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Vollständige Version anzeigen : Sündenbock und Dauerzahler D....



Drosselbart
27.07.2006, 14:00
Schweizer pennen, Deutsche zahlen...

http://www.stern.de/politik/panorama/:Urteil-Flugzeugungl%FCck-Deutschland-Kollision/566500.html

turn-the-page
27.07.2006, 14:05
Schweizer pennen, Deutsche zahlen...

http://www.stern.de/politik/panorama/:Urteil-Flugzeugungl%FCck-Deutschland-Kollision/566500.html

Welche Überraschung...X(

Drosselbart
27.07.2006, 14:07
Der Vater eines der getöteten russischen Kinder hat die Schuldfrage anders gesehen und den diensttuenden Schweizer Fluglotsen erstochen. Selbstjustiz zwar, aber mir fällt es immer schwerer, solche Menschen zu verurteilen.

Bulli
27.07.2006, 23:23
So sehr ich mich der Kritik an diesem Urteil anschließen möchte, doch die Begründung:



Die Richter der Zivilkammer nannten die Übertragung der Flugaufsicht an Skyguide mangels gültiger Verträge rechtswidrig. Sie verstoße zudem gegen das Grundgesetz, demzufolge die Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verwaltung geführt werden müsse. Deutschland müsse darum die Amtshaftung für "klare Fehler" von Skyguide übernehmen.



ist nicht von der Hand zu weisen.
Warum zum Teufel wird die Überwachung ausgelagert, ein Riesenskandal.

Allerdings sind vordergründig die Schweizer Fluglotsen für das Unglück verantwortlich.

meckerle
27.07.2006, 23:38
Zitat: aus dem Bericht
Flugaufsicht war rechtswidrig
Die Richter der Zivilkammer nannten die Übertragung der Flugaufsicht an Skyguide mangels gültiger Verträge rechtswidrig. Sie verstoße zudem gegen das Grundgesetz, demzufolge die Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verwaltung geführt werden müsse. Deutschland müsse darum die Amtshaftung für "klare Fehler" von Skyguide übernehmen
***************
Das ist ein ständiges Dilemma mit irgendwelchen Verträgen der deutschen Politik.
Die Skyguide ist aus dem Schneider und wir Dubels bezahlen, wie immer !

meckerle
27.07.2006, 23:39
Der Vater eines der getöteten russischen Kinder hat die Schuldfrage anders gesehen und den diensttuenden Schweizer Fluglotsen erstochen. Selbstjustiz zwar, aber mir fällt es immer schwerer, solche Menschen zu verurteilen.
Mir auch, ich kann so eine Reaktion nachvollziehen !

KrascherHistory
28.07.2006, 08:12
So sehr ich mich der Kritik an diesem Urteil anschließen möchte, doch die Begründung:
ist nicht von der Hand zu weisen.
Warum zum Teufel wird die Überwachung ausgelagert, ein Riesenskandal.
Allerdings sind vordergründig die Schweizer Fluglotsen für das Unglück verantwortlich.


Moin.

Tja. Warum wird die Überwachung ausgelagert ??
Dein Rechtsempfinden sagt: Schweizer Lotsen sind verantwortlich.
Würde ich auch aussagen: was hat die Ungültigkeit irgendeines Vertrages mit Toten über der CH zu tun ?
Gor nix.

Es geht aber nicht um Recht, sondern um Geld. Deswegen: BRD ist Schuld. Immer, ohne Einwendungsmöglichkeiten.

Begründung ?
Art 7 Absatz 1 "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952
sowie Art.3 Abs 1 des 6.Teils des Überleitungsvertrages (1955)

Das ganze ist durch sog. Notenwechsel vom 27./28.9.1990 (zu 2+4Verträgen) auf ewig manifestiert, heißt.
Deutschland muß für alles und jeden zahlen, wenn Besatzer es wollen.

