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Vollständige Version anzeigen : Der Fall Kachelmann



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FranzKonz
17.01.2011, 09:11
Die Kammer wurde vom OLG verurteilt???? LOL :)):)):)):))

Eben deshalb steht das Wort "verurteilt" in meinem Text in Anführungszeichen.

Ali
17.01.2011, 09:17
Juristische Frage mittendrin:
Hätte eigentlich die Schweizerin die auf sie zukommende Befragung ablehnen können?

Ali
17.01.2011, 09:33
Ausgezeichneter Artikel, der meine Motivation, in diesem bescheuerten Strang einen Gegenpol darzustellen, sehr schön beschreibt.

Dann sind wir beide ja aus demselben Grund hier. :D:))

FranzKonz
17.01.2011, 09:58
Dann sind wir beide ja aus demselben Grund hier. :D:))

Eher nicht, denn Du hängst dem Boulevard an den Lippen, während ich traditionelle Rechtspositionen vertrete.

DieLara
17.01.2011, 10:13
Juristische Frage mittendrin:
Hätte eigentlich die Schweizerin die auf sie zukommende Befragung ablehnen können?

Das frage ich mich auch.
Sie soll ja über den Anruf nicht erfreut gewesen sein, hatte ihn aber wohl erwartet.

Ob sie jetzt noch ablehnen kann, ist die große Frage.

batumi
17.01.2011, 10:40
Eben deshalb steht das Wort "verurteilt" in meinem Text in Anführungszeichen.

Was deine diesbezüglichen Ausführungen auch nicht verbessert.

batumi
17.01.2011, 10:42
Eher nicht, denn Du hängst dem Boulevard an den Lippen, während ich traditionelle Rechtspositionen vertrete.

Du meinst du würdest die traditionelle Rechtsposition vertreten, ich sehe es eher so, dass du dies als Trittbrett für deine ureigene Definition von Frauen, Feministinnen, Rechtspositionen, Gericht, Richter, Staatsanwälten, Urteilen, Beschlüssen etc. siehst und dies alles unter dem Deckmäntelchen "traditionelle Rechtsposition" :)

stscherer
17.01.2011, 10:54
Juristische Frage mittendrin:
Hätte eigentlich die Schweizerin die auf sie zukommende Befragung ablehnen können?

§55 StPO
Man findet sehr viele interessante Ausführungen hierzu im Strang.... ;)

FranzKonz
17.01.2011, 10:54
Was deine diesbezüglichen Ausführungen auch nicht verbessert.

:)) Es sind nicht meine Ausführungen, sondern die des OLG Karlsruhe.

FranzKonz
17.01.2011, 10:59
Du meinst du würdest die traditionelle Rechtsposition vertreten, ich sehe es eher so, dass du dies als Trittbrett für deine ureigene Definition von Frauen, Feministinnen, Rechtspositionen, Gericht, Richter, Staatsanwälten, Urteilen, Beschlüssen etc. siehst und dies alles unter dem Deckmäntelchen "traditionelle Rechtsposition" :)

In dubio pro reo ist eine traditionelle Rechtsposition, und nichts anderes vertrete ich hier. Auch gegen Frauen, Feministinnen, Richter und Staatsanwälte, soweit sie hier vertreten sind.

Thauris
17.01.2011, 11:03
Du meinst du würdest die traditionelle Rechtsposition vertreten, ich sehe es eher so, dass du dies als Trittbrett für deine ureigene Definition von Frauen, Feministinnen, Rechtspositionen, Gericht, Richter, Staatsanwälten, Urteilen, Beschlüssen etc. siehst und dies alles unter dem Deckmäntelchen "traditionelle Rechtsposition" :)

Hervorragende Analyse :]

Marlen
17.01.2011, 11:13
ok,
aber "Psychos" landen hier nicht im Knast, weil sie eben nichts verstehen können

und was passiert, wenn aus einem anfänglichen Ja oder einem Nichts ein nachträgliches Nein konstruiert wird?

Du meinst Nein würde von Psychos zu einem Ja umfunktioniert?

Das wäre dann krank .... und NEIN, Krankheit schützt nicht davor, dass Verbrechen
geahndet werden müssen!

Ali
17.01.2011, 11:27
Eher nicht, denn Du hängst dem Boulevard an den Lippen, während ich traditionelle Rechtspositionen vertrete.

Das ist doch schon mal ein lobenswerter Impuls, wenn auch kein unbedingt authentischer.
Am besten und vor allem glaubwürdiger wirst du dem gerecht, wenn du auch simple juristische Definitionen würdigst und aus einem mmOpfer keine mmTäterin machst.
„Mutmaßlich“ allein ist vollkommen ausreichend um ein Urteil des Gerichts abzuwarten.

Ali
17.01.2011, 11:28
§55 StPO
Man findet sehr viele interessante Ausführungen hierzu im Strang.... ;)

Ein konkretes JA oder NEIN wäre hilfreicher.

Fremder
17.01.2011, 11:31
Moin,moin.

Ist der Fall Kachelmann immer noch nicht befriedigend gelöst?
Die Dame hat doch vier Wochen nach der Tat auf frische Blutergüsse am Körper, die von der Vergewaltigung stammen sollten, verwiesen.
Hat Sie sich in der Tiefkühltruhe versteckt gehalten?

Blutergüsse. Symptome - rot, grün, gelb
Ist ein oberflächliches Gefäß betroffen, sieht man nach kurzer Zeit den typischen blauen Fleck, der im Lauf der Heilung verschiedene Farben annimmt. Die Farbveränderungen entstehen, wenn das Blut vom Körper abgebaut wird:
• rot - ein Gefäß reißt und das flüssige Blut tritt ins Gewebe, der Blutfarbstoff Hämoglobin färbt es rot.
• dunkelrot-blau - das Blut gerinnt.
• braun-schwarz - Eiweiße bauen den Blutfarbstoff zum Gallenfarbstoff Choleglobin/Verdoglobin ab.
• dunkelgrün - weiterer Umbau zum Gallenfarbstoff Biliverdin.
• gelb-braun - Endprodukt des Abbaus ist der Gallenfarbstoff Bilirubin, der den Fleck gelblich färbt.

Dieser Abbauprozess und damit die Hautverfärbung dauern etwa zwei Wochen. ;)

Marlen
17.01.2011, 11:37
Moin,moin.

Ist der Fall Kachelmann immer noch nicht befriedigend gelöst?
Die Dame hat doch vier Wochen nach der Tat auf frische Blutergüsse am Körper, die von der Vergewaltigung stammen sollten, verwiesen.
Hat Sie sich in der Tiefkühltruhe versteckt gehalten?

[/B];)

Welche von den 14 Damen meinst Du denn?

Geh mal an Deinen Gefrierschrank und schau ob da ne Dame reinpasst.

Noch was ...... das ist kein lustiges Thema!

DieLara
17.01.2011, 11:40
Welche von den 14 Damen meinst Du denn?

Geh mal an Deinen Gefrierschrank und schau ob da ne Dame reinpasst.

Noch was ...... das ist kein lustiges Thema!

Stimmt, ich habe jetzt auch nur noch Fragezeichen im Gesicht. ?(

Ali
17.01.2011, 11:42
Moin,moin.

Ist der Fall Kachelmann immer noch nicht befriedigend gelöst?
Die Dame hat doch vier Wochen nach der Tat auf frische Blutergüsse am Körper, die von der Vergewaltigung stammen sollten, verwiesen.
Hat Sie sich in der Tiefkühltruhe versteckt gehalten?

Blutergüsse. Symptome - rot, grün, gelb
Ist ein oberflächliches Gefäß betroffen, sieht man nach kurzer Zeit den typischen blauen Fleck, der im Lauf der Heilung verschiedene Farben annimmt. Die Farbveränderungen entstehen, wenn das Blut vom Körper abgebaut wird:
• rot - ein Gefäß reißt und das flüssige Blut tritt ins Gewebe, der Blutfarbstoff Hämoglobin färbt es rot.
• dunkelrot-blau - das Blut gerinnt.
• braun-schwarz - Eiweiße bauen den Blutfarbstoff zum Gallenfarbstoff Choleglobin/Verdoglobin ab.
• dunkelgrün - weiterer Umbau zum Gallenfarbstoff Biliverdin.
• gelb-braun - Endprodukt des Abbaus ist der Gallenfarbstoff Bilirubin, der den Fleck gelblich färbt.

Dieser Abbauprozess und damit die Hautverfärbung dauern etwa zwei Wochen. ;)


Nein, wir zerbrechen uns immer noch unsere Köpfchen. :umkipp:

Wir sind natürlich alle sehr entzückt, dass du bemüht bist uns dieses Martyrium zu verkürzen.
Vielen Dank für deine wertvollen Informationen. :hihi:
Übrigens heisst das mmTat, nicht dass du dich hier noch der Vorverurteilungen (egal welcher Art ) verdächtig machst. :D:cool2:

Fremder
17.01.2011, 11:53
So,so: Schon am Mittwoch soll der Jörg Kachelmann Prozess vor dem Landgericht Mannheim weitergehen. Und noch immer stellt sich die Frage, ob Jörg Kachelmann tatsächlich seine ehemalige Geliebte vergewaltigt hat. Jetzt gibt es erste Hinweise darauf, dass die Vergewaltigung, welche Jörg Kachelmann im Prozess vorgeworfen wird, nie stattgefunden hat.
Quelle (http://www.websavvy.de/vermischtes/joerg-kachelmann-hat-der-moderator-seine-ehemalige-geliebte-vergewaltigt.html)


Also, wem war er unbequem und wem hat er auf die Füße getreten?? :))

stscherer
17.01.2011, 11:53
Ein konkretes JA oder NEIN wäre hilfreicher.

Konkretes Ja oder Nein?
Von einem Juristen?
In Bezug auf diesen Strang?

Das ist unmöglich.

Sagen wir mal so: es besteht ein Aussageverweigerungsrecht, wenn sich die Zeugin durch eine Aussage die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat verfolgt zu werden.

Und hier beginnt dann das hinlänglich bekannte Glaubensspielchen in diesem Strang:

- hat sie gegenüber StA und wem auch immer noch gelogen, hat sie ein Aussageverweigerungsrecht.

- hat sie nicht gelogen, hat sie kein Aussageverweigerungsrecht.

Sie soll ja gesagt haben, sie sei wochenlang arbeitsunfähig erkrankt und krankgeschrieben gewesen und es soll trotzdem Arbeitsnachweise von ihr geben...

Sollte dies tatsächlich so sein, könnte man ihr vielleicht und unter Umständen raten, womöglich doch auf §55 StPO zu bestehen....

Ali
17.01.2011, 11:56
So,so: Schon am Mittwoch soll der Jörg Kachelmann Prozess vor dem Landgericht Mannheim weitergehen. Und noch immer stellt sich die Frage, ob Jörg Kachelmann tatsächlich seine ehemalige Geliebte vergewaltigt hat. Jetzt gibt es erste Hinweise darauf, dass die Vergewaltigung, welche Jörg Kachelmann im Prozess vorgeworfen wird, nie stattgefunden hat.
Quelle (http://www.websavvy.de/vermischtes/joerg-kachelmann-hat-der-moderator-seine-ehemalige-geliebte-vergewaltigt.html)


Also, wem war er unbequem und wem hat er auf die Füße getreten?? :))

Er ist über sich selbst gestolpert, hattest du das schon mal in Erwägung gezogen? :D

Fremder
17.01.2011, 11:59
Er ist über sich selbst gestolpert, hattest du das schon mal in Erwägung gezogen? :D

manchmal sieht man den wald vor lauter bäumen nicht,hattest du das schon mal in Erwägung gezogen?;) :cool2:

batumi
17.01.2011, 12:25
:)) Es sind nicht meine Ausführungen, sondern die des OLG Karlsruhe.

Nein mein Gutster, dass war deine ureigene Interpretation eines Beschlusses, aber egal, so kennen wir dich ;)

batumi
17.01.2011, 12:26
Konkretes Ja oder Nein?
Von einem Juristen?
In Bezug auf diesen Strang?

Das ist unmöglich.

Sagen wir mal so: es besteht ein Aussageverweigerungsrecht, wenn sich die Zeugin durch eine Aussage die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat verfolgt zu werden.

Und hier beginnt dann das hinlänglich bekannte Glaubensspielchen in diesem Strang:

- hat sie gegenüber StA und wem auch immer noch gelogen, hat sie ein Aussageverweigerungsrecht.

- hat sie nicht gelogen, hat sie kein Aussageverweigerungsrecht.

Sie soll ja gesagt haben, sie sei wochenlang arbeitsunfähig erkrankt und krankgeschrieben gewesen und es soll trotzdem Arbeitsnachweise von ihr geben...

Sollte dies tatsächlich so sein, könnte man ihr vielleicht und unter Umständen raten, womöglich doch auf §55 StPO zu bestehen....

Wasn für nen Jurist?

Ali
17.01.2011, 12:32
manchmal sieht man den wald vor lauter bäumen nicht,hattest du das schon mal in Erwägung gezogen?;) :cool2:

Damit werde ich mich noch mehr beschäftigen, sobald ich weiss, aus welchem Holz du geschnitzt bist. :cool2:

Ali
17.01.2011, 12:37
Konkretes Ja oder Nein?
Von einem Juristen?
In Bezug auf diesen Strang?

Das ist unmöglich.

Sagen wir mal so: es besteht ein Aussageverweigerungsrecht, wenn sich die Zeugin durch eine Aussage die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat verfolgt zu werden.

Und hier beginnt dann das hinlänglich bekannte Glaubensspielchen in diesem Strang:

- hat sie gegenüber StA und wem auch immer noch gelogen, hat sie ein Aussageverweigerungsrecht.

- hat sie nicht gelogen, hat sie kein Aussageverweigerungsrecht.

Sie soll ja gesagt haben, sie sei wochenlang arbeitsunfähig erkrankt und krankgeschrieben gewesen und es soll trotzdem Arbeitsnachweise von ihr geben...

Sollte dies tatsächlich so sein, könnte man ihr vielleicht und unter Umständen raten, womöglich doch auf §55 StPO zu bestehen....

Vielen Dank, es bleibt also spannend.
Ich gehe mal davon aus, dass sie von dem Anruf überrascht und überrumpelt gewesen war.
Eine eigentlich nicht sehr günstige Situation um irgendwelche Lügen zu erfinden oder das, was zum jetzigen Zeitpunkt noch aussieht, wie mmLügen und ungeklärt ist.
Wir werden es wieder abwarten müssen.

batumi
17.01.2011, 14:36
Konkretes Ja oder Nein?
Von einem Juristen?
In Bezug auf diesen Strang?

Das ist unmöglich.

Sagen wir mal so: es besteht ein Aussageverweigerungsrecht, wenn sich die Zeugin durch eine Aussage die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat verfolgt zu werden.

Und hier beginnt dann das hinlänglich bekannte Glaubensspielchen in diesem Strang:

- hat sie gegenüber StA und wem auch immer noch gelogen, hat sie ein Aussageverweigerungsrecht.

- hat sie nicht gelogen, hat sie kein Aussageverweigerungsrecht.

Sie soll ja gesagt haben, sie sei wochenlang arbeitsunfähig erkrankt und krankgeschrieben gewesen und es soll trotzdem Arbeitsnachweise von ihr geben...

Sollte dies tatsächlich so sein, könnte man ihr vielleicht und unter Umständen raten, womöglich doch auf §55 StPO zu bestehen....

Ist sie verpflichtet auszusagen, obwohl sie nicht in D wohnt, kein Staatsbürger unserer feudalen Republik ist? Wie sollte sie sanktioniert werden, wo ist der Rechtsanspruch auf eine Aussage eines Ausländers? Gibt es in der Schweiz denn zwischenzeitlich eine einheitliche Strafprozessordnung?

DieLara
17.01.2011, 14:56
So,so: Schon am Mittwoch soll der Jörg Kachelmann Prozess vor dem Landgericht Mannheim weitergehen. Und noch immer stellt sich die Frage, ob Jörg Kachelmann tatsächlich seine ehemalige Geliebte vergewaltigt hat. Jetzt gibt es erste Hinweise darauf, dass die Vergewaltigung, welche Jörg Kachelmann im Prozess vorgeworfen wird, nie stattgefunden hat.
Quelle (http://www.websavvy.de/vermischtes/joerg-kachelmann-hat-der-moderator-seine-ehemalige-geliebte-vergewaltigt.html)


Also, wem war er unbequem und wem hat er auf die Füße getreten?? :))

Das halte ich für Wunschdenken des Verfassers! :]

martin54
17.01.2011, 14:58
Das halte ich für Wunschdenken des Verfassers! :]


...wobei ich aber nicht glaube, daß im Falle einer Verurteilung für "Fremder" die Gefahr bestünde, daß sein Weltbild zusammenbricht.

Den Rest behalte ich für mich.

FranzKonz
17.01.2011, 15:01
Das halte ich für Wunschdenken des Verfassers! :]

In Anbetracht der Tatsache, daß gemäß den Gutachten auch die Verletzungen höchst zweifelhaft sind, ist das schon ein sehr gewichtiger Punkt.

stscherer
17.01.2011, 15:17
Ist sie verpflichtet auszusagen, obwohl sie nicht in D wohnt, kein Staatsbürger unserer feudalen Republik ist? Wie sollte sie sanktioniert werden, wo ist der Rechtsanspruch auf eine Aussage eines Ausländers? Gibt es in der Schweiz denn zwischenzeitlich eine einheitliche Strafprozessordnung?

ICH weiss es nicht.

Gefunden habe ich das:

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/steuerstrafrecht/rechtshilfe-aus-der-schweiz-und-das-prozessgrundrecht-auf-ein-faires-verfahren-320193

und das:

http://www.gesetze.ch/sr/0.351.1/0.351.1_002.htm

Art. 8
Der Zeuge oder Sachverständige, der einer Vorladung, um deren Zustellung ersucht worden ist, nicht Folge leistet, darf selbst dann, wenn die Vorladung Zwangsandrohungen enthält, nicht bestraft oder einer Zwangsmassnahme unterworfen werden, sofern er sich nicht später freiwillig in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates begibt und dort erneut ordnungsgemäss vorgeladen wird.

Wenn das stimmt und sie nicht erscheint, sollte sie Deutschland in Zukunft meiden....

fleetwood
17.01.2011, 15:32
ICH weiss es nicht.

Gefunden habe ich das:

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/steuerstrafrecht/rechtshilfe-aus-der-schweiz-und-das-prozessgrundrecht-auf-ein-faires-verfahren-320193

und das:

http://www.gesetze.ch/sr/0.351.1/0.351.1_002.htm

Art. 8
Der Zeuge oder Sachverständige, der einer Vorladung, um deren Zustellung ersucht worden ist, nicht Folge leistet, darf selbst dann, wenn die Vorladung Zwangsandrohungen enthält, nicht bestraft oder einer Zwangsmassnahme unterworfen werden, sofern er sich nicht später freiwillig in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates begibt und dort erneut ordnungsgemäss vorgeladen wird.

Wenn das stimmt und sie nicht erscheint, sollte sie Deutschland in Zukunft meiden....


wohl nicht machbar bei ihr,weil sie fotografinn ist

Ali
17.01.2011, 15:33
Ich weiss nur, dass ich irgendwo gelesen habe, wenn es sich um ein Verbrechen handelt, dass dort genauso geahndet wird, dann muss sie aussagen.
Korrigiert mich!

maxikatze
17.01.2011, 15:39
Dieser Abbauprozess und damit die Hautverfärbung dauern etwa zwei Wochen.

Das kannst Du so pauschal nicht sagen. Manchmal, je nach Intensivität, kann das schon mal locker doppelt so lange dauern. Verhärten sich die Flecke, dauert`s noch länger.

Ali
17.01.2011, 15:41
Das kannst Du so pauschal nicht sagen. Manchmal, je nach Intensivität, kann das schon mal locker doppelt so lange dauern. Verhärten sich die Flecke, dauert`s noch länger.

Die mmTat wurde am folgenden Morgen angezeigt, d.h. Stunden später und nicht Wochen danach.
Die Verhaftung erfolgte Wochen später.

maxikatze
17.01.2011, 15:52
Die mmTat wurde am folgenden Morgen angezeigt, d.h. Stunden später und nicht Wochen danach.
Die Verhaftung erfolgte Wochen später.

Ich weiß. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, SCD hätte sich mit der Anzeige 4 Wochen Zeit gelassen. Erst gestern las ich das wieder.

Ali
17.01.2011, 15:57
Ich weiß. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, SCD hätte sich mit der Anzeige 4 Wochen Zeit gelassen. Erst gestern las ich das wieder.

Das ist unglaublich. :rolleyes:
Und wenn man jetzt auch wieder liest, welche Hetzerei gegen die Schweizerin gestartet wird, ist es noch unerträglicher.

Ali
17.01.2011, 16:00
Dieser ganze Prozess ist zum K*****.
Oltrogge lehnt sich angeblich zu weit aus dem Fenster und ein Verteidiger soll sich aber aufführen dürfen, wie ein/e X :rolleyes:

DieLara
17.01.2011, 16:35
Das ist unglaublich. :rolleyes:
Und wenn man jetzt auch wieder liest, welche Hetzerei gegen die Schweizerin gestartet wird, ist es noch unerträglicher.

Stimmt, man kann nur mit dem Kopf schütteln... unglaublich, was mal wieder abgeht. :rolleyes:

batumi
17.01.2011, 16:47
ICH weiss es nicht.

Gefunden habe ich das:

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/steuerstrafrecht/rechtshilfe-aus-der-schweiz-und-das-prozessgrundrecht-auf-ein-faires-verfahren-320193

und das:

http://www.gesetze.ch/sr/0.351.1/0.351.1_002.htm

Art. 8
Der Zeuge oder Sachverständige, der einer Vorladung, um deren Zustellung ersucht worden ist, nicht Folge leistet, darf selbst dann, wenn die Vorladung Zwangsandrohungen enthält, nicht bestraft oder einer Zwangsmassnahme unterworfen werden, sofern er sich nicht später freiwillig in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates begibt und dort erneut ordnungsgemäss vorgeladen wird.

Wenn das stimmt und sie nicht erscheint, sollte sie Deutschland in Zukunft meiden....

Nun mich dünkt, dass ihre Gründe Deutschland zu meiden vielseitiger Natur wären :)

batumi
17.01.2011, 16:51
Dieser ganze Prozess ist zum K*****.
Oltrogge lehnt sich angeblich zu weit aus dem Fenster und ein Verteidiger soll sich aber aufführen dürfen, wie ein/e X :rolleyes:

Nun dass er es macht, heißt nicht, dass er es machen darf, das Gericht hat ein sonniges Gemüt, dieses ganze Schmierenthater des Herrn Verteidiger erweckt nicht nur in mir den Eindruck, als wolle dieser vom eigentlichen Vorwurf ablenken, zu dem - man konnte es unlängst hier in diesem Thread lesen - K. ja aussagte, das es zu sexuellen Handlungen gekommen wäre und er meinen würde, dass diese freiwillig gewesen wären, wobei ....

".... Kachelmann selbst stritt erst ab, dass Sabine W. in der besagten Nacht einen Tampon getragen hätte. Später hat er sich jedoch laut «Focus» selbst korrigiert und gab an, es nicht mehr genau zu wissen...."

http://bazonline.ch/panorama/leute/Wird-ein-Tampon-Kachelmann-zum-Verhaengnis/story/17600690

Da scheint so einiges des Vergessens anheim gefallen zu sein :)

batumi
17.01.2011, 16:54
ICH weiss es nicht.

Gefunden habe ich das:

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/steuerstrafrecht/rechtshilfe-aus-der-schweiz-und-das-prozessgrundrecht-auf-ein-faires-verfahren-320193

und das:

http://www.gesetze.ch/sr/0.351.1/0.351.1_002.htm

Art. 8
Der Zeuge oder Sachverständige, der einer Vorladung, um deren Zustellung ersucht worden ist, nicht Folge leistet, darf selbst dann, wenn die Vorladung Zwangsandrohungen enthält, nicht bestraft oder einer Zwangsmassnahme unterworfen werden, sofern er sich nicht später freiwillig in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates begibt und dort erneut ordnungsgemäss vorgeladen wird.

Wenn das stimmt und sie nicht erscheint, sollte sie Deutschland in Zukunft meiden....

