PDA

Vollständige Version anzeigen : Der Fall Kachelmann



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 [109] 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235

batumi
15.01.2011, 18:42
Wir drehen uns hier völlig sinnlos im Kreis.

Die Studie beschreibt, daß die Spreu vom Weizen getrennt wird, das ist richtig. Aber unklare Sachen müssen weitergereicht werden, und zwar gemäß dem Grundsatz "In dubio pro duriore". Das bedeutet, daß offensichtliche Falschanzeigen aussortiert werden und zweifelhafte Fälle den Gerichten zur Beurteilung überstellt werden.

Die Zahl dieser offensichtlich falschen Anschuldigungen ist erschreckend hoch, und nur die wenigsten werden strafrechtlich verfolgt. Übrigens aus dem selben Grund, aus dem es auch so wenige Verurteilungen wegen Vergewaltigung gibt: Die Beweislage ist zu dünn.

Na gut, dann eben nochmal von vorn.

Nachdem die Spreu vom Weizen getrennt wurde, wird der Rest der Fälle an die StA weitergeleitet. Die StA klagt in den Fällen an, indem sie die Beweislage für ausreichend für eine Verurteilung (s. K.) hält, die anderen Fälle werden eingestellt, so furchtbar das auch für die tatsächlichen Opfer ist.

Es werden mitnichten "zweifelhafte Fälle" den Gerichten zur Beurteilung überstellt, wie in aller Herren Länder kommst du zu solch einer Schlußfolgerung?

Die Zahl der Anschuldigungen die nicht verfolgt werden sind hoch, nicht so hoch die Zahl der Taten, die erst gar nicht zur Anzeige kommen (hier schon im Thread mehr als 100 x geschrieben), aber sie sind da. Das sind nicht ausschließlich Falschanschuldigen lieber Franz (auch hier solltest du noch einmal nachlesen) häufig ist auch die 'Beweislage so schwierig, dass die Anzeige nicht weiter verfolgt wird.

Ja und du hast es geschrieben (wahrscheinlich noch nicht mal gemerkt, dass du es schreibst) Die Zahl dieser offensichtlich falschen Anschuldigungen ist erschreckend hoch, und nur die wenigsten werden strafrechtlich verfolgt. Eben! Also wozu dann das ganze Theater?

Hier muss ich einen NAchsatz setzen, sonst verstehst du es nicht:

Da die meisten Falschananzeigen gar nicht erst weiter verfolgt werden, müssen sie auch nicht strafrechtliche Würdigung finden. Es steht den betroffenen Falschangezeigten aber frei, eine Strafanzeige zu erstatten, warum dies unterbleibt, dazu sagt die Studie nix.

batumi
15.01.2011, 18:44
Da kann das Kachelmännle aber froh sein, dass ihr nicht seine Richter und Henker in einem seid. :D

Als Richter hätte ich unparteiisch zu sein und würde (wenn ich denn Richter wäre), dieser Aufgabe auch gerecht werden. Da ich hier privat bin :) darf ich eine eigene Meinung haben und diese auch verkünden (sehr zum Leidwesen einiger hier :D)

Henker ? ... nein NIEMALS!

Ali
15.01.2011, 18:45
Da kann das Kachelmännle aber froh sein, dass ihr nicht seine Richter und Henker in einem seid. :D

Wenn es um Vorurteile geht, macht sich jeder selbst zum Richter.
Natürlich sind wir gegen die Todesstrafe und über Kachelmann hat längst ein höheres Gericht gesprochen.
Alles was wir austeilen, fällt auf uns zurück.

FranzKonz
15.01.2011, 19:36
Na gut, dann eben nochmal von vorn.

Nachdem die Spreu vom Weizen getrennt wurde, wird der Rest der Fälle an die StA weitergeleitet. Die StA klagt in den Fällen an, indem sie die Beweislage für ausreichend für eine Verurteilung (s. K.) hält, die anderen Fälle werden eingestellt, so furchtbar das auch für die tatsächlichen Opfer ist.

Falsch. Die richtige Formulierung heißt "hinreichender Tatverdacht".


Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.

Dazu reicht, wie auch das OLG unterm Strich feststellte, die einigermaßen glaubwürdige Aussage des angeblichen Opfers.


Es werden mitnichten "zweifelhafte Fälle" den Gerichten zur Beurteilung überstellt, wie in aller Herren Länder kommst du zu solch einer Schlußfolgerung?
Wenn dem nicht so wäre, wozu wäre dann ein Gericht gut? Nur noch zum Aburteilen, zur Feststellung des Strafmaßes?


Die Zahl der Anschuldigungen die nicht verfolgt werden sind hoch, nicht so hoch die Zahl der Taten, die erst gar nicht zur Anzeige kommen (hier schon im Thread mehr als 100 x geschrieben), aber sie sind da. Das sind nicht ausschließlich Falschanschuldigen lieber Franz (auch hier solltest du noch einmal nachlesen) häufig ist auch die 'Beweislage so schwierig, dass die Anzeige nicht weiter verfolgt wird.

Ja und du hast es geschrieben (wahrscheinlich noch nicht mal gemerkt, dass du es schreibst) Die Zahl dieser offensichtlich falschen Anschuldigungen ist erschreckend hoch, und nur die wenigsten werden strafrechtlich verfolgt. Eben! Also wozu dann das ganze Theater?

Hier muss ich einen NAchsatz setzen, sonst verstehst du es nicht:

Da die meisten Falschananzeigen gar nicht erst weiter verfolgt werden, müssen sie auch nicht strafrechtliche Würdigung finden. Es steht den betroffenen Falschangezeigten aber frei, eine Strafanzeige zu erstatten, warum dies unterbleibt, dazu sagt die Studie nix.

Ich könnte jetzt böse sein und behaupten, die Falschangezeigten seien Männer, und daher mit hinreichender Vernunft ausgestattet um festzustellen, daß diese Strafanzeige einen Aufwand darstellt, der in keinem Verhältnis zum möglichen Ergebnis steht.

Da es mir fernliegt, böse zu sein, behaupte ich das natürlich nicht.

Fremder
15.01.2011, 20:10
Wem ist J. Kachelmann unbequem?
Ist Herr Großmann nicht in erster Linie der Mann für politische Prozesse?
Warum also Kachelmann mit „Vergewaltigung“?
J. Kachelmann ist der Betreiber der größten unabhängigen Wetterforschungs- Einrichtung in der BRD, vielleicht in Europa. Sein Unternehmen „Meteomedia“ unterhält ein engmaschiges privates Messnetz mit etwa 810 Stationen. Insgesamt werden Daten von 14 000 Stationen weltweit ausgewertet.
Der Erfolg der Meteomedia ist der Erfolg von Jörg K.

P.S. Wer das Wetter „durchschaut“, könnte heutzutage gefährlich leben. :))

Wie hinter vorgehaltener Hand jetzt berichtet wird, soll er auf Einzelheiten über die neuen Kriegswaffen zur Wetterveränderung und anderer Phänomene gestoßen sein.
Insbesondere war im Gespräch die Attacke auf Europa mit der Vulkanasche- Lüge.

Vergleicht doch mal Datum des Vulkanausbruchs mit Verhaftung von J. K.;)

DieLara
15.01.2011, 20:47
Wenn es um Vorurteile geht, macht sich jeder selbst zum Richter.
Natürlich sind wir gegen die Todesstrafe und über Kachelmann hat längst ein höheres Gericht gesprochen.
Alles was wir austeilen, fällt auf uns zurück.

Früher oder später, ja!

Wer es nicht glaubt, braucht nur auf *später* zu warten. :]

Bei K. trifft das *später* zu. :]

Paul Blume
15.01.2011, 20:51
Wem ist J. Kachelmann unbequem?
Ist Herr Großmann nicht in erster Linie der Mann für politische Prozesse?
Warum also Kachelmann mit „Vergewaltigung“?
J. Kachelmann ist der Betreiber der größten unabhängigen Wetterforschungs- Einrichtung in der BRD, vielleicht in Europa. Sein Unternehmen „Meteomedia“ unterhält ein engmaschiges privates Messnetz mit etwa 810 Stationen. Insgesamt werden Daten von 14 000 Stationen weltweit ausgewertet.
Der Erfolg der Meteomedia ist der Erfolg von Jörg K.

P.S. Wer das Wetter „durchschaut“, könnte heutzutage gefährlich leben. :))

Wie hinter vorgehaltener Hand jetzt berichtet wird, soll er auf Einzelheiten über die neuen Kriegswaffen zur Wetterveränderung und anderer Phänomene gestoßen sein.
Insbesondere war im Gespräch die Attacke auf Europa mit der Vulkanasche- Lüge.

Vergleicht doch mal Datum des Vulkanausbruchs mit Verhaftung von J. K.;)


Deine verschwörungstheorie krankt daran, dass Grossmann nicht mehr und nicht weniger ist als der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, d. h. er ist derjenige, der offiziell mit der Presse spricht. Mit dem Fall an sich hat er überhaupt nichts zu tun.

DieLara
15.01.2011, 20:52
[QUOTE=Fremder;4342642]

Ach ja... warum auch nicht?

Schon wieder grüßt das Murmeltier...

Ali
15.01.2011, 21:03
Wem ist J. Kachelmann unbequem?
Ist Herr Großmann nicht in erster Linie der Mann für politische Prozesse?
Warum also Kachelmann mit „Vergewaltigung“?
J. Kachelmann ist der Betreiber der größten unabhängigen Wetterforschungs- Einrichtung in der BRD, vielleicht in Europa. Sein Unternehmen „Meteomedia“ unterhält ein engmaschiges privates Messnetz mit etwa 810 Stationen. Insgesamt werden Daten von 14 000 Stationen weltweit ausgewertet.
Der Erfolg der Meteomedia ist der Erfolg von Jörg K.

P.S. Wer das Wetter „durchschaut“, könnte heutzutage gefährlich leben. :))

Wie hinter vorgehaltener Hand jetzt berichtet wird, soll er auf Einzelheiten über die neuen Kriegswaffen zur Wetterveränderung und anderer Phänomene gestoßen sein.
Insbesondere war im Gespräch die Attacke auf Europa mit der Vulkanasche- Lüge.

Vergleicht doch mal Datum des Vulkanausbruchs mit Verhaftung von J. K.;)


Willkommen im Kachelmann Strang, Fremder! ;)

:rofl::rofl::rofl:

stscherer
15.01.2011, 21:04
Ethik beschäftigt sich mit Moral, Moral und Recht sollten in einem gesunden Rechtssystem übereinstimmen. Nehmen wir also mal an, dass die hier anzuwendenden Rechtsnormen moralisch gerechtfertigt sind - was bedeutet das dann?

1. Vergewaltigung ist moralisch verwerflich und (deswegen) strafbar, also handelt ein Vergewaltiger moralisch verwerflich und deshalb zu bestrafen.

2. Die Unschuldsvermutung für den Angeklagten (in jedem Prozess) ist moralisch gerechtfertigt. Wird jemand angeklagt, ist er unschuldig, bis ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Gegenteil bewiesen wird.

3. Eine Zeugin kann die Wahrheit sagen, und trotzdem kann ihre Aussage nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Schuldbeweis herbeiführen. Moralisch verwerflich ist es also nicht, der Zeugin zu glauben und trotzdem den Schuldbeweis als nicht gegeben zu sehen.

4. Eine Zeugin kann objektiv die Unwahrheit sagen und trotzdem moralisch im Recht sein, weil sie subjektiv von der Wahrheit überzeugt und menschlich so verletzt ist, dass sie von der Wahrheit ihrer Aussage überzeugt ist.

5. Es gib eine Wahrheit, die sich rechtlichen Kategorien entzieht, eine Lebenswirklichkeit, bei der jeder Beteiligte moralisch gerechtfertigt und gleichzeitig schuldig ist - und bei denen das Recht zwar nicht kapituliert, aber keine befriedigende Lösung bietet - und dann muss sich rechtlich die Unschuldsvermutung durchsetzen.

6. Ein Rechtssystem kann moralisch nur dann Bestand haben, wenn es den Mut hat, einen moralisch Schuldigen nicht zu verurteilen, wenn man ihm seine Schuld nach dem Gesetz nicht hinreichend nachweisen kann. Niemals darf eine Rechtssystem, wenn es seine moralische Rechtfertigung nicht verlieren will, einen Unschuldigen verurteilen; aber dann, wenn man die Unschuldsvermutung akzeptiert, dann fällt hierunter auch der vielleicht Schuldige.

Ich weiss, es ist schwer zu verstehen, aber ein Rechtssystem muss nach meiner Einschätzung immer eine sehr hohe moralische Rechtfertigung haben - und eben die Grösse, einen vermeintlich Schuldigen unbestraft zu lassen - und die Grösse, persönliche Moralvorstellungen von Recht zu trennen.

GG146
15.01.2011, 21:11
Ethik beschäftigt sich mit Moral, Moral und Recht sollten in einem gesunden Rechtssystem übereinstimmen.

Nehmen wir also mal an, dass die hier anzuwendenden Rechtsnormen moralisch .

Hochrangige Grundrechtspositionen Einzelner gehen sogar demokratisch gefassten Mehrheitsbeschlüssen vor, sonst könnte das BVerfG keine Parlamentsgesetze "kassieren". Sitten und Moral, die zeitweilig ausgesprochen verlottert sein können, haben noch viel weniger mit Grundrechten zu konkurrieren als einfache Gesetze.

Paul Blume
15.01.2011, 21:32
Ethik beschäftigt sich mit Moral, Moral und Recht sollten in einem gesunden Rechtssystem übereinstimmen. Nehmen wir also mal an, dass die hier anzuwendenden Rechtsnormen moralisch gerechtfertigt sind - was bedeutet das dann?

1. Vergewaltigung ist moralisch verwerflich und (deswegen) strafbar, also handelt ein Vergewaltiger moralisch verwerflich und deshalb zu bestrafen.

2. Die Unschuldsvermutung für den Angeklagten (in jedem Prozess) ist moralisch gerechtfertigt. Wird jemand angeklagt, ist er unschuldig, bis ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Gegenteil bewiesen wird.

3. Eine Zeugin kann die Wahrheit sagen, und trotzdem kann ihre Aussage nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Schuldbeweis herbeiführen. Moralisch verwerflich ist es also nicht, der Zeugin zu glauben und trotzdem den Schuldbeweis als nicht gegeben zu sehen.

4. Eine Zeugin kann objektiv die Unwahrheit sagen und trotzdem moralisch im Recht sein, weil sie subjektiv von der Wahrheit überzeugt und menschlich so verletzt ist, dass sie von der Wahrheit ihrer Aussage überzeugt ist.

5. Es gib eine Wahrheit, die sich rechtlichen Kategorien entzieht, eine Lebenswirklichkeit, bei der jeder Beteiligte moralisch gerechtfertigt und gleichzeitig schuldig ist - und bei denen das Recht zwar nicht kapituliert, aber keine befriedigende Lösung bietet - und dann muss sich rechtlich die Unschuldsvermutung durchsetzen.

6. Ein Rechtssystem kann moralisch nur dann Bestand haben, wenn es den Mut hat, einen moralisch Schuldigen nicht zu verurteilen, wenn man ihm seine Schuld nach dem Gesetz nicht hinreichend nachweisen kann. Niemals darf eine Rechtssystem, wenn es seine moralische Rechtfertigung nicht verlieren will, einen Unschuldigen verurteilen; aber dann, wenn man die Unschuldsvermutung akzeptiert, dann fällt hierunter auch der vielleicht Schuldige.

Ich weiss, es ist schwer zu verstehen, aber ein Rechtssystem muss nach meiner Einschätzung immer eine sehr hohe moralische Rechtfertigung haben - und eben die Grösse, einen vermeintlich Schuldigen unbestraft zu lassen - und die Grösse, persönliche Moralvorstellungen von Recht zu trennen.

ich darf dich leider gerade nicht grün bewerten.

Paul Blume
15.01.2011, 21:34
Willkommen im Kachelmann Strang, Fremder! ;)

:rofl::rofl::rofl:


:rofl::rofl::rofl::rofl:


:O:O:O:O

:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:




Ich bin mir im Unklaren, welchen smiley ich nehmen soll.....

Paul Blume
15.01.2011, 21:44
Sind alle vor mir geflüchtet????

Ali
15.01.2011, 21:59
ich darf dich leider gerade nicht grün bewerten.

Dann muss ich das wohl tun, eine Hand wäscht die andere und stscherer entwickelt Potential. ;):D:))

Paul Blume
15.01.2011, 22:04
Dann muss ich das wohl tun, eine Hand wäscht die andere und stscherer entwickelt Potential. ;):D:))

Vergelt's Gott!

Du weisst ja: Früher oder später bekommt man alles zurück.;)

Paul Blume
15.01.2011, 22:11
Noch ein Sprichwort: Wenn Du lange genug am Ufer des Flusses sitzt, wirst Du die Leichen Deiner Feinde vorüber schwimmen sehen.

maxikatze
15.01.2011, 23:57
2. Die Unschuldsvermutung für den Angeklagten (in jedem Prozess) ist moralisch gerechtfertigt. Wird jemand angeklagt, ist er unschuldig, bis ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Gegenteil bewiesen wird.

Genau an diesem Satz stoße ich mich jedesmal, wenn der einfließt.
Er stimmt nicht, auch wenn er in Stein gemeißelt ist.

FranzKonz
16.01.2011, 00:05
Genau an diesem Satz stoße ich mich jedesmal, wenn der einfließt.
Er stimmt nicht, auch wenn er in Stein gemeißelt ist.

Du wirst Dich daran gewöhnen müssen, auch wenn er nur auf Papier steht. Eine Denunziation reicht einfach nicht für eine Verurteilung!

Ali
16.01.2011, 00:17
Genau an diesem Satz stoße ich mich jedesmal, wenn der einfließt.
Er stimmt nicht, auch wenn er in Stein gemeißelt ist.

Ich weiss genau, was du meinst.
Bei diesem Satz habe ich auch überlegt ob ich darauf speziell eingehen soll oder nicht.
Siehe es so, dass du ihn für dich selbst für (un)schuldig halten, aber ihn nicht vor anderen schuldig sprechen darfst.
Das gilt genauso für ein in dubio pro reo.
Der Satz stösst deshalb auf, weil vor dem unschuldig ein mutmaßlich stehen müsste, wie es bei mmOpfer und mmTäter auch tut.
Eventuell kann das auch jemand anders noch besser formulieren?!

Sollte diese mmVergewaltigung stattgefunden haben und ein Gericht muss Kachelmann mangels Beweisen freisprechen, wäre es an erster Stelle für CSD sicherlich zuviel verlangt ihn als unschuldig anzusehen.
Das ist der Punkt.

Penthesilea
16.01.2011, 00:39
Wenn er meine Miete zahlt braucht er gar nicht vorbeikommen :D
Mit dem Gedanken könnte ich mich auch anfreunden. :D Zu spät.



Sieht doch eher aus, als ob der Kachelfritze einen an der Waffel hatte
.... hat der eigentlich allen (bis jetzt bekannt gewordenen Frauen) die
Miete bezahlt?
Keine Ahnung. Habe nicht genug Zeit für diesen Strang.

Ali
16.01.2011, 01:16
Nein, hat er nicht oder nur teilweise.
Warum soll aber ein Mann einer Frau nicht die Miete bezahlen dürfen (oder umgekehrt), wenn sie ihm als Gegenwert ihre Anwesenheit und ihre Zeit schenkt.
Es ist eine Frage beider Prioritäten und ausserdem sein eigenes Geld, was er entschieden hat auszugeben, nicht das der anderen.
Daran ist nichts verwerflich.

GG146
16.01.2011, 01:37
Der Satz stösst deshalb auf, weil vor dem unschuldig ein mutmaßlich stehen müsste, wie es bei mmOpfer und mmTäter auch tut.
Eventuell kann das auch jemand anders noch besser formulieren?!

Ich natürlich, wer sonst? :)

Er gilt vor dem Gesetz als unschuldig, bis seine Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt ist. Das heißt natürlich noch lange nicht, dass er wirklich unschuldig ist.

Penthesilea
16.01.2011, 01:43
Nein, hat er nicht oder nur teilweise.
Warum soll aber ein Mann einer Frau nicht die Miete bezahlen dürfen (oder umgekehrt), wenn sie ihm als Gegenwert ihre Anwesenheit und ihre Zeit schenkt.
Es ist eine Frage beider Prioritäten und ausserdem sein eigenes Geld, was er entschieden hat auszugeben, nicht das der anderen.
Daran ist nichts verwerflich.
Wohl wahr und das hat auch niemand behauptet.
Wir haben uns nur darüber etwas lustig gemacht, daß eine Frau damit und mit so wenigen Besuchen im Jahr zufrieden sein kann.

Gute Nacht ;)

DieLara
16.01.2011, 01:59
Willkommen im Kachelmann Strang, Fremder! ;)

:rofl::rofl::rofl:

Was ist wohl seine Mission? :hihi:

FranzKonz
16.01.2011, 02:13
Nein, hat er nicht oder nur teilweise.
Warum soll aber ein Mann einer Frau nicht die Miete bezahlen dürfen (oder umgekehrt), wenn sie ihm als Gegenwert ihre Anwesenheit und ihre Zeit schenkt.
Es ist eine Frage beider Prioritäten und ausserdem sein eigenes Geld, was er entschieden hat auszugeben, nicht das der anderen.
Daran ist nichts verwerflich.

Verwerflich nicht, aber dumm. Für den Preis hätte er Professionelle engagieren und sich den Stress mit Amateurinnen sparen können.

Ali
16.01.2011, 02:20
Was ist wohl seine Mission? :hihi:

Meine Vision: er bringt nen Haufen Humor ins Haus :)):)):))
Er ist nicht fremdgesteuert und weiss mehr als wir alle zusammen.

:rofl::rofl::rofl:

Zeit wird`s.
Schlaf gut, Lara! ;)

Ali
16.01.2011, 02:22
Verwerflich nicht, aber dumm. Für den Preis hätte er Professionelle engagieren und sich den Stress mit Amateurinnen sparen können.

Höchste Zeit, dass für dich das Wort "dumm" neu definiert wird.
Kachelmann wollte keine Ware, er wollte was Wahres.

Ali
16.01.2011, 02:25
Ich natürlich, wer sonst? :)

Er gilt vor dem Gesetz als unschuldig, bis seine Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt ist. Das heißt natürlich noch lange nicht, dass er wirklich unschuldig ist.

Niemand anderes als du natürlich! ;)
Vielen Dank dir, von mir und sicherlich auch maxi. :)

FranzKonz
16.01.2011, 02:28
Ich natürlich, wer sonst? :)

Er gilt vor dem Gesetz als unschuldig, bis seine Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt ist. Das heißt natürlich noch lange nicht, dass er wirklich unschuldig ist.

Es heißt auch nicht daß er schuldig ist. Deine Formulierung ist eher schwach, denn sie berücksichtigt nicht, daß auch die Unschuld durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt werden kann. Ein Freispruch auf Grund unzureichender Beweislage ist ebenfalls nicht berücksichtigt.

Alles in allem eher eine unterschwellige Vorverurteilung als die gelungene Beschreibung des Sachverhalts.

FranzKonz
16.01.2011, 02:30
Höchste Zeit, dass für dich das Wort "dumm" neu definiert wird.
Kachelmann wollte keine Ware, er wollte was Wahres.

Ob er das bekommen hat, wird das Gericht feststellen. Oder auch nicht. ;)

Ali
16.01.2011, 02:43
Ob er das bekommen hat, wird das Gericht feststellen. Oder auch nicht. ;)

Nein, das ist nicht die Aufgabe des Gerichts dieses feststellen zu müssen, denn diese Feststellung ist bereits durch die 11 Jahre belegt.
Somit hatten diese Jahre, was das anbelangt auch ihren Sinn gehabt.
Eine in deinem Satz subtile Andeutung einer Verleumdung oder eines Racheaktes hätte nicht das Geringste damit zu tun.

