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Vollständige Version anzeigen : Der Fall Kachelmann



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jak_22
07.01.2011, 13:47
Haaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaalloooooooooooooooooooooooo ooooo!


Runter kommen

Bitte? Wäre es Dir egal?

Paul Blume
07.01.2011, 14:12
Ich möchte mal hervorheben,

dass ich mit meiner gesamten Internet-Erfahrung - wobei der Umgang in Foren nicht unbedingt dazu gehört, weil ich bislang da keine Aktivitäten hatte - sowie mit meiner Lebenserfahrung und meiner Menschenkenntnis

Thauris als eine sehr kluge, extrem auffassungsschnelle, gut differenzierte und reflektierte Frau halte.
-


Ich denke, die Jungs wissen das auch ganz genau, sonst wäre Thauris der Kabbelei und Erbsenzählerei ja gar nicht würdig.

jak_22
07.01.2011, 14:14
Ich denke, die Jungs wissen das auch ganz genau, sonst wäre Thauris der Kabbelei und Erbsenzählerei ja gar nicht würdig.

Das war einer der bösesten ironischen Scherze der letzten Zeit. Das hat die gute Thauris
auch nicht verdient. Schäm Dich!

Thauris
07.01.2011, 14:14
Ich denke, die Jungs wissen das auch ganz genau, sonst wäre Thauris der Kabbelei und Erbsenzählerei ja gar nicht würdig.

Sie brauchen einen Gegner an dem sie sich reiben können, um das Gefühl zu haben einmal im Leben auf der Gewinnerseite zu stehen. Leider kann ich ihnen das nicht bieten :D

Paul Blume
07.01.2011, 14:23
Wenn im Fall Kachelmann im Rahmen einer Diskussion mutmaßlich Vergewaltigte und ihre Verbündeten auf angebliche Vergewaltiger und ihre Verbündeten treffen, kann dies wahrscheinlich nur in einem Kampf der Geschlechter enden.

jak_22
07.01.2011, 14:25
Wenn im Fall Kachelmann im Rahmen einer Diskussion mutmaßlich Vergewaltigte und ihre Verbündeten auf angebliche Vergewaltiger und ihre Verbündeten treffen, kann dies wahrscheinlich nur in einem Kampf der Geschlechter enden.

Das ist besonders unangenehm für unvoreingenommene, neutral sachlich die Geschichte betrachtende wie mich.

Wir geraten dann immer zwischen die Fronten.

Paul Felz
07.01.2011, 14:30
Das ist besonders unangenehm für unvoreingenommene, neutral sachlich die Geschichte betrachtende wie mich.

Wir geraten dann immer zwischen die Fronten.
Um genau zu sein: wir beide und 71 weitere zwischen 37 und 79,

martin54
07.01.2011, 14:32
Um gebau zu sein: wir beide und 71 weitere zwischen 37 und 79,


...wogegen ich mich von Anfang an festgelegt habe :)

Paul Blume
07.01.2011, 14:33
Um gebau zu sein: wir beide und 71 weitere zwischen 37 und 79,

Ich erinnere mich sehr gut, dass mindestens einer von euch schon (natürlich zu Unrecht) angezeigt wurde. Suche es aus Gründen des P-schutzes jetzt aber nicht heraus.

jak_22
07.01.2011, 14:34
Ich erinnere mich sehr gut, dass mindestens einer von euch schon (natürlich zu Unrecht) angezeigt wurde. Suche es aus Gründen des P-schutzes jetzt aber nicht heraus.

Bitte was? Wegen Vergewaltigung?

Paul Blume
07.01.2011, 14:43
Bitte was? Wegen Vergewaltigung?

Der eine wegen angeblicher :D Körperverletzung mit Verfahren der andere wegen Vergewaltigung, was sofort eingestellt wurde (ohne Gerichtsverfahren).

Dann zahlreiche Fälle von "halb zog er sie halb sank sie hin".



Es kann hier nur krachen, solange nicht beide Seiten bedenken, welchen Horizont der andere hat.

Wäre ich zu Unrecht angezeigt worden, wäre ich natürlich auch viel eher bereit, halbseidenen Unschuldsbeteuerungen zu glauben.

jak_22
07.01.2011, 14:46
Der eine wegen angeblicher :D Körperverletzung mit Verfahren der andere wegen Vergewaltigung, was sofort eingestellt wurde (ohne Gerichtsverfahren).

(...)

Von uns? Paul Felz und mir?

Wer wie wo was wann?

Paul Felz
07.01.2011, 14:47
Ich erinnere mich sehr gut, dass mindestens einer von euch schon (natürlich zu Unrecht) angezeigt wurde. Suche es aus Gründen des P-schutzes jetzt aber nicht heraus.
Ja, ich z.B. Aber nicht wegen Vergewaltigung. Es geht da zwar auch um einen Augenzeugen (der sich später als halbblind herausstellte), aber der war natürlich nicht das Opfer. Denn das lebte nicht mehr.

jak_22
07.01.2011, 14:49
Ja, ich z.B. Aber nicht wegen Vergewaltigung. Es gibg da zwar auch um einen Augenzeugen (der sich später als halbblind herausstellte), aber der war natürlich nicht das Opfer. Denn das lebte nicht mehr.

Eben. Vor Gericht stand ich auch schon - aber eben nciht als Vergewaltiger.

Da denkt sich jemand gerade was aus, fürchte ich.

Paul Blume
07.01.2011, 14:51
Von uns? Paul Felz und mir?

Wer wie wo was wann?



Ich habe ganz allgemein gesprochen.

Verlangst Du jetzt Beweise? Die gab es nicht, sonst wäre es ja nicht glimpflich ausgegangen.


Ach ja, und dann hat doch noch jemand die Geschichte seines Freundes erzählt, der durch die falsche Anschuldigung hinterher komplett ruiniert war.

Thauris
07.01.2011, 14:52
Verlangst Du jetzt Beweise? Die gab es nicht, sonst wäre es ja nicht glimpflich ausgegangen.


Ach ja, und dann hat doch noch jemand die Geschichte seines Freundes erzählt, der durch die falsche Anschuldigung hinterher komplett ruiniert war.

Vielleicht hat sich da auch nur der eine oder andere was ausgedacht :D

Paul Blume
07.01.2011, 14:53
Ja, ich z.B. Aber nicht wegen Vergewaltigung. Es geht da zwar auch um einen Augenzeugen (der sich später als halbblind herausstellte), aber der war natürlich nicht das Opfer. Denn das lebte nicht mehr.

Um Himmels Willen! Dann hast Du ja was zu erzählen. Kam das Opfer bei einem Verkehrsunfall ums Leben?

Paul Felz
07.01.2011, 14:54
Vielleicht hat sich da auch nur der eine oder andere was ausgedacht :D
Es ist sogar hier im Strang nachzulesen. Nachrichten aufgezählt. Vor nicht allzu langer Zeit.

Paß besser auf.

jak_22
07.01.2011, 14:55
Ich habe ganz allgemein gesprochen.
.

Quatsch.

Auf Paul Felz:

Um gebau zu sein: wir beide und 71 weitere zwischen 37 und 79,

schriebst Du:

mindestens einer von euch

Also mal wieder Unsinn verzapft, gell?

Paul Blume
07.01.2011, 15:02
Quatsch.

Auf Paul Felz:


schriebst Du:


Also mal wieder Unsinn verzapft, gell?



Nee, Jak. Jetzt rächt es sich, dass ich nicht zitieren kann. Denn da stand "und 79 weitere".

Das ist aber egal. Ich stelle hiermit klar, ich meinte es allgemein und ich meine es gerade ernst.

Ist doch klar, dass jemand, der schon zu Unrecht beschuldigt wurde, eine andere Sicht auf die Dinge hat. Dies gilt umso mehr für jemanden der dann auch noch verurteilt wurde (erstinstanzlich oder gar rechtskräftig).

Wenn Paul in dieser Situation war (auch wenn es kein Gerichtsverfahren gegen ihn gab), und dazu noch eher Techniker ist, überrascht es nicht, wenn er naturwissenschaftliche Beweise zur Verurteilung verlangt.

jak_22
07.01.2011, 15:02
Nee, Jak. Jetzt rächt es sich, dass ich nicht zitieren kann. Denn da stand und 79 weitere.

Das ist aber egal. Ich stelle hiermit klar, ich meinte es allgemein und ich meine es gerade ernst.


Akzeptiert.

PS: Möchtest Du ein paar Tipps zum Zitieren? Gern per PN, weil Off-Topic.

Paul Blume
07.01.2011, 15:06
Und genau so ist es klar, dass Frauen, die schon mit einem Kachel-Typ zusammen waren, sich gut vorstellen können, dass er schuldig ist.

Wer gar vergewaltigt wurde, legt natürlich größten Wert auf Opferschutz.


Und die Sekretärinnen auf facebook, die charakterlich so gestrickt sind, dass sie Männern Kinder unterschieben und ihnen alles mögliche sonst anhängen, haben eben auch ihre Perspektive.

Paul Felz
07.01.2011, 15:35
Nee, Jak. Jetzt rächt es sich, dass ich nicht zitieren kann. Denn da stand "und 79 weitere".

Das ist aber egal. Ich stelle hiermit klar, ich meinte es allgemein und ich meine es gerade ernst.

Ist doch klar, dass jemand, der schon zu Unrecht beschuldigt wurde, eine andere Sicht auf die Dinge hat. Dies gilt umso mehr für jemanden der dann auch noch verurteilt wurde (erstinstanzlich oder gar rechtskräftig).

Wenn Paul in dieser Situation war (auch wenn es kein Gerichtsverfahren gegen ihn gab), und dazu noch eher Techniker ist, überrascht es nicht, wenn er naturwissenschaftliche Beweise zur Verurteilung verlangt.
Das ist falsch. Ich wähle "Keine Ahnung". Was auch die einzig richtige Antwort ist.

Auch falsch ist, daß es keine Gerichtsverhandlung gab. Die gab es sehr wohl.

Nich schlimmer, ich bin nicht nur Techniker, sondern auch (Gerichts-)Gutachter.

twoxego
07.01.2011, 15:40
ja; für schrauben oder so.

Du geruhtest bereits dies mitzuteilen.
ich weiss allerdings nicht mehr, wie oft.

stscherer
07.01.2011, 16:07
Die Hexenjagd gegen das mmO und den Angeklagten hätte nicht stattfinden müssen, wenn auch der Angeklagte seinerseits zu einer umfassenderen Aussage bereit wäre als "Ich kann derzeit nichts anderes sagen: Ich bin unschuldig!"

Das könnte aber die Wahrheit sein!


Die Staatsanwaltschaft tut alles, um, festzustellen, ob eine Straftat stattfand.

Das könnte aber gerade das Problem sein - es gibt mit Ausnahme der Aussage der jedenfalls teilweise lügenden Nebenklägerin keinerlei belastbare Beweise für eine Straftat - noch nicht mal handfeste Indizien.


Dafür müssen Leumundszeugen ran.

Das ist falsch: die Straftat braucht keine Leumundszeugen, sondern mit der Vernehmung von Zeugen soll nichts anderes bewiesen werden, als: "Wir trauen dem Angeklagten eine solche Tat zu!" Das ist was völlig Anderes.


Der "prominente" Angeklagte selbst hätte dieses Prozess-Ausmaß vermeiden können
PUNKT

Er ist per Definition prominent (und dies spätestens durch diesen Prozess) und er hätte es nicht vermeiden können - ausser durch ein Geständnis, aber nur dann, wenn er tatsächlich eine Straftat begangen hätte, was er aber mit vollem Recht abstreitet (und zwar sogar dann mit Recht, wenn er schuldig wäre, wie der Nebenklägerin ja nach deutlichem Insistieren auch als ihr Recht erklärt worden ist.

Mara.Cuja
07.01.2011, 17:24
Das ist besonders unangenehm für unvoreingenommene, neutral sachlich die Geschichte betrachtende wie mich.

Wir geraten dann immer zwischen die Fronten.


Jaa :]


... dann oute dich doch auch bitte so.

jak_22
07.01.2011, 17:26
Jaa :]


... dann oute dich doch auch bitte so.

Bitte was? Ich pflege mich zu äußern, nicht zu "outen". Furchtbare Sprachverhunzung.

Mara.Cuja
07.01.2011, 17:27
Das war einer der bösesten ironischen Scherze der letzten Zeit. Das hat die gute Thauris
auch nicht verdient. Schäm Dich!

und was ich zu Thauris sagte , nämlich

###"
dass ich Thauris für eine sehr kluge, extrem auffassungsschnelle, gut differenzierte und reflektierte Frau halte"
###


lässt du unkommentiert??

jak_22
07.01.2011, 17:35
und was ich zu Thauris sagte , nämlich

###"
dass ich Thauris für eine sehr kluge, extrem auffassungsschnelle, gut differenzierte und reflektierte Frau halte"
###

lässt du unkommentiert??

Doch, hatte ich kommentiert. Du hast Deine Verbaladjektive aber immer noch nicht überarbeitet. Warum?

Mara.Cuja
07.01.2011, 17:38
Um genau zu sein: wir beide und 71 weitere zwischen 37 und 79,

und das bildet hier

- wie die Bayernstudie !!! -

ein demografisch exaktes Bild ab......

Genau, du hast ja "verstanden", kannst methodisch denken und auch interpretieren (was i.d.R. das Wichtigste ist), weil du den unvoreingenommenen Sachverstand besitzt, den man i.d.R. nur durch ein komplexes Studium erwirbt.

Wehe jedem Wesen und Volke, welches auf deine Erkenntnixxe angewiesen ist.

:umkipp:

Mara.Cuja
07.01.2011, 17:47
Mit am lustigsten hier im Forum finde ich, dass meine Scherze nicht erkannt werden und ernst Gemeintes nicht ernst genommen wird.



Ich hatte allerdings Deine letzten Beiträge nicht gelesen. Jetzt scheint es ja richtig ernst zu werden...

Dazu ist das Ganze leider zu verbissen geworden.

BEIDE Seiten sind nicht mehr zur Leichtigkeiit in der Lage.............................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. .................................................. ....:umkipp:

maxikatze
07.01.2011, 17:54
Korrekt. Es ist eine angebliche besonders schwere Vergewaltigung. Die Verkürzung ist bequem,
aber unzulässig.



Vor gefühlten 5 Millionen Beiträgen schrieb ich dazu sinngemäß, dass "Denunziantin" für mich
negativ konnotiert ist, und daher als Bezeichnung abzulehnen ist. Ist nicht neutral. Ich such es
jetzt aber nicht wieder raus, verzeih mir.

Ich bevorzugte damals den neutralen Begriff "Anschuldigerin", der allerdings sprachlich nicht
besonders schön ist.

Sag das in deiner wohlbekannten überheblichen Art deinem Freund Konz!

Paul Blume
07.01.2011, 17:57
der Kachelmann-Strang ist tot!




Es lebe der K.Strang!

jak_22
07.01.2011, 18:01
ich stelle vorsichtshalber mal klar: es war natürlich KEIN Scherz.

Das wird ja immer besser. Hör bitte auf, die Leute hier zu veräppeln. :))

Mara.Cuja
07.01.2011, 18:01
Nee, Jak. Jetzt rächt es sich, dass ich nicht zitieren kann. Denn da stand "und 79 weitere".

Das ist aber egal. Ich stelle hiermit klar, ich meinte es allgemein und ich meine es gerade ernst.

Ist doch klar, dass jemand, der schon zu Unrecht beschuldigt wurde, eine andere Sicht auf die Dinge hat. Dies gilt umso mehr für jemanden der dann auch noch verurteilt wurde (erstinstanzlich oder gar rechtskräftig).

Wenn Paul in dieser Situation war (auch wenn es kein Gerichtsverfahren gegen ihn gab), und dazu noch eher Techniker ist, überrascht es nicht, wenn er naturwissenschaftliche Beweise zur Verurteilung verlangt.

Ja, ja, ja, jaaa jaaaaa, jaaaaaaaaaaaahhhhhh

1000 Grüne!!!

Und es gibt die gleichen "naturwissenschaftliche Beweise" von der "Gegenseite.


..."keine Ahnung"???
für den Arsch.

Könnten wir in diesem Strang jetzt mehr zu "Austausch" finden????

Paul Felz
07.01.2011, 18:24
Weshalb hatte man denn gerade Dich verdächtigt? Und wie bist Du aus der Nummer herausgekommen?
Mord. Gegenbeweis, ich war 1460 km entfernt. Gehört aber nicht hierhin,

Thauris
07.01.2011, 18:28
Mord. Gegenbeweis, ich war 1460 km entfernt. Gehört aber nicht hierhin,

Du hast die erste Frage nicht beantwortet.

Paul Blume
07.01.2011, 18:32
Mord. Gegenbeweis, ich war 1460 km entfernt. Gehört aber nicht hierhin,

ich finde schon, dass das was mit dem Thema zu tun hat. Wenn man davon ausgeht, dass K. unschuldig ist, sind die Fälle ja vergleichbar.

Von Mord hattest Du damals nicht erzählt. Dann hättest Du ja auch in U-Haft gesessen. Wie kamen die denn ausgerechnet auf Dich?

Paul Blume
07.01.2011, 18:35
Ich kenne einen, der nach einem halben Jahr U-Haft und Freispruch vom Mordvorwurf gebrochen war und nie wieder auf die Füße kam. Er kann keinen Pulverkaffee mehr trinken. Den gabs im Knast.

Aber immerhin: Das Gerichtsverfahren wurde sorgfältig geführt und es wurde frei gesprochen.

Wenigstens das.

Paul Felz
07.01.2011, 18:37
ich finde schon, dass das was mit dem Thema zu tun hat. Wenn man davon ausgeht, dass K. unschuldig ist, sind die Fälle ja vergleichbar.

Von Mord hattest Du damals nicht erzählt. Dann hättest Du ja auch in U-Haft gesessen. Wie kamen die denn ausgerechnet auf Dich?
Schrieb ich doch: Augenzeuge.

maxikatze
07.01.2011, 18:37
Mord. Gegenbeweis, ich war 1460 km entfernt. Gehört aber nicht hierhin,

Auch wenn`s nicht hierher gehört, aber ist das ein Beweis dafür, dass jemand nichts damit zu tun hat? - Nur mal so gefragt. ?(

jak_22
07.01.2011, 18:39
Auch wenn`s nicht hierher gehört, aber ist das ein Beweis dafür, dass jemand nichts damit zu tun hat? - Nur mal so gefragt. ?(

Nein, dafür, dass er es nicht selber war, wie ein Augenzeuge - Paul schrieb das bereits - ausgesagt hat.

