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Vollständige Version anzeigen : Baden-Würrtemberg verabschiedet Kopftuchgesetz



Siran
13.11.2003, 16:10
Kopftuchverbot per Gesetz

Kultusministerin Annette Schavan hat Dampf gemacht. Nur einen Monat nach dem Karlsruher Kopftuch-Urteil hat Baden-Württemberg den Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt: Lehrerinnen ist damit das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht ein für alle Mal verboten. Nur katholische Nonnen müssen ihre Tracht nicht ablegen.

Damit ist Baden-Württemberg als erstes Bundesland der deutlichen Einladung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, die Kopftuchfrage politisch zu klären und per Gesetz zu regeln. Im Schulgesetz des Landes soll künftig ein religiöses, politisches und weltanschauliches Neutralitätsgebot verankert werden, wie Kultusministerin Annette Schavan in Stuttgart sagte.

Doch christliche oder jüdische Symbole sollen nicht aus dem Klassenzimmer verbannt werden - auch Nonnen dürfen weiterhin im Ländle unterrichten. Das Kopftuch sei weniger ein religiöses Symbol als ein Zeichen für die politische Unterdrückung im Islam, sagte Schavan bei der Vorstellung des Entwurfs. Da man ähnliches von christlichen oder jüdischen Symbolen nicht behaupten könne, so räsoniert die Landesregierung, sollen diese nicht verboten werden. Der Gesetzentwurf erreiche das angestrebte Kopftuchverbot und bestätige gleichzeitig die christlich-abendländischen Werte als Grundlagen der Erziehung, sagte Schavan.

Ausnahmen für Religionslehrerinnen

An seiner Ausarbeitung wirkte der renommierte Tübinger Verfassungsexperte Ferdinand Kirchhof mit. In dem Entwurf heißt es: "Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt."

Ausnahmen sollen für den Religionsunterricht gelten. Auch Referendarinnen dürfen künftig noch ein Kopftuch tragen. Letztere Regelung ist der Tatsache geschuldet, dass der Staat ein Ausbildungsmonopol für Lehrer hat, Kopftuchträgerinnen aber nicht von einer Ausbildung ausgeschlossen werden sollen. Nur unterrichten dürfen sie nach ihrer Ausbildung an den öffentlichen Schulen nicht - es sei denn, sie trennen sich vom Kopftuch. Schülerinnen dagegen dürfen auch künftig in der Schule ein Kopftuch tragen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Kopftuchverbot ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung Ende September für verfassungswidrig erklärt. In dem Rechtsstreit ging es um die aus Afghanistan stammende Lehrerin Fereshta Ludin, der wegen ihres Kopftuchs die Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst untersagt worden war. Sieben der 16 Bundesländer hatten daraufhin ein gesetzliches Verbot angekündigt.

Die CDU-Politikerin Schavan hat sich mit ihrem schnellen Vorstoß offenbar gegen ihre Kabinettskollegin von der FDP, Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck, durchgesetzt. Sie hatte bislang eine Gleichbehandlung aller Religionen verlangt. Am Dienstag jedoch begrüßte auch sie den Vorschlag: In der FDP-Fraktion finde er große Zustimmung. Vorher hatten Mitglieder der FDP-Fraktion noch darauf geschimpft, wie die Kultusministerin mit dem neuen Gesetz vorpresche. In der CDU-Fraktion wurde die Vorlage nach Schavans Worten einstimmig verabschiedet. Die Christdemokratin will auch der Opposition Gespräche anbieten, um einen Konsens zu erreichen.

Werwigk-Hertneck erklärte: "Wir können es uns nicht noch einmal erlauben, eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht hinzunehmen." Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem am 24. September verkündeten Urteil betont, die möglichern Gesetzesänderungen der Bundesländer müssten die Gleichbehandlung aller religiöser Symbole garantieren. Schavan sagte: "Die Geschichte des Kopftuchs ist immer auch eine Geschichte eines politischen Symbols." Bei dem geplanten Verbot gehe es daher nicht primär um das religiöse Symbol. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf am 11. November beschließen. Das Gesetz soll noch im laufenden Schuljahr in Kraft treten.

(c) Spiegel Online

Der Schakal
14.11.2003, 15:32
Kopftuchverbot per Gesetz

...verstösst dies nicht gegen die Verfassung (Grundgesetz)

kettnhnd
14.11.2003, 15:34
Original von Siran
Kopftuchverbot per Gesetz



bravo ! :top:

hoffentlich tritt das gesetz schnellstmöglich in kraft!

