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Vollständige Version anzeigen : Der Fall Kachelmann



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Adunaphel
27.01.2011, 00:07
Wohl kaum ... ich werde mit Sicherheit keinen Wetterfrosch vergewaltigen oder dessen beschuldigt werden.

Servus umananda

Da bin ich aber froh...

Scherz beiseite, bist Du Autofahrerin?

umananda
27.01.2011, 00:09
Da bin ich aber froh...

Scherz beiseite, bist Du Autofahrerin?


Schon ... ich bin sogar eine leidenschaftliche Autofahrerin .... und ich werde mit Sicherheit keine Fahrerflucht begehen, wenn ich einen Unfall verschulden sollte und auch keinen Unfall mit voller Absicht verursachen.

Servus umananda

GG146
27.01.2011, 00:11
Wohl kaum ... ich werde mit Sicherheit keinen Wetterfrosch vergewaltigen oder dessen beschuldigt werden.

Servus umananda

Aber vielleicht der Vergiftung eines Ex, den seine Geschäftspartner loswerden wollten und - wahnsinnig clever - neben der Giftdose einen Löffel platziert haben, den Du beim Kaffeetrinken mal angefasst hast.

umananda
27.01.2011, 00:15
Aber vielleicht der Vergiftung eines Ex, den seine Geschäftspartner loswerden wollten und - wahnsinnig clever - neben der Giftdose einen Löffel platziert haben, den Du beim Kaffeetrinken mal angefasst hast.

Ich habe keinen "EX", der einen Geschäftspartner hat, außerdem bin ich verheiratet und pflege nicht mit Ex-Geliebten Kaffee zu trinken ... .

Servus umananda

DieLara
27.01.2011, 00:15
Schon ... ich bin sogar eine leidenschaftliche Autofahrerin .... und ich werde mit Sicherheit keine Fahrerflucht begehen, wenn ich einen Unfall verschulden sollte und auch keinen Unfall mit voller Absicht verursachen.

Servus umananda

Genau, allerdings würde ICH dann auch nicht schweigen.
Das wäre wider meiner Natur.

Was allerdings das Autofahren mit seinen möglichen allgemeinen Gefahren mit einem aktuellen Vergewaltigungsvorwurf zu tun hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Adunaphel
27.01.2011, 00:21
Schon ... ich bin sogar eine leidenschaftliche Autofahrerin .... und ich werde mit Sicherheit keine Fahrerflucht begehen, wenn ich einen Unfall verschulden sollte und auch keinen Unfall mit voller Absicht verursachen.

Servus umananda

Das ehrt Dich. Darum geht es nicht. Es geht mir bei diesem Beispiel um fahrlässig begangene Delikte. Das kann jedem Autofahrer, auch wenn er noch so aufmerksam fährt, passieren. Und nun stell Dir vor, Du gerätst an einer Stelle Deiner Fahrt auf nicht vorherzusehendes Glatteis, verlierst die Kontrolle über den PKW und fährst einen Menschen so über den Haufen, dass er stirbt. Ermittlungsverfahren, Anklage und Hauptverfahren werden unter dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen Dich eingeleitet.

Bist Du dann nicht froh, wenn Du Deine Unschuld nicht beweisen musst, sondern das Gericht bis zum Urteil davon ausgehen muss, dass Du unschuldig bist?Dass ein Staatsanwalt auch Dich entlastende Tatsachen ermitteln muss? ((Ja, das ist Teil der Aufgabe der StA)

Adunaphel
27.01.2011, 00:24
Genau, allerdings würde ICH dann auch nicht schweigen.
Das wäre wider meiner Natur.

Was allerdings das Autofahren mit seinen möglichen allgemeinen Gefahren mit einem aktuellen Vergewaltigungsvorwurf zu tun hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ds glaube ich Dir aufs Wort.

Thauris
27.01.2011, 00:25
Die Firnis der Zivilidation ist dünn. Wollt Ihr das Bisschen wirklich abkratzen und zu mittelalerlichen, NS oder auch kommusnistischen Strafprozessen zurück?



Findest Du diese mittelalterliche Hexenjagd besser?

maxikatze
27.01.2011, 00:27
Nein und nochmals nein. Ich bin strikt dagegen, auch nur ein Prinzip eines rechtsstaatlichen Verfahrens wegen eines zweitklassigen Wetterfroschs zu opfern!

Die Firnis der Zivilidation ist dünn. Wollt Ihr das Bisschen wirklich abkratzen und zu mittelalerlichen, NS oder auch kommusnistischen Strafprozessen zurück?

Bedenkt immer eins: Jeder von uns kann in die Situation kommen als Angeklagter einem Strafprozess ausgesetzt zu werden. Sei es gerechtgertigt oder auch nicht. Und da kann jeder nur froh sein, wenn bis zu Uteilsspruch die Unschuldsvermutung gilt.

Warum denn?
Warum sollte zB ein Herr namens Zurwehme bei ausreichend vorhandenen Beweisen erst nach einem Urteilsspruch als schuldig gelten?

umananda
27.01.2011, 00:28
Das ehrt Dich. Darum geht es nicht. Es geht mir bei diesem Beispiel um fahrlässig begangene Delikte. Das kann jedem Autofahrer, auch wenn er noch so aufmerksam fährt, passieren. Und nun stell Dir vor, Du gerätst an einer Stelle Deiner Fahrt auf nicht vorherzusehendes Glatteis, verlierst die Kontrolle über den PKW und fährst einen Menschen so über den Haufen, dass er stirbt. Ermittlungsverfahren, Anklage und Hauptverfahren werden unter dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen Dich eingeleitet.

Bist Du dann nicht froh, wenn Du Deine Unschuld nicht beweisen musst, sondern das Gericht bis zum Urteil davon ausgehen muss, dass Du unschuldig bist?Dass ein Staatsanwalt auch Dich entlastende Tatsachen ermitteln muss? ((Ja, das ist Teil der Aufgabe der StA)

Wenn ich die Kontrolle über mein Fahrzeug verliere und keine äußeren Umstände wie Glatteis oder starker Regen .... oder ein technischer Defekt mein Fahrzeug manövrierunfähig gemacht hat, dann habe ich einen Fehler begangen. Das sind Dinge, die man nicht beeinflussen kann ... ob mir nun eine Fliege ins Auge geflogen ist .... oder etwas anderes, spielt kaum eine Rolle.

Da ich weder Drogen noch Alkohol zu mir nehme .... nicht einmal ein Achterl, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, wird wohl meine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Es ist trotzdem verwunderlich, dass du Vergewaltigung mit einem Verkehrsunfall vergleichst. Du solltest dich vom Wort "Verkehr" nicht irritieren lassen.

Servus umananda

GG146
27.01.2011, 00:32
Ich habe keinen "EX", der einen Geschäftspartner hat, außerdem bin ich verheiratet und pflege nicht mit Ex-Geliebten Kaffee zu trinken ... .

Servus umananda

Uninteressant, was Du hast und pflegst. Wichtig ist nur der Löffel, den ein Mörder eines Geschäftspartners Deines Mannes auch in irgendeinem Cafè einsacken kann, um Dich als die Mörderin und Geliebte des Geschäftspartners hinzustellen.

Adunaphel
27.01.2011, 00:32
Findest Du diese mittelalterliche Hexenjagd besser?

Nein, Thauris, und dazu habe ich auch schon Stellung bezogen. Wenn ich, durch die Hinweise in diesem Strang, gewisse Blogs lese, kommt mir ehrlich gesagt der Kaffee von vorgestern hoch. Ich sehe auch das Leben des mmO ruiniert. Was mit der Frau veranstaltet wurde, spottet jeder Beschreibung und, das kann ich Dir versichern, auc so nicht in den Verfahrensvorschriften vorgesehen. Z.B. kann die Anschrift eines Opfers nicht in den Akten auftauchen.

Auch habe ich bereits darauf hingewiesen, dass wir die Ebenen bitteschön nicht vermischen dürfen. Nochmal: Meine Emotionen sagen mir bei Vergewaltigungsvorwürfen: Scheiss Kerl, schneidet ihm die Eier ab.

Darum geht es aber nicht. Es geht um Verfahrensgrundsätze, die egal was wir persönlich davon halten eingehalten werden müssen.

umananda
27.01.2011, 00:34
Uninteressant, was Du hast und pflegst. Wichtig ist nur der Löffel, den ein Mörder eines Geschäftspartners Deines Mannes auch in irgendeinem Cafè einsacken kann, um Dich als die Mörderin und Geliebte des Geschäftspartners hinzustellen.

Mein Mann hat ebenfalls keinen Geschäftspartner ... jetzt wirst du ziemlich trotzig.

Servus umananda

Adunaphel
27.01.2011, 00:35
Wenn ich die Kontrolle über mein Fahrzeug verliere und keine äußeren Umstände wie Glatteis oder starker Regen .... oder ein technischer Defekt mein Fahrzeug manövrierunfähig gemacht hat, dann habe ich einen Fehler begangen. Das sind Dinge, die man nicht beeinflussen kann ... ob mir nun eine Fliege ins Auge geflogen ist .... oder etwas anderes, spielt kaum eine Rolle.

Da ich weder Drogen noch Alkohol zu mir nehme .... nicht einmal ein Achterl, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, wird wohl meine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Es ist trotzdem verwunderlich, dass du Vergewaltigung mit einem Verkehrsunfall vergleichst. Du solltest dich vom Wort "Verkehr" nicht irritieren lassen.

Servus umananda

Schade.

Manchmal muss man von dem Kleinen auf das Große schließen.

GG146
27.01.2011, 00:35
Warum denn?
Warum sollte zB ein Herr namens Zurwehme bei ausreichend vorhandenen Beweisen erst nach einem Urteilsspruch als schuldig gelten?

Damit das für alle anderen noch nicht Verurteilten auch zuverlässig gilt. Bei Verbrechern wie Zurwehme richtet die Unschuldsvermutung keinen Schaden an, die wandern von der U-Haft direkt in Strafhaft. Aber bei tatsächlich Unschuldigen kann die Unschuldsvermutung eine große Rolle spielen.

Adunaphel
27.01.2011, 00:37
Warum denn?
Warum sollte zB ein Herr namens Zurwehme bei ausreichend vorhandenen Beweisen erst nach einem Urteilsspruch als schuldig gelten?

Ganz einfach: Weil bis dahin die Unschuldsvermutung gilt.

Thauris
27.01.2011, 00:38
Nein, Thauris, und dazu habe ich auch schon Stellung bezogen. Wenn ich, durch die Hinweise in diesem Strang, gewisse Blogs lese, kommt mir ehrlich gesagt der Kaffee von vorgestern hoch. Ich sehe auch das Leben des mmO ruiniert. Was mit der Frau veranstaltet wurde, spottet jeder Beschreibung und, das kann ich Dir versichern, auc so nicht in den Verfahrensvorschriften vorgesehen. Z.B. kann die Anschrift eines Opfers nicht in den Akten auftauchen.

Auch habe ich bereits darauf hingewiesen, dass wir die Ebenen bitteschön nicht vermischen dürfen. Nochmal: Meine Emotionen sagen mir bei Vergewaltigungsvorwürfen: Scheiss Kerl, schneidet ihm die Eier ab.

Darum geht es aber nicht. Es geht um Verfahrensgrundsätze, die egal was wir persönlich davon halten eingehalten werden müssen.

Es geht mir nicht nur um die Blogs, sondern auch um die Art und Weise wie das im Prozess gehandhabt wird. Das wurde ja nun schon von Beginn an hier abgehandelt. Diese Frau hat jemanden verklagt, der sie laut ihren Angaben vergewaltigt hat - wieso mutiert sie zur Täterin und wieso wird mit den miesesten Methoden versucht sie zum schweigen zu bringen? Rechtsstaatliche Prinzipien sehen anders aus, und das ist nicht nur in diesem speziellen Vergewaltigungsprozess so!

Ali
27.01.2011, 00:38
Damit das für alle anderen noch nicht Verurteilten auch zuverlässig gilt. Bei Verbrechern wie Zurwehme richtet die Unschuldsvermutung keinen Schaden an, die wandern von der U-Haft direkt in Strafhaft. Aber bei tatsächlich Unschuldigen kann die Unschuldsvermutung eine große Rolle spielen.

Nur haben wir es speziell auf diesen Fall bezogen schon lange nicht mehr mit einer Unschuldsvermutung, auf keiner Seite zu tun. Die Grenzen wurden massiv überschritten und inzwischen wird die gesamte deutsche Justiz vergewaltigt.

GG146
27.01.2011, 00:39
Mein Mann hat ebenfalls keinen Geschäftspartner ... jetzt wirst du ziemlich trotzig.

Servus umananda

Dann hat er eben einen Tennispartner oder Kumpel im Fussball - Fanclub, den jemand aus dem Weg haben möchte.

Das "trotzig" muss ich wirklich volley und dabei trotzdem moderat zurückgeben, weil Deine alberne Beckmesserei mit "trotzig" eher euphemistisch umschrieben ist.

umananda
27.01.2011, 00:39
Schade.

Manchmal muss man von dem Kleinen auf das Große schließen.

Ich halte Mord, Totschlag, Geiselnahme und Vergewaltigung für die schlimmsten Verbrechen die ein Mensch begehen kann. Alles andere läuft meiner Ansicht nach unter ferner liefen ...

Servus umananda

umananda
27.01.2011, 00:40
Dann hat er eben einen Tennispartner oder Kumpel im Fussball - Fanclub, den jemand aus dem Weg haben möchte.

Das "trotzig" muss ich wirklich volley und dabei trotzdem moderat zurückgeben, weil Deine alberne Beckmesserei mit "trotzig" eher euphemistisch umschrieben ist.

Was willst du mir eigentlich damit erklären? Das man deshalb einen Wetterfrosch, der mit Sicherheit Frauen misshandelt hat, zum Kulturgut erklären sollte?

Servus umananda

Ali
27.01.2011, 00:41
Es geht mir nicht nur um die Blogs, sondern auch um die Art und Weise wie das im Prozess gehandhabt wird. Das wurde ja nun schon von Beginn an hier abgehandelt. Diese Frau hat jemanden verklagt, der sie laut ihren Angaben vergewaltigt hat - wieso mutiert sie zur Täterin und wieso wird mit den miesesten Methoden versucht sie zum schweigen zu bringen? Rechtsstaatliche Prinzipien sehen anders aus!

Und dieses schon lange und der Streit, egal wo, explodierte als die ersten Gegenstimmen sich meldeten.
Rückert und Friedrichsen schrien schon bevor Alice Schwarzer nur ansetzte.Und jetzt geht das Theater im Gericht weiter.

maxikatze
27.01.2011, 00:41
Damit das für alle anderen noch nicht Verurteilten auch zuverlässig gilt. Bei Verbrechern wie Zurwehme richtet die Unschuldsvermutung keinen Schaden an, die wandern von der U-Haft direkt in Strafhaft. Aber bei tatsächlich Unschuldigen kann die Unschuldsvermutung eine große Rolle spielen.

Solche Fälle meinte ich ja. Nämlich bei solchen Verbrechen, wo 100%ig erwiesen ist, dass der Schwerkriminelle die Tat begangen hat. Dann finde ich den Spruch, dass die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung gelten soll, Schwachsinn.

Paul Felz
27.01.2011, 00:42
Nur haben wir es speziell auf diesen Fall bezogen schon lange nicht mehr mit einer Unschuldsvermutung, auf keiner Seite zu tun. Die Grenzen wurden massiv überschritten und inzwischen wird die gesamte deutsche Justiz vergewaltigt.
Dann vermuten "wir" bei beiden Schuld?

Adunaphel
27.01.2011, 00:42
Ich halte Mord, Totschlag, Geiselnahme und Vergewaltigung für die schlimmsten Verbrechen die ein Mensch begehen kann. Alles andere läuft meiner Ansicht nach unter ferner liefen ...

Servus umananda

Zusätzlich rechne ich noch den Missbrauch von kindern dazu. Aber: Was in Kleinen gilt, muss auch im Großen gelten, egal was das Herz dazu sagt.

Paul Felz
27.01.2011, 00:43
Solche Fälle meinte ich ja. Nämlich bei solchen Verbrechen, wo 100%ig erwiesen ist, dass der Schwerkriminelle die Tat begangen hat. Dann finde ich den Spruch, dass die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung gelten soll, Schwachsinn.
Ist es auch. Denn das "Erweisen" erfolgt ja am Gericht. Oder sogar schon vorher. Dann allerdings geht es nicht um Schuld, sondern um das Strafmaß.

umananda
27.01.2011, 00:43
Zusätzlich rechne ich noch den Missbrauch von kindern dazu. Aber: Was in Kleinen gilt, muss auch im Großen gelten, egal was das Herz dazu sagt.

Da kann und will ich dir nicht widersprechen.

Servus umananda

GG146
27.01.2011, 00:43
Nur haben wir es speziell auf diesen Fall bezogen schon lange nicht mehr mit einer Unschuldsvermutung, auf keiner Seite zu tun. Die Grenzen wurden massiv überschritten und inzwischen wird die gesamte deutsche Justiz vergewaltigt.

Ich sehe aber beim besten Willen nicht, wieso der Grundsatz der Unschuldsvermutung das Problem im Kachelfall sein soll. Der Grundsatz schützt nur Unschuldige vor Vorverurteilungen und damit verbundenden Verzerrungen des Verfahrens, hier ist das eigentliche Problem die typische Situation von Vergewaltigungsprozessen: "Aussage gegen Aussage" und das unvermeidliche "schmutzige Wäsche waschen", wenn man nicht jede Anzeige in dieser Situation sofort fallen lassen will, sondern die Glaubwürdigkeit der Personen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen bis ins Kleinste aufschlüsselt.

umananda
27.01.2011, 00:46
Ich sehe aber beim besten Willen nicht, wieso der Grundsatz der Unschuldsvermutung das Problem im Kachelfall sein soll. Der Grundsatz schützt nur Unschuldige vor Vorverurteilungen und damit verbundenden Verzerrungen des Verfahrens, hier ist das eigentliche Problem die typische Situation von Vergewaltigungsprozessen: "Aussage gegen Aussage" und das unvermeidliche "schmutzige Wäsche waschen", wenn man nicht jeden Anzeige in dieser Situation sofort fallen lassen will, sondern die Glaubwürdigkeit der Personen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen bis ins Kleinste aufschlüsselt.

Steht es wirklich "Aussage" gegen "Aussage" ... ? Es müsste heißen, es steht eine Aussage gegen viele Aussagen.

Servus umananda

Thauris
27.01.2011, 00:47
Ich sehe aber beim besten Willen nicht, wieso der Grundsatz der Unschuldsvermutung das Problem im Kachelfall sein soll. Der Grundsatz schützt nur Unschuldige vor Vorverurteilungen und damit verbundenden Verzerrungen des Verfahrens, hier ist das eigentliche Problem die typische Situation von Vergewaltigungsprozessen: "Aussage gegen Aussage" und das unvermeidliche "schmutzige Wäsche waschen", wenn man nicht jeden Anzeige in dieser Situation sofort fallen lassen will, sondern die Glaubwürdigkeit der Personen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen bis ins Kleinste aufschlüsselt.

Berechtigt das dazu dem Staatsanwalt zu drohen? Intime Fotos und emails aus der Beziehung mit Kachelmann als Beweis ihrer "Schamlosigkeit" herzunehmen, ihr offen zu unterstellen sie habe sich die Verletzungen selbst beigebracht, sie als Lügnerin und Stalkerin durch die Öffentlichkeit hetzen zu lassen? Oder darf die Unschuldsvermutung nur für ihn gelten?

Adunaphel
27.01.2011, 00:48
Es geht mir nicht nur um die Blogs, sondern auch um die Art und Weise wie das im Prozess gehandhabt wird. Das wurde ja nun schon von Beginn an hier abgehandelt. Diese Frau hat jemanden verklagt, der sie laut ihren Angaben vergewaltigt hat - wieso mutiert sie zur Täterin und wieso wird mit den miesesten Methoden versucht sie zum schweigen zu bringen? Rechtsstaatliche Prinzipien sehen anders aus, und das ist nicht nur in diesem speziellen Vergewaltigungsprozess so!