Thauris
07.01.2011, 18:40
Aber ja doch. Du bist auf einem Auge blind.

Nein, die einzigen die sich hier aufspielen wie die Idioten sind männlich!

jak_22
07.01.2011, 18:41
Nein, die einzigen die sich hier aufspielen wie die Idioten sind männlich!

Natürlich.

Paul Blume
07.01.2011, 18:45
Schrieb ich doch: Augenzeuge.

Augenzeuge bei einem Mord??????

Kannte der Dich oder passte das Phantombild?

Pillefiz
07.01.2011, 20:15
die Schnitzer der Staatsanwaltschaft und Richter gehen in dem Ganzen total unter. Alles, was den Prozess anbelangt, und mit Recht nichts zu tun hat. Statt dessen wird schmutzige Wäsche besprochen.
Was besseres kann sich keiner wünschen, der in das lächerliche Strafverfahren eingebunden ist. ;) Noch zig Beiträge über mmO und mmT, aber keinen einzigen über Richter und Staatsanwalt.
Voll am Thema vorbei, würde ich sagen

Thauris
07.01.2011, 20:21
die Schnitzer der Staatsanwaltschaft und Richter gehen in dem Ganzen total unter. Alles, was den Prozess anbelangt, und mit Recht nichts zu tun hat. Statt dessen wird schmutzige Wäsche besprochen.
Was besseres kann sich keiner wünschen, der in das lächerliche Strafverfahren eingebunden ist. ;) Noch zig Beiträge über mmO und mmT, aber keinen einzigen über Richter und Staatsanwalt.
Voll am Thema vorbei, würde ich sagen

So lange keine Schnitzer bekannt sind, können sie auch nicht diskutiert werden, und was jemand als Schnitzer einstuft ohne Kenntnis der genauen Lage, ist nicht massgeblich. In dem Fall sind Mutmassungen vollkommen sinnlos, zumal sich auch fast niemand hier mit rechtlichen Gepflogenheiten soweit auskennt, dass er diese Mutmassungen beurteilen könnte.
Die wenigen allerdings die sich hier angeblich damit auskennen, hindert niemand daran das auch untereinander zu diskutieren.

Thauris
07.01.2011, 20:30
Nein, stehen sie eben nicht. Das mit den bunten Bildern drin ist nicht der Duden.

Ich helfe gerne weiter

Synonyme für: mutmaßlich

Bedeutung: vermutlich | Art: Adjektiv
verdächtigt, wohl, vermutet, sicherlich, aller Voraussicht nach, unter Verdacht stehend, möglicherweise, möglich, voraussichtlich, vielleicht


Bedeutung: angeblich | Art: Adjektiv
nicht wirklich, nominell, irrtümlich angenommen, nur dem Namen nach, vorgeblich, trügerisch, scheinbar




Angeb-lich ist als Aussage zu werten
Mut-maßlich ist eine geistige Haltung.



Ersteres ist die Aussage des mm. Opfers - zweiteres die Haltung des Gerichts

jak_22
07.01.2011, 20:33
Ich helfe gerne weiter

Synonyme für: mutmaßlich

Bedeutung: vermutlich | Art: Adjektiv
verdächtigt, wohl, vermutet, sicherlich, aller Voraussicht nach, unter Verdacht stehend, möglicherweise, möglich, voraussichtlich, vielleicht


Bedeutung: angeblich | Art: Adjektiv
nicht wirklich, nominell, irrtümlich angenommen, nur dem Namen nach, vorgeblich, trügerisch, scheinbar



Aus welcher Duden-Ausgabe ist das denn?

www.duden.de liefert:

angeblich: wie behauptet wird
mutmaßlich: aufgrund bestimmter Tatsachen

Da es bislang keine Tatsachen gibt, sondern nur Behauptungen, handelt es sich im "Fall"
Kachelmann um eine angebliche Vergewaltigung. Ganz einfach, eigentlich.

Thauris
07.01.2011, 20:37
Aus welcher Duden-Ausgabe ist das denn?

www.duden.de (http://www.duden.de) liefert:

angeblich: wie behauptet wird
mutmaßlich: aufgrund bestimmter Tatsachen

Das ist nicht aus dem Duden sondern aus woxikon, und damit weitaus detaillierter. Aber das kann man auch so wissen, wenn man die deutsche Sprache einigermassen beherrscht, dazu brauchts keinen Duden der nur eine rudimentäre Erklärung liefert


Da es bislang keine Tatsachen gibt, sondern nur Behauptungen, handelt es sich im "Fall"
Kachelmann um eine angebliche Vergewaltigung. Ganz einfach, eigentlich.Nein, es handelt sich um eine mutmassliche Vergewaltigung, denn es kommt darauf an wie das Gericht diese Angaben handhabt, und damit verdächtigt, unter Verdacht stehend.

Ich hoffe das war jetzt Argument genug!

henriof9
07.01.2011, 20:47
/// Ihr kennt ja mittlerweile das Prozedre.

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=99910&page=194


NS: Ich hab Euch auch lieb.

Paul Felz
07.01.2011, 20:49
Ich helfe gerne weiter

Synonyme für: mutmaßlich

Bedeutung: vermutlich | Art: Adjektiv
verdächtigt, wohl, vermutet, sicherlich, aller Voraussicht nach, unter Verdacht stehend, möglicherweise, möglich, voraussichtlich, vielleicht


Bedeutung: angeblich | Art: Adjektiv
nicht wirklich, nominell, irrtümlich angenommen, nur dem Namen nach, vorgeblich, trügerisch, scheinbar
Du widersprichst Dir mal wieder selbst und merkst es nicht einmal. Lies endlich, was Du schreibst.

jak_22
07.01.2011, 20:49
Das ist nicht aus dem Duden sondern aus woxikon, und damit weitaus detaillierter. Aber das kann man auch so wissen, wenn man die deutsche Sprache einigermassen beherrscht, dazu brauchts keinen Duden der nur eine rudimentäre Erklärung liefert
Nein, es handelt sich um eine mutmassliche Vergewaltigung, denn es kommt darauf an wie das Gericht diese Angaben handhabt, und damit verdächtigt, unter Verdacht stehend.

Ich hoffe das war jetzt Argument genug!


Nein, war es nicht. Zuerst möchtest Du eine Definition aus dem Duden, dann passt sie Dir nicht,
und Du kommst mit einem ominösen "Woxikon", wovon Du aber auch nur das zitierst, was Dir passt*.

Es bleibt, nach der deutschen Sprache, im Duden definiert, eine angebliche Vergewaltigung.

Es gibt keine Tatsachen, sondern nur Behauptungen.

*) Bei "woxikon.de" findet sich als Synonym für "angeblich": "wie man behauptet". Du hattest wohl
einen guten Grund, das in Deiner Sammlung von Synonymen wegzulassen.

jak_22
07.01.2011, 20:50
/// Ihr kennt ja mittlerweile das Prozedre.


-40 Beiträge. Ich habe mich diesmal sehr zurückgehalten.

Thauris
07.01.2011, 20:53
Nein, war es nicht. Zuerst möchtest Du eine Definition aus dem Duden, dann passt sie Dir nicht,
und Du kommst mit einem ominösen "Woxikon", wovon Du aber auch nur das zitierst, was Dir passt*.

Es bleibt, nach der deutschen Sprache, im Duden definiert, eine angebliche Vergewaltigung.

Es gibt keine Tatsachen, sondern nur Behauptungen.

*) Bei "woxikon.de" findet sich als Synonym für "angeblich": "wie man behauptet". Du hattest wohl
einen guten Grund, das in Deiner Sammlung von Synonymen wegzulassen.

Wo steht'n das?

Bei Woxikon habe ich nur mutmasslich eingegeben - das Synonym angeblich war gleich mit aufgeführt :D

Paul Felz
07.01.2011, 20:56
Nein, war es nicht. Zuerst möchtest Du eine Definition aus dem Duden, dann passt sie Dir nicht,
und Du kommst mit einem ominösen "Woxikon", wovon Du aber auch nur das zitierst, was Dir passt*.

Es bleibt, nach der deutschen Sprache, im Duden definiert, eine angebliche Vergewaltigung.

Es gibt keine Tatsachen, sondern nur Behauptungen.

*) Bei "woxikon.de" findet sich als Synonym für "angeblich": "wie man behauptet". Du hattest wohl
einen guten Grund, das in Deiner Sammlung von Synonymen wegzulassen.
Das Wesentliche ist ja, daß das Gericht neutal zu sein hat. Bei mutmaßlich ist das nach Thauris' eigener Definition nicht mehr möglich.

fleetwood
07.01.2011, 20:57
es wird wohl zeit das der 19.01. kommt.
damit hier wieder etwas mehr substanz einzieht.

Pillefiz
07.01.2011, 20:57
So lange keine Schnitzer bekannt sind, können sie auch nicht diskutiert werden, und was jemand als Schnitzer einstuft ohne Kenntnis der genauen Lage, ist nicht massgeblich. In dem Fall sind Mutmassungen vollkommen sinnlos, zumal sich auch fast niemand hier mit rechtlichen Gepflogenheiten soweit auskennt, dass er diese Mutmassungen beurteilen könnte.
Die wenigen allerdings die sich hier angeblich damit auskennen, hindert niemand daran das auch untereinander zu diskutieren.

hier wird ALLES ohne Kenntnis der genauen Lage geschrieben, warum nicht auch die rechtlichen Gepflogenheiten? Darüber kann man auch Stränge finden, wenn man will.
Und was heisst "untereinander" ????? Ist das noch der Kachelmann-Strang, oder wurde der privatisiert..

Thauris
07.01.2011, 20:57
Das Wesentliche ist ja, daß das Gericht neutal zu sein hat. Bei mutmaßlich ist das nach Thauris' eigener Definition nicht mehr möglich.

Warum denn nicht? Ein Angeklagter steht grundsätzlich erst mal unter Verdacht!

henriof9
07.01.2011, 20:58
-40 Beiträge. Ich habe mich diesmal sehr zurückgehalten.

OT

Es waren um die 140 Beiträge, ingesamt und nur heute. :rolleyes:

Thauris
07.01.2011, 21:00
hier wird ALLES ohne Kenntnis der genauen Lage geschrieben, warum nicht auch die rechtlichen Gepflogenheiten? Darüber kann man auch Stränge finden, wenn man will.
Und was heisst "untereinander" ?????

Weil keiner im Gegensatz dazu Erfahrungswerte damit aufzuweisen hat, ausser denen die sich mit rechtlichen Gepflogenheiten auskennen. Die allerdings müssen zwangsläufig untereinander diskutieren, weil die die keine Erfahrungen damit haben nichts dazu beitragen können - alles klar soweit?

jak_22
07.01.2011, 21:04
Wo steht'n das?

Bei Woxikon habe ich nur mutmasslich eingegeben - das Synonym angeblich war gleich mit aufgeführt :D

http://www.woxikon.de/wort/angeblich.php

Synonyme für angeblich
vorgeblich
mutmaßlich, scheinbar, vermeintlich, anscheinend, wahrscheinlich, wie man behauptet, wie man vorgibt

jak_22
07.01.2011, 21:05
OT

Es waren um die 140 Beiträge, ingesamt und nur heute. :rolleyes:


Es waren nur ~40 Beiträge von mir, henri...

... aber ich nehme das "sehr" zurück.

Thauris
07.01.2011, 21:09
http://www.woxikon.de/wort/mutmaßlich (http://www.woxikon.de/wort/angeblich.php)[/URL][URL="http://www.woxikon.de/wort/angeblich.php"].php (http://www.woxikon.de/wort/angeblich.php)

Synonyme für angeblich
vorgeblich
mutmaßlich, scheinbar, vermeintlich, anscheinend, wahrscheinlich, wie man behauptet, wie man vorgibt

:rolleyes: Und? Es ändert trotzdem nichts daran - vielleicht kannst Du jetzt endlich mal Deine Erbsenpickerei sein lassen. und vor allen Dingen Deine Behauptung "mutmasslich" sei vorverurteilend

http://synonyme.woxikon.de/synonyme/mutma%C3%9Flich.php

jak_22
07.01.2011, 21:12
Und? Es ändert trotzdem nichts daran - vielleicht kannst Du jetzt endlich mal Deine Erbsenpickerei sein lassen. und vor allen Dingen Deine Behauptung "mutmasslich" sei vorverurteilend

http://synonyme.woxikon.de/synonyme/mutma%C3%9Flich.php

Warum bezeichnest Du höflich und sachlich vorgetragene Argumente als "Erbsenpickerei"?

Natürlich ist mutmaßlich weiterhin vorverurteilend. Siehe Definition des Dudens.

fleetwood
07.01.2011, 21:13
Hmm. Ich glaube, Du machst das nicht sehr effektiv. Würdest Du einen leeren, geschlossenen "Fall Kachelmann"-Strang aufmachen, und nur die paar sinnvollen Beiträge rüberschubsen, hättest Du viel weniger Arbeit der Strang wäre viiiiiel kleiner. ;)

dann wären deine beiträge zum glück weg.

FranzKonz
07.01.2011, 21:13
:rolleyes: Und? Es ändert trotzdem nichts daran - vielleicht kannst Du jetzt endlich mal Deine Erbsenpickerei sein lassen. und vor allen Dingen Deine Behauptung "mutmasslich" sei vorverurteilend

http://synonyme.woxikon.de/synonyme/mutma%C3%9Flich.php

Mutmaßlich alleine ist natürlich nicht vorverurteilend. Lediglich im Zusammenhang mit dem Wort Täter oder Täterin wird es dazu.

Darum schlägt die vereinigte Hühnerschar immer so heftig mit den Flügeln, wenn ich von der mutmaßlichen Täterin rede. :))

Pillefiz
07.01.2011, 21:14
Weil keiner im Gegensatz dazu Erfahrungswerte damit aufzuweisen hat, ausser denen die sich mit rechtlichen Gepflogenheiten auskennen. Die allerdings müssen zwangsläufig untereinander diskutieren, weil die die keine Erfahrungen damit haben nichts dazu beitragen können - alles klar soweit?

es kann auch hier keiner was dazu beitragen, der keinen Narziß(ss)ten kennt oder vergewaltigt wurde, ja alles klar

Paul Felz
07.01.2011, 21:16
Weil keiner im Gegensatz dazu Erfahrungswerte damit aufzuweisen hat, ausser denen die sich mit rechtlichen Gepflogenheiten auskennen. Die allerdings müssen zwangsläufig untereinander diskutieren, weil die die keine Erfahrungen damit haben nichts dazu beitragen können - alles klar soweit?
Es geht nicht um Recht. Um das geht es erst im Urteil Hier geht es um das OB.

Du kapierst tatsächlich rein gar nichts.

Adunaphel
07.01.2011, 21:23
Warum denn nicht? Ein Angeklagter steht grundsätzlich erst mal unter Verdacht!

Anklage wird erhoben, wenn nach Ansicht der StA ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das heißt, dass nach vorläufiger Betrachtung der Beweise eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Allerdings gilt bis zur Veruteilung weiterhin die Unschuldsvermutung zugunsten des Angeklagten. Nicht er muss seine Unschuld beweisen, sondern ihm muss die Schuld nachgewiesen werden.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte verhält sich K. völlig richtig.

Thauris
07.01.2011, 21:26
Anklage wird erhoben, wenn nach Ansicht der StA ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das heißt, dass nach vorläufiger Betrachtung der Beweise eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Allerdings gilt bis zur Veruteilung weiterhin die Unschuldsvermutung zugunsten des Angeklagten. Nicht er muss seine Unschuld beweisen, sondern ihm muss die Schuld nachgewiesen werden.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte verhält sich K. völlig richtig.

Alles richtig - es ging ja auch nur um die Bedeutung des Wortes mutmasslich, und somit laut Definition verdächtigt, oder unter Verdacht stehend.

jak_22
07.01.2011, 21:27
Alles richtig - es ging ja auch nur um die Bedeutung des Wortes mutmasslich, und somit laut Definition verdächtigt, oder unter Verdacht stehend.

... laut Thauris' Definition, nicht der des Dudens ...

FranzKonz
07.01.2011, 21:29
... laut Thauris' Definition, nicht der des Dudens ...

Wenn Thauris' Definitionen maßgeblich wären, würde Kachelmann im Knast verschimmeln. :))

schastar
07.01.2011, 21:30
schastar, ich finde gut, dass du punkuell durchaus einemal die andere Seite würdigen kannst.


Es tut mir aufrichtig leid, was du in deinem Leben erlitten haben magst.

Herzlich MC

Ich hatte und habe ein sehr gutes Leben, wie kommst du darauf ich hätte was schlimmes erlitten?



An Thauris stelle ich bereicht diese Frage, aber eventuell willst du sie ja beantworten, Thauris hatte noch keine Zeit.

#25461

Jetzt wieder zum Thema.
Wir haben jetzt festgestellt dass es bei Verfahren wegen Vergewaltigung zu Entblößungen, Anschuldigungen, Spot, Mobbing und Hexenjagden kommt, an dessen Ende oft ein zerstörtes Leben steht ohne dass irgend etwas besser geworden wäre.
Was wäre also dein Vorschlag um dies so weit wie möglich zu verhindern?

Meinen habe ich ja schon ungefähr 25mal hier geschrieben.

Thauris
07.01.2011, 21:32
Ich hatte und habe ein sehr gutes Leben, wie kommst du darauf ich hätte was schlimmes erlitten?



:rofl: Danke!

jak_22
07.01.2011, 21:32
Wenn Thauris' Definitionen maßgeblich wären, würde Kachelmann im Knast verschimmeln. :))

Dann würden wir alle im Knast verschimmeln. :]

Adunaphel
07.01.2011, 21:34
Alles richtig - es ging ja auch nur um die Bedeutung des Wortes mutmasslich, und somit laut Definition verdächtigt, oder unter Verdacht stehend.