Der Schakal
14.11.2003, 15:39
hoffentlich tritt das gesetz schnellstmöglich in kraft!

es verstösst aber gegen die Verfassung!!!

Großadmiral
14.11.2003, 15:41
Genau!

@ Schakal, nein verstößt nicht gegen die Verfassung!
In der Türkei verstößt es doch gegen die Verfassung, mit Schuhen in eine Kirche...Tempel...dingsda, Moschee nennt ihr das doch,zugehen!

kettnhnd
14.11.2003, 15:41
Original von Der Schakal

hoffentlich tritt das gesetz schnellstmöglich in kraft!

es verstösst aber gegen die Verfassung!!!

quatsch, das verfassungsgericht hat doch entsprechend entschieden...

Großadmiral
14.11.2003, 15:42
Auserdem heißt es Grundgesetz.

Siran
14.11.2003, 15:46
Das Bundesverfassungsgericht hat über dieses Gesetz natürlich noch nicht entschieden. Das ist ja noch ganz neu. Allerdings wurde das Gesetz mit Hilfe eines Sachverständigen für Verfassungsrecht und auf der Grundlage des alten BVG-Urteils zum Kopftuch geschrieben.

Übrigens geht es ja, wie im Artikel dann klar wird, nur um das Tragen von Kopftüchern im Unterricht, nicht um ein generelles Kopftuchverbot.

Der Schakal
14.11.2003, 15:50
nach meiner ...

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.



also hmmm ...

Großadmiral
14.11.2003, 15:51
Im Unterricht gehört sowas auch nicht hin. In der Türkei wär sowas ein Skandal, wenn jemand in einer staatl. Einrichtung, nicht mit einem Kopftuch herumlaufen würd. Als Lehrerin z.B.

Der Schakal
14.11.2003, 15:55
In der Türkei wär sowas ein Skandal, wenn jemand in einer staatl. Einrichtung, nicht mit einem Kopftuch herumlaufen würd. Als Lehrerin z.B.


Wir sind hier aber nicht in der Türkei !!!


Im Unterricht gehört sowas auch nicht hin.

aha warum?

kettnhnd
14.11.2003, 15:56
Original von Der Schakal
nach meiner ...

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Artikel 4
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.



also hmmm ...

schakal, bitteee...

das verfassungsgericht, als die höchste instanz, hat die vorgaben gegeben. die politik setzt diese nun entsprechend um. natürlich gefällt den mullahs das nicht...
aber so ist das nunmal. manchmal gewinnt man, manchmal verliert man...;)

Siran
14.11.2003, 16:00
Das Kopftuch wird von diesem Gesetz auch nicht als religiöses, sondern primär als politische Symbol betrachtet, welches sich nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau vereinbaren lässt.

Großadmiral
14.11.2003, 16:00
Original von Der Schakal
Wir sind hier aber nicht in der Türkei !!!
...
aha warum?


Weil es hier in Deutschen Schulen nichts verloren hat. Fertig.
Jetzt komm nicht mit der Ausrede!

"Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen"!

Der Schakal
14.11.2003, 16:01
Soll das heissen es verstösst gegen das Grundgesetz aber es interessiert keinen....?? ?( ?( ?(

Hog of War
14.11.2003, 16:01
Original von ChandlerMuriel
Im Unterricht gehört sowas auch nicht hin. In der Türkei wär sowas ein Skandal, wenn jemand in einer staatl. Einrichtung, nicht mit einem Kopftuch herumlaufen würd. Als Lehrerin z.B.

Sicher?

Wohl eher umgekehrt... In der Türkei herrscht Kopftuchverbot

Der Schakal
14.11.2003, 16:02
Das Kopftuch wird von diesem Gesetz auch nicht als religiöses, sondern primär als politische Symbol betrachtet, welches sich nicht mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau vereinbaren lässt.

Tja dann sollte man mal darüber nachdenken auch Jüdische und Christliche Symbole zu entfernen....

...es ist kein politisches Symbol !!!

Siran
14.11.2003, 16:04
Nun, da das Kopftuch in manchen Systemen zur Unterdrückung der Frau genutzt wird, kann man dem Kopftuch meiner Meinung nach schon einen politischen Charakter zuschreiben.

Der Schakal
14.11.2003, 16:05
Nun, da das Kopftuch in manchen Systemen zur Unterdrückung der Frau genutzt wird, kann man dem Kopftuch meiner Meinung nach schon einen politischen Charakter zuschreiben.