Das und nur das ist die Begründung.
Die "Anwälte" der Flugzeugopfer werden zig Millionen aus der BRD rauspressen. Die Familienangehörigen werden allerdings nur Kleinstbeträge erhalten. Der Fette Teil wird über int. Anwaltskanzleien an die "Empfänger" gehen.

MfG K

KrascherHistory
28.07.2006, 08:15
So sehr ich mich der Kritik an diesem Urteil anschließen möchte, doch die Begründung:



ist nicht von der Hand zu weisen.
Warum zum Teufel wird die Überwachung ausgelagert, ein Riesenskandal.

Allerdings sind vordergründig die Schweizer Fluglotsen für das Unglück verantwortlich.

Moin.
Widerspruch ?
Begründung nicht von der Hand zu weisen, vordergründig die Fluglotsen verantwortlich ?

Wat nu ? Eins geht nur. Sind die Fluglotsen verantwortlich ist das Urteil samt Begründung ein Sch... . Ist das Urteil i.O. sind keine Fluglotsen verantwortlich, da richterlich bestätigt.

MfG K

klartext
28.07.2006, 13:21
Moin.
Widerspruch ?
Begründung nicht von der Hand zu weisen, vordergründig die Fluglotsen verantwortlich ?

Wat nu ? Eins geht nur. Sind die Fluglotsen verantwortlich ist das Urteil samt Begründung ein Sch... . Ist das Urteil i.O. sind keine Fluglotsen verantwortlich, da richterlich bestätigt.

MfG K
Man muss hier klar unterscheiden zwischen der Verantwortung im strafrechtlichen Sinne und der Haftung, wie sie das Zivilrecht vorgibt.

KrascherHistory
28.07.2006, 13:28
Man muss hier klar unterscheiden zwischen der Verantwortung im strafrechtlichen Sinne und der Haftung, wie sie das Zivilrecht vorgibt.

Sorry. Sehe ich anders.

Lt. Kommentar von Südstern ist die rechtliche Lage seit 1982 (!) bekannt. Wie kann ein "Staat" Verträge/Vereinbarungen unterzeichnen und damit die Schuldhaftung für Flugunfäll im benachtbarten Luftraum - anderer Staat !- auf sich geltend machen lassen ??

Die Realität läßt in Dtl. keinen Schuldner finden, der Steuerzahler zahl für das korrupte System.

Ich muß nicht unterscheiden. Ich hafte als "BRD" nicht für Dinge im Ausland ansonsten kein Vertrag: so einfach ist das. Und es gibt kein "ja aber". NO !!

MfG K

Bulli
28.07.2006, 14:06
Moin.

Tja. Warum wird die Überwachung ausgelagert ??
Dein Rechtsempfinden sagt: Schweizer Lotsen sind verantwortlich.
Würde ich auch aussagen: was hat die Ungültigkeit irgendeines Vertrages mit Toten über der CH zu tun ?
Gor nix.

Es geht aber nicht um Recht, sondern um Geld. Deswegen: BRD ist Schuld. Immer, ohne Einwendungsmöglichkeiten.

Begründung ?
Art 7 Absatz 1 "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952
sowie Art.3 Abs 1 des 6.Teils des Überleitungsvertrages (1955)

Das ganze ist durch sog. Notenwechsel vom 27./28.9.1990 (zu 2+4Verträgen) auf ewig manifestiert, heißt.
Deutschland muß für alles und jeden zahlen, wenn Besatzer es wollen.

Das und nur das ist die Begründung.
Die "Anwälte" der Flugzeugopfer werden zig Millionen aus der BRD rauspressen. Die Familienangehörigen werden allerdings nur Kleinstbeträge erhalten. Der Fette Teil wird über int. Anwaltskanzleien an die "Empfänger" gehen.

MfG K

Volle Zustimmung !

Du hast es auf den Punkt gebracht.:top:

Bulli
28.07.2006, 14:07
Moin.
Widerspruch ?
Begründung nicht von der Hand zu weisen, vordergründig die Fluglotsen verantwortlich ?

