Duck
11.05.2004, 16:49
Erstmals hat die Hamburger Sozialbehörde Autos von Sozialhilfeempfängern eingezogen und verkauft.
Behördensprecherin Anika Wichert bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach 2002 und 2003 bei einem Datenabgleich 7226 Autobesitzer entdeckt worden waren, die gleichzeitig Sozialhilfeempfänger sind. 27 von ihnen sei der Fahrzeugbesitz aber nicht erlaubt. Die Autos, bei denen es sich überwiegend um ältere Mittelklassewagen handele, seien eingezogen worden. Die zu Unrecht bezogene Sozialhilfe in Höhe von insgesamt 31 000 Euro wurde zurückgefordert.
Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram sagte der Zeitung, es gehe der Behörde in der Hauptsache „nicht darum, hohe Summen einzusparen. Wir wollen vor allem deutlich machen, dass wir Sozialhilfemissbrauch nicht dulden.“ Gegen vier der betroffenen Sozialhilfeempfänger wurden Strafverfahren wegen Sozialbetrugs eingeleitet. Wichert räumte aber ein, dass auf diese Art und Weise die wirklichen Betrüger nicht gefunden werden könnten, weil diese ihre Autos nicht unter ihrem eigenen Namen anmelden würden.
Auch bei der Rückforderung des Geldes gibt es in der Behörde wenig Hoffnung: Bisher konnten nur 2700 Euro eingetrieben werden. „Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen“, erklärte Wichert. „Wir haben nicht die Illusion, da viel zurückzubekommen.“
Der Besitz eines Autos ist für Sozialhilfeempfänger nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei einer Behinderung oder hohem Alter.
Behördensprecherin Anika Wichert bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach 2002 und 2003 bei einem Datenabgleich 7226 Autobesitzer entdeckt worden waren, die gleichzeitig Sozialhilfeempfänger sind. 27 von ihnen sei der Fahrzeugbesitz aber nicht erlaubt. Die Autos, bei denen es sich überwiegend um ältere Mittelklassewagen handele, seien eingezogen worden. Die zu Unrecht bezogene Sozialhilfe in Höhe von insgesamt 31 000 Euro wurde zurückgefordert.
Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram sagte der Zeitung, es gehe der Behörde in der Hauptsache „nicht darum, hohe Summen einzusparen. Wir wollen vor allem deutlich machen, dass wir Sozialhilfemissbrauch nicht dulden.“ Gegen vier der betroffenen Sozialhilfeempfänger wurden Strafverfahren wegen Sozialbetrugs eingeleitet. Wichert räumte aber ein, dass auf diese Art und Weise die wirklichen Betrüger nicht gefunden werden könnten, weil diese ihre Autos nicht unter ihrem eigenen Namen anmelden würden.
Auch bei der Rückforderung des Geldes gibt es in der Behörde wenig Hoffnung: Bisher konnten nur 2700 Euro eingetrieben werden. „Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen“, erklärte Wichert. „Wir haben nicht die Illusion, da viel zurückzubekommen.“
Der Besitz eines Autos ist für Sozialhilfeempfänger nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei einer Behinderung oder hohem Alter.