WO ??

Siran
14.11.2003, 16:08
Iran?

Der Schakal
14.11.2003, 16:09
Im Iran laufen die frauen doch auch ohne Kopftuch rum ?!?!

Siran
14.11.2003, 16:12
Es muss ja nicht unbedingt der heutige Zeitpunkt sein.

1979 wurde im Iran unter Ayatollah Khomeinei der Kopftuch-Zwang für Frauen eingeführt und jede Menge Frauen dafür bestraft, wenn sie keins trugen.

Großadmiral
14.11.2003, 16:14
Schakal müsste das doch wissen!

Der Schakal
14.11.2003, 16:14
Häääääää???

im Irak???

bei dir stand eben noch Irak oder??


Es muss ja nicht unbedingt der heutige Zeitpunkt sein.
...dann kann ich doch auch das verbot des Kreuzes verlangen wegen den Kreuzkriegen(so hiess das doch)

Ich weiss es auch Chandler..... :rolleyes:

Siran
14.11.2003, 16:17
Tippfehler, ich wollte Iran schreiben. Übrigens glaube ich doch, dass es einen gewissen Unterschied gibt, zwischen einer Unterdrückung, die vor knapp 25 Jahren begangen wurde und Unrecht, dass vor ein paar hundert Jahren begangen wurde. Der letzte Kreuzzug endete meines Wissens 1291.

Der Schakal
14.11.2003, 16:20
Der letzte Kreuzzug endete meines Wissens 1291.


...aber damit ist er doch trotzdem ein Politischews Symbol??


zwischen einer Unterdrückung, die vor knapp 25 Jahren begangen wurde und Unrecht,


Unrecht ist Unrecht !!

auch in 20000000000000000000000000 Jahren

Großadmiral
14.11.2003, 16:21
Wo willst du das Kreuz verbieten?

Siran
14.11.2003, 16:22
Vielleicht sollten wir doch ein wenig die Verhältnismäßigkeit wahren. Mal abgesehen davon, ging es ja darum, ob das Kopftuch als politisches Symbol für die Unterdrückung der Frau gesehen werden kann.

Der Schakal
14.11.2003, 16:25
Wo willst du das Kreuz verbieten?


...als erstes mal ich will garnichts verbieten... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

2. Denke ich wenn man das Kopftuch als politisches Symbol einstuft um es zuverbieten sollte man dies auch mit den Kreuz tun...


Vielleicht sollten wir doch ein wenig die Verhältnismäßigkeit wahren. Mal abgesehen davon, ging es ja darum, ob das Kopftuch als politisches Symbol für die Unterdrückung der Frau gesehen werden kann.

...scheinst eingesehen zu haben das es auch ein politisches Symbol ist und es daher auch verboten werden müsste...

Der Schakal
14.11.2003, 16:26
Stellungnahme des Zentralrates der Muslime in Deutschland


Zum Kopftuchverbot in Baden-Württemberg: Ignoranz statt Integration
Stellungnahme des Zentralrates der Muslimer in Deutschland

Der gegen das Kopftuch gerichtete Gesetzentwurf der Landesregierung ist nach Ansicht des Zentralrats verfassungswidrig und widerspricht den Vorgaben aus Karlsruhe: Der Staat verstößt gegen die Neutralitätspflicht und greift in massiver Weise in das Grundrecht auf freie Religionsausübung ein.
In einer ersten Stellungnahme heisst es u.a.(vollständige Pressemitteilung weiter unten):

"Mit diesem Vorgehen liefert die Politik gleichzeitig die Argumente für weitreichende Diskriminierungen von Muslimen – insbesondere von muslimischen Frauen und Mädchen.
Die ignorante Ausgrenzung des Islams aus dem europäischen und deutschen Kulturerbe und die Ignoranz gegenüber den demografischen Fakten grenzt die Muslime in ihrem Bundesland als nicht dazugehörig aus. Integration wir damit verhindert.
Der Hinweis des Gerichts, dass bei einer gesetzlichen Lösung „Schultraditionen“ berücksichtigt werden können, darf nicht als Freibrief für eine Diskriminierung der Muslime missbraucht werden.
Die langjährigen Erfahrungen in anderen Bundesländern mit kopftuchtragenden muslimischen Lehrerinnen haben gezeigt, dass das Kopftuch nicht zu Konflikten führen muss. Außerdem haben die Länder mit den Instrumenten der individuellen Eignungsprüfung und des Disziplinarrechts genügend Mittel, um negativen Tendenzen vorzubeugen."