Entschuldige bitte, mutmaßlich soll laut Definition "verdächtigt" oder unter Verdacht stehend bedeuten"?

Thauris
07.01.2011, 21:35
Dann würden wir alle im Knast verschimmeln. :]

Nein, ganz sicher nicht :D

jak_22
07.01.2011, 21:37
Nein, ganz sicher nicht :D

... ich ergänze um "am Galgen baumeln."

Thauris
07.01.2011, 21:39
Entschuldige bitte, mutmaßlich soll laut Definition "verdächtigt" oder unter Verdacht stehend bedeuten"?

Im Zusammenhang mit diesem Fall, ja - und um es noch mal zu verdeutlichen wie das gemeint ist

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4316947&postcount=25541



http://synonyme.woxikon.de/synonyme/mutma%C3%9Flich.php


Synonyme für mutmaßlich
Bedeutung: vermutlich | Art: Objekt
angeblich, verdächtigt, wohl, vermutet, sicherlich, aller Voraussicht nach, unter Verdacht stehend, möglicherweise, möglich, voraussichtlich, vielleicht

jak_22
07.01.2011, 21:41
Entschuldige bitte, mutmaßlich soll laut Definition "verdächtigt" oder unter Verdacht stehend bedeuten"?

Nein, natürlich nicht.

mutmaßlich: aufgrund bestimmter Tatsachen, Anzeichen möglich, wahrscheinlich

www.duden.de

Damit bleibt es eine angebliche Vergewaltigung.

Paul Felz
07.01.2011, 21:44
Im Zusammenhang mit diesem Fall, ja - und um es noch mal zu verdeutlichen wie das gemeint ist

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4316947&postcount=25541



http://synonyme.woxikon.de/synonyme/mutma%C3%9Flich.php


Synonyme für mutmaßlich
Bedeutung: vermutlich | Art: Objekt
angeblich, verdächtigt, wohl, vermutet, sicherlich, aller Voraussicht nach, unter Verdacht stehend, möglicherweise, möglich, voraussichtlich, vielleicht
Merkst Du die Widersprüche eigentlich nicht?

angeblich, verdächtigt, wohl, vermutet, sicherlich, aller Voraussicht nach, unter Verdacht stehend, möglicherweise, möglich, voraussichtlich, vielleicht

Nein, so dumm ist nicht mal ein blindes Huhn. Das würde ja verhungern.

Thauris
07.01.2011, 21:51
Nein, natürlich nicht.

mutmaßlich: aufgrund bestimmter Tatsachen, Anzeichen möglich, wahrscheinlich

www.duden.de (http://www.duden.de)

Damit bleibt es eine angebliche Vergewaltigung.


Es geht nicht darum wie Du das siehst, sondern wie das Gericht das sieht und auch im Moment handhabt. Und damit bleibt er ein mutmasslicher Täter, ergo ein unter Verdacht stehender. Vielleicht fällt es Dir etwas schwer beides miteinander in Bezug zu bringen!

jak_22
07.01.2011, 21:54
(...)Und damit bleibt er ein mutmasslicher Täter, ergo ein unter Verdacht stehender. Vielleicht fällt es Dir etwas schwer beides miteinander in Bezug zu bringen!

Ich möchte Dich nicht daran hindern, weiter diese vorverurteilende Formulierung anzuwenden,
werde aber weiterhin von meinem Recht Gebrauch machen, diese zu kritisieren.

Paul Felz
07.01.2011, 21:54
Es geht nicht darum wie Du das siehst, sondern wie das Gericht das sieht und auch im Moment handhabt. Und damit bleibt er ein mutmasslicher Täter, ergo ein unter Verdacht stehender. Vielleicht fällt es Dir etwas schwer beides miteinander in Bezug zu bringen!
Geht doch! Und wenn das Gericht etwas anderes sieht als eine angebliche Vergewaltigung, ist es befangen. Wenn es mutmaßt, ist es befangen.

Zwei Rüffel gab's dafür ja schon.

Adunaphel
07.01.2011, 21:58
Im Zusammenhang mit diesem Fall, ja - und um es noch mal zu verdeutlichen wie das gemeint ist

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4316947&postcount=25541



http://synonyme.woxikon.de/synonyme/mutma%C3%9Flich.php


Synonyme für mutmaßlich
Bedeutung: vermutlich | Art: Objekt
angeblich, verdächtigt, wohl, vermutet, sicherlich, aller Voraussicht nach, unter Verdacht stehend, möglicherweise, möglich, voraussichtlich, vielleicht

Aha. Dann macht das Sinn, wenn man "mutmaßlicher Täter" durch "den unter Verdacht stehenden" oder "dem der Tat verdächtigten" ersetzt.

Adunaphel
07.01.2011, 22:00
Geht doch! Und wenn das Gericht etwas anderes sieht als eine angebliche Vergewaltigung, ist es befangen. Wenn es mutmaßt, ist es befangen.

Zwei Rüffel gab's dafür ja schon.

Nach all dem, was ich über die Pannen in dieser Verhandlung gelesen habe, bin ich der festen Überzeugung, dass Herr Schwenn schon im Hintergrund an der Revisionsbegründungsschrift arbeitet.

Thauris
07.01.2011, 22:02
Mein Sofa hat bessere Argumente als Du.

Ganz sicher sogar wenn es darum geht, ob ein Arsch drauf sitzen soll :D

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070828054940AAMsWbW

jak_22
07.01.2011, 22:03
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070828054940AAMsWbW

Daraus:

Ich definiere mutmasslich für mich mit "mit hoher Wahrscheinlichkeit"

Also vorverurteilend, und nicht neutral wie "angeblich"... Danke.

Thauris
07.01.2011, 22:05
Daraus:

Also vorverurteilend, und nicht neutral wie "angeblich"... Danke.

Bitte!


Beste Antwort - Ausgewählt durch Abstimmung

Vor Gericht ist man so lange unschuldig bis man verurteilt wurde. Also ist der Täter auch wenn er gestanden hat bis zur Verurteilung immer der mutmaßliche Täter. Gibt ja auch falsche Geständnisse.

jak_22
07.01.2011, 22:06
Bitte!

Ich hebe mal hervor:

Beste Antwort - Ausgewählt durch Abstimmung

Vor Gericht ist man so lange unschuldig bis man verurteilt wurde. Also ist der Täter auch wenn er gestanden hat bis zur Verurteilung immer der mutmaßliche Täter. Gibt ja auch falsche Geständnisse.

Das schreibst Du jetzt bis morgen hundertmal ab. Es bedeutet, dass Kachelmann für
den moment als unschuldig zu gelten hat. Das wurde Dir aber schon oft gesagt.

Thauris
07.01.2011, 22:10
Ich hebe mal hervor:


Das schreibst Du jetzt bis morgen hundertmal ab. Es bedeutet, dass Kachelmann für
den moment als unschuldig zu gelten hat. Das wurde Dir aber schon oft gesagt.

Na und? Bis dahin bleibt er trotzdem der mutmassliche Täter - ob Dir das passt oder nicht. Und wenn Du hundertmal was anderes hervorhebst. Das darfste von mir aus auch hundertmal abschreiben und gleich mal die Frage beantworten ob es auch vorverurteilend ist, wenn man gestanden hat aber trotzdem bis zum Urteil als mutmasslicher Täter bezeichnet wird.

Paul Felz
07.01.2011, 22:14
Na und? Bis dahin bleibt er trotzdem der mutmassliche Täter - ob Dir das passt oder nicht. Und wenn Du hundertmal was anderes hervorhebst. Das darfste von mir aus auch hundertmal abschreiben und gleich mal die Frage beantworten ob es auch vorverurteilend ist, wenn man gestanden hat aber trotzdem bis zum Urteil als mutmasslicher Täter bezeichnet wird.
Nein. Aber Du kapierst es nicht.

Thauris
07.01.2011, 22:20
Nein. Aber Du kapierst es nicht.

Ja, das wissen wir jetzt - irgendwas mit Substanz?

jak_22
07.01.2011, 22:22
Ja, das wissen wir jetzt (...)

Nein, wir wissen das schon lange.

Thauris
07.01.2011, 22:23
Nein, wir wissen das schon lange.

Was ist denn nun mit meiner Frage? Kannste auch nicht beantworten?

Pillefiz
07.01.2011, 22:24
und wieder seitenweise Mist, der arme Henri

fleetwood
07.01.2011, 23:33
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/kachelmann155.html

alice schwarzer antwortet auf den panorama bericht vom 2.12

Hydrant
08.01.2011, 10:47
Für alle Interessierten eine ausgezeichnete und fundierte Abhandlung über AS, ihre Rolle allgemein als auch speziell im Fall Kachelmann.

Alice Schwarzer und der Fall Jörg Kachelmann (http://www.gabrielewolff.de/files/schwanengesang.html)


Alice Schwarzer hat schon immer durch Eindimensionalität des Denkens (falls man es überhaupt als Denken bezeichnen darf, könnte es sich doch auch um bloße Reflexe handeln, die im Nachhinein intellektuell geadelt werden) bestochen; und es gab ungute Zeiten, in denen die selbstverordnete Ausblendung einer vielschichtigen Realität zugunsten eines sogenannten engagierten Blicks ihre Meriten hatte, weil sie einen Mißstand, die gesellschaftliche Unterdrückung von Frauen, ins Hellfeld rückte. Diese Zeiten – die Siebziger bis Ende der Achtziger Jahre – sind lange vorbei, und mit dem Alter kommt, so hofft man gern für sich selbst, die Weisheit, die jegliches monokausale Denken verabscheut und nur noch Trauer über den allgegenwärtigen Triumph der Dummheit, Mitgefühl mit den Verlorenen und scharfe Kritik an den Herrschenden erlaubt. Bei sehr viel Glück emaniert der Gelassenheitsanteil des Alters auch noch Humor, der mehr als nur den eigenen physischen Verfall ertragen läßt.
Diesem Ideal entsprechen nicht viele alte Leute, und Alice Schwarzer, die in diesem Jahr achtundsechzig Jahre alt wird, widerlegt es glatt. Ihre Attacken assoziieren die negativen Seiten des Alters: Verbitterung, Neid, Altersstarrsinn, Stillstand. Ein letztes Bemühen um Wahrnehmbarkeit, bevor die Scheinwerfer des öffentlichen Interesses ganz andere Themen, Standpunkte und Personen konturieren. Ihr jüngstes Auftreten in Sachen Kachelmann: Egozentriertes Trittbettfahren auf dem Geisterbahnzug eines Medien-Hypes. [...]

Stanley_Beamish
08.01.2011, 11:40
Es gibt nur die Aussage der angeblich Vergewaltigten. Es gibt keine Zeugen, es gibt keine forensischen Beweise. Bei dieser Faktenlage hätte die Staatsanwaltschaft niemals Anklage erheben dürfen.
Jetzt versucht die Staatsanwaltschaft nachträglich mit dem Aufbieten sogenannter Leumundszeugen, die weder die Tat bezeugen, noch sonst irgendetwas zum Tatvorwurf aussagen können, die Karre wieder aus dem Dreck zu ziehen.
Das wird dem verbissenen und profilneurotischen Staatsanwalt Oltrogge jedoch nicht gelingen. Da das Landgericht Mannheim sich auf diese Rechtsbeugung eingelassen hat, wird es aber vielleicht erst in der nächsten Instanz Gerechtigkeit geben.

Stanley_Beamish
08.01.2011, 11:44
Für alle Interessierten eine ausgezeichnete und fundierte Abhandlung über AS, ihre Rolle allgemein als auch speziell im Fall Kachelmann.

Alice Schwarzer und der Fall Jörg Kachelmann (http://www.gabrielewolff.de/files/schwanengesang.html)

Eindimensionalität des Denkens, Verbitterung, Neid, Starrsinn.
Das sind exakt die Attribute, die auch auf die ihr hündisch ergebenen Alice-Groupies zutreffen.

FranzKonz
08.01.2011, 12:42
Eindimensionalität des Denkens, Verbitterung, Neid, Starrsinn.
Das sind exakt die Attribute, die auch auf die ihr hündisch ergebenen Alice-Groupies zutreffen.

"Egozentriertes Trittbettfahren auf dem Geisterbahnzug eines Medien-Hypes."

Niemand hat die Schwarzer je so treffend charakterisiert. :))

Ganz_unten
08.01.2011, 12:56
Es gibt nur die Aussage der angeblich Vergewaltigten. Es gibt keine Zeugen, es gibt keine forensischen Beweise. Bei dieser Faktenlage hätte die Staatsanwaltschaft niemals Anklage erheben dürfen.
Jetzt versucht die Staatsanwaltschaft nachträglich mit dem Aufbieten sogenannter Leumundszeugen, die weder die Tat bezeugen, noch sonst irgendetwas zum Tatvorwurf aussagen können, die Karre wieder aus dem Dreck zu ziehen.
Das wird dem verbissenen und profilneurotischen Staatsanwalt Oltrogge jedoch nicht gelingen. Da das Landgericht Mannheim sich auf diese Rechtsbeugung eingelassen hat, wird es aber vielleicht erst in der nächsten Instanz Gerechtigkeit geben.

Zudem war die lange Untersuchungshaft völlig überzogen.

Hydrant
08.01.2011, 13:41
"Egozentriertes Trittbettfahren auf dem Geisterbahnzug eines Medien-Hypes."

Niemand hat die Schwarzer je so treffend charakterisiert. :))

Ja, finde ich auch. Äußerst treffend und absolut präzise.

Es gibt auf dieser Seite noch weitere Teile, die nicht minder gut sind. Der Vierte soll wohl demnächst erscheinen.

Das merkwürdige Vorgehen der Mannheimer Justiz wird in fundierter, belegter und trefflichster Weise nachgezeichnet. Es erscheinen Details, von denen ich bislang noch nichts wusste.

Alles in Allem das Beste, was ich bisher im Netz gelesen habe.

Paul Felz
08.01.2011, 14:00
"Egozentriertes Trittbettfahren auf dem Geisterbahnzug eines Medien-Hypes."

Niemand hat die Schwarzer je so treffend charakterisiert. :))
Auf wen mag das wohl im Forum hier zutreffen? :D

ist Kachelmann schon seit Bekanntwerden seiner Festnahme vom 20.3.2010 ein Verbrecher, allein deshalb, weil eine betrogene Frau ihn angezeigt hat, weil er mehrere Liebschaften gleichzeitig hatte und weil Männern ohnehin alles zuzutrauen ist; relativiert ein weiblicher Gutachter die Glaubwürdigkeit der Zeugin, ist die Gutachterin von Männern gekauft, von Selbsthaß getrieben und verrät die ›Sache‹.

Thauris
08.01.2011, 14:32
Alles in Allem das Beste, was ich bisher im Netz gelesen habe.

Aaah - die ominöse Gabriele Wolff, ihres Zeichens - was eigentlich noch mal? Mit dem Artikel mag sie ein paar Spätzlescheisser und geifernde Altmännergefolgschaft beeindrucken können, juckt aber nicht weiter.

Pillefiz
08.01.2011, 14:39
dich juckt es nicht, aber andere vielleicht?

Auch aus dem Artikel:

Pro Kachelmann – in diesem spezifischen Fall identisch mit pro Rechtsstaat – traten erst am 7.6.2010 der Spiegel und am 24.6.2010 die Zeit mit der engagierten Sabine Rückert auf den Plan: eine empathischere und intellektuellere Reporterin gab es selten. Juristen fiel es wie Schuppen von den Augen, als sie nach all diesen Vorverurteilungs-Artikeln mit ihren ›pikanten‹ Details aus dem Liebes- und Intimleben des Beschuldigten/Angeklagten sowie dem Geraune und den Halbwahrheiten zum strafrechtlichen Vorwurf endlich einmal aufklärende Artikel lesen konnten: es gab, entgegen den Pressemeldungen und Interviewaussagen der Mannheimer Staatsanwaltschaft, nicht ein einziges Gutachten, das Beweise für Kachelmanns Täterschaft lieferte, im Gegenteil, und das von der Staatsanwaltschaft angeforderte Glaubwürdigkeitsgutachten kam zu dem Ergebnis, daß die Aussage der Zeugin zum Tatgeschehen nicht die Mindestanforderung an die Aussagequalität erfüllt, wenn man zu ermitteln hat, ob die Aussage erlebnisbasiert ist oder nicht. Dieser Verfahrensstand war spätestens seit Anfang Juni 2010 bekannt. Folgerichtig hat allerdings erst das Oberlandesgericht Karlsruhe am 29.7.2010 den dringenden Tatverdacht verneint und Kachelmanns Untersuchungshaft beendet – mit der weiteren unbeabsichtigten Folge, daß Alice Schwarzer nun ins Hyperventilieren geriet.

es lohnt sich, auch den Rest zu lesen:]

Paul Felz
08.01.2011, 14:41
Aaah - die ominöse Gabriele Wolff, ihres Zeichens - was eigentlich noch mal? Mit dem Artikel mag sie ein paar Spätzlescheisser und geifernde Altmännergefolgschaft beeindrucken können, juckt aber nicht weiter.
Also keine Argumente.

Thauris
08.01.2011, 14:59
dich juckt es nicht, aber andere vielleicht?

