Dass-Sendung" hätten sie genau versucht zu verhindern - wegen Irrelevanz. Aber man darf in diesem Zusammenhang einmal festhalten: Es ist nicht die Verteidigung, weder früher Birkenstock noch jetzt Schwenn, welche das Verfahren unnütz in die Länge ziehen mit irrelevantem Unfug. )

Erklärungsbedürftig wäre eher, warum es den "coolen" IKEA-Jüngling und das Gericht soooo sehr in die Schweiz zieht. Gut, dass man gerne zu jedem Anlass greift, um mal aus Mannheim herauszukommen, kann ich ja bei der inhärent geringen Erlebnisqualität dieser Stadt durchaus verstehen. Aber hier wird es doch ein bisschen allzu offensichtlich, dass hier dienstliche Obliegenheiten mit privaten Obsessionen vermischt werden, finde ich ...

(Das hätte man etwas eleganter - um nicht zu sagen: eloquenter - ummänteln können.)

nun ja
13.02.2011, 12:45
Bei einem unvoreingenommenen Richter müsste er keine Angst haben.
Aber allein schon die Zulassung der Befragung dieser und anderer sog. "Leumundszeuginnen", "Zeuginnen" die nichts zum eigentlichen Tatvorwurf aussagen können, beweist die Voreingenommenheit von Richter und Staatsanwaltschaft.
Korrekt.

Wobei: Dieser lustige Betriebsausflug in die Schweiz der Mannheimer Männer wird sowieso ausgehen wie das Hornberger Schießen. Die fragliche Dame wird - das ist meine Vermutung - auf alle Fragen ausweichend bzw. mit "ich erinnere mich nicht genau" antworten. Außer Spesen nichts gewesen.

Und für diejenigen hier, welche den Angeklagte gerne einfahren sehen wollen, ist es einfach der letzte Strohhalm bezüglich dieser Illusion.
Ansonsten hat ja insbesondere der letzte Prozesstag ziemlich deutlich gemacht, dass an eine Verurteilung bei dieser Beweislage rational kaum zu denken ist. Alles andere wäre offensichtliche Rechtsbeugung - und so weit werden nicht einmal die Mannheimer Richter gehen.

(Gut, es gibt noch einen allerletzten Strohhalm, wenn der lustige Betriebsausflug in die Schweiz dann auch abgehakt ist: Die sog. "Aktenschrank-Theorie". Aber wer an so etwas glaubt, der glaubt auch an die Zahnfee ...)

schastar
13.02.2011, 15:25
Du hast eine merkwürdige Auffassung von unserem Rechtssystem.
Willst du ernsthaft behaupten wir lebten in keinem Rechtsstaat? Ich meine, derartige öffentliche Behauptungen ohne jeglichen Beweis gehen entschieden zu weit.

Beweise hab ich schon mehrfach eingestellt.

Bezeichnest du ein System als Rechtsstaat welches es duldet daß seine Richter Menschen ohne handfeste Beweise für deren Schuld in Haft schicken nur weil irgend jemand eine haltlose Behauptung aufgestellt hat?
Und diese Praxis nicht unterbindet obwohl schon mehrfach nach Jahren deren Unschuld bewiesen wurde.

Ich bezeichne so was als Bananenrepublik.

stscherer
13.02.2011, 15:35
Beweise hab ich schon mehrfach eingestellt.

Bezeichnest du ein System als Rechtsstaat welches es duldet daß seine Richter Menschen ohne handfeste Beweise für deren Schuld in Haft schicken nur weil irgend jemand eine haltlose Behauptung aufgestellt hat?
Und diese Praxis nicht unterbindet obwohl schon mehrfach nach Jahren deren Unschuld bewiesen wurde.

Ich bezeichne so was als Bananenrepublik.

Nein, wir haben schon einen Rechtsstaat, nur ist der eben nur so gut und (ge-)recht wie die Personen, die ihn auszufüllen haben. Und da klaffen Theorie und Praxis manchmal sehr weit auseinander.

cyberspace
13.02.2011, 23:32
nun_ja, du hast hier (http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4371369&postcount=28670) ausführlich erklärt, warum man nicht sagen kann „es werden rechtsstaatliche Prinzipien missbraucht“, wenn die Verteidigung aus nicht-öffentlichen Verhandlungen zitiert, um die Glaubwürdigkeit eines mutmaßlichen Opfers zu erschüttern. Ich habe verstanden:

„Allgemein: Selbst wenn Person X ein Recht verletzt, sind damit nicht rechtsstaatliche Prinzipien verletzt.“

Ich bin Laie und somit typisch für die angesprochene Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren, die ein wichtiger Teil von rechtsstaatlichen Prinzipien ist. Diese Öffentlichkeit wird angesprochen durch Schwenns und Höckers Angaben, welche über BILD, STERN etc. nach Außen gelangen.

