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Vollständige Version anzeigen : Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?



Der Patriot
03.01.2007, 22:24
Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.

1. War es mein Recht mich auf diese Weise zu wehren? (gesetzlich und moralisch)
2. Oder hätte ich "davonlaufen" müssen (oder es zumindest versuchen)?
3. Oder muß ich mit einer Anklage wegen Totschlags rechnen?

arnd
03.01.2007, 22:25
War Notwehr. Keiner wird dir einen Vorwurf machen.

Kaiser
03.01.2007, 22:28
War Notwehr. Keiner wird dir einen Vorwurf machen.

In Österreich vielleicht. Was Deutschland betrifft, wäre ich mir da nicht so sicher...

Walter Hofer
03.01.2007, 22:36
Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.



Du träumst einfach von zu viel Messer- und Gewaltfantasien;
du hast doch schon einmal etwas ähnliches geschrieben, oder?

Mach es wie David Copperfield- und behalte die Nerven !

Überfall auf David Copperfield ist zwecklos
Diese Erfahrung mussten zumindest 2 Räuber in den USA machen. Sie haben den bekannten Zauberkünstler Überfallen und aufgefordert alles abzugeben was er bei sich trug.
Tja, trotz des Uberraschungseffekts ist es Copperfield gelungen die Nerven zu bewahren. Er schaffte es den Tätern alle Taschen leer vorzuzeigen, obwohl er ein Handy sowie seine Geldbörse bei sich trug :hihi:

----------------
*) pps; dann bin ich unnormal, weil ich ohne Messer durch den Volksgarten gehe.

George Rico
03.01.2007, 22:43
Wenn du ihm das Messer in den Hals rammst, könnte evtl. ein Tötungsdelikt vorliegen (du nimmst in Kauf, dass der Angreifer stirbt), jedoch werden mildernde Umstände berücksichtigt werden. Rammst du es ihm hingegen in den Oberschenkel oder den Arm und läufst dann weg, würdest du vermutlich ungeschoren davonkommen. Das Gesetz spricht hier irgendwo von Verhältnismäßigkeit, die bei Notwehr gegeben sein muss.

Apifera
03.01.2007, 23:17
Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.

1. War es mein Recht mich auf diese Weise zu wehren? (gesetzlich und moralisch)
2. Oder hätte ich "davonlaufen" müssen (oder es zumindest versuchen)?
3. Oder muß ich mit einer Anklage wegen Totschlags rechnen?

Kein geistig normaler Mensch geht nachts durch den Volksgarten.

Du wirst wohl mit einer Anzeige wegen Totschlag rechnen müssen. Sicher kommen mildernde Umstände dabei heraus. Aber bei den Vernehmungen wirst du gefragt werden, was du nachts in einer solch gefährlichen Gegend zu suchen hattest, dass man ohne Messer nicht betreten kann.


(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

War der Stich in den Hals erforderlich, um den rechtswidrigen Angriff auf dich abzuwenden? Hättest du ihm nicht auch in den Arm stechen oder nur das Messer vorzeigen können?

In Selbstverteidigungslehrgängen wird einem beigebracht, nach Möglichkeit abzuhauen.

Überleg mal.

Walter Hofer
03.01.2007, 23:20
War der Stich in den Hals notwendig? Hättest du ihm nicht auch in den Arm stechen können?

Überleg mal.

Er kommt gar nicht bis zum Hals - sein Gegner hat auch ein Messer - und ein Stich in den Hals schaffen Anfänger im Affekt nur selten.

arnd
03.01.2007, 23:26
Er kommt gar nicht bis zum Hals - sein Gegner hat auch ein Messer - und ein Stich in den Hals schaffen Anfänger im Affekt nur selten.

Ich stelle fest,ich habe ein Problem,da ich nie ein Messer bei mir trage.