Auch aus dem Artikel:

Pro Kachelmann – in diesem spezifischen Fall identisch mit pro Rechtsstaat – traten erst am 7.6.2010 der Spiegel und am 24.6.2010 die Zeit mit der engagierten Sabine Rückert auf den Plan: eine empathischere und intellektuellere Reporterin gab es selten. Juristen fiel es wie Schuppen von den Augen, als sie nach all diesen Vorverurteilungs-Artikeln mit ihren ›pikanten‹ Details aus dem Liebes- und Intimleben des Beschuldigten/Angeklagten sowie dem Geraune und den Halbwahrheiten zum strafrechtlichen Vorwurf endlich einmal aufklärende Artikel lesen konnten: es gab, entgegen den Pressemeldungen und Interviewaussagen der Mannheimer Staatsanwaltschaft, nicht ein einziges Gutachten, das Beweise für Kachelmanns Täterschaft lieferte, im Gegenteil, und das von der Staatsanwaltschaft angeforderte Glaubwürdigkeitsgutachten kam zu dem Ergebnis, daß die Aussage der Zeugin zum Tatgeschehen nicht die Mindestanforderung an die Aussagequalität erfüllt, wenn man zu ermitteln hat, ob die Aussage erlebnisbasiert ist oder nicht. Dieser Verfahrensstand war spätestens seit Anfang Juni 2010 bekannt. Folgerichtig hat allerdings erst das Oberlandesgericht Karlsruhe am 29.7.2010 den dringenden Tatverdacht verneint und Kachelmanns Untersuchungshaft beendet – mit der weiteren unbeabsichtigten Folge, daß Alice Schwarzer nun ins Hyperventilieren geriet.

es lohnt sich, auch den Rest zu lesen:]

Nein, denn alleine der von mir hervorgehobene Satz zeigt schon auf, wohin da die Reise gehen soll, schaut man sich mal die Umtriebe der "engagierten, empathischen und intellektuell begnadeten" Rückert hinter den Kulissen an - sorry, aber zu viel mehr als zum Lachen reizt mich das nicht :))

jak_22
08.01.2011, 15:00
Nein, denn alleine der von mir hervorgehobene Satz zeigt schon auf, wohin da die Reise gehen soll, schaut man sich mal die Umtriebe der "engagierten, empathischen und intellektuell begnadeten" Rückert hinter den Kulissen an - sorry, aber zu viel mehr als zum Lachen reizt mich das nicht :))

Also wieder keine Argumente.

Du bist offensichtlich nicht an einer Diskussion, also einer Auseinandersetzung mit Inhalten, interessiert.

Es sei denn, sie entsprechen Deiner vorgefassten Meinung.

Pillefiz
08.01.2011, 15:03
Also wieder keine Argumente.

Du bist offensichtlich nicht an einer Diskussion, also einer Auseinandersetzung mit Inhalten, interessiert.

Es sei denn, sie entsprechen Deiner vorgefassten Meinung.

dann bräuchte man nix zu diskutieren, demnach ist eine Diskussion gar nicht gewollt

Thauris
08.01.2011, 15:10
Also wieder keine Argumente.

Du bist offensichtlich nicht an einer Diskussion, also einer Auseinandersetzung mit Inhalten, interessiert.

Es sei denn, sie entsprechen Deiner vorgefassten Meinung.

Im Gegensatz zu euch habe ich nie bestritten eine vorgefasste Meinung zu haben, nein ich habe es sogar mehrfach erwähnt. Die allerdings beruht nicht auf irgendwelchen polemischen und eindeutig zielgerichteten Blogartikeln, sondern auf Erfahrung, jahrelangen Studien der Materie, dem Gesamtüberblick - der einigen hier äusserst schwer zu fallen scheint - und nicht zuletzt einer gehörigen Portion Menschenkenntnis.
Danke für das Gespräch, und jetzt wende Dich wieder Deinem Sofa zu.

Paul Felz
08.01.2011, 15:12
Im Gegensatz zu euch habe ich nie bestritten eine vorgefasste Meinung zu haben, nein ich habe es sogar mehrfach erwähnt. Die allerdings beruht nicht auf irgendwelchen polemischen und eindeutig zielgerichteten Blogartikeln, sondern auf Erfahrung, jahrelangen Studien der Materie, dem Gesamtüberblick - der einigen hier äusserst schwer zu fallen scheint - und nicht zuletzt einer gehörigen Portion Menschenkenntnis.
Danke für das Gespräch, und jetzt wende Dich wieder Deinem Sofa zu.
Aha, und deshalb ist Kachelmann schuldig :rolleyes:

jak_22
08.01.2011, 15:15
Im Gegensatz zu euch habe ich nie bestritten eine vorgefasste Meinung zu haben,

Und warum beschäftigst Du Dich nicht mit Argumenten, die Deiner vorgefassten meinung widersprechen?

Kein Interesse an einer Diskussion?

Pillefiz
08.01.2011, 15:19
Im Gegensatz zu euch habe ich nie bestritten eine vorgefasste Meinung zu haben, nein ich habe es sogar mehrfach erwähnt. Die allerdings beruht nicht auf irgendwelchen polemischen und eindeutig zielgerichteten Blogartikeln, sondern auf Erfahrung, jahrelangen Studien der Materie, dem Gesamtüberblick - der einigen hier äusserst schwer zu fallen scheint - und nicht zuletzt einer gehörigen Portion Menschenkenntnis.
Danke für das Gespräch, und jetzt wende Dich wieder Deinem Sofa zu.

auch die von dir bevorzugten Blogs sind zielgerichtet. Es ist ja nicht schlecht, eine vorgefasste Meinung zu haben, deshalb kann man sich aber auch die Meinung anderer anhören. Und auch in diesem Fall gibt es nicht nur eine Seite

schastar
08.01.2011, 15:22
So, das ist jetzt an alle gerichtet.

Im großen und ganzen ergibt sich auch aus diesem Fall von angeblicher Vergewaltigung wie auch in anderen derartigen Fällen ohne handfeste Beweislage ein großes Fragezeichen. Was die einen für glaubwürdig halten, halten die anderen für eine Lüge.
Wissen tut es aber niemand, dennoch beginnt man zu polarisieren. Dies endet nicht selten in Entblößungen, Anschuldigungen, Spot, Mobbing und Hexenjagden der Betroffenen, meist betrifft es den mm Täter aber manchmal auch das mm Opfer, was z.B. ich als durchaus ausgleichende Gerechtigkeit empfinde. So hat jeder sein Säckchen zu tragen.
Und selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt, ohne handfeste Beweise bleibt bei manch Beobachter eben ein komisches Gefühl welches in aufgedeckten Fällen von unschuldig Verurteilten seine Berechtigung findet.

Bei der überwältigenden Mehrheit der Angezeigten Fälle (87%) kommt es zu keinem Schuldspruch was bedeutet dass betroffene Personen zurückbleiben welche auch zukünftig Spot und Verdächtigungen ausgesetzt sind ohne sich wirklich gegen diese wehren zu können und an dessen Ende oft ein zerstörtes Leben steht ohne dass irgend etwas besser geworden wäre.

Nun meine Frage:
Was wäre also euer Vorschlag um dies so weit wie möglich zu verhindern?
(Erst denken dann schreiben.)

Nach gut 25.000 Beiträgen wird ja wohl schon jeder darüber nachgedacht haben.


P.S. Meinen habe ich ja schon ungefähr 25mal hier geschrieben.

DieLara
08.01.2011, 15:23
Im Gegensatz zu euch habe ich nie bestritten eine vorgefasste Meinung zu haben, nein ich habe es sogar mehrfach erwähnt. Die allerdings beruht nicht auf irgendwelchen polemischen und eindeutig zielgerichteten Blogartikeln, sondern auf Erfahrung, jahrelangen Studien der Materie, dem Gesamtüberblick - der einigen hier äusserst schwer zu fallen scheint - und nicht zuletzt einer gehörigen Portion Menschenkenntnis.
Danke für das Gespräch, und jetzt wende Dich wieder Deinem Sofa zu.

So ist das, so und nicht anders. :]

Aber ich gebe zu: vor 30 Jahren wäre mir der Durchblick auch noch nicht gelungen
Allerdings war ich trotzdem nicht so verbohrt, wie es Einige hier sind.

Und tschüss erst mal.

Thauris
08.01.2011, 15:24
dann bräuchte man nix zu diskutieren, demnach ist eine Diskussion gar nicht gewollt

Extra für Dich noch mal, Pille - und nur um noch mal einen Eindruck über die Connection zu bekommen, die gnadenlos an Kachelmann verdienen will. Über die Rolle die eine Gabriele Wolff dabei spielt, werde ich jetzt erst gar nicht anfangen zu spekulieren - das könnte ein weiteres Mal die Frage aufwerfen, wer die Zuträger persönlicher Daten und Protokolle an die Medien sind, und was sie dabei verdienen




http://meedia.de/details-topstory/article/rckerts-dubiose-kachelmann-kampagne_100032161.html?tx_ttnews=23&cHash=9e6ee081ba


[B]Die Anwalts-Connection der Zeit-Reporterin

Rückerts dubiose Kachelmann-Kampagne

Die Zeit-Reporterin Sabine Rückert hat bereits das zweite große Dossier zum Fall Kachelmann veröffentlicht. Darin prangert sie die Intransparenz des Verfahrens an, wirft dem Gericht vor, es befinde sich auf "Verurteilungskurs" und geißelt ein angeblich von Zeuginnen und dem Magazin Bunte gesponnenes Netzwerk. Die Connection zwischen Rückert und Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn bleibt allerdings unerwähnt. Die beiden bilden ein eingespieltes publizistisches Doppel, das sich gekonnt die Bälle zuspielt.


Zu Beginn des Zeit-Dossiers mit dem martialischen Titel "Schlacht um Kachelmann" schreibt die mehrfach preisgekrönte Autorin von den vielen E-Mails, die in der Berichterstattung im Fall Kachelmann eine Rolle spielen: "E-Mails des Wettermoderators an seine zahllosen Geliebten. E-Mails diverser Ex-Freundinnen an die Staatsanwaltschaft Mannheim. E-Mails von Journalisten an verschiedene Ex-Geliebte. Eine E-Mail der Zeit-Gerichtsreporterin an Kachelmanns früheren Verteidiger.” Oh, könnte da ein aufmerksamer Zeit-Leser denken. Welche E-Mails schreibt denn die Zeit-Gerichtsreporterin, die hier von sich selbst in der dritten Person spricht, dem früheren Kachelmann-Verteidiger Ralf Birkenstock?

Es geht um eine Mail, die schon für einige Aufregung (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/07/kachelmann-presseskandal-im-justizskandal/) gesorgt hat, denn Zeit-Reporterin Sabine Rückert empfahl dem Anwalt Birkenstock in der Mail, seine Verteidigung zu ändern, wenn er mit ihr "zusammenkommen" wolle. Zitat aus Rückerts Mail: "Wir können nur zusammenkommen, wenn Ihre Verteidigung in dem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der Verfahren dieser Art auch gewachsen ist. Wenn Sie mein Buch gelesen haben, wissen Sie, wen ich in einem solchen Falle wählen würde." Birkenstock ging nicht auf die Empfehlungen der Reporterin ein. Kurz darauf wurde das Wirken des Anwalts im ersten Zeit-Dossier Rückerts sehr kritisch bewertet (http://www.zeit.de/2010/26/DOS-Justiz-Kachelmann).

Das Buch, um das es in der Mail geht, heißt "Unrecht im Namen des Volkes: Ein Justizirrtum und seine Folgen." Der Anwalt, um den es geht, heißt Johann Schwenn, mit dessen Hilfe Rückert das Buch verfasst hat. Im Buch geht es um zwei Fehlurteile in Vergewaltigungsprozessen. In beiden Fällen wurden Arbeiter unschuldig wegen Vergewaltigung verurteilt und verbüßten lange Haftstrafen. Ausschlaggebend für die Fehlurteile waren jeweils Aussagen der vermeintlichen Opfer und eines Netzwerks aus Unterstützerinnen, das diese um sich geschart hatten. Frau Rückert trat auch schon gemeinsam mit Johann Schwenn öffentlich auf (http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4250.html), um das Buch zu promoten. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Aber es ist interessant dies im Hinterkopf zu haben, wenn man die aktuelle Berichterstattung der Zeit zum Fall Kachelmann verfolgt.


Gut möglich, dass die Reporterin und Autorin Rückert im Fall Kachelmann auch einen neuen Fall für das erprobte Duo Rückert/Schwenn sah. Ihre Mail an den ersten Kachelmann-Verteidiger Birkenstock legt dies jedenfalls nahe. Im aktuellen Zeit-Dossier geht es auch gleich weiter mit E-Mails von alten Bekannten. Von einer E-Mail sei nämlich noch nicht die Rede gewesen, schreibt Frau Rückert. Der Karosseriebauer Ralf Witte tritt auf, der am 24. November um 23.18 Uhr via E-Mail an Kachelmann schrieb. Auch Witte wurde unschuldig wegen Vergewaltigung verurteilt, und zwar am 7. Mai 2004. Nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens wurde er am 8. September 2010 vom Landgericht Hannover freigesprochen, sein Anwalt hieß Johann Schwenn. Schwenn selbst hat den Fall in einer Abhandlung mit dem Titel "Erfahrungen in und aus Wiederaufnahmeverfahren (http://www.inhr.net/book/missbrauch-unfassbarer-dilettantismus-bei-gutachtern-und-gerichten)" geschildert. Laut den Schilderungen in der aktuellen Zeit, überzeugte Witte den ARD-Wettermoderator bei einem persönlichen Gespräch in nur zehn Minuten, den Anwalt zu wechseln und statt auf Birkenstock auf Schwenn zu setzen. Immer ganz nah dabei: Sabine Rückert, die wörtlich zitieren kann, was Kachelmann und Witte besprochen haben.

Vor allem aber stört sich Rückert, wie auch Anwalt Schwenn, daran, dass große Teile des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden: “Inquisitionsprozesse fanden einst hinter dicken Mauern statt - seit mehr als einem Jahrhundert ist der Strafprozess in Deutschland jedoch öffentlich." Aber von "Transparenz oder gar der Kontrolle des Verfahrens durch die Öffentlichkeit" könne in Mannheim keine Rede sein.

Die mangelnde Transparenz in eigener Sache fällt in dem langen Zeit-Text eher beiläufig unter den Tisch.


Begreift man das Tun der Verteidigung als eine Strategie der größtmöglichen Verwirrung, um eine Revision des Verfahrens vorzubereiten, ergibt das natürlich einen Sinn. Sabine Rückert hat freilich eine eigene Lesart. Ihr zufolge hat sich ihr Buch-Partner Schwenn "vorgenommen, dieses von der Illustrierten mit den Zeuginnen gesponnene Netzwerk publik zu machen." Mit seinen Anträgen versuche Schwenn, "das Gericht in die Öffentlichkeit zu zwingen, wo es geht.”

Sabine Rückert schreibt in ihrem zweiten Zeit-Dossier zu dem Fall Kachelmann nichts faktisch Falsches. Sie ist gut informiert und offensichtlich sehr nah am Geschehen. Sie schreibt aber erkennbar aus der Perspektive der Verteidigung heraus und lässt - ob bewusst oder unbewusst - manches einfach weg, was den Lesern ihre eigenen Verflechtungen mit dem Verteidiger erhellen würden. Stoff genug für ein neues Buchprojekt der des Duos Rückert/Schwenn gäbe es jedenfalls schon jetzt mehr als reichlich.


Stefan Winterbauer


http://meedia.de/nc/details-topstory/article/das-mediengericht-im-fall-kachelmann_100029124.html


Die nächste mediale Vorverhandlung fand in der Zeit statt. Das Wochenblatt bot Henri-Nannen-Preisträgerin Sabine Rückert auf, die nach einer aufwändigen Recherche ebenfalls ein ultimatives Kachelmann-Stück ablieferte. Am 24. Juni erschien die Zeit mit der Geschichte "Schuldig auf Verdacht", die deutlich stärker als der Spiegel-Text Position für Kachelmann bezog. "Die Beweise zerrinnen den Staatsanwälten geradezu unter den Händen. Aber der Schaden, den Kachelmanns Ansehen erlitten hat, ist total", schrieb Sabine Rückert. Auch sie berichtete ausführlich aus den zur Verfügung stehenden Gutachten u.a. von Luise Greuel und vom rechtsmedizinischen Gutachter Bernd Brinkmann, der Zweifel daran hat, dass die Verletzungen des mutmaßlichen Opfern durch Fremdeinwirkung entstanden sind.

Ein Fall wie der Kachelmanns ist eine Geschichten so voller Drama, Tragik und Fallhöhe, dass sie wie geschaffen ist für Medien. Man kann den drei Qualitätsblättern Spiegel, Zeit und SZ nicht vorwerfen, dass sie leichtfertig mit dem Thema umgehen würden. Die Recherchetiefe und Qualität der Texte ist in allen Fällen beeindruckend. Aber es bleibt auch ein mulmiges Gefühl. Die Mühlen der Justiz und der Strafverfolgung mahlen langsam. Medien arbeiten schnell, haben schnell eine Meinung und bilden schnell auch die Meinung der Öffentlichkeit. Diese schnell geblideten Meinungen und Vor-Urteile lassen sich in den seltensten Fällen wieder zurücknehmen oder relativieren.

jak_22
08.01.2011, 15:25
So ist das, so und nicht anders. :]

Aber ich gebe zu: vor 30 Jahren wäre mir der Durchblick auch noch nicht gelungen
Allerdings war ich trotzdem nicht so verbohrt, wie es Einige hier sind.

Und tschüss erst mal.

Da widerspreche ich. Thauris ist vielleicht unflexibel, und einseitig vorverurteilend, aber nicht verbohrt.

Paul Felz
08.01.2011, 15:28
So ist das, so und nicht anders. :]

Aber ich gebe zu: vor 30 Jahren wäre mir der Durchblick auch noch nicht gelungen
Allerdings war ich trotzdem nicht so verbohrt, wie es Einige hier sind.

Und tschüss erst mal.
Ah ja, wer Kachelmann für schuldig hält, ist nicht verbohrt.
Verbohrt aber ist, wer "Keine Ahnung" hat, ob es so geschehen ist.

Erst denken, dann schreiben.

Paul Felz
08.01.2011, 15:30
So, das ist jetzt an alle gerichtet.

Im großen und ganzen ergibt sich auch aus diesem Fall von angeblicher Vergewaltigung wie auch in anderen derartigen Fällen ohne handfeste Beweislage ein großes Fragezeichen. Was die einen für glaubwürdig halten, halten die anderen für eine Lüge.
Wissen tut es aber niemand, dennoch beginnt man zu polarisieren. Dies endet nicht selten in Entblößungen, Anschuldigungen, Spot, Mobbing und Hexenjagden der Betroffenen, meist betrifft es den mm Täter aber manchmal auch das mm Opfer, was z.B. ich als durchaus ausgleichende Gerechtigkeit empfinde. So hat jeder sein Säckchen zu tragen.
Und selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt, ohne handfeste Beweise bleibt bei manch Beobachter eben ein komisches Gefühl welches in aufgedeckten Fällen von unschuldig Verurteilten seine Berechtigung findet.