Thauris, die Art und Weise wie dieser Prozess von den Beteiligten geführt wird, ist für mich gelinde gesagt mehr als fragwürdig.

Allerdings hat das nichts mit der Unschuldsvermutung zu tun.

GG146
27.01.2011, 00:50
Steht es wirklich "Aussage" gegen "Aussage" ... ? Es müsste heißen, es steht eine Aussage gegen viele Aussagen.

Servus umananda

Die "vielen Aussagen" sind nur Leumundszeugnisse, die bereits in den Bereich "schmutzige Wäsche waschen" gehören. Die Grundsituation ist "Aussage gegen Aussage", da kann man den mutmaßlichen Täter eben nur laufenlassen oder solche Drecksprozesse wie in Vergewaltigungsfällen üblich hinnehmen, eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

maxikatze
27.01.2011, 00:51
Ganz einfach: Weil bis dahin die Unschuldsvermutung gilt.
Tut mir leid, aber das hört sich nach Auswendigpauken der §§ an und nicht nach einer schlüssigen Antwort. Ich habe diese Frage auch schon mehrfach gestellt und sie von den Juristen, die hier im Forum posten, eine Antwort bekommen. Schlüssig war mir keine einzige davon.
Der Satz scheint wirklich in Stein gemeißelt zu sein, an dem nicht gerüttelt werden darf. Warum auch immer.

DieLara
27.01.2011, 00:51
Steht es wirklich "Aussage" gegen "Aussage" ... ? Es müsste heißen, es steht eine Aussage gegen viele Aussagen.

Servus umananda

Wie wahr, wie wahr! :]

Ali
27.01.2011, 00:52
Ich sehe aber beim besten Willen nicht, wieso der Grundsatz der Unschuldsvermutung das Problem im Kachelfall sein soll. Der Grundsatz schützt nur Unschuldige vor Vorverurteilungen und damit verbundenden Verzerrungen des Verfahrens, hier ist das eigentliche Problem die typische Situation von Vergewaltigungsprozessen: "Aussage gegen Aussage" und das unvermeidliche "schmutzige Wäsche waschen", wenn man nicht jeden Anzeige in dieser Situation sofort fallen lassen will, sondern die Glaubwürdigkeit der Personen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen bis ins Kleinste aufschlüsselt.

Eben und schon das erhitzt eigenartigerweise die Gemüter. Was du sagst ist allgemein gültig und womit wir es speziell in diesem Fall zu tun haben ist zum Teil, weil auch seelischer Missbrauch darin liegt, vom Gesetz her nicht greifbar und jetzt haben wir eine Situation mit all den Lausemädchen, wo es auch noch offen ist ob es eventuell zu einer zweiten Anzeige kommt und somit ist ein mmTäter auch damit greifbar, weil deren Aussage die Aussage der NK stützt.
Auf keinen Fall kann sich Kachelmann mit einem Mann vergleichen, der unschuldig einer Falschanzeige zum Opfer fällt.
Kachelmann ist moralisch schuldig, wahrscheinlich auch wegen Körperverletzungen nur an anderen Personen, eine zweite Anzeige ist noch offen, seine Gewalt ist bestätigt.
Und momentan ersetzt er seine Lausemädchen durch die Anwälte und spielt nach wie vor sein Spiel.

Ali
27.01.2011, 00:54
Thauris, die Art und Weise wie dieser Prozess von den Beteiligten geführt wird, ist für mich gelinde gesagt mehr als fragwürdig. Allerdings hat das nichts mit der Unschuldsvermutung zu tun.

Weil wieder eine narzisstische Manipulation dahinter steckt.
Und so ist es.

Thauris
27.01.2011, 00:54
Thauris, die Art und Weise wie dieser Prozess von den Beteiligten geführt wird, ist für mich gelinde gesagt mehr als fragwürdig.

Allerdings hat das nichts mit der Unschuldsvermutung zu tun.

Doch - denn genau mit diesen Methoden soll ein in dubio pro reo durchgedrückt werden, denn seine Unschuld lässt sich nicht beweisen!

umananda
27.01.2011, 00:54
Die "vielen Aussagen" sind nur Leumundszeugnisse, die bereits in den Bereich "schmutzige Wäsche waschen" gehören. Die Grundsituation ist "Aussage gegen Aussage", da kann man den mutmaßlichen Täter eben nur laufenlassen oder solche Drecksprozesse wie in Vergewaltigungsfällen üblich hinnehmen, eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

Nein ... man lässt einen Vergewaltiger nicht laufen. Man soll ein Exempel statuieren. Immer dieser Ausländerbonus ...

Servus umananda

maxikatze
27.01.2011, 00:54
Berechtigt das dazu dem Staatsanwalt zu drohen? Intime Fotos und emails aus der Beziehung mit Kachelmann als Beweis ihrer "Schamlosigkeit" herzunehmen, ihr offen zu unterstellen sie habe sich die Verletzungen selbst beigebracht, sie als Lügnerin und Stalkerin durch die Öffentlichkeit hetzen zu lassen? Oder darf die Unschuldsvermutung nur für ihn gelten?

Eben. JK wurde bis jetzt noch immer mit Samthandschuhen angefasst. Kein Verhörmarathon von 20 Stunden, Aussageverweigerungsrecht, das Recht zum Lügen usw. Ganz schön viel Privilegien für einen der angeklagt ist.

GG146
27.01.2011, 00:55
Berechtigt das dazu dem Staatsanwalt zu drohen? Intime Fotos und emails aus der Beziehung mit Kachelmann als Beweis ihrer "Schamlosigkeit" herzunehmen, ihr offen zu unterstellen sie habe sich die Verletzungen selbst beigebracht, sie als Lügnerin und Stalkerin durch die Öffentlichkeit hetzen zu lassen? Oder darf die Unschuldsvermutung nur für ihn gelten?

Nein, das berechtigt weder zu Drohungen gegenüber dem Staatsanwalt noch zu schamlosen Verleumdungen gegen einen Gutachter. Aber die unausweichliche Notwendigkeit, einen Drecksprozess zu führen, wenn man nicht fast alle Vergewaltiger laufenlassen will, bringt eine Tendenz zu solchen Verteidigungsmitteln mit sich. Der muss man eben begegnen, indem man die Verteidiger für das Überreizen ihres Blattes höchstpersönlich verantwortlich macht, aber nicht durch Aufweichen der Unschuldsvermutung bzw. des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" (siehe massenhafte Verurteilung Unschuldiger in den Wormser Verfahren).

Wenn ich der hochkarätige Gutachter in diesem Fall wäre, würde ich Schwenn nach dem Strafprozess gegen Kachelmann vor allen in Betracht kommenden Zivil- Straf- und Ehrengerichten ans Kreuz nageln, bis kein Hund mehr ein Stück Brot von ihm nimmt.

Adunaphel
27.01.2011, 00:56
Tut mir leid, aber das hört sich nach Auswendigpauken der §§ an und nicht nach einer schlüssigen Antwort. Ich habe diese Frage auch schon mehrfach gestellt und sie von den Juristen, die hier im Forum posten, eine Antwort bekommen. Schlüssig war mir keine einzige davon.
Der Satz scheint wirklich in Stein gemeißelt zu sein, an dem nicht gerüttelt werden darf. Warum auch immer.

Wäre Dir ein Prozess nach Art des Volksgerichtshofs oder auch ein kommunistischer Schauprozess lieber?

Thauris
27.01.2011, 00:57
Die "vielen Aussagen" sind nur Leumundszeugnisse, die bereits in den Bereich "schmutzige Wäsche waschen" gehören. Die Grundsituation ist "Aussage gegen Aussage", da kann man den mutmaßlichen Täter eben nur laufenlassen oder solche Drecksprozesse wie in Vergewaltigungsfällen üblich hinnehmen, eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

Das ist auch soweit vollkommen in Ordnung - er kann ja komischerweise nicht mit Leumundszeugen aufwarten. Was nicht in Ordnung ist, sind die schon kriminellen Methoden die angewendet werden, um die Nebenklägerin in Misskredit und zum aufgeben zu bringen.

Ali
27.01.2011, 00:58
Nein, das berechtigt weder zu Drohungen gegenüber dem Staatsanwalt noch zu schamlosen Verleumdungen gegen einen Gutachter. Aber die unausweichliche Notwendigkeit, einen Drecksprozess zu führen, wenn man nicht fast alle Vergewaltiger laufenlassen will, bringt eine Tendenz zu solchen Verteidigungsmitteln mit sich. Der muss man eben begegnen, indem man die Verteidiger für das Überreizen ihres Blattes höchstpersönlich verantwortlich macht, aber nicht durch Aufweichen der Unschuldsvermutung bzw. des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" (siehe massenhafte Verurteilung Unschuldiger in den Wormser Verfahren).

Wenn ich der hochkarätige Gutachter in diesem Fall wäre, würde ich Schwenn nach dem Strafprozess gegen Kachelmann vor allen in Betracht kommenden Zivil- Straf- und Ehrengerichten ans Kreuz nageln, bis kein Hund mehr ein Stück Brot von ihm nimmt.

Und das hoffe ich wird er auch tun.

umananda
27.01.2011, 00:58
Man müsste jetzt nur noch wissen, ob hier im Forum mehr Männer für die Kachelmänn´sche Unschuldsvermutung plädieren als Frauen. Dann wüsste man wenigstens wohin der berüchtigte Hase läuft.

Servus umananda

Adunaphel
27.01.2011, 00:58
Doch - denn genau mit diesen Methoden soll ein in dubio pro reo durchgedrückt werden, denn seine Unschuld lässt sich nicht beweisen!

Die muss auch nicht bewiesen werden.

Thauris
27.01.2011, 01:01
Der muss man eben begegnen, indem man die Verteidiger für das Überreizen ihres Blattes höchstpersönlich verantwortlich macht, aber nicht durch Aufweichen der Unschuldsvermutung bzw. des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten"

Das verlangt hier auch keiner - lediglich einen fairen und vor allen Dingen menschlichen Prozess, in dem solche kriminellen Methoden aussen vor bleiben, die das mm. Opfer zum Täter machen.

GG146
27.01.2011, 01:01
Nein ... man lässt einen Vergewaltiger nicht laufen. Man soll ein Exempel statuieren. Immer dieser Ausländerbonus ...

Servus umananda

Das erinnert mich etwas an Machiavelli - irgendjemanden aufhängen, ob schuldig oder unschuldig ist egal, Hauptsache es wird abgeschreckt.

Die Konsequenz dieser Vorgehensweise in unserem Teil der Welt mit uneingeschränkter Presse- und Meinungsfreiheit ist allerdings, dass früher oder später die Unschuld sozial oder physisch vernichteter Menschen im Nachhinein bewiesen werden wird, davon können die Amis ein Lied singen.

Dann ist die Justiz wieder maßlos diskreditiert und die Verbrecher bekommen 10 x soviel Freiräume wie vorher.

maxikatze
27.01.2011, 01:02
Wäre Dir ein Prozess nach Art des Volksgerichtshofs oder auch ein kommunistischer Schauprozess lieber?

Ich seh schon, Du willst nicht differenzieren und tust stattdessen so, als ob ich für Urteile a la Freisler wäre.

Ali
27.01.2011, 01:03
Das ist auch soweit vollkommen in Ordnung - er kann ja komischerweise nicht mit Leumundszeugen aufwarten. Was nicht in Ordnung ist, sind die schon kriminellen Methoden die angewendet werden, um die Nebenklägerin in Misskredit und zum aufgeben zu bringen.

Dann die Dankesmail an Neeser, ich bin inzwischen überzeugt davon, dass sie von ihm stammt. :rolleyes:

Thauris
27.01.2011, 01:03
Die muss auch nicht bewiesen werden.

Offensichtlich muss hier wohl die Schuld der Nebenklägerin bewiesen werden!

umananda
27.01.2011, 01:03
(...)

Dann ist die Justiz wieder maßlos diskreditiert und die Verbrecher bekommen 10 x soviel Freiräume wie vorher.

Viel größere Freiräume können Vergewaltiger kaum noch bekommen.

Servus umananda

maxikatze
27.01.2011, 01:04
Wenn ich der hochkarätige Gutachter in diesem Fall wäre, würde ich Schwenn nach dem Strafprozess gegen Kachelmann vor allen in Betracht kommenden Zivil- Straf- und Ehrengerichten ans Kreuz nageln, bis kein Hund mehr ein Stück Brot von ihm nimmt.

Abwarten, ob Seidler nach Prozessende noch die nötige Kraft dafür findet.

Ali
27.01.2011, 01:05
Abwarten, ob Seidler nach Prozessende noch die nötige Kraft dafür findet.

Hat er!

Adunaphel
27.01.2011, 01:05
Ich seh schon, Du willst nicht differenzieren und tust stattdessen so, als ob ich für Urteile a la Freisler wäre.

Blödsinn.

Adunaphel
27.01.2011, 01:05
Offensichtlich muss hier wohl die Schuld der Nebenklägerin bewiesen werden!

Nein.

GG146
27.01.2011, 01:08
Viel größere Spielräume können Vergewaltiger kaum noch bekommen.

Servus umananda

Sicher können sie das, guckst Du Länder mit islamischem Recht.

Außerdem hat es in der westlichen Welt eine ganze Reihe Wiederaufnahmeverfahren gegeben, in denen die Verurteilung Unschuldiger wegen Sexualdelikten nachgewiesen wurde. Das wird hier auch ausgeblendet.

maxikatze
27.01.2011, 01:08
Hat er!
Was zu wünschen wäre.

Blödsinn.

Gut, in Ordnung. Dann vergiss auch bitte deine Frage ob ich für kommunistische Schauprozesse oder Volksgerichtshofurteile plädiere.

Adunaphel
27.01.2011, 01:08
Das erinnert mich etwas an Machiavelli - irgendjemanden aufhängen, ob schuldig oder unschuldig ist egal, Hauptsache es wird abgeschreckt.

Die Konsequenz dieser Vorgehensweise in unserem Teil der Welt mit uneingeschränkter Presse- und Meinungsfreiheit ist allerdings, dass früher oder später die Unschuld sozial oder physisch vernichteter Menschen im Nachhinein bewiesen werden wird, davon können die Amis ein Lied singen.

Dann ist die Justiz wieder maßlos diskreditiert und die Verbrecher bekommen 10 x soviel Freiräume wie vorher.

Die Justiz hat sich bereits mit diesem Verfahren diskreditiert. Irgendwo hab ich gelesen, dieser Prozess sei ein Tiefpunkt der strafrechtlichen Verfahren. Das ist m. E. richtig. Nach Ende des Prozesses wird viel aufzuarbeiten sein.

GG146
27.01.2011, 01:09
Hat er!

Traue ich ihm auch zu und drücke ihm die Daumen.

Ali
27.01.2011, 01:09
Das verlangt hier auch keiner - lediglich einen fairen und vor allen Dingen menschlichen Prozess, in dem solche kriminellen Methoden aussen vor bleiben, die das mm. Opfer zum Täter machen.

Und genau das sagte ich gestern auch schon, das sind wahrhaftig kriminelle Methoden und ein absolut kranker Geist, der dahinter steckt.

umananda
27.01.2011, 01:09
Das erinnert mich etwas an Machiavelli - irgendjemanden aufhängen, ob schuldig oder unschuldig ist egal, Hauptsache es wird abgeschreckt.



Niccolò Machiavelli war mit Sicherheit nicht der dümmste Denker seiner Zeit ... aber der Wetterfrosch wird nicht gehängt ... die Todesstrafe ist zum Glück abgeschafft.

Servus umananda

Ali
27.01.2011, 01:12
Traue ich ihm auch zu und drücke ihm die Daumen.

Die sind jetzt vor Gericht, da läuft das anders, aber ich bin sicher Seidler hat ihn schon "diagnostiziert" und weiss, wie er vorgehen muss. Jetzt mit Anwalt und dann danach.
Schwenn überschätzt sich, leidet unter Grössenwahn, braucht Publikum und solche Männchen scheitern zuletzt an sich selbst und darin andere zu unterschätzen.

Thauris
27.01.2011, 01:13
Nein.

Genau so wird es aber gehandhabt - es ist wie in allen Vergewaltigungsprozessen, der einzige Unterschied ist dass eine Armada von Anwälten und Gutachtern aufgefahren werden - das Ergebnis ist immer das gleiche. Die Frau ist schuldig, entweder hat sie sich aufreizend verhalten, oder aber sie war zu aufreizend gekleidet, "psychisch krank", betrunken oder sonstiges - und wenn man am Leumund nicht kratzen kann, hat sie sich eben in der Beziehung selbst "schamlos" verhalten wie in diesem Fall - von den Manipulationen hinter den Kulissen ganz zu schweigen.
Das ist nichts anderes als eine Hexenjagd, und dann dürfte es kaum noch verwundern warum so wenige Frauen noch bereit sind, ihre Peiniger anzuzeigen. Wir haben es in solchen Fällen mit einer gewaltigen gesellschaftlichen und juristischen Schieflage zu tun - das ist Fakt!

Adunaphel
27.01.2011, 01:15
Gut, in Ordnung. Dann vergiss auch bitte deine Frage ob ich für kommunistische Schauprozesse oder Volksgerichtshofurteile plädiere.

Ich habe nicht erwartet, dass Du diese rhetorische Frage auf Dich persönlich beziehst.

Die Unschuldsvermutung ist das Ergebnis einer langen prozessrechtlichen Entwicklung, weg von einer "hochnotpeinlichen Befragung" hin zu der Erkenntnis, dass auch ein Angeklagter Rechte bis zur Urteilsverkündung hat.

maxikatze
27.01.2011, 01:15
Sicher können sie das, guckst Du Länder mit islamischem Recht.

Außerdem hat es in der westlichen Welt eine ganze Reihe Wiederaufnahmeverfahren gegeben, in denen die Verurteilung Unschuldiger wegen Sexualdelikten nachgewiesen wurde. Das wird hier auch ausgeblendet.

Hier wird nichts ausgeblendet. Thema Falschanschuldigung hatten wir bereits. Ein User verstieg sich zu der Behauptung, dass 87% Falschbeschuldigungen sein müssen.:rolleyes:
Hör mir mit islamischem Recht auf .... da kommen Männer besser bei weg. Frauen werden zT auch heute noch gesteinigt, weil man ihnen nicht glaubt.

umananda
27.01.2011, 01:17
Sicher können sie das, guckst Du Länder mit islamischem Recht.

Außerdem hat es in der westlichen Welt eine ganze Reihe Wiederaufnahmeverfahren gegeben, in denen die Verurteilung Unschuldiger wegen Sexualdelikten nachgewiesen wurde. Das wird hier auch ausgeblendet.

Da werden die Vergewaltiger verschont und die Opfer gesteinigt oder ausgepeitscht. Das kommt den guten Humanisten bei uns sehr entgegen. An Frauenverachtung mangelt es auch hier nicht, bei einigen Pappnasen.

Du musst mir das nicht erst erzählen, denn genau das ist mein Anliegen .... ich bin ja nicht willkürlich eine Skeptikerin, was den Islam betrifft.

Servus umananda

Thauris
27.01.2011, 01:18
Hier wird nichts ausgeblendet. Thema Falschanschuldigung hatten wir bereits. Ein User verstieg sich zu der Behauptung, dass 87% Falschbeschuldigungen sein müssen.:rolleyes:


Nicht sein müssen, er hat behauptet dass es 87 % sind, und zwar in einer Endlosschleife die sich durch den ganzen Strang zieht.