Skaramanga
03.01.2007, 23:30
Das eigentliche Problem ist dass diese Abzieher und Messerstecher immer in Rudeln unterwegs sind, wie die Hyänen. Es wird nicht passieren, dass Du nur einem von denen gegenüberstehst. Dann kannst Du a) nicht weglaufen, b) mit einem Messer kaum was ausrichten, und c) deine Beweislage vor Gericht wäre aussichtslos. Da der Staat seinerseits nichts unternimmt muss man sich damit abfinden, dass sich diese Gruppen inzwischen Reviere erobert haben, die für die übrige Bevölkerung de facto 'no-go areas' sind.

scanners
03.01.2007, 23:34
@ Patriot

das kommt ganz drauf an wer der angreifer war
und wer du bist

bist du ein Bankertyp und der angreifer ein skinnhead, wirst du gerade mal verhört
hast aber nichts zu befürchten

andersrum schauts schon schlechter aus..

ist der Angreifer ein Ausländer und du warst schon mal bei ner NPD Demo, wirst du sicher des Mordes verurteilt und kommst nie mehr raus , weil man dir vorwirft du hättest Rassistische Motive den Mann zu töten !!!

Odin
03.01.2007, 23:44
Du solltest Dir anschließend mit Deinem Messer noch die Mütze vom Zipfel schneiden und eine häßliche runde Mütze aufsetzen, dann kommste aus der Sache heil raus.

George Rico
03.01.2007, 23:44
@ Patriot

das kommt ganz drauf an wer der angreifer war
und wer du bist

bist du ein Bankertyp und der angreifer ein skinnhead, wirst du gerade mal verhört
hast aber nichts zu befürchten

andersrum schauts schon schlechter aus..

ist der Angreifer ein Ausländer und du warst schon mal bei ner NPD Demo, wirst du sicher des Mordes verurteilt und kommst nie mehr raus , weil man dir vorwirft du hättest Rassistische Motive den Mann zu töten !!!

Unsinn. Das wird selbst in der BRD so nicht geschehen.

Apifera
03.01.2007, 23:53
Er kommt gar nicht bis zum Hals - sein Gegner hat auch ein Messer - und ein Stich in den Hals schaffen Anfänger im Affekt nur selten.

Ich bin mir dessen durchaus bewusst. Deshalb habe ich auch das mit dem Weglaufen erwähnt. Und ich wollte ihm nicht noch mehr Angst machen.

Da fällt mir eine Geschichte ein. Kurt berichtet seinem Freund Hans, er sei am Vortag überfallen und ausgeraubt worden. "Aber du hast doch immer eine Pistole dabei", wundert sich Hans. "Die hat der Gangster Gott sei Dank nicht gefunden."

arnd
04.01.2007, 00:00
@ Patriot

das kommt ganz drauf an wer der angreifer war
und wer du bist

bist du ein Bankertyp und der angreifer ein skinnhead, wirst du gerade mal verhört
hast aber nichts zu befürchten

andersrum schauts schon schlechter aus..

ist der Angreifer ein Ausländer und du warst schon mal bei ner NPD Demo, wirst du sicher des Mordes verurteilt und kommst nie mehr raus , weil man dir vorwirft du hättest Rassistische Motive den Mann zu töten !!!

Äh,... gibt es Banker die Nachts im Stadtpark Skinheads ausrauben?

katharina von Medici
04.01.2007, 00:47
Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.

1. War es mein Recht mich auf diese Weise zu wehren? (gesetzlich und moralisch)
2. Oder hätte ich "davonlaufen" müssen (oder es zumindest versuchen)?
3. Oder muß ich mit einer Anklage wegen Totschlags rechnen?

Ich weiß nicht wie es in Österreich ist, aber wenn ich richtig informiert bin, darf man in Deutschland kein Messer bei sich tragen. Du würdest dir also auch im Falle von Notwehr eine Anklage einfangen. Ich kenne einen Taxifahrer, der sich gegen zwei Araber zur Wehr setzte. Die wollten ihn um die Fahrkosten in Höhe von 100 Euro prellen und griffen ihn massiv an. Er konnte einen ausschalten und festhalten bis die Polizei kam. Das Ergebnis war für den Taxifahrer eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Auch wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde - die Araber gingen auf jeden Fall straffrei aus!

arnd
04.01.2007, 00:51
Ich weiß nicht wie es in Österreich ist, aber wenn ich richtig informiert bin, darf man in Deutschland kein Messer bei sich tragen. Du würdest dir also auch im Falle von Notwehr eine Anklage einfangen. Ich kenne einen Taxifahrer, der sich gegen zwei Araber zur Wehr setzte. Die wollten ihn um die Fahrkosten in Höhe von 100 Euro prellen und griffen ihn massiv an. Er konnte einen ausschalten und festhalten bis die Polizei kam. Das Ergebnis war für den Taxifahrer eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Auch wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde - die Araber gingen auf jeden Fall straffrei aus!