Bei der überwältigenden Mehrheit der Angezeigten Fälle (87%) kommt es zu keinem Schuldspruch was bedeutet dass betroffene Personen zurückbleiben welche auch zukünftig Spot und Verdächtigungen ausgesetzt sind ohne sich wirklich gegen diese wehren zu können und an dessen Ende oft ein zerstörtes Leben steht ohne dass irgend etwas besser geworden wäre.

Nun meine Frage:
Was wäre also euer Vorschlag um dies so weit wie möglich zu verhindern?
(Erst denken dann schreiben.)

Nach gut 25.000 Beiträgen wird ja wohl schon jeder darüber nachgedacht haben.


P.S. Meinen habe ich ja schon ungefähr 25mal hier geschrieben.
Da brauchte ich diese Pseudo-Diskussion nicht. Es gibt keine Möglichkeit. Du kannst allerdings das ganze Verfahren anonym und geheim durchführen. Ist ja wohl klar, daß es sich dabei um eine Utopie handelt.

Das ist aber immer so, wenn keine Beweise vorhanden sind.

Thauris
08.01.2011, 15:34
Das hingegen kann als Polemik bezeichnet werden.

Mnö - ich denke gerade nur an das letzte Beispiel - seitenlange Abhandlungen und oberlehrerhafte Beiträge über das Wort mutmasslich. Ein wirklich wertvoller Beitrag zur Diskussion, wie alle anderen dieser Art auch.

jak_22
08.01.2011, 15:36
Mnö - ich denke gerade nur an das letzte Beispiel - seitenlange Abhandlungen und oberlehrerhafte Beiträge über das Wort mutmasslich. Ein wirklich wertvoller Beitrag zur Diskussion, wie alle anderen dieser Art auch.

Du scheinst nicht zu begreifen, dass die Verwendung gleicher Begriffsdefinitionen grundlegend
für eine fundierte Diskussion ist. Warum auch, Du bist ja an einer Diskussion nicht interessiert.

Tatsächlich ist dieser Diskussionsast viel zu spät erfolgt, wie Du richtigerweise dort festgestellt hast.

Paul Felz
08.01.2011, 15:37
Mnö - ich denke gerade nur an das letzte Beispiel - seitenlange Abhandlungen und oberlehrerhafte Beiträge über das Wort mutmasslich. Ein wirklich wertvoller Beitrag zur Diskussion, wie alle anderen dieser Art auch.
Ja, im Gegensatz zu Deinen irrelevanten ellenlangen Zitaten ohne Zusammenhang zum Fall.

Hydrant
08.01.2011, 15:38
Aaah - die ominöse Gabriele Wolff, ihres Zeichens - was eigentlich noch mal? Mit dem Artikel mag sie ein paar Spätzlescheisser und geifernde Altmännergefolgschaft beeindrucken können, juckt aber nicht weiter.

:)) Ich habe nichts anderes von Dir erwartet...

Stanley_Beamish
08.01.2011, 15:39
So ist das, so und nicht anders. :]

Aber ich gebe zu: vor 30 Jahren wäre mir der Durchblick auch noch nicht gelungen
Allerdings war ich trotzdem nicht so verbohrt, wie es Einige hier sind.

Und tschüss erst mal.

"Argumente" eines Alice-Groupies:


Wer so einen Blog unterstützt, dem traue ich ALLES zu, ALLES!

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=4283873&postcount=24736

schastar
08.01.2011, 15:46
Da brauchte ich diese Pseudo-Diskussion nicht. Es gibt keine Möglichkeit. Du kannst allerdings das ganze Verfahren anonym und geheim durchführen. Ist ja wohl klar, daß es sich dabei um eine Utopie handelt.

Das ist aber immer so, wenn keine Beweise vorhanden sind.



Die Frage war ja nicht: wie kann man es verhindern, sondern: wie kann man es so weit wie möglich verhindern.

Und dafür gibt es sehr wohl Möglichkeiten. Ein anonymes Verfahren ist keines, da so was immer an die Öffentlichkeit kommt.

Die meiner Ansicht nach beste Möglichkeit wäre es die Rahmenbedingungen für die Eröffnung eines Verfahren zu ändern.

Paul Felz
08.01.2011, 15:51
Die Frage war ja nicht: wie kann man es verhindern, sondern: wie kann man es so weit wie möglich verhindern.

Und dafür gibt es sehr wohl Möglichkeiten. Ein anonymes Verfahren ist keines, da so was immer an die Öffentlichkeit kommt.

Die meiner Ansicht nach beste Möglichkeit wäre es die Rahmenbedingungen für die Eröffnung eines Verfahren zu ändern.
Das wird aber schwierig, weil es in das gesamte Rechtssystem eingreift. Gehen wir mal die Punkte einzeln durch und sehen, wo man was ändern kann/soll:
1. Die Tat (klar, sollte gar nicht erst stattfinden)
2. Das Opfer zeigt an
3. Polizeiapparat stellt Untersuchungen an (Medizin, Forensik etc.)
4. Staatsanwalt klagt an
5. Gericht verhandelt
6. Urteil

Hydrant
08.01.2011, 15:52
[...]
Die meiner Ansicht nach beste Möglichkeit wäre es die Rahmenbedingungen für die Eröffnung eines Verfahren zu ändern.

Vorher sollte inkompetentes Personal aus der Justiz entfernt werden. Damit wäre schon viel gewonnen.

schastar
08.01.2011, 16:17
Das wird aber schwierig, weil es in das gesamte Rechtssystem eingreift. Gehen wir mal die Punkte einzeln durch und sehen, wo man was ändern kann/soll:
1. Die Tat (klar, sollte gar nicht erst stattfinden)
2. Das Opfer zeigt an
3. Polizeiapparat stellt Untersuchungen an (Medizin, Forensik etc.)
4. Staatsanwalt klagt an......

Und hier ist anzusetzen.
Wenn keinerlei handfeste Beweise für die Tat vorhanden sind, oder deren angeblicher Verlauf berechtigt in Frage gestellt wird sollte eben erst gar keine Anklage erfolgen.
Hat mehrere Vorteile:

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist bei neuer Beweislage jederzeit möglich da ja kein Urteil gesprochen wurde was bei Anklageeröffnung sein muß.

Die Verurteilungsquote steigt da ja nur Fälle mit ausreichend Beweisen zur Verhandlung kommen.

Die Freispruchquote sinkt dementsprechend was die Glaubwürdigkeit der mm Opfer fördert.

Weniger Menschen wird durch einen im Sande verlaufenden Prozess das Leben unnötig erschwert.



.......
5. Gericht verhandelt
6. Urteil

Thauris
08.01.2011, 16:26
Und hier ist anzusetzen.
Wenn keinerlei handfeste Beweise für die Tat vorhanden sind, oder deren angeblicher Verlauf berechtigt in Frage gestellt wird sollte eben erst gar keine Anklage erfolgen.
Hat mehrere Vorteile:

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist bei neuer Beweislage jederzeit möglich da ja kein Urteil gesprochen wurde was bei Anklageeröffnung sein muß.

Die Verurteilungsquote steigt da ja nur Fälle mit ausreichend Beweisen zur Verhandlung kommen.

Die Freispruchquote sinkt dementsprechend was die Glaubwürdigkeit der mm Opfer fördert.

Weniger Menschen wird durch einen im Sande verlaufenden Prozess das Leben unnötig erschwert.


Siehste schastar - genau deswegen hast Du von mir trotz wiederholter Nachfrage keine Antwort auf Deine dumme Frage bekommen - Deine Intention war mir von Anfang an klar. Ich wollte das nur noch mal bestätigt sehen.

Du willst die Rahmenbedingungen für Angeklagte ändern - die Opfer sind Dir und Deinen Mitschreibern scheissegal! Das ist so widerlich dass man nur noch kotzen kann.

Hydrant
08.01.2011, 16:29
Und hier ist anzusetzen.
Wenn keinerlei handfeste Beweise für die Tat vorhanden sind, oder deren angeblicher Verlauf berechtigt in Frage gestellt wird sollte eben erst gar keine Anklage erfolgen.
[...]

Von kompetenten StAen wird dies schon seit längerem so praktiziert.
Ist ja auch reiner Eigennutz, denn die Chance, sich bis auf die Knochen (wie im Fall Kachelmann) zu blamieren, sinkt dramatisch.

schastar
08.01.2011, 16:32
Siehste schastar - genau deswegen hast Du von mir trotz wiederholter Nachfrage keine Antwort auf Deine dumme Frage bekommen - Deine Intention war mir von Anfang an klar. Ich wollte das nur noch mal bestätigt sehen.

Du willst die Rahmenbedingungen für Angeklagte ändern - die Opfer sind Dir und Deinen Mitschreibern scheissegal! Das ist so widerlich dass man nur noch kotzen kann.


Ohne Urteil heißt es immer noch: die mm Opfer. Erst danach „das Opfer“ oder „die Lügnerin“.

Abgesehen davon schützt mein Vorschlag bei zweifelhaften Anschuldigungen auch die mm Opfer vor der Unterstellung sie hätten eine Falschanzeige gemacht und wären Lügnerinnen.

Und was hast du für einen Lösungsvorschlag?

Paul Felz
08.01.2011, 16:33
Und hier ist anzusetzen.
Wenn keinerlei handfeste Beweise für die Tat vorhanden sind, oder deren angeblicher Verlauf berechtigt in Frage gestellt wird sollte eben erst gar keine Anklage erfolgen.
Hat mehrere Vorteile:

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist bei neuer Beweislage jederzeit möglich da ja kein Urteil gesprochen wurde was bei Anklageeröffnung sein muß.

Die Verurteilungsquote steigt da ja nur Fälle mit ausreichend Beweisen zur Verhandlung kommen.

Die Freispruchquote sinkt dementsprechend was die Glaubwürdigkeit der mm Opfer fördert.

Weniger Menschen wird durch einen im Sande verlaufenden Prozess das Leben unnötig erschwert.
Genau gemommen zwischen 3 und 4. Erst nach ausführlichen - und zwar wissenschaftlichen! - Auswertungen aller verfügbaren Beweise kann der Staatsanwalt prüfen, ob genügend Material vorhanden ist.

Ja, das wäre sogar jetzt schon ohne Änderung des Rechtssystems möglich. Es sei denn, ein karrieregeiler Staatsanwalt kommt dazwischen.

schastar
08.01.2011, 16:34
Von kompetenten StAen wird dies schon seit längerem so praktiziert.
Ist ja auch reiner Eigennutz, denn die Chance, sich bis auf die Knochen (wie im Fall Kachelmann) zu blamieren, sinkt dramatisch.


Bei einer Verurteilungsquote von 13% muß ich mir jetzt so meine Gedanken zum Thema "Kompetenz" machen, und wie viele Staatsanwälte es gibt die dies für sich beanspruchen können.

Paul Felz
08.01.2011, 16:35
Siehste schastar - genau deswegen hast Du von mir trotz wiederholter Nachfrage keine Antwort auf Deine dumme Frage bekommen - Deine Intention war mir von Anfang an klar. Ich wollte das nur noch mal bestätigt sehen.

Du willst die Rahmenbedingungen für Angeklagte ändern - die Opfer sind Dir und Deinen Mitschreibern scheissegal! Das ist so widerlich dass man nur noch kotzen kann.
Dumm ist nicht die Frage. Wer das ist, hat sich gerade herausgestellt.

Denk wenigstens ein einziges mal nach, bevor Du wieder von Opfern faselst. Welches Opfer überhaupt?

schastar
08.01.2011, 16:38
Genau gemommen zwischen 3 und 4. Erst nach ausführlichen - und zwar wissenschaftlichen! - Auswertungen aller verfügbaren Beweise kann der Staatsanwalt prüfen, ob genügend Material vorhanden ist.

Ja, das wäre sogar jetzt schon ohne Änderung des Rechtssystems möglich. Es sei denn, ein karrieregeiler Staatsanwalt kommt dazwischen.

Und um dies zu unterbinden muß eben eine Regelung her welche diese in ihre Schranken weist und eine erhöhte Mindestanforderung zur Verfahreneröffnung vorgibt. Diese muß sich natürlich auf beiderlei Seiten, also Kläger und Beklagten auswirken.

Thauris
08.01.2011, 16:39
Ohne Urteil heißt es immer noch: die mm Opfer. Erst danach „das Opfer“ oder „die Lügnerin“.

Abgesehen davon schützt mein Vorschlag bei zweifelhaften Anschuldigungen auch die mm Opfer vor der Unterstellung sie hätten eine Falschanzeige gemacht und wären Lügnerinnen.

Und was hast du für einen Lösungsvorschlag?

Ich erspare mir das - Deine Beiträge hier unterscheiden sich nicht wesentlich von denen über legalisierten Sex mit Kindern - eine Diskussion ist daher für mich obsolet.

Hydrant
08.01.2011, 16:39
Bei einer Verurteilungsquote von 13% muß ich mir jetzt so meine Gedanken zum Thema "Kompetenz" machen, und wie viele Staatsanwälte es gibt die dies für sich beanspruchen können.

Guter Einwand.
Dann vielleicht doch Füllmaterial...

schastar
08.01.2011, 16:54
Ich erspare mir das - Deine Beiträge hier unterscheiden sich nicht wesentlich von denen über legalisierten Sex mit Kindern - eine Diskussion ist daher für mich obsolet.

eine Diskussion erscheint dir also altmodisch, veraltet, nicht in die Zeit passend.

Wie soll ich das verstehen? Wenn eine Frau was behauptet dann ist dies gefälligst nicht zu hinterfragen? Stellst du es dir so vor?

Ich denke du hast einfach keine sichthaltigen Argumente um dein Ansinnen zu untermauern.

Paul Felz
08.01.2011, 16:55
Ich erspare mir das - Deine Beiträge hier unterscheiden sich nicht wesentlich von denen über legalisierten Sex mit Kindern - eine Diskussion ist daher für mich obsolet.
Du kapierst sie mal wieder nicht. Anzeige heißt eben nicht automatisch Opfer und Täter. Nach Deiner Meinung bräuchte man dann gar keine Richter mehr. Frau zeigt Mann an ----> Knast

fleetwood
08.01.2011, 17:14
mal anmerke:
gabrielle wolf soll ex staatsanwältin sein,man muss sich aber nur mal bei facebook umsehen und ihre kommentare lesen und man fragt sich ob sie wirklich eine ex sta überhaupt sein kann.
wahrscheinlich hat die dame altersdemenz.
ihr schreibstil ist auf dem niveau des ren blogs.ich habe das gefühl rückert und wolf passen sich dem niveau der forenuser an.
keine fremdwörter keine berufspezifische schreibweise e.t.c.
nunja...eigentlich ja nicht schlecht,damit man alles versteht,nur kann man dann nicht glauben das diese leute mal sta waren.

jak_22
08.01.2011, 17:16
mal anmerke:
gabrielle wolf soll ex staatsanwältin sein,man muss sich aber nur mal bei facebook umsehen und ihre kommentare lesen und man fragt sich ob sie wirklich eine ex sta überhaupt sein kann.
wahrscheinlich hat die dame altersdemenz.
ihr schreibstil ist auf dem niveau des ren blogs.ich habe das gefühl rückert und wolf passen sich dem niveau der forenuser an.
keine fremdwörter keine berufspezifische schreibweise e.t.c.
nunja...eigentlich ja nicht schlecht,damit man alles versteht,nur kann man dann nicht glauben das diese leute mal sta waren.

Habe ich das gerade richtig entziffert, dass DU die Schreibweise eines/einer anderen kritisierst?

Glashaus?

fleetwood
08.01.2011, 17:23
Habe ich das gerade richtig entziffert, dass DU die Schreibweise eines/einer anderen kritisierst?

Glashaus?

ja...habe ich...aber lese mal im welchen zusammenhang.
von bestimmten leuten mit bestimmter qualifikation erwartet man etwas anderes.
das nennt man einen geschliffenen schreibstil.es geht doch darum das sie ex sta sein soll...und wenn ich ihre beiträge lese kann ich das einfach nicht glauben das sie
EX STA sein soll....

JETZT KAPITO!

jak_22
08.01.2011, 17:27
(...)

JETZT KAPITO!

Glashaus kaputto.

Paul Felz
08.01.2011, 17:33
mal anmerke:
gabrielle wolf soll ex staatsanwältin sein,man muss sich aber nur mal bei facebook umsehen und ihre kommentare lesen und man fragt sich ob sie wirklich eine ex sta überhaupt sein kann.
wahrscheinlich hat die dame altersdemenz.
ihr schreibstil ist auf dem niveau des ren blogs.ich habe das gefühl rückert und wolf passen sich dem niveau der forenuser an.
keine fremdwörter keine berufspezifische schreibweise e.t.c.
nunja...eigentlich ja nicht schlecht,damit man alles versteht,nur kann man dann nicht glauben das diese leute mal sta waren.
Aha, sie soll also im Fachjargon schreiben, damit jeder Laie versteht, was sie meint :rolleyes:

Du glaubst wahrscheinlich auch, in einem guten Gutachten wimmelt es von Fachausdrücken :rolleyes:

schastar
08.01.2011, 17:34
ja...habe ich...aber lese mal im welchen zusammenhang.
von bestimmten leuten mit bestimmter qualifikation erwartet man etwas anderes.
das nennt man einen geschliffenen schreibstil.es geht doch darum das sie ex sta sein soll...und wenn ich ihre beiträge lese kann ich das einfach nicht glauben das sie
EX STA sein soll....

JETZT KAPITO!