:nacht:

Stanley_Beamish
16.01.2011, 05:08
Ich weiss genau, was du meinst.
Bei diesem Satz habe ich auch überlegt ob ich darauf speziell eingehen soll oder nicht.
Siehe es so, dass du ihn für dich selbst für (un)schuldig halten, aber ihn nicht vor anderen schuldig sprechen darfst.
Das gilt genauso für ein in dubio pro reo.
Der Satz stösst deshalb auf, weil vor dem unschuldig ein mutmaßlich stehen müsste, wie es bei mmOpfer und mmTäter auch tut.
Eventuell kann das auch jemand anders noch besser formulieren?!

Sollte diese mmVergewaltigung stattgefunden haben und ein Gericht muss Kachelmann mangels Beweisen freisprechen, wäre es an erster Stelle für CSD sicherlich zuviel verlangt ihn als unschuldig anzusehen.
Das ist der Punkt.

Das muss sie aber, und sie darf ihn dann auch nicht mehr öffentlich als Vergewaltiger bezeichnen, ohne eine Klage an den Hals zu bekommen, die sich gewaschen hat. Ob ihr Alice-Groupies Kachelmann auch nach einem Freispruch weiterhin für schuldig haltet, das könnt ihr in eurem Kaffeekränzchen untereinander besprechen, für alle anderen, vor allem für die Öffentlichkeit, ist der Mann dann unschuldig.
Nach einem endgültigen, nicht mehr anfechtbaren Urteil gibt es kein mutmaßlich mehr.

schastar
16.01.2011, 06:00
Das muss sie aber, und sie darf ihn dann auch nicht mehr öffentlich als Vergewaltiger bezeichnen, ohne eine Klage an den Hals zu bekommen, die sich gewaschen hat. Ob ihr Alice-Groupies Kachelmann auch nach einem Freispruch weiterhin für schuldig haltet, das könnt ihr in eurem Kaffeekränzchen untereinander besprechen, für alle anderen, vor allem für die Öffentlichkeit, ist der Mann dann unschuldig.
Nach einem endgültigen, nicht mehr anfechtbaren Urteil gibt es kein mutmaßlich mehr.


Egal wie es ausgeht, noch ist er als unschudlig anzusehen.




„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“


....
Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.

Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.
.....

Marlen
16.01.2011, 07:30
Mit dem Gedanken könnte ich mich auch anfreunden. :D Zu spät.



Keine Ahnung. Habe nicht genug Zeit für diesen Strang.

Das ist aber schade ... toughe Frauen-Frauen sind hier non Nöten ;)

Gurken-maske
16.01.2011, 07:31
Kachelmann wollte keine Ware, er wollte was Wahres.


Wohl eher: er wollte nichts Abgenutztes, sondern welches nach seinen Wünschen noch "formbar" war.

Ich mag ihn persönlich nicht, wenn auch seine Wetterprognosen immer gut waren. Dennoch halte ich ihn für unschuldig, was den Vorwurf der Vergewaltigung anbelangt.

Ali
16.01.2011, 08:44
Das muss sie aber, und sie darf ihn dann auch nicht mehr öffentlich als Vergewaltiger bezeichnen, ohne eine Klage an den Hals zu bekommen, die sich gewaschen hat. Ob ihr Alice-Groupies Kachelmann auch nach einem Freispruch weiterhin für schuldig haltet, das könnt ihr in eurem Kaffeekränzchen untereinander besprechen, für alle anderen, vor allem für die Öffentlichkeit, ist der Mann dann unschuldig.
Nach einem endgültigen, nicht mehr anfechtbaren Urteil gibt es kein mutmaßlich mehr.


Mit deiner Interpretation meiner Worte liegst du wohl etwas falsch. Doch ich werde dich richtig legen.
Manches „muss“ ist einfach nur Stuss.
Niemand auf der Welt muss irgendetwas, was er nicht mit seinem Gewissen ausmachen und verantworten kann.
Dein Maß gilt also nur für dich, sicherlich nicht für die Allgemeinheit, denn manch anderer Welt ist oft grösser als die eigene.
In meiner Welt gibt es z. B. keine Kaffeekränzchen, du darfst aber deshalb bei deinen eigenen, im Falle einer Verurteilung Kachelmanns, dich selbst an genau deine Worte halten.
Was CSD`s Welt betrifft hat man von ihr sowieso kein weiteres Wort ausserhalb dieses Prozesses gehört.
Vor Gericht gilt ein Urteil und oftmals ist es nur die Frage, wer den „besseren“ Anwalt hat.
Nicht nur was mein persönliches Handeln beträfe, sondern auch sonst, wüsste ich aber, dass ich den neben mir sitzen hätte!!!! :D:))
Einspruch???

Rennmaus
16.01.2011, 09:46
Es heißt auch nicht daß er schuldig ist. Deine Formulierung ist eher schwach, denn sie berücksichtigt nicht, daß auch die Unschuld durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt werden kann. Ein Freispruch auf Grund unzureichender Beweislage ist ebenfalls nicht berücksichtigt.

Alles in allem eher eine unterschwellige Vorverurteilung als die gelungene Beschreibung des Sachverhalts.

Dies trifft vor allem auf deine Unverschämtheit zu, die Klägerin als Denunziantin zu bezeichnen.

schastar
16.01.2011, 09:53
Dies trifft vor allem auf deine Unverschämtheit zu, die Klägerin als Denunziantin zu bezeichnen.

Denunzieren, Synonyme wären: angeben, ausschwatzen, verraten, anzeigen, ...

Das hat sie getan.

schastar
16.01.2011, 09:54
Verwerflich nicht, aber dumm. Für den Preis hätte er Professionelle engagieren und sich den Stress mit Amateurinnen sparen können.

du verkennst den Sinn der Vielweiberei.

Rennmaus
16.01.2011, 10:02
Denunzieren, Synonyme wären: angeben, ausschwatzen, verraten, anzeigen, ...

Das hat sie getan.

Du verstehst den Sinn des Wortes nicht. Ein Anzeige bei Gericht ist keine Denunziation, sondern das gute Recht jeden Bürgers.

Ali
16.01.2011, 10:07
Du verstehst den Sinn des Wortes nicht. Ein Anzeige bei Gericht ist keine Denunziation, sondern das gute Recht jeden Bürgers.

Wohl wahr, denn Denunziation impliziert eine niedrige Absicht. :)

schastar
16.01.2011, 11:15
Wohl wahr, denn Denunziation impliziert eine niedrige Absicht. :)

Rache ist keine niedrige Absicht?

Stanley_Beamish
16.01.2011, 11:22
Mit deiner Interpretation meiner Worte liegst du wohl etwas falsch. Doch ich werde dich richtig legen.
Manches „muss“ ist einfach nur Stuss.
Niemand auf der Welt muss irgendetwas, was er nicht mit seinem Gewissen ausmachen und verantworten kann.
Dein Maß gilt also nur für dich, sicherlich nicht für die Allgemeinheit, denn manch anderer Welt ist oft grösser als die eigene.
In meiner Welt gibt es z. B. keine Kaffeekränzchen, du darfst aber deshalb bei deinen eigenen, im Falle einer Verurteilung Kachelmanns, dich selbst an genau deine Worte halten.
Was CSD`s Welt betrifft hat man von ihr sowieso kein weiteres Wort ausserhalb dieses Prozesses gehört.
Vor Gericht gilt ein Urteil und oftmals ist es nur die Frage, wer den „besseren“ Anwalt hat.
Nicht nur was mein persönliches Handeln beträfe, sondern auch sonst, wüsste ich aber, dass ich den neben mir sitzen hätte!!!! :D:))
Einspruch???

Blödsinn. Probier es einfach aus, und nenne ihn nach dem Freispruch weiterhin mutmaßlichen Vergewaltiger.

PS: Auf Phoenix ist gerade das Grauen ausgebrochen.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 11:22
Rache ist keine niedrige Absicht?

Rache ist zweifelsfrei eine niedere Absicht.

Marlen
16.01.2011, 11:55
Das hat sie getan.
... und das ist gut so :rolleyes:

Verbrecher gehören vor Gericht!

Stanley_Beamish
16.01.2011, 11:56
... und das ist gut so :rolleyes:

Verbrecher gehören vor Gericht!

Kachelmann wird freigesprochen werden. Da halte ich mit Dir jede Wette.

schastar
16.01.2011, 11:58
... und das ist gut so :rolleyes:

Verbrecher gehören vor Gericht!

Wenn Verbrecher vor Gericht gehören, warum begrüßt du es daß K. vor Gericht steht?

FranzKonz
16.01.2011, 11:58
Dies trifft vor allem auf deine Unverschämtheit zu, die Klägerin als Denunziantin zu bezeichnen.

Du meinst wohl die mutmaßliche Täterin. Eine Klägerin gibt es im Strafverfahren nicht.

FranzKonz
16.01.2011, 12:02
du verkennst den Sinn der Vielweiberei.

Vermutlich. Scheint eine stressige Angelegenheit zu sein. Ich hab's lieber gemütlich und bevorzuge die serielle Bearbeitung. ;)

Marlen
16.01.2011, 12:27
Kachelmann wird freigesprochen werden. Da halte ich mit Dir jede Wette.Das mag sein ... Männer tun sich selten gegenseitig
weh - und der Richter ist auch nur ein Mann .....

Marlen
16.01.2011, 12:31
Wenn Verbrecher vor Gericht gehören, warum begrüßt du es daß K. vor Gericht steht?

Siehst Du ein, dass das dumm gefragt ist?

Aber für Dich nochmal gaaaaaaaanz langsam .....

Ein Mann der vergewaltigt begeht ein Verbrechen!

Wenn der Schniedel zur Waffe wird ... gehört er entwaffnet und entsorgt.


Noch Fragen?

batumi
16.01.2011, 12:32
Falsch. Die richtige Formulierung heißt "hinreichender Tatverdacht".

Schatz ... es ist nicht falsch, nur weil ich eine Formulierung gewählt habe, die dir nicht vertraut ist :)




Dazu reicht, wie auch das OLG unterm Strich feststellte, die einigermaßen glaubwürdige Aussage des angeblichen Opfers.

LOL das habe ich doch nie bestritten :) im übrigen reicht auch zur NICHTERÖFFNUNG des Verfahrens die einigermaßen glaubwürdige Aussagen des angeblichen Nichttäters aus. ;)



Wenn dem nicht so wäre, wozu wäre dann ein Gericht gut? Nur noch zum Aburteilen, zur Feststellung des Strafmaßes?

Ja was hast du denn gedacht? Das Leben ist kein Wunschkonzert, auch nicht vor Gericht.

Wenn es so wäre, wie du es dir vorstellst, könnte man die Täter (z.B. die, die Tat zugeben) ja direkt OHNE Prozess wegsperren. LOL ne das geht aber dann doch nicht ;)
Das Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung. Sollen wir das noch weiter vertiefen? Da würde ich dann einen ausgelagerten Strang vorschlagen.




Ich könnte jetzt böse sein und behaupten, die Falschangezeigten seien Männer, und daher mit hinreichender Vernunft ausgestattet um festzustellen, daß diese Strafanzeige einen Aufwand darstellt, der in keinem Verhältnis zum möglichen Ergebnis steht.
Da es mir fernliegt, böse zu sein, behaupte ich das natürlich nicht.

Das wäre nicht böse, sondern richtig. Immerhin muss du bedenken, dass bei den von dir so oft und gerne ins Feld geführten "Falschanzeigen" ja auch Aussage gegen Aussage stehen würde, das geht dann aus, wie das Hornberger Schießen, obwohl ich dafür bin alle Falschanzeigen (egal Vergewaltigung oder der Vorwurf anderer Straftaten) zu verfolgen. Mit der Zeit wäre dann wohl auch die Anzeigetouristik in den Griff zu bekommen und die ermittelnden Behörden könnten sich den tatsächliche Straftaten widmen.

Zusammenfassend sei gesagt, dass fast alle erstatteten Falschanzeige als solche auch erkannt werden und entsprechende Ermittlungen gegen den Falschangezeigten eingestellt werden. Dies hat zur Folge, dass wir getrost davon ausgehen können, dass die Anzeigen, welche die StA erreichen nicht falsch sind, bzw. der Teil derer, die auf falsche Tatsachenbehauptung beruhen verschwindend gering sind. Natürlich auch eine persönliche Katastrophe für den Falschangezeigten, jedoch sin diese Fälle nicht so häufig, wie man es hier in diesem Thread so gerne (aufgrund falschverstandener Statistiken) hinstellen möchte.

batumi
16.01.2011, 12:33
Deine verschwörungstheorie krankt daran, dass Grossmann nicht mehr und nicht weniger ist als der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, d. h. er ist derjenige, der offiziell mit der Presse spricht. Mit dem Fall an sich hat er überhaupt nichts zu tun.

Sach bloß jetzt versucht man aus dem K-Strang eine Verschwörung zu machen :umkipp: ... ich fass es nicht ... :))

FranzKonz
16.01.2011, 12:42
Wohl wahr, denn Denunziation impliziert eine niedrige Absicht. :)

Meiner Ansicht nach liegt viel eher eine niedere Absicht dahinter, Kachelmann einen Narzissten zu nennen und ihm alle möglichen Geisteskrankheiten anzudichten.

batumi
16.01.2011, 12:42
Du wirst Dich daran gewöhnen müssen, auch wenn er nur auf Papier steht. Eine Denunziation reicht einfach nicht für eine Verurteilung!

Ach Franz ...

Das was du als "Denunziation" zu bezeichnen pflegst, nennt man auch Zeugenaussage.

Denunziation = Beschuldigung oder Anzeige einer Person aus oft niedrigen persönlichen oder übertriebenen politischen Beweggründen ..., das heißt nicht, dass dies gelogen ist, es heißt nur, dass der Beweggrund der Aussage moralisch als nicht einwandfrei zu bewerten wäre, für das Gerichtsverfahren ist es unerheblich, ob die Aussage moralisch einwandfrei oder nicht ist, hauptsache es handelt sich um die Wahrheit.

Denunzianten sind also Petzen und keine Lügner, mir egal wenn Verwaltigungen gepetzt werden, hauptsache der Täter wird dingfest gemacht!

LG BAT

maxikatze
16.01.2011, 12:55
....................Was CSD`s Welt betrifft hat man von ihr sowieso kein weiteres Wort ausserhalb dieses Prozesses gehört.
Vor Gericht gilt ein Urteil und oftmals ist es nur die Frage, wer den „besseren“ Anwalt hat...................

Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.
Anderes Beispiel: Ein überführter und geständiger Mörder ist nicht erst schuldig, wenn ein Urteil gesprochen wurde. -
Der Satz, dass jeder erstmal als unschuldig zu gelten habe, bevor ein Urteil gefällt wird, ist Juristengeschwurbel und realitätsfremd. Den Richter möchte ich sehen, dass bei klarer Beweislage und Geständigkeit, den Täter zunächst als unschuldig ansieht.

Don
16.01.2011, 13:05
Verwerflich nicht, aber dumm. Für den Preis hätte er Professionelle engagieren und sich den Stress mit Amateurinnen sparen können.

Es tut gut vernünftige Sätze zu lesen.:]

Rennmaus
16.01.2011, 13:06
Du meinst wohl die mutmaßliche Täterin. Eine Klägerin gibt es im Strafverfahren nicht.

Nein, ich meine nicht die mutmaßliche Täterin, der mutmaßliche Täter ist Kachelmann. Eine mutmaßliche Täterin gibt es nicht.

Rennmaus
16.01.2011, 13:08
Sach bloß jetzt versucht man aus dem K-Strang eine Verschwörung zu machen :umkipp: ... ich fass es nicht ... :))

Warum nicht? Ich finde es erheiternd. Auf jeden Fall um Welten besser als die Tatsachenverdrehung von Konz und Co.

FranzKonz
16.01.2011, 13:12
LOL das habe ich doch nie bestritten :) im übrigen reicht auch zur NICHTERÖFFNUNG des Verfahrens die einigermaßen glaubwürdige Aussagen des angeblichen Nichttäters aus. ;)
Das ist definitiv falsch, und geht auch aus der Bayernstudie glasklar hervor.

Ja was hast du denn gedacht? Das Leben ist kein Wunschkonzert, auch nicht vor Gericht.

Wenn es so wäre, wie du es dir vorstellst, könnte man die Täter (z.B. die, die Tat zugeben) ja direkt OHNE Prozess wegsperren. LOL ne das geht aber dann doch nicht ;)
Das Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung. Sollen wir das noch weiter vertiefen? Da würde ich dann einen ausgelagerten Strang vorschlagen.
Noch einen Strang? :shock:
Nein, das halte ich nicht für themenfremd. ;)
Auch hier hilft ein Blick in die Bayernstudie. Polizei und Staatsanwalt sind für die Ermittlungen zuständig, die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht. Eben daraus resultiert die verhältnismäßig große Anzahl der Freisprüche in solchen Verfahren.


Das wäre nicht böse, sondern richtig.
Schön, wenn Du auch der Meinung bist, daß Männer vernünftiger reagieren, bleibt mir nichts weiter, als Dir zuzustimmen. ;)

Immerhin muss du bedenken, dass bei den von dir so oft und gerne ins Feld geführten "Falschanzeigen" ja auch Aussage gegen Aussage stehen würde, das geht dann aus, wie das Hornberger Schießen, obwohl ich dafür bin alle Falschanzeigen (egal Vergewaltigung oder der Vorwurf anderer Straftaten) zu verfolgen. Mit der Zeit wäre dann wohl auch die Anzeigetouristik in den Griff zu bekommen und die ermittelnden Behörden könnten sich den tatsächliche Straftaten widmen.
Ich denke mal, daß ich nicht ausreichend qualifiziert bin, den Job von Polizei und Staatsanwaltschaft zu kritisieren. Ich selbst würde ebenfalls Verfahren frühzeitig aussortieren, die offensichtlich im Sande verlaufen.


Zusammenfassend sei gesagt, dass fast alle erstatteten Falschanzeige als solche auch erkannt werden und entsprechende Ermittlungen gegen den Falschangezeigten eingestellt werden. Dies hat zur Folge, dass wir getrost davon ausgehen können, dass die Anzeigen, welche die StA erreichen nicht falsch sind, bzw. der Teil derer, die auf falsche Tatsachenbehauptung beruhen verschwindend gering sind. Natürlich auch eine persönliche Katastrophe für den Falschangezeigten, jedoch sin diese Fälle nicht so häufig, wie man es hier in diesem Thread so gerne (aufgrund falschverstandener Statistiken) hinstellen möchte.
Auch hier noch einmal der Verweis auf die Bayernstudie und da insbesondere auf die Einschätzungen der Sachbearbeiter. Ich glaube nicht, daß ich diesen Teil der Studie falsch verstanden habe.

FranzKonz
16.01.2011, 13:15
Ach Franz ...

Das was du als "Denunziation" zu bezeichnen pflegst, nennt man auch Zeugenaussage.

Denunziation = Beschuldigung oder Anzeige einer Person aus oft niedrigen persönlichen oder übertriebenen politischen Beweggründen ..., das heißt nicht, dass dies gelogen ist, es heißt nur, dass der Beweggrund der Aussage moralisch als nicht einwandfrei zu bewerten wäre, für das Gerichtsverfahren ist es unerheblich, ob die Aussage moralisch einwandfrei oder nicht ist, hauptsache es handelt sich um die Wahrheit.

Denunzianten sind also Petzen und keine Lügner, mir egal wenn Verwaltigungen gepetzt werden, hauptsache der Täter wird dingfest gemacht!

LG BAT

Mir mußt Du das nicht sagen, ich weiß das. Der wütende Protest einer Rennmaus zeigt allerdings, daß der Begriff oft mißverstanden wird.

FranzKonz
16.01.2011, 13:16
Nein, ich meine nicht die mutmaßliche Täterin, der mutmaßliche Täter ist Kachelmann. Eine mutmaßliche Täterin gibt es nicht.

Was ich mutmaße, meine Liebe, wirst Du schon mir überlassen müssen.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 13:21
Das mag sein ... Männer tun sich selten gegenseitig
weh - und der Richter ist auch nur ein Mann .....

Der Staatsanwalt - das ist derjenige, der alles daransetzt Kachelmann im Knast zu sehen - sieht zwar aus wie eine Frau, ist aber ein Mann.

batumi
16.01.2011, 13:51
Das ist definitiv falsch, und geht auch aus der Bayernstudie glasklar hervor.

Du kennst die Studie offensichtlich nur vom Hörensagen, ich hab sie gelesen (dafür könnte schassemasse heut noch würgen) und stelle fest entweder hast du sie nicht komplett gelesen oder nicht verstanden.


Noch einen Strang? :shock:
Nein, das halte ich nicht für themenfremd. ;)
Auch hier hilft ein Blick in die Bayernstudie. Polizei und Staatsanwalt sind für die Ermittlungen zuständig, die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht. Eben daraus resultiert die verhältnismäßig große Anzahl der Freisprüche in solchen Verfahren.

Du kennst die Studie offensichtlich nur vom Hörensagen, ich hab sie gelesen (dafür könnte schassemasse heut noch würgen) und stelle fest entweder hast du sie nicht komplett gelesen oder nicht verstanden oder sie eben nur vom Hörensagen kennst.

S. 176 dieser so oft missverstandenen Studie

Das Vortäuschen von und die falsche Verdächtigung wegen
Vergewaltigung und sexueller Nötigung (§§ 145 d, 164 StGB)
Von allen Vorgängen, die sich für die Polizei im Jahr 2000 zunächst
als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben, wurden
nur 7,4 Prozent als Vortäuschen einer Straftat1 oder falsche
Verdächtigung in der PKS registriert. Mit wenigen Ausnahmen handelte
es sich um Fälle mit eindeutiger Beweislage im Hinblick auf
diese Straftaten.

Zu Verfahrenserledigungen durch StA oder Gericht:

Ich zitiere wörtlich die Studie:

Zu einem Freispruch in der Hauptverhandlung kam es in 13 Fällen, weil:
• Aussage gegen Aussage stand, ohne dass einer der Aussagen eine
höhere Glaubwürdigkeit zugekommen wäre (N=7) oder andere Beweismittel
zur Verfügung gestanden hätten,
• im Zweifelsfall für den Angeklagten (in dubio pro reo) entschieden
wurde (N=2),
• das Opfer widersprüchlich aussagte oder von seinem Aussageverweigerungsrecht
(gegen den Ehemann) Gebrauch machte (N=2),
• ein freiwilliger Rücktritt vom Versuch nicht ausgeschlossen werden
konnte (N=1) oder
• der Tatbestand nach Einschätzung des Gerichts nicht erfüllt war
(N=1).
In weiteren drei Fällen sprach das Gericht den Beschuldigten frei, obwohl
der Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllt war. In allen Fällen lagen
Gutachten von Sachverständigen vor, die abschließend zu dem Ergebnis
kamen, dass „die Fähigkeit des Beschuldigten, entsprechend seiner
Unrechtseinsicht zu handeln, aufgrund einer krankhaften seelischen
Störung erheblich vermindert, möglicherweise sogar ausgeschlossen
war“ (§§ 20, 21 StGB). Die Beschuldigten litten an schizophrenen Psychosen,
Schuldunfähigkeit war anzunehmen. Es wurde im Urteil jeweils
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB)
angeordnet. (S. 148 a.a.O. http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpf i.pdf)

Weißt du es ist schon traurig, wenn zum Herhalten der eigenen verknöcherten Einstellung derartige Freisprüche herhalten müssen.

Dieser Studie kann man allerdings entnehmen, dass die StA erst gar nicht anklagt, wenn die Beweismittel nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung ausreichen.

Die Einstellung muss nicht endgültig sein. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn zum Bsp. neue Beweismittel erlangt werden.

Allein dieser Verfahrensweise kann man entnehmen, das keine StA und kein Gericht aus Spaß ein derartiges Verfahren eröffnet. Bei 153 Einstellungen nach 170 II StPO, gehe ich davon aus, dass zumindest 100 Täter ihre Strafe nicht erhalten haben (es sind wahrscheinlich mehr), obwohl die Tat zur Anzeige gebracht wurde. Was in aller Welt muss ein Opfer dabei empfinden, wenn es so etwas lesen muss?