Adunaphel
27.01.2011, 01:19
Genau so wird es aber gehandhabt - es ist wie in allen Vergewaltigungsprozessen, der einzige Unterschied ist das eine Armada von Anwälten und Gutachtern aufgefahren werden - das Ergebnis ist immer das gleiche. Die Frau ist schuldig, entweder hat sie sich aufreizend verhalten, oder aber sie war zu aufreizend gekleidet, "psychisch krank", betrunken oder sonstiges - und wenn man am Leunmund nicht kratzen kann, hat sie sich eben in der Beziehung selbst "schamlos" verhalten wie in diesem Fall - von den Manipulationen hinter den Kulissen ganz zu schweigen.
Das ist nichts anderes als eine Hexenjagd, und dann dürfte es kaum noch verwundern warum so wenige Frauen noch bereit sind, ihre Peiniger anzuzeigen. Wir haben es in solchen Fällen mit einer gewaltigen gesellschaftlichen und juristischen Schieflage zu tun - das ist Fakt!

Und da kann ich Dir aus der erfahrung heraus mit solchen verfahren versichern: Im Normalfall ist das nicht so. Der oder die Vorsitzende wird jeden Verteidiger scharf angehen, der dem Opfer das von Dir genannte Verhalten unterstellt. Normalerweise hält sich auch ein Verteidiger zurück.

Zumindest ist das bei uns im Pott so.

GG146
27.01.2011, 01:21
Das ist nichts anderes als eine Hexenjagd, und dann dürfte es kaum noch verwundern warum so wenige Frauen noch bereit sind, ihre Peiniger anzuzeigen. Wir haben es in solchen Fällen mit einer gewaltigen gesellschaftlichen und juristischen Schieflage zu tun - das ist Fakt!

Ein Fakt, für den sich die tatsächlich vergewaltigten und durch Verteidiger drangsalierten Frauen bei den Frauen bedanken können, die ebenso tatsächlich in der Vergangenheit schon Männer falsch beschuldigt haben, warum auch immer.


Hier wird nichts ausgeblendet. Thema Falschanschuldigung hatten wir bereits. Ein User verstieg sich zu der Behauptung, dass 87% Falschbeschuldigungen sein müssen.:rolleyes:
Hör mir mit islamischem Recht auf .... da kommen Männer besser bei weg. Frauen werden zT auch heute noch gesteinigt, weil man ihnen nicht glaubt.

Ich habe jedenfalls nicht von 87 % Falschbeschuldigungen geredet, sondern von diesen Prozessen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse

Und das ist kein Sonderfall, sowas gibt es eben.

Thauris
27.01.2011, 01:23
Und da kann ich Dir aus der erfahrung heraus mit solchen verfahren versichern: Im Normalfall ist das nicht so. Der oder die Vorsitzende wird jeden Verteidiger scharf angehen, der dem Opfer das von Dir genannte Verhalten unterstellt. Normalerweise hält sich auch ein Verteidiger zurück.

Zumindest ist das bei uns im Pott so.

Es gibt genug andere Beispiele! Und wenn Du Dir mal das Verhalten der Gesellschaft gegenüber solchen Opfern ansiehst, bestätigt sich das nur.
Selbst Karge hat öffentlich gesagt dass er jeder Frau davon abraten würde vor Gericht zu gehen



http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14333818.html

Überdies entwickelt sich aus dem strafrechtlichen Grundsatz, im Zweifelsfall zugunsten des Angeklagten zu entscheiden, bei Vergewaltigungsverfahren häufig eine erstaunliche Umkehrung der Täter- und Opferrollen: Das Opfer muß sich gegen den Vorwurf der Mitschuld verteidigen. "Es wird", wie der Münchner Sozialforscher Kurt Weis formuliert, "zur Angeklagten."
Und nicht nur im Gerichtssaal. Wenn Männer, Arbeiter wie Richter, Verbrecher wie Polizisten, über Vergewaltigung reden, klingt es manchmal wie Vergewohltätigung;

umananda
27.01.2011, 01:24
Ein Fakt, für den sich die tatsächlich vergewaltigten und durch Verteidiger drangsalierten Frauen bei den Frauen bedanken können, die ebenso tatsächlich in der Vergangenheit schon Männer falsch beschuldigt haben, warum auch immer.

Diese Argumentationskrücke "Falschanschuldigung" geistert hier auch ständig herum ...

Servus umananda

GG146
27.01.2011, 01:26
Diese Argumentationskrücke "Falschanschuldigung" geistert hier auch ständig herum ...

Servus umananda

Das ist keine "Krücke", sondern ein real existierendes Problem, das ursächlich für den ganzen Murks im Kachelprozess ist. Es werden eben tatsächlich ein paar % der angezeigten Vergewaltiger zu Unrecht beschuldigt, das ist nachgewiesen und nicht ernsthaft bestreitbar.

Ali
27.01.2011, 01:27
Es gibt genug andere Beispiele! Und wenn Du Dir mal das Verhalten der Gesellschaft gegenüber solchen Opfern ansiehst, bestätigt sich das nur.

! Natascha Kampbusch

Adunaphel
27.01.2011, 01:28
Es gibt genug andere Beispiele! Und wenn Du Dir mal das Verhalten der Gesellschaft gegenüber solchen Opfern ansiehst, bestätigt sich das nur.

Wären wir noch Anfang der Achtziger, würde ich Dir recht geben. Da war das eine populäre Ansicht, die Frauen seien selber schuld. Aber wie bereits geschrieben: IM Normalfall hat sich das Blatt zugunsten der Frau gewandelt. Und das ist auch gut so.

Und nun: Der Kater will ins Bett und ich auch. Gute Nacht @ all!

Ali
27.01.2011, 01:30
Wären wir noch Anfang der Achtziger, würde ich Dir recht geben. Da war das eine populäre Ansicht, die Frauen seien selber schuld. Aber wie bereits geschrieben: IM Normalfall hat sich das Blatt zugunsten der Frau gewandelt. Und das ist auch gut so.

Und nun: Der Kater will ins Bett und ich auch. Gute Nacht @ all!

Schlaft gut, dillgurke und Miezekätzchen. ;)

cyberspace
27.01.2011, 01:32
Bericht von Facebook
http://www.facebook.com/kachelmann.de

B.M.
Der heutige Prozesstag 24.01.2011

Zunächst einmal wurde heute ein neuer Anwalt auf Seiten von Jörg Kachelmann gesehen und zwar Dr. Mailänder.

...Rechtsanwalt Schwenn fragte das Gericht ob es zwischenzeitlich irgendwelche Eingänge per Post gäbe die er nicht habe. Es wurde verneint. Herr Seidling antwortete nach mehrmaligem nachfragen Dr. Seidler habe die weiteren Therapietermine von der Dinkel übersenden wollen und diese am Freitag abgeschickt. Sei seien aber noch nicht angekommen.
Meine berechtigte Frage die letzte Woche wurde genannt, es kann nicht der Freitag von vor 10 Tagen gewesen sein weil so langsam ist unsere Post nun auch wieder nicht. Der letzte Freitag da ist klar dass sie noch nicht da sind aber versende ich die dann wenn ich am Montag eh da bin bringe ich die doch mit.

So wurde die Öffentlichkeit für die Vernehmung von Dr. Seidler ausgeschlossen.

Diese Zeit nutzten wir nun um uns mal Prozesse anzusehen in denen wirklich eine Straftat geschehen ist und ich staunte nicht schlecht als ich in Saal 5 Herrn Dr. Pleines sah. Da fiel mir erst auf, richtig JK ist ja mal endlich ohne diese Dauerbeobachtung. Schön dass man in Mannheim endlich zumindest für den heutigen Tag eine sinnvolle Beschäftigung für Dr. Pleines gefunden hat. Da es hier um einen versuchten Totschlag ging, denke ich mir ist er dort auch besser aufgehoben.

Der Tag verging und wir hörten dann dass Rechtsanwalt Schwenn ankündigte nach der Mittagspause wolle er einen Antrag auf Öffentlichkeit stellen.

Als wir bereits beim nächsten Termin waren - dort ging es um Betäubungsmittelverstösse und wie wir feststellen mussten alles wirkliche Kriminelle nicht so wie bei JK den man versucht als solchen hinzustellen (diese Bemerkung muss mir erlaubt sein) ach ja überigens auch wie schnell und einfach da alles läuft, gut da kann man ja auch keine Karriere machen – also da hörten wir in Frau Combé habe mitgeteilt noch 10 Minuten dann soll die Öffentlichkeit wieder rein.

Rechtsanwalt Schwenn gab an er möchte seine Fragen, 12 an der Zahl öffentlich an Dr. Seidler stellen. Da das Gericht ja diese Fragen wohl hören wollte vorher und Dr. Seidler während der Zeit auch gar nicht anwesend war auch sein ach so nötiger Anwalt nicht, las Dr. Schwenn diese vor.
Sehr gute Fragen wie ich finde. u.a. wer Dinkel einen weiteren Anwalt empfohlen habe ob es Alice und Franz waren und auch warum die Kontakte zwischen Dinkel und Alice die während der Therapiesitzung Thema waren nicht protokolliert wurden.
Es sollte auch um den Kontakt von Seidler zu Schwarzer gehen,
um Kontakte zur BILDZEITUNG
wie die BILDZEITUNG von einem Schriftsatz erfuhr
die Aussage Dinkel solle nicht von einem Mann, nicht von einem Traumapsychologen u.s.w.
begutachtet werden und wer das nahe gelegt habe ob es die Idee von Oltrogge oder von Gattner war.
Alle Punkte konnte ich nicht mitschreiben so schnell.
Ein wichtiger Punkt war noch dass Seidler behauptet er habe bei der Freilassung von JK einen Anruf vom Senatspräsidenten in Karlsruhe erhalten und habe dann auf Gefahren hingewiesen die sowohl in der Ambulanz als auch für Dinkel und ihn beständen. Alle Hilferufe sollten ab da bitte sofort ernst genommen werden.
(eine kurze Bemerkung von mir, wenn ich so einen Unsinn höre, dann kann man dem Seidler nur wünschen dass er es mal mit wirklich kriminellen zu tun bekommt, damit er den Unterschied sieht und nicht so einen Unfug verbreitet)

Eine weitere Frage er habe die Entlassung geträumt ob das stimmt oder ob er es nur so gesagt habe und wie oft er sonst in der Therapie die Unwahrheit gesagt habe.

Dann ging es um einen Prozess in Köln gegen den Focus den JK gewonnen habe (habe leider nicht mehr im Kopf was er genau gesagt hat)

Das interessanteste war aber dass er vorschlug alle betroffenen Frauen in eine Therapiesitzung zu laden und mit denen über den Charakter von JK zu reden. (der kennt den Charakter nicht aber so hat er alle beisammen um den Termin durchzusprechen, hat ihm das Alice empfohlen) Nennt man das Absprache, den hätte ich längst wegen Befangenheit in die Wüste geschickt).

Dann die Frage ob Dinkel noch im Internet aktiv ist und unter welchem Namen

Und noch einige Fragen in der Form

Es ist klar dass Herr Oltrogge der Öffentlichkeit nur bedingt zustimmte und meinte einige Fragen seien nicht zu beantworten ohne auf die Therapie der Dinkel einzugehen.

Rechtsanwalt Schwenn antwortete dass wenn ein Therapeut diese Therapie nutzt um verfahrenstechnische Dinge zu erörtern dann ist es nicht rechtens dieses Verhalten der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Die Kammer zog sich zur Beratung zurück und beriet sehr lange. Wen wundert es ….

Ergebnis auch nicht verwunderlich Oltrogge bekommt wieder recht, es werden nur Teile öffentlich verhandelt. Aber auch nicht mehr heute. Wie gut die Taktik funktioniert.
Damals wurde Seidler als es brenzlig wurde heimgeschickt in der Pause und diesmal kennt er die Fragen und hat Zeit zu überlegen.

Rechtsanwalt Schwenn gab an dass am 3.2. wenn Seidler wieder da ist er einiges bereits der Presse entnommen haben könnte aber er kündigte noch an dann auch noch andere Fragen zu stellen.

Zum Abschluss noch die Entscheidung über den Befangenheitsantrag von Prof. Greuel. Wen wundert es, er wurde abgelehnt. Klar wir sind bei Seidling / Oltrogge. Die Begründung war lang aber ohne wirklich verständlichen Inhalt, vor allem berief er sich ständig darauf Birkenstock habe ja sogar Greuel gelobt und als sehr kompetent beschrieben. Zitat sie sei „eine herausragende Persönlichkeit auf ihrem Gebiet“ Wen wundert dieser Beschluss?

Ich fasse jetzt mal für mich als Laie zusammen, der Therapeut und die Dinkel haben Kontakt zu Alice Schwarzer. (zeugt von kompetentem Therapeuten) Ebenfalls Kontakte zu Oltrogge und Gattner von Seidler und Dinkel.
Der bekommt wieder wie durch ein Wunder jeden Gutachter durch während Spitzenleute wie Brinkmann abgelehnt werden.
Seidler bringt alle Zeugen zusammen um mit denen über einen Angeklagten zu reden obwohl es gar keine Hinweise auf die Tat gibt (Messer scheidet aus, keine DNA, Lügen der Dinkel, selbstgeschriebene Briefe etc.) und mischt sich während eines Termins in den Verlauf ein um die Zeugen zu beeinflussen.
Soll er angesprochen werden sofort Einwände. Jeder Antrag von Oltrogge geht durch.
Man ist fassungslos gegen das was da abgeht.

Wurde dieser Bericht genügend gewürdigt? Könnte man nicht noch etwas genauer analysieren? Jeder Antrag von Oltrogge geht durch. Was heisst das?

Thauris
27.01.2011, 01:33
Ein Fakt, für den sich die tatsächlich vergewaltigten und durch Verteidiger drangsalierten Frauen bei den Frauen bedanken können, die ebenso tatsächlich in der Vergangenheit schon Männer falsch beschuldigt haben, warum auch immer.



Nein - es war schon immer so, das sind festgefressene gesellschaftliche Denkmuster, die in vielen Berichten und Analysen bereits abgehandelt wurden.

Thauris
27.01.2011, 01:35
Das ist keine "Krücke", sondern ein real existierendes Problem, das ursächlich für den ganzen Murks im Kachelprozess ist. Es werden eben tatsächlich ein paar % der angezeigten Vergewaltiger zu Unrecht beschuldigt, das ist nachgewiesen und nicht ernsthaft bestreitbar.

Laut Statistiken und Untersuchungen gerade mal 3 %

Ali
27.01.2011, 01:35
Vielleicht echauffieren wir uns manchmal umsonst.
Auf der Gegenseite ist es relativ ruhig.
Die Verteidigung tobt, hat aber nichts grossartiges erreicht.
Keine Anträge durchbekommen, die Reise in die Schweiz findet statt. Vielleicht läuft doch alles so wie es soll.
Was in den Akten steht wissen wir nicht und regen uns oft über die Nullnachrichten aus der Presse auf. Da ist soviel heisse Luft dabei und es geht doch seinen Gang.
Wie einzelnen Geschmacklosigkeiten am Ende entgegnet wird, steht auch noch offen.

umananda
27.01.2011, 01:35
Das ist keine "Krücke", sondern ein real existierendes Problem, das ursächlich für den ganzen Murks im Kachelprozess ist. Es werden eben tatsächlich ein paar % der angezeigten Vergewaltiger zu Unrecht beschuldigt, das ist nachgewiesen und nicht ernsthaft bestreitbar.

Und darauf beruft sich dieser Wetterfrosch .... (?) Mon Dieu ... wenn das sein einziges Verteidigungskonzept ist, dann ist er ein armes Schnitzel ... ob man Kachelmann nun symbolisch hängt oder nicht, erschüttert einen Rechtsstaat nicht im Geringsten.

Jetzt schließe ich die Augen ...

Servus umananda

Ali
27.01.2011, 01:37
Wurde dieser Bericht genügend gewürdigt? Könnte man nicht noch etwas genauer analysieren? Jeder Antrag von Oltrogge geht durch. Was heisst das?

Zunächst einmal heisst das für mich, dass es zu meinem letzten Posting passt. :)

Jeder Antrag von Oltrogge geht durch, so ist es.

Ali
27.01.2011, 01:40
Und es heisst auch, die Ermittlungen sind gedeckt.

Thauris
27.01.2011, 01:40
Wären wir noch Anfang der Achtziger, würde ich Dir recht geben. Da war das eine populäre Ansicht, die Frauen seien selber schuld. Aber wie bereits geschrieben: IM Normalfall hat sich das Blatt zugunsten der Frau gewandelt. Und das ist auch gut so.

Und nun: Der Kater will ins Bett und ich auch. Gute Nacht @ all!

Sorry - er heisst Karge. Gute Nacht! :wink:


Ex-Staatsanwalt Hansjürgen Karge provozierte bei "Anne Will" mit der Aussage, er würde seiner Tochter davon abraten, eine Vergewaltigung anzuzeigen. So ein Fall sei für Frauen eine Tortur: "Sie werden in einem solchen Prozess durch die Mangel gedreht".http://www.focus.de/panorama/welt/vergewaltigung-jurist-beklagt-umgang-mit-opfern_aid_538976.html


Jurist beklagt Umgang mit Opfern

Vergewaltigungsopfer werden nach Ansicht des früheren Berliner Generalstaatsanwalts Karge in öffentlichen Gerichtsverfahren regelrecht „seziert“. Deswegen bleibe er dabei: „Einer Tochter würde ich im Zweifel abraten, Anzeige zu erstatten.“
"Wenn sich wie in den meisten Fällen Täter und Opfer schon vor der Tat kannten, müssen sich Frauen sehr viel kritischeren und unangenehmeren Fragen stellen als bei Taten durch einen Fremden“, sagte Hansjürgen Karge dem FOCUS. Je intensiver und skurriler die Beziehung zwischen Opfer und Täter war, desto eher werde das Gericht sagen: Gute Frau, Sie hätten sich das alles vorher überlegen müssen.

Das Strafbedürfnis sei für einen Staatsanwalt legitim, so Karge. Und auch das Rachebedürfnis eines Opfers sei vollkommen natürlich. „Lassen Sie es mich platt sagen: Wenn man erniedrigt worden ist, möchte man das Schwein bestraft sehen. Aber: Das Opfer muss den Preis dafür kennen, den es zu zahlen hat.“

Es sei schlimm, dass Täter ohne Anzeige davonkommen könnten, die dann womöglich wieder zuschlagen, sagte Karge. Der Fall Kachelmann sei für ihn ein sehr guter Anlass, diese Problematik zu erörtern. Aber „nicht jede Anzeigeerstatterin wird so schlechte Karten haben wie hier, weil nicht jede so einen prominenten und geschickten Gegner hat wie Herrn Kachelmann“.

cyberspace
27.01.2011, 01:41
Zunächst einmal heisst das für mich, dass es zu meinem letzten Posting passt. :)

Jeder Antrag von Oltrogge geht durch, so ist es.

Oltrogge ist cool!

Gute Nacht :banane:

Ali
27.01.2011, 01:42
Oltrogge ist cool!

Gute Nacht :banane:

Schlaf gut, morgen ist ein neuer schöner Tag. ;)

Ali
27.01.2011, 01:51
Okay, ich verabschiede mich auch.

Oltrogge ist cool.
Die Ermittlungen sind gedeckt.
Jeder Antrag kommt durch.
Die Reise in die Schweiz findet statt.
Seidler ist nicht angeklagt und weiss, was danach zu tun ist.
Der Richter hat das letzte Wort.

:musik:


:wink:


:nacht:
@all

DieLara
27.01.2011, 01:54
Ob dieser Bericht genügend gewürdigt wurde, weiß ich nicht. Ich halte ihn für reichlich uninteressant, weil er in der Sache eigentlich nichts neues hergibt.