Wat nu ? Eins geht nur. Sind die Fluglotsen verantwortlich ist das Urteil samt Begründung ein Sch... . Ist das Urteil i.O. sind keine Fluglotsen verantwortlich, da richterlich bestätigt.

MfG K

Nach normalem Rechtsempfinden sind die Fluglotsen verantwortlich, denn sie haben den Schaden verursacht.

lupus_maximus
28.07.2006, 14:40
Nach normalem Rechtsempfinden sind die Fluglotsen verantwortlich, denn sie haben den Schaden verursacht.

In Deutschland ist aber das Recht nicht mehr normal!
Dies sieht man schon am § 130.

KrascherHistory
28.07.2006, 14:55
In Deutschland ist aber das Recht nicht mehr normal!
Dies sieht man schon am § 130.

Moin.

Der 130er steht im Widerspruch zu Rechtsnorm Art.5 GG. Ergo: nichtig.

Die dummen Jünger von Mahler laufen indes alle los leugnen den Hol... und sitzen ihre Zeit eisern ab. Tolle Wurst.

Jetzt die neue Variante: Klärung der Rechtsnorm des 130er. Und schwups: Einstellung des Verfahrens. Nanü.

Was wissen Juristen, was eine gr. Herde von Hobbyjuristen hier nicht weiß ?

MfG K

Mauser98K
30.07.2006, 12:16
Ich könnte mir vorstellen, daß die Hinterbliebenen bei einer amerikanischen Anwaltskanzlei (Rabinovitz, Kosherman, Rubinstein...) um rechtlichen Beistand nachgesucht haben.

KrascherHistory
30.07.2006, 14:31
Ich könnte mir vorstellen, daß die Hinterbliebenen bei einer amerikanischen Anwaltskanzlei (Rabinovitz, Kosherman, Rubinstein...) um rechtlichen Beistand nachgesucht haben.

Böser Verdacht. Ganz böse. ;)

malnachdenken
30.07.2006, 14:48
Der 130er steht im Widerspruch zu Rechtsnorm Art.5 GG. Ergo: nichtig.


Ergo: interessiert keinen im Gerichtssaal, da Gegenteiliges zu Deiner Aussage bereits von Verfassungsrichtern festgestellt wurde.

KrascherHistory
31.07.2006, 08:12
Ergo: interessiert keinen im Gerichtssaal, da Gegenteiliges zu Deiner Aussage bereits von Verfassungsrichtern festgestellt wurde.

Moin. Bei allen künftigen Antworten solltes du Hobby-Jurist dir mal eines aufschreiben:

Ein Richter soll ein Gesetz anwenden !! Nicht interpretieren, auslegen oder sonst was.
Rechtsnormen werden nicht von BVerfG oder sonst wem gemacht. Es sind über Jahrunderte - in unserem Rechtsraum - entstandene Vereinbarungen des Volkes, die in bsw. der Weimarer Verfassung von 1919 niedergeschrieben sind.

Nochmal: du kannst jedes Urteil, Richterspruch, Unrecht, Unrrechtssystem akzeptieren, verteidigen, oder schön reden.

Dadurch wird es aber nicht legitimiert; schon gar nicht wird es zu Rechtsnorm.

Gegenteiliges darst du gerne - jederzeit - versuchen zu beweisen.

Beweisen heißt das Zauberwort, nicht - wie bei dir manifestiert - glauben, hoffen, meinen kombiniert mit kindlichem totquatschen und glauben, es sei argumentieren.

MfG K

KrascherHistory
31.07.2006, 08:22
Ergo: interessiert keinen im Gerichtssaal, da Gegenteiliges zu Deiner Aussage bereits von Verfassungsrichtern festgestellt wurde.

Moin.

Nachschlag: Verhandlung Amtsgericht HH St.Georg, Fr,21.7.06, 14.15 Uhr, verhandelt v.Herr H. (vermutlich Richter, da schwarze Robe).