Ich meine mich erinnern zu können, dass ein Zeuge nicht aussagen muss, wenn er selber Opfer eines sexuellen Übergriffes ist. Aber ich weiß es nicht.

Hab heute den Polizisten meines Vertrauens übrigens nicht erreicht, er hat erst am Mittwoch wieder Dienst, dann komme ich darauf nochmal zurück (es ging um die Einstellungssache)

batumi
17.01.2011, 16:55
wohl nicht machbar bei ihr,weil sie fotografinn ist

Wieso? Warum sollte sie zum fotografieren nach D reisen müssen, das kann mal doch wohl auch noch in der Schweiz machen, oder?

batumi
17.01.2011, 17:04
Ich weiß. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, SCD hätte sich mit der Anzeige 4 Wochen Zeit gelassen. Erst gestern las ich das wieder.

Die Hartnäckigkeit dieses Gerüchtes läßt sich wohl damit erklären, dass der/die eine oder andere sonst mit der Argumentation (wenn man dies mal großzügig so nennen darf) ins strudeln gerät. ;)

Thauris
17.01.2011, 17:09
Die Hartnäckigkeit dieses Gerüchtes läßt sich wohl damit erklären, dass der/die eine oder andere sonst mit der Argumentation (wenn man dies mal großzügig so nennen darf) ins strudeln gerät. ;)

Psychologisch gesehen ein äusserst lehrreiches Bühnenstück - man muss sie nur gewähren lassen - ein jeder entblösst sich so gut als er kann :]

Stanley_Beamish
17.01.2011, 18:00
Nein mein Gutster, dass war deine ureigene Interpretation eines Beschlusses, aber egal, so kennen wir dich ;)

Da gibt es nichts zu interpretieren. Kachelmann ist nach der Zurechtweisung des untergeordneten Gerichts wieder ein freier Mann.

FranzKonz
17.01.2011, 18:06
Da gibt es nichts zu interpretieren. Kachelmann ist nach der Zurechtweisung des untergeordneten Gerichts wieder ein freier Mann.

Das Mädel zieht sich an meinem in Anführungszeichen gesetzten Wort "verurteilt" hoch. Wenn man's wörtlich nähme, hätte es sogar Recht. Es ist aber in diesem Zusammenhang eben nicht wörtlich zu nehmen und darum habe ich es in Anführungszeichen gesetzt.

Stanley_Beamish
17.01.2011, 18:10
Das Mädel zieht sich an meinem in Anführungszeichen gesetzten Wort "verurteilt" hoch. Wenn man's wörtlich nähme, hätte es sogar Recht. Es ist aber in diesem Zusammenhang eben nicht wörtlich zu nehmen und darum habe ich es in Anführungszeichen gesetzt.

Ich weiß, verstehendes Lesen ist nicht jedem gegeben. Oder ist es gar Böswilligkeit?

Ali
17.01.2011, 20:20
Nun dass er es macht, heißt nicht, dass er es machen darf, das Gericht hat ein sonniges Gemüt, dieses ganze Schmierenthater des Herrn Verteidiger erweckt nicht nur in mir den Eindruck, als wolle dieser vom eigentlichen Vorwurf ablenken, zu dem - man konnte es unlängst hier in diesem Thread lesen - K. ja aussagte, das es zu sexuellen Handlungen gekommen wäre und er meinen würde, dass diese freiwillig gewesen wären, wobei ....

".... Kachelmann selbst stritt erst ab, dass Sabine W. in der besagten Nacht einen Tampon getragen hätte. Später hat er sich jedoch laut «Focus» selbst korrigiert und gab an, es nicht mehr genau zu wissen...."

http://bazonline.ch/panorama/leute/Wird-ein-Tampon-Kachelmann-zum-Verhaengnis/story/17600690

Da scheint so einiges des Vergessens anheim gefallen zu sein :)

Eventuell sogar noch von höherer Bedeutung als das Messer.
Eins nach dem anderen und das Messer kam ja vor dem Tampon.
Step by Step.
Wir kennen die Akten nicht und mir scheint es wieder mal als geht das Gericht sehr sorgfältig vor.

Paul Blume
17.01.2011, 20:26
Ich weiss nur, dass ich irgendwo gelesen habe, wenn es sich um ein Verbrechen handelt, dass dort genauso geahndet wird, dann muss sie aussagen.
Korrigiert mich!

Vielleicht ist es Sinn des Rechtshilfeersuchens, die Zeugin durch ihre Behörden zum Erscheinen zu zwingen? Die Schweizer machen es aber nur, wenn es um Taten geht, die auch bei ihnen strafbar wären.

Paul Blume
17.01.2011, 20:32
ICH weiss es nicht.

Gefunden habe ich das:

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/steuerstrafrecht/rechtshilfe-aus-der-schweiz-und-das-prozessgrundrecht-auf-ein-faires-verfahren-320193

und das:

http://www.gesetze.ch/sr/0.351.1/0.351.1_002.htm

Art. 8
Der Zeuge oder Sachverständige, der einer Vorladung, um deren Zustellung ersucht worden ist, nicht Folge leistet, darf selbst dann, wenn die Vorladung Zwangsandrohungen enthält, nicht bestraft oder einer Zwangsmassnahme unterworfen werden, sofern er sich nicht später freiwillig in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates begibt und dort erneut ordnungsgemäss vorgeladen wird.

Wenn das stimmt und sie nicht erscheint, sollte sie Deutschland in Zukunft meiden....

VORSICHT! Der untere link betrifft den Fall, dass z.B. die BRD in der Schweiz eine Ladungvor das LG Mannheim (ordnungsgemäß!) zustellen lässt. Abstrakt gesprochen geht es um Rechtshilfeersuchen, bei denen der Schweizer Zeuge im Ausland aussagen soll.

Adunaphel
17.01.2011, 20:34
In dubio pro reo ist eine traditionelle Rechtsposition, und nichts anderes vertrete ich hier. Auch gegen Frauen, Feministinnen, Richter und Staatsanwälte, soweit sie hier vertreten sind.

Das ist einer der tragenden Grundsätze eines rechtsstaalichen Strafverfahrens.

Ali
17.01.2011, 20:34
Ich meine mich erinnern zu können, dass ein Zeuge nicht aussagen muss, wenn er selber Opfer eines sexuellen Übergriffes ist. Aber ich weiß es nicht.

Hab heute den Polizisten meines Vertrauens übrigens nicht erreicht, er hat erst am Mittwoch wieder Dienst, dann komme ich darauf nochmal zurück (es ging um die Einstellungssache)

Nach meinem Rechtsempfinden muss jeder aussagen, der zu einem Verbrechen etwas sagen kann. ( Opfer vllt ausgenommen. )
Auch die Luftgitarrenspielerin sagte, es wäre ihre Pflicht gewesen.

Jetzt stellt euch mal vor, gesetzt den Fall, ein Ex aus eurer Vergangenheit, der euch irgendwann einmal irgendwelche dunkle ( sehr dunkle! ) "Phantasien", Gelüste oder angebliche Details aus einer vorangegangenen Beziehung zu einem Zeitpunkt erzählt hat, der vollkommen bedeutungslos war, steht eines Tages als mmMörder in der Zeitung. Dazu noch eine Geschichte, nämlich genau die, die ihr schon mal gehört habt oder ganz ähnlich.
Würdet ihr schweigen oder euch als Zeugin melden?

Fremder
17.01.2011, 20:36
VORSICHT! Der untere link betrifft den Fall, dass z.B. die BRD in der Schweiz eine Ladungvor das LG Mannheim (ordnungsgemäß!) zustellen lässt. Abstrakt gesprochen geht es um Rechtshilfeersuchen, bei denen der Schweizer Zeuge im Ausland aussagen soll.

Kompliziert wird es immer,wenn man seinen Willen durchsetzen MUß:))

Fremder
17.01.2011, 20:40
Nach meinem Rechtsempfinden muss jeder aussagen, der zu einem Verbrechen etwas sagen kann. ( Opfer vllt ausgenommen. )


Nach meinem Rechtsempfinden aber- muss jeder aussagen, der zu einem Verbrechen etwas zu sagen hat.:cool2:

Paul Blume
17.01.2011, 20:43
Nach meinem Rechtsempfinden muss jeder aussagen, der zu einem Verbrechen etwas sagen kann. ( Opfer vllt ausgenommen. )
Auch die Luftgitarrenspielerin sagte, es wäre ihre Pflicht gewesen.

Jetzt stellt euch mal vor, gesetzt den Fall, ein Ex aus eurer Vergangenheit, der euch irgendwann einmal irgendwelche dunkle ( sehr dunkle! ) "Phantasien", Gelüste oder angebliche Details aus einer vorangegangenen Beziehung zu einem Zeitpunkt erzählt hat, der vollkommen bedeutungslos war, steht eines Tages als mmMörder in der Zeitung. Dazu noch eine Geschichte, nämlich genau die, die ihr schon mal gehört habt oder ganz ähnlich.
Würdet ihr schweigen oder euch als Zeugin melden?
Das ist der Punkt! Kann die Schweizer Zeugin eigentlich noch in den Spiegel gucken, wenn sie NICHT zu Wahrheitsfindung beiträgt, nur weil ihr eine Zeugenaussage peinlich und unangenehm ist???

FranzKonz
17.01.2011, 20:46
Nach meinem Rechtsempfinden muss jeder aussagen, der zu einem Verbrechen etwas sagen kann. ( Opfer vllt ausgenommen. )
Auch die Luftgitarrenspielerin sagte, es wäre ihre Pflicht gewesen.

Jetzt stellt euch mal vor, gesetzt den Fall, ein Ex aus eurer Vergangenheit, der euch irgendwann einmal irgendwelche dunkle ( sehr dunkle! ) "Phantasien", Gelüste oder angebliche Details aus einer vorangegangenen Beziehung zu einem Zeitpunkt erzählt hat, der vollkommen bedeutungslos war, steht eines Tages als mmMörder in der Zeitung. Dazu noch eine Geschichte, nämlich genau die, die ihr schon mal gehört habt oder ganz ähnlich.
Würdet ihr schweigen oder euch als Zeugin melden?

Zunächst mal kann keine dieser Damen zum Tatvorwurf etwas sagen, denn keine von ihnen war dabei.

Ob ich etwas aussagen würde, käme darauf an, ob ich bösartig wäre und derjenigen einen ordentlichen Nachschlag verpassen wollte.

Da ich aber nicht bösartig bin, liegt mir so etwas fern.

Adunaphel
17.01.2011, 20:56
VORSICHT! Der untere link betrifft den Fall, dass z.B. die BRD in der Schweiz eine Ladungvor das LG Mannheim (ordnungsgemäß!) zustellen lässt. Abstrakt gesprochen geht es um Rechtshilfeersuchen, bei denen der Schweizer Zeuge im Ausland aussagen soll.

Zum Rechtshilfeersuchen:

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/030.htm, ab Art. 3

Zeugnisverweigerungsrecht nach der schweizer StPO.

http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/6977.pdf, Art. 169

Ali
17.01.2011, 21:01
Zunächst mal kann keine dieser Damen zum Tatvorwurf etwas sagen, denn keine von ihnen war dabei. Ob ich etwas aussagen würde, käme darauf an, ob ich bösartig wäre und derjenigen einen ordentlichen Nachschlag verpassen wollte.

Da ich aber nicht bösartig bin, liegt mir so etwas fern.

Darum geht es mir nicht.
Die Luftgitarrenspielerin sagte nämlich genau aus, dass sie keine Ahnung hat ob eine Vergewaltigung stattgefunden haben kann, bzw. ihm zuzutrauen ist. Damit hielt sie sich sehr bedeckt.
Hier geht es ja um die Einschätzung der Persönlichkeitsstruktur und ich versetze mich selbst in das Beispiel, dass ich oben erwähnte.
Paul Blume sagte, sie könnte sich nicht in den Spiegel gucken und das ist genau das, was ich meinte. Ich nämlich auch nicht.
Nun erwähnte ich einen fiktiven Mord.
Keine Vergewaltigung.
Verbrechen ist aber Verbrechen und die Hemmschwelle mag bei jedem woanders liegen.
In meinem Beispiel würde ich solche Informationen nicht zurückhalten.
Das ist keine Bösartigkeit.
Sondern eine Gewissensangelegenheit.

Dass die Schweizerin sich nicht von selbst meldete, konnte ich nicht nachvollziehen.
Ich hätte mich gemeldet.
Mir wäre Mannheim egal.
Mir wäre Schwenn egal.
Auf Ausschluss der Öffentlichkeit würde ich bestehen, hier geht es schliesslich um ein Sexualdelikt.

stscherer
17.01.2011, 21:07
VORSICHT! Der untere link betrifft den Fall, dass z.B. die BRD in der Schweiz eine Ladungvor das LG Mannheim (ordnungsgemäß!) zustellen lässt. Abstrakt gesprochen geht es um Rechtshilfeersuchen, bei denen der Schweizer Zeuge im Ausland aussagen soll.

?(

Es geht um das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, und das gilt doch nicht einseitig.


Zum Rechtshilfeersuchen:

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/030.htm, ab Art. 3

Zeugnisverweigerungsrecht nach der schweizer StPO.

http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/6977.pdf, Art. 169

:top::top::top:

Damit man nicht so lange suchen muss wie ich:

Art. 169 Zeugnisverweigerungsrecht zum eigenen Schutz oder zum Schutz nahe stehender Personen
1 Eine Person kann das Zeugnis verweigern, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst derart belasten würde, dass sie:
a. strafrechtlich verantwortlich gemacht werden könnte;
b. zivilrechtlich verantwortlich gemacht werden könnte, und wenn das Schutz- interesse das Strafverfolgungsinteresse überwiegt.
2 Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht auch dann, wenn die Person mit ihrer Aussage eine ihr im Sinne von Artikel 168 Absätze 1–3 nahe stehenden Person belasten würde; vorbehalten bleibt Artikel 168 Absatz 4.
3 Eine Person kann das Zeugnis verweigern, wenn ihr oder einer ihr im Sinne von Artikel 168 Absätze 1–3 nahe stehende Person durch ihre Aussage eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder ein anderer schwerer Nachteil droht, welcher mit Schutzmassnahmen nicht abgewendet werden kann.
4 Ein Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Integrität kann in jedem Fall die Aussa- ge zu Fragen verweigern, die seine Intimsphäre betreffen.


Das ist der Punkt! Kann die Schweizer Zeugin eigentlich noch in den Spiegel gucken, wenn sie NICHT zu Wahrheitsfindung beiträgt, nur weil ihr eine Zeugenaussage peinlich und unangenehm ist???

Und wie peinlich und unangenehm wäre es, wenn sie vor Gericht eine unwahre Aussage machen und dabei erwischt werden würde.

Ali
17.01.2011, 21:12
[QUOTE=stscherer;4348124]?(

Es geht um das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, und das gilt doch nicht einseitig.



:top::top::top:

Damit man nicht so lange suchen muss wie ich:

Art. 169 Zeugnisverweigerungsrecht zum eigenen Schutz oder zum Schutz nahe stehender Personen
1 Eine Person kann das Zeugnis verweigern, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst derart belasten würde, dass sie:
a. strafrechtlich verantwortlich gemacht werden könnte;
b. zivilrechtlich verantwortlich gemacht werden könnte, und wenn das Schutz- interesse das Strafverfolgungsinteresse überwiegt.
2 Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht auch dann, wenn die Person mit ihrer Aussage eine ihr im Sinne von Artikel 168 Absätze 1–3 nahe stehenden Person belasten würde; vorbehalten bleibt Artikel 168 Absatz 4.
3 Eine Person kann das Zeugnis verweigern, wenn ihr oder einer ihr im Sinne von Artikel 168 Absätze 1–3 nahe stehende Person durch ihre Aussage eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder ein anderer schwerer Nachteil droht, welcher mit Schutzmassnahmen nicht abgewendet werden kann.
4 Ein Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Integrität kann in jedem Fall die Aussa- ge zu Fragen verweigern, die seine Intimsphäre betreffen.



Und wie peinlich und unangenehm wäre es, wenn sie vor Gericht eine unwahre Aussage machen und dabei erwischt werden würde. [QUOTE]

Diese Peinlichkeit wäre dann verdient.
Es geht ja nicht um eine Falschaussage!
Wir fragen uns selbst, wie wir es mit unserem Gewissen vereinbaren können und das hat mit Falschaussage nichts zu tun.
Und sollte man mir nicht glauben wollen, dann ging ich auch dieses Risiko ein.
Wahrscheinlich würde ich auch einen Anwalt mitnehmen.

Stanley_Beamish
17.01.2011, 21:13
Darum geht es mir nicht.
Die Luftgitarrenspielerin sagte nämlich genau aus, dass sie keine Ahnung hat ob eine Vergewaltigung stattgefunden haben kann, bzw. ihm zuzutrauen ist. Damit hielt sie sich sehr bedeckt.
Hier geht es ja um die Einschätzung der Persönlichkeitsstruktur und ich versetze mich selbst in das Beispiel, dass ich oben erwähnte.
Paul Blume sagte, sie könnte sich nicht in den Spiegel gucken und das ist genau das, was ich meinte. Ich nämlich auch nicht.
Nun erwähnte ich einen fiktiven Mord.
Keine Vergewaltigung.
Verbrechen ist aber Verbrechen und die Hemmschwelle mag bei jedem woanders liegen.
In meinem Beispiel würde ich solche Informationen nicht zurückhalten.
Das ist keine Bösartigkeit.
Sondern eine Gewissensangelegenheit.

Dass die Schweizerin sich nicht von selbst meldete, konnte ich nicht nachvollziehen.
Ich hätte mich gemeldet.
Mir wäre Mannheim egal.
Mir wäre Schwenn egal.
Auf Ausschluss der Öffentlichkeit würde ich bestehen, hier geht es schliesslich um ein Sexualdelikt.

Was hat die Persönlichkeitsstruktur Kachelmanns mit der ihm vorgeworfenen Tat zu tun?

Ali
17.01.2011, 21:21
Was hat die Persönlichkeitsstruktur Kachelmanns mit der ihm vorgeworfenen Tat zu tun?

Da es an direkten Beweisen fehlt, geht es nun um die Glaubwürdigkeit.
Zur Beweisführung gehört mehreres, wir hatten dies nun schon einige Male.

stscherer
17.01.2011, 21:29
Diese Peinlichkeit wäre dann verdient.
Es geht ja nicht um eine Falschaussage!
Wir fragen uns selbst, wie wir es mit unserem Gewissen vereinbaren können und das hat mit Falschaussage nichts zu tun.
Und sollte man mir nicht glauben wollen, dann ging ich auch dieses Risiko ein.
Wahrscheinlich würde ich auch einen Anwalt mitnehmen.

Ich würde die Wahrheit sagen oder die Schnauze halten - und mir genau überlegen, wie K. von dem Skirennen zu mir gekommen ist und wieso ich schon wenige Tage später wieder arbeiten konnte trotz der angeblich wochenlangen Arbeitsunfähigkeit.

nanouk53
17.01.2011, 21:30
Da es an direkten Beweisen fehlt, geht es nun um die Glaubwürdigkeit.
Zur Beweisführung gehört mehreres, wir hatten dies nun schon einige Male.

und ein schweigender Angeklagter ist weder glaubwürdig, noch unglaubwürdig!

Das Gericht kann daher nur bei erwiesenem Tatvorwurf prüfen, ob der schweigende Angeklagte schuldhaft gehandelt hat und weil diese Reihenfolge einzuhalten ist, ist die bisherige Vorgehensweise des Gerichts rechtlich unhaltbar.

Ali
17.01.2011, 21:33
Ich würde die Wahrheit sagen oder die Schnauze halten - und mir genau überlegen, wie K. von dem Skirennen zu mir gekommen ist und wieso ich schon wenige Tage später schon arbeiten konnte trotz der wochenlangen Arbeitsunfähigkeit.

Nichts anderes sagte ich.
Es geht mir persönlich jetzt nicht um eine Falschaussage.
Dass diese theoretisch möglich ist, ist klar.
Ich versetze mich aber in eine Geschichte, die mir tatsächlich passiert ist.

Mit einer Falschaussagerin habe ich kein Mitleid.

Ali
17.01.2011, 21:34
Anderes Beispiel mal etwas jenseits von stupiden Geschlechterkämpfen.

Ein Mann hat einen Freund, der ihm irgendwann mal anvertraut hat, dass er auf Kinder steht, sich aber niemals an diesen vergangen hat.
Auch stolpert er in der Wohnung bei ihm mal zufällig über ein pornographisches Foto dieser Art. ( Keins, dass ihn jedoch beim Sex mit Kindern zeigt, sondern nur ein Kind in einer solchen Pose).
Der Mann schweigt.
Dieselbe Geschichte, Mord in der Zeitung, mmTäter sein Freund.
Der streitet ab.

Kann dieser Mann wirklich nichts zur Aufklärung beitragen????

Ali
17.01.2011, 21:36
und ein schweigender Angeklagter ist weder glaubwürdig, noch unglaubwürdig!

Das Gericht kann daher nur bei erwiesenem Tatvorwurf prüfen, ob der schweigende Angeklagte schuldhaft gehandelt hat und weil diese Reihenfolge einzuhalten ist, ist die bisherige Vorgehensweise des Gerichts rechtlich unhaltbar.

Stimmt!

Mit deinem zweiten Absatz kann ich nichts anfangen, tut mir leid.

p.s.
"Reihenfolge" irritiert mich.

Stanley_Beamish
17.01.2011, 21:39
Da es an direkten Beweisen fehlt, geht es nun um die Glaubwürdigkeit.
Zur Beweisführung gehört mehreres, wir hatten dies nun schon einige Male.

Da es an direkten Beweisen fehlt, kann es doch wohl nur eine Schlussfolgerung geben: Das Verfahren muss eingestellt werden, bzw. hätte erst gar nicht eröffnet werden dürfen.

Ali
17.01.2011, 21:46
Da es an direkten Beweisen fehlt, kann es doch wohl nur eine Schlussfolgerung geben: Das Verfahren muss eingestellt werden, bzw. hätte erst gar nicht eröffnet werden dürfen.

Du hast nicht Recht, du bist stur! :D

Stanley_Beamish
17.01.2011, 21:47
Anderes Beispiel mal etwas jenseits von stupiden Geschlechterkämpfen.

Ein Mann hat einen Freund, der ihm irgendwann mal anvertraut hat, dass er auf Kinder steht, sich aber niemals an diesen vergangen hat.
Auch stolpert er in der Wohnung bei ihm mal zufällig über ein pornographisches Foto dieser Art. ( Keins, dass ihn jedoch beim Sex mit Kindern zeigt, sondern nur ein Kind in einer solchen Pose).
Der Mann schweigt.
Dieselbe Geschichte, Mord in der Zeitung, mmTäter sein Freund.
Der streitet ab.

Kann dieser Mann wirklich nichts zur Aufklärung beitragen????

Ich sehe den direkten Zusammenhang zwischen Pädophilie und Mord nicht.

FranzKonz
17.01.2011, 21:49
Anderes Beispiel mal etwas jenseits von stupiden Geschlechterkämpfen.

Ein Mann hat einen Freund, der ihm irgendwann mal anvertraut hat, dass er auf Kinder steht, sich aber niemals an diesen vergangen hat.
Auch stolpert er in der Wohnung bei ihm mal zufällig über ein pornographisches Foto dieser Art. ( Keins, dass ihn jedoch beim Sex mit Kindern zeigt, sondern nur ein Kind in einer solchen Pose).
Der Mann schweigt.
Dieselbe Geschichte, Mord in der Zeitung, mmTäter sein Freund.
Der streitet ab.

Kann dieser Mann wirklich nichts zur Aufklärung beitragen????

Es scheint in letzter Zeit zur Manie zu werden, überall Pädophile als konstruiertes Musterbeispiel herzunehmen. Da hat die von der Leyen ein übles Fass aufgemacht.

Stanley_Beamish
17.01.2011, 21:51
Du hast nicht Recht, du bist stur! :D

Ich bringe Euch, die Ihr immer in diesen Psychosphären schwebt, nur auf den Boden der Tatsachen zurück.
Im Fall Kachelmann geht es um einen Mann, der nur aufgrund der Aussage einer Frau verurteilt werden soll. Und das wird im Rechtsstaat Deutschland nicht geschehen.