Schön, wenn Du auch der Meinung bist, daß Männer vernünftiger reagieren, bleibt mir nichts weiter, als Dir zuzustimmen. ;)

Und schon wieder eine komplette Fehlinterpretation des Postes mit dem Hang zur Verallgemeinerung wenn es dir in den Krempel passt.

Männer sind nicht beser oder schlechter als Frauen, unter Männern gibt es ebeso viele Honks wie bei den Frauen. Ist halt so.


Ich denke mal, daß ich nicht ausreichend qualifiziert bin, den Job von Polizei und Staatsanwaltschaft zu kritisieren. Ich selbst würde ebenfalls Verfahren frühzeitig aussortieren, die offensichtlich im Sande verlaufen.

Bezgl. der nicht vorhandenen Qualifikation und der damit verbundenen Konsequenz gebe ich dirch recht.

Wärest du jedoch Ermittler, stünden dir andere Quellen zur Verfügung, eben aus diesem Grunde ist dir bekannt, warum welche Verfahren eben doch vor Gericht kommen.


Auch hier noch einmal der Verweis auf die Bayernstudie und da insbesondere auf die Einschätzungen der Sachbearbeiter. Ich glaube nicht, daß ich diesen Teil der Studie falsch verstanden habe.

Da musst du aber sehr gläubig sein, Gott wird´s freuen :), lies die Studie mal bitte komplett, gerne werde ich mich mit dir dann austauschen.

LG BAT

batumi
16.01.2011, 13:53
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.
Anderes Beispiel: Ein überführter und geständiger Mörder ist nicht erst schuldig, wenn ein Urteil gesprochen wurde. -
Der Satz, dass jeder erstmal als unschuldig zu gelten habe, bevor ein Urteil gefällt wird, ist Juristengeschwurbel und realitätsfremd. Den Richter möchte ich sehen, dass bei klarer Beweislage und Geständigkeit, den Täter zunächst als unschuldig ansieht.

Aber auch dieser, liebe Maxi, ist erst nach rechtskräftiger Verurteilung schuldig (obwohl er schuldig ist) :)

batumi
16.01.2011, 13:55
Der Staatsanwalt - das ist derjenige, der alles daransetzt Kachelmann im Knast zu sehen - sieht zwar aus wie eine Frau, ist aber ein Mann.

Blödsinn ein Staatsanwalt ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Staatsanwälte leiten Ermittlungsverfahren und erheben Anklage vor Gericht, wo sie auch als Vertreter der Anklage fungieren.

Rennmaus
16.01.2011, 13:59
Was ich mutmaße, meine Liebe, wirst Du schon mir überlassen müssen.

Was bleibt mir andres übrig, du bist ja total lernresistent.
Allerdings hast du eine unbescholtene Frau nicht öffentlich als "Täterin" zu bezeichnen, auch wenn du ein "mutmaßlich" voransetzt.

Außderdem bitte ich dich, auf derart vertrauliche Anreden zu verzichten, ich bin nicht "deine Liebe".

Rennmaus
16.01.2011, 14:02
Mir mußt Du das nicht sagen, ich weiß das. Der wütende Protest einer Rennmaus zeigt allerdings, daß der Begriff oft mißverstanden wird.

"Petzen" ist m.E. eine nicht zulässige Verniedlichung einer Denunziation.

batumi
16.01.2011, 14:05
"Petzen" ist m.E. eine nicht zulässige Verniedlichung einer Denunziation.

Öhm ... Denunziation ist Petzen auf niedrigem moralischen Niveau nicht mehr und nicht weniger. Man sollte das Wort mal geschichtsfrei für sich nehmen, dann ist es offensichtlicher.

Thauris
16.01.2011, 14:23
Du kennst die Studie offensichtlich nur vom Hörensagen, ich hab sie gelesen (dafür könnte schassemasse heut noch würgen) und stelle fest entweder hast du sie nicht komplett gelesen oder nicht verstanden.

Weißt du es ist schon traurig, wenn zum Herhalten der eigenen verknöcherten Einstellung derartige Freisprüche herhalten müssen.

Dieser Studie kann man allerdings entnehmen, dass die StA erst gar nicht anklagt, wenn die Beweismittel nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung ausreichen.

Und schon wieder eine komplette Fehlinterpretation des Postes mit dem Hang zur Verallgemeinerung wenn es dir in den Krempel passt.

Da musst du aber sehr gläubig sein, Gott wird´s freuen :), lies die Studie mal bitte komplett, gerne werde ich mich mit dir dann austauschen.

LG BAT

:] Lustig!

FranzKonz
16.01.2011, 14:29
Du kennst die Studie offensichtlich nur vom Hörensagen, ich hab sie gelesen (dafür könnte schassemasse heut noch würgen) und stelle fest entweder hast du sie nicht komplett gelesen oder nicht verstanden oder sie eben nur vom Hörensagen kennst.
Den hättest Du Dir schenken können. X(



S. 176 dieser so oft missverstandenen Studie

Das Vortäuschen von und die falsche Verdächtigung wegen
Vergewaltigung und sexueller Nötigung (§§ 145 d, 164 StGB)
Von allen Vorgängen, die sich für die Polizei im Jahr 2000 zunächst
als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben, wurden
nur 7,4 Prozent als Vortäuschen einer Straftat1 oder falsche
Verdächtigung in der PKS registriert. Mit wenigen Ausnahmen handelte
es sich um Fälle mit eindeutiger Beweislage im Hinblick auf
diese Straftaten.
Das sind ausschließlich die Fälle, die unter dem entsprechenden Schlüssel in der Statistik auftauchen.

Auf Seite 174 kannst Du folgendes lesen:


Die an der Sachbearbeiterbefragung beteiligten polizeilichen Sachbear-
beiter schätzen den Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächti-
gungen an allen Anzeigen gem. § 177 StGB im Durchschnitt auf ein Drit-
tel (33,4%). Beinahe zwei Drittel (63,6%) der von ihnen bearbeiteten und
von der Staatsanwaltschaft mit den Begründungen ,,Aussage gegen
Aussage", ,,keine Aussage des Opfers", ,,widersprüchliche Aussage des
Opfers" und ,,Tatbestand nicht erfüllt" gem. § 170 II StPO eingestellten
Verfahren halten sie ,,mit hoher Wahrscheinlichkeit" (36,5%) oder ,,eher"
(27,1%) für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung und nicht für
eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.


Zu Verfahrenserledigungen durch StA oder Gericht:

Ich zitiere wörtlich die Studie:

Zu einem Freispruch in der Hauptverhandlung kam es in 13 Fällen, weil:
• Aussage gegen Aussage stand, ohne dass einer der Aussagen eine
höhere Glaubwürdigkeit zugekommen wäre (N=7) oder andere Beweismittel
zur Verfügung gestanden hätten,
• im Zweifelsfall für den Angeklagten (in dubio pro reo) entschieden
wurde (N=2),
• das Opfer widersprüchlich aussagte oder von seinem Aussageverweigerungsrecht
(gegen den Ehemann) Gebrauch machte (N=2),
• ein freiwilliger Rücktritt vom Versuch nicht ausgeschlossen werden
konnte (N=1) oder
• der Tatbestand nach Einschätzung des Gerichts nicht erfüllt war
(N=1).
In weiteren drei Fällen sprach das Gericht den Beschuldigten frei, obwohl
der Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllt war. In allen Fällen lagen
Gutachten von Sachverständigen vor, die abschließend zu dem Ergebnis
kamen, dass „die Fähigkeit des Beschuldigten, entsprechend seiner
Unrechtseinsicht zu handeln, aufgrund einer krankhaften seelischen
Störung erheblich vermindert, möglicherweise sogar ausgeschlossen
war“ (§§ 20, 21 StGB). Die Beschuldigten litten an schizophrenen Psychosen,
Schuldunfähigkeit war anzunehmen. Es wurde im Urteil jeweils
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB)
angeordnet. (S. 148 a.a.O. http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpf i.pdf)

Weißt du es ist schon traurig, wenn zum Herhalten der eigenen verknöcherten Einstellung derartige Freisprüche herhalten müssen.

Dieser Studie kann man allerdings entnehmen, dass die StA erst gar nicht anklagt, wenn die Beweismittel nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung ausreichen.

Die Einstellung muss nicht endgültig sein. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn zum Bsp. neue Beweismittel erlangt werden.

Allein dieser Verfahrensweise kann man entnehmen, das keine StA und kein Gericht aus Spaß ein derartiges Verfahren eröffnet. Bei 153 Einstellungen nach 170 II StPO, gehe ich davon aus, dass zumindest 100 Täter ihre Strafe nicht erhalten haben (es sind wahrscheinlich mehr), obwohl die Tat zur Anzeige gebracht wurde. Was in aller Welt muss ein Opfer dabei empfinden, wenn es so etwas lesen muss?


Und schon wieder eine komplette Fehlinterpretation des Postes mit dem Hang zur Verallgemeinerung wenn es dir in den Krempel passt.

Männer sind nicht beser oder schlechter als Frauen, unter Männern gibt es ebeso viele Honks wie bei den Frauen. Ist halt so.



Bezgl. der nicht vorhandenen Qualifikation und der damit verbundenen Konsequenz gebe ich dirch recht.

Wärest du jedoch Ermittler, stünden dir andere Quellen zur Verfügung, eben aus diesem Grunde ist dir bekannt, warum welche Verfahren eben doch vor Gericht kommen.



Da musst du aber sehr gläubig sein, Gott wird´s freuen :), lies die Studie mal bitte komplett, gerne werde ich mich mit dir dann austauschen.

LG BAT
Auf diese Polemik gehe ich nicht weiter ein. Das ist nicht zielführend.

Rennmaus
16.01.2011, 14:33
Öhm ... Denunziation ist Petzen auf niedrigem moralischen Niveau nicht mehr und nicht weniger. Man sollte das Wort mal geschichtsfrei für sich nehmen, dann ist es offensichtlicher.

Man kann ein Wort nicht geschichtsfrei nehmen. Der Begriff Denunziation ist eben dadurch gekennzeichnet, daß er in erster Linie im Zusammenhang mit totalitären Staaten gebraucht wird und der Denunzierte Gefahr für Leib und Leben haben muß.
Würdest du einen Schüler, der beim Leher petzt, daß sein Nachbar von ihm abgeschrieben hat, als Denunziaten bezeichnen?
Oder findest du es richtig, eine Frau als Denunziatin zu bezeichnen, die nichts weiter tut, als ihr Recht vor Gericht wahrzunehmen?

FranzKonz
16.01.2011, 14:37
Was bleibt mir andres übrig, du bist ja total lernresistent.
Allerdings hast du eine unbescholtene Frau nicht öffentlich als "Täterin" zu bezeichnen, auch wenn du ein "mutmaßlich" voransetzt.

Außderdem bitte ich dich, auf derart vertrauliche Anreden zu verzichten, ich bin nicht "deine Liebe".

Auch wenn Du noch so sauer auf mich bist: Es gehört zu meinen Grundrechten, zu mutmaßen, was ich will.

FranzKonz
16.01.2011, 14:45
Man kann ein Wort nicht geschichtsfrei nehmen. Der Begriff Denunziation ist eben dadurch gekennzeichnet, daß er in erster Linie im Zusammenhang mit totalitären Staaten gebraucht wird und der Denunzierte Gefahr für Leib und Leben haben muß.
Würdest du einen Schüler, der beim Leher petzt, daß sein Nachbar von ihm abgeschrieben hat, als Denunziaten bezeichnen?
Oder findest du es richtig, eine Frau als Denunziatin zu bezeichnen, die nichts weiter tut, als ihr Recht vor Gericht wahrzunehmen?

Der Witz an der Sache ist doch ganz einfach: Ich verwende das Wort in seiner ursprünglichen Bedeutung, Du deutest das Wort mit dem Sendungsbewußtsein der political correctness um.

Auch "petzen" ist im Allgemeinen negativ konnotiert.

batumi
16.01.2011, 14:46
Den hättest Du Dir schenken können. X(

Hätt ich mir auch lieber erspart, war aber angemessen.



Das sind ausschließlich die Fälle, die unter dem entsprechenden Schlüssel in der Statistik auftauchen.

Du verstehst das wirklich nicht? Nun siehst du mich sprachlos :=


Auf Seite 174 kannst Du folgendes lesen:

Zitat von Bayernstudie
Die an der Sachbearbeiterbefragung beteiligten polizeilichen Sachbear-
beiter schätzen den Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächti-
gungen an allen Anzeigen gem. § 177 StGB im Durchschnitt auf ein Drit-
tel (33,4%). Beinahe zwei Drittel (63,6%) der von ihnen bearbeiteten und
von der Staatsanwaltschaft mit den Begründungen ,,Aussage gegen
Aussage", ,,keine Aussage des Opfers", ,,widersprüchliche Aussage des
Opfers" und ,,Tatbestand nicht erfüllt" gem. § 170 II StPO eingestellten
Verfahren halten sie ,,mit hoher Wahrscheinlichkeit" (36,5%) oder ,,eher"
(27,1%) für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung und nicht für
eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung.

So ... "mit hoher Wahrscheinlichkeit" heißt nicht bewiesen, Fakt ist jedoch, dass diese Anzeigen es nicht bis vor den Richter geschafft haben. Und wenn du dir wirklich mal die Mühe machst, und dir die komplette Statistik duchliest, und aus welchen Gründen die Ermittlungen eingestellt worden sind, dann dürfte auch dir das Bauchweh bereiten.

Es zeigt doch, was ich immer und immer wieder hier poste, dass die Behörden ordentlich arbeiten. Falschanzeigen oder (was schlimm ist) vermutete Falschanzeigen werden erst gar nicht weiter verfolgt.

Ich vestehe dein Problem nicht Franz.


Auf diese Polemik gehe ich nicht weiter ein. Das ist nicht zielführend.

Das war keine Polemik sondern ein freundliches Angebot.

LG BAT

batumi
16.01.2011, 14:50
Man kann ein Wort nicht geschichtsfrei nehmen. Der Begriff Denunziation ist eben dadurch gekennzeichnet, daß er in erster Linie im Zusammenhang mit totalitären Staaten gebraucht wird und der Denunzierte Gefahr für Leib und Leben haben muß.
Würdest du einen Schüler, der beim Leher petzt, daß sein Nachbar von ihm abgeschrieben hat, als Denunziaten bezeichnen?
Oder findest du es richtig, eine Frau als Denunziatin zu bezeichnen, die nichts weiter tut, als ihr Recht vor Gericht wahrzunehmen?

Selbstverständlich kann man das, sonst dürfte man ohne schlechtes Gewissen Worte wie etwa Autobahn, oder Abgas etc. verwenden können.

Nun in erster Linie heißt es doch, dass die Frau "gepetzt" hat aus niedrigen Beweggründen, wenn es die Wahrheit ist, soll es egal sein mit welchem Wort irgendso ein Forendackel (ich weiß noch nicht mal wer es war) sie belegt oder?

Stanley_Beamish
16.01.2011, 14:54
Blödsinn ein Staatsanwalt ist für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Staatsanwälte leiten Ermittlungsverfahren und erheben Anklage vor Gericht, wo sie auch als Vertreter der Anklage fungieren.

Du scheinst etwas verwirrt zu sein. Wo habe ich etwas anderes geschrieben, oder was ist sonst der Grund für Deinen Beitrag?

Stanley_Beamish
16.01.2011, 14:59
Du kennst die Studie offensichtlich nur vom Hörensagen, ich hab sie gelesen (dafür könnte schassemasse heut noch würgen) und stelle fest entweder hast du sie nicht komplett gelesen oder nicht verstanden.
[...]

Häh, mit Deinen Zitaten untermauerst Du genau das, was Konz gesagt hat. Bist Du sicher, die Studie wirklich verstanden zu haben?

Stanley_Beamish
16.01.2011, 15:01
"Petzen" ist m.E. eine nicht zulässige Verniedlichung einer Denunziation.

Das, was die Exfreundin Kachelmanns mutmaßlich gemacht hat, sollte auch nicht verniedlicht werden. Da hast Du natürlich recht.

FranzKonz
16.01.2011, 15:02
...
So ... "mit hoher Wahrscheinlichkeit" heißt nicht bewiesen, Fakt ist jedoch, dass diese Anzeigen es nicht bis vor den Richter geschafft haben. Und wenn du dir wirklich mal die Mühe machst, und dir die komplette Statistik duchliest, und aus welchen Gründen die Ermittlungen eingestellt worden sind, dann dürfte auch dir das Bauchweh bereiten.
...

Es macht in soweit Bauchschmerzen, als sowohl falsche Beschuldigungen als auch echte Vergewaltigungen nicht hinreichend verfolgt werden können.

Das liegt nun mal in der Natur der Sache. Es dürfte keinen Sachverhalt geben, der schwerer beweisbar ist. Das kann man bedauern, aber leider nicht ändern.

Bei ungefähr einem Drittel falscher Beschuldigungen ist es leider nicht möglich, den echten Opfern uneingeschränkt Glauben zu schenken. Traurig, aber einfach wahr.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 15:03
[...]
Würdest du einen Schüler, der beim Leher petzt, daß sein Nachbar von ihm abgeschrieben hat, als Denunziaten bezeichnen?
[...]

Ja.



[...]
Oder findest du es richtig, eine Frau als Denunziatin zu bezeichnen, die nichts weiter tut, als ihr Recht vor Gericht wahrzunehmen?

Wenn die Tat mutmaßlich gar nicht stattgefunden hat, dann ja.

FranzKonz
16.01.2011, 15:08
Wenn die Tat mutmaßlich gar nicht stattgefunden hat, dann ja.
Das ist völlig davon unabhängig, ob die Tat stattgefunden hat. Sicher ist, daß sie ihn angezeigt, also denunziert hat. Denunziantin ist einfach nur kürzer als "Anzeigeerstatterin".

Alle anderen, in diesem Zusammenhang gebrauchten Begriffe schließen immer eine Tendenz ein. Um das aufzuzeigen, verwende ich regelmäßig den Begriff "mutmaßliche Täterin". Interessanterweise ernte ich dafür wütenden Protest. Rede ich vom "mutmaßlichen Opfer", was impliziert, daß die Tat stattgefunden hat, herrscht Zustimmung.

batumi
16.01.2011, 15:12
Der Staatsanwalt - das ist derjenige, der alles daransetzt Kachelmann im Knast zu sehen - sieht zwar aus wie eine Frau, ist aber ein Mann.

Das ist grundlegend falsch, siehe bitte Def. von Staatsanwalt nach. Es geht nicht darum, "alles daran zu setzen, jemand (hier Kachelmann) im Knast zu sehen, sondern darum Straftaten zu verfolgen, vor Gericht zu bringen und aburteilen zu lassen.

batumi
16.01.2011, 15:16
Das ist völlig davon unabhängig, ob die Tat stattgefunden hat. Sicher ist, daß sie ihn angezeigt, also denunziert hat. Denunziantin ist einfach nur kürzer als "Anzeigeerstatterin".

Alle anderen, in diesem Zusammenhang gebrauchten Begriffe schließen immer eine Tendenz ein. Um das aufzuzeigen, verwende ich regelmäßig den Begriff "mutmaßliche Täterin". Interessanterweise ernte ich dafür wütenden Protest. Rede ich vom "mutmaßlichen Opfer", was impliziert, daß die Tat stattgefunden hat, herrscht Zustimmung.

Nein Franz denunzieren so wie du das Wort benutzt ... nun kann ich Rennmaus verstehen ..., ist hier eine gewollte Fehlformulierung um die Anzeige ansich herabzuwürdigen. Ist es um deine Argumentation so schlecht beschiedenen, dass du dich nun schon auf Treibsand fortbewegen musst?

Wenn ich vergewaltigt werde und ich diese Tat zur Anzeige bringe,ist das keine Denunziation, sondern schlicht und einfach die Anzeige einer Tat. Fertig.

WOW ich hätte niemals gedacht, dass du so runtergehst um deine falschen Platz zu verteidigen. mmh

Stanley_Beamish
16.01.2011, 15:19
Das ist grundlegend falsch, siehe bitte Def. von Staatsanwalt nach. Es geht nicht darum, "alles daran zu setzen, jemand (hier Kachelmann) im Knast zu sehen, sondern darum Straftaten zu verfolgen, vor Gericht zu bringen und aburteilen zu lassen.

Du bist reichlich naiv, in diesem Fall ist das jedenfalls nicht so.

batumi
16.01.2011, 15:20
Häh, mit Deinen Zitaten untermauerst Du genau das, was Konz gesagt hat. Bist Du sicher, die Studie wirklich verstanden zu haben?

Stan bist du dir sicher, dass dem Diskurs folgen kannst? Ich halte dich für ein wenig verwirrt, gönne dir etwas Pause, und versuche es dann erneut.

batumi
16.01.2011, 15:21
Du bist reichlich naiv, in diesem Fall ist das jedenfalls nicht so.

Ich bin gewiss viel, aber nicht naiv. Gerade im Fall Kachelmann ist es so.

maxikatze
16.01.2011, 15:22
Das Wort "Denunziant" ist negativ besetzt, weil es sich um ein Anschwärzen handelt und für das mmOpfer in Verbindung mit einer Anzeige deshalb nicht akzeptabel ist.

martin54
16.01.2011, 15:24
Man wird - auch hier greift wieder das, was ich bereits des öfteren sagte - auch die Begriffe, um die es hier nun schon seit geraumer Zeit geht, erst nach Beendigung des Prozesses entwirren können.

Ein weiterer Hinweis auf die Unsinnigkeit des Ausbrütens ungelegter Eier.

Rennmaus
16.01.2011, 15:25
Auch wenn Du noch so sauer auf mich bist: Es gehört zu meinen Grundrechten, zu mutmaßen, was ich will.

Mutmaßen kannst du, was du willst.
Unbescholtene Frauen als Täter hinstellen zu wollen, ist aber kein Grundrecht - von niemandem.

Rennmaus
16.01.2011, 15:26
Der Witz an der Sache ist doch ganz einfach: Ich verwende das Wort in seiner ursprünglichen Bedeutung, Du deutest das Wort mit dem Sendungsbewußtsein der political correctness um.

Auch "petzen" ist im Allgemeinen negativ konnotiert.

Ich habe nicht die Absicht, mich mit dir in dieser Hinsicht auseinanderzusetzen.

Dein Sprachgefühl ist leider sehr unterentwickelt.

FranzKonz
16.01.2011, 15:28
Das ist grundlegend falsch, siehe bitte Def. von Staatsanwalt nach. Es geht nicht darum, "alles daran zu setzen, jemand (hier Kachelmann) im Knast zu sehen, sondern darum Straftaten zu verfolgen, vor Gericht zu bringen und aburteilen zu lassen.

Oltrogges Aufgabe und sein Handeln scheinen sich ein wenig zu unterscheiden.

FranzKonz
16.01.2011, 15:29
Mutmaßen kannst du, was du willst.
Unbescholtene Frauen als Täter hinstellen zu wollen, ist aber kein Grundrecht - von niemandem.

Unbescholtene Männer als Täter hinstellen zu wollen, ist auch kein Grundrecht. Dennoch würdest Du nicht zögern, Kachelmann als mutmaßlichen Täter zu bezeichnen.

batumi
16.01.2011, 15:30
Es macht in soweit Bauchschmerzen, als sowohl falsche Beschuldigungen als auch echte Vergewaltigungen nicht hinreichend verfolgt werden können.

Bezgl. der falschen Beschuldigen müssten die Falschbeschuldigten sich rühren, dann wirds auch mit der Strafverfolgung, bezüglich der echten Vergewaltigungen ... lies diesen Thread, dann erkennt auch du, warum viele Frauen, Mädchen, Männer und Jugen eine solche Tat nicht anzeigen, und wenn dir das nicht hilft beim Erkennen, dann lese die Statistik, dann wird dir vieles klar.