Dr. Pleines hat K. an diesem Tag nicht ins Gesicht geschaut. Darüber freue ich mich für ihn, ehrlich. Immer nur den selben desinteressiert wirkenden schweigenden Typen zu sehen, stelle ich mir ermüdend vor. ;-)

Na ja, und diese 12 Fragen sind m.E. wie immer ein Ablenkungsmanöver von Schwenn.
Und er will wohl den Zuschauern mal wieder suggerieren, dass ER es ist, der den angeblichen "Geheimprozess" öffentlich macht.

Widerlich... absolut widerlich, dieser Mann. *kotzübel wird mir*

Und so leicht durchschaubar. :-)

Lars Torben Oltrogge bekommt nur deshalb jeden Antrag durch, weil Schwenns Anträge m.E. nichts anderes sind als verfahrensverschleppende.
O. dagegen hat die rechtlich korrekten Gegenargumente.
Ich erwarte auch nichts anderes, der Mann macht seine Hausaufgaben. ;-)

Und dass Pleines, wie man im Netz schon lesen kann, bereits sein Gutachten fertig hat, glaube ich nicht. Dafür ist es noch viel zu früh.

War das jetzt Würdigung genug? ;-)

Ich würdige jetzt mein Bett mit meiner Anwesenheit. ;-)

Stanley_Beamish
27.01.2011, 05:58
An diese Worte von Schwenn erinnere ich mich noch genau.
Rufschändung und schamlose Lüge.

Nein, er darf nicht alles, er erlaubt sich einfach zuviel, gegen alles und jeden und demontiert sich letztendlich selbst.
Vor ihm kann man nur ausspucken...

Sein Job ist es, dafür zu sorgen, dass Kachelmann freigesprochen wird, und er macht seinen Job gut.
Auf die Empfindlichkeiten von im RL arg gebeutelten Alice-Groupies kann er da leider keine Rücksicht nehmen.

Thauris
27.01.2011, 06:29
Sein Job ist es, dafür zu sorgen, dass Kachelmann freigesprochen wird, und er macht seinen Job gut.
Auf die Empfindlichkeiten von im RL arg gebeutelten Alice-Groupies kann er da leider keine Rücksicht nehmen.

Du nennst das berechtigte anprangern krimineller Methoden tatsächlich "Empfindlichkeiten"? Dass Du Dich nicht vor Dir selber schämst!

Stanley_Beamish
27.01.2011, 06:53
Du nennst das berechtigte anprangern krimineller Methoden tatsächlich "Empfindlichkeiten"? Dass Du Dich nicht vor Dir selber schämst!

Das, als was ich es wirklich benenne, darf ich hier leider nicht mehr schreiben.

Thauris
27.01.2011, 07:26
Das, als was ich es wirklich benenne, darf ich hier leider nicht mehr schreiben.

Ich auch nicht - das hätte eine Permasperre zur Folge!

Wenn Du z.B. das bedrohen eines Staatsanwalts, dass wenn er die Anzeige nicht zurückzieht, seine Mandantin darunter zu leiden hätte, als nicht kriminell und normal einstufst, zeigt das nur Deine zutiefst menschenverachtende und schmutzige Gesinnung

FranzKonz
27.01.2011, 07:41
Du nennst das berechtigte anprangern krimineller Methoden tatsächlich "Empfindlichkeiten"? Dass Du Dich nicht vor Dir selber schämst!

Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, daß ein ausgebuffter Anwalt in aller öffentlichkeit kriminelle Methoden anwendet, und Du die Fähigkeit hättest, solche zu erkennen und anzuprangern?

Lass Dich nicht auslachen!

Thauris
27.01.2011, 08:33
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, daß ein ausgebuffter Anwalt in aller öffentlichkeit kriminelle Methoden anwendet, und Du die Fähigkeit hättest, solche zu erkennen und anzuprangern?

Lass Dich nicht auslachen!

Bezeichnend dass Du nicht auf meinen letzten Beitrag eingehst!

http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article10862724/Ein-Herzchen-fuer-eine-weitere-Geliebte.html


Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge kritisierte die Pressearbeit der Verteidigung. Ein "medialer Berater" Kachelmanns habe ihn vor der Anklageerhebung kontaktiert und damit gedroht, dass die Verteidigung im Falle einer Anklage gezwungen sei, an die Presse zu gehen. Dabei könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass einiges "auf dem Rücken der Nebenklägerin" ausgetragen werde.

FranzKonz
27.01.2011, 08:39
Bezeichnend dass Du nicht auf meinen letzten Beitrag eingehst!

http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article10862724/Ein-Herzchen-fuer-eine-weitere-Geliebte.html

Was ist daran kriminell?

Fluchtachterl
27.01.2011, 08:39
Ich halte Mord, Totschlag, Geiselnahme und Vergewaltigung für die schlimmsten Verbrechen die ein Mensch begehen kann. Alles andere läuft meiner Ansicht nach unter ferner liefen ...

Servus umananda

Ich würde jedes Verbrechen mit Gewaltanwendung gegen den Leib in diese Kategorie einreihen.

Thauris
27.01.2011, 08:42
Was ist daran kriminell?

Nicht das geringste :rolleyes: das ist ganz klar ein Erpressungsversuch!

FranzKonz
27.01.2011, 08:46
Ich halte Mord, Totschlag, Geiselnahme und Vergewaltigung für die schlimmsten Verbrechen die ein Mensch begehen kann. Alles andere läuft meiner Ansicht nach unter ferner liefen ...

Servus umananda

Offensichtlich bist Du noch nie richtig verprügelt worden.

nun ja
27.01.2011, 08:51
Sein Job ist es, dafür zu sorgen, dass Kachelmann freigesprochen wird, und er macht seinen Job gut.
Das wird man sehen. Ich finde schon, dass er manchmal in seinem Furor ein wenig über das Ziel hinausschießt. Auf der anderen Seite hat er offenbar das Gericht wie auch die Staatsanwaltschaft schon dazu gebracht, einen eigentlich entgleisten Prozess wieder ein wenig mehr in normale Bahnen zu bringen. Man fühlt sich offenbar mehr unter Beobachtung und hat weniger Narrenfreiheit.

Ich finde es aber trotzdem schade - und ein schlechtes Zeichen für manche Zustände bei manchen Kammern - dass dafür so jemand wie Schwenn offenbar notwendig ist. Birkenstock hat ja eigentlich auf dasselbe hingearbeitet und eigentlich alles richtig gemacht. Er war nur konzilianter im Ton - was ihm vom Gericht denkbar schlecht gedankt wurde.
Ich würde mir wünschen, in einer Kultur zu leben, in der die Birkenstocks dieser Welt etwas erreichen können. Das wir die Schwenns gar nicht mehr brauchen.


Auf die Empfindlichkeiten von im RL arg gebeutelten Alice-Groupies kann er da leider keine Rücksicht nehmen.
Na ja, die Groupies von Frau S. kriegen halt ein Problem. Der Stern der Dame sinkt mit beträchtlicher Geschwindigkeit. Ihre kurze Karriere als Gerichtsreporterin ist offenbar sang und klanglos beendet, ihre letzten Artikel sowohl bei BLÖD wie auch auf ihrer eigenen Webseite gelöscht. Zu dem warum und wieso gibt es tosendes Schweigen.

Wenn man selbst für die BLÖD ein zu tiefes Niveau hat und nicht mehr tragbar ist, ist das die größtmögliche publizistische Ohrfeige, die man erhalten kann. DAS macht den Groupies natürlich zu schaffen. Aber diese Seelenpein gönne ich den Groupies von Herzen.

Ich neige wenig zu Schadenfreude. Aber in diesem Fall mache ich einmal eine Ausnahme von meinen Prinzipien ... :]

nun ja
27.01.2011, 08:55
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, daß ein ausgebuffter Anwalt in aller öffentlichkeit kriminelle Methoden anwendet,
Man kann getrost davon ausgehen, dass die beteiligten Personen, die ja als Juristen vom Fach sind, wissen wo die juristischen Grenzen sind.


und Du die Fähigkeit hättest, solche zu erkennen und anzuprangern?
Bei dem hier offen zu tage tretenden komplett fehlenden Verständnis auch nur der simpelsten rechtlichen Grundprinzipien einer bestimmten Fraktion hier ist es schon vermessen, zu glauben, ausgerechnet diese könne das auch nur ansatzweise verstehen - geschweige denn mit Hand und Fuß hier etwas kritisieren.

Stammtischparolen - und ansonsten das Pfeifen im dunklen Wald.

FranzKonz
27.01.2011, 08:57
Nicht das geringste :rolleyes: das ist ganz klar ein Erpressungsversuch!

Bestenfalls eine freundliche Warnung. Oder glaubst Du, der Staatsanwalt hätte bei einem Straftatbestand keine Anklage erhoben?

Thauris
27.01.2011, 09:10
Na ja, die Groupies von Frau S. kriegen halt ein Problem. Der Stern der Dame sinkt mit beträchtlicher Geschwindigkeit. Ihre kurze Karriere als Gerichtsreporterin ist offenbar sang und klanglos beendet, ihre letzten Artikel sowohl bei BLÖD wie auch auf ihrer eigenen Webseite gelöscht. Zu dem warum und wieso gibt es tosendes Schweigen.

Wenn man selbst für die BLÖD ein zu tiefes Niveau hat und nicht mehr tragbar ist, ist das die größtmögliche publizistische Ohrfeige, die man erhalten kann. DAS macht den Groupies natürlich zu schaffen. Aber diese Seelenpein gönne ich den Groupies von Herzen.

Ich neige wenig zu Schadenfreude. Aber in diesem Fall mache ich einmal eine Ausnahme von meinen Prinzipien ... :]

Es sieht nicht so aus - und Schwarzer berichtet auch nicht regelmässig in der BLÖD

http://www.fr-online.de/panorama/traumatologe-sagt-erneut-aus/-/1472782/6819936/-/index.html


25.01.2011
Dabei hat es der stets streitbare Schwenn auch auf Alice Schwarzer abgesehen. Die Publizistin hat sich im Fall Kachelmann auf den Boulevard begeben und berichtet für die Bild-Zeitung von dem Prozess in Mannheim. Mit Bekanntwerden des Vergewaltigungsvorwurfes hat sich Schwarzer auf die Seite des mutmaßlichen Opfers geschlagen.

Thauris
27.01.2011, 09:11
Bestenfalls eine freundliche Warnung. Oder glaubst Du, der Staatsanwalt hätte bei einem Straftatbestand keine Anklage erhoben?

Eine Warnung wofür??

FranzKonz
27.01.2011, 09:29
Eine Warnung wofür??

Man warnt nicht für etwas, sondern vor etwas, in diesem Falle vor den logischen Konsequenzen eines Schauprozesses für die Boulevardpresse, den Oltrogge mit seiner spektakulären Verhaftung eröffnet hat.

Thauris
27.01.2011, 09:33
Man warnt nicht für etwas, sondern vor etwas, in diesem Falle vor den logischen Konsequenzen eines Schauprozesses für die Boulevardpresse, den Oltrogge mit seiner spektakulären Verhaftung eröffnet hat.

Is klar - und deswegen hat Oltrogge das als Drohung aufgefasst und das auch so formuliert! Geh was nützliches machen :D

umananda
27.01.2011, 09:36
Ich würde jedes Verbrechen mit Gewaltanwendung gegen den Leib in diese Kategorie einreihen.

Sicherlich ist jedes Gewaltverbrechen in dieser Kategorie einzuordnen. Ich möchte trotzdem Mord und Vergewaltigung hervorheben, da das Opfer unwiederbringlich getötet wird ... gänzlich oder nur die Seele ...

Servus umananda

maxikatze
27.01.2011, 09:38
Bei dem hier offen zu tage tretenden komplett fehlenden Verständnis auch nur der simpelsten rechtlichen Grundprinzipien einer bestimmten Fraktion hier ist es schon vermessen, zu glauben, ausgerechnet diese könne das auch nur ansatzweise verstehen - geschweige denn mit Hand und Fuß hier etwas kritisieren.

Das Musterbeispiel schlechthin an Überheblichkeit und Abgehobenheit.

umananda
27.01.2011, 09:40
Offensichtlich bist Du noch nie richtig verprügelt worden.

... und dich hat womöglich noch kein Wetterfrosch vergewaltigt. Ich nehme an, dass es den meisten Usern so wie mir geht. Wir haben keine eigenen Erfahrungen als Opfer von Gewaltverbrechen.

Servus umananda

FranzKonz
27.01.2011, 09:44
Is klar - und deswegen hat Oltrogge das als Drohung aufgefasst und das auch so formuliert! Geh was nützliches machen :D

Lars Torben ist einfach ein Jammerlappen. Außerdem denkt er offensichtlich nicht von 12 bis zum Läuten, sonst wäre er selbst auf den Gehalt dieser freundlichen Warnung gekommen, bevor er diese Schlammschlacht eröffnete.

twoxego
27.01.2011, 09:50
Sein Job ist es, dafür zu sorgen, dass Kachelmann freigesprochen wird, und er macht seinen Job gut.gekürzt Twox

er macht ihn zumindest ungewöhnlich.
es ist keineswegs üblich, dass ein gericht anordnet, die reden eines verteidigers
mitzuschreiben.
ich sehe darin auch eine geste des gerichtes, die der gute allerdings scheinbar so wenig verstand wie Du.

FranzKonz
27.01.2011, 09:55
... und dich hat womöglich noch kein Wetterfrosch vergewaltigt. Ich nehme an, dass es den meisten Usern so wie mir geht. Wir haben keine eigenen Erfahrungen als Opfer von Gewaltverbrechen.

Servus umananda

Nein, bisher hat mich kein Wetterfrosch vergewaltigt, und solange nicht nachgewiesen ist, daß Wetterfrösche vergewaltigen, halte ich solche Späßchen für geschmacklos.

Aber zurück zum Thema. Die Vergewaltigung steht in Deutschland strafrechtlich auf ähnlicher Stufe wie die schwere Körperverletzung, die nach § 226 StGB wie folgt definiert ist:


(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

Problematisch dabei ist, daß das minimale Strafmaß nach § 177 StGB nach dem vorliegenden Vorwurf um einen Faktor 5 höher ist, als bei der o.a. Körperverletzung.


(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

Thauris
27.01.2011, 09:56
Lars Torben ist einfach ein Jammerlappen. Außerdem denkt er offensichtlich nicht von 12 bis zum Läuten, sonst wäre er selbst auf den Gehalt dieser freundlichen Warnung gekommen, bevor er diese Schlammschlacht eröffnete.

Ach so - indem man ihm nahelegt es erst gar nicht zu einer Anklage kommen zu lassen!
Das heisst also übersetzt, Vergewaltiger dürfen in Zukunft nicht mehr angeklagt werden - bezeichnend für Deine bisherigen kruden Beiträge!

Fluchtachterl
27.01.2011, 09:56
Sicherlich ist jedes Gewaltverbrechen in dieser Kategorie einzuordnen. Ich möchte trotzdem Mord und Vergewaltigung hervorheben, da das Opfer unwiederbringlich getötet wird ... gänzlich oder nur die Seele ...

Servus umananda

Wenn jemand so zusammengeschlagen wird, daß betreffender Mensch bleibende Schäden davonträgt wird dessen Seele auch getötet.

Selbst nach einem Raubüberfall mit Gewaltanwendung ohne nachhaltige körperliche Schäden ist man nicht mehr derselbe Mensch, wenn auch in diesem Falle Leib und Seele am Leben bleiben. Davon erholt man sich zwar, aber derselbe ist man nicht mehr.

Ich gebe Dir absolut recht, wenn Du Mord und Vergewaltigung gleichsetzt. Ich füge dem das Gewaltverbrechen mit bleibenden körperlichen Schäden hinzu.

FranzKonz
27.01.2011, 09:59
Ach so - indem man ihm nahelegt es erst gar nicht zu einer Anklage kommen zu lassen!
Das heisst also übersetzt, Vergewaltiger dürfen in Zukunft nicht mehr angeklagt werden - bezeichnend für Deine bisherigen kruden Beiträge!

Schwätz doch nicht schon wieder so dummes Zeug daher. Es heißt nicht mehr und nicht weniger, als das, was ohnehin gängige Praxis und vernünftig ist:


Erst mit hinreichender Sicherheit feststellen, daß eine (und welche) Straftat vorliegt.
Dann Anklage erheben.

Thauris
27.01.2011, 10:01
Schwätz doch nicht schon wieder so dummes Zeug daher. Es heißt nicht mehr und nicht weniger, als das, was ohnehin gängige Praxis und vernünftig ist:


Erst mit hinreichender Sicherheit feststellen, daß eine (und welche) Straftat vorliegt.
Dann Anklage erheben.



Das wurde bereits durch die Polizei festgestellt, Du Leuchte - vorher kommt es nämlich gar nicht erst zur Anklage!

FranzKonz
27.01.2011, 10:01
Wenn jemand so zusammengeschlagen wird, daß betreffender Mensch bleibende Schäden davonträgt wird dessen Seele auch getötet.

Selbst nach einem Raubüberfall mit Gewaltanwendung ohne nachhaltige körperliche Schäden ist man nicht mehr derselbe Mensch, wenn auch in diesem Falle Leib und Seele am Leben bleiben. Davon erholt man sich zwar, aber derselbe ist man nicht mehr.

Ich gebe Dir absolut recht, wenn Du Mord und Vergewaltigung gleichsetzt. Ich füge dem das Gewaltverbrechen mit bleibenden körperlichen Schäden hinzu.

Kinnersch, habt Ihr denn jetzt völlig Maß und Ziel verloren?

umananda
27.01.2011, 10:02
(...)

Aber zurück zum Thema. Die Vergewaltigung steht in Deutschland strafrechtlich auf ähnlicher Stufe wie die schwere Körperverletzung, die nach § 226 StGB wie folgt definiert ist:



Problematisch dabei ist, daß das minimale Strafmaß nach § 177 StGB nach dem vorliegenden Vorwurf um einen Faktor 5 höher ist, als bei der o.a. Körperverletzung.

Das ist ja im Grunde mein Anliegen, dass man Vergewaltigung als Körperverletzung betrachtet, ist der eigentliche Skandal. Es ist eindeutig mehr ... es ist Mord.

Servus umananda

FranzKonz
27.01.2011, 10:02
Das wurde bereits durch die Polizei festgestellt, Du Leuchte - vorher kommt es nämlich gar nicht erst zur Anklage!

Eben nicht, Du Funzelchen. Es ist bis heute nicht klar, ob eine Vergewaltigung oder eine falsche Anschuldigung vorliegt.

umananda
27.01.2011, 10:06
Wenn jemand so zusammengeschlagen wird, daß betreffender Mensch bleibende Schäden davonträgt wird dessen Seele auch getötet.

Selbst nach einem Raubüberfall mit Gewaltanwendung ohne nachhaltige körperliche Schäden ist man nicht mehr derselbe Mensch, wenn auch in diesem Falle Leib und Seele am Leben bleiben. Davon erholt man sich zwar, aber derselbe ist man nicht mehr.

Ich gebe Dir absolut recht, wenn Du Mord und Vergewaltigung gleichsetzt. Ich füge dem das Gewaltverbrechen mit bleibenden körperlichen Schäden hinzu.

Einem Menschen einen schweren irreparablen körperlichen Schaden zuzufügen ist ein schweres Kapitalverbrechen ... das ist vollkommen korrekt. Und so sollte es auch geahndet werden.

Servus umananda

FranzKonz
27.01.2011, 10:09
Das ist ja im Grunde mein Anliegen, dass man Vergewaltigung als Körperverletzung betrachtet, ist der eigentliche Skandal. Es ist eindeutig mehr ... es ist Mord.

Servus umananda

:vogel:

DieLara
27.01.2011, 10:10
Zitat von FranzKonz
Lars Torben ist einfach ein Jammerlappen. Außerdem denkt er offensichtlich nicht von 12 bis zum Läuten, sonst wäre er selbst auf den Gehalt dieser freundlichen Warnung gekommen, bevor er diese Schlammschlacht eröffnete.