Wenn aus nicht öffentlicher Verhandlung einseitig aus dem Zusammenhang gerissen zitiert wird, nur zu Lasten der Nebenklägerin, für die es keine "Unschuldsvermutung" gibt, (weil es auch keine "Schuldvermutung" gibt), finde ich das ungerecht. Es geht nicht nur um Verleumdung und Beleidigung, die ganzen Vernehmungen geraten in ein falsches Licht, ja, die Öffentlichkeit wird hinters Licht geführt.

Es ist also möglich, dass eine Anzeigeerstatterin in einem Vergewaltigungsprozess durch eine potent geführte PR Litigation ruiniert wird, da wird kein Prinzip missbraucht, sie kann klagen gegen Verleumdung, wenn sie noch die Kraft dazu hat, aber den Schaden kann sie nie wieder gut machen. Man versteht den Juristen, der vor Monaten in einer TV-Sendung gesagt hat, er würde seiner Tochter im Falle einer Vergewaltigung von einer Anzeige abraten. Mir scheint, nur eine Frau, die total am Ende ist und rein nichts mehr zu verlieren hat, wird eine Anzeige erstatten. (Nur hat die keine Kraft dazu.)
Jetzt nun_ja, keine Sorge, ich habe verstanden, es werden dabei keine rechtsstaatlichen Prinzipien verletzt.

Ich habe daraufhin gefragt

"wieso die Kachelmann-Verteidiger im Internet ständig schreiben, es gehe um den Rechtsstaat und um dessen Prinzipien, wenn sie dem Gericht und dessen Verfahren in diesem Fall dies und das vorwerfen. "

Und ehrlich gesagt, bei allem Respekt für deine Überlegenheit in juristischen Fragen und Rhetorik: ich finde, du verdrehst etwas in deiner Antwort.
Ich habe doch nicht geschrieben
"Wer rechtsstaatlich Prinzipien verteidigt, dürfe kein konkretes Gericht kritisieren."

Sondern ich fragte, wieso (vor allem Juristen) im Internet schreiben, es gehe in diesem Fall um etwas ganz Grosses, man müsse den Rechtsstaat verteidigen, der Rechtsstaat sei in Gefahr,

wenn sie doch das Gericht in sämtlichen Medien kritisieren dürfen und die Verteidigung alle Möglichkeiten zur Verfügung hat, in Richtung Revision, aber auch Richtung Anzeige wegen Rechtsbeugung, Dienstaufsichtsbeschwerde uws. usf. zu gehen.
.

Wie ich sehe, wurde nie beantwortet, wieso (vor allem Juristen) im Internet schreiben, es gehe in diesem Fall um etwas ganz Grosses, man müsse den Rechtsstaat verteidigen, der Rechtsstaat sei in Gefahr.

Paul Felz
13.02.2011, 23:51
Wie ich sehe, wurde nie beantwortet, wieso (vor allem Juristen) im Internet schreiben, es gehe in diesem Fall um etwas ganz Grosses, man müsse den Rechtsstaat verteidigen, der Rechtsstaat sei in Gefahr.
Doch, wurde beantwortet.Mehrmals. Paß besser auf.

schastar
14.02.2011, 06:40
Nein, wir haben schon einen Rechtsstaat, nur ist der eben nur so gut und (ge-)recht wie die Personen, die ihn auszufüllen haben. Und da klaffen Theorie und Praxis manchmal sehr weit auseinander.


Wenn Richter willkürlich, also ohne Beweise für eine Tat, verurteilen können, kann ich darin keinen Rechtsstaat erkennen.

schastar
14.02.2011, 06:40
Wie ich sehe, wurde nie beantwortet, wieso (vor allem Juristen) im Internet schreiben, es gehe in diesem Fall um etwas ganz Grosses, man müsse den Rechtsstaat verteidigen, der Rechtsstaat sei in Gefahr.

Fang vorne an zu lesen und du findest es. :]

Thauris
14.02.2011, 09:42
Wie ich sehe, wurde nie beantwortet, wieso (vor allem Juristen) im Internet schreiben, es gehe in diesem Fall um etwas ganz Grosses, man müsse den Rechtsstaat verteidigen, der Rechtsstaat sei in Gefahr.