FranzKonz
17.01.2011, 21:52
Ich würde die Wahrheit sagen oder die Schnauze halten - und mir genau überlegen, wie K. von dem Skirennen zu mir gekommen ist und wieso ich schon wenige Tage später wieder arbeiten konnte trotz der angeblich wochenlangen Arbeitsunfähigkeit.

Wer ist in der Lage, eine objektive Aussage über einen Expartner zu machen? Vor allem wenn die Beziehung mit einem Streit endete?

Ali
17.01.2011, 21:53
Ich sehe den direkten Zusammenhang zwischen Pädophilie und Mord nicht.

Den muss es auch nicht geben, denn nicht jeder Pädophile ist ein Mörder.
Mir geht es jetzt aber darum, dass dann dieser eine Pädophile bereits mit Namen dann als mmMörder geschnappt wird.
Mangelnde Beweise.
Die Staatsanwaltschaft sucht nach Beweisen.
Sein Freund/ Bekannter kennt sein Geheimn is, traut ihm aber keinen Mord zu.
Was soll er tun?

Es muss ja auch nicht unbedingt sein bester Freund sein und es kann auch zufällig sein, dass er hinter diese Neigung gekommen ist.
Foto gefunden.
Der Typ hat mal zuviel getrunken und gequatscht.
Jetzt ist er aber verhaftet worden.
Was dann?

Wie entscheidet euer Gewissen?

Paul Blume
17.01.2011, 21:55
Zum Rechtshilfeersuchen:

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/030.htm, ab Art. 3

Zeugnisverweigerungsrecht nach der schweizer StPO.

http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/6977.pdf, Art. 169

Danke für den link. Aber es steht nicht ausdrücklich da, ob die Zeugin erscheinen muss. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass sich das Schweizer Recht insofern von dem deutschen nicht unterscheidet.

Was sagt die Juristin sui?

Paul Blume
17.01.2011, 21:56
Ich bringe Euch, die Ihr immer in diesen Psychosphären schwebt, nur auf den Boden der Tatsachen zurück.
Im Fall Kachelmann geht es um einen Mann, der nur aufgrund der Aussage einer Frau verurteilt werden soll. Und das wird im Rechtsstaat Deutschland nicht geschehen.


VIELLEICHT doch. Rechtlich ist es grundsätzlich möglich.

Stanley_Beamish
17.01.2011, 21:57
Den muss es auch nicht geben, denn nicht jeder Pädophile ist ein Mörder.
Mir geht es jetzt aber darum, dass dann dieser eine Pädophile bereits mit Namen dann als mmMörder geschnappt wird.
Mangelnde Beweise.
Die Staatsanwaltschaft sucht nach Beweisen.
Sein Freund/ Bekannter kennt sein Geheimn is, traut ihm aber keinen Mord zu.
Was soll er tun?

Es muss ja auch nicht unbedingt sein bester Freund sein und es kann auch zufällig sein, dass er hinter diese Neigung gekommen ist.
Foto gefunden.
Der Typ hat mal zuviel getrunken und gequatscht.
Jetzt ist er aber verhaftet worden.
Was dann?

Wie entscheidet euer Gewissen?

Du konstruierst ja doch einen Zusammenhang zwischen Pädophilie und Mord.

Ali
17.01.2011, 21:57
Ich bringe Euch, die Ihr immer in diesen Psychosphären schwebt, nur auf den Boden der Tatsachen zurück.
Im Fall Kachelmann geht es um einen Mann, der nur aufgrund der Aussage einer Frau verurteilt werden soll. Und das wird im Rechtsstaat Deutschland nicht geschehen.

Es gibt eine mmVergewaltigung und mindestens 3 Aussagen, die Gewalt attestieren.
Nicht alle können Falschaussagerinnen sein, umso weniger m.E. diejenige, die sich selbst gar nicht meldete.
Es kann theoretisch sogar so sein, dass die anderen Damen, hätten sie eine Anzeige gemacht, ihn wegen Körperverletzung "dran" bekommen hätten, aber auf die Anzeige aus anderen Gründen verzichtet haben und diese mmVergewaltigung in Wahrheit aber keine war.

Ali
17.01.2011, 21:59
Du konstruierst ja doch einen Zusammenhang zwischen Pädophilie und Mord.

Nicht jeder Pädophile ist ein Mörder, aber manche sind es.
Nicht jeder Narzisst oder Sadist ist ein Vergewaltiger.
Dasselbe.

FranzKonz
17.01.2011, 22:02
Nicht jeder Pädophile ist ein Mörder, aber manche sind es.
Nicht jeder Narzisst oder Sadist ist ein Vergewaltiger.
Dasselbe.

Hier geht's um Kachelmann, und weder um Pädophile, noch Mörder, noch Narzissten oder Sadisten. Mutmaßlich geht's vor allem einfach nur um einen großen Sack voller Lügen.

Ali
17.01.2011, 22:03
Es scheint in letzter Zeit zur Manie zu werden, überall Pädophile als konstruiertes Musterbeispiel herzunehmen. Da hat die von der Leyen ein übles Fass aufgemacht.

Es steht dir frei ein besseres Beispiel zu bringen.

Meine Absicht war es jenseits von einem Geschlechterkampf etwas zu bringen.

Und die von der Leyen mag ich nicht, insofern hat diese jetzt gar nichts damit zu tun.

FranzKonz
17.01.2011, 22:04
Es steht dir frei ein besseres Beispiel zu bringen.

Meine Absicht war es jenseits von einem Geschlechterkampf etwas zu bringen.

Und die von der Leyen mag ich nicht, insofern hat diese jetzt gar nichts damit zu tun.

Es scheint wieder mal in Vergessenheit geraten zu sein, daß wir keine Beispiele, sondern Beweise brauchen.

Ali
17.01.2011, 22:06
Es scheint wieder mal in Vergessenheit geraten zu sein, daß wir keine Beispiele, sondern Beweise brauchen.

Nein, es scheint eher in Vergessenheit geraten zu sein, was alles zur Beweisführung gehört, wenn die direkten Beweise fehlen.

FranzKonz
17.01.2011, 22:08
Nein, es scheint eher in Vergessenheit geraten zu sein, was alles zur Beweisführung gehört, wenn die direkten Beweise fehlen.

An den Haaren herbeigezogene Beispiele gehören ganz sicher nicht zu einer Beweisführung!

Ali
17.01.2011, 22:14
Wer ist in der Lage, eine objektive Aussage über einen Expartner zu machen? Vor allem wenn die Beziehung mit einem Streit endete?

Hier wäre es jetzt angebracht Objektivität näher zu durchleuchten.
Grundsätzlich gibt es die nicht, weil wir alle subjektiv sind.
Eine Beziehung mag in einem Streit enden oder nicht, doch Negativ Gefühle verblassen nach einer gewissen Zeit und nicht jedes Negativ Gefühl beinhaltet Rachegedanken. Schon gar nicht in der äußersten Form jemanden wie im Fall Kachelmann in den Knast bringen zu wollen.
Wenn ich auf mein Eingangsbeispiel mit den mir bekannten sehr dunklen !Phantasien zurückgehe, diese Beziehung sogar im Streit beendet worden ist und ich dann, wie ich sagte eine solche Mordgeschichte aus der Zeitung erfahre, bedeutet das noch lange nicht, dass ich mich an demjenigen in niedriger Absicht rächen will oder ihm eins reinwürgen will.
Erst recht nicht wenn diese Geschichte nicht im Streit auseinanderging und Jahre vielleicht dazwischen liegen.

Ali
17.01.2011, 22:15
An den Haaren herbeigezogene Beispiele gehören ganz sicher nicht zu einer Beweisführung!

Das sind Beispiele um zu verdeutlichen.
Auf den Fall bezogen und warum das Gericht so vorgeht.

FranzKonz
17.01.2011, 22:16
Hier wäre es jetzt angebracht Objektivität näher zu durchleuchten.
Grundsätzlich gibt es die nicht, weil wir alle subjektiv sind.
Eine Beziehung mag in einem Streit enden oder nicht, doch Negativ Gefühle verblassen nach einer gewissen Zeit und nicht jedes Negativ Gefühl beinhaltet Rachegedanken. Schon gar nicht in der äußersten Form jemanden wie im Fall Kachelmann in den Knast bringen zu wollen.
Wenn ich auf mein Eingangsbeispiel mit den mir bekannten sehr dunklen !Phantasien zurückgehe, diese Beziehung sogar im Streit beendet worden ist und ich dann, wie ich sagte eine solche Mordgeschichte aus der Zeitung erfahre, bedeutet das noch lange nicht, dass ich mich an demjenigen in niedriger Absicht rächen will oder ihm eins reinwürgen will.
Erst recht nicht wenn diese Geschichte nicht im Streit auseinanderging und Jahre vielleicht dazwischen liegen.

Beispiele sind für die Katz.

Ali
17.01.2011, 22:19
Beispiele sind für die Katz.

In deinem Fall wohl nicht nur Beispiele.
Vergiss es.
Erlaubt.
Dialog zwischen uns beendet.

Ali
17.01.2011, 22:34
Okay, alle weg, ich akzeptiere eure Kapitulation und wünsche allen eine

:nacht: und schöne Träume!

:wink:

FranzKonz
17.01.2011, 22:37
Okay, alle weg, ich akzeptiere eure Kapitulation und wünsche allen eine

:nacht: und schöne Träume!

:wink:

Von wegen, die Garde weicht nicht! :))

DieLara
17.01.2011, 22:53
Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
Ich bringe Euch, die Ihr immer in diesen Psychosphären schwebt, nur auf den Boden der Tatsachen zurück.
Im Fall Kachelmann geht es um einen Mann, der nur aufgrund der Aussage einer Frau verurteilt werden soll. Und das wird im Rechtsstaat Deutschland nicht geschehen.

Wo hast du DAS denn gelesen, gibt es einen Link?

Aber im nächsten Satz nimmst du diese Aussage ja schon wieder zurück; gut so. :)

Bisschen verworren, deine Zeilen, finde ich.
Erst soll ein Mann nur aufgrund der Aussage einer Frau verurteilt werden und dann wird das nicht geschehen.

Ah ja... :D

DieLara
17.01.2011, 23:40
Nach meinem Rechtsempfinden muss jeder aussagen, der zu einem Verbrechen etwas sagen kann. ( Opfer vllt ausgenommen. )
Auch die Luftgitarrenspielerin sagte, es wäre ihre Pflicht gewesen.

Jetzt stellt euch mal vor, gesetzt den Fall, ein Ex aus eurer Vergangenheit, der euch irgendwann einmal irgendwelche dunkle ( sehr dunkle! ) "Phantasien", Gelüste oder angebliche Details aus einer vorangegangenen Beziehung zu einem Zeitpunkt erzählt hat, der vollkommen bedeutungslos war, steht eines Tages als mmMörder in der Zeitung. Dazu noch eine Geschichte, nämlich genau die, die ihr schon mal gehört habt oder ganz ähnlich.
Würdet ihr schweigen oder euch als Zeugin melden?

Ehrlich?
Ich würde erst einmal Bauchkrämpfe bekommen. Mein Gehirn würde rattern, mindestens EINE schlaflose Nacht würde folgen. Und dann wäre der Gang zur Polizei fällig; zugebenermaßen mit zitternden Knieen.

Warum ich das so genau weiß?

Weil es mir tatsächlich schon einmal passiert ist. Kein Ex... aber das spielt keine Rolle.

Im Übringen war die Vernehmung völlig harmlos. Klare Fragen... klare Antworten.
Nach einer Stunde war ich wieder draußen, atmete tief durch, genoss die Sommerluft und genehmigte mir einen Latte. :]

stscherer
18.01.2011, 06:18
Danke für den link. Aber es steht nicht ausdrücklich da, ob die Zeugin erscheinen muss. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass sich das Schweizer Recht insofern von dem deutschen nicht unterscheidet.

Was sagt die Juristin sui?




http://www.gesetze.ch/sr/0.351.1/0.351.1_002.htm

Art. 8
Der Zeuge oder Sachverständige, der einer Vorladung, um deren Zustellung ersucht worden ist, nicht Folge leistet, darf selbst dann, wenn die Vorladung Zwangsandrohungen enthält, nicht bestraft oder einer Zwangsmassnahme unterworfen werden, sofern er sich nicht später freiwillig in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates begibt und dort erneut ordnungsgemäss vorgeladen wird.

Natürlich muss sie kommen, aber wenn sie nicht kommt, hat das in der Schweiz keine Konsequenzen (wenn wir jetzt mal akzeptieren, dass nach dem Europ. Übereinommen die Schweiz nicht nur ersuchender, sondern auch ersuchter Staat sein kann).

batumi
18.01.2011, 06:49
Nach meinem Rechtsempfinden muss jeder aussagen, der zu einem Verbrechen etwas sagen kann. ( Opfer vllt ausgenommen. )
Auch die Luftgitarrenspielerin sagte, es wäre ihre Pflicht gewesen.

Jetzt stellt euch mal vor, gesetzt den Fall, ein Ex aus eurer Vergangenheit, der euch irgendwann einmal irgendwelche dunkle ( sehr dunkle! ) "Phantasien", Gelüste oder angebliche Details aus einer vorangegangenen Beziehung zu einem Zeitpunkt erzählt hat, der vollkommen bedeutungslos war, steht eines Tages als mmMörder in der Zeitung. Dazu noch eine Geschichte, nämlich genau die, die ihr schon mal gehört habt oder ganz ähnlich.
Würdet ihr schweigen oder euch als Zeugin melden?

Es ging da um die Zeugin in der Schweiz Ali.

batumi
18.01.2011, 06:51
Da es an direkten Beweisen fehlt, kann es doch wohl nur eine Schlussfolgerung geben: Das Verfahren muss eingestellt werden, bzw. hätte erst gar nicht eröffnet werden dürfen.

Nein muss es nicht, ebensowenig wie das OLG die Kammer verurteilt hat.

schastar
18.01.2011, 06:55
So,so: Schon am Mittwoch soll der Jörg Kachelmann Prozess vor dem Landgericht Mannheim weitergehen. Und noch immer stellt sich die Frage, ob Jörg Kachelmann tatsächlich seine ehemalige Geliebte vergewaltigt hat. Jetzt gibt es erste Hinweise darauf, dass die Vergewaltigung, welche Jörg Kachelmann im Prozess vorgeworfen wird, nie stattgefunden hat.
Quelle (http://www.websavvy.de/vermischtes/joerg-kachelmann-hat-der-moderator-seine-ehemalige-geliebte-vergewaltigt.html)


Also, wem war er unbequem und wem hat er auf die Füße getreten?? :))


...Zuletzt hatte ein Sachverständiger des Landeskriminalamts Baden-Württemberg ausgesagt, dass sich an der Klinge des Messers, mit welchem Jörg Kachelmann seine ehemalige Geliebte zum Sex gezwungen haben soll, weder DNA-Spuren von Jörg Kachelmann, noch von der ehemaligen Geliebten befinden...


Ist das der erste handfeste Beweis?
Oder gab sie bei ihrer ersten Vernehmung an daß sie das Messer abgespült hätte oder K. nach der angeblichen Vergewaltigung noch das Geschirr abgespült hätte.

schastar
18.01.2011, 06:59
Nein muss es nicht,......

Stimmt, das wurde es ja bei anderen Urteilen in denen Unschuldige in den Knast kamen auch nicht gemacht. Und wer weis wie viele Hunderte noch unschuldig sitzen.
Ich hab es mal einige hier erwähnt.

batumi
18.01.2011, 07:06
Es scheint wieder mal in Vergessenheit geraten zu sein, daß wir keine Beispiele, sondern Beweise brauchen.

Nein braucht es nicht!

batumi
18.01.2011, 07:09
Da es an direkten Beweisen fehlt, kann es doch wohl nur eine Schlussfolgerung geben: Das Verfahren muss eingestellt werden, bzw. hätte erst gar nicht eröffnet werden dürfen.

Dazu müsstest du die Vorschriften kennen, du kennst sie ganz offensichtlich nicht, oder du hast etwas im Internet gelesen und nicht richtig vertanden (ok, die Möglichkeit besteht natürlich auch.

Ist dir schon mal der Gedanke gekommen, dass das Gericht viel mehr Informationen zur Verfügung hat, wie wir? Oder gehst davon aus, dass Herr Kachelmann alles schon hat veröffentlichen lassen?

Ich gehe davon aus, dass Kachelmann nur die Dinge hat veröffentlichen lassen, die für ihn sprechen.

schastar
18.01.2011, 07:11
Nein braucht es nicht!

Um zu verurteilen braucht es sehr wohl Beweise.

Das Problem ist lediglich was so alles als Beweis gewertet wird. Unter Umständen werden eben auch haltlose und erlogene Behauptungen als solche bewertet und nicht nur handfeste und belegbare Tatsachen.

Stanley_Beamish
18.01.2011, 07:15
Nein muss es nicht, ebensowenig wie das OLG die Kammer verurteilt hat.

Niemand hat behauptet, dass das OLG das Landgericht verurteilt hat. Lass Dir von jemandem die Bedeutung von Anführungsstrichen erklären!

nanouk53
18.01.2011, 07:16
Stimmt!

Mit deinem zweiten Absatz kann ich nichts anfangen, tut mir leid.

p.s.
"Reihenfolge" irritiert mich.

Das Gericht hätte in der Hauptverhandlung zu erst prüfen müssen, ob denn die vorgeworfene Tat stattgefunden hat.
Erst wenn bewiesen ist, dass ein Täter die angeklagte Tat ausgeführt hat, ist zusätzlich zu prüfen, ob er schuldhaft gehandelt hat. Schuldhaftes Handeln kann durch Alkohol, Drogen oder eine krankhafte Personlichkeitsstörung in Frage gestellt werden. Durch den gewählten Verfahrensablauf (Vernehmung von Personen aus der Vergangenheit des Angeklagten) hat sich das Gericht in der ersten Hälfte der Hauptverhandlung über Monate hinweg mit völlig irrelevanten Fragen befasst und zudem wurde unwiderleglich dokumentiert, dass das Gericht den behaupteten Tatvorwurf zu Lasten des schweigenden Angeklagten als geschehen unterstellt hat.

Stanley_Beamish
18.01.2011, 07:23
Dazu müsstest du die Vorschriften kennen, du kennst sie ganz offensichtlich nicht, oder du hast etwas im Internet gelesen und nicht richtig vertanden (ok, die Möglichkeit besteht natürlich auch.

Ist dir schon mal der Gedanke gekommen, dass das Gericht viel mehr Informationen zur Verfügung hat, wie wir? Oder gehst davon aus, dass Herr Kachelmann alles schon hat veröffentlichen lassen?

Ich gehe davon aus, dass Kachelmann nur die Dinge hat veröffentlichen lassen, die für ihn sprechen.

Erstens heißt es mehr als, und zweitens wäre der Prozeß schon beendet, wenn das Gericht handfeste Beweise hätte. Da es die offensichtlich nicht hat, müssen wir diese Farce miterleben. Aber am Ende wird alles gut.

batumi
18.01.2011, 07:45
Niemand hat behauptet, dass das OLG das Landgericht verurteilt hat. Lass Dir von jemandem die Bedeutung von Anführungsstrichen erklären!

Nein Stan, in dem Fall nützen auch die Anführungszeichen nichts, da das Wort selber in seiner Bedeutung, für dich und Franz steht, nämlich "verurteilt" als "Watschn", mir ist schon klar, dass es Laien so vorkommen muss, doch wenn trotz aller Versucher die hier unternommen, dies zu klären, dann immer noch "verurteilt" steht, dann sind Anführungszeichen so wichtig, wie der Mann im Mond.

So muss jetzt was arbeiten.

Dir und den anderen schönen Tag, und an schastar ... ich lese deine Posts nicht, du bist bei mir auf Igno, deswegen brauchst du dich nicht an mich zu wenden :D

batumi
18.01.2011, 07:46
Das Gericht hätte in der Hauptverhandlung zu erst prüfen müssen, ob denn die vorgeworfene Tat stattgefunden hat.
Erst wenn bewiesen ist, dass ein Täter die angeklagte Tat ausgeführt hat, ist zusätzlich zu prüfen, ob er schuldhaft gehandelt hat. Schuldhaftes Handeln kann durch Alkohol, Drogen oder eine krankhafte Personlichkeitsstörung in Frage gestellt werden. Durch den gewählten Verfahrensablauf (Vernehmung von Personen aus der Vergangenheit des Angeklagten) hat sich das Gericht in der ersten Hälfte der Hauptverhandlung über Monate hinweg mit völlig irrelevanten Fragen befasst und zudem wurde unwiderleglich dokumentiert, dass das Gericht den behaupteten Tatvorwurf zu Lasten des schweigenden Angeklagten als geschehen unterstellt hat.

Wie kommst du zu dem Ergebnis, dass das Gericht nicht geprüft hat? Eventuell stehen dem Gericht ja mehr Informationen zur Verfügung als dir oder mir? Kann doch sein oder?

batumi
18.01.2011, 07:47
Erstens heißt es mehr als, und zweitens wäre der Prozeß schon beendet, wenn das Gericht handfeste Beweise hätte. Da es die offensichtlich nicht hat, müssen wir diese Farce miterleben. Aber am Ende wird alles gut.

Eher umgekehrt, der Prozess wäre schon längst beendet, wenn K. oder seine Anwaltshorde die Nichtschuld hätten beweisen können. So passt der Schuh.

Das mehr als, darfste gerne behalten. Tschüssi ;)

schastar
18.01.2011, 08:03
Wie kommst du zu dem Ergebnis, dass das Gericht nicht geprüft hat? Eventuell stehen dem Gericht ja mehr Informationen zur Verfügung als dir oder mir? Kann doch sein oder?


Hätten sie einen handfesten Beweis oder ein Geständnis wüßten wir es auch schon, so mediengeil wie die alle sind.

Adunaphel
18.01.2011, 08:14
Danke für den link. Aber es steht nicht ausdrücklich da, ob die Zeugin erscheinen muss. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass sich das Schweizer Recht insofern von dem deutschen nicht unterscheidet.

Was sagt die Juristin sui?

Ob die Zeugin zur Aussage vor der StA oder dem Ermittlungsrichter erscheinen muss, ergibt sich aus der Schweizer StPO. Einfach durchlesen!

Adunaphel
18.01.2011, 08:18
Nein braucht es nicht!

Wir brauchen in einem Strafverfahren um die Schuld des mmTäters festzustellen, keine Beweise?

nanouk53
18.01.2011, 08:23
Wie kommst du zu dem Ergebnis, dass das Gericht nicht geprüft hat? Eventuell stehen dem Gericht ja mehr Informationen zur Verfügung als dir oder mir? Kann doch sein oder?

kann sein, darf aber nicht sein!
Bei Erwachsenen müssen Feststellungen zur Tat in öffentlicher Verhandlung erfolgen. Die Zeiten, dass dies in Deutschland in Geheimverhandlungen geschieht sind vorbei.

Und außerdem:

kein im Ausland lebender Deutscher oder ein dort lebender Staatsangehöriger dieses Staates kann von einem deutschen Gericht zum Erscheinen als Zeuge vor diesem Gericht in Deutschland gezwungen werden.

Hydrant
18.01.2011, 08:33
Nein braucht es nicht!

Seit wann das denn?
Sind wir schon wieder so weit...?

Thauris
18.01.2011, 08:45
:rolleyes: Wie oft muss es noch durchgekaut werden, bis es jemand kapiert?
Bei Aussage gegen Aussage gibt es keine handfesten Beweise!

Hydrant
18.01.2011, 08:48
:rolleyes: Wie oft muss es noch durchgekaut werden, bis es jemand kapiert?
Bei Aussage gegen Aussage gibt es keine handfesten Beweise!

Na ja, für mein Empfinden sollte für eine Verurteilung wenigstens ein klein wenig Beweis vorhanden sein.

stscherer
18.01.2011, 08:58
Es scheint wieder mal in Vergessenheit geraten zu sein, daß wir keine Beispiele, sondern Beweise brauchen.


Nein braucht es nicht!

Damit haben wir dann die Diskussion Kachelmann endgültig beendet, denn: WIR BRAUCHEN KEINE BEWEISE!