Der Jammerlappen ist in meinen Augen immer noch der Angeklagte.
Der denkt m.E. offensichtlich nicht von Morgens bis Mittags, sonst wäre er selbst auf den überaus ernsten Gehalt der Anklage gekommen, bevor er die Schlammschlacht über die Nebenklägerin eröffnete bzw. eröffnen ließ.

FranzKonz
27.01.2011, 10:14
Der Jammerlappen ist in meinen Augen immer noch der Angeklagte.
Der denkt m.E. offensichtlich nicht von Morgens bis Mittags, sonst wäre er selbst auf den überaus ernsten Gehalt der Anklage gekommen, bevor er die Schlammschlacht über die Nebenklägerin eröffnete bzw. eröffnen ließ.

Sogar eine Maus wird Dich beißen, wenn Du sie in die Enge treibst.

Ali
27.01.2011, 10:14
Wenn ich an die "Weihnachten mit Mama" Geschichte in BILD denke, zuvor die öffentliche Entschuldigung und Kachelmanns avisiertem Rückzug aus dem TV und schaue, was jetzt von der Verteidigung für eine Pressearbeitung getrieben wird, dass Kachelmann das Unschuldslamm auch noch von der Verteidigung zu Unrecht als "potientieller Mörder" hingestellt wird, von dem eine Gefahr ausgeht....
....dann offenbart sich doch wieder diese Mitleidsmasche von der Alice Schwarzer gesprochen hatte.
Sie hatte das ganze Treiben schon sehr früh durchschaut.
Ob sie wohl schon an einem sehr interessanten Buch schreibt??

Ali
27.01.2011, 10:17
Mit dem Kopf ist noch keiner durch die Wand gekommen.

Ali
27.01.2011, 10:23
Sein Job ist es, dafür zu sorgen, dass Kachelmann freigesprochen wird, und er macht seinen Job gut.
Auf die Empfindlichkeiten von im RL arg gebeutelten Alice-Groupies kann er da leider keine Rücksicht nehmen.

Es geht um die Empfindlichkeiten einiger Prozessteilnehmer und da er bis jetzt keinen Antrag durchbekommen hat und nur auffällt wie die *** auf dem Sofa, sehe ich seinen Auftrag noch lange nicht als erfolgsversprechend an.

Thauris
27.01.2011, 10:26
Eben nicht, Du Funzelchen. Es ist bis heute nicht klar, ob eine Vergewaltigung oder eine falsche Anschuldigung vorliegt.

Dafür das zu klären ist das Gericht da - die Polizei sah keine Veranlassung anzunehmen dass es sich um eine Falschanschuldigung handelte und hat den Fall deswegen zur Anklage weitergeleitet - PUNKT! Was hast Du eigentlich für eine Rechtsauffassung?

Ali
27.01.2011, 10:32
Dafür das zu klären ist das Gericht da - die Polizei sah keine Veranlassung anzunehmen dass es sich um eine Falschanschuldigung handelte und hat den Fall deswegen zur Anklage weitergeleitet - PUNKT! Was hast Du eigentlich für eine Rechtsauffassung?

Und das hat sie getan, denn die Ermittlungen sind gedeckt.

DieLara
27.01.2011, 10:32
Wenn ich an die "Weihnachten mit Mama" Geschichte in BILD denke, zuvor die öffentliche Entschuldigung und Kachelmanns avisiertem Rückzug aus dem TV und schaue, was jetzt von der Verteidigung für eine Pressearbeitung getrieben wird, dass Kachelmann das Unschuldslamm auch noch von der Verteidigung zu Unrecht als "potientieller Mörder" hingestellt wird, von dem eine Gefahr ausgeht....
....dann offenbart sich doch wieder diese Mitleidsmasche von der Alice Schwarzer gesprochen hatte.
Sie hatte das ganze Treiben schon sehr früh durchschaut.
Ob sie wohl schon an einem sehr interessanten Buch schreibt??

Ja, A.S. war die erste, die von der "Mitleidsmasche" gesprochen hat.
Und sie war meines Wissens auch die Erste, die bei Will von "falls... dann therapiert werden muss" gesprochen hat.

Was die Mitleidsmasche angeht, so konnte man bisher sehr schön verfolgen, wie diese angewendet wird.

Was die von S. angesprochene Therapie angeht, glaube ich, hat sie sich getäuscht.
Wer einer Therapie zustimmt, muss den Willen dazu haben.
Bei K. kann ich beim besten Willen keinen Willen dazu erkennen.
Bisher meine ich nur zu erkennen, dass er so weiter machen will, wie bisher.

DieLara
27.01.2011, 10:34
Mit dem Kopf ist noch keiner durch die Wand gekommen.

K. scheint diese Weisheit noch nicht zu kennen. ;)

Thauris
27.01.2011, 10:39
Und das hat sie getan, denn die Ermittlungen sind gedeckt.

Ich frage mich langsam ob das Absicht ist, oder ob hier manche wirklich so beschränkt sind!

Pillefiz
27.01.2011, 10:41
Weil wieder eine narzisstische Manipulation dahinter steckt.
Und so ist es.

willst du damit sagen, der Narzisst Kachelmann kann ein ganzes Gericht manipulieren, oder wie ist das zu verstehen?

Ali
27.01.2011, 10:43
Ja, A.S. war die erste, die von der "Mitleidsmasche" gesprochen hat.
Und sie war meines Wissens auch die Erste, die bei Will von "falls... dann therapiert werden muss" gesprochen hat.

Was die Mitleidsmasche angeht, so konnte man bisher sehr schön verfolgen, wie diese angewendet wird.

Was die von S. angesprochene Therapie angeht, glaube ich, hat sie sich getäuscht.
Wer einer Therapie zustimmt, muss den Willen dazu haben.
Bei K. kann ich beim besten Willen keinen Willen dazu erkennen.
Bisher meine ich nur zu erkennen, dass er so weiter machen will, wie bisher.

Das ist unverkennbar.
Er hat sich selbst ein Eigentor mit seiner Presseerklärung: "Es gibt eine Menge Menschen bei denen ich mich entschuldigen muss"geschossen.
Ich wette, er hat sich bei noch niemandem entschuldigt und bei Mama wird er auch nicht wohnen wollen.
Das war ein Statement mit dem er wieder alle täuschen wollte und sich in meinen Augen nicht nur noch unglaubwürdiger gemacht hat, sondern auch gewisse zumindest charakterliche Verfehlungen eingestanden hat.
Eitel und alles andere als klug und nun erleben wie ihn in seiner Ambivalenz und in seinen Lügen erneut.
Warum sollte er wenn er Erfolg hat eine Therapie machen wollen?

Besser als mit Mitleidsmasche hätte es Alice Schwarzer gar nicht treffen können.

Ich bin sehr gespannt, welche Worte sie noch für all das und jeden in ihrem Buch finden wird.
Sie ist nicht der Typ, der sich einschüchtern lässt.
Wenn sie nun schweigt, dann hat das einen Grund.
Und zwar einen klugen.

Thauris
27.01.2011, 10:45
Ich bin sehr gespannt, welche Worte sie noch für all das und jeden in ihrem Buch finden wird.
Sie ist nicht der Typ, der sich einschüchtern lässt.
Wenn sie nun schweigt, dann hat das einen Grund.
Und zwar einen klugen.

Das ist noch die Frage - sie hat sowieso nie regelmässig berichtet, und scheint im Moment auch ziemlich ausgebucht zu sein. Nach dem neuesten Artikel den ich vorhin eingestellt habe, berichtet sie wohl immer noch.

Pillefiz
27.01.2011, 10:48
Das verlangt hier auch keiner - lediglich einen fairen und vor allen Dingen menschlichen Prozess, in dem solche kriminellen Methoden aussen vor bleiben, die das mm. Opfer zum Täter machen.

ich mache bestimmt mmO nicht zum Täter, auch nicht mmT zum Opfer. Ich sage lediglich, es KANN so oder so gewesen sein. Und diese KANN kann niemand abstreiten, bis es ausgeräumt ist.

Diese krimnellen Methoden kommen direkt aus Justizkreisen, von da wurden Details weitergereicht, die keinen etwas angehen,und das finde ICH schlimm

Ali
27.01.2011, 10:52
willst du damit sagen, der Narzisst Kachelmann kann ein ganzes Gericht manipulieren, oder wie ist das zu verstehen?

Das wäre wohl zu hoch gegriffen, denn wir sehen, dass er das Gericht nicht manipulieren kann.
Ich denke nicht, dass sich das Gericht von diesem unwürdigen Schauspiel auf Dauer beeindrucken lässt, doch es hat sicherlich erstmal damit zu kämpfen.
Zukünftig hat Oltrogge aber auch das Protokollieren erreicht.

JK ist jetzt nur in einem bedingten Vorteil, eine Person neben sich zu wissen, die nicht nur in seinem Interesse, sondern auch in eigenem Interesse handelt. Dazu zähle ich auch Höcker.
Darüber hinaus wird versucht die Öffentlichkeit mit einzubeziehen und dieses Theater als "Geheimprozess" zu verkaufen.

Und dass das alles solange dauert, beweist mir eigentlich, dass das Gericht auch weiss mit wem und was es zu tun hat.

DieLara
27.01.2011, 10:54
Ich frage mich langsam ob das Absicht ist, oder ob hier manche wirklich so beschränkt sind!

Tja, eigentlich ist das völlig egal.

Ich nenne sie einfach Trolle, weil diese Beides sind: beschränkt und mit Absicht agierend. :hihi:

Ali
27.01.2011, 10:56
Tja, eigentlich ist das völlig egal.

Ich nenne sie einfach Trolle, weil diese Beides sind: beschränkt und mit Absicht agierend. :hihi:

...und wollen mit dem Kopf durch die Wand.
Weiss man ja, wie so etwas ausgeht. :D

Paul Felz
27.01.2011, 11:03
Dafür das zu klären ist das Gericht da - die Polizei sah keine Veranlassung anzunehmen dass es sich um eine Falschanschuldigung handelte und hat den Fall deswegen zur Anklage weitergeleitet - PUNKT! Was hast Du eigentlich für eine Rechtsauffassung?
War ein Polizist bei der Vergewaltigung anwesend?

Ali
27.01.2011, 11:19
War ein Polizist bei der Vergewaltigung anwesend?

Dafon dürfen wirr narrtürlich ausgehen, ferstehe den Sinn deiner intelligenten Frage.

FranzKonz
27.01.2011, 11:20
Dafür das zu klären ist das Gericht da - die Polizei sah keine Veranlassung anzunehmen dass es sich um eine Falschanschuldigung handelte und hat den Fall deswegen zur Anklage weitergeleitet - PUNKT! Was hast Du eigentlich für eine Rechtsauffassung?

Du hast nicht mal den Verfahrensablauf begriffen und fragst mich nach meiner Rechtsauffassung?

Die Polizei leitet gar nichts zur Anklage weiter, sie ermittelt. Die Anklage erhebt ggfls. der Staatsanwalt auf Grundlage dieser Ermittlungen.

Daß der gute Lars Torben viel zu voreilig war, ist inzwischen hinreichend bekannt und spätestens seit der Begründung für die Aufhebung des Haftbefehls durch das OLG unumstritten.

Thauris
27.01.2011, 11:24
Dafon dürfen wirr narrtürlich ausgehen, ferstehe den Sinn deiner intelligenten Frage.

:lach: Ich fass es nicht!

Thauris
27.01.2011, 11:25
Du hast nicht mal den Verfahrensablauf begriffen und fragst mich nach meiner Rechtsauffassung?

Die Polizei leitet gar nichts zur Anklage weiter, sie ermittelt. Die Anklage erhebt ggfls. der Staatsanwalt auf Grundlage dieser Ermittlungen.



Eben - und irgendwer muss ja den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiterleiten nicht wahr? Eventuell der Polizist der bei der Vergewaltigung dabei war?

maxikatze
27.01.2011, 11:30
Du hast nicht mal den Verfahrensablauf begriffen und fragst mich nach meiner Rechtsauffassung?

Die Polizei leitet gar nichts zur Anklage weiter, sie ermittelt. Die Anklage erhebt ggfls. der Staatsanwalt auf Grundlage dieser Ermittlungen.

Daß der gute Lars Torben viel zu voreilig war, ist inzwischen hinreichend bekannt und spätestens seit der Begründung für die Aufhebung des Haftbefehls durch das OLG unumstritten.

Ja, sie ermittelt! Und was ist wohl bei den Ermittlungen herausgekommen? Im Gegensatz zu Dir, gehe ich davon aus, dass es sich die Staatsanwaltschaft nicht leicht gemacht hat, JK verhaften zu lassen und ihm für eine Weile einen festen Wohnsitz besorgt hat!

Thauris
27.01.2011, 11:32
Ja, sie ermittelt! Und was ist wohl bei den Ermittlungen herausgekommen?

Dass kein Polizist dabei war :))

maxikatze
27.01.2011, 11:35
Dass kein Polizist dabei war :))

Doch - ich hab gesehen, dass ein Polizist dabei war. http://smilys.net/lachende_smilies/smiley1735.gif

FranzKonz
27.01.2011, 11:36
Eben - und irgendwer muss ja den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiterleiten nicht wahr? Eventuell der Polizist der bei der Vergewaltigung dabei war?

Richtig. Aber die Polizei leitet nicht zur Anklage weiter, sie leitet ganz einfach Ermittlungsergebnisse weiter. Ob der Staatsanwalt trotz ausstehender Ergebnisse, wie z.B. der Gutachten, Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt, steht nicht im Ermessen der Polizei.

Paul Felz
27.01.2011, 11:36
Dass kein Polizist dabei war :))
Richtig. Langsam kapierst Du es. Ermittelt wurde zum Zeitpunkt der Verhaftung noch gar nichts.

FranzKonz
27.01.2011, 11:37
Ja, sie ermittelt! Und was ist wohl bei den Ermittlungen herausgekommen? Im Gegensatz zu Dir, gehe ich davon aus, dass es sich die Staatsanwaltschaft nicht leicht gemacht hat, JK verhaften zu lassen und ihm für eine Weile einen festen Wohnsitz besorgt hat!

Offensichtlich hat sie es sich zu leicht gemacht, sonst wäre sie nicht vom OLG zurückgepfiffen worden.

Paul Felz
27.01.2011, 11:40
Ja, sie ermittelt! Und was ist wohl bei den Ermittlungen herausgekommen? Im Gegensatz zu Dir, gehe ich davon aus, dass es sich die Staatsanwaltschaft nicht leicht gemacht hat, JK verhaften zu lassen und ihm für eine Weile einen festen Wohnsitz besorgt hat!
Die Aussage eines mmO aufzunehmen und das zu glauben nennst Du ermitteln? Welche Beweisstücke hat die Polizei denn ermittelt?

Thauris
27.01.2011, 11:40
Richtig. Aber die Polizei leitet nicht zur Anklage weiter, sie leitet ganz einfach Ermittlungsergebnisse weiter. Ob der Staatsanwalt trotz ausstehender Ergebnisse, wie z.B. der Gutachten, Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt, steht nicht im Ermessen der Polizei.

Wollen wir jetzt Erbsen picken? Die Ermittlungsergebnisse der Polizei sind ausschlaggebend dafür ob ein Fall weitergeleitet wird oder nicht - wird er weitergeleitet, erfolgt Anklage!

Paul Felz
27.01.2011, 11:41
Wollen wir jetzt Erbsen picken? Die Ermittlungsergebnisse der Polizei sind ausschlaggebend dafür ob ein Fall weitergeleitet wird oder nicht - wird er weitergeleitet, erfolgt Anklage!
Welche Ermittlungsergebnisse? :rolleyes:

maxikatze
27.01.2011, 11:42
Richtig. Langsam kapierst Du es. Ermittelt wurde zum Zeitpunkt der Verhaftung noch gar nichts.

Nein???
was haben denn die Ermittler in dem Zeitraum getan, bevor JK aus Canada zurück kam? Büroschlaf etwa?

FranzKonz
27.01.2011, 11:42
Wollen wir jetzt Erbsen picken? Die Ermittlungsergebnisse der Polizei sind ausschlaggebend dafür ob ein Fall weitergeleitet wird oder nicht - wird er weitergeleitet, erfolgt Anklage!

Es wird immer weitergeleitet. Anklage oder Einstellung erfolgt nach Ermessen der Staatsanwaltschaft.

Thauris
27.01.2011, 11:43
Die Aussage eines mmO aufzunehmen und das zu glauben nennst Du ermitteln? Welche Beweisstücke hat die Polizei denn ermittelt?

Zum Beispiel den vielgerühmten Tampon, von unnützen Kleinigkeiten wie dem besichtigen des Tatorts und ein paar unwichtigen Fragen zum Tatgeschehen mal abgesehen *Ironie aus*

Adunaphel
27.01.2011, 11:43
Wollen wir jetzt Erbsen picken? Die Ermittlungsergebnisse der Polizei sind ausschlaggebend dafür ob ein Fall weitergeleitet wird oder nicht - wird er weitergeleitet, erfolgt Anklage!

Leider nicht unbedingt. Es kann sich nach Prüfung des hinreichenden Tatverdachts durch die StA ergeben, dass dieser nicht vorliegt. = Verfahrenseinstellung.

Ali
27.01.2011, 11:45
Die Aussage eines mmO aufzunehmen und das zu glauben nennst Du ermitteln? Welche Beweisstücke hat die Polizei denn ermittelt?

u.a. Erstickungsmerkmale :]

Thauris
27.01.2011, 11:45
Es wird immer weitergeleitet. Anklage oder Einstellung erfolgt nach Ermessen der Staatsanwaltschaft.

Aha! Die Polzei siebt also nicht vorher aus, ob ein begründeter Tatverdacht vorliegt oder nicht? Jetzt wird's mir zu blöd! Wofür sind denn die Ermittlungen da?

Ali
27.01.2011, 11:48
Leider nicht unbedingt. Es kann sich nach Prüfung des hinreichenden Tatverdachts durch die StA ergeben, dass dieser nicht vorliegt. = Verfahrenseinstellung.

Und aufgrund er Ermittlungen in diesem Fall gab es keinen Grund das Verfahren einzustellen.

Thauris
27.01.2011, 11:49
Leider nicht unbedingt. Es kann sich nach Prüfung des hinreichenden Tatverdachts durch die StA ergeben, dass dieser nicht vorliegt. = Verfahrenseinstellung.

Eben - aber dafür muss er ja erst mal vorab festgestellt worden sein.

DieLara
27.01.2011, 11:51
Aha! Die Polzei siebt also nicht vorher aus, ob ein begründeter Tatverdacht vorliegt oder nicht? Jetzt wird's mir zu blöd! Wofür sind denn die Ermittlungen da?

Richtig! :]

maxikatze
27.01.2011, 11:51
Leider nicht unbedingt. Es kann sich nach Prüfung des hinreichenden Tatverdachts durch die StA ergeben, dass dieser nicht vorliegt. = Verfahrenseinstellung.

Im vorliegenden Fall gab es keine Verfahrenseinstellung und wird es auch nicht geben. Sondern die Schlinge zog sich für JK immer weiter zu. Das Verfahren nimmt und nimmt kein Ende. Auch der 5. Rechtsanwalt konnte im grunde nichts bewegen. Vieles spricht gegen JK, auch wenn es einigen nicht passt.

FranzKonz
27.01.2011, 11:53
Und aufgrund er Ermittlungen in diesem Fall gab es keinen Grund das Verfahren einzustellen.

Die Ermittlungen waren noch nicht abgeschlossen, wesentliche Gutachten lagen noch nicht vor. Deshalb gab es weder einen Grund, Anklage zu erheben, noch einen Grund, das Verfahren einzustellen.

Paul Felz
27.01.2011, 11:54
u.a. Erstickungsmerkmale :]
Ein Polizist, der auch noch Arzt ist? Erstaunlich. Das einzige, was der erkennen konnte, waren Kratzspuren. Sicher wußte der besser als alle anderen Gutachter, daß die nur vom Messer stammen können :rolleyes:

Tampons sind auch keine Ermittlungergebnisse, allenfalls Hinweise.