Selbstverständlich ist nur in diesem Fall der Rechtsstaat in Gefahr - er war es nicht im Fall Türck und auch nicht in allen anderen vergleichbaren Fällen - der Rechtsstaat ist immer dann in Gefahr, wenn es um entsprechend umfangreiche Tantiemen und damit einhergehenden Truppenmobilisierungen geht!

Tantalit
14.02.2011, 09:49
Selbstverständlich ist nur in diesem Fall der Rechtsstaat in Gefahr - er war es nicht im Fall Türck und auch nicht in allen anderen vergleichbaren Fällen - der Rechtsstaat ist immer dann in Gefahr, wenn es um entsprechend umfangreiche Tantiemen und damit einhergehenden Truppenmobilisierungen geht!

Das Rechtssystem dient nur den Psychopathen. Der Ehrliche ist der Dumme.

Gruß

schastar
14.02.2011, 09:57
Selbstverständlich ist nur in diesem Fall der Rechtsstaat in Gefahr - er war es nicht im Fall Türck und auch nicht in allen anderen vergleichbaren Fällen - der Rechtsstaat ist immer dann in Gefahr, wenn es um entsprechend umfangreiche Tantiemen und damit einhergehenden Truppenmobilisierungen geht!


Der Rechtsstaat ist immer in Gefahr wenn Menschen nach Gutsherrenart verurteilt werden.

Thauris
14.02.2011, 10:01
Der Rechtsstaat ist immer in Gefahr wenn Menschen nach Gutsherrenart verurteilt werden.

Ja sicher - und deswegen gibt es auch bei jedem dieser Prozesse den gleichen Auflauf wie bei Kachelmann - nicht wahr? :D Hier geht es ausschliesslich darum wer für was und vor allen Dingen von wem bezahlt wird - sonst gar nix!

schastar
14.02.2011, 10:05
Ja sicher - und deswegen gibt es auch bei jedem dieser Prozesse den gleichen Auflauf wie bei Kachelmann - nicht wahr? :D ......

Leider nein, sollte aber sein wenn die Gefahr besteht daß Menschen einfach mal so ohne Beweise für deren Schuld verurteilt werden.


.......
Hier geht es ausschliesslich darum wer für was und vor allen Dingen von wem bezahlt wird - sonst gar nix!

Ich werde nicht bezahlt.

maxikatze
14.02.2011, 13:36
Leider nein, sollte aber sein wenn die Gefahr besteht daß Menschen einfach mal so ohne Beweise für deren Schuld verurteilt werden.

Du tust grad so, als ob es in diesem Staat gang und gäbe ist, dass Angeklagte ohne Beweise hinter Schloss und Riegel kommen.
Das ist natürlich Unsinn.

stscherer
14.02.2011, 13:40
Wenn Richter willkürlich, also ohne Beweise für eine Tat, verurteilen können, kann ich darin keinen Rechtsstaat erkennen.

Das stimmt, nur ist es ja nicht so - auch wenn es manchmal den Eindruck macht. Wir haben ein durchaus noch funktionsfähiges Rechtsmittelsystem zur Kontrolle von Missbrauch, wenn auch die Justizreformen der letzten Jahre diese Rechtsmittel immer mehr abgeschwächt und ihre Wirksamkeit ausgehöhlt haben. Beispiel: die Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen wurde abgeschafft, sodass nun jedes OLG abschliessend entscheidet, ob der BGH angerufen werden kann oder nicht - Ergebnis: nach der Unterhaltsreform wurden viele Unterhaltsentscheidungen durchaus gegen die Rechtsprechung des BGH gefällt - sie waren aber nicht mehr angreifbar, weil das OLG einfach die Revision nicht zuliess.

Im Strafrecht hast Du solche Schwierigkeiten ja auch - es fehlt teilweise die 2. Tatsacheninstanz. Das macht die Sache für den Verteidiger natürlich deutlich schwerer, weil er Versäumnisse in der Tatsachenaufklärung immer auch in Revisionsgründe umwandeln muss - und dafür dann eben die Antragsflut in solchen Verfahren, in denen die Sachverhaltsaufklärung durchaus diskussionswürdig ist. Nach aussen macht dies leicht den Eindruck einer Behinderung des Systems, es ist aber eine Folge des Systems.