lesen sie dazu auch die vollständige Stellungnahme

http://www.islam.de/?site=articles&archive=newsnational&article_number=1842

siehe unten auf dieser Seite


BIN FASTENBRECHEN ALSO SCHREIBT BINNNNN GLEICH WIEDER DAAAA

Siran
14.11.2003, 16:29
Wenn man weit genug zurück geht, kann man unter praktisch jedem Symbol irgendein Unrecht finden. (Übrigens, schreib doch deine Zahl bitte mal in Worten hin... :D)

Großadmiral
14.11.2003, 16:30
Original von Der Schakal

...dann kann ich doch auch das verbot des Kreuzes verlangen wegen den Kreuzkriegen(so hiess das doch)



Da sagtest du es doch!

Der Schakal
14.11.2003, 16:36
Da steht verlangen ...also genauer lesen


ALSO BIN IN 25 MIN WIEDER DA !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Großadmiral
14.11.2003, 16:37
dann geh du nur, halte Stellung.

Der Schakal
14.11.2003, 16:55
dann geh du nur, halte Stellung.

bin wieder da...


Ok


Wenn man weit genug zurück geht, kann man unter praktisch jedem Symbol irgendein Unrecht finden

da siehst du wie banal das ist...


(Übrigens, schreib doch deine Zahl bitte mal in Worten hin... )

worauf willst du hinaus ?? versteh ich nicht?

Siran
14.11.2003, 16:59
Auf gar nichts, bei mir höheren nur etwa zwei 00 vorher die Zahlen auf. Ich wüsste gern, wie du diese Zahl aussprechen würdest. Wären übrigens Verbrechen, die einige Zeit vor Erschaffung der Erde stattgefunden haben.

Du glaubst also nicht an das Konzept einer Verjährung?

Edmund
14.11.2003, 17:03
Original von Siran
Kopftuchverbot per Gesetz

Kultusministerin Annette Schavan hat Dampf gemacht. Nur einen Monat nach dem Karlsruher Kopftuch-Urteil hat Baden-Württemberg den Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt: Lehrerinnen ist damit das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht ein für alle Mal verboten. Nur katholische Nonnen müssen ihre Tracht nicht ablegen.

Damit ist Baden-Württemberg als erstes Bundesland der deutlichen Einladung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, die Kopftuchfrage politisch zu klären und per Gesetz zu regeln. Im Schulgesetz des Landes soll künftig ein religiöses, politisches und weltanschauliches Neutralitätsgebot verankert werden, wie Kultusministerin Annette Schavan in Stuttgart sagte.

Doch christliche oder jüdische Symbole sollen nicht aus dem Klassenzimmer verbannt werden - auch Nonnen dürfen weiterhin im Ländle unterrichten. Das Kopftuch sei weniger ein religiöses Symbol als ein Zeichen für die politische Unterdrückung im Islam, sagte Schavan bei der Vorstellung des Entwurfs. Da man ähnliches von christlichen oder jüdischen Symbolen nicht behaupten könne, so räsoniert die Landesregierung, sollen diese nicht verboten werden. Der Gesetzentwurf erreiche das angestrebte Kopftuchverbot und bestätige gleichzeitig die christlich-abendländischen Werte als Grundlagen der Erziehung, sagte Schavan.

Ausnahmen für Religionslehrerinnen

An seiner Ausarbeitung wirkte der renommierte Tübinger Verfassungsexperte Ferdinand Kirchhof mit. In dem Entwurf heißt es: "Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt."

Ausnahmen sollen für den Religionsunterricht gelten. Auch Referendarinnen dürfen künftig noch ein Kopftuch tragen. Letztere Regelung ist der Tatsache geschuldet, dass der Staat ein Ausbildungsmonopol für Lehrer hat, Kopftuchträgerinnen aber nicht von einer Ausbildung ausgeschlossen werden sollen. Nur unterrichten dürfen sie nach ihrer Ausbildung an den öffentlichen Schulen nicht - es sei denn, sie trennen sich vom Kopftuch. Schülerinnen dagegen dürfen auch künftig in der Schule ein Kopftuch tragen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Kopftuchverbot ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung Ende September für verfassungswidrig erklärt. In dem Rechtsstreit ging es um die aus Afghanistan stammende Lehrerin Fereshta Ludin, der wegen ihres Kopftuchs die Übernahme in den baden-württembergischen Schuldienst untersagt worden war. Sieben der 16 Bundesländer hatten daraufhin ein gesetzliches Verbot angekündigt.