Nochmal: es wurde nichts ermittelt, weil es gar nichts zu ermitteln gibt. Immer noch nicht. Es gab allenfalls Hinweise.

Und da sind wir beim hinreichenden Tatverdacht und damit wieder beim OLG. Was daran ist so schwer?

Ali
27.01.2011, 11:55
Die Ermittlungen waren noch nicht abgeschlossen, wesentliche Gutachten lagen noch nicht vor. Deshalb gab es weder einen Grund, Anklage zu erheben, noch einen Grund, das Verfahren einzustellen.

Egal ob sie abgeschlossen waren oder nicht, was bis dahin vorlag, reichte.
Was wollt ihr Forumsfuzzis denn einem Oltrogge vormachen. :cool2:

Ali
27.01.2011, 11:56
Ein Polizist, der auch noch Arzt ist? Erstaunlich. Das einzige, was der erkennen konnte, waren Kratzspuren. Sicher wußte der besser als alle anderen Gutachter, daß die nur vom Messer stammen können :rolleyes:

Tampons sind auch keine Ermittlungergebnisse, allenfalls Hinweise.

Nochmal: es wurde nichts ermittelt, weil es gar nichts zu ermitteln gibt. Immer noch nicht. Es gab allenfalls Hinweise.

Und da sind wir beim hinreichenden Tatverdacht und damit wieder beim OLG. Was daran ist so schwer?

Du brauchst Uhrlaub. :D

FranzKonz
27.01.2011, 11:57
Aha! Die Polzei siebt also nicht vorher aus, ob ein begründeter Tatverdacht vorliegt oder nicht? Jetzt wird's mir zu blöd! Wofür sind denn die Ermittlungen da?

Falsch. Du bist zu blöd.

Die Polizei ermittelt auf Grund einer Anzeige. Die Staatsanwaltschaft prüft die Ergebnisse und trifft die Schlußfolgerungen. Die Polizei darf kein Verfahren einstellen, dabei ist es völlig wurscht, ob der Sachbearbeiter irgendeinen Verdacht hegt.

Adunaphel
27.01.2011, 11:57
Eben - aber dafür muss er ja erst mal vorab festgestellt worden sein.

Aber nicht durch die Polizei. Die Entschließung, ob ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage ausreichender hinreichender TAtverdacht besteht, liegt allein bei der StA.

maxikatze
27.01.2011, 11:58
Die Ermittlungen waren noch nicht abgeschlossen, wesentliche Gutachten lagen noch nicht vor. Deshalb gab es weder einen Grund, Anklage zu erheben, noch einen Grund, das Verfahren einzustellen.

Richtig, es gibt keinen Grund dafür, das Verfahren einzustellen.

twoxego
27.01.2011, 11:58
Richtig. Langsam kapierst Du es. Ermittelt wurde zum Zeitpunkt der Verhaftung noch gar nichts.


na so etwas. da wurde also wahllos ein mann auf der strasse aufgegriffen, ohne zuvor seine identität zu "ermitteln".

Du solltest Dich an Amnesie International wenden, wegen der bedeutung von einfachen worten, die Du offensichtlich vergessen hast.

Paul Felz
27.01.2011, 12:04
na so etwas. da wurde also wahllos ein mann auf der strasse aufgegriffen, ohne zuvor seine identität zu "ermitteln".

Du solltest Dich an Amnesie International wenden, wegen der bedeutung von einfachen worten, die Du offensichtlich vergessen hast.
Sicher, genau so war es :rolleyes: Kachelmann war gerade griffbereit.

Paul Felz
27.01.2011, 12:06
Aber nicht durch die Polizei. Die Entschließung, ob ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage ausreichender hinreichender TAtverdacht besteht, liegt allein bei der StA.
Eben. Und genau dazu wird wieder die Polizei gebraucht: für die Ermittlungen. Die in diesem Fall aber eben nicht von der Polizei durchgeführt werden, sondern von Gutachtern.

NACH der Verhaftung, wohlgemerkt.

Paul Felz
27.01.2011, 12:06
Richtig, es gibt keinen Grund dafür, das Verfahren einzustellen.
Das hat auch keiner behauptet, sondern nur als Möglichkeit der Beendigung gesehen.

Adunaphel
27.01.2011, 12:09
Ich empfehle dem geneigten und interessierten Leser/der geneigten und interessierten Leserin, das zweite Buch der StPO, zweiter Abschnitt "Vorbereitung der öffentlichen Klage", §§ 158 ff., als Lektüre.

Zu finden hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/

Adunaphel
27.01.2011, 12:12
Eben. Und genau dazu wird wieder die Polizei gebraucht: für die Ermittlungen. Die in diesem Fall aber eben nicht von der Polizei durchgeführt werden, sondern von Gutachtern.

NACH der Verhaftung, wohlgemerkt.

Als sog. "Hilfsbeamte" der StA.

Normalerweise hlft auch hier der geneigten Leserschaft ein Blick in das Gesetz (GVG) weiter.

Paul Felz
27.01.2011, 12:19
Als sog. "Hilfsbeamte" der StA.

Normalerweise hlft auch hier der geneigten Leserschaft ein Blick in das Gesetz (GVG) weiter.
Richtig, und die Gutachter sind Erfüllungsgehilfen des Gerichtes. In vielen Fällen wird durch Gutachter ermittelt.

Adunaphel
27.01.2011, 12:28
Richtig, und die Gutachter sind Erfüllungsgehilfen des Gerichtes. In vielen Fällen wird durch Gutachter ermittelt.

Letztlich ist es so. Es darf nicht vergessen werden, dass das Gericht den Prozess leitet.

nun ja
27.01.2011, 12:37
ISondern die Schlinge zog sich für JK immer weiter zu.
Das ist meine Wahrnehmung ja eine ganz andere. Was die Bewegungsrichtung der "Schlinge" angeht.

Ich habe mich ja lange Zeit gar nicht dafür interessiert. Im März habe ich am Rande wahrgenommen, der Wetterfrosch sei verhaftet worden. Und: Es gäbe neben der Aussage des Vergewaltigungsopfers jede Menge Sachbeweise.

Und ich habe angenommen, er wird die Tat wohl begangen haben und entsprechend verknackt werden. Hat mich nicht weiter interessiert ... Klatsch und Tratsch und Promigedöns interessiert mich einfach nicht.

Seit die Hauptverhandlung läuft, wird aus meiner Sicht eigentlich immer deutlicher, wie wenig die Staatsanwaltschaft eigentlich in der Hand hat. So wenig, dass man eigentlich schon von "nichts" sprechen muss. Die Sachbeweise sprechen nicht gegen den Angeklagten, sie entlasten ihn eher. Die Angaben der Anzeigeerstatterin werden immer fragwürdiger - um es vorsichtig zu formulieren.

Kurz: Der Kaiser ist ziemlich nackt - und das wird immer offensichtlicher, je länger der Prozess dauert. Man frag sich schon, wie bei der Faktenlage überhaupt hat Anklage erhoben werden können, da wundert man sich schon ein wenig.

Um in deinem Bild zu bleiben: Die "Schlinge" öffnet sich, je länger das Verfahren läuft.

Ich habe eigentlich den Eindruck, es geht schon jetzt bei dem Verfahren gar nicht mehr um den Urteilsspruch in diesem Verfahren. Sondern nur noch darum, ob man nach Ende dieses Verfahrens die Anzeigeerstatterin belangen kann oder nicht.


Vieles spricht gegen JK, auch wenn es einigen nicht passt.
Was wäre es genau, was gegen den Angeklagten spricht? Die Behauptung lese ich häufig. Wenn man nachfragt "was denn", kommt meistens nichts.

(Die "Lausemädchenparade" können wir ja inzwischen wohl getrost außen vor lassen, oder? Das hat ja alles mit der vorgeworfenen Tat nichts zu tun. Mehrere parallele Sex-Beziehungen unterhalten zu haben, ist ja nicht der Tatvorwurf. Auch wenn einige weibliche Mitglieder ihn gerne deswegen im Knast sehen würden ... )

cyberspace
27.01.2011, 12:45
Was wäre es genau, was gegen den Angeklagten spricht? Die Behauptung lese ich häufig. Wenn man nachfragt "was denn", kommt meistens nichts.


... und wenn etwas kommt, überliest du es :]

Oltrogge hingegen, der kann lesen, und er reagiert. :respekt:

Ali
27.01.2011, 12:47
Das ist meine Wahrnehmung ja eine ganz andere. Was die Bewegungsrichtung der "Schlinge" angeht.

Ich habe mich ja lange Zeit gar nicht dafür interessiert. Im März habe ich am Rande wahrgenommen, der Wetterfrosch sei verhaftet worden. Und: Es gäbe neben der Aussage des Vergewaltigungsopfers jede Menge Sachbeweise.

Und ich habe angenommen, er wird die Tat wohl begangen haben und entsprechend verknackt werden. Hat mich nicht weiter interessiert ... Klatsch und Tratsch und Promigedöns interessiert mich einfach nicht.

Seit die Hauptverhandlung läuft, wird aus meiner Sicht eigentlich immer deutlicher, wie wenig die Staatsanwaltschaft eigentlich in der Hand hat. So wenig, dass man eigentlich schon von "nichts" sprechen muss. Die Sachbeweise sprechen nicht gegen den Angeklagten, sie entlasten ihn eher. Die Angaben der Anzeigeerstatterin werden immer fragwürdiger - um es vorsichtig zu formulieren.

Kurz: Der Kaiser ist ziemlich nackt - und das wird immer offensichtlicher, je länger der Prozess dauert. Man frag sich schon, wie bei der Faktenlage überhaupt hat Anklage erhoben werden können, da wundert man sich schon ein wenig.

Um in deinem Bild zu bleiben: Die "Schlinge" öffnet sich, je länger das Verfahren läuft.

Ich habe eigentlich den Eindruck, es geht schon jetzt bei dem Verfahren gar nicht mehr um den Urteilsspruch in diesem Verfahren. Sondern nur noch darum, ob man nach Ende dieses Verfahrens die Anzeigeerstatterin belangen kann oder nicht.


Was wäre es genau, was gegen den Angeklagten spricht? Die Behauptung lese ich häufig. Wenn man nachfragt "was denn", kommt meistens nichts.

(Die "Lausemädchenparade" können wir ja inzwischen wohl getrost außen vor lassen, oder? Das hat ja alles mit der vorgeworfenen Tat nichts zu tun. Mehrere parallele Sex-Beziehungen unterhalten zu haben, ist ja nicht der Tatvorwurf. Auch wenn einige weibliche Mitglieder ihn gerne deswegen im Knast sehen würden ... )

Das ist eine Unterstellung, die du projizierst, wahrscheinlich erhoffst du dir einen Freispruch.
Du arbeitest sehr gerne mit Unterstellungen, wie auch Verdrehungen, ist dir das eigentlich bewusst?
Wir haben alle keine Akteneinsicht und das Gebahren der Verteidigung sieht auch für mich eher danach aus, dass es ziemlich eng für JK wird.
Auch wissen wir noch nicht ob eine zweite Anzeige bevorsteht.
Die NK ist bis zum heutigen Tage in ihrer Glaubwürdigkeit nur gestiegen, bei einer Falschanzeige wäre sie niemals bis hierher durchgekommen.

nun ja
27.01.2011, 13:00
Und genau dazu wird wieder die Polizei gebraucht: für die Ermittlungen.
Ja, aber nur unselbständig. Die Polizei sind die "Hilfsbeamten" der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens der "Herr des Verfahrens". Die Polizei wird sozusagen als "ausführende Hand" tätig.


Die in diesem Fall aber eben nicht von der Polizei durchgeführt werden, sondern von Gutachtern.
So wohl als auch. Die Polizei hat - wenn auch mit etwas Zeitverzögerung - durchaus sehr umfangreich ermittelt. Sehr viel umfangreicher, als normalerweise bei einem Vergewaltigungsvorwurf. Da wäre die Spurensicherung zu nennen mit DNA-Auswertung, die Auswertung des PCs der Anzeigeerstatterin und einiges mehr.

Ich habe neulich irgendwo gelesen, dass bei Vergewaltigungsanzeigen in 80% der Fälle nicht einmal eine Tatortbesichtigung durch die Polizei stattfinde. Insofern sind die Ermittlungsleistungen der Polizei hier schon ungewöhnlich hoch. Mit dem Effekt, dass eben nicht nur Aussage gegen Aussage steht. Was in diesem Fall für den Angeklagten günstig ist.

Auch die diversen Falschangaben der Anzeigeerstatterin wären ja ohne die Durchsuchung des PCs gar nicht "aufgeflogen".

Die Gutacher kamen ja erst später ins Spiel. Das aussagepsychologische Gutachten wurde ja erst angefodert (aber leider für die Anklageerhebung nicht abgewartet - merkwürdig genug) nachdem die Unstimmigkeiten in der Aussage der Anzeigeerstatterin eben aufgrund der Beweissicherung an ihrem PC augenfällig wurden.

Also, dass die Polizei nicht ermittelt hätte, kann man gerade in diesem Fall eigentlich nicht sagen.

DieLara
27.01.2011, 14:20
Für mich stellt sich eigentlich nur noch die Frage: Wieviel kriegt er? :]
5 bis 15 Jahre.... eher 5 oder doch eher an die 15?

Wenn ich allein an die nachgewiesenen Erstickungsmerkmale denke (was m. E. eine große Todesangst hervorgerufen haben dürfte), erwarte ich auf jeden Fall eine deutliche höhere Strafe als 5 Jahre.

Und die wären dann meines Erachtens auch völlig gerecht.

Weiß eigentlich jemand, ob Freund René schon auf ihn wartet? :hihi:

Pillefiz
27.01.2011, 15:12
googlet doch mal Erstickungsmerkmale am Hals, bin sehr gespannt, was ihr da findet, was nicht aus der Kachelecke kommt.
Wenn die Gutachten alle so seltsam formuliert sind, wundert es mich nicht, dass der Prozess so lange dauert

Excubitor
27.01.2011, 15:36
An diese Worte von Schwenn erinnere ich mich noch genau.
Rufschändung und schamlose Lüge.

Nein, er darf nicht alles, er erlaubt sich einfach zuviel, gegen alles und jeden und demontiert sich letztendlich selbst.
Vor ihm kann man nur ausspucken...

Er darf nicht alles, aber leider sehr viel, und das auch noch durch höchstrichterliche Rechtsprechung "abgesegnet".

Meiner Meinung nach könnte es anhand der öffentlich verfügbaren Darstellungen z.B. so sein, dass Schwenn möglicherweise gar nicht mehr selbst merkt, wann er Grenzen ernsthaft verletzt, da er von sich selbst und seinem Tun so eingenommen ist, dass diese durchaus in seiner persönlichen Wahrnehmung verschwommen sein könnten. Das wiederum könnte eine der Persönlichkeit des Angeklagten durchaus angenäherte Variante einer solchen sein... Möglicherweise versteht man sich deswegen so gut...

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Schwenn durchaus genau weiß was er tut und mit kalter Berechnung diese Vorwürfe erhebt und seine Showeinlagen praktiziert, in der Hofnung, dass, wie so häufig, niemand ernsthaft dagegen vorgehen wird.
Das zuletzt Angemerkte ist eines der größten Probleme dieses Landes, die zu dessen sozialem Absturz geführt haben. Aus gutmütiger Nachsicht wurde mittlerweile Resignation, wodurch derartigen Verhaltensweisen in allen Lebensbereichen Tür und Tor geöffnet wurden und die gesellschaftlich heute deutlich feststellbare Zersetzung begann, die an Geschwindigkeit ständig zunimmt...

Möge jede(r) selbst entscheiden welche Variante die wahrscheinlichere sein könnte...

Thauris
27.01.2011, 16:24
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Schwenn durchaus genau weiß was er tut und mit kalter Berechnung diese Vorwürfe erhebt und seine Showeinlagen praktiziert, in der Hofnung, dass, wie so häufig, niemand ernsthaft dagegen vorgehen wird.
Das zuletzt Angemerkte ist eines der größten Probleme dieses Landes, die zu dessen sozialem Absturz geführt haben. Aus gutmütiger Nachsicht wurde mittlerweile Resignation, wodurch derartigen Verhaltensweisen in allen Lebensbereichen Tür und Tor geöffnet wurden und die gesellschaftlich heute deutlich feststellbare Zersetzung begann, die an Geschwindigkeit ständig zunimmt...



JA! Man sieht lieber weg und akzeptiert alles - meiner Ansicht nach werden aus reiner Bequemlichkeit heraus die Ecken umrundet. Da hat so jemand natürlich leichtes Spiel.

Ali
27.01.2011, 16:31
Er darf nicht alles, aber leider sehr viel, und das auch noch durch höchstrichterliche Rechtsprechung "abgesegnet".

Meiner Meinung nach könnte es anhand der öffentlich verfügbaren Darstellungen z.B. so sein, dass Schwenn möglicherweise gar nicht mehr selbst merkt, wann er Grenzen ernsthaft verletzt, da er von sich selbst und seinem Tun so eingenommen ist, dass diese durchaus in seiner persönlichen Wahrnehmung verschwommen sein könnten. Das wiederum könnte eine der Persönlichkeit des Angeklagten durchaus angenäherte Variante einer solchen sein... Möglicherweise versteht man sich deswegen so gut...

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Schwenn durchaus genau weiß was er tut und mit kalter Berechnung diese Vorwürfe erhebt und seine Showeinlagen praktiziert, in der Hofnung, dass, wie so häufig, niemand ernsthaft dagegen vorgehen wird.
Das zuletzt Angemerkte ist eines der größten Probleme dieses Landes, die zu dessen sozialem Absturz geführt haben. Aus gutmütiger Nachsicht wurde mittlerweile Resignation, wodurch derartigen Verhaltensweisen in allen Lebensbereichen Tür und Tor geöffnet wurden und die gesellschaftlich heute deutlich feststellbare Zersetzung begann, die an Geschwindigkeit ständig zunimmt...

Möge jede(r) selbst entscheiden welche Variante die wahrscheinlichere sein könnte...


Ich bewundere deine Worte, Excubitor, du schilderst es vortrefflich.
Ich sprach gestern schon etwas überspitzt von einer Art „Kontrollverlust“, weil ich, wie du im ersten Absatz erwähnst, ihn auch zunächst einmal so wahrnehme, nämlich, dass er sich in einer Art Grössenwahnrausch befindet und jedes Maß, auch durch einen krankhaften Ehrgeiz bedingt, verliert.
Ihm geht es nicht um Kachelmann, es geht ihn um diesen Fall, der grösstes Aufsehen erregt, wo er meint in seiner Selbstherrlichkeit brillieren zu können.
Für mich hat er eine auffallend gestörte Persönlichkeit, er ist ein klassischer Narzisst, egal jetzt welcher Graduierung und er braucht diese Art Aufmerksamkeit um sich zu fühlen und es gibt tatsächlich Leute, die das bewundern.
Auch hier.
Auf beiden Seiten fehlt es an Empathie und das ist es auch, was mitunter zu beklagen ist und den Fluss in diese Richtung fliessen lässt.
Man übt deshalb Nachsicht, weil man meint, es wäre besser mit solchen Figuren zu sein als gegen sie und sieht in diesen ekelhaften Unmenschen einen Gewinner, jemanden, der das Leben anzupacken weiss im Gegensatz zu vermeintlichen Versagern. Dabei gehen sie eiskalt über Leichen.
Und man übersieht man deren Opfer.
Von solchen Menschen geht tatsächlich eine enorme Gefahr für die Gesellschaft aus, so wie du sie schilderst.
Es wird vermittelt, der Zweck heiligt die Mittel.
Das ist nicht hinnehmbar.
Toleranz setzt eindeutig definierte Grenzen voraus.

cyberspace
27.01.2011, 16:47
und noch ein Narzisst... Ist das eine Manie bei dir? Ist gleich jeder einer, der sich darstellt?