Und so erreichen wir die Ebene des Glaubens:

- Wer glaubt an seine Unschuld?
- Wer glaubt an seine Schuld?

- Unentschieden heisst schuldig!

Und für alle, die es nicht beim reinem Glauben belassen wollen: es gäbe da noch die Wiedereinführung der Constitutio Criminalis Carolina mit umfänglich geregelten Rechten des Beschuldigten bei gleichzeitiger Aufnahme von durchaus effizienten Beweismitteln (http://de.wikipedia.org/wiki/Constitutio_Criminalis_Carolina)

stscherer
18.01.2011, 09:00
Das Gericht hätte in der Hauptverhandlung zu erst prüfen müssen, ob denn die vorgeworfene Tat stattgefunden hat.
Erst wenn bewiesen ist, dass ein Täter die angeklagte Tat ausgeführt hat, ist zusätzlich zu prüfen, ob er schuldhaft gehandelt hat. Schuldhaftes Handeln kann durch Alkohol, Drogen oder eine krankhafte Personlichkeitsstörung in Frage gestellt werden. Durch den gewählten Verfahrensablauf (Vernehmung von Personen aus der Vergangenheit des Angeklagten) hat sich das Gericht in der ersten Hälfte der Hauptverhandlung über Monate hinweg mit völlig irrelevanten Fragen befasst und zudem wurde unwiderleglich dokumentiert, dass das Gericht den behaupteten Tatvorwurf zu Lasten des schweigenden Angeklagten als geschehen unterstellt hat.
:top::respekt:
Und wo steht das alles?
:gesetz:
Im Gesetz!

Adunaphel
18.01.2011, 09:09
:top::respekt:
Und wo steht das alles?
:gesetz:
Im Gesetz!

Und ein Blick in selbiges erleichert bekanntlich die Rechtsfindung....:D

Ali
18.01.2011, 10:02
Ich glaube nicht, dass euer Leben davon abhängt ob Kachelmann verurteilt wird oder nicht.
Zumindest sollte es das nicht.
Achso, ja das Gesetz.
Vielleicht erinnert ihr euch noch einmal, was alles vom Gesetz her zur Beweisführung dient, wenn es keine handfesten Beweise oder andere Zeugen gibt und ein Prozess dennoch wegen Indizien fortgeführt werden muss.
Es ins Lächerliche zu ziehen und keine korrekte Definition zu berücksichtigen und als GLAUBEN hinzustellen, ist wohl reichlich daneben.
Es geht nicht darum welche Beweise, natürlich die handfesten, einem lieber wären, weil man subjektiv ist und sich dies selbst wegen seiner Parteilichkeit gegenüber nicht eingestehen will.
Also schaut ins Gesetz, wer will, ich habe keine Lust irgendwelche mühsamen Paragraphen zu lesen und diese eventuell fehl zu interpretieren.
Es wird noch mal höchste Zeit für eine allgemein verständliche Ansage, wie ein Beweis zu definieren ist.
Ihr denkt doch nicht dass die Juristen in Mannheim diese nicht kennen, nur weil ein paar Verschwörungstheoretiker und Befangenheitsgläubige durchdrehen?!
Mannheim hat darüber hinaus den Blick in die Akten!!
Wir nicht.

:rolleyes:

batumi
18.01.2011, 10:05
Wir brauchen in einem Strafverfahren um die Schuld des mmTäters festzustellen, keine Beweise?

In diesem speziellen Fall kommt es auf die Definition von dem Beweis an. Selbstverständlich braucht es Beweise, aber derer gibt es viele, nicht nur die, die Stan anerkennt, das Gericht würdigt den kompletten Vorgang.

Im übrigen weise ich nochmals darauf hin, dass uns hier noch nicht einmal annähernd die Informationen vorliegen, die dem Gericht zur Verfügung stehen. Und Kachelmann respektive sein Theaterdirektor wird es tunlichst unterlassen belastendes Material zu veröffentlichen. Die Nebenklägerin hält sich zurück, was für mich beweist, dass es hier nicht um Rache oder dergleichen geht, sondern um die Ahndung der angeklagten Tat.

Stan möchte Augenzeugen etc. Die gibt es selbstverständlich nicht hier. Wer lädt schon zu einer Vergewaltigung ein?

Es wird hier auf die Glaubwürdigkeit ankommen, die - so Stan - kein Beweis darstellt, im vorliegenden Fall jedoch ausschlaggebend sein wird.

@Stan ... ich koche einen hervorragenden Kaffee :D

batumi
18.01.2011, 10:12
Damit haben wir dann die Diskussion Kachelmann endgültig beendet, denn: WIR BRAUCHEN KEINE BEWEISE!

Und so erreichen wir die Ebene des Glaubens:

- Wer glaubt an seine Unschuld?
- Wer glaubt an seine Schuld?

- Unentschieden heisst schuldig!

Und für alle, die es nicht beim reinem Glauben belassen wollen: es gäbe da noch die Wiedereinführung der Constitutio Criminalis Carolina mit umfänglich geregelten Rechten des Beschuldigten bei gleichzeitiger Aufnahme von durchaus effizienten Beweismitteln (http://de.wikipedia.org/wiki/Constitutio_Criminalis_Carolina)

Und nun letztmalig auch noch mal für dich.

Zieh Antworten, welche ich Stan oder Franz gebe nicht aus dem Zusamenhang, sondern siehe auf das, was diesbezüglich vorab gepostet wurde.

Stan verlangt Augenzeugen, Fotodokumentationen, Geständnisse, das gibt es hier natürlich nicht.

Es gibt jedoch die Aussage der Nebeklägerin und es gibt genug Indizien, die für eine Täterschaft sprechen, für das Gericht ausreichend um die Anklage zuzulassen.

Deine nachfolgenden Ausführungen sind gepflegt zu überlesen, da

1.) wir hier in einem privaten Forum sind
2.) jeder seine eigene Meinung und Einschätzung der Dinge haben sollte,
3.) sich dieses Forum für die Zulassung von Meinungsfreiheit rühmt
4.) hier keine Gerichtsverhandlung statt findet, und somit die Bildung einer subjektiven Meinung und das Posten derselben aktzeptiert werden muss.

batumi
18.01.2011, 10:14
:top::respekt:
Und wo steht das alles?
:gesetz:
Im Gesetz!

Und woher das fundamentale Wissen, dass das Gericht dies nicht gemacht hat?

Hast DU EINSICHT IN DIE GERICHTSAKTEN??

Wenn ja, dann lasse ich den Einwand gelten, wenn nicht dann ist es nur warme Luft ... ich glaube es weht ein warmes Lüftchen!!

Ali
18.01.2011, 10:17
kann sein, darf aber nicht sein!
Bei Erwachsenen müssen Feststellungen zur Tat in öffentlicher Verhandlung erfolgen. Die Zeiten, dass dies in Deutschland in Geheimverhandlungen geschieht sind vorbei.

Und außerdem:

kein im Ausland lebender Deutscher oder ein dort lebender Staatsangehöriger dieses Staates kann von einem deutschen Gericht zum Erscheinen als Zeuge vor diesem Gericht in Deutschland gezwungen werden.

Es gibt keine Geheimverhandlung!
Sexuelle Details aus dem Leben der Zeugen haben die Öffentlichkeit nicht zu interessieren.
Schutz der Persönlichkeitsrechte!

ausserdem was?

Die Schweizer Zeugin wird nicht gezwungen.
Habe ich da was verpasst?
Ich habe eher mitbekommen, dass das Gericht in die Schweiz reist.
Wie ist das Wetter dort? :D

twoxego
18.01.2011, 10:25
wiederholung:

als beweise gelten;



Beweis durch Augenschein
Beweis durch Sachverständige
Beweis durch Geständnis
Beweis durch Zeugen
Beweis durch Urkunden

Mittermaier


ob dies dieser oder jenem gefällt, spielt nicht die geringste rolle.

Ali
18.01.2011, 10:27
wiederholung:

als beweise gelten;



Beweis durch Augenschein
Beweis durch Sachverständige
Beweis durch Geständnis
Beweis durch Zeugen
Beweis durch Urkunden

Mittermaier


ob dies dieser oder jenem gefällt, spielt nicht die geringste rolle.

Danke !
:inlove:

Paul Blume
18.01.2011, 10:30
Natürlich muss sie kommen, aber wenn sie nicht kommt, hat das in der Schweiz keine Konsequenzen (wenn wir jetzt mal akzeptieren, dass nach dem Europ. Übereinommen die Schweiz nicht nur ersuchender, sondern auch ersuchter Staat sein kann).



Es ist zwecklos.

batumi
18.01.2011, 10:37
wiederholung:

als beweise gelten;



Beweis durch Augenschein
Beweis durch Sachverständige
Beweis durch Geständnis
Beweis durch Zeugen
Beweis durch Urkunden

Mittermaier


ob dies dieser oder jenem gefällt, spielt nicht die geringste rolle.

:punk::klatsch::chee: Vielen Dank!

Ali
18.01.2011, 10:37
Das Gericht hätte in der Hauptverhandlung zu erst prüfen müssen, ob denn die vorgeworfene Tat stattgefunden hat.
Erst wenn bewiesen ist, dass ein Täter die angeklagte Tat ausgeführt hat, ist zusätzlich zu prüfen, ob er schuldhaft gehandelt hat. Schuldhaftes Handeln kann durch Alkohol, Drogen oder eine krankhafte Personlichkeitsstörung in Frage gestellt werden. Durch den gewählten Verfahrensablauf (Vernehmung von Personen aus der Vergangenheit des Angeklagten) hat sich das Gericht in der ersten Hälfte der Hauptverhandlung über Monate hinweg mit völlig irrelevanten Fragen befasst und zudem wurde unwiderleglich dokumentiert, dass das Gericht den behaupteten Tatvorwurf zu Lasten des schweigenden Angeklagten als geschehen unterstellt hat.

Danke für deine Antwort auf meine Frage. Es ist wieder nur der erste Teil deines Postings, der Sinn macht.
Ich gehe nämlich nicht mit dir konform, dass sich das Gericht mit völlig irrelevanten Fragen befasst hat.
Das ist anmassend und kann keiner von uns beurteilen.
Wir haben keinen Einblick in die Akten und haben unsere Informationen nur aus einer Presse, die selbst parteibezogen berichtet und versucht hat Einfluss auf die Meinung zu nehmen.

DieLara
18.01.2011, 11:09
Ich glaube nicht, dass euer Leben davon abhängt ob Kachelmann verurteilt wird oder nicht.
Zumindest sollte es das nicht.
Achso, ja das Gesetz.
Vielleicht erinnert ihr euch noch einmal, was alles vom Gesetz her zur Beweisführung dient, wenn es keine handfesten Beweise oder andere Zeugen gibt und ein Prozess dennoch wegen Indizien fortgeführt werden muss.
Es ins Lächerliche zu ziehen und keine korrekte Definition zu berücksichtigen und als GLAUBEN hinzustellen, ist wohl reichlich daneben.
Es geht nicht darum welche Beweise, natürlich die handfesten, einem lieber wären, weil man subjektiv ist und sich dies selbst wegen seiner Parteilichkeit gegenüber nicht eingestehen will.
Also schaut ins Gesetz, wer will, ich habe keine Lust irgendwelche mühsamen Paragraphen zu lesen und diese eventuell fehl zu interpretieren.
Es wird noch mal höchste Zeit für eine allgemein verständliche Ansage, wie ein Beweis zu definieren ist.
Ihr denkt doch nicht dass die Juristen in Mannheim diese nicht kennen, nur weil ein paar Verschwörungstheoretiker und Befangenheitsgläubige durchdrehen?!
Mannheim hat darüber hinaus den Blick in die Akten!!
Wir nicht.

:rolleyes:

Stimmt genau, DA mangelt es vielen Usern entweder an Wissen... oder sie erklären sämtliche anderen Beweismittel für unzulässig.

Das zieht sich praktisch durch den gesamten Strang.

Wie gut, dass es trotzdem ein Urteil geben wird; egal, welches.

Das Leben geht für uns alle danach weiter. Die Einen haben vielleicht dazu gelernt und Andere halt nicht.

stscherer
18.01.2011, 11:15
wiederholung:

als beweise gelten;



Beweis durch Augenschein
Beweis durch Sachverständige
Beweis durch Geständnis
Beweis durch Zeugen
Beweis durch Urkunden

Mittermaier


ob dies dieser oder jenem gefällt, spielt nicht die geringste rolle.

Beweise zum Tathergang:

Augenschein: Haben wir nicht!
Sachverständige: Haben wir bisher eines, und zwar zum angeblichen Tatwerkzeug, und dies kann nach übereinstimmenden Aussagen in allen Medien (in Verbindung mit einem Augenzeugenbericht aus der mündlichen Verhandlung) keinen Beweis für die Täterschaft erbringen - und muss keinen gegen die Täterschaft erbringen.
Zeugen: Haben wir zum Tathergang eine , nämlich die Anzeigeerstatterin, und deren bisherige Zeugenaussagen vor der Gerichtsverhandlung sind vom OLG Karlsruhe umfassend gewürdigt worden.
Urkunden: sind mir nicht bekannt für den Tathergang

Indizien zum Tathergang

Augenschein: Haben wir nicht!
Sachverständige: Haben wir auch nicht
Zeugen: die Gitarrenspielerin, die Unruhe bei K. gehört haben will
die Dame aus dem Hotel, die nichts bemerkt haben will
Urkunden (im weitesten Sinne): Mailverkehr, der belanglos und geschäftlich war


Zur Persönlichkeit des mmTäters gibt es natürlich reichlich Zeugen, aber - wie schon mehr als nachvollziehbar (und nicht von mir) dargelegt, kommt es auf diese erst an, wenn wir eine Tat haben.


Und nun letztmalig auch noch mal für dich.

Zieh Antworten, welche ich Stan oder Franz gebe nicht aus dem Zusamenhang, sondern siehe auf das, was diesbezüglich vorab gepostet wurde.

Habe ich nicht


Stan verlangt Augenzeugen, Fotodokumentationen, Geständnisse, das gibt es hier natürlich nicht.

Es gibt jedoch die Aussage der Nebeklägerin und es gibt genug Indizien, die für eine Täterschaft sprechen, für das Gericht ausreichend um die Anklage zuzulassen.

Verlangt er nicht, er verlangt Beweise, und zwar von mir aus auch handfeste - und da befindet er sich in sehr illustrer Gesellschaft - zB. des OLG Karlsruhe.


Deine nachfolgenden Ausführungen sind gepflegt zu überlesen, da

1.) wir hier in einem privaten Forum sind
2.) jeder seine eigene Meinung und Einschätzung der Dinge haben sollte,
3.) sich dieses Forum für die Zulassung von Meinungsfreiheit rühmt
4.) hier keine Gerichtsverhandlung statt findet, und somit die Bildung einer subjektiven Meinung und das Posten derselben aktzeptiert werden muss.

Dann überlies so doch einfach - oder akzeptiere Du doch auch eine andere Meinung; niemand will Dir Deine Meinung von der Schuld nehmen, nur geht es einigen hier (mich eingeschlossen) eben auch darum, ob man ihn verurteilen kann - und zwar rechtsstaatliche einwandfrei.


Es ist zwecklos.

Sehe ich ähnlich - nur unsere Intentionen dürften unterschiedliche sein. ;)



Danke für deine Antwort auf meine Frage. Es ist wieder nur der erste Teil deines Postings, der Sinn macht.
Ich gehe nämlich nicht mit dir konform, dass sich das Gericht mit völlig irrelevanten Fragen befasst hat.
Das ist anmassend und kann keiner von uns beurteilen.
Wir haben keinen Einblick in die Akten und haben unsere Informationen nur aus einer Presse, die selbst parteibezogen berichtet und versucht hat Einfluss auf die Meinung zu nehmen.

Nein, auch der zweite Teil hat sehr viel Sinn, weil er genau auf den entscheidenden Fehler des Prozesses hinweist: dass das Gericht sich wochenlang mit der Frage beschäftigt hat, ob K. aufgrund seiner Persönlichkeit ein Vergewaltiger sein könnte, anstatt sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es überhaupt eine Tat gibt.

Und es ist überaus anmassend durch das Gericht für den Fall der (um mal Deine Sicht der Dinge zu übernehmen) nicht erwiesenen Schuld des Angeklagten, dass es wochenlang ein Podium geschaffen hat, um die Intimsphäre des dann freigesprochenen ehemaligen Angeklagten durch den Dreck zu ziehen.

Das lässt sich nur rechtfertigen, wenn man davon ausgeht, er ist schuldig, aber man kann es ihm nicht nachweisen, und deswegen muss der Kollateralschaden möglichst hoch sein, dass ihn dies auch ohne Urteil hinreichend bestraft - eine in einem Rechtsstaat dann doch ausgesprochen pointierte Auffassung.


Stimmt genau, DA mangelt es vielen Usern entweder an Wissen... oder sie erklären sämtliche anderen Beweismittel für unzulässig.

Das zieht sich praktisch durch den gesamten Strang.

Wie gut, dass es trotzdem ein Urteil geben wird; egal, welches.

Das Leben geht für uns alle danach weiter. Die Einen haben vielleicht dazu gelernt und Andere halt nicht.

Welche Beweise sollen denn unzulässig sein?
Und lernen wird hier wohl jeder etwas.

twoxego
18.01.2011, 11:21
Indizien zum Tatherganggekürzt Twox

netter versuch.
allerdings hatten wir auch dies schon des öffteren.

zeugen zum tathergang gibt es oft nicht, besonders, wenn taten nicht gegen mittag auf dem marktplatz begangen werden.

blättere einfach zurück.
ich werde nicht beim urschleim anfangen, weil ich eher kein geduldiger mensch bin und dies hier keine weiterbildungs veranstaltung für hobby juristen ist.

FranzKonz
18.01.2011, 11:23
Eher umgekehrt, der Prozess wäre schon längst beendet, wenn K. oder seine Anwaltshorde die Nichtschuld hätten beweisen können. So passt der Schuh.

Das mehr als, darfste gerne behalten. Tschüssi ;)

Weder K. noch seine Verteidiger müssen seine Unschuld beweisen.

stscherer
18.01.2011, 11:31
[I]
(...)
ich werde nicht beim urschleim anfangen, weil ich eher kein geduldiger mensch bin und dies hier keine weiterbildungs veranstaltung für hobby juristen ist.

Lies einfach nach, was ein Indiz ist; gut zu verstehen auch für Ungeduldige: http://de.wikipedia.org/wiki/Indiz

Ging es hier nicht einigen gerade um Indizien, weil es keine (handfesten) Beweise gibt? :wand:

Fremder
18.01.2011, 11:48
DA mangelt es vielen Usern entweder an Wissen... oder sie erklären sämtliche anderen Beweismittel für unzulässig.


Die Wahrheit ist einfach das, was für einen wahr ist- nicht mehr und nicht weniger.
Es gibt feste Gesetze, die die vielen Welten regieren, und es gibt relative Gesetze, die in einzelnen Welten Gelten. Merk dir das.

Man ist den Aktionen und Reaktionen dieser Gesetze unterworfen, egal, ob man sie kennt oder nicht; also hat man allen Grund, sie zu erforschen. Aber die Wahrheit ist immer eine subjektive Realität für dich.

Wenn du von einer Sache nichts weißt, existiert sie für dich auch nicht. Wenn du von einem Thema hörst, wirst du es mit ziemlicher Sicherheit in eine von drei Kategorien- wahr, nicht wahr oder unbekannt- einordnen; diese Schlussfolgerungen ziehst du aufgrund deiner bisherigen Erfahrungen.
Das ist einfach ein Teil des persönlichen Prüfungsprozesses, der in uns allen abläuft und durch den wir unser Wertesystem der Wahrheit entdecken.

Das Leben ist subjektiv; es gibt keine objektive Wahrheit- es gibt nur das menschliche Konzept, dass, wenn sich zwei oder mehr Menschen über einen Punkt einig sind, dieser Punkt eine Realität und deshalb eine objektive Schlussfolgerung sein muss.
Aber das entspricht nicht meiner Erfahrung.

Wenn erst jemand mit mir einer Meinung sein muss, damit ich das glauben kann, was ich weiß, dann habe ich es vielleicht nie wirklich gewusst!?!?!?

Ali
18.01.2011, 12:04
Die Wahrheit ist einfach das, was für einen wahr ist- nicht mehr und nicht weniger.
Es gibt feste Gesetze, die die vielen Welten regieren, und es gibt relative Gesetze, die in einzelnen Welten Gelten. Merk dir das.

Man ist den Aktionen und Reaktionen dieser Gesetze unterworfen, egal, ob man sie kennt oder nicht; also hat man allen Grund, sie zu erforschen. Aber die Wahrheit ist immer eine subjektive Realität für dich.

Wenn du von einer Sache nichts weißt, existiert sie für dich auch nicht. Wenn du von einem Thema hörst, wirst du es mit ziemlicher Sicherheit in eine von drei Kategorien- wahr, nicht wahr oder unbekannt- einordnen; diese Schlussfolgerungen ziehst du aufgrund deiner bisherigen Erfahrungen.
Das ist einfach ein Teil des persönlichen Prüfungsprozesses, der in uns allen abläuft und durch den wir unser Wertesystem der Wahrheit entdecken.

Das Leben ist subjektiv; es gibt keine objektive Wahrheit- es gibt nur das menschliche Konzept, dass, wenn sich zwei oder mehr Menschen über einen Punkt einig sind, dieser Punkt eine Realität und deshalb eine objektive Schlussfolgerung sein muss.
Aber das entspricht nicht meiner Erfahrung.

Wenn erst jemand mit mir einer Meinung sein muss, damit ich das glauben kann, was ich weiß, dann habe ich es vielleicht nie wirklich gewusst!?!?!?

Hmmm. :)

Ali
18.01.2011, 12:11
Stimmt genau, DA mangelt es vielen Usern entweder an Wissen... oder sie erklären sämtliche anderen Beweismittel für unzulässig.

Das zieht sich praktisch durch den gesamten Strang.

Wie gut, dass es trotzdem ein Urteil geben wird; egal, welches.

Das Leben geht für uns alle danach weiter. Die Einen haben vielleicht dazu gelernt und Andere halt nicht.


Das Schlimme ist, es mangelt an mancher Stelle nicht einmal an Wissen, sondern es wird unterschlagen, weil es nicht in den eigenen Kram passt sondern paradoxerweise noch unter dem Deckmäntelchen der Rechtstaatlichkeit verkauft.
Ich lasse mich hier nicht verarschen und erst recht nicht einschüchtern.
Der über Seiten stehende Hinweis, dass wir keinen Einblick in die Akten haben, wird übergangen, genauso die Frage danach, ob es wer anders hätte.
Das fällt auf!
So nicht!

Deshalb noch einmal dick, wir haben keinen Einblick in die Akten und deshalb ist es nicht schwer vorstellbar, dass das Gericht, das diesen Einblick hat, auch genau weiss, was es tut.

Ali
18.01.2011, 12:27
Zitat stscherer:

„Nein, auch der zweite Teil hat sehr viel Sinn, weil er genau auf den entscheidenden Fehler des Prozesses hinweist: dass das Gericht sich wochenlang mit der Frage beschäftigt hat, ob K. aufgrund seiner Persönlichkeit ein Vergewaltiger sein könnte, anstatt sich mit der Frage zu beschäftigen, ob es überhaupt eine Tat gibt.

Und es ist überaus anmassend durch das Gericht für den Fall der (um mal Deine Sicht der Dinge zu übernehmen) nicht erwiesenen Schuld des Angeklagten, dass es wochenlang ein Podium geschaffen hat, um die Intimsphäre des dann freigesprochenen ehemaligen Angeklagten durch den Dreck zu ziehen.