Das ist Deutschland.Und wenn ein Polizist einen Verbrecher erschießt muß er sich nachher auch vor Gericht verantworten.

Geronimo
04.01.2007, 02:21
Ich weiß nicht wie es in Österreich ist, aber wenn ich richtig informiert bin, darf man in Deutschland kein Messer bei sich tragen. Du würdest dir also auch im Falle von Notwehr eine Anklage einfangen. Ich kenne einen Taxifahrer, der sich gegen zwei Araber zur Wehr setzte. Die wollten ihn um die Fahrkosten in Höhe von 100 Euro prellen und griffen ihn massiv an. Er konnte einen ausschalten und festhalten bis die Polizei kam. Das Ergebnis war für den Taxifahrer eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Auch wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde - die Araber gingen auf jeden Fall straffrei aus!

Natürlich darf man in D ein Messer bei sich tragen. Kein Problem.

Geronimo
Messer- und Tomahawk-Träger

Odin
04.01.2007, 02:48
Natürlich darf man in D ein Messer bei sich tragen. Kein Problem.

Geronimo
Messer- und Tomahawk-Träger

Ist wie mit den Quarzsandhandschuhen und dem Schlagstock, nur wenn du sie benutzt, gibt es irgendwie immer Ärger.

esperan
04.01.2007, 03:27
Wenn du ihm das Messer in den Hals rammst, könnte evtl. ein Tötungsdelikt vorliegen (du nimmst in Kauf, dass der Angreifer stirbt), jedoch werden mildernde Umstände berücksichtigt werden. Rammst du es ihm hingegen in den Oberschenkel oder den Arm und läufst dann weg, würdest du vermutlich ungeschoren davonkommen. Das Gesetz spricht hier irgendwo von Verhältnismäßigkeit, die bei Notwehr gegeben sein muss.

In den Oberschenkel ... Lach ... dann sagt der Staatsanwalt: Du hattest die Absicht seine Vene zu treffen und den Tod dieses arbmseligen Mitbürgers einfach so in Kauf genommen. Du böser böser Junge. Wärst Du daheim geblieben, dann wäre der Mann noch am Leben.

:D

Drosselbart
04.01.2007, 08:31
Notwehr, Putativ-Notwehr, Notwehr-Überschreitung - wer will das schon auf die Schnelle entscheiden. Wenn Du den entscheidenden Fehler machst und dich richtig gegen den falschen Angreifer wehrst, erhältst du in D einen Gratisflug mit einem schönen Jolly-Green-Giant-Hubschrauber und darfst dabei auch noch einen kleidsamen orangefarbenen Overall tragen.

Drosselbart
04.01.2007, 09:01
Äh,... gibt es Banker die Nachts im Stadtpark Skinheads ausrauben?

Die haben effektivere Methoden.

KrascherHistory
04.01.2007, 09:49
In Österreich vielleicht. Was Deutschland betrifft, wäre ich mir da nicht so sicher...

Stimmt.:]

1) Prüfung, welchen Migrationshintergrund hatte der "Hilfesuchende" (der wollte dich gar nicht überfallen, sondern nach der Uhrzeit fragen
2) Prüfung, welches soz. Umfeld der "Hilfesuchende" hatte. (böses Elternhaus, ein Glück, die Kinderschutzgesetze stehen v.d.Türe)
3) Verletzung der Aufklärungspflicht dir gegenüber, das dich kein faires Verfahren erwartet mit einem Pflichtverteidiger, dessen Einstellung auf einem Nazi-Gesetz basiert und der nur seinem juristischen Standesecht verpflichtet ist.

Fachmaf
04.01.2007, 09:58
Stimmt.:]
3) Verletzung der Aufklärungspflicht dir gegenüber, das dich kein faires Verfahren erwartet mit einem Pflichtverteidiger, dessen Einstellung auf einem Nazi-Gesetz basiert und der nur seinem juristischen Standesecht verpflichtet ist.