Mehr oder weniger ja.
Schwenn mehr. K. viel mehr.

Paul Felz
27.01.2011, 17:01
Ja, aber nur unselbständig. Die Polizei sind die "Hilfsbeamten" der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens der "Herr des Verfahrens". Die Polizei wird sozusagen als "ausführende Hand" tätig.


So wohl als auch. Die Polizei hat - wenn auch mit etwas Zeitverzögerung - durchaus sehr umfangreich ermittelt. Sehr viel umfangreicher, als normalerweise bei einem Vergewaltigungsvorwurf. Da wäre die Spurensicherung zu nennen mit DNA-Auswertung, die Auswertung des PCs der Anzeigeerstatterin und einiges mehr.

Ich habe neulich irgendwo gelesen, dass bei Vergewaltigungsanzeigen in 80% der Fälle nicht einmal eine Tatortbesichtigung durch die Polizei stattfinde. Insofern sind die Ermittlungsleistungen der Polizei hier schon ungewöhnlich hoch. Mit dem Effekt, dass eben nicht nur Aussage gegen Aussage steht. Was in diesem Fall für den Angeklagten günstig ist.

Auch die diversen Falschangaben der Anzeigeerstatterin wären ja ohne die Durchsuchung des PCs gar nicht "aufgeflogen".

Die Gutacher kamen ja erst später ins Spiel. Das aussagepsychologische Gutachten wurde ja erst angefodert (aber leider für die Anklageerhebung nicht abgewartet - merkwürdig genug) nachdem die Unstimmigkeiten in der Aussage der Anzeigeerstatterin eben aufgrund der Beweissicherung an ihrem PC augenfällig wurden.

Also, dass die Polizei nicht ermittelt hätte, kann man gerade in diesem Fall eigentlich nicht sagen.
Die Zeitfrage ist entscheidend. Üblicherweise ermittelt man erst und verhaftet dann. Nicht umgekehrt.

Thauris
27.01.2011, 17:13
Die Zeitfrage ist entscheidend. Üblicherweise ermittelt man erst und verhaftet dann. Nicht umgekehrt.

Aha - also soll man verdächtige Mörder nicht verhaften, sondern erst ermitteln ob sie's auch wirklich waren?

cyberspace
27.01.2011, 17:19
Oltrogge weiss, was er tut. Er ist cool.

Knudud_Knudsen
27.01.2011, 17:35
Ich bewundere deine Worte, Excubitor, du schilderst es vortrefflich.
Ich sprach gestern schon etwas überspitzt von einer Art „Kontrollverlust“, weil ich, wie du im ersten Absatz erwähnst, ihn auch zunächst einmal so wahrnehme, nämlich, dass er sich in einer Art Grössenwahnrausch befindet und jedes Maß, auch durch einen krankhaften Ehrgeiz bedingt, verliert.
Ihm geht es nicht um Kachelmann, es geht ihn um diesen Fall, der grösstes Aufsehen erregt, wo er meint in seiner Selbstherrlichkeit brillieren zu können.
Für mich hat er eine auffallend gestörte Persönlichkeit, er ist ein klassischer Narzisst, egal jetzt welcher Graduierung und er braucht diese Art Aufmerksamkeit um sich zu fühlen und es gibt tatsächlich Leute, die das bewundern.
Auch hier.
Auf beiden Seiten fehlt es an Empathie und das ist es auch, was mitunter zu beklagen ist und den Fluss in diese Richtung fliessen lässt.
Man übt deshalb Nachsicht, weil man meint, es wäre besser mit solchen Figuren zu sein als gegen sie und sieht in diesen ekelhaften Unmenschen einen Gewinner, jemanden, der das Leben anzupacken weiss im Gegensatz zu vermeintlichen Versagern. Dabei gehen sie eiskalt über Leichen.
Und man übersieht man deren Opfer.
Von solchen Menschen geht tatsächlich eine enorme Gefahr für die Gesellschaft aus, so wie du sie schilderst.
Es wird vermittelt, der Zweck heiligt die Mittel.
Das ist nicht hinnehmbar.
Toleranz setzt eindeutig definierte Grenzen voraus.

:shock:

..solltest Du vergessen haben,dass er Strafverteidiger ist und nicht Vertreter der Heilsarmee??

Er kann nur,wenn er seinen Job gut machen will,die Freiheit seines Mandanten im Auge haben..für die sozialen Moralvorstellungen sind Andere zuständig..

..wenn das Verhalten vor Gericht gegen Recht verstößt kann das Gericht das unterbinden,ansonsten gebetet wird in der Kirche..

Knud

Excubitor
27.01.2011, 17:35
Zitat von gamo
Zitat von dillgurke Beitrag anzeigen
- gekürzt-

Das ist richtig. Das Kerngeschehen eines traumatischen Erlebnisses brennt sich dermaßen ins Gedächtnis ein, das kann man noch Jahre später zu jeder Uhrzeit referieren.

Gebe ich Dir völlig recht - ich hatte einmal einen Beinahe-Absturz bei einer alpinen Kletterpartie und kann mich nur noch an die Zeit davor und danach erinnern - die ca. 15 Minuten, in denen mich die Kamaraden wieder heraufgezogen und gesichert haben fehlen völlig. Ich habe mich auch aktiv daran beteiligt und weiss davon nichts mehr.

Aber wenn etwas nicht in Weltbild passt wird es eben negiert - so isses!



von dillgurke
So ein Quatsch. Ich hatte auch mal einen Autounfall, bei dem ich mich im nachhinein nicht mehr an das Unfallgeschehen selbst erinnern kann, sondern nur noch an die Zeit vor und nach dem Unfall.

Mit den traumatischen Erfahrungen verhält es sich anders. Die sind präsent, führen auch in belastenden Situationen immer noch zu Flashbacks. Dank der Therapie bin ich in der Lage, diesen Bilder entgegenzusetzen.




Es ist wohl beides richtig, doch meiner Meinung nach kann man ein Trauma dann verdrängen, wenn es sich dabei um ein so bedrohliches Erlebnis gehandelt hat, dass eine Person psychisch in eine emotionale Krise stürzen lassen würde, doch davor bewahrt ihren gesunden Geisteszustand zu erhalten.
So doch auch bei Kindern, die ein horrendes Erlebnis über sich haben ergehen lassen und es verdrängen, sich nicht mehr daran erinnern können, ausser vielleicht später mal in einer Psychoanalyse aus der dieses auch nur sehr schwer oder gar nicht herausgekitzelt werden kann.
Oder eine andere Persönlichkeit annehmen.
Das ist je nach Person und je nach Gefahr und Angst wohl individuell verschieden und so haben sehr wahrscheinlich beide Theorien ihre Berechtigung ohne eine Allgemeingültigkeit für sich in Anspruch nehmen zu dürfen.

Dazu sei noch der Klarheit halber ergänzt, dass der psychische "Mechanismus" der Verdrängung nach psychoanalytischer und psychodynamischer Anschauung unbewusst und automatisch abläuft und es sich dabei nicht um ein bewusst gesteuertes, willkürliches Ausräumen von traumatischen gedanklichen Inhalten handelt.

Paul Felz
27.01.2011, 17:42
Aha - also soll man verdächtige Mörder nicht verhaften, sondern erst ermitteln ob sie's auch wirklich waren?
Natürlich. Denk mal darüber nach. Stichwort: hinreichender Tatverdacht.

FranzKonz
27.01.2011, 17:46
Aha - also soll man verdächtige Mörder nicht verhaften, sondern erst ermitteln ob sie's auch wirklich waren?

Vielleicht lernst Du irgendwann mal den Unterschied zwischen einem Amokläufer und einem Beziehungstäter.

Ali
27.01.2011, 18:14
:shock:

..solltest Du vergessen haben,dass er Strafverteidiger ist und nicht Vertreter der Heilsarmee??

Er kann nur,wenn er seinen Job gut machen will,die Freiheit seines Mandanten im Auge haben..für die sozialen Moralvorstellungen sind Andere zuständig..

..wenn das Verhalten vor Gericht gegen Recht verstößt kann das Gericht das unterbinden,ansonsten gebetet wird in der Kirche..

Knud


:shock::shock::shock:

:flop:

:vogel:

DieLara
27.01.2011, 18:33
:shock::shock::shock:

:flop:

:vogel:

Sei nicht so streng mit ihm, er hat die Dollarzeichen im Auge nur übersehen. :D

Stanley_Beamish
27.01.2011, 19:32
Bezeichnend dass Du nicht auf meinen letzten Beitrag eingehst!

http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article10862724/Ein-Herzchen-fuer-eine-weitere-Geliebte.html

Was hat Schwenn damit zu tun?

Stanley_Beamish
27.01.2011, 19:42
Das Musterbeispiel schlechthin an Überheblichkeit und Abgehobenheit.

Wenn diese Zeilen von Excubitor oder von GG146 an uns von der Vernunftfraktion gerichtet kämen, dann würdest du in lautes Juchzen ausbrechen.

Stanley_Beamish
27.01.2011, 19:44
gekürzt Twox

er macht ihn zumindest ungewöhnlich.
es ist keineswegs üblich, dass ein gericht anordnet, die reden eines verteidigers
mitzuschreiben.
ich sehe darin auch eine geste des gerichtes, die der gute allerdings scheinbar so wenig verstand wie Du.

Ich kenne dies Anordnung nicht, aber sehe darin eher eine Geste der Hilflosigkeit dieses völlig überforderten Gerichts.

Adunaphel
27.01.2011, 19:47
Was hat Schwenn damit zu tun?

Nichts.

twoxego
27.01.2011, 19:50
ich sehe darin etwas anderes. es war schon zweimal thema und ich werde nun nicht alles erneut durchkauen.

ich wiederhole nur sinngemäss meine zusammenfassung in dieser angelegenheit:
die galerie befindet nicht darüber, wie überzeugend eine verteidigung ist.

Stanley_Beamish
27.01.2011, 19:57
Dafür das zu klären ist das Gericht da - die Polizei sah keine Veranlassung anzunehmen dass es sich um eine Falschanschuldigung handelte und hat den Fall deswegen zur Anklage weitergeleitet - PUNKT! Was hast Du eigentlich für eine Rechtsauffassung?

Tut sie das nicht immer?

Stanley_Beamish
27.01.2011, 19:59
Und das hat sie getan, denn die Ermittlungen sind gedeckt.

Welche Tatsachen, die den Tatvorwurf stützen, sind denn bei den Ermittlungen herausgekommen?

Stanley_Beamish
27.01.2011, 20:07
Wollen wir jetzt Erbsen picken? Die Ermittlungsergebnisse der Polizei sind ausschlaggebend dafür ob ein Fall weitergeleitet wird oder nicht - wird er weitergeleitet, erfolgt Anklage!

Blödsinn

Ali
27.01.2011, 20:12
Wenn diese Zeilen von Excubitor oder von GG146 an uns von der Vernunftfraktion gerichtet kämen, dann würdest du in lautes Juchzen ausbrechen.


Nein, das hat maxi sehr gut durchschaut.

Solche Zeilen kämen weder Excubitor noch GG146 über die Lippen, denn dazu besitzen sie viel zu viel Geist.
In diesen Zeilen steckt nichts anderes als eine Überheblichkeit mit dem bewussten oder unbewussten Versuch andere einzuschüchtern.
Vor allem kann ich solche Zeilen nicht ernst nehmen, denn ich erkenne die Doppelmoral darin.
Da nutzt kein krampfhaftes Klammern an der Rechtsstaatlichkeit, wenn man die angeblich errungenen Prinzipien nur dort zu würdigen weiss, wo es irgendwelche Paragraphen vorschreiben und der eigenen Meinung in den Kram passt.
Da wird für eine Unschuldsvermutung plädiert und auf der anderen Seite wird diese mit Füssen getreten.
Mit welchem Recht?
Etwa, dass die Nebenklägerin nicht auf der Anklagebank sitzt und für sie deshalb keine Unschuldsvermutung gilt??
Nicht nur durchschaubar, sondern auch lächerlich. :rolleyes:

Adunaphel
27.01.2011, 20:18
Nochmal

- für die Aufnahme der Ermittlungen durch die Polizei nach erfolgter Anzeige genügt der Anfangsverdacht, die Möglichkeit der Tatbegehung durch T

- für die Erhebung der Anklage durch die StA muss der hinreichende Tatverdacht (es ist wahrscheinlich, dass T am Ende einer gedachten HV verurteilt wird) bejaht werden.

- ebenso ist die Bejahung des hinreichenden TV Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht.

- nur wenn das Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Ende der HV davon überzeugt ist, dass T den objektiven und subjektiven Tatbestand der ihm vorgeworfenen Tat begangen hat, dies durch die beweismittel gedeckt ist und keinerlei Rechtfertigungs- und/oder Schuldausschließungsgründe vorliegen, kommt es zu einer Verurteilung.

Stanley_Beamish
27.01.2011, 20:19
Aha - also soll man verdächtige Mörder nicht verhaften, sondern erst ermitteln ob sie's auch wirklich waren?

Ja ermitteln, aber nicht einfach mich verhaften, nur weil Du behauptest, dass ich's war.

fleetwood
27.01.2011, 20:20
alice ist wieder da!

http://www.bild.de/BILD/ipad/2011/01/28/seiten/seite09/alice-schwarzer-x/export-artikel-NUR-ZUM-KOPIEREN-DER-TEXTE-VERWENDEN_21_20_20_20_20_20_20NACH_20KOPIEREN_20L_ C3_96_C3_96_C3_96_C3_96SCHEN_21_21_21.html

Adunaphel
27.01.2011, 20:21
Nein, das hat maxi sehr gut durchschaut.

Solche Zeilen kämen weder Excubitor noch GG146 über die Lippen, denn dazu besitzen sie viel zu viel Geist.
In diesen Zeilen steckt nichts anderes als eine Überheblichkeit mit dem bewussten oder unbewussten Versuch andere einzuschüchtern.
Vor allem kann ich solche Zeilen nicht ernst nehmen, denn ich erkenne die Doppelmoral darin.
Da nutzt kein krampfhaftes Klammern an der Rechtsstaatlichkeit, wenn man die angeblich errungenen Prinzipien nur dort zu würdigen weiss, wo es irgendwelche Paragraphen vorschreiben und der eigenen Meinung in den Kram passt.
Da wird für eine Unschuldsvermutung plädiert und auf der anderen Seite wird diese mit Füssen getreten.
Mit welchem Recht?
Etwa, dass die Nebenklägerin nicht auf der Anklagebank sitzt und für sie deshalb keine Unschuldsvermutung gilt??
Nicht nur durchschaubar, sondern auch lächerlich. :rolleyes:

Sie ist nicht die Angeklagte, sondern in erster linie Zeugin. Daher gilt natürlich die Unschuldsvermutung nicht.

fleetwood
27.01.2011, 20:26
Kachelmann und
die Sache mit den
Eheversprechen
27.01.2011 - 20:08 UHR
Alice Schwarzer

Ich habe Jörg Kachelmann unrecht getan. Und das gilt es nun wiedergutzumachen. Am 22. Dezember hatte ich geschrieben: „Der Mann ist wirklich nicht zu beneiden um sein absurd rastloses, verlogenes Leben. Dieses Leben mit mindestens sechs Frauen gleichzeitig, denen er allen die Ehe versprochen hatte.“


Das wollte der Vielbeschäftigte so nicht stehen lassen. Mit meiner Behauptung würde ich ihn „in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Bild rücken“; schlimmer noch, ihm unterstellen, „er sei ein Heiratsschwindler“. Das ließ er seine Anwälte vortragen.

Und auch Jörg Kachelmann selber gab eine Erklärung an Eides statt ab, die lautet: „Ich habe weder 6 noch mehr Frauen die Ehe versprochen, insbesondere nicht 6 oder mehr Frauen, mit denen ich gleichzeitig eine Beziehung geführt haben soll.“ Da ist er sich ganz sicher. Was ich ihm gerne glauben will. Da habe ich ihm also unrecht getan.

Überrascht hat mich allerdings ein anderer Satz in Kachelmanns eidesstattlicher Erklärung, nämlich der: „Ich habe noch nie zwei Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.“ Denn es gibt drei Frauen, die in ihren Vernehmungen angaben, der TV-Moderator und sie hätten Heiratspläne geschmiedet. Nein, natürlich nicht gleichzeitig am selben Ort und zur selben Stunde, aber doch gleichzeitig in den Wochen und Monaten vor der angeblichen Tatnacht.

„Ende Dezember machte er mir in Skype einen Heiratsantrag“, sagt die eine. „Er sprach vom Heiraten und vom gemeinsamen Namen. Auch Kinder waren ein Thema“, sagt die zweite. „Er sprach auch immer wieder vom Heiraten, wollte Kinder mit mir. Und wir wollten zusammen in das Haus im Schwarzwald ziehen“, sagt die dritte. Und was meinen die anderen? Die vierte: Mit der wollte Kachelmann laut „Bunte“ „nach Oklahoma ziehen“. Und ebenfalls Kinder. Die fünfte: Mit der lebt er in einem Haus in der Schweiz. Die sechste: Mit der schwärmte er von einer „glücklichen Beziehung“, und zwar, „bis dass der Tod uns scheidet“.


Zusammenleben, Kinder bekommen, eine glückliche Beziehung für das ganze Leben führen … Ein Eheversprechen ist das alles nicht. Nur der Glaube an eine gemeinsame Zukunft. Und das ist schließlich etwas anderes. Für Juristen zumindest.

Hydrant
27.01.2011, 20:33
alice ist wieder da!

http://www.bild.de/BILD/ipad/2011/01/28/seiten/seite09/alice-schwarzer-x/export-artikel-NUR-ZUM-KOPIEREN-DER-TEXTE-VERWENDEN_21_20_20_20_20_20_20NACH_20KOPIEREN_20L_ C3_96_C3_96_C3_96_C3_96SCHEN_21_21_21.html

Ach, ist die jetzt auch im Dschungel-Camp?

Ali
27.01.2011, 20:34
Sie ist nicht die Angeklagte, sondern in erster linie Zeugin. Daher gilt natürlich die Unschuldsvermutung nicht.

Und genau das meinte ich.
Du wirst aber sicherlich sehr wohl verstanden haben, wie ich das respektive Opferschutz gemeint habe.
Und den möchte ich jetzt auch nicht so verstanden wissen, dass dieser erst nach einem Urteil in Kraft tritt.
Vor allen Dingen, darf es nicht dazu legitimieren eine Diffamierungskampagne zu initiieren, schon gar nicht vor einer Verhandlung.
Vielleicht liest du dir meinen Text nochmal durch???????

fleetwood
27.01.2011, 20:34
wenn ich das richtig verstehe hat j.k eine eidesstattliche versicherung
abgegeben.
steht wohl im zusammenhang das er gegen schwarzer per anwalt vorgegangen ist.
wenn das mal kein eigentor ist.
soviel ich weiß ist falsche eidesstattliche versicherung strafbar,aber alice macht das schon.

Ali
27.01.2011, 20:36
Kachelmann und
die Sache mit den
Eheversprechen
27.01.2011 - 20:08 UHR
Alice Schwarzer

Ich habe Jörg Kachelmann unrecht getan. Und das gilt es nun wiedergutzumachen. Am 22. Dezember hatte ich geschrieben: „Der Mann ist wirklich nicht zu beneiden um sein absurd rastloses, verlogenes Leben. Dieses Leben mit mindestens sechs Frauen gleichzeitig, denen er allen die Ehe versprochen hatte.“


Das wollte der Vielbeschäftigte so nicht stehen lassen. Mit meiner Behauptung würde ich ihn „in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Bild rücken“; schlimmer noch, ihm unterstellen, „er sei ein Heiratsschwindler“. Das ließ er seine Anwälte vortragen.