Das lässt sich nur rechtfertigen, wenn man davon ausgeht, er ist schuldig, aber man kann es ihm nicht nachweisen, und deswegen muss der Kollateralschaden möglichst hoch sein, dass ihn dies auch ohne Urteil hinreichend bestraft - eine in einem Rechtsstaat dann doch ausgesprochen pointierte Auffassung.“

Zitat Ende

Ob es überhaupt eine Tat gab?!
Ich verstehe, was du meinst, aber denkezumindest, dass sie das schon tun. Und zwar sehr gründlich, weil die Beweislage sich auch äusserst schwierig gestaltet, angefangen mit allen Gutachten, zuletzt mit dem Messer.
Wieder dasselbe, das Messer sprach nicht eindeutig dafür und nicht eindeutig dagegen.
Vielleicht willst du sagen, dass z.B. genau dieses zuerst hätte untersucht werden müssen, bevor man die Zeuginnen zitiert hätte.
Das mag durchaus sein und ist logisch.
Zu der Reihenfolge der Beweisführung kann ich als Laie nichts sagen, aber ich verstehe deinen Punkt.
Allgemein muss es noch mehr geben, warum sie ihn für schuldig halten, nochmal, wir kennen die Akten nicht.

Thauris
18.01.2011, 12:41
das schlimme ist, es mangelt an mancher stelle nicht einmal an wissen, sondern es wird unterschlagen, weil es nicht in den eigenen kram passt sondern paradoxerweise noch unter dem deckmäntelchen der rechtstaatlichkeit verkauft.
ich lasse mich hier nicht verarschen und erst recht nicht einschüchtern.
der über seiten stehende hinweis, dass wir keinen einblick in die akten haben, wird übergangen, genauso die frage danach, ob es wer anders hätte.
Das fällt auf!
So nicht!



### editiert ###

:] :] :]

gamo
18.01.2011, 12:55
Hier ist ein Link, dessen Inhalt doch wieder Stoff für Diskussionen liefern dürfte:

http://www.fr-online.de/panorama/es-ist-eine-tortur/-/1472782/5826762/-/view/asFirstTeaser/-/index.html

Leider habe ich momentan keine Zeit, näher darauf einzugehen, da anderweitig beschäftigt.

FranzKonz
18.01.2011, 13:05
Hier ist ein Link, dessen Inhalt doch wieder Stoff für Diskussionen liefern dürfte:

http://www.fr-online.de/panorama/es-ist-eine-tortur/-/1472782/5826762/-/view/asFirstTeaser/-/index.html

Leider habe ich momentan keine Zeit, näher darauf einzugehen, da anderweitig beschäftigt.

Man sollte Zeitungsschmierer dazu verpflichten, die Quellen ihrer Phantasiezahlen zu benennen. X(

Ali
18.01.2011, 13:10
Die Wahrheit ist einfach das, was für einen wahr ist- nicht mehr und nicht weniger......

Konzept, dass, wenn sich zwei oder mehr Menschen über einen Punkt einig sind, dieser Punkt eine Realität und deshalb eine objektive Schlussfolgerung sein muss.
Aber das entspricht nicht meiner Erfahrung.



Es gibt die subjektive Wahrheit, die von unserer Wahrnehmung abhängt und darüber hinaus gibt es aber noch Fakten, wenn es z.B. um einen Prozess und dessen Beweisführung geht.

Mit dem Erkenntnisgrad unserer Wahrnehmung verändert sich unsere Realität.

Wenn ich mit jemandem einen Streit habe und er erschlägt mich, dann mag es meine Wahrheit sein, dass ich z.B. von ihm unbedingt etwas wissen wollte und seine Wahrheit z.B. mag es sein, dass ich ihn damit genervt habe.
Fakt ist, dass ich dann tot bin und ein Mord geschehen ist.

Was ist der Unterschied zwischen Wahrheit und Ehrlichkeit?
Wenn ein Mann zu einer Frau sagt: „Du hast dicke Beine“, dann mag das wahr sein.
Wenn ein Mann zu einer Frau sagt: „Du hast schöne Augen.“ Dann ist das ehrlich.

Eine Lüge ist definitiv legitim, wenn sie allein zu einer eigenen Wahrheitsfindung führen kann.
( „der Brief, der bei CSD im Briefkasten lag“ )
Auf eine ehrliche Frage, die eventuell auch schon mal vorangegangen ist, wird sie keine ehrliche Antwort erhalten haben.

Eine Lüge jedoch, die dazu benutzt wird um jemanden in einen Hinterhalt zu führen oder etwas zu verschleiern, ist von einer ganz anderen Natur, denn sie will genau das Gegenteil: täuschen.

Deshalb die Unterscheidung von Wahrheit und Lüge zum Tatgeschehen.
( Wobei natürlich auch hier die Dinge fliessend sein können.)

Unter dem Strich geht es darum, wer zur mmTat die Wahrheit sagt.

Pillefiz
18.01.2011, 13:25
Anderes Beispiel mal etwas jenseits von stupiden Geschlechterkämpfen.

Ein Mann hat einen Freund, der ihm irgendwann mal anvertraut hat, dass er auf Kinder steht, sich aber niemals an diesen vergangen hat.
Auch stolpert er in der Wohnung bei ihm mal zufällig über ein pornographisches Foto dieser Art. ( Keins, dass ihn jedoch beim Sex mit Kindern zeigt, sondern nur ein Kind in einer solchen Pose).
Der Mann schweigt.
Dieselbe Geschichte, Mord in der Zeitung, mmTäter sein Freund.
Der streitet ab.

Kann dieser Mann wirklich nichts zur Aufklärung beitragen????

wenn ich "dieser Mann" wäre, würde ich beten, dass mich niemand findet und zur Aussage zwingt. Weil es sein könnte, ich schade meinem Freund damit mehr, als ich ihm helfe. Selbst, wenn ich über das Geheimnis gestolpert wäre, Mord ist so schwerwiegend, dass ich den Mund nicht auftun würde. Nur wenn ich gesehen hätte, er hat es getan. Sonst nicht.
Deshalb begreife ich auch nicht ganz, wieso auf einmal die Frauen Schlange stehen, um den Mann, den sie angeblich mal geliebt haben, in die Pfanne zu hauen...

stscherer
18.01.2011, 13:27
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Was-spricht-gegen-Kachelmann--und-was-fuer-ihn/story/29057494

Ali
18.01.2011, 13:34
Ich würde die Wahrheit sagen oder die Schnauze halten - und mir genau überlegen, wie K. von dem Skirennen zu mir gekommen ist und wieso ich schon wenige Tage später wieder arbeiten konnte trotz der angeblich wochenlangen Arbeitsunfähigkeit.

Ich möchte auf dieses Posting im Kontext mit dem oben von gamo erwähnten link zurückkommen.
Noch bevor die Frau ausgesagt hat und wir von dieser Aussage noch überhaupt nichts erfahren haben, versuchst du, der keine Aktenkenntnis hat, an der Glaubwürdigkeit der Frau zu rütteln.
Das ist meine Interpretation deines Textes, vielleicht irre ich mich.
Diese Frau wurde ermittelt und sie verdient es nicht, wie das bereits von anderer Seite auch geschieht, als Trittbrettfahrerin hingestellt zu werden.
Nachvollziehbar, dass der Verteidigung jede weitere Zeugin unangenehm ist, geht es der Verteidigung nur darum den Mandanten herauszuhauen und nicht unbedingt um die Wahrheit.

Ali
18.01.2011, 13:55
wenn ich "dieser Mann" wäre, würde ich beten, dass mich niemand findet und zur Aussage zwingt. Weil es sein könnte, ich schade meinem Freund damit mehr, als ich ihm helfe. Selbst, wenn ich über das Geheimnis gestolpert wäre, Mord ist so schwerwiegend, dass ich den Mund nicht auftun würde. Nur wenn ich gesehen hätte, er hat es getan. Sonst nicht.
Deshalb begreife ich auch nicht ganz, wieso auf einmal die Frauen Schlange stehen, um den Mann, den sie angeblich mal geliebt haben, in die Pfanne zu hauen...

Kann ich nachvollziehen und ähnliche Gedankengänge wird wohl auch die Schweizerin gehabt haben.
Es ist und bleibt ein Gewissenskonflikt, denn wenn man nicht dabei war, weiss man es nicht und es wird immer an einem nagen.

Wenn es sich dabei allerdings um die Begegnung mit einem sonst auch "bösen" Menschen handelt, wird man ( hoffentlich) geneigter sein sich zu einer Aussage verleiten zu lassen.
Hm, warum stehen die Frauen Schlange? Die Schweizerin tut es nicht, sie wurde ermittelt und ich weiss nicht, wer sich vielleicht sonst auch nicht in diese Schlange einreiht.
Ich sehe es nicht als ein "in die Pfanne hauen", denn:

1. Hätte sich von all diesen Frauen sicherlich keine gemeldet, wenn es diese mmVergewaltigung nicht gegeben hätte, die wenn sie sich ereignet hat zu Recht angezeigt wurde.
2. Gehört es unbedingt dazu ( unglücklicherweise aber auch notwendig sind wir jetzt wieder beim Thema Narzissmus) sich von dem Aggressor zu befreien, d.h. ihn aus der Anonymität herauszunehmen, ihn in seiner Handlungsfähigkeit einzuschränken und sich die eigene Handlungsfähigkeit zurückzugeben.

Letzteres bitte nicht falsch verstehen. Das Herausnehmen bedeutet nicht Presse! Das ist wichtig, denn was ich schreibe, gilt allgemein und bezieht sich nicht nur auf prominente Persönlichkeiten.
Aus der Anonymität herausnehmen bedeutet aber eine Anzeige. CSD konnte diese machen und ich hoffe für sie, dass sie nicht gelogen hat.
Alle anderen Frauen können nicht anzeigen, was strafrechtlich nicht relevant ist.
Es geht in diesem Fall nicht mehr um Liebe, erst Recht nicht um Promiskuität, es geht um:
seelischen Missbrauch.

Dieser kann schlimmstenfalls, obwohl strafrechtlich nicht relevant, in den Suizid führen.
Ich persönlich kenne solche Fälle. Und die, die sich umgebracht haben sind wieder die doppelten Opfer innerhalb einer Gesellschaft, die ihnen den Stempel "selbst schuld" verleiht.
Dass diese Frauen sich jetzt melden, ist verständlich.
Ob die eine oder andere finanziell zusätzlich durch ihr Erscheinen in der Presse profitiert, darüber kann man geteilter Meinung sein, aber das ist sekundär.

stscherer
18.01.2011, 13:59
Ich möchte auf dieses Posting im Kontext mit dem oben erwähnten link zurückkommen.
Noch bevor die Frau ausgesagt hat und wir von dieser Aussage noch überhaupt nichts erfahren haben, versuchst du, der keine Aktenkenntnis hat, an der Glaubwürdigkeit der Frau zu rütteln.
Das ist meine Interpretation deines Textes, vielleicht irre ich mich.
Diese Frau wurde ermittelt und sie verdient es nicht, wie das bereits von anderer Seite auch geschieht, als Trittbrettfahrerin hingestellt zu werden.
Nachvollziehbar, dass der Verteidigung jede weitere Zeugin unangenehm ist, geht es der Verteidigung nur darum den Mandanten herauszuhauen und nicht unbedingt um die Wahrheit.

"Die Zürcherin soll weiter ausgeführt haben, sie sei nach dem Vorfall geschockt gewesen und längere Zeit arbeitsunfähig. Allerdings wurden wenige Tage nach dem angeblichen Zwischenfall Arbeiten von ihr in einer Zeitung publiziert. Brisant ist, dass sich der Vorfall am 17. Januar 2010 ereignet haben soll – rund zwei Wochen vor der Vergewaltigung, die Kachelmann ebenfalls bestreitet. Der Wettermoderator hielt sich an jenem Januarwochenende beim Lauberhornrennen auf. Wie sich der Aufenthalt im Skigebiet im Berner Oberland mit der Schilderung der Ex-Geliebten in Verbindung bringen lässt, muss der Auswärtstermin des Mannheimer Gerichts an der Limmat zeigen."
http://bazonline.ch/schweiz/standard/KachelmannProzess-kommt-in-die-Schweiz-/story/26525485

Ist also nicht mein belehrender Unfug.

Hinweis auf den Verfahrensgang:
http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/international/Gericht_will_im_Fall_Kachelmann_Schweizer_Zeugin_v ernehmen.html?cid=29243262

Thauris
18.01.2011, 14:02
Hier ist ein Link, dessen Inhalt doch wieder Stoff für Diskussionen liefern dürfte:

http://www.fr-online.de/panorama/es-ist-eine-tortur/-/1472782/5826762/-/view/asFirstTeaser/-/index.html

Leider habe ich momentan keine Zeit, näher darauf einzugehen, da anderweitig beschäftigt.

Das sind die Tatsachen - vielen Dank!

Ali
18.01.2011, 14:21
"Die Zürcherin soll weiter ausgeführt haben, sie sei nach dem Vorfall geschockt gewesen und längere Zeit arbeitsunfähig. Allerdings wurden wenige Tage nach dem angeblichen Zwischenfall Arbeiten von ihr in einer Zeitung publiziert. Brisant ist, dass sich der Vorfall am 17. Januar 2010 ereignet haben soll – rund zwei Wochen vor der Vergewaltigung, die Kachelmann ebenfalls bestreitet. Der Wettermoderator hielt sich an jenem Januarwochenende beim Lauberhornrennen auf. Wie sich der Aufenthalt im Skigebiet im Berner Oberland mit der Schilderung der Ex-Geliebten in Verbindung bringen lässt, muss der Auswärtstermin des Mannheimer Gerichts an der Limmat zeigen."
http://bazonline.ch/schweiz/standard/KachelmannProzess-kommt-in-die-Schweiz-/story/26525485

Ist also nicht mein belehrender Unfug.

Hinweis auf den Verfahrensgang:
http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsticker/international/Gericht_will_im_Fall_Kachelmann_Schweizer_Zeugin_v ernehmen.html?cid=29243262

Es ist mir klar, dass die Ungereimtheiten nicht von dir kommen, ich habe sie auch gelesen, selbst in der Bild standen sie.
Nur wenn diese Frau früher hätte aussagen können, dies nicht tat, ermittelt werden musste, kann ich mir keinen Reim drauf machen, welche Motivation sie haben sollte zu lügen und ich denke eher, dass sich obiges aufklären wird.
Wie genau ist die Arbeitsunfähigkeit zu definieren? Kann sie trotzdem arbeitsunfähig gewesen sein, aber für ein paar Stunden dennoch zwischendrin einen kleinen Auftrag angenommen haben, der sie nicht überforderte oder erschöpfte?
Wieso sollte sich jemand im Nachhinein eine Geschichte ausdenken, während der Angeklagte scheinbar ein Alibi hatte?
So blöd ist doch keiner, oder????
Das ist einfach noch ungeklärt, wie sich dieses verhalten hat.
Es ist zu früh.
Dass man sich darüber sicherlich wundert, ist klar. Darauf habe ich auch noch keine Antwort und bin gespannt.
Sollte es nicht so gewesen sein, wie sie behauptet, hat Kachelmann nichts zu befürchten.

Es wird untersucht, er ist noch lange nicht verurteilt worden. Und wenn diese Art der Beweisführung nichts ergibt, dann wird er es m.E. auch nicht.
Dann kommt das in dubio pro reo.

DieLara
18.01.2011, 14:35
Die Wahrheit ist einfach das, was für einen wahr ist- nicht mehr und nicht weniger.


Es entzieht sich meiner Kenntnis, warum du auf meinen Beitrag hin plötzlich von "Wahrheit" sprichst.

Sorry, aber Thema verfehlt. :rolleyes:

Es geht um Beweismittel, die dem Gericht zu Verfügung stehen und die hier immer wieder unterschlagen werden.

FranzKonz
18.01.2011, 14:37
Das Schlimme ist, es mangelt an mancher Stelle nicht einmal an Wissen, sondern es wird unterschlagen, weil es nicht in den eigenen Kram passt sondern paradoxerweise noch unter dem Deckmäntelchen der Rechtstaatlichkeit verkauft.
Ich lasse mich hier nicht verarschen und erst recht nicht einschüchtern.
Der über Seiten stehende Hinweis, dass wir keinen Einblick in die Akten haben, wird übergangen, genauso die Frage danach, ob es wer anders hätte.
Das fällt auf!
So nicht!

Deshalb noch einmal dick, wir haben keinen Einblick in die Akten und deshalb ist es nicht schwer vorstellbar, dass das Gericht, das diesen Einblick hat, auch genau weiss, was es tut.

Und wenn Du noch so sehr lamentierst: Der ständig wiederholte Hinweis auf die Grundlagen rechtsstaatlicher Verfahren ist hier dringend erforderlich, ähnlich wie die ebenfalls ständig wiederholte Forderung nach Beweisen.

Denunziation allein kann und darf in einem Rechtsstaat nicht zur Verurteilung führen, auch wenn sich so Manche das wünscht.

DieLara
18.01.2011, 14:38
Zitat von ali
das schlimme ist, es mangelt an mancher stelle nicht einmal an wissen, sondern es wird unterschlagen, weil es nicht in den eigenen kram passt sondern paradoxerweise noch unter dem deckmäntelchen der rechtstaatlichkeit verkauft.
ich lasse mich hier nicht verarschen und erst recht nicht einschüchtern.
der über seiten stehende hinweis, dass wir keinen einblick in die akten haben, wird übergangen, genauso die frage danach, ob es wer anders hätte.
Das fällt auf!
So nicht!

Wie wahr, wie wahr! :]

Rennmaus
18.01.2011, 14:46
Das sind die Tatsachen - vielen Dank!

So ist es. Und sie werden - wie schon andere Tatsachen - hier wieder unter den Tisch gekehrt werden, unter möglichst übler und beleidigender Wortwahl.

Die Ansichten, die hier zum Teil geäußert werden, sind kaum mehr erträglich.

stscherer
18.01.2011, 14:48
(...)Es geht um Beweismittel, die dem Gericht zu Verfügung stehen und die hier immer wieder unterschlagen werden.
Welche?

DieLara
18.01.2011, 14:50
Hier ist ein Link, dessen Inhalt doch wieder Stoff für Diskussionen liefern dürfte:

http://www.fr-online.de/panorama/es-ist-eine-tortur/-/1472782/5826762/-/view/asFirstTeaser/-/index.html


Danke! :]



70 Prozent erleben Gewalt in der eigenen Wohnung

Nach einer Untersuchung des Bundesfamilienministeriums wird etwa 70 Prozent der Frauen Gewalt in der eigenen Wohnung oder einer vertrauten Umgebung durch eine ihnen bekannte Person angetan. Eine Art von Vergewaltigung, die somit eher den Impuls hervorruft: Das ist doch halb so wild! Die beiden hatten doch vorher schon Sex! Eine zugegebenermaßen plumpe Denkweise, doch laut Barbara Krahés Studie offenbar äußerst weit verbreitet.

Ali
18.01.2011, 14:53
Und wenn Du noch so sehr lamentierst: Der ständig wiederholte Hinweis auf die Grundlagen rechtsstaatlicher Verfahren ist hier dringend erforderlich, ähnlich wie die ebenfalls ständig wiederholte Forderung nach Beweisen.

Denunziation allein kann und darf in einem Rechtsstaat nicht zur Verurteilung führen, auch wenn sich so Manche das wünscht.

Und wenn du noch so sehr dagegen redest, eine Anzeige zu erstatten, die nicht auf einer Lüge beruht, ist keine Denunziation.

Und jemandem den Wunsch einer Verurteilung zu unterstellen, ist üble Nachrede.

Ich hege diesen Wunsch nicht. Ich sagte bereits einige Male im Vorfeld, dass die ganze Dauer des Prozesses schon Strafe genug für Kachelmann ist, für das, was er moralisch zu verantworten hat.
Strafe von oben.
Wenn jetzt die Beweisführung nichts entscheidendes bringt, dann bin ich absolut dafür, dass er freigesprochen wird.
Die Art und Weise jedoch wie das Gericht vorgeht um zu einer Wahrheitsfindung zu gelangen, die finde ich in Ordnung.

Und jetzt hör auf hier Unsinn zu tippseln.

DieLara
18.01.2011, 14:53
So ist es. Und sie werden - wie schon andere Tatsachen - hier wieder unter den Tisch gekehrt werden, unter möglichst übler und beleidigender Wortwahl.

Die Ansichten, die hier zum Teil geäußert werden, sind kaum mehr erträglich.

:]

Eine Diskussion zu dem Link-Beitrag wird m. E. nicht erfolgen.

Der wird schlicht und einfach übersehen, wetten, dass? :]

batumi
18.01.2011, 15:00
Vollzitat

Welchen Teil meines Postes genau hast du jetzt nicht verstanden?

Hast du nun Akteneinsicht oder nicht?

Ansonsten ... warme Luft.

batumi
18.01.2011, 15:01
Und wenn Du noch so sehr lamentierst: Der ständig wiederholte Hinweis auf die Grundlagen rechtsstaatlicher Verfahren ist hier dringend erforderlich, ähnlich wie die ebenfalls ständig wiederholte Forderung nach Beweisen.

Denunziation allein kann und darf in einem Rechtsstaat nicht zur Verurteilung führen, auch wenn sich so Manche das wünscht.

Dein ständiges Sichimkreisdrehen macht die Sache nicht besser, ich finde übrigens nicht, dass die Anzeige einer Straftat einer Denunziation gleichkommt, aber das ist sicherlich in deiner Welt Ansichtssache ;)

LG BAT

batumi
18.01.2011, 15:04
gekürzt Twox

netter versuch.
allerdings hatten wir auch dies schon des öffteren.

zeugen zum tathergang gibt es oft nicht, besonders, wenn taten nicht gegen mittag auf dem marktplatz begangen werden.

blättere einfach zurück.
ich werde nicht beim urschleim anfangen, weil ich eher kein geduldiger mensch bin und dies hier keine weiterbildungs veranstaltung für hobby juristen ist.

Ich habs gedacht, du schreibst es :)

LG BAT

Rennmaus
18.01.2011, 15:18
:]

Eine Diskussion zu dem Link-Beitrag wird m. E. nicht erfolgen.

Der wird schlicht und einfach übersehen, wetten, dass? :]

Da kann ich nicht dagegen halten, ich bin deiner Meinung.

schastar
18.01.2011, 15:51
Hier ist ein Link, dessen Inhalt doch wieder Stoff für Diskussionen liefern dürfte:

http://www.fr-online.de/panorama/es-ist-eine-tortur/-/1472782/5826762/-/view/asFirstTeaser/-/index.html

Leider habe ich momentan keine Zeit, näher darauf einzugehen, da anderweitig beschäftigt.

Ein interessanter Link, besonders das hier:


...Nur noch 13 Prozent der mutmaßlichen Täter werden verurteilt
Warum in den 80er Jahren 20 Prozent der vor Gericht stehenden mutmaßlichen Täter verurteilt wurden, inzwischen nur noch 13 Prozent. Und das, obwohl sich die Gesetzeslage durchaus zugunsten der Opfer gewandelt hat
....


Zeigt es doch deutlich daß die Richterschaft den zweifelhaften Anschuldigungen und den bekannt gewordenen Fehlurteilen durch erlogen Aussagen, falsche Gutachten, etc, endlich ein bißchen Rechnung trägt.


Hier mal ein paar Beispiele:



Ralph W. / Karl-Heinz W. (2004/2010)
Eine Tochter behauptet, von ihrem Vater und dessen Bekannten W. im Alter von 15 Jahren gefoltert und vergewaltigt worden zu sein. Beide werden vom LG Hannover verurteilt. Im Wiederaufnahmeverfahren erfolgt ein Freispruch nachdem sich die Unglaubwürdigkeit des angeblichen Opfers herausgestellt hatte. Die Verteidigung wirft der Staatsanwaltschaft vor, entlastendes Material verschwiegen zu haben.

Ali A. (2003/2010)
Der Türke Ali A. wurde 2003 von den beiden elf und neun Jahre alten Töchtern seiner Lebensgefährin angezeigt, weil er sie zwei Jahre zuvor sexuell missbraucht habe. Ali A. wird daraufhin trotz eines zweifelnden Gutachtens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Knapp sieben Jahre danach gestehen die beiden Mädchen, dass die Vorwürfe erfunden waren. In einem Wiederaufnahmeverfahren wird Ali A. freigesprochen.

Adolf S. und Bernhard M. - Papenburger Fall (1994/2006)
Das Landgericht Osnabrück verurteilt Adolf S. 1995 wegen Vergewaltigung seiner Tochter X. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren, der Onkel Bernhard M. wird 1996 wegen Vergewaltigung seiner Nichte X. zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Im von Bernhard M. erreichten Wiederaufnahmeverfahren wird M. vom Landgericht Oldenburg im Dezember 2005 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, S. im Oktober 2006.