Mal wieder die KracherDummyLeier. Welches "juristisches Standesrecht" meinst du, das hier die Bestellung eines Pflichtverteidigers regelt?

Sterntaler
04.01.2007, 10:05
Nun da es so schweigsam gewurden ist, nehme ich an , das im Fall Potsdam nichts gesagt wird, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und man sich weiter in die Karten schauen lassen will, währe trotzdem interessant gewesen, was dem Steuerrzahler dieser Freiflug nach Karlsruhe gekostet hat. Ok, Fall erledigt.

Fachmaf
04.01.2007, 10:10
Nun da es so schweigsam gewurden ist, nehme ich an , das im Fall Potsdam nichts gesagt wird, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und man sich weiter in die Karten schauen lassen will, währe trotzdem interessant gewesen, was dem Steuerrzahler dieser Freiflug nach Karlsruhe gekostet hat. Ok, Fall erledigt.

Du hast noch immer nicht allgemeinverständlich erklärt, was du eigentlich sagen möchtest.

Sterntaler
04.01.2007, 10:12
Ach, lassen wir das. Ist erledigt.

KrascherHistory
04.01.2007, 11:16
Mal wieder die KracherDummyLeier. Welches "juristisches Standesrecht" meinst du, das hier die Bestellung eines Pflichtverteidigers regelt?

Nee, das juristische Standesrecht, das den Mandantenverrat fordert und über das die Schwarzkittel so ungerne sprechen.

Verklag mich doch, Schwarzkittel. Ich lach mich kaputt !:)) :))

Juristisches Standesrecht = Mandantenverrat !

franz
04.01.2007, 11:30
An alle Waffenbesitzer z.b. Jäger, Sportschützen und Ziv. Personen mit waffenschein: Das Notwehrgesetz erlaubt den Gebrauch einer Waffe zur Abwehr von Schäden an Leib und Leben.
So weit so gut, wenn nun so ein Waffenbesitzer, tatsächlich von seiner Waffe gebrauch macht, z.Bsp. schießt er einen Angreifer zum Krüpel, wird er für diese Untat zur Rechenschaft gezogen und darf sein Leben lang Zahlen, ist der Angreifer natürlich tot, kann er zumindest nicht mehr sagen daß er eigendlich weglaufen wollte. Ist doch toll oder ?????(

viele Neujahrs-Grüße franz

lupus_maximus
04.01.2007, 13:40
An alle Waffenbesitzer z.b. Jäger, Sportschützen und Ziv. Personen mit waffenschein: Das Notwehrgesetz erlaubt den Gebrauch einer Waffe zur Abwehr von Schäden an Leib und Leben.
So weit so gut, wenn nun so ein Waffenbesitzer, tatsächlich von seiner Waffe gebrauch macht, z.Bsp. schießt er einen Angreifer zum Krüpel, wird er für diese Untat zur Rechenschaft gezogen und darf sein Leben lang Zahlen, ist der Angreifer natürlich tot, kann er zumindest nicht mehr sagen daß er eigendlich weglaufen wollte. Ist doch toll oder ?????(

viele Neujahrs-Grüße franz

Auf Wache habe ich auch immer gesagt, dies war noch zu RAF-Zeiten, erst schießen und dann fragen, aber wenn man schießt, dann so, daß der Angreifer nicht mehr antworten kann!
Damals war ich noch richtig menschenverachtend, heute bin ich geläutert, ich verachte jetzt die 68er und keine Menschen mehr!

Teutone
05.01.2007, 12:50
Wenn der Staat dabei versagt, den Bürger zu schützen, dann muss dieser es eben selbst in die Hand nehmen.
Ob die Justiz nachher vielleicht nicht doch versucht noch dir dafür ans Bein zu pi**en, kann man leider nicht garantieren.

Das Problem sehe ich vielmehr auf der rechtlichen, als auf der ethischen Seite.
Aber wenn ich mir vorstelle, dass mein Leben unmittelbar gefährdet ist und alle
anderen Mittel fehlgeschlagen haben, würde ich doch zwischen einer eventuellen
Anklage und einem verfrühten gewaltsamen Ableben meinerseits gründlich abwägen.