Und auch Jörg Kachelmann selber gab eine Erklärung an Eides statt ab, die lautet: „Ich habe weder 6 noch mehr Frauen die Ehe versprochen, insbesondere nicht 6 oder mehr Frauen, mit denen ich gleichzeitig eine Beziehung geführt haben soll.“ Da ist er sich ganz sicher. Was ich ihm gerne glauben will. Da habe ich ihm also unrecht getan.

Überrascht hat mich allerdings ein anderer Satz in Kachelmanns eidesstattlicher Erklärung, nämlich der: „Ich habe noch nie zwei Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.“ Denn es gibt drei Frauen, die in ihren Vernehmungen angaben, der TV-Moderator und sie hätten Heiratspläne geschmiedet. Nein, natürlich nicht gleichzeitig am selben Ort und zur selben Stunde, aber doch gleichzeitig in den Wochen und Monaten vor der angeblichen Tatnacht.

„Ende Dezember machte er mir in Skype einen Heiratsantrag“, sagt die eine. „Er sprach vom Heiraten und vom gemeinsamen Namen. Auch Kinder waren ein Thema“, sagt die zweite. „Er sprach auch immer wieder vom Heiraten, wollte Kinder mit mir. Und wir wollten zusammen in das Haus im Schwarzwald ziehen“, sagt die dritte. Und was meinen die anderen? Die vierte: Mit der wollte Kachelmann laut „Bunte“ „nach Oklahoma ziehen“. Und ebenfalls Kinder. Die fünfte: Mit der lebt er in einem Haus in der Schweiz. Die sechste: Mit der schwärmte er von einer „glücklichen Beziehung“, und zwar, „bis dass der Tod uns scheidet“.


Zusammenleben, Kinder bekommen, eine glückliche Beziehung für das ganze Leben führen … Ein Eheversprechen ist das alles nicht. Nur der Glaube an eine gemeinsame Zukunft. Und das ist schließlich etwas anderes. Für Juristen zumindest.




Welcome back
Alice



Hatte ich dich nicht gestern schon gehört? :))

Thauris
27.01.2011, 20:42
Vielleicht lernst Du irgendwann mal den Unterschied zwischen einem Amokläufer und einem Beziehungstäter.

Aaah so - also muss man Unterschiede zwischen den Gewalttätern machen beim verhaften - das wusste ich noch nicht. Also jetzt nur bei Beziehungsvergewaltigern oder auch anderen Vergewaltigern? *grübel*

Stanley_Beamish
27.01.2011, 20:42
Und genau das meinte ich.
Du wirst aber sicherlich sehr wohl verstanden haben, wie ich das respektive Opferschutz gemeint habe.
Und den möchte ich jetzt auch nicht so verstanden wissen, dass dieser erst nach einem Urteil in Kraft tritt.
Vor allen Dingen, darf es nicht dazu legitimieren eine Diffamierungskampagne zu initiieren, schon gar nicht vor einer Verhandlung.
Vielleicht liest du dir meinen Text nochmal durch???????

Vor einem Urteil kann ja wohl schlecht ein Opferschutz greifen, aus dem einfachen Grunde, weil es ja noch kein Opfer gibt. Ist doch logisch, oder?

Paul Felz
27.01.2011, 20:46
Vor einem Urteil kann ja wohl schlecht ein Opferschutz greifen, aus dem einfachen Grunde, weil es ja noch kein Opfer gibt. Ist doch logisch, oder?
Doch Stanley: ein Opfer gibt es. Wir wissen nur nicht, wer es ist.

Wer jetzt von Opferschutz schreibt, sollte das um die Ohren gehauen bekommen, falls sich rausstellt, daß Kachelmann das Opfer ist.

DieLara
27.01.2011, 20:47
Welcome back
Alice



Hatte ich dich nicht gestern schon gehört? :))

Hast Du, tatsächlich, hast du, ich schwöre bei allem, was mir heilig ist. :]

Ali
27.01.2011, 20:47
Vor einem Urteil kann ja wohl schlecht ein Opferschutz greifen, aus dem einfachen Grunde, weil es ja noch kein Opfer gibt. Ist doch logisch, oder?

Logisch, weil so gesehen hätte ein totes Opfer ja gar nichts davon. :rolleyes:

Adunaphel
27.01.2011, 20:47
Und genau das meinte ich.
Du wirst aber sicherlich sehr wohl verstanden haben, wie ich das respektive Opferschutz gemeint habe.
Und den möchte ich jetzt auch nicht so verstanden wissen, dass dieser erst nach einem Urteil in Kraft tritt.
Vor allen Dingen, darf es nicht dazu legitimieren eine Diffamierungskampagne zu initiieren, schon gar nicht vor einer Verhandlung.
Vielleicht liest du dir meinen Text nochmal durch???????

ups....:= ;)

annemoenchen
27.01.2011, 20:48
heeee, kachelmann hat bei seinen mädels nichts schriftlich gemacht, also kann ihm keine nachweisen, dass er was versprochen hat ;-)

Paul Felz
27.01.2011, 20:49
Aaah so - also muss man Unterschiede zwischen den Gewalttätern machen beim verhaften - das wusste ich noch nicht. Also jetzt nur bei Beziehungsvergewaltigern oder auch anderen Vergewaltigern? *grübel*
Die Gewalt muß erst mal da sein. Bei einem Mörder hast Du eine Leiche, einen Zeugen, eine Waffe etc.

Geht das eigentlich nicht in die Birne?

Ali
27.01.2011, 20:49
Doch Stanley: ein Opfer gibt es. Wir wissen nur nicht, wer es ist.

Wer jetzt von Opferschutz schreibt, sollte das um die Ohren gehauen bekommen, falls sich rausstellt, daß Kachelmann das Opfer ist.

Kachelmann war schon immer Täter, nur juristisch noch nicht. :D

Paul Felz
27.01.2011, 20:50
ups....:= ;)
Warum? Wenn nun Kachelman das Opfer ist? Wird der etwa nicht diffamiert?

Stanley_Beamish
27.01.2011, 20:50
Logisch, weil so gesehen hätte ein totes Opfer ja gar nichts davon. :rolleyes:

Logisch, ein totes Opfer hat nichts von dem, was Du in deinem verqueren Denken als Schutz ansiehst. Man hätte es besser vorher beschützt.

Thauris
27.01.2011, 20:50
Die Gewalt muß erst mal da sein. Bei einem Mörder hast Du eine Leiche, einen Zeugen, eine Waffe etc.

Geht das eigentlich nicht in die Birne?

Welcher Zeuge denn? Meinst Du die Leiche?

Paul Felz
27.01.2011, 20:50
Kachelmann war schon immer Täter, nur juristisch noch nicht. :D
Ach so, dann ist klar :rolleyes:

Paul Felz
27.01.2011, 20:51
Welcher Zeuge denn? Meinst Du die Leiche?
Bist Du betrunken? Wie willst Du sonst jemanden verhaften? Einfach mal alle Männer und dann nach Alibis fragen? :rolleyes:

fleetwood
27.01.2011, 20:51
heeee, kachelmann hat bei seinen mädels nichts schriftlich gemacht, also kann ihm keine nachweisen, dass er was versprochen hat ;-)

also ich habe gehört das die gitarrenspielerinn genug material dazu hat.gibt ja sowas wie e-mail oder gespeicherte sms.

Pillefiz
27.01.2011, 20:52
Und genau das meinte ich.
Du wirst aber sicherlich sehr wohl verstanden haben, wie ich das respektive Opferschutz gemeint habe.
Und den möchte ich jetzt auch nicht so verstanden wissen, dass dieser erst nach einem Urteil in Kraft tritt.
Vor allen Dingen, darf es nicht dazu legitimieren eine Diffamierungskampagne zu initiieren, schon gar nicht vor einer Verhandlung.
Vielleicht liest du dir meinen Text nochmal durch???????

Natürlich ist eine solche Kampagne absolut unangebracht. Ich kann mir nicht mal erklären, wie jemand so weit gehen kann, einen wildfremden Menschen massiv zu bedrohen, weil er eine Anzeige erstattet hat.
Ob zu recht oder nicht, darüber zu spekulieren bleibt jedem selbst überlassen. Doch solange nicht SICHER ist, dass sie eine Falschanzeige gestartet hat, stehen ihr die gleichen Rechte zu wie einem "eindeutigen" Opfer

Paul Felz
27.01.2011, 20:52
also ich habe gehört das die gitarrenspielerinn genug material dazu hat.gibt ja sowas wie e-mail oder gespeicherte sms.
Die ist aber weder Opfer noch Nebenklägerin. Also belanglos.

fleetwood
27.01.2011, 20:54
Die ist aber weder Opfer noch Nebenklägerin. Also belanglos.

soso...es geht ja nur um die blöde glaubwürdigkeit.
und das er eine eidesstattliche versicherung abgelegt hat

DieLara
27.01.2011, 20:54
Kachelmann und
die Sache mit den
Eheversprechen
27.01.2011 - 20:08 UHR
Alice Schwarzer

Ich habe Jörg Kachelmann unrecht getan. Und das gilt es nun wiedergutzumachen. Am 22. Dezember hatte ich geschrieben: „Der Mann ist wirklich nicht zu beneiden um sein absurd rastloses, verlogenes Leben. Dieses Leben mit mindestens sechs Frauen gleichzeitig, denen er allen die Ehe versprochen hatte.“


Das wollte der Vielbeschäftigte so nicht stehen lassen. Mit meiner Behauptung würde ich ihn „in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Bild rücken“; schlimmer noch, ihm unterstellen, „er sei ein Heiratsschwindler“. Das ließ er seine Anwälte vortragen.

Und auch Jörg Kachelmann selber gab eine Erklärung an Eides statt ab, die lautet: „Ich habe weder 6 noch mehr Frauen die Ehe versprochen, insbesondere nicht 6 oder mehr Frauen, mit denen ich gleichzeitig eine Beziehung geführt haben soll.“ Da ist er sich ganz sicher. Was ich ihm gerne glauben will. Da habe ich ihm also unrecht getan.

Überrascht hat mich allerdings ein anderer Satz in Kachelmanns eidesstattlicher Erklärung, nämlich der: „Ich habe noch nie zwei Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.“ Denn es gibt drei Frauen, die in ihren Vernehmungen angaben, der TV-Moderator und sie hätten Heiratspläne geschmiedet. Nein, natürlich nicht gleichzeitig am selben Ort und zur selben Stunde, aber doch gleichzeitig in den Wochen und Monaten vor der angeblichen Tatnacht.

„Ende Dezember machte er mir in Skype einen Heiratsantrag“, sagt die eine. „Er sprach vom Heiraten und vom gemeinsamen Namen. Auch Kinder waren ein Thema“, sagt die zweite. „Er sprach auch immer wieder vom Heiraten, wollte Kinder mit mir. Und wir wollten zusammen in das Haus im Schwarzwald ziehen“, sagt die dritte. Und was meinen die anderen? Die vierte: Mit der wollte Kachelmann laut „Bunte“ „nach Oklahoma ziehen“. Und ebenfalls Kinder. Die fünfte: Mit der lebt er in einem Haus in der Schweiz. Die sechste: Mit der schwärmte er von einer „glücklichen Beziehung“, und zwar, „bis dass der Tod uns scheidet“.


Zusammenleben, Kinder bekommen, eine glückliche Beziehung für das ganze Leben führen … Ein Eheversprechen ist das alles nicht. Nur der Glaube an eine gemeinsame Zukunft. Und das ist schließlich etwas anderes. Für Juristen zumindest.

Lol, das hat Alice ganz richtig erkannt. ;)

Fragt sich nur, als was das die besagten Lausemädels angesehen haben.

Warum fragt man sie nicht einfach, ob es für sie einem Eheversprechen gleichkam? ;)

Paul Felz
27.01.2011, 20:55
Natürlich ist eine solche Kampagne absolut unangebracht. Ich kann mir nicht mal erklären, wie jemand so weit gehen kann, einen wildfremden Menschen massiv zu bedrohen, weil er eine Anzeige erstattet hat.
Ob zu recht oder nicht, darüber zu spekulieren bleibt jedem selbst überlassen. Doch solange nicht SICHER ist, dass sie eine Falschanzeige gestartet hat, stehen ihr die gleichen Rechte zu wie einem "eindeutigen" Opfer
Er hat nicht gedroht, sondern lediglich die - für jeden mit IQ über 0 einsehbaren - Konsequenzen dargelegt.

Adunaphel
27.01.2011, 20:55
Doch Stanley: ein Opfer gibt es. Wir wissen nur nicht, wer es ist.

Wer jetzt von Opferschutz schreibt, sollte das um die Ohren gehauen bekommen, falls sich rausstellt, daß Kachelmann das Opfer ist.

Nun, es geht um den Schutz für das mutmaßliche Opfer. Und da gibt es mit Sicherheit noch verbesserungswürdige Regularien in der StPO.

Davon zu trennen ist die mediale Hetzjagd, die sowohl auf das mmO als auch auf den mmmT betrieben wird. Und gerade bei dem mmO die persönlcihen Daten als eine Art "Futter" der hungrigen Meute vorzuwerfen, hat m. E. nichts mehr mit journalisitscher Freiheit und seriöser Berichterstattung zu tun.

Paul Felz
27.01.2011, 20:56
Lol, das hat Alice ganz richtig erkannt. ;)

Fragt sich nur, als was das die besagten Lausemädels angesehen haben.

Warum fragt man sie nicht einfach, ob es für sie einem Eheversprechen gleichkam? ;)
Weil das völlig gleichgültig ist, als was sie es ansahen. Nenn den Paragraphen, nachdem ein solches Gefühl strafbar ist. Und zwar für den, der es angeblich erweckt hat.

DieLara
27.01.2011, 20:57
Welcher Zeuge denn? Meinst Du die Leiche?

:rofl::rofl::rofl:

Thauris
27.01.2011, 20:57
Bist Du betrunken? Wie willst Du sonst jemanden verhaften? Einfach mal alle Männer und dann nach Alibis fragen? :rolleyes:

Ja wo ist denn nun der Zeuge? Wenn Du damit meinst dass der Verdächtige ermittelt werden muss ist das eine vollkomme andere Geschichte, als die Ermittlung dahingehend ob er's auch wirklich war :rolleyes:

Adunaphel
27.01.2011, 20:59
also ich habe gehört das die gitarrenspielerinn genug material dazu hat.gibt ja sowas wie e-mail oder gespeicherte sms.

Und wie bitte sollen die Mails oder SMS den konkret gegen K gemachten Tatvorwurf beweisen?

Thauris
27.01.2011, 21:01
alice ist wieder da!



Sagte ich doch, das wird den üblichen Verdächtigen hier gar nicht schmecken - Totgesagte leben länger :D

Adunaphel
27.01.2011, 21:02
Welcher Zeuge denn? Meinst Du die Leiche?

Guckst Du nicht CSI? Da sieht man doch, welch hervorragende Zeugen Leichen seien können.;)

fleetwood
27.01.2011, 21:04
Und wie bitte sollen die Mails oder SMS den konkret gegen K gemachten Tatvorwurf beweisen?

boah.
er hat eine eidesstattliche versicherung abgegeben,und wenn die falsch ist,was dann?
das gericht kann nur über die glaubwürdigkeit zu einem urteil kommen.

Thauris
27.01.2011, 21:05
Guckst Du nicht CSI? Da sieht man doch, welch hervorragende Zeugen Leichen seien können.;)

Stimmt, das hätte ich jetzt fast vergessen - nein gucke ich nicht, auch keine Gerichtsshows ;)

Pillefiz
27.01.2011, 21:06
Nun, es geht um den Schutz für das mutmaßliche Opfer. Und da gibt es mit Sicherheit noch verbesserungswürdige Regularien in der StPO.

Davon zu trennen ist die mediale Hetzjagd, die sowohl auf das mmO als auch auf den mmmT betrieben wird. Und gerade bei dem mmO die persönlcihen Daten als eine Art "Futter" der hungrigen Meute vorzuwerfen, hat m. E. nichts mehr mit journalisitscher Freiheit und seriöser Berichterstattung zu tun.

wobei mir noch schleierhaft ist, woher diese Meute überhaupt kommt. Wie kann sich ein gesunder Mensch so in eine Sache reinknien, mit der er nicht das geringste zu tun hat? Wie kann man sich solchen Mist zum Lebensinhalt machen?
Das ist mir echt zu hoch

Adunaphel
27.01.2011, 21:08
boah.
er hat eine eidesstattliche versicherung abgegeben,und wenn die falsch ist,was dann?
das gericht kann nur über die glaubwürdigkeit zu einem urteil kommen.

?(?(?(?(

Paul Felz
27.01.2011, 21:12
Ja wo ist denn nun der Zeuge? Wenn Du damit meinst dass der Verdächtige ermittelt werden muss ist das eine vollkomme andere Geschichte, als die Ermittlung dahingehend ob er's auch wirklich war :rolleyes:
Ach was? Weißt Du noch, was Du vorher geschrieben hast? OPffensichtlich nicht.

Also wen verhaftest Du ohne Zeugen?

Jaja, ich weiß, auch dieser Frage wirst Du wieder ausweichen.

Thauris
27.01.2011, 21:13
wobei mir noch schleierhaft ist, woher diese Meute überhaupt kommt. Wie kann sich ein gesunder Mensch so in eine Sache reinknien, mit der er nicht das geringste zu tun hat? Wie kann man sich solchen Mist zum Lebensinhalt machen?
Das ist mir echt zu hoch

War schon immer so - Mistgabeln und Fackeln sind ganz schnell rausgeholt - da wird sogar im Privatleben einer Frau Schwarzer rumgestöbert, um sie diskreditieren zu können, oder Vereinsbilder rausgesucht, um dem Gericht nachweisen zu können, dass sie Beziehungen zur Opferfamilie führen. Es gibt nichts was man auf diesen Blogs nicht schon gelesen hätte, was zu peinlich ist.

Adunaphel
27.01.2011, 21:13
wobei mir noch schleierhaft ist, woher diese Meute überhaupt kommt. Wie kann sich ein gesunder Mensch so in eine Sache reinknien, mit der er nicht das geringste zu tun hat? Wie kann man sich solchen Mist zum Lebensinhalt machen?
Das ist mir echt zu hoch

Der Fall hat ja auch das zeug zur Seifenoper. Finsterer täter, schönes blondes Opfer, fiese Anwälte...:D

Wenn nicht im Hintergrund stände, dass durch die mediale Aufbereitung des Falls zwei leben zerstört werden, käme man aus dem Lachen nicht mehr hinaus.

Thauris
27.01.2011, 21:16
Ach was? Weißt Du noch, was Du vorher geschrieben hast? OPffensichtlich nicht.

Also wen verhaftest Du ohne Zeugen?

Jaja, ich weiß, auch dieser Frage wirst Du wieder ausweichen.

An Dich ne Frage - gibt es für jeden Mord einen Zeugen oder wie stellst Du Dir das vor? Erzähl doch mal - das interessiert mich brennend!

Pillefiz
27.01.2011, 21:20
Der Fall hat ja auch das zeug zur Seifenoper. Finsterer täter, schönes blondes Opfer, fiese Anwälte...:D

Wenn nicht im Hintergrund stände, dass durch die mediale Aufbereitung des Falls zwei leben zerstört werden, käme man aus dem Lachen nicht mehr hinaus.

ich hoffe sehr, dass irgendwer zu Rechenschaft gezogen wird für den Rummel, der durch Veröffentlichung von Details entstanden ist, die nie hätten geschrieben werden dürfen

Adunaphel
27.01.2011, 21:23
ich hoffe sehr, dass irgendwer zu Rechenschaft gezogen wird für den Rummel, der durch Veröffentlichung von Details entstanden ist, die nie hätten geschrieben werden dürfen

:top::top::top:

Stanley_Beamish
27.01.2011, 21:25
Und wie bitte sollen die Mails oder SMS den konkret gegen K gemachten Tatvorwurf beweisen?

Gar nicht, aber das ist denen doch egal. :))