Evangelischer Pfarrer (1999/2003)
Ein Evangelischer Pfarrer wird vom Landgericht Mosbach wegen sexellen Missbrauchs dreier geistig behinderter Frauen verurteilt. Freispruch nach vierjährigem Kampf.

Richard S. (1985/2002)
Verurteilung wegen Mordes und Vergewaltigung in einem Indizienprozeß. Nach 8 1/2 Jahren Haft beweist DNA-Analyse, daß S. nicht Täter der Vergewaltigung war. Freispruch vom Mord wegen fehlendem Tatmotiv.

Anton W. (1992/2001)
1523 Tage unschuldig im Gefängnis aufgrund falscher Anzeige wegen Vergewaltigung.

Donald S. (1991/2001)
Verurteilung auf Grund einer Personenverwechslung sowie eines falschen Gutachtens. Nachdem S. nach acht Jahren Haft entlassen worden war, wurde der wahre Täter entdeckt. S. erhielt eine Entschädigung von 150000 € zugesprochen.

Bernd Herbort (1989/1996)
Vater wird wegen angeblichen Mißbrauchs der 8-jährigen Tochter fälschlich verurteilt. Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren.
- http://www.pappa.com/mmdm/herbort.htm
- Bernd Herbort: Bis zur letzten Instanz. - Bergisch Gladbach: Bastei Lübbe, 1996. 379 S.
- Justizirrtum "Lange Leidenstour". Späte Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als Kinderschänder. In: Focus Jg. 1996 (Nr. 14), 63.

Unbekannt 1:
Ein Vater wird zu 4 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er angeblich seinen Sohn missbraucht haben sollte. Nachdem die Haft verbüßt war kam es zu einem Wiederaufnahmeverfahren, in dem der Sohn zugab, dass er die Unwahrheit gesagt hatte.
Sendung "Unschuldig im Knast" des WDR am 8.4.2009, 21.55 - 22.10 Uhr.
http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2009/0408/haft.jsp (Text)

«Tochter schickt unschuldigen Vater in Haft.
München. - Sie hatte genug von seiner Strenge - und schickte ihren eigenen Vater ins Gefängnis! Ein 14-jähriges Mädchen aus München hatte bei der Polizei behauptet: "Mein Vater hat mich sexuell missbraucht." Der Staatsanwalt glaubte ihr, der Vater (33) saß 5 Monate in Untersuchungshaft. Jetzt der Sex-Prozess, die Schülerin gestand weinend: "Ich habe mir alles ausgedacht, weil mein Vater immer so streng war." Der Prozess wird trotzdem fortgesetzt.»
Bild-Zeitung v. 19.11.2003

«Fehlurteil. Zwei Männer vom Vorwurf der Vergewaltigung entlastet.
Nach einem Fehlurteil, das vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde, sind ein Automechaniker (23) und sein Freund (21) gestern vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Jugendstrafkammer hatte sie im September vorigen Jahres zu sechs und fünf Jahren Gefängnis verurteilt ... Für die zu Unrecht entzogene Freiheit erhalten die Männer vom Staat eine Entschädigung von 10 Euro pro Tag, insgesamt 7200 Euro pro Person.
Mit vorgehaltenem Messer sollen die beiden jungen Männer zwei junge Frauen im August 2001 eine ganze Nacht lang zu einer Sex-Party in ihrer Wohnung am Fahrenheitweg in Wersten gezwungen haben. Die Angeklagten hatten von Anfang an jede Gewalthandlung bestritten und betont, die angeblichen Opfer hätten freiwillig mitgemacht. In dem neu aufgerollten Prozess wurde als neuer Zeuge ein Kioskbesitzer vernommen. Er bestätigte, dass die beiden Frauen am nächsten Morgen bei ihm eine Flasche Whisky gekauft hätten. Beide seien "gut drauf" gewesen. Wenig später hatten sie die Polizei gerufen und behauptet, sie seien vergewaltigt worden. Da eines der vermeintlichen Opfer unauffindbar für das Gericht blieb, konnten sich die Richter nur einen persönlichen Eindruck von der zweiten jungen Frau machen. Sie verwickelte sich als einzige Belastungszeugin jedoch derart in Widersprüche, dass der Staatsanwalt am Ende den Freispruch forderte. (ups)»
Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung online v. 14.8.2003

Traunsteiner Fall.
«Traunstein (ddp). Nach über zweimonatiger Untersuchungshaft hat die Polizei in Bayern einen vermeintlichen Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt und das angebliche Opfer festgenommen. Wie die Traunsteiner Polizei heute mitteilte, hatte die Familie der 27-jährigen Altöttingerin den 64-jährigen Mann erpresst: Gegen die Zahlung mehrerer tausend Euro sollten die falschen Anschuldigungen fallen gelassen werden. Bei einer Geldübergabe wurde die Frau diese Woche festgenommen. Sie gab zu, die Vergewaltigung frei erfunden zu haben. »
e110 v. 17.7.2003

Bremer DNA-Fall.
Ein Mann wird 2003 wegen einer angeblich in Jahr 1995 begangener Vergewaltigung in Untersuchungshaft genommen. Laut einer 2002 durchgeführter DNA-Untersuchung war er der Täter. Eine vom Anwalt durchgesetzte zweite DNA-Analyse beweist seine nunmehr Unschuld. Es war bereits Anklage erhoben worden.
taz.de v. 3.11.2004 ("Unschuldig trotz DNA-Spur") = taz Bremen Nr. 7504 vom 3.11.2004, S. 21



Das sind jetzt nur Fälle die ich auf die schnelle gefunden habe, wie viel es tatsächlich sind kann ich nicht sagen, oder gar wie viele Hunderte noch unschuldig durch Lügen in den Knast gebracht wurden für die niemand kämpft.X(

FranzKonz
18.01.2011, 15:56
Dein ständiges Sichimkreisdrehen macht die Sache nicht besser, ich finde übrigens nicht, dass die Anzeige einer Straftat einer Denunziation gleichkommt, aber das ist sicherlich in deiner Welt Ansichtssache ;)

LG BAT

Kann ich was dafür, daß Du dem Wort eine negative Assoziation beimengst?

schastar
18.01.2011, 16:07
Man sollte Zeitungsschmierer dazu verpflichten, die Quellen ihrer Phantasiezahlen zu benennen. X(


Hast du noch nie was von Dunkelfeldzahlen gehört?
Die muß man nicht beweisen, da reicht es eine ominöse Umfrage zu starten und diese mit dem Hüftumfang der Damen zu multiplizieren und fertig.

maxikatze
18.01.2011, 16:08
Kann ich was dafür, daß Du dem Wort eine negative Assoziation beimengst?

Du hast Dich in Deiner Wortwahl schlichtweg vergriffen.
Ein Opfer, was Anklage erstattet, ist kein Denunziant. Oder würdest Du Dich als solcher bezeichnen, wenn Dich beispielsweise jemand ausraubt und Du die Sache zur Anzeige bringst?
Würdest Du Dich dann selber als Denunziant bezeichnen?

Thauris
18.01.2011, 16:10
Du hast Dich in Deiner Wortwahl schlichtweg vergriffen.
Ein Opfer, was Anklage erstattet, ist kein Denunziant. Oder würdest Du Dich als solcher bezeichnen, wenn Dich beispielsweise jemand ausraubt und Du die Sache zur Anzeige bringst?
Würdest Du Dich dann selber als Denunziant bezeichnen?

Natürlich nicht! :no_no:

schastar
18.01.2011, 16:12
Kann ich was dafür, daß Du dem Wort eine negative Assoziation beimengst?

Schon als junger Kerl fiel es mir auf wie oft die Menschen und auch Damen versuchten einem Wort eine negative Bedeutung zu verleihen. Wenn z.B. jemand über so ein hübsches Ding sagte sie wäre ein Flittchen weil die mit jedem ins Bett geht konnte ich daran nix, aber auch gar nix negatives erkenne, und schon gar nicht wenn sie mit mir auch ins Bett ging.
Ich denke vieles beruht auf Neid. :]

FranzKonz
18.01.2011, 16:30
Du hast Dich in Deiner Wortwahl schlichtweg vergriffen.
Ein Opfer, was Anklage erstattet, ist kein Denunziant. Oder würdest Du Dich als solcher bezeichnen, wenn Dich beispielsweise jemand ausraubt und Du die Sache zur Anzeige bringst?
Würdest Du Dich dann selber als Denunziant bezeichnen?

Natürlich.

schastar
18.01.2011, 16:30
Es entzieht sich meiner Kenntnis, warum du auf meinen Beitrag hin plötzlich von "Wahrheit" sprichst.

Sorry, aber Thema verfehlt. :rolleyes:

Es geht um Beweismittel, die dem Gericht zu Verfügung stehen und die hier immer wieder unterschlagen werden.

Wie muß ich den Satz verstehen, daß hier schon mal über Beweise berichtet wurde?

Was wären diese?

Ali
18.01.2011, 16:33
Schon als junger Kerl fiel es mir auf wie oft die Menschen und auch Damen versuchten einem Wort eine negative Bedeutung zu verleihen. Wenn z.B. jemand über so ein hübsches Ding sagte sie wäre ein Flittchen weil die mit jedem ins Bett geht konnte ich daran nix, aber auch gar nix negatives erkenne, und schon gar nicht wenn sie mit mir auch ins Bett ging.
Ich denke vieles beruht auf Neid. :]


Natürlich beruht vieles auf Neid.

Bist du als Mann neidisch auf Frauen wie CSD und die anderen Geliebten, die ein vielleicht besseres Leben geführt haben als es dir möglich ist? Oder warum greifst du dann selbst mit deiner Wortwahl so oft daneben?
Könnte es sich u.U. dabei um Sozialneid handeln? Rein hypothetisch?
Neid muss ja nicht unbedingt auf das eigene Geschlecht bezogen sein, in einigen Foren ist er, was Frauen und Männer betrifft, noch eindeutiger erkennbar.
Jemanden als Luxusweibchen, das zu faul zum arbeiten ist und ähnliches zu bezeichnen, bedeutet nichts anderes.
Der REN Blog ist Sozialneid in höchster Blüte und hat mit einem faulen, stinkenden Gerechtigkeitsverlangen, das sie beanspruchen, nicht das Geringste zu tun.
Es ist ihnen nur nicht bewusst.
Genauso kann es Neid von Männern auf Männer sein, weil ein Mann prominent und reich ist und sie ihn nur dafür leiden sehen wollen., genauso wie die Frau(en) an deren Seite.
Nach meiner Attacke gegen die Lynchjustiz war dieser Sozialneid nämlich auch genau mein Thema und ist es auch heute noch.

Hier geht es aber hauptsächlich um eine mmVergewaltigung.
Das Einbringen von sicherlich bedauernswerten Fällen, die zu Unrecht im Gefängnis saßen und die noch dazu in keinem Verhältnis zu nicht aufgeklärten Vergewaltigungen stehen, schafft ein feindliches Klima für Betroffene von Vergewaltigungen und erneuert genauso die furchtbaren, alten Klischees über Frauen und Vergewaltigungen. Man sollte jeden Fall für sich betrachten und nicht im Vorfeld eines noch nicht zu Ende geführten Prozesses mit dazu beitragen, indem man die beteiligten Frauen diskreditiert.

FranzKonz
18.01.2011, 16:34
Natürlich nicht! :no_no:

Ich pfeife auf die Euphemismus-Tretmühle.

Man kann Marc nicht genug für die Erwähnung des Begriffs im Forum danken!

schastar
18.01.2011, 16:44
Natürlich beruht vieles auf Neid.

Bist du als Mann neidisch auf Frauen wie CSD und die anderen Geliebten, die ein vielleicht besseres Leben geführt haben als es dir möglich ist? Oder warum greifst du dann selbst mit deiner Wortwahl so oft daneben?
Könnte es sich u.U. dabei um Sozialneid handeln? Rein hypothetisch? ......

Ich greife nicht daneben, ich beleuchte die andere Möglichkeit. Warum? Weil ich in diesem Fall sie für die Täterin halte.


.......
Neid muss ja nicht unbedingt auf das eigene Geschlecht bezogen sein, in einigen Foren ist er, was Frauen und Männer betrifft, noch eindeutiger erkennbar.
Jemanden als Luxusweibchen, das zu faul zum arbeiten ist und ähnliches zu bezeichnen, bedeutet nichts anderes. ......

Wie schon erwähnt, Flittchen ist für mich nix negatives, und ein Luxusweibchen auch nicht. Könnte ich es würde ich es. Gebe ich freiweg zu.


.......
Der REN Blog ist Sozialneid in höchster Blüte und hat mit einem faulen, stinkenden Gerechtigkeitsverlangen, das sie beanspruchen, nicht das Geringste zu tun.
Es ist ihnen nur nicht bewusst. ......

Den lese ich nicht.


.......
Genauso kann es Neid von Männern auf Männer sein, weil ein Mann prominent und reich ist und sie ihn nur dafür leiden sehen wollen., genauso wie die Frau(en) an deren Seite. ......

Klar gibt es den, spürte ich in meinen jungen Jahren ein paar mal. Meistens war es das wert. :D


.......
Nach meiner Attacke gegen die Lynchjustiz war dieser Sozialneid nämlich auch genau mein Thema und ist es auch heute noch.

Hier geht es aber hauptsächlich um eine mmVergewaltigung.
Das Einbringen von sicherlich bedauernswerten Fällen, die zu Unrecht im Gefängnis saßen und die noch dazu in keinem Verhältnis zu nicht aufgeklärten Vergewaltigungen stehen, schafft ein feindliches Klima für Betroffene von Vergewaltigungen und erneuert genauso die furchtbaren, alten Klischees über Frauen und Vergewaltigungen. Man sollte jeden Fall für sich betrachten und nicht im Vorfeld eines noch nicht zu Ende geführten Prozesses mit dazu beitragen, indem man die beteiligten Frauen diskreditiert.

Ich betrachte aber die Fälle in denen Männer zu unrecht in Haft saßen, und dabei fällt mir auf, es waren alles Fälle ohne handfeste Beweise.

Thauris
18.01.2011, 16:46
Ich pfeife auf die Euphemismus-Tretmühle.

Man kann Marc nicht genug für die Erwähnung des Begriffs im Forum danken!

Eher Opportunismus!

Pillefiz
18.01.2011, 16:48
Kann ich nachvollziehen und ähnliche Gedankengänge wird wohl auch die Schweizerin gehabt haben.
Es ist und bleibt ein Gewissenskonflikt, denn wenn man nicht dabei war, weiss man es nicht und es wird immer an einem nagen.

Wenn es sich dabei allerdings um die Begegnung mit einem sonst auch "bösen" Menschen handelt, wird man ( hoffentlich) geneigter sein sich zu einer Aussage verleiten zu lassen.
Hm, warum stehen die Frauen Schlange? Die Schweizerin tut es nicht, sie wurde ermittelt und ich weiss nicht, wer sich vielleicht sonst auch nicht in diese Schlange einreiht.
Ich sehe es nicht als ein "in die Pfanne hauen", denn:

1. Hätte sich von all diesen Frauen sicherlich keine gemeldet, wenn es diese mmVergewaltigung nicht gegeben hätte, die wenn sie sich ereignet hat zu Recht angezeigt wurde.
2. Gehört es unbedingt dazu ( unglücklicherweise aber auch notwendig sind wir jetzt wieder beim Thema Narzissmus) sich von dem Aggressor zu befreien, d.h. ihn aus der Anonymität herauszunehmen, ihn in seiner Handlungsfähigkeit einzuschränken und sich die eigene Handlungsfähigkeit zurückzugeben.

Letzteres bitte nicht falsch verstehen. Das Herausnehmen bedeutet nicht Presse! Das ist wichtig, denn was ich schreibe, gilt allgemein und bezieht sich nicht nur auf prominente Persönlichkeiten.
Aus der Anonymität herausnehmen bedeutet aber eine Anzeige. CSD konnte diese machen und ich hoffe für sie, dass sie nicht gelogen hat.
Alle anderen Frauen können nicht anzeigen, was strafrechtlich nicht relevant ist.
Es geht in diesem Fall nicht mehr um Liebe, erst Recht nicht um Promiskuität, es geht um:
seelischen Missbrauch.

Dieser kann schlimmstenfalls, obwohl strafrechtlich nicht relevant, in den Suizid führen.
Ich persönlich kenne solche Fälle. Und die, die sich umgebracht haben sind wieder die doppelten Opfer innerhalb einer Gesellschaft, die ihnen den Stempel "selbst schuld" verleiht.
Dass diese Frauen sich jetzt melden, ist verständlich.
Ob die eine oder andere finanziell zusätzlich durch ihr Erscheinen in der Presse profitiert, darüber kann man geteilter Meinung sein, aber das ist sekundär.

das möchte ich nicht unkommentiert lassen.

zu 1
die Frauen, die sich "gemeldet" haben, weil es vielleicht eine Vergewaltigung gegeben hat, finde ich persönlich unmöglich. Dieses "ich hab ja immer schon gesagt" .
zu 2
sich von schlechten Erfahrungen zu befreien, dazu gibt es andere Stellen als einen Gerichtsaal, da geht es um etwas mehr als persönliche Rache oder wie auch immer man das nennen will.

Seelische Grausamkeit gibt es vielfach jeden Tag und in den unterschiedlichsten Formen. Da kenne ich eine Frau, die sich nach der Diagnose Brustkrebs nicht nach Hause zu ihrem Mann traut, weil der keine verstümmelte Frau ohne Haare will, er ist schliesslich Ästhet.
Warum Frauen sich solche Kerle antun kann ich nicht nachvollziehen. Für mich sind die einfach nur blöd. Wenn ich mit irgendwas nicht leben kann, dann gehe ich und gut ist.

Wenn es die Vergewaltigung tatsächlich gab, muss sich die Klägerin die Frage gefallen lassen, wie es überhaupt dazu kommen konnte, warum sie nicht schon vorher den Kerl rausgeschmissen hat.
Wie würde der Fall wohl aussehen, wenn nicht SM im Spiel gewesen wäre?

FranzKonz
18.01.2011, 16:53
Eher Opportunismus!

Ich pfeife auch auf den Opportunismus.

batumi
18.01.2011, 17:01
Kann ich was dafür, daß Du dem Wort eine negative Assoziation beimengst?

Franz es ist so, dass die Verwendung dieses Wortes im Zusammenhang mit einer üblen Straftat schlicht falsch ist, also bist du es der den Holzweg beschreitet ;)

batumi
18.01.2011, 17:03
das möchte ich nicht unkommentiert lassen.

Vollzitat

... wäre aber wahrscheinlich besser gewesen :)

FranzKonz
18.01.2011, 17:04
Franz es ist so, dass die Verwendung dieses Wortes im Zusammenhang mit einer üblen Straftat schlicht falsch ist, also bist du es der den Holzweg beschreitet ;)

Denunzieren ist ein anderes Wort für anzeigen, und Denunziantin ist kürzer als "Anzeigeerstatterin". Außerdem klingt's einfach schöner. :]

maxikatze
18.01.2011, 17:08
Franz es ist so, dass die Verwendung dieses Wortes im Zusammenhang mit einer üblen Straftat schlicht falsch ist, also bist du es der den Holzweg beschreitet ;)

Er hat nicht die Größe zuzugeben, dass das Wort in dem Zusammenhang unangebracht ist.


Denunziation bezeichnet das Verhalten eines Menschen, jemand Anderen schlechtzureden, anzuschwärzen oder in Verruf zu bringen.

batumi
18.01.2011, 17:18
Denunzieren ist ein anderes Wort für anzeigen, und Denunziantin ist kürzer als "Anzeigeerstatterin". Außerdem klingt's einfach schöner. :]

Wir haben eindeutig auch eine unterschiedliche Definition des Wortes "schön".

nanouk53
18.01.2011, 17:23
Wenn es die Vergewaltigung tatsächlich gab, muss sich die Klägerin die Frage gefallen lassen, wie es überhaupt dazu kommen konnte, warum sie nicht schon vorher den Kerl rausgeschmissen hat.
Wie würde der Fall wohl aussehen, wenn nicht SM im Spiel gewesen wäre?

Bei tatsächlichen Vergewaltigungen haben die Opfer solche Fragen ganz bestimmt nicht zu beantworten. Es spielt dann auch keine Rolle, welche Praktiken vorher im Spiel waren.

twoxego
18.01.2011, 17:25
Wir haben eindeutig auch eine unterschiedliche Definition des Wortes "schön".

dafür gibt es nachschlagewerke, habe ich einmal gehört.

leider steht "schön" aber nicht in
Wilhelm Liebknechts "Kleine(s)m Volks- Fremwörterbuch".

zur not kann man ja zum glück immer noch einen erwachsenen fragen.

Ali
18.01.2011, 17:26
das möchte ich nicht unkommentiert lassen.

zu 1
die Frauen, die sich "gemeldet" haben, weil es vielleicht eine Vergewaltigung gegeben hat, finde ich persönlich unmöglich. Dieses "ich hab ja immer schon gesagt" .
zu 2
sich von schlechten Erfahrungen zu befreien, dazu gibt es andere Stellen als einen Gerichtsaal, da geht es um etwas mehr als persönliche Rache oder wie auch immer man das nennen will.

Seelische Grausamkeit gibt es vielfach jeden Tag und in den unterschiedlichsten Formen. Da kenne ich eine Frau, die sich nach der Diagnose Brustkrebs nicht nach Hause zu ihrem Mann traut, weil der keine verstümmelte Frau ohne Haare will, er ist schliesslich Ästhet.
Warum Frauen sich solche Kerle antun kann ich nicht nachvollziehen. Für mich sind die einfach nur blöd. Wenn ich mit irgendwas nicht leben kann, dann gehe ich und gut ist.

Wenn es die Vergewaltigung tatsächlich gab, muss sich die Klägerin die Frage gefallen lassen, wie es überhaupt dazu kommen konnte, warum sie nicht schon vorher den Kerl rausgeschmissen hat.
Wie würde der Fall wohl aussehen, wenn nicht SM im Spiel gewesen wäre?

Am Anfang dachte ich, Mist, dass das rausgekommen ist und in Bezug auf ein Recht auf Intimsphäre tue ich das immer noch, denn es geht niemanden etwas an, was hinter anderen Schlafzimmertüren geschieht.
Deshalb bin ich auch absolut für den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Inzwischen denke ich, dass es unter dem Strich aber egal ist, die Nachteile für CSD und JK dürften sich die Waage halten, was sowohl in ihrem Fall eine Verharmlosung eines Sexualverbrechens bedeutet, wenn es um Devotion geht und bei JK sicherlich die Rolle des bösen Sadisten. Obwohl ihm sein Narzissmus und viele Frauen betrogen zu haben sicherlich mehr geschadet hat.

Wäre es nicht herausgekommen, hätten es aber trotzdem beide leichter gehabt. Dann würde ihre Devotion nicht wiegen und er wäre in den Augen der meisten nur mit Promiskuität gebrandmarkt.
Viel Lynchjustiz, Unverständnis und sich daraus ergebende Gehässigkeit wäre beiden erspart geblieben.
Für die Aufklärung der mmTat jedoch mag es das Bild abrunden für diejenigen, die ein Verständnis davon haben um was es wirklich geht.
Wirklich peinlich sollte es möglichst nicht für beide sein, peinlich und kleingeistig sind die, die darüber lästern. Es gibt schlimmeres, vor allem unästhetischeres auf dieser Welt, woraus Menschen ihre Lust beziehen.

Seelische Grausamkeit, vor allem, wenn sie psychologisch sehr geschickt geführt wird, muss man, so komisch sich das anhört, weil man ja leidet, erst erkennen. Viele Menschen, die in einem solchen Konstrukt leben, tendieren dazu bei sich selbst die Schuld zu suchen.
Das ist etwas, was sich manipulieren lässt ohne dass der andere das zunächst merkt und auch der Grund warum er nicht an erster Stelle die Beziehung ( wie du auch oben beschreibst ), sondern sich selbst, anzweifelt.
Mutmaßlich der Grund dafür, dass z.B. diese Beziehung auch 11 Jahre gedauert hat und natürlich auf der anderen Seite, bei CSD, eine entsprechende Disposition vorhanden war.
Und dass das so geschieht, ist vollkommen normal, denn es ist typisch für diese Art der Persönlichkeitsstörungen.
Ausgesucht hat sie sich keiner, sie konnten sich aus unterschiedlichen Gründen, entwickeln.

henriof9
18.01.2011, 17:32
/// Rennmaus hat auch den Strang zwangsweise verlassen.