Wenn ein Ex-Staatanwalt in einem Internetforum mitschreiben erwarte ich daß die es so schreiben daß auch ein Nicht-Anwalt versteht was sie meinen.

schastar
08.01.2011, 17:36
Aha, sie soll also im Fachjargon schreiben, damit jeder Laie versteht, was sie meint :rolleyes:

Du glaubst wahrscheiblich auch, in einem guten Gutachten wimmelt es von Fachausdrücken :rolleyes:


Dabei hießt es ausdrücklich daß es so zu formulieren ist daß auch Nicht-Gutachter verstehen was gemeint ist, und ganz speziell der Richter.

bist du aus Bayern?

fleetwood
08.01.2011, 17:42
und noch einen drauf setzte.
ich finde es zum kotzen das in manchen blogs kursiert sie wäre obendrein noch eine ex oberstaatsanwätin.
es ist doch zum kotzen das man als legimitation für seine eigenen beiträge eine g.wolf anführt...in der form von...wenn sie das auch schreibt muss es ja stimmen.
diese frau ist auch nichts weiter wie eine ra die keine interna kennt und durch ihre presenz im netz werbung für ihre kanzlei macht.
ich brauche keine anderen um meine beträge glaubwürdiger zu machen,denn entweder man ist es oder man ist es nicht.
das alles ist ein typisches beispiel dafür...das man mal seine eigene birne einschalten sollte.
und der oberwitz ist,das spezialgebiet ist baurecht e.t.c.

Paul Felz
08.01.2011, 17:44
und noch einen drauf setzte.
ich finde es zum kotzen das in manchen blogs kursiert sie wäre obendrein noch eine ex oberstaatsanwätin.
es ist doch zum kotzen das man als legimitation für seine eigenen beiträge eine g.wolf anführt...in der form von...wenn sie das auch schreibt muss es ja stimmen.
diese frau ist auch nichts weiter wie eine ra die keine interna kennt und durch ihre presenz im netz werbung für ihre kanzlei macht.
ich brauche keine anderen um meine beträge glaubwürdiger zu machen,denn entweder man ist es oder man ist es nicht.
das alles ist ein typisches beispiel dafür...das man mal seine eigene birne einschalten sollte.
und der oberwitz ist,das spezialgebiet ist baurecht e.t.c.
Klar, Schwarzer ist ja auch wesentlich kompetenter :rolleyes:

fleetwood
08.01.2011, 17:45
Aha, sie soll also im Fachjargon schreiben, damit jeder Laie versteht, was sie meint :rolleyes:

Du glaubst wahrscheinlich auch, in einem guten Gutachten wimmelt es von Fachausdrücken :rolleyes:


jupp...ich stelle mal die behauptung auf,das man damit glaubwürdiger ist.

Paul Felz
08.01.2011, 17:45
Dabei hießt es ausdrücklich daß es so zu formulieren ist daß auch Nicht-Gutachter verstehen was gemeint ist, und ganz speziell der Richter.

bist du aus Bayern?
Richtig

Nein, z.Zt. NRW aber bundesweit tätig. Für das LG München II habe ich auch schon gearbeitet. Wehe ein Richter findet einen Fachausdruck, den er nicht versteht und der dann auch nicht erläutert ist.

Paul Felz
08.01.2011, 17:47
jupp...ich stelle mal die behauptung auf,das man damit glaubwürdiger ist.
Natürlich :rolleyes: Der Richter versteht kein Wort, deshalb ist es glaubwürdig. Nur was genau, weiß er leider nicht.

fleetwood
08.01.2011, 17:53
Natürlich :rolleyes: Der Richter versteht kein Wort, deshalb ist es glaubwürdig. Nur was genau, weiß er leider nicht.

behaupte der richter versteht sicherlich was gemeint ist wenn man berufsspezifische
fachausdrücke benutzt.
nur weil man keine fachausdrücke benutzt wird es noch lange nicht glaubwürdiger.
wenn man g.wolf zum internet guru macht graust es mich.

fleetwood
08.01.2011, 17:59
mal behaupte:
wenn man probleme mit einem arbeitgeber hat geht man wohl auch nicht zu einem ra der auf baurecht spezialsiert ist,sondern zu einem der sich mit arbeitsrecht auskennt.
jk hat ja auch deshalb schwenn genommen,weil er sich mit sexualstrafsachen auskennt.

Hydrant
08.01.2011, 18:00
:popcorn:

Paul Felz
08.01.2011, 18:03
behaupte der richter versteht sicherlich was gemeint ist wenn man berufsspezifische
fachausdrücke benutzt.
nur weil man keine fachausdrücke benutzt wird es noch lange nicht glaubwürdiger.
wenn man g.wolf zum internet guru macht graust es mich.
Amtsgericht Unna, der Richter: "Ich weiß nicht, was ein Sparren ist, deswegen habe ich das Gutachten nur bis dahin gelesen"

Du hast Null Ahnung. Woher soll der Richter Fachausdrücke aus allen (!) Fachgebieten kennen? Versuch mal, zu denken.

fleetwood
08.01.2011, 18:09
Klar, Schwarzer ist ja auch wesentlich kompetenter :rolleyes:

jupp...a.s. ist auf ihrem GEBIET kompetenter,und wenn man aus der sicht dieser kompetenz schreibt wird es glaubwürdiger.
eine ra der über etwas schreibt was nicht sein gebiet ist,ist inkompetend.
oder behauptet hier jemand wenn man sich den arm gebrochen hat geht man zum urologen,weil der ist ja arzt und in diese fall(armbruch) muss es ja auch kompetend sein.

fleetwood
08.01.2011, 18:11
Amtsgericht Unna, der Richter: "Ich weiß nicht, was ein Sparren ist, deswegen habe ich das Gutachten nur bis dahin gelesen"

Du hast Null Ahnung. Woher soll der Richter Fachausdrücke aus allen (!) Fachgebieten kennen? Versuch mal, zu denken.

mom..ich schrieb berufsspezifische (jurist) im zusammenhang eines rechtsanwaltes.

fleetwood
08.01.2011, 18:15
und mal anmerke,für den fall das der richter nichts mit ortgang und traufe anfangen kann...dafür gibts ja dann gutachter.

fleetwood
08.01.2011, 18:18
eigentlich gehts mir nur darum das man g.wolf in diesem fall nicht zum guru machen sollte.
und nur weil sie ra ist hat sie genauso wenig ahnung von diesen fall.

Paul Felz
08.01.2011, 18:20
mom..ich schrieb berufsspezifische (jurist) im zusammenhang eines rechtsanwaltes.
Sie hat nicht für Juristen geschrieben, unglaublich.

Paul Felz
08.01.2011, 18:21
und mal anmerke,für den fall das der richter nichts mit ortgang und traufe anfangen kann...dafür gibts ja dann gutachter.
Und dann?= Was macht der wohl? Guck erstmal in die Richtlinien zur Erstellung eines Gutachtens, bevor Du Dich weiter bodenlos blamiert. Schastar schrieb es aber schon.

fleetwood
08.01.2011, 18:25
Sie hat nicht für Juristen geschrieben, unglaublich.

jupp...sie wird aber als ra als legimitation benutzt.
sie ist also in diesem fall privatperson und somit nichts anderes wie jeder andere user auch.punkt und aus.
und das bedeutet das man sie genauso kritisieren kann wie jeden anderen auch.

fleetwood
08.01.2011, 18:26
Und dann?= Was macht der wohl? Guck erstmal in die Richtlinien zur Erstellung eines Gutachtens, bevor Du Dich weiter bodenlos blamiert. Schastar schrieb es aber schon.

blamieren tut man sich doch gerne hier.sieht man doch an euch sehr gut.

Paul Felz
08.01.2011, 18:28
blamieren tut man sich doch gerne hier.sieht man doch an euch sehr gut.
Du kannst die Frage also nicht beantworten. Wer hat sich nun blamiert?

fleetwood
08.01.2011, 18:30
nehme kritik immer an,wenn ich aber merke man liest nicht richtig was ich geschrieben habe,oder man liest nur die hälfte,nehme ich keine kritik an.

Paul Felz
08.01.2011, 18:30
jupp...sie wird aber als ra als legimitation benutzt.
sie ist also in diesem fall privatperson und somit nichts anderes wie jeder andere user auch.punkt und aus.
und das bedeutet das man sie genauso kritisieren kann wie jeden anderen auch.
Bist Du etwas wirr im Kopf? Was genau ist denn jetzt an der Frau zu kritisieren? Daß Sie Ahnung von Jura hat und das verständlich erklärt?

Sie soll lieber Fachkauderwelsch schreiben, den keiner versteht außer Juristen?

Oder soll sie gar nicht schreiben, weil DU ihr die Kompetent absprichst?

fleetwood
08.01.2011, 18:31
Du kannst die Frage also nicht beantworten. Wer hat sich nun blamiert?


LESEN UND VERSTEHEN UM WAS ES ÜBERHAUPT GING.
wenn diese voraussetzugen erfüllt sind,stehe ich jederzeit für weitere diskussionen bereit.

fleetwood
08.01.2011, 18:34
Bist Du etwas wirr im Kopf? Was genau ist denn jetzt an der Frau zu kritisieren? Daß Sie Ahnung von Jura hat und das verständlich erklärt?

Sie soll lieber Fachkauderwelsch schreiben, den keiner versteht außer Juristen?

Oder soll sie gar nicht schreiben, weil DU ihr die Kompetent absprichst?

sie mag ahnung von jura haben.nie was anderes behauptet.
es ging darum....THEMA GURU...

Thauris
08.01.2011, 18:43
eine Diskussion erscheint dir also altmodisch, veraltet, nicht in die Zeit passend.

Wie soll ich das verstehen? Wenn eine Frau was behauptet dann ist dies gefälligst nicht zu hinterfragen? Stellst du es dir so vor?

Ich denke du hast einfach keine sichthaltigen Argumente um dein Ansinnen zu untermauern.

Nein sie erscheint mir hinfällig und überflüssig geworden. Im übrigen ist es Dein Ansinnen, als typischer Täterversteher als der Du Dich schon immer geoutet hast, und wie schon angemerkt auch im Hinblick auf Sex mit Kindern, die Rahmenbedingungen für Täter zu verbessern und aufzuweichen.

Die Art und Weise in welcher inquisitionalen Art und Weise Opfer durch die Mühle gedreht und zu Tätern gemacht werden, interessiert dabei nicht im mindesten, auch nicht dass ein Grossteil der Täter ungestraft davonkommt

http://www.cicero.de/97.php?ress_id=4&item=5681


Es bedarf keines Glaubens an den sexuellen Missbrauch, so wenig wie es den Glauben an Mord und Totschlag braucht. Auch das Leiden von Missbrauchs- und Vergewaltigungsopfern dürfte jedem vernünftigen Menschen mittlerweile bekannt sein. Es gibt Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauch. Es gibt Opfer dieser Straftaten, es gibt Täter. Es gibt zu Unrecht Verdächtigte und falsch Beschuldigende. Und es gibt falsch Freigesprochene.

Bei Sexualstraftaten wird nur überhaupt die Spitze des Eisberges angezeigt. Nur wenige Anzeigen führen zu einer Anklage. In seltenen Fällen werden Menschen völlig zu Unrecht beschuldigt. Häufig werden Beschuldigte freigesprochen oder Verfahren eingestellt. Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. In den wenigsten Fällen folgen Falschaussageverfahren oder gar Verurteilungen der Anzeigenden, nicht etwa weil es kein Verfolgungsinteresse gäbe, sondern weil kein Verdacht besteht, dass bewusst die Unwahrheit gesagt wurde. Meist führt der zu Recht bestehende Grundsatz „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, zu Freisprüchen.

So ist die häufigste Begründung eines Freispruchs in diesen Verfahren, bei denen überwiegend Aussage gegen Aussage steht, dass man sich einfach nicht entscheiden könne, wem man glaube, weshalb man „in dubio“ für den Angeklagten ihn nicht verurteilen könne. Häufig teilen Gerichte in mündlichen Urteilsbegründungen sogar mit, dass sie den Geschädigten glauben, vergewaltigt oder missbraucht worden zu sein, aber dennoch letzte Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestünden.

Das Signal aber, das unabhängig von dem Fall Kachelmann an alle Geschädigte von Vergewaltigungen und sexuellem Missbrauch geht, ist – zeige nur nicht eine solche Straftat an, du wirst in aller Öffentlichkeit diskreditiert und am Ende selbst vor Gericht stehen. Deine Erkrankung gibt es gar nicht, auch das Delikt eigentlich nicht.

Stanley_Beamish
08.01.2011, 18:49
Nein sie erscheint mir hinfällig und überflüssig geworden. Im übrigen ist es Dein Ansinnen, als typischer Täterversteher als der Du Dich schon immer geoutet hast, und wie schon angemerkt auch im Hinblick auf Sex mit Kindern, die Rahmenbedingungen für Täter zu verbessern und aufzuweichen.

Die Art und Weise in welcher inquisitionalen Art und Weise Opfer durch die Mühle gedreht und zu Tätern gemacht werden, interessiert dabei nicht im mindesten, auch nicht dass ein Grossteil der Täter ungestraft davonkommt

http://www.cicero.de/97.php?ress_id=4&item=5681

Wer angeklagt und freigesprochen wird, ist kein Täter.

Ali
08.01.2011, 19:08
Das Leben kann ja so einfach sein, wenn man simpel gestrickt ist!

Jo, so einfach und schön, denn wenn dann jemand verurteilt wird, dann gibt es infolgedessen auch keine Justizirrtümer. ;)
Schade, dass du deinen Flieger verpasst hast, hatte extra schon ne Liege für dich mitbesetzt. X(;):D

Don`t feed the trolls! :))

stscherer
08.01.2011, 20:19
Die Frage war ja nicht: wie kann man es verhindern, sondern: wie kann man es so weit wie möglich verhindern.

Und dafür gibt es sehr wohl Möglichkeiten. Ein anonymes Verfahren ist keines, da so was immer an die Öffentlichkeit kommt.

Die meiner Ansicht nach beste Möglichkeit wäre es die Rahmenbedingungen für die Eröffnung eines Verfahren zu ändern.

Nein, die Ermittlungsbehörden und die Gerichte müssen einfach das machen, wofür sie aus Staatsgeldern bezahlt werden: ihre Arbeit, und zwar ordentlich und nach den Regeln der Profession.

Frau Wolff stellt als Kennerin der Materie die Versäumnisse der Ermittlungsbehörden auf den Punkt genau dar - dass sie nebenbei noch hinreissend mit der selbsternannten Oberfeministin abrechnet, macht sie nur sympathischer - und ihre Teilnahme am REN-Blog sei ihr nachgesehen...

Thauris, einfach ignorieren, bitte. :knie:

fleetwood
08.01.2011, 20:23
Nein, die Ermittlungsbehörden und die Gerichte müssen einfach das machen, wofür sie aus Staatsgeldern bezahlt werden: ihre Arbeit, und zwar ordentlich und nach den Regeln der Profession.

Frau Wolff stellt als Kennerin der Materie die Versäumnisse der Ermittlungsbehörden auf den Punkt genau dar - dass sie nebenbei noch hinreissend mit der selbsternannten Oberfeministin abrechnet, macht sie nur sympathischer - und ihre Teilnahme am REN-Blog sei ihr nachgesehen...

Thauris, einfach ignorieren, bitte. :knie:

unglaublich.man soll eine teilnahme am ren blog ignorieren.
habt ihr eigentlich dort gelesen?
der ren blog hat nichts mehr mit virtuell zu tun.und das soll man gut finden.

Pillefiz
08.01.2011, 20:29
unglaublich.man soll eine teilnahme am ren blog ignorieren.
habt ihr eigentlich dort gelesen?
der ren blog hat nichts mehr mit virtuell zu tun.und das soll man gut finden.

aus welchem Grund sollte einer im Ren Blog lesen?

fleetwood
08.01.2011, 20:32
aus welchem Grund sollte einer im Ren Blog lesen?

damit man weiss,das der ren blog nicht mehr harmlos ist.

Paul Felz
08.01.2011, 20:34
damit man weiss,das der ren blog nicht mehr harmlos ist.
Sicher, er strebt nach der Weltherrschaft. Ein Blog :rolleyes:

maxikatze
08.01.2011, 20:34
unglaublich.man soll eine teilnahme am ren blog ignorieren.
habt ihr eigentlich dort gelesen?der ren blog hat nichts mehr mit virtuell zu tun.und das soll man gut finden.

Ja. Habe dort sogar unter einem anderen Nick einen Beitrag verfasst.

Pillefiz
08.01.2011, 20:36
damit man weiss,das der ren blog nicht mehr harmlos ist.

der Müll da ist es nicht wert, auch nur ein Auge drauf zu werfen

fleetwood
08.01.2011, 20:43
Sicher, er strebt nach der Weltherrschaft. Ein Blog :rolleyes:


aber alles was diesem blog nicht passt wird gemobbt.
und das mmo braucht polizeischutz wegem diesem blog.toll

Paul Felz
08.01.2011, 20:43
Schau Dir bitte mal genau an, worauf ich antwortete, und dann denk mal drüber nach, ob das
nicht ein klein wenig Absicht gewesen sein könnte?

Aber es musste ja jemanden geben, der das nicht begriffen hat. Es überrascht mich allerdings,
dass Du es bist. Normalerweise entblößt sich die Rennmaus in dieser Hinsicht.
Ich muß zugeben, ich habe auch drauf gewartet :D

Paul Felz
08.01.2011, 20:44
aber alles was diesem blog nicht passt wird gemobbt.
und das mmo braucht polizeischutz wegem diesem blog.toll
Na und?
Schwachsinn.

stscherer
08.01.2011, 20:55
mal anmerke:
gabrielle wolf soll ex staatsanwältin sein,man muss sich aber nur mal bei facebook umsehen und ihre kommentare lesen und man fragt sich ob sie wirklich eine ex sta überhaupt sein kann.
wahrscheinlich hat die dame altersdemenz.
ihr schreibstil ist auf dem niveau des ren blogs.ich habe das gefühl rückert und wolf passen sich dem niveau der forenuser an.
keine fremdwörter keine berufspezifische schreibweise e.t.c.
nunja...eigentlich ja nicht schlecht,damit man alles versteht,nur kann man dann nicht glauben das diese leute mal sta waren.

http://www.gabrielewolff.de/files/Bib.html#bib1

http://www.gabrielewolff.de/files/Bib.html#bib2

Das Internet hält ungeahnte Informationen bereit...

Muss man jeden persönlich runtermachen, der eine andere Meinung hat als man selbst?

fleetwood
08.01.2011, 21:04
http://www.gabrielewolff.de/files/Bib.html#bib1

http://www.gabrielewolff.de/files/Bib.html#bib2

Das Internet hält ungeahnte Informationen bereit...