Das liegt nun mal in der Natur der Sache. Es dürfte keinen Sachverhalt geben, der schwerer beweisbar ist. Das kann man bedauern, aber leider nicht ändern.

Mord ohne Leiche auch schwer zu beweisen :( Ach das ist alles Schiete. Unfallflucht auch schwer aber alles machbar, nur nicht immer.



Bei ungefähr einem Drittel falscher Beschuldigungen ist es leider nicht möglich, den echten Opfern uneingeschränkt Glauben zu schenken. Traurig, aber einfach wahr.

Warum? Wenn man das 1/3 ja vorher aussiebt, warum ist es dann so schwer den restlichen 2/3 zu glauben? Verstehe ich nicht.

Und nun dazu die Dunkelziffer liegt 2 - 3 x höher als die tatsächlich angezeigten Fälle. Man kann immer rumlamentieren, und die mm Täter heilig spreche, bis sie verurteilt werden. ABER ... was ist wenn sie nie verurteilt werden, sind sie dann weniger Täter oder weniger schuldig? Ich meine nicht. Deswegen sollte man gerade solche Straftaten schwerst bestrafen (und natürlich auch Falschanzeige, logisch).

Wenn man mit Menschen zusammen kommt, die solches erlitten haben (Vergewaltiugng, Gewaltopfer), dann ist man nicht mehr so schnell dabei Unschuld zu rufen.

Schönen Sonntag BAT

FranzKonz
16.01.2011, 15:31
Das Wort "Denunziant" ist negativ besetzt, weil es sich um ein Anschwärzen handelt und für das mmOpfer in Verbindung mit einer Anzeige deshalb nicht akzeptabel ist.

Die Erstattung einer Anzeige ist nun mal "Anschwärzen". Ich kann auch nichts dafür, daß solche Begriffe so negativ besetzt sind.

batumi
16.01.2011, 15:31
### editiert ###

Och Maus .... mach es wie ich, überlese es großzügig er will ja dass du darauf anspringst, wegen solcher Dinge fliegt man hier aus dem Thread (habe ich gelesen) :cool2:

Rennmaus
16.01.2011, 15:32
Unbescholtene Männer als Täter hinstellen zu wollen, ist auch kein Grundrecht. Dennoch würdest Du nicht zögern, Kachelmann als mutmaßlichen Täter zu bezeichnen.

Er ist der mutmaßliche Täter, auch wenn dir das nicht gefällt.

batumi
16.01.2011, 15:34
Oltrogges Aufgabe und sein Handeln scheinen sich ein wenig zu unterscheiden.

Das wort "scheinen" scheint sorgfältig von dir ausgesucht, in dem Fall "scheint" es nur so, glaube mir, er macht eine gute Arbeit, würde das Gericht ebenso mit den Medien agieren wie K und seine Truppe, wäre die diesbezügliche Berichterstattung doch dann auch etwas anders.

Immer noch fällt mir dazu Frau Friedrichsen ein, welche sich - nachdem sie wochenlang mediale Fürbitten für Kachelmann celebrierte - nun auffällig zurückhält, mich dünkt sie scheint etwas mehr zu wissen, als die Leser ihrer Zeitung:) ;)

FranzKonz
16.01.2011, 15:35
... Ach das ist alles Schiete. ...
Da hast Du mal uneingeschränkt Recht. ;)


Warum? Wenn man das 1/3 ja vorher aussiebt, warum ist es dann so schwer den restlichen 2/3 zu glauben? Verstehe ich nicht.
Das Aussieben ist das Problem. Der Rest ist einfach.


Und nun dazu die Dunkelziffer liegt 2 - 3 x höher als die tatsächlich angezeigten Fälle. Man kann immer rumlamentieren, und die mm Täter heilig spreche, bis sie verurteilt werden. ABER ... was ist wenn sie nie verurteilt werden, sind sie dann weniger Täter oder weniger schuldig? Ich meine nicht. Deswegen sollte man gerade solche Straftaten schwerst bestrafen (und natürlich auch Falschanzeige, logisch).

Wenn man mit Menschen zusammen kommt, die solches erlitten haben (Vergewaltiugng, Gewaltopfer), dann ist man nicht mehr so schnell dabei Unschuld zu rufen.

Schönen Sonntag BAT
Wir drehen uns schon wieder im Kreis. Solange es nicht möglich ist, die Täter festzunageln, solange wird das Problem bestehen. Und solange die Opfer nicht vernünftig mitarbeiten, wie das in vielen Fällen nun mal der Fall ist, tragen die Opfer tragischerweise an diesem Problem eine erhebliche Mitschuld.

schastar
16.01.2011, 15:36
Siehst Du ein, dass das dumm gefragt ist?

Aber für Dich nochmal gaaaaaaaanz langsam .....

Ein Mann der vergewaltigt begeht ein Verbrechen!
Wenn der Schniedel zur Waffe wird ... gehört er entwaffnet und entsorgt.


Noch Fragen?

Wenn er vergewaltigt, was es auch zu beweisen gilt.

martin54
16.01.2011, 15:38
Wenn er vergewaltigt, was es auch zu beweisen gilt.

Ähnliches schrieb ich vor ein paar Beiträgen; indes geht es in der Tat um anderes als den Fall Kachelmann.

batumi
16.01.2011, 15:41
Da hast Du mal uneingeschränkt Recht. ;)


Das Aussieben ist das Problem. Der Rest ist einfach.


Wir drehen uns schon wieder im Kreis. Solange es nicht möglich ist, die Täter festzunageln, solange wird das Problem bestehen. Und solange die Opfer nicht vernünftig mitarbeiten, wie das in vielen Fällen nun mal der Fall ist, tragen die Opfer tragischerweise an diesem Problem eine erhebliche Mitschuld.

Nein Franz, du drehst dich im Kreis, ich stehe schon seit Stunden daneben und warte, dass dir endlich mal schlecht wird.

Nicht die Opfer tragen Mitschuld, Menschen wie du (nicht böse gemeint) sind Hauptursache, dass derartige Straftaten nicht angezeigt werden. Allein der Gedanke dass du auf der Wache sitzt und dem Opfer (noch zitternd vor Angst und Entsetzen) ins Gesicht lächelst und sagst ... tscha meine Jute, Pech keine Zeugen, keine Anzeige usw.usf.

Die Einstellung der Gesellschaft ist es, die die Opfer schweigen läßt, nicht die Tat.

batumi
16.01.2011, 15:44
Die Erstattung einer Anzeige ist nun mal "Anschwärzen". Ich kann auch nichts dafür, daß solche Begriffe so negativ besetzt sind.

Erstattung einer Anzeige heißt Anschwärzen?? FRANZ!!!

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist.

Dös hat überhaupt nichts mit dem von dir geschriebenen zu tun.

maxikatze
16.01.2011, 15:46
Das wort "scheinen" scheint sorgfältig von dir ausgesucht, in dem Fall "scheint" es nur so, glaube mir, er macht eine gute Arbeit, würde das Gericht ebenso mit den Medien agieren wie K und seine Truppe, wäre die diesbezügliche Berichterstattung doch dann auch etwas anders.

Immer noch fällt mir dazu Frau Friedrichsen ein, welche sich - nachdem sie wochenlang mediale Fürbitten für Kachelmann celebrierte - nun auffällig zurückhält, mich dünkt sie scheint etwas mehr zu wissen, als die Leser ihrer Zeitung:) ;)


Man mag zu GF stehen wie man will, sie hat ihre Gründe, nicht mehr pro JK zu argumentieren. Vllt steht die Erkenntniss dahinter, dass auch sie einen Ruf zu verlieren hat, wenn sie sich zu weit für JK aus dem Fenster lehnt.

batumi
16.01.2011, 15:46
Wenn's danach ginge, wäre Rennmaus und einige andere schon lange geflogen. Ich glaube, Henri hat mit ein paar exemplarischen Strafen einfach für Ruhe gesorgt. Das ist auch in Ordnung so, obwohl ich bedauere, daß es Paul und Mara erwischt hat.

Mara.Cuja und Du seid diejenigen aus der Kontra-Kachelmann-Fraktion, die wenigstens versucht haben, sich mit der Bayernstudie auseinanderzusetzen und den Fall einigermaßen nüchtern betrachten.

Zuviel der Ehre, aber du Franz ich muss es jetzt mal OT sagen, neigst dazu die User zu packen und bewusst dahingehend zu provozieren. Bei mir schaffst du es nicht, weil ich - in deinem Fall - es gar nicht soweit kommen lasse, andere Mitschreiber habe ich auf IGNO, erspart mir Ärger.

FranzKonz
16.01.2011, 15:47
Nein Franz, du drehst dich im Kreis, ich stehe schon seit Stunden daneben und warte, dass dir endlich mal schlecht wird.

Nicht die Opfer tragen Mitschuld, Menschen wie du (nicht böse gemeint) sind Hauptursache, dass derartige Straftaten nicht angezeigt werden. Allein der Gedanke dass du auf der Wache sitzt und dem Opfer (noch zitternd vor Angst und Entsetzen) ins Gesicht lächelst und sagst ... tscha meine Jute, Pech keine Zeugen, keine Anzeige usw.usf.

Die Einstellung der Gesellschaft ist es, die die Opfer schweigen läßt, nicht die Tat.

Das ist nicht wahr. Die Gesellschaft (und auch ich) verurteilt Vergewaltigungen. Wenn die Tat nachgewiesen ist, dürft Ihr die Täter von mir aus rädern, vierteilen und hängen.

Und natürlich tragen Opfer oft eine Mitschuld. Hätte die gute Simone nicht gelogen, wäre ihre Aussage ein ganzes Stück glaubwürdiger, und hätte sie sofort Anzeige erstattet, hätten es Polizei und Staatsanwaltschaft leichter gehabt.

maxikatze
16.01.2011, 15:47
Erstattung einer Anzeige heißt Anschwärzen?? FRANZ!!!

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist.

Dös hat überhaupt nichts mit dem von dir geschriebenen zu tun.

Denunzieren, anschwärzen - darauf reitet er doch schon die ganze Zeit.

Ali
16.01.2011, 15:52
Man wird - auch hier greift wieder das, was ich bereits des öfteren sagte - auch die Begriffe, um die es hier nun schon seit geraumer Zeit geht, erst nach Beendigung des Prozesses entwirren können.

Ein weiterer Hinweis auf die Unsinnigkeit des Ausbrütens ungelegter Eier.

Nein, die Begriffe sind juristisch festgelegt. Sie lauten mmOpfer und mmTäter.
Wer von diesen abweicht, beraubt sich seiner Ernsthaftigkeit und eigenen Glaubwürdigkeit, dass es ihm wirklich um Rechtsstaatlichkeit geht und nicht in Wahrheit um Hetzerei geht.
Jedes andere Wort wie Denunziantin und mmTäterin, etc., dass eine niedrige Absicht impliziert und eine Anzeige nicht würdigt, ist absolut unangemessen, bösartig und somit deplaziert.
Am Ende des Prozesses entfällt lediglich das mutmaßlich.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 15:53
Das wort "scheinen" scheint sorgfältig von dir ausgesucht, in dem Fall "scheint" es nur so, glaube mir, er macht eine gute Arbeit, würde das Gericht ebenso mit den Medien agieren wie K und seine Truppe, wäre die diesbezügliche Berichterstattung doch dann auch etwas anders.
[...]

Das OLG musste doch den Stockfehler des Mannheimer Gerichts ausbügeln, und hat die auf Betreiben des Staatsanwaltschaftslaiendarstellers Lars Torben angeordnete U-Haft wegen nicht dringenden Tatverdachts aufgehoben.



[...]

Immer noch fällt mir dazu Frau Friedrichsen ein, welche sich - nachdem sie wochenlang mediale Fürbitten für Kachelmann celebrierte - nun auffällig zurückhält, mich dünkt sie scheint etwas mehr zu wissen, als die Leser ihrer Zeitung:) ;)

Frau Friedrichsen ist Journalistin, und ihr Job ist es, dem Spiegel Auflage zu verschaffen. Wenn die etwas weiß, wird sie es uns mitteilen, das ist ganz sicher.

Rennmaus
16.01.2011, 15:55
Nein, die Begriffe sind juristisch festgelegt. Sie lauten mmOpfer und mmTäter.
Wer von diesen abweicht, beraubt sich seiner Ernsthaftigkeit und eigenen Glaubwürdigkeit, dass es ihm wirklich um Rechtsstaatlichkeit geht und nicht in Wahrheit um Hetzerei geht.
Jedes andere Wort wie Denunziantin und mmTäterin, etc., dass eine niedrige Absicht impliziert und eine Anzeige nicht würdigt, ist absolut unangemessen, bösartig und somit deplaziert.
Am Ende des Prozesses entfällt lediglich das mutmaßlich.

Du bringst es auf den Punkt!

Hydrant
16.01.2011, 15:55
Nein Franz, du drehst dich im Kreis, ich stehe schon seit Stunden daneben und warte, dass dir endlich mal schlecht wird.

Nicht die Opfer tragen Mitschuld, Menschen wie du (nicht böse gemeint) sind Hauptursache, dass derartige Straftaten nicht angezeigt werden. Allein der Gedanke dass du auf der Wache sitzt und dem Opfer (noch zitternd vor Angst und Entsetzen) ins Gesicht lächelst und sagst ... tscha meine Jute, Pech keine Zeugen, keine Anzeige usw.usf.

Die Einstellung der Gesellschaft ist es, die die Opfer schweigen läßt, nicht die Tat.

Nicht der Polizist auf der Wache entscheidet über eine Anklage, sondern die StA. Er (der Polizist) hat in jedem Fall die Anzeige aufzunehmen und an die StA weiter zu leiten.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 15:56
Nein Franz, du drehst dich im Kreis, ich stehe schon seit Stunden daneben und warte, dass dir endlich mal schlecht wird.

Nicht die Opfer tragen Mitschuld, Menschen wie du (nicht böse gemeint) sind Hauptursache, dass derartige Straftaten nicht angezeigt werden. Allein der Gedanke dass du auf der Wache sitzt und dem Opfer (noch zitternd vor Angst und Entsetzen) ins Gesicht lächelst und sagst ... tscha meine Jute, Pech keine Zeugen, keine Anzeige usw.usf.

Die Einstellung der Gesellschaft ist es, die die Opfer schweigen läßt, nicht die Tat.

Versuch Dich doch einfach mal in die Lage eines unschuldigen Kachelmanns zu versetzen. Kannst Du das?

batumi
16.01.2011, 15:57
Das ist nicht wahr. Die Gesellschaft (und auch ich) verurteilt Vergewaltigungen. Wenn die Tat nachgewiesen ist, dürft Ihr die Täter von mir aus rädern, vierteilen und hängen.

Und natürlich tragen Opfer oft eine Mitschuld. Hätte die gute Simone nicht gelogen, wäre ihre Aussage ein ganzes Stück glaubwürdiger, und hätte sie sofort Anzeige erstattet, hätten es Polizei und Staatsanwaltschaft leichter gehabt.

Nein du verurteilst lediglich den Anteil der tatsächlichen Taten, wo der Täter auch rechtskräftig verurteilt wird, du verurteilst noch nebenbei die Opfer, die - aus vielfach schon hier beschriebenen Gründen die Tat nicht anzeigen.

Simone ? hat nicht bezüglich der Tat und des Tathergangs gelogen, sondern es ging dabei wohl darum, ob sich ein paar Damen schon vorher kannten, da machte sie einen Fehler, den viele Opfer machen, nachvollziehbar.

Übrigens hat Kachelmann noch keinen Ton während der Verhandlung ausgesagt. Viele Täter meinen zu schweigen wäre besser ... diese Rechnung geht oft nicht auf.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 15:58
Erstattung einer Anzeige heißt Anschwärzen?? FRANZ!!!

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist.

Dös hat überhaupt nichts mit dem von dir geschriebenen zu tun.

Du solltest bei Zitaten immer eine Quelle angeben! Oder stammt der Wiki-Text von Dir?

FranzKonz
16.01.2011, 15:58
Man wird - auch hier greift wieder das, was ich bereits des öfteren sagte - auch die Begriffe, um die es hier nun schon seit geraumer Zeit geht, erst nach Beendigung des Prozesses entwirren können.

Ein weiterer Hinweis auf die Unsinnigkeit des Ausbrütens ungelegter Eier.

Das ist definitiv richtig, und somit ist klar, daß mein Anliegen verstanden werden kann, wenn man nur will.

batumi
16.01.2011, 15:59
Nicht der Polizist auf der Wache entscheidet über eine Anklage, sondern die StA. Er (der Polizist) hat in jedem Fall die Anzeige aufzunehmen und an die StA weiter zu leiten.

Nein, die Anzeige muss aufgenommen und der Polizist ermittelt im Vorfeld, er kann auch die Ermittlungen einstellen aus vielen Gründen. Sieher hierzu diverse Posts im Thread.

FranzKonz
16.01.2011, 16:00
Du bringst es auf den Punkt!

Und mich in Versuchung. :]

FranzKonz
16.01.2011, 16:01
Nein, die Anzeige muss aufgenommen und der Polizist ermittelt im Vorfeld, er kann auch die Ermittlungen einstellen aus vielen Gründen. Sieher hierzu diverse Posts im Thread.

Ein Polizist darf die Ermittlungen nicht einstellen.

batumi
16.01.2011, 16:03
Das OLG musste doch den Stockfehler des Mannheimer Gerichts ausbügeln, und hat die auf Betreiben des Staatsanwaltschaftslaiendarstellers Lars Torben angeordnete U-Haft wegen nicht dringenden Tatverdachts aufgehoben.

Das OLG musste nichts ausbügeln, es hat lediglich einen Haftbefehl aufgehoben. Und nun Stan muss ich den Austausch in diesem Thread mit dir beenden. Denn Ausdrücke wie Staatsanwaltschaftslaiendarstellers stehen dir zum einen - mangels Qualifikation und Rechtskenntnisse - nicht zu und zum anderen haben sie überhaupt nichts mit dem Thema zu tun. Deine persönlichen Animositäten bezüglich eines Menschen, der Straftaten verfolgt interessieren hier nicht.


Frau Friedrichsen ist Journalistin, und ihr Job ist es, dem Spiegel Auflage zu verschaffen. Wenn die etwas weiß, wird sie es uns mitteilen, das ist ganz sicher.

Ach ja? Das hat Frau Friedrichsen vor ein paar Wochen aber ganz ander gehandhaft, wie dem auch sei, ich gehe davon aus, dass sie nunmehr - wie auch ich - von K. als Täter denkt, das kann sie natürlich nicht öffentlich machen, sonst bekäme sie Ärger mit seinem Anwalt :) ich darf das, ich darf eine private Meinung haben und sie auch äußern.

batumi
16.01.2011, 16:04
Versuch Dich doch einfach mal in die Lage eines unschuldigen Kachelmanns zu versetzen. Kannst Du das?

Soweit mir bekannt ist lügt der doch schon aus Gewohnheit, nein da kann ich mich nicht reindenken, mir sind solche Lügen zuwider ;)

Hydrant
16.01.2011, 16:05
Nein, die Anzeige muss aufgenommen und der Polizist ermittelt im Vorfeld, er kann auch die Ermittlungen einstellen aus vielen Gründen. Sieher hierzu diverse Posts im Thread.

Das ist schon klar. Wenn offensichtlich ist, dass die Anzeige nicht zutreffend ist, wird auch nichts weitergeleitet.
Im Falle einer Vergewaltigung dürfte dies aber nicht so einfach sein, denke ich, da das der Polizist nicht so ohne Weiteres entscheiden kann.

Ali
16.01.2011, 16:14
Und mich in Versuchung. :]

Nein, ich führe dich nicht in Versuchung. Ich finde den Weg zum Narzissmus allein.
Es waren die Worte Kachelmanns selbst sich eine dissoziative Persönlichkeit zu bescheinigen und in Behandlung deswegen geben zu wollen. Ein sehr guter Gedanke von ihm und auch nicht strafrechtlich relevant. Ich habe nirgendwo an keiner Stelle behauptet Kachelmann sei ein Vergewaltiger, ich habe ihn immer als mmVergewaltiger bezeichnet und im Falle, wenn er es denn wäre als nicht typischen Vergewaltiger.
Im Kontext gibt es das Gutachten von Greuel und genauso Andeutungen vom Auftritt des Opfers mit dem Buch „Der Soziopath von nebenan“, das Rückschlüsse auf ihren Therapieinhalt zulässt.
Nicht zuletzt ist das notorische Lügengerüst Kachelmanns ein Zeugnis, das seine eigene Sprache spricht.
Im Umgang mit anderen Narzissten bin ich bewandert. Alles was von mir und auch anderen zu diesem Thema gesagt wurde, war allgemein und konkret als Spekulationen und Parallelen zu diesem Fall, formuliert.

schastar
16.01.2011, 16:17
Erstattung einer Anzeige heißt Anschwärzen?? FRANZ!!!

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist.

Dös hat überhaupt nichts mit dem von dir geschriebenen zu tun.

So muß es richtig heißen:
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines angeblichen Sachverhaltes.....

Erst nach Überprüfung und Sicherung von Beweisen weiß man ob der Anzeigende nicht gelogen hat.

FranzKonz
16.01.2011, 16:44
Nein, die Anzeige muss aufgenommen und der Polizist ermittelt im Vorfeld, er kann auch die Ermittlungen einstellen aus vielen Gründen. Sieher hierzu diverse Posts im Thread.

Kann er nicht. Die Einstellung eines Verfahrens obliegt der Staatsanwaltschaft.

http://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/sexuelle_noetigung_vergewaltigung/ablauf_des_strafverfahrens/

Pyotr
16.01.2011, 16:47
Und natürlich tragen Opfer oft eine Mitschuld. Hätte die gute Simone nicht gelogen, wäre ihre Aussage ein ganzes Stück glaubwürdiger, und hätte sie sofort Anzeige erstattet, hätten es Polizei und Staatsanwaltschaft leichter gehabt.


Opfer können nie Schuld an einem Verbrechen haben das an ihnen begangen wurde, egal was sie getan haben. Alles andere ist "victim blaming" der untersten Schublade und ein RIESEN Grund warum so viele Vergewaltigungn garnicht erst zur Anzeige kommen.

Note: Das ich nur von dem Verbrechen ansich spreche, kontraproduktives Verhalten das nur dazu dient um dreckige Wäsche zu waschen ist wieder was anderes.

Ali
16.01.2011, 16:52
Opfer können nie Schuld an einem Verbrechen haben das an ihnen begangen wurde, egal was sie getan haben. Alles andere ist "victim blaming" der untersten Schublade und ein RIESEN Grund warum so viele Vergewaltigungn garnicht erst zur Anzeige kommen.

Note: Das ich nur von dem Verbrechen ansich spreche, kontraproduktives Verhalten das nur dazu dient um dreckige Wäsche zu waschen ist wieder was anderes.

Herzlich Willkommen, Pyotr und Vielen Dank für deinen konstruktiven Beitrag. :)

FranzKonz
16.01.2011, 16:52
Opfer können nie Schuld an einem Verbrechen haben das an ihnen begangen wurde, egal was sie getan haben. Alles andere ist "victim blaming" der untersten Schublade und ein RIESEN Grund warum so viele Vergewaltigungn garnicht erst zur Anzeige kommen.

Note: Das ich nur von dem Verbrechen ansich spreche, kontraproduktives Verhalten das nur dazu dient um dreckige Wäsche zu waschen ist wieder was anderes.

Du hast mich mißverstanden. Natürlich kann das Opfer keine Schuld an einem Verbrechen haben, es kann aber sehr wohl die Ermittlungen behindern und damit z.B. die Einstellung eines Verfahrens verschulden.

martin54
16.01.2011, 16:55
Nein, die Begriffe sind juristisch festgelegt. Sie lauten mmOpfer und mmTäter.
Wer von diesen abweicht, beraubt sich seiner Ernsthaftigkeit und eigenen Glaubwürdigkeit, dass es ihm wirklich um Rechtsstaatlichkeit geht und nicht in Wahrheit um Hetzerei geht.
Jedes andere Wort wie Denunziantin und mmTäterin, etc., dass eine niedrige Absicht impliziert und eine Anzeige nicht würdigt, ist absolut unangemessen, bösartig und somit deplaziert.
Am Ende des Prozesses entfällt lediglich das mutmaßlich.