Der Rechtsstaat ist eine Theorie, er benötigt in der Praxis Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Missbrauch, doch die sind in den letzten Jahren nun einmal zurückgedrängt worden - zu Lasten des Rechtsstaates und noch nicht einmal zu Gunsten einer grösseren Effizienz des Systems an sich.

Excubitor
14.02.2011, 15:04
[...]

Der Rechtsstaat ist eine Theorie, er benötigt in der Praxis Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Missbrauch, doch die sind in den letzten Jahren nun einmal zurückgedrängt worden - zu Lasten des Rechtsstaates und noch nicht einmal zu Gunsten einer grösseren Effizienz des Systems an sich.

Das ist doch mal 'ne Aussage, die man besonders für diesen Staat unterstreichen kann, der in weiten Teilen Rechtsgebiete übergreifend als "Rechtsstaat" bereits zum Mythos degeneriert ist.

Der von Politikern so gerne propagierte Rechtsstaat ist in der propagierten Form schon länger nicht mehr existent, es sei denn man reduziert die Definition des Rechtsstaats auf die Phrase, dass es sich dabei um eine Staatsform handelt, welche über eine formalrechtliche Ordnung verfügt. Nach letzterer, deutlich erkennbar unzureichender Definition wäre Deutschland ein Rechtsstaat. Bei darüber hinausgehenden Voraussetzungen wird es deutlich schwerer einen solchen Rechtsstaat für Deutschland noch tragfähig begründen zu können...

laga
14.02.2011, 17:07
Das stimmt, nur ist es ja nicht so - auch wenn es manchmal den Eindruck macht. Wir haben ein durchaus noch funktionsfähiges Rechtsmittelsystem zur Kontrolle von Missbrauch, wenn auch die Justizreformen der letzten Jahre diese Rechtsmittel immer mehr abgeschwächt und ihre Wirksamkeit ausgehöhlt haben. Beispiel: die Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen wurde abgeschafft, sodass nun jedes OLG abschliessend entscheidet, ob der BGH angerufen werden kann oder nicht - Ergebnis: nach der Unterhaltsreform wurden viele Unterhaltsentscheidungen durchaus gegen die Rechtsprechung des BGH gefällt - sie waren aber nicht mehr angreifbar, weil das OLG einfach die Revision nicht zuliess.

Im Strafrecht hast Du solche Schwierigkeiten ja auch - es fehlt teilweise die 2. Tatsacheninstanz. Das macht die Sache für den Verteidiger natürlich deutlich schwerer, weil er Versäumnisse in der Tatsachenaufklärung immer auch in Revisionsgründe umwandeln muss - und dafür dann eben die Antragsflut in solchen Verfahren, in denen die Sachverhaltsaufklärung durchaus diskussionswürdig ist. Nach aussen macht dies leicht den Eindruck einer Behinderung des Systems, es ist aber eine Folge des Systems.

Der Rechtsstaat ist eine Theorie, er benötigt in der Praxis Kontrollmechanismen zur Verhinderung von Missbrauch, doch die sind in den letzten Jahren nun einmal zurückgedrängt worden - zu Lasten des Rechtsstaates und noch nicht einmal zu Gunsten einer grösseren Effizienz des Systems an sich.

Zum Zivilrecht: Ich dachte bisher, dass die Rechtsprechung des BGH Präzedenzfälle schafft und die OLGs diese Präzedenzfälle zu beachten haben. Haben die Reformen zur Folge, dass dies nun gar nicht mehr gilt?
Oder ist es so, dass die OLGs in Fällen, die nicht dem Präzedenzfall zu 100% entsprechen , die Revision ausschließen kann?

Ich vermute, dass diese Reformen aus Kosten- und Effizienzgründen (Überlastung der Gerichte) durchgeführt worden sind? Oder warum sonst?
Wenn ja, leuchtet mir zumindest im Strafrecht ein, dass das Fehlen einer 2.Instanz eher zur Aufblähung als zu Kosten- und Zeitersparnis führt, wie in unserem "Lieblingsfall" gut zu beobachten.

Gibt es eigentlich Untersuchungen darüber, wie sich die Anzahl der Fehlurteile in den letzten Jahren in den einzelnen Sparten des Strafrechts und Zivilrechts entwickelt haben?
Mir scheint, dass die Anzahl der Fehlurteile (die später revidiert werden) im Bereich der Urteile, in denen es um Sexualdelikte geht, stark zugenommen hat.
Oder ist das eine Folge der erhöhten medialen Aufmerksamkeit?