Die CDU-Politikerin Schavan hat sich mit ihrem schnellen Vorstoß offenbar gegen ihre Kabinettskollegin von der FDP, Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck, durchgesetzt. Sie hatte bislang eine Gleichbehandlung aller Religionen verlangt. Am Dienstag jedoch begrüßte auch sie den Vorschlag: In der FDP-Fraktion finde er große Zustimmung. Vorher hatten Mitglieder der FDP-Fraktion noch darauf geschimpft, wie die Kultusministerin mit dem neuen Gesetz vorpresche. In der CDU-Fraktion wurde die Vorlage nach Schavans Worten einstimmig verabschiedet. Die Christdemokratin will auch der Opposition Gespräche anbieten, um einen Konsens zu erreichen.

Werwigk-Hertneck erklärte: "Wir können es uns nicht noch einmal erlauben, eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht hinzunehmen." Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem am 24. September verkündeten Urteil betont, die möglichern Gesetzesänderungen der Bundesländer müssten die Gleichbehandlung aller religiöser Symbole garantieren. Schavan sagte: "Die Geschichte des Kopftuchs ist immer auch eine Geschichte eines politischen Symbols." Bei dem geplanten Verbot gehe es daher nicht primär um das religiöse Symbol. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf am 11. November beschließen. Das Gesetz soll noch im laufenden Schuljahr in Kraft treten.

(c) Spiegel Online
1:0 für Deutschland. Der deutschen Leitkultur muß sich jeder unterordnen! Sonst gibts Verbote. :]

Großadmiral
14.11.2003, 17:06
Wann entscheidet das Verfassungsgericht?

Siran
14.11.2003, 17:07
Bis jetzt gibt's meines Wissens noch nicht mal eine Klage dagegen.

Der Schakal
14.11.2003, 17:08
Du glaubst also nicht an das Konzept einer Verjährung?


Hmmm schwierig...!!!


Der deutschen Leitkultur muß sich jeder unterordnen

wie definierst du "Leitkultur"??


Wann entscheidet das Verfassungsgericht?

hat es schon....

jedes Bundesland muss es für sich selbst bestimmen...

Edmund
14.11.2003, 17:14
Original von Der Schakal
wie definierst du "Leitkultur"??

Die deutsche Leitkultur muss jeder anerkennen, sonst funktioniert das zuammenleben nicht.

Der Schakal
14.11.2003, 17:17
Die deutsche Leitkultur muss jeder anerkennen, sonst funktioniert das zuammenleben nicht.

...dann solltest du mir aber auch erklären was die "deutsche Leitkultur" ist !!!!!!

Gärtner
14.11.2003, 17:22
Original von Der Schakal
...dann solltest du mir aber auch erklären was die "deutsche Leitkultur" ist !!!!!!

Man kann es ja niedriger hängen: Wenn ein Ausländer in einem anderen Lande lebt, sollte er sich dort wie ein Gast benehmen. Das schließt die Sitten und Gebräuche, eben den kulturellen Kontext mit ein. Genauso muß der Gastgeber sich aber auch wie ein solcher benehmen.

Ich habe selber mehrere Jahre in Italien gelebt, bin bereitwillig und freundlich aufgenommen worden. Allerdings hab ich auch nicht auf Schweinshaxen, deutschem Filterkaffee und Erdbeerkuchen (und was der deutschen Kulturleistungen mehr sind) bestanden. :)

Edmund
14.11.2003, 17:23
Original von Der Gelehrte

Original von Der Schakal
...dann solltest du mir aber auch erklären was die "deutsche Leitkultur" ist !!!!!!

Man kann es ja niedriger hängen: Wenn ein Ausländer in einem anderen Lande lebt, sollte er sich dort wie ein Gast benehmen. Das schließt die Sitten und Gebräuche, eben den kulturellen Kontext mit ein. Genauso muß der Gastgeber sich aber auch wie ein solcher benehmen.

Ich habe selber mehrere Jahre in Italien gelebt, bin bereitwillig und freundlich aufgenommen worden. Allerdings hab ich auch nicht auf Schweinshaxen, deutschem Filterkaffee und Erdbeerkuchen (und was der deutschen Kulturleistungen mehr sind) bestanden. :)
Besser hätte ich es auch nicht sagen können. :D

FROSTAUGE
14.11.2003, 17:24
Dieses habe Ich mal in einem anderen Forum gepostet passt, aber zum Thema.