Zitat:

"Wenn ich vergewaltigt werde und ich diese Tat zur Anzeige bringe,ist das keine Denunziation, sondern schlicht und einfach die Anzeige einer Tat. Fertig."

Schwer zu verstehen, was ich meinte ?

Ali
16.01.2011, 16:58
Zitat:

"Wenn ich vergewaltigt werde und ich diese Tat zur Anzeige bringe,ist das keine Denunziation, sondern schlicht und einfach die Anzeige einer Tat. Fertig."

Schwer zu verstehen, was ich meinte ?

Haben wir uns irgendwo missverstanden? Dann tut es mir leid.
Obiges Zitat ist vollkommen richtig formuliert und ganz klar zu vertstehen.

Rennmaus
16.01.2011, 17:01
Herzlich Willkommen, Pyotr und Vielen Dank für deinen konstruktiven Beitrag. :)

Dem schließe ich mich an.

martin54
16.01.2011, 17:02
Haben wir uns irgendwo missverstanden? Dann tut es mir leid.
Obiges Zitat ist vollkommen richtig formuliert und ganz klar zu vertstehen.

Es kann in zwei Richtungen gedeutet werden. Es kann sein:

1. eine Vorverurteilung, wenn es sich auf den Strangtitel bezieht oder
2. der Beweis, daß der Strangtitel schon längst nicht mehr von Belang ist.

Pyotr
16.01.2011, 17:03
Du hast mich mißverstanden. Natürlich kann das Opfer keine Schuld an einem Verbrechen haben, es kann aber sehr wohl die Ermittlungen behindern und damit z.B. die Einstellung eines Verfahrens verschulden.

Dann entschuldige bitte.


Ja ich gebe dir recht, wer absichtlich versucht den Prozess und die "Wahrheit" zu lenken der tut sich damit keinen Gefallen, gerade als Opfer (wenn es denn eines ist).

Das mit dem sofort zur Anzeige bringen ist immer ein heikles Thema bei Vergewaltigungen. Da die äußeren und die emotionalen Umstände der Opfer es oft sehr erschweren so etwas sofort melden.

Ali
16.01.2011, 17:12
Es kann in zwei Richtungen gedeutet werden. Es kann sein:

1. eine Vorverurteilung, wenn es sich auf den Strangtitel bezieht oder
2. der Beweis, daß der Strangtitel schon längst nicht mehr von Belang ist.

Ich bezog mich in obigem Posting auf folgendes Zitat von dir:

"Man wird - auch hier greift wieder das, was ich bereits des öfteren sagte - auch die Begriffe, um die es hier nun schon seit geraumer Zeit geht, erst nach Beendigung des Prozesses entwirren können.

Ein weiterer Hinweis auf die Unsinnigkeit des Ausbrütens ungelegter Eier."

Eine Vorverurteilung lässt sich theoretisch umgehen indem die Unschuldsvermutung auf beiden Seiten nicht aus dem Gleichgewicht gerät.
Menschen haben eine unterschiedliche Wahrnehmung und unterschiedliche Meinungen aus deren Erfahrungen sämtliche ( und um nichts anderes handelt es sich hier) Selbstläufer entstehen.
Es als Meinung zu formulieren ist legitim, Hetzereien und Rechthaben wollen sind kleingeistig und abstossend.

martin54
16.01.2011, 17:23
Soweit mir bekannt ist lügt der doch schon aus Gewohnheit, nein da kann ich mich nicht reindenken, mir sind solche Lügen zuwider ;)


Ich bezog mich in obigem Posting auf folgendes Zitat von dir:

"Man wird - auch hier greift wieder das, was ich bereits des öfteren sagte - auch die Begriffe, um die es hier nun schon seit geraumer Zeit geht, erst nach Beendigung des Prozesses entwirren können.

Ein weiterer Hinweis auf die Unsinnigkeit des Ausbrütens ungelegter Eier."

Eine Vorverurteilung lässt sich theoretisch umgehen indem die Unschuldsvermutung auf beiden Seiten nicht aus dem Gleichgewicht gerät.
Menschen haben eine unterschiedliche Wahrnehmung und unterschiedliche Meinungen aus deren Erfahrungen sämtliche ( und um nichts anderes handelt es sich hier) Selbstläufer entstehen.
Es als Meinung zu formulieren ist legitim, Hetzereien und Rechthaben wollen sind kleingeistig und abstossend.

noch ein Versuch, definitiv der letzte, seufz:

Zitat:
Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
Versuch Dich doch einfach mal in die Lage eines unschuldigen Kachelmanns zu versetzen. Kannst Du das?

Soweit mir bekannt ist lügt der doch schon aus Gewohnheit, nein da kann ich mich nicht reindenken, mir sind solche Lügen zuwider

Diese Reaktion auf den Beitrag von Stanley kann man zwar als Meinung deuten, ich allerdings tue das nicht; es paßt in das von mir angesprochene Schema.

Ali
16.01.2011, 17:39
noch ein Versuch, definitiv der letzte, seufz:

Zitat:
Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
Versuch Dich doch einfach mal in die Lage eines unschuldigen Kachelmanns zu versetzen. Kannst Du das?

Soweit mir bekannt ist lügt der doch schon aus Gewohnheit, nein da kann ich mich nicht reindenken, mir sind solche Lügen zuwider

Diese Reaktion auf den Beitrag von Stanley kann man zwar als Meinung deuten, ich allerdings tue das nicht; es paßt in das von mir angesprochene Schema.

Vielleicht machst du dir ja mal die Mühe batumis Beiträge insgesamt anzusehen wie auch die von Stanley_Beamish.
Dann bekommst du ein besseres und auch klareres Bild.
Es ist nicht fair sich die Rosinen herauszupicken, die einem vielleicht gerade selbst passen, ob unbewusst oder bewusst und das Ganze in eine Schieflage bringen. Denn es war kurz zuvor batumi, die auch auf die Unschuldsvermutung noch einmal explizit hinwies. Dies in einem Posting mit maxikatze.
Dass Kachelmann ein notorischer Lügner ist, ist hinreichend bekannt. Ob er allerdings zum Tatvorwurf gelogen hat, sei mal dahingestellt.
batumi wollte nach meiner Einschätzung damit zum Ausdruck bringen, dass sie einem notorischen Lügner nicht oder schwer glauben kann. Das ist ihre ehrliche Meinung und die muss man respektieren.
Mir geht es nicht anders und ich kann das durchaus nachvollziehen.
Erlaube batumi die Gegenfrage und lass dich von der Antwort, die übrigens im ganzen Strang zu lesen ist, überraschen.
Hier gilt es nicht mit zweierlei Maß zu messen.
Genau das tust du gerade.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 18:04
Vielleicht machst du dir ja mal die Mühe batumis Beiträge insgesamt anzusehen wie auch die von Stanley_Beamish.
Dann bekommst du ein besseres und auch klareres Bild.
Es ist nicht fair sich die Rosinen herauszupicken, die einem vielleicht gerade selbst passen, ob unbewusst oder bewusst und das Ganze in eine Schieflage bringen. Denn es war kurz zuvor batumi, die auch auf die Unschuldsvermutung noch einmal explizit hinwies. Dies in einem Posting mit maxikatze.
Dass Kachelmann ein notorischer Lügner ist, ist hinreichend bekannt. Ob er allerdings zum Tatvorwurf gelogen hat, sei mal dahingestellt.
batumi wollte nach meiner Einschätzung damit zum Ausdruck bringen, dass sie einem notorischen Lügner nicht oder schwer glauben kann. Das ist ihre ehrliche Meinung und die muss man respektieren.
Mir geht es nicht anders und ich kann das durchaus nachvollziehen.
Erlaube batumi die Gegenfrage und lass dich von der Antwort, die übrigens im ganzen Strang zu lesen ist, überraschen.
Hier gilt es nicht mit zweierlei Maß zu messen.
Genau das tust du gerade.

Sie sollte nicht einem Lügner glauben, sondern sich gedanklich in die Situation eines zu Unrecht angeschuldigten Mannes vor Gericht begeben.
Das fehlende Sich in die Lage von unschuldigen Opfern versetzen bemängelt ihr empathischen Frauen doch andauernd an uns unsensiblen Männern.

Marlen
16.01.2011, 18:06
Der Staatsanwalt - das ist derjenige, der alles daransetzt Kachelmann im Knast zu sehen - sieht zwar aus wie eine Frau, ist aber ein Mann.

Du kannst lustige Sachen erzählen :D

Marlen
16.01.2011, 18:10
Wenn er vergewaltigt, was es auch zu beweisen gilt.

Ja klar, dazu müssen alle zwei Dutzend Frauen antreten und aussagen
und der harmlose Kachelmann braucht für jede Einzelne mindestens
einen Anwalt :D

.... und Deine Omma war ein Eichhörnchen :))

DieLara
16.01.2011, 18:14
Im Umgang mit anderen Narzissten bin ich bewandert.

Dann sind wir schon zu zweit. :]

batumi
16.01.2011, 18:25
Das ist schon klar. Wenn offensichtlich ist, dass die Anzeige nicht zutreffend ist, wird auch nichts weitergeleitet.
Im Falle einer Vergewaltigung dürfte dies aber nicht so einfach sein, denke ich, da das der Polizist nicht so ohne Weiteres entscheiden kann.

Nein auch hier entscheidet der ermittelnde Beamte, ob der die Sache an die StA weiterleitet oder nicht, selbstverständlich wird er im Zweifel (wie übrigens bei jeder Anzeige, egal welcher Vorwurf) die Sache an die StA weitergeben.

batumi
16.01.2011, 18:26
Kann er nicht. Die Einstellung eines Verfahrens obliegt der Staatsanwaltschaft.

http://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/sexuelle_noetigung_vergewaltigung/ablauf_des_strafverfahrens/

Die Ermittlungen mein Hase, kann der ermittelnde Beamte auch einstellen, ist so, glaub es oder nicht, es ändert nichts an der Tatsache.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 18:30
Ja klar, dazu müssen alle zwei Dutzend Frauen antreten und aussagen
und der harmlose Kachelmann braucht für jede Einzelne mindestens
einen Anwalt :D

.... und Deine Omma war ein Eichhörnchen :))

Auf wessen Veranlassung treten denn diese zwei Dutzend Frauen an?

FranzKonz
16.01.2011, 18:31
Die Ermittlungen mein Hase, kann der ermittelnde Beamte auch einstellen, ist so, glaub es oder nicht, es ändert nichts an der Tatsache.

Hmm. Ich würde Dir ja gerne glauben, mein Engel, aber ich wurde im Laufe meines Lebens dreimal wegen Bagatellen angezeigt, und jedesmal wurde ich von der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens unterrichtet.

Darum wäre es mir schon recht, wenn Du mir einen Beleg für Deine Behauptung beibringen könntest. Dann müßte ich nicht glauben, sondern dürfte wissen.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 18:44
Die Ermittlungen mein Hase, kann der ermittelnde Beamte auch einstellen, ist so, glaub es oder nicht, es ändert nichts an der Tatsache.

Ich schlage vor, solange Du deine Behauptung nicht beweisen kannst, halten wir uns dann doch lieber an die offizielle Internetseite der Polizei.

http://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/sexuelle_noetigung_vergewaltigung/ablauf_des_strafverfahrens/

http://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/diebstahl_einbruch/ablauf_des_strafverfahrens/strafanzeige/

https://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/weitere_delikte/ablauf_des_strafverfahrens/

batumi
16.01.2011, 18:46
noch ein Versuch, definitiv der letzte, seufz:

Zitat:
Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
Versuch Dich doch einfach mal in die Lage eines unschuldigen Kachelmanns zu versetzen. Kannst Du das?

Soweit mir bekannt ist lügt der doch schon aus Gewohnheit, nein da kann ich mich nicht reindenken, mir sind solche Lügen zuwider

Diese Reaktion auf den Beitrag von Stanley kann man zwar als Meinung deuten, ich allerdings tue das nicht; es paßt in das von mir angesprochene Schema.

martin, wenn du mich schon zitierst, dann bitte zusammenhängend:

Franz:


Das ist nicht wahr. Die Gesellschaft (und auch ich) verurteilt Vergewaltigungen. Wenn die Tat nachgewiesen ist, dürft Ihr die Täter von mir aus rädern, vierteilen und hängen.

Und natürlich tragen Opfer oft eine Mitschuld. Hätte die gute Simone nicht gelogen, wäre ihre Aussage ein ganzes Stück glaubwürdiger, und hätte sie sofort Anzeige erstattet, hätten es Polizei und Staatsanwaltschaft leichter gehabt.

Darauf ich:


Nein du verurteilst lediglich den Anteil der tatsächlichen Taten, wo der Täter auch rechtskräftig verurteilt wird, du verurteilst noch nebenbei die Opfer, die - aus vielfach schon hier beschriebenen Gründen die Tat nicht anzeigen.

Simone ? hat nicht bezüglich der Tat und des Tathergangs gelogen, sondern es ging dabei wohl darum, ob sich ein paar Damen schon vorher kannten, da machte sie einen Fehler, den viele Opfer machen, nachvollziehbar.

Übrigens hat Kachelmann noch keinen Ton während der Verhandlung ausgesagt. Viele Täter meinen zu schweigen wäre besser ... diese Rechnung geht oft nicht auf.

Darauf Stan:


Versuch Dich doch einfach mal in die Lage eines unschuldigen Kachelmanns zu versetzen. Kannst Du das?

Darauf ich:


Soweit mir bekannt ist lügt der doch schon aus Gewohnheit, nein da kann ich mich nicht reindenken, mir sind solche Lügen zuwider ;)


In diesem Zusammenhang (so ist er nämlich richtig) sollte man diesen Diskurs sehen und nicht aus dem Zusammenhang gerissen.

Was mit zweierlei Maß urteilen betrifft, mag es sein, dass die Unvoreingenommenheit Schaden genommen, wenn man einem notorischen Lügner auf einmal glauben soll, aber da ich hier - wie schon erwähnt - privat poste, ist das wenig relevant. Dies ist ein Forum und kein Gericht, ich muss keine gerichtsverwertbare Meinung zu diesem Thema abgeben, und mich dementsprechend auch nicht zurückhalten.

Soweit mir bekannt ist, hat Kachelmann bei der polizeilichen Vernehmung zum Tattag ausgesagt, diese Aussage ist nicht an die Öffentlichkeit gegangen. Seit Prozessbeginn schweigt er sich aus.

Ich für meinen Teil bin gespannt auf die Aussage K. bei der Polizei ... irgendwann werden wir sie lesen können, aber dann haben wir die olle Kachel gewiss schon vergessen.

batumi
16.01.2011, 18:51
Hmm. Ich würde Dir ja gerne glauben, mein Engel, aber ich wurde im Laufe meines Lebens dreimal wegen Bagatellen angezeigt, und jedesmal wurde ich von der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens unterrichtet.

Darum wäre es mir schon recht, wenn Du mir einen Beleg für Deine Behauptung beibringen könntest. Dann müßte ich nicht glauben, sondern dürfte wissen.

Was bezüglich deiner "Bagatellen" geschehen ist, weiß ich nicht, könnte es aber für dich in Erfahrung bringen ;) evtl. ist ja auch noch Strafantrag gestellt worden, der wird dann durch die StA verfügt (eingesellt oder Anklageerhebung).

FranzKonz
16.01.2011, 18:55
Was bezüglich deiner "Bagatellen" geschehen ist, weiß ich nicht, könnte es aber für dich in Erfahrung bringen ;) evtl. ist ja auch noch Strafantrag gestellt worden, der wird dann durch die StA verfügt (eingesellt oder Anklageerhebung).

Ich glaube nicht, daß Du da noch etwas herausfindest, es lohnt auch der Mühe nicht.

Nenn' mir lieber einen Beleg für Deine Behauptung.

DieLara
16.01.2011, 19:03
Ich für meinen Teil bin gespannt auf die Aussage K. bei der Polizei ... irgendwann werden wir sie lesen können, aber dann haben wir die olle Kachel gewiss schon vergessen.

K. hat vor dem Haftrichter eine Aussage gemacht.
Bei der Polizei soll er lediglich seinen Anwalt angerufen haben (laut Medien).

Über die Aussage vor dem Haftrichter wurde in den Medien berichtet.

EINE Passage lautet:


Gericht verliest Aussage

Man kennt von ihm mithin nur das, was er in der Vernehmung durch den Haftrichter am 24. März gesagt hat. Diese Aussage verlas das Gericht. Kachelmann berichtet darin von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit Sabine W., davon, dass sie ihn mit Handschellen in der Hand und hochgezogenem Strickkleid auf dem Bett erwartet habe. Danach konfrontierte sie ihn mit ihrem Verdacht, er habe eine andere Beziehung. Er räumte die Untreue ein, „ich habe nicht versucht zu kämpfen“, man habe sich normal verabschiedet, es sei „ein Beziehungsende“ gewesen. „Ich habe kein Messer benutzt“, sagte er vor dem Haftrichter, allerdings könne er nicht hundertprozentig ausschließen, es angefasst zu haben.

http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann-will-nicht-aussagen/-/1472782/4639886/-/index.html

Pyotr
16.01.2011, 19:42
Meine Meinung zu dem Thema:

Ich kann mich nicht darüber äußern oder urteilen ob Herr Kachelmann nun schuldig ist oder nicht.


Allerdings finde ich es interessant das Herr Kachelmann länger in Untersuchungshaft war als so manch verurteilter Vergewaltiger im Gefängnis.

Pillefiz
16.01.2011, 19:50
Meine Meinung zu dem Thema:

Ich kann mich nicht darüber äußern oder urteilen ob Herr Kachelmann nun schuldig ist oder nicht.


Allerdings finde ich es interessant das Herr Kachelmann länger in Untersuchungshaft war als so manch verurteilter Vergewaltiger im Gefängnis.

was genau meinst du mit interessant? Ich hätte eher gesagt: merkwürdig..

Fremder
16.01.2011, 20:03
Deine verschwörungstheorie krankt daran, dass Grossmann nicht mehr und nicht weniger ist als der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, d. h. er ist derjenige, der offiziell mit der Presse spricht. Mit dem Fall an sich hat er überhaupt nichts zu tun.

Nun Fakt ist, dass die Luftfahrtunternehmen, die ohnehin die Lüge nicht glaubten, eigene Messungen vornahmen und überführten damit die Lobby- Propagandisten der Lüge. Wäre Kachelmann frei gewesen und hätte im Auftrag der Fluggesellschaften ein offizielles Gutachten erstellt, hätte dies vielleicht zu gewaltigen Turbulenzen in der Weltpolitik geführt. Immerhin wurde der gesamte europäische Luftraum über eine Woche lang geschlossen.

http://info.kopp-verlag.de/news/vulkanasche-computersimulationen-und-panik-im-luftverkehr.html

http://info.kopp-verlag.de/news/enthuellt-europaeische-militaers-nutzen-den-totalausfall-der-zivilen-luftfahrt-fuer-kriegsspiele.html


P.S. Es war sowieso eine absurde, an den Haaren herbeigezogene Beschuldigung.
Vier Wochen nach der angeblichen Vergewaltigung erstattete die Dame Anzeige.
Warum so spät, und warum hätte er sie denn vergewaltigen sollen, er war doch derjenige, der die Verbindung beendete?
An „Freiwilligen“ fehlte es ihm wahrlich nicht, oder meinst du doch?:))

Fremder
16.01.2011, 20:10
Allerdings finde ich es interessant das Herr Kachelmann länger in Untersuchungshaft war als so manch verurteilter Vergewaltiger im Gefängnis.
Tja.
Das Landgericht Mannheim erweckt den Anschein, als sei es die oberste politische Justizinstanz der Lobby zu Durchsetzung ihrer Interessen.
Sämtliche großen Prozesse gegen unabhängige Holocaust- Wissenschaftler, die Ketzer unserer Tage, kamen in Mannheim zur Anklage und ABURTEILUNG.

stscherer
16.01.2011, 20:13
Ich natürlich, wer sonst? :)

Er gilt vor dem Gesetz als unschuldig, bis seine Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt ist. Das heißt natürlich noch lange nicht, dass er wirklich unschuldig ist.

Mich überrascht es immer wieder, wenn wichtige Prinzipien, die unsere Freiheit und unsere Art zu leben garantieren, leichtfertig für Mainstream und Populismus über Bord geworfen werden.

Schuld und Unschuld sind, aber Rechtsnormen gelten, und sie haben aus zwei Gründen Geltung:

Nr.1: Ihnen wird Geltung verschafft - dies ist allerdings in jedem Rechtssystem möglich, denn auch in einem zutiefst unmoralischen System kann eine Norm von Mächtigen durchgesetzt und ihr damit Geltung verschafft werden - nicht nur unsere eigene Geschichte belegt dies, wir können es täglich überall auf der Welt zum Leid vieler Menschen beobachten - und sollten dankbar sein, dass es in unserem Land anders ist - denn es gibt...

Nr.2: In einem Rechtsstaat kommt hinzu, dass sich eine Rechtsnorm selbst Geltung verschafft, also moralisch legitimiert und damit allgemein anerkannt ist. Das macht den entscheidenden Fortschritt unseres Systems aus - und garantiert uns viele Freiheiten, nicht zuletzt die, in einem solchen Forum relativ unbehelligt schreiben zu dürfen.

Konkret geht hier um 2 Rechtsnormen:

Die erste ist die Strafbarkeit einer Vergewaltigung - sie erfüllt in unserer Gesellschaft inzwischen sowohl die erste als auch die zweite Kategorie, sie wird also nicht nur in Geltung gesetzt, sondern verschafft sich diese selbst. Bei allem Streit sollten wir nicht vergessen, dass dies nicht überall auf der Welt so ist - und auch bei uns nicht immer so war.

Die zweite Rechtsnorm ist schwieriger, wie auch die Diskussion hier zeigt: handelt es sich bei der Unschuldsvermutung um eine Rechtsnorm, die sich selbst Geltung verschafft, oder ist sie nur von der Staatsmacht verordnet und moralisch nicht hinreichend gerechtfertigt? Und gilt nun jemand als unschuldig, oder ist er es tatsächlich bis zur Rechtskraft eines Urteils?

Zwar können nach der Logik Schuld oder Unschuld nicht gelten, aber dies ist ja nicht die Intention der Aussage; es geht eigentlich um etwas Anderes, nämlich um den eigentlichen Kern der Unschuldsvermutung: ist JEDER von uns so lange unschuldig, bis er rechtskräftig verurteilt ist, oder steht jeder von uns dauerhaft unter Bewährung, „gilt“ also als unschuldig, bis der Staat gegen ihn genügend Beweise hat, um ihm seine Schuld zu beweisen?

Eine philosophische Frage, die mit einer anderen Frage korrespondiert: ist in unserem Land alles erlaubt, ausser, es wird ausdrücklich verboten, oder leben wir in einem Land, in welchem das System ständig den Bürgern misstraut - und die Bürger sich untereinander ebenfalls misstrauen.

Ich halte es für eine grosse Errungenschaft der letzten 40 Jahre, dass wir auf dem Weg sind - jedenfalls bis 911 auf dem Weg waren - ein Land zu werden, in dem der Bürger Vertrauen erhielt - und unschuldig war, bis ihm rechtskräftig das Gegenteil nachgewiesen war. Doch löst sich dieser vermeintliche Konsenz auf, wir befinden uns immer mehr auf dem Weg in einen Staat, der misstraut und in dem jeder nur noch auf Bewährung als unschuldig gilt. Wir hatten dies schon: das System nach dem 2. Weltkrieg hatte eine solches misstrauische Ausrichtung, die aber inzwischen als überwunden galt...