Stanley_Beamish
18.01.2011, 18:01
Eher umgekehrt, der Prozess wäre schon längst beendet, wenn K. oder seine Anwaltshorde die Nichtschuld hätten beweisen können. So passt der Schuh.

Das mehr als, darfste gerne behalten. Tschüssi ;)

Erstens muss er das nicht, denn dem Angeklagten muss seine Schuld bewiesen werden und nicht umgekehrt, und zweitens ist das Beweisen der Nichtschuld in diesem Fall ja wohl nicht möglich.

batumi
18.01.2011, 18:09
Erstens muss er das nicht, denn dem Angeklagten muss seine Schuld bewiesen werden und nicht umgekehrt, und zweitens ist das Beweisen der Nichtschuld in diesem Fall ja wohl nicht möglich.

Stan ... ich schreib jetzt mal was langamer ... sicher MUSS er nicht, aber er wäre ziemlich blöde, wenn er es nicht machen würde, wenn er es doch KÖNNTE, KANN er aber nicht.

Aber schön, dass auch du siehst, dass er seine Nichtschuld nicht beweisen kann, zumal er den Akt ansich ja schon zugegeben hat.

In dem Sinne, schönen Abend.

GG146
18.01.2011, 18:15
Er hat nicht die Größe zuzugeben, dass das Wort in dem Zusammenhang unangebracht ist.

Der Bedeutungsgehalt eines Wortes kann sich im Laufe der Zeit ändern. "Denunzieren" mag im Deutschen vllt. irgendwann mal ein Synonym für "Anzeige erstatten" gewesen sein, heute ist das eindeutig politisch-negativ konnotiert. Im Italienischen dagegen heißt "denunciare" immer noch "Anzeige erstatten" wie seit jeher, weil der Begriff in Italien nicht durch politischen Gebrauch umgewidmet wurde.

schastar
18.01.2011, 18:16
Er hat nicht die Größe zuzugeben, dass das Wort in dem Zusammenhang unangebracht ist.

Also ich finde es sehr angebracht, denn:


Denunziation bezeichnet das Verhalten eines Menschen, jemand Anderen schlechtzureden, anzuschwärzen oder in Verruf zu bringen.

und dies alles ist mehr als erfüllt. Und noch mehr wenn man, wie ich, es für eine Falschanzeige hält.
Zumal man ja offensichtlich von einem Beweis daß sie nicht lügt kilometerweit entfernt ist und ich mich immer mehr in meiner Meinung bestätigt sehe.

Hydrant
18.01.2011, 18:17
Stan ... ich schreib jetzt mal was langamer ... sicher MUSS er nicht, aber er wäre ziemlich blöde, wenn er es nicht machen würde, wenn er es doch KÖNNTE, KANN er aber nicht.

Aber schön, dass auch du siehst, dass er seine Nichtschuld nicht beweisen kann, zumal er den Akt ansich ja schon zugegeben hat.

In dem Sinne, schönen Abend.

Was hat der mit einer Vergewaltigung zu tun?

Stanley_Beamish
18.01.2011, 18:23
:rolleyes: Wie oft muss es noch durchgekaut werden, bis es jemand kapiert?
Bei Aussage gegen Aussage gibt es keine handfesten Beweise!

Ergo Freispruch.

batumi
18.01.2011, 18:24
Was hat der mit einer Vergewaltigung zu tun?

So kann er ja die DNA am Körper der Frau erklären, was er würde nicht können, wenn er den Akt ansich bestreiten würde, da er zum Zeitpunkt der Vernehmung nicht wusste, inwieweit Spuren nachgewiesen wurden (würden werden) hat er das zugegeben, was man hätte nach Spurenlage eh nachweisen können.

Stanley_Beamish
18.01.2011, 18:30
In diesem speziellen Fall kommt es auf die Definition von dem Beweis an. Selbstverständlich braucht es Beweise, aber derer gibt es viele, nicht nur die, die Stan anerkennt, das Gericht würdigt den kompletten Vorgang.

Im übrigen weise ich nochmals darauf hin, dass uns hier noch nicht einmal annähernd die Informationen vorliegen, die dem Gericht zur Verfügung stehen. Und Kachelmann respektive sein Theaterdirektor wird es tunlichst unterlassen belastendes Material zu veröffentlichen. Die Nebenklägerin hält sich zurück, was für mich beweist, dass es hier nicht um Rache oder dergleichen geht, sondern um die Ahndung der angeklagten Tat.

Stan möchte Augenzeugen etc. Die gibt es selbstverständlich nicht hier. Wer lädt schon zu einer Vergewaltigung ein?

Es wird hier auf die Glaubwürdigkeit ankommen, die - so Stan - kein Beweis darstellt, im vorliegenden Fall jedoch ausschlaggebend sein wird.

@Stan ... ich koche einen hervorragenden Kaffee :D

Das glaube ich Dir gerne, ist ja schließlich Dein Job. :]

Sui
18.01.2011, 18:38
Danke.
Muß es ihr im Nachhinein nicht furchtbar peinlich sein, 11 Jahre ihres Lebens einem
Soziopathen geopfert zu haben ohne das zu bemerken?

Es gibt im englischen den schönen Spruch, "When you know it, you know it".
Besser spät als nie, oder noch weitere 11 Jahre.

Ich kenne Frauen, die waren mit Betrügern über 20 Jahre verheiratet und ich kenne sogar welche, die sind es leider immer noch. Offensichtlich muss man da ein wenig nachsichtig sein.

PS. Scheidungsanwälte; Diplompsychologen, Therapeuten wollen verdienen. Wo kämen wir da hin, wenn sie alle so schlau wären wie du? ;)

Hydrant
18.01.2011, 18:41
So kann er ja die DNA am Körper der Frau erklären, was er würde nicht können, wenn er den Akt ansich bestreiten würde, da er zum Zeitpunkt der Vernehmung nicht wusste, inwieweit Spuren nachgewiesen wurden (würden werden) hat er das zugegeben, was man hätte nach Spurenlage eh nachweisen können.

Da ist aber gerade keine DNA gefunden worden, wenn ich mich nicht irre. Die war auf dem alten Bettlaken und dem Besteck, Weingläsern und weiss der Teufel wo. Aber nicht an den relevanten Stellen, wenn man mal von diesem Rückholfädchen des Tampons absieht. Wobei mich da immer noch die Tatsache sehr irritiert, warum man an diesem Fädchen nur die DNA von Kachelmann nachweisen konnte.

maxikatze
18.01.2011, 18:43
Der Bedeutungsgehalt eines Wortes kann sich im Laufe der Zeit ändern. "Denunzieren" mag im Deutschen vllt. irgendwann mal ein Synonym für "Anzeige erstatten" gewesen sein, heute ist das eindeutig politisch-negativ konnotiert. Im Italienischen dagegen heißt "denunciare" immer noch "Anzeige erstatten" wie seit jeher, weil der Begriff in Italien nicht durch politischen Gebrauch umgewidmet wurde.

Unsere Sprache vielfältig genug, um auf ein angebrachteres Wort zurückgreifen zu können.

Pillefiz
18.01.2011, 18:45
Es gibt im englischen den schönen Spruch, "When you know it, you know it".
Besser spät als nie, oder noch weitere 11 Jahre.

Ich kenne Frauen, die waren mit Betrügern über 20 Jahre verheiratet und ich kenne sogar welche, die sind es leider immer noch. Offensichtlich muss man da ein wenig nachsichtig sein.

PS. Scheidungsanwälte; Diplompsychologen, Therapeuten wollen verdienen. Wo kämen wir da hin, wenn sie alle so schlau wären wie du? ;)

wie können sich Frauen im Zeitalter der Emanzipation an solche Typen wegschmeissen?

Stanley_Beamish
18.01.2011, 18:46
Natürlich.

:top:

Sui
18.01.2011, 18:47
@ sui:

Siehst Du: So schnell und einfach geht das mit den Rechtshilfeersuchen im Gegensatz zur Ladung, in der Hoffnung sie erscheint freiwillig........

Ich sehe mich genötigt hier mehr zum Rechtshilfeersuchen zu schreiben:

Die Ladung besteht aus zwei Seiten, muss in einen Brief gesteckt werden und wird abgeschickt.

Für das Rechtshilfeersuchen muss ein Jurist sich einen Fragekatatog ausdenken. In dem Fall, denke ich, werden es so zwischen 20 und 50 Fragen sein, die der Untersuchungsrichter im Kanton X der Zeugin dann zu stellen hat. Also das sind dann mindestens 10 Seiten zu schreiben.

PS. Ach, ich vergass vorher wird der Sachverhalt natürlich noch zusammengefasst. Bei diesem umfangreichen Fall :D, sind es dann nochmal so 50zig Seiten, na ja, wenn man es kurz schafft, mindestens 5. :D

Da kann der Jurist dann schon mal ein paar Tage dran sitzen. Dann werden alle Seiten zusammengeheftet, eine Unterschrift kommt drauf und dann wird das Ganze hochoffiziell in die Schweiz geschickt. Und hoffen wir mal, dass es nicht tagelang beim Zoll hängen bleibt. Du weist bestimmt wir sind nicht in der EU. :umkipp:

PPS. Zwei dünne Seiten gehen hier immer durch. Bei 20 Seiten plus wird gerne geöffnet. Ist ja auch ein dickerer Umschlag. ;)

schastar
18.01.2011, 18:50
Es gibt im englischen den schönen Spruch, "When you know it, you know it".
Besser spät als nie, oder noch weitere 11 Jahre.

Ich kenne Frauen, die waren mit Betrügern über 20 Jahre verheiratet und ich kenne sogar welche, die sind es leider immer noch. Offensichtlich muss man da ein wenig nachsichtig sein.


Alles kein Problem wenn man eine schöne Zeit hatte.

Mir ist es oft ein Rätsel warum da nicht selten von „geopfert“, „vergeudet“, „verlorene Zeit“, etc, geschwafelt wird.

Wie soll man das verstehen? Sie waren weder glücklich noch hatten sie eine schöne Zeit sondern erduldeten den anderen nur weil sie auf irgend etwas hofften? Geld, ansehen oder sonst was? Sie haben sich prostituiert und dann ihren „Lohn“ nicht erhalten?
Ist es so zu verstehen? Oder waren sie einfach zu blöd um sie von jemanden zu trennen den man gar nicht mag, dann sind sie selber schuld.

Und wenn es nicht so ist, sondern sie eine schöne Zeit mit ihm hatten, Spaß und nette Abende dann haben sie eben nichts „geopfert“ und hatte immerhin länger war von ihm als so manche verheiratet sind.

Sui
18.01.2011, 18:54
wie können sich Frauen im Zeitalter der Emanzipation an solche Typen wegschmeissen?

Wurde heute in einem anderen Strang beantwortet: Aus der puren Lust am Leben.

Stanley_Beamish
18.01.2011, 18:54
Was hat der mit einer Vergewaltigung zu tun?

Nichts.

Sui
18.01.2011, 18:59
Alles kein Problem wenn man eine schöne Zeit hatte.

Mir ist es oft ein Rätsel warum da nicht selten von „geopfert“, „vergeudet“, „verlorene Zeit“, etc, geschwafelt wird.

Wie soll man das verstehen? Sie waren weder glücklich noch hatten sie eine schöne Zeit sondern erdeten den anderen nur weil sie auf irgend etwas hofften? Geld, ansehen oder sonst was? Sie haben sich prostituiert und dann ihren „Lohn“ nicht erhalten?
Ist es so zu verstehen? Oder waren sie einfach zu blöd um sie von jemanden zu trennen den man gar nicht mag, dann sind sie selber schuld.

Und wenn es nicht so ist, sondern sie eine schöne Zeit mit ihm hatten, Spaß und nette Abende dann haben sie eben nichts „geopfert“ und hatte immerhin länger war von ihm als so manche verheiratet sind.

Das ist eine grundsätzliche Lebenseinstellung.

Der eine bzw. die eine sucht den Mann/die Frau fürs Leben (zB wir Katholiken), der eine bzw. die eine sucht einfach nur jemanden mit dem er/ sie Spass im Leben haben kann. Letzteres ist heute die oft vom Zeitgeist mitbestimmte Lebenphilosophie.

Nur wundert es mich dann eben sehr, dass diejenigen, die einerseits nur den Spass suchen oder Abwechselung suchen auf einmal von "geopfert, verloren, vergeudet" reden.

Stanley_Beamish
18.01.2011, 19:32
### editiert ###

Das lag ja wohl weniger an ihrer eigenen Klugheit, als daran, dass Kachelmann keine Kinder wollte. Zumindest sein letztes Gschpusi hätte ihm mit Freuden ein Kind geschenkt, wenn er denn gewollt hätte.

Ali
18.01.2011, 19:48
Das lag ja wohl weniger an ihrer eigenen Klugheit, als daran, dass Kachelmann keine Kinder wollte. Zumindest sein letztes Gschpusi hätte ihm mit Freuden ein Kind geschenkt, wenn er denn gewollt hätte.

Wieder ein Beweis, da hast du was missfastanden. Noch ne Lüge. :]

fleetwood
18.01.2011, 19:49
ist das hier noch der richtige strang?

fleetwood
18.01.2011, 19:58
http://www.urnerzeitung.ch/nachrichten/panorama/Kachelmann-Geliebte-soll-in-der-Schweiz-vernommen-werden;art70,71677

fleetwood
18.01.2011, 19:59
http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article12224652/Joerg-Kachelmann-Rasanter-Aufstieg-und-harter-Fall.html

Krabat
18.01.2011, 20:01
Das lag ja wohl weniger an ihrer eigenen Klugheit, als daran, dass Kachelmann keine Kinder wollte. Zumindest sein letztes Gschpusi hätte ihm mit Freuden ein Kind geschenkt, wenn er denn gewollt hätte.

Woher weißt Du das? Kachelmann plädiert doch seit dem zweiten Verhandlungstag dahingehend, daß er zeugungsunfähig sei (und daher keine Kondome benutzte).

Da er früher zeugungsfähig war (Kinder) muß man vielleicht darin den Grund sehen, warum er sich so verkachelt hat.

Ein Trauma vielleicht? Etwas neben der Kachel scheint er bei seinem Sexualleben jedenfalls gestanden zu haben.

Da zum Kacheln aber immer zwei gehören, bleibt die Sache eine Posse.

fleetwood
18.01.2011, 20:04
Woher weißt Du das? Kachelmann plädiert doch seit dem zweiten Verhandlungstag dahingehend, daß er zeugungsunfähig sei (und daher keine Kondome benutzte).

Da er früher zeugungsfähig war (Kinder) muß man vielleicht darin den Grund sehen, warum er sich so verkachelt hat.

Ein Trauma vielleicht? Etwas neben der Kachel scheint er bei seinem Sexualleben jedenfalls gestanden zu haben.

Da zum Kacheln aber immer zwei gehören, bleibt die Sache eine Posse.

kachelmanns kinder sind nicht von ihm.
laut seiner eigenen aussage.

fleetwood
18.01.2011, 20:08
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Was-spricht-gegen-Kachelmann--und-was-fuer-ihn/story/29057494

Krabat
18.01.2011, 20:12
kachelmanns kinder sind nicht von ihm.
laut seiner eigenen aussage.

Das wußte ich nicht. Arme Sau. Er hätte katholischer Priester werden sollen anstatt mit seiner Zeugungsunfähigkeit Frauen mit Familienversprechungen zu belästigen und einen auf Sexmaxe zu machen.

Paul Blume
18.01.2011, 20:21
kachelmanns kinder sind nicht von ihm.
laut seiner eigenen aussage.

Glaubst Du das?

fleetwood
18.01.2011, 20:23
Das wußte ich nicht. Arme Sau. Er hätte katholischer Priester werden sollen anstatt mit seiner Zeugungsunfähigkeit Frauen mit Familienversprechungen zu belästigen und einen auf Sexmaxe zu machen.

seine Kuckuckskinder sollen auch der Grund für seinen "Frauenhass" sein.

fleetwood
18.01.2011, 20:25
Glaubst Du das?

ich kann mir schon vorstellen das es stimmt.
wenn er vorher wusste das er zeugungsunfähig ist und er aber kinder haben wollte,wo ist das problem über fremdzeugung kinder zu bekommen?

Paul Blume
18.01.2011, 20:27
Alles kein Problem wenn man eine schöne Zeit hatte.

Mir ist es oft ein Rätsel warum da nicht selten von „geopfert“, „vergeudet“, „verlorene Zeit“, etc, geschwafelt wird.

Wie soll man das verstehen? Sie waren weder glücklich noch hatten sie eine schöne Zeit sondern erduldeten den anderen nur weil sie auf irgend etwas hofften? Geld, ansehen oder sonst was? Sie haben sich prostituiert und dann ihren „Lohn“ nicht erhalten?
Ist es so zu verstehen? Oder waren sie einfach zu blöd um sie von jemanden zu trennen den man gar nicht mag, dann sind sie selber schuld.

Und wenn es nicht so ist, sondern sie eine schöne Zeit mit ihm hatten, Spaß und nette Abende dann haben sie eben nichts „geopfert“ und hatte immerhin länger war von ihm als so manche verheiratet sind.


Die Nebenklägerin selbst hat nicht von "vergeudeten" Jahren gesprochen. Diese Betrachtungsweise kam ausnahmslos von außen.

Ali
18.01.2011, 20:37
Die Nebenklägerin selbst hat nicht von "vergeudeten" Jahren gesprochen. Diese Betrachtungsweise kam ausnahmslos von außen.

Weder hat sie von vergeudeten Jahren gesprochen noch wie vorhin von irgendjemand erwähnt, "Spass" haben wollen.
Das sind alles wieder Selbstläufer, die nicht von der Nebenklägerin geäussert wurden.
Richtig.

Paul Blume
18.01.2011, 20:40
Natürlich muss sie kommen, aber wenn sie nicht kommt, hat das in der Schweiz keine Konsequenzen (wenn wir jetzt mal akzeptieren, dass nach dem Europ. Übereinommen die Schweiz nicht nur ersuchender, sondern auch ersuchter Staat sein kann).

Ich bin jetzt etwas besser gelaunt und versuche es noch einmal: Wenn das Fernbleiben keine Konsequenzen hat, muss sie - faktisch - nicht erscheinen.

Meine Frage ist, ob von dem zitierten Übereinkommen auch der Fall umfasst ist, dass ein Zeuge im ERSUCHTEN STAAT von dem ERSUCHTEN STAAT vernommen wird.

Dann müsste unter "Vorladung, um deren Zustellung ersucht worden ist" zu verstehen sein: Vorladung nach z.B. Deutschland (das ist zweifellos der Fall) oder vor das zuständige Organ im Heimatstaat für z.B. Deutschland. Das erscheint mir zweifelhaft. Darüber wollte ich diskutieren oder mich gern belehren lassen. Den link dann ein drittes Mal lesen wollte ich nicht..

FranzKonz
18.01.2011, 20:48
Ist in der Zwischenzeit ein neuer Beweis aufgetaucht?

stscherer
18.01.2011, 20:53
Ich bin jetzt etwas besser gelaunt und versuche es noch einmal: Wenn das Fernbleiben keine Konsequenzen hat, muss sie - faktisch - nicht erscheinen.

Meine Frage ist, ob von dem zitierten Übereinkommen auch der Fall umfasst ist, dass ein Zeuge im ERSUCHTEN STAAT von dem ERSUCHTEN STAAT vernommen wird.

Dann müsste unter "Vorladung, um deren Zustellung ersucht worden ist" zu verstehen sein: Vorladung nach z.B. Deutschland (das ist zweifellos der Fall) oder vor das zuständige Organ im Heimatstaat für z.B. Deutschland. Das erscheint mir zweifelhaft. Darüber wollte ich diskutieren oder mich gern belehren lassen. Den link dann ein drittes Mal lesen wollte ich nicht..

Na, da habe ich ja jetzt Glück, launentechnisch. ;)

Versuche ich es noch einmal mit belehrendem Unfug als Hobby-Rechtsgelehrter:

DEU hat bei SUI einen Antrag gestellt, dass die Zeugin in SUI vernommen wird, weil sie sich sanktionslos geweigert hat, in DEU zu erscheinen. Dem Antrag ist stattgegeben worden, dagegen hat die Zeugin jetzt ein Widerspruchsrcht. Was sie zur Begründung vortragen kann, weiss ich nicht so genau, aber ich vermute mal, die sich aus der StPO der SUI ergebenden Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte; die umfassen übrigens wohl auch ein Recht, die Aussage als Opfer eines Sexualdelikts zu verweigern. Wenn ihrem Rechtsmittel nicht stattgegeben wird, wird sie in SUI erscheinen müssen, dort wird sie aber die Aussage verweigern können. Nach DEU zur Aussage kann sie nicht gezwungen werden.

Nur zur Einordnung: beruht auf meiner Einschätzung der diversen hier geposteten Links zu den Gesetzen. Könnte aber auch schwacher Vortrag sein - habe aber ein gutes Gefühl...

Hydrant
18.01.2011, 20:53
Ist in der Zwischenzeit ein neuer Beweis aufgetaucht?

Nein.

FranzKonz
18.01.2011, 20:55
Nein.

Sehr ärgerlich. Allmählich möchte ich ihn hängen sehen, der Strang geht mir auf den Zeiger.

Hydrant
18.01.2011, 20:57
Sehr ärgerlich. Allmählich möchte ich ihn hängen sehen, der Strang geht mir auf den Zeiger.

Ja, er zieht sich - prozesstechnisch gesehen - etwas in die Länge.

Paul Blume
18.01.2011, 21:01
Na, da habe ich ja jetzt Glück, launentechnisch. ;)

Versuche ich es noch einmal mit belehrendem Unfug als Hobby-Rechtsgelehrter:

DEU hat bei SUI einen Antrag gestellt, dass die Zeugin in SUI vernommen wird, weil sie sich sanktionslos geweigert hat, in DEU zu erscheinen. Dem Antrag ist stattgegeben worden, dagegen hat die Zeugin jetzt ein Widerspruchsrcht. Was sie zur Begründung vortragen kann, weiss ich nicht so genau, aber ich vermute mal, die sich aus der StPO der SUI ergebenden Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte; die umfassen übrigens wohl auch ein Recht, die Aussage als Opfer eines Sexualdelikts zu verweigern. Wenn ihrem Rechtsmittel nicht stattgegeben wird, wird sie in SUI erscheinen müssen, dort wird sie aber die Aussage verweigern können. Nach DEU zur Aussage kann sie nicht gezwungen werden.

Nur zur Einordnung: beruht auf meiner Einschätzung der diversen hier geposteten Links zu den Gesetzen. Könnte aber auch schwacher Vortrag sein - habe aber ein gutes Gefühl...

Dann ist die Frage, kann sie sanktioniert werden, wenn sie in der Schweiz nicht vor den Behörden erscheint.

Und nach wie vor: Umfasst das zitierte Übereinkommen allein den Fall der Ladung ins ersuchende Land oder auch den der Ladung zur Vernehmung im ersuchten Staat.??

Pillefiz
18.01.2011, 21:02
Dann ist die Frage, kann sie sanktioniert werden, wenn sie in der Schweiz nicht vor den Behörden erscheint.

Und nach wie vor: Umfasst das zitierte Übereinkommen allein den Fall der Ladung ins ersuchende Land oder auch den der Ladung zur Vernehmung im ersuchten Staat.??

sind die sooooo dringend auf DIE Zeugin angewiesen???(

FranzKonz
18.01.2011, 21:03
sind die sooooo dringend auf DIE Zeugin angewiesen???(

http://www.politikforen.net/showthread.php?p=4350721#post4350721

Hydrant
18.01.2011, 21:04
sind die sooooo dringend auf DIE Zeugin angewiesen???(

Natürlich. Die haben ja sonst nichts.

Paul Blume
18.01.2011, 21:05
sind die sooooo dringend auf DIE Zeugin angewiesen???(

Das ist jetzt einfach juristische Neugier.

stscherer
18.01.2011, 21:11
Ist in der Zwischenzeit ein neuer Beweis aufgetaucht?