Muss man jeden persönlich runtermachen, der eine andere Meinung hat als man selbst?


nein,aber man sollte als ra neutral sein.ihre rolle im netz könnte man genauso hinterfragen wie bei a.s.

Paul Felz
08.01.2011, 21:07
nein,aber man sollte als ra neutral sein.ihre rolle im netz könnte man genauso hinterfragen wie bei a.s.
Als Rechtsanwalt neutral? Du weißt wohl nicht, wofür ein Rechtsanwalt gut ist? Der muß alles sein, nur nicht neutral :rolleyes:

fleetwood
08.01.2011, 21:08
Du wirst einige Tippfehler finden, aber keine Rechtsschreib- oder Grammatikfehler.

Du weißt immer noch nicht, worum es geht und worin der Witz besteht, ist mir schon klar.

na toll.perfekt zu formulieren?klar dann hat man alles drauf was man zum glücklichen leben braucht.
wenns mehr nicht ist.

fleetwood
08.01.2011, 21:09
Als Rechtsanwalt neutral? Du weißt wohl nicht, wofür ein Rechtsanwalt gut ist? Der muß alles sein, nur nicht neutral :rolleyes:

schwenn ist ra von j.k.

Pillefiz
08.01.2011, 21:14
:wand:

ich hätte gern den Freispruch mit Geldstrafe. Wieviel Geld bekommt man da? :))

jak_22
08.01.2011, 21:15
ich hätte gern den Freispruch mit Geldstrafe. Wieviel Geld bekommt man da? :))

Du bekommst das Geld aber nur auf Bewährung, wenn ich das richtig verstanden habe.

Also musst Du es wieder zurückzahlen, wenn Du rückfällig wirst. Oder so.

stscherer
08.01.2011, 21:16
unglaublich.man soll eine teilnahme am ren blog ignorieren.
habt ihr eigentlich dort gelesen?
der ren blog hat nichts mehr mit virtuell zu tun.und das soll man gut finden.
Hier wird der Spam verschoben, dort nicht.
Dort findet man Infos direkt aus dem Gerichtssaal, hier nicht.
Dir muss nicht alles gefallen, um Informationen dort zu sammeln.

Thauris
08.01.2011, 21:17
Freisprüche mit Bewährung oder Geldstrafe? ?(

Wie kann denn jemand mit einer Geldstrafe freigesprochen werden?

Hat es jetzt vollkommen ausgesetzt?

Ich habe vorhin genau diese Formulierungen in der Tabelle einer Dissertation gefunden, bei dem Versuch sie wiederzufinden ist mir jetzt zweimal das System abgestürzt, jetzt hab ich keinen Bock mehr.

jak_22
08.01.2011, 21:18
Ich habe vorhin genau diese Formulierungen in der Tabelle einer Dissertation gefunden, bei dem Versuch sie wiederzufinden ist mir jetzt zweimal das System abgestürzt, jetzt hab ich keinen Bock mehr.

Kann passieren. Es bleibt - da wirst Du mir bei nochmaligem Nachdenken vielleicht
einmal zustimmen - Unsinn.

fleetwood
08.01.2011, 21:21
thauris recht gebe.
es gibt freisprüche mit geldauflage /bewährung.

stscherer
08.01.2011, 21:21
nein,aber man sollte als ra neutral sein.ihre rolle im netz könnte man genauso hinterfragen wie bei a.s.

Sie war seit 1985 keine RAin mehr und ist keine StAin mehr.
Ein RA muss nie (!) neutral sein.
Sie verteidigt in ihrem Blog die Unschuldsvermutung.
Und sie zerlegt A.S. in alle Einzelteile - genüsslich, stilvoll und sogar humorvoll.

Und sie scheint zu ihren Beiträgen zu stehen....

jak_22
08.01.2011, 21:22
thauris recht gebe.
es gibt freisprüche mit geldauflage.

Es gibt Verfahrenseinstellungen unter Auflage.

GG146
08.01.2011, 21:23
ich hätte gern den Freispruch mit Geldstrafe. Wieviel Geld bekommt man da? :))

Kommt drauf an, wie lange Du unschuldig im Knast warst. Die Haftentschädigung beträgt ca. 11 € pro Tag abzüglich 5 € für Logis und Verpflegung, für 200 Tage bekämst Du also 1.200 € bar auf Tatze.

Thauris
08.01.2011, 21:24
Kann passieren. Es bleibt - da wirst Du mir bei nochmaligem Nachdenken vielleicht
einmal zustimmen - Unsinn.

Selbstverständlich, obwohl meiner Ansicht nach eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen resp. Geldstrafe einem Freispruch ziemlich nahe kommt. Die Formulierung allerdings war exakt so wie ich sie hier eingestellt habe.

Pillefiz
08.01.2011, 21:25
Kommt drauf an, wie lange Du unschuldig im Knast warst. Die Haftentschädigung beträgt ca. 11 € pro Tag abzüglich 5 € für Logis und Verpflegung, für 200 Tage bekämst Du also 1.200 € bar auf Tatze.

und wo bleibt der Rest vom Geld? Ein Häftling kostet doch angeblich so viel. Ich geh dann lieber in Amiland in den Bau, da gibts mehr

GG146
08.01.2011, 21:25
Es gibt Verfahrenseinstellungen unter Auflage.

Ja, aber die Zustimmung des Angeklagten zu einer Einstellung nach §§ 153, 153a StPO ist definitiv kein Schuldeingeständnis. Das kann ein juristischer Laie schon mal als "Freispruch" definieren, ohne dass man ihn deswegen über mehrere Seiten hinweg blöd anseihern muss.

Thauris
08.01.2011, 21:26
Sie war seit 1985 keine RAin mehr und ist keine StAin mehr.
Ein RA muss nie (!) neutral sein.
Sie verteidigt in ihrem Blog die Unschuldsvermutung.
Und sie zerlegt A.S. in alle Einzelteile - genüsslich, stilvoll und sogar humorvoll.

Und sie scheint zu ihren Beiträgen zu stehen....

So ähnlich wie Du in Deinem Blog, nech?

stscherer
08.01.2011, 21:26
Ich habe vorhin genau diese Formulierungen in der Tabelle einer Dissertation gefunden, bei dem Versuch sie wiederzufinden ist mir jetzt zweimal das System abgestürzt, jetzt hab ich keinen Bock mehr.
in welchem Fach: in Satirik - anner Unität - nach drei Sylvestern.
Nein, lies nicht den Strang - lies die StPO
--> http://bundesrecht.juris.de/stpo/__267.html

stscherer
08.01.2011, 21:30
So ähnlich wie Du in Deinem Blog, nech?
Oh, Du liest ihn?
Verstehst Du ihn auch?
Kommt aber derzeit nichts von K. vor....

Nein, auch bei Laien gibt es keinen Freispruch mit Bewährung oder Auflagen, und eine Verfahrenseinstellung kommt dem auch nicht nahe...

fleetwood
08.01.2011, 21:46
zitat aus blog g.wolf

Wie Schwarzer im Fall Kachelmann vorgeht, ist lange eingeübt. Anders hat sie niemals gedacht oder gar geschrieben: könnte das der Grund sein, weshalb sie im Jahr 1966 die Aufnahmeprüfung an der Journalistenschule nicht bestanden hat, wie Bascha Mika in: Alice Schwarzer. Eine kritische Biographie, Reinbek bei Hamburg 1999, S. 68, überaus glaubhaft behauptet? Schauen wir uns die Bild-Artikel von Alice Schwarzer einfach mal ganz genau an. Danach weiß man Bescheid

ich finde das argument toll,weil a.s durch die aufnahmeprüfung im jahr 66 gefallen ist,sie fertig zu machen.
mal anmerke: joschka fischer hat auch prüfungen nicht bestanden und wurde doch a.minister

Thauris
08.01.2011, 21:49
Oh, Du liest ihn?
Verstehst Du ihn auch?
Kommt aber derzeit nichts von K. vor....

Nein, auch bei Laien gibt es keinen Freispruch mit Bewährung oder Auflagen, und eine Verfahrenseinstellung kommt dem auch nicht nahe...

Nein, ich lese ihn nicht - ich bin zweimal bis jetzt zufällig bei der Google Suche darüber gestolpert - das was ich da zu lesen bekam, reicht mir eigentlich für eine vollkommen klare Einschätzung Deiner vorgeblichen Objektivität. Das hatte ich auch hier im Strang schon mal angemerkt.

PS: Bei einem schweren Verbrechen ist eine Geldstrafe für mich keine angemessene Sanktion

Thauris
08.01.2011, 21:58
zitat aus blog g.wolf

Wie Schwarzer im Fall Kachelmann vorgeht, ist lange eingeübt. Anders hat sie niemals gedacht oder gar geschrieben: könnte das der Grund sein, weshalb sie im Jahr 1966 die Aufnahmeprüfung an der Journalistenschule nicht bestanden hat, wie Bascha Mika in: Alice Schwarzer. Eine kritische Biographie, Reinbek bei Hamburg 1999, S. 68, überaus glaubhaft behauptet? Schauen wir uns die Bild-Artikel von Alice Schwarzer einfach mal ganz genau an. Danach weiß man Bescheid

ich finde das argument toll,weil a.s durch die aufnahmeprüfung im jahr 66 gefallen ist,sie fertig zu machen.
mal anmerke: joschka fischer hat auch prüfungen nicht bestanden und wurde doch a.minister

Und über Wolff's Aussehen hat sich auch noch keiner ausgelassen

http://www.textunes.de/ttmedia/catalogueImages/3/1479c51a52ce191a71af96a89e16b4c-fi.jpg

fleetwood
08.01.2011, 22:00
Und über Wolff's Aussehen hat sich auch noch keiner ausgelassen

http://www.textunes.de/ttmedia/catalogueImages/3/1479c51a52ce191a71af96a89e16b4c-fi.jpg

doch.....altersdemenz meinerseits....
noch dazu anmerke: und aus langeweile

jak_22
08.01.2011, 22:03
Bei einem schweren Verbrechen ist eine Geldstrafe für mich keine angemessene Sanktion

Für mich auch nicht. Wenn denn wirklich ein schweres Verbrechen bewiesen werden kann.

Thauris
08.01.2011, 22:06
Für mich auch nicht. Wenn denn wirklich ein schweres Verbrechen bewiesen werden kann.

Eben, genau deswegen kommt eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen für mich einem Freispruch gleich - mal ganz losgelöst von der unkorrekten Formulierung.

stscherer
08.01.2011, 22:07
Nein, ich lese ihn nicht - ich bin zweimal bis jetzt zufällig bei der Google Suche darüber gestolpert - das was ich da zu lesen bekam, reicht mir eigentlich für eine vollkommen klare Einschätzung Deiner vorgeblichen Objektivität. Das hatte ich auch hier im Strang schon mal angemerkt.

PS: Bei einem schweren Verbrechen ist eine Geldstrafe für mich keine angemessene Sanktion

Klar, über etwas urteilen ohne Ahnung davon zu haben.
Menschen nach Photos beurteilen.
Und das alles schön aus der Anonymität des Internets.

Und Du regst Dich über den REN-Blog auf...

Aber immerhin, man findet meine Meinung bei Google....

fleetwood
08.01.2011, 22:08
Sieht Schwarzer irgendwie ähnlich - aber auf die Idee diese Dame aufgrund ihres Aussehens zu zerpflücken kommt hier keiner :D

das wäre unfair.
es geht schlicht und einfach um die art und weise.
sie macht selber das,was sie (extra für pillefiz) alice schwarzer vorwirft.

jak_22
08.01.2011, 22:10
Eben, genau deswegen kommt eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen für mich einem Freispruch gleich - mal ganz losgelöst von der unkorrekten Formulierung.

Wenn ein schweres Verbrechen bewiesen werden kann, wird das Verfahren sicher nicht eingestellt.

Oder hast Du dafür Beispiele?

Thauris
08.01.2011, 22:12
Klar, über etwas urteilen ohne Ahnung davon zu haben.
Menschen nach Photos beurteilen.
Und das alles schön aus der Anonymität des Internets.

Und Du regst Dich über den REN-Blog auf...

Aber immerhin, man findet meine Meinung bei Google....

Wieso Fotos? Ich habe die äusserst subjektive Berichterstattung gelesen. Ausser einem sehr "dekorativen" Foto eines Henkers mit Kapuze auf der Startseite ist mir nix weiter aufgefallen, ich hatte danach auch keinerlei Bedürfnis mich mit Deinem Blog noch näher zu beschäftigen. Der ist bei mir in die REN und facebook-Schublade gewandert - vernachlässigenswert. Deine Objektivität die Du hier allerdings zur Schau stellen willst, und Deine Glaubwürdigkeit hat dadurch erhebliche Risse bekommen.

fleetwood
08.01.2011, 22:13
mal anmerke: keiner will die bild lesen,aber alle wissen was alice schwarzer oder wagner e.t.c dort schreiben.
sogar gabriele wolf liest sie.
ok,ich gebe es zu das ich mir die bild nur kaufe wegen kachelmann.
was alle sagen,das kann ich auch.

Thauris
08.01.2011, 22:15
Wenn ein schweres Verbrechen bewiesen werden kann, wird das Verfahren sicher nicht eingestellt.

Oder hast Du dafür Beispiele?

Die Dissertation behandelte Opfer freigesprochener Sexualstraftäter, und die Tabelle dazu war selbsterklärend. Es handelte sich übrigens nicht "nur" um Frauen, sondern auch Kinder und Jugendliche, ergo schwere Verbrechen.

Paul Blume
08.01.2011, 22:16
das wäre unfair.
es geht schlicht und einfach um die art und weise.
sie macht selber das,was sie (extra für pillefiz) alice schwarzer vorwirft.



Genau das wollte ich vorhin auch schon schreiben, al mir etwas "dazwischen kam".

VOLLSTE ZUSTIMMUNG.

Ich lese ihre Beiträge gern, sie sind ausgezeichnet, aber keinesfalls objektiv.


Über ihren Charakter, wie er im Elsenforum durchblitzt, möchte ich mich lieber nicht äußern.

Thauris
08.01.2011, 22:16
das wäre unfair.


Natürlich ist das unfair, ist aber nix anderes als das was sie mit Schwarzer hier veranstalten.

jak_22
08.01.2011, 22:19
Die Dissertation behandelte Opfer freigesprochener Sexualstraftäter, und die Tabelle dazu war selbsterklärend. Es handelte sich übrigens nicht "nur" um Frauen, sondern auch Kinder und Jugendliche, ergo schwere Verbrechen.

Woher weißt Du, dass es Sexualstraftäter waren, wenn sie freigesprochen wurden, bzw.
das Verfahren eingestellt wurde?

Paul Blume
08.01.2011, 22:20
Und über Wolff's Aussehen hat sich auch noch keiner ausgelassen

http://www.textunes.de/ttmedia/catalogueImages/3/1479c51a52ce191a71af96a89e16b4c-fi.jpg



Dieses - noch sehr positiv getroffene Bild - habe ich immer vor Augen, wenn ich mir ihre wohlformulierten Gehässigkeiten reinziehe.

Ob es sich bei Amarylis Sternwieser von facebook auch um G. Wolf handelt?

schastar
08.01.2011, 22:20
Nein, die Ermittlungsbehörden und die Gerichte müssen einfach das machen, wofür sie aus Staatsgeldern bezahlt werden: ihre Arbeit, ......

Sie werden auch bezahlt wenn sie diese nicht tun.


....... und zwar ordentlich und nach den Regeln der Profession.
......

Bei einer Verurteilungsquote von 13% aller Anzeigen kann man nicht von „nach allen Regeln der Profession“ reden.
Eher davon dass so gut wie jede haltloses Gequake zur Anzeige gebracht wird.


.......
Frau Wolff stellt als Kennerin der Materie die Versäumnisse der Ermittlungsbehörden auf den Punkt genau dar....

Und da diese bei angeblichen Vergewaltigungen offensichtlich keine Ausnahme sondern die Regel sind bedarf es eben einer Änderung der Rahmenbedingungen für die Eröffnung eines Verfahren.

Paul Blume
08.01.2011, 22:24
Oh, Du liest ihn?
Verstehst Du ihn auch?
Kommt aber derzeit nichts von K. vor....

Nein, auch bei Laien gibt es keinen Freispruch mit Bewährung oder Auflagen, und eine Verfahrenseinstellung kommt dem auch nicht nahe...



Thauris meint sicher die Verwarnung unter Strafvorbehalt, von der du wahrscheinlich noch nichts gehört hast.

Der Angeklagte wird verwarnt. Es wird Strafe angedroht, die "erlassen" wird, wenn er sich binnen der "Bewährungszeit" nicht erneut strafbar macht.

Die Verwarnung wird meiner Meinung nach sofort nach Ablauf der Bewährungszeit aus dem Strafregister gelöscht. Irrtum möglich.



Als Laie würde ich das als Freispruch auf Bewährung bezeichnen.

GG146
08.01.2011, 22:24
Klar, über etwas urteilen ohne Ahnung davon zu haben.
Menschen nach Photos beurteilen.
Und das alles schön aus der Anonymität des Internets.

Und Du regst Dich über den REN-Blog auf...

Aber immerhin, man findet meine Meinung bei Google....

Menschen sind eben visuelle Wesen (respektlos ausgedrückt: "Augentiere"), der erste äußere Eindruck ist von einer irrational überdimensionalen Bedeutung. Das müssten Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht eigentlich wissen.

Übrigens passt auf dem Bild auf ihrer Kanzlei - HP die Farbe der Krawatte nicht zur Farbe des Oberhemds....

fleetwood
08.01.2011, 22:25
Natürlich ist das unfair, ist aber nix anderes als das was sie mit Schwarzer hier veranstalten.


das stimmt,aber soweit bin ich noch nicht unten das ich zu solchen mitteln greifen muss.ich versuchs weiter mit schlechter grammatik.

Thauris
08.01.2011, 22:25
Woher weißt Du, dass es Sexualstraftäter waren, wenn sie freigesprochen wurden, bzw.
das Verfahren eingestellt wurde?

Die Verfahren die eingestellt wurden waren in der Tabelle bezeichnet als Freisprüche mit Bewährung und Freisprüche mit Geldstrafen. Hatte ich doch schon geschrieben

jak_22
08.01.2011, 22:26
Thauris meint sicher die Verwarnung unter Strafvorbehalt, von der du wahrscheinlich noch nichts gehört hast.