Wir müssen uns entscheiden: wollen wir weiterhin nicht nur unschuldig gelten, sondern tatsächlich unschuldig sein, wollen wir weiterhin Freiheiten nicht nur „bis auf Weiteres“ haben, sondern tatsächlich Freiheit besitzen? Wobei damit natürlich die Freiheit im juristischen Sinne gemeint ist, andere Freiheitsbegriffe sprengen den hiesigen Rahmen bei weitem.

Aber in der juristischen Bereich müssen wir auch akzeptieren, dass für diese richtig verstandene Unschuldsvermutung auch ein Preis gezahlt werden muss: jeder Angeklagte ist juristisch unschuldig, bis er rechtskräftig verurteilt worden ist. Für mich ist das nicht zu viel verlangt, und ich gebe das nicht für einen einzigen Prozess auf, nur weil man diesen Prozess mit falsch verstandenem Geschlechterkampf überlagert.

stscherer
16.01.2011, 20:19
Rache ist zweifelsfrei eine niedere Absicht.

Allerdings speist sich der staatliche Strafanspruch auch aus dem Rachegedanken - in manchen Systemen wie den USA mehr, in anderen wie dem unseren weniger.

GG146
16.01.2011, 20:32
Wir müssen uns entscheiden: wollen wir weiterhin nicht nur unschuldig gelten, sondern tatsächlich unschuldig sein, wollen wir weiterhin Freiheiten nicht nur „bis auf Weiteres“ haben, sondern tatsächlich Freiheit besitzen? Wobei damit natürlich die Freiheit im juristischen Sinne gemeint ist, andere Freiheitsbegriffe sprengen den hiesigen Rahmen bei weitem.

Schwacher Vortrag.

Einem Schuldigen kann man bis zur rechtskräftigen Verurteilung maximal den Anspruch zugestehen, als unschuldig zu gelten und wie ein Unschuldiger behandelt zu werden. Das Unschuldigsein kann ihm die Rechtsordnung ebensowenig schenken, wie sie bestimmen kann, dass die Erde sich aus Paritätsgründen ab dem 01.01.2012 andersrum zu drehen habe, weil die Sonne lange genug im Osten aufgegangen sei und jetzt mal die Leute im Westen dran seien.

Etwas mehr Bescheidenheit würde unseren heutigen Rechtsdenkern gut zu Gesicht stehen. Bei Richtern halte ich sogar Demut im Angesicht der ungeheuren Verantwortung, die diese Funktion mit sich bringt, für eine Berufspflicht. Leider ist die diametral entgegengesetzte innere Haltung für heutige Richter in Deutschland und Europa kennzeichnend, der pure Hochmut.

stscherer
16.01.2011, 20:35
Die Ermittlungen mein Hase, kann der ermittelnde Beamte auch einstellen, ist so, glaub es oder nicht, es ändert nichts an der Tatsache.

Kann er nicht:

§ 170 StPO [Erhebung der öffentlichen Klage; Einstellung des Verfahrens]

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

batumi
16.01.2011, 20:45
K. hat vor dem Haftrichter eine Aussage gemacht.
Bei der Polizei soll er lediglich seinen Anwalt angerufen haben (laut Medien).

Über die Aussage vor dem Haftrichter wurde in den Medien berichtet.

EINE Passage lautet:

Zitat:
Gericht verliest Aussage

Man kennt von ihm mithin nur das, was er in der Vernehmung durch den Haftrichter am 24. März gesagt hat. Diese Aussage verlas das Gericht. Kachelmann berichtet darin von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit Sabine W., davon, dass sie ihn mit Handschellen in der Hand und hochgezogenem Strickkleid auf dem Bett erwartet habe. Danach konfrontierte sie ihn mit ihrem Verdacht, er habe eine andere Beziehung. Er räumte die Untreue ein, „ich habe nicht versucht zu kämpfen“, man habe sich normal verabschiedet, es sei „ein Beziehungsende“ gewesen. „Ich habe kein Messer benutzt“, sagte er vor dem Haftrichter, allerdings könne er nicht hundertprozentig ausschließen, es angefasst zu haben.


http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann-will-nicht-aussagen/-/1472782/4639886/-/index.html

Danke Lara, aber wie wahrscheinlich ist es denn, dass sie mt der Frage "hast du noch ein paar andere?" wartet bis nach dem "Strickkleidhandschellendings"`? Eher unwahrscheinlich, dass es so gewesen ist. Auch dass er nicht ausschließen kann das Messer angefasst zu haben ... nach dem Sex? Nach der gütlichen Trennung nach dem Sex? Noch nen Apfel gegessen oder was? Na ja, da ist es besser, dass er schweigt :)

stscherer
16.01.2011, 20:46
Schwacher Vortrag.

Nun ja, manchmal ersetzen persönliche Angriffe inhaltliche Auseinandersetzungen, insbesondere, wenn sie populär erscheinen..


Einem Schuldigen kann man bis zur rechtskräftigen Verurteilung maximal den Anspruch zugestehen, als unschuldig zu gelten und wie ein Unschuldiger behandelt zu werden. Das Unschuldigsein kann ihm die Rechtsordnung ebensowenig schenken, wie sie bestimmen kann, dass die Erde sich aus Paritätsgründen ab dem 01.01.2012 andersrum zu drehen habe, weil die Sonne lange genug im Osten aufgegangen sei und jetzt mal die Leute im Westen dran seien.

Juristisch gibt es keinen Schuldigen bis zur rechtskräftigen Verurteilung.

Anderweitige Schuldbegriffe hat ein Richter nicht zu beurteilen, dies tun andere Instanzen. Und da ich eine ganze Menge Respekt vor diesen Instanzen habe, werde ich ebenfalls auf diesen Ebenen öffentlich auch nicht richten. Aber dies muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Das infantile Beispiel ist, bei allem Respekt, nicht zielführend - aber hier sicherlich schnell populär.


Etwas mehr Bescheidenheit würde unseren heutigen Rechtsdenkern gut zu Gesicht stehen. Bei Richtern halte ich sogar Demut im Angesicht der ungeheuren Verantwortung, die diese Funktion mit sich bringt, für eine Berufspflicht. Leider ist die diametral entgegengesetzte innere Haltung für heutige Richter in Deutschland und Europa kennzeichnend, der pure Hochmut.

Die allgemeine Justizschelte teile ich nicht im Geringsten - im speziellen Fall allerdings würde auch ich der Staatsanwaltschaft und dem Gericht tatsächlich wesentlich mehr Verständnis für die Grundlagen des (Straf-)Rechtssystems wünschen.

Paul Blume
16.01.2011, 20:47
Nun Fakt ist, dass die Luftfahrtunternehmen, die ohnehin die Lüge nicht glaubten, eigene Messungen vornahmen und überführten damit die Lobby- Propagandisten der Lüge. Wäre Kachelmann frei gewesen und hätte im Auftrag der Fluggesellschaften ein offizielles Gutachten erstellt, hätte dies vielleicht zu gewaltigen Turbulenzen in der Weltpolitik geführt. Immerhin wurde der gesamte europäische Luftraum über eine Woche lang geschlossen.

http://info.kopp-verlag.de/news/vulkanasche-computersimulationen-und-panik-im-luftverkehr.html

http://info.kopp-verlag.de/news/enthuellt-europaeische-militaers-nutzen-den-totalausfall-der-zivilen-luftfahrt-fuer-kriegsspiele.html


P.S. Es war sowieso eine absurde, an den Haaren herbeigezogene Beschuldigung.
Vier Wochen nach der angeblichen Vergewaltigung erstattete die Dame Anzeige.
Warum so spät, und warum hätte er sie denn vergewaltigen sollen, er war doch derjenige, der die Verbindung beendete?
An „Freiwilligen“ fehlte es ihm wahrlich nicht, oder meinst du doch?:))


Wenn Du hier ernst genommen werden willst, solltest Du Dich besser informieren. Die Nebenklägerin hat UNSTREITIG wenige Stunden nach der Tat Anzeige erstattet, mithin früher, als dies die meisten Vergewaltigungsopfer tun.

batumi
16.01.2011, 20:55
Kann er nicht:

§ 170 StPO [Erhebung der öffentlichen Klage; Einstellung des Verfahrens]

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Ok, ich kläre das ab, da ich die Handlungsweise anders kenne, und melde dann morgen das Ergebnis. Sollte ich mich geirrt haben (kommt ja auch mal vor :) ) werde ich auch auch dies mitteilen. Bis dahin abwarten. Ich weiß aus vielen Fällen, dass die Polizei die Anzeige gar nicht erst weitergeleitet hat. Nun denn, bin ich auf meine alten Tagen auch noch neugierig :)

Dir würde ich so nen kleinen Erfolg können stscherer :p

batumi
16.01.2011, 20:58
Tja.
Das Landgericht Mannheim erweckt den Anschein, als sei es die oberste politische Justizinstanz der Lobby zu Durchsetzung ihrer Interessen.

Ach ja? Wodurch? Weil es seine Arbeit macht, oder weil es seine Arbeit macht ungeachtet dessen, gegen wen sie sich richtet (die Arbeit)?

batumi
16.01.2011, 21:01
Die allgemeine Justizschelte teile ich nicht im Geringsten - im speziellen Fall allerdings würde auch ich der Staatsanwaltschaft und dem Gericht tatsächlich wesentlich mehr Verständnis für die Grundlagen des (Straf-)Rechtssystems wünschen.

Warum? Da die relevanten Sachen (Zeugenaussagen, Gutachten etc.) nicht in ihrer Gesamtheit veröffentlicht wurden (bis jetzt) kannst doch auch du noch nicht mal ansatzweise beurteilen, ob und inwieweit das erkennende Gericht oder die StA Verständnis für die Grundlagen des Straf-Rechtssystems haben, oder auch nicht. Deine eigene Einschätzung folgt da doch eher deinem Gefühl, als irgendwelchen objektiven Gegebenheiten.

Paul Blume
16.01.2011, 21:04
Kann er nicht:

§ 170 StPO [Erhebung der öffentlichen Klage; Einstellung des Verfahrens]

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.


Vielleicht kann man es pragmatisch lösen: Die Beamten vor Ort reden den Leuten die Strafanzeige aus, nehmen sie erst gar nicht auf, wenn sie das Vorgebrachte für offensichtlich unbeweisbar, unsinnig oder offensichtlich erlogen erkennen. Das habe ich mehrfach persönlich (nicht als Anzeigeerstatterin!) erlebt. Eine Anzeige wird in solchen Fällen nur aufgenommen, wenn der Anzeigeerstatter daruf besteht. Die meisten Lügner passieren schon diese Hürde nicht, weil sie sich einschüchtern lassen.

stscherer
16.01.2011, 21:06
Das entspricht auch meiner praktischen Erfahrung. Wenn man jemanden aber nicht abschütteln kann, dann entscheidet einzig und allein die StA in diesem Verfahrensstadium... ;)

Stanley_Beamish
16.01.2011, 21:09
Schwacher Vortrag.

Einem Schuldigen kann man bis zur rechtskräftigen Verurteilung maximal den Anspruch zugestehen, als unschuldig zu gelten und wie ein Unschuldiger behandelt zu werden. Das Unschuldigsein kann ihm die Rechtsordnung ebensowenig schenken, wie sie bestimmen kann, dass die Erde sich aus Paritätsgründen ab dem 01.01.2012 andersrum zu drehen habe, weil die Sonne lange genug im Osten aufgegangen sei und jetzt mal die Leute im Westen dran seien.

Etwas mehr Bescheidenheit würde unseren heutigen Rechtsdenkern gut zu Gesicht stehen. Bei Richtern halte ich sogar Demut im Angesicht der ungeheuren Verantwortung, die diese Funktion mit sich bringt, für eine Berufspflicht. Leider ist die diametral entgegengesetzte innere Haltung für heutige Richter in Deutschland und Europa kennzeichnend, der pure Hochmut.

Schwache Replik auf einen sehr guten Beitrag stscherers. Wie kann jemand ein Schuldiger sein, bevor ein Gericht sein Urteil gesprochen hat? Er ist Angeklagter und nichts weiter.

batumi
16.01.2011, 21:09
Das entspricht auch meiner praktischen Erfahrung. Wenn man jemanden aber nicht abschütteln kann, dann entscheidet einzig und allein die StA in diesem Verfahrensstadium... ;)

Deiner praktischen Erfahrung? Wenn man jemanden aber nicht abschütteln kann? Würdest du mir das mal erläutern?

Meiner praktischen Erfahrung und subjektiven Einschätzung nach, hält sich gerade dieses Gericht über alles Maße an die Grundlagen.

batumi
16.01.2011, 21:12
Schwache Replik auf einen sehr guten Beitrag stscherers. Wie kann jemand ein Schuldiger sein, bevor ein Gericht sein Urteil gesprochen hat? Er ist Angeklagter und nichts weiter.

Quatsch, es laufen viele Täter rum, die in dubio pro reo freigesprochen wurden, dadurch sind sie zwar frei, aber immer noch schuldig (so sie denn die Tat begangen haben).

Stanley_Beamish
16.01.2011, 21:14
Vielleicht kann man es pragmatisch lösen: Die Beamten vor Ort reden den Leuten die Strafanzeige aus, nehmen sie erst gar nicht auf, wenn sie das Vorgebrachte für offensichtlich unbeweisbar, unsinnig oder offensichtlich erlogen erkennen. Das habe ich mehrfach persönlich (nicht als Anzeigeerstatterin!) erlebt. Eine Anzeige wird in solchen Fällen nur aufgenommen, wenn der Anzeigeerstatter daruf besteht. Die meisten Lügner passieren schon diese Hürde nicht, weil sie sich einschüchtern lassen.

Es geht um Einstellung von Ermittlungen. Es müssen also schon Ermittlungen aufgenommen worden sein, bzw. wie ich es meistens vermute, so getan worden sein, also ob Ermittlungen aufgenommen wurden. Mir wurden auch schon mehrere Einstellungen von Ermittlungen zugestellt. Im Briefkopf stand immer "Staatsanwaltschaft Berlin".

Stanley_Beamish
16.01.2011, 21:15
Quatsch, es laufen viele Täter rum, die in dubio pro reo freigesprochen wurden, dadurch sind sie zwar frei, aber immer noch schuldig (so sie denn die Tat begangen haben).

Vielleicht vor Gott, aber nicht mehr hier auf Erden.

stscherer
16.01.2011, 21:15
Quatsch, es laufen viele Täter rum, die in dubio pro reo freigesprochen wurden, dadurch sind sie zwar frei, aber immer noch schuldig (so sie denn die Tat begangen haben).

Sind sie nicht! Sie sind juristisch unschuldig! Ob Kachelmann unschuldig bleibt oder nicht, wird sich zeigen.

Geht es hier um Sieg oder Niederlage? Ich für meinen Teil hatte heute meinen Sieg:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,739795,00.html#ref=rss

batumi
16.01.2011, 21:16
Es geht um Einstellung von Ermittlungen. Es müssen also schon Ermittlungen aufgenommen worden sein, bzw. wie ich es meistens vermute, so getan worden sein, also ob Ermittlungen aufgenimmen wurden. Mir wurden auch schon mehrere Einstellungen von Ermittlungen zugestellt. Im Briefkopf statt immer "Staatsanwaltschaft Berlin".

Was macht ihr eigentlich immer, dass ihr Briefe von der Staatsanwaltschaft erhaltet, die euch Einstellungen von Ermittlungen mitteilen? ?(

Hydrant
16.01.2011, 21:18
[...]Ich weiß aus vielen Fällen, dass die Polizei die Anzeige gar nicht erst weitergeleitet hat. [...]

Das kann schon sein, wenn die Anzeige offensichtlich nichts getaugt hat, aus welchen Gründen auch immer. Oder die Ermittlungen im Vorfeld nichts oder Gegenteiliges ergeben haben. Das habe ich weiter oben ja schon geschrieben.

Aber grundsätzlich muss die Polizei die Anzeige aufnehmen und, wenn keine Gründe dagegen sprechen, an die StA weiterleiten und weiter ermitteln. Die StA stellt dann die Ermittlungen ein oder auch nicht, je nach dem Faktenstand.

batumi
16.01.2011, 21:18
Sind sie nicht! Sie sind juristisch unschuldig! Ob Kachelmann unschuldig bleibt oder nicht, wird sich zeigen.

Geht es hier um Sieg oder Niederlage? Ich für meinen Teil hatte heute meinen Sieg:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,739795,00.html#ref=rss

Siehst du hier liegt der Hase im Pfeffer begraben.

Wir reden von der Schuld ansich, du von der gesetzlich abgeurteilten. Du kannst in dubio pro reo freigesprochen sein und trotzdem der Täter der dir vorgeworfenen Tat.

Deswegen ist mir das Urteil im Fall Kachelmann vollkommen schnurzdiwurz, da ich ihn für schuldig halte, egal wie das Gericht darüber urteilen wird.

Ich war übrigens auch immer der Meinung, dass Harry Wörz die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat, egal wie oft das Gericht anders entschieden hat. :)

batumi
16.01.2011, 21:19
Das kann schon sein, wenn die Anzeige offensichtlich nichts getaugt hat, aus welchen Gründen auch immer. Das habe ich weiter oben ja schon geschrieben.

Aber grundsätzlich muss die Polizei die Anzeige aufnehmen und, wenn keine Gründe dagegen sprechen, an die StA weiterleiten und weiter ermitteln. Die StA stellt dann die Ermittlungen ein oder auch nicht, je nach dem Faktenstand.

Na dann sind wir uns ja fast einig :), ich frage aber morgen trotzdem mal nach.

batumi
16.01.2011, 21:21
Vielleicht vor Gott, aber nicht mehr hier auf Erden.

Stan ... ich hoffe nur, dass dir nichts passiert und du selber Opfer deines Hochmutes wirst.

Pyotr
16.01.2011, 21:25
Vielleicht kann man es pragmatisch lösen: Die Beamten vor Ort reden den Leuten die Strafanzeige aus, nehmen sie erst gar nicht auf, wenn sie das Vorgebrachte für offensichtlich unbeweisbar, unsinnig oder offensichtlich erlogen erkennen. Das habe ich mehrfach persönlich (nicht als Anzeigeerstatterin!) erlebt. Eine Anzeige wird in solchen Fällen nur aufgenommen, wenn der Anzeigeerstatter daruf besteht. Die meisten Lügner passieren schon diese Hürde nicht, weil sie sich einschüchtern lassen.


Na dann hoffen wir doch alle mal, das die Polizei kompetent genug ist das zu entscheiden wem sie es ausreden sollte oder nicht.

Gerade bei Gewaltverbrechen stelle ich mir es nicht prickelnd vor wenn ich das Gefühl hätte der Polizist nimmt mich nicht ernst und versucht mir eine Anzeige auszureden. In solchen Fällen ist Fingerspitzengefühlt gefragt, was die Polizei oft leider nicht hat (siehe Suizid eines Jugendlichen nach Vernehmung wegen eines angeblich geplanten Attentades).

Ich weiß nicht ob ich es lustig finde wenn die Exekutive auch gleichzeitig die Judikative ist. :eek:



Vielleicht vor Gott, aber nicht mehr hier auf Erden.

Vor Gott und den Opfern natürlich.

Fremder
16.01.2011, 21:27
Wenn Du hier ernst genommen werden willst, solltest Du Dich besser informieren.
O.K. Gilt auch für dich.
Kannst du dich noch daran erinnern.
Da war doch brisanter Fund im Fall Kachelmann. „In der Wohnung des mutmaßlichen Vergewaltigung Opfers ist ein Messer mit Kachelmanns Fingerabdrücken gefunden worden..bla, bla, bla“
(News.de, 22.04.2010) Schlag mal nach.
Das Messer, so die Staatsanwaltschaft damals, enthielte Kachelmanns Fingerabdrücke, was ohnehin nicht Außergewöhnlich gewesen wäre, da er öfter in der Wohnung war.
Aber auch dieser „BEWEIS“ war konstruiert: „Die Fingerabdrücke stellten sich als Falschmeldung heraus, denn die Ermittler hatten gar keine Abdrücke von K. am Griff des Messers gefunden- obwohl Sabine W. aussagte, er habe das Messer mehrere Minuten festgehalten.“ (Spiegel 31/2010, S. 57)
Meiner Meinung nach das ist ein Witz des Jahres, ein Justizskandal.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 21:30
Na dann hoffen wir doch alle mal, das die Polizei kompetent genug ist das zu entscheiden wem sie es ausreden sollte oder nicht.

Gerade bei Gewaltverbrechen stelle ich mir es nicht prickelnd vor wenn ich das Gefühl hätte der Polizist nimmt mich nicht ernst und versucht mir eine Anzeige auszureden. In solchen Fällen ist Fingerspitzengefühlt gefragt, was die Polizei oft leider nicht hat (siehe Suizid eines Jugendlichen nach Vernehmung wegen eines angeblich geplanten Attentades).

Ich weiß nicht ob ich es lustig finde wenn die Exekutive auch gleichzeitig die Judikative ist. :eek:




Vor Gott und den Opfern natürlich.

Die Staatsanwaltschaft, also die Instanz, die über die Einstellung von Ermittlungen entscheidet, ist Teil der Exekutive.

Ali
16.01.2011, 21:33
O.K. Gilt auch für dich.
Kannst du dich noch daran erinnern.
Da war doch brisanter Fund im Fall Kachelmann. „In der Wohnung des mutmaßlichen Vergewaltigung Opfers ist ein Messer mit Kachelmanns Fingerabdrücken gefunden worden..bla, bla, bla“
(News.de, 22.04.2010) Schlag mal nach.
Das Messer, so die Staatsanwaltschaft damals, enthielte Kachelmanns Fingerabdrücke, was ohnehin nicht Außergewöhnlich gewesen wäre, da er öfter in der Wohnung war.
Aber auch dieser „BEWEIS“ war konstruiert: „Die Fingerabdrücke stellten sich als Falschmeldung heraus, denn die Ermittler hatten gar keine Abdrücke von K. am Griff des Messers gefunden- obwohl Sabine W. aussagte, er habe das Messer mehrere Minuten festgehalten.“ (Spiegel 31/2010, S. 57)
Meiner Meinung nach das ist ein Witz des Jahres, ein Justizskandal.

Das Messer interessiert uns längst nicht méhr, denn es wurde nie eindeutig geklärt.
Uns interessiert die Schweizerin.
Woher kommst du Fremder?
Aus Deútschland?? :D

Paul Blume
16.01.2011, 21:34
Warum? Da die relevanten Sachen (Zeugenaussagen, Gutachten etc.) nicht in ihrer Gesamtheit veröffentlicht wurden (bis jetzt) kannst doch auch du noch nicht mal ansatzweise beurteilen, ob und inwieweit das erkennende Gericht oder die StA Verständnis für die Grundlagen des Straf-Rechtssystems haben, oder auch nicht. Deine eigene Einschätzung folgt da doch eher deinem Gefühl, als irgendwelchen objektiven Gegebenheiten.


VOLLSTE ZUSTIMMUNG!


Ich finde es ein Unding, dass sich Juristen, die es besser wissen müssten, anmaßen, Staatsanwaltschaft und Gericht zu kritisieren, obwohl sie weder Aktenkenntnis haben noch in den nichtöffentlichen Teilen der Hauptverhandlung dabei waren.

Zufällig halte ich K. für einen zu Verurteilenden. Wäre es anders, würde ich dennoch niemals als Juristin unter eigenem Namen, also unter Zuhilfenahme einer gewissen vorhandenen oder eingebildeten Autorität, die beteiligten Justizorgane aufgrund von Pressemeldungen kritisieren.

Das hat schon was, wenn man zugleich AUF DIE UNSCHULDSVERMUTUNG POCHT.

FranzKonz
16.01.2011, 21:35
Sind sie nicht! Sie sind juristisch unschuldig! Ob Kachelmann unschuldig bleibt oder nicht, wird sich zeigen.