-jmw-
05.01.2007, 17:56
1. War es mein Recht mich auf diese Weise zu wehren? (gesetzlich und moralisch)
Ob's den Gesetzen entspräche, weiss ich nicht.
Dein Recht wär's allemal: Denn schliesslich ist es der Angreifer, der durch seine Handlung seine Nichtanerkennung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit proklamiert - und dann kann er nicht sinnvoll erwarten, dass Du die seine achtest.
Anders formuliert: Durch den bewaffneten Angriff selber gestattet Dir der Angreifer, ihn zu verletzen und ggf. zu töten.
"Wie Du mir, so ich Dir" - die einfachste Rechtsregel überhaupt.


2. Oder hätte ich "davonlaufen" müssen (oder es zumindest versuchen)?
3. Oder muß ich mit einer Anklage wegen Totschlags rechnen?
Keene Ahnung.

mfg

Fachmaf
05.01.2007, 18:55
Was ist daran so schwierig? Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Odin
05.01.2007, 19:00
Was ist daran so schwierig? Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wir wissen, daß dies nicht für politisch Verfolgte gilt.

Gehirnnutzer
05.01.2007, 19:11
Was ist daran so schwierig? Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Und genau da liegt überhaupt das Problem, denn 90%, die hier kritisieren haben ihre eigene Definition eines rechtswidrigen Angriffes:

Für sie liegt der rechtswidrige Angriff schon vor, wenn

- eine Person zu einer bestimmten Ethnien-Gruppe gehört
- eine solche Person bloß in eine bestimmte Richtung blickt oder sie anspricht
- eine solche Person sie versehentlich anrempelt

und für eine ganz bestimmte Gruppe liegt der rechtswidrige Angriff vor

- wenn sich Leute gegen ihre Baseballschläger wehren:D

KrascherHistory
08.01.2007, 22:45
Was ist daran so schwierig? Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Sehr gut. Bist Jurist ?

Geronimo
08.01.2007, 23:13
Sehr gut. Bist Jurist ?

:top: :top: :gesetz: :gesetz: :lol: :lol:

Gruß
Gero

Nebulus
09.01.2007, 01:20
Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.

1. War es mein Recht mich auf diese Weise zu wehren? (gesetzlich und moralisch)
2. Oder hätte ich "davonlaufen" müssen (oder es zumindest versuchen)?
3. Oder muß ich mit einer Anklage wegen Totschlags rechnen?Wer nachts im Volksgarten spazieren geht, der ist entweder schwul, oder sucht sonstwelche Abenteuer. Wer einen Angreifer willentlich in den Hals sticht, der will ihn töten. Deshalb muß gegen ihn wegen Totschlag ermittelt werden.
Ich würde den Angreifer außer Gefecht setzen. (egal, welcher Volksgruppe er angehört.)

Mauser98K
09.01.2007, 12:31
Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.


1. War es mein Recht mich auf diese Weise zu wehren? (gesetzlich und moralisch)
2. Oder hätte ich "davonlaufen" müssen (oder es zumindest versuchen)?
3. Oder muß ich mit einer Anklage wegen Totschlags rechnen?

Zu 1: Ja, das wäre ein lehrbuchmäßiger Notwehrfall.

Zu 2: Nein, Flucht ist nicht zumutbar.

Zu 3: Ja, aus formellen Gründen wird ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet werden.
Dieses wird aber eingestellt, da die Tat durch Notwehr gerechtfertigt ist.



§ 32 StGB

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Mauser98K
09.01.2007, 12:34
Ich stelle fest,ich habe ein Problem,da ich nie ein Messer bei mir trage.

Ich schon, aber als Werkzeug und nicht als Waffe.

KrascherHistory
09.01.2007, 14:48
Zu 1: Ja, das wäre ein lehrbuchmäßiger Notwehrfall.

Zu 2: Nein, Flucht ist nicht zumutbar.

Zu 3: Ja, aus formellen Gründen wird ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet werden.
Dieses wird aber eingestellt, da die Tat durch Notwehr gerechtfertigt ist.



§ 32 StGB

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Notwehr ist immer gut. Auch gegen korrupte Juristen.....

Mauser98K
09.01.2007, 15:02
Notwehr ist immer gut. Auch gegen korrupte Juristen.....

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