Ja, Claudia Kleinert hat sich bei LTO gemeldet; auch sie könne umfänglich zu den Charakterstudien K.'s beitragen, schliesslich habe sie genau in sein Beuteschema gepasst, das und sie liessen da schon tief blicken.

Sie lehnte allerdings eine Befragung in DEU ab (was für so eine Medientante aus SUI recht sei, müsse für sie als angesehene und ansehnliche Wetterfröschin billig sein) und schlug als Ort der Vernehmung die Cayman-Islands vor - dies würde auch ihrem blassen Teint guttun.

LTO beantragte eine Vernehmung im Mai, er wolle erst noch tauchen lernen, um das Angenehme (Befragung der Schönheit Kleinert zu ihren sexuellen Vorlieben und ihren Intimitäten mit K. vor und hinter der Wetterkarte) mit dem Nützlichen (Erkundung der faszinierenden Unterwasserwelt) verbinden zu können.

RA Schwenn teufelte sofort los: das sei wieder ein übler Trick der StA, die Golfplätze auf den Cayman-Islands seien bekanntermassen grottenschlecht, dass habe LTO gewusst, aber bei seinem schlechten Handicap wissentlich ignoriert, einzig und allein um ihm, dem Starverteidiger, zu schaden. Auf den Stoppeläckern würde er sich ja noch seinen Drive ruinieren...

Das Gericht schlug als Kompromiss die Bahamas im Oktober vor, auch mit Rücksicht auf ein grosses politisches Internetforum, welches noch einen Eintrag im Guiness Buch der Weltrekorde mit dem längsten Strang aller Zeiten erreichen wolle: nun habe man so lange die Zeit verplempert, da komme es auf die paar Monate mehr oder weniger auch nicht an, äusserte der Vorsitzende...

Stay tuned!

Fremder
18.01.2011, 21:12
Es gibt die subjektive Wahrheit, die von unserer Wahrnehmung abhängt und darüber hinaus gibt es aber noch Fakten, wenn es z.B. um einen Prozess und dessen Beweisführung geht.

Mit dem Erkenntnisgrad unserer Wahrnehmung verändert sich unsere Realität.

Wenn ich mit jemandem einen Streit habe und er erschlägt mich, dann mag es meine Wahrheit sein, dass ich z.B. von ihm unbedingt etwas wissen wollte und seine Wahrheit z.B. mag es sein, dass ich ihn damit genervt habe.
Fakt ist, dass ich dann tot bin und ein Mord geschehen ist.

Was ist der Unterschied zwischen Wahrheit und Ehrlichkeit?
Wenn ein Mann zu einer Frau sagt: „Du hast dicke Beine“, dann mag das wahr sein.
Wenn ein Mann zu einer Frau sagt: „Du hast schöne Augen.“ Dann ist das ehrlich.

Eine Lüge ist definitiv legitim, wenn sie allein zu einer eigenen Wahrheitsfindung führen kann.
( „der Brief, der bei CSD im Briefkasten lag“ )
Auf eine ehrliche Frage, die eventuell auch schon mal vorangegangen ist, wird sie keine ehrliche Antwort erhalten haben.

Eine Lüge jedoch, die dazu benutzt wird um jemanden in einen Hinterhalt zu führen oder etwas zu verschleiern, ist von einer ganz anderen Natur, denn sie will genau das Gegenteil: täuschen.

Deshalb die Unterscheidung von Wahrheit und Lüge zum Tatgeschehen.
( Wobei natürlich auch hier die Dinge fliessend sein können.)

Unter dem Strich geht es darum, wer zur mmTat die Wahrheit sagt.


Weiß du Ali- ich war mal auch ein rechter Träumer und „Poet“ und weit davon entfern, wie viele andere, sechzig Stunden pro Woche meiner beruflichen Karriere zu widmen. Die einfachen Verse alter japanische Gedichte spiegelten den inneren Frieden, nach dem ich mich und viele anderen sehnten, vielleicht am besten wider.ABER das Leben ist nun einmal nicht so einfach wie die alten Gedichte, NUR IN MANCHEN AUGENBLICKEN. Das Leben ist ziemlich komplex und voller einander wiedersprechender Kräfte und Dinge. Ali trete nicht in Verbindung mit einer Kraft, die hundertmal größer ist als du SELBST.Ich Habs gemacht. Ich wollte ein aktiver Teil dieser Kraft werden und wusste doch, dass ich noch selbst von der bloßen Erkenntnis, was für eine Kraft das war, noch meilenweit entfernt war. Genau so sieht es auch mit der wahre Wahrheit aus.

P.S. Du wolltest doch wissen aus welchem Holz ich geschnitzt bin.Verstehst du mich?:cool2:

stscherer
18.01.2011, 21:14
Dann ist die Frage, kann sie sanktioniert werden, wenn sie in der Schweiz nicht vor den Behörden erscheint.

Und nach wie vor: Umfasst das zitierte Übereinkommen allein den Fall der Ladung ins ersuchende Land oder auch den der Ladung zur Vernehmung im ersuchten Staat.??

Zu 1.: Wenn ihr Widerspruch zurückgewiesen wird, nach mE in SUI Ja; sie kann dann aber mit guten Gründen die Aussage verweigern
Zu 2.: In DEU Nein (nach mE)

Paul Blume
18.01.2011, 21:24
Weiß du Ali- ich war mal auch ein rechter Träumer und „Poet“ und weit davon entfern, wie viele andere, sechzig Stunden pro Woche meiner beruflichen Karriere zu widmen. Die einfachen Verse alter japanische Gedichte spiegelten den inneren Frieden, nach dem ich mich und viele anderen sehnten, vielleicht am besten wider.ABER das Leben ist nun einmal nicht so einfach wie die alten Gedichte, NUR IN MANCHEN AUGENBLICKEN. Das Leben ist ziemlich komplex und voller einander wiedersprechender Kräfte und Dinge. Ali trete nicht in Verbindung mit einer Kraft, die hundertmal größer ist als du SELBST.Ich Habs gemacht. Ich wollte ein aktiver Teil dieser Kraft werden und wusste doch, dass ich noch selbst von der bloßen Erkenntnis, was für eine Kraft das war, noch meilenweit entfernt war. Genau so sieht es auch mit der wahre Wahrheit aus.

P.S. Du wolltest doch wissen aus welchem Holz ich geschnitzt bin.Verstehst du mich?:cool2:

Timmi?

Fremder
18.01.2011, 21:27
Timmi?

Was willst Du damit sagen?Was meinst Du damit?:cool2:

Ali
18.01.2011, 21:39
Ja, Claudia Kleinert hat sich bei LTO gemeldet; auch sie könne umfänglich zu den Charakterstudien K.'s beitragen, schliesslich habe sie genau in sein Beuteschema gepasst, das und sie liessen da schon tief blicken.

Sie lehnte allerdings eine Befragung in DEU ab (was für so eine Medientante aus SUI recht sei, müsse für sie als angesehene und ansehnliche Wetterfröschin billig sein) und schlug als Ort der Vernehmung die Cayman-Islands vor - dies würde auch ihrem blassen Teint guttun.

LTO beantragte eine Vernehmung im Mai, er wolle erst noch tauchen lernen, um das Angenehme (Befragung der Schönheit Kleinert zu ihren sexuellen Vorlieben und ihren Intimitäten mit K. vor und hinter der Wetterkarte) mit dem Nützlichen (Erkundung der faszinierenden Unterwasserwelt) verbinden zu können.

RA Schwenn teufelte sofort los: das sei wieder ein übler Trick der StA, die Golfplätze auf den Cayman-Islands seien bekanntermassen grottenschlecht, dass habe LTO gewusst, aber bei seinem schlechten Handicap wissentlich ignoriert, einzig und allein um ihm, dem Starverteidiger, zu schaden. Auf den Stoppeläckern würde er sich ja noch seinen Drive ruinieren...

Das Gericht schlug als Kompromiss die Bahamas im Oktober vor, auch mit Rücksicht auf ein grosses politisches Internetforum, welches noch einen Eintrag im Guiness Buch der Weltrekorde mit dem längsten Strang aller Zeiten erreichen wolle: nun habe man so lange die Zeit verplempert, da komme es auf die paar Monate mehr oder weniger auch nicht an, äusserte der Vorsitzende...

Stay tuned!



:rofl::rofl::rofl:

Paul Blume
18.01.2011, 21:48
Ja, Claudia Kleinert hat sich bei LTO gemeldet; auch sie könne umfänglich zu den Charakterstudien K.'s beitragen, schliesslich habe sie genau in sein Beuteschema gepasst, das und sie liessen da schon tief blicken.

Sie lehnte allerdings eine Befragung in DEU ab (was für so eine Medientante aus SUI recht sei, müsse für sie als angesehene und ansehnliche Wetterfröschin billig sein) und schlug als Ort der Vernehmung die Cayman-Islands vor - dies würde auch ihrem blassen Teint guttun.

LTO beantragte eine Vernehmung im Mai, er wolle erst noch tauchen lernen, um das Angenehme (Befragung der Schönheit Kleinert zu ihren sexuellen Vorlieben und ihren Intimitäten mit K. vor und hinter der Wetterkarte) mit dem Nützlichen (Erkundung der faszinierenden Unterwasserwelt) verbinden zu können.

RA Schwenn teufelte sofort los: das sei wieder ein übler Trick der StA, die Golfplätze auf den Cayman-Islands seien bekanntermassen grottenschlecht, dass habe LTO gewusst, aber bei seinem schlechten Handicap wissentlich ignoriert, einzig und allein um ihm, dem Starverteidiger, zu schaden. Auf den Stoppeläckern würde er sich ja noch seinen Drive ruinieren...

Das Gericht schlug als Kompromiss die Bahamas im Oktober vor, auch mit Rücksicht auf ein grosses politisches Internetforum, welches noch einen Eintrag im Guiness Buch der Weltrekorde mit dem längsten Strang aller Zeiten erreichen wolle: nun habe man so lange die Zeit verplempert, da komme es auf die paar Monate mehr oder weniger auch nicht an, äusserte der Vorsitzende...

Stay tuned!
:top:

Paul Blume
18.01.2011, 21:50
Was willst Du damit sagen?Was meinst Du damit?:cool2:

:cool2::cool2:

Ali
18.01.2011, 21:55
Weiß du Ali- ich war mal auch ein rechter Träumer und „Poet“ und weit davon entfern, wie viele andere, sechzig Stunden pro Woche meiner beruflichen Karriere zu widmen. Die einfachen Verse alter japanische Gedichte spiegelten den inneren Frieden, nach dem ich mich und viele anderen sehnten, vielleicht am besten wider.ABER das Leben ist nun einmal nicht so einfach wie die alten Gedichte, NUR IN MANCHEN AUGENBLICKEN. Das Leben ist ziemlich komplex und voller einander wiedersprechender Kräfte und Dinge. Ali trete nicht in Verbindung mit einer Kraft, die hundertmal größer ist als du SELBST.Ich Habs gemacht. Ich wollte ein aktiver Teil dieser Kraft werden und wusste doch, dass ich noch selbst von der bloßen Erkenntnis, was für eine Kraft das war, noch meilenweit entfernt war. Genau so sieht es auch mit der wahre Wahrheit aus.

P.S. Du wolltest doch wissen aus welchem Holz ich geschnitzt bin.Verstehst du mich?:cool2:

Hmmm, ich weiss nicht ob ich dich ganz verstehe, aber ich ahne auf dem Weg dahin zu sein, doch weiss ich nicht, ob es auch dieselbe Kraft ist von der du sprichst, aber ich fühle, sie sind zumindest miteinander sowas wie verwandt oder gar eins.
Doch war es bei dir eine größere r Teil dieser Kraft, eine die sich nicht mit dir verschmelzt sondern dich zerstört und dein Leben und den Verstand aus dir ausgesaugt hätte, wenn du nicht…..
Du bist aus Ebenholz und inzwischen geerdet? :umkipp:

Ali
18.01.2011, 21:57
:cool2::cool2:

Falscher Verdacht!

Penthesilea
18.01.2011, 22:04
Ich kenne Frauen, die waren mit Betrügern über 20 Jahre verheiratet und ich kenne sogar welche, die sind es leider immer noch. Offensichtlich muss man da ein wenig nachsichtig sein.
Bin ich ab sofort.


Wurde heute in einem anderen Strang beantwortet: Aus der puren Lust am Leben.
Lieber Himmel! Was habe ich alles versäumt!

Fremder
18.01.2011, 22:09
Hmmm, ich weiss nicht ob ich dich ganz verstehe, aber ich ahne auf dem Weg dahin zu sein, doch weiss ich nicht, ob es auch dieselbe Kraft ist von der du sprichst, aber ich fühle, sie sind zumindest miteinander sowas wie verwandt oder gar eins.
Doch war es bei dir eine größere r Teil dieser Kraft, eine die sich nicht mit dir verschmelzt sondern dich zerstört und dein Leben und den Verstand aus dir ausgesaugt hätte, wenn du nicht…..
Du bist aus Ebenholz und inzwischen geerdet? :umkipp:
:))
Man hat von sich selbst meist ein Bild als männliches oder als weibliches Wesen; doch die Seele ist keines von beiden. Die äußere Form des Geschlechts bringt all die Einflüsse mit sich, die bewirken, dass du dich als männlich oder weiblich wahrnimmst und danach handelst. Und was du von dir selbst glaubst oder J. Kachelmann denkst, das bleibt so lange wahr, bis du diese Vorstellung durch eine andere ersetzt, von der du ebenso überzeugt oder sogar noch überzeugter bist.
Gibet hier keinen psychotherapeutisch veranlagten Forumpriester ?:))

Thauris
18.01.2011, 22:12
Lieber Himmel! Was habe ich alles versäumt!

Nein, eigentlich nicht - da es sich nur um eine dämliche Anspielung handelte!

Ali
18.01.2011, 22:15
:))
Man hat von sich selbst meist ein Bild als männliches oder als weibliches Wesen; doch die Seele ist keines von beiden. Die äußere Form des Geschlechts bringt all die Einflüsse mit sich, die bewirken, dass du dich als männlich oder weiblich wahrnimmst und danach handelst. Und was du von dir selbst glaubst oder J. Kachelmann denkst, das bleibt so lange wahr, bis du diese Vorstellung durch eine andere ersetzt, von der du ebenso überzeugt oder sogar noch überzeugter bist.
Gibet hier keinen psychotherapeutisch veranlagten Forumpriester ?:))

Worauf willst du hinaus? Dass sich Realitäten verändern?
Damit kannst du jedes Verbrechen "wegmachen".

Fremder
18.01.2011, 22:27
Worauf willst du hinaus? Dass sich Realitäten verändern?
Damit kannst du jedes Verbrechen "wegmachen".

Worauf ich hinaus will?

Nur auf das der Kachelmann am 20. März 2010 auf dem Frankfurter Flughafen unter fadenscheinigen Gründen verhaftet war und bis heute nicht verurteilt wurde.:cool2:

Ali
18.01.2011, 22:30
Worauf ich hinaus will?

Nur auf das der Kachelmann am 20. März 2010 auf dem Frankfurter Flughafen unter fadenscheinigen Gründen verhaftet war und bis heute nicht verurteilt wurde.:cool2:

Auch du hast keinen Einblick in die Akten. Die sind vielleicht so voll wie deine Tiefkühltruhe leer ist. :D

Fremder
18.01.2011, 22:39
Auch du hast keinen Einblick in die Akten. Die sind vielleicht so voll wie deine Tiefkühltruhe leer ist. :D

Anderseits man kann auch mit Hilfe der Visualisierung sein Körper nutzen, um das zu erlangen, was man sich wünscht, nicht wahr?:cool2:

Ali
18.01.2011, 22:45
Anderseits man kann auch mit Hilfe der Visualisierung sein Körper nutzen, um das zu erlangen, was man sich wünscht, nicht wahr?:cool2:

Du bist also doch nicht geerdet sondern im Besitz von übernatürlichen Kräften und besitzt ein Wissen jenseits unseres Horizontes.
Alles, was du noch nicht weisst, ist wem Kachelmann auf die Füsse getreten ist und nun bist du hier in der Hoffnung, dass wir mit dir dieses Rätsel lösen?! :)

DieLara
18.01.2011, 22:52
Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
sind die sooooo dringend auf DIE Zeugin angewiesen??

Ob das Gericht auf die Zeugin angewiesen ist, weiß ich nicht.
Aber ich glaube zu wissen, warum sie Fragen beantworten soll. :]

Ali
18.01.2011, 22:54
Ob das Gericht auf die Zeugin angewiesen ist, weiß ich nicht.
Aber ich glaube zu wissen, warum sie Fragen beantworten soll. :]

In einem der heute geposteten links hat Schwenn sie schon wieder als Lügnerin bezeichnet. :rolleyes:

DieLara
18.01.2011, 23:10
In einem der heute geposteten links hat Schwenn sie schon wieder als Lügnerin bezeichnet. :rolleyes:

Ich habe es gelesen.

Und je öfter er das tut, um so unglaubwürdiger wird Schwenn selbst (für mich).
M.E. tut er nur das, was sein Mandant von ihm erwartet. :]

Ehrlich, es wäre doch mal interessant zu erfahren, was Schwenn und Mandant eigentlich untereinander so alles beratschlagen. ;)

Fremder
18.01.2011, 23:12
Alles, was du noch nicht weisst, ist wem Kachelmann auf die Füsse getreten ist und nun bist du hier in der Hoffnung, dass wir mit dir dieses Rätsel lösen?! :)
Sorry. Wusste nicht dass du die Vergewaltigung gefilmt hast.
Stell doch in YouTube …damit man endlich dieses Thema schließt.:))

Ali
18.01.2011, 23:32
Kachelmann-Prozess
Schweiz-Reise des Gerichts zeichnet sich ab

Die Mannheimer Richter werden wohl demnächst in die Schweiz reisen, um dort eine Ex-Freundin Kachelmanns zu befragen. Sie hat den Ermittlern am Telefon von gewalttätigen Übergriffen des Ex-Moderators gegen sie berichtet.
18. Januar 2011

Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann zeichnet sich eine Reise des Landgerichts Mannheim in die Schweiz zur Vernehmung einer ehemaligen Geliebten ab. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat über ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen bereits entschieden.

Die ehemalige Freundin des 52-jährigen Fernsehmoderators soll von gewalttätigen Übergriffen berichtet haben. Der Vorfall soll sich wenige Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung in Schwetzingen ereignet haben, wegen der Kachelmann seit September 2010 vor Gericht steht. Da die Schweizerin keinesfalls in die Medien will, lehnte sie ein Erscheinen in Mannheim ab. Dazu ist sie als Schweizerin berechtigt.

„Der Entscheid ist ergangen“

Das Landgericht Mannheim stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen, um die Zeugin in der Schweiz zu vernehmen. Der zuständige Leiter der Staatsanwaltschaft, Marcel Strassburger, sagte am Dienstag: „Der Entscheid ist ergangen.“ Über den Inhalt der Entscheidung sagte er nichts. Allerdings verwies er darauf, dass die Zeugin den Beschluss innerhalb von zehn Tagen anfechten könne. Wann diese Frist abläuft, sagte der leitende Staatsanwalt ebenfalls nicht.
Strassburger sagte auf Anfrage weiter, dass eine Zeugenvernehmung im Wege der Rechtshilfe nicht öffentlich sei. Die Medien bräuchten im Falle, dass es zur Zeugenvernehmung komme, also nicht anreisen.


Nach Angaben Schwenns sagt die Zeugin die Unwahrheit

Die Ex-Freundin, eine Medienschaffende, wurde durch die Auswertung des Handys von Kachelmann ermittelt. Bei einem Anruf der Staatsanwaltschaft soll sie von einem gewaltsamen Übergriff am 17. Januar 2010 berichtet haben. Sie sei von dem Vorfall schockiert gewesen. Als die Frau daraufhin vom Landgericht Mannheim als Zeugin geladen wurde, ließ sie durch ihre Anwältin mitteilen, dass sie nicht anreisen werde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim ist der Grund hierfür, dass die Zeugin keinesfalls in die Medien will. Der Focus hatte am Jahresende über die bis dahin internen Vorgänge berichtet.
In der Verhandlung in Mannheim gab Kachelmanns Rechtsanwalt Johann Schwenn den vollen Namen der Schweizerin bereits mehrfach bekannt. Er wurde allerdings nie gedruckt. Nach Angaben Schwenns sagt die Zeugin die Unwahrheit. Kachelmann sei am fraglichen Tag an einem anderen Ort gewesen.

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E6915D2910FF54EADA562023AAEA94554~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Fremder
18.01.2011, 23:38
Kachelmann-Prozess
Schweiz-Reise des Gerichts zeichnet sich ab

Die Mannheimer Richter werden wohl demnächst in die Schweiz reisen, um dort eine Ex-Freundin Kachelmanns zu befragen. Sie hat den Ermittlern am Telefon von gewalttätigen Übergriffen des Ex-Moderators gegen sie berichtet.
18. Januar 2011

Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann zeichnet sich eine Reise des Landgerichts Mannheim in die Schweiz zur Vernehmung einer ehemaligen Geliebten ab. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat über ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen bereits entschieden.

Die ehemalige Freundin des 52-jährigen Fernsehmoderators soll von gewalttätigen Übergriffen berichtet haben. Der Vorfall soll sich wenige Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung in Schwetzingen ereignet haben, wegen der Kachelmann seit September 2010 vor Gericht steht. Da die Schweizerin keinesfalls in die Medien will, lehnte sie ein Erscheinen in Mannheim ab. Dazu ist sie als Schweizerin berechtigt.

„Der Entscheid ist ergangen“

Das Landgericht Mannheim stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen, um die Zeugin in der Schweiz zu vernehmen. Der zuständige Leiter der Staatsanwaltschaft, Marcel Strassburger, sagte am Dienstag: „Der Entscheid ist ergangen.“ Über den Inhalt der Entscheidung sagte er nichts. Allerdings verwies er darauf, dass die Zeugin den Beschluss innerhalb von zehn Tagen anfechten könne. Wann diese Frist abläuft, sagte der leitende Staatsanwalt ebenfalls nicht.
Strassburger sagte auf Anfrage weiter, dass eine Zeugenvernehmung im Wege der Rechtshilfe nicht öffentlich sei. Die Medien bräuchten im Falle, dass es zur Zeugenvernehmung komme, also nicht anreisen.


Nach Angaben Schwenns sagt die Zeugin die Unwahrheit

Die Ex-Freundin, eine Medienschaffende, wurde durch die Auswertung des Handys von Kachelmann ermittelt. Bei einem Anruf der Staatsanwaltschaft soll sie von einem gewaltsamen Übergriff am 17. Januar 2010 berichtet haben. Sie sei von dem Vorfall schockiert gewesen. Als die Frau daraufhin vom Landgericht Mannheim als Zeugin geladen wurde, ließ sie durch ihre Anwältin mitteilen, dass sie nicht anreisen werde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim ist der Grund hierfür, dass die Zeugin keinesfalls in die Medien will. Der Focus hatte am Jahresende über die bis dahin internen Vorgänge berichtet.
In der Verhandlung in Mannheim gab Kachelmanns Rechtsanwalt Johann Schwenn den vollen Namen der Schweizerin bereits mehrfach bekannt. Er wurde allerdings nie gedruckt. Nach Angaben Schwenns sagt die Zeugin die Unwahrheit. Kachelmann sei am fraglichen Tag an einem anderen Ort gewesen.

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E6915D2910FF54EADA562023AAEA94554~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Tut mir sehr leid, aber solche Beweise wie-*er hat als 6 jähriger heimlich auf die Katze gespuckt*reichen für die Vergewaltigung für die er verhaftet wurde nicht.

Ali
18.01.2011, 23:42
Tut mir sehr leid, aber solche Beweise wie-*er hat als 6 jähriger heimlich auf die Katze gespuckt*reichen für die Vergewaltigung für die er verhaftet wurde nicht.

Darum geht es auch wohl kaum.
Auch hier geht es um einen angeblich gewaltsamen Übergriff, der eventuell nicht straffrei bleibt, aber natürlich bewiesen sein muss und nur ca 3 Wochen vorher stattgefunden hatte.
Wir wissen (noch) nichts und müssen einfach abwarten.
Wenn nichts dran ist, hat er nichts zu befürchten.