Geht es hier um Sieg oder Niederlage? Ich für meinen Teil hatte heute meinen Sieg:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,739795,00.html#ref=rss

Schuld hat einen moralischen und einen juristischen Aspekt, die beiden Seiten gilt es zu trennen. Da wir schon die juristische Seite mangels Akteneinsicht nicht ausreichend behandeln können, müssen wir mit der moralischen Seite im vorliegenden Fall gar nicht erst anfangen.

batumi
16.01.2011, 21:35
O.K. Gilt auch für dich.
Kannst du dich noch daran erinnern.
Da war doch brisanter Fund im Fall Kachelmann. „In der Wohnung des mutmaßlichen Vergewaltigung Opfers ist ein Messer mit Kachelmanns Fingerabdrücken gefunden worden..bla, bla, bla“
(News.de, 22.04.2010) Schlag mal nach.
Das Messer, so die Staatsanwaltschaft damals, enthielte Kachelmanns Fingerabdrücke, was ohnehin nicht Außergewöhnlich gewesen wäre, da er öfter in der Wohnung war.
Aber auch dieser „BEWEIS“ war konstruiert: „Die Fingerabdrücke stellten sich als Falschmeldung heraus, denn die Ermittler hatten gar keine Abdrücke von K. am Griff des Messers gefunden- obwohl Sabine W. aussagte, er habe das Messer mehrere Minuten festgehalten.“ (Spiegel 31/2010, S. 57)
Meiner Meinung nach das ist ein Witz des Jahres, ein Justizskandal.

In Anbetracht der Tatsache, dass K. daselbst die Nutzung des Messers nicht ausgeschlossen hat ... kann ich da keinen Justizskandal erkennen.

Pyotr
16.01.2011, 21:36
Die Staatsanwaltschaft, also die Instanz, die über die Einstellung von Ermittlungen entscheidet, ist Teil der Exekutive.

Ah ok, danke für den Hinweis. Jedenfalls wäre es mir trotzdem lieber wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet was verfolgt wird und was nicht.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 21:37
Was macht ihr eigentlich immer, dass ihr Briefe von der Staatsanwaltschaft erhaltet, die euch Einstellungen von Ermittlungen mitteilen? ?(

Wir sind böse Jungs. :]

Nein, im Ernst, hast Du noch nie mit der Staatsanwaltschaft zu tun gehabt, Anzeige erstattet, oder bist selber angezeigt worden?

Paul Blume
16.01.2011, 21:37
O.K. Gilt auch für dich.
Kannst du dich noch daran erinnern.
Da war doch brisanter Fund im Fall Kachelmann. „In der Wohnung des mutmaßlichen Vergewaltigung Opfers ist ein Messer mit Kachelmanns Fingerabdrücken gefunden worden..bla, bla, bla“
(News.de, 22.04.2010) Schlag mal nach.
Das Messer, so die Staatsanwaltschaft damals, enthielte Kachelmanns Fingerabdrücke, was ohnehin nicht Außergewöhnlich gewesen wäre, da er öfter in der Wohnung war.
Aber auch dieser „BEWEIS“ war konstruiert: „Die Fingerabdrücke stellten sich als Falschmeldung heraus, denn die Ermittler hatten gar keine Abdrücke von K. am Griff des Messers gefunden- obwohl Sabine W. aussagte, er habe das Messer mehrere Minuten festgehalten.“ (Spiegel 31/2010, S. 57)
Meiner Meinung nach das ist ein Witz des Jahres, ein Justizskandal.

Leute, irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich heute fliegen werde, wenn das so weiter geht.



Lies vielleicht einfach mal den Strang, bevor Du hier absonderst. das Messer wurde hier rauf und runter diskutiert.

batumi
16.01.2011, 21:38
VOLLSTE ZUSTIMMUNG!


Ich finde es ein Unding, dass sich Juristen, die es besser wissen müssten, anmaßen, Staatsanwaltschaft und Gericht zu kritisieren, obwohl sie weder Aktenkenntnis haben noch in den nichtöffentlichen Teilen der Hauptverhandlung dabei waren.

Zufällig halte ich K. für einen zu Verurteilenden. Wäre es anders, würde ich dennoch niemals als Juristin unter eigenem Namen, also unter Zuhilfenahme einer gewissen vorhandenen oder eingebildeten Autorität, die beteiligten Justizorgane aufgrund von Pressemeldungen kritisieren.

Das hat schon was, wenn man zugleich AUF DIE UNSCHULDSVERMUTUNG POCHT.

Wasn für Juristen?

Die "echten" Juristen, mit denen ich gesprochen habe über diesen Fall, und es waren etliche, haben für das Gericht nur Anerkennung, dass es dieses Verfahren so objektiv durchzieht. ... aber zurück zu meiner Frage: Wans für Juristen?

Stanley_Beamish
16.01.2011, 21:39
Das Messer interessiert uns längst nicht méhr, denn es wurde nie eindeutig geklärt.
Uns interessiert die Schweizerin.
Woher kommst du Fremder?
Aus Deútschland?? :D

Für wen sprichst Du? Wer ist "uns"?

batumi
16.01.2011, 21:40
Wir sind böse Jungs. :]

Nein, im Ernst, hast Du noch nie mit der Staatsanwaltschaft zu tun gehabt, Anzeige erstattet, oder bist selber angezeigt worden?

Ne mich hat noch niemand angezeigt, warum auch? Ich habe jemanden angezeigt, am 18.01.2010, das erste Mal in meinem Leben. Anzeige mit Strafantrag, deswegen (da Strafantrag) isset auch zur StA gegangen. Aber sonst ich bin ein braves Mädel ... oder schlau :) kannst dir was aussuchen ;)

Paul Blume
16.01.2011, 21:40
Ah ok, danke für den Hinweis. Jedenfalls wäre es mir trotzdem lieber wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet was verfolgt wird und was nicht.

Mir auch. Wenn ich so etwas mitbekommen habe, hatte ich immer das Gefühl ausrasten zu müssen.

Andererseits werden die Leute manchmal (die Lügner) auch vor sich selbst geschützt. Und wenn wer darauf besteht, dass die Anzeige aufgenommen wird, dann müssen und werden die Polbeamten das selbstverständlich tun. Ansonsten bekämen sie ne Menge Ärger...

Fremder
16.01.2011, 21:42
Ach ja? Wodurch? Weil es seine Arbeit macht, oder weil es seine Arbeit macht ungeachtet dessen, gegen wen sie sich richtet (die Arbeit)?

Es besteht dringenden Anlass zu der Befürchtung, dass die Mannheimer Justiz durch die Aufrechterhaltung Haftbefehls sich schützte. :cool2:

Stanley_Beamish
16.01.2011, 21:42
Ne mich hat noch niemand angezeigt, warum auch? Ich habe jemanden angezeigt, am 18.01.2010, das erste Mal in meinem Leben. Anzeige mit Strafantrag, deswegen (da Strafantrag) isset auch zur StA gegangen. Aber sonst ich bin ein braves Mädel ... oder schlau :) kannst dir was aussuchen ;)

Dann entscheide ich mich für brav.

batumi
16.01.2011, 21:43
Ne mich hat noch niemand angezeigt, warum auch? Ich habe jemanden angezeigt, am 18.01.2010, das erste Mal in meinem Leben. Anzeige mit Strafantrag, deswegen (da Strafantrag) isset auch zur StA gegangen. Aber sonst ich bin ein braves Mädel ... oder schlau :) kannst dir was aussuchen ;)

Upps hab doch glatt vergessen ... vor ca. 6 Jahren hat mich jemand angezeigt wegen angeblicher Falschaussage vor Gericht, das ist erst gar nicht aus der Polizeidienststelle rausgegangen. Erfahren habe ich das auch erst Jahre später durch Zufall. Sry hatte ich wirklich vergessen.

Ali
16.01.2011, 21:43
VOLLSTE ZUSTIMMUNG!


Ich finde es ein Unding, dass sich Juristen, die es besser wissen müssten, anmaßen, Staatsanwaltschaft und Gericht zu kritisieren, obwohl sie weder Aktenkenntnis haben noch in den nichtöffentlichen Teilen der Hauptverhandlung dabei waren.Zufällig halte ich K. für einen zu Verurteilenden. Wäre es anders, würde ich dennoch niemals als Juristin unter eigenem Namen, also unter Zuhilfenahme einer gewissen vorhandenen oder eingebildeten Autorität, die beteiligten Justizorgane aufgrund von Pressemeldungen kritisieren.

Das hat schon was, wenn man zugleich AUF DIE UNSCHULDSVERMUTUNG POCHT.

Da gebe ich dir auch uneingeschränkt Recht. :]

batumi
16.01.2011, 21:43
Dann entscheide ich mich für brav.

Da kannste mal sehen wie schlau ich bin, dass ich so einen braven Eindruck auf dich mache :))

batumi
16.01.2011, 21:44
Es besteht dringenden Anlass zu der Befürchtung, dass die Mannheimer Justiz durch die Aufrechterhaltung Haftbefehls sich schützte. :cool2:

Hä? Wovor schützte?

Paul Blume
16.01.2011, 21:45
Wasn für Juristen?

Die "echten" Juristen, mit denen ich gesprochen habe über diesen Fall, und es waren etliche, haben für das Gericht nur Anerkennung, dass es dieses Verfahren so objektiv durchzieht. ... aber zurück zu meiner Frage: Wans für Juristen?

Die Schriftstellerin Wolff und wer sich hin und wieder in diversen Lokalblättern hat interviewen lassen. Bitte zwinge mich jetzt nicht, dass nachzurecherchieren. Wir sind uns doch einig, dass es in den Medien Schelte auch von Seiten irgendwelcher mehr oder weniger angesehener Juristen gab? Unseren Mituser nehme ich da aus. Der schreibt hier ja sozusagen auch privat.

Hydrant
16.01.2011, 21:45
Das Messer interessiert uns längst nicht méhr, denn es wurde nie eindeutig geklärt.
[...]

Es wurde eindeutig geklärt.

Das Messer ist weder mit Fingerabdrücken bzw. DNA von Kachelmann noch mit der DNA des mO's an den relevanten Stellen behaftet. Zumindest nicht in ausreichender und somit als beweisträchtig zu geltender Menge.
Und nur zur Erinnerung: Das Messer war ein zentraler Punkt für die Anklage einer "besonders schweren Vergewaltigung".

Das wurde vor Gericht eindeutig geklärt. Die StA hatte diesen Befund schon vor Anklageerhebung in den Händen.

Ali
16.01.2011, 21:45
Für wen sprichst Du? Wer ist "uns"?

Für UNSalle.
Die Sache mit dem Messer ist geklärt. Es brachte keine eindeutigen Beweisedie für oder gegen die Tat sprachen.
Ich tipp(t)e auf schlampige Spurenermittlung.

batumi
16.01.2011, 21:48
Die Schriftstellerin Wolff und wer sich hin und wieder in diversen Lokalblättern hat interviewen lassen. Bitte zwinge mich jetzt nicht, dass nachzurecherchieren. Wir sind uns doch einig, dass es in den Medien Schelte auch von Seiten irgendwelcher mehr oder weniger angesehener Juristen gab? Unseren Mituser nehme ich da aus. Der schreibt hier ja sozusagen auch privat.

Ahso, sry ich dachte du meinst die foreneigenen Juristen ;), ein schlimmer Vogel ist das, der ins eigene Nest ein Häufchen macht, egal ob es Juristen oder Bäcker sind, so was macht man nicht.

Hydrant
16.01.2011, 21:48
Für [B][...]
Ich tipp(t)e auf schlampige Spurenermittlung.

Damit sprichst Du nicht für mich. So schlampig kann eine Spurenermittlung nicht sein.

Paul Blume
16.01.2011, 21:49
Es besteht dringenden Anlass zu der Befürchtung, dass die Mannheimer Justiz durch die Aufrechterhaltung Haftbefehls sich schützte. :cool2:

Die halten den Mann einfach nur für schuldig, vielleicht auch für gefährlich. Möglicherweise wissen sie, wie in solchen Fällen Zeugen reihenweise umfallen, sobald der Verdächtige frei ist und Einfluss nehmen kann....

Alles gute Gründe für die StA, dafür zu kämpfen, dass die U-Haft fortdauert.

batumi
16.01.2011, 21:50
Es wurde eindeutig geklärt.

Das Messer ist weder mit Fingerabdrücken bzw. DNA von Kachelmann noch mit der DNA des mO's an den relevanten Stellen behaftet. Zumindest nicht in ausreichender und somit als beweisträchtig zu geltender Menge.
Und nur zur Erinnerung: Das Messer war ein zentraler Punkt für die Anklage einer "besonders schweren Vergewaltigung".

Das wurde vor Gericht eindeutig geklärt. Die StA hatte diesen Befund schon vor Anklageerhebung in den Händen.

Stimmt nicht:

Mannheim; 20.12.2010 (dapd). Die mit Spannung erwarteten DNA-Analysen haben im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann keine eindeutige Klärung gebracht. Die Spur am angeblichen Tatmesser ist Kachelmann nicht zuzuordnen. Der Sachverständige des Landeskriminalamts Baden-Württemberg sagte am Montag vor dem Landgericht Mannheim: „Der Angeklagte ist als Verursacher der Spur nicht auszuschließen. Aber auch eine Sekundärübertragung ist möglich." Als möglichen Übertragungsweg nannte Gerhard Bäßler, dass die Frau zuerst Kachelmann anfasste und direkt danach das Messer.

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:fzHHUd6pt_EJ:news.de.msn.com/panorama/bilder.aspx%3Fcp-documentid%3D152750726+dna+kachelmann+messer&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a

Pyotr
16.01.2011, 21:52
Mir auch. Wenn ich so etwas mitbekommen habe, hatte ich immer das Gefühl ausrasten zu müssen.

Andererseits werden die Leute manchmal (die Lügner) auch vor sich selbst geschützt. Und wenn wer darauf besteht, dass die Anzeige aufgenommen wird, dann müssen und werden die Polbeamten das selbstverständlich tun. Ansonsten bekämen sie ne Menge Ärger...

Bei absolut eindeutigen Fällen wo gelogen wird ok, aber lieber einen Lügner entlarven und der Staatsanwaltschaft etwas Arbeit machen als das ein Verbrechen ungesühnt bleibt.

Ich glaube jetzt nicht das das oft passiert, mir geht es eher darum das irgendein Beamter einem wirklichen Opfer eines Gewaltverbrechen nicht versucht auszureden eine Anzeige zu erstatten nur weil er der MEINUNG ist das es nichts bringt/oder das Opfer lügt.
Klar wird dann fast jedes Opfer trotzdem darauf bestehen, aber es muss höllig wehtun wenn man das Gefühl hat nicht einmal die Polizei nimmt einen ernst.

Fremder
16.01.2011, 21:52
Oh Mann...
Ich wüsst jetzt keine konkrete Erklärung dazu, aber so viel Energie für einen angeblichen Vergewaltigungs- Prozeß??????

100% dürfte da etwas weit größeres dahinterstecken.

Vielleicht efahren wir es noch...:))

batumi
16.01.2011, 21:53
Stimmt nicht:

Mannheim; 20.12.2010 (dapd). Die mit Spannung erwarteten DNA-Analysen haben im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann keine eindeutige Klärung gebracht. Die Spur am angeblichen Tatmesser ist Kachelmann nicht zuzuordnen. Der Sachverständige des Landeskriminalamts Baden-Württemberg sagte am Montag vor dem Landgericht Mannheim: „Der Angeklagte ist als Verursacher der Spur nicht auszuschließen. Aber auch eine Sekundärübertragung ist möglich." Als möglichen Übertragungsweg nannte Gerhard Bäßler, dass die Frau zuerst Kachelmann anfasste und direkt danach das Messer.

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:fzHHUd6pt_EJ:news.de.msn.com/panorama/bilder.aspx%3Fcp-documentid%3D152750726+dna+kachelmann+messer&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a

Jetzt zitier ich mich schon selber :eek:

Er fasste erst die Frau an (im Strickkleid mit Handschellen, die Frau, nicht K.), dann das Messer, dann hatten sie Sex, danach hat sie ihn gefragt, hast du noch andere, er hat gesagt ja, man beendete die Beziehung freundschaftlich, aß noch gemeinsam einen Apfel, den er mit dem Messer teilte ... klingt wie im Märchen ... nicht sehr realistisches Szenario.

Ali
16.01.2011, 21:53
Damit sprichst Du nicht für mich. So schlampig kann eine Spurenermittlung nicht sein.

Deshalb schrieb ich ja: Ich tipp(t)e ....
Nun wenden wir uns neuen Beweisen zu.

stscherer
16.01.2011, 21:54
VOLLSTE ZUSTIMMUNG!


Ich finde es ein Unding, dass sich Juristen, die es besser wissen müssten, anmaßen, Staatsanwaltschaft und Gericht zu kritisieren, obwohl sie weder Aktenkenntnis haben noch in den nichtöffentlichen Teilen der Hauptverhandlung dabei waren.

Zufällig halte ich K. für einen zu Verurteilenden. Wäre es anders, würde ich dennoch niemals als Juristin unter eigenem Namen, also unter Zuhilfenahme einer gewissen vorhandenen oder eingebildeten Autorität, die beteiligten Justizorgane aufgrund von Pressemeldungen kritisieren.

Das hat schon was, wenn man zugleich AUF DIE UNSCHULDSVERMUTUNG POCHT.

Pressemitteilung OLG Karlsruhe! Die hatten Aktenkenntnis...

Prozesse sind öffentlich, deswegen darf man dazu eine Meinung haben. Und da kann es durchaus zu Divergenzen und unterschiedlichen Ansätzen kommen. Menschen in Tunesien riskieren für so etwas ihr Leben (natürlich nicht nur dort).

Es hat schon was, wenn rechtsstaatliche Grundsätze in Frage gestellt werden, nur weil die Befürchtung besteht, dass sie in einem einzigen Fall mal nicht zu dem genehmen Ergebnis führen.

Jedem steht es frei, seine Meinung anonym oder nicht anonym im Internet zu veröffentlichen. Ich empfinde es als ein grosses Privileg, meine Meinung nicht anonym äussern zu müssen. Aber was hat das mit der Unschuldsvermutung zu tun? Darauf zu pochen dürfte doch eigentlich für jeden Juristen selbstverständlich sein.

Moralische Schuld kann ich nicht zuweisen, dazu fehlt mir jegliche Kompetenz.

Hydrant
16.01.2011, 21:54
Es wurde eindeutig geklärt.

Das Messer ist weder mit Fingerabdrücken bzw. DNA von Kachelmann noch mit der DNA des mO's an den relevanten Stellen behaftet. Zumindest nicht in ausreichender und somit als beweisträchtig zu geltender Menge.
Und nur zur Erinnerung: Das Messer war ein zentraler Punkt für die Anklage einer "besonders schweren Vergewaltigung".

Das wurde vor Gericht eindeutig geklärt. Die StA hatte diesen Befund schon vor Anklageerhebung in den Händen.

Hast Du das nur überflogen? Ich habe es jetzt für Dich gefettet.


Stimmt nicht:
[...]

batumi
16.01.2011, 21:55
Bei absolut eindeutigen Fällen wo gelogen wird ok, aber lieber einen Lügner entlarven und der Staatsanwaltschaft etwas Arbeit machen als das ein Verbrechen ungesühnt bleibt.

Ich glaube jetzt nicht das das oft passiert, mir geht es eher darum das irgendein Beamter einem wirklichen Opfer eines Gewaltverbrechen nicht versucht auszureden eine Anzeige zu erstatten nur weil er der MEINUNG ist das es nichts bringt/oder das Opfer lügt.
Klar wird dann fast jedes Opfer trotzdem darauf bestehen, aber es muss höllig wehtun wenn man das Gefühl hat nicht einmal die Polizei nimmt einen ernst.

Aus einem gerüttelt Maß an Erfahrung sage ich, dass mir in fast 30 Jahren Berufspraxis kein Fall bekannt geworden ist, wo ein Gewalttäter (gleich welcher Art Gewalt) die Tat direkt zugegeben hätte. Es wurden immer nur die Dinge zugegeben, die man nicht mehr verleugnen konnte, hat aber auch nicht immer geholfen diese Taktik.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 21:55
Die halten den Mann einfach nur für schuldig, vielleicht auch für gefährlich. Möglicherweise wissen sie, wie in solchen Fällen Zeugen reihenweise umfallen, sobald der Verdächtige frei ist und Einfluss nehmen kann....

Alles gute Gründe für die StA, dafür zu kämpfen, dass die U-Haft fortdauert.

Vom OLG gab es für diese Rechtsbeugung dann aber die Klatsche.

Hydrant
16.01.2011, 21:57
Deshalb schrieb ich ja: Ich tipp(t)e ....
Nun wenden wir uns neuen Beweisen zu.

Da bin ich auch gespannt...

batumi
16.01.2011, 21:57
Hast Du das nur überflogen? Ich habe es jetzt für Dich gefettet.

Nein, aber du schriebst zuerst:

Es wurde eindeutig geklärt.

Eindeutig definiere ich offensichtlich anders, bei mir heißt eindeutig zweifelsfrei, und zweifelsfrei ist es eben nicht, es könnte sein, aber auch nicht, das ist keinesfalls eindeutig, sondern höchstens patt.

Ali
16.01.2011, 21:59
Nein, aber du schriebst zuerst:

Es wurde eindeutig geklärt.

Eindeutig definiere ich offensichtlich anders, bei mir heißt eindeutig zweifelsfrei, und zweifelsfrei ist es eben nicht, es könnte sein, aber auch nicht, das ist keinesfalls eindeutig, sondern höchstens patt.

:top: Absolut korrekt!

batumi
16.01.2011, 21:59
Vom OLG gab es für diese Rechtsbeugung dann aber die Klatsche.

Und nun fangen wir alles von vorne an. Was für ein Perpetuum mobile ...

Stanley_Beamish
16.01.2011, 21:59
Stimmt nicht:

Mannheim; 20.12.2010 (dapd). Die mit Spannung erwarteten DNA-Analysen haben im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann keine eindeutige Klärung gebracht. Die Spur am angeblichen Tatmesser ist Kachelmann nicht zuzuordnen. Der Sachverständige des Landeskriminalamts Baden-Württemberg sagte am Montag vor dem Landgericht Mannheim: „Der Angeklagte ist als Verursacher der Spur nicht auszuschließen. Aber auch eine Sekundärübertragung ist möglich." Als möglichen Übertragungsweg nannte Gerhard Bäßler, dass die Frau zuerst Kachelmann anfasste und direkt danach das Messer.

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:fzHHUd6pt_EJ:news.de.msn.com/panorama/bilder.aspx%3Fcp-documentid%3D152750726+dna+kachelmann+messer&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a

Es ist vollkommen unerheblich, ob es Kachelmanns Spuren sind oder nicht. Er war kein Fremder, hat schon mehrmals in der Wohnung übernachtet und mit hoher Wahrscheinlichkeit Besteck benutzt. Aber das wurde hier auch schon des öfteren erklärt.

batumi
16.01.2011, 22:02
Es ist vollkommen unerheblich, ob es Kachelmanns Spuren sind oder nicht. Er war kein Fremder, hat schon mehrmals in der Wohnung übernachtet und mit hoher Wahrscheinlichkeit Besteck benutzt. Aber das wurde hier auch schon des öfteren erklärt.

Bei uns zu Hause in NRW werden Messer nach Benutzung abgewaschen. Wenn er wirklich - wie hier zu lesen war - doch nur ein Durchreisender war, der allerhöchstens 1 x im Monat bei dieser Frau war, wie wahrscheinlich ist es, dass seine DNA am Besteck ist?

Wenn er - wie er ausgesagt haben soll - doch nur Sex mit der Frau an diesem Tage hatte, nach wochenlanger Abwesenheit und danach sich von ihr getrennt hat, wie sollte da die DNA an das Messer kommen? Doch ein Apfel?

stscherer
16.01.2011, 22:02
Ahso, sry ich dachte du meinst die foreneigenen Juristen ;), ein schlimmer Vogel ist das, der ins eigene Nest ein Häufchen macht, egal ob es Juristen oder Bäcker sind, so was macht man nicht.