Der eigentliche Wiederspruch zwischen Demokratie und Religion liegt schon in der Natur der Sache, da wir bei religiösen Vorschriften im Grunde nicht über persönliche
Vorstellungen oder Wünsche sprechen die von Menschen ausgehen.
Es liegt in der Natur der Sache in Bezug auf Religionen das
Vorschriften und Verhaltensregeln von Gott selber gewollt und
niedergeschrieben werden, diese stehen über den persönlichen
Vorstellungen oder Wünschen.
Der Kalif von Köln hat es zutreffend formuliert.
Demokratie ist das Gesetz der Menschen und der Koran ist das Gesetz
Gottes, und das Gesetz Gottes steht über das Gesetz des Menschen.
Der Widerspruch liegt darin: wie kann eine religiöse Gruppe, egal
welcher Gemeinschaft des Buches sie angehören, auf ihr demokratisches
Recht pochen Ihre religiöse Vorschriften durchzuführen zu dürfen,
aber zugleich mit der Vorstellung leben, dass das Gesetz Gottes über
die menschliche Freiheit und der Demokratie steht.
Man muss verstehen das diese Menschen nur Ihre Freiheit innerhalb
ihres religiöse Vorschriften sehen und ausleben können.
Deshalb ist die Demokratie (was der Westen darunter versteht)
theologisch gesehen aus Ihre Sicht außerhalb einer Göttlichen
Ordnung.
Harry Potter ist ein aktuelles Beispiel, es gibt ja Christen die
behaupten das Buch sei Teufelswerk und muss von Markt genommen
werden, wegen den alttestamentarische Verse der ´Der Zauberer soll
Brennen´ und andere Versen zum Thema Zauberei im alten Testament.
Warum sollte das Buch Harry Potter von Markt genommen werden, nur
weil ein paar Menschen glauben sie müssen ihr religiöse Pflichten
erfüllen ansonsten würden sie diskriminiert werden und dadurch
ausgegrenzt. Das gleiche Prinzip gilt für das Kopftuch und den Islam.
Im Falle des Kopftuches und Harry Potter sind Toleranz fehl am Platz.

Kurz Gesagt das eigentlich faszinierende an diesem Thema ist das die
meisten Menschen im Westen schwer von Bergriff sind da sie unfähig
sind zu kapieren mit was sie es eigentlich zu tun haben, sprich mit
einer Messianische Religion eine Offenbarungsreligion.
Wie der begriff Offenbarung schon sagt wird das Gesetz sprich das
Wort Gottes direkt an die Menschheit offenbart durch Propheten, aber
das entscheidende dabei ist das die Eigentliche Offenbarung in einem
Buch niedergeschrieben wird, so ist folglich die Bibel oder der Koran
das Wort Gottes Selbst. Für richtige gläubige Moslems oder Christen
ist das der entscheidende Faktor und der einzige, da Gott selbst der
Koran oder die Bibel ist. Deshalb ist es unmöglich Gott aus seiner
eigenen Offenbarung auszukoppeln sprich von sich selbst. Das ist der
Punkt der bei den Moslems oder ehrlichen Christen beachtet werden
muss.
Jedes einzelne Wort vom Koran oder der Bibel muss umgesetzt werden.
Man sollte sich nicht täuschen lassen von den Heutigen Mickymaus
Christen besonders die Evangelischen tun sich hier hervor in
Deutschland, da sie Gott von seinem eigenen Gesetzen
(sein Wort) auskoppeln versuchen .Sprich Schwulen Ehe und so weiter,
obwohl ist klar ist das Ehebrecher Homos in der Hölle Brennen werden
wenn sie nicht umkehren wollen. (Diskussion sinnlos)
Das ist das Dilemma mit der Demokratie sie stellt ein Gesetz zusammen
das über das Gesetzes Gottes steht(da über Gott selbst), deshalb ist
es für einen gläubige Moslem oder Christen oder Juden irrelevant.
Jeder der was anderes behauptet ist minderbemittelt und soll weiter
Träumen .
Abgesehen davon sind Atheisten für einen gläubigen Menschen sowie im
(wörtlichen sinne) des Wortes nichts. (Da Gottesleugner leugnen sie
ihre eigene Existenz)

Im übrigen der gleiche Grundsatz gilt auch für den Kommunismus oder den Nationalsozialismus.