Der Angeklagte wird verwarnt. Es wird Strafe angedroht, die "erlassen" wird, wenn er sich binnen der "Bewährungszeit" nicht erneut strafbar macht.

Die Verwarnung wird meiner Meinung nach sofort nach Ablauf der Bewährungszeit aus dem Strafregister gelöscht. Irrtum möglich.



Als Laie würde ich das als Freispruch auf Bewährung bezeichnen.

Im Gegenteil. Als Laie würde ich das als Strafe auf Bewährung bezeichnen. Was es ja auch ist.

FranzKonz
08.01.2011, 22:27
Tust Du das jak?????? Bis jetzt kam ausser Polemik und Erbsenzählerei nix! Und im Gegensatz zu den Polemikern hier inklusive Deiner Person, hab ich einiges an Informationen eingestellt

Wenn man die Erbsen zählt, weiß man hinterher genau, wie viele Erbsen da sind.

Tatsächlich zählt Jak Beweise, Belege, Fakten statt der Metapher. Wenn man die zusammenzählt, muß man zwangsläufig feststellen, daß die Hexenjagd auf Kachelmann keinen belegbaren Hintergrund hat, und das dies auch von Anfang an so war.

Eben das ist der Grund, warum das OLG Deinem Freund Oltrogge eine deftige Klatsche verpasst hat, und vermutlich wird das auch der Grund für den Freispruch mangels Beweis sein.

jak_22
08.01.2011, 22:27
Die Verfahren die eingestellt wurden waren in der Tabelle bezeichnet als Freisprüche mit Bewährung und Freisprüche mit Geldstrafen. Hatte ich doch schon geschrieben

Du hattest geschrieben:


Die Dissertation behandelte Opfer freigesprochener Sexualstraftäter,

Woher weißt Du, (oder der Verfasser), dass es Sexualstraftäter waren, wenn sie freigesprochen wurden?

Beziehungsweise, dass die "Opfer" tatsächlich Opfer sind?

Thauris
08.01.2011, 22:28
Übrigens passt auf dem Bild auf ihrer Kanzlei - HP die Farbe der Krawatte nicht zur Farbe des Oberhemds....

Sag das nicht, sonst komme ich tatsächlich in Versuchung mir diesen Blog doch noch mal anzusehen

fleetwood
08.01.2011, 22:29
Thauris meint sicher die Verwarnung unter Strafvorbehalt, von der du wahrscheinlich noch nichts gehört hast.

Der Angeklagte wird verwarnt. Es wird Strafe angedroht, die "erlassen" wird, wenn er sich binnen der "Bewährungszeit" nicht erneut strafbar macht.

Die Verwarnung wird meiner Meinung nach sofort nach Ablauf der Bewährungszeit aus dem Strafregister gelöscht. Irrtum möglich.



Als Laie würde ich das als Freispruch auf Bewährung bezeichnen.


danke.genau das wollte ich auch so schreiben,wenn ich mal üben würde.
auf den punkt gebracht.

FranzKonz
08.01.2011, 22:30
Das wird aber schwierig, weil es in das gesamte Rechtssystem eingreift. Gehen wir mal die Punkte einzeln durch und sehen, wo man was ändern kann/soll:
1. Die Tat (klar, sollte gar nicht erst stattfinden)
2. Das Opfer zeigt an
3. Polizeiapparat stellt Untersuchungen an (Medizin, Forensik etc.)
4. Staatsanwalt klagt an
5. Gericht verhandelt
6. Urteil

Auch die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, und das hätte sie im vorliegenden Fall vernünftigerweise auch getan.

jak_22
08.01.2011, 22:31
danke.genau das wollte ich auch so schreiben,wenn ich mal üben würde.
auf den punkt gebracht.

Fein, Du liegst also genauso daneben.

Pillefiz
08.01.2011, 22:31
das wäre unfair.
es geht schlicht und einfach um die art und weise.
sie macht selber das,was sie (extra für pillefiz) alice schwarzer vorwirft.

und das wäre?

GG146
08.01.2011, 22:32
Sag das nicht, sonst komme ich tatsächlich in Versuchung mir diesen Blog doch noch mal anzusehen

Kanzlei - HP, nicht blog. Das Bild habe ich Dir per messenger geschickt.

Thauris
08.01.2011, 22:32
Du hattest geschrieben:

Woher weißt Du, (oder der Verfasser), dass es Sexualstraftäter waren, wenn sie freigesprochen wurden?

Beziehungsweise, dass die "Opfer" tatsächlich Opfer sind?

18 Prozent waren reine Freisprüche, ob schuldig oder nicht sei mal dahingestellt, der Rest verteilte sich auf die angegebenen und 5 % sonstige. Ich bin auch nicht dazu gekommen die ganze Dissertation zu lesen, weil mein System abgestürzt ist - bei der nachfolgenden Suche noch zweimal. Also kann ich dazu keine näheren Angaben machen.

Paul Blume
08.01.2011, 22:34
Und hier ist anzusetzen.
Wenn keinerlei handfeste Beweise für die Tat vorhanden sind, oder deren angeblicher Verlauf berechtigt in Frage gestellt wird sollte eben erst gar keine Anklage erfolgen.
Hat mehrere Vorteile:

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist bei neuer Beweislage jederzeit möglich da ja kein Urteil gesprochen wurde was bei Anklageeröffnung sein muß.

Die Verurteilungsquote steigt da ja nur Fälle mit ausreichend Beweisen zur Verhandlung kommen.

Die Freispruchquote sinkt dementsprechend was die Glaubwürdigkeit der mm Opfer fördert.

Weniger Menschen wird durch einen im Sande verlaufenden Prozess das Leben unnötig erschwert.



Genau so wird es doch gehandhabt. Wenn klar ist, dass einem Beschuldigter das angebliche Vergehen nicht bewiesen werden kann, wird keine Anklage erhoben.

jak_22
08.01.2011, 22:34
18 Prozent waren reine Freisprüche, ob schuldig oder nicht sei mal dahingestellt, der Rest verteilte sich auf die angegebenen und 5 % sonstige. Ich bin auch nicht dazu gekommen die ganze Dissertation zu lesen, weil mein System abgestürzt ist - bei der nachfolgenden Suche noch zweimal. Also kann ich dazu keine näheren Angaben machen.

Dann sage ich es Dir.

Du kannst eben keine Aussage treffen, ob das wirklich freigesprochene Sexualstraftäter oder
freigesprochene Unschuldige waren. Du kannst auch nciht sagen, ob das tatsächlich Opfer
waren. Der Verfasser der Dissertation auch nicht. Ich übrigens auch nicht.

Thauris
08.01.2011, 22:34
Kanzlei - HP, nicht blog. Das Bild habe ich Dir per messenger geschickt.

Danke :wacky:

stscherer
08.01.2011, 22:35
Wieso Fotos? Ich habe die äusserst subjektive Berichterstattung gelesen. Ausser einem sehr "dekorativen" Foto eines Henkers mit Kapuze auf der Startseite ist mir nix weiter aufgefallen, ich hatte danach auch keinerlei Bedürfnis mich mit Deinem Blog noch näher zu beschäftigen. Der ist bei mir in die REN und facebook-Schublade gewandert - vernachlässigenswert. Deine Objektivität die Du hier allerdings zur Schau stellen willst, und Deine Glaubwürdigkeit hat dadurch erhebliche Risse bekommen.
Mein Blog hat kein Startphoto, aber die jeweiligen Einträge haben auf den jeweiligen Artikel bezogene Bilder - ist etwas schwer nachzuvollziehen, aber nun weisst Du es ja für die Zukunft.

Ok, die Überschrift über dem Blogbeitrag, der sich mit "Bild"kommentaren beschäftigt, war auch intellektuell ziemlich anspruchsvoll - es geht um Vorverurteilung durch die Medien...

Aber dazu hast Du ja hier schon Deine Meinung gebetsmühlenhaft kundgetan - es ist angemessen, K. vorab zu verurteilen. Und jeder, der sich seine Objektivität bewahrt, wird persönlich angegriffen - zu sachlichen Angriffen reicht es bei Dir ja schon lange nicht mehr - wir unterhalten uns ja jetzt lieber über das neu geschaffene Rechtsinstitut des Freispruchs auf Bewährung.

Frau Wollf hat das auch bei A.S. festzustellende Phänomen der vollständgen Ausblendung aller der eigenen Meinung entgegenstehender Argumente bzw. deren reflexartige Bekämpfung übrigens umfänglich in ihrem Blog beschrieben und auch nachvollziehbar (für jemanden, der denken will und kann) dargelegt, welche egoistischen Gründe diese dafür hat - und wie sie dadurch die Anzeigeerstatterin massiv für ihre Zwecke instrumentalisiert.

Aber Du stellst ja lieber das Bild von Frau Wolff ein - mit ihren wohl durchdachten und vollständig recherchierten Ausführungen reicht es dann eher doch nicht.

Ansonsten äusserst Du Dich mal wieder über Dinge, von denen Du entweder keine Ahnung haben willst oder die Du nicht verstehen kannst.

Ist eben Dein übliches Niveau - aber nicht schlimm, ich würde Deine unqualifizierten Kommentare vermissen.

Paul Felz
08.01.2011, 22:35
Auch die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, und das hätte sie im vorliegenden Fall vernünftigerweise auch getan.
Genau darauf wollte ich ja hinaus, alter Fuchs ;) Wobei natürlich die Qualität der Vorermittlungen nicht einmal einer QS unterliegt. Das schwächste Glied bestimmt die Zugfestigkeit einer Kette.

jak_22
08.01.2011, 22:37
Genau so wird es doch gehandhabt. Wenn klar ist, dass einem Beschuldigter das angebliche Vergehen nicht bewiesen werden kann, wird keine Anklage erhoben.

Wenn das so wäre, hätten wir eine Verurteilungsquote nahe 100%.

Mal sehen ob Du aufmerksam mitgelesen hast. Welche Verurteilungsquote haben wir
denn bei angeblicher Vergewaltigung?

Bei richtiger Antwort gibts einen Grünen. Nicht schummeln!

FranzKonz
08.01.2011, 22:38
Und um dies zu unterbinden muß eben eine Regelung her welche diese in ihre Schranken weist und eine erhöhte Mindestanforderung zur Verfahreneröffnung vorgibt. Diese muß sich natürlich auf beiderlei Seiten, also Kläger und Beklagten auswirken.

Das liegt im Ermessen des Staatsanwalts. Wenn ein karrieregeiler Jüngling so ein Ding in die Hand bekommt, ist die mutmaßliche Täterin genauso verratzt wie das mutmaßliche Opfer. Dann sind nämlich beide Opfer des o.a. Jünglings.

FranzKonz
08.01.2011, 22:41
und noch einen drauf setzte.
ich finde es zum kotzen das in manchen blogs kursiert sie wäre obendrein noch eine ex oberstaatsanwätin.
es ist doch zum kotzen das man als legimitation für seine eigenen beiträge eine g.wolf anführt...in der form von...wenn sie das auch schreibt muss es ja stimmen.
diese frau ist auch nichts weiter wie eine ra die keine interna kennt und durch ihre presenz im netz werbung für ihre kanzlei macht.
ich brauche keine anderen um meine beträge glaubwürdiger zu machen,denn entweder man ist es oder man ist es nicht.
das alles ist ein typisches beispiel dafür...das man mal seine eigene birne einschalten sollte.
und der oberwitz ist,das spezialgebiet ist baurecht e.t.c.

Deine kann nicht mehr als ein halbes Watt haben.

jak_22
08.01.2011, 22:44
Dem kann ich zustimmen - man sollte den Typen gleich die Eier abschneiden!

Die öffentliche Entblössung und die Hexenjagd haben nicht die Opfer zu verantworten, sondern die Gesellschaft die immer noch in solchen Fällen Täterschutz vor Opferschutz betreibt. Und da muss angesetzt werden, nicht indem man keine Anklage erhebt.

Du hältst es nicht einmal ansatzweise für möglich, dass es in dem einen oder anderen Fall eben
überhaupt keine Vergewaltigung gegeben hat, oder?

fleetwood
08.01.2011, 22:44
Deine kann nicht mehr als ein halbes Watt haben.

wie wärs mal zwischen den zeilen zu lesen.
g.wolf schreibt bestimmt auch ein buch bis jetz sind es nur krimis.

Paul Blume
08.01.2011, 22:45
Warum? Wurde in Deinem Beispiel eine Strafe angedroht, und auf Bewährung ausgesetzt, oder
wurde der Angeklagte freigesprochen?

Um Fehlformulierungen zu vermeiden bemühe ich Mama google:

Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt stellt eine Art "Geldstrafe zur Bewährung" dar. Das Gericht stellt dabei im Urteil die Schuld des Angeklagten fest, verwarnt ihn deswegen und bestimmt eine Geldstrafe, behält sich jedoch die Verurteilung zu dieser Strafe vor für den Fall, dass sich der Angeklagte nicht bewährt.

Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kommt nur in Betracht, wenn das Gericht eine Geldstrafe von nicht mehr als 180 Tagessätzen bestimmen will. Ferner müssen folgende gleichzeitig Voraussetzungen vorliegen:

Es muss zu erwarten sein, dass der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftat mehr begehen wird. Verlangt wird also eine günstiger Sozialprognose.
Eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters muss besondere Umstände ergeben, nach denen es angezeigt ist, ihn von der Verurteilung zu einer Strafe zu verschonen. Zu denken ist hier an Taten, deren Motiv nicht unehrenhaft oder wenigstens einfühlbar ist, die ein ungewöhnlich geringes Gewicht haben, bei denen erhebliches Mitverschulden des Opfers gegeben ist oder an Täter, die bei ihrer sozialen Stellung schon durch eine bloße Verurteilung in unverhältnismäßige Schwierigkeiten kommen würden.
Eine Strafe darf nicht zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten sein. Es darf also nicht dem allgemeinen Rechtsempfinden widersprechen, dass keine Verurteilung zu Strafe erfolgt.
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist schließlich in der Regel ausgeschlossen, wenn der Täter während der letzten drei Jahre vor der Tat schon einmal mit Strafvorbehalt verwarnt oder zu Strafe verurteilt worden ist. Der Gesetzgeber sieht einen solchen Straftäter als nicht mehr würdig an, das Privileg der Verwarnung mit Strafvorbehalt zu erfahren.
Wenn das Gericht den Angeklagten nicht zu Strafe verurteilen will, sondern sich diese vorbehält, bestimmt es in einem gleichzeitig mit dem Urteil zu erlassenden Beschluss die Dauer der Bewährungszeit (mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre) und kann dem Verwarnten darüber hinaus Auflagen und Weisungen erteilen. Das Gesetz stellt dem Gericht ein abschließende Auflistung zur Verfügung, welche Auflagen und Weisungen es auferlegen kann, wobei die Art der Auflage oder Weisung mit der Tat und der Persönlichkeit des Täters in Zusammenhang stehen muss. Diese sind:

Sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen oder sonst den durch die Tat verursachten Schaden wieder gut zu machen,
seinen Unterhaltspflichten nachzukommen,
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
sich einer ambulanten Heilbehandlung oder einer ambulanten Entziehungskurz zu unterziehen oder
an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.
Wird der Straftäter in der Bewährungszeit wieder straffällig oder erfüllt er die ihm erteilten Auflagen oder Weisungen nicht, kann ihn das Gericht nach seiner Anhörung zu der vorbehaltenen Strafe verurteilen. Diese Entscheidung ergeht durch Beschluss und ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Strafgericht/sanktionen/verwarnung_3/i


Du hast zwar Recht, aber bist Du wahrscheinlich ein "Qualifizierter Laie". Du wirst aber zugeben, dass diese Sanktionsform auf das passt, was Thauris beschrieb.



Die Einstellung gegen Geldbuße ist keine Strafe. Die Schuld wird NICHT festgestellt. Insofern könnte man als Laie das auch als Freispruch gegen Zahlung sehen.

jak_22
08.01.2011, 22:46
(...)

Du hast zwar Recht, aber bist Du wahrscheinlich ein "Qualifizierter Laie".

(...)

Im Zusammenhang mit der Juristerei bin ich geneigt, das als Beleidigung aufzufassen. X(

schastar
08.01.2011, 22:50
Die Verfahren die eingestellt wurden waren in der Tabelle bezeichnet als Freisprüche mit Bewährung und Freisprüche mit Geldstrafen. Hatte ich doch schon geschrieben

Wenn jemand Bewährung oder eine Geldstrafe zu zahlen hat dann wurde er nicht freigesprochen sondern verurteilt.
Das Gericht sah dabei lediglich keinen Grund nach Beurteilung der Schwere der Tat eine Haftstrafe auszusprechen. War dann wohl nach Meinung der Richter doch nicht so schlimm.

Wird das Verfahren allerdings eingestellt, oder der angebliche Täter freigesprochen denn zählt:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

FranzKonz
08.01.2011, 22:51
Bewährungsstrafen und Einstellung wegen Geringfügigkeit sind etwas anderes als ein Freispruch. Diese Nelz-Geschichte ist mit dem Fall Kachelmann nicht vergleichbar.
Du hast - mal wieder - Unfug gepostet. Für Dich gilt das gleiche wie für diese/n fleetwood. Nicht jeden Gehirnfurz gleich rauslassen, sondern lieber mal eine Minute darüber nachdenken!

Womit denn, Karl-Otto, womit?

http://www.magistrix.de/lyrics/Medium%20Terzett/Ein-Loch-Ist-Im-Eimer-86579.html

GG146
08.01.2011, 22:51
Im Zusammenhang mit der Juristerei bin ich geneigt, das als Beleidigung aufzufassen. X(

Auf juristisch heißt "qualifiziert" ja auch "verschärft", "qualifizierter Laie" heißt somit auf deutsch übersetzt "blutiger Laie".

Paul Blume
08.01.2011, 22:53
Im Zusammenhang mit der Juristerei bin ich geneigt, das als Beleidigung aufzufassen. X(

Nee, ich meinte es im positiven Sinne. Belesener Laie. Oder gar kein Laie????