Jaja, es wird wieder persönlich.

Und es bedient wieder das alte Klischee von den Krähen, die den anderen Krähen kein Auge aushacken sollen....

Das OLG Karlsruhe hat sich ausdrücklich die Mühe gemacht, den Haftbefehl nicht nur kurz und trocken wegen fehlender Fluchtgefahr pp. aufzuheben, sondern in bemerkenswerter Weise wegen des Wegfalls des dringenden TV aufgrund der Aktenlage. Das war ein kräftiges Häufchen ins Nest des Landgerichts.

Mir wird Angst und Bange, wenn ich mir das Ergebnis vorstelle, das herauskommen würde, wenn Juristen andere Juristen nicht mehr kritisieren dürfen...

Ali
16.01.2011, 22:04
Bei uns zu Hause in NRW werden Messer nach Benutzung abgewaschen. Wenn er wirklich - wie hier zu lesen war - doch nur ein Durchreisender war, der allerhöchstens 1 x im Monat bei dieser Frau war, wie wahrscheinlich ist es, dass seine DNA am Besteck ist?

Wenn er - wie er ausgesagt haben soll - doch nur Sex mit der Frau an diesem Tage hatte, nach wochenlanger Abwesenheit und danach sich von ihr getrennt hat, wie sollte da die DNA an das Messer kommen? Doch ein Apfel?

Zumal man Nudeln mit Löffel und Gabel isst. ;)

Hydrant
16.01.2011, 22:04
Nein, aber du schriebst zuerst:

Es wurde eindeutig geklärt.

Eindeutig definiere ich offensichtlich anders, bei mir heißt eindeutig zweifelsfrei, und zweifelsfrei ist es eben nicht, es könnte sein, aber auch nicht, das ist keinesfalls eindeutig, sondern höchstens patt.

Es wurde eindeutig geklärt, dass das Messer nichts taugt als Beweis. Damit wurde auch eindeutig geklärt (für mich zumindest), dass der vom mO beschriebene Tathergang so nicht gewesen sein kann.

Für diesen Vorgang müssten sich massenhaft Spuren auf dem Messer finden lassen, sogar schon fast mit bloßem Auge zu erkennen sein.

Stanley_Beamish
16.01.2011, 22:07
Bei uns zu Hause in NRW werden Messer nach Benutzung abgewaschen. Wenn er wirklich - wie hier zu lesen war - doch nur ein Durchreisender war, der allerhöchstens 1 x im Monat bei dieser Frau war, wie wahrscheinlich ist es, dass seine DNA am Besteck ist?

Wenn er - wie er ausgesagt haben soll - doch nur Sex mit der Frau an diesem Tage hatte, nach wochenlanger Abwesenheit und danach sich von ihr getrennt hat, wie sollte da die DNA an das Messer kommen? Doch ein Apfel?

Warum fragst Du, wenn Du die Antwort selber kennst?

FranzKonz
16.01.2011, 22:07
Es wurde eindeutig geklärt, dass das Messer nichts taugt als Beweis. Damit wurde auch eindeutig geklärt (für mich zumindest), dass der vom mO beschriebene Tathergang so nicht gewesen sein kann.

Für diesen Vorgang müssten sich massenhaft Spuren auf dem Messer finden lassen, sogar schon fast mit bloßem Auge.

Zumal das Messer angeblich neben dem Bett gefunden wurde und von der Spurensicherung mit Kabelbindern im Spezialkarton gut gesichert verpackt wurde.

batumi
16.01.2011, 22:08
Jaja, es wird wieder persönlich.

Und es bedient wieder das alte Klischee von den Krähen, die den anderen Krähen kein Auge aushacken sollen....

Das OLG Karlsruhe hat sich ausdrücklich die Mühe gemacht, den Haftbefehl nicht nur kurz und trocken wegen fehlender Fluchtgefahr pp. aufzuheben, sondern in bemerkenswerter Weise wegen des Wegfalls des dringenden TV aufgrund der Aktenlage. Das war ein kräftiges Häufchen ins Nest des Landgerichts.

Mir wird Angst und Bange, wenn ich mir das Ergebnis vorstelle, das herauskommen würde, wenn Juristen andere Juristen nicht mehr kritisieren dürfen...

stscherer

Im allgemeinen machen die OLGs ihre Arbeit gleich. Die Aufhebung von Haftbefehlen nach Haftbeschwerden ist nichts ungewöhnliches, auch die Verurteilung des U-Häftlings im danach folgenden Verfahren ist nicht sonderlich ungewöhnlich, das gleiche gilt für eine sorgfältige Begründung, ich kann da nichts außergewöhnliches erkennen, dies schreibe ich jedoch nur rückblickend auf 30 Jahre Berufspraxis ... das hält natürlich deinem Wissenspark nicht stand.

Kritik ist eine Sache, wenn ich was zu kritisieren habe, dann renne ich nicht zu einer Zeitung und lamentiere da rum, da wende ich mich mal zuerst an den, den es betrifft. Aber das scheint ja heutzutage nicht mehr in zu sein, solche Dinge direkt zu klären.

Gegen Kritik ist nichts einzuwenden, aber das ganze persönliche Drumherum, die Häme, der Neid, der Hochmut ... ne das ist nicht mein Ding, aber auch das ist - nur meine Meinung und meine Einstellung zum Leben, zur Arbeit und zu den Menschen.

Paul Blume
16.01.2011, 22:09
Bei absolut eindeutigen Fällen wo gelogen wird ok, aber lieber einen Lügner entlarven und der Staatsanwaltschaft etwas Arbeit machen als das ein Verbrechen ungesühnt bleibt.

Ich glaube jetzt nicht das das oft passiert, mir geht es eher darum das irgendein Beamter einem wirklichen Opfer eines Gewaltverbrechen nicht versucht auszureden eine Anzeige zu erstatten nur weil er der MEINUNG ist das es nichts bringt/oder das Opfer lügt.
Klar wird dann fast jedes Opfer trotzdem darauf bestehen, aber es muss höllig wehtun wenn man das Gefühl hat nicht einmal die Polizei nimmt einen ernst.



Ja, das stimmt.

Hydrant
16.01.2011, 22:09
Zumal das Messer angeblich neben dem Bett gefunden wurde und von der Spurensicherung mit Kabelbindern im Spezialkarton gut gesichert verpackt wurde.

Eben, wer hat es dann da hin gelegt, oder fallen lassen?

batumi
16.01.2011, 22:10
Es wurde eindeutig geklärt, dass das Messer nichts taugt als Beweis. Damit wurde auch eindeutig geklärt (für mich zumindest), dass der vom mO beschriebene Tathergang so nicht gewesen sein kann.

Für diesen Vorgang müssten sich massenhaft Spuren auf dem Messer finden lassen, sogar schon fast mit bloßem Auge zu erkennen sein.

Meinst du? Ok und was ist mit Spurenvernichtung? Durchaus möglich, dass er das Messer abgewischt hat.

Nun ja es ist deine Auffassung zu der Sache, das akzeptiere ich ;)

Ali
16.01.2011, 22:14
Es wurde eindeutig geklärt, dass das Messer nichts taugt als Beweis. Damit wurde auch eindeutig geklärt (für mich zumindest), dass der vom mO beschriebene Tathergang so nicht gewesen sein kann.

Für diesen Vorgang müssten sich massenhaft Spuren auf dem Messer finden lassen, sogar schon fast mit bloßem Auge zu erkennen sein.




Für mich natürlich auch. Vielleicht erinnerst du dich, wie sehr mich das schon vor Monaten beschäftigte und bis heute verstehe ich es nicht.
Für mich ist es nicht eindeutig, denn es bedeutet nur, dass das Messer nicht als Beweis taugt.
Eine Benutzung ist damit nicht 100% ausgeschlossen.

:eek: Aaaaber vielleicht ist es ja so, wie Fremder es sagt und wir haben es mit höheren Mächten zu tun. Er lächelte so komisch dabei. ;):D

Paul Blume
16.01.2011, 22:15
Jaja, es wird wieder persönlich.

Und es bedient wieder das alte Klischee von den Krähen, die den anderen Krähen kein Auge aushacken sollen....

Das OLG Karlsruhe hat sich ausdrücklich die Mühe gemacht, den Haftbefehl nicht nur kurz und trocken wegen fehlender Fluchtgefahr pp. aufzuheben, sondern in bemerkenswerter Weise wegen des Wegfalls des dringenden TV aufgrund der Aktenlage. Das war ein kräftiges Häufchen ins Nest des Landgerichts.

Mir wird Angst und Bange, wenn ich mir das Ergebnis vorstelle, das herauskommen würde, wenn Juristen andere Juristen nicht mehr kritisieren dürfen...

Nein. Es ist heute kein Problem mehr, einen Anwalt zu finden, der gegen den früheren Rechtsvertreter Schadensersatzprozesse führt.


Aber man kann die Kammer doch nicht kritisieren, wenn man nicht wirklich weiß, was die wissen. Die werden schon ihre Gründe haben, für das, was sie tun. GERADE in einem Fall, der derartiges öffentliches Interesse hervorruft.

Du tust so, als wüsstest Du es besser. Das kann ich nicht ausschließen, halte es aber nach allem, was bisher kam für eher unwahrscheinlich. Und auch irgendwelche OLG-Präsidenten a.D. werden es nicht besser wissen, solange sie nicht die Akten und das Protokoll der HV kennen.

Hydrant
16.01.2011, 22:15
Meinst du? Ok und was ist mit Spurenvernichtung? Durchaus möglich, dass er das Messer abgewischt hat.

Nun ja es ist deine Auffassung zu der Sache, das akzeptiere ich ;)

Wir hatten das hier schon ein paar Mal. Durch einfaches Abwischen oder Spülen lassen sich diese Spuren nicht restlos beseitigen. Die hätten immer noch massenhaft da sein müssen.

Hydrant
16.01.2011, 22:19
Für mich natürlich auch. Vielleicht erinnerst du dich, wie sehr mich das schon vor Monaten beschäftigte und bis heute verstehe ich es nicht.
Für mich ist es nicht eindeutig, denn es bedeutet nur, dass das Messer nicht als Beweis taugt.
Eine Benutzung ist damit nicht 100% ausgeschlossen.

:eek: Aaaaber vielleicht ist es ja so, wie Fremder es sagt und wir haben es mit höheren Mächten zu tun. Er lächelte so komisch dabei. ;):D

Ja, ich weiss.
Dass das Messer für irgendwas benutzt wurde zweifle ich gar nicht an. Aber ganz sicher nicht für den beschriebenen Tathergang.

Und ja, mit den Mächten ist das so eine Sache...
Zumindest eine sei mit Dir. ;)

Ali
16.01.2011, 22:20
Wir hatten das hier schon ein paar Mal. Durch einfaches Abwischen oder Spülen lassen sich diese Spuren nicht restlos beseitigen. Die hätten immer noch massenhaft da sein müssen.

Es geht nicht um einfaches Abwischen...Thema war Spurenvernichtung.

Aber ich finde wir sollten uns darüber nicht mehr den Kopf zerbrechen.

Unter dem Strich ist wichtig, dass es nicht eindeutig war, aber als Beweis nichts taugte.

Paul Blume
16.01.2011, 22:20
Wir hatten das hier schon ein paar Mal. Durch einfaches Abwischen oder Spülen lassen sich diese Spuren nicht restlos beseitigen. Die hätten immer noch massenhaft da sein müssen.


Nein, massenhaft hätten sie nicht da sein müssen Und Restbestände waren ja da.

Hydrant
16.01.2011, 22:22
Nein, massenhaft hätten sie nicht da sein müssen Und Restbestände waren ja da.

Für eine DNA-Untersuchung reichen winzigste Spuren völlig aus.
Was da gefunden wurde war... Nichts!

Paul Blume
16.01.2011, 22:24
Pressemitteilung OLG Karlsruhe! Die hatten Aktenkenntnis...

Prozesse sind öffentlich, deswegen darf man dazu eine Meinung haben. Und da kann es durchaus zu Divergenzen und unterschiedlichen Ansätzen kommen. Menschen in Tunesien riskieren für so etwas ihr Leben (natürlich nicht nur dort).

Es hat schon was, wenn rechtsstaatliche Grundsätze in Frage gestellt werden, nur weil die Befürchtung besteht, dass sie in einem einzigen Fall mal nicht zu dem genehmen Ergebnis führen.

Jedem steht es frei, seine Meinung anonym oder nicht anonym im Internet zu veröffentlichen. Ich empfinde es als ein grosses Privileg, meine Meinung nicht anonym äussern zu müssen. Aber was hat das mit der Unschuldsvermutung zu tun? Darauf zu pochen dürfte doch eigentlich für jeden Juristen selbstverständlich sein.

Moralische Schuld kann ich nicht zuweisen, dazu fehlt mir jegliche Kompetenz.



Ganz einfach: Du verurteilst die Kammer, ohne was genaues zu wissen.... Du machst Dir sozusagen nicht mal die Mühe, ein Verfahren durchzuführen.

Zu Deinem Verweis auf den Beschluss des OLG habe ich bereits zweimal Stellung genommen. Es prallt an Dir ab, wahrscheinlich denkst Du nicht einmal drüber nach.
Ein drittes Mal erspare ich mir daher. Ich habe nicht die Geduld von Ali und Batumi.

(Sonst hieße ich vielleicht Pauli)

Paul Blume
16.01.2011, 22:49
Oh Mann...
Ich wüsst jetzt keine konkrete Erklärung dazu, aber so viel Energie für einen angeblichen Vergewaltigungs- Prozeß??????

100% dürfte da etwas weit größeres dahinterstecken.

Vielleicht efahren wir es noch...:))



Lieber Fremder!

ich liebe Verschwörungstheorien. Ich lese die KOPP-Seiten auch und habe das ein oder andere dort empfohlene Buch im Regal stehen.

ABER im vorliegenden Fall läuft (abgesehen von der Reihenfolge der Zeugenvernehmungen) alles so, wie es halt üblicherweise läuft.

Ich stimme dir lediglich insoweit zu, dass die derzeitige Situation des K. möglicherweise für einige eine wunderbare Gelegenheit ist, ihre Interessen durchzusetzen.

Paul Blume
16.01.2011, 23:24
Jaja, es wird wieder persönlich.



Mir wird Angst und Bange, wenn ich mir das Ergebnis vorstelle, das herauskommen würde, wenn Juristen andere Juristen nicht mehr kritisieren dürfen...



Ich sage nicht, dass man nicht kritisieren darf. Ich sage, man sollte im laufenden Verfahren nur kritisieren, wenn man einen entsprechenden Sach- und Kenntnisstand hat.

Und später dann, wenn einem das Urteil vorliegt.

Strengst Du Haftpflichtprozesse an, ohne die Akten vorliegen zu haben?

DieLara
16.01.2011, 23:50
Oh Mann...
Ich wüsst jetzt keine konkrete Erklärung dazu, aber so viel Energie für einen angeblichen Vergewaltigungs- Prozeß??????

100% dürfte da etwas weit größeres dahinterstecken.

Vielleicht efahren wir es noch...:))

Ja, genau so denke ich auch.

Während wir hier noch im dicksten Nebel (wie passend ;-)) rumstochern, dürfte das Gericht bereits viel weiter sein.

Klar ist auf jeden Fall für mich, dass es keine Verschwörung gibt. In so einem Fall wäre m.E. kein so aufwendiger Prozess notwendig. Dafür kennt man bestimmt andere, bessere Methoden. Kurz und bündig und fertig. :=

Gute Nacht allerseits!

Ali
17.01.2011, 00:47
Wir hatten das hier schon ein paar Mal. Durch einfaches Abwischen oder Spülen lassen sich diese Spuren nicht restlos beseitigen. Die hätten immer noch massenhaft da sein müssen.

Um das endgültig zu klären:

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/spuren-am-messer-nicht-eindeutig/3641084.html

20.12.2010

Kachelmann-Prozess
Spuren am Messer nicht eindeutig

Im Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Untersuchung der Spuren am angeblichen Tatmesser kein eindeutiges Ergebnis gebracht.

Neue Entwicklung im Kachelmann-Prozess: Nach Angaben des Gutachters vom Landeskriminalamt (LKA) befinden sich am Messergriff sowohl Spuren die auf das mögliche Opfer hinweisen, als auch eine, allerdings geringere Spur, die auf Kachelmann hinweist. „Wenn eine Person das Messer mehrere Minuten in der Hand gehabt hat, dann würde ich ein eindeutigeres Ergebnis erwarten“, sagte der Sachverständige Gerhard Bäßler am Montag vor dem Landgericht Mannheim.

Der Gutachter betonte, dass es sich bei der Spur am Messergriff um eine „Mischspur an der Nachweisgrenze“ handele. Die geringe Spur könne auch auf die glatte Oberfläche zurückgeführt werden.

Eine andere Möglichkeit sei, dass die Spur in der Tüte der Spurensicherung verloren gegangen sei.

Eindeutiger sei die Spur dagegen an der Messerklinge. Hier fand der Sachverständige eine Spur, die dem möglichen Opfer, Kachelmanns langjähriger Freundin, zuzuordnen sei. Allerdings sei auch die Blutspur am Küchenmesser gering gewesen. Es habe sich um „winzige Abtragungen“ gehandelt, sagte Bäßler und fügte hinzu: „Es gibt hier nicht die klare Aussage: So muss es gewesen sein.“

FranzKonz
17.01.2011, 02:47
Um das endgültig zu klären:

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/spuren-am-messer-nicht-eindeutig/3641084.html

20.12.2010

Kachelmann-Prozess
Spuren am Messer nicht eindeutig

Im Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Untersuchung der Spuren am angeblichen Tatmesser kein eindeutiges Ergebnis gebracht.

Neue Entwicklung im Kachelmann-Prozess: Nach Angaben des Gutachters vom Landeskriminalamt (LKA) befinden sich am Messergriff sowohl Spuren die auf das mögliche Opfer hinweisen, als auch eine, allerdings geringere Spur, die auf Kachelmann hinweist. „Wenn eine Person das Messer mehrere Minuten in der Hand gehabt hat, dann würde ich ein eindeutigeres Ergebnis erwarten“, sagte der Sachverständige Gerhard Bäßler am Montag vor dem Landgericht Mannheim.

Der Gutachter betonte, dass es sich bei der Spur am Messergriff um eine „Mischspur an der Nachweisgrenze“ handele. Die geringe Spur könne auch auf die glatte Oberfläche zurückgeführt werden.

Eine andere Möglichkeit sei, dass die Spur in der Tüte der Spurensicherung verloren gegangen sei.

Eindeutiger sei die Spur dagegen an der Messerklinge. Hier fand der Sachverständige eine Spur, die dem möglichen Opfer, Kachelmanns langjähriger Freundin, zuzuordnen sei. Allerdings sei auch die Blutspur am Küchenmesser gering gewesen. Es habe sich um „winzige Abtragungen“ gehandelt, sagte Bäßler und fügte hinzu: „Es gibt hier nicht die klare Aussage: So muss es gewesen sein.“

Demnach reichte es, das Messer über die gebrauchte Bettwäsche zu ziehen um solche Spuren zu hinterlassen. Wenn man annimmt, daß das Mädel wirklich Rachegedanken hegte, ist das eine denkbare Erklärung.

FranzKonz
17.01.2011, 02:48
Ganz einfach: Du verurteilst die Kammer, ohne was genaues zu wissen.... Du machst Dir sozusagen nicht mal die Mühe, ein Verfahren durchzuführen.
...

Die Kammer wurde vom OLG "verurteilt". Und das OLG weiß, es mußte nicht spekulieren um zu seinem Beschluß zu kommen.

schastar
17.01.2011, 06:18
Demnach reichte es, das Messer über die gebrauchte Bettwäsche zu ziehen um solche Spuren zu hinterlassen. Wenn man annimmt, daß das Mädel wirklich Rachegedanken hegte, ist das eine denkbare Erklärung.


Vermutlich reicht es schon wenn jemand ein Messer in die Hand nimmt und zuvor einen anderen intensiv angefasst hat.
Die weisen ja mittlerweile schon das kleinste nach.

Marlen
17.01.2011, 06:24
Auf wessen Veranlassung treten denn diese zwei Dutzend Frauen an?

Mit dem Recht und Anspruch, dass Nein auch Nein heisst und
respektiert wird .....

.... und wenn ein Psycho das nicht kapiert - braucht er eine
Anleitung vom Richter und anschliessend eine Umleitung
direkt in den Knast ....

batumi
17.01.2011, 08:12
Für eine DNA-Untersuchung reichen winzigste Spuren völlig aus.
Was da gefunden wurde war... Nichts!

Das stimmt auch nicht, wie schon vorerwähnt.

Einigen wir uns darauf, dass das Messer nicht gerichtsverwertbar ist.

Meine persönliche Meinung (übrigens auch nicht gerichtsverwertbar) hierzu ist, dass die Spuren verwischt wurden, von wem auch immer.

batumi
17.01.2011, 08:16
Die Kammer wurde vom OLG "verurteilt". Und das OLG weiß, es mußte nicht spekulieren um zu seinem Beschluß zu kommen.

Die Kammer wurde vom OLG verurteilt???? LOL :)):)):)):))

batumi
17.01.2011, 08:17
Ja, genau so denke ich auch.

Während wir hier noch im dicksten Nebel (wie passend ;-)) rumstochern, dürfte das Gericht bereits viel weiter sein.

Klar ist auf jeden Fall für mich, dass es keine Verschwörung gibt. In so einem Fall wäre m.E. kein so aufwendiger Prozess notwendig. Dafür kennt man bestimmt andere, bessere Methoden. Kurz und bündig und fertig. :=

Gute Nacht allerseits!

Wenns ne Verschwörung wäre .... dann würden die Bilderberger zuschlagen ... oder die Bielefelder ... man weiß es nit genau :)

nanouk53
17.01.2011, 08:24
Mit dem Recht und Anspruch, dass Nein auch Nein heisst und
respektiert wird .....

.... und wenn ein Psycho das nicht kapiert - braucht er eine
Anleitung vom Richter und anschliessend eine Umleitung
direkt in den Knast ....


ok,
aber "Psychos" landen hier nicht im Knast, weil sie eben nichts verstehen können

und was passiert, wenn aus einem anfänglichen Ja oder einem Nichts ein nachträgliches Nein konstruiert wird?

stscherer
17.01.2011, 08:45
Interessante Meinung zur Rolle des Boulevards - nicht speziell K., aber mittelbar darauf Bezug nehmend:

http://ad-sinistram.blogspot.com/2011/01/dem-boulevard-mehr-ehre.html

batumi
17.01.2011, 08:46
Mit dem Recht und Anspruch, dass Nein auch Nein heisst und
respektiert wird .....

.... und wenn ein Psycho das nicht kapiert - braucht er eine
Anleitung vom Richter und anschliessend eine Umleitung
direkt in den Knast ....

Einwandfrei liebe Marlen!

Ali
17.01.2011, 10:02
Interessante Meinung zur Rolle des Boulevards - nicht speziell K., aber mittelbar darauf Bezug nehmend:

http://ad-sinistram.blogspot.com/2011/01/dem-boulevard-mehr-ehre.html

Lesenswert und durchaus interessant, doch dem gegenüber bleibt natürlich die unterschwellige und subtile Meinungsmache einer sogenannten "seriösen Presse", die oftmals viel gefährlicher ist, unerwähnt.
Heutzutage nimmt sich beides nicht mehr viel.
Früher dienten die Medien der Information und heute der Manipulation.
Sabine Rückert und Gisela Friedrichsen u.a. sind, auf diesen Fall bezogen, unsere beliebtesten Beispiele.

FranzKonz
17.01.2011, 10:10
Interessante Meinung zur Rolle des Boulevards - nicht speziell K., aber mittelbar darauf Bezug nehmend:

http://ad-sinistram.blogspot.com/2011/01/dem-boulevard-mehr-ehre.html

Ausgezeichneter Artikel, der meine Motivation, in diesem bescheuerten Strang einen Gegenpol darzustellen, sehr schön beschreibt.