Verhandlung über Ordnungswidrigkeit über 15,-- Euro.
Anlaß: Nichtzahlung der 15,--

Das nette Gespräch dauerte ca. 15 Minuten, danach war der Herr H. (? vermutlich, da nicht vorgestellt) platt und die Verhandlung fand nicht statt.

Herr H. (nannte sich rechtswidrig Richter, rechtswidrig wg. 139 ZPO, 138 ZPO und die ganze Latte fort....) konnte nicht belegen, gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein.

Schade. Da er dann als Privatperson auftrat aber keinen Kaffee und Kuchen servieren wollte (unsere einzige Bedingung fürs bleiben, oder der Nachweis nach 101 GG), sind wir wieder gegangen.

Für private Ä.... hat man nun wirklich keine Zeit.

Herr H. erhält div. Strafanzeigen wg. Nötigung, Amtsanmaßung, Urkundenfälschung und und und.....

Zufrieden, Hupe ? Was ist unklar ?
Ich, der Gärtner, war Rechtsbeistand und habe dem Mann i.d. schwarzen Robe die Wertschätzung versagen müssen. Wer kann mir was, wenn ich mich auf den Rechtsnormen bewege ?
Ein dummer Jurist schon gar nix.

Warum möglich ? Rechtsnormen, Hupe !
Rechtsnormen

MfG K

Bulli
31.07.2006, 10:07
Moin.

Nachschlag: Verhandlung Amtsgericht HH St.Georg, Fr,21.7.06, 14.15 Uhr, verhandelt v.Herr H. (vermutlich Richter, da schwarze Robe).

Verhandlung über Ordnungswidrigkeit über 15,-- Euro.
Anlaß: Nichtzahlung der 15,--

Das nette Gespräch dauerte ca. 15 Minuten, danach war der Herr H. (? vermutlich, da nicht vorgestellt) platt und die Verhandlung fand nicht statt.

Herr H. (nannte sich rechtswidrig Richter, rechtswidrig wg. 139 ZPO, 138 ZPO und die ganze Latte fort....) konnte nicht belegen, gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein.

Schade. Da er dann als Privatperson auftrat aber keinen Kaffee und Kuchen servieren wollte (unsere einzige Bedingung fürs bleiben, oder der Nachweis nach 101 GG), sind wir wieder gegangen.

Für private Ä.... hat man nun wirklich keine Zeit.

Herr H. erhält div. Strafanzeigen wg. Nötigung, Amtsanmaßung, Urkundenfälschung und und und.....

Zufrieden, Hupe ? Was ist unklar ?
Ich, der Gärtner, war Rechtsbeistand und habe dem Mann i.d. schwarzen Robe die Wertschätzung versagen müssen. Wer kann mir was, wenn ich mich auf den Rechtsnormen bewege ?
Ein dummer Jurist schon gar nix.

Warum möglich ? Rechtsnormen, Hupe !
Rechtsnormen

MfG K

Stark :top:

Hast Du das durchgezogen ?


P.S. Gerne würde ich mehr Infos darüber erfahren - auch oder evtl. per PN

KrascherHistory
31.07.2006, 10:49
Stark :top:

Hast Du das durchgezogen ?


P.S. Gerne würde ich mehr Infos darüber erfahren - auch oder evtl. per PN

Moin. Klingt natürlich eindrucksvoll. War aber nur ein kleines Amtsgericht. So wird aber jedes Verfahren bis BGH oder BVerfG verhindert.

Nix geht mehr in Dtl. Die Juristen wehren sich aber noch mit Händen und Füßen gegen das Unvermeintliche. Einzige Waffen: unrechmäßig die Exekutive auf dich hetzen und Zwangspsychatrierungen.
Alles schon erlebt.

Vielleicht "hast" du ja noch einen ges. Richter nach Art.101 GG auf Halde. "Wir" suchen seit 1992 vergeblich in Dtl.

Weiter Infos gerne. Sag